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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
159113.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0393/WP17 öffentlich 17.02.2016 Dez. III / FB 61/200 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren hier: Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.03.2016 17.03.2016 B3 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis. Sie stellt fest, das aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr.16 der ehem. Gemeinde Haaren die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Vorlage FB 61/0393/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: In dem zur Teilaufhebung vorgesehenen Teilbereich zwischen Laachgasse, Germanusstraße, AltHaarener-Straße und dem Haarbach setzt der Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren unter anderem ein Sondergebiet, eine Fläche für Stellplätze, ein Kerngebiet sowie eine Verkehrsfläche fest. Die Festsetzungen sollten die Voraussetzungen für die Umnutzung einer stillgelegten Tuchfabrik in einen Supermarkt und für die Errichtung einer Anliegerstraße zur Erschließung eines kleinen Wohngebiets schaffen. Die gemischt genutzte Bebauung an der Nordseite der Alt-Haarener Straße wurde als Kerngebiet festgesetzt. Durch den Abbruch des Supermarkts, die Aufstellung des Bebauungsplans 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – im Jahr 1993 und die anschließende Errichtung von Wohnhäusern wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 in diesem Bereich funktionslos und können nicht mehr umgesetzt werden. Sie wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 750S ersetzt, der hier eine gänzlich andere Zielsetzung hat (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet). Auch das festgesetzte Kerngebiet an der Nordseite der Alt-Haarener Straße soll und kann nicht mehr umgesetzt werden. Kerngebietstypische Nutzungen haben sich hier kaum entwickelt. Vielmehr ist neben einzelnen gewerblichen Nutzungen das Wohnen dominierend. Da zwischenzeitlich die vom Bebauungsplan Nr. 750S vorgesehene Bebauung realisiert wurde, soll dieser Plan in diesem Bereich aufgehoben werden und die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfolgen. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, den darunter liegenden Bebauungsplan Nr. 16 in demselben Teilbereich ebenfalls aufzuheben. Andernfalls würden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 formal wieder „aufleben“, was aber aus den genannten Gründen nicht sinnvoll wäre. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans sind Vorhaben im Geltungsbereichen nach § 34 BauGB zu beurteilen, sofern der Bebauungsplan Nr. 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – parallel in diesem Teilbereich ebenfalls aufgehoben wird. Da sich die Teilaufhebung nicht auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Durch die Teilaufhebung dieses Bebauungsplans entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren den Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss zu fassen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Bebauungsplan Nr. 16 4. Schriftliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 16 5. Begründung Bebauungsplan Nr. 16 6. Aufzuhebender Teilbereich im Bebauungsplan Nr. 16 7. Begründung zur Teilaufhebung 8. Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 750S Vorlage FB 61/0393/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/2 Schriftliche Festsetzungen der Gemeinde Haaren als Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 16 Auf Grurd des Bundesbaugesetzes vom 23. 6.1960 ( BGBl. 1 5.341 ), der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 29.11. 1960 ( GV NW S. 433/SGV NW 231 ) und ihren Änderungen,de r Landesbauverordnung NW vom 27. 1. 1970 ( GV NW 1970 S.96 )und d r Baunutzungsverordnung vom 26. 11. 1968 ( BGBL. 1 S. 1233 ) werd n folgende Festsetzungen erlassen: : 1. Busnutzbarkeit der Grundstücke Die Ausnutzbarkeit der Grundstücke richtet sich nach der Baunut Verordnung in der Fassung vom 26. 11. 1968. 11. Gewerbegebiet Das Gewerbegebiet dient nur zur Unterbringung von Betrieben und Betriebsanlagen,von denen keine wesentlichen Störungen zu erwar sind. Die von den Betrieben ausgehenden 60 und nachts 40 dB (ATnicht überschreiten. Als Nachtzeit gilt hierbei die Zeit zwischen 22 und 7 die Staub-,Geruch- oder ähnliche Gewerbegebiet unzulässig.Zulässig Klein- und Mittelbetriebe der des Druckerei- und Papierverarbeitungsgewerbes u.ä. Betriebe. X ( gemessen vom nächstgelegenen Wohnhaus im Mischgebiet ) 111 Gestaltung Die Baukörper sind klar und einfach zu gestalten-Doppelhäuser Hausgruppen sind in ihrer Gestaltung aufeinander abzustimmen. Oberkante Erdgeschoßfußboden darf höchstens 50 cm über der Stra krone liegen; für das Gewerbegebiet u. Sondergebiet gilt diese Festsetzung nicht. Die Dachneigung der Gebäude beträgt im Allgemeinen Wohngebiet u. Kerngebiet 0° - 5° Mischgebiet 23° - 28° Im Gewerbegebiet u. Sondergebiet sind diesbezüglich keine Festsetzungen getroffen. Dachgauben und Drempel sind unzulässig. Die Dächer mit Dachneigungen zwischen 23° - 28° sind als Satteldächer auszubilden und mit dunkelfarbigen Material einzud Bei Garagen und Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig. Garaffen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit mindestens 5 m v der Grenze der Verkehrsfläche entfernt zu errichten. Begründung zum Bebauungsplan 16 der Gemeinde Haaren, Kreis Aachen 1. Einleitung ... Die Gemeinde Haaren hat nach dem Aufbaugesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 29. 4. 1952 einen Leitplan aufgestellt, der gemäß § 173 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23. 6. 1960 (BGBl. 1 S. 341) und der 1. Durchführungsverordnung zum BBauG vom 29. 11. 1960 (GV NW S. 433) als Flächennutzungsplan weitergilt. Aus diesem Flächennutzungsplan wurde zur Sicherung der Erschließung und zur rechtsverbindlichen Festsetzung der städtebaulichen Ordnung gemäß §§ 2 und 9 des BBauG der Bebauungsplan Nr. 16 entwickelt. Der Bebauungsplan enthält die im § 30 BBauG genannten Mindestfestsetzungen. ;;,,' 4~. '4% Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom . . . . . . . . . . . . . . den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und dessen Offenlegung beschlossen. Beglaubigte Abschriften der Beschlüsse sind als Anlage beigefügt. 11. Plangebiet Das im Bebauungsplan dargestellte Plangebiet wird begrenzt: im Westen von dem Gleiskörper der Eisenbahnstrecke Haaren-Rothe Erde und dem Wurmbach, im Norden von der Laachgasse, im 0sten von der Kirch- und Südstraße, im Süden von den Flurstücken 377, 432, 49/4, 348, 399, 339, 406,405. i &; ‘, JI -j.;,:.:., iL. Die flurstücksmäßige Begrenzung ist in dem Bebauungsplan durch eine schwarz gestrichelte Begleitlinie gekennzeichnet. -2111. Erschließung Die Erschließung wird die Gemeinde Haaren durchführen, die hierfür entsprechend'der Satzung Erschließungsbeiträge erheben wird. a) Kostenschätzung Für die Versorgungsleitungen sind zuständig: 1. Wasserversorgung: Wasserwerk des Kreises Aachen in Brand 2. Stromversorgung: Rheinische Licht- und Kraftwerke in Brand Stadtwerke Aachen 3. Gasversorgung: 4. Fernmeldewesen: Fernmeldeamt Aachen c) Bauliche Nutzung Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 8,16 ha. Abziiglich der in dieser Fläche enthaltenen Verkehrsfläche von ca. 1,12 ha, Grünfläche von ca. o,lo ha, Wasserfläche von ca. 0,16 ha. verbleibt eine Baufläche von ca. 6,78 ha, in der eine Gewerbegebietsfläche von 2,28 ha und eine Sondergebietsfläche von 1,39 ha enthalten sind. Die bereits vorhandenen und bestehe- bleibenden Wohnungseinheiten (WE) von 147 WE und die noch zu erstellenden von 125 WE lassen - unter Annahme einer Belegungsdichte von 3,2 Personen je Wohnung - im Plangebiet eine Einwohnerzahl von insgesamt ca. 870 Personen erwarten. -3- Somit wird die reine Netto-Wohndichte in den Wohn- und gemischten Bauflächen(ca. 3,ll ha groß) ca. 280 Einwohner je ha, die Bruttowohndichte ca. 107 Einwohner je ha betragen. IV. Bodenordnungsmaßnahmen Die Gemeinde behält sich vor, zur Ordnung des Grund und Bodens die im 4. Teil des BBauG vorgesehenen Maßnahmenns 45 Umlegung, § 80 Grenzregelung] durchführen. -4- B Schlußbestimmung 1. Planunstimmigkeiten Bei Unstimmigkeiten zwischen den Planausfertigungen ist die Erstausfertigung mit der Genehmigungsunterschrift maßgebend. 11. - Eigentumsverhältnisse Die Grundstückseigentümer sind im beigefügten Eigentümerverzeichnis nach dem Stande des Liegenschaftskatasters vom . . . . . . . :s..i... "' u' 'f&'. aufgeführt. 111. Rechtswirksamkeit Nach Beschluß des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BBauG wird der Bebauungsplan der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung gemäß § 11 BBauG vorgelegt. Die Gemeinde wird den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auslegen, die Genehmigung sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekanntmachen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Entwurf und Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 16 erfolgten durch das Planungsamt des Kreises Aachen. i ,In j", Aachen, den ...1.,,. ..-.....i......1g70 Kreis Aachen - Planungsamt - 9 .*...keyLd/ ..k..k. . . . . . . . . . . . . (Dipl.-Ing. Floegel) Oberverwaltungsrat Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach Lage des Plangebietes Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 25.02.2016 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren von 1970 befindet sich im westlichen Bereich der Haarener Ortsmitte beidseitig der Alt-Haarener-Straße. Er hatte das Ziel, die bestehende und die noch zu errichtenden Bebauung sowie die Verkehrsflächen städtebaulich zu ordnen. Der zur Aufhebung vorgesehene Teilbereich befindet sich im nördlichen Bereich des Bebauungsplans zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach. Der Plan setzt in diesem Bereich unter anderem ein Sondergebiet (SO), eine Fläche für Stellplätze, ein Kerngebiet (MK) sowie eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Die Festsetzungen sollten die Voraussetzungen für die Umnutzung einer stillgelegten Tuchfabrik in einen Supermarkt und für die Errichtung einer Anliegerstraße zur Erschließung eines kleinen Wohngebiets schaffen. Darüber hinaus wurde die gemischt genutzte Bebauung an der Nordseite der Alt-Haarener Straße als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Im Jahr 1993 wurde in dem o.g. Bereich der Bebauungsplan Nr. 750 S – Ortsmitte Haaren, Teil Süd – durch den Rat der Stadt beschlossen. Er sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie ein Mischgebiet (MI). Auf Grundlage dieses Bebauungsplans wurde der Supermarkt abgebrochen und die Fläche gemeinsam mit der Stellplatzfläche mit Wohnhäusern sowie einem Gewerbebetrieb (Firma Utimaco) bebaut. Auch die im Bebauungsplan Nr. 16 geplante Verkehrsfläche wurde überbaut. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 im Bereich der Teilaufhebung wurden somit bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 750 S funktionslos. Sie wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 750S ersetzt, der hier eine gänzlich andere Zielsetzung hat (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet). Durch Realisierung der Bebauung wurde die neue Art der Nutzung für die kommenden Jahrzehnte verfestigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 in diesem Bereich jemals wieder eine sinnvolle städtebauliche Zielsetzung darstellen. Ihre Grundlage ist mit dem Abriss des ehemaligen Gebäudes der Tuchfabrik nicht mehr vorhanden und sie wären ohne den weitgehenden Abbruch der vorhandenen Bebauung nicht umsetzbar. Auch das an der Nordseite der AltHaarener Straße Kerngebiet entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielen, da hier neben einzelnen gewerblichen Nutzungen das Wohnen dominiert. Kerngebiets-typische Nutzungen und Gebäude wären uncharakteristisch und sollen sich in diesem Bereich nicht entwickeln. Damit die Festsetzungen im Falle einer Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 750 S nicht wieder gültig werden, soll der Bebauungsplan Nr. 16 im o.g. Teilbereich aufgehoben werden. Die Teilaufhebung hat keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 750 S funktionslos wurden. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 erfolgt die Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich nach den jeweils geltenden Bebauungsplänen bzw. im unbeplanten Bereich nach § 34 BauGB. Da sich die Teilaufhebung nicht auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Teilaufhebung hat keine Umweltauswirkungen. Durch die Teilaufhebung dieses Bebauungsplans entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Seite 2 / 3 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 25.02.2016 Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses mit dem der Planungsausschuss der Stadt am …………….. die Aufhebung und öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 2 einschl. aller Änderungen beschlossen hat. Aachen, den ………………. (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 3 / 3 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 750 S – Ortskern Haaren, Teil Süd – Anlage zur Vorlage Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren 25.02.2016