Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159113.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0393/WP17
öffentlich
17.02.2016
Dez. III / FB 61/200
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde
Haaren
hier: Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.03.2016
17.03.2016
B3
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis.
Sie stellt fest, das aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann
und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr.16 der ehem. Gemeinde Haaren
die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans
Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für den
Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens
gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/0393/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In dem zur Teilaufhebung vorgesehenen Teilbereich zwischen Laachgasse, Germanusstraße, AltHaarener-Straße und dem Haarbach setzt der Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren
unter anderem ein Sondergebiet, eine Fläche für Stellplätze, ein Kerngebiet sowie eine
Verkehrsfläche fest. Die Festsetzungen sollten die Voraussetzungen für die Umnutzung einer
stillgelegten Tuchfabrik in einen Supermarkt und für die Errichtung einer Anliegerstraße zur
Erschließung eines kleinen Wohngebiets schaffen. Die gemischt genutzte Bebauung an der Nordseite
der Alt-Haarener Straße wurde als Kerngebiet festgesetzt.
Durch den Abbruch des Supermarkts, die Aufstellung des Bebauungsplans 750S – Ortskern Haaren,
Teil Süd – im Jahr 1993 und die anschließende Errichtung von Wohnhäusern wurden die
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 in diesem Bereich funktionslos und können nicht mehr
umgesetzt werden. Sie wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 750S ersetzt, der
hier eine gänzlich andere Zielsetzung hat (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet). Auch das
festgesetzte Kerngebiet an der Nordseite der Alt-Haarener Straße soll und kann nicht mehr umgesetzt
werden. Kerngebietstypische Nutzungen haben sich hier kaum entwickelt. Vielmehr ist neben
einzelnen gewerblichen Nutzungen das Wohnen dominierend.
Da zwischenzeitlich die vom Bebauungsplan Nr. 750S vorgesehene Bebauung realisiert wurde, soll
dieser Plan in diesem Bereich aufgehoben werden und die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34
BauGB erfolgen. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, den darunter liegenden Bebauungsplan Nr.
16 in demselben Teilbereich ebenfalls aufzuheben. Andernfalls würden die Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 16 formal wieder „aufleben“, was aber aus den genannten Gründen nicht sinnvoll
wäre.
Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans sind Vorhaben im Geltungsbereichen nach § 34 BauGB
zu beurteilen, sofern der Bebauungsplan Nr. 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – parallel in diesem
Teilbereich ebenfalls aufgehoben wird.
Da sich die Teilaufhebung nicht auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich
auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Durch die Teilaufhebung dieses Bebauungsplans entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren den
Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Bebauungsplan Nr. 16
4.
Schriftliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 16
5.
Begründung Bebauungsplan Nr. 16
6.
Aufzuhebender Teilbereich im Bebauungsplan Nr. 16
7.
Begründung zur Teilaufhebung
8.
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 750S
Vorlage FB 61/0393/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/2
Schriftliche Festsetzungen
der Gemeinde Haaren
als
Bestandteil
des
Bebauungsplanes Nr. 16
Auf Grurd des Bundesbaugesetzes vom 23. 6.1960 ( BGBl. 1 5.341 ),
der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom
29.11. 1960 ( GV NW S. 433/SGV NW 231 ) und ihren Änderungen,de
r
Landesbauverordnung NW vom 27. 1. 1970 ( GV NW 1970 S.96 )und d r
Baunutzungsverordnung vom 26. 11. 1968 ( BGBL. 1 S. 1233 ) werd n
folgende Festsetzungen erlassen:
:
1. Busnutzbarkeit der Grundstücke
Die Ausnutzbarkeit der Grundstücke richtet sich nach der Baunut
Verordnung in der Fassung vom 26. 11. 1968.
11.
Gewerbegebiet
Das Gewerbegebiet dient nur zur Unterbringung von Betrieben und
Betriebsanlagen,von denen keine wesentlichen Störungen zu erwar
sind. Die von den Betrieben ausgehenden
60 und nachts 40 dB (ATnicht überschreiten. Als Nachtzeit gilt
hierbei die Zeit zwischen 22 und 7
die Staub-,Geruch- oder ähnliche
Gewerbegebiet unzulässig.Zulässig
Klein- und Mittelbetriebe der
des Druckerei- und Papierverarbeitungsgewerbes u.ä. Betriebe.
X ( gemessen vom nächstgelegenen Wohnhaus im Mischgebiet )
111 Gestaltung
Die Baukörper sind klar und einfach zu gestalten-Doppelhäuser
Hausgruppen sind in ihrer Gestaltung aufeinander abzustimmen.
Oberkante Erdgeschoßfußboden darf höchstens 50 cm über der Stra
krone liegen; für das Gewerbegebiet u. Sondergebiet gilt diese
Festsetzung nicht.
Die Dachneigung der Gebäude beträgt im
Allgemeinen Wohngebiet u. Kerngebiet 0° - 5°
Mischgebiet
23° - 28°
Im Gewerbegebiet u. Sondergebiet sind diesbezüglich keine
Festsetzungen getroffen.
Dachgauben und Drempel sind
unzulässig.
Die Dächer mit Dachneigungen zwischen 23° - 28° sind als
Satteldächer auszubilden und mit dunkelfarbigen Material einzud
Bei Garagen und Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
Garaffen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit mindestens 5 m v
der Grenze der Verkehrsfläche entfernt zu errichten.
Begründung
zum Bebauungsplan 16 der Gemeinde Haaren, Kreis Aachen
1. Einleitung
...
Die Gemeinde Haaren hat nach dem Aufbaugesetz Nordrhein-Westfalen
in der Fassung vom 29. 4. 1952 einen Leitplan aufgestellt, der
gemäß § 173 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23. 6. 1960
(BGBl. 1 S. 341) und der 1. Durchführungsverordnung zum BBauG
vom 29. 11. 1960 (GV NW S. 433) als Flächennutzungsplan weitergilt.
Aus diesem Flächennutzungsplan wurde zur Sicherung der Erschließung
und zur rechtsverbindlichen Festsetzung der städtebaulichen Ordnung
gemäß §§ 2 und 9 des BBauG der Bebauungsplan Nr. 16 entwickelt.
Der Bebauungsplan enthält die im § 30 BBauG genannten Mindestfestsetzungen.
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4~. '4%
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom . . . . . . . . . . . . . .
den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und dessen
Offenlegung beschlossen.
Beglaubigte Abschriften der Beschlüsse sind als Anlage beigefügt.
11. Plangebiet
Das im Bebauungsplan dargestellte Plangebiet wird begrenzt:
im Westen von dem Gleiskörper der Eisenbahnstrecke Haaren-Rothe Erde
und dem Wurmbach,
im Norden von der Laachgasse,
im 0sten von der Kirch- und Südstraße,
im Süden von den Flurstücken 377, 432, 49/4, 348, 399, 339, 406,405.
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&; ‘, JI -j.;,:.:., iL.
Die flurstücksmäßige Begrenzung ist in dem Bebauungsplan durch
eine schwarz gestrichelte Begleitlinie gekennzeichnet.
-2111.
Erschließung
Die Erschließung wird die Gemeinde Haaren durchführen, die
hierfür entsprechend'der Satzung Erschließungsbeiträge erheben
wird.
a)
Kostenschätzung
Für die Versorgungsleitungen sind zuständig:
1. Wasserversorgung: Wasserwerk des Kreises Aachen in Brand
2. Stromversorgung: Rheinische Licht- und Kraftwerke in Brand
Stadtwerke Aachen
3. Gasversorgung:
4. Fernmeldewesen:
Fernmeldeamt Aachen
c)
Bauliche Nutzung
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 8,16 ha. Abziiglich der in
dieser Fläche enthaltenen
Verkehrsfläche von ca. 1,12 ha,
Grünfläche von ca.
o,lo ha,
Wasserfläche von ca.
0,16 ha.
verbleibt eine Baufläche von ca. 6,78 ha, in der eine Gewerbegebietsfläche von 2,28 ha und eine Sondergebietsfläche von
1,39 ha enthalten sind.
Die bereits vorhandenen und bestehe- bleibenden Wohnungseinheiten (WE) von 147 WE und die noch zu erstellenden von
125 WE lassen - unter Annahme einer Belegungsdichte von 3,2
Personen je Wohnung - im Plangebiet eine Einwohnerzahl von
insgesamt ca. 870 Personen erwarten.
-3-
Somit wird die reine Netto-Wohndichte in den Wohn- und
gemischten Bauflächen(ca. 3,ll ha groß) ca. 280 Einwohner je
ha, die Bruttowohndichte ca. 107 Einwohner je ha betragen.
IV.
Bodenordnungsmaßnahmen
Die Gemeinde behält sich vor, zur Ordnung des Grund und Bodens
die im 4. Teil des BBauG vorgesehenen Maßnahmenns 45 Umlegung,
§ 80 Grenzregelung] durchführen.
-4-
B
Schlußbestimmung
1.
Planunstimmigkeiten
Bei Unstimmigkeiten zwischen den Planausfertigungen ist die
Erstausfertigung mit der Genehmigungsunterschrift maßgebend.
11.
-
Eigentumsverhältnisse
Die Grundstückseigentümer sind im beigefügten Eigentümerverzeichnis nach dem Stande des Liegenschaftskatasters vom
. . . . . . . :s..i...
"' u' 'f&'. aufgeführt.
111.
Rechtswirksamkeit
Nach Beschluß des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BBauG
wird der Bebauungsplan der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung gemäß § 11 BBauG vorgelegt.
Die Gemeinde wird den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung
öffentlich auslegen, die Genehmigung sowie Ort und Zeit der
Auslegung ortsüblich bekanntmachen.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Entwurf und Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 16 erfolgten
durch das Planungsamt des Kreises Aachen.
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Aachen, den ...1.,,.
..-.....i......1g70
Kreis Aachen
- Planungsamt -
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(Dipl.-Ing. Floegel)
Oberverwaltungsrat
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16
der ehem. Gemeinde Haaren
im Stadtbezirk Aachen-Haaren
im Bereich zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach
Lage des Plangebietes
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16
der ehem. Gemeinde Haaren
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 25.02.2016
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren von 1970 befindet sich im westlichen
Bereich der Haarener Ortsmitte beidseitig der Alt-Haarener-Straße. Er hatte das Ziel, die bestehende und die noch zu
errichtenden Bebauung sowie die Verkehrsflächen städtebaulich zu ordnen.
Der zur Aufhebung vorgesehene Teilbereich befindet sich im nördlichen Bereich des Bebauungsplans zwischen
Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach. Der Plan setzt in diesem Bereich unter anderem
ein Sondergebiet (SO), eine Fläche für Stellplätze, ein Kerngebiet (MK) sowie eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Die
Festsetzungen sollten die Voraussetzungen für die Umnutzung einer stillgelegten Tuchfabrik in einen Supermarkt und für
die Errichtung einer Anliegerstraße zur Erschließung eines kleinen Wohngebiets schaffen. Darüber hinaus wurde die
gemischt genutzte Bebauung an der Nordseite der Alt-Haarener Straße als Kerngebiet (MK) festgesetzt.
Im Jahr 1993 wurde in dem o.g. Bereich der Bebauungsplan Nr. 750 S – Ortsmitte Haaren, Teil Süd – durch den Rat der
Stadt beschlossen. Er sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie ein Mischgebiet (MI). Auf Grundlage dieses
Bebauungsplans wurde der Supermarkt abgebrochen und die Fläche gemeinsam mit der Stellplatzfläche mit
Wohnhäusern sowie einem Gewerbebetrieb (Firma Utimaco) bebaut. Auch die im Bebauungsplan Nr. 16 geplante
Verkehrsfläche wurde überbaut.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 im Bereich der Teilaufhebung wurden somit bereits mit der Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 750 S funktionslos. Sie wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 750S ersetzt,
der hier eine gänzlich andere Zielsetzung hat (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet). Durch Realisierung der Bebauung
wurde die neue Art der Nutzung für die kommenden Jahrzehnte verfestigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, dass
die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 in diesem Bereich jemals wieder eine sinnvolle städtebauliche Zielsetzung
darstellen. Ihre Grundlage ist mit dem Abriss des ehemaligen Gebäudes der Tuchfabrik nicht mehr vorhanden und sie
wären ohne den weitgehenden Abbruch der vorhandenen Bebauung nicht umsetzbar. Auch das an der Nordseite der AltHaarener Straße Kerngebiet entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielen, da hier neben einzelnen
gewerblichen Nutzungen das Wohnen dominiert. Kerngebiets-typische Nutzungen und Gebäude wären uncharakteristisch
und sollen sich in diesem Bereich nicht entwickeln.
Damit die Festsetzungen im Falle einer Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 750 S nicht wieder gültig werden, soll der
Bebauungsplan Nr. 16 im o.g. Teilbereich aufgehoben werden. Die Teilaufhebung hat keine Auswirkungen auf die
Zulässigkeit von Bauvorhaben, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 bereits durch die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 750 S funktionslos wurden. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 erfolgt die
Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich nach den jeweils geltenden Bebauungsplänen bzw. im unbeplanten Bereich
nach § 34 BauGB.
Da sich die Teilaufhebung nicht auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von einer
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die Teilaufhebung hat keine Umweltauswirkungen.
Durch die Teilaufhebung dieses Bebauungsplans entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Seite 2 / 3
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16
der ehem. Gemeinde Haaren
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 25.02.2016
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses mit dem der Planungsausschuss der Stadt am …………….. die
Aufhebung und öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 2 einschl. aller Änderungen beschlossen hat.
Aachen, den ……………….
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 750 S – Ortskern Haaren, Teil Süd –
Anlage zur Vorlage Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren
25.02.2016