Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159739.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0205/WP17
öffentlich
25.02.2016
45/200
Aussengelände Kita Ferberberg - Zuschuss an den Sozialdienst
katholischer Frauen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.03.2016
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den Sozialdienst katholischer
Frauen (SkF) bis zu einer Höhe von 23.500 € für die Gestaltung des Außengeländes der Kita
Ferberberg.
Vorlage FB 45/0205/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Ausreichende Haushaltsmittel sind bei der folgenden Position im Haushalt etatisiert.
PSP-Element: 5-060101-900-00300-300-3, Sachkonto 78180000 (Städt. Zuschüsse an freie
Träger)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0205/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) betreibt eine dreigruppige Kita ( 25 U3 Plätze; 15 ü3
Plätze). Bis zum Herbst letzten Jahres war die Einrichtung im städtischen Gebäude an der
Süsterfeldstraße 99 untergebracht.
Durch die Veräußerung der Stadt Aachen von an das Gebäude angrenzenden Grundstücksflächen an
einen Investor ist es erforderlich, dieses Gebäude abzureißen, so dass der SkF zum Auszug
gezwungen war und für die Kita ein Ersatzstandort gefunden werden musste.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Gebäudemanagement, dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule sowie dem Träger wurde als Ersatzstandort das städtische Gebäude Ferberberg 9 in den Blick
genommen.
Eine Nutzung des Gebäudes für die Kita war jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass das
Gebäude für die Betreuung von U3 Kindern ertüchtigt wird. Sowohl von Seiten der Bauaufsicht als
auch von Seiten des Landschaftsverbandes, der für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig ist,
gab es hier entsprechende Forderungen.
Ein politischer Beschluss, das Gebäude Ferberberg als Ersatzstandort für die Kita Süsterfeldstraße
herzurichten, wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.12.2014 gefasst
(vgl. FB 45(0047/WP17).
Basierend auf dem Beschluss wurde eine entsprechende Nutzungsänderung für das Gebäude
beantragt und die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Herrichtung des Gebäudes und
Ertüchtigung des Brandschutzes durch E 26 durchgeführt.
Der Träger übernahm hierbei die Renovierungsarbeiten sowie die entstandenen Umzugskosten.
Im Herbst 2015 konnte der Umzug erfolgen und der Betrieb wurde am Standort Ferberberg
aufgenommen.
2. Antrag des SkF
2.1 Außenspielgeräte
Mit Schreiben vom 28.12.2015 beantragt der SkF einen Zuschuss zur Anschaffung von
Außenspielgeräten.
Hintergrund ist, dass, wie im Schreiben des Trägers erläutert, die in der Süsterfeldstraße vorhandenen
Außenspielgeräte aus Altersgründen nicht mehr für einen Abbau sowie Aufbau an einem anderen
Standort geeignet waren. Hinzu kommt, dass die am Ferberberg verbliebenen Spielgeräte nach
Überprüfung durch den TÜV nicht weiter genutzt werden durften.
Der SkF hat ein Angebot für neue Spielgeräte eingeholt, dass sich auf 23.502,50 € beläuft.
Vorlage FB 45/0205/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
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Der Träger hat im Zuge der Renovierungsarbeiten des Gebäudes Ferberberg nach eigenen Angaben
Eigenmittel in Höhe von 56.821,13 € investiert, so dass er für die Gestaltung des Außengeländes mit
geeigneten Spielgeräten um einen städtischen Zuschuss in Höhe des Angebots (23.500 €) bittet.
2.2 Dauerhafter Verbleib am Standort Ferberberg
In seinem Schreiben führt der SkF weiter auf, dass von Seiten des Trägers der derzeitige
Übergangsstandort Ferberberg gerne als dauerhafte Lösung genutzt werden würde.
3. Stellungnahme/Vorschlag der Verwaltung
3.1 Außenspielgeräte
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, den Antrag des SkF auf Gewährung eines städtischen
Zuschusses in Höhe von 23.500 € zu befürworten.
Für die Betriebsführung der Einrichtung ist es unabdingbar, dass ein geeignetes und altersgerecht
gestaltetes Außenspielgelände vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Kita nur vorübergehend
für die Auslagerung genutzt wird.
Die Anschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich ist hierbei ein wichtiges Element.
Die angestrebte Gestaltung des Außengeländes ist auch bei einer Entscheidung für einen dauerhaften
Verbleib der Kita an diesem Standort geeignet.
Über die Erbringung der Renovierungsleistung und den Einsatz von Eigenmitteln, hat der Träger sich
mit finanziellen Mitteln in das Projekt eingebracht.
3.2 Dauerhafter Verbleib am Standort Ferberberg
Der Antrag des SkF, dauerhaft am Standort Ferberberg zu bleiben, ist vor einer Entscheidung
sorgfältig zu prüfen.
Hierbei sind die Auswirkungen auf die Versorgungsquoten für die betroffenen Sozialräume (auch in
Kombination mit einem 5-gruppigen Neubau am Campus West, der zunächst als Ersatzstandort
vorgesehen war und aktuell ist) in den Blick zu nehmen. Eine Fertigstellung dieses Investorenprojekts
ist für die erste Jahreshälfte 2018 vorgesehen, so dass die Kita frühestens dann „zurückziehen“
könnte.
Gleichzeitig ist von Seiten des Gebäudemanagements eine Prüfung erforderlich, in welchem Umfang
bauliche Maßnahmen erforderlich sind und in welcher Höhe Kosten für diese Maßnahmen zu
kalkulieren sind, um die derzeitige befristete bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung in eine
dauerhafte Genehmigung zu überführen.
Der Antrag auf Verbleib am Standort Ferberberg wird der Politik nach Abschluss der vorgenannten
Prüfungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n:
Antrag des SkF
Vorlage FB 45/0205/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
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