Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
159736.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0204/WP17 öffentlich 25.02.2016 45/200 Vorstellung des Rahmen-Hygieneplans für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.03.2016 17.03.2016 KJA SchA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0204/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0204/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten -besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten- zu sichern. Mit Einführung des Hygieneplans erfüllt die Stadt Aachen eine gesetzliche Pflicht, die durch Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 (IfSG) gemäß § 36 Abs. 1 Bestand hat. Im Bereich der Hygiene gibt es viele gesetzliche Vorgaben, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionserregern zu schützen; hieraus ergeben sich unter anderem rechtliche Verantwortlichkeiten für die Träger von KiTa und OGS sowie deren Beschäftigte, insbesondere die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen. Gemäß § 36 Infektionsgesetzschutz (IfSG) sind Kindertagesstätten und Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Inhalte stellen eine Sammlung von Verfahrensanweisungen zu gesetzlichen Vorgaben, zur Infektionsprävention sowie Verfahrensanweisungen bei Auftreten übertragbarer Erkrankungen und Parasitenbefall dar mit der Zielsetzung ein gesundes Miteinander in unseren Einrichtungen zu fördern und eine entsprechende Information von Betreuungspersonen, Eltern und Kindern sicherzustellen. Darüber hinaus sollen durch Implementierung der hier enthaltenen Verfahrensanweisungen Infektionsrisiken im KiTa/ OGS-Alltag minimiert werden. Abschließend stellt der Hygieneplan eine praktische Hilfe im KiTa/ OGs-Alltag dar, Unsicherheiten im Bereich Hygiene und Infektionsschutz beseitigen und schnelles, sachgemäßes und zielgerichtetes Handeln zu ermöglichen. Der vorliegende städtische Rahmen-Hygieneplan wurde über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren durch Vertreterinnen des FB 45/200 und des Gesundheitsamts der StaedteRegion Aachen unter Beteiligung des Personalrats erarbeitet. In Fachfragen wurde das Gremium vom Amt für Veterinärwesen der StaedteRegion Aachen und dem AGS der Stadt Aachen unterstützt. Anlage/n: Rahmen-Hygieneplan für Kindertagesstätten und offene Ganztagsschulen der Stadt Aachen. Vorlage FB 45/0204/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.05.2016 Seite: 3/3 Rahmen-Hygieneplan für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen der Stadt Aachen www.intra.aachen.de Impressum Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Abteilung KiTas, OGS und Tagespflege Mozartstraße 2-10 52064 Aachen Fon: 0241 432-45200 Fax: 0241 432-45990 kinderbetreuung@mail.aachen.de Titelfoto: Stadt Aachen/Andreas Steindl Inhalt Vorwort Zum Rahmen-Hygieneplan V1 Verfahrensanweisungen zu gesetzlichen Vorgaben V1.1 Zuständigkeiten und Verfahren V1.2 Meldung übertragbarer Erkrankungen beim Gesundheitsamt V1.3 Belehrung von Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen V1.4 Information der Eltern über gesundheitliche Anforderungen/Mitwirkungspflicht V1.5 Belehrung von Personen im Lebensmittelbereich V1.5.1 Erstbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz V1.5.2 Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz V1.5.3 Schulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung V1.6 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Krankheitserreger im Trinkwasser V1.7 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Legionellen im Trinkwasser 4 5 6 6 7 8 9 10 10 11 12 13 14 V2 Verfahrensanweisungen zur Infektionsprävention V2.1 Händehygiene V2.1.1 Händewaschen V2.1.2 Händedesinfektion V2.2 Flächenhygiene V2.2.1 Flächenreinigung V2.2.2 Flächendesinfektion V2.3 Wäschehygiene V2.4 Lebensmittelhygiene V2.5 Raumlufthygiene V2.6 Spielsandhygiene V2.7 Mundhygiene und Kariesprophylaxe V2.8 Hygienemaßnahmen bei offenen Verletzungen V2.9 Hygienemaßnahmen bei Zeckenstichen V2.10 Präventive Maßnahmen bei schwangeren Beschäftigten 15 15 15 16 17 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 V3 Verfahrensanweisungen bei Auftreten übertragbarer Erkrankungen und Parasitenbefall V3.1 3-Tage-Fieber V3.2 Ansteckende Bindehautentzündung V3.3 EHEC-Erkrankung V3.4 Erkältungskrankheit V3.5 Hand-Mund-Fuß-Krankheit V3.6 Hepatitis A oder E V3.7 Hib-Meningitis (Haemophilus influenzae b-Meningitis) V3.8 Impetigo contagiosa (Borkenflechte) V3.9 Influenza (Grippe) V3.10 Keuchhusten (Pertussis) V3.11 Kopflausbefall V3.12 Krätze (Scabies) V3.13 Magen-Darm-Erkrankung, infektiös V3.13.1 Norovirus-Erkrankung V3.13.2 Rotavirus-Erkrankung V3.13.3 Campylobacter-Erkrankung V3.13.4 Salmonellen-Erkrankung V3.14 Masern V3.15 Meningokokken-Infektion V3.16 MRSA-Besiedlung/-Infektion V3.17 Mumps 27 27 28 29 31 32 33 34 35 36 37 38 40 41 41 43 44 45 46 48 50 51 2 V3.18 Mundfäule/Lippen-Herpes V3.19 Pfeiffersches Drüsenfieber (Mononukleose) V3.20 Ringelröteln V3.21 Röteln V3.22 Scharlach V3.23 Tuberkulose (ansteckungsfähig) V3.24 Warzen (Verrucae) V3.25 Windpocken V3.26 Wurmbefall (Maden) V3.27 Zusatz: Cholera, Diphterie, Pest, Kinderlähmung, Typhus und Paratyphus Anlagen Aushang Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz Einzelformular: Erklärung zur Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Sammelformular: Erklärungen zu Belehrungen nach § 43 Abs.4 Infektionsschutzgesetz und § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Reinigungs- und Desinfektionsplan Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Januar – Juni) Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Juli – Dezember) Werktägliche Temperaturkontrollen für Kühlgeräte und Lebensmittel Wäschehygieneplan Lüftungsplan Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz Übersicht der Schutzmaßnahmen Gefahrenbeurteilung für den Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter 3 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 73 74 75 76 77 78 82 84 Vorwort Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, bitte schenken Sie diesem Dokument die nötige Aufmerksamkeit. Es wirkt zunächst etwas abschreckend, weil alle denkbaren Risiken und Vorkommnisse zusammen getragen wurden, die Infektionen im Kindergarten und OGS-Alltag begründen oder auslösen können. Letztlich zeigt sich aber, dass schon wenige Verhaltensregeln und eine allgemeine Aufmerksamkeit für Prävention und Hygiene dazu beitragen können, ein gesundes Miteinander in unseren Einrichtungen zu fördern. Wir kommen damit einer gesetzlichen Pflicht nach, da seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 1. Januar 2001 gemäß § 36 Abs. 1 unter anderem auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten Hygienepläne erstellen müssen. Wir halten den Hygieneplan darüber hinaus aber auch deswegen für sinnvoll, weil er noch einmal ein Anlass sein kann, sich der Verantwortung von Träger, Leitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Gemeinschaftseinrichtungen zu vergewissern und die Eltern und Kinder angemessen zu informieren. Infektionsschutz funktioniert nur, wenn er als Gemeinschaftsaufgabe begriffen wird. Ein Hygieneplan kann nicht allgemeingültig sein, sondern muss auf die organisatorischen und baulichen Gegebenheiten unserer Einrichtungen im Einzelnen angepasst und in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden. Hier liegt die große Herausforderung für jede Leitungskraft einer Gemeinschaftseinrichtung. Ich freue mich, Ihnen dieses umfangreiche Informationsmaterial zur Verfügung stellen zu können und bedanke mich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen für die besonders gute Zusammenarbeit mit unserem Fachbereich. Marcel Philipp Oberbürgermeister der Stadt Aachen 4 Zum Rahmen-Hygieneplan Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten – besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten – zu sichern. Im Bereich der Hygiene gibt es viele gesetzliche Vorgaben, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionserregern zu schützen; hieraus ergeben sich unter anderem rechtliche Verantwortlichkeiten für die Träger von KiTa und OGS sowie deren Beschäftigte, insbesondere die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen. Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kindertagesstätten und Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan ist eine Sammlung von Verfahrensanweisungen und Informationen, die verbindlich hygienegerechtes Verhalten und entsprechende Arbeitsweisen für alle Beschäftigten in Kindertagesstätten (KiTa) und Offenen Ganztagsschulen (OGS) der Stadt Aachen regeln. In Bezug auf die von den Beschäftigten der KiTa und OGS einzuhaltenden Vorgaben hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung die Dienst- und Fachaufsicht. Die Leitung hat diesbezüglich fehlendes Material oder fehlende Ressourcen unverzüglich dem FB 45/200 – Fachabteilung – zu melden, damit möglichst schnell Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet werden können. Einige der Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans richten sich auch an den Träger/FB 45 bzw. E26. Ziel des Rahmen-Hygieneplans ist es, durch Implementierung der hier enthaltenen Verfahrensanweisungen Infektionsrisiken im KiTa/OGS-Alltag zu minimieren. Darüber hinaus soll der Hygieneplan eine praktische Hilfe im KiTa/OGS-Alltag darstellen, Unsicherheiten im Bereich Hygiene und Infektionsschutz beseitigen und schnelles, sachgemäßes und zielgerichtetes Handeln ermöglichen. Auch wenn der Hygieneplan zunächst umfangreich erscheinen sollte, ist durch seine Strukturierung und elektronische Form als PDF-Datei eine schnelle Orientierung möglich. Über die Suchfunktion (rechte Maustaste) gelangt man rasch und gezielt zu den Informationen, die man aktuell benötigt. Einzelne Verfahrensanweisungen kann man durch Klicken auf das entsprechende Thema im Inhaltsverzeichnis direkt aufrufen. In den Verfahrensanweisungen sind darüber hinaus Querverweise und Links zu Formularen und weiterführenden Informationen enthalten. Der Hygieneplan ist kein statisches Dokument. Er sollte an jeweils neue Erkenntnissen und Gegebenheiten angepasst werden. Sollten Sie aus Ihrem Praxisalltag in der KiTa/OGS heraus Bedarf für Verfahrensanweisungen oder Änderungsbedarf sehen, melden Sie sich bitte bei FB45/200. 5 V1 Verfahrensanweisungen zu gesetzlichen Vorgaben V1.1 Zuständigkeit und Verfahren Wer? • Was? • FB 45/200 – Fachabteilung Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene als gesetzliche Vorgabe nach § 36 A1 Z1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 2001 http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Warum? • Minimierung von Infektionsrisiken Wann? • Vor Inbetriebnahme einer KiTa/OGS Wie? Hygieneplan mit Vertretern/Vertreterinnen von FB 45/200 und mindestens einer KiTa/OGS erstellen, dabei folgende Schritte berücksichtigen: • Infektionsgefahren analysieren • Risiken bewerten • Risiken minimieren (Maßnahmen festlegen) • Betriebsinterne Überwachungsverfahren für Maßnahmen festlegen (Formblätter, Checklisten etc.) und ggf. mit • B17 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales • Personalrat • E26 Gebäudemanagement • A53 Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen • A39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen abstimmen. Nach Verabschiedung, den Hygieneplan • als Dienstanweisung für KiTa/OGS Beschäftigte herausgeben • im PDF-Format über Intranet oder über Mail allen KiTa/OGS bereitstellen • zusätzlich als Druckexemplar in Form einer Loseblattsammlung jeder KiTa/OGS zur Verfügung stellen • jährlich zentral (bei FB45/200) aktualisieren und aktualisierte Fassung ins Intranet einstellen oder an alle KiTa/OGS per Mail versenden. Ergänzungen bzw. aktualisierte Blätter zusätzlich als Druckversion jeder KiTa/OGS zusenden und um Austausch in Loseblattsammlung bitten • Ansprechpartner des FB45/200 für KiTa/OGS benennen 6 V1.2 Meldung übertragbarer Erkrankungen beim Gesundheitsamt Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Leitung Meldung von: • einzelnen übertragbaren Erkrankungen (nach Liste in § 34 IfSG) • Ausbrüchen, d. h. ≥ 2 übertragbaren Erkrankungen, die vermutlich in einem Zusammenhang stehen beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen als gesetzliche Vorgabe nach § 34 A6 Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Warum? • Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionen Wann? • Bei Einzelerkrankungen: Unverzüglich nach Auftreten der Erkrankung • Bei Ausbrüchen: Fortlaufend bzw. täglich bei weiteren Erkrankungen Wie? • Meldeformulare unter www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt dort unter Service, Informationen zum Infektionsschutz • Meldeformular: https://formservice.regioit-aachen.de/aixportforms/032/AP-032-002-30648.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) ausfüllen und online versenden oder über https://formservice.regioit-aachen.de/aixportforms/032/AP-032-002-30648-P.pdf (Einzelfallmeldung) (Letzter Zugriff am 8.April 2015) oder • http://bit.ly/1O80iwR (Ausbruchsmeldung) (Letzter Zugriff am 8. April 2015) ausdrucken und per Fax: 0241 5198-5399 oder per Mail gesundheitsamt@staedteregion-aachen.de ausgefüllt an das Gesundheitsamt senden Weitere Informationen Wiederzulassungstabelle unter www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt dort unter Service, Informationen zum Infektionsschutz, Wiederzulassungstabelle http://bit.ly/1ycI4Xy (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 7 V1.3 Belehrung von Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Leitung Belehrung von Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen über übertragbare Erkrankungen als gesetzliche Vorgabe nach § 35 Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__35.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Warum? • Minimierung von Infektionsrisiken Wann? • Vor Aufnahme der Tätigkeit • Im Abstand von 2 Jahren Wie? • Belehrungsbogen www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_schulen.pdf? __blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) und • Formular Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz • ausdrucken und dem KiTa-/OGS-Fachpersonal (Personen, die in den Einrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben) zur Kenntnisnahme und zur Unterschrift vorlegen • KiTa-/OGS-Leitung bewahrt unterschriebenes Formular für mindestens drei Jahre auf 8 V1.4 Information der Eltern über gesundheitliche Anforderungen/Mitwirkungspflicht Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Leitung Information der Sorgeberechtigten über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten als gesetzliche Vorgabe nach § 34 A5 Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Warum? • Vermeidung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten Wann? • Bei Abschließen eines Betreuungsvertrages Wie? • Informationsbogen des Robert-Koch-Instituts in der entsprechenden Sprache ausdrucken (letzter Zugriff am 8. April 2014) • deutsch: www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsc h.pdf?__blob=publicationFile • englisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_e nglisch.pdf?__blob=publicationFile • französisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_elter n_franzoesisch.pdf?__blob=publicationFile • russisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_r ussisch.pdf?__blob=publicationFile • spanisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_ spanisch.pdf?__blob=publicationFile • türkisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_tu erkisch.pdf?__blob=publicationFile • polnisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_p olnisch.pdf?__blob=publicationFile • Informationsbogen Sorgeberechtigten zur Kenntnis geben • Informationsbogen dem Betreuungsvertrag beifügen (Hinweis: Betreuungsvertrag muss Klausel enthalten, dass Sorgeberechtigte über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG aufgeklärt worden sind.) • Aushändigen der Broschüre „Krank in KiTa und Schule“ der StädteRegion Aachen (www.staedteregionaachen.de/gesundheitsamt dort unter Service, Informationen zum Infektionsschutz, Elterninfo Wiederzulassung) http://bit.ly/1ycI4Xy (letzter Zugriff am 8. April 2014) Druckversion deutschsprachig, PDF-Versionen in verschiedenen Sprachen (deutsch, arabisch, englisch, französisch, russisch, spanisch, türkisch) 9 V1.5 Belehrung von Personen im Lebensmittelbereich V1.5.1 Erstbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz Wer? • Was? • FB45/200 – Fachabteilung Organisation einer erstmaligen Belehrung von Personen, die in KiTa/OGS mit Lebensmitteln umgehen (z. B. zubereiten, verteilen), über • gesundheitliche Anforderungen • Tätigkeitsverbote • Mitteilungspflichten an den Arbeitgeber als gesetzliche Vorgabe nach § 43 A1 Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html (letzter Zugriff am 8. April 2014) Warum? • Minimierung von Infektionsrisiken durch Lebensmittel Wann? • Vor Aufnahme der Tätigkeit (Hinweis: Bescheinigung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein) Wie? • Betroffene Personen beim Gesundheitsamt anmelden (weitere Informationen und Terminbuchung unter: www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt dort unter Unsere Leistungen, Belehrungen für den Lebensmittelbereich) http://bit.ly/1DJ1tS3 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Kostenübernahmeerklärung dem Gesundheitsamt zusenden • Nach Belehrung Gebühren anweisen • Betroffene Personen bitten, Belehrungsbescheinigung beim FB45/200 abzugeben • Originalbescheinigung in Personalakte aufbewahren • Kopie anfertigen und in KiTa/OGS hinterlegen (für Kontrolle durch Überwachungsbehörden) Weitere Informationen Broschüre des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen „Sicherer Umgang mit Lebensmitteln“ http://bit.ly/1DJ1tS3 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 10 V1.5.2 Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Leitung Durchführung von Folgebelehrungen von Personen, die in KiTa/OGS mit Lebensmitteln umgehen (z. B. zubereiten, verteilen), über gesundheitliche Anforderungen und Mitteilungspflichten als gesetzliche Vorgabe nach § 43 A4 Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Warum? • Minimierung von Infektionsrisiken durch Lebensmittel Wann? • 1x pro Jahr (zu empfehlen: gleichzeitig mit Schulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung) Wie? • Belehrungstext des Robert-Koch-Instituts zu § 43 IfSG unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_schulen.pdf?__blob =publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) in der Anzahl der betroffenen Beschäftigten ausdrucken und diesen vorlegen mit der Bitte, die Erklärung auf der letzten Seite zu unterschreiben oder • 1x pro max. 20 betroffene Beschäftigte ausdrucken • Belehrungstext des Robert-Koch-Instituts zu § 43 IfSG (letzte Seite „Erklärung“ verwerfen) • Verfahrensanweisung V2.4 Lebensmittelhygiene • Sammelformular und als Umlauf den Beschäftigten zur Kenntnis und Unterschrift vorlegen • Ausgefüllte Formulare in KiTa/OGS für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren Weitere Informationen Broschüre des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen „Sicherer Umgang mit Lebensmitteln“ http://bit.ly/1DJ1tS3 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 11 V1.5.3 Schulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Leitung Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/__4.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) bzw. Kapitel XII EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene http://www.mlul.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILC/C26_7.PDF ist vorgeschrieben, dass Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln umgehen, regelmäßig geschult werden müssen. Nach DIN 10514 soll die Schulung jährlich erfolgen. Warum? • Minimierung von Infektionsrisiken durch Lebensmittel Wann? • Vor Aufnahme der Tätigkeit • Im Weiteren jährlich (zu empfehlen: gleichzeitig mit den Folgebelehrungen nach § 43 IfSG) Wie? • Verfahrensanweisung V2.4 Lebensmittelhygiene und Einzelformular in der Anzahl der betroffenen Beschäftigten ausdrucken und diesen zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen oder 1x pro max. 20 betroffene Beschäftigte ausdrucken: • Belehrungstext des Robert-Koch-Instituts zu § 43 IfSG unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_schulen.pdf?__blob =publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) (Letzte Seite „Erklärung“ verwerfen) • Verfahrensanweisung V2.4 Lebensmittelhygiene • Sammelformular und als Umlauf den Beschäftigten zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen • Aufbewahrung der Formulare in KiTa/OGS für die Dauer von zwei Jahren Weitere Informationen Diverse Schulungsinhalte sind auch zu finden unter „Hygiene in Küchen“ http://vorschriften.portal.bgn.de/9427/0/1925?wc_cmt=850c2017c85cf4d0f896730cb3489b26 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 12 V1.6 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Krankheitserreger im Trinkwasser Wer? • • Was? • FB 45/200 – Fachabteilung E26 – Gebäudemanagement, Ansprechpartnerin: Frau Schlösser, Fon: 0241 432-2779 Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers (Kaltwasser) in KiTa/OGS auf allgemeine und fäkale Mikroorganismen (Koloniezahl bei 22°C und 36°C, E. coli, coliforme Keime) nach Vorgabe/Anordnung des Gesundheitsamtes (§ 19 A7 Trinkwasserverordnung) http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__19.html (Letzter Zugriff am 8.April 2015) Warum? • Vermeidung von Infektionen, insbesondere von Magen-Darmerkrankungen, durch Trinkwasser Wann? • Alle drei Jahre (Befunde müssen jeweils bis zum 30. Juni dem Gesundheitsamt vorliegen) Wie? • Untersuchungen bei einer gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstelle rechtzeitig vor dem 30. Juni alle drei Jahre in Auftrag geben. Liste unter: www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/pdf/laborliste_nrw_gesamt.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Vertraglich mit Untersuchungsstelle vereinbaren, dass Untersuchungsergebnisse zeitgleich E26 und dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mitgeteilt werden • Bei Überschreitung der Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung: • Überschreitung beim Gesundheitsamt telefonisch (0241 5198-5300) per Fax (0241 5198-5391) oder per Mail (andreas.noczinski@staedteregion-aachen.de) melden • Ggf. Kopie des Originalbefundes an das Gesundheitsamt übersenden • Weiter nach Vorgaben des Gesundheitsamtes vorgehen Weitere Informationen Den KiTa/OGS Beschäftigten dringend empfehlen, die Wasserleitungen nach Stagnationszeiten, z.B. nach Ferienzeiten, gründlich zu spülen, d.h. alle Zapfhähne zu öffnen und Wasser ca. zehn Minuten ablaufen zu lassen. http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/installation/twin09_2014_01.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015). 13 V1.7 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Legionellen im Trinkwasser Wer? • • Was? • FB 45/200 – Fachabteilung E26 – Gebäudemanagement, Ansprechpartnerin: Frau Schlösser, Fon: 0241 432-2779 Regelmäßige Untersuchungen des Warmwassers aus der Trinkwasser-Installation auf Legionellen an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen nach gesetzlicher Vorgabe nach § 14 A3 Trinkwasserverordnung (TrinkwV). (Ausnahme dezentrale Warmwasserversorgung: Durchlauferhitzer, Untertischgeräte etc. ) http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015), http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/anlage_4.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Warum? • Vermeidung von Infektionen durch legionellenhaltige Aerosole (Pontiac-Fieber, Legionellen-Pneumonie = Legionellose) bei Beschäftigten und Kindern Wann? • 1x jährlich (Befunde müssen jeweils bis zum 30. Juni dem Gesundheitsamt vorliegen) Wie? • Untersuchungen bei einer gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstelle rechtzeitig vor dem 30. Juni eines jeden Jahres in Auftrag geben. Liste unter: www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/pdf/laborliste_nrw_gesamt.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Vertraglich mit Untersuchungsstelle vereinbaren, dass Untersuchungsergebnisse zeitgleich E26 und dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mitgeteilt werden. • Bei Überschreitung des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen von 100 KBE/100 ml: • Überschreitung beim Gesundheitsamt telefonisch (Fon: 0241 5198-5300) per Fax (0241 51985391) oder per Mail (andreas.noczinski@staedteregion-aachen.de) melden • Ggf. Kopie des Originalbefundes ans Gesundheitsamt übersenden • Gefährdungsanalyse durchführen und Maßnahmenkatalog mit Zeitplan erstellen. Diesen ggf. mit dem Gesundheitsamt abstimmen • Maßnahmenkatalog umsetzen Weitere Informationen Den KiTa-/OGS-Beschäftigten dringend empfehlen, die Wasserleitungen nach Stagnationszeiten, z.B. nach Ferienzeiten, gründlich zu spülen, d.h. alle Zapfhähne zu öffnen und Warmwasser ca. zehn Minuten ablaufen zu lassen und eventuell auch Duschschläuche zu wechseln. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/empfehlungen_gefaehrdu ngsanalyse_trinkwv.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 14 V2 Verfahrensanweisungen zur Infektionsprävention V2.1 Händehygiene V2.1.1 Händewaschen Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Warum? • Hände sind durch ihren vielfältigen Kontakt mit der Umgebung und anderen Menschen Hauptüberträger von Infektionskrankheiten • Gründliches Händewaschen führt zu einer Reduktion von Krankheitserregern (Bakterien, Viren, Parasiten) auf den Händen. • Daher: Händewaschen ist eine der wichtigsten Maßnahme zur Infektionsverhütung Wann? • Vor Arbeitsbeginn • Vor Essenszubereitung/-verteilung • Nach Toilettenbesuch (zusätzlich Desinfektion) • Nach Windelwechsel, nur bei sichtbarer Verschmutzung der Hände – sonst nur Händedesinfektion • Nach Reinigungsarbeiten Wie? • Hände unter fließendes Wasser halten • Seife 20 bis 30 Sekunden in den Händen – auch zwischen den Fingern – verreiben • Sorgfältig abspülen http://www.wir-gegen-viren.de/content/index/5?print=1&submenue_id=22 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Womit? • Flüssigseife in Spenderform (keine Stückseife) • Händetrocknen mit Einmaltuch (oder Fön, nicht mit Gemeinschaftshandtuch) Weitere Informationen • Hygienisches Husten: Beim Husten wird eine große Anzahl von Mikroorganismen, darunter auch Krankheitserreger, aus dem Körper katapultiert, die dann an den Händen kleben bleiben. Werden anschließend Gegenstände oder Mitmenschen berührt, können sich die Krankheitserreger weiter verbreiten. Daher: Nicht in die Hand, sondern in den Ärmel husten! • Hygienisches Naseputzen: Es sollen ausschließlich Papiertücher verwendet werden, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Anschließend Hände waschen. • Händehygiene bei den Kindern: Kinder beim Händewaschen z.B. vor dem Essen und nach Toilettenbesuch unterstützen http://www.infektionsschutz.de/service/printmedien-shop/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 15 V2.1.2 Händedesinfektion Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Warum? • Die Händedesinfektion in speziellen Situationen (s.u.) beugt einer Ausbreitung von Krankheitserregern vor • Eine Händedesinfektion führt zur Abtötung von Krankheitserregern (Bakterien, ggf. Viren) auf den Händen Wann? • Nach Verunreinigung der Hände mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut und anderen Körperausscheidungen • Nach dem Wickeln oder Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten- oder Töpfchenbenutzung • Vor und nach der Versorgung offener Wunden • Bei der Entfernung von Fäkalien oder Erbrochenem • Bei Ausbrüchen oder Auftreten bestimmter übertragbarer Einzelerkrankungen nach Hygieneplan V3 und entsprechender Erkrankung Wie? • Ringe/Schmuck von Händen und Handgelenken ablegen • Ggf. sichtbare Verschmutzungen, z.B. durch Ausscheidungen, vor der Desinfektion mit Zellstoff (desinfektionsmittelgetränkt) entfernen • 3-5 ml des Händedesinfektionsmittels in die trockenen Hände einreiben (30 Sekunden einwirken lassen) • Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelfalze besonders berücksichtigen Womit? • Sterillium Virugard® (Sicherheitsdatenblatt unter: http://www.bode-chemie.de/sida/DE_R11037.PDF) (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Weitere Informationen • Tragen von Einmalhandschuhen; Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut Einmalhandschuhe tragen. Nach dem Ablegen der Handschuhe Hände desinfizieren. 16 V2.2 Flächenhygiene V2.2.1 Flächenreinigung Wer? • Reinigungskräfte • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Warum? • Sind Flächen, Gegenstände oder Materialien mit Krankheitserregern verunreinigt, können diese über z. B. Handkontakt oder Kontakt zu Lebensmitteln auf den Menschen übertragen werden und zur Erkrankung führen. Zur systematischen Reduzierung der Zahl möglicher Krankheitserreger auf Flächen und Minimierung von Infektionsrisiken ist eine planmäßige Reinigung von Flächen in KiTas und OGS erforderlich. Wann? • Für KiTa-/OGS-Fachpersonal/Hauswirtschaftliches Personal: Wie im Reinigungs- und Desinfektionsplan beschrieben • Für Reinigungskräfte entsprechend Leistungsbeschreibung „Unterhaltsreinigung“ des Gebäudemanagements der Stadt Aachen (E26) Wie? • nach Reinigungs- und Desinfektionsplan vorgehen • Durchgeführte Grundreinigungen im Küchenbereich im Dokumentationsbogen „Grundreinigung Küche“ protokollieren Womit? • wie im Reinigungs- und Desinfektionsplan beschrieben Weitere Infos • Reinigungsmittel nicht auf Flächen aufsprühen, da beim Sprühen gesundheitsschädliche Aerosole entstehen können, die eingeatmet werden und längerfristig gesundheitsschädlich sein können (Arbeitsschutzmaßnahme) • Bei ausgiebigen Reinigungsarbeiten sind Haushaltshandschuhe zu tragen (Arbeitsschutzmaßnahme) • • • • Zur Vermeidung einer Keimverschleppung über Reinigungstücher, sind: • Einwegtücher nach Gebrauch unmittelbar zu entsorgen • Mehrwegtücher arbeitstäglich zu wechseln und desinfizierend zu waschen (Einzelheiten unter Punkt Wäschehygiene) Reinigungsmittel und -utensilien sind für Kinder unzugänglich und bis auf Ausnahmen (Spülmittel) nicht im Küchenbereich aufzubewahren Reinigungsmittel sind genau zu kennzeichnen (kein Umfüllen, möglichst Originalgebinde verwenden) Als Reinigungsmittel sind, lösungsmittelfreie/-arme, möglichst pH-neutrale Mittel einzusetzen. 17 V2.2.2 Flächendesinfektion Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Warum? • Organisches Material (Fäkalien, Blut, Erbrochenes, bestimmte Lebensmittel, z.B. Geflügel/Gehacktes) enthält häufig Krankheitserreger. Sind Flächen mit organischem Material verunreinigt, können Krankheiterreger bei Kontakt dieser Flächen über z.B. Hände oder Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden und zur Erkrankung führen. Durch eine sachgemäße Desinfektion werden Krankheitserreger auf Flächen sicher abgetötet. Wann? • In allen Bereichen: alle Flächen/Gegenstände umgehend bei Verunreinigung mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem etc. • Im Wickelbereich: Wickelauflage nach jedem Wickeln • In Küche: Arbeitsflächen 1xWoche • Siehe auch Reinigungs- und Desinfektionsplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS Wie? Allgemein: • Fläche mit Desinfektionswipes abwischen (hier: Bacillol®Wipes, Sicherheitsdatenblatt unter http://www.bode-chemie.de/sida/DE_R11539.PDF) • Trocknen lassen (kein Nachwischen) Speziell bei Verunreinigungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem etc: • Einmalhandschuhe anziehen • Verunreinigung mit Papiertuch entfernen • Ohne Zwischenablage in einem Abfallbeutel deponieren • Fläche mit einem mit Flächendesinfektionsmittel getränkten Papiertuch gründlich wischen und trocknen lassen (kein Nachwischen) • Einmaltuch und Einmalhandschuhe ebenfalls im Abfallbeutel deponieren, Beutel verschließen und im Restmüll entsorgen • Hände desinfizieren Womit? • Desinfektionswipes (Bode X wipes) Weiterte Infos • Betriebsanweisung nach Gefahrstoffrecht zu Bacillol® AF unter: http://www.bode-chemie.de/sida/DE_BA_R11539.PDF • Zur Haltbarkeit von Bacillol AF®-Gebinden nach Anbruch: www.produktkatalog.bode-chemie.de/produkte/download/Haltbarkeit_Anbruchgebinde.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 18 V2.3 Wäschehygiene Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Warum? • Die Aufbereitung von Textilien beugt einer Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern und Parasiten, wie Kopfläusen, vor. Wann/Wie häufig? • Entsprechend Wäschehygieneplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS Wie? • Entsprechend Wäschehygieneplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS Womit? • Entsprechend Wäschehygieneplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS Weitere Informationen • Bei Beschaffung von Textilien/Wäschestücken darauf achten, dass sie bei möglichst hohen Temperaturen gewaschen werden können • Unsaubere von sauberer Wäsche klar trennen • Einmalhandschuhe und Händedesinfektionsmittel beim Umgang mit unsauberer Wäsche verwenden • Zum Einsammeln und Transportieren der Schmutzwäsche, ausreichend keim- und feuchtigkeitsdichte Wäschekörbe verwenden • Schmutzwäsche nur in gesondertem, feucht zu reinigendem Raum lagern • Matratzen möglichst mit wasserdichten, waschbaren/abwaschbaren Matratzenbezügen überziehen • Matratzen nach Benutzung zur Ventilation aufrecht stellen. Ansonsten besteht Gefahr der Schimmelpilzbildung • Textile personenbezogene Handtücher sollen ebenfalls so aufgehängt werden, dass sie sich gegenseitig nicht berühren. 19 V2.4 Lebensmittelhygiene Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Warum? • Hygienemaßnahmen beugen Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen vor. Was/Wie? • Regelmäßig Temperaturkontrollen durchführen und protokollieren, bei Abweichungen der Ist- von der Solltemperatur, korrigieren bzw. Speisen erneut durcherhitzen (auf ≥ 80°C) • Gefrierfach, Gefrierschrank: Soll: ≤ -18°C • Anlieferung und Ausgabe Warmspeise: Soll: +65°C • Anlieferung und Ausgabe Kaltspeise: Soll: ≤ +7°C • Kühlschrank: Soll: ≤ +7 °C • Zur Protokollierung den Temperaturkontrollbogen verwenden • Kein Frischei verwenden! • Auf Geflügel oder Gehacktes in roher Form weitgehend verzichten. Wenn Verwendung aus pädagogischen Gründen erforderlich, dann • die Kühlkette nicht unterbrechen • das Fleisch zügig verarbeiten • das Fleisch stets durchgaren und bald verzehren • die Arbeitsflächen gründlich reinigen und desinfizieren • Brettchen und Messer in der Spülmaschine bei mind. 60°C reinigen • Keine Rohmilch ausgegeben! • Lagerung: • Geöffnete, zubereitete und frische Speisen: Abgedeckt im Kühlschrank aufbewahren und am gleichen Tag verbrauchen. • Zubereitete Lebensmittel: In Frischhaltedosen verschlossen im Kühlschrank aufbewahren • Private Lebensmittel: Nicht zusammen mit Lebensmitteln der Gemeinschaftseinrichtungen lagern • Bei Küchenarbeiten immer Schutzkittel tragen Weitere Informationen Bei mitgebrachten Lebensmitteln (z.B. bei Geburtstagen, Kindergartenfesten usw.) Hinweise des A39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen beachten, in: Broschüre „Feste feiern“ unter: http://bit.ly/1Pjbloq (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 20 V2.5 Raumlufthygiene Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal • Hauswirtschaftliches Personal Was? • Lüftung der Räume in Kindertagesstätten und OGS Warum? • In geschlossen Räumen können sich Krankheitserreger und andere schädliche Mikroorganismen anreichern (z.B. Husten, Niesen, Sprechen erkrankter Personen, Pilzsporen aus Pflanzenerde und Baumaterialien). Gerade in Räumen, in denen sich viele Menschen aufhalten, ist eine regelmäßige Lüftung notwendig. Durch eine sachgerechte Lüftung werden mögliche Schadstoffbelastungen (z. B. aus Reinigungsmitteln, Ausstattungs- und Baumaterialien) • unangenehme Gerüche reduziert. • Kohlendioxid-Belastungen („verbrauchte Luft“ – Einschränkung des Wohlbefindens und der Konzentration) reduziert Wann/ Wie lange? • Wie im Lüftungsplan dargestellt Wie? • Fenster nach Möglichkeit weit öffnen (Stoßlüftung, kein dauerhaftes Kippen der Fenster, Fensterbänke nicht als Ablagefläche nutzen) Weitere Maßnahmen • Kinder zur „Hustenetikette“ anregen www.medizinfo.de/pressemitteilungen/23.01.2012/Der%20gro%26szlig%3Be%20Husten-undSchnupfen-Knigge.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Topfpflanzen gut pflegen, um Schimmelpilze in der Erde zu vermeiden • Schimmelpilzbefall an Wänden, Böden sowie Fugen so schnell wie möglich an FB 45/200 melden • Auf sachgemäße und möglichst rasche Entsorgung organischer Abfälle achten Weitere Informationen www.innenraumluft.nrw.de (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 21 V2.6 Wer? • • Was? • Spielsandhygiene FB 45/200 - Fachabteilung KiTa-/OGS-Fachpersonal Umsetzung der Empfehlung: „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“ Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 16. März 2000 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=5169&ver=8&val=5169&menu=0 &vd_back=N (Letzter Zugriff am 8. April 2015) und der Empfehlungen des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen, Schreiben/Stellungnahme vom 11. März 2011 Warum? • Das Spielen in Sandkästen steht insbesondere bei Kleinkindern im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten im Freien. Dabei ist vor allem über einen Hand zu Mund Kontakt mit einer Aufnahme des Sandes in den Organismus zu rechnen. Aus dem Verschlucken von Spielsand ergibt sich ein gesundheitliches Risiko, wenn dieser mit chemischen Verunreinigungen oder Krankheitserregern kontaminiert ist. Der hygienisch-mikrobiologischen Qualität des Spielsandes kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Durch fäkale Verunreinigungen (z.B. Vogel-, Katzen- oder Hundekot) werden Bakterien, Wurmeiern und Parasiten-Zysten in den Spielsand eingebracht. Diese sind z.T. sehr resistent gegenüber Umwelteinflüssen und können sich im Zeitverlauf im Spielsand anreichern. Über einen Hand zu Mund Kontakt können diese in den Organismus aufgenommen werden und in der Folge zu einer Wurmerkrankung führen, z.B. einer Infektion mit dem Katzen- und Hundespulwurm. Wann? • regelmäßig • bei Vorliegen starker Verschmutzungen, z.B. durch Tierkot oder andere gefährliche Stoffe Wie? • Beschäftigte in KiTa/OGS: • Regelmäßig bzw. bedarfsorientiert Sandoberfläche sichten und Fremdkörper bzw. organischem Material, z.B. Tierkot oder Blätter, entfernen • ggf. bei Vorliegen starker Verschmutzungen, z.B. durch Tierkot oder andere gefährliche Stoffe veranlassen, dass Spielsand insgesamt oder teilweise vorzeitig ausgetauscht wird • Maßnahmen zum Fernhalten von streunenden Tieren, z. B. durch luftdurchlässiges Abdecken der Sandkästen, außerhalb der Nutzungszeiten durchführen • FB 45/200 – Fachabteilung: • Organisation des jährlichen oder ggf. vorzeitigen Austausch des Spielsandes 22 V2.7 Mundhygiene und Kariesprophylaxe Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Fachpersonal In Gemeinschaftseinrichtungen ist generell keine Mund- und Zahnpflege verbindlich vorgeschrieben, sie ist jedoch – insbesondere bei Ganztagskindertagesstätten – zu empfehlen. Warum? • Eine gute Anleitung zu mund- und kariesprophylaktischen Maßnahmen in KiTa/OGS ist zur Vorbeugung gegen Karies pädagogisch sinnvoll. Wie? Wird Zahnhygiene (z. B. Zähneputzen nach dem Essen) durchgeführt, sind folgende Punkte wichtig: • Auf geeignete Halterungen für Zahnputzbecher und auf ausreichenden Abstand zwischen den Zahnputzbechern achten (kein Berühren der Zahnbürsten) • Becher und Bürsten mit dem Namen oder einem entsprechenden Motiv für jedes einzelne Kind versehen, um Verwechslungen zu vermeiden • Zahnbürsten regelmäßig (z. B. monatlich) und bedarfsgerecht austauschen (besonders nach Erkrankungen) • Becher regelmäßig gründlich – am besten in der Spülmaschine – reinigen • Kinder anleiten, Zahnbürsten nach Gebrauch unter fließendem Wasser gründlich abzuspülen • auf zahngesunde Ernährung achten • ggf. Sorgeberechtigte auf die Möglichkeit von Fluoridisierungsmaßnahmen hinweisen Weitere Informationen http://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/zahngesundheit/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 23 V2.8 Hygienemaßnahmen bei offenen Verletzungen Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal Warum? • Vermeidung von Infektionen, die über das Blut übertragen werden (insb. Hepatitis B und C und HIV) Wann? • Unmittelbar nach Verletzung eines Kindes Wie? • Hände desinfizieren • Einmalhandschuhe anziehen • Bei den verschiedenen Wunden folgendermaßen vorgehen • Platzwunden, Risswunden, Schnittwunden und größere Schürfwunden • Hautdesinfektionsmittel aufsprühen • mit steriler Auflage abdecken • möglichst rasch ärztlich weiterbehandeln lassen • Kleine blutende Wunden • Hautdesinfektionsmittel aufsprühen • mit Heftpflaster abdecken (auf Pflasterallergie achten) • Kleine Schürfwunden • Hautdesinfektionsmittel aufsprühen an der Luft trocknen lassen • Einmalhandschuhe ausziehen und in Abfalleimer entsorgen • Hände desinfizieren Womit? • Händedesinfektionsmittel: VAH-gelistet, z. B. Sterillium® • Hautdesinfektionsmittel: VAH-gelistet, Jod frei, z. B. Octenisept® • Einmalhandschuhe: aus Vinyl (bei Allergie: aus Nitril) • Sterile Auflagen: z.B. aus Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13157 • Heftpflaster: handelsüblich Weitere Informationen • Die Inhalte der Erste-Hilfe-Kästen hinsichtlich Vollständigkeit und Verfallsdaten 1x monatlich überprüfen. Überprüfungen mit Handzeichen auf einem Kontrollbogen dokumentieren • Salben, Puder, Schmerzmittel oder andere Arzneimittel nicht anwenden. Keine entsprechenden Mittel für den allgemeinen Gebrauch vorhalten bzw. aus den Erste-Hilfe-Kästen entfernen. 24 V2.9 Hygienemaßnahmen bei Zeckenstichen Wer? • KiTa-/OGS-Fachpersonal Warum? Vermeidung von Zecken übertragbaren Erkrankungen, wie • Borreliose • Frühsommermeningoenzephalitis FSME (entfällt hier, da die StädteRegion kein Endemiegebiet ist) Wann? • Unmittelbar nach Entdecken einer Zecke am Körper eines Kindes (Infektionsrisiko steigt mit Zunahme der Dauer des Anhaftens der Zecke am Körper) Wie? • Zecke in der Haut mit entsprechendem Instrument direkt über der Haut am Kopf fassen und nach hinten oben (entgegengesetzt der Stichrichtung) herausziehen; dabei den Hinterleib der Zecke nicht drücken oder quetschen. • Stichstelle mit einem Hautdesinfektionsmittel desinfizieren, hier: Octenisept®, Sicherheitsdatenblatt: http://www.schuelke.com/download/pdf/cde_lde_octenisept_sds(1).PDF • Sorgeberechtigte informieren, dass • Zeckenstichstelle markiert und in den nächsten vier Wochen beobachtet werden soll • Bei lokalen Entzündungen (ring- oder flächenförmige Rötung um die Einstichstelle) oder bei Krankheitssymptomen (z. B. Fieber, Kopfschmerz, grippeähnliche Symptome, Muskel- und Gelenkschmerzen) der Arzt aufgesucht werden soll. Womit? Zeckenentfernung alternativ mit • Zeckenpinzette • Zeckenzange • Zeckenkarte oder -schlinge • Hautdesinfektionsmittel: VAH-gelistet, Jod frei, z. B. Octenisept® Weitere Informationen Zur Vermeidung von Zeckenstichen: • Bei Spaziergängen, dichtes Unterholz, hohes Gras, Gebüsch meiden (Zecken fallen nicht vom Baum) • Kinder sollen helle, geschlossene Kleidung bei Aufenthalt im Grünen tragen • Video: Zecke entfernen – so einfach geht’s: www.youtube.com/watch?v=HuOi2MglHQ0 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 25 V2.10 Präventive Maßnahmen bei schwangeren Beschäftigten Wer? • FB11-Personalservice • KiTa-/OGS-Leitung • schwangere Beschäftigte Warum? • Beschäftigte in KiTa/OGS sind wegen des grundsätzlich relativ engen Kontaktes zu Kindern und durch spezielle Tätigkeiten (z. B. Wickeln von Säuglingen, Kleinkindern und älteren behinderten Kindern) zu einer Vielzahl von Krankheitserregern exponiert, die im Rahmen einer Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes erheblich beeinträchtigen können. Es handelt sich insbesondere um Röteln-, Ringelröteln-, Masern-, Mumps-, Windpocken- und Zytomegalie-Virus, aber auch um Erreger von Keuchhusten, Scharlach-, Influenza-, Borreliose sowie von Hepatitis A, E, B, C und HIV) Wann? • Nach Mitteilung einer Schwangerschaft bei einer Beschäftigten Wie? • Beschäftigte teilt die Schwangerschaft möglichst frühzeitig der KiTa-/OGS-Leitung mit • KiTa-/OGS-Leitung informiert FB11 • Beschäftigte legt FB11 unverzüglich eine Bescheinigung über Schwangerschaft/den Mutterpass vor • FB11 meldet Schwangerschaft der Bezirksregierung Köln • FB11 spricht befristetes Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Immunschutzes gegenüber der Schwangeren aus • FB11 vereinbart Termin für Laboruntersuchung mit B17 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales ags@mail.aachen.de und teilt Termin der Schwangeren schriftlich mit – Kopie an FB45 • Abhängig vom Laborergebnis spricht FB11 ggf. Beschäftigungsbeschränkungen aus, z.B.: • ein generelles Beschäftigungsverbot • ein befristetes Beschäftigungsverbot • eine Änderung der Arbeitsbedingungen (z.B. bei mangelndem Zytomegalie-Immunschutz: kein Wickeln der Kinder) • Wenn kein generelles Beschäftigungsverbot: KiTa-/OGS-Leitung fertigt eine Gefährdungsbeurteilung anhand des entsprechenden Vordrucks • Ausgefüllter und von KiTa-/OGS-Leitung und Schwangeren unterschriebener Vordruck „Gefährdungsbeurteilung“ leitet KiTa-/OGS-Leitung unverzüglich an den Personalrat weiter • KiTa-/OGS-Leitung leitet die, vom Personalrat unterschriebenen, zurückgesendeten Gefährdungsbeurteilung weiter an FB11 • FB11 legt Beschäftigungsbeschränkung für Schwangere fest und informiert KiTa-/OG-Leitung und die Schwangere Weitere Informationen http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Brosch__re_Mutterschutz_MAIS_6_2 013.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 26 V3 Verfahrensanweisungen bei Auftreten übertragbarer Erkrankungen und Parasitenbefall V3.1 3-Tage-Fieber Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal 3-Tage-Fieber, Exanthema subitum, Roseola infantum Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Herpes-Viren Tröpfcheninfektion (z.B. beim Niesen, Husten, Sprechen) Auf Fieber, das i.d.R. drei Tage anhält, folgt ein plötzlicher Hautausschlag. Die Diagnose wird erst mit dem Hautausschlag gestellt. Das Fieber kann stark ansteigen und Fieberkrämpfe auslösen. Andere Komplikationen sind selten. Betroffen sind vorrangig Säuglinge und Kinder unter 3 Jahren. Beginn: 3-4 Tage vor dem Fieber Ende: bei Auftreten des Hautausschlags Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Maßnahmen in der KiTa/OGS können die Weiterverbreitung der hochansteckenden Infektion nur sehr eingeschränkt verhindern. Fast 100% der dreijährigen Kinder waren in Kontakt mit dem Erreger und sind immun. Anhand der Info im Aushang ist es jedoch leichter, plötzlich auftretendes Fieber bei anderen in der Einrichtung betreuten Kindern zu deuten. Wann? • Nach Mitteilung von 3-Tage-Fieber bei einem in der KiTa/OGS betreuten Kind Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder darauf hinweisen, dass KiTa/OGS nach Abklingen des Fiebers bzw. bei Auftreten des Hautausschlags ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes wieder besucht werden kann. • Per Aushang über das Auftreten von 3-Tage-Fieber in KiTa/OGS informieren • Ausbruch von 3-Tage-Fieber (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden 27 V3.2 Ansteckende Bindehautentzündung Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Ansteckende Bindehautentzündung, Adenovirus-Konjunktivitis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Adenovirus Schmierinfektion über die Hände und über verunreinigte Gegenstände (z. B. Reiben der Augen und anschließend Anfassen von Spielzeug, Türklinken, gemeinsame Benutzung von Handtüchern etc.), hochansteckend Rötung, Schwellung, Jucken und Tränen der Augen, evtl. Lymphknotenschwellung vor den Ohren Beginn: Auftreten des ersten Krankheitszeichen Ende: Abklingen der Krankheitszeichen (nach ca. 2 Wochen) Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Ansteckender Bindehautentzündung in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Ansteckender Bindehautentzündung bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/einem in der KiTa-/OGS-Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert die Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte informieren, dass KiTa/OGS erst nach Abklingen der Krankheitszeichen wieder besucht werden sollte. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Per Aushang über das Auftreten von Adenovirus-Bindehautentzündung in der Einrichtung informieren • Ausbruch von Ansteckender Bindehautentzündung (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Benutzte Bettwäsche und ggf. Handtücher des betroffenen Kindes waschen Wäschehygieneplan • Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (Türklinken, Handläufe, Armlehnen usw.) • Spielzeug mit möglichem Augenkontakt (z.B. Fernglas, Kaleidoskop, Fotoapparat, Schminkutensilien) reinigen und desinfizieren und während eines akuten Ausbruchs aus der Nutzung nehmen Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/adenoviren/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/augeninfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 28 V 3.3 EHEC-Erkrankung Wer? • • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hauswirtschaftliches Personal EHEC-Erkrankung Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Enterohämorrhagischer E.coli • Lebensmittelinfektion • Schmierinfektion über Hände und Gegenstände • Aufnahme äußerst geringer Erregermengen (z. B. kleinste, unsichtbare Kotspuren auf Händen von infizierten Kindern, an Wasserhähnen, Spielzeug, Handtüchern, Tieren etc.) reichen für Erkrankung aus (Blutig-)wässrige Durchfälle, Übelkeit und Erbrechen. Erkrankung kann zu lebensbedrohlichen Komplikationen (z. B. dem sog. HUS) führen • Beginn: Auftreten des ersten Durchfalls • Ende: Ende der Erregerausscheidung (nur durch Stuhlproben nachweisbar) Nein • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von EHEC-Erkrankungen in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von EHEC bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/einem in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig) Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass • Kind/Beschäftigte(r) für die Dauer der Ausscheidung von EHEC die KiTa/OGS nicht besuchen darf • vor dem erneuten Besuch ein schriftliches Attest des behandelnden Arztes vorgelegt werden muss (auf der Grundlage von drei negativen Stuhlproben) • Ggf. Ausnahmen vom Besuchsverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (§ 34 IfSG) mit dem Gesundheitsamt, Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530, absprechen • Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt, Hinweis geben, dass solange Kind/Beschäftigte(r) keine Erkrankungssymptome aufweist, die KiTa/OGS weiter besucht werden darf, nach Möglichkeit jedoch beim Arzt Stuhlproben analysiert werden sollten. • Per Aushang über das Auftreten einer EHEC-Erkrankung in der Einrichtung informieren • EHEC-Verdacht und -Erkrankung sowie einen EHEC-Erkrankungsausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache nicht auszuschließen sind (z.B. bei Ausbruch): Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39) z. B. per Mail vetamt@staedteregion-aachen.de informieren • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Handkontaktflächen desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.) • bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen nach V2.2.2 behandeln • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan 29 • Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4 • Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen Weitere Informationen http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_EHEC.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/ehec/ (Letzter Zugriff am 30. April 2015) 30 V 3.4 Erkältungskrankheit Wer? • Was? • KiTa-/OGS-Fachpersonal Erkältungskrankheit, Schnupfen Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Unterschiedliche Viren, z.B. Rhinoviren • Tröpfcheninfektion (durch Niesen, Husten, Sprechen Infizierter) • Schmierinfektion (bei Kontakt zu Speichel, Schleim, benutzten Taschentüchern etc.) Häufige Erkrankung, meist in Form von Schnupfen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen „verstopfter“ Nase, Husten, Niesen, teilweise auch mit Mittelohrentzündung. Begleitend können Fieber und ein leichtes bis schweres Krankheitsgefühl auftreten • Beginn: Erste Krankheitszeichen • Ende: Abklingen der Krankheitszeichen Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Nein Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Erkältungskrankheiten in KiTa/OGS Wann? • Bei Mitteilung oder Feststellung eines oder mehrerer Fälle von Erkältungskrankheiten in KiTa/OGS Wie? • Wenn Kind Fieber in KiTa/OGS hat/entwickelt oder sich krank fühlt, SORGEBERECHTIGTE bitten, Kind abzuholen • Kinder anleiten, nicht in die Hände, sondern in Ärmel bzw. Ellenbeuge zu husten oder zu niesen, wenn kein Einmaltaschentuch zur Hand ist • Einmaltaschentücher sofort nach Gebrauch entsorgen • Kinder anleiten, sich nicht gegenseitig anzuhusten oder anzuniesen • Bei Ausbrüchen verstärkt auf Händehygiene bei Kindern und Beschäftigten achten V2.1 • Ggf. betroffene Kinder zweckmäßig warm anziehen und ins Freie mitnehmen Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 31 V3.5 Hand-Mund-Fuß-Krankheit Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hand-Mund-Fuß-Krankheit Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Coxsackie-Virus • Schmierinfektion (über Speichel, Hautbläscheninhalt und evtl. Stuhl) • Tröpfcheninfektion (beim Niesen, Husten, Sprechen) Gutartige Erkrankung mit leichtem Fieber, Unwohlsein, Bläschen oder kleinen Geschwüren im Mund-Rachenraum und Hautausschlägen an Händen und Füßen. Dauer ca. 1 Woche • Beginn: Erste Krankheitszeichen • Ende: nach Eintrocknen der Bläschen (nach ca. einer Woche) Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung der Hand-Mund-Fuß-Krankheit in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung einer Hand-Mund-Fuß-Krankheit bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/einem in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS erst nach Eintrocknen der Bläschen wieder besucht werden sollte. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Per Aushang über das Auftreten von Hand-Mund-Fuß-Krankheit in der Einrichtung informieren • Ausbruch von Hand-Mund-Fuß-Krankheit (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei KiTa-/OGS-Fachpersonal und Kindern achten V2.1 • Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (z.B. Türklinken, Handläufe, Armlehnen) • Spielzeug desinfizierend reinigen • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan 32 V3.6 Hepatitis A oder E Wer? • • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hauswirtschaftliches Personal Hepatitis A oder E Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Hepatitis A-Viren, Hepatitis E-Viren • Lebensmittelinfektion • Schmierinfektion (Hände) Unwohlsein, Kopf-, Glieder-, Bauchschmerzen, Durchfall, Fieber, nach einigen Tagen: Gelbfärbung der Augen und der Haut, Hellfärbung des Stuhls Beginn: 1 bis 2 Wochen vor Auftreten von Krankheitszeichen Ende: 1 Woche nach Auftreten der Gelbfärbung bzw. fehlendem Nachweis von Hepatitis A/E-Viren im Stuhl • Hepatitis A: Ja, nach Auftreten eines Falles Riegelungsimpfung bei Kontaktpersonen möglich • Hepatitis E: Nein • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Hepatitis A oder E in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Hepatitis A oder E bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst eine Woche nach Gelbfärbung von Haut und Augen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Ggf. Ausnahmen vom Besuchsverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (§34 IfSG) mit dem Gesundheitsamt, Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530, absprechen • Per Aushang über das Auftreten von Hepatitis A bzw. E in der Einrichtung informieren • Sorgeberechtigte von Kontaktpersonen und Beschäftigte bitten, den Hepatitis A Immunschutz zu überprüfen und beim Arzt ggf. eine Riegelungsimpfung vornehmen zu lassen. Gegen Hepatitis E gibt es zurzeit noch keinen Impfschutz. • Hepatitis A- oder E-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache nicht auszuschließen sind (z.B. bei Ausbruch): Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39) vetamt@staedteregion-aachen.de informieren • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei KiTa-/OGS-Fachpersonal und Kindern achten V2.1 • Handkontaktflächen desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.) • bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4 • Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinige 33 V3.7 Hib-Meningitis (Haemophilus influenzae b-Meningitis) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Haemophilus influenzae b (Hib)-Meningitis, Hib-Gehirnhautentzündung Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Haemophilus influenzae Typ b • Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) Fieber, Kopf-, Hals-,Gliederschmerz, Benommenheit und Nackensteifigkeit (tritt i. d. R. nur bis zum 5. Lebensjahr auf) Beginn: Auftreten erster Krankheitszeichen Ende : ca. 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung Ja (allgemein von der STIKO empfohlen) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktu elles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Hib-Meningitis in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung einer Hib-Meningitis bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig) Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt, Hinweis geben, dass KiTa/OGS nach Genesung wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt, Hinweis geben, dass Kind/Beschäftigte(r) • Mit Immunschutz (Schutzimpfung) oder Chemoprophylaxe weiterhin die KiTa/OGS besuchen darf • Ohne Immunschutz oder ohne Chemoprophylaxe erst 11 Tage nach Beginn einer Antibiotikatherapie beim Erkrankten und nur bei Symptomfreiheit wieder in KTta/OGS darf • Per Aushang über das Auftreten einer Hib-Meningitis in der Einrichtung informieren • Alle Sorgeberechtigten bitten, Impfschutz der Kinder zu überprüfen und fehlende Hib-Impfung ggf. nachzuholen • Hib-Meningitis-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Weitere Maßnahmen (antibiotische Prophylaxe bzw. Impfungen bei Kontaktpersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen Weitere Informationen http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 34 V3.8 Impetigo contagiosa (Borkenflechte) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Impetigo contagiosa, Borkenflechte, Grind Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG A-Streptokokken, seltener Staphylokokken Schmierinfektion über Kontakt, meist der Hände, mit infizierten Hautarealen oder Kontakt mit Kleidung, auf der Erreger haften Sehr ansteckende, oberflächliche Hautinfektion, vorwiegend Kinder betroffen. Typisch: eitrige Hautbläschen, die bald nach Entstehen platzen und eine honiggelbe Kruste hinterlassen. Bläschen heilen i.d.R. ohne Narbenbildung ab. • Beginn: bei Auftreten erster Hautrötungen/-bläschen • Ende: nach Abheilen der Hauterscheinungen bzw. 24 Stunden nach Antibiotikaanwendung Nein • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Impetigo contagiosa in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Impetigo contagiosa • bei einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder und an betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS erst wieder besucht werden darf • 24 Stunden nach Verabreichung von Antibiotika und nach Vorlage eines ärztlichen Attests • ohne Antibiotikabehandlung: nach Abheilen der Hautstellen und nach Vorlage eines ärztlichen Attests • Per Aushang über das Auftreten von Impetigo contagiosa in der Einrichtung informieren • Impetigo contagiosa-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Kindern und KiTa-/OGS-Fachpersonal achten V2.1 • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Bei Ausbrüchen: ggf. weitere Desinfektionsmaßnahmen (z. B. Flächen und Spielzeuge) durchführen V2.2.2 35 V3.9 Influenza (Grippe) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Influenza, Grippe Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Influenza-Viren • Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) • Schmierinfektion (über Hände, Gegenstände, wie kontaminierte Taschentücher) Plötzlich einsetzendes schweres Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen und trockenem Husten, begleitet von Glieder-, Rücken- und Kopfschmerzen. Milde oder beschwerdefreie Verläufe möglich. Schwerer Verlauf kann zum Tod führen. Dauer der Beschwerden bei komplikationsfreiem Verlauf: 5 bis 7 Tage • Beginn: 2 Tage vor Beginn der Beschwerden • Ende: i.d.R. ca. 1 Woche nach ersten Krankheitszeichen Ja, von der STIKO für bestimmte Personengruppen empfohlen (z.B. Alter > 60 Jahre, chronisch Kranke, Schwangere) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Ak tuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Influenza in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Influenza bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Wiederbesuch der KiTa/OGS erst nach Genesung erfolgen soll. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich • Per Aushang über Grippe in der Einrichtung informieren • Grippe-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Kindern und Beschäftigten achten V2.1 • Kinder anleiten, nicht in die Hände sondern in den Ärmel bzw. Ellenbeuge zu husten oder zu niesen, wenn kein Einmaltaschentuch zur Hand • Einmaltaschentücher sofort nach Gebrauch entsorgen • Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (Türklinken, Handläufe, Armlehnen usw.) Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 36 V3.10 Keuchhusten (Pertussis) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Keuchhusten, Pertussis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Bordetella pertussis Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen)) Anfangs 1 bis 2 Wochen leichte Erkältungsbeschwerden mit Schnupfen, Husten und Heiserkeit, Schwäche und gelegentlich Fieber. Danach Phase der HustenErkrankung: langwieriger, trockener Husten, minutenlange krampfartige Hustenstöße (v.a. nachts), die häufig mit einem keuchenden Einziehen der Luft, Herauswürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen enden. Bei Neugeborenen und Säuglingen kann Keuchhusten zu einem lebensgefährlichen Atemstillstand führen. Husten-Erkrankung dauert ca. 4 bis 6 Wochen, danach 6- bis 10-wöchige Erholungsphase mit nachlassenden Hustenattacken. • Beginn: wenige Tage vor Auftreten von Krankheitszeichen • Ende: ca. 3 Wochen nach Beginn der ersten Krankheitszeichen bzw. 5 Tage nach Beginn einer antibiotischen Behandlung Ja, Impfung allgemein von STIKO empfohlen https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktu elles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Keuchhusten in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Keuchhusten bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst nach Ende der Ansteckungsfähigkeit (s.o.) wieder besucht werden darf Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich • Per Aushang über das Auftreten von Keuchhusten in der Einrichtung informieren • Alle Sorgeberechtigten bitten, Pertussis-Impfschutz der Kinder zu überprüfen und fehlende Impfung nachzuholen • Keuchhusten-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Weitere Maßnahmen (z. B. Chemoprophylaxe bei Kontaktersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 37 V3.11 Kopflausbefall Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Kopflausbefall Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Pediculus humanus capitis, Kopflaus (Parasit) • von Mensch zu Mensch über direkten Körper- bzw. Haarkontakt • über körpernahe Gegenstände (z. B. Kämme, Bürsten, Mützen, Kopfkissen) Kopflausbefall ist keine Infektionskrankheit. Er stellt jedoch u. a. aufgrund des Juckreizes eine erhebliche Einschränkung des Wohlbefindens für Betroffene dar. • Beginn: Auftreten von Kopfläusen • Ende: Nach Beseitigung der Kopfläuse bei Personen und auf Gegenständen Nein • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Kopflausbefall in KiTa/OGS Wann? • Wenn Kopflausbefall bei einem oder mehreren Kindern vom KiTa-/OGS-Fachpersonal in der KiTa/OGS primär festgestellt wird • Wenn Kopflausbefall von Sorgeberechtigten mitgeteilt wird Wie? • Bei Feststellung durch KiTa-/OGS-Fachpersonal • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Befall • Sorgeberechtigte kontaktieren und darauf hinweisen, dass Kind abgeholt werden muss und möglichst einem Arzt vorgestellt werden sollte • In allen Fällen (auch bei Feststellung durch Sorgeberechtigte und Mitteilung an die KiTa/OGS): Hinweis an Sorgeberechtigte geben, • dass Kind erst nach korrekt durchgeführter 1. Behandlung mit einem wirksamen Mittel und schriftlicher Bestätigung wieder in die KiTa/OGS darf (Formular im Infoblatt „Läuse“, s. u.) • dass nach 8-10 Tagen eine 2. Behandlung erforderlich ist und • Kind nur schriftlicher Bestätigung der korrekt durchgeführten Behandlungen KiTa/OGS weiter besuchen darf (Formular im Infoblatt „Läuse“, s. u.) • Aushändigung des Infoblattes „Läuse“ der StädteRegion Aachen (unter www.staedteregionaachen.de/gesundheitsamt, dort unter Service, Informationen zum Infektionsschutz, Läuseflyer) http://bit.ly/1IrVphZ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) an Sorgeberechtigte betroffener Kinder und Kontaktkinder mit der Bitte, die jeweils dort beschriebenen Maßnahmen zuhause durchzuführen. Alternativ kann auch der Link zum Infoblatt an Sorgeberechtigte weitergegeben werden. • Per Aushang über Kopflausbefall in der Einrichtung informieren • Kopflausbefall als Einzelbefall und als Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Bettwäsche des betroffenen Kindes/der betroffenen Kinder abziehen und aufbereiten Wäschehygieneplan • Kämme, Bürsten und sonstige Haarutensilien sorgfältig reinigen – auf personengebundenen Gebrauch achten • Sonstige Textilien (Kissen, Decken, Stofftiere etc.) nach Wäschehygieneplan waschen oder 3 Tage in luftdichten Beuteln verpacken. • Teppiche und Polster gründlich staubsaugen 38 • • • • • Erklärung der Sorgeberechtigten eines betroffenen Kindes über die 1. Behandlung bzw. 2. Behandlung entgegennehmen. Erklärung der Sorgeberechtigten der übrigen Kinder, die Kontakt mit einem lausbefallenen Kind hatten, dass jeweils das eigene Kind untersucht wurde und frei von Läusen ist Weitere Informationen Die Broschüre „Kopfläuse – was tun“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) kann in 5 Sprachen (deutsch, türkisch, russisch arabisch und englisch) kostenlos heruntergeladen werden unter: www.kindergesundheit-info.de/no_cache/infomaterial-service/infomaterial/broschuereninfomaterial/detailseite/?tx_wwbzgashop_pi3[id]=1016 (Letzter Zugriff am 8. April 2015) Auch für KiTa-/OGS-Fachpersonal, bei dem Kopflausbefall festgestellt wurde, gilt, dass es die KiTa/OGS erst nach der 1. Behandlung bzw. nach der 2. Behandlung weiter betreten darf. 39 V3.12 Krätze (Scabies) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Krätze, Scabies, Acarodermatitis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Sarcoptes scabiei, Krätzmilbe (Parasit) enger Hautkontakt, Kontakt mit kontaminierter Wäsche/Kleidung Brennen, Juckreiz, mückenstichartige kleine rote Punkte, auch Pusteln und zentimeterlange Bohrgänge, treten v.a. an warmen Körperstellen auf (z. B. Fingerzwischenräume; hinter den Ohren, Achselhöhlen) • Beginn: Auftreten der Krätzmilbe • Ende: nach Beseitigung des Krätzmilbenbefalls, i. d. R. nach dreimaliger Behandlung mit geeignetem Wirkstoff (z.B. Permethrin) an 3 aufeinander folgenden Tagen Nein • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Krätze in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Krätze bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst nach erfolgreicher Behandlung und nach Vorlage eines ärztlichen Attestes wieder besucht werden darf. • Per Aushang über das Auftreten von Krätze in der Einrichtung informieren • Informieren, dass Kinder aus der gleichen KiTa-Gruppe und deren Betreuungspersonen einen Arzt aufsuchen und mitbehandelt werden sollten • Sorgeberechtigten betroffener Kinder empfehlen, dass sich alle Mitglieder der Wohngemeinschaft ärztlich untersuchen und mitbehandeln lassen sollten. • Krätze-Verdacht und -Erkrankung und einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Bettwäsche, Matratzenüberzüge, Handtücher, Decken und ähnliche textilen Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Spielmatratzen und Bettmatratzen betroffener Kinder ohne waschbaren Überzug gründlich absaugen • Nicht waschbare Textilien in verschweißten Plastiksäcken 1 Woche bei 25°C (oder 14 Tage bei niedrigerer Temperatur) aufbewahren • Ggf. kontaminierte Plüschtiere bei -10°C eingefrieren Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies/ (Letzter Zugriff am 27. April 2015) 40 V3.13 Magen-Darm-Erkrankung, infektiös http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/magen-darm-infektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) V3.13.1 Norovirus-Erkrankung Wer? • • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hauswirtschaftliches Personal Norovirus-Erkrankung, Gastroenteritis durch Norovirus Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Norovirus • Schmierinfektion (Hände, verunreinigte Gegenstände) • Tröpfcheninfektion (Einatmen der Aerosole von Erbrochenem oder Stuhl) • seltener Lebensmittelinfektion Plötzlicher Beginn mit heftigem Durchfall, Übelkeit, schwallartigem Erbrechen, häufig Bauch- und Muskelschmerzen, evtl. Fieber und Kopfschmerzen, Dauer 3-4 Tage • Beginn: Auftreten erster Krankheitszeichen • Ende: 48 Stunden nach dem letzten Durchfall, evtl. länger Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Norovirus-Erkrankungen in KiTa/OGS Wann? Bei Mitteilung einer Norovirus-Erkrankung oder des Verdachts bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren • einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder (< 6 Jahren) bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen, die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Per Aushang über das Auftreten eines Ausbruchs von Norovirus-Erkrankungen in der Einrichtung informieren • Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Bei Ausbruch Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1, vor allem nach Toilettenbesuch und vor dem Essen • Handkontaktflächen möglichst umgehend desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.) • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4 • Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen • Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten (u. a. Einmalhandschuhe tragen und Händedesinfizieren, Wickeltisch desinfizieren) 41 Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/noroviren/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 42 V3.13.2 Rotavirus-Erkrankung Wer? • • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hauswirtschaftliches Personal Rotaviruserkrankung Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Rotavirus • Schmierinfektion (Hände, verunreinigte Gegenstände) • Tröpfcheninfektion (Einatmen der Aerosole von Erbrochenem oder Stuhl) • seltener Lebensmittelinfektion Plötzlicher Beginn mit heftigem Durchfall, Übelkeit, schwallartigem Erbrechen, häufig Bauch- und Muskelschmerzen, evtl. Fieber, Kopfschmerzen und grippeartigen Symptomen • Beginn: Auftreten erster Krankheitszeichen • Ende: 48 Stunden nach dem letzten Durchfall, evtl. länger, Ansteckungsfähigkeit erheblich reduziert nach Abklingen von Erbrechen und Durchfall Ja, allgemein von der STIKO empfohlen, möglich ab der 6. Lebenswoche https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Rotavirus-Infektionen in KiTa/OGS Wann? Bei Mitteilung einer Rotavirus-Erkrankung oder des Verdachts bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren • einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder < 6 Jahren bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen, die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Per Aushang über das Auftreten eines Ausbruchs von Rotavirus-Erkrankungen in der Einrichtung informieren • Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Bei Ausbruch Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1, vor allem nach Toilettenbesuch und vor dem Essen • Handkontaktflächen möglichst umgehend desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.) • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4 • Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen • Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten (u. a. Einmalhandschuhe tragen und Händedesinfizieren, Wickeltisch desinfizieren) Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/rotaviren/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 43 V3.13.3 Campylobacter-Erkrankung Wer? • • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hauswirtschaftliches Personal Campylobacter-Erkrankung, Gastroenteritis durch Campylobacter Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Campylobacter jejuni oder andere Campylobacterarten • Lebensmittelinfektion • selten Schmierinfektion von Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, heftige Bauchschmerzen/-krämpfe, Übelkeit, Durchfall (evtl. blutig) • Beginn: Erste Krankheitszeichen • Ende: Ende der Campylobacter-Ausscheidung, Ansteckungsfähigkeit erheblich reduziert nach Abklingen der Durchfälle Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Campylobacter-Erkrankungen in KiTa/OGS Wann? Bei Mitteilung einer Campylobacter-Erkrankung oder des Verdachts bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren • einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder <6 Jahren bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen, die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Per Aushang über das Auftreten einer oder mehrerer Campylobacter-Erkrankungen in der Einrichtung informieren • Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache für Erkrankung(en) nicht auszuschließen sind: Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen (A39) z. B. per E-Mail vetamt@staedteregion-aachen.de informieren • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1, vor allem nach Toilettenbesuch und vor dem Essen • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen • bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln • Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4 • Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/campylobacter/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 44 V3.13.4 Salmonellen-Erkrankung Wer? • • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Hauswirtschaftliches Personal Salmonellen-Erkrankung, Salmonellen-Gastroenteritis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Salmonella enteritidis oder andere Salmonellenarten (bis auf S. typhi und S. paratyphi) • Lebensmittelinfektion • selten Schmierinfektion von Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch Grippeähnliche Symptome mit Kopf- und Gliederschmerzen, dann Bauchschmerzen, Durchfall, gelegentlich Erbrechen, evtl. Fieber • Beginn: Erste Krankheitszeichen • Ende: Ende der Salmonellenausscheidung, Ansteckungsfähigkeit erheblich reduziert nach Abklingen der Durchfälle Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Salmonellen-Erkrankungen in KiTa/OGS Wann? Bei Mitteilung einer Salmonellen-Erkrankung oder des Verdachts bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren • einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Sorgeberechtigte betroffener Kinder <6 Jahren bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen, die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Per Aushang über das Auftreten einer oder mehrerer Salmonellen-Erkrankungen in der Einrichtung informieren • Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache nicht auszuschließen sind: Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen (A39) z. B. per EMail vetamt@staedteregion-aachen.de informieren • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen • Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4 • bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln • Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/salmonellen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 45 V3.14 Masern Wer? • • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Was? • Masern Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Masernvirus Tröpfcheninfektion von Mensch-zu-Mensch, hochansteckend, auch aus einigen Metern Entfernung Anfangs hohes Fieber, Husten, Schnupfen und Entzündungen der Augen-Bindehaut mit Lichtscheu. Nach einigen Tagen Auftreten eines typischen großfleckigen Hautausschlages – meist beginnend im Gesicht/hinter den Ohren, der sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Ausschlag verschwindet nach 3 bis 4 Tagen. Dabei kann es zu einer Schuppung der Haut kommen. Komplikationen sowie Spätschäden sind möglich. • Beginn: ca. 5 Tage vor Beginn des Ausschlags • Ende: ca. 4 Tage nach Auftreten des Ausschlags Ja, allgemein von der STIKO empfohlen – nur eine zweimalige Impfung gewährleistet ausreichenden Schutz, Impfung auch bis zu 3 Tagen nach Kontakt mit einem Masern-Infizierten wirksam (Riegelungsimpfung) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlu ngen/Aktuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Masern in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Masern bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig) Wie? KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt, Hinweis geben, dass KiTa/OGS erst nach Genesung bzw. frühestens 5 Tage nach Exanthemausbruch wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt: Hinweis geben, • dass Kind/Beschäftigte(r) mit Immunschutz (Masern-Schutzimpfungen oder bestätigte durchgemachte Erkrankung) weiterhin die KiTa/OGS besuchen darf • ohne Immunschutz erst nach Riegelungsimpfung oder frühestens nach Ablauf von 14 Tagen die KiTa/OGS wieder besuchen darf • Per Aushang über das Auftreten von Masern in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten • Alle Sorgeberechtigten bitten, den Impfschutz ihrer Kinder zu überprüfen und fehlende MasernImpfungen möglichst umgehend (innerhalb von 3 Tagen) nachzuholen • Masern-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Masern-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden 46 • Weitere Maßnahmen (z.B. Ausschluss von Kontaktpersonen, Riegelimpfungen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 47 V3.15 Meningokokken-Infektion Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Meningokokken-Infektion, Meningokokken-Meningitis, Meningokokken-Sepsis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Meningokokken, Neisseria meningitidis Typ B und C (häufig in Deutschland) und andere Typen (selten in Deutschland) Tröpfcheninfektion (z.B. Husten, Niesen, Sprechen) - ein enger Kontakt ist dabei notwendig, Schmierinfektion (bei direktem Berühren von Nasensekret) Verschiedene Verlaufsformen der Meningokokken-Infektion können einzeln oder zusammen auftreten: Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung) Plötzlich hohes Fieber, Kopfschmerz, Lichtempfindlichkeit und Bewusstseinstrübung (Schläfrigkeit/Benommenheit) und (typisch) schmerzhafte Nackensteifigkeit, oft kombiniert mit Erbrechen und Zeichen eines Kreislaufversagens. Schweres Krankheitsgefühl. Sterblichkeit: 1% Meningokokken-Sepsis (Blutvergiftung) Meningokokken werden in den gesamten Körper ausgeschwemmt. Typische Zeichen sind punktförmige oder flächige Einblutungen in Haut und Schleimhäuten. Dazu Fieber und schweres Krankheitsgefühl. Häufig Kreislaufversagen. Sterblichkeit hoch:13% Waterhouse-Fridrichsen-Syndrom als Komplikation: Sterblichkeit 33% • Beginn: 10 Tage vor Beginn der Beschwerden • Ende: 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie • Ja, für Meningokokken Typ C, von der STIKO empfohlen • Ja, für Meningokokken Typ B, (noch) nicht von der STIKO empfohlen • Impfung auch gegen andere Meningokokken-Typen möglich https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Meningokokken-Erkrankungen in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung einer Meningokokken-Infektion bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig) Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt, Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS nach Genesung wieder besucht werden darf. • Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt, Hinweis geben, dass Kind/Beschäftigte(r) • mit Immunschutz (Schutzimpfung) oder mit Chemoprophylaxe weiterhin die KiTa/OGS besuchen darf • ohne Immunschutz oder ohne Chemoprophylaxe erst 11 Tage nach Beginn einer Antbiotikatherapie beim Erkrankten und nur bei Symptomfreiheit wieder in KiTa/OGS darf • Per Aushang über Meningokokken-Infektion in der Einrichtung informieren 48 • • • Alle Sorgeberechtigten bitten, Impfschutz der Kinder (ab 12 Lebensmonaten) zu überprüfen und fehlende Meningokokken-Impfung ggf. nachzuholen Meningokokken-Verdacht und –Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden Weitere Maßnahmen (z. B. Chemoprophylaxe bei Kontaktpersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/meningokokken/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 49 V3.16 MRSA-Besiedlung/-Infektion Wer? • • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Was? • MRSA-Besiedlung/-Infektion Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Multiresistenter Staphylokokkus aureus (MRSA) Schmierinfektion (Hände, Gegenstände, Tiere). Selten erfolgt eine Übertragung über die Luft. Staphylokokkus aureus kommt auf der Haut vieler Menschen vor. Die Bakterien können gegen das Antibiotikum Methicillin und andere Antibiotika resistent (unempfindlich) werden. Sie werden dann MRSA genannt. Meist siedeln MRSA auf dem Menschen, ohne ihn krank zu machen oder Beschwerden zu verursachen. Besiedlungsorte sind vornehmlich Nasenvorhof, Rachen, Achseln und Leisten. Erst wenn sie z. B. über Wunden oder invasive medizinische Maßnahmen – meist bei Vorliegen einer Abwehrschwäche – in den Körper gelangen, kann eine MRSAInfektion entstehen, die verschiedene Organe betreffen kann. Multiresistente Staphylokokken (MRSA) sind in der Regel nicht virulenter als andere Staphylokokken (Ausnahme ca-MRSA). Heute stehen zur Behandlung einer MRSAInfektion verschiedene so genannte Reserveantibiotika zur Verfügung. Träger von MRSA können MRSA an andere Personen weitergeben. Außerhalb eines Krankenhauses sind Besiedlungen mit MRSA bei Gesunden der in der Regel nicht von Belang. In bestimmten Situationen kann versucht werden, MRSA-Träger zu sanieren. Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch (nur MRSA-Infektionen): Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von MRSA in KiTa/OGS Wann? Nach Bekanntwerden von MRSA bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten (Anmerkung: Es besteht keine Mitteilungspflicht der Betroffenen bzw. von Seiten der Sorgeberechtigten) Wie? • Bei MRSA-Besiedlung beachten, dass es keine Einschränkungen für den Besuch von Regel-KiTa/OGS gibt. Bei MRSA-Infektionen sollten die Betroffenen nach Genesung erst wieder die KiTa/OGS besuchen. • Integrative Einrichtungen: Einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin bzw. Gesundheitsamt um Risikoeinschätzung bitten • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einhalten, insb. verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Ausbruch von MRSA-Infektionen mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mrsa/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.mre-rhein-main.de/mre_kindereinrichtungen.php (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.mre-rhein-main.de/downloads/kindereinrichtungen/flyer_mre_kinder.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 50 V3.17 Mumps Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Mumps, Ziegenpeter, Tölpel, Rubula, Parotitis epidemica, Salivitis epidemica Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Mumpsvirus Tröpfcheninfektion von Mensch-zu-Mensch, hochansteckend, auch aus einigen Metern Entfernung Zu Beginn unspezifisch mit Fieber, danach Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Komplikationen sowie Spätschäden möglich (Hodenentzündung evtl. mit anschließender Sterilität, Eierstockentzündung, Hirnhautentzündung). • Beginn: 3 bis 5 Tage vor Beginn der Beschwerden • Ende: ca. 9. Tag nach Beginn der Beschwerden • Ja, Impfung von der STIKO empfohlen, nur die zweimalige Impfung bietet ausreichenden Impfschutz • Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Exposition zu einem Infizierten wirksam (Riegelungsimpfung) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Mumps in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Mumps bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig) Wie? KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt: Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS erst nach Genesung bzw. frühestens 9 Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung wieder besucht werden darf. • Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt: Hinweis geben, dass Kind/Beschäftigte(r) • mit Immunschutz (Schutzimpfungen, bestätigte durchgemachte Erkrankung) weiterhin die KiTa/OGS besuchen darf • ohne Immunschutz erst nach Riegelimpfung oder frühestens nach Ablauf von 18 Tagen die KiTa/OGS wieder besuchen darf. • Per Aushang über das Auftreten von Mumps in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten • Mumps-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Mumps-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen Weitere Informationen http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mumps/ (Letzter Zugriff am 30.4.2015) 51 V3.18 Mundfäule/Lippen-Herpes Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Mundfäule, Lippen-Herpes, Herpes labialis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Herpes-simplex-Virus Schmierinfektion (direkter Speichelkontakt, z.B. Küssen) oder über kontaminierte Hände Beginn mit Fieber, nach 2-3 Tagen Schwellung und schmerzhafte Entzündung des Zahnfleischs und der Mundschleimhaut (Erstmanifestation). Virus bleibt im Körper und kann zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei geschwächter Abwehrlage, aktiviert werden, dann in Form von Lippen-Herpes mit schmerzhaften Bläschen in Erscheinung treten. Selten Komplikationen, bei Neugeborenen in den ersten zwei Wochen Herpes-Encephalitis möglich • Beginn: Auftreten der Bläschen • Ende: nach Eintrocknen der Bläschen Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Vorbeugende Maßnahmen (unter „Wie) sind sinnvoll, können die Weiterverbreitung der hochansteckenden Infektion nur eingeschränkt verhindern. Fast 95% aller Menschen waren in Kontakt mit dem Erreger, viele ohne selber zu erkranken Wann? Nach Mitteilung oder Feststellung von Herpes bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • Im Ausbruchsfalle: KiTa-/OGS-Leitung informieren, Leitung dokumentiert Erkrankung • Per Aushang über das Auftreten von Lippen-Herpes in der Einrichtung informieren • Verstärkt auf Händehygiene V2.1 und schnelle Entsorgung von Einmaltaschentüchern achten • Verstärkt auf personenbezogene Nutzung von Trinkflaschen und –gläsern, Besteck, Handtüchern, Servietten etc. achten • Direkten engen Kontakt (z. B. Küssen erkrankter Kinder) soweit möglich unterbinden • Ausbruch (≥ 2 Fälle in zeitlichem Zusammenhang) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden 52 V3.19 Pfeiffersches Drüsenfieber (Infektiöse Mononukleose) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Pfeiffersches Drüsenfieber, Mononukleose, Kissing Disease, Kuss-Krankheit Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Epstein-Barr-Virus Schmierinfektion, über Kontakt mit Speichel (z. B. beim Küssen) Im Kindesalter oft symptomlos, im Jugend- oder Erwachsenenalter grippeähnliche Symptome (Fieber, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen) mit Lymphknotenschwellungen, Mandelentzündung, Schwellung von Leber und Milz Nach akuter Infektion können Viren weiterhin im Speichel nachweisbar sein (Monate bis Jahre) Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Maßnahmen (z. B. unter „Wie“) können die Weiterverbreitung der Infektion nur eingeschränkt verhindern. Fast alle erwachsenen Menschen hatten Kontakt mit dem Erreger, viele ohne selber zu erkranken. Anhand der Info im Aushang ist es möglicherweise für Sorgeberechtigte leichter, plötzlich auftretendes Fieber und Symptome bei dem eigenen Kind zu deuten. Wann? Nach Mitteilung von Pfeifferschem Drüsenfieber bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Per Aushang über das Auftreten von Pfeifferschem Drüsenfieber in der Einrichtung informieren • Verstärkt auf Händehygiene achten V2.1 • Verstärkt auf personenbezogene Nutzung von Trinkflaschen und –gläsern, Besteck, Handtüchern, Servietten etc. achten • Direkten engen Kontakt (z. B. Küssen erkrankter Kinder) soweit möglich unterbinden • Ausbruch (≥ 2 Fälle in zeitlichem Zusammenhang) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden 53 V3.20 Ringelröteln Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Ringelröteln, Erythema infectiosum Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Parvovirus B19 • Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten oder Sprechen) • Schmierinfektion (über Hände oder über Gegenstände) • Schwangere können die Erreger an ihr ungeborenes Kind weitergeben, unabhängig davon, ob die Mutter Krankheitszeichen aufweist. Das Ungeborene ist hierdurch gefährdet. Anfangs wie ein grippaler Infekt mit leichtem Fieber, einer Schwellung der Lymphknoten und Unwohlsein. Nur bei ca. 20 % der Fälle tritt nach ca. 2 Wochen der typischen Hautausschlag auf: Erst eine gleichförmige Rötung auf beiden Wangen, später girlanden- oder ringelförmige große rote Flecken auf Schultern, Oberarmen, Oberschenkeln und Gesäß. Dauer: 7-10 Tage • Beginn: einige Tage vor Beginn des Hautauschlags • Ende : bei Auftreten des Hautausschlags Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Maßnahmen (z. B. unter „Wie“) können die Weiterverbreitung der Infektion nur eingeschränkt verhindern. Etwa die Hälfte aller erwachsenen Menschen hat (häufig unbemerkt) eine Infektion durchgemacht. Anhand der Info im Aushang ist es möglicherweise für Sorgeberechtigte leichter, plötzlich auftretendes Fieber und Symptome bei dem eigenen Kind zu deuten. Wann? Nach Mitteilung von Ringelröteln bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/ betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst nach Genesung wieder besucht werden darf • Per Aushang über Ringelröteln in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten • Ringelröteln-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.) Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/ringelroeteln/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 54 V3.21 Röteln Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Röteln, Rubeolen Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Rötelnvirus, Rubellavirus Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, Sprechen). Nicht immune Schwangere können das Rötelvirus an ihr ungeborenes Kind weitergeben. Beginnen häufig mit erkältungsähnlichen Beschwerden und vergrößerten Lymphknoten im Nackenbereich. Typischer Hautausschlag (kleinfleckig, hellrot) beginnt im Gesicht und breitet sich schließlich über den ganzen Körper aus (kleine hellrote Flecken, verschwinden nach 1 bis 3 Tagen). Nach etwa 1 Woche klingen die Beschwerden meist vollständig ab. Bei infizierten Ungeborenen kann eine sog. Rötelnembryopathie mit schweren bleibenden Schädigungen entstehen • Beginn: 7 Tage vor Auftreten des Hautausschlags • Ende: 7 Tage nach Auftreten des Hautausschlags • Ja, Impfung von der STIKO empfohlen, nur die zweimalige Impfung bietet ausreichenden Impfschutz • Bei Ausbruch: Riegelimpfung für alle nicht bzw. nur einmal Geimpfte empfohlen https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Röteln in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Röteln bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst 1 Woche nach Auftreten des Hautausschlags wieder besucht werden sollte • Per Aushang über Röteln in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten • Alle Sorgeberechtigten darauf hinweisen, dass Röteln-Impfschutz der Kinder überprüft und fehlende Röteln-Impfungen (keine oder nur einmalige Impfung) nachgeholt werden sollten • Röteln-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/roeteln/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 55 V3.22 Scharlach Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Scharlach Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Streptokokkus pyogenes, A-Streptokokken. β-hämolysierende Streptokokken • Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, Sprechen), • Schmierinfektion bei direktem Hautkontakt oder über kontaminierte Gegenstände (z.B. Spielzeug) Zu Beginn meist Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Schüttelfrost, Fieber, evtl. Bauchschmerzen und Erbrechen. Gaumen und Rachen „scharlachrot“, Mandeln meist eitrig, Lymphknoten am Hals stark geschwollen. Nach 1 bis 2 Tagen Hautausschlag. Wangen stark gerötet, um den Mund ist die Haut blass. Ende des Ausschlags nach 6 bis 9 Tagen. Einige Tage danach Schälen der Haut. Typisch für eine Scharlach-Erkrankung: „Himbeer-Zunge“. Komplikationen und bleibende Schäden möglich. Mehrfache Erkrankung an Scharlach nicht auszuschließen. • Beginn: Auftreten erster Symptome • Ende : 24 Stunden nach Antibiotikagabe oder ca. 3 Wochen nach Auftreten der Symptome Nein • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Scharlach in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Scharlach bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst 24 Stunden nach Antibiotika-Behandlung bzw. nach Abklingen der Symptome bzw. nach 3 Wochen wieder besucht werden darf • Per Aushang über Scharlach in der Einrichtung informieren • Scharlach-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Scharlach-Ausbruch (≥ 2 Fälle) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Verstärkt auf Händehygiene achten V2.1 Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/scharlach/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 56 V3.23 Tuberkulose (ansteckungsfähig) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Ansteckungsfähige bzw. offene Lungentuberkulose Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Mykobakterien Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) Anfangs Müdigkeit und Abgeschlagenheit, erhöhte Körpertemperatur, Appetitmangel mit ungewolltem Gewichtsverlust und nächtliches Schwitzen auftreten. Typische Beschwerden sind Husten, gelegentlich mit blutigem Auswurf und Schmerzen beim Atmen. • Beginn: Ausscheidung von Mykobakterien beim Husten, Sprechen, Niesen etc. • Ende: 2-3 Wochen nach antituberkulöser Behandlung, selten länger Ja, jedoch nicht regelhaft von der STIKO empfohlen • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Tuberkulose in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung einer offenen Lungentuberkulose bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann Kontaktperson und erkrankungsverdächtig Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst wieder besucht werden darf, wenn keine Erreger mehr über die Atemwege ausgeschieden werden. Ein entsprechendes schriftliches ärztliches Attest muss vorgelegt werden. • Ausreichende Lüftung der Räume • Per Aushang über Tuberkulose in der Einrichtung informieren • Lungentuberkulose (offen)-Verdacht und -Erkrankung sowie ein Tuberkulose-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden • Weitere Maßnahmen (z. B. Umgang mit Kontaktpersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon 0241 5198 5530) abstimmen Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/tuberkulose/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 57 V3.24 Warzen (Verrucae) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Warzen, Viruswarzen, Verrucae Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Molluscum contagiosum-Virus (Dellwarzen), Papillomavirus Schmierinfektion von Mensch-zu-Mensch oder über Gegenstände und Fußboden in Barfußbereichen Runde oder unregelmäßig begrenzte Hautveränderung, grau bis gelbschwarz auf Rückseiten der Finger, Hand- und Fußrücken, Handgelenken, Gesicht, Knien oder Finger-und Fußnägel, schmerzlos Sonderform: Stech- oder Dornwarzen bilden einen Dorn z. B. in die Fußsohle, deshalb schmerzhaft bei Belastung Solange die Warzen vorhanden sind Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Nein Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Viruswarzen in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung bzw. Feststellung von Warzen bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • Bei gehäuftem Auftreten: Sorgeberechtigte und Kinder über die Übertragbarkeit von Warzen aufklären • Betroffene dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin besuchen. • Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einhalten, u. a. • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Auf personenbezogene Nutzung von Handtüchern achten (keine gemeinschaftlich genutzten Handtücher) • Zur Vorbeugung von Fußsohlenwarzen darauf achten, dass Kinder in Gruppenräumen nicht barfuß laufen, sondern z. B. Strümpfe tragen 58 V3.25 Windpocken Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Windpocken, Varizellen Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Varicella-Zoster-Virus Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) hochansteckend über großen Abstand durch „Wind“ möglich. Schmierinfektion (mit Bläscheninhalt oder Krusten verunreinigte Hände). 1 bis 2 Tage ein leichtes Krankheitsgefühl, danach typischer Hautausschlag, Fieber bis 39°C. Ausbreitung der stark juckenden Papeln von Kopf und Rumpf über den ganzen Körper. Bildung flüssigkeitsgefüllter Bläschen, auch auf Schleimhäuten, Genitalien und Kopfhaut. Alle Stadien des Hautausschlages zeitgleich möglich. Abheilen der Bläschen nach 3 bis 5 Tagen. Durch Kratzen oder eine zusätzliche bakterielle Infektion der Haut können Narben bleiben. Viren bleiben im Körper und können im Laufe des Lebens erneut aktiv werden und zu einer Gürtelrose führen. • Beginn: 1-2 Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags • Ende: i. d. R. eine Woche nach Auftreten der ersten Bläschen Ja, Impfung von der STIKO empfohlen, nur die zweimalige Impfung bietet ausreichenden Impfschutz https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Akt uelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) • Einzelerkrankung: Ja • Ausbruch: Ja Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Windpocken in KiTa/OGS Wann? Nach Mitteilung von Windpocken bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten Wie? • KiTa-/OGS-Leitung informieren • Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst nach Ablauf einer Woche nach Auftreten der ersten Bläschen (unkomplizierter Verlauf) bzw. nach Abheilung der Bläschen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. • Auf ausreichende Lüftung der Räume achten • Per Aushang über Windpocken in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten • Windpocken-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Windpocken-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden Weitere Informationen http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/windpocken/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015) 59 V3.26 Wurmbefall (Maden) Wer? • • Was? • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Madenwurmbefall, Oxyuriasis Erreger Übertragungsweg Krankheitsbild Ansteckungsfähigkeit Impfung Meldepflicht § 34 IfSG Meist Madenwurm, Oxyuris (Parasit) Durch Kratzen am After gelangen Wurmeier an die Hände eines Erkrankten und werden in der Umgebung weiter verbreitet. Durch Hand-zu-Mund-Aktivität stecken Kinder sich immer wieder selbst und über Schmierinfektion (Hand-Hand-Kontakt oder über Gegenstände) auch andere Kinder an. Hartnäckiger Juckreiz in der Aftergegend, vor allem nachts, Hautreizungen durch Kratzen Solange Wurmbefall besteht Nein • Einzelerkrankung: Nein • Ausbruch: Nein Warum? • Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Madenwürmern in KiTa/OGS Wann? • Nach Bekanntwerden oder Feststellen von Madenwürmern bei einem in der KiTa/OGS betreuten Kind Wie? • Ggf. Sorgeberechtigten Hinweis geben, dass Kind einem Arzt vorgestellt und behandelt werden sollte • Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1 • Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien des betroffenen Kindes desinfizierend waschen Wäschehygieneplan • Sorgeberechtigten Hinweis geben, dass Fingernägel kurz geschnitten werden sollten • Per Aushang über das Auftreten von Wurmbefall informieren • Kleinkinder zur Toilette begleiten, damit korrekte Händehygiene sichergestellt wird • Darauf achten, dass bei betroffenen Kindern die Berührung der Aftergegend vermieden wird • Eventuell Sorgeberechtigte der Kinder in der betroffenen Gruppe bitten, Fingernägel der Kinder zu pflegen und kurz zu schneiden 60 V3.27 Zusatz: Cholera, Diphterie, Pest, Kinderlähmung, Typhus und Paratyphus Wer? • • Was? • • KiTa-/OGS-Leitung KiTa-/OGS-Fachpersonal Cholera, Diphterie, Pest, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Typhus und Paratyphus. Es handelt sich um schwerwiegende Infektionskrankheiten, die allerdings in Deutschland äußerst selten vorkommen und daher im vorliegenden Hygieneplan nicht im Einzelnen abgehandelt werden. Teilweise stehen für diese Erkrankungen Impfungen zur Verfügung. Neben der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach § 34 IfSG (Formblatt unter V1.2) für KiTa/OGS-Leitungen besteht eine Meldepflicht nach § 6 IfSG für Ärzte, Laboratorien und weitere Personen/Institutionen. Wann? Nach Mitteilung einer der o. g. Erkrankungen bei • einem in der KiTa/OGS betreuten Kind • einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten • einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person (betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig Warum? • Maßnahmen dienen der Eindämmung dieser Erkrankungen Wie? • Im Falle des Auftretens einer dieser Erkrankungen werden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt festgelegt 61 Anlagen • • • • • • • • • • • Aushang Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz Einzelformular: Erklärung zur Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Sammelformular: Erklärungen zu Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz und § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Reinigungs- und Desinfektionsplan Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Januar – Juni) Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Juli – Dezember) Werktägliche Temperaturkontrollen für Kühlgeräte und Lebensmittel Wäschehygieneplan Lüftungsplan Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz 62 Aushang Liebe Eltern, Gemeinschaftseinrichtungen sind Orte, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Heime, Ferienlager). Bedingt durch enge Kontakte ist hier die Gefahr, Krankheitserreger zu übertragen, besonders hoch. Deshalb möchten wir Sie regelmäßig über die in unserer Einrichtung gemeldeten Infektionskrankheiten zum Schutz Ihres Kindes und Ihrer Familie informieren. Gleichzeitig bitten wir Sie, uns zum Schutz Anderer über aktuelle Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind oder ggf. in dessen Wohngemeinschaft möglichst zeitnah zu informieren. Bitte achten Sie bei Erkrankungen Ihres eigenen Kindes auf die Wiederzulassungstabelle des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen oder wenden Sie sich bei Rückfragen vertrauensvoll an unser pädagogisches Fachpersonal. Schwangere Personen mit fraglichem Immunschutz sollten die Einrichtung bei Auftreten von Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach und Influenza möglichst nicht betreten. Folgende Infektionskrankheit/folgender Parasitenbefall wurde gemeldet: Gruppe Wann? 63 Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz Ich __________________________________________ geb. am __________ Name, Vorname bestätige, dass ich am___________________________________________ von meinem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 Infektionsschutzgesetz aufgeklärt worden bin. Datum: ________________________________________ Unterschrift 64 Einzelformular: Erklärung zur Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Ich bestätige, dass ich im Umgang mit Lebensmitteln und der entsprechenden Lebensmittelhygiene unterwiesen wurde. Die Inhalte des Moduls V2.4 Lebensmittelhygiene des Hygieneplans für KiTa/OGS der Stadt Aachen (siehe Anlage) habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden. ……………………………………………………………………………………………………………………. Ort Datum Unterschrift 65 Sammelformular: Erklärungen zu Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz und § 4 LebensmittelhygieneVerordnung Mit meiner Unterschrift bestätige ich, • dass ich über das Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG und über meine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber nach § 43 Abs. 2 IfSG belehrt wurde • dass bei mir keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind • dass ich im Umgang mit Lebensmitteln und der entsprechenden Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult wurde. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Datum Name, Vorname Unterschrift 66 Reinigungs- und Desinfektionsplan Laut § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss jede Kindertagesstätte und jede OGS einen Hygieneplan zur Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene entwickeln. Teil eines solchen umfassenden Hygieneplans ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Oberflächen in diesen Einrichtungen. Die im vorliegenden Muster-Hygieneplan aufgeführten Reinigungsmodalitäten sind als Mindeststandards zu verstehen. Sie betreffen ausschließlich Reinigungsarbeiten, die unabhängig von der Unterhalts-, Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung erforderlich sind und nicht von speziellen Reinigungskräften nach den Vorgaben des Gebäudemanagements der Stadt Aachen geleistet werden. Die Mindeststandards sind zu beachten und einzuhalten. Bei Begehungen durch die Überwachungsbehörden, z. B. das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen oder das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen sind die Pläne ggf. im PC aufzurufen bzw. vorzulegen. Flächendesinfektionen sind • routinemäßig im Wickelbereich (Kommode) und Küche erforderlich • gezielt nach Verunreinigung einer Fläche mit Erbrochenem, Stuhl, Urin, Blut, Eiter u.ä. Körperflüssigkeiten (wie unter V2.2.2 beschrieben) • in besonderen Fällen (Ausbruch einer übertragbaren Krankheit) nach Absprache mit dem Gesundheitsamt • nur mit VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmitteln durchzuführen. 67 V2.2.3.1 Spielräume/Gruppenräume Was? Wann? Womit?* Wie? Wer? Waschbecken/Spüle bei Verunreinigung Reinigungsmittel* feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal Handgriffe (Tür, Spielzeug, Fenster) bei Verunreinigung Reinigungsmittel feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal Stühle (Handkontaktfläche/ Lehne) bei Verunreinigung Reinigungsmittel feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal Tische vor/nach dem Essen und bei Verunreinigung Reinigungsmittel* feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal Fußboden bei Verunreinigung Bei textilen Belägen: Staubsauger mit HEPA-Filter saugen KiTa-/OGSFachpersonal Bei glatten Belägen: Reinigungsmittel* feucht wischen Wände bei Verunreinigung Reinigungsmittel* feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal Fensterbänke bei Verunreinigung Reinigungsmittel* feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal Schränke/Regale/ 1x monatlich und Reinigungsmittel* feucht wischen Schubladen bei Verunreinigung KiTa-/OGSFachpersonal Spielmatratzen/Sofa 1 x wöchentlich Staubsauger mit HEPA-Filter saugen KiTa-/OGSFachpersonal Nicht textile Spielsachen alle 6 Monate und Reinigungsmittel* maschinell waschen (Textile Spielsachen: s. Wäschehygieneplan) bei Verunreinigung KiTa-/OGSFachpersonal Säuglingsspielsachen täglich feucht wischen und mit reichlich klarem Wasser nachspülen Reinigungsmittel* feucht wischen und mit reichlich klarem Wasser nachspülen KiTa-/OGSFachpersonal *Hier sind die Handelsnamen und die Endkonzentrationen der verwendeten Reinigungsmittel einzeln aufzuführen. 68 V2.2.3.2 Sanitäre Anlagen Was? WC/Urinal Wann? bei Verunreinigung Womit?* Sanitärreiniger* Wie? feucht wischen Handwaschbecken bei Verunreinigung Sanitärreiniger* feucht wischen Duschen bei Verunreinigung Sanitärreiniger feucht wischen Wandbelag (Fliesen o.ä.) und Zwischenwände Türklinken bei Verunreinigung Sanitärreiniger feucht wischen Reinigungsmittel feucht wischen Spiegel täglich und bei Verunreinigung bei Verunreinigung Reinigungsmittel feucht wischen Fußboden bei Verunreinigung Sanitärreiniger* feucht wischen Wer? KiTa-/OGSFachpersonal KiTa-/OGSFachpersonal KiTa-/OGSFachpersonal KiTa-/OGSFachpersonal KiTa-/OGSFachpersonal KiTa-/OGSFachpersonal KiTa-/OGSFachpersonal V2.2.3.3 Turn- und Gymnastikräume Was? Sitzbänke/Turngeräte/ Fußboden Wann? bei Verunreinigung Womit?* Reinigungsmittel* Wie? feucht wischen Wer? KiTa-/OGSFachpersonal V2.2.3.4 Erste-Hilfe–Bereich Was? Liege Wann? mindestens 1x monatlich und bei Verunreinigung Womit?* Reinigungsmittel* Wie? feucht wischen Wer? Ersthelfer Waschbecken nach Benutzung Reinigungsmittel* feucht wischen Ersthelfer Fußboden, Wände, Mobiliar umgehend bei Verschmutzung mit Blut, Urin, Erbrochenem, Blut etc. Flächendesinfektionsmittel* • feucht wischen • nicht nachspülen oder -wischen • trocknen lassen Ersthelfer Womit?* Reinigungsmittel* Wie? feucht wischen Wer? KiTa-/OGSFachpersonal Reinigungsmittel* feucht wischen Staubsauger mit HEPA-Filter saugen KiTa-/OGSFachpersonal V2.2.3.5 Ruheräume Was? Bettgestelle Boden, glatt Boden, textil Wann? alle 3 Monate und bei Verschmutzung bei Verschmutzung 69 V2.2.3.6 Wickelräume/-bereiche Was? Wickeltisch Abfallbehälter für Schmutzwindeln* Töpfchen/Badewanne Hände Wann? Mit flüssigkeitsdichter Einmalunterlage: arbeitstäglich und nach Verunreinigung Ohne flüssigkeitsdichte Unterlage: Nach jeder Nutzung 1x täglich nach Entnahme des gefüllten Einmalsacks nach jeder Nutzung Womit?* Einmaltuch und Flächendesinfektionsmittel* Wie? feucht wischen Wer? KiTa-/OGSFachpersonal Einmaltuch und Flächendesinfektionsmittel • Einmaltuch und Reinigungsmittel • Einmaltuch • Einmaltuch und Flächendesinfektio ns-mittel* Händedesinfektionsmittel* feucht wischen KiTa-/OGSFachpersonal • feucht wischen und abspülen • trockenwischen • feucht wischen, trocknen lassen KiTa-/OGSFachpersonal nach s. u. Händehygiene KiTa-/OGSWickelvorgang, Fachpersonal nach Kontakt mit Fäkalien oder fäkal verunreinigten Gegenständen Fußböden nach Reinigungsmittel* feucht wischen KiTa-/OGSVerunreinigung Fachpersonal nach Flächenfeucht wischen, Verunreinigung mit desinfektionsmittel trocknen lassen Erbrochenem, Stuhl u. ä. *In den Abfallbehälter für Schmutzwindeln ist ein Einmalplastiksack einzuhängen, der zusammen mit dem Abfall entsorgt wird. Der Abfallbehälter muss mit einem Deckel ausgestattet sein und geschlossen zu halten. 70 V2.2.3.7 Küche Was? Arbeitsflächen/ Spülbecken/ Handwaschbecken Kochtöpfe Wann? Grundreinigung und -desinfektion: 1x wöchentlich nach Umgang mit kritischen Lebensmitteln Womit? Reinigungsmittel Wer? • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal Reinigungsmittel Wie? • feucht wischen • trocknen • feucht wischen • trocknen lassen • kein Nachwischen feucht wischen Laufende Reinigung: • 1x täglich (Dienstende) • nach Benutzung • bei Verunreinigung nach Benutzung Geschirrspülmittel manuell Maschinenspülmittel maschinell • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGS- Desinfektionsmittel Geschirr/Besteck nach Benutzung Maschinenspülmittel maschinell Backofen/Grill • 1x alle 6-12 Monate • nach Benutzung Reinigungsmittel feucht wischen Kühlschrank • 1-2x pro Monat • bei Verunreinigung Reinigungsmittel • ausräumen • feucht wischen Gefrierschrank/-truhe oder fach • 1x alle 6-12 Monate • bei Bedarf Reinigungsmittel • abtauen lassen • feucht wischen Schränke/Regale zur Vorratshaltung 1x monatlich Reinigungsmittel • ausräumen • feucht wischen Tür-/ Möbel-/ Fenstergriffe/ Lichtschalter bei Verunreinigung Reinigungsmittel feucht wischen Fußboden/Wände bei Verunreinigung Reinigungsmittel feucht wischen Türen, Möbel Fensterbänke bei Verunreinigung Reinigungsmittel feucht wischen Zur Verhinderung von Feuchte- Ggf. Holzpflegemittel (lösungsmittelfrei) 71 mit trockenen, fuselfreiem Tuch Dunstabzugshaube Geschirrspülmaschine schäden bei unbehandeltem Holz • 1x alle 6-12 Monate • Bei Verunreinigung Filter: 1x alle 6-12 Monate 1x alle 3 Monate bei Verunreinigung auftragen Reinigungsmittel feucht wischen Maschinenspülmittel maschinell Innen: Spülmaschinenreiniger Außen einschl. allseitige Kante und Dichtung: Reinigungsmittel Maschine leer laufen lassen 72 feucht wischen Fachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal • Hauswirtschaftspers. • KiTa-/OGSFachpersonal Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Januar-Juni) Monat Arbeitsflächen Schränke, Regale Kühlschrank Geschirrspül- Gefriermaschine schrank/ -fach Dunstabzugs -haube Filter Backofen, Grill 1x/Woche 1x/Monat 1-2x/Monat 1x/3Monate Datum, Hz Datum, Hz Datum, Hz Datum, Hz 1x/6-12 Monate Datum, Hz 1x/6-12 Monate Datum, Hz Jan Feb Mär Apr Mai Jun 73 1x/612Monate Datum, Hz Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Juli-Dezember) Monat Arbeitsflächen Schränke, Regale Kühlschrank Geschirrspül- Gefriermaschine schrank/ -fach Dunstabzugs -haube Filter Backofen, Grill 1x/Woche 1x/Monat 1-2x/Monat 1x/3Monate Datum, Hz Datum, Hz Datum, Hz Datum, Hz 1x/6-12 Monate Datum, Hz 1x/6-12 Monate Datum, Hz Jul Aug Sep Okt Nov Dez 74 1x/612Monate Datum, Hz Werktägliche Temperaturkontrollen für Kühlgeräte und Lebensmittel Tag 1. Monat:………………………………………….. Jahr:…………… Gefrierfach/ KühlWarmKalt-schrank °C schrank speisen speisen °C Anliefern Anliefern °C °C Warmspeisen Ausgabe °C Kaltspeisen Ausgabe °C Temperatur ok? Ja/nein 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Solltemperaturen Gefrierschrank: ≤-18°C, Kühlschrank: ≤7°C, Warmspeisen: bei Anlieferung und Ausgabe ≥ +65°C, Kaltspeisen: bei Anlieferung und Ausgabe ≤ +7°C 75 Handzeichen Wäschehygieneplan Was? Bettbezüge und -laken Wann? • 2x/Monat • bei Verunreinigung • bei Personenwechsel Bettkissen, Bettdecken • 2x/Jahr • bei Verunreinigung • bei Personenwechsel Bettmatratzenbezüge • 1x/2 Monate • bei Verunreinigung • bei Personenwechsel Kissen, Decken etc. im Spielbereich • 1x/2 Monate • bei Verunreinigung Waschlappen 2x/Woche Wie? waschen in haushaltsüblichen Waschmaschinen bei der vom Wäschehersteller jeweils angegebenen maximal möglichen Temperatur (40°C, 60°C, 90°C) Womit? übliches Waschmittel trocknen in haushaltsüblichen Wäschetrocknern bei groben Verschmutzungen durch Erbrochenes, Blut, Fäkalien etc. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder bei Ausbrüchen oder desinfizierendes Waschmittel bzw. Handtücher 2x/Woche bei > 90 C° Textiles Spielzeug • 2x/Jahr • bei Verunreinigung Reinigungs-/ Wischtücher 1x/Tag (Kursiv Gedrucktes durch das jeweils benutzte Mittel ersetzen) Geschirrtücher, Spültücher 1x/Tag 76 Anmerkung? • personenbezogen nutzen • auf Waschbarkeit bei ≥ 60°C achten • personenbezogen nutzen • auf Waschbarkeit bei ≥ 60°C achten • personenbezogen nutzen • Bezug muss flüssigkeitsdicht sein • auf Waschbarkeit bei ≥ 60°C achten bei Beschaffung auf allgemeine Waschbarkeit achten • personenbezogen nutzen • auf Waschbarkeit bei ≥ 60°C • personenbezogen nutzen • auf Waschbarkeit bei ≥ 60°C achten bei Beschaffung auf allgemeine Waschbarkeit achten • Nach Farben getrennte Wischtücher benutzen für Sanitäranlagen Küche übrige Bereiche • auf Waschbarkeit bei >90°C achten • möglichst keine Schwämme benutzen • auf Waschbarkeit bei ≥ 90°C achten Lüftungsplan Mehrmals täglich (z. B. alle 1 bis 2 Stunden) alle Gruppenräume möglichst durch weites Öffnen der Fenster lüften. Die Dauer der Lüftung ist jahreszeitlich abhängig und beträgt: Januar & Februar & Dezember 4-6 Minuten März & November 8-10 Minuten April & Oktober 12-15 Minuten Mai & September 12-20 Minuten Juni & Juli & August 25-30 Minuten 77 Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (bzw. nach MuSchRiV für Kindertagesstätten) Name, Vorname:______________________________ geb.:___________________________________ Tätigkeitsbereich:______________________________Gruppe:________________________________ Datum:________________________________________ Handlungsbedarf besteht kein Handlungsbedarf Allgemeines Ja Nein Ja Nein Fallen Mehrarbeiten über 8,5 Std. täglich oder über 90 Std. in der Doppelwoche an? Muss die Schwangere kindgerechte Stühle benutzen und ist kein ergonomischer Arbeitsstuhl vorhanden? Persönliche Schutzausrüstung: Sind geeignete Handschuhe für die Pflege und für Tätigkeiten mit Pflanzenerde/Erde vorhanden? Besteht Unfallgefährdung (Fall-, Stolper- oder Sturzgefahr/auf Tritten, Leitern oder Böden, Außenbereichen)? Wird geschlossenes Schuhwerk getragen? Werden psychisch auffällige Kinder betreut, die aggressiv sind? (Unterweisung) Betreuung von Personen mit Epilepsie- bzw. Krampfanfällen? Arbeitet die Schwangere alleine? (-> Schutzmaßnahmen bestimmen) Kann die Schwangere jederzeit Hilfe (z.B. telefonisch) holen? Ist die volle Besetzung des Personals in der Gruppe nach Stellenplan vorhanden (kein Urlaub, keine arbeitsunfähigen Mitarbeiter)? Physikalische Schadfaktoren Muss die werdende Mutter regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht von Hand heben, bewegen oder befördern? Muss die werdende Mutter gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht von Hand heben, bewegen oder befördern? Wird die werdende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie sich dauernd strecken, hocken oder gebückt halten muss? Andere Zwangshaltungen wie ständiges Stehen, Knien (Bodenspiele)? Ist die werdende Mutter Lärm über 80 dB(A) (personenbezogener Beurteilungspegel) ausgesetzt (evtl. Lärmmessung beantragen)? Wird eine vollschichtige Tätigkeit in Hitze (Tätigkeit in Arbeitsräumen mehr als 26°C), in Nässe oder Kälte (Tätigkeit im Freien unter 16°C) ausgeübt? 78 Biologische Arbeitsstoffe Ja Nein Ja Nein Ja Nein Besteht Infektionsschutz gegen: Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Ringelröteln, Zytomegalie und Toxoplasmose? Siehe Anlage (Betriebsarzt fragen) Besteht am Arbeitsplatz Kontakt zu Hepatitis B-, C- oder HIV-Infektiösen (Erkrankten mit Ansteckungsgefahr)? Hat die Schwangere keinen Hepatitis-A-Schutz und pflegt Kinder (Wickeln, Körperpflege, Wind wechseln) oder begleitet sie bei den Toilettengängen? Liegt in der KiTa ein Fall von Keuchhusten, Virusgrippe oder Scharlach vor? (Betriebsarzt informieren) Hat die werdende Mutter Umgang mit potentiell infektiösem Material z.B. Blut, Körpersekreten, Wäsche, Verbandszeug bzw. infizierten Personen (Pflege, auch Ersthelfer)? Hat die Schwangere Kontakt zu Tieren in der Einrichtung (Katzen, Hamstern, Vögeln, Papageien, Hasen, Fischen)? Falls ja, liegt eine Stellungnahme des Veterinäramtes/Tierarztes vor, dass die Tiere gesund sind? Hat die Schwangere Kontakt zu Zecken und Stäuben im Freien z.B. beim pädagogischen Angebot im Freien, im Wald und auf Wiesen? Hat die Schwangere Kontakt mit Komposterde oder Schimmelpilzen? Chemische Gefahrstoffe Hat die werdende /stillende Mutter Kontakt oder Umgang mit: Gefahrstoffen, die irreversible Schäden verursachen können (R 40)? Hautschädigenden Stoffen (Gefahrenkennzeichnung R 21, 24, 27)? Gefahrstoffen, die Krebs erzeugen können (R 45)? Gefahrstoffen, die vererbbare Schäden verursachen können (R 46)? Gefahrstoffen, die das Kind im Mutterleib schädigen können (R 61, R 63)? Sind in den letzten drei Monaten Entwesungsmittel und/oder Entlausungsmittel in der Einrichtung eingesetzt worden? Quecksilber (zerbrochene Quecksilberthermometer)? Lösungsmittel beim Basteln wie Aceton, Kleber? Werden Bastelarbeiten mit Specksteinen durchgeführt? Ist der Nichtraucherschutz gewährleistet? Vorsorgemaßnahmen Wurde die Schwangere über die Gefahren am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen nachweislich unterwiesen? 79 Wurde die Schwangere über ihr Verhalten bei gefährlichen Situationen unterwiesen (Unterweisung nach BioStoffV, TRBA 250 und Unterweisung bei besonderen Gefahren: Betreuung von Anfallspatienten, Verhalten bei Auffälligkeiten der Kinder)? 1. über Gefahren am Arbeitsplatz (Gefährdungsbogen) 2. Über Schutzmaßnahmen (Schutz vor und Verhalten bei Restgefährdungen) Sind ihnen noch sonstige Gefährdungen bekannt? Wenn ja, welche? Bei Fragen, die so beantwortet wurden, dass Sie einen schwarzen Punkt markiert haben, müssen Schutzmaßnahmen bestimmt werden. Schutzmaßnahmen und Anmerkungen _____________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift KiTa-Leitung _____________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiterin ___________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Personalrat 80 Ja Nein In der Gefährdungsbeurteilung sollen: 1. Die Erreger identifiziert sowie deren Relevanz in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation beurteilt werden (siehe Tabelle), 2. die Tätigkeiten nach Art und Dauer beurteilt werden (bei der Kinderbetreuung handelt es sich ausschließlich um nicht gezielte Tätigkeiten), 3. die möglichen Gefährdungen der werdenden bzw. stillenden Mutter beurteilt werden. Sie sind abhängig von der Intensität des Körperkontaktes sowie von dem Alter, der Herkunft, dem Gesundheitszustand und Impfschutz der zu betreuenden Kinder und dem Immunstatus der Schwangeren bzw. stillenden Mutter. Je kleiner die Kinder sind, desto enger ist der direkte Körperkontakt, so dass ein ständiger Kontakt mit Speichel und anderen Körperausscheidungen (Windeln wechseln, säubern) nicht auszuschließen ist. Biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe Rötelnvirus Schutzstufe bei normalem Kontakt intensivem Kontakt, Wickeln, Pflege- und Reinigungstätigkeiten 2 1 2 Masernvirus 2 1 2 Mumpsvirus 2 1 2 Varicellavirus (Windpocken) 2 1 2 Zytomegalievirus 2 1 2 B-19-Virus (Ringelröteln) 2 1 2 Hepatitis-A-Virus 2 1 2 Hepatitis-B-Virus 3(**) 1 2 Hepatitis-C-Virus 3(**) 1 2 Bordetella pertussis (Keuchhusten) 2 1 2, bei Ausbruch Scharlach 2 1 2, bei Ausbruch Toxoplasma gondii (Toxoplasmose) 2 1 2 1 2, im Waldkindergarten Borrelien (Borreliose) 2 (**) eine Infizierung über die Luftwege ist nicht möglich 81 Übersicht der Schutzmaßnahmen Erkrankung Prüfung der Immunität • Impfpasskontrolle • Serologie Schutzmaßnahme Impfung vor /nach der Schwanger -schaft empfohlen Beschäftigungsverbot (BV) in der Schwangerschaft bei fehlender oder nicht geklärter Immunität nach § 4 MuSchG und §§ 3,4,5 MuSchRiV befristet generell Röteln ja ja beim Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung nach der 20. SSW** *Wz: am 22. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall ja, bis zum Ende der 20. SSW bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Masern ja ja beim Umgang mit älteren Kindern: bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 15.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall ja, gesamte Schwangerschaft bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und behinderten Kindern Mumps ja ja beim Umgang mit älteren Kindern: bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 26.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall ja, gesamte Schwangerschaft bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und behinderten Kindern Windpocken ja ja beim Umgang mit älteren Kindern: bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 29.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall ja, gesamte Schwangerschaft bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Zytomegalie ja keine Impfung möglich nein ja, gesamte Schwangerschaft bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kindern Ringelröteln ja keine Impfung möglich beim Umgang mit älteren Kindern: bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 21.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall ja, bis zur 20. SSW bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Hepatitis A ja ja bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 51.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall nein 82 Hepatitis B ja ja bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung ja, bei der Betreuung von behinderten bzw. aggressiven Kindern und Jugendlichen Scharlach nein keine Impfung möglich bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 5.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall nein Keuchhusten ja ja bei Ausbruch der Erkrankung in der Einrichtung Wz: am 21.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall nein Grippe nein ja bei Ausbruch der Erkrankung in (während der Einrichtung der Wz: am 6.Tag nach dem letzten Schwanger- Erkrankungsfall schaft möglich) *Wz: Wiederzulassung/ Arbeitsaufnahme erlaubt, **SSW: Schwangerschaftswoche nein Hinweise • • • • Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmerin aufgrund der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen auch dann nicht mit verbotenen Arbeiten beschäftigt werden darf, wenn sie auf die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes ausdrücklich verzichtet. Darf die Arbeitnehmerin ihre bisherige Arbeit nicht weiter verrichten, kann sie mit anderen zumutbaren Arbeiten beschäftigt werden. Auf den im Arbeitsvertrag bestimmten Tätigkeitsbereich kommt es dabei nicht an. Lehnt die Arbeitnehmerin eine zumutbare Arbeit ab, hat sie weder Anspruch auf Arbeitsentgelt noch einen Anspruch auf den Durchschnittsverdienst nach § 11 MuSchG. Befristete sowie generelle Beschäftigungsverbote werden vom Fachbereich Personal und Organisation ausgesprochen. Abordnungen im Rahmen des Beschäftigungsverbotes nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG über den Zeitraum von drei Monaten hinaus erfolgen durch FB11 mit Zustimmung des Personalrates Abordnungen im Rahmen des Beschäftigungsverbotes nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG unter drei Monaten erfolgen durch FB11 mit einer Durchschrift an den Personalrat zur Kenntnisnahme 83 Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz werdender oder stillender Mütter durchgeführt am: _______________________________ Name der werdenden Mutter: _______________________________ Bezeichnung des Arbeitsplatzes: Tageseinrichtung für Kinder/OGS Durchzuführenden Tätigkeiten: pädagogisches Fachpersonal Schwangerschaft mitgeteilt am: _______________________________ Eingeleitete Schutzmaßnahmen □ keine besonderen Maßnahmen erforderlich □ Änderung der Arbeitsbedingungen □ Arbeitserleichterung □ Ausschluss gefährlicher Arbeiten □ _______________________________ □ Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz □ Freistellung ab _______________________________, da kein Einsatz ohne Gefährdung möglich ist □ sonstige Maßnahmen: _______________________________ Unterrichtung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die veranlassten Schutzmaßnahmen Unterrichtung der werdenden/stillenden Mutter am _______________________________ Unterrichtung der übrigen betroffenen Arbeitnehmer/innen am _______________________________ Unterrichtung des Personalrates am _______________________________ _______________________________ Ort, Datum _______________________________ Unterschrift 84