Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159736.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0204/WP17
öffentlich
25.02.2016
45/200
Vorstellung des Rahmen-Hygieneplans für Kindertagesstätten und
Offene Ganztagsschulen der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.03.2016
17.03.2016
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0204/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0204/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit
einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer
Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten
-besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten- zu sichern.
Mit Einführung des Hygieneplans erfüllt die Stadt Aachen eine gesetzliche Pflicht, die durch
Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 (IfSG) gemäß § 36 Abs. 1 Bestand hat.
Im Bereich der Hygiene gibt es viele gesetzliche Vorgaben, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung
von Infektionserregern zu schützen; hieraus ergeben sich unter anderem rechtliche
Verantwortlichkeiten für die Träger von KiTa und OGS sowie deren Beschäftigte, insbesondere die
Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen. Gemäß § 36 Infektionsgesetzschutz (IfSG) sind
Kindertagesstätten und Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur
Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Inhalte stellen eine Sammlung von Verfahrensanweisungen zu gesetzlichen Vorgaben, zur
Infektionsprävention sowie Verfahrensanweisungen bei Auftreten übertragbarer Erkrankungen und
Parasitenbefall dar mit der Zielsetzung ein gesundes Miteinander in unseren Einrichtungen zu fördern
und eine entsprechende Information von Betreuungspersonen, Eltern und Kindern sicherzustellen.
Darüber hinaus sollen durch Implementierung der hier enthaltenen Verfahrensanweisungen
Infektionsrisiken im KiTa/ OGS-Alltag minimiert werden.
Abschließend stellt der Hygieneplan eine praktische Hilfe im KiTa/ OGs-Alltag dar, Unsicherheiten im
Bereich Hygiene und Infektionsschutz beseitigen und schnelles, sachgemäßes und zielgerichtetes
Handeln zu ermöglichen.
Der vorliegende städtische Rahmen-Hygieneplan wurde über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren
durch Vertreterinnen des FB 45/200 und des Gesundheitsamts der StaedteRegion Aachen unter
Beteiligung des Personalrats erarbeitet. In Fachfragen wurde das Gremium vom Amt für
Veterinärwesen der StaedteRegion Aachen und dem AGS der Stadt Aachen unterstützt.
Anlage/n:
Rahmen-Hygieneplan für Kindertagesstätten und offene Ganztagsschulen der Stadt Aachen.
Vorlage FB 45/0204/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 3/3
Rahmen-Hygieneplan
für Kindertagesstätten
und Offene Ganztagsschulen der Stadt Aachen
www.intra.aachen.de
Impressum
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Abteilung KiTas, OGS und Tagespflege
Mozartstraße 2-10
52064 Aachen
Fon: 0241 432-45200
Fax: 0241 432-45990
kinderbetreuung@mail.aachen.de
Titelfoto: Stadt Aachen/Andreas Steindl
Inhalt
Vorwort
Zum Rahmen-Hygieneplan
V1 Verfahrensanweisungen zu gesetzlichen Vorgaben
V1.1 Zuständigkeiten und Verfahren
V1.2 Meldung übertragbarer Erkrankungen beim Gesundheitsamt
V1.3 Belehrung von Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
V1.4 Information der Eltern über gesundheitliche Anforderungen/Mitwirkungspflicht
V1.5 Belehrung von Personen im Lebensmittelbereich
V1.5.1 Erstbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz
V1.5.2 Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
V1.5.3 Schulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung
V1.6 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Krankheitserreger im Trinkwasser
V1.7 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Legionellen im Trinkwasser
4
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6
6
7
8
9
10
10
11
12
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14
V2 Verfahrensanweisungen zur Infektionsprävention
V2.1 Händehygiene
V2.1.1 Händewaschen
V2.1.2 Händedesinfektion
V2.2 Flächenhygiene
V2.2.1 Flächenreinigung
V2.2.2 Flächendesinfektion
V2.3 Wäschehygiene
V2.4 Lebensmittelhygiene
V2.5 Raumlufthygiene
V2.6 Spielsandhygiene
V2.7 Mundhygiene und Kariesprophylaxe
V2.8 Hygienemaßnahmen bei offenen Verletzungen
V2.9 Hygienemaßnahmen bei Zeckenstichen
V2.10 Präventive Maßnahmen bei schwangeren Beschäftigten
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17
17
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20
21
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V3 Verfahrensanweisungen bei Auftreten übertragbarer Erkrankungen und Parasitenbefall
V3.1 3-Tage-Fieber
V3.2 Ansteckende Bindehautentzündung
V3.3 EHEC-Erkrankung
V3.4 Erkältungskrankheit
V3.5 Hand-Mund-Fuß-Krankheit
V3.6 Hepatitis A oder E
V3.7 Hib-Meningitis (Haemophilus influenzae b-Meningitis)
V3.8 Impetigo contagiosa (Borkenflechte)
V3.9 Influenza (Grippe)
V3.10 Keuchhusten (Pertussis)
V3.11 Kopflausbefall
V3.12 Krätze (Scabies)
V3.13 Magen-Darm-Erkrankung, infektiös
V3.13.1 Norovirus-Erkrankung
V3.13.2 Rotavirus-Erkrankung
V3.13.3 Campylobacter-Erkrankung
V3.13.4 Salmonellen-Erkrankung
V3.14 Masern
V3.15 Meningokokken-Infektion
V3.16 MRSA-Besiedlung/-Infektion
V3.17 Mumps
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41
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50
51
2
V3.18 Mundfäule/Lippen-Herpes
V3.19 Pfeiffersches Drüsenfieber (Mononukleose)
V3.20 Ringelröteln
V3.21 Röteln
V3.22 Scharlach
V3.23 Tuberkulose (ansteckungsfähig)
V3.24 Warzen (Verrucae)
V3.25 Windpocken
V3.26 Wurmbefall (Maden)
V3.27 Zusatz: Cholera, Diphterie, Pest, Kinderlähmung, Typhus und Paratyphus
Anlagen
Aushang
Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz
Einzelformular: Erklärung zur Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
Sammelformular: Erklärungen zu Belehrungen nach § 43 Abs.4 Infektionsschutzgesetz und § 4
Lebensmittelhygiene-Verordnung
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Januar – Juni)
Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Juli – Dezember)
Werktägliche Temperaturkontrollen für Kühlgeräte und Lebensmittel
Wäschehygieneplan
Lüftungsplan
Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz
Übersicht der Schutzmaßnahmen
Gefahrenbeurteilung für den Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
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84
Vorwort
Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
bitte schenken Sie diesem Dokument die nötige Aufmerksamkeit. Es wirkt zunächst etwas abschreckend, weil
alle denkbaren Risiken und Vorkommnisse zusammen getragen wurden, die Infektionen im Kindergarten und
OGS-Alltag begründen oder auslösen können.
Letztlich zeigt sich aber, dass schon wenige Verhaltensregeln und eine allgemeine Aufmerksamkeit für
Prävention und Hygiene dazu beitragen können, ein gesundes Miteinander in unseren Einrichtungen zu fördern.
Wir kommen damit einer gesetzlichen Pflicht nach, da seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am
1. Januar 2001 gemäß § 36 Abs. 1 unter anderem auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten
Hygienepläne erstellen müssen.
Wir halten den Hygieneplan darüber hinaus aber auch deswegen für sinnvoll, weil er noch einmal ein Anlass sein
kann, sich der Verantwortung von Träger, Leitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Gemeinschaftseinrichtungen zu vergewissern und die Eltern und Kinder angemessen zu informieren. Infektionsschutz
funktioniert nur, wenn er als Gemeinschaftsaufgabe begriffen wird.
Ein Hygieneplan kann nicht allgemeingültig sein, sondern muss auf die organisatorischen und baulichen
Gegebenheiten unserer Einrichtungen im Einzelnen angepasst und in regelmäßigen Abständen überarbeitet
werden. Hier liegt die große Herausforderung für jede Leitungskraft einer Gemeinschaftseinrichtung.
Ich freue mich, Ihnen dieses umfangreiche Informationsmaterial zur Verfügung stellen zu können und bedanke
mich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen für die besonders gute Zusammenarbeit mit unserem
Fachbereich.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister der Stadt Aachen
4
Zum Rahmen-Hygieneplan
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl
von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das
Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten – besonders auch im Hinblick auf
Infektionskrankheiten – zu sichern.
Im Bereich der Hygiene gibt es viele gesetzliche Vorgaben, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung von
Infektionserregern zu schützen; hieraus ergeben sich unter anderem rechtliche Verantwortlichkeiten für die
Träger von KiTa und OGS sowie deren Beschäftigte, insbesondere die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen.
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kindertagesstätten und Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen
innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan ist eine Sammlung von Verfahrensanweisungen und Informationen, die
verbindlich hygienegerechtes Verhalten und entsprechende Arbeitsweisen für alle Beschäftigten in
Kindertagesstätten (KiTa) und Offenen Ganztagsschulen (OGS) der Stadt Aachen regeln.
In Bezug auf die von den Beschäftigten der KiTa und OGS einzuhaltenden Vorgaben hat die Leitung der
jeweiligen Einrichtung die Dienst- und Fachaufsicht. Die Leitung hat diesbezüglich fehlendes Material oder
fehlende Ressourcen unverzüglich dem FB 45/200 – Fachabteilung – zu melden, damit möglichst schnell
Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet werden können.
Einige der Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans richten sich auch an den Träger/FB 45 bzw. E26.
Ziel des Rahmen-Hygieneplans ist es, durch Implementierung der hier enthaltenen Verfahrensanweisungen
Infektionsrisiken im KiTa/OGS-Alltag zu minimieren.
Darüber hinaus soll der Hygieneplan eine praktische Hilfe im KiTa/OGS-Alltag darstellen, Unsicherheiten im
Bereich Hygiene und Infektionsschutz beseitigen und schnelles, sachgemäßes und zielgerichtetes Handeln
ermöglichen.
Auch wenn der Hygieneplan zunächst umfangreich erscheinen sollte, ist durch seine Strukturierung und
elektronische Form als PDF-Datei eine schnelle Orientierung möglich. Über die Suchfunktion (rechte Maustaste)
gelangt man rasch und gezielt zu den Informationen, die man aktuell benötigt. Einzelne Verfahrensanweisungen
kann man durch Klicken auf das entsprechende Thema im Inhaltsverzeichnis direkt aufrufen. In den
Verfahrensanweisungen sind darüber hinaus Querverweise und Links zu Formularen und weiterführenden
Informationen enthalten.
Der Hygieneplan ist kein statisches Dokument. Er sollte an jeweils neue Erkenntnissen und Gegebenheiten
angepasst werden. Sollten Sie aus Ihrem Praxisalltag in der KiTa/OGS heraus Bedarf für Verfahrensanweisungen oder Änderungsbedarf sehen, melden Sie sich bitte bei FB45/200.
5
V1 Verfahrensanweisungen
zu gesetzlichen Vorgaben
V1.1 Zuständigkeit und Verfahren
Wer?
•
Was?
•
FB 45/200 – Fachabteilung
Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene als gesetzliche Vorgabe nach
§ 36 A1 Z1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 2001
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Warum?
• Minimierung von Infektionsrisiken
Wann?
• Vor Inbetriebnahme einer KiTa/OGS
Wie?
Hygieneplan mit Vertretern/Vertreterinnen von FB 45/200 und mindestens einer KiTa/OGS erstellen, dabei
folgende Schritte berücksichtigen:
• Infektionsgefahren analysieren
• Risiken bewerten
• Risiken minimieren (Maßnahmen festlegen)
• Betriebsinterne Überwachungsverfahren für Maßnahmen festlegen (Formblätter, Checklisten etc.)
und ggf. mit
• B17 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales
• Personalrat
• E26 Gebäudemanagement
• A53 Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen
• A39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen
abstimmen.
Nach Verabschiedung, den Hygieneplan
• als Dienstanweisung für KiTa/OGS Beschäftigte herausgeben
• im PDF-Format über Intranet oder über Mail allen KiTa/OGS bereitstellen
• zusätzlich als Druckexemplar in Form einer Loseblattsammlung jeder KiTa/OGS zur Verfügung stellen
• jährlich zentral (bei FB45/200) aktualisieren und aktualisierte Fassung ins Intranet einstellen oder an alle
KiTa/OGS per Mail versenden. Ergänzungen bzw. aktualisierte Blätter zusätzlich als Druckversion jeder
KiTa/OGS zusenden und um Austausch in Loseblattsammlung bitten
• Ansprechpartner des FB45/200 für KiTa/OGS benennen
6
V1.2 Meldung übertragbarer Erkrankungen beim Gesundheitsamt
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
Meldung von:
• einzelnen übertragbaren Erkrankungen (nach Liste in § 34 IfSG)
• Ausbrüchen, d. h. ≥ 2 übertragbaren Erkrankungen, die vermutlich in einem Zusammenhang
stehen beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen als gesetzliche Vorgabe nach § 34 A6
Infektionsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Warum?
• Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionen
Wann?
• Bei Einzelerkrankungen: Unverzüglich nach Auftreten der Erkrankung
• Bei Ausbrüchen: Fortlaufend bzw. täglich bei weiteren Erkrankungen
Wie?
• Meldeformulare unter www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt dort unter Service, Informationen
zum Infektionsschutz
• Meldeformular: https://formservice.regioit-aachen.de/aixportforms/032/AP-032-002-30648.pdf
(Letzter Zugriff am 8. April 2015) ausfüllen und online versenden oder über
https://formservice.regioit-aachen.de/aixportforms/032/AP-032-002-30648-P.pdf (Einzelfallmeldung)
(Letzter Zugriff am 8.April 2015)
oder
• http://bit.ly/1O80iwR (Ausbruchsmeldung) (Letzter Zugriff am 8. April 2015) ausdrucken und per Fax:
0241 5198-5399 oder per Mail gesundheitsamt@staedteregion-aachen.de ausgefüllt an das
Gesundheitsamt senden
Weitere Informationen
Wiederzulassungstabelle unter www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt dort unter Service, Informationen
zum Infektionsschutz, Wiederzulassungstabelle http://bit.ly/1ycI4Xy (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
7
V1.3 Belehrung von Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
Belehrung von Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen über übertragbare
Erkrankungen als gesetzliche Vorgabe nach § 35 Infektionsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__35.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Warum?
• Minimierung von Infektionsrisiken
Wann?
• Vor Aufnahme der Tätigkeit
• Im Abstand von 2 Jahren
Wie?
• Belehrungsbogen www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_schulen.pdf?
__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) und
• Formular Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz
• ausdrucken und dem KiTa-/OGS-Fachpersonal (Personen, die in den Einrichtungen Lehr-, Erziehungs-,
Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben) zur Kenntnisnahme und zur
Unterschrift vorlegen
• KiTa-/OGS-Leitung bewahrt unterschriebenes Formular für mindestens drei Jahre auf
8
V1.4 Information der Eltern über gesundheitliche Anforderungen/Mitwirkungspflicht
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
Information der Sorgeberechtigten über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten
als gesetzliche Vorgabe nach § 34 A5 Infektionsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Warum?
• Vermeidung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten
Wann?
• Bei Abschließen eines Betreuungsvertrages
Wie?
• Informationsbogen des Robert-Koch-Instituts in der entsprechenden Sprache ausdrucken (letzter Zugriff
am 8. April 2014)
• deutsch: www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsc
h.pdf?__blob=publicationFile
• englisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_e
nglisch.pdf?__blob=publicationFile
• französisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_elter
n_franzoesisch.pdf?__blob=publicationFile
• russisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_r
ussisch.pdf?__blob=publicationFile
• spanisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_
spanisch.pdf?__blob=publicationFile
• türkisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_tu
erkisch.pdf?__blob=publicationFile
• polnisch: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_p
olnisch.pdf?__blob=publicationFile
• Informationsbogen Sorgeberechtigten zur Kenntnis geben
• Informationsbogen dem Betreuungsvertrag beifügen (Hinweis: Betreuungsvertrag muss Klausel
enthalten, dass Sorgeberechtigte über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten
nach § 34 IfSG aufgeklärt worden sind.)
• Aushändigen der Broschüre „Krank in KiTa und Schule“ der StädteRegion Aachen (www.staedteregionaachen.de/gesundheitsamt dort unter Service, Informationen zum Infektionsschutz, Elterninfo
Wiederzulassung)
http://bit.ly/1ycI4Xy (letzter Zugriff am 8. April 2014) Druckversion deutschsprachig, PDF-Versionen in
verschiedenen Sprachen (deutsch, arabisch, englisch, französisch, russisch, spanisch, türkisch)
9
V1.5 Belehrung von Personen im Lebensmittelbereich
V1.5.1 Erstbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz
Wer?
•
Was?
•
FB45/200 – Fachabteilung
Organisation einer erstmaligen Belehrung von Personen, die in KiTa/OGS mit Lebensmitteln umgehen
(z. B. zubereiten, verteilen), über
• gesundheitliche Anforderungen
• Tätigkeitsverbote
• Mitteilungspflichten an den Arbeitgeber als gesetzliche Vorgabe nach § 43 A1
Infektionsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html (letzter Zugriff am 8. April 2014)
Warum?
• Minimierung von Infektionsrisiken durch Lebensmittel
Wann?
• Vor Aufnahme der Tätigkeit (Hinweis: Bescheinigung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei
Monate sein)
Wie?
• Betroffene Personen beim Gesundheitsamt anmelden (weitere Informationen und Terminbuchung
unter: www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt dort unter Unsere Leistungen, Belehrungen für
den Lebensmittelbereich) http://bit.ly/1DJ1tS3 (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Kostenübernahmeerklärung dem Gesundheitsamt zusenden
• Nach Belehrung Gebühren anweisen
• Betroffene Personen bitten, Belehrungsbescheinigung beim FB45/200 abzugeben
• Originalbescheinigung in Personalakte aufbewahren
• Kopie anfertigen und in KiTa/OGS hinterlegen (für Kontrolle durch Überwachungsbehörden)
Weitere Informationen
Broschüre des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen „Sicherer Umgang mit
Lebensmitteln“ http://bit.ly/1DJ1tS3 (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
10
V1.5.2 Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
Durchführung von Folgebelehrungen von Personen, die in KiTa/OGS mit Lebensmitteln umgehen (z. B.
zubereiten, verteilen), über gesundheitliche Anforderungen und Mitteilungspflichten als gesetzliche
Vorgabe nach § 43 A4 Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html (Letzter
Zugriff am 8. April 2015)
Warum?
• Minimierung von Infektionsrisiken durch Lebensmittel
Wann?
• 1x pro Jahr (zu empfehlen: gleichzeitig mit Schulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Wie?
• Belehrungstext des Robert-Koch-Instituts zu § 43 IfSG
unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_schulen.pdf?__blob
=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) in der Anzahl der betroffenen Beschäftigten
ausdrucken und diesen vorlegen mit der Bitte, die Erklärung auf der letzten Seite zu unterschreiben oder
• 1x pro max. 20 betroffene Beschäftigte ausdrucken
• Belehrungstext des Robert-Koch-Instituts zu § 43 IfSG (letzte Seite „Erklärung“ verwerfen)
• Verfahrensanweisung V2.4 Lebensmittelhygiene
• Sammelformular
und als Umlauf den Beschäftigten zur Kenntnis und Unterschrift vorlegen
• Ausgefüllte Formulare in KiTa/OGS für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren
Weitere Informationen
Broschüre des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen „Sicherer Umgang mit
Lebensmitteln“ http://bit.ly/1DJ1tS3 (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
11
V1.5.3 Schulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/__4.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015) bzw. Kapitel XII
EU-Verordnung 852/2004 über
Lebensmittelhygiene http://www.mlul.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILC/C26_7.PDF ist vorgeschrieben,
dass Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln umgehen, regelmäßig geschult werden müssen.
Nach DIN 10514 soll die Schulung jährlich erfolgen.
Warum?
• Minimierung von Infektionsrisiken durch Lebensmittel
Wann?
• Vor Aufnahme der Tätigkeit
• Im Weiteren jährlich (zu empfehlen: gleichzeitig mit den Folgebelehrungen nach § 43 IfSG)
Wie?
• Verfahrensanweisung V2.4 Lebensmittelhygiene und Einzelformular in der Anzahl der betroffenen
Beschäftigten ausdrucken und diesen zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen
oder 1x pro max. 20 betroffene Beschäftigte ausdrucken:
• Belehrungstext des Robert-Koch-Instituts zu § 43 IfSG
unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_schulen.pdf?__blob
=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015) (Letzte Seite „Erklärung“ verwerfen)
• Verfahrensanweisung V2.4 Lebensmittelhygiene
• Sammelformular
und als Umlauf den Beschäftigten zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen
• Aufbewahrung der Formulare in KiTa/OGS für die Dauer von zwei Jahren
Weitere Informationen
Diverse Schulungsinhalte sind auch zu finden unter „Hygiene in
Küchen“ http://vorschriften.portal.bgn.de/9427/0/1925?wc_cmt=850c2017c85cf4d0f896730cb3489b26 (Letzter
Zugriff am 8. April 2015)
12
V1.6 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Krankheitserreger im Trinkwasser
Wer?
•
•
Was?
•
FB 45/200 – Fachabteilung
E26 – Gebäudemanagement, Ansprechpartnerin: Frau Schlösser, Fon: 0241 432-2779
Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers (Kaltwasser) in KiTa/OGS auf allgemeine und fäkale
Mikroorganismen (Koloniezahl bei 22°C und 36°C, E. coli, coliforme Keime) nach Vorgabe/Anordnung
des Gesundheitsamtes (§ 19 A7 Trinkwasserverordnung)
http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__19.html (Letzter Zugriff am 8.April 2015)
Warum?
• Vermeidung von Infektionen, insbesondere von Magen-Darmerkrankungen, durch Trinkwasser
Wann?
• Alle drei Jahre (Befunde müssen jeweils bis zum 30. Juni dem Gesundheitsamt vorliegen)
Wie?
• Untersuchungen bei einer gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstelle rechtzeitig vor dem 30. Juni alle
drei Jahre in Auftrag geben. Liste
unter: www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/pdf/laborliste_nrw_gesamt.pdf (Letzter Zugriff am 8. April
2015)
• Vertraglich mit Untersuchungsstelle vereinbaren, dass Untersuchungsergebnisse zeitgleich E26 und
dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mitgeteilt werden
• Bei Überschreitung der Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung:
• Überschreitung beim Gesundheitsamt telefonisch (0241 5198-5300) per Fax (0241 5198-5391)
oder per Mail (andreas.noczinski@staedteregion-aachen.de) melden
• Ggf. Kopie des Originalbefundes an das Gesundheitsamt übersenden
• Weiter nach Vorgaben des Gesundheitsamtes vorgehen
Weitere Informationen
Den KiTa/OGS Beschäftigten dringend empfehlen, die Wasserleitungen nach Stagnationszeiten, z.B. nach
Ferienzeiten, gründlich zu spülen, d.h. alle Zapfhähne zu öffnen und Wasser ca. zehn Minuten ablaufen zu
lassen.
http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/installation/twin09_2014_01.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015).
13
V1.7 Reduzierung des Infektionsrisikos durch Legionellen im Trinkwasser
Wer?
•
•
Was?
•
FB 45/200 – Fachabteilung
E26 – Gebäudemanagement, Ansprechpartnerin: Frau Schlösser, Fon: 0241 432-2779
Regelmäßige Untersuchungen des Warmwassers aus der Trinkwasser-Installation auf Legionellen an
mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen nach gesetzlicher Vorgabe nach § 14 A3
Trinkwasserverordnung (TrinkwV). (Ausnahme dezentrale Warmwasserversorgung: Durchlauferhitzer,
Untertischgeräte etc. )
http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html (Letzter Zugriff am 8. April
2015), http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/anlage_4.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Warum?
• Vermeidung von Infektionen durch legionellenhaltige Aerosole (Pontiac-Fieber, Legionellen-Pneumonie
= Legionellose) bei Beschäftigten und Kindern
Wann?
• 1x jährlich (Befunde müssen jeweils bis zum 30. Juni dem Gesundheitsamt vorliegen)
Wie?
• Untersuchungen bei einer gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstelle rechtzeitig vor dem 30. Juni eines
jeden Jahres in Auftrag geben. Liste
unter: www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/pdf/laborliste_nrw_gesamt.pdf (Letzter Zugriff am 8. April
2015)
• Vertraglich mit Untersuchungsstelle vereinbaren, dass Untersuchungsergebnisse zeitgleich E26 und
dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mitgeteilt werden.
• Bei Überschreitung des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen von 100 KBE/100 ml:
• Überschreitung beim Gesundheitsamt telefonisch (Fon: 0241 5198-5300) per Fax (0241 51985391) oder per Mail (andreas.noczinski@staedteregion-aachen.de) melden
• Ggf. Kopie des Originalbefundes ans Gesundheitsamt übersenden
• Gefährdungsanalyse durchführen und Maßnahmenkatalog mit Zeitplan erstellen. Diesen ggf.
mit dem Gesundheitsamt abstimmen
• Maßnahmenkatalog umsetzen
Weitere Informationen
Den KiTa-/OGS-Beschäftigten dringend empfehlen, die Wasserleitungen nach Stagnationszeiten, z.B. nach
Ferienzeiten, gründlich zu spülen, d.h. alle Zapfhähne zu öffnen und Warmwasser ca. zehn Minuten ablaufen zu
lassen und eventuell auch Duschschläuche zu
wechseln. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/empfehlungen_gefaehrdu
ngsanalyse_trinkwv.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
14
V2 Verfahrensanweisungen
zur Infektionsprävention
V2.1
Händehygiene
V2.1.1 Händewaschen
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Warum?
• Hände sind durch ihren vielfältigen Kontakt mit der Umgebung und anderen Menschen Hauptüberträger
von Infektionskrankheiten
• Gründliches Händewaschen führt zu einer Reduktion von Krankheitserregern (Bakterien, Viren,
Parasiten) auf den Händen.
• Daher: Händewaschen ist eine der wichtigsten Maßnahme zur Infektionsverhütung
Wann?
• Vor Arbeitsbeginn
• Vor Essenszubereitung/-verteilung
• Nach Toilettenbesuch (zusätzlich Desinfektion)
• Nach Windelwechsel, nur bei sichtbarer Verschmutzung der Hände – sonst nur Händedesinfektion
• Nach Reinigungsarbeiten
Wie?
• Hände unter fließendes Wasser halten
• Seife 20 bis 30 Sekunden in den Händen – auch zwischen den Fingern – verreiben
• Sorgfältig abspülen
http://www.wir-gegen-viren.de/content/index/5?print=1&submenue_id=22 (Letzter Zugriff am 8. April
2015)
Womit?
• Flüssigseife in Spenderform (keine Stückseife)
• Händetrocknen mit Einmaltuch (oder Fön, nicht mit Gemeinschaftshandtuch)
Weitere Informationen
• Hygienisches Husten: Beim Husten wird eine große Anzahl von Mikroorganismen, darunter auch
Krankheitserreger, aus dem Körper katapultiert, die dann an den Händen kleben bleiben. Werden
anschließend Gegenstände oder Mitmenschen berührt, können sich die Krankheitserreger weiter
verbreiten. Daher: Nicht in die Hand, sondern in den Ärmel husten!
• Hygienisches Naseputzen: Es sollen ausschließlich Papiertücher verwendet werden, die nach
einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Anschließend Hände waschen.
• Händehygiene bei den Kindern: Kinder beim Händewaschen z.B. vor dem Essen und nach
Toilettenbesuch unterstützen
http://www.infektionsschutz.de/service/printmedien-shop/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
15
V2.1.2 Händedesinfektion
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Warum?
• Die Händedesinfektion in speziellen Situationen (s.u.) beugt einer Ausbreitung von Krankheitserregern
vor
• Eine Händedesinfektion führt zur Abtötung von Krankheitserregern (Bakterien, ggf. Viren) auf den
Händen
Wann?
• Nach Verunreinigung der Hände mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut und anderen Körperausscheidungen
• Nach dem Wickeln oder Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten- oder Töpfchenbenutzung
• Vor und nach der Versorgung offener Wunden
• Bei der Entfernung von Fäkalien oder Erbrochenem
• Bei Ausbrüchen oder Auftreten bestimmter übertragbarer Einzelerkrankungen nach Hygieneplan V3 und
entsprechender Erkrankung
Wie?
• Ringe/Schmuck von Händen und Handgelenken ablegen
• Ggf. sichtbare Verschmutzungen, z.B. durch Ausscheidungen, vor der Desinfektion mit Zellstoff
(desinfektionsmittelgetränkt) entfernen
• 3-5 ml des Händedesinfektionsmittels in die trockenen Hände einreiben (30 Sekunden einwirken lassen)
• Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelfalze besonders berücksichtigen
Womit?
• Sterillium Virugard® (Sicherheitsdatenblatt unter: http://www.bode-chemie.de/sida/DE_R11037.PDF)
(Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Weitere Informationen
• Tragen von Einmalhandschuhen; Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut
Einmalhandschuhe tragen. Nach dem Ablegen der Handschuhe Hände desinfizieren.
16
V2.2
Flächenhygiene
V2.2.1 Flächenreinigung
Wer?
• Reinigungskräfte
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Warum?
• Sind Flächen, Gegenstände oder Materialien mit Krankheitserregern verunreinigt, können diese über
z. B. Handkontakt oder Kontakt zu Lebensmitteln auf den Menschen übertragen werden und zur
Erkrankung führen. Zur systematischen Reduzierung der Zahl möglicher Krankheitserreger auf Flächen
und Minimierung von Infektionsrisiken ist eine planmäßige Reinigung von Flächen in KiTas und OGS
erforderlich.
Wann?
• Für KiTa-/OGS-Fachpersonal/Hauswirtschaftliches Personal: Wie im Reinigungs- und Desinfektionsplan
beschrieben
• Für Reinigungskräfte entsprechend Leistungsbeschreibung „Unterhaltsreinigung“ des
Gebäudemanagements der Stadt Aachen (E26)
Wie?
• nach Reinigungs- und Desinfektionsplan vorgehen
• Durchgeführte Grundreinigungen im Küchenbereich im Dokumentationsbogen „Grundreinigung Küche“
protokollieren
Womit?
• wie im Reinigungs- und Desinfektionsplan beschrieben
Weitere Infos
• Reinigungsmittel nicht auf Flächen aufsprühen, da beim Sprühen gesundheitsschädliche Aerosole
entstehen können, die eingeatmet werden und längerfristig gesundheitsschädlich sein können
(Arbeitsschutzmaßnahme)
• Bei ausgiebigen Reinigungsarbeiten sind Haushaltshandschuhe zu tragen (Arbeitsschutzmaßnahme)
•
•
•
•
Zur Vermeidung einer Keimverschleppung über Reinigungstücher, sind:
• Einwegtücher nach Gebrauch unmittelbar zu entsorgen
• Mehrwegtücher arbeitstäglich zu wechseln und desinfizierend zu waschen (Einzelheiten unter
Punkt Wäschehygiene)
Reinigungsmittel und -utensilien sind für Kinder unzugänglich und bis auf Ausnahmen (Spülmittel) nicht
im Küchenbereich aufzubewahren
Reinigungsmittel sind genau zu kennzeichnen (kein Umfüllen, möglichst Originalgebinde verwenden)
Als Reinigungsmittel sind, lösungsmittelfreie/-arme, möglichst pH-neutrale Mittel einzusetzen.
17
V2.2.2 Flächendesinfektion
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Warum?
• Organisches Material (Fäkalien, Blut, Erbrochenes, bestimmte Lebensmittel, z.B. Geflügel/Gehacktes)
enthält häufig Krankheitserreger. Sind Flächen mit organischem Material verunreinigt, können
Krankheiterreger bei Kontakt dieser Flächen über z.B. Hände oder Lebensmittel auf den Menschen
übertragen werden und zur Erkrankung führen. Durch eine sachgemäße Desinfektion werden
Krankheitserreger auf Flächen sicher abgetötet.
Wann?
• In allen Bereichen: alle Flächen/Gegenstände umgehend bei Verunreinigung mit Fäkalien, Blut,
Erbrochenem etc.
• Im Wickelbereich: Wickelauflage nach jedem Wickeln
• In Küche: Arbeitsflächen 1xWoche
• Siehe auch Reinigungs- und Desinfektionsplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS
Wie?
Allgemein:
• Fläche mit Desinfektionswipes abwischen (hier: Bacillol®Wipes, Sicherheitsdatenblatt
unter http://www.bode-chemie.de/sida/DE_R11539.PDF)
• Trocknen lassen (kein Nachwischen)
Speziell bei Verunreinigungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem etc:
• Einmalhandschuhe anziehen
• Verunreinigung mit Papiertuch entfernen
• Ohne Zwischenablage in einem Abfallbeutel deponieren
• Fläche mit einem mit Flächendesinfektionsmittel getränkten Papiertuch gründlich wischen und trocknen
lassen (kein Nachwischen)
• Einmaltuch und Einmalhandschuhe ebenfalls im Abfallbeutel deponieren, Beutel verschließen und im
Restmüll entsorgen
• Hände desinfizieren
Womit?
• Desinfektionswipes (Bode X wipes)
Weiterte Infos
• Betriebsanweisung nach Gefahrstoffrecht zu Bacillol® AF unter:
http://www.bode-chemie.de/sida/DE_BA_R11539.PDF
• Zur Haltbarkeit von Bacillol AF®-Gebinden nach Anbruch:
www.produktkatalog.bode-chemie.de/produkte/download/Haltbarkeit_Anbruchgebinde.pdf (Letzter
Zugriff am 8. April 2015)
18
V2.3 Wäschehygiene
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Warum?
• Die Aufbereitung von Textilien beugt einer Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern und
Parasiten, wie Kopfläusen, vor.
Wann/Wie häufig?
• Entsprechend Wäschehygieneplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS
Wie?
• Entsprechend Wäschehygieneplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS
Womit?
• Entsprechend Wäschehygieneplan der Stadt Aachen für KiTa und OGS
Weitere Informationen
• Bei Beschaffung von Textilien/Wäschestücken darauf achten, dass sie bei möglichst hohen
Temperaturen gewaschen werden können
• Unsaubere von sauberer Wäsche klar trennen
• Einmalhandschuhe und Händedesinfektionsmittel beim Umgang mit unsauberer Wäsche verwenden
• Zum Einsammeln und Transportieren der Schmutzwäsche, ausreichend keim- und feuchtigkeitsdichte
Wäschekörbe verwenden
• Schmutzwäsche nur in gesondertem, feucht zu reinigendem Raum lagern
• Matratzen möglichst mit wasserdichten, waschbaren/abwaschbaren Matratzenbezügen überziehen
• Matratzen nach Benutzung zur Ventilation aufrecht stellen. Ansonsten besteht Gefahr der
Schimmelpilzbildung
• Textile personenbezogene Handtücher sollen ebenfalls so aufgehängt werden, dass sie sich gegenseitig
nicht berühren.
19
V2.4 Lebensmittelhygiene
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Warum?
• Hygienemaßnahmen beugen Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen vor.
Was/Wie?
• Regelmäßig Temperaturkontrollen durchführen und protokollieren, bei Abweichungen der Ist- von der
Solltemperatur, korrigieren bzw. Speisen erneut durcherhitzen (auf ≥ 80°C)
• Gefrierfach, Gefrierschrank: Soll: ≤ -18°C
• Anlieferung und Ausgabe Warmspeise: Soll: +65°C
• Anlieferung und Ausgabe Kaltspeise: Soll: ≤ +7°C
• Kühlschrank: Soll: ≤ +7 °C
• Zur Protokollierung den Temperaturkontrollbogen verwenden
• Kein Frischei verwenden!
• Auf Geflügel oder Gehacktes in roher Form weitgehend verzichten. Wenn Verwendung aus
pädagogischen Gründen erforderlich, dann
• die Kühlkette nicht unterbrechen
• das Fleisch zügig verarbeiten
• das Fleisch stets durchgaren und bald verzehren
• die Arbeitsflächen gründlich reinigen und desinfizieren
• Brettchen und Messer in der Spülmaschine bei mind. 60°C reinigen
• Keine Rohmilch ausgegeben!
• Lagerung:
• Geöffnete, zubereitete und frische Speisen: Abgedeckt im Kühlschrank aufbewahren und am
gleichen Tag verbrauchen.
• Zubereitete Lebensmittel: In Frischhaltedosen verschlossen im Kühlschrank aufbewahren
• Private Lebensmittel: Nicht zusammen mit Lebensmitteln der Gemeinschaftseinrichtungen lagern
• Bei Küchenarbeiten immer Schutzkittel tragen
Weitere Informationen
Bei mitgebrachten Lebensmitteln (z.B. bei Geburtstagen, Kindergartenfesten usw.) Hinweise des A39 Amt für
Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen beachten,
in: Broschüre „Feste feiern“ unter: http://bit.ly/1Pjbloq (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
20
V2.5 Raumlufthygiene
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
• Hauswirtschaftliches Personal
Was?
• Lüftung der Räume in Kindertagesstätten und OGS
Warum?
• In geschlossen Räumen können sich Krankheitserreger und andere schädliche Mikroorganismen
anreichern (z.B. Husten, Niesen, Sprechen erkrankter Personen, Pilzsporen aus Pflanzenerde und
Baumaterialien). Gerade in Räumen, in denen sich viele Menschen aufhalten, ist eine regelmäßige
Lüftung notwendig. Durch eine sachgerechte Lüftung werden mögliche Schadstoffbelastungen (z. B. aus
Reinigungsmitteln, Ausstattungs- und Baumaterialien)
• unangenehme Gerüche reduziert.
• Kohlendioxid-Belastungen („verbrauchte Luft“ – Einschränkung des Wohlbefindens und der
Konzentration) reduziert
Wann/ Wie lange?
• Wie im Lüftungsplan dargestellt
Wie?
• Fenster nach Möglichkeit weit öffnen (Stoßlüftung, kein dauerhaftes Kippen der Fenster, Fensterbänke
nicht als Ablagefläche nutzen)
Weitere Maßnahmen
• Kinder zur „Hustenetikette“
anregen www.medizinfo.de/pressemitteilungen/23.01.2012/Der%20gro%26szlig%3Be%20Husten-undSchnupfen-Knigge.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Topfpflanzen gut pflegen, um Schimmelpilze in der Erde zu vermeiden
• Schimmelpilzbefall an Wänden, Böden sowie Fugen so schnell wie möglich an FB 45/200 melden
• Auf sachgemäße und möglichst rasche Entsorgung organischer Abfälle achten
Weitere Informationen
www.innenraumluft.nrw.de (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
21
V2.6
Wer?
•
•
Was?
•
Spielsandhygiene
FB 45/200 - Fachabteilung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Umsetzung der Empfehlung: „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 16. März
2000 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=5169&ver=8&val=5169&menu=0
&vd_back=N (Letzter Zugriff am 8. April 2015) und der Empfehlungen des Gesundheitsamtes der
StädteRegion Aachen, Schreiben/Stellungnahme vom 11. März 2011
Warum?
• Das Spielen in Sandkästen steht insbesondere bei Kleinkindern im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten im
Freien. Dabei ist vor allem über einen Hand zu Mund Kontakt mit einer Aufnahme des Sandes in den
Organismus zu rechnen. Aus dem Verschlucken von Spielsand ergibt sich ein gesundheitliches Risiko,
wenn dieser mit chemischen Verunreinigungen oder Krankheitserregern kontaminiert ist. Der
hygienisch-mikrobiologischen Qualität des Spielsandes kommt hier eine besondere Bedeutung zu.
Durch fäkale Verunreinigungen (z.B. Vogel-, Katzen- oder Hundekot) werden Bakterien, Wurmeiern und
Parasiten-Zysten in den Spielsand eingebracht. Diese sind z.T. sehr resistent gegenüber
Umwelteinflüssen und können sich im Zeitverlauf im Spielsand anreichern. Über einen Hand zu Mund
Kontakt können diese in den Organismus aufgenommen werden und in der Folge zu einer
Wurmerkrankung führen, z.B. einer Infektion mit dem Katzen- und Hundespulwurm.
Wann?
• regelmäßig
• bei Vorliegen starker Verschmutzungen, z.B. durch Tierkot oder andere gefährliche Stoffe
Wie?
• Beschäftigte in KiTa/OGS:
• Regelmäßig bzw. bedarfsorientiert Sandoberfläche sichten und Fremdkörper bzw. organischem
Material, z.B. Tierkot oder Blätter, entfernen
• ggf. bei Vorliegen starker Verschmutzungen, z.B. durch Tierkot oder andere gefährliche Stoffe
veranlassen, dass Spielsand insgesamt oder teilweise vorzeitig ausgetauscht wird
• Maßnahmen zum Fernhalten von streunenden Tieren, z. B. durch luftdurchlässiges Abdecken der
Sandkästen, außerhalb der Nutzungszeiten durchführen
• FB 45/200 – Fachabteilung:
• Organisation des jährlichen oder ggf. vorzeitigen Austausch des Spielsandes
22
V2.7 Mundhygiene und Kariesprophylaxe
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Fachpersonal
In Gemeinschaftseinrichtungen ist generell keine Mund- und Zahnpflege verbindlich vorgeschrieben, sie
ist jedoch – insbesondere bei Ganztagskindertagesstätten – zu empfehlen.
Warum?
• Eine gute Anleitung zu mund- und kariesprophylaktischen Maßnahmen in KiTa/OGS ist zur Vorbeugung
gegen Karies pädagogisch sinnvoll.
Wie?
Wird Zahnhygiene (z. B. Zähneputzen nach dem Essen) durchgeführt, sind folgende Punkte wichtig:
• Auf geeignete Halterungen für Zahnputzbecher und auf ausreichenden Abstand zwischen den
Zahnputzbechern achten (kein Berühren der Zahnbürsten)
• Becher und Bürsten mit dem Namen oder einem entsprechenden Motiv für jedes einzelne Kind
versehen, um Verwechslungen zu vermeiden
• Zahnbürsten regelmäßig (z. B. monatlich) und bedarfsgerecht austauschen (besonders nach
Erkrankungen)
• Becher regelmäßig gründlich – am besten in der Spülmaschine – reinigen
• Kinder anleiten, Zahnbürsten nach Gebrauch unter fließendem Wasser gründlich abzuspülen
• auf zahngesunde Ernährung achten
• ggf. Sorgeberechtigte auf die Möglichkeit von Fluoridisierungsmaßnahmen hinweisen
Weitere Informationen
http://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/zahngesundheit/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
23
V2.8 Hygienemaßnahmen bei offenen Verletzungen
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
Warum?
• Vermeidung von Infektionen, die über das Blut übertragen werden (insb. Hepatitis B und C und HIV)
Wann?
• Unmittelbar nach Verletzung eines Kindes
Wie?
• Hände desinfizieren
• Einmalhandschuhe anziehen
• Bei den verschiedenen Wunden folgendermaßen vorgehen
• Platzwunden, Risswunden, Schnittwunden und größere Schürfwunden
• Hautdesinfektionsmittel aufsprühen
• mit steriler Auflage abdecken
• möglichst rasch ärztlich weiterbehandeln lassen
• Kleine blutende Wunden
• Hautdesinfektionsmittel aufsprühen
• mit Heftpflaster abdecken (auf Pflasterallergie achten)
• Kleine Schürfwunden
• Hautdesinfektionsmittel aufsprühen an der Luft trocknen lassen
• Einmalhandschuhe ausziehen und in Abfalleimer entsorgen
• Hände desinfizieren
Womit?
• Händedesinfektionsmittel: VAH-gelistet, z. B. Sterillium®
• Hautdesinfektionsmittel: VAH-gelistet, Jod frei, z. B. Octenisept®
• Einmalhandschuhe: aus Vinyl (bei Allergie: aus Nitril)
• Sterile Auflagen: z.B. aus Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13157
• Heftpflaster: handelsüblich
Weitere Informationen
• Die Inhalte der Erste-Hilfe-Kästen hinsichtlich Vollständigkeit und Verfallsdaten 1x monatlich überprüfen.
Überprüfungen mit Handzeichen auf einem Kontrollbogen dokumentieren
• Salben, Puder, Schmerzmittel oder andere Arzneimittel nicht anwenden. Keine entsprechenden Mittel
für den allgemeinen Gebrauch vorhalten bzw. aus den Erste-Hilfe-Kästen entfernen.
24
V2.9 Hygienemaßnahmen bei Zeckenstichen
Wer?
• KiTa-/OGS-Fachpersonal
Warum?
Vermeidung von Zecken übertragbaren Erkrankungen, wie
• Borreliose
• Frühsommermeningoenzephalitis FSME (entfällt hier, da die StädteRegion kein Endemiegebiet ist)
Wann?
• Unmittelbar nach Entdecken einer Zecke am Körper eines Kindes (Infektionsrisiko steigt mit Zunahme
der Dauer des Anhaftens der Zecke am Körper)
Wie?
• Zecke in der Haut mit entsprechendem Instrument direkt über der Haut am Kopf fassen und nach hinten
oben (entgegengesetzt der Stichrichtung) herausziehen; dabei den Hinterleib der Zecke nicht drücken
oder quetschen.
• Stichstelle mit einem Hautdesinfektionsmittel desinfizieren, hier: Octenisept®,
Sicherheitsdatenblatt: http://www.schuelke.com/download/pdf/cde_lde_octenisept_sds(1).PDF
• Sorgeberechtigte informieren, dass
• Zeckenstichstelle markiert und in den nächsten vier Wochen beobachtet werden soll
• Bei lokalen Entzündungen (ring- oder flächenförmige Rötung um die Einstichstelle) oder bei
Krankheitssymptomen (z. B. Fieber, Kopfschmerz, grippeähnliche Symptome, Muskel- und
Gelenkschmerzen) der Arzt aufgesucht werden soll.
Womit?
Zeckenentfernung alternativ mit
• Zeckenpinzette
• Zeckenzange
• Zeckenkarte oder -schlinge
• Hautdesinfektionsmittel: VAH-gelistet, Jod frei, z. B. Octenisept®
Weitere Informationen
Zur Vermeidung von Zeckenstichen:
• Bei Spaziergängen, dichtes Unterholz, hohes Gras, Gebüsch meiden (Zecken fallen nicht vom Baum)
• Kinder sollen helle, geschlossene Kleidung bei Aufenthalt im Grünen tragen
• Video: Zecke entfernen – so einfach geht’s:
www.youtube.com/watch?v=HuOi2MglHQ0 (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
25
V2.10 Präventive Maßnahmen bei schwangeren Beschäftigten
Wer?
• FB11-Personalservice
• KiTa-/OGS-Leitung
• schwangere Beschäftigte
Warum?
• Beschäftigte in KiTa/OGS sind wegen des grundsätzlich relativ engen Kontaktes zu Kindern und durch
spezielle Tätigkeiten (z. B. Wickeln von Säuglingen, Kleinkindern und älteren behinderten Kindern) zu
einer Vielzahl von Krankheitserregern exponiert, die im Rahmen einer Schwangerschaft die Gesundheit
der Mutter und des ungeborenen Kindes erheblich beeinträchtigen können. Es handelt sich
insbesondere um Röteln-, Ringelröteln-, Masern-, Mumps-, Windpocken- und Zytomegalie-Virus, aber
auch um Erreger von Keuchhusten, Scharlach-, Influenza-, Borreliose sowie von Hepatitis A, E, B, C
und HIV)
Wann?
• Nach Mitteilung einer Schwangerschaft bei einer Beschäftigten
Wie?
• Beschäftigte teilt die Schwangerschaft möglichst frühzeitig der KiTa-/OGS-Leitung mit
• KiTa-/OGS-Leitung informiert FB11
• Beschäftigte legt FB11 unverzüglich eine Bescheinigung über Schwangerschaft/den Mutterpass vor
• FB11 meldet Schwangerschaft der Bezirksregierung Köln
• FB11 spricht befristetes Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Immunschutzes gegenüber der
Schwangeren aus
• FB11 vereinbart Termin für Laboruntersuchung mit B17 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
Soziales ags@mail.aachen.de und teilt Termin der Schwangeren schriftlich mit – Kopie an FB45
• Abhängig vom Laborergebnis spricht FB11 ggf. Beschäftigungsbeschränkungen aus, z.B.:
• ein generelles Beschäftigungsverbot
• ein befristetes Beschäftigungsverbot
• eine Änderung der Arbeitsbedingungen (z.B. bei mangelndem Zytomegalie-Immunschutz: kein
Wickeln der Kinder)
• Wenn kein generelles Beschäftigungsverbot: KiTa-/OGS-Leitung fertigt eine Gefährdungsbeurteilung
anhand des entsprechenden Vordrucks
• Ausgefüllter und von KiTa-/OGS-Leitung und Schwangeren unterschriebener Vordruck
„Gefährdungsbeurteilung“ leitet KiTa-/OGS-Leitung unverzüglich an den Personalrat weiter
• KiTa-/OGS-Leitung leitet die, vom Personalrat unterschriebenen, zurückgesendeten
Gefährdungsbeurteilung weiter an FB11
• FB11 legt Beschäftigungsbeschränkung für Schwangere fest und informiert KiTa-/OG-Leitung und die
Schwangere
Weitere
Informationen http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Brosch__re_Mutterschutz_MAIS_6_2
013.pdf (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
26
V3 Verfahrensanweisungen bei Auftreten
übertragbarer Erkrankungen und Parasitenbefall
V3.1 3-Tage-Fieber
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
3-Tage-Fieber, Exanthema subitum, Roseola infantum
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Herpes-Viren
Tröpfcheninfektion (z.B. beim Niesen, Husten, Sprechen)
Auf Fieber, das i.d.R. drei Tage anhält, folgt ein plötzlicher Hautausschlag. Die
Diagnose wird erst mit dem Hautausschlag gestellt. Das Fieber kann stark
ansteigen und Fieberkrämpfe auslösen. Andere Komplikationen sind selten.
Betroffen sind vorrangig Säuglinge und Kinder unter 3 Jahren.
Beginn: 3-4 Tage vor dem Fieber
Ende: bei Auftreten des Hautausschlags
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Maßnahmen in der KiTa/OGS können die Weiterverbreitung der hochansteckenden Infektion nur sehr
eingeschränkt verhindern. Fast 100% der dreijährigen Kinder waren in Kontakt mit dem Erreger und sind
immun. Anhand der Info im Aushang ist es jedoch leichter, plötzlich auftretendes Fieber bei anderen in
der Einrichtung betreuten Kindern zu deuten.
Wann?
• Nach Mitteilung von 3-Tage-Fieber bei einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder darauf hinweisen, dass KiTa/OGS nach Abklingen des Fiebers bzw.
bei Auftreten des Hautausschlags ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes wieder besucht werden kann.
• Per Aushang über das Auftreten von 3-Tage-Fieber in KiTa/OGS informieren
• Ausbruch von 3-Tage-Fieber (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt
der StädteRegion Aachen melden
27
V3.2 Ansteckende Bindehautentzündung
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Ansteckende Bindehautentzündung, Adenovirus-Konjunktivitis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Adenovirus
Schmierinfektion über die Hände und über verunreinigte Gegenstände (z. B. Reiben
der Augen und anschließend Anfassen von Spielzeug, Türklinken, gemeinsame
Benutzung von Handtüchern etc.), hochansteckend
Rötung, Schwellung, Jucken und Tränen der Augen, evtl. Lymphknotenschwellung
vor den Ohren
Beginn: Auftreten des ersten Krankheitszeichen
Ende: Abklingen der Krankheitszeichen (nach ca. 2 Wochen)
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Ansteckender Bindehautentzündung in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Ansteckender Bindehautentzündung bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/einem in der KiTa-/OGS-Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert die Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte informieren, dass KiTa/OGS erst nach
Abklingen der Krankheitszeichen wieder besucht werden sollte. Ein ärztliches Attest ist nicht
erforderlich.
• Per Aushang über das Auftreten von Adenovirus-Bindehautentzündung in der Einrichtung informieren
• Ausbruch von Ansteckender Bindehautentzündung (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an
das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Benutzte Bettwäsche und ggf. Handtücher des betroffenen Kindes waschen Wäschehygieneplan
• Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (Türklinken, Handläufe, Armlehnen usw.)
• Spielzeug mit möglichem Augenkontakt (z.B. Fernglas, Kaleidoskop, Fotoapparat,
Schminkutensilien) reinigen und desinfizieren und während eines akuten Ausbruchs aus der
Nutzung nehmen
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/adenoviren/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/augeninfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
28
V 3.3 EHEC-Erkrankung
Wer?
•
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hauswirtschaftliches Personal
EHEC-Erkrankung
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Enterohämorrhagischer E.coli
• Lebensmittelinfektion
• Schmierinfektion über Hände und Gegenstände
• Aufnahme äußerst geringer Erregermengen (z. B. kleinste, unsichtbare
Kotspuren auf Händen von infizierten Kindern, an Wasserhähnen, Spielzeug,
Handtüchern, Tieren etc.) reichen für Erkrankung aus
(Blutig-)wässrige Durchfälle, Übelkeit und Erbrechen. Erkrankung kann zu
lebensbedrohlichen Komplikationen (z. B. dem sog. HUS) führen
• Beginn: Auftreten des ersten Durchfalls
• Ende: Ende der Erregerausscheidung (nur durch Stuhlproben nachweisbar)
Nein
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von EHEC-Erkrankungen in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von EHEC bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/einem in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig)
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass
• Kind/Beschäftigte(r) für die Dauer der Ausscheidung von EHEC die KiTa/OGS nicht besuchen darf
• vor dem erneuten Besuch ein schriftliches Attest des behandelnden Arztes vorgelegt werden muss
(auf der Grundlage von drei negativen Stuhlproben)
• Ggf. Ausnahmen vom Besuchsverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (§ 34 IfSG) mit dem
Gesundheitsamt, Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530, absprechen
• Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt, Hinweis geben, dass solange Kind/Beschäftigte(r) keine
Erkrankungssymptome aufweist, die KiTa/OGS weiter besucht werden darf, nach Möglichkeit jedoch
beim Arzt Stuhlproben analysiert werden sollten.
• Per Aushang über das Auftreten einer EHEC-Erkrankung in der Einrichtung informieren
• EHEC-Verdacht und -Erkrankung sowie einen EHEC-Erkrankungsausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels
Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache nicht auszuschließen sind
(z.B. bei Ausbruch): Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39) z. B. per
Mail vetamt@staedteregion-aachen.de informieren
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Handkontaktflächen desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.)
• bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen nach V2.2.2 behandeln
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
29
• Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4
• Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen
Weitere Informationen
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_EHEC.html (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/ehec/ (Letzter Zugriff am 30. April 2015)
30
V 3.4 Erkältungskrankheit
Wer?
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Erkältungskrankheit, Schnupfen
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Unterschiedliche Viren, z.B. Rhinoviren
• Tröpfcheninfektion (durch Niesen, Husten, Sprechen Infizierter)
• Schmierinfektion (bei Kontakt zu Speichel, Schleim, benutzten Taschentüchern
etc.)
Häufige Erkrankung, meist in Form von Schnupfen, Halsschmerzen,
Kopfschmerzen „verstopfter“ Nase, Husten, Niesen, teilweise auch mit
Mittelohrentzündung. Begleitend können Fieber und ein leichtes bis schweres
Krankheitsgefühl auftreten
• Beginn: Erste Krankheitszeichen
• Ende: Abklingen der Krankheitszeichen
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Nein
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Erkältungskrankheiten in KiTa/OGS
Wann?
• Bei Mitteilung oder Feststellung eines oder mehrerer Fälle von Erkältungskrankheiten in KiTa/OGS
Wie?
• Wenn Kind Fieber in KiTa/OGS hat/entwickelt oder sich krank fühlt, SORGEBERECHTIGTE bitten, Kind
abzuholen
• Kinder anleiten, nicht in die Hände, sondern in Ärmel bzw. Ellenbeuge zu husten oder zu niesen, wenn
kein Einmaltaschentuch zur Hand ist
• Einmaltaschentücher sofort nach Gebrauch entsorgen
• Kinder anleiten, sich nicht gegenseitig anzuhusten oder anzuniesen
• Bei Ausbrüchen verstärkt auf Händehygiene bei Kindern und Beschäftigten achten V2.1
• Ggf. betroffene Kinder zweckmäßig warm anziehen und ins Freie mitnehmen
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
31
V3.5 Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht
§ 34 IfSG
Coxsackie-Virus
• Schmierinfektion (über Speichel, Hautbläscheninhalt und evtl. Stuhl)
• Tröpfcheninfektion (beim Niesen, Husten, Sprechen)
Gutartige Erkrankung mit leichtem Fieber, Unwohlsein, Bläschen oder kleinen
Geschwüren im Mund-Rachenraum und Hautausschlägen an Händen und Füßen.
Dauer ca. 1 Woche
• Beginn: Erste Krankheitszeichen
• Ende: nach Eintrocknen der Bläschen (nach ca. einer Woche)
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung der Hand-Mund-Fuß-Krankheit in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung einer Hand-Mund-Fuß-Krankheit bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/einem in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS erst
nach Eintrocknen der Bläschen wieder besucht werden sollte. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Per Aushang über das Auftreten von Hand-Mund-Fuß-Krankheit in der Einrichtung informieren
• Ausbruch von Hand-Mund-Fuß-Krankheit (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das
Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei KiTa-/OGS-Fachpersonal und Kindern achten V2.1
• Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (z.B. Türklinken, Handläufe, Armlehnen)
• Spielzeug desinfizierend reinigen
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
32
V3.6 Hepatitis A oder E
Wer?
•
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hauswirtschaftliches Personal
Hepatitis A oder E
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Hepatitis A-Viren, Hepatitis E-Viren
• Lebensmittelinfektion
• Schmierinfektion (Hände)
Unwohlsein, Kopf-, Glieder-, Bauchschmerzen, Durchfall, Fieber, nach einigen
Tagen: Gelbfärbung der Augen und der Haut, Hellfärbung des Stuhls
Beginn: 1 bis 2 Wochen vor Auftreten von Krankheitszeichen
Ende: 1 Woche nach Auftreten der Gelbfärbung bzw. fehlendem Nachweis von
Hepatitis A/E-Viren im Stuhl
• Hepatitis A: Ja, nach Auftreten eines Falles Riegelungsimpfung bei
Kontaktpersonen möglich
• Hepatitis E: Nein
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Hepatitis A oder E in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Hepatitis A oder E bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst eine
Woche nach Gelbfärbung von Haut und Augen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist
nicht erforderlich.
• Ggf. Ausnahmen vom Besuchsverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (§34 IfSG) mit dem
Gesundheitsamt, Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530, absprechen
• Per Aushang über das Auftreten von Hepatitis A bzw. E in der Einrichtung informieren
• Sorgeberechtigte von Kontaktpersonen und Beschäftigte bitten, den Hepatitis A Immunschutz zu
überprüfen und beim Arzt ggf. eine Riegelungsimpfung vornehmen zu lassen. Gegen Hepatitis E gibt es
zurzeit noch keinen Impfschutz.
• Hepatitis A- oder E-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels
Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache nicht auszuschließen sind (z.B.
bei Ausbruch): Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A
39) vetamt@staedteregion-aachen.de informieren
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei KiTa-/OGS-Fachpersonal und Kindern achten V2.1
• Handkontaktflächen desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.)
• bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend waschen
Wäschehygieneplan
• Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4
• Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinige
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V3.7 Hib-Meningitis (Haemophilus influenzae b-Meningitis)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Haemophilus influenzae b (Hib)-Meningitis, Hib-Gehirnhautentzündung
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Haemophilus influenzae Typ b
• Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen)
Fieber, Kopf-, Hals-,Gliederschmerz, Benommenheit und Nackensteifigkeit (tritt i. d.
R. nur bis zum 5. Lebensjahr auf)
Beginn: Auftreten erster Krankheitszeichen
Ende : ca. 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung
Ja (allgemein von der STIKO
empfohlen) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktu
elles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Hib-Meningitis in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung einer Hib-Meningitis bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig)
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt, Hinweis geben, dass KiTa/OGS nach Genesung
wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt, Hinweis geben, dass Kind/Beschäftigte(r)
• Mit Immunschutz (Schutzimpfung) oder Chemoprophylaxe weiterhin die KiTa/OGS besuchen darf
• Ohne Immunschutz oder ohne Chemoprophylaxe erst 11 Tage nach Beginn einer
Antibiotikatherapie beim Erkrankten und nur bei Symptomfreiheit wieder in KTta/OGS darf
• Per Aushang über das Auftreten einer Hib-Meningitis in der Einrichtung informieren
• Alle Sorgeberechtigten bitten, Impfschutz der Kinder zu überprüfen und fehlende Hib-Impfung ggf.
nachzuholen
• Hib-Meningitis-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt
unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Weitere Maßnahmen (antibiotische Prophylaxe bzw. Impfungen bei Kontaktpersonen) mit dem
Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen
Weitere Informationen
http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
34
V3.8 Impetigo contagiosa (Borkenflechte)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Impetigo contagiosa, Borkenflechte, Grind
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
A-Streptokokken, seltener Staphylokokken
Schmierinfektion über Kontakt, meist der Hände, mit infizierten Hautarealen oder
Kontakt mit Kleidung, auf der Erreger haften
Sehr ansteckende, oberflächliche Hautinfektion, vorwiegend Kinder betroffen.
Typisch: eitrige Hautbläschen, die bald nach Entstehen platzen und eine
honiggelbe Kruste hinterlassen. Bläschen heilen i.d.R. ohne Narbenbildung ab.
• Beginn: bei Auftreten erster Hautrötungen/-bläschen
• Ende: nach Abheilen der Hauterscheinungen bzw. 24 Stunden nach
Antibiotikaanwendung
Nein
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Impetigo contagiosa in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Impetigo contagiosa
• bei einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder und an betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS
erst wieder besucht werden darf
• 24 Stunden nach Verabreichung von Antibiotika und nach Vorlage eines ärztlichen Attests
• ohne Antibiotikabehandlung: nach Abheilen der Hautstellen und nach Vorlage eines ärztlichen
Attests
• Per Aushang über das Auftreten von Impetigo contagiosa in der Einrichtung informieren
• Impetigo contagiosa-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels
Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Kindern und KiTa-/OGS-Fachpersonal achten V2.1
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
• Bei Ausbrüchen: ggf. weitere Desinfektionsmaßnahmen (z. B. Flächen und Spielzeuge)
durchführen V2.2.2
35
V3.9 Influenza (Grippe)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Influenza, Grippe
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Influenza-Viren
• Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen)
• Schmierinfektion (über Hände, Gegenstände, wie kontaminierte Taschentücher)
Plötzlich einsetzendes schweres Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen und
trockenem Husten, begleitet von Glieder-, Rücken- und Kopfschmerzen. Milde oder
beschwerdefreie Verläufe möglich. Schwerer Verlauf kann zum Tod führen. Dauer
der Beschwerden bei komplikationsfreiem Verlauf: 5 bis 7 Tage
• Beginn: 2 Tage vor Beginn der Beschwerden
• Ende: i.d.R. ca. 1 Woche nach ersten Krankheitszeichen
Ja, von der STIKO für bestimmte Personengruppen empfohlen (z.B. Alter > 60 Jahre,
chronisch Kranke,
Schwangere) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Ak
tuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Influenza in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Influenza bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Wiederbesuch der
KiTa/OGS erst nach Genesung erfolgen soll. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich
• Per Aushang über Grippe in der Einrichtung informieren
• Grippe-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der
StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Kindern und Beschäftigten achten V2.1
• Kinder anleiten, nicht in die Hände sondern in den Ärmel bzw. Ellenbeuge zu husten oder zu
niesen, wenn kein Einmaltaschentuch zur Hand
• Einmaltaschentücher sofort nach Gebrauch entsorgen
• Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (Türklinken, Handläufe, Armlehnen usw.)
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
36
V3.10 Keuchhusten (Pertussis)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Keuchhusten, Pertussis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Bordetella pertussis
Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen))
Anfangs 1 bis 2 Wochen leichte Erkältungsbeschwerden mit Schnupfen, Husten und
Heiserkeit, Schwäche und gelegentlich Fieber. Danach Phase der HustenErkrankung: langwieriger, trockener Husten, minutenlange krampfartige Hustenstöße
(v.a. nachts), die häufig mit einem keuchenden Einziehen der Luft, Herauswürgen
von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen enden. Bei Neugeborenen und
Säuglingen kann Keuchhusten zu einem lebensgefährlichen Atemstillstand führen.
Husten-Erkrankung dauert ca. 4 bis 6 Wochen, danach 6- bis 10-wöchige
Erholungsphase mit nachlassenden Hustenattacken.
• Beginn: wenige Tage vor Auftreten von Krankheitszeichen
• Ende: ca. 3 Wochen nach Beginn der ersten Krankheitszeichen bzw. 5 Tage
nach Beginn einer antibiotischen Behandlung
Ja, Impfung allgemein von STIKO
empfohlen https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktu
elles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Keuchhusten in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Keuchhusten bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst nach
Ende der Ansteckungsfähigkeit (s.o.) wieder besucht werden darf Ein ärztliches Attest ist nicht
erforderlich
• Per Aushang über das Auftreten von Keuchhusten in der Einrichtung informieren
• Alle Sorgeberechtigten bitten, Pertussis-Impfschutz der Kinder zu überprüfen und fehlende Impfung
nachzuholen
• Keuchhusten-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt
unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Weitere Maßnahmen (z. B. Chemoprophylaxe bei Kontaktersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr.
Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
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V3.11 Kopflausbefall
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Kopflausbefall
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Pediculus humanus capitis, Kopflaus (Parasit)
• von Mensch zu Mensch über direkten Körper- bzw. Haarkontakt
• über körpernahe Gegenstände (z. B. Kämme, Bürsten, Mützen, Kopfkissen)
Kopflausbefall ist keine Infektionskrankheit. Er stellt jedoch u. a. aufgrund des
Juckreizes eine erhebliche Einschränkung des Wohlbefindens für Betroffene dar.
• Beginn: Auftreten von Kopfläusen
• Ende: Nach Beseitigung der Kopfläuse bei Personen und auf Gegenständen
Nein
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Kopflausbefall in KiTa/OGS
Wann?
• Wenn Kopflausbefall bei einem oder mehreren Kindern vom KiTa-/OGS-Fachpersonal in der KiTa/OGS
primär festgestellt wird
• Wenn Kopflausbefall von Sorgeberechtigten mitgeteilt wird
Wie?
• Bei Feststellung durch KiTa-/OGS-Fachpersonal
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Befall
• Sorgeberechtigte kontaktieren und darauf hinweisen, dass Kind abgeholt werden muss und
möglichst einem Arzt vorgestellt werden sollte
• In allen Fällen (auch bei Feststellung durch Sorgeberechtigte und Mitteilung an die KiTa/OGS):
Hinweis an Sorgeberechtigte geben,
• dass Kind erst nach korrekt durchgeführter 1. Behandlung mit einem wirksamen Mittel und
schriftlicher Bestätigung wieder in die KiTa/OGS darf (Formular im Infoblatt „Läuse“, s. u.)
• dass nach 8-10 Tagen eine 2. Behandlung erforderlich ist und
• Kind nur schriftlicher Bestätigung der korrekt durchgeführten Behandlungen KiTa/OGS weiter
besuchen darf (Formular im Infoblatt „Läuse“, s. u.)
• Aushändigung des Infoblattes „Läuse“ der StädteRegion Aachen (unter www.staedteregionaachen.de/gesundheitsamt, dort unter Service, Informationen zum Infektionsschutz,
Läuseflyer) http://bit.ly/1IrVphZ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
an Sorgeberechtigte betroffener Kinder und Kontaktkinder mit der Bitte, die jeweils dort beschriebenen
Maßnahmen zuhause durchzuführen. Alternativ kann auch der Link zum Infoblatt an Sorgeberechtigte
weitergegeben werden.
• Per Aushang über Kopflausbefall in der Einrichtung informieren
• Kopflausbefall als Einzelbefall und als Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das
Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Bettwäsche des betroffenen Kindes/der betroffenen Kinder abziehen und aufbereiten
Wäschehygieneplan
• Kämme, Bürsten und sonstige Haarutensilien sorgfältig reinigen – auf personengebundenen
Gebrauch achten
• Sonstige Textilien (Kissen, Decken, Stofftiere etc.) nach Wäschehygieneplan waschen oder 3 Tage
in luftdichten Beuteln verpacken.
• Teppiche und Polster gründlich staubsaugen
38
•
•
•
•
•
Erklärung der Sorgeberechtigten eines betroffenen Kindes über die 1. Behandlung bzw. 2. Behandlung
entgegennehmen.
Erklärung der Sorgeberechtigten der übrigen Kinder, die Kontakt mit einem lausbefallenen Kind hatten,
dass jeweils das eigene Kind untersucht wurde und frei von Läusen ist
Weitere Informationen
Die Broschüre „Kopfläuse – was tun“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) kann in
5 Sprachen (deutsch, türkisch, russisch arabisch und englisch) kostenlos heruntergeladen werden unter:
www.kindergesundheit-info.de/no_cache/infomaterial-service/infomaterial/broschuereninfomaterial/detailseite/?tx_wwbzgashop_pi3[id]=1016 (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
Auch für KiTa-/OGS-Fachpersonal, bei dem Kopflausbefall festgestellt wurde, gilt, dass es die
KiTa/OGS erst nach der 1. Behandlung bzw. nach der 2. Behandlung weiter betreten darf.
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V3.12 Krätze (Scabies)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Krätze, Scabies, Acarodermatitis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Sarcoptes scabiei, Krätzmilbe (Parasit)
enger Hautkontakt, Kontakt mit kontaminierter Wäsche/Kleidung
Brennen, Juckreiz, mückenstichartige kleine rote Punkte, auch Pusteln und
zentimeterlange Bohrgänge, treten v.a. an warmen Körperstellen auf (z. B.
Fingerzwischenräume; hinter den Ohren, Achselhöhlen)
• Beginn: Auftreten der Krätzmilbe
• Ende: nach Beseitigung des Krätzmilbenbefalls, i. d. R. nach dreimaliger
Behandlung mit geeignetem Wirkstoff (z.B. Permethrin) an 3 aufeinander
folgenden Tagen
Nein
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Krätze in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Krätze bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst nach
erfolgreicher Behandlung und nach Vorlage eines ärztlichen Attestes wieder besucht werden darf.
• Per Aushang über das Auftreten von Krätze in der Einrichtung informieren
• Informieren, dass Kinder aus der gleichen KiTa-Gruppe und deren Betreuungspersonen einen Arzt
aufsuchen und mitbehandelt werden sollten
• Sorgeberechtigten betroffener Kinder empfehlen, dass sich alle Mitglieder der Wohngemeinschaft
ärztlich untersuchen und mitbehandeln lassen sollten.
• Krätze-Verdacht und -Erkrankung und einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2
an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Bettwäsche, Matratzenüberzüge, Handtücher, Decken und ähnliche textilen Utensilien betroffener
Kinder desinfizierend waschen Wäschehygieneplan
• Spielmatratzen und Bettmatratzen betroffener Kinder ohne waschbaren Überzug gründlich absaugen
• Nicht waschbare Textilien in verschweißten Plastiksäcken 1 Woche bei 25°C (oder 14 Tage bei
niedrigerer Temperatur) aufbewahren
• Ggf. kontaminierte Plüschtiere bei -10°C eingefrieren
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies/ (Letzter Zugriff am 27. April 2015)
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V3.13 Magen-Darm-Erkrankung, infektiös
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/magen-darm-infektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
V3.13.1 Norovirus-Erkrankung
Wer?
•
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hauswirtschaftliches Personal
Norovirus-Erkrankung, Gastroenteritis durch Norovirus
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Norovirus
• Schmierinfektion (Hände, verunreinigte Gegenstände)
• Tröpfcheninfektion (Einatmen der Aerosole von Erbrochenem oder Stuhl)
• seltener Lebensmittelinfektion
Plötzlicher Beginn mit heftigem Durchfall, Übelkeit, schwallartigem Erbrechen,
häufig Bauch- und Muskelschmerzen, evtl. Fieber und Kopfschmerzen,
Dauer 3-4 Tage
• Beginn: Auftreten erster Krankheitszeichen
• Ende: 48 Stunden nach dem letzten Durchfall, evtl. länger
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Norovirus-Erkrankungen in KiTa/OGS
Wann?
Bei Mitteilung einer Norovirus-Erkrankung oder des Verdachts bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren
• einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder (< 6 Jahren) bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen,
die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten
Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Per Aushang über das Auftreten eines Ausbruchs von Norovirus-Erkrankungen in der Einrichtung
informieren
• Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion
Aachen melden
• Bei Ausbruch Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1, vor allem nach
Toilettenbesuch und vor dem Essen
• Handkontaktflächen möglichst umgehend desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.)
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
• Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4
• Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen
• Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten (u. a. Einmalhandschuhe tragen und
Händedesinfizieren, Wickeltisch desinfizieren)
41
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/noroviren/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
42
V3.13.2 Rotavirus-Erkrankung
Wer?
•
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hauswirtschaftliches Personal
Rotaviruserkrankung
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Rotavirus
• Schmierinfektion (Hände, verunreinigte Gegenstände)
• Tröpfcheninfektion (Einatmen der Aerosole von Erbrochenem oder Stuhl)
• seltener Lebensmittelinfektion
Plötzlicher Beginn mit heftigem Durchfall, Übelkeit, schwallartigem Erbrechen, häufig
Bauch- und Muskelschmerzen, evtl. Fieber, Kopfschmerzen und grippeartigen
Symptomen
• Beginn: Auftreten erster Krankheitszeichen
• Ende: 48 Stunden nach dem letzten Durchfall, evtl. länger, Ansteckungsfähigkeit
erheblich reduziert nach Abklingen von Erbrechen und Durchfall
Ja, allgemein von der STIKO empfohlen, möglich ab der 6. Lebenswoche
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka
lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Rotavirus-Infektionen in KiTa/OGS
Wann?
Bei Mitteilung einer Rotavirus-Erkrankung oder des Verdachts bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren
• einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder < 6 Jahren bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen,
die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten
Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Per Aushang über das Auftreten eines Ausbruchs von Rotavirus-Erkrankungen in der Einrichtung
informieren
• Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion
Aachen melden
• Bei Ausbruch Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1, vor allem nach
Toilettenbesuch und vor dem Essen
• Handkontaktflächen möglichst umgehend desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.)
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
• Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4
• Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen
• Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten (u. a. Einmalhandschuhe tragen und
Händedesinfizieren, Wickeltisch desinfizieren)
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/rotaviren/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
43
V3.13.3 Campylobacter-Erkrankung
Wer?
•
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hauswirtschaftliches Personal
Campylobacter-Erkrankung, Gastroenteritis durch Campylobacter
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Campylobacter jejuni oder andere Campylobacterarten
• Lebensmittelinfektion
• selten Schmierinfektion von Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch
Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, heftige Bauchschmerzen/-krämpfe,
Übelkeit, Durchfall (evtl. blutig)
• Beginn: Erste Krankheitszeichen
• Ende: Ende der Campylobacter-Ausscheidung, Ansteckungsfähigkeit
erheblich reduziert nach Abklingen der Durchfälle
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Campylobacter-Erkrankungen in KiTa/OGS
Wann?
Bei Mitteilung einer Campylobacter-Erkrankung oder des Verdachts bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren
• einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder <6 Jahren bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen,
die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten
Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Per Aushang über das Auftreten einer oder mehrerer Campylobacter-Erkrankungen in der Einrichtung
informieren
• Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion
Aachen melden
• Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache für Erkrankung(en) nicht
auszuschließen sind: Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion
Aachen (A39) z. B. per E-Mail vetamt@staedteregion-aachen.de informieren
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1, vor allem nach
Toilettenbesuch und vor dem Essen
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
• Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen
• bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln
• Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4
• Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/campylobacter/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
44
V3.13.4 Salmonellen-Erkrankung
Wer?
•
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Hauswirtschaftliches Personal
Salmonellen-Erkrankung, Salmonellen-Gastroenteritis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Salmonella enteritidis oder andere Salmonellenarten (bis auf S. typhi und S.
paratyphi)
• Lebensmittelinfektion
• selten Schmierinfektion von Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch
Grippeähnliche Symptome mit Kopf- und Gliederschmerzen, dann
Bauchschmerzen, Durchfall, gelegentlich Erbrechen, evtl. Fieber
• Beginn: Erste Krankheitszeichen
• Ende: Ende der Salmonellenausscheidung, Ansteckungsfähigkeit erheblich
reduziert nach Abklingen der Durchfälle
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Salmonellen-Erkrankungen in KiTa/OGS
Wann?
Bei Mitteilung einer Salmonellen-Erkrankung oder des Verdachts bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind <6 Jahren
• einer/einem Beschäftigten in KiTa/OGS
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Sorgeberechtigte betroffener Kinder <6 Jahren bzw. betroffene Beschäftigte, insbesondere diejenigen,
die mit Lebensmitteln umgehen, darauf hinweisen, dass KiTa/OGS erst 48 Stunden nach dem letzten
Durchfall/Erbrechen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Per Aushang über das Auftreten einer oder mehrerer Salmonellen-Erkrankungen in der Einrichtung
informieren
• Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion
Aachen melden
• Wenn in KiTa/OGS hergestellte oder verteilte Lebensmittel als Ursache nicht auszuschließen sind: Amt
für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen (A39) z. B. per EMail vetamt@staedteregion-aachen.de informieren
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien betroffener Kinder desinfizierend
waschen Wäschehygieneplan
• Geschirr ausschließlich im Geschirrspülautomaten reinigen
• Streng die Regeln der Lebensmittelhygiene beachten V2.4
• bei Verunreinigungen mit Kot oder Erbrochenem: betroffene Flächen wie unter V2.2.2 behandeln
• Die Hygieneregeln beim Wickeln der Kinder genau beachten
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/salmonellen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
45
V3.14 Masern
Wer?
•
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Was?
•
Masern
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Masernvirus
Tröpfcheninfektion von Mensch-zu-Mensch, hochansteckend, auch aus einigen
Metern Entfernung
Anfangs hohes Fieber, Husten, Schnupfen und Entzündungen der Augen-Bindehaut
mit Lichtscheu. Nach einigen Tagen Auftreten eines typischen großfleckigen
Hautausschlages – meist beginnend im Gesicht/hinter den Ohren, der sich dann über
den ganzen Körper ausbreitet. Ausschlag verschwindet nach 3 bis 4 Tagen. Dabei
kann es zu einer Schuppung der Haut kommen. Komplikationen sowie Spätschäden
sind möglich.
• Beginn: ca. 5 Tage vor Beginn des Ausschlags
• Ende: ca. 4 Tage nach Auftreten des Ausschlags
Ja, allgemein von der STIKO empfohlen – nur eine zweimalige Impfung
gewährleistet ausreichenden Schutz, Impfung auch bis zu 3 Tagen nach Kontakt mit
einem Masern-Infizierten wirksam
(Riegelungsimpfung) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlu
ngen/Aktuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April
2015)
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Masern in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Masern bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig)
Wie?
KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt, Hinweis geben, dass KiTa/OGS erst nach Genesung
bzw. frühestens 5 Tage nach Exanthemausbruch wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist
nicht erforderlich.
• Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt: Hinweis geben,
• dass Kind/Beschäftigte(r) mit Immunschutz (Masern-Schutzimpfungen oder bestätigte
durchgemachte Erkrankung) weiterhin die KiTa/OGS besuchen darf
• ohne Immunschutz erst nach Riegelungsimpfung oder frühestens nach Ablauf von 14 Tagen die
KiTa/OGS wieder besuchen darf
• Per Aushang über das Auftreten von Masern in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen,
dass Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten
• Alle Sorgeberechtigten bitten, den Impfschutz ihrer Kinder zu überprüfen und fehlende MasernImpfungen möglichst umgehend (innerhalb von 3 Tagen) nachzuholen
• Masern-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Masern-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt
unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
46
•
Weitere Maßnahmen (z.B. Ausschluss von Kontaktpersonen, Riegelimpfungen) mit dem
Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
47
V3.15 Meningokokken-Infektion
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Meningokokken-Infektion, Meningokokken-Meningitis, Meningokokken-Sepsis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Meningokokken, Neisseria meningitidis Typ B und C (häufig in Deutschland) und
andere Typen (selten in Deutschland)
Tröpfcheninfektion (z.B. Husten, Niesen, Sprechen) - ein enger Kontakt ist dabei
notwendig, Schmierinfektion (bei direktem Berühren von Nasensekret)
Verschiedene Verlaufsformen der Meningokokken-Infektion können einzeln oder
zusammen auftreten:
Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung)
Plötzlich hohes Fieber, Kopfschmerz, Lichtempfindlichkeit und Bewusstseinstrübung
(Schläfrigkeit/Benommenheit) und (typisch) schmerzhafte Nackensteifigkeit, oft
kombiniert mit Erbrechen und Zeichen eines Kreislaufversagens. Schweres
Krankheitsgefühl. Sterblichkeit: 1%
Meningokokken-Sepsis (Blutvergiftung)
Meningokokken werden in den gesamten Körper ausgeschwemmt. Typische Zeichen
sind punktförmige oder flächige Einblutungen in Haut und Schleimhäuten. Dazu
Fieber und schweres Krankheitsgefühl. Häufig Kreislaufversagen. Sterblichkeit
hoch:13%
Waterhouse-Fridrichsen-Syndrom als Komplikation: Sterblichkeit 33%
• Beginn: 10 Tage vor Beginn der Beschwerden
• Ende: 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie
• Ja, für Meningokokken Typ C, von der STIKO empfohlen
• Ja, für Meningokokken Typ B, (noch) nicht von der STIKO empfohlen
• Impfung auch gegen andere Meningokokken-Typen möglich
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka
lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Meningokokken-Erkrankungen in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung einer Meningokokken-Infektion bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig)
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt, Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener
Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS nach Genesung wieder besucht werden darf.
• Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt, Hinweis geben, dass Kind/Beschäftigte(r)
• mit Immunschutz (Schutzimpfung) oder mit Chemoprophylaxe weiterhin die KiTa/OGS besuchen
darf
• ohne Immunschutz oder ohne Chemoprophylaxe erst 11 Tage nach Beginn einer
Antbiotikatherapie beim Erkrankten und nur bei Symptomfreiheit wieder in KiTa/OGS darf
• Per Aushang über Meningokokken-Infektion in der Einrichtung informieren
48
•
•
•
Alle Sorgeberechtigten bitten, Impfschutz der Kinder (ab 12 Lebensmonaten) zu überprüfen und
fehlende Meningokokken-Impfung ggf. nachzuholen
Meningokokken-Verdacht und –Erkrankung sowie einen Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt
unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
Weitere Maßnahmen (z. B. Chemoprophylaxe bei Kontaktpersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr.
Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/meningokokken/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
49
V3.16 MRSA-Besiedlung/-Infektion
Wer?
•
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Was?
•
MRSA-Besiedlung/-Infektion
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Multiresistenter Staphylokokkus aureus (MRSA)
Schmierinfektion (Hände, Gegenstände, Tiere). Selten erfolgt eine Übertragung
über die Luft.
Staphylokokkus aureus kommt auf der Haut vieler Menschen vor. Die Bakterien
können gegen das Antibiotikum Methicillin und andere Antibiotika resistent
(unempfindlich) werden. Sie werden dann MRSA genannt. Meist siedeln MRSA auf
dem Menschen, ohne ihn krank zu machen oder Beschwerden zu verursachen.
Besiedlungsorte sind vornehmlich Nasenvorhof, Rachen, Achseln und Leisten. Erst
wenn sie z. B. über Wunden oder invasive medizinische Maßnahmen – meist bei
Vorliegen einer Abwehrschwäche – in den Körper gelangen, kann eine MRSAInfektion entstehen, die verschiedene Organe betreffen kann. Multiresistente
Staphylokokken (MRSA) sind in der Regel nicht virulenter als andere
Staphylokokken (Ausnahme ca-MRSA). Heute stehen zur Behandlung einer MRSAInfektion verschiedene so genannte Reserveantibiotika zur Verfügung.
Träger von MRSA können MRSA an andere Personen weitergeben. Außerhalb
eines Krankenhauses sind Besiedlungen mit MRSA bei Gesunden der in der Regel
nicht von Belang. In bestimmten Situationen kann versucht werden, MRSA-Träger
zu sanieren.
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch (nur MRSA-Infektionen): Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von MRSA in KiTa/OGS
Wann?
Nach Bekanntwerden von MRSA bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
(Anmerkung: Es besteht keine Mitteilungspflicht der Betroffenen bzw. von Seiten der Sorgeberechtigten)
Wie?
• Bei MRSA-Besiedlung beachten, dass es keine Einschränkungen für den Besuch von Regel-KiTa/OGS
gibt. Bei MRSA-Infektionen sollten die Betroffenen nach Genesung erst wieder die KiTa/OGS besuchen.
• Integrative Einrichtungen: Einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin bzw. Gesundheitsamt um
Risikoeinschätzung bitten
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einhalten, insb. verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und
Kindern achten V2.1
• Ausbruch von MRSA-Infektionen mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion
Aachen melden
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mrsa/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.mre-rhein-main.de/mre_kindereinrichtungen.php (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.mre-rhein-main.de/downloads/kindereinrichtungen/flyer_mre_kinder.pdf (Letzter Zugriff am
8. April 2015)
50
V3.17 Mumps
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Mumps, Ziegenpeter, Tölpel, Rubula, Parotitis epidemica, Salivitis epidemica
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Mumpsvirus
Tröpfcheninfektion von Mensch-zu-Mensch, hochansteckend, auch aus einigen
Metern Entfernung
Zu Beginn unspezifisch mit Fieber, danach Schwellung der Ohrspeicheldrüse.
Komplikationen sowie Spätschäden möglich (Hodenentzündung evtl. mit
anschließender Sterilität, Eierstockentzündung, Hirnhautentzündung).
• Beginn: 3 bis 5 Tage vor Beginn der Beschwerden
• Ende: ca. 9. Tag nach Beginn der Beschwerden
• Ja, Impfung von der STIKO empfohlen, nur die zweimalige Impfung bietet
ausreichenden Impfschutz
• Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Exposition zu einem Infizierten wirksam
(Riegelungsimpfung)
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka
lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Mumps in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Mumps bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig)
Wie?
KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Wenn Kind/Beschäftige(r) in KiTa/OGS erkrankt: Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener
Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass KiTa/OGS erst nach Genesung bzw. frühestens 9 Tage
nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung wieder besucht werden darf.
• Wenn Person in Wohngemeinschaft erkrankt: Hinweis geben, dass Kind/Beschäftigte(r)
• mit Immunschutz (Schutzimpfungen, bestätigte durchgemachte Erkrankung) weiterhin die
KiTa/OGS besuchen darf
• ohne Immunschutz erst nach Riegelimpfung oder frühestens nach Ablauf von 18 Tagen die
KiTa/OGS wieder besuchen darf.
• Per Aushang über das Auftreten von Mumps in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass
Schwangere ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten
• Mumps-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Mumps-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt
unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat, Fon: 0241 5198-5530) abstimmen
Weitere Informationen
http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mumps/ (Letzter Zugriff am 30.4.2015)
51
V3.18 Mundfäule/Lippen-Herpes
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Mundfäule, Lippen-Herpes, Herpes labialis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Herpes-simplex-Virus
Schmierinfektion (direkter Speichelkontakt, z.B. Küssen) oder über kontaminierte
Hände
Beginn mit Fieber, nach 2-3 Tagen Schwellung und schmerzhafte Entzündung des
Zahnfleischs und der Mundschleimhaut (Erstmanifestation). Virus bleibt im Körper
und kann zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei geschwächter Abwehrlage, aktiviert
werden, dann in Form von Lippen-Herpes mit schmerzhaften Bläschen in
Erscheinung treten. Selten Komplikationen, bei Neugeborenen in den ersten zwei
Wochen Herpes-Encephalitis möglich
• Beginn: Auftreten der Bläschen
• Ende: nach Eintrocknen der Bläschen
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Vorbeugende Maßnahmen (unter „Wie) sind sinnvoll, können die Weiterverbreitung der
hochansteckenden Infektion nur eingeschränkt verhindern. Fast 95% aller Menschen waren in Kontakt
mit dem Erreger, viele ohne selber zu erkranken
Wann?
Nach Mitteilung oder Feststellung von Herpes bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• Im Ausbruchsfalle: KiTa-/OGS-Leitung informieren, Leitung dokumentiert Erkrankung
• Per Aushang über das Auftreten von Lippen-Herpes in der Einrichtung informieren
• Verstärkt auf Händehygiene V2.1 und schnelle Entsorgung von Einmaltaschentüchern achten
• Verstärkt auf personenbezogene Nutzung von Trinkflaschen und –gläsern, Besteck, Handtüchern,
Servietten etc. achten
• Direkten engen Kontakt (z. B. Küssen erkrankter Kinder) soweit möglich unterbinden
• Ausbruch (≥ 2 Fälle in zeitlichem Zusammenhang) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt
der StädteRegion Aachen melden
52
V3.19 Pfeiffersches Drüsenfieber (Infektiöse Mononukleose)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Pfeiffersches Drüsenfieber, Mononukleose, Kissing Disease, Kuss-Krankheit
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Epstein-Barr-Virus
Schmierinfektion, über Kontakt mit Speichel (z. B. beim Küssen)
Im Kindesalter oft symptomlos, im Jugend- oder Erwachsenenalter grippeähnliche
Symptome (Fieber, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen) mit
Lymphknotenschwellungen, Mandelentzündung, Schwellung von Leber und Milz
Nach akuter Infektion können Viren weiterhin im Speichel nachweisbar sein
(Monate bis Jahre)
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Maßnahmen (z. B. unter „Wie“) können die Weiterverbreitung der Infektion nur eingeschränkt
verhindern. Fast alle erwachsenen Menschen hatten Kontakt mit dem Erreger, viele ohne selber zu
erkranken. Anhand der Info im Aushang ist es möglicherweise für Sorgeberechtigte leichter, plötzlich
auftretendes Fieber und Symptome bei dem eigenen Kind zu deuten.
Wann?
Nach Mitteilung von Pfeifferschem Drüsenfieber bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Per Aushang über das Auftreten von Pfeifferschem Drüsenfieber in der Einrichtung informieren
• Verstärkt auf Händehygiene achten V2.1
• Verstärkt auf personenbezogene Nutzung von Trinkflaschen und –gläsern, Besteck, Handtüchern,
Servietten etc. achten
• Direkten engen Kontakt (z. B. Küssen erkrankter Kinder) soweit möglich unterbinden
• Ausbruch (≥ 2 Fälle in zeitlichem Zusammenhang) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt
der StädteRegion Aachen melden
53
V3.20 Ringelröteln
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Ringelröteln, Erythema infectiosum
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Parvovirus B19
• Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten oder Sprechen)
• Schmierinfektion (über Hände oder über Gegenstände)
• Schwangere können die Erreger an ihr ungeborenes Kind weitergeben,
unabhängig davon, ob die Mutter Krankheitszeichen aufweist. Das
Ungeborene ist hierdurch gefährdet.
Anfangs wie ein grippaler Infekt mit leichtem Fieber, einer Schwellung der
Lymphknoten und Unwohlsein. Nur bei ca. 20 % der Fälle tritt nach ca. 2 Wochen
der typischen Hautausschlag auf: Erst eine gleichförmige Rötung auf beiden
Wangen, später girlanden- oder ringelförmige große rote Flecken auf Schultern,
Oberarmen, Oberschenkeln und Gesäß. Dauer: 7-10 Tage
• Beginn: einige Tage vor Beginn des Hautauschlags
• Ende : bei Auftreten des Hautausschlags
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Maßnahmen (z. B. unter „Wie“) können die Weiterverbreitung der Infektion nur eingeschränkt
verhindern. Etwa die Hälfte aller erwachsenen Menschen hat (häufig unbemerkt) eine Infektion
durchgemacht. Anhand der Info im Aushang ist es möglicherweise für Sorgeberechtigte leichter,
plötzlich auftretendes Fieber und Symptome bei dem eigenen Kind zu deuten.
Wann?
Nach Mitteilung von Ringelröteln bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/ betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst
nach Genesung wieder besucht werden darf
• Per Aushang über Ringelröteln in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere
ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten
• Ringelröteln-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der
StädteRegion Aachen melden
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einleiten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Handkontaktflächen desinfizierend reinigen (Türklinken, Handläufe, Armlehnen, usw.)
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/ringelroeteln/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
54
V3.21 Röteln
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Röteln, Rubeolen
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Rötelnvirus, Rubellavirus
Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, Sprechen). Nicht immune Schwangere können
das Rötelvirus an ihr ungeborenes Kind weitergeben.
Beginnen häufig mit erkältungsähnlichen Beschwerden und vergrößerten
Lymphknoten im Nackenbereich. Typischer Hautausschlag (kleinfleckig, hellrot)
beginnt im Gesicht und breitet sich schließlich über den ganzen Körper aus (kleine
hellrote Flecken, verschwinden nach 1 bis 3 Tagen). Nach etwa 1 Woche klingen die
Beschwerden meist vollständig ab.
Bei infizierten Ungeborenen kann eine sog. Rötelnembryopathie mit schweren
bleibenden Schädigungen entstehen
• Beginn: 7 Tage vor Auftreten des Hautausschlags
• Ende: 7 Tage nach Auftreten des Hautausschlags
• Ja, Impfung von der STIKO empfohlen, nur die zweimalige Impfung bietet
ausreichenden Impfschutz
• Bei Ausbruch: Riegelimpfung für alle nicht bzw. nur einmal Geimpfte empfohlen
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfka
lender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Röteln in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Röteln bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst 1
Woche nach Auftreten des Hautausschlags wieder besucht werden sollte
• Per Aushang über Röteln in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere ohne
Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten
• Alle Sorgeberechtigten darauf hinweisen, dass Röteln-Impfschutz der Kinder überprüft und fehlende
Röteln-Impfungen (keine oder nur einmalige Impfung) nachgeholt werden sollten
• Röteln-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der
StädteRegion Aachen melden
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/roeteln/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
55
V3.22 Scharlach
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Scharlach
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Streptokokkus pyogenes, A-Streptokokken. β-hämolysierende Streptokokken
• Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, Sprechen),
• Schmierinfektion bei direktem Hautkontakt oder über kontaminierte
Gegenstände (z.B. Spielzeug)
Zu Beginn meist Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden,
Schüttelfrost, Fieber, evtl. Bauchschmerzen und Erbrechen. Gaumen und Rachen
„scharlachrot“, Mandeln meist eitrig, Lymphknoten am Hals stark geschwollen. Nach
1 bis 2 Tagen Hautausschlag. Wangen stark gerötet, um den Mund ist die Haut
blass. Ende des Ausschlags nach 6 bis 9 Tagen. Einige Tage danach Schälen der
Haut. Typisch für eine Scharlach-Erkrankung: „Himbeer-Zunge“. Komplikationen
und bleibende Schäden möglich. Mehrfache Erkrankung an Scharlach nicht
auszuschließen.
• Beginn: Auftreten erster Symptome
• Ende : 24 Stunden nach Antibiotikagabe oder ca. 3 Wochen nach Auftreten der
Symptome
Nein
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Scharlach in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Scharlach bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst 24
Stunden nach Antibiotika-Behandlung bzw. nach Abklingen der Symptome bzw. nach 3 Wochen wieder
besucht werden darf
• Per Aushang über Scharlach in der Einrichtung informieren
• Scharlach-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Scharlach-Ausbruch (≥ 2 Fälle) mittels Formblatt
unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
• Verstärkt auf Händehygiene achten V2.1
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/scharlach/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
56
V3.23 Tuberkulose (ansteckungsfähig)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Ansteckungsfähige bzw. offene Lungentuberkulose
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Mykobakterien
Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen)
Anfangs Müdigkeit und Abgeschlagenheit, erhöhte Körpertemperatur,
Appetitmangel mit ungewolltem Gewichtsverlust und nächtliches Schwitzen
auftreten. Typische Beschwerden sind Husten, gelegentlich mit blutigem Auswurf
und Schmerzen beim Atmen.
• Beginn: Ausscheidung von Mykobakterien beim Husten, Sprechen, Niesen etc.
• Ende: 2-3 Wochen nach antituberkulöser Behandlung, selten länger
Ja, jedoch nicht regelhaft von der STIKO empfohlen
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Tuberkulose in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung einer offenen Lungentuberkulose bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann Kontaktperson und erkrankungsverdächtig
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren, KiTa-/OGS-Leitung dokumentiert Erkrankung
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst
wieder besucht werden darf, wenn keine Erreger mehr über die Atemwege ausgeschieden werden. Ein
entsprechendes schriftliches ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
• Ausreichende Lüftung der Räume
• Per Aushang über Tuberkulose in der Einrichtung informieren
• Lungentuberkulose (offen)-Verdacht und -Erkrankung sowie ein Tuberkulose-Ausbruch
(≥ 2 Erkrankungen) mittels Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen
melden
• Weitere Maßnahmen (z. B. Umgang mit Kontaktpersonen) mit dem Gesundheitsamt (Frau Dr. Bochat,
Fon 0241 5198 5530) abstimmen
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/tuberkulose/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
57
V3.24 Warzen (Verrucae)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Warzen, Viruswarzen, Verrucae
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Molluscum contagiosum-Virus (Dellwarzen), Papillomavirus
Schmierinfektion von Mensch-zu-Mensch oder über Gegenstände und Fußboden in
Barfußbereichen
Runde oder unregelmäßig begrenzte Hautveränderung, grau bis gelbschwarz auf
Rückseiten der Finger, Hand- und Fußrücken, Handgelenken, Gesicht, Knien oder
Finger-und Fußnägel, schmerzlos
Sonderform: Stech- oder Dornwarzen bilden einen Dorn z. B. in die Fußsohle,
deshalb schmerzhaft bei Belastung
Solange die Warzen vorhanden sind
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Nein
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Viruswarzen in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung bzw. Feststellung von Warzen bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• Bei gehäuftem Auftreten: Sorgeberechtigte und Kinder über die Übertragbarkeit von Warzen aufklären
• Betroffene dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin besuchen.
• Hygienemaßnahmen in KiTa/OGS einhalten, u. a.
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Auf personenbezogene Nutzung von Handtüchern achten (keine gemeinschaftlich genutzten
Handtücher)
• Zur Vorbeugung von Fußsohlenwarzen darauf achten, dass Kinder in Gruppenräumen nicht barfuß
laufen, sondern z. B. Strümpfe tragen
58
V3.25 Windpocken
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Windpocken, Varizellen
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Varicella-Zoster-Virus
Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) hochansteckend über großen
Abstand durch „Wind“ möglich. Schmierinfektion (mit Bläscheninhalt oder Krusten
verunreinigte Hände).
1 bis 2 Tage ein leichtes Krankheitsgefühl, danach typischer Hautausschlag, Fieber
bis 39°C. Ausbreitung der stark juckenden Papeln von Kopf und Rumpf über den
ganzen Körper. Bildung flüssigkeitsgefüllter Bläschen, auch auf Schleimhäuten,
Genitalien und Kopfhaut. Alle Stadien des Hautausschlages zeitgleich möglich.
Abheilen der Bläschen nach 3 bis 5 Tagen. Durch Kratzen oder eine zusätzliche
bakterielle Infektion der Haut können Narben bleiben. Viren bleiben im Körper und
können im Laufe des Lebens erneut aktiv werden und zu einer Gürtelrose führen.
• Beginn: 1-2 Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags
• Ende: i. d. R. eine Woche nach Auftreten der ersten Bläschen
Ja, Impfung von der STIKO empfohlen, nur die zweimalige Impfung bietet
ausreichenden
Impfschutz https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Akt
uelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
• Einzelerkrankung: Ja
• Ausbruch: Ja
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Windpocken in KiTa/OGS
Wann?
Nach Mitteilung von Windpocken bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
Wie?
• KiTa-/OGS-Leitung informieren
• Hinweis an Sorgeberechtigte betroffener Kinder/betroffene Beschäftigte geben, dass Einrichtung erst
nach Ablauf einer Woche nach Auftreten der ersten Bläschen (unkomplizierter Verlauf) bzw. nach
Abheilung der Bläschen wieder besucht werden darf. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Auf ausreichende Lüftung der Räume achten
• Per Aushang über Windpocken in der Einrichtung informieren, Hinweis einbeziehen, dass Schwangere
ohne Immunschutz die Einrichtung nicht betreten sollten
• Windpocken-Verdacht und -Erkrankung sowie einen Windpocken-Ausbruch (≥ 2 Erkrankungen) mittels
Formblatt unter V1.2 an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden
Weitere Informationen
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/windpocken/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.impfen-info.de/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
http://www.infektionsschutz.de/krankheitsbilder/kinderkrankheiten/ (Letzter Zugriff am 8. April 2015)
59
V3.26 Wurmbefall (Maden)
Wer?
•
•
Was?
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Madenwurmbefall, Oxyuriasis
Erreger
Übertragungsweg
Krankheitsbild
Ansteckungsfähigkeit
Impfung
Meldepflicht § 34 IfSG
Meist Madenwurm, Oxyuris (Parasit)
Durch Kratzen am After gelangen Wurmeier an die Hände eines Erkrankten und
werden in der Umgebung weiter verbreitet. Durch Hand-zu-Mund-Aktivität stecken
Kinder sich immer wieder selbst und über Schmierinfektion (Hand-Hand-Kontakt
oder über Gegenstände) auch andere Kinder an.
Hartnäckiger Juckreiz in der Aftergegend, vor allem nachts, Hautreizungen durch
Kratzen
Solange Wurmbefall besteht
Nein
• Einzelerkrankung: Nein
• Ausbruch: Nein
Warum?
• Zur Vermeidung einer Ausbreitung von Madenwürmern in KiTa/OGS
Wann?
• Nach Bekanntwerden oder Feststellen von Madenwürmern bei einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
Wie?
• Ggf. Sorgeberechtigten Hinweis geben, dass Kind einem Arzt vorgestellt und behandelt werden sollte
• Verstärkt auf Händehygiene bei Beschäftigten und Kindern achten V2.1
• Bettwäsche, Handtücher und ähnliche Utensilien des betroffenen Kindes desinfizierend waschen
Wäschehygieneplan
• Sorgeberechtigten Hinweis geben, dass Fingernägel kurz geschnitten werden sollten
• Per Aushang über das Auftreten von Wurmbefall informieren
• Kleinkinder zur Toilette begleiten, damit korrekte Händehygiene sichergestellt wird
• Darauf achten, dass bei betroffenen Kindern die Berührung der Aftergegend vermieden wird
• Eventuell Sorgeberechtigte der Kinder in der betroffenen Gruppe bitten, Fingernägel der Kinder zu
pflegen und kurz zu schneiden
60
V3.27 Zusatz: Cholera, Diphterie, Pest, Kinderlähmung, Typhus und Paratyphus
Wer?
•
•
Was?
•
•
KiTa-/OGS-Leitung
KiTa-/OGS-Fachpersonal
Cholera, Diphterie, Pest, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Typhus und Paratyphus.
Es handelt sich um schwerwiegende Infektionskrankheiten, die allerdings in Deutschland äußerst selten
vorkommen und daher im vorliegenden Hygieneplan nicht im Einzelnen abgehandelt werden. Teilweise
stehen für diese Erkrankungen Impfungen zur Verfügung.
Neben der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach § 34 IfSG (Formblatt unter V1.2) für KiTa/OGS-Leitungen besteht eine Meldepflicht nach § 6 IfSG für Ärzte, Laboratorien und weitere
Personen/Institutionen.
Wann?
Nach Mitteilung einer der o. g. Erkrankungen bei
• einem in der KiTa/OGS betreuten Kind
• einer/eines in der KiTa/OGS Beschäftigten
• einer in der Wohngemeinschaft eines betreuten Kindes oder eines/einer Beschäftigten lebenden Person
(betreutes Kind bzw. Beschäftigte(r) ist dann erkrankungsverdächtig
Warum?
• Maßnahmen dienen der Eindämmung dieser Erkrankungen
Wie?
• Im Falle des Auftretens einer dieser Erkrankungen werden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Gesundheitsamt festgelegt
61
Anlagen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Aushang
Protokoll zur Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz
Einzelformular: Erklärung zur Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
Sammelformular: Erklärungen zu Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz und
§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Januar – Juni)
Dokumentationsbogen – Grundreinigung der Küche (Juli – Dezember)
Werktägliche Temperaturkontrollen für Kühlgeräte und Lebensmittel
Wäschehygieneplan
Lüftungsplan
Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz
62
Aushang
Liebe Eltern,
Gemeinschaftseinrichtungen sind Orte, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut
werden (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Heime, Ferienlager). Bedingt
durch enge Kontakte ist hier die Gefahr, Krankheitserreger zu übertragen, besonders hoch.
Deshalb möchten wir Sie regelmäßig über die in unserer Einrichtung gemeldeten Infektionskrankheiten zum
Schutz Ihres Kindes und Ihrer Familie informieren. Gleichzeitig bitten wir Sie, uns zum Schutz Anderer über
aktuelle Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind oder ggf. in dessen Wohngemeinschaft möglichst zeitnah zu
informieren.
Bitte achten Sie bei Erkrankungen Ihres eigenen Kindes auf die Wiederzulassungstabelle des Gesundheitsamtes
der StädteRegion Aachen oder wenden Sie sich bei Rückfragen vertrauensvoll an unser pädagogisches
Fachpersonal.
Schwangere Personen mit fraglichem Immunschutz sollten die Einrichtung bei Auftreten von Masern, Mumps,
Röteln, Ringelröteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach und Influenza möglichst nicht betreten.
Folgende Infektionskrankheit/folgender Parasitenbefall wurde gemeldet:
Gruppe
Wann?
63
Protokoll zur Belehrung nach
§ 35 Infektionsschutzgesetz
Ich __________________________________________ geb. am __________
Name, Vorname
bestätige, dass ich
am___________________________________________
von meinem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34
Infektionsschutzgesetz aufgeklärt worden bin.
Datum:
________________________________________
Unterschrift
64
Einzelformular: Erklärung zur Schulung nach
§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
Ich bestätige, dass ich im Umgang mit Lebensmitteln und der entsprechenden Lebensmittelhygiene unterwiesen
wurde.
Die Inhalte des Moduls V2.4 Lebensmittelhygiene des Hygieneplans für KiTa/OGS der Stadt Aachen (siehe
Anlage) habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden.
…………………………………………………………………………………………………………………….
Ort
Datum
Unterschrift
65
Sammelformular: Erklärungen zu
Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz und § 4 LebensmittelhygieneVerordnung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
• dass ich über das Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG und über meine Mitteilungspflicht gegenüber dem
Arbeitgeber nach § 43 Abs. 2 IfSG belehrt wurde
• dass bei mir keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind
• dass ich im Umgang mit Lebensmitteln und der entsprechenden Lebensmittelhygiene unterwiesen
und/oder geschult wurde.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Datum
Name, Vorname
Unterschrift
66
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Laut § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss jede Kindertagesstätte und jede OGS einen Hygieneplan zur
Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene entwickeln. Teil eines solchen
umfassenden Hygieneplans ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Oberflächen in diesen
Einrichtungen.
Die im vorliegenden Muster-Hygieneplan aufgeführten Reinigungsmodalitäten sind als Mindeststandards zu
verstehen. Sie betreffen ausschließlich Reinigungsarbeiten, die unabhängig von der Unterhalts-, Grundreinigung
sowie Glas- und Rahmenreinigung erforderlich sind und nicht von speziellen Reinigungskräften nach den
Vorgaben des Gebäudemanagements der Stadt Aachen geleistet werden. Die Mindeststandards sind zu
beachten und einzuhalten.
Bei Begehungen durch die Überwachungsbehörden, z. B. das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und
Veterinärwesen oder das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen sind die Pläne ggf. im PC aufzurufen bzw.
vorzulegen.
Flächendesinfektionen sind
• routinemäßig im Wickelbereich (Kommode) und Küche erforderlich
• gezielt nach Verunreinigung einer Fläche mit Erbrochenem, Stuhl, Urin, Blut, Eiter u.ä.
Körperflüssigkeiten (wie unter V2.2.2 beschrieben)
• in besonderen Fällen (Ausbruch einer übertragbaren Krankheit) nach Absprache mit dem
Gesundheitsamt
• nur mit VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmitteln durchzuführen.
67
V2.2.3.1 Spielräume/Gruppenräume
Was?
Wann?
Womit?*
Wie?
Wer?
Waschbecken/Spüle
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel*
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
Handgriffe (Tür, Spielzeug,
Fenster)
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
Stühle (Handkontaktfläche/
Lehne)
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
Tische
vor/nach dem
Essen und bei
Verunreinigung
Reinigungsmittel*
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
Fußboden
bei Verunreinigung
Bei textilen Belägen:
Staubsauger mit
HEPA-Filter
saugen
KiTa-/OGSFachpersonal
Bei glatten Belägen:
Reinigungsmittel*
feucht wischen
Wände
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel*
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
Fensterbänke
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel*
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
Schränke/Regale/
1x monatlich und
Reinigungsmittel*
feucht wischen
Schubladen
bei Verunreinigung
KiTa-/OGSFachpersonal
Spielmatratzen/Sofa
1 x wöchentlich
Staubsauger mit
HEPA-Filter
saugen
KiTa-/OGSFachpersonal
Nicht textile Spielsachen
alle 6 Monate und
Reinigungsmittel*
maschinell waschen
(Textile Spielsachen:
s. Wäschehygieneplan)
bei Verunreinigung
KiTa-/OGSFachpersonal
Säuglingsspielsachen
täglich
feucht wischen und
mit reichlich klarem
Wasser nachspülen
Reinigungsmittel*
feucht wischen und
mit reichlich klarem
Wasser nachspülen
KiTa-/OGSFachpersonal
*Hier sind die Handelsnamen und die Endkonzentrationen der verwendeten Reinigungsmittel einzeln aufzuführen.
68
V2.2.3.2 Sanitäre Anlagen
Was?
WC/Urinal
Wann?
bei Verunreinigung
Womit?*
Sanitärreiniger*
Wie?
feucht wischen
Handwaschbecken
bei Verunreinigung
Sanitärreiniger*
feucht wischen
Duschen
bei Verunreinigung
Sanitärreiniger
feucht wischen
Wandbelag (Fliesen o.ä.)
und Zwischenwände
Türklinken
bei Verunreinigung
Sanitärreiniger
feucht wischen
Reinigungsmittel
feucht wischen
Spiegel
täglich und
bei Verunreinigung
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel
feucht wischen
Fußboden
bei Verunreinigung
Sanitärreiniger*
feucht wischen
Wer?
KiTa-/OGSFachpersonal
KiTa-/OGSFachpersonal
KiTa-/OGSFachpersonal
KiTa-/OGSFachpersonal
KiTa-/OGSFachpersonal
KiTa-/OGSFachpersonal
KiTa-/OGSFachpersonal
V2.2.3.3 Turn- und Gymnastikräume
Was?
Sitzbänke/Turngeräte/
Fußboden
Wann?
bei Verunreinigung
Womit?*
Reinigungsmittel*
Wie?
feucht wischen
Wer?
KiTa-/OGSFachpersonal
V2.2.3.4 Erste-Hilfe–Bereich
Was?
Liege
Wann?
mindestens 1x
monatlich und bei
Verunreinigung
Womit?*
Reinigungsmittel*
Wie?
feucht wischen
Wer?
Ersthelfer
Waschbecken
nach Benutzung
Reinigungsmittel*
feucht wischen
Ersthelfer
Fußboden, Wände, Mobiliar
umgehend bei
Verschmutzung mit
Blut, Urin,
Erbrochenem, Blut
etc.
Flächendesinfektionsmittel*
• feucht wischen
• nicht nachspülen
oder -wischen
• trocknen lassen
Ersthelfer
Womit?*
Reinigungsmittel*
Wie?
feucht wischen
Wer?
KiTa-/OGSFachpersonal
Reinigungsmittel*
feucht wischen
Staubsauger mit
HEPA-Filter
saugen
KiTa-/OGSFachpersonal
V2.2.3.5 Ruheräume
Was?
Bettgestelle
Boden, glatt
Boden, textil
Wann?
alle 3 Monate und
bei Verschmutzung
bei Verschmutzung
69
V2.2.3.6 Wickelräume/-bereiche
Was?
Wickeltisch
Abfallbehälter für
Schmutzwindeln*
Töpfchen/Badewanne
Hände
Wann?
Mit flüssigkeitsdichter
Einmalunterlage:
arbeitstäglich und
nach
Verunreinigung
Ohne
flüssigkeitsdichte
Unterlage:
Nach jeder Nutzung
1x täglich nach Entnahme des gefüllten
Einmalsacks
nach jeder Nutzung
Womit?*
Einmaltuch und
Flächendesinfektionsmittel*
Wie?
feucht wischen
Wer?
KiTa-/OGSFachpersonal
Einmaltuch und
Flächendesinfektionsmittel
• Einmaltuch und
Reinigungsmittel
• Einmaltuch
• Einmaltuch und
Flächendesinfektio
ns-mittel*
Händedesinfektionsmittel*
feucht wischen
KiTa-/OGSFachpersonal
• feucht wischen
und abspülen
• trockenwischen
• feucht wischen,
trocknen lassen
KiTa-/OGSFachpersonal
nach
s. u. Händehygiene KiTa-/OGSWickelvorgang,
Fachpersonal
nach Kontakt mit
Fäkalien oder fäkal
verunreinigten
Gegenständen
Fußböden
nach
Reinigungsmittel*
feucht wischen
KiTa-/OGSVerunreinigung
Fachpersonal
nach
Flächenfeucht wischen,
Verunreinigung mit desinfektionsmittel
trocknen lassen
Erbrochenem, Stuhl
u. ä.
*In den Abfallbehälter für Schmutzwindeln ist ein Einmalplastiksack einzuhängen, der zusammen mit dem Abfall
entsorgt wird. Der Abfallbehälter muss mit einem Deckel ausgestattet sein und geschlossen zu halten.
70
V2.2.3.7 Küche
Was?
Arbeitsflächen/
Spülbecken/
Handwaschbecken
Kochtöpfe
Wann?
Grundreinigung und
-desinfektion:
1x wöchentlich
nach Umgang mit
kritischen Lebensmitteln
Womit?
Reinigungsmittel
Wer?
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
Reinigungsmittel
Wie?
• feucht wischen
• trocknen
• feucht wischen
• trocknen lassen
• kein
Nachwischen
feucht wischen
Laufende
Reinigung:
• 1x täglich
(Dienstende)
• nach Benutzung
• bei
Verunreinigung
nach Benutzung
Geschirrspülmittel
manuell
Maschinenspülmittel
maschinell
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGS-
Desinfektionsmittel
Geschirr/Besteck
nach Benutzung
Maschinenspülmittel
maschinell
Backofen/Grill
• 1x alle 6-12
Monate
• nach Benutzung
Reinigungsmittel
feucht wischen
Kühlschrank
• 1-2x pro Monat
• bei
Verunreinigung
Reinigungsmittel
• ausräumen
• feucht wischen
Gefrierschrank/-truhe oder fach
• 1x alle 6-12
Monate
• bei Bedarf
Reinigungsmittel
• abtauen lassen
• feucht wischen
Schränke/Regale zur
Vorratshaltung
1x monatlich
Reinigungsmittel
• ausräumen
• feucht wischen
Tür-/ Möbel-/ Fenstergriffe/
Lichtschalter
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel
feucht wischen
Fußboden/Wände
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel
feucht wischen
Türen, Möbel
Fensterbänke
bei Verunreinigung
Reinigungsmittel
feucht wischen
Zur Verhinderung
von Feuchte-
Ggf. Holzpflegemittel
(lösungsmittelfrei)
71
mit trockenen,
fuselfreiem Tuch
Dunstabzugshaube
Geschirrspülmaschine
schäden bei
unbehandeltem
Holz
• 1x alle 6-12
Monate
• Bei
Verunreinigung
Filter:
1x alle 6-12 Monate
1x alle 3 Monate
bei Verunreinigung
auftragen
Reinigungsmittel
feucht wischen
Maschinenspülmittel
maschinell
Innen:
Spülmaschinenreiniger
Außen einschl.
allseitige Kante und
Dichtung:
Reinigungsmittel
Maschine leer
laufen lassen
72
feucht wischen
Fachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
• Hauswirtschaftspers.
• KiTa-/OGSFachpersonal
Dokumentationsbogen –
Grundreinigung der Küche (Januar-Juni)
Monat Arbeitsflächen
Schränke,
Regale
Kühlschrank
Geschirrspül- Gefriermaschine
schrank/
-fach
Dunstabzugs
-haube
Filter
Backofen,
Grill
1x/Woche
1x/Monat
1-2x/Monat
1x/3Monate
Datum, Hz
Datum, Hz
Datum, Hz
Datum, Hz
1x/6-12
Monate
Datum, Hz
1x/6-12
Monate
Datum, Hz
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
73
1x/612Monate
Datum, Hz
Dokumentationsbogen –
Grundreinigung der Küche (Juli-Dezember)
Monat Arbeitsflächen
Schränke,
Regale
Kühlschrank
Geschirrspül- Gefriermaschine
schrank/
-fach
Dunstabzugs
-haube
Filter
Backofen,
Grill
1x/Woche
1x/Monat
1-2x/Monat
1x/3Monate
Datum, Hz
Datum, Hz
Datum, Hz
Datum, Hz
1x/6-12
Monate
Datum, Hz
1x/6-12
Monate
Datum, Hz
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
74
1x/612Monate
Datum, Hz
Werktägliche Temperaturkontrollen
für Kühlgeräte und Lebensmittel
Tag
1.
Monat:………………………………………….. Jahr:……………
Gefrierfach/ KühlWarmKalt-schrank °C schrank
speisen
speisen
°C
Anliefern
Anliefern
°C
°C
Warmspeisen
Ausgabe
°C
Kaltspeisen
Ausgabe
°C
Temperatur
ok?
Ja/nein
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
Solltemperaturen
Gefrierschrank: ≤-18°C, Kühlschrank: ≤7°C,
Warmspeisen: bei Anlieferung und Ausgabe ≥ +65°C, Kaltspeisen: bei Anlieferung und Ausgabe ≤ +7°C
75
Handzeichen
Wäschehygieneplan
Was?
Bettbezüge und
-laken
Wann?
• 2x/Monat
• bei Verunreinigung
• bei Personenwechsel
Bettkissen,
Bettdecken
• 2x/Jahr
• bei Verunreinigung
• bei Personenwechsel
Bettmatratzenbezüge
• 1x/2 Monate
• bei Verunreinigung
• bei Personenwechsel
Kissen, Decken etc.
im Spielbereich
• 1x/2 Monate
• bei Verunreinigung
Waschlappen
2x/Woche
Wie?
waschen in
haushaltsüblichen
Waschmaschinen
bei der vom
Wäschehersteller
jeweils
angegebenen
maximal möglichen
Temperatur
(40°C, 60°C, 90°C)
Womit?
übliches
Waschmittel
trocknen in
haushaltsüblichen
Wäschetrocknern
bei groben
Verschmutzungen
durch
Erbrochenes, Blut,
Fäkalien etc.
bei
meldepflichtigen
Erkrankungen
oder bei
Ausbrüchen
oder
desinfizierendes
Waschmittel
bzw.
Handtücher
2x/Woche
bei > 90 C°
Textiles Spielzeug
• 2x/Jahr
• bei Verunreinigung
Reinigungs-/
Wischtücher
1x/Tag
(Kursiv Gedrucktes
durch das jeweils
benutzte Mittel
ersetzen)
Geschirrtücher,
Spültücher
1x/Tag
76
Anmerkung?
• personenbezogen
nutzen
• auf Waschbarkeit bei
≥ 60°C achten
• personenbezogen
nutzen
• auf Waschbarkeit bei
≥ 60°C achten
• personenbezogen
nutzen
• Bezug muss
flüssigkeitsdicht sein
• auf Waschbarkeit bei
≥ 60°C achten
bei Beschaffung auf
allgemeine
Waschbarkeit achten
• personenbezogen
nutzen
• auf Waschbarkeit bei
≥ 60°C
• personenbezogen
nutzen
• auf Waschbarkeit bei
≥ 60°C achten
bei Beschaffung auf
allgemeine
Waschbarkeit achten
• Nach Farben
getrennte
Wischtücher
benutzen für
Sanitäranlagen
Küche
übrige Bereiche
• auf Waschbarkeit bei
>90°C achten
• möglichst keine
Schwämme benutzen
• auf Waschbarkeit bei
≥ 90°C achten
Lüftungsplan
Mehrmals täglich (z. B. alle 1 bis 2 Stunden) alle Gruppenräume möglichst durch weites Öffnen der Fenster lüften. Die
Dauer der Lüftung ist jahreszeitlich abhängig und beträgt:
Januar & Februar & Dezember
4-6 Minuten
März & November
8-10 Minuten
April & Oktober
12-15 Minuten
Mai & September
12-20 Minuten
Juni & Juli & August
25-30 Minuten
77
Gefährdungsbeurteilung
nach Mutterschutzgesetz
(bzw. nach MuSchRiV für Kindertagesstätten)
Name, Vorname:______________________________ geb.:___________________________________
Tätigkeitsbereich:______________________________Gruppe:________________________________
Datum:________________________________________
Handlungsbedarf besteht
kein Handlungsbedarf
Allgemeines
Ja
Nein
Ja
Nein
Fallen Mehrarbeiten über 8,5 Std. täglich oder über 90 Std. in der Doppelwoche an?
Muss die Schwangere kindgerechte Stühle benutzen und ist kein ergonomischer Arbeitsstuhl
vorhanden?
Persönliche Schutzausrüstung: Sind geeignete Handschuhe für die Pflege und für Tätigkeiten mit
Pflanzenerde/Erde vorhanden?
Besteht Unfallgefährdung (Fall-, Stolper- oder Sturzgefahr/auf Tritten, Leitern oder Böden,
Außenbereichen)?
Wird geschlossenes Schuhwerk getragen?
Werden psychisch auffällige Kinder betreut, die aggressiv sind? (Unterweisung)
Betreuung von Personen mit Epilepsie- bzw. Krampfanfällen?
Arbeitet die Schwangere alleine? (-> Schutzmaßnahmen bestimmen)
Kann die Schwangere jederzeit Hilfe (z.B. telefonisch) holen?
Ist die volle Besetzung des Personals in der Gruppe nach Stellenplan vorhanden (kein Urlaub,
keine arbeitsunfähigen Mitarbeiter)?
Physikalische Schadfaktoren
Muss die werdende Mutter regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht von Hand heben,
bewegen oder befördern?
Muss die werdende Mutter gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht von Hand heben,
bewegen oder befördern?
Wird die werdende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie sich dauernd strecken, hocken
oder gebückt halten muss?
Andere Zwangshaltungen wie ständiges Stehen, Knien (Bodenspiele)?
Ist die werdende Mutter Lärm über 80 dB(A) (personenbezogener Beurteilungspegel) ausgesetzt
(evtl. Lärmmessung beantragen)?
Wird eine vollschichtige Tätigkeit in Hitze (Tätigkeit in Arbeitsräumen mehr als 26°C), in Nässe
oder Kälte (Tätigkeit im Freien unter 16°C) ausgeübt?
78
Biologische Arbeitsstoffe
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Besteht Infektionsschutz gegen: Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten,
Ringelröteln, Zytomegalie und Toxoplasmose? Siehe Anlage (Betriebsarzt fragen)
Besteht am Arbeitsplatz Kontakt zu Hepatitis B-, C- oder HIV-Infektiösen (Erkrankten mit
Ansteckungsgefahr)?
Hat die Schwangere keinen Hepatitis-A-Schutz und pflegt Kinder (Wickeln, Körperpflege, Wind
wechseln) oder begleitet sie bei den Toilettengängen?
Liegt in der KiTa ein Fall von Keuchhusten, Virusgrippe oder Scharlach vor? (Betriebsarzt
informieren)
Hat die werdende Mutter Umgang mit potentiell infektiösem Material z.B. Blut, Körpersekreten,
Wäsche, Verbandszeug bzw. infizierten Personen (Pflege, auch Ersthelfer)?
Hat die Schwangere Kontakt zu Tieren in der Einrichtung (Katzen, Hamstern, Vögeln, Papageien,
Hasen, Fischen)?
Falls ja, liegt eine Stellungnahme des Veterinäramtes/Tierarztes vor, dass die Tiere gesund sind?
Hat die Schwangere Kontakt zu Zecken und Stäuben im Freien z.B. beim pädagogischen Angebot
im Freien, im Wald und auf Wiesen?
Hat die Schwangere Kontakt mit Komposterde oder Schimmelpilzen?
Chemische Gefahrstoffe
Hat die werdende /stillende Mutter Kontakt oder Umgang mit:
Gefahrstoffen, die irreversible Schäden verursachen können (R 40)?
Hautschädigenden Stoffen (Gefahrenkennzeichnung R 21, 24, 27)?
Gefahrstoffen, die Krebs erzeugen können (R 45)?
Gefahrstoffen, die vererbbare Schäden verursachen können (R 46)?
Gefahrstoffen, die das Kind im Mutterleib schädigen können (R 61, R 63)?
Sind in den letzten drei Monaten Entwesungsmittel und/oder Entlausungsmittel in der Einrichtung
eingesetzt worden?
Quecksilber (zerbrochene Quecksilberthermometer)?
Lösungsmittel beim Basteln wie Aceton, Kleber?
Werden Bastelarbeiten mit Specksteinen durchgeführt?
Ist der Nichtraucherschutz gewährleistet?
Vorsorgemaßnahmen
Wurde die Schwangere über die Gefahren am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen nachweislich
unterwiesen?
79
Wurde die Schwangere über ihr Verhalten bei gefährlichen Situationen unterwiesen (Unterweisung
nach BioStoffV, TRBA 250 und Unterweisung bei besonderen Gefahren: Betreuung von
Anfallspatienten, Verhalten bei Auffälligkeiten der Kinder)?
1. über Gefahren am Arbeitsplatz (Gefährdungsbogen)
2. Über Schutzmaßnahmen (Schutz vor und Verhalten bei Restgefährdungen)
Sind ihnen noch sonstige Gefährdungen bekannt? Wenn ja, welche?
Bei Fragen, die so beantwortet wurden, dass Sie einen schwarzen Punkt markiert haben, müssen
Schutzmaßnahmen bestimmt werden.
Schutzmaßnahmen und Anmerkungen
_____________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift KiTa-Leitung
_____________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift Mitarbeiterin
___________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift Personalrat
80
Ja
Nein
In der Gefährdungsbeurteilung sollen:
1. Die Erreger identifiziert sowie deren Relevanz in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation beurteilt werden
(siehe Tabelle),
2. die Tätigkeiten nach Art und Dauer beurteilt werden (bei der Kinderbetreuung handelt es sich ausschließlich um
nicht gezielte Tätigkeiten),
3. die möglichen Gefährdungen der werdenden bzw. stillenden Mutter beurteilt werden. Sie sind abhängig von der
Intensität des Körperkontaktes sowie von dem Alter, der Herkunft, dem Gesundheitszustand und Impfschutz der zu
betreuenden Kinder und dem Immunstatus der Schwangeren bzw. stillenden Mutter. Je kleiner die Kinder sind,
desto enger ist der direkte Körperkontakt, so dass ein ständiger Kontakt mit Speichel und anderen
Körperausscheidungen (Windeln wechseln, säubern) nicht auszuschließen ist.
Biologische Arbeitsstoffe
Risikogruppe
Rötelnvirus
Schutzstufe bei
normalem
Kontakt
intensivem Kontakt, Wickeln, Pflege- und
Reinigungstätigkeiten
2
1
2
Masernvirus
2
1
2
Mumpsvirus
2
1
2
Varicellavirus (Windpocken)
2
1
2
Zytomegalievirus
2
1
2
B-19-Virus (Ringelröteln)
2
1
2
Hepatitis-A-Virus
2
1
2
Hepatitis-B-Virus
3(**)
1
2
Hepatitis-C-Virus
3(**)
1
2
Bordetella pertussis (Keuchhusten)
2
1
2, bei Ausbruch
Scharlach
2
1
2, bei Ausbruch
Toxoplasma gondii (Toxoplasmose)
2
1
2
1
2, im Waldkindergarten
Borrelien (Borreliose)
2
(**) eine Infizierung über die Luftwege ist nicht möglich
81
Übersicht der Schutzmaßnahmen
Erkrankung
Prüfung
der
Immunität
• Impfpasskontrolle
• Serologie
Schutzmaßnahme
Impfung
vor /nach
der
Schwanger
-schaft
empfohlen
Beschäftigungsverbot (BV) in der Schwangerschaft bei fehlender oder
nicht geklärter Immunität nach § 4 MuSchG und §§ 3,4,5 MuSchRiV
befristet
generell
Röteln
ja
ja
beim Ausbruch der Erkrankung
in der Einrichtung nach der 20.
SSW**
*Wz: am 22. Tag nach dem
letzten Erkrankungsfall
ja, bis zum Ende der 20. SSW bei
beruflichem Umgang mit Kindern
und Jugendlichen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
Masern
ja
ja
beim Umgang mit älteren
Kindern: bei Ausbruch der
Erkrankung in der Einrichtung
Wz: am 15.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
ja, gesamte Schwangerschaft bei
beruflichem Umgang mit Kindern
bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr und behinderten
Kindern
Mumps
ja
ja
beim Umgang mit älteren
Kindern: bei Ausbruch der
Erkrankung in der Einrichtung
Wz: am 26.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
ja, gesamte Schwangerschaft bei
beruflichem Umgang mit Kindern
bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr und behinderten
Kindern
Windpocken
ja
ja
beim Umgang mit älteren
Kindern: bei Ausbruch der
Erkrankung in der Einrichtung
Wz: am 29.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
ja, gesamte Schwangerschaft bei
beruflichem Umgang mit Kindern
bis zum vollendeten 10.
Lebensjahr
Zytomegalie
ja
keine
Impfung
möglich
nein
ja, gesamte Schwangerschaft bei
beruflichem Umgang mit Kindern
bis zum vollendeten 3.
Lebensjahr und behinderten
Kindern
Ringelröteln
ja
keine
Impfung
möglich
beim Umgang mit älteren
Kindern: bei Ausbruch der
Erkrankung in der Einrichtung
Wz: am 21.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
ja, bis zur 20. SSW bei
beruflichem Umgang mit Kindern
bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr
Hepatitis A
ja
ja
bei Ausbruch der Erkrankung in
der Einrichtung
Wz: am 51.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
nein
82
Hepatitis B
ja
ja
bei Ausbruch der Erkrankung in
der Einrichtung
ja, bei der Betreuung von
behinderten bzw. aggressiven
Kindern und Jugendlichen
Scharlach
nein
keine
Impfung
möglich
bei Ausbruch der Erkrankung in
der Einrichtung
Wz: am 5.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
nein
Keuchhusten
ja
ja
bei Ausbruch der Erkrankung in
der Einrichtung
Wz: am 21.Tag nach dem letzten
Erkrankungsfall
nein
Grippe
nein
ja
bei Ausbruch der Erkrankung in
(während
der Einrichtung
der
Wz: am 6.Tag nach dem letzten
Schwanger- Erkrankungsfall
schaft
möglich)
*Wz: Wiederzulassung/ Arbeitsaufnahme erlaubt, **SSW: Schwangerschaftswoche
nein
Hinweise
•
•
•
•
Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmerin aufgrund der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen
auch dann nicht mit verbotenen Arbeiten beschäftigt werden darf, wenn sie auf die Einhaltung des
Beschäftigungsverbotes ausdrücklich verzichtet. Darf die Arbeitnehmerin ihre bisherige Arbeit nicht weiter
verrichten, kann sie mit anderen zumutbaren Arbeiten beschäftigt werden. Auf den im Arbeitsvertrag
bestimmten Tätigkeitsbereich kommt es dabei nicht an. Lehnt die Arbeitnehmerin eine zumutbare Arbeit ab,
hat sie weder Anspruch auf Arbeitsentgelt noch einen Anspruch auf den Durchschnittsverdienst nach § 11
MuSchG.
Befristete sowie generelle Beschäftigungsverbote werden vom Fachbereich Personal und Organisation
ausgesprochen.
Abordnungen im Rahmen des Beschäftigungsverbotes nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG über den Zeitraum von
drei Monaten hinaus erfolgen durch FB11 mit Zustimmung des Personalrates
Abordnungen im Rahmen des Beschäftigungsverbotes nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG unter drei Monaten
erfolgen durch FB11 mit einer Durchschrift an den Personalrat zur Kenntnisnahme
83
Gefährdungsbeurteilung für den
Arbeitsplatz werdender oder stillender Mütter
durchgeführt am: _______________________________
Name der werdenden Mutter: _______________________________
Bezeichnung des Arbeitsplatzes: Tageseinrichtung für Kinder/OGS
Durchzuführenden Tätigkeiten: pädagogisches Fachpersonal
Schwangerschaft mitgeteilt am: _______________________________
Eingeleitete Schutzmaßnahmen
□ keine besonderen Maßnahmen erforderlich
□ Änderung der Arbeitsbedingungen
□ Arbeitserleichterung
□ Ausschluss gefährlicher Arbeiten
□ _______________________________
□ Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
□ Freistellung ab _______________________________, da kein Einsatz ohne Gefährdung möglich ist
□ sonstige Maßnahmen: _______________________________
Unterrichtung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die veranlassten Schutzmaßnahmen
Unterrichtung der werdenden/stillenden Mutter am _______________________________
Unterrichtung der übrigen betroffenen Arbeitnehmer/innen am _______________________________
Unterrichtung des Personalrates am _______________________________
_______________________________
Ort, Datum
_______________________________
Unterschrift
84