Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159730.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
14.06.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0206/WP17
öffentlich
25.02.2016
45/100
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zu den Bereichen
Jugend und Schulen der Stadt Aachen im Jahr 2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.03.2016
17.03.2016
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA NRW) und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) und
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 1/9
finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
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Ausdruck vom: 30.05.2016
Seite: 2/9
Erläuterungen:
1. Grundlage
Gemäß des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist es die Aufgabe der GPA NRW, die
Kommunen des Landes NRW mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und
Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Da der Bericht insbesondere darauf abzielt,
haushaltskonsolidierende Prozesse zu unterstützen, steht die finanzwirtschaftliche Analyse verbunden
mit dem Vergleich von Kennzahlen im Vordergrund.
In der durchgeführten überörtlichen Prüfung wurden bis zu 23 kreisfreie Städte zu diversen
Aufgabenblöcken mit den dazu gehörenden, einheitlich definierten Grunddaten miteinander
verglichen. Die Ergebnisse dieser Analyse werden im Prüfbericht als Feststellung, welche sowohl
einen positiven als auch einen negativen Charakter haben kann, dargestellt. Feststellungen, die eine
Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung erforderlich machen, sind
Beanstandungen i. S. d. § 105 VI GO NRW. Zu diesen kann die GPA NRW eine gesonderte
Stellungnahme fordern.
Bei den im Prüfbericht genannten Empfehlungen handelt es sich aus Sicht der
Gemeindeprüfungsanstalt um mögliche Verbesserungspotenziale.
2. Stellungnahmen/Hinweise der Fachverwaltung zu den Prüfberichten
2.1 Allgemeine Hinweise
Die vorliegende Analyse der GPA NRW enthält keine Beanstandungen i. S. d. § 105 VI GO NRW. Die
Verwaltung nimmt daher nur zu ausgewählten Bereichen Stellung oder gibt Hinweise. Im Übrigen
steht die Fachverwaltung selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.
Die aus dem Jahre 2014 stammenden Prüfberichte basieren auf Daten der Jahre 2009 bis 2012. Im
Fall der Stadt Aachen konnte aufgrund von Systemeinführungen nach 2009 teilweise erst auf Daten
aus den Jahren 2011 und 2012 zurückgegriffen werden. Der Prüfbericht stellt somit aufgrund der
überholten Datenlage nicht den aktuellen Stand dar. In fast allen Bereichen der Planung
(Kindertagesstättenbedarfsplanung, Schulentwicklungsplanung; Jugendförderplan…) hat und gibt es
enorme Veränderungen und Weiterentwicklungen.
Zur Beurteilung einer langfristigen Entwicklung sind längere und vor allem aktuellere Datenreihen
erforderlich.
Darüber hinaus wurden seitens der Verwaltung Abweichungen zwischen den von IT-NRW und dem
Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erhobenen Einwohnerzahlen festgestellt, welche in einem Teil
der Analyse zu Abweichungen im Ergebnis führen. Dieses Phänomen ist nicht unbekannt, aber noch
nicht geklärt. Da es für die Stadt Aachen keine eigene jahrgangsbezogene Bevölkerungsprognose
gibt, hat die GPA auf die Berechnungen von IT NRW zurückgegriffen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass ein Benchmark auf einem so hohen Abstraktionsniveau nur bedingt
aussagekräftig ist. Die sehr unterschiedlichen Haushaltsstrukturen der Vergleichsstädte erschweren
und verzerren die Analysen und Ergebnisse.
Vorlage FB 45/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2016
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2.2
Hinweise zum Prüfbericht „Jugend der Stadt Aachen“
S. 4
Feststellung
„Die Angebotsplanung in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe bedarf mit Blick
auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den jeweiligen Altersgruppen einer passgenauen
und zeitnahen Aktualisierung.
Im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung muss sich die Stadt Aachen mittelfristig
insbesondere in der U-3 Betreuung auf eine steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen
einstellen.“
Die Fachverwaltung stellt fest, dass die Aktualisierung der Angebotsplanung fortlaufend im Rahmen
der Jugendhilfeplanung inkl. der Erstellung und Aktualisierung entsprechender Planwerke
(Kindergartenbedarfsplanung, Kinder- und Jugendförderplan, etc.) erfolgt.
S. 8
Aus Sicht der Fachverwaltung ist im Bereich der offenen Jugendarbeit eine Bezugsgröße
Einrichtungen/10.000 Einwohner nicht zielführend. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen
Einrichtungsformen ( OT und KOT ) und den damit verbundenen unterschiedlichen Größen der
Einrichtungen und dem Einsatz von hauptamtlichen/ehrenamtlichen Kräften fehlt hier die
Aussagekraft.
S. 13
Empfehlung
„Die Stadt sollte darauf hinwirken, dass alle Träger von mit öffentlichen Mitteln finanzierten
Kindertageseinrichtungen das KITA-Portal für die Anmeldung eines Kita-Platzes nutzen. Eine
gemeinsame Nutzung erhöht die Transparenz bei der Vergabe der Kindergartenplätze und trägt
perspektivisch zur Optimierung der Grundlagen für die Bedarfsplanung bei.“
Für das Jahr 2016 ist geplant, die bisher nicht am Kitaportal teilnehmenden Träger einzuladen, um
ihnen das Verfahren vorzustellen und sie für die Mitarbeit zu gewinnen. Zurzeit nehmen 10 Kitas nicht
am Verfahren teil.
S. 22
Empfehlung
„Die Stadt Aachen sollte die Einführung weiterer Einkommensstufen prüfen, um die
wirtschaftlich leistungsfähigeren Eltern stärker an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
zu
beteiligen.
Hierdurch
kann
die
bestehende
Finanzierungslücke
im
Rahmen
der
Elternbeiträge reduziert werden.“
Die Stadt Aachen ist der Empfehlung bereits nachgekommen und hat zum 01.08.2015 eine neue
Beitragssatzung erlassen, die drei weitere Einkommensstufen beinhaltet und damit in der Lage ist, in
den höheren Einkommensstufen auch höhere Elternbeiträge festzusetzen. Ob die Reduzierung der
angesprochenen bestehenden Finanzlücke dadurch tatsächlich erreicht wird, kann verbindlich erst mit
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Ausdruck vom: 30.05.2016
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dem Abschluss der nachgelagerten Überprüfung der Einkommen aus dem Jahr 2016, die Mitte 2017
vorliegt, ausgewertet werden.
S. 27
Empfehlung
„Die Stadt Aachen sollte im Rahmen ihrer Bedarfsplanung und Angebotssteuerung den hohen
Anteil der 45 Stunden Wochenbetreuung kritisch hinterfragen. Hierbei sollten die
Jahreseinkommensgrenzen, die Elternbeitragssätze und die Zuordnung nach den
Altersgruppen U-2 und Ü-2 einer Überprüfung unterzogen werden. Zur Bedarfsermittlung sollte
ggf. ergänzend eine Elternbefragung durchgeführt werden.
Ferner ist zu überlegen, die Vergabe von 45 Stunden Betreuungsplätzen nach Prioritäten zu
steuern.“
Die Problematik wurde durch die Verwaltung mit der KiTa-Planung 2015/2016 aufgegriffen. Mit der
gerade vorgelegten Planung 2016/2017 wird deutlich, dass die von der Politik gewünschte
Stabilierung des Platzanteils auf die Werte der KEP 2014/2015 gelungen ist. Über die beauftragte
Erweiterung des Kita-Portals zur Erfassung des Elternwillens zum Zeitpunkt der Anmeldung, ist eine
gezieltere Steuerung beabsichtigt. Die Altersgruppe U2/Ü2 gibt es zwischenzeitlich nicht mehr.
S. 28
Empfehlung
„Die Stadt Aachen sollte die Gewährungen freiwilliger Zuschüsse an freie Träger von
Kindertageseinrichtungen kritisch auf ihre Notwendigkeit prüfen. Hierbei sollte verstärkt
berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber den Kindergartenträgern grundsätzlich einen
Eigenanteil zumutet. Der Kindergartenträger hat die in einem Kindergartenjahr nicht
verwendeten Mittel gem. § 20a KiBiz einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren zur
Aufgabenerfüllung zu nutzen.“
Die freiwilligen Zuschüsse an freie Träger bewegen sich knapp unterhalb des Mittelwertes der
geprüften Kommunen. Im Rahmen des „Runden Tisches“ wurde das Problem mit den großen Trägern
von Kindertageseinrichtungen, Mitgliedern des Kinder- und Jugendausschusses und dem FB 45
erörtert. Dabei wurde deutlich, dass sich die Situation seit der Untersuchung durch die GPA NRW
nach Einschätzung der freien Träger eher noch verschärft hat. Insgesamt wird die Frage der
Finanzierung der Kitas und damit verbunden der Trägeranteile nun auch auf Landesebene geführt.
Gerade in den letzten 3 Jahren hat es in der Stadt Aachen eine sehr kritische und umfangreiche
Diskussion zu diesem Thema gegeben, ohne dass hierdurch eine Absenkung der Zuschüsse erreicht
wurde. Eher ist ein weiterer Anstieg festzustellen.
S. 38
Feststellung
„Die Stadt Aachen hat das Verfahren zum Kinderschutz für die Fachkräfte des Jugendamtes
seit vielen Jahren ausführlich beschrieben und die verbindliche Anwendung geregelt. Die
Verfahrensstandards werden fortlaufend den aktuellen Entwicklungen angepasst.
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Die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Verfahrensregelungen zum
Kinderschutz werden durch die Stadt Aachen erfüllt.“
Vor dem Hintergrund der im Prüfbericht ausführlich beschriebenen Qualität der angewandten
Standards und der Dokumentationspraxis, die bereits seit einigen Jahren angewandt wird, hat die
GPA NRW in Anbetracht der vorgefundenen Prozess- und Dokumentationsqualität auf eine
„Einsichtnahme in Fallakten zum Kinderschutz“ verzichtet.
2.3
Hinweise zum Prüfbericht Schulen (und Sport) der Stadt Aachen
Allgemein über alle Schulformen hinweg:
Den Empfehlungen der GPA NRW, mögliche Änderungen in der Schulversorgungsstruktur der Stadt
Aachen zu überprüfen, trägt die Stadt auf der Grundlage des Ratsantrages „Neuordnung der
Aachener Schullandschaft“ und dem Schulgebäudescreening bereits in hohem Maße Rechnung.
S.3
Die von der GPA NRW zitierten Schul-Raumprogramme haben seit dem 01.01.2012 keine Gültigkeit
mehr. Sie können, wenn überhaupt, nur noch als Erfahrungswert einfließen. Zwischenzeitlich sind die
Anforderungen an die Flächen vielmehr noch gestiegen – Stichwort Inklusion, OGS und Ganztag –.
Die Bezugsgröße BGF (Bruttogeschossfläche) beinhaltet die Gesamtfläche eines Gebäudes,
einschließlich der Flurflächen, Treppenhäuser usw. Viele der Grundschulen in Aachen befinden sich in
älterer Bausubstanz mit großen Flurflächen und teilweise auch zwei Treppenhäusern.
Andere wiederum verfügen, bedingt durch ihre geografische Lage, z. B. Schule am Lousberg und
Gerlachschule (Hanglagen), über mehr Verkehrsflächen, als Schulen in eingeschossiger Bauweise.
Insofern ist in diesen Gebäuden das Potenzial zur Flächenoptimierung begrenzt. Deutlich wird
hierdurch, dass die Aussagekraft der Prüffeststellung vor diesem Hintergrund und den aktuellen
Entwicklungen durchaus kritisch zu bewerten ist.
S.5
Die KGS Mataréstraße ist nicht im Gebäude der Montessori-Grundschule Eilendorf untergebracht.
Daher ist der letzte Satz des 2. Absatzes auf Seite 5 nicht zutreffend.
S.6
Empfehlung
„Durch die multifunktionale Nutzung von Klassenräumen kann die Stadt große Teile des von
uns ausgewiesenen Potenzials realisieren. Auf zukünftige Neu- oder Erweiterungsbauten sollte
die Stadt soweit wie möglich verzichten.“
Es gibt keinen generellen Standard bei der Stadt Aachen, dass für eine OGS-Gruppe ein zusätzlicher
Raum zur Verfügung stehen soll. Dies geschieht nur, wenn ohne bauliche Erweiterungen ausreichend
Platz vorhanden ist. Im Übrigen ist die Schule durch multifunktionale Nutzungen gefordert, den
Raumbedarf der OGS sicherzustellen.
Auf den Seiten 18 bis 23 des durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Schulentwicklungsplans
für die Primarstufe sind die Planungsgrundsätze für die Grundschulen aufgeführt und die
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multifunktionale Nutzung von Klassen- und Mehrzweckräumen bei ansteigender OGS-Auslastung
festgeschrieben.
Darüber hinaus wurde auch die Klassenfrequenz an vielen Grundschulen wegen gemeinsamen
Lernens und der Lage der Schulen in sozialen Brennpunkten abgesenkt. Dies hat kleinere Klassen
und gesamtstädtisch eine höhere Klassenanzahl zur Folge.
S. 8
Empfehlung
„Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, in Abhängigkeit von der Entwicklung der
Schülerzahlen die Schließung weiterer Standorte zu prüfen.“
Mit Ablauf des Schuljahres 2015/16 werden nach Auflösung der „Reformpädagogischen
Sekundarschule am Dreiländereck“ – Gemeinschaftshauptschule Kronenberg (RSD–GHS
Kronenberg) noch drei Hauptschulstandorte existieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von den
im Schuljahr 2015/16 gebildeten „Vorbereitungsklassen (VK)“ derzeit sieben an der RSD–GHS
Kronenberg eingerichtet sind. An den drei dann noch verbleibenden Hauptschulen werden weiterhin
zehn VK-Klassen eingerichtet. Zudem wird an der GHS Aretzstraße im Rahmen des Konzeptes
„Schulischer Lernort für junge Flüchtlinge“ eine tagesstrukturierende Gruppe für Flüchtlinge
untergebracht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass von über 300 Schülern (m/w), welche derzeit in
Förderklassen beschult werden, ein Großteil mittelfristig in Regelklassen wechseln wird.
S. 9
Empfehlung
„Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, die Realschulstandorte hinsichtlich ihrer
Erforderlichkeit zu prüfen und gegebenenfalls einen Standort zu reduzieren. Basis hierfür
sollte eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung sein.“
Die David–Hansemann–Schule wird mit Ablauf des Schuljahres 2015/16 endgültig geschlossen. An
der Alkuinschule existieren derzeit zwei VK-Klassen; an der Hugo-Junkers-Realschule wird eine VKKlasse gebildet.
S. 10
Empfehlung
„Nach der Aktualisierung der Schülerprognose sollte die Stadt Aachen kritisch prüfen, ob alle
Standorte der Gymnasien dauerhaft erforderlich sind.“
Im Schuljahr 2016/17 werden die Gymnasien:
-
Anne-Frank-Gymnasium,
-
Couven-Gymnasium,
-
Geschwister-Scholl-Gymnasium und
-
Einhard-Gymnasium
Aufnahmeschulen für Schüler (m/w) mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Darüber hinaus sind am:
-
Anne-Frank-Gymnasium,
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Ausdruck vom: 30.05.2016
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-
Couven-Gymnasium,
-
Geschwister-Scholl-Gymnasium,
-
Inda-Gymnasium und
VK-Klassen eingerichtet. Der hier zusätzlich erforderlich werdende Raumbedarf ist beim Benchmark
der Bruttogrundfläche zu berücksichtigen.
S. 11
Empfehlung
„In Abhängigkeit von der aktualisierten Schülerprognose sollte die Stadt Aachen die
Flächensituation in den Gesamtschulen untersuchen. Sofern Räumlichkeiten in größerem
Umfang nicht für schulische Zwecke benötigt werden, sollte die Stadt Möglichkeiten
alternativer Nutzungen prüfen.“
Die 4. Aachener Gesamtschule, die mit Beginn des Schuljahres 2011/12 eingerichtet wurde,
verzeichnet bisher, wie die Gesamtschule Brand und die Maria-Montessori-Gesamtschule, in den
Anmeldeverfahren Anmeldeüberhänge, die durch Aufnahmen u. a. in der Heinrich-Heine-Gesamtschule kompensiert werden können. Bei der Prüfung der Raumbedarfe ist zu berücksichtigen, dass
die Gesamtschulen bis zu drei Schüler (m/w) mit besonderem Unterstützungsbedarf pro Klasse
beschulen. An der Heinrich-Heine Gesamtschule sind zwei VK-Klassen eingerichtet. Im kommenden
Schuljahr sollen weitere VK-Klassen in der Gesamtschule Brand, der Maria-Montessori-Gesamtschule
und in der 4. Aachener Gesamtschule eingerichtet werden. Dies ist bei der Prüfung der
Flächensituation zu berücksichtigen.
S. 19
Im Rahmen des Schulscreenings im Kontext mit der Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft
werden die von der GPA in diesem benannten diese Aspekte berücksichtigt.
Die Faktoren
-
zusätzliche Flächen für den Unterricht für Schüler (m/w) mit besonderem
Unterstützungsbedarf,
-
die Beschulung und Integration von Flüchtlingen und
-
der weitere Ausbau des Ganztags im Primarbereich
erschweren die Realisierung der ausgewiesenen Potenziale.
Die empfohlene Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen wird derzeit erarbeitet.
Die ermittelten Flächenkennzahlen sind angesichts geänderter Rahmenbedingungen und neuer
Entwicklungen neu festzusetzen.
Sich ergebende Raumbedarfe werden vorrangig durch multifunktionale Nutzung und durch bauliche
Anpassungen im Bestand abgedeckt.
Die Größe der Schulgebäude und der Leitgedanke „kurze Beine, kurze Wege“ erschweren eine
Optimierung der Flächenkennzahlen durch Ausbau von Grundschulstandorten.
Im weiterführenden Schulbereich sind Handlungsbedarfe von veränderten Rahmenbedingungen und
insbesondere vom Wahlverhalten der Eltern abhängig.
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Ausdruck vom: 30.05.2016
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S. 24/25
Empfehlung
„Die Stadt Aachen sollte eine Modifizierung der Vereinbarung prüfen. Sofern tatsächlich eine
Subvention des Verkehrsunternehmens gewünscht ist, sollte dies transparent und von den
Schülerbeförderungskosten getrennt erfolgen.“
Die Ergebnisse sind Folge des Komplementärangebots „School & Fun Ticket“ für alle Schüler an
Aachener Schulen. Die bisherige Zusammenarbeit mit der ASEAG hat sich bewährt und nutzt
vorhandene Strukturen. Eine Veränderung würde erhebliche Verwaltungsaufwände bei der ASEAG
und der Stadt nach sich ziehen, ohne dass hierüber aus Sicht des Gesamthaushaltes ein positiver
Effekt zu erwarten wäre.
Anlage/n:
Überörtliche Prüfung „Jugend der Stadt Aachen im Jahr 2014“ der GPA NRW als Dokumentenanhang
im Ratsinformationssystem.
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Ausdruck vom: 30.05.2016
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Jugend
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Jugend der Stadt Aachen im
Jahr 2014
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Stadt Aachen
Jugend
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INHALTSVERZEICHNIS
Jugend
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
4
Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner bis unter 21 Jahre
Kinder- und Jugendarbeit
6
8
Organisation und Steuerung
8
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren
9
Tagesbetreuung für Kinder
10
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
11
Organisation und Steuerung
12
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren
13
Wirkungszusammenhänge/Einflussfaktoren
14
Versorgungsquoten
15
Elternbeitragsquote
20
Plätze in kommunaler Trägerschaft
22
Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen/Betreuungszeiten
23
Freiwillige Zuschüsse an freie Träger
27
Kindertagespflege
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
28
29
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
30
Wirkungszusammenhänge
30
Offene Ganztagsschule
31
Organisation und Steuerung
32
Fehlbetrag OGS je teilnehmenden Schüler
33
Elternbeitragsquote
33
Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule
34
Kinderschutzverfahren
Beachtung der Anforderungen an die Verfahrensstandards
35
38
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Stadt Aachen
Jugend
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Jugend
Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Jugend umfasst den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die1
ser bildet die originären Aufgaben der Jugendhilfe nach dem SGB VIII ab. Den Produktbereich
06 untergliedert die GPA NRW in die Produktgruppen
• Kinder- und Jugendarbeit,
• Tagesbetreuung für Kinder und
• Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie.
2
Bei der Datenabfrage zum Produktbereich Kinder, Jugend und Familienhilfe , den Produktgrup3
pen und den Produkten hat sich die GPA NRW an den folgenden Definitionen und Zuordnungen orientiert:
• Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen, den Vorschriften über die Zuordnung von
Aufgaben und Leistungen zu den Produktgruppen (ZOVPG),
4
• den statistischen Erhebungen von IT.NRW ,
• der Gliederung des SGB VIII - Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe und
• den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zweites Kapitel Finanzielle Förderung.
Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf den Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit sowie
Tagesbetreuung für Kinder. Ergänzend prüft die GPA NRW das Produkt Offene Ganztagsschule (OGS) aus dem Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben. Ergebnisse zur Produktgruppe
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie finden sich im GPA-Kennzahlenset. Dieses ist als
Anlage zum Bericht dargestellt. Es enthält in hochaggregierter Form die Kennzahlen zum Produkt Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Die Hilfen zur Erziehung werden im Rahmen
dieser Prüfung nicht tiefer gehend analysiert. Abschließend nimmt die GPA NRW den Kinderschutz in den Blick. Hier liegt der Schwerpunkt in der Überprüfung der örtlichen Verfahrensstandards nach § 8a SGB VIII und deren Umsetzung in der praktischen Fallbearbeitung.
Ziel der Prüfung ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Verbesserungen des
Ergebnisses führen. Auf der Grundlage der Daten bildet die GPA NRW Kennzahlen, die sie
interkommunal vergleicht. Für die Analyse und Bewertung führt die GPA NRW strukturierte
1
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in
der Zurzeit gültigen Fassung
2
verbindlich nach § 4 GemHVO
3
verbindliche Meldepflicht zur Finanzstatistik
4
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe
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Stadt Aachen
Jugend
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5
Interviews und zieht weitere Informationen heran . Berücksichtigt werden zudem Besonderheiten der Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung des Jugendamtes.
Schwerpunktmäßig richtet die GPA NRW den Blick auf die Fragestellungen des Ressourceneinsatzes und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung.
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kinder- und Jugendeinwohner nach Altersgruppen
Die Entwicklung der Kinder- und Jugendeinwohner hat eine große Bedeutung für die strategische Ausrichtung einer Stadt. Sie nimmt wesentlichen Einfluss auf die verschiedenen Aufgabenbereiche der Jugendhilfe. Entsprechend unterscheidet die GPA NRW in Abhängigkeit von
der Kennzahl nach unterschiedlichen Altersgruppen.
Für die im Berichtsteil Jugend abgebildeten Einwohnerdaten werden aus Vergleichsgründen die
Einwohner- bzw. Prognosedaten von IT.NRW mit Stand 31.12. bzw. 01.01. jeden Jahres als
einheitliche Datengrundlage herangezogen. Die Einwohnerdaten basieren auf der Fortschreibung der Volkszählung 1987.
Kinder- und Jugendeinwohner nach Altersgruppen
Aachen
Einwohner gesamt
2011
2012
2015
2020
2025
260.454
261.762
261.980
263.346
262.870
0 bis unter 3
5.794
5.877
6.124
6.504
6.678
3 bis unter 6
5.741
5.657
5.521
5.845
6.166
6 bis unter 10
7.584
7.456
7.504
7.241
7.636
0 bis unter 21
45.746
45.694
41.906
41.012
41.096
6 bis unter 21
34.211
34.160
30.261
28.663
28.252
Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl zeigt die Entwicklung für die Stadt Aachen in der mittelund langfristigen Prognose eine marginal steigende Tendenz.
Die für die Jugendhilfe relevanten Altersgruppen weisen unterschiedliche Entwicklungen auf.
Die Prognosetendenz für die Kinder in der Altersgruppe bis unter drei Jahre ist deutliche ansteigend. Auf einen leicht zunehmenden Bedarf muss sich die Stadt Aachen auch in der Altersgruppe der Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung einstellen.
Dagegen zeigen die Entwicklungen für die Altersgruppen der Kinder- und Jugendeinwohner von
0 bis unter 21 Jahre bzw. 6 bis unter 21 Jahre eine klar rückläufige Tendenz.
Feststellung
Die Angebotsplanung in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe bedarf mit
Blick auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den jeweiligen Altersgruppen einer passge-
5
z.B. Jahres-/Ergebnisrechnungen, interne Finanz- und Leistungsdaten, Controllingberichte, Jahres-/Geschäftsberichte, Kindergartenbedarfspläne, Kinder- und Jugendförderpläne, Förderrichtlinien, Satzungen, Dienst- und Arbeitsanweisungen, Rats- und Ausschussvorlagen etc.
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Stadt Aachen
Jugend
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nauen und zeitnahen Aktualisierung.
Im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung muss sich die Stadt Aachen mittelfristig insbesondere in der U-3 Betreuung auf eine steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen einstellen.
Organisation und Steuerung
Die Stadt Aachen hat die Aufgaben Jugend und Schule in einem Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule (FB 45) zusammengeführt. Damit sind wichtige gemeinsame Schnittstellen in einer
Organisationseinheit gebündelt. Der FB 45 ist dem Dezernat IV Bildung und Kultur zugeordnet,
zu dem auch der Sportbereich gehört.
Die Organisation des FB 45 besteht aus sechs Abteilungen. Zu ihnen gehören neben den originären Jugendhilfeaufgaben die Abteilungen Pädagogische Dienste (45/500) und Schulbetrieb
(45/400).
Die Pädagogischen Dienste werden bezogen auf Aufgaben der Jugendberufshilfe und der
Schulsozialarbeit im Produktbereich 06 berücksichtigt. Die Aufgaben des Schulbetriebes wurden bereinigt.
Mit den Abteilungen Kitas, OGS und Tagespflege (45/200) sowie Soziale Dienste und Jugendpflege (45/300) wird im Wesentlichen die zuvor im Berichtsabschnitt Inhalte, Ziele, Methodik
aufgezeigte Produktgruppenstruktur abgebildet.
Daneben besteht der Querschnitt mit den beiden Abteilungen Planung (45/100) und Finanzen,
Verwaltung IT (45/600). In der Planungsabteilung werden die Aufgaben der Schulentwicklungsplanung, Jugendhilfeplanung und Kindergartenbedarfsplanung gebündelt. Ferner wird hier die
Ausschussarbeit koordiniert und die Arbeitsgemeinschaften (AG) nach § 78 SGB VIII betreut.
Die AG nach § 78 SGB VIII für die OGS ist Aufgabe der Abteilung 45/200.
Die Abteilung Finanzen, Verwaltung IT ist schwerpunktmäßig für das Finanzmanagement des
FB 45 zuständig. Hierzu gehören alle Angelegenheiten rund um den Haushalt, das Finanz- und
Leistungscontrolling, Zuschussangelegenheiten sowie die Entgeltverhandlungen mit den Einrichtungen und Anbietern. Der Aufgabenkatalog umfasst ferner die Betriebskostenabrechnung
für die Kindertageseinrichtungen und die OGS sowie die Festsetzung der Elternbeiträge.
Im Haushalt der Stadt Aachen sind zum Produktbereich 06 drei Produktgruppen abgebildet.
Diese entsprechen in der dargestellten Zusammenführung den Vorgaben der Finanzstatistik.
Jeder Produktgruppe ist auf der Ebene des Haushaltes ein Produkt zugeordnet. Inwieweit diese
sachgerecht gebildet und die Leistungen zugeordnet wurden, hat die GPA NRW nicht nachvollzogen. Auf der Produktebene bestehen für die Städte keine verbindlichen Vorgaben.
Maßgeblich für die nachfolgenden Darstellungen der Finanzdaten sind die von der GPA NRW
vorgegebenen standardisierten Abfragen der Finanzdaten in Anlehnung an die Finanzstatistik.
Feststellung
Die Stadt hat die Aufgabenbereiche Jugend und Schule zusammengelegt. Steuerungsleistungen, Planungsaufgaben sowie das Finanz- und Leistungscontrolling wurden gebündelt.
Dies führt zu Synergieeffekten.
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Stadt Aachen
Jugend
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Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner bis unter 21 Jahre
Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz für das Jugendamt ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Dazu wird das Teilergebnis des Produktbereiches 06 auf die für
die Jugendhilfe relevante Altersgruppe der Einwohner bezogen.
Der GPA NRW ist bewusst, dass der Produktbereich 06 aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen, Ausgliederungsgrade und politischen Ausrichtungen in den kreisfreien Städten
zum Teil deutlich differieren kann.
Die Stadt Aachen hat die Aufgaben der Adoptionsstelle/-vermittlung und die Fachstelle bei sexuellem Missbrauch auf das Jugendamt der Städteregion Aachen übertragen.
Die nachfolgend dargestellten Finanzdaten der Stadt Aachen zu den Jahren 2011 und 2012
beruhen auf vorläufigen Rechnungsergebnissen. Daten aus den Ergebnisrechnungen der Vorjahre wurden der GPA NRW nicht zur Verfügung gestellt. Ein Zeitreihenvergleich mit den für die
Prüfung relevanten Jahren 2009 bis 2012 kann daher nicht durchgängig zu allen Kennzahlen,
vor allem mit Bezug zu Finanzdaten, abgebildet werden.
Ferner enthalten die abgebildeten Finanzdaten keine Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen einschließlich der Gebäude. Alle städtischen Gebäude werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudemanagement“ (E 26) bewirtschaftet. Hierfür erhält das
Gebäudemanagement von der Stadt Aachen eine Gesamtzahlung. Eine unmittelbare produktbezogene Abrechnung der Leistungen erfolgt nicht. An das Jugendamt erfolgt einmal jährlich für
die kommunalen Einrichtungen, wie z.B. die Kindertagesstätten, eine Auskunft über die Aufwendungen für die entsprechenden Gebäude.
Die Personalaufwendungen konnten nur auf Ebene der Produktgruppen zugeordnet werden.
Aus den genannten Gründen weichen die endgültigen Rechnungsergebnisse voraussichtlich
von den nachfolgend im Bericht dargestellten Fehlbeträgen ab.
Jugendamt
2009
2010
Fehlbetrag absolut in Euro
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren
46.174
2011
2012
68.055.078
70.893.102
45.746
45.694
1.488
1.551
45.627
Fehlbetrag je Einwohner bis unter
21 Jahre in Euro
Der Fehlbetrag zeigt im Vergleich der beiden Haushaltsjahre bei konstanter Einwohnerzahl eine
steigende Tendenz. Ursächlich ist vor allem der steigende Fehlbetrag zur Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Fehlbetrag Jugendamt je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro 2011
Aachen
1.488
Minimum
1.187
Maximum
2.128
Mittelwert
1.529
1. Quartil
1.391
2. Quartil
(Median)
1.489
3. Quartil
1.669
Anzahl
Werte
22
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Feststellung
Die steigende Einwohnerentwicklung und er damit verbundene Ausbau der Kindertagesbetreuung belasten künftig den Fehlbetrag.
Verteilung des Fehlbetrages nach Produktgruppen in Prozent 2011
Die Produktgruppenergebnisse sind durch unterschiedliche Refinanzierungssysteme und Aufwandszuordnungen geprägt. Hier sind insbesondere die hohen Zuweisungen in der Kindertagesbetreuung zu nennen. Ferner enthält das abgebildete Ergebnis nicht die Unterhaltungskosten der städtischen Kindertageseinrichtungen. Diese sind in den Wirtschaftsplänen diverser
anderer Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe (E 26; E 18; FB 36) etatisiert und konnten der GPA
NRW im Rahmen der Datenerhebung nicht mitgeteilt werden.
Gleichwohl ist der hohe Anteil für die Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie mit den Hilfen
zur Erziehung auffällig.
Verteilung Fehlbetrag Jugendamt nach Produktgruppen in Prozent 2011
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
8,1
4,3
13,2
7,8
5,9
7,9
9,1
22
Tagesbetreuung
für Kinder
34,9
27,4
51,7
39,8
35,4
39,4
44,5
22
Hilfen innerhalb
und außerhalb
der Familie
56,9
39,1
67,4
52,3
46,7
53,0
56,4
22
Kinder- und
Jugendarbeit
Anzahl
Werte
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Zu den Ergebnissen der drei Produktgruppen wird auf die nachfolgenden Berichtsabschnitte
verwiesen.
Kinder- und Jugendarbeit
Der rechtliche Rahmen für die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit findet sich in den §§ 2,
11 bis 14, 74, 79, 79a, 80 SGB VIII, dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3. AG KJHG
NRW – KJFöG) nebst Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP NRW) und den hierzu erlassenen Förderrichtlinien (KJP NRW) sowie den kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen.
Diese Regelungen räumen der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der Jugendhilfe einen hohen Stellenwert ein. Die Kinder- und Jugendarbeit ist eine pflichtige Aufgabe, deren Ausgestaltung der Gesetzgeber den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe überlässt. Im Rahmen ihrer
Gesamt- und Planungsverantwortung haben sie unter anderem
• den Bestand von Einrichtungen und Diensten festzustellen,
• deren Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln,
• die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben zu planen und
• von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln einen angemessenen Anteil für die
Jugendarbeit zu verwenden.
Die hierfür notwendigen Voraussetzungen sind auf örtlicher Ebene durch einen Kinder- und
Jugendförderplan zu konkretisieren und von der Politik zu beschließen.
Organisation und Steuerung
Die Kinder- und Jugendarbeit wird von örtlich unterschiedlichen Bedarfslagen und den hierauf
abgestimmten Angeboten geprägt. Beeinflusst wird das Ergebnis durch die Form der Aufgabenorganisation, den Umfang der Aufgabenwahrnehmung und die Durchführung in eigener
Zuständigkeit und/oder Übertragung auf freie Träger.
Die Aufgabenwahrnehmung für die Kinder- und Jugendarbeit verteilt sich auf die Abteilungen
45/300 Soziale Dienste und Jugendpflege sowie 45/500 Pädagogische Dienste mit der Jugendberufshilfe und der Schulsozialarbeit.
In der Stadt Aachen befinden sich drei der 34 Jugendeinrichtungen in städtischer Trägerschaft.
13 Jugendeinrichtungen sind auch am Wochenende geöffnet, davon zwei in städtischer Trägerschaft.
Mit im Durchschnitt 9,9 Jugendeinrichtungen je 10.000 Einwohner in der für die Kinder- und
Jugendarbeit relevanten Altersgruppe von 6 bis unter 21 Jahren weist die Stadt Aachen eine
überdurchschnittliche „Einrichtungsdichte“ auf. Eine Differenzierung nach Art, Größe und Öffnungszeiten wurde durch die GPA NRW nicht vorgenommen.
Die GPA NRW betrachtet die Kinder- und Jugendarbeit als wichtigen Baustein im Rahmen präventiver Angebote. Eine wesentliche Bedeutung hat die Vernetzung der Bereiche Jugend,
Schule, Sport, Kultur etc. und die Beteiligung der Akteure aus den Professionen der freien Träger, Vereine, Verbände, des Sports und der Stadtentwicklung.
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen umfasst den Zeitraum 2009 bis
2014. Aktuell befindet er sich unter Beteiligung der AG 78 in der Fortschreibung. Grundlage
bildet u.a. der mit externer Unterstützung überarbeitete Freizeitstättenbedarfsplan. Hierzu ist
eine Befragung in den Jugendfreizeiteinrichtungen vorgenommen worden.
Ein systematischer Wirksamkeitsdialog wird noch nicht durchgängig geführt. Ein abgestimmtes
Vorgehen hierzu soll entwickelt werden. Aktuell werden die Gespräche auf Ebene der Jugendpfleger bzw. bedarfsabhängig der Abteilungsleitung auf der Grundlage der bestehenden Leistungsvereinbarungen (sh. folgender Absatz) geführt. Die allgemeinen Gesprächsergebnisse
werden in der Unter-AG zur AG 78 diskutiert und das weitere Verfahren besprochen.
Die Förderung der verbandlichen und offenen Jugendarbeit hat die Stadt Aachen über ihren
Stadtjugendplan geregelt. Der aktuelle Plan datiert aus dem Jahr 2012. Dieser beinhaltet die
Grundlagen für die Förderung und versteht sich als „Wegweiser“ zu den Förderungsmöglichkeiten für Jugendgruppen, Jugendgruppenleiter und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die
Förderung erfolgt im Rahmen der für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und ergänzender Anwendung der städtischen Zuwendungsrichtlinien.
Mit den Zuschussempfängern werden auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen Vereinbarungen geschlossen. Diese regeln u.a. die Leistungsverpflichtung des Trägers, Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung, Datenüberlassung, Verwendungsprüfung und Vertragslaufzeit/kündigung.
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren
Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz für die Produktgruppe Kinderund Jugendarbeit ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie bezieht sich auf die Altersgruppe
der Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren. Die Kinder- und Jugendarbeit umfasst
• die Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Arbeitsfeldern in den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen,
• die Jugendverbandsarbeit,
• die Jugendsozialarbeit mit Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe und
• den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Die Kosten für die Spielplatzunterhaltung sind im Jugendhilfeetat mit rund 480.000 Euro enthalten. Sie werden pauschal mit dem Aachener Stadtbetrieb (E 18) verrechnet, der die Pflegearbeiten ausführt.
Kinder- und Jugendarbeit
Haushaltsjahr
2009
2010
Fehlbetrag absolut in Euro
Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre
Fehlbetrag je Einwohner von
6 bis unter 21 Jahre in Euro
34.318
33.862
2011
2012
5.531.150
5.597.277
34.211
34.160
162
164
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Der Fehlbetrag ist in den beiden Betrachtungsjahren konstant.
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren in Euro 2011
Aachen
162
Minimum
Maximum
83
Mittelwert
408
162
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
116
157
3. Quartil
Anzahl
Werte
178
23
Weitere Kennzahlen zur Kinder- und Jugendarbeit werden durch die GPA NRW für die Stadt
Aachen nicht abgebildet. Die hierzu notwendigen differenzierten aufgaben- bzw. produktbezogenen Personalaufwendungen wurden im Prüfungszeitraum weder durch den FB 11 noch durch
den FB 45 zur Verfügung gestellt.
Eine weitergehende valide Betrachtung mit dem Blick darauf, in welchem Umfang eigene Jugendeinrichtungen das Ergebnis beeinflussen, freie Träger Zuschüsse erhalten und welcher
Anteil auf die Jugendsozialarbeit entfällt, wurde aus diesem Grund nicht vorgenommen.
Seitens des FB 45 werden die der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit durch den FB 11
belasteten Personalaufwendungen von rund 2,7 Mio. Euro in 2011 als nicht mehr aktuell angesehen. Sie stehen in keiner plausiblen Relation zum dort eingesetzten Personal mit rund 15
Vollzeit-Stellen.
Tagesbetreuung für Kinder
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung haben sich in den letzten
Jahren erheblich durch bundes- und landesgesetzgeberische Maßnahmen verändert. Im Wesentlichen ist dies
• das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG),
• das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK),
• das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und
• das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 1. August 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in NRW abgelöst hat.
Die Veränderungen betreffen insbesondere
• den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder,
• die Gleichstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in
Verbindung mit der Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung und
• eine veränderte Finanzierung der Betriebskosten seitens des Landes NRW.
Vor allem die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für
unter dreijährige Kinder zum 01. August 2013 hat die Städte nicht nur finanziell, sondern auch
organisatorisch stark herausgefordert.
Einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Tagesbetreuung für Kinder nimmt die Einwohnerentwicklung der Kinder im Alter von 0 bis sechs Jahre bzw. bis zum Schuleintritt, die von
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Stadt Aachen
Jugend
9036
der GPA NRW in zwei Altersgruppen betrachtet werden. Für die Stadt Aachen zeigt sich folgende Entwicklung:
Einwohnerentwicklung in den für die Tagesbetreuung relevanten Altersgruppen lt. IT.NRW
Feststellung
Die Stadt Aachen muss sich mittel- und langfristig auf eine steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren einrichten.
Die steigende Nachfrage wird die Angebotsplanung für die Tagesbetreuung für Kinder prägen und perspektivisch den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder beeinflussen.
Als Universitätsstadt ist die Stadt Aachen durch eine hohe Anzahl von Einpendlern geprägt.
Dies wirkt sich auch auf den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aus. Das Jugendamt gibt die
Anzahl der Kinder aus den umliegenden Kommunen und den Nachbarländern Belgien und Niederlande mit ca. 150 an.
Voraussetzung für eine Aufnahme auswärtiger Kinder in eine Aachener Kindertageseinrichtung
ist, dass dieser Platz nicht durch Aachener Kinder zur Erfüllung des Rechtsanspruches belegt
werden kann. Insoweit besteht ein Genehmigungsvorbehalt des Jugendamtes. Die Beachtung
des Genehmigungsvorbehaltes wurde durch die GPA NRW nicht nachvollzogen.
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
Der Stadt Aachen wurden im Rahmen der vorausgegangenen überörtlichen Prüfung vor dem
Hintergrund des festgestellten überdurchschnittlichen Zuschussbedarfes folgende Empfehlungen vorgeschlagen:
• Ausbau der Kindertagespflege und Aufstockung des Personalkörpers in der Abteilung
Kindertagespflege um einen Stellenanteil von 2,5 Stellen mit zweijähriger Befristung und
anschließender Überprüfung der Zielerreichung.
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Stadt Aachen
Jugend
9036
• Anpassung der Elternbeiträge zur Ergebnisverbesserung mit Erhebung eines Beitrages
für alle Kindergartenjahre, Erhebung eines Geschwisterbeitrages von mindestens 25
Prozent und Ausweitung der Elternbeitragstabelle auf die Kindertagespflege.
Die Stadt Aachen hat die Empfehlungen wie folgt aufgegriffen:
• Die Stadt Aachen hat die Empfehlung der GPA NRW zwischenzeitlich aufgegriffen und
die Anzahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege deutlich erhöht. Die Empfehlung der personellen Aufstockung hat sich durch die vorgenommene Vergabe der operativen Aufgaben an den Verein Familiäre Tagespflege erledigt.
• Die Stadt Aachen hat die Elternbeitragserhebung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in separaten Satzungen geregelt. Die Regelung des 1. beitragsfreien Kindergartenjahres wurde aufgehoben. Der Geschwisterbeitrag für das zweite betreute Kind
wurde auf 50 Prozent angehoben. Ab dem dritten Kind ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
Feststellung
Die Stadt Aachen hat die Empfehlungen der GPA NRW aus der vorausgegangenen überörtlichen Prüfung umgesetzt.
Organisation und Steuerung
Die Aufgaben der Kindertagesbetreuung werden in den Abteilungen 45/100 Planung, 45/200
Kitas, OGS und Tagespflege sowie 45/600 Finanzen, Verwaltung IT wahrgenommen.
Die Abteilung 45/100 ist u.a. für die Kindertagesstättenbedarfsplanung zuständig. Es erfolgt
eine enge Abstimmung mit den übrigen Abteilungen. Die Planung wird jährlich aktualisiert und
fortlaufend begleitet. Aktualisierungen erfolgen nach Bedarf unterjährig. Die notwendigen Planungsgrundlagen werden z.B. durch Auswertungen aus KiBiz.web und dem Kita-Portal gewonnen. Mit ihnen werden Nachfrageverhalten und Bedarf analysiert.
Die Kindertagesstättenentwicklungsplanung wird in den politischen Gremien sowie in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII beraten. Sie ermöglicht u.a. einen detaillierten Überblick
über alle Kindertageseinrichtungen in Aachen nach Trägerart, sozialen Brennpunkten, eingruppigen Einrichtungen, eingerichteten Gruppenformen und Betreuungszeiten, Platzzahlen, den
Ausbaustand, die erreichten Versorgungsquoten sowie die Verteilung der wöchentlichen Betreuungszeiten.
Die Fachverantwortung für die Aufgabe Kindertagesbetreuung liegt in der Abteilung 45/200.
Daneben sind dort die Verwaltung und Betriebsführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und die Fachberatung zugeordnet. Mit den freien Trägern werden ganzjährig Gespräche
zur Weiterentwicklung und Qualität der Angebote geführt.
Die freien Träger kooperieren bei der Vergabe der Kindergartenplätze nach Angaben des Jugendamtes gut. Ein unmittelbares Zugriffsrecht auf deren Plätze besteht seitens der Stadt
Aachen nicht. Die genaue Anzahl aller Betriebskindergartenplätze ist dem Jugendamt nicht
bekannt. Nicht alle werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Stadt Aachen unterhält als
Arbeitgeber 16 eigene Betriebskindergartenplätze. Weiterhin bestehen in Aachen zehn Betriebsplätze in der Trägerschaft der Städteregion Aachen.
In der Abteilung 45/600 wird die Betriebskostenabrechnung KiBiz, die Heranziehung zu den
Elternbeiträgen und die Abrechnungen der Tagespflegeaufwendungen bearbeitet.
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Stadt Aachen
Jugend
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Für die Anmeldung in Kindertageseinrichtungen verfügt die Stadt Aachen über das OnlineVoranmeldesystem „KITA-Portal“. Es ermöglicht eine unverbindliche Voranmeldung bei einer
oder mehreren Kitas. Hierfür kann die passende Kita nach Lage, Träger oder speziellen Angeboten ausgewählt werden. Die abschließend verbindliche Reservierung erfolgt in der Kindertageseinrichtung.
Aktuell nehmen noch nicht alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen am KITA-Portal
teil. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit einer direkten Anmeldung in der Kita.
Mit dem im Rahmen der 2. KiBiz-Revision eingefügten § 3b sieht der Landesgesetzgeber die
Möglichkeit der Einführung elektronischer Systeme ausdrücklich vor.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte darauf hinwirken, dass alle Träger von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Kindertageseinrichtungen das KITA-Portal für die Anmeldung eines Kita-Platzes nutzen. Eine gemeinsame Nutzung erhöht die Transparenz bei der Vergabe der Kindergartenplätze und trägt perspektivisch zur Optimierung der Grundlagen für die Bedarfsplanung bei.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren
Die Kennzahl zeigt den Ressourceneinsatz für die Kindertagesbetreuung (Nettoaufwand ohne
Investitionen) auf der Produktgruppenebene. Sie umfasst sowohl die Tageseinrichtungen für
Kinder als auch die Kindertagespflege und bezieht sich auf die für die Tagesbetreuung relevanten Altersgruppen der Einwohner.
Der abgebildete Fehlbetrag der Stadt Aachen beinhaltet keine Unterhaltungskosten für die städtischen Kindertageseinrichtungen (vgl. Ausführungen auf Seite 6).
Tagesbetreuung für Kinder gesamt
2009
2010
2011
Fehlbetrag gesamt in Euro
Einwohner von 0 bis unter
6 Jahren
23.759.098
26.171.760
11.535
11.534
2.060
2.269
11.765
11.856
2012
Fehlbetrag je EW von 0 bis
unter 6 Jahren in Euro
Der Fehlbetrag für die Tagesbetreuung zeigt eine tendenziell steigende Entwicklung. Dies ist
bei der im Betrachtungszeitraum rückläufigen bzw. stagnierenden Einwohnerentwicklung in der
relevanten Altersgruppe im Wesentlichen dem Ausbau der U-3 Betreuung geschuldet.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren in Euro 2011
Aachen
2.060
Minimum
1.810
Maximum
3.280
Mittelwert
2.381
1. Quartil
2.077
2. Quartil
(Median)
2.330
3. Quartil
2.626
Anzahl
Werte
23
Im interkommunalen Vergleich gehört die Stadt Aachen zu den fünf kreisfreien Städten mit den
niedrigsten Fehlbeträgen der Tagesbetreuung für Kinder.
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Stadt Aachen
Jugend
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Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz
Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz bezogen auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Berücksichtigt wird
hierbei das Betreuungsangebot nach der Kindergartenbedarfsplanung. In der Stadt Aachen
stimmen die Plätze lt. Bedarfsplanung mit den angemeldeten Kindpauschalen für den Landeszuschuss überein.
Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen
2009
2010
2011
Fehlbetrag absolut in Euro
Zahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen
7.174
2012
*23.759.099
**26.782.677
7.099
7.094
3.347
3.775
7.154
Fehlbetrag je Kita-Platz in Euro
*Fehlbetrag 2011 einschließlich Kindertagespflege; **Fehlbetrag 2012 einschließlich Leistungen zum Produkt Kindertagespflege für sieben Monate
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro 2011
Aachen
*3.347
Minimum
3.027
Maximum
Mittelwert
4.999
1. Quartil
3.807
3.348
2. Quartil
(Median)
3.720
3. Quartil
Anzahl
Werte
4.225
22
*Fehlbetrag Aachen einschließlich Kindertagespflege
Der Fehlbetrag je Platz in Kindertageseinrichtungen zeigt bei rückläufigen bzw. stagnierenden
Platzzahlen eine vergleichbare Positionierung zu der auf den Einwohner bezogenen Auswertung. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass für die Stadt Aachen beim Fehlbetrag je Kita-Platz
die Leistungen der Kindertagespflege ganz bzw. in 2012 noch teilweise enthalten sind. Die Leistungen für die Kindertagespflege konnten nicht herausgerechnet werden.
Wirkungszusammenhänge/Einflussfaktoren
Die folgende Grafik fasst das Ergebnis der Stadt Aachen für 2011 zur Kindertagesbetreuung
zusammen, indem es die Ausprägung der wesentlichen Einflussfaktoren und ihrer Wirkungen
auf den Fehlbetrag aufzeigt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der geprüften
kreisfreien Städte.
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Stadt Aachen
Jugend
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Einflussfaktoren auf den Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder
Im Folgenden analysiert die GPA NRW die beeinflussenden Kennzahlen. Hierdurch sollen die
Rahmenbedingungen für das erreichte Ergebnis transparent werden. Gleichzeitig sollen evtl.
bestehende Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die perspektivisch das Ergebnis der
Stadt Aachen begünstigend beeinflussen können.
Versorgungsquoten
Der GPA NRW lagen im Prüfungszeitraum die Kindertagesstättenentwicklungspläne für die
Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 einschließlich der Ausbauplanung der Plätze für
unter dreijährige Kinder vor.
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Stadt Aachen
Jugend
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Versorgungssituation in Kindertageseinrichtungen und Einwohnerentwicklung
Einwohner lt. IT.NRW Stand 31.12. j.J.; Betreuungsplätze nach Kindergartenjahren 01.08. bis 31.07.
Feststellung
Die Versorgungssituation in Aachen zeigt, dass bei im Betrachtungszeitraum konstanten
bzw. sinkenden Einwohnerzahlen der beiden Altersgruppen der Ausbau der U-3 Plätze voranschreitet.
Erkennbar wird ferner, dass gesamtstädtisch betrachtet in der institutionellen Ü-3 Betreuung
ein Überangebot an Betreuungsplätzen besteht. Nach Aussagen des Jugendamtes ist dieses durch die zwischenzeitliche Umwandlung in U-3 Betreuungsplätze nicht mehr vorhanden
(vgl. weitere Ausführungen zur U-3 Betreuung auf Seite 18 ff).
U-3 Betreuung
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 besteht für unter dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gilt für Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr.
Die Städte sind verpflichtet, ihr Betreuungsangebot zeitnah und bedarfsgerecht ausbauen. Als
bedarfsgerecht ist im Bundesdurchschnitt eine Versorgungsquote von 35 Prozent definiert. Für
Nordrhein-Westfalen liegt die angestrebte landesweite Versorgungsquote bei durchschnittlich
32 Prozent.
Der tatsächliche Bedarf vor Ort schwankt regional deutlich. Er ist folglich von der örtlich vorhandenen Nachfrage abhängig und an ihr auszurichten. Aufgabe der Städte ist es somit, den jeweiligen Bedarf in ihrer Kindergartenbedarfsplanung zu konkretisieren.
Die Stadt Aachen hat zum Kindergartenjahr 2013/2014 stadtweit eine Versorgungsquote von
36,8 Prozent im Rahmen der U-3 Betreuung erreicht. Hierbei zählt sie privat-gewerbliche Plätze, anderweitige Betreuungsformen und die Kindertagespflege mit. Zum Kindergartenjahr
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Stadt Aachen
Jugend
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2014/2015 steigt die Versorgungsquote auf rund 42 Prozent, zum Kindergartenjahr 2017/2018
wird eine Zielquote von 50 Prozent angestrebt.
Der steigende Bedarf kann nur durch Neubauten bzw. Umbau bestehender Kitas erfüllt werden.
Problem bei der Umsetzung bereiten in der Stadt Aachen, wie auch in anderen Städten, fehlende und geeignete bedarfsnahe Grundstückstandorte. Weitere Erschwernisse für einen schnellen Ausbau sind die zu erfüllenden Auflagen, z.B. zum Umwelt-/Naturschutz und möglichen
Schadstoffbelastungen, aber auch die Förderbestimmungen des Landes.
Die Versorgungsquote der Stadt Aachen berücksichtigt alle U-3 Kinder im Alter von 4 Monaten
bis 3 Jahren auf der Basis der eigenen Einwohnermeldedaten.
Abweichend von den örtlich zum Teil unterschiedlich ermittelten Versorgungsquoten definiert
die GPA NRW die U-3 Versorgungsquote einheitlich mit dem prozentualen Verhältnis der vorhandenen Betreuungsplätze zur Einwohnerzahl der Kinder in der relevanten Altersgruppe. Die
Einwohnerzahlen basieren auf der Einwohnerstatistik von IT.NRW zum Stichtag 31.12. des
Jahres. Berücksichtigt werden alle Kinder von 0 bis unter 3 Jahren.
Die Versorgungsquote bezieht sowohl Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen als auch
in der Kindertagespflege ein, die mit öffentlichen Mitteln (KiBiz) gefördert werden. Für die Kindertagespflege werden aus Gründen der einheitlichen Vergleichbarkeit die zur Statistik von
IT.NRW gemeldeten Plätze gezählt.
U-3 Betreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Kindergartenjahr
2009/2010
*Einwohner von 0 bis unter 3 Jahren
2010/2011
2011/2012
2012/2013
6.066
5.978
5.794
5.877
U-3 Betreuungsplätze - nur Kindertageseinrichtungen
741
833
930
1.114
U-3 Versorgungsquote in Prozent – nur
Kindertageseinrichtungen
12,2
13,9
16,1
19,0
1.066
1.145
1.304
1.514
17,6
19,2
22,5
25,8
**U-3 Betreuungsplätze - Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
U-3 Versorgungsquote in Prozent – Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
*Einwohnerdaten IT.NRW zum Stichtag 31.12.; **Kindertagespflegeplätze 2012/2013 geschätzt, da die Statistik IT.NRW
noch nicht veröffentlicht ist.
Versorgungsquoten U-3 Betreuung in Prozent 2011
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren ausschließlich in Kindertageseinrichtungen
16,1
10,3
24,8
17,1
13,9
17,2
19,0
23
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
22,5
15,1
31,7
22,6
19,6
21,8
25,2
23
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Stadt Aachen
Jugend
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Feststellung
Die Stadt Aachen weist im Kindergartenjahr 2011/2012 unter den Vergleichsstädten mit Berücksichtigung der Kindertagespflege eine durchschnittliche Versorgungsquote für die U-3
Betreuung auf. Der zwischenzeitlich erfolgte weitere Ausbau der U-3 Betreuungsangebote
führt bis zum aktuellen Kindergartenjahr 2014/2015 fast zu einer Verdoppelung der Versorgungsquote.
Nach Aussagen des Jugendamtes sind die Geburtenraten nach der Geburtenstatistik der Stadt
Aachen tendenziell eher gleichbleibend. Die mittel- und langfristigen Prognosedaten von
IT.NRW zeigen dagegen eine zum Teil deutlich steigende Tendenz (vgl. Tabelle auf Seite 4).
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte für eine valide Bedarfsplanung die Unterschiede in den Einwohnerdaten klären, um Planungssicherheit zu erhalten.
Nicht versorgte Kinder kommen in Aachen auf eine Warteliste, die zentral beim Jugendamt
geführt wird. Sie ist über eine Hotline erreichbar, die über Zeitung, Radio und Internet öffentlich
gemacht wird. Daneben führen die freien Träger für ihre Kitas eigene Listen.
Durch die Hotline wurden 2013 mit allen ca. 300 Eltern Kontakt aufgenommen, die ein Kind
angemeldet, jedoch keinen Platz erhalten haben. Die hieraus verbliebenen ca. 10 Prozent echter Notfälle wurden in Absprache mit den freien Trägern gezielt in bestehende Angebote von
Kitas und Kindertagespflege vermittelt. Für die städtischen Kitas kümmert sich unmittelbar die
Abteilung 45/200. Die Versorgung mit Plätzen bei den freien Trägern erfolgt über den bestehenden engen Kontakt.
Zum Prüfungszeitpunkt waren in 27 Kitas Überbelegungen zu verzeichnen. Diese sind mit Zustimmung des Landesjugendamtes erfolgt und werden zum Teil durch Unterbelegung im Ü-3
Bereich kompensiert.
Probleme bestehen aktuell bei einer wohnortnahen Versorgung mit einem Kita-Platz. Dieser
Grund hat jedoch bisher nach Aussagen des Jugendamtes zu keiner Klage geführt. Vielmehr
zielt die einzige Klage darauf ab, den Beitrag für die genutzte privat-gewerbliche Kita erstattet
zu bekommen.
Eine starke Nachfrage besteht für Kinder ab zwei Jahren. Nach Einschätzung des Jugendamtes
wird die Nachfrage aufgrund der vielen Ganztagsangebote, die bereits zu GTK-Zeiten geschaffen wurden, gefördert.
Nach einer Entscheidung des OVG Münster (12 B 793/13) ist der Verweis auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot zur institutionellen
Betreuung zulässig.
Die Kindertagespflege ist für die Städte somit eine ernsthafte Alternative zum institutionellen
Betreuungsangebot im Rahmen des U-3 Ausbaues.
Ü-3 Betreuung
Der demografische Wandel eröffnet für die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen Möglichkeiten, Überkapazitäten im Rahmen des bestehenden Ü-3 Betreuungsangebotes für den
Ausbau der U-3 Betreuung zu nutzen. Vor allem die freien Träger in Aachen haben in den letzten Jahren Ü-3 Plätze zugunsten der U-3 Betreuung umgewandelt und abgebaut. Dagegen
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Stadt Aachen
Jugend
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wurden nach Aussagen des Jugendamtes in den städtischen Kindertageseinrichtungen neue
U-3 Plätze in der Regel durch Um- bzw. Anbau geschaffen.
Ü-3 Betreuung (nur in Kindertageseinrichtungen)
Kindergartenjahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
*Kita-Betreuungsplätze für Kinder
von 3 bis unter 6 Jahren
6.433
6.321
6.169
5.980
**Einwohner von 3 bis unter 6
Jahren
5.790
5.787
5.741
5.657
Versorgungsquote von 3 bis
unter 6 Jahren
111,1
106,4
107,5
105,7
*ohne Hortplätze für Schulkinder; **Einwohnerdaten lt. IT.NRW Stichtag 31.12. j. J
Erkennbar wird, dass die Ü-3 Betreuungsplätze abgebaut bzw. für den Ausbau der U-3 Betreuung umgewandelt wurden (rd. 7,0 Prozent). Im Vergleich ging die Einwohnerzahl in der Altersgruppe der Kinder über drei Jahre um 2,3 Prozent zurück.
Die von der Stadt Aachen zugrunde gelegten Versorgungsquoten bewegen sich bezogen auf
die vergangenen Kindergartenjahre durchschnittlich zwischen 95 und 96 Prozent. Im aktuellen
Kindergartenjahr 2014/2015 liegt die von der Stadt Aachen ermittelte Versorgungsquote bei
95,6 Prozent bzw. 5.934 Plätzen. Sie entspricht damit der politischen Beschlusslage. Die Versorgungsquote ist nach Angaben des Jugendamtes stadtweit auskömmlich, deckt sich in den
14 Sozialräumen jedoch nicht durchgängig mit dem vorhandenen Nachfragebedarf.
Die Unterschiede zu der von der GPA NRW dargestellten Versorgungsquote beruhen im Wesentlichen auf den höheren Einwohnerzahlen in der Einwohnermeldedatei der Stadt Aachen.
Zur abweichenden GPA-Systematik wird auf die Erläuterungen auf Seite 17 verwiesen.
Versorgungsquote Ü-3 Betreuung (nur in Kindertageseinrichtungen) in Prozent 2011
Aachen
107,5
Minimum
92,5
Maximum
107,5
Mittelwert
99,4
1. Quartil
97,2
2. Quartil
(Median)
99,3
3. Quartil
101,4
Anzahl
Werte
23
Feststellung
Die Stadt Aachen bildet im interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte die höchste
Ü-3 Versorgungsquote ab. Neben der Stadt Aachen weisen sechs weitere kreisfreie Städte
Ü-3 Versorgungsquoten von über 101 Prozent auf.
Die im Zeitreihenvergleich stagnierenden bis leicht rückläufigen Einwohnerzahlen in der Altersgruppe der Kinder von 3 bis unter 6 Jahren werden nach der mittel- und langfristigen Prognose
von IT.NRW perspektivisch wieder ansteigen (vgl. Tabelle Seite 4). Damit wird die Nachfrage
nach Ü-3 Betreuungsplätzen voraussichtlich zunehmen. Dies sollte die Stadt Aachen in ihren
zukünftigen Bedarfsplanungen berücksichtigen.
Seite 19 von 40
Stadt Aachen
Jugend
9036
Feststellung
Die Stadt Aachen muss sich mittelfristig auf einen steigenden Bedarf an Ü-3 Betreuungsplätzen einstellen.
Elternbeitragsquote
Die Stadt Aachen hat für die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule getrennte Satzungen erlassen. Die letzte Aktualisierung der Satzungen erfolgte zum 01.08.2013.
Die Regelungen zu Geschwisterkindermäßigung/-befreiung und die Festlegung der Jahreseinkommensstufen sind in den drei Satzungen harmonisiert. Die Elternbeitragssätze sind aufgrund
der unterschiedlichen Betreuungszeiten abweichend bemessen.
Wesentliche Inhalte der Elternbeitragssatzung, die sich auf das Elternbeitragsaufkommen auswirken, sind abgesehen von der gesetzlichen Beitragsfreistellung für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung u.a.:
• Geschwisterkindermäßigung für das zweite Kind auf die Hälfte (veranlagt wird das Kind
mit dem höchsten Elternbeitrag) und Beitragsbefreiung jedes weitere Kind,
• Beitragsfreiheit bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro,
• Jahreseinkommensgrenze für den Höchstbeitrag bei einem Jahreseinkommen über
80.000 Euro - eingeführt 2010,
• Höchstbeitrag 45 Stundenbetreuung für unter zweijährige Kinder monatlich 360 Euro,
• Höchstbeitrag 45 Stundenbetreuung für Kinder ab zwei Jahren monatlich 310 Euro,
• Beitragsfreiheit für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Vollendung des
vierten Lebensjahres – aufgehoben ab 01.08.2012.
Das der Einschulung vorausgehende Kindergartenjahr hat das Land Nordrhein-Westfalen ab
01.08.2011 beitragsfrei gestellt (§ 23 Abs. 3 KiBiz). Das Land erstattet den Kommunen die hieraus entstehenden Beitragsausfälle.
Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Elternbeiträge zu den ordentlichen
Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen ab. Elternbeiträge sind die Erträge zuzüglich der
Zuweisungen des Landes NRW als Ausgleich für die geltende Beitragsbefreiung im dritten Kin6
dergartenjahr .
6
Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 besteht landesweit für das Kindergartenjahr vor der Einschulung eine gesetzliche Beitragsbefreiung (vgl. § 23 Abs. 3 KiBiz). Der hierfür vom Land den Kommunen erstattete Einnahmeausfall ist als Elternbeitrag zu berücksichtigen.
Seite 20 von 40
Stadt Aachen
Jugend
9036
Elternbeitragsaufkommen
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
*Elternbeiträge in Euro
Ordentliche Aufwendungen in Euro
6.081.509
7.047.280
54.499.345
60.216.610
11,2
11,7
7.088
7.094
858
993
Elternbeitragsquote in Prozent
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen lt. Vergleichsberechnung aus
der Abrechnung der Kindpauschalen
7.154
7.139
2012
Elternbeitrag je betreuten Kind in Euro
*ab 2011 Elternbeiträge einschließlich Landeszuweisung für die Beitragsfreistellung des dritten Kindergartenjahres. In
2011 sind die Elternbeiträge für die Kindertagespflege enthalten. Differenzierte Elternbeiträge nach Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege konnten nicht zur Verfügung gestellt werden.
Über die Elternbeiträge soll nach der Systematik der Betriebskostenfinanzierung des KiBiz die
verbleibende Finanzierungslücke zwischen dem Jugendamtszuschuss an den Kindergartenträger, dem Landeszuschuss an den öffentlichen Jugendhilfeträger und dem Eigenanteil des Trägers geschlossen werden. Hierfür ist durch das Land NRW fiktiv ein Elternbeitragsaufkommen
von 19 Prozent in der Betriebskostenfinanzierung nach dem KiBiz „eingerechnet“ worden. Ausfälle bei den Elternbeiträgen gehen zu Lasten des öffentlichen Jugendhilfeträgers.
Feststellung
Die Stadt Aachen erreicht nicht den im Rahmen des Finanzierungsmodells nach KiBiz vorgesehen Anteil der Elternbeiträge am Elternbeitragsaufkommen.
Anteil Elternbeiträge an den Aufwendungen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in
Prozent 2011
Aachen
11,2
Minimum
5,6
Maximum
17,0
Mittelwert
11,6
1. Quartil
10,2
2. Quartil
(Median)
11,2
3. Quartil
Anzahl
Werte
13,1
22
Um festzustellen, wie die Elternbeitragszahler durchschnittlich mit dem Elternbeitrag belastet
werden, hat die GPA NRW eine weitere Kennzahl je Kita-Platz gebildet.
Elternbeitrag im Bereich Kindertageseinrichtungen je Kita-Platz pro Jahr in Euro 2011
Aachen
858
Minimum
683
Maximum
1.302
Mittelwert
875
1. Quartil
809
2. Quartil
(Median)
848
3. Quartil
859
Anzahl
Werte
18
Das durchschnittliche Elternbeitragsaufkommen je Kita-Platz und Monat liegt in 2011 bei rund
71 Euro und in 2012 bei rund 84 Euro. Die verbesserte Einnahme erklärt sich aus dem Wegfall
der Beitragsbefreiung für das erste Kindergartenjahr zum 01.08.2012.
Seite 21 von 40
Stadt Aachen
Jugend
9036
Feststellung
Die Stadt Aachen erzielt mit der Elternbeitragsquote und dem durchschnittlichen Elternbeitrag je Kita-Platz für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen ein am Durchschnitt der
kreisfreien Städte liegendes Ergebnis.
Die GPA NRW hält die vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen des § 23 Kibiz in
der Elternbeitragssatzung der Stadt Aachen getroffenen Regelungen zu den Einkommensgrenzen nicht für ausreichend ausgewogen. Wirtschaftlich leistungsfähigere Elternbeitragszahler
sollten einen entsprechend stärkeren Anteil zum Elternbeitragsaufkommen leisten. Dies kann
durch die Einführung weiterer Einkommensstufen von z.B. 100.000 Euro, 125.000 Euro und
150.000 Euro mit entsprechend angepassten Elternbeitragssätzen erreicht werden.
Vorstellbar ist ferner, eine jährliche Anpassung der Elternbeitragssätze analog den gesetzlich
festgelegten Erhöhungen der Kindpauschalen in der Satzung zu verankern.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte die Einführung weiterer Einkommensstufen prüfen, um die wirtschaftlich leistungsfähigeren Eltern stärker an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
zu beteiligen. Hierdurch kann die bestehende Finanzierungslücke im Rahmen der Elternbeiträge reduziert werden.
Plätze in kommunaler Trägerschaft
Das Land NRW gewährt den Kommunen für Kita-Plätze in eigener Trägerschaft einen niedrigeren Zuschuss im Vergleich zu den Plätzen in der Trägerschaft freier Träger. Folglich müssen die
Städte als Träger von kommunalen Kindertageseinrichtungen einen höheren Eigenanteil pro
7
Platz aufbringen . Ein hoher Anteil von Betreuungsplätzen in eigener Trägerschaft belastet somit entsprechend den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder stärker.
Die Stadt Aachen verfügt historisch gewachsen über einen hohen Anteil kommunaler Plätze in
Kindertageseinrichtungen.
Plätze in Kindertageseinrichtungen
Kindergartenjahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
*2013/2014
Kita-Plätze gesamt
7.174
7.154
7.099
7.094
7.238
Kita-Plätze in kommunaler Trägerschaft
3.710
3.688
3.705
3.737
3.764
Kita-Plätze in freier Trägerschaft
3.464
3.466
3.394
3.357
3.474
51,7
51,6
52,2
52,7
52,0
Anteil Kita-Plätze in kommunaler Trägerschaft in Prozent
Quelle: *Kindpauschalen Kindergartenjahr 2013/2014 aus KiBiz.web von d-NRW
7
vgl. §§ 20, 21 KiBiz
Seite 22 von 40
Stadt Aachen
Jugend
9036
Anteil der Kita-Plätze in kommunaler Trägerschaft in Prozent 2011
Aachen
52,2
Minimum
5,5
Maximum
Mittelwert
58,1
36,1
1. Quartil
25,9
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
36,2
Anzahl
Werte
48,9
23
Die Gesamtzahl der Kita-Plätze hat nach rückläufiger Tendenz im Betrachtungszeitraum ab
dem Kindergartenjahr 2013/2014 erstmals wieder zugenommen. Die Anzahl der Kita-Plätze in
kommunaler Trägerschaft stieg um 54 Plätze an. Die freien Träger haben 10 Betreuungsplätze
mehr zu verzeichnen.
Feststellung
Die Zahl der Kita-Plätze in kommunaler Trägerschaft hat im Zeitreihenvergleich erstmals ab
dem Kindergartenjahr 2013/2014 wieder zugenommen. Der kommunale Anteil ist leicht zurückgegangen.
Die Stadt Aachen gehört zu den drei der kreisfreien Städte mit den höchsten Anteilen von
Kita-Plätzen in kommunaler Trägerschaft.
Die Situation in der Stadt Aachen ist dadurch gekennzeichnet, dass freie Träger den U-3 Ausbau vor allem durch Umwandlung/Gruppenreduzierung von Ü-3 Plätzen im Bestand herstellen.
Die Stadt Aachen schafft dagegen zusätzliche Plätze durch den Ausbau bestehender Einrichtungen und Neubau.
Verbessert wird die Situation in der U-3 Betreuung durch privatgewerbliche Betreuungsplätze,
anderweitige Betreuungsformen wie Spielgruppen und die Kindertagespflege. In Aachen gibt es
vier privatgewerbliche Kitas mit Genehmigung des Landesjugendamtes. Eine große betriebliche
Kindertageseinrichtung befindet sich in der Planung. Sie soll mit öffentlichen Mitteln gefördert
werden. Hierzu sieht der Ratsbeschluss eine Beteiligung des Unternehmens mit 50 Prozent der
entstehenden Nettokosten vor.
Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen/Betreuungszeiten
Das KiBiz fördert die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen in Form von Kindpauscha8
len. Deren Höhe richtet sich nach Gruppenformen und Betreuungszeiten . Besonders letztere
nehmen großen Einfluss auf die Kostenstruktur.
Einfluss durch Gruppenformen
Die höchsten Kindpauschalen werden abhängig von der Betreuungszeit in der Gruppenform II
gewährt, in der ausschließlich U-3 Kinder betreut werden. Danach folgt die Gruppenform I mit
den „altersgemischten“ Gruppen, in denen U-3 Kindern und Ü-3 Kinder gemeinsam betreut
werden. In der Gruppenform III mit den niedrigsten Kindpauschalen werden ausschließlich Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Abgebildet sind nachfolgend die von der Stadt Aachen angemeldeten Kindpauschalen auf der
Basis der Jugendhilfeplanung laut Meldung zum 15.03. jeden Jahres an das Landesjugendamt.
8
§ 19 KiBiz in Verbindung mit der Anlage zu § 19 KiBiz
Seite 23 von 40
Stadt Aachen
Jugend
9036
Da die GPA NRW zwischenzeitlich Zugriff auf die Daten von KiBiz.web erhalten hat, wurden die
Zeitreihen um die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 ergänzt.
Kindpauschalen nach Gruppenformen
Kindergartenjahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
Kindpauschalen gesamt
7.174
7.154
7.099
7.094
7.238
7.293
Kindpauschalen nach
Gruppenform I
1.043
1.334
1.712
2.150
2.485
2.731
Anteil Gruppenform I in
Prozent
14,5
18,6
24,1
30,3
34,3
37,4
Kindpauschalen nach
Gruppenform II
455
485
485
531
715
851
Anteil Gruppenform II
in Prozent
6,3
6,8
6,8
7,5
9,9
11,7
Kindpauschalen nach
Gruppenform III
5.676
5.334
4.902
4.413
4.039
3.711
Anteil Gruppenform III
in Prozent
79,1
74,6
69,1
62,2
55,8
50,9
Quelle Kindpauschalen 2013/2014 und 2014/2015 aus KiBiz.web von d-NRW
Deutlich wird im Zeitreihenvergleich, dass bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 U-3 Plätze vor
allem in der Gruppenform I mit den altersgemischten Gruppen geschaffen wurden. In der Gruppenform I entfallen im Durchschnitt ca. 25 Prozent der Plätze auf die U-3 Betreuung. Insbesondere durch die Umwandlung von Ü-3 Plätzen konnten neue U-3 Plätze geschaffen werden.
Gleichzeitig geht das Platzangebot in der Gruppenform III mit der Betreuung ausschließlich von
Kindern ab drei Jahren deutlich zurück. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 konnten verstärkt
U-3 Betreuungsplätze durch Neubau und reine U-3 Gruppen in der Gruppenform II eingerichtet
werden.
Feststellung
Die Stadt Aachen hat den Ausbau der U-3 Betreuung zu Beginn insbesondere über altersgemischte Gruppen in der Gruppenform I vorangebracht. Aufgrund der größeren Flexibilität
im Übergang zur Ü-3 Betreuung stellt die Gruppenform I eine bevorzugte Betreuungsform für
unter dreijährige Kinder dar. Allerdings können dort keine unter zwei jährigen Kinder betreut
werden.
Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen in Prozent 2011/2012
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Gruppenform I
24,1
16,3
57,2
31,2
24,4
30,3
36,9
23
Seite 24 von 40
Stadt Aachen
Aachen
Jugend
9036
Minimum
Maximum
Mittelwert
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
3. Quartil
Anzahl
Werte
Gruppenform II
6,8
1,8
11,5
6,0
3,5
5,9
8,1
23
40,7
77,0
62,8
58,7
64,2
68,2
23
Gruppenform III
69,1
Feststellung
Die Verteilung der Kindpauschalen zeigt im Kindergartenjahr 2011/2012 einen hohen Anteil
Betreuungsplätze in der Gruppenform III. Entsprechend positioniert sich die Stadt Aachen
mit der U-3 Versorgungsquote bezogen auf die institutionelle Kindertagesbetreuung unterdurchschnittlich.
Einfluss durch Betreuungszeiten
Die Kindpauschalen liegen je nach Wochenbetreuungsstunden und Gruppenform zwischen
rund 3.300 Euro und 15.900 Euro. Im Rahmen der U-3 Betreuung liegen sie zwischen rund
9.200 Euro und 15.900 Euro, in der Ü-3 Betreuung zwischen rund 3.300 Euro und 7.100 Euro.
Die große Spannweite macht die Steuerungsrelevanz bei der Planung des Angebotes und die
Auswirkungen des Betreuungsangebotes auf das Finanzergebnis deutlich.
Großen Einfluss auf den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder nimmt demnach vor allem
der Anteil der Kindpauschalen mit 45 Stunden Wochenbetreuung.
Kindpauschalen nach Betreuungszeiten
Kindergartenjahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
7.174
7.154
7.099
7.094
7.238
7.293
Kindpauschalen 25 Stunden Wochenbetreuung
362
259
159
78
68
57
Anteil Kindpauschalen für 25 Stunden Wochenbetreuung in Prozent
5,0
3,6
2,2
1,1
0,9
0,8
2.272
2.128
1.953
1.802
1.733
1.618
31,7
29,7
27,5
25,4
23,9
22,2
4.540
4.767
4.987
5.214
5.437
5.618
63,3
66,6
70,2
73,5
75,1
77,0
Kindpauschalen gesamt
Kindpauschalen 35 Stunden Wochenbetreuung
Anteil Kindpauschalen für 35 Stunden Wochenbetreuung in Prozent
Kindpauschalen 45 Stunden Wochenbetreuung
Anteil Kindpauschalen für 45 Stunden Wochenbetreuung in Prozent
Quelle: Kindpauschalen lt. Meldung zum 15.03. j. J. an das Landesjugendamt; Kindpauschalen 2013/2014 und
2014/2015 aus KiBiz.web von d-NRW!
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Feststellung
Die 25 und 35 Stunden Wochenbetreuung zeigen absolut und anteilig rückläufige Tendenzen. Der Anteil der 45 Stunden Wochenbetreuung nimmt im Zeitreihenvergleich deutlich zu.
Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten in Prozent 2011/2012
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
25 Stunden Wochenbetreuung
2,2
0,0
21,1
6,4
1,9
3,7
9,0
23
72,8
48,0
41,4
46,9
59,6
23
76,6
45,6
35,8
43,3
53,7
23
35 Stunden Wochenbetreuung
27,5
22,8
45 Stunden Wochenbetreuung
70,2
23,4
Feststellung
Die Stadt Aachen gehört bereits im Kindergartenjahr 2011/2012 zu den kreisfreien Städten
in NRW mit den höchsten Anteilen in der 45 Stundenbetreuung und einer weiter zunehmenden Tendenz. Neben Aachen weisen nur zwei weitere kreisfreie Städte Anteile von über 70
Prozent auf.
Der hohe und weiter steigende Anteil der Kindpauschalen mit 45 Stundenbetreuung wird den
Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder perspektivisch deutlich belasten.
Die differenzierte Betrachtung zeigt, dass der Anteil der 45 Stundenbetreuung im Kindergartenjahr 2011/2012 bei den in kommunaler Trägerschaft stehenden Kita-Plätzen 72,8 Prozent und
bei den Plätzen in freier Trägerschaft 67,5 Prozent beträgt. Dies ist insoweit anzumerken, als in
den anderen kreisfreien Städten in der Regel der Anteil der freien Träger deutlich höher ist. Im
aktuellen Kindergartenjahr 2014/2015 haben sich bei 7.293 Kindpauschalen die Anteile mit 79,2
Prozent und 74,8 Prozent allerdings leicht angenähert (Quelle: d-NRW, Auswertung Kindpauschalen aus KiBiz.web).
Das Jugendamt erklärt den hohen Anteil mit der Übernahme des großen Ganztagsbetreuungsangebotes aus der GTK-Zeit. Dies erklärt jedoch aus Sicht der GPA NRW nicht die von Jahr zu
Jahr deutlich steigende Tendenz. Es erscheint unwahrscheinlich, dass fast alle Eltern eine 45
Stundenbetreuung wünschen. Die Stadt Aachen sollte daher den tatsächlichen Bedarf z.B.
durch eine Elternbefragung ermitteln. Hierbei sollte gleichzeitig u.a. auch die Bereitschaft zur
Zahlung eines entsprechend der Betreuungszeit angemessen hohen Elternbeitrages thematisiert werden. So wird deutlich, dass ein solch weitgehendes Betreuungsangebot mit hohen Kosten verbunden ist, die auch über Elternbeiträge gegenfinanziert werden müssen.
Nach den Erfahrungen der GPA NRW ist zu vermuten, dass über die bestehenden Regelungen
in der Elternbeitragssatzung indirekt eine Inanspruchnahme der 45 Stundenbetreuung gefördert
wird. Insbesondere die festgelegte niedrige obere Einkommensgrenze in Verbindung mit den
vergleichsweise niedrigen Elternbeitragssätzen fördert aus Sicht der GPA NRW die Belegung
der 45 Stundenbetreuung (vgl. auch Berichtsabschnitt Elternbeiträge auf Seiten 20 bis 22). Bei
360 Euro Höchstbeitrag monatlich errechnet sich ein Stundensatz von unter 2 Euro. Ferner
bezieht sich der Höchstbeitrag nur auf Kinder unter zwei Jahren. Für Kinder ab zwei Jahren
liegt der Höchstbeitrag wie bei den Ü-3 Kindern bei 310 Euro. Durch die beitragsmäßige Zuord-
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Stadt Aachen
Jugend
9036
nung der über zweijährigen Kinder in die Gruppe der Ü-3 Kinder gehen der Stadt Aachen für
alle zwei- bis dreijährigen Kinder Elternbeiträge in Höhe der Differenz zwischen den beiden
Elternbeitragsätzen von 50 Euro monatlich verloren.
Weiterhin hat die Stadt Aachen für die Inanspruchnahme der 45 Stundenbetreuung keine Regelungen, Vereinbarungen bzw. Absprachen etc. mit den Kindergartenträgern getroffen, um die
Vergabe der 45 Stunden Betreuungsplätze zu steuern. Diese könnte z.B. eine Prioritätenliste
beinhalten, die eine Vergabe nach Merkmalen wie alleinerziehende berufstätige Elternteile,
Berufstätigkeit beider Elternteile, Migrations-/Integrationshintergründe, erzieherische und/oder
soziale Problemlagen etc. berücksichtigt.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte im Rahmen ihrer Bedarfsplanung und Angebotssteuerung den hohen Anteil der 45 Stunden Wochenbetreuung kritisch hinterfragen. Hierbei sollten die Jahreseinkommensgrenzen, die Elternbeitragssätze und die Zuordnung nach den Altersgruppen
U-2 und Ü-2 einer Überprüfung unterzogen werden. Zur Bedarfsermittlung sollte ggf. ergänzend eine Elternbefragung durchgeführt werden.
Ferner ist zu überlegen, die Vergabe von 45 Stunden Betreuungsplätzen nach Prioritäten
zusteuern.
Freiwillige Zuschüsse an freie Träger
Viele Städte gewähren neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen nach dem KiBiz
ergänzend freiwillige Zuschüsse aus kommunalen Haushaltsmitteln an die freien Träger von
Kindertageseinrichtungen. Grund ist, dass diese ihren gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil
nicht aufbringen können.
Auch die Stadt Aachen leistet über die Betriebskostenzuschüsse nach KiBiz hinaus freiwillige
Zuschüsse an freie Träger von Kindertageseinrichtungen. Grundlage sind Beschlüsse von Kinder- /Jugendausschuss, Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen in Verbindung mit Sonderverträgen. Diese sehen für 27 Kindertageseinrichtungen die Übernahme bzw. teilweise Übernahme von Eigenanteilen und Mieten vor. Die tatsächlichen Kosten bei angemieteten Kitas
werden durch die Pauschale nach § 20 Abs. 2 KiBiz in Verbindung mit § 6 DVO KiBiz nicht gedeckt. Wesentliche Sachgründe sind weiterhin u. a. die fristgerechte Erfüllung der Rechtsansprüche Ü-3 und U-3 und der damit verbundene Ausbau der Betreuungsangebote. Dieser kann
nur im Zusammenspiel mit den freien Trägern gelingen. Die Verträge wurden 2008 weitgehend
vereinheitlicht. Sie haben Laufzeiten von fünf Jahren und verlängern sich anschließend um ein
Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Ein Finanzierungsvorbehalt in Abhängigkeit von der
Haushaltslage ist nicht vorgesehen. Dies soll nach Angaben des Jugendamtes in künftigen
Anschlussverhandlungen geändert werden.
Anzumerken bleibt, dass vier der 23 kreisfreien Städte keine freiwilligen Zuschüsse an freie
Träger gewähren.
Mit der Kennzahl Freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft wird der
durchschnittliche Ressourceneinsatz für die zusätzlich aus kommunalen Mitteln gewährten freiwilligen Zuschüsse abgebildet.
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Freiwillige Zuschüsse
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
Freiwillige Zuschüsse gesamt in Euro
Kita-Plätze in freier Trägerschaft
3.464
3.466
Freiwilliger Zuschuss je Kita-Platz in
freier Trägerschaft in Euro
2012
649.410
668.908
3.394
3.357
191
199
Feststellung
Die freiwilligen Zuschüsse zeigen im Betrachtungszeitraum eine leicht steigende Tendenz.
Der notwendige weitere Ausbau der U-3 Betreuung wird perspektivisch zu steigenden freiwilligen Zuschüssen führen.
Freiwilliger Zuschuss je Kita-Platz in freier Trägerschaft in Euro 2011
Aachen
191
Minimum
Maximum
0
670
Mittelwert
194
1. Quartil
72
2. Quartil
(Median)
197
3. Quartil
282
Anzahl
Werte
20
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte die Gewährung freiwilliger Zuschüsse an freie Träger von Kindertageseinrichtungen kritisch auf ihre Notwendigkeit prüfen. Hierbei sollte verstärkt berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber den Kindergartenträgern grundsätzlich einen Eigenanteil
zumutet. Der Kindergartenträger hat die in einem Kindergartenjahr nicht verwendeten Mittel
gem. § 20a KiBiz einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren zur Aufgabenerfüllung
zu nutzen.
Kindertagespflege
Die Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder unter drei Jahren durch das Kinderförderungsgesetz hat die Kindertagespflege zu einem gleichrangigen Angebot neben der institutionellen Kindertagesbetreuung aufgewertet. Als flexibles Angebot kann die Kindertagespflege
insbesondere im Rahmen der U-3 Betreuung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruches leisten. Das OVG Münster hat den Verweis auf freie Plätze in der Kindertagespflege für rechtmäßig festgestellt (Az: 12 B 793/13).
In der Stadt Aachen wird die Kindertagespflege durch einen Zusammenschluss verschiedener
freier Träger im Verein Familiäre Tagesbetreuung e. V. organisiert. Der Verein nimmt im Auftrag
des Jugendamtes über eine Leistungsvereinbarung die Akquise, Schulung/Qualifikation, Beratung und Vermittlung wahr. Hierfür erhält er von der Stadt Aachen Zuschüsse. Für das Jahr
2012 beliefen sich diese auf rund 205.000 Euro.
Die Erlaubniserteilung liegt beim Jugendamt der Stadt Aachen.
Die Stadt Aachen baut die Kindertagespflege erst seit kurzem verstärkt aus. Hierzu haben u.a.
mehrere Urteile des VG Aachen beigetragen. Diese haben die Stadt Aachen veranlasst, ihre
Verwaltungspraxis, Leistungen der Kindertagespflege nach dem „Nettoprinzip“ zu gewähren,
den geänderten gesetzlichen Regelungen anzupassen. Dies ist zum 01.08.2012 durch den
Seite 28 von 40
Stadt Aachen
Jugend
9036
Erlass einer Elternbeitragssatzung und die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden
Geldleistung an Kindertagespflegepersonen umgesetzt worden.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kindertagespflege im Rahmen der Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen.
Platzangebot Kindertagespflege
Kindergartenjahr
2009/2010
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege lt. Meldung
zur Statistik IT.NRW
Betreuungsplätze Kindertageseinrichtungen lt.
Bedarfsplanung
Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen gesamt in Prozent
2010/2011
2011/2012
2012/2013
358
343
393
*450
7.174
7.154
7.099
7.094
4,8
4,6
5,2
6,0
*2012/2013 lt. Kindergartenbedarfsplanung, da Statistik von IT.NRW noch nicht veröffentlicht
Im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen 600 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Bei 7.401 Betreuungsplätzen in Kitas steigt der Anteil der Kindertagespflege damit auf 8,1
Prozent. Die weitere Planung sieht vor, bis zu 700 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
einzurichten. Diese sollen gezielt auch in Bereichen geschaffen werden, in denen Kindertageseinrichtungen zeitnah nicht realisiert werden können. Zur Zielerreichung sollen auch weitere
Großtagespflegestellen beitragen, z.B. nach dem Betreuungsmodell der „Lena-Gruppen“, in
denen bis zu neun Kinder betreut werden können.
Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen gesamt in Prozent 2011/2012
Aachen
5,2
Minimum
2,3
Maximum
12,3
Mittelwert
5,8
1. Quartil
4,0
2. Quartil
(Median)
5,2
3. Quartil
7,5
Anzahl
Werte
23
Feststellung
Die Stadt Aachen hat ihre Anstrengungen zum Ausbau der Kindertagespflege in den letzten
Jahren deutlich verstärkt. Im Kindergartenjahr 2011/2012 entfallen 28,7 Prozent der U-3 Betreuungsplätze auf die Kindertagespflege.
Die Stadt Aachen hat zum 01.08.2012 für die Kindertagespflege eine Elternbeitragssatzung
eingeführt. Aus diesem Grund und aufgrund der in der Vergangenheit nicht vorhandenen Differenzierungen in der Veranschlagung können Entwicklungen im Zeitverlauf und die Elternbeitragsquote im interkommunalen Vergleich nicht abgebildet werden.
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Die Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie mit den Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff.,
35a und 41 SGB VIII sind nicht Gegenstand dieser Prüfung durch die GPA NRW. Zu den erho-
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Stadt Aachen
Jugend
9036
benen Daten und den hieraus ermittelten Kennzahlen wird keine Analyse vorgenommen.
Die Kennzahlen werden jedoch nachfolgend im Wirkungszusammenhang dargestellt. Zusammen mit dem im Anhang zum Gesamtbericht der GPA NRW befindlichen Kennzahlenset zu den
Hilfen zur Erziehung sollen sie der Stadt Aachen eine Orientierungsmöglichkeit im interkommunalen Vergleich geben.
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
Im Rahmen der vorausgegangenen überörtlichen Prüfung wurde der Stadt Aachen zur Sicherstellung der Qualität in der Aufgabenwahrnehmung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (Zugangssteuerung, Kinderschutz, Vollzeitpflege) empfohlen, den Personalbestand anzuheben.
Weiterhin wurde die Bereitstellung eines Präventionsbudgets empfohlen.
Der Personalbestand ist nach Angaben der Abteilung 45/300 in den letzten Jahren insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach § 8a SGB VIII Kinderschutz erhöht worden. Ausführungen hierzu vgl. auch
im Berichtsabschnitt Kinderschutzverfahren auf Seite 36 ff.
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
2009
2010
Fehlbetrag absolut in Euro
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren
46.174
2011
2012
38.705.804
39.124.065
45.746
45.694
846
856
45.627
Fehlbetrag je EW bis unter 21 Jahre
in Euro
Fehlbetrag Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro 2011
Aachen
846
Minimum
482
Maximum
1.141
Mittelwert
798
1. Quartil
706
2. Quartil
(Median)
775
3. Quartil
896
Anzahl
Werte
22
Wirkungszusammenhänge
Die folgende Grafik fasst das Ergebnis der Stadt Aachen zusammen, indem es die Ausprägung
der wesentlichen Parameter und ihrer Wirkungen auf den Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und
außerhalb der Familie aufzeigt. Die Anteile der ambulanten Hilfefälle an den Hilfeplanfällen
insgesamt und der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen sowie die Falldichte (Anzahl
der Hilfeempfänger je 1.000 Einwohner bis unter 21 Jahre) beeinflussen die Höhe des Fehlbetrages und der Aufwendungen je Hilfefall.
Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der geprüften kreisfreien Städte.
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Stadt Aachen
Jugend
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Einflussfaktoren auf den Fehlbetrag Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Feststellung
Der Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie wird durch einen im interkommunalen Vergleich durchschnittlichen Anteil der Vollzeitpflegefälle in Verbindung mit einer überdurchschnittlichen Falldichte ungünstig beeinflusst.
Offene Ganztagsschule
Die Offene Ganztagsschule (OGS) umfasst das außerunterrichtliche Angebot in der Primarstufe
(Grundschule und Förderschule). Die Teilnahme an der OGS ist freiwillig. Bei einer Anmeldung
besteht die Pflicht zur regelmäßigen, schultäglichen Teilnahme jeweils für die Dauer eines
Schuljahres.
9
Es gibt mehrere gesetzliche Regelungen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe . Sie
stellen die Bildung, Förderung, Erziehung und Betreuung in den Mittelpunkt der außerunterrichtlichen Angebote. Grundlage für die Umsetzung der außerunterrichtlichen Angebote ist der
10
Runderlass zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ .
Die GPA NRW hat das Produkt Offene Ganztagsschule für die vergleichende Prüfung definiert.
Allerdings sind die meisten Städte mangels verbindlicher gesetzlicher Vorgaben nicht in der
9
im Schulgesetz NRW (§§ 5, 9, 80), im Sozialgesetzbuch VIII (§ 80) und dem Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3. AGKJHG KJFöG, § 7)
10
Runderlass zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl.
NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85)
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Stadt Aachen
Jugend
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Lage, alle auf die OGS entfallenden Leistungen konkret zu beziffern. Die Stadt Aachen hat kein
Produkt OGS definiert.
Die nachfolgende Betrachtung beschränkt sich daher auf die Erfassung der Zuweisungen und
Elternbeiträge, die Personalaufwendungen und die Zuschüsse an die Betreuungsträger.
Die Stadt Aachen ist im Schuljahr 2003/2004 mit der OGS gestartet. Aktuell bestehen OGSAngebote an 35 von 39 Grundschulen und zwei Förderschulen. Mit dem voranschreitenden
Ausbau der OGS wurden schrittweise Hortgruppen in Kindertageseinrichtungen geschlossen.
Aktuell bestehen lediglich noch zwei Hortgruppen.
Die Planung der OGS ist Teil der sozialraumorientierten Schulentwicklungsplanung für den
Bereich der Primarstufe. Der aktuelle Planungszeitraum umfasst die Jahre 2013 bis 2018. Die
Planung wird jährlich in enger Abstimmung mit dem Jugendamt aktualisiert und im Schulausschuss behandelt.
Hauptkooperationspartner sind neben den mit städtischem Personal betriebenen OGS zehn
freie Träger. Sie tragen die Hauptverantwortung und stellen das pädagogische Personal. Daneben werden z.B. für Projekte weitere Kooperationspartner eingebunden. Mit allen werden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Das Betreuungskonzept mit den pädagogischen
Schwerpunkten wird zwischen Schulen und Betreuungsträger abgestimmt.
Neben der OGS besteht in der Stadt Aachen das ergänzende Angebot mit dem Programm
„Schule von acht bis eins“, in welchem insgesamt über 1.000 Schüler betreut werden. Dieses ist
nicht Gegenstand der Betrachtung durch die GPA NRW.
Organisation und Steuerung
Die Aufgabenwahrnehmung für die OGS in Form der Planung, Koordination/Beratung, Organisation und finanziellen Abwicklung verteilt sich über vier Abteilungen des Fachbereiches 45.
Diese stimmen sich eng untereinander ab.
Die Beschlussvorlagen werden sowohl im Kinder- und Jugendausschuss, als auch im Schulausschuss beraten.
2010 wurde die OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen ins Leben gerufen. In ihr sind insgesamt 46 Vertreter eingebunden, die aus den verschiedensten beteiligten Professionen kommen.
Hierzu gehören z.B. neben den Jugendämtern Vertreter der Hauptkooperationspartner, pädagogische Koordinatoren, Schulleitungen, Schulaufsicht, Bildungsbüro usw.
Ziel der OGS-Konferenz ist es, die wichtigsten Themenschwerpunkte festzulegen, inhaltlich zu
bearbeiten und gemeinsame Empfehlungen zu entwickeln, die dann von den beteiligten Partnern einheitlich umgesetzt werden. Hierdurch soll perspektivisch eine flächendeckende hochwertige und vergleichbare Qualität der OGS in der StädteRegion Aachen erreicht werden.
Der Fachbereich 45 hat eine Arbeitshilfe für die Ansprechpartner der OGS entwickelt. Diese
beschreibt das komplette Verfahren einschließlich der Förderung und benennt die jeweiligen
Ansprechpartner in der Abteilung 45/600. Hierdurch haben alle mit der OGS befassten Partner
Transparenz zum Verfahren.
Für das Finanzcontrolling zeichnet die Abteilung 45/620, für die Qualitätskontrolle die Abteilung
45/200 verantwortlich. Nach Angaben des Fachbereiches ist ein jährliches Berichtswesen gegeben.
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Stadt Aachen
Jugend
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Fehlbetrag OGS je teilnehmenden Schüler
Die Finanzierung der OGS ist auf Gruppenbudgets abgestellt. Die Steuerung des Gesamtbudgets erfolgt über die Anzahl der Gruppen, die durch politische Willensbildung vorgegeben wird.
Das Budget für eine Regelgrundschule beträgt je Gruppe 41.200 Euro und berücksichtigt 0,1
kapitalisierte Lehrerstellenanteile. Es verringert sich, wenn die Kapitalisierung nicht in Anspruch
genommen wird. Soweit die OGS in städtischer Trägerschaft ist, erhält die Schule aus dem
OGS-Budget nur die Sachkostenpauschale.
Schulen mit sozialem Brennpunkt, Förderschulen und GU-Gruppen erhalten ein höheres
Budget.
Die Kennzahl bildet den Ressourceneinsatz (Nettoaufwand ohne Investitionen) auf der Grundlage des ordentlichen Ergebnisses ab.
Fehlbetrag OGS
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
Ordentliche Erträge in Euro
6.108.783
6.664.054
*Ordentliche Aufwendungen in Euro
7.900.310
8.624.547
Fehlbetrag OGS in Euro
1.791.526
1.960.494
4.027
4.241
445
462
177
187
10.122
10.484
Anzahl der Schüler im offenen Ganztag
3.679
Fehlbetrag je OGS-Schüler in Euro
Anzahl der OGS-Gruppen
162
Fehlbetrag je OGS-Gruppe in Euro
Quelle: Daten FB 45; *einschließlich Personalkosten; OGS-Schüler zum Stichtag 01.10. j. J.
Fehlbetrag OGS je teilnehmenden Schüler in Euro 2011
Aachen
445
Minimum
161
Maximum
2.111
Mittelwert
745
1. Quartil
394
2. Quartil
(Median)
633
3. Quartil
Anzahl
Werte
834
18
Fehlbetrag OGS je gebildeter Gruppe in Euro 2011
Aachen
10.122
Minimum
3.599
Maximum
50.791
Mittelwert
19.694
1. Quartil
10.430
2. Quartil
(Median)
16.207
3. Quartil
Anzahl
Werte
24.235
16
Elternbeitragsquote
Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Erträge aus den Elternbeiträgen
zu den ordentlichen Aufwendungen für die OGS ab.
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Stadt Aachen
Jugend
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Für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule sind nach § 9 Abs. 3
SchulG NRW die Bestimmungen des KiBiz anzuwenden. Nach § 5 Abs. 2 KiBiz können der
Schulträger oder das Jugendamt für außerunterrichtliche Angebote in der OGS Elternbeiträge
erheben. Diese sollen eine soziale Staffelung beinhalten. Im Unterschied zu den Kindertageseinrichtungen ist der Elternbeitrag für die OGS nach Nr. 8.2 des Runderlasses zur Offenen
Ganztagsschule auf maximal 150 Euro monatlich begrenzt.
Die aktuelle Elternbeitragssatzung der Stadt Aachen für die OGS gilt seit dem 01.08.2013 (fünfter Nachtrag). Die OGS-Elternbeitragssatzung enthält harmonisierte Regelungen zu Beitragsbefreiung und –ermäßigung und Jahreseinkommensgrenzen mit den Elternbeitragssatzungen für
die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Aufgrund der Deckelung des Elternbeitrages sind die Elternbeiträge abweichend gestaffelt. Der Höchstbeitrag wird ausgeschöpft.
Die Zuständigkeit für die Erhebung der Elternbeiträge liegt in der Abteilung 45/600.
Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Erträge aus Elternbeiträgen zu
den ordentlichen Aufwendungen für die OGS ab.
Elternbeitragsaufkommen OGS
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
Erträge aus Elternbeiträgen in Euro
1.771.418
2.019.976
Ordentliche Aufwendungen in Euro
7.900.310
8.624.547
Elternbeitragsquote OGS in Prozent
22,4
23,4
Elternbeitrag je OGS Schüler in Euro
440
476
Elternbeitragsquote OGS in Prozent 2011
Aachen
22,4
Minimum
9,3
Maximum
28,8
Mittelwert
19,0
1. Quartil
15,5
2. Quartil
(Median)
19,1
3. Quartil
Anzahl
Werte
22,4
18
Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach § 24 Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, für Kinder
im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten. Diese Verpflichtung kann nach § 5 Abs. 1 KiBiz auch durch entsprechende Angebote in
Schulen erfüllt werden.
Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS besteht nicht.
Die OGS wurde seit ihrer Einführung ständig erweitert. Die inhaltliche Verantwortung liegt im
Fachbereich 45. Die beteiligten Abteilungen stimmen sich eng ab. Die Schulleitungen und
Schulkonferenzen sind eingebunden.
Perspektivisch wird für die OGS eine Versorgungsquote von 70 Prozent angestrebt. In einzelnen Schulen bestehen Wartelisten, vereinzelt sind auch freie Plätze vorhanden.
Die nachfolgende Kennzahl Teilnehmerquote OGS bildet das Verhältnis der OGS-Schüler zur
Gesamtzahl der Schüler in der Primarstufe ab.
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Stadt Aachen
Jugend
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Teilnehmende Schüler in der Offenen Ganztagsschule
Schuljahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
Anzahl der Primarschüler
in Grundschulen
7.405
7.342
in Förderschulen
468
399
7.873
7.741
im Primarschulbereich gesamt
Anzahl OGS-Schüler
in Grundschulen
3.539
3.887
4.126
in Förderschulen
140
140
115
3.679
4.027
4.241
in der Grundschule
52,5
56,2
in der Förderschule
29,9
28,8
im Primarschulbereich gesamt
51,1
54,8
im Primarschulbereich gesamt
Teilnehmerquoten OGS in Prozent
Quelle: Angaben des FB 45
Die Zahl der Einwohner in der Altersgruppe von 6 bis unter 10 Jahren und damit potenzieller
OGS Schüler wird nach den Prognosedaten von IT.NRW mittelfristig leicht zurückgehen, um
dann ab 2020 voraussichtlich wieder anzusteigen (vgl. Tabelle Seite 4).
Teilnehmerquote in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2011/2012
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Teilnehmerquote OGS in der Grundschule
52,5
17,8
61,6
40,9
31,3
39,4
52,9
23
26,9
15,6
29,3
37,0
23
31,4
39,3
51,7
23
Teilnehmerquote OGS in der Förderschule
29,9
0,7
59,6
Teilnehmerquote OGS im Primarschulbereich gesamt
51,1
15,5
60,7
39,7
Feststellung
Die Stadt Aachen positioniert sich mit ihrer Teilnehmerquote in der OGS landesweit unter
den sechs kreisfreien Städten mit den höchsten Quoten.
Kinderschutzverfahren
Die GPA NRW betrachtet die örtlichen Verfahrensstandards des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zum Kinderschutz nach §§ 8a und 79a Nr. 3 SGB VIII. Hierbei wird ergänzend die
Umsetzung in der praktischen Fallbearbeitung durch Einsichtnahme in ausgesuchte Fallakten
einbezogen.
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Stadt Aachen
Jugend
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Die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung werden nicht geprüft.
Die Anzahl der dokumentierten Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen in der Stadt Aachen ist
in 2011 mit 934 Fällen dokumentiert. Hiervon sind 232 in Hilfeplanverfahren übergegangen.
Ab 2012 sind diese Angaben von den Jugendämtern für die verbindliche Meldung zur Statistik
von IT.NRW zu erfassen (sh. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 8: Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII 2012).
Die Verfahrensstandards zum Kinderschutz der Stadt Aachen wurden auf der Grundlage der
zur Verfügung gestellten Unterlagen und geführten Gespräche bewertet. Es erfolgte ein Abgleich mit den von der GPA NRW nachfolgend formulierten Verfahrensanforderungen. Diese
lehnen sich an die gesetzlichen Regelungen und fachpolitischen Standards an.
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII in den Verfahrensregelungen
Anforderungen
erfüllt/nicht erfüllt
Die Handlungsanweisungen zum Tätigwerden sind eindeutig, sie bieten keine Handlungsalternativen.
erfüllt
Die Leistungsprozesse/Prozessschritte sind beschrieben und Verantwortlichkeiten zugeordnet.
erfüllt
Dokumentationsstandards sind festgelegt (z.B. Meldung, Ersteinschätzung und Gefährdungs/Risikoeinschätzung, Unterschriften).
erfüllt
Bei Gefährdungsrisiken erfolgen ein Hausbesuch und eine Inaugenscheinnahme der Kinder.
erfüllt
Der Hausbesuch erfolgt stets durch zwei Fachkräfte.
erfüllt
Beim Hausbesuch sollte mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert oder
durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein.
erfüllt
Die beim Hausbesuch gewonnenen Erkenntnisse werden nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen zum Gefährdungsrisiko dokumentiert.
erfüllt
Die Kinderschutzfälle werden zentral erfasst.
erfüllt
Die Kinderschutzfälle werden systematisch ausgewertet und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahrensstandards genutzt (Evaluation).
erfüllt
Die Zusammenarbeit mit Fachkräften der freien Träger der Jugendhilfe ist Gegenstand verbindlicher Handlungsanweisungen und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgesichert.
erfüllt
Zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken sind Vereinbarungen mit Dritten, wie der
Polizei, den Kliniken, dem sozialpsychiatrischen Dienst, Fachärzten für Kinderheilkunde und
-psychiatrie zum gemeinsamen Tätigwerden vereinbart.
erfüllt
Die Erfüllung der vorstehenden Anforderungen begründet sich wie folgt:
• Die Stadt Aachen hat das Verfahren zum Kinderschutz bereits seit 2003 in Form von
Standards beschrieben. Die Anwendung ist für die betroffenen Fachkräfte des Jugendamtes durch eine schriftliche Anweisung für verbindlich erklärt. Alle Hinweise auf Kindeswohlgefährdung sind entsprechend diesen Standards zu erfassen und zu bearbeiten.
Die Verfahrensstandards werden fortlaufend aktualisiert, zuletzt in 2012.
Durch die vorgegebenen Verfahrensstandards wird für die Fachkräfte die notwendige
Verbindlichkeit hergestellt. Sie dienen ferner der Vermeidung von Fehlleistungen sowie
dem Schutz der Handelnden durch eine klar definierte Vorgehensweise, Aufgabenabgrenzung und Verantwortlichkeitszuweisung.
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Stadt Aachen
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Die Verfahrensstandards konkretisieren die Pflichten des Arbeitnehmers im Aufgabenfeld
Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung. Sie schaffen die notwendige Handlungssicherheit
für die Beteiligten.
• Die Aachener Standards enthalten eine Prozessbeschreibung für das Verfahren und regeln die Verantwortlichkeiten zu den einzelnen Arbeitsschritten. Zur Unterstützung der
Bearbeitung von Hinweisen zu Kindeswohlgefährdungen wird ferner seit 2005 das elektronische Verfahren InfoKid eingesetzt. Alle Fachkräfte wurden schriftlich angewiesen,
dass ausschließlich dieses Programm zur Bearbeitung von Hinweisen auf Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle Misshandlung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen ist.
• Die Dokumentationsstandards sind für alle Arbeitsschritte vorgegeben. Hierzu dienen
z.B. Erfassungsbogen, Gefährdungsbewertungstabelle (elektronisch), Ressourcenliste
und Checkliste für die Durchführung von Hausbesuchen.
• Bei Gefährdungsrisiken sehen die Verfahrensstandards immer einen Hausbesuch vor,
der die Inaugenscheinnahme des Kindes bzw. der Kinder einschließt.
• Die Hausbesuche erfolgen grundsätzlich durch zwei Fachkräfte. Hiervon wird nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen abgewichen. Dies kann z.B. in laufenden Fällen
mit Hilfen zur Erziehung, in denen die häusliche Situation bekannt ist. Auch hier ist die
Entscheidung aber abhängig von der Art der Meldung und der sich daraus ergebenden
Gefährdungseinschätzung.
• Alle Fachkräfte in den Teams sind im Kinderschutz qualifiziert worden. Neue Kräfte werden über einen Zeitraum von zwei Jahren von einer erfahrenen Fachkraft begleitet.
Für Fortbildung im Kinderschutz wurde dem Jugendamt im Haushalt ein eigenes Budget
zur Verfügung gestellt (Sensibilisierungstopf § 8a), aus dem sowohl eigene Fortbildungsprogramme (9 Module) mit interner und externer Schulung, als auch gezielte Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte freier Träger, Kita-Leiterinnen etc. mit dem Ziel einheitlicher
Standards finanziert werden.
• Die Dokumentation der festgestellten Ergebnisse erfolgt in einer Gefährdungsbewertungstabelle. Diese wird in elektronischer Form geführt. In ihr sind zur Unterstützung
Kommentierungen/Erläuterungen hinterlegt. Die Dokumentation entspricht im Aufbau und
Ihrer Struktur einem systematisierten und differenzierten Kinderschutzbogen, angelehnt
an den Stuttgarter Kinderschutzbogen.
• Alle Kinderschutzfälle werden elektronisch über das eingesetzte IT-Verfahren InfoKid
zentral erfasst. Die Teamleitungen und Abteilungsleitung haben hierauf Zugriff.
• Über InfoKid werden differenzierte Auswertungen zu den Kinderschutzfällen erstellt. Die
Ergebnisse fließen in die regelmäßig erfolgenden Aktualisierungen der Verfahrensstandards ein. Im Rahmen eines Qualitätszirkels erfolgt eine jährliche Überprüfung und Reflexion der Verfahrensstandards.
• Mit weit über 100 freien Trägern, Leistungsanbietern, Kitas etc. wurden Leistungsvereinbarungen nach § 8a SGB VIII abgeschlossen. Diese regeln die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen. Analoge Vereinbarungen wurden zudem mit der ARGE in der
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Stadt Aachen
Jugend
9036
Stadt Aachen, der Suchthilfe Aachen und bisher 17 Schulen getroffen.
Für ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendarbeit wurde ein Informationsblatt zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen entwickelt.
• Mit den Kooperationspartnern im Netzwerk „Frühe Hilfen“, wie z.B. den Geburtskliniken,
Kinderärzten, Hebammen, Beratungsstellen, SKM/SKF etc. wurden Kooperationsvereinbarungen getroffen. Ferner wurde ein Netzwerk zur Stärkung und Förderung des Kinderund Jugendschutzes installiert. Die koordinierende Steuerungsgruppe „Frühe Hilfen“ besteht aus Vertretern der Jugendämter der Städteregion Aachen.
Seit 2010 befindet sich ein Präventionskonzept zum Aufbau einer Präventionskette in der
Umsetzung (Projekt „PIA“). Wichtige Bausteine sind die Unterstützung des Netzwerkes
„Frühe Hilfen“, das durch den Kinderschutzbund organisiert wird, der Besuchsdienst mit
Elternbegrüßungspaket und das Familienbildungsangebot PEPP.
Ferner sind Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr/Rettungsdienst in die Informationskette
eingebunden, um z.B. in Fällen von Gewalt in Familien etc. einen schnellen Informationsfluss mit dem Jugendamt zu gewährleisten.
• Die Sozialraumteams des Jugendamtes sind während der Dienstzeiten über eine NotrufHotline mit einheitlicher Telefonnummer sowie eingebundenem Diensthandy immer erreichbar. Außerhalb der geregelten Dienstzeiten ist die Aufgabe auf den Inobhutnahmedienst des Kinderheimes Aachen-Brand übertragen. Durch die Einbindung in die NotrufHotline ist am Abend, in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen eine durchgängige
Erreichbarkeit gegeben. Evtl. Meldungen werden von dort sofort am nächsten Morgen die
zuständigen Sozialteams übermittelt.
Feststellung
Die Stadt Aachen hat das Verfahren zum Kinderschutz für die Fachkräfte des Jugendamtes
seit vielen Jahren ausführlich beschrieben und die verbindliche Anwendung geregelt. Die
Verfahrensstandards werden fortlaufend den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Verfahrensregelungen zum Kinderschutz werden durch die Stadt Aachen erfüllt.
Beachtung der Anforderungen an die Verfahrensstandards
Die Stadt Aachen hat im Rahmen zweier interner Überprüfungen in den Jahren 2012 und 2013
die Einhaltung der Verfahrensstandards zum Kinderschutz durch die Fachkräfte des ASD stichprobenartig nachvollzogen.
Anlass für die erste Überprüfung mit 42 Vorgängen waren u.a. Überlastungsanzeigen mehrerer
Mitarbeiter. Die Ergebnisse der ersten Überprüfung zeigten Defizite insbesondere in der Einhaltung von Zeitvorgaben, zu den festgelegten Verfahrensschritten, in der Dokumentation einschließlich zu leistender Unterschriften und in der Bewertung des Gefährdungsrisikos.
Die erneute Überprüfung 2013 diente dazu festzustellen, ob die Arbeitsqualität im ASD und
Kinderschutz durch die in der zweiten Jahreshälfte 2012 schrittweise erfolgte Personalverstärkung verbessert werden konnte. Hierzu wurden 44 Fälle herangezogen. Das Ergebnis zeigt
durchgängige Verbesserungen. Die Defizite konnten fast halbiert werden. Da es sich um Fälle
handelt, die noch in den Zeitraum der schrittweisen personellen Verstärkung fallen, kann von
einer weiteren Reduzierung ausgegangen werden.
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Stadt Aachen
Jugend
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Die GPA NRW hat die grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsqualität zum Anlass genommen,
auf eine Einsichtnahme in Fallakten zum Kinderschutz zu verzichten.
Feststellung
Die Stadt Aachen hat durch eine personelle Verstärkung des ASD die Einhaltung der Verfahrensstandards zum Kinderschutz deutlich verbessern können.
Empfehlung
Der Stadt Aachen wird empfohlen, die Überprüfung der Fallakten auf Einhaltung der Verfahren zum Kinderschutz nach zwei Jahren zur Qualitätssicherung zu wiederholen.
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Stadt Aachen
Jugend
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Schulen und Sport der Stadt
Aachen im Jahr 2014
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
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INHALTSVERZEICHNIS
Schulen und Sport
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Flächenmanagement Schulen und Turnhallen
3
Grundschulen
4
Weiterführende Schulen (gesamt)
7
Hauptschulen
7
Realschulen
8
Gymnasien
9
Gesamtschulen
10
Schulturnhallen
12
Turnhallen (gesamt)
14
Die Sportstättensituation im Schulsportbereich
15
Gesamtbetrachtung
19
Schulsekretariate
Organisation und Steuerung
Schülerbeförderung
Organisation und Steuerung
20
21
24
25
Portfoliomanagement und Lebenszykluskosten
26
Anlagen: Ergänzende Grafiken/Tabellen
28
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
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Schulen und Sport
Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Schulen und Sport umfasst folgende Handlungsfelder:
• Flächenmanagement der Schulen (ohne Förderschulen) und Turnhallen,
• Schulsekretariate und
• Schülerbeförderung.
Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Die
Analyse der Gebäudeflächen sensibilisiert die Kommunen für einen bewussten und sparsamen
Umgang mit ihrem Gebäudevermögen. Die Prüfung der Schulsekretariate dient als Orientierung
im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Die Optimierung der Schülerbeförderung
ist Voraussetzung für einen effizienten Mitteleinsatz. Gleichzeitig zeigt die GPA NRW Strategien
und Handlungsmöglichkeiten auf, vorhandene Potenziale sukzessive umzusetzen.
Die GPA NRW führt interkommunale Kennzahlenvergleiche durch und betrachtet die Organisation und Steuerung. Sie hat Benchmarks ermittelt für die Kennzahlen zu den Schulflächen. Auf
der Basis dieser Benchmarks berechnet sie Potenziale für jede Schulform.
Die Flächen- und Schülerzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2011/2012. Bezugsgröße ist
1
die Bruttogrundfläche (BGF) der Gebäude. Die Stadt Aachen konnte sämtliche prüfungsbezogenen Daten innerhalb einer kurzen Zeitfrist liefern. Die zur Verfügung gestellten Daten zu den
städtischen Schulen sind transparent und schlüssig.
Feststellung
Die Datenlage zu den städtischen Schulen in Aachen ist sehr gut.
Flächenmanagement Schulen und Turnhallen
Ein vorausschauendes Flächenmanagement ist ein wichtiges Werkzeug zur Haushaltskonsolidierung der Städte und Gemeinden. Es muss sich am Bedarf sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren und die Auswirkungen des demografischen Wandels berücksichtigen.
Unter diesen Vorgaben analysiert die GPA NRW die Flächen der Schulen und Turnhallen der
Stadt Aachen mit Ausnahme der Förderschulen. Die Benchmarks beruhen auf den Regelungen
2
für Schul-Raumprogramme sowie den gesammelten Prüfungserfahrungen. Die GPA NRW
berücksichtigt zusätzliche Flächen für die Offene Ganztagsschule (OGS) an Grundschulen sowie Ganztagsunterricht an weiterführenden Schulen entsprechend der individuellen Situation.
1
Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes.
2
Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen. RdErl. vom 19. Oktober 1995.
GABl I 1995, S. 229 (BASS 10-21 Nr. 1)
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Zusätzliche Flächen für die inklusive Beschulung förderbedürftiger Schüler sind in den Benchmarks nicht eingerechnet. Bisher gibt es keine verbindlichen Vorschriften für Raumstandards für
Schulen mit inklusivem Unterricht. Der Flächenbedarf ist davon abhängig, ob die Kommune
Schwerpunktschulen bildet, an denen sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderschwerpunkte schafft. Daher ist es grundsätzlich erforderlich, den Bedarf für jede
Schule individuell zu konkretisieren und das Raumprogramm entsprechend anzupassen.
Die Planungsabteilung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule erstellt die Schulentwicklungsplanung der Stadt Aachen. Für die Primarstufe liegt eine aktuelle Planung vor, die den
Zeitraum 2013 bis 2018 beinhaltet. Die Planung für die weiterführenden Schulen hat einen älteren Stand und deckt den Zeitraum 2010 bis 2015 ab. Die Stadt beabsichtigt, aufgrund der veralteten Datenlage die Planung für die weiterführenden Schulen neu aufzustellen.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen möglichst zeitnah aktualisieren.
Nachfolgend stellt die GPA NRW die Flächen differenziert nach Schulformen dar. Etwaige Drittnutzungen in den Gebäuden (z.B. Kita, Jugendamt, Privatschule) haben wir bereinigt. Soweit in
einem Gebäude mehrere Schulformen untergebracht sind, hat die GPA NRW die Gebäudeflächen nach der Anzahl der Schüler aufgeteilt.
Grundschulen
Wie in den meisten Kommunen ist die Zahl der Grundschüler auch in Aachen rückläufig. Zwischen den Schuljahren 2000/2001 und 2011/2012 ist die Schülerzahl von 9.341 auf 7.405 gesunken. Das entspricht einem Rückgang um rund 21 Prozent. Seit dem Schuljahr 2011/2012
stabilisieren sich die Zahlen an den Grundschulen wieder.
In der letzten Prüfrunde hat die GPA NRW bereits die Kennzahl „Bruttogrundfläche je Grundschüler“ erhoben. Für das Vergleichsjahr 2006 errechnete sich für die Stadt Aachen ein Wert
von 18,98 m² je Schüler. Dieser bildete den interkommunalen Maximalwert. Dabei wurden sowohl die Schulgebäude als auch die Turnhallen einbezogen. Zum Vergleichsjahr 2011 hat sich
dieser Wert auf 20,91 m² je Schüler erhöht.
In der aktuellen Prüfung betrachten wir Schulgebäude und Turnhallen getrennt voneinander. Im
Vergleichsjahr 2011 gab es in Aachen 40 Grundschulen mit einer Gebäudefläche von 121.000
m² BGF. Darüber hinaus gibt es drei Grundschulen in privater Trägerschaft. Diese sind nicht
Bestandteil der Prüfung.
Das Angebot zur Ganztagsbetreuung wird in Aachen intensiv genutzt. Im Schuljahr 2011/2012
betrug der Anteil der OGS-Schüler rund 55 Prozent. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 liegt die
Quote bereits bei 60 Prozent, bei weiter steigender Tendenz. Aufgrund des Ganztagsanteils
legen wir für die Aachener Grundschulen insgesamt einen Benchmark von 303 m² je Klasse an.
Neben dem Offenen Ganztag bietet die Stadt Aachen an verschiedenen Standorten auch die
Betreuungen „Schule von 8 bis 1“ sowie „13 Plus“ an.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Bruttogrundfläche Grundschulen je Klasse in m² 2011
Aachen
379
Minimum
256
Maximum
Mittelwert
415
335
1. Quartil
309
2. Quartil
(Median)
322
3. Quartil
Anzahl
Werte
367
21
Die interkommunale Positionierung ist auch im Vergleichsjahr 2011 überdurchschnittlich hoch.
Eine Grafik mit den Kennzahlenwerten der einzelnen Grundschulstandorte ist als Anlage am
Ende des Teilberichts (Grafik 1) zu finden. Besonders hohe Kennzahlenwerte weisen die folgenden Schulen auf.
• Barbarastraße 3 mit 670 m² je Klasse
• Montessori-Schule Eilendorf mit 640 m² je Klasse,
• Gerlachschule mit 570 m² je Klasse
• Schule am Lousberg mit 569 m² je Klasse
• Städt. evangelische Grundschule mit 569 m² je Klasse.
Die Montessori-Schule teilt sich das Gebäude mit der Hauptschule Eilendorf. Für die Grundschule wurden entsprechend nur die anteiligen Gebäudeflächen berücksichtigt. Die Stadt hat
die Hauptschule im Schuljahr 2010/2011 auslaufend geschlossen. Wegen des ansteigenden
Bedarfs an Montessorischulen in Aachen, soll das Gebäude zukünftig stärker durch die Montessori-Grundschule genutzt werden. Die ebenfalls in diesem Gebäude befindliche KGS Mataréstraße nimmt ab dem 01.08.2014 keine neuen Eingangsklassen mehr auf. Sie wird zukünftig nach Montessori-Grundsätzen geführt.
Darüber hinaus überschreiten noch weitere Schulen den Benchmark erheblich. Andererseits
gibt es in Aachen auch insgesamt zwölf Grundschulen, die den Benchmark erreichen oder sogar deutlich unterschreiten. Gemessen an dieser Zielgröße ergibt sich für das Vergleichsjahr
2011 im Primarbereich ein Flächenüberhang von knapp 24.000 m² BGF (2006: 52.000 m²
BGF). Zwischenzeitlich hat die Stadt Aachen die Grundschule Kronenberg geschlossen (rund
1.500 m²), was zu einer Reduzierung des Potenzials führt. Eine Schließung von weiteren
Standorten ist seitens der Stadt Aachen derzeit nicht beabsichtigt.
Die Prognosen der Stadt Aachen gehen davon aus, dass die Grundschülerzahl bis zum Schuljahr 2016/17 zunächst auf 7.136 Schüler sinken wird. In den Folgejahren erwartet sie einen
leichten Anstieg auf 7.216 Schüler. Das hat zur Folge, dass dann voraussichtlich insgesamt 306
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Grundschulklassen gebildet werden. Im Vergleichsjahr 2011/2012 waren es 320 Klassen. Sofern die Schulstandorte dann noch unverändert bestehen, würde sich der Kennzahlenwert auf
396 m² je Klasse verändern. Gleichzeitig prognostiziert die Stadt auch einen steigenden OGSAnteil von rund 80 Prozent zum Schuljahr 2018/2019. Dies würde den Benchmark auf 314 m² je
Klasse erhöhen. Der zusätzliche Flächenüberhang würde hierdurch wieder kompensiert werden, so dass sich aus der Prognose der Schülerzahlen keine wesentliche Veränderung des
Potenzials ergibt.
Die GPA NRW hat in Aachen verschiedene Aspekte identifiziert, die der Realisierung der ausgewiesenen Potenziale teilweise entgegenstehen. Auffällig ist zum einen, dass es zahlreiche
Standorte gibt, die verhältnismäßig klein, d.h. nur ein- oder zweizügig sind. Im Mittel gibt es in
den Aachener Grundschulen rund 8 Klassen je Standort. Das bedeutet, dass die Schulen im
Durchschnitt zweizügig sind. Vierzügige Grundschulen gibt es in Aachen nicht. Dies hat einen
direkten Einfluss auf die Flächensituation, da kleine Schulen in der Regel nicht so flächeneffizient gebaut werden können wie Gebäude, die für eine große Anzahl an Schülern ausgelegt
sind. Das Verhältnis von Nutzfläche zu Gesamtfläche ist entsprechend ungünstiger. Insoweit
wird die Stadt Aachen die von uns ausgewiesenen, rechnerischen Potenziale nicht vollständig
ausschöpfen können.
Darüber hinaus hat die Stadt Aachen bereits aktuell einen hohen Inklusionsanteil. Rund 30 Prozent aller Schüler, die einen Förderbedarf haben, werden inklusiv beschult. Hierfür ist in einem
gewissen Rahmen zusätzlicher Flächenbedarf gegeben, der durch den Benchmark der GPA
NRW nicht abgebildet wird.
Handlungsmöglichkeiten sieht die GPA NRW im Rahmen des Offenen Ganztags. Der Schulentwicklungsplan sieht vor, dass für jede OGS-Gruppe ein zusätzlicher Raum zur Verfügung
stehen soll. Dies führt dazu, dass die Betreuung überwiegend in einer parallelen Raumstruktur
durchgeführt wird. Andere Städte nutzen in stärkerem Maße auch die Klassenräume für den
Ganztag. Durch eine solche multifunktionale Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten ergeben
sich in erheblichem Umfang Möglichkeiten zur Flächenreduktion bzw. -optimierung.
Empfehlung
Durch die multifunktionale Nutzung von Klassenräumen kann die Stadt große Teile des von
uns ausgewiesenen Potenzials realisieren. Auf zukünftige Neu- oder Erweiterungsbauten
sollte die Stadt soweit wie möglich verzichten.
Darüber hinaus kann die Stadt Aachen auch das bestehende Standortkonzept hinterfragen.
Einzelne Standorte sollten hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit kritisch auf den Prüfstand gestellt
werden.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte prüfen, inwieweit eine Reduzierung von Grundschulstandorten möglich ist.
Aufgrund der städtischen Struktur ist zu erwarten, dass auch bei einer geringeren Anzahl an
Standorten grundsätzlich eine gute Erreichbarkeit für die Grundschüler gewährleistet ist. Hierbei
ist allerdings zu beachten, dass in Außenbezirken die Erreichbarkeit der nächstgelegenen
Schule für einige Kinder problematisch sein kann.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Weiterführende Schulen (gesamt)
Das Angebot an kommunalen weiterführenden Schulen umfasste in Aachen in 2011/12
• sechs Hauptschulen,
• vier Realschulen,
• acht Gymnasien und
• vier Gesamtschulen.
Daneben gab es in Aachen fünf Gymnasien in privater Trägerschaft. Nur die Schulen in kommunaler Trägerschaft sind Gegenstand der folgenden Betrachtungen.
In der letzten Prüfrunde hat die GPA NRW auch die Kennzahl „Bruttogrundfläche je Schüler“ für
die weiterführenden Schulen erhoben. Dabei wurden sowohl die Schulgebäude als auch die
Turnhallen einbezogen. Für das Vergleichsjahr 2006 errechnete sich für die Stadt Aachen ein
Wert von 13,23 m² je Schüler. Damit hatte die Stadt Aachen im Jahr 2006 eine gute Auslastung
der Schulgebäude und entsprechend geringe Flächenüberhänge. Zum Vergleichsjahr
2011/2012 liegt der Wert mit 16,10 m² je Schüler auf einem höheren Niveau. Ursächlich hierfür
sind im Wesentlichen der Rückgang der Schülerzahlen sowie der Ausbau von pädagogischen
Angeboten, insbesondere Ganztag und Inklusion. Die GPA NRW geht in den folgenden Abschnitten vertiefend auf diese Aspekte ein.
Hauptschulen
Die Zahl der Hauptschüler hat sich in Aachen im Vergleich der Schuljahre 2000/01 und 2011/12
von 2.319 auf 1.714 (26 Prozent) verringert. Die sinkenden Schülerzahlen in den Hauptschulen
sind nicht allein demografisch bedingt, sondern auch wesentlich auf das veränderte Schulwahlverhalten zurückzuführen. Dieser Trend ist landesweit zu beobachten.
Im Vergleichsjahr 2011 gab es in Aachen sechs Hauptschulen mit einer Gebäudefläche von
36.000 m² BGF. Aufgrund des Ganztagsanteils von über 56 Prozent setzen wir für die Aachener
Hauptschulen insgesamt einen Benchmark von 350 m² je Klasse an.
Bruttogrundfläche Hauptschulen je Klasse in m² 2011
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Stadt Aachen
Aachen
Schulen und Sport
Minimum
410
287
9036
Maximum
Mittelwert
530
421
1. Quartil
396
2. Quartil
(Median)
425
3. Quartil
Anzahl
Werte
465
21
Für das Vergleichsjahr 2011 errechnet sich ein Flächenüberhang von rund 5.000 m² BGF. Die
Prognosen der städtischen Schulentwicklungsplanung gehen davon aus, dass die Schülerzahl
bis zum Schuljahr 2018/19 um weitere 37 Prozent (1.076 Schüler) absinken wird. Bereits zum
Schuljahr 2014/2015 befinden sich nur noch 1.342 Schüler in den Aachener Hauptschulen. Als
Reaktion auf den Schülerrückgang hat die Stadt Aachen die Auflösung folgender Hauptschulen
beschlossen:
• Hauptschule Kronenberg (6.255 m²)
• Klaus-Hemmerle-Schule (6.766 m²)
• Hauptschule Eilendorf (3.990 m²)
Die Stadt Aachen nutzt das Gebäude der Klaus-Hermmerle-Schule derzeit noch übergangsweise als Kindertagesstätte. Mittelfristig strebt sie eine Vermarktung des Grundstückes an. Auch
das Grundstück der HS Kronenberg soll vermarktet werden. Die Stadt Aachen hat damit bereits
Potenziale realisiert, die über die von uns ausgewiesenen Flächenüberhänge deutlich hinausgehen.
Das Gebäude der Hauptschule Eilendorf soll weiterhin schulischen Zwecken dienen. Zukünftig
werden voraussichtlich eine Montessori-Grundschule sowie eine Kindertageseinrichtung diese
Räumlichkeiten nutzen.
Feststellung
Die Stadt Aachen hat die Handlungserfordernisse erkannt und mit der Schließung von drei
Hauptschulstandorten auf den Schülerrückgang reagiert.
Perspektivisch ergibt sich möglicherweise weiterer Handlungsbedarf. Die Aufnahmezahlen des
Schuljahres 2014/2015 liegen deutlich unterhalb der Erwartungswerte. Für alle drei verbliebenen Hauptschulen haben sich lediglich 93 Schüler für die fünfte Klasse angemeldet. Bleiben die
Anmeldezahlen auf diesem Niveau, so wird sich die Zahl der Hauptschüler auf rund 600 reduzieren. Bei einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen, sind alle verbleibenden Hauptschulen
im Bestand gefährdet.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahlen die Schließung weiterer Standorte zu prüfen.
Realschulen
Die Zahl der Realschüler hat sich in Aachen im Vergleich der Schuljahre 2000/01 und 2011/12
nur leicht von 2.609 auf 2.043 (rund 22 Prozent) verringert. Im Vergleichsjahr 2011 gab es in
Aachen vier Realschulen mit einer Gebäudefläche von 27.000 m² BGF. Aufgrund des Ganztagsanteils von über 20 Prozent setzen wir für die Aachener Realschulen insgesamt einen
Benchmark von 293 m² je Klasse an.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Bruttogrundfläche Realschulen je Klasse in m² 2011
Aachen
355
Minimum
266
Maximum
Mittelwert
396
1. Quartil
341
302
2. Quartil
(Median)
347
3. Quartil
Anzahl
Werte
385
21
In der Einzelaufstellung der Realschulen (siehe Grafik 3 am Ende des Teilberichts) bilden die
beiden folgenden Standorte besonders hohe Kennzahlenwerte ab.
• Hugo-Junkers-Realschule mit 431 m² je Klasse
• Alkuinschule mit 423 m² je Klasse
Für das Vergleichsjahr 2011 errechnet sich ein Flächenüberhang von knapp 5.000 m² BGF. Die
Prognose des Schulentwicklungsplans stellt einen weiteren Rückgang der Schülerzahlen auf
1.743 Schüler (-15 Prozent) dar. Dies führt zu einer Erhöhung des von uns ausgewiesenen
Potenzials. Allerdings besuchen bereits zum Schuljahr 2014/2015 nur noch 1.639 Schüler eine
Aachener Realschule. Wir verweisen insoweit auf unsere obige Empfehlung, den Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen zu aktualisieren.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, die Realschulstandorte hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit zu prüfen und gegebenenfalls einen Standort zu reduzieren. Basis hierfür sollte
eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung sein.
Gymnasien
Die Zahl der Gymnasiasten ist in Aachen im Vergleich der Schuljahre 2000/01 und 2011/12 von
6.748 auf 7.299 (acht Prozent) angestiegen. Die acht städtischen Gymnasien haben eine Gebäudefläche von rund 88.000 m² BGF. Der Benchmark ist auf Gymnasien mit achtjähriger Laufzeit ausgerichtet und berücksichtigt einen Anteil von 80 Prozent Ganztagsschülern.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Bruttogrundfläche Gymnasien je Klasse in m² 2011
Aachen
Minimum
286
231
Maximum
336
Mittelwert
279
1. Quartil
259
2. Quartil
(Median)
282
3. Quartil
Anzahl
Werte
286
21
In der Einzelaufstellung der Gymnasien (siehe Grafik 4 am Ende des Teilberichts) fällt insbesondere der hohe Wert des Geschwister-Scholl-Gymnasiums mit 468 m² je Klasse auf. Darüber
hinaus haben auch das Anne-Frank-Gymnasium (329 m² je Klasse) und das Inda-Gymnasium
(319 m² je Klasse) hohe Werte. Insgesamt vier Gymnasien unterschreiten den Benchmark.
Für das Vergleichsjahr 2011 errechnet sich ein Flächenüberhang von 2.000 m² BGF. Hieraus
lassen sich keine konkreten Handlungsmöglichkeiten ableiten. Aus der perspektivischen Entwicklung der Schülerzahlen können sich allerdings Optionen ergeben. Der Schulentwicklungsplan geht noch von einem Rückgang von rund 20 Prozent aus, bedarf aber auch in diesem
Punkt einer Aktualisierung. Zum Schuljahr 2014/2015 besuchten 6.812 Schüler die Aachener
Gymnasien.
Empfehlung
Nach der Aktualisierung der Schülerprognose sollte die Stadt Aachen kritisch prüfen, ob alle
Standorte der Gymnasien dauerhaft erforderlich sind.
Hierbei muss die Stadt Aachen auch die aktuellen Entwicklungen im Ganztag berücksichtigen.
Die Stadt strebt für die Gymnasien einen Ganztagsanteil von 100 Prozent an. Hierzu wurden
seit 2011 drei Mensen gebaut: Rund 3.000 m² BGF zusätzliche Fläche. Der Benchmark läge in
diesem Fall bei 290 m² BGF je Klasse.
Gesamtschulen
Die Zahl der Gesamtschüler ist in Aachen im Vergleich der Schuljahre 2000/01 und 2011/12
von 2.920 auf 3.878 (33 Prozent) angestiegen. Die Gebäudefläche der vier Gesamtschulen
beträgt rund 53.000 m² BGF. Die Gesamtschulen werden als Ganztagsschulen betrieben. Dies
ist im Benchmark berücksichtigt.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Bruttogrundfläche Gesamtschulen je Klasse in m² 2011
Aachen
367
Minimum
268
Maximum
445
Mittelwert
358
1. Quartil
317
2. Quartil
(Median)
362
3. Quartil
393
Anzahl
Werte
20
Im Kennzahlenvergleich der einzelnen Standorte (siehe Grafik 5 am Ende des Teilberichts)
zeigt die 4. Aachener Gesamtschule mit 802 m² je Klasse einen auffällig hohen Wert. Dies liegt
daran, dass die Schule neu gegründet wurde und dort erst wenige Jahrgänge unterrichtet werden. In den kommenden Schuljahren wird sich die Schülerzahl erhöhen und der Kennzahlenwert entsprechend anpassen. Die übrigen drei Gesamtschulen überschreiten ebenfalls den
Benchmark, allerdings nur leicht.
Die Kennzahlenausprägung lässt auf Potenziale bei den Gesamtschulen schließen. Für das
Vergleichsjahr 2011 errechnet sich ein Flächenüberhang von rund 6.000 m² BGF. Für die
Folgejahre geht die Schulverwaltung von einem Anstieg der Schülerzahlen aus. Bis zum Schuljahr 2015/2016 steigt die Anzahl der Gesamtschüler laut Schulentwicklungsplanung voraussichtlich um rund neun Prozent (343 Schüler). Hierdurch wird ein Teil des Potenzials (rund
4.000 m²) bereits realisiert sein. Die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen bestätigt die
Prognose. Zum Schuljahr 2014/2015 stieg die Schülerzahl bereits auf 4.067. Inwieweit Handlungsmöglichkeiten verbleiben, ist von der konkreten Entwicklung der Schülerzahlen abhängig.
Empfehlung
In Abhängigkeit von der aktualisierten Schülerprognose sollte die Stadt Aachen die Flächensituation in den Gesamtschulen untersuchen. Sofern Räumlichkeiten in größerem Umfang
nicht für schulische Zwecke benötigt werden, sollte die Stadt Möglichkeiten alternativer Nutzungen prüfen.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Potenzialberechnung Schulgebäude 2011
Schulart
BGF je Klasse
in m²
Benchmark je
Klasse in m²
BGF
Flächenpotenzial je
Klasse in
m² BGF
Anzahl
Klassen
Potenzial in m² BGF
(gerundet)
Grundschulen
379
303
76
320
24.000
Hauptschulen
410
350
60
89
5.000
Realschulen
355
293
62
76
5.000
Gymnasien
286
279
7
309
2.000
Gesamtschulen
346
308
38
153
6.000
946
42.000
Gesamt
Die GPA NRW legt der monetären Bewertung der ermittelten Flächenüberhänge einen jährlichen Betrag von 100 Euro je m² BGF zugrunde. Dieser beinhaltet Aufwand für Personal im
Gebäudemanagement, Bauunterhaltung, Bewirtschaftung sowie Abschreibungen und Kapitalkosten. Erfahrungswerte aus der Gebäudewirtschaft gehen von Vollkosten für die betriebenen
Flächen zwischen 100 und 200 Euro je m² BGF aus. Die GPA NRW orientiert sich damit bewusst konservativ am unteren Ende der tatsächlichen Spannbreite. Dies reicht aus, um für die
besondere Bedeutung des Themas zu sensibilisieren und adäquate Konsolidierungspotenziale
für den Haushalt aufzuzeigen.
Die Flächenüberhänge je Klasse/Kurs werden mit der Anzahl der Klassen/Kurse im Schuljahr
2011/12 multipliziert. Hieraus ergibt sich ein gesamtstädtisches Flächenpotenzial von rund
42.000 m². Dies entspricht einem monetären Potenzial von rund 4,2 Mio. Euro. Nach Aussage
des Gebäudemanagements der Stadt Aachen liegen die Kosten je m² BGF bei vielen Gebäuden in Aachen unterhalb von 100 Euro je m². Insoweit kann das tatsächliche monetäre Potenzial geringer ausfallen. Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, die Flächenüberhänge anhand der tatsächlichen Kosten der jeweiligen Gebäude zu konkretisieren.
Für die Umsetzung des inklusiven Unterrichts können zusätzliche Flächen (z.B. für Differenzierungsräume; Therapie- oder Rückzugsräume, Pflege-/Hygieneräume) notwendig sein. Diese
Räume benötigen mit 20 - 30 m² BGF allerdings wesentlich weniger Fläche als Klassenräume.
Aktuell wird die Schulflächenplanung zudem durch eine stark gestiegene Zahl von zugewanderten Kindern und Jugendlichen erschwert. Ihnen müssen zunächst in „Auffangklassen“ die nötigen Deutschkenntnisse vermittelt werden, um dann am Unterricht teilnehmen zu können. Diese
Faktoren erschweren die Realisierung der ausgewiesenen Potenziale.
Schulturnhallen
Hier betrachten wir lediglich die Sport- und Turnhallen, die für den Schulsport der städtischen
Grundschulen und weiterführenden Schulen (ohne Berufskollegs, Förderschulen und Schulen in
nichtstädtischer Trägerschaft) genutzt werden. Neben den Schulen in kommunaler Trägerschaft
existieren im Stadtgebiet insgesamt 22 Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft. Bei schulübergreifender Nutzung sind die Halleneinheiten und Flächen anteilig berücksichtigt.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Bruttogrundfläche Schulturnhallen je Klasse
in m² im interkommunalen Vergleich 2011
Aachen
67
Minimum
42
Maximum
80
Mittelwert
1. Quartil
63
59
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
66
Anzahl
Werte
68
15
Die GPA NRW geht davon aus, dass in mittleren und großen Städten eine Halleneinheit für
zwölf gebildete Klassen bzw. Kurse ausreicht. Die Beurteilungsgrundlage basiert auf der Annahme, dass drei Sportunterrichtsstunden je Klasse/Kurs pro Woche erteilt werden. Somit ist
aus schulischer Sicht die Halleneinheit mit 36 Sportunterrichtsstunden pro Woche belegt. Die
Schul- und Sportverwaltungen in den kreisfreien Städten haben diese Einschätzung weitgehend
bestätigt.
Ausgehend von einem Sportflächenbedarf von einer Übungseinheit je zehn bzw. zwölf Klassen
ergibt sich für die Stadt Aachen folgende Gegenüberstellung mit dem aktuell vorhandenen Bestand:
Vergleich Bedarf und Bestand Turnhalleneinheiten 2011
Aachen
Bedarf bei zehn
Klassen / Einheit
Bedarf bei zwölf
Klassen / Einheit
Bestand
Grundschulen
32,0
26,7
39,0
Hauptschulen
8,9
7,4
7,0
Realschulen
7,6
6,3
6,0
Gymnasien
30,9
25,7
18,0
Gesamtschulen
15,3
12,7
11,0
Gesamt
94,7
78,8
81,0
Neben den 81 berücksichtigten Halleneinheiten sind noch acht „sonstige Halleneinheiten“ vorhanden, welche sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen befinden. Diese werden
schulübergreifend, mit Ausnahme der Turnhalle „An der Schanz“, auch von verschiedenen
Schulen genutzt. Die Gymnastikhallen fließen unabhängig von ihrer Größe mit einem Faktor
von 0,5 Halleneinheiten in die Berechnung mit ein.
Feststellung
Der Bestand an Halleneinheiten entspricht, ausgehend von einer Übungseinheit je zwölf
Klassen, nahezu dem aktuellen Bedarf im Vergleichsjahr. Das Angebot an Schulturnhallen
ist daher aktuell angemessen.
Gleichwohl weisen die meisten Vergleichsstädte ein noch geringeres Angebot von Schulturnhallen auf: In Aachen errechnet sich eine Quote von 0,86 Halleneinheiten je zehn Klassen, wie der
nachfolgende interkommunale Vergleich belegt:
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Vergleich Halleneinheiten je zehn Klassen 2011
(ohne Berufskollegs, Förderschulen und Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft)
Aachen
0,86
Minimum
0,53
Maximum
0,99
Mittelwert
0,78
1. Quartil
0,74
2. Quartil
(Median)
0,82
3. Quartil
Anzahl
Werte
0,84
17
Der Fachbereich Sport der Stadt Aachen weist in diesem Zusammenhang auf die zunehmende
Bedeutung der Spiel- und Sportangebote im Rahmen der Ganztagsschulen hin. Die Stadt
Aachen ist im Zusammenhang mit der Ausweitung des Ganztagsbetriebes bestrebt, Hallenkapazitäten hierfür bereitzustellen. Durch die insgesamt leicht rückläufigen Schülerzahlen wird
sich der Hallenbedarf für den Schulsport zukünftig verringern. Der vorhandene Bestand sollte
daher auch zukünftig ausreichend sein.
Der Hallenbedarf für den Ganztagsbetrieb konnte durch den Fachbereich Sport der Stadt
Aachen noch nicht näher quantifiziert werden.
Empfehlung
Die Bedarfe und Entwicklungen des Hallensports sollten kontinuierlich weiter überprüft werden.
Durch einen weiteren Ausbau des Ganztagsbetriebes im Schulsektor ergeben sich auch Auswirkungen auf den Umfang der Hallenkapazitäten. So erfordert der Verbleib der Schülerinnen
und Schüler bis in den frühen Nachmittagsbereich die vollen Hallenkapazitäten. Diese können
an die Vereine oder andere Nutzergruppen folglich nicht weitergegeben werden. Die Stadt
Aachen trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie den schulischen Nutzungen gemäß Benutzungsordnung bis 17 Uhr Vorrang gewährt.
Ferner besteht die Chance Kooperationen zwischen den Schulen und Vereinen bzw. anderen
Hallennutzern (z.B. Kindergärten) weiter voranzutreiben und auszubauen.
Zukünftig sollen nach Auskunft durch den Fachbereich Sport, neben den Nutzungszeiten für
Unterrichtszwecke auch die Bedarfe und Belegungszeiten für den Ganztagsbetrieb (insbesondere an Grundschulen) differenziert erfasst werden.
Neben den Schulen in städtischer Trägerschaft existieren innerhalb des Stadtgebietes auch
kirchliche und private Schulen (nichtstädtische Trägerschaft) sowie Weiterbildungs/Berufskollegs in Trägerschaft der Städteregion Aachen (insgesamt 22 Schulen). Hierfür werden
auch entsprechende Hallenkapazitäten durch die Stadt Aachen zur Verfügung gestellt.
Turnhallen (gesamt)
Hier beziehen wir alle Sport- und Turnhallen ein, die den Einwohnern für sportliche Aktivitäten
zur Verfügung stehen. Neben den obigen Schulturnhallen sind zusätzlich die Hallen von Berufskollegs und Förderschulen erfasst sowie Hallen mit reiner Vereinsnutzung. Dazu gehören
nicht nur Hallen, die im Eigentum der Stadt stehen oder von ihr angemietet sind. Einbezogen
werden sämtliche Objekte, deren Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung von der Kommune unterstützt wird (z.B. durch Vereinszuschüsse). Sport- und Turnhallen für spezielle Sportarten wie
Eissport, Leichtathletik, Tennis, Radsport, Reitsport etc. bleiben dagegen unberücksichtigt.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Kennzahlenvergleiche Turnhallen gesamt
Kennzahl
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil (Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
BGF Turnhallen in m²
je 1.000 Einwohner
285
183
722
335
284
336
355
17
Durchschnittliche BGF
je Halleneinheit in m²
808
715
976
830
756
845
887
14
Halleneinheiten je
1.000 Einwohner
0,35
0,32
0,52
0,41
0,38
0,40
0,44
16
Die Sportstättensituation im Schulsportbereich
Um die Schulsportsituation der städtischen Grundschulen und weiterführenden Schulen (ohne
Berufskollegs, Förderschulen und Schulen in fremder Trägerschaft) der Stadt Aachen umfassend zu beurteilen, hat die GPA NRW nachfolgend weitere Sportstätten in den Fokus genommen. Hierfür wurden die jeweiligen Belegungspläne der Sportstätten an den einzelnen Schulen
in einer Pivot-Tabelle durch die GPA NRW zusammengeführt und für das Schuljahr 2011/12
ausgewertet. Dem Fachbereich Sport wurde die differenzierte Auswertung (Excel-Datei) nach
den einzelnen Schulen, politischen Bezirken, Sportstätten etc. zur weiteren Verwendung übergeben.
Die Sportstättenvergabe erfolgt bei der Stadt Aachen durch verschiedene Verwaltungseinheiten. Für den Innenstadtbereich sowie die großen Sporthallen und Schwimmhallen ist zentral der
Fachbereich Sport zuständig. Die Sportstätten in den jeweiligen politischen Bezirken werden
dezentral durch die Bezirksverwaltungsstellen vergeben und gesteuert. Die an verschiedenen
Stellen innerhalb der Verwaltung vorgehaltenen Datensätze zur Belegung der Sportstätten sind
nicht einheitlich bzw. entsprechend verknüpft. Dies erschwerte die Datenerhebung und aufbereitung.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte die in unterschiedlicher Qualität und Güte vorhandenen Datensätze
(zentral/dezentral) homogenisieren. Zudem sollten die Kompetenzen und Zuständigkeiten für
die Vergabe von Sportstätten weitestgehend im Fachbereich Sport gebündelt werden. Hierdurch wird die Steuerungs- und Entscheidungsbasis für die Sportstättenvergabe weiter verbessert. Eine objektivere und sachgerechte Vergabe der Sportstätten ist so möglich.
Die Stadt Aachen hat dies bereits erkannt und in einem ersten Schritt eine gemeinsame Datenbasis zur Sportstättenvergabe geschaffen. Demnach hat der Fachbereich Sport nunmehr auch
Kenntnis über die Sportstättenbelegung in den einzelnen politischen Bezirken (Bezirksämter).
Der Schulsport bei der Stadt Aachen verteilt sich auf folgende Sportstätten:
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Prozentuale Verteilung Schulsport nach Sportstätten Schuljahr 2011/12
Der Großteil des Schulsports konzentriert sich, nicht zuletzt wegen der Witterungsgegebenheiten, auf den Hallenbereich und die Schwimmsportstätten.
Nicht jede Schule verfügt an ihrem Standort über eine „eigene“ Sportstätte. Für eine Versorgung ist es daher notwendig, dass Sportstätten unabhängig von ihrem jeweiligen Standort auch
von anderen Schulen mitgenutzt werden. Nur so ist der Schulsportbedarf insgesamt zu decken.
Sofern eine Sportstätte durch mehrere Schulen genutzt wird, ergibt sich bei einer anteilsmäßigen Zurechnung zu den einzelnen Schularten folgendes Bild:
Übersicht Belegungsstunden Schulsport
Schuljahr 2011/2012 (pro Woche)
Aachen
Gymnastikhalle
Turnhalle
Sporthalle
Lehrschwimmbecken
Schwimmhalle
Sportplatz
Gesamt
Grundschulen
35
1.213
-
179
191
223
1.841
Hauptschulen
16
211
8
-
51
99
384
Realschulen
38
125
106
9
51
67
397
45 (6)*
376
531
2
122
178
1.260
-
69
491
-
55
37
652
134 (140)
1.994
1.136
190
470
604
4.534
Gymnasien
Gesamtschulen
Gesamt
* () =Judohalle
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Die Nutzungsoptionen und Belegungsstundenübersicht auf Basis der politischen Bezirke sind
nachfolgend abgebildet:
Übersicht Belegungsstunden Schulsport nach Bezirken
Schuljahr 2011/2012 (pro Woche)
Aachen
Aachen-Mitte
Gymnastikhalle
Turnhalle
Sporthalle
Lehrschwimmbecken
Schwimmhalle
Sportplatz
Gesamt
133 (6)*
1.412
519
46
374
523
3.014
Brand
1
148
215
64
24
-
452
Eilendorf
-
110
-
60
9
-
179
Haaren
-
76
-
-
11
45
132
Kornelimünster/
Walheim
-
58
135
20
16
-
229
Laurensberg
-
120
267
-
32
-
419
Richterich
-
70
-
-
4
36
110
134 (140)
1.994
1.136
190
470
604
4.534
Gesamt
* () =Judohalle
Im Weiteren wird auf eine besondere Betrachtung der Sportmöglichkeiten im Außenbereich
verzichtet. Gleichwohl werden die Sportmöglichkeiten für den Sportunterricht an den Schulen
genutzt. Bei zumindest anteiliger Anrechnung erweitern sich die Möglichkeiten für die Erteilung
von Sportunterricht und die für die Schulen nutzbaren Zeiten in den Halleneinheiten (insbesondere Turn- und Sporthallen).
Auf Grundlage der Hallenbelegungspläne wurde durch die GPA NRW eine anteilige Zurechnung der Halleneinheiten zu den jeweiligen Schularten durchgeführt. Eine differenzierte Gesamtübersicht, welche den jeweiligen Bedarf mit dem Bestand an Halleneinheiten (Gymnastikräume, Judohalle, Turn- und Sporthallen) der jeweiligen Schulform vergleicht, ergibt folgendes
Bild:
Vergleich Bedarf und Bestand
Belegungsstunden Schuljahr 2011/2012 (Halleneinheiten)
Aachen
Gebildete
Klassen/Kurse
Bedarf
Abgleich
Soll/Ist
Bestand
Grundschulen
320
960
1.248
288
Hauptschulen
89
267
234
-33
Realschulen
76
228
270
42
Gymnasien
309
927
958
31
Gesamtschulen
153
459
559
100
Gesamt
947
2.841
3.269
428
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Schulen und Sport
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Die vorstehende Berechnung ist darauf abgestimmt, dass die allgemeinbildenden Schulen mindestens drei Stunden Sportunterricht pro Woche in jeder Klasse bzw. jedem Kurs unterrichten.
Dies setzt voraus, dass kein Sportlehrermangel besteht und die Schulen den Sportunterricht
gemäß Lehrplan in vollem Umfang anbieten können.
Im Ergebnis ist der Schulsport durch die vorhandenen Halleneinheiten in der gesamtstädtischen
Betrachtung im Vergleichsjahr mehr als gedeckt. Gleichwohl ergeben sich in der differenzierten
Betrachtung der einzelnen Schulformen unterschiedliche Auslastungsgrade. Aus schulischer
Sicht ergibt sich insbesondere bei den Grundschulen ein Überhang, so dass von einer Auslastung der Halleneinheiten durch den Schulsport nicht ausgegangen werden kann. Hiervon losgelöst ist die außerschulische Nutzung der Halleneinheiten, im Wesentlichen durch die örtlichen
Vereine, zu sehen.
In den Stadtbezirken der Stadt Aachen ergeben sich nachfolgende Ergebnisse:
Vergleich Bedarf und Bestand nach Bezirken
Belegungsstunden Schuljahr 2011/2012 (Halleneinheiten)
Aachen
Aachen-Mitte
Bedarf
Bestand
Soll/Ist
1.837
2.069
232
228
364
136
Eilendorf
96
110
14
Haaren
57
76
19
Kornelimünster/
Walheim
263
193
-70
Laurensberg
324
387
63
36
70
34
2.841
3.269
428
Brand
Richterich
Gesamt
Feststellung
Im Ergebnis verbleibt auch auf Ebene der politischen Bezirke eine inhomogene Auslastung
von Hallenzeiten durch den Schulsport.
Empfehlung
Durch eine gezieltere, bedarfsorientiertere Vorgehensweise (Gesamthandlungskonzept,
zentrale Hallenbelegung/-koordination, Datenbank etc.) könnte aus Sicht der GPA NRW die
Bedarfsplanung und –Belegungssituation verbessert werden. Zudem sollte im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung auch die Versorgung der Schulen mit Turn- und Sporthallen in
den Blick genommen werden.
Die anteiligen Sportunterrichtszeiten für das Schulschwimmen ergeben folgendes Bild:
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Schulen und Sport
9036
Übersicht Belegungsstunden Schulschwimmen
Schuljahr 2011/2012 (pro Woche)
Aachen
Lehrschwimmbecken
Schwimmhalle
Gesamt
Grundschulen
179
191
370
Hauptschulen
-
51
51
Realschulen
9
51
60
Gymnasien
2
122
124
Gesamtschulen
-
55
55
190
470
660
Gesamt
In der Regel decken die Lehrschwimmbecken schwerpunktmäßig die Bedarfe der Schulen im
Primarbereich. Für die weiterführenden Schulen sind die Schwimmhallen von Bedeutung.
Gesamtbetrachtung
• Die Stadt Aachen verfügt über eine Schulentwicklungsplanung, die getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen erfolgt. Die Planung für die weiterführenden Schulen ist aufgrund des veränderten Wahlverhaltens der Eltern nicht mehr aktuell. Die GPA
NRW empfiehlt, die Planung für die weiterführenden Schulen zeitnah zu aktualisieren.
• Die Flächenkennzahlen der Grundschulen in Aachen sind überdurchschnittlich hoch und
deuten auf entsprechende Flächenüberhänge hin. Verschiedene individuelle Aspekte
wirken sich allerdings erhöhend auf die Kennzahlen aus. Zum einen sind die Schulen in
Aachen verhältnismäßig klein. Sie sind im Durchschnitt lediglich zweizügig. Kleine Schulen sind in der Regel weniger flächeneffizient als große Schulen. Zum anderen realisiert
die Stadt Aachen bereits aktuell einen hohen Grad an inklusiver Beschulung. Hierfür sind
zusätzliche Räume erforderlich. Insoweit wird die Stadt Aachen die von uns ausgewiesenen Flächenpotenziale nur teilweise realisieren können. Auch ist der OGS-Anteil in
Aachen mit rund 60 Prozent bereits hoch. Die Stadt strebt eine zukünftige Betreuungsquote von 70 Prozent an. Handlungsmöglichkeiten sieht die GPA NRW primär darin, die
vorhandenen Räumlichkeiten in stärkerem Maß als bisher multifunktional zu nutzen.
• Bei den weiterführenden Schulen deuten die Kennzahlenausprägungen insbesondere bei
den Hauptschulen und den Gesamtschulen auf Flächenüberhänge hin. Die Stadt hat die
Handlungserfordernisse erkannt und bereits mit der Schließung von drei Hauptschulen
auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert. Das von uns ausgewiesene Potenzial
ist damit realisiert. Allerdings deutet die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen perspektivisch auf weitere Handlungsmöglichkeiten bei den Hauptschulen hin. Aufgrund der voraussichtlich ansteigenden Schülerzahlen bei den Gesamtschulen wird dieses Potenzial
zukünftig zumindest teilweise realisiert werden.
• Bei den Realschulen und Gymnasien weist die GPA NRW ebenfalls Flächenüberhänge
aus. Ob und inwieweit die rechnerischen Überhänge zu faktischen Handlungsmöglichkeiten führen, ist von der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen in diesen Segmenten
abhängig. Die derzeitige Planung geht von einem Rückgang der Schülerzahlen aus.
Gleichwohl bestehen Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf das Wahlverhalten der Eltern.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
• Bei den Schulturnhallen sind ebenfalls Potenziale ersichtlich. Die GPA NRW empfiehlt,
mit Hilfe einer gezielten Vorgehensweise (Gesamthandlungskonzept, zentrale Hallenbelegung/-koordination, Datenbank etc.) die Bedarfsplanung und –Belegungssituation zu
verbessern.
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Flächenmanagement Schulen und Turnhallen der Stadt Aachen mit dem Index 3.
Schulsekretariate
Die Anforderungen an die Schulsekretariate haben sich in den vergangen Jahren verändert
durch
• sinkende Schülerzahlen,
• die Bildung von Schulverbünden,
• die Ausweitung von Betreuungsangeboten und Ganztagsunterricht,
• das Bildungs- und Teilhabepaket sowie
• die zunehmende Integration und Inklusion.
Dies wirkt sich zwangsläufig auf den Personalbedarf in den Schulsekretariaten aus.
Die Stadt Aachen hatte 2011 insgesamt 41,75 Vollzeit-Stellen in den Schulsekretariaten. Für
die Kennzahlenbildung ermittelt die GPA NRW die Personalaufwendungen anhand der KGSt3
Durchschnittswerte . Dadurch bleiben personenbezogene Einflussgrößen wie zum Beispiel das
Alter der Beschäftigten ohne Auswirkung. Auf dieser Basis berechnet, entstehen der Stadt
Aachen Personalaufwendungen in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro jährlich. Die Stellen teilen sich
wie folgt auf die Schulformen auf:
• Grundschulen 13,44 Stellen,
• Hauptschulen 3,86 Stellen,
• Realschulen 2,94 Stellen,
• Gymnasien 13,01 Stellen,
• Gesamtschulen 5,60 Stellen und
• Förderschulen 2,90 Stellen.
3
Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Stand 2012/13)
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro 2011
Aachen
Minimum
78
Maximum
55
Mittelwert
103
73
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
67
72
3. Quartil
Anzahl
Werte
76
22
Aachen positioniert sich im oberen Viertel und verzeichnet damit vergleichsweise hohe Aufwendungen für Schulsekretariate. Betrachtet man die verschiedenen Schulformen, so sind größere
Unterschiede erkennbar. Dies betrifft sowohl die Ausprägung der Kennzahl als auch die relative
Positionierung im interkommunalen Vergleich. Die Kennzahlenwerte für die einzelnen Schulformen sind der Tabelle 2 am Ende des Teilberichts zu entnehmen.
Die Aufwendungen für die Schulsekretariate sind abhängig von der Stellenbewertung (Eingruppierung) und der Stellenbemessung (Anzahl Stellenanteile vollzeitverrechnet). Die GPA NRW
unterzieht diese beiden Einflussgrößen nachfolgend einer detaillierten Analyse.
Organisation und Steuerung
Eingruppierung der Sekretariatskräfte
In den meisten Kommunen sind die Sekretariatsstellen den Entgeltgruppen 5 und 6 zugeordnet.
Oft erhalten die Beschäftigten jetzt die Entgeltgruppe 6, weil sie so nach dem früher geltenden
Bundesangestelltentarifvertrag eingruppiert waren und dieser Besitzstand gewahrt wird. Die
Schulsekretariatsstellen der Stadt Aachen waren 2011 den Entgeltgruppen 6 und 5 zugeordnet.
Qualitatives Stellenniveau 2011
Entgeltgruppe /
Besoldungsgruppe
Aachen:
Vollzeit-Stellen
Aachen:
Anteil in Prozent
Interkommunale
Verteilung in Prozent
E9
-
-
0,6
E8
-
-
7,3
E7
-
-
0,1
E6
25,4
60,9
54,7
E5
16,3
39,1
31,7
E4
-
-
0,0
E3
-
-
5,5
Die Stellen sind bei den Grund- und Förderschulen nach EG 5 bewertet. Bei den anderen
Schulformen hat die Stadt Aachen die Sekretariatskräfte in der Regel nach EG 6 eingruppiert.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Regelungen zur Besitzstandswahrung. Darüber hinaus
gibt es noch Stellen mit persönlichen Zulagen (z.B. von EG 5 nach EG 6). Die Stellenbewertung
basiert auf einer eigenen Bewertung der Stadt Aachen.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Aufwendungen je Vollzeit-Stelle Sekretariate 2011
Aachen
42.430
Minimum
39.437
Maximum
Mittelwert
46.243
42.421
1. Quartil
41.368
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
42.630
Anzahl
Werte
43.527
22
Stellenbewertungen und Organisationsuntersuchungen in anderen Städten führen regelmäßig
zu einer Eingruppierung der Sekretariatsstellen in E5 bzw. E6. Die Stadt Aachen bewegt sich
ebenfalls auf diesem Niveau. Dies kommt auch in den oben dargestellten Aufwendungen je
Vollzeit-Stelle um Ausdruck. Die Eingruppierung nach EG 6 wird mittelfristig entfallen, da es
sich um Eingruppierungen zur Besitzstandswahrung handelt.
Feststellung
Die Eingruppierung in die Stufen E5 bzw. E6 entspricht interkommunalem Standard. Die
GPA NRW sieht insoweit keinen Handlungsbedarf.
Verfahren zur Stellenbemessung
Die Stadt Aachen hat auf Basis einer Organisationsuntersuchung in den Schulsekretariaten im
Jahr 2009 eine Neukonzeption der Stellenbemessung vorgenommen. Diese ist zum 01.01.2013
in Kraft getreten. Erforderlich wurde sie, weil sich die Aufgabeninhalte der Sekretariate in den
vorausgegangenen Jahren stark verändert hatten. Die Organisationsuntersuchung wurde durch
den Fachbereich 11 „Personal und Organisation“ durchgeführt Darüber hinaus hat die Stadt die
Belange der Schulsekretariate in der „Dienstanweisung für die Beschäftigten in städtischen
Schulsekretariaten“ vom 10.02.2014 detailliert geregelt. Darin ist auch ein umfangreicher Tätigkeitskatalog enthalten, der die auszuübenden Tätigkeiten beschreibt.
Die Stadt Aachen verfügt über eine detaillierte Berechnungsgrundlage für die Bemessung der
Stellenbesetzung. Diese orientiert sich am sogenannten „Bochumer Modell“. Die Bemessung
erfolgt hier differenziert nach Schulformen. Die Stellenanteile berechnen sich anhand des Tätigkeitkataloges und der mittleren Bearbeitungszeiten. Für schulspezifische Besonderheiten gibt
es „Sonderkontigente“ (z.B. für Sprachprüfung, Instrumentalunterricht, Kooperation RWTH).
Feststellung
Das Verfahren zur Stellenbemessung ist umfassend und transparent geregelt.
Derzeit findet seitens der Stadt eine erste Evaluation des Verfahrens statt.
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariate 2011
Aachen
546
Minimum
428
Maximum
778
Mittelwert
602
1. Quartil
548
2. Quartil
(Median)
605
3. Quartil
659
Anzahl
Werte
22
Die Tabelle verdeutlicht, dass die Sekretariatskräfte in Aachen eine vergleichsweise geringe
Anzahl an Schülern betreuen. Die Kennzahlenwerte für die einzelnen Schulformen sind der
Tabelle 2 am Ende des Teilberichts zu entnehmen. Hierbei ist auffällig, dass es größere Unterschiede zwischen den einzelnen Schulformen gibt. Die Kennzahlenausprägung schwankt - absolut gesehen - bei den weiterführenden Schulen zwischen 444 Schülern je Vollzeit-Stelle
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
(Hauptschulen) und 695 Schülern je Vollzeit-Stelle (Realschulen). Die relative Positionierung im
interkommunalen Vergleich ist - mit Ausnahme der Gesamtschulen - durchgängig unterdurchschnittlich.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte die Kennzahlenausprägung zum Anlass nehmen, die Stellenbemessung zu überprüfen. Der Vergleich deutet auf entsprechende Potenziale im Rahmen der
Stellenbemessung hin.
Mit einer moderaten Steigerung der Quote auf z.B. 600 Schüler je Stelle, könnte die Stadt ein
Potenzial von rund 160.000 Euro realisieren. Gegebenenfalls sind hierfür allerdings eine gezielte Aufgabenkritik und der Verzicht auf bestimmte Tätigkeiten erforderlich. Im Rahmen der Evaluation überprüft die Stadt Aachen derzeit auch die Stellenbemessung. Ergebnisse stehen noch
nicht fest.
Die Berechnung des Bedarfs erfolgt mit der Neukonzeptionierung ab 01.01.2013 jährlich. Auf
Grundlage des Berechnungsergebnisses nimmt die Stadt auch Anpassungen vor, soweit dies
vertraglich möglich ist. Allerdings existieren in Aachen nur starre Verträge ohne jährliche Anpassungsmöglichkeiten. Reduzierungen sind nur auf freiwilliger Basis möglich. Es gibt bisher
auch keine vertraglichen Nebenabreden hinsichtlich einer flexiblen Stundenanpassung. Somit
sind die kurzfristigen Steuerungsmöglichkeiten der Stadt sehr begrenzt. In der Vergangenheit
waren Anpassungen der Arbeitszeiten nach Auskunft der Stadt Aachen allerdings unproblematisch.
Im Hinblick auf die rückläufigen Schülerzahlen werden die Neuberechnungen zukünftig bei vielen Schulen zu einer Verringerung der erforderlichen Arbeitszeiten führen. Da eine Reduzierung
der Wochenstunden bei der Stadt Aachen die Zustimmung der Sekretariatskraft voraussetzt,
kann diese ohne Einverständnis der Betroffenen erst im Falle einer Fluktuation umgesetzt werden. Viele Vergleichsstädte arbeiten daher bereits mit flexibleren Arbeitsverträgen, die in einem
bestimmten Rahmen eine Anpassung der Stundenzahl bei Bedarfsänderungen ermöglichen.
Hierzu ist auch eine Einbindung des Personalrates erforderlich.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte zukünftig eine flexible Vertragsgestaltung für die Sekretariatskräfte
anstreben, um die Arbeitszeiten zeitnah an den sich verändernden Bedarf anpassen zu können.
Hinweise zu alternativen Stellenbemessungsverfahren kann der im Sommer 2014 erschienene
KGSt-Bericht zu diesem Thema geben. Darin werden drei verschiedene Varianten zur Stellenbemessung beschrieben:
• die Einordnung über Kennzahlenwerte,
• ein relativ pauschales Verfahren mit Sockelansätzen sowie
• ein analytisches Verfahren, das auf einem detaillierten Aufgabenkatalog mit mittleren Bearbeitungszeiten basiert.
Letzteres ermöglicht – ähnlich wie das Aachener Verfahren - eine individuelle Bedarfsberechnung für jede einzelne Schulform in Abhängigkeit vom Tätigkeitsfeld des Sekretariatspersonals.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
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Örtliche Besonderheiten und Zusatzaufgaben werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Durch das
von der KGSt mit dem Bericht zur Verfügung gestellte Excel-Tool ist für jeden Standort mit
überschaubarem Aufwand eine individuelle Stellenbedarfsberechnung durchzuführen.
Schülerbeförderung
Bei der Schülerbeförderung liegt der Schwerpunkt der Prüfung in der Beurteilung, ob und inwieweit sich die Kommunen bereits mit der Optimierung der Schülerbeförderung befassen. Im
Jahr 2011 hatten 7.750 Schüler Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten. Insgesamt zahlte die
Stadt Aachen 2011 rund 3,2 Mio. Euro für die Schülerbeförderung. Hierbei entfielen rund 2,9
Mio. Euro auf den Schulweg und rund 0,24 Mio. Euro auf den Weg zu Sportstätten bzw. Sonderveranstaltungen.
Kennzahlen Schülerbeförderung 2011
Kennzahl
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil (Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Aufwendungen (gesamt) je
Schüler in Euro
139
59
164
114
100
112
129
22
Aufwendungen Schulweg je
befördertem Schüler in Euro
378
378
1.611
642
519
568
672
18
Anteil der beförderten Schüler
an der Gesamtschülerzahl in
Prozent
34,0
4,0
34,0
17,7
14,4
15,4
22,5
18
Die Stadt Aachen bewegt sich bei den Gesamtaufwendungen je Schüler im Bereich des oberen
Quartils. Sie gehört damit zu den 25 Prozent der Städte mit den höchsten Aufwendungen für
Schülerbeförderung. Bezogen auf die Anzahl der tatsächlich beförderten Schüler stellt sich die
Kennzahl günstiger dar. So bilden die Aufwendungen für den Schulweg je befördertem Schüler
in Aachen den Minimalwert.
Die Höhe der Aufwendungen für Schülerbeförderung ist wesentlich vom Anteil der tatsächlichen
beförderten Schüler abhängig. Dieser wird durch das Schulangebot der Stadt, die Einpendlerquote und die städtische Struktur (Bevölkerungsdichte) beeinflusst. Als attraktiver Schulstandort
zieht die Stadt Aachen zahlreiche Schüler aus Nachbarkommunen an, was zusätzliche Schülerbeförderungskosten verursacht. Der Anteil an Einpendlern beträgt in Aachen rund 17 Prozent. Das liegt deutlich oberhalb des interkommunalen Mittelwertes von rund sechs Prozent
(Median). Aufgrund der räumlichen Entfernung besteht für diese Schüler in der Regel eine
Pflicht zur Kostenübernahme durch die Stadt.
Darüber hinaus hat Aachen eine unterdurchschnittliche Bevölkerungsdichte. Mit 1.690 Einwohnern je km² liegt die Quote deutlich unterhalb des Medians von 1.950 Einwohnern je km². Dies
hat zur Folge, dass die Entfernungen zwischen dem Wohnort und der Schule tendenziell größer
sind als in anderen Städten. Auch hierdurch kann in stärkerem Maße eine Pflicht der Stadt zur
Übernahme von Fahrtkosten entstehen.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Organisation und Steuerung
Die Stadt Aachen nutzt für die Schülerbeförderung überwiegend den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Schüler können ermäßigte School&Fun-Tickets beziehen, die eine
Nutzung des ÖPNV rund um die Uhr ermöglichen. Dies ist ein Angebot der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG).
Der Schulträger bescheinigt den Interessenten für ein School&Fun-Ticket auf Antrag ihre Anspruchsberechtigung. Das Verkehrsunternehmen erhebt dann den zutreffenden Preis direkt
beim Schüler und händigt ihm das Ticket aus. Die gesetzlichen Eigenanteile von bis zu zwölf
Euro je Monat hat die Stadt an das Verkehrsunternehmen abgetreten. Hat ein Schüler einen
Anspruch auf Schülerbeförderung, zahlt er entsprechend nur den Eigenanteil für ein solches
School&Fun-Ticket.
Die Stadt Aachen zahlt dem Verkehrsunternehmen durch vertragliche Verpflichtung für die
School&Fun-Tickets einen jährlichen Pauschalbetrag. Bis zur Einführung des School&FunTickets im Jahr 2002 hatte der Schulträger die Ticketkosten für anspruchsberechtigte Schüler
übernommen. Er hat den Kaufpreis für die ausgegebenen Fahrausweise an das Verkehrsunternehmen gezahlt. So wurde sichergestellt, dass nur die tatsächlichen Aufwendungen für anspruchsberechtigte Schüler erstattet wurden.
Diese Summe der Zahlungen des Schulträgers an das Verkehrsunternehmen wurde bei Einführung des School&Fun-Tickets als Pauschale festgeschrieben. Es erfolgt eine jährliche Fortschreibung des Betrages anhand der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Tarifentwicklung. Ob die Summe der Zahlungen heute noch den tatsächlichen Aufwendungen für anspruchsberechtigte Schüler entspricht, kann nicht festgestellt werden. Die Wirtschaftlichkeit der
gewählten Verfahrensweise wurde seitens der Stadt bisher nicht geprüft.
Feststellung
Es ist derzeit nicht feststellbar, ob die an das Verkehrsunternehmen gezahlten Beträge den
tatsächlichen Aufwendungen für Schülerbeförderung entsprechen. Die gewählte Verfahrensweise ist insoweit intransparent.
Es kann derzeit auch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Pauschalzahlungen
eine Quersubventionierung des öffentlichen Nahverkehrs durch das Schulverwaltungsamt erfolgt.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte eine Modifizierung der Vereinbarung prüfen. Sofern tatsächlich eine
Subventionierung des Verkehrsunternehmens gewünscht ist, sollte dies transparent und von
den Schülerbeförderungskosten getrennt erfolgen.
Schülerspezialverkehr wird in Aachen nur eingesetzt, wenn eine Inanspruchnahme des ÖPNV
seitens der Schüler nicht möglich ist. Bei Anträgen auf Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs holt die Stadt neben einem ärztlichen Gutachten auch eine amtsärztliche Stellungnahme ein. Hierin wird über die Notwendigkeit, Umfang und Art der Beförderung gutachterlich Stellung genommen. Im Jahr 2011 betraf der Schülerspezialverkehr insgesamt 133 Schüler.
Davon waren 70 Förderschüler, 51 Grundschüler sowie zwölf Schüler auf weiterführenden
Schulen. Das Schulverwaltungsamt schreibt den Schülerspezialverkehr regelmäßig alle vier
Jahre aus, zuletzt im Jahr 2012.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Portfoliomanagement und Lebenszykluskosten
Die nachfolgende Betrachtung beschränkt sich nicht auf die Aachener Schulen, sondern bezieht
sich auf das gesamte städtische Gebäudeportfolio.
Kommunale Immobilien binden ein enormes Finanzvolumen und verursachen hohe Folgekosten. Ein Portfoliomanagement, durch das die Zusammensetzung und weitere Entwicklung des
Gebäudebestandes bewusst gesteuert wird, ist daher insbesondere in großen Städten uner4
lässlich. Außerdem ist es wichtig, die Gebäude anhand ihrer Lebenszykluskosten zu bewerten.
Nur wenn diese bekannt sind, kann die Kommune die Wirtschaftlichkeit von Immobilien beurteilen und belastbare Entscheidungsgrundlagen liefern. Mit dem als Anlage beigefügte Fragebogen (siehe Berichtsende, Tabelle 1) hinterfragt die GPA NRW, inwieweit diese Anforderungen
bei der Stadt Aachen erfüllt sind.
Hierzu hat die GPA NRW die Fragen nach ihrer Bedeutung gewichtet. Basierend auf dem vor
Ort geführten Interview haben wir bewertet, inwieweit die Stadt Aachen die einzelnen Kriterien
erfüllt (nicht/ansatzweise/überwiegend/vollständig). Daraus errechnet sich ein Erfüllungsgrad,
bei dem die Stadt Aachen einen Wert von 84 Prozent erreicht. Dies zeigt, dass die Anforderungen bereits zu großen Teilen erfüllt sind.
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen übernimmt als zentrale Stelle federführend die
Funktion der strategischen Immobiliensteuerung. Grundvoraussetzung für die Optimierung des
Gebäudebestandes ist ein vollständiger Überblick über die einzelnen Objekte: Belegung, Flächendaten, Aufwendungen und Erträge sowie der Zustand des Gebäudes und der Haustechnik
müssen bekannt sein. Darüber hinaus sollte auch ein Instandhaltungs- und Sanierungskataster
für alle Gebäude vorhanden sein. In Aachen liegen alle entscheidungsrelevanten Daten in
transparenter Form vor.
Feststellung
Die GPA NRW beurteilt die organisatorische Ausgestaltung der gebäudewirtschaftlichen
Aufgaben sowie die vorhandene Datenqualität und -transparenz in Aachen als vorbildlich.
Möglichkeiten zur weiteren Optimierung sieht die GPA NRW nur in geringem Umfang. Derzeit
ist das Verfahren zur Portfoliosteuerung noch nicht verbindlich geregelt. Auch finden die Gebäude der städtischen Beteiligungen im Rahmen der Portfoliobetrachtung bisher nur geringe
Beachtung.
Empfehlung
Die Stadt Aachen sollte das Verfahren zur Portfoliosteuerung verbindlich regeln. Hierbei sollten auch die Gebäude der städtischen Beteiligungen stärker in die Betrachtungen einbezogen werden als bisher. Parallel dazu sollte die Stadt zu allen Gebäudegruppen konkrete Flächenziele festlegen und das bereits bestehende Ziel- und Kennzahlensystem entsprechend
erweitern.
Für eine Lebenszykluskostenbetrachtung müssen sämtliche Gebäude- und Nutzungskosten
zusammengeführt und ausgewertet werden. Solche langfristig ausgerichteten Kostenvergleiche
4
Lebenszykluskosten beinhalten alle Kosten und Erträge einer Immobilie von seiner Planung bis zum Abriss bzw. zur Verwertung.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
stellt die Gebäudewirtschaft in der Regel nur bei Bedarf an, um z.B. anstehende Neubau- oder
Sanierungsvarianten zu vergleichen. Für die bestehenden Gebäude führt sie solche umfassenden Wirtschaftlichkeitsvergleiche nicht standardmäßig durch. Ein Kennzahlensystem für gebäudewirtschaftliche Kosten ist bereits im Einsatz. Eine zusammenfassende Auswertung im Sinne
des Lebenszykluskonzeptes befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase. Die Erhebung solcher Kennzahlen würde es ermöglichen, unwirtschaftliche Gebäude eindeutig zu identifizieren.
Empfehlung
Die Gebäudewirtschaft sollte ein Kennzahlensystem zur Erfassung und Auswertung der Lebenszykluskosten aufbauen. Das bereits bestehende Controlling und das Berichtswesen
sollten um Auswertungen zu den Lebenszykluskosten entsprechend erweitert werden.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Anlagen: Ergänzende Grafiken/Tabellen
Grafik1: BGF Grundschulen je Klasse in m² nach Standorten 2011
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Grafik2:
BGF Hauptschulen je Klasse in m² nach Standorten 2011
Die auslaufenden Schulen (KHS Klaus-Hemmerle-Schule und GHS Eilendorf) werden mit Ablauf des Schuljahres
2013/2014 bzw. 2014/2015 geschlossen. Die Reformpädagogische Sekundarstufe am Dreiländereck (Kronenberg) wird
im Schuljahr 2015/2016 endgültig aufgelöst.
Grafik3:
BGF Realschulen je Klasse in m² nach Standorten 2011
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
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Grafik4:
BGF Gymnasien je Klasse in m² nach Standorten 2011
Grafik5:
BGF Gesamtschulen je Klasse in m² nach Standorten 2011
Die 4. Aachener Gesamtschule befindet sich im Aufbau. Der Kennzahlenwert wird sich zukünftig entsprechend verringern.
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
9036
Tabelle 1: Erfüllungsgrad „Portfoliomanagement und Lebenszykluskosten“
Fragen
Erfüllungsgrad
Bewertung /
Skalierung
erreichte Punkte
Gewichtung
Optimalwert
Organisation des Portfoliomanagements
Bestehen klare und nachhaltige Zielvorgaben
des VV/ der Politik zur Optimierung des Immobilienbestandes?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Wird die Zielerreichung bzw. die Einhaltung der
strategischen und operativen Vorgaben kontinuierlich überprüft und gemessen?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Besteht eine zentrale Stelle innerhalb der Verwaltung, die federführend für die strategische
Immobilienportfoliosteuerung und Vorbereitung
entsprechender Entscheidungen in VV und Politik
zuständig ist?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
überwiegend
erfüllt
1
2
2
6
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
ansatzweise
erfüllt
1
2
2
6
40
48
Gibt es ein festes Regelwerk, das ein verbindliches Verfahren zur Portfoliosteuerung vorgibt?
Wird der vorhandene Gebäudebestand im Sinne
einer systematischen Portfolioanalyse kontinuierlich auf seine Notwendigkeit für die kommunale
Aufgabenerfüllung kritisch hinterfragt/überprüft?
Werden in das zentrale Portfoliomanagement
auch die Immobilien der städtischen Beteiligungen (Konzernsteuerung "Immobilien") einbezogen?
Punktzahl Organisation des Portfoliomanagements
Erfüllungsgrad Organisation des Portfoliomanagements
83
IT-Systeme und Datengrundlagen
Ist eine Gebäudeübersicht vorhanden? Können
Bruttogrundflächen, Nutzflächen, die Gebäudeanzahl ohne Rechercheaufwand angegeben werden?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Sind die Gebäudedaten strukturiert, z.B. in einem
CAFM-System erfasst und wird das System
permanent gepflegt?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Sind die Gebäudekosten strukturiert, z.B. in
einem kaufmännischen System erfasst und wird
das System permanent gepflegt?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Werden zyklisch Berichte aus den Systemen
erstellt und den Entscheidungsträgern zur Steuerung des Portfolios weitergeleitet?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Gibt es für alle Gebäude ein Instandhaltungs- und
Sanierungskataster?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Ist der Sanierungs- und Instandhaltungsstau
ermittelt?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
überwiegend
erfüllt
2
2
4
6
vollständig
3
2
6
6
Werden das Instandhaltungs- und das Sanierungskataster jährlich aktualisiert?
Verfügen Sie über ein Vertragskataster für exter-
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9036
Erfüllungsgrad
Fragen
ne Services und Dienstleistungen?
Bewertung /
Skalierung
erreichte Punkte
Gewichtung
Optimalwert
erfüllt
Wird das Vertragskataster zyklisch aktualisiert,
erfolgen zyklische Neuausschreibungen?
vollständig
erfüllt
3
2
Punktzahl IT-Systeme und Datengrundlagen
6
6
64
66
Erfüllungsgrad IT-Systeme
97
Lebenszykluskostenmanagement (Einzelgebäude)
Haben Sie für Ihre Gebäude jeweils ein Betriebskonzept in dem die wichtigsten Fakten/Vorgaben
zum Betrieb des Gebäudes erfasst sind?
überwiegend
erfüllt
2
2
4
6
Berücksichtigen Sie zukünftige Nutzungsänderungen und die erforderlichen Anpassungen
bereits in Ihren Planungen?
überwiegend
erfüllt
2
1
2
3
Haben Sie einen Instandhaltungskatalog je Gebäude?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Kennen Sie die notwendigen Instandhaltungsraten je Gewerk oder Anlage?
ansatzweise
erfüllt
1
2
2
6
Haben Sie einen Sanierungskatalog je Gebäude?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Kennen Sie die technischen Nutzungsdauern
Ihrer Gebäude, Gewerke und Anlagen?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
32
39
Punktzahl Lebenszykluskostenmanagement (Einzelgebäude)
Erfüllungsgrad Lebenszykluskostenmanagement (Einzelgebäude)
82
Lebenszykluskosten (Portfolio der Gebäude), Standortentscheidungen
Werden die Gebäude- und Nutzungskosten im
Rahmen einer Lebenszykluskostenbetrachtung
zusammengeführt und ausgewertet?
ansatzweise
erfüllt
1
1
1
3
Erfolgt eine standortübergreifende Betrachtung
der Lebenszykluskosten?
ansatzweise
erfüllt
1
2
2
6
Erfolgt eine langfristige Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von Einzelgebäuden in Form von
detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
ansatzweise
erfüllt
1
3
3
9
Werden bei Standortentscheidungen Szenarienberechnungen beispielweise Neubau vs. Sanierung erstellt?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Beträgt der Betrachtungszeitraum der Berechnungen mindestens 20-30 Jahre?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
21
33
Punktzahl Lebenszykluskosten (Portfolio der Gebäude), Standortentscheidungen
Erfüllungsgrad Lebenszykluskosten (Portfolio der Gebäude), Standortentscheidungen
64
Lebenszykluskosten (Einzelgebäude)
Definieren Sie bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen Zielwerte die seitens der Planungsbeteiligten erreicht werden müssen?
vollständig
erfüllt
3
3
9
9
Führen Sie LZK-Berechnungen in sehr frühen
vollständig
3
3
9
9
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
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Fragen
Erfüllungsgrad
Planungsphasen, Bsp. Wettbewerb oder VOFVerfahren durch (gegebenenfalls durch Dritte,
z.B. Architekten oder Fachplaner)?
Bewertung /
Skalierung
erreichte Punkte
Gewichtung
Optimalwert
erfüllt
Sind die Lebenszykluskosten - nicht nur die Energiekosten - ein Entscheidungsmerkmal für die
Auswahl des Entwurfs?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Werden die Berechnungen detailliert und nicht
über Kennzahlen (Mittelwerte o.ä.) erstellt?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Werden die LZK-Berechnungen in den wesentlichen HOAI-Phasen (2, 3,5) aktualisiert?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Werden alle Nutzungskostenarten der DIN 18960
in den LZK-Berechnungen berücksichtigt?
vollständig
erfüllt
3
1
3
3
Werden die zu erwartenden Preissteigerungsraten je Kostenart in den Berechnungen berücksichtigt?
vollständig
erfüllt
3
1
3
3
Erfolgen die LZK-Berechnungen dynamisch in
einem VoFi-Modell?
nicht erfüllt
0
3
0
9
Betrachten Sie bei den Maßnahmen zur Optimierung der Energiekosten auch die zukünftigen
Instandhaltungs- und Sanierungskosten?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Geben Sie Standards bezüglich des Energieverbrauchs Ihrer Gebäude (Plusenergie, Passivhaus,
etc.) vor?
vollständig
erfüllt
3
1
3
3
51
60
Punktzahl Lebenszykluskosten (Einzelgebäude)
Erfüllungsgrad Lebenszykluskosten (Einzelgebäude)
85
Kennzahlensystem
Ist ein Kennzahlensystem zur Erfassung und
Auswertung der Lebenszykluskosten im Einsatz?
überwiegend
erfüllt
2
3
6
9
Werden die Kennzahlen Lebenszykluskosten
zyklisch ausgewertet?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Sind detaillierte Kennzahlen zu Errichtungskosten
vorhanden?
vollständig
erfüllt
3
1
3
3
Sind detaillierte Kennzahlen zu Nutzungskosten
vorhanden?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
Werden Maßnahmen ergriffen, wenn aus dem
Kennzahlensystem deutliche Abweichungen
erkennbar sind?
vollständig
erfüllt
3
2
6
6
ansatzweise
erfüllt
1
3
3
9
30
39
Gibt es Szenarienberechnungen für unwirtschaftliche Gebäude?
Punktzahl Kennzahlensystem
Erfüllungsgrad Kennzahlensystem
77
Gesamtauswertung
Punktzahl gesamt
Erfüllungsgrad gesamt
238
285
84
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Schulen und Sport
9036
Tabelle 2: Kennzahlen Schulsekretariate differenziert nach Schulformen 2011
Kennzahl
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1.
Quartil
2.
Quartil
(Median)
3.
Quartil
Anzahl
Werte
Grundschulen
Personalaufwendungen für
Schulsekretariate je Schüler in
Euro
73
35
125
68
54
67
75
22
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat
551
355
1.165
655
556
615
740
22
40.300
33.400
44.555
41.379
40.300
42.158
43.474
22
Personalaufwendungen für
Schulsekretariate je Schüler in
Euro
99
60
127
84
74
80
95
22
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat
444
309
704
520
451
526
570
22
43.800
33.400
46.700
42.225
40.311
43.406
43.800
22
Personalaufwendungen für
Schulsekretariate je Schüler in
Euro
63
43
102
62
54
62
64
22
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat
695
416
1.117
721
651
699
798
22
43.800
40.300
47.684
43.049
42.513
43.349
43.800
22
Personalaufwendungen für
Schulsekretariate je Schüler in
Euro
78
54
78
64
60
63
68
22
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat
561
507
875
683
626
685
729
22
43.800
39.011
47.885
43.279
42.574
43.603
43.800
22
Personalaufwendungen für
Schulsekretariate je Schüler in
Euro
63
51
107
72
64
70
79
21
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat
693
403
832
613
555
625
657
21
43.800
38.668
47.969
42.897
42.207
43.056
43.800
21
250
78
322
162
123
149
192
22
Personalaufwendungen je
Vollzeit-Stelle in Euro
Hauptschulen
Personalaufwendungen je
Vollzeit-Stelle in Euro
Realschulen
Personalaufwendungen je
Vollzeit-Stelle in Euro
Gymnasien
Personalaufwendungen je
Vollzeit-Stelle in Euro
Gesamtschulen
Personalaufwendungen je
Vollzeit-Stelle in Euro
Förderschulen
Personalaufwendungen für
Schulsekretariate je Schüler in
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Stadt Aachen
Schulen und Sport
Kennzahl
9036
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1.
Quartil
2.
Quartil
(Median)
3.
Quartil
Anzahl
Werte
Euro
Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat
Personalaufwendungen je
Vollzeit-Stelle in Euro
161
136
556
295
216
279
340
22
40.300
38.934
44.130
41.967
40.300
41.996
43.800
22
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Schulen und Sport
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