Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158024.pdf
Größe
489 kB
Erstellt
02.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beteiligte Dienststelle/n:
BA 5/0022/WP17
öffentlich
02.02.2016
BV-Sitzungen in Kullen
Antrag Die Linke vom 14.01.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2016
B5
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
offen
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage BA 5/0022/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beantragt, mindestens zweimal jährlich
Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg in der Grundschule Gut Kullen abzuhalten.
Begründet wird der Antrag damit, dass der größere Anteil der Bevölkerung des Stadtbezirkes
Laurensberg in Kullen, Steppenberg und Vaalserquartier wohnt, die Bezirksvertretungssitzungen aber
regelmäßig in „Alt“-Laurensberg stattfinden, was den Besuch der Sitzungen für Bürgerinnen und
Bürger aus den vorgenannten Ortsteilen wegen der schlechten ÖPNV-Verbindung erschwert.
Maßgeblich für die Einberufung der Bezirksvertretung sind die Regelungen der Gemeindeordnung
NRW (GO) sowie die Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen
und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995 in der derzeit geltenden Fassung.
Nach § 36 GO Abs. 5 finden für das Verfahren in den Bezirksvertretungen die für den Rat geltenden
Vorschriften entsprechende Anwendung. Nach § 47 Abs. 2 GO wird der Rat vom Bürgermeister
einberufen. Die Ladungsfrist, die Form der Einberufung und die Geschäftsführung des Rates sind
durch die Geschäftsordnung zu regeln.
Abschnitt II der vom Rat der Stadt erlassenen Geschäftsordnung enthält die Regularien für die
Bezirksvertretungen und verweist hinsichtlich der Verfahrensfragen auf die Bestimmungen des
Abschnitts I für den Rat der Stadt. In entsprechender Anwendung dieser Vorschriften beruft der
Bezirksbürgermeister die Bezirksvertretung in Form von Einzeleinladungen ein, aus der Zeit, Ort und
Tagesordnung hervor gehen. Hinsichtlich des Sitzungsortes finden sich weder in der
Gemeindeordnung noch der Geschäftsordnung explizit Regelungen. Nach der Rechtsprechung ist
allerdings dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO) insofern Rechnung
zu tragen, dass die Sitzung an gut erreichbarer Stelle im Gemeindegebiet stattfinden sollen und
zeitlich so gelegt werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, der
Sitzung beizuwohnen.
Als Tagungsraum wäre das Foyer der GGS Gut Kullen wegen der Lage im Gebäude und der Größe
geeignet, allerdings verfügt die Grundschule nicht über ausreichend geeignetes Mobiliar, um den
Sitzungsraum adäquat für Bezirksvertreter/innen, Vertreter/innen der Verwaltung, Presse und
Besucher/innen auszustatten.
Anlage/n:
Antrag Die Linke vom 14.01.2016
Vorlage BA 5/0022/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
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