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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
157541.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
25.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0364/WP17 öffentlich 35001-2016 25.01.2016 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße Ratsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.01.2016 hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.02.2016 25.02.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zur Stärkung der Wohnnutzung und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zur Stärkung der Wohnnutzung und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Der Ratsantrag 136/17 der Grünen-Fraktion vom 11.01.2016 gilt hiermit als behandelt und erledigt. Vorlage FB 61/0364/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße - zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss Die Fraktion der Grünen hat am 11.01.2016 den Antrag gestellt (s. Anlage 1), ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um im Bereich Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben sowohl das innerstädtische Wohnen als auch die Fußgängerzone zu stärken. Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Seit vielen Jahren sind jedoch Trading Down Effekte festzustellen. Das bedeutet, die Qualität der Einzelhandelsgeschäfte nimmt ab und Leerstände nehmen zu. Ein Grund hierfür ist auch, dass das Gebäude des ehemaligen Modehauses Pfeiffer seit über 10 Jahren leer steht. Es gab zwar genügend Angebote von Investoren und Projektentwicklern, aber trotz intensiver Bemühungen der Wirtschaftsförderung und Gesprächen mit dem Eigentümer ist es nicht gelungen, diese Immobilie einer neuen Nutzung zuzuführen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in den Erdgeschossen zu sichern, aber auch das Wohnen in diesem Bereich zu fördern. Durch eine Bestandsaufnahme ist zu klären, wie sich die geschossweise Aufteilung von Wohn- und Einzelhandelsflächen zurzeit darstellt. Oberhalb der Einzelhandelsnutzung könnte im Bebauungsplan eine Wohnnutzung verpflichtend festgesetzt werden. Die Festsetzung dieser Nutzungsmischung kann einen Entwicklungsimpuls bewirken und soll zu einer Belebung der innerstädtischen Fußgängerzone beitragen. Im benachbarten Baublock befindet sich an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Es ist zu prüfen, ob diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für öffentliches Parken zu prüfen. Anlage/n: 1. Ratsantrag 2. Tagesordnungsantrag 3. Übersichtsplan 4. Luftbild Vorlage FB 61/0364/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/2