Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157541.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
25.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0364/WP17
öffentlich
35001-2016
25.01.2016
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße Ratsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.01.2016
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.02.2016
25.02.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zur
Stärkung der Wohnnutzung und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes, die Aufstellung
des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich zwischen
Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zur
Stärkung der Wohnnutzung und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes, die Aufstellung
des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich zwischen
Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Der Ratsantrag 136/17 der Grünen-Fraktion vom 11.01.2016 gilt hiermit als behandelt und erledigt.
Vorlage FB 61/0364/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße - zwischen Großkölnstraße,
Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier:
Aufstellungsbeschluss
Die Fraktion der Grünen hat am 11.01.2016 den Antrag gestellt (s. Anlage 1), ein
Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um im Bereich Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben
sowohl das innerstädtische Wohnen als auch die Fußgängerzone zu stärken.
Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Seit vielen
Jahren sind jedoch Trading Down Effekte festzustellen. Das bedeutet, die Qualität der
Einzelhandelsgeschäfte nimmt ab und Leerstände nehmen zu. Ein Grund hierfür ist auch, dass das
Gebäude des ehemaligen Modehauses Pfeiffer seit über 10 Jahren leer steht. Es gab zwar genügend
Angebote von Investoren und Projektentwicklern, aber trotz intensiver Bemühungen der
Wirtschaftsförderung und Gesprächen mit dem Eigentümer ist es nicht gelungen, diese Immobilie
einer neuen Nutzung zuzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in
den Erdgeschossen zu sichern, aber auch das Wohnen in diesem Bereich zu fördern. Durch eine
Bestandsaufnahme ist zu klären, wie sich die geschossweise Aufteilung von Wohn- und
Einzelhandelsflächen zurzeit darstellt. Oberhalb der Einzelhandelsnutzung könnte im Bebauungsplan
eine Wohnnutzung verpflichtend festgesetzt werden. Die Festsetzung dieser Nutzungsmischung kann
einen Entwicklungsimpuls bewirken und soll zu einer Belebung der innerstädtischen Fußgängerzone
beitragen.
Im benachbarten Baublock befindet sich an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle, die aufgrund ihrer
Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Es ist zu prüfen, ob
diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle
vorhanden ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten
Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für öffentliches Parken zu prüfen.
Anlage/n:
1.
Ratsantrag
2.
Tagesordnungsantrag
3.
Übersichtsplan
4.
Luftbild
Vorlage FB 61/0364/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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