Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159680.pdf
Größe
322 kB
Erstellt
05.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0349/WP17
öffentlich
05.01.2016
FB 61/010
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2015 öffentlicher Teil Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
PLA
Entscheidung
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am
19.11.2015 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 61/0349/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 1/2
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2015 (öffentlicher Teil)
Vorlage FB 61/0349/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 19.11.2015
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20:55 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Vorsitzender
Ratsherr Simon Adenauer
Ratsfrau Gaby Breuer
Herr Marc Beus
Herr Rolf Eckert
Ratsherr Alexander Gilson
Herr Claus Haase
Ratsfrau Tina Hörmann
Herr Sava Jaramaz
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Dieter Müller
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
Frau Maike Schlick
Herr Benedikt Schröer
Vertretung für: Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 1/23
Frau Inken Tintemann
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
Vertretung für: Bürgermeister Norbert Plum
Herr Eshetu Wondafrash
Abwesende:
Ratsherr Wilhelm Helg
entschuldigt
Bürgermeister Norbert Plum
entschuldigt
von der Verwaltung:
Herr Wingenfeld
Dez. III
Herr Begaß
FB 02
Herr Bussen
FB 23
Herr Costard
FB 13
Herr Günther
FB 61
Herr Heinz
FB 62
Frau Hergarten
FB 61
Herr Kranz-Pitre
FB 02
Herr Kriesel
FB 61
Herr Kumkar
FB 61
Herr Larosch
B 03
Herr Meiners
FB 36
Herr Mohnen
FB 61
Frau Ohlmann
FB 61
Herr Preuth
FB 62
Herr Schavan
E 26
Herr Schneider
Dez. III
Herr Schulz
FB 63
Frau Dr. Vankann
S 69
als Schriftführerin:
Frau Vohn
«SINAME»
FB 61
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 2/23
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015 und 22.10.2015
3
Gewerbeflächenbedarf in der Stadt Aachen - Nachfrageorientierte Prognosen und
Gewerbeflächenreserven
4
Baulandkataster (Präsentation)
Vorlage: FB 62/0011/WP17
5
Bahnhof Aachen West - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur barrierefreien Erschließung
über eine neue Fußgängerbrücke
Vorlage: FB 61/0273/WP17
6
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im
Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen
hier: Nördliche Erschließung
Vorlage: FB 61/0293/WP17
7
Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten der Stadt Aachen - Auszeichnung mit dem European
Energy Award in Gold
Vorlage: Dez III/0008/WP17
8
KiTa - Kostenvergleich
Vorlage: E 26/0033/WP17
9
Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Aachen im Zeitraum 2010-2015
("Aachener Standard")
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 3/23
- Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) Vorlage: E 26/0034/WP17
10
Auswirkungen der Flüchtlingszahlen auf Masterplan und Flächennutzungsplan Aachen*2030,
Ratsantrag 109/17 der Fraktion der Piraten
Vorlage: FB 61/0294/WP17
11
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
hier: Vorstellung des aktualisierten Konzeptes, Beschluss der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Vorlage: FB 61/0271/WP17
12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche –
Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0284/WP17
13
XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0272/WP17
14
Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier:
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0274/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 4/23
15
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 540 - Bodelschwinghstraße hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0283/WP17
16
Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grüner Winkel hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- vereinfachte Änderung
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0286/WP17
17
Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ Elleter FeldÄnderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0291/WP17
18
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Private Bauvorhaben
2
Denkmalschutzangelegenheiten
3
Mitteilungen der Verwaltung:
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 5/23
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von
Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Zur Tagesordnung gibt es keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015 und 22.10.2015
Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 17.09.2015 wird bei 1 Enthaltung wegen
Nichtanwesenheit einstimmig genehmigt.
Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 22.10.2015 wird bei 1 Enthaltung wegen
Nichtanwesenheit einstimmig genehmigt.
zu 3
Gewerbeflächenbedarf in der Stadt Aachen - Nachfrageorientierte Prognosen und
Gewerbeflächenreserven
Herr Dipl.-Ing. Ralf Meyer von der AGIT trägt anhand einer PowerPoint-Präsentation zum Thema vor und
beantwortet Fragen aus dem Ausschuss.
(Die Präsentation, die auch Grundlage für einen Vortrag im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Wissenschaft war, ist im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.)
Herr Kumkar ergänzt aus Sicht der Planungsverwaltung, dass die hier vorgestellten Daten in das
Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einfließen werden. Man werde sich eingehend
und in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung sowie dem Immobilienmanagement mit der Bedarfsseite
auseinandersetzen, wobei auch das Ziel des sparsamen Umgangs mit Flächen beachtet werden müsse.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Tintemann sowie die Herren
Gilson und Pütz beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis,
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 6/23
zu 4
Baulandkataster (Präsentation)
Vorlage: FB 62/0011/WP17
Herr Preuth erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie die Möglichkeiten und Ziele des Baulandkatasters
und kündigt an, dass man zu Beginn des Jahres 2016 damit online gehen wolle.
Für die CDU-Fraktion bedankt sich Herr Gilson bei der Verwaltung für diese Arbeit. Es handele sich hier
um ein gutes Projekt, man müsse aber immer bedenken, dass es sich nur um eine Richtschnur handeln
könne. Letztlich habe man auf die tatsächliche Aktivierung der dargestellten Reserven nur sehr geringen
Einfluss.
Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus dem Dank an die Verwaltung an. Möglicherweise sei
gar nicht allen Eigentümern klar, dass eine höhere Ausnutzung ihrer Grundstücke möglich sei, hier hoffe
man doch darauf, dass das Baulandkataster zur Aktivierung einiger Reserven führe.
Für die SPD-Fraktion weist Herr Haase darauf hin, dass der Stadt Aachen keine rechtlichen
Möglichkeiten zur Verfügung stünden, eine höhere Ausnutzung von mindergenutzten Grundstücken zu
erzwingen. Dennoch hoffe man auf einen positiven Effekt durch die Veröffentlichung des
Baulandkatasters.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, die Herren Gilson,
Beus, Haase und Adenauer sowie seitens der Verwaltung Herr Preuth beteiligen, fasst der Ausschuss
den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 5
Bahnhof Aachen West - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur barrierefreien
Erschließung über eine neue Fußgängerbrücke
Vorlage: FB 61/0273/WP17
Herr Mohnen erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung. (Die dem Vortrag zugrunde liegende
Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.)
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss berichtet er, dass es im Rahmen der Modernisierungsoffensive der
Bahn durchaus positive Signale für eine Umgestaltung des Bahnhofs Aachen West gebe, allerdings
müsse man davon ausgehen, dass in diesem Zuge nur unbedingt erforderliche Maßnahmen durchgeführt
würden. Die Verlagerung des Haltepunkts sei nicht beabsichtigt und auch aus verkehrlichen
Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Eindeutig sei auch die Aussage, dass das Stellwerk weiterhin an der
heutigen Stelle benötigt werde.
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 7/23
Für die Fraktion der Grünen kritisiert Herr Rau, dass viele, bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der
städtebaulichen Studie bekannte Rahmenbedingungen offensichtlich durch das von der Campus GmbH
bzw. dem BLB beauftragten Büro nur unzureichend berücksichtigt worden seien. Die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie seien ernüchternd und ließen befürchten, dass eine Lösung über die gesetzlichen
Anforderungen der Barrierefreiheit hinaus schwierig werden wird. Es sei nun erforderlich, soweit wie
möglich Druck auf die Bahn auszuüben, um doch noch zu einer Brückenlösung zu kommen, die auch
städtebauliche Erfordernisse erfülle. Eventuell könne man sich ja auf eine Art „Stummellösung“ zum
Seffenter Weg hin verständigen, die jedoch statisch so ausgelegt sei, dass eine spätere Entwicklung
möglich bleibe.
Für die CDU-Fraktion bedauert auch Herr Gilson, dass die städtebauliche Studie in dieser Frage
offensichtlich nicht realisierbar sei. Man müsse nun Gespräche mit der Bahn und den Aufgabenträgern im
öffentlichen Nahverkehr führen, um eine für Aachen gute Lösung zu finden, wobei eine Brückenlösung
eindeutig präferiert werde.
Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus die Bedeutung des Bahnhofs West für Aachen. Man sehe
hier einen dringenden Handlungsbedarf und bedauere, dass für das Stellwerk, das offensichtlich ein
zentrales Problem in verschiedenen Varianten darstelle, keine andere Lösung in Sicht sei. Dennoch
plädiere man dafür, auch weiterhin nach Möglichkeiten für eine Brückenlösung zu suchen, im Hinblick auf
die erwartete weitere Entwicklung sei dies auf jeden Fall die bessere Option.
Für die Fraktion der Piraten äußert auch Herr Pütz eine Präferenz für eine Brückenlösung, diese Brücke
müsse jedoch auch gut nutzbar sei. Vor diesem Hintergrund halte er auch die Variante 5a für interessant,
zu der man gerne auch weitergehende Informationen erhalten würde. Zunächst müsse jedoch die Bahn
selbst aktiv werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Haase, Rau, Gilson,
Baus und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Mohnen beteiligen, schlägt der Vorsitzende eine
Beschlussfassung vor, mit der die Verwaltung beauftragt werde, im Sinne der Verwaltungsvorlage sowie
der in der Diskussion vorgebrachten Anregungen zu verfahren.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, im Sinne der Verwaltungsvorlage – ergänzt um die in der Diskussion vorgetragenen
Anregungen – zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 8/23
zu 6
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im
Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen
hier: Nördliche Erschließung
Vorlage: FB 61/0293/WP17
Frau Hergarten erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson die Notwendigkeit der Verbindung zwischen Campus West und
Campus Melaten. Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten habe man bereits ausführlich
diskutiert, letztlich sei man zu der Auffassung gelangt, dass die Variante D unter Abwägung aller Belange
die beste Lösung sei. Es sei nun erforderlich, diese Variante genau zu untersuchen im Hinblick auf ihre
Machbarkeit, dabei müsse insbesondere auf die durch die Sondertransporte vorgegebenen Bedingungen
eingegangen werden. Nicht aus den Augen verlieren dürfe man dabei aber auch die Interessen der
Bezirke, die verkehrlichen Auswirkungen auf die Bereiche Melaten, Hörn, Laurensberg und Richterich
müssten genau untersucht und die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den zuständigen politischen
Gremien vorgestellt werden.
Für die SPD-Fraktion weist Herr Haase darauf hin, dass man im Workshop zu dieser Thematik einhellig
zu der Auffassung gelangt sei, dass die Variante D die einzig sinnvolle Lösung sei, da alle anderen
Möglichkeiten keine Verbindung zwischen Campus Melaten und Campus West bieten könnten, die allen
Anforderungen gerecht werde. Man sei allerdings irritiert über die seitens des BLB inzwischen
übermittelten Signale, wonach grundsätzlich keine Bereitschaft zur Übernahme von Kosten vorhanden
sei. Dies sei natürlich keine Grundlage für das weitere Verfahren, die Investoren müssten hier auch in der
Frage der Finanzierung mitziehen.
Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass eine Entscheidung für die Variante D
viele Probleme lösen könne. Zwar sei auch in seiner Fraktion eine gewisse Skepsis vorhanden, da das
erforderliche Bauwerk oberhalb des Tunnels Pariser Ring in seinen Ausmaßen nicht unproblematisch sei.
Aufgrund der starken Bewaldung sei dies im Landschaftsbild jedoch nicht so wahrzunehmen, daher hoffe
man, diese Befürchtungen im weiteren Verfahren entkräften zu können. Hinsichtlich der mittleren Brücke
(Nord 1) plädiere man dafür, im Bebauungsplan auch weiterhin eine Option zur Realisierung vorzusehen,
als kurzen Weg für Radfahrer und Fußgänger halte man diese Verbindung für wünschenswert, auch
wenn dies kurzfristig nicht zu finanzieren sei. Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung der
Erschließung angehe, so sei der BLB als Vorhabenträger hier in der Pflicht. Die Stadt Aachen habe eine
Zusage über eine Beteiligung in Höhe von 15 Mio. € abgegeben, hierzu wolle man auch weiterhin stehen,
dennoch müsse klar sein, dass sich der BLB hier nicht zurückziehen könne.
Herr Baal stellt klar, dass für die Fläche des Campus West heute kein Baurecht bestehe. Um durch ein
Bebauungsplanverfahren hier überhaupt eine Entwicklung zu ermöglichen, müsse die Frage der
Erschließung rechtlich sauber geklärt sein, dies umfasse natürlich auch die Frage der Kosten. Aus seiner
Sicht sei es sinnvoll, heute den Beschluss über die Variante D zu fassen ebenso wie über die
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 9/23
Beibehaltung der Option für die Brücke Nord 1. Wenn man den Campus West als neues Stadtviertel
etablieren wolle, halte er es darüber hinaus für unumgänglich, Wohnen in einem nennenswerten Umfang
im Plangebiet zu ermöglichen. Da in den aktuellen Diskussionen immer mehr Zweifel daran geäußert
würden, ob die geplanten Hochpunkte mit gewerblicher Nutzung gefüllt werden könnten, könne die
Unterbringung von Wohnnutzung eine Möglichkeit bieten.
Für die Fraktion Die Linke unterstützt Herr Beus den Vorschlag, Wohnnutzung im Plangebiet
unterzubringen. Der Bedarf sei gegeben, daher sei eine ernsthafte Prüfung durch die Verwaltung
angebracht. Zur Erschließungsfrage halte auch seine Fraktion die Variante D aus planerischer Sicht für
die beste Möglichkeit, auch wenn dem notwendigen hohen Bauwerk noch Skepsis entgegen gebracht
werde. Hierzu bitte man die Verwaltung, möglichst zeitnah nähere Details darzulegen. Insgesamt halte
man es für wichtig, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen, dabei aber die städtebauliche
und architektonische Qualität hochzuhalten. Leider müsse man angesichts der Äußerungen des BLB
befürchten, dass dieser Prozess schwierig werde, es sei jedoch im Interesse aller Beteiligten, die
Ansprüche an eine qualitativ hochwertige Planung aufrechtzuhalten.
Herr Rau regt an, in die heutige Beschlussfassung noch weitere Qualitätsmerkmale der Planung
einzubeziehen. Zum einen halte man es für wünschenswert, die im städtebaulichen Entwurf
vorgesehenen Fugen ebenso im Bebauungsplan abzusichern wie die mittlere Erschließungsstraße neben
ALDI, zum anderen plädiere man dafür, das Campus-Band in der ursprünglich vorgesehenen Breite als
Verkehrsfläche festzusetzen, unabhängig von der Frage, ob ein Ausbau über die gesamte Breite schon
im ersten Schritt beabsichtigt sei.
Für die Fraktion der Piraten stellt Herr Pütz die Notwendigkeit einer so aufwendigen Erschließung wie in
Variante D vorgesehen in Frage. Aus seiner Sicht sei es nicht zwingend, dass die Nutzungen, die
Sondertransporte benötigten, ausgerechnet hier untergebracht würden. Wenn man diese Nutzungen
beispielsweise im Campus Melaten ansiedeln könnte, wäre die Erschließung des Campus West deutlich
einfacher.
Herr Kriesel erläutert hierzu, dass der Campus Melaten für die benötigten Sondertransporte aufgrund der
Ausgestaltung der Verkehrsflächen nicht gut geeignet sei, zudem fehle dort die aus Sicht der RWTH
unverzichtbare Schienenanbindung.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Gilson, Haase,
Rau, Beus und Pütz sowie seitens der Verwaltung Frau Hergarten und Herr Kriesel beteiligen, fasst Herr
Baal die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen in einem Beschlussvorschlag zusammen.
Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 10/23
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass das
Bauleitplanverfahren - Campus West auf der Grundlage der Erschließungsvariante D weitergeführt wird.
(einstimmig bei einer Enthaltung)
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, dabei die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
-
Im Plangebiet soll die Realisierung von Wohnen ermöglicht werden.
-
Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Brücke Nord 1
(Fußgänger/ Radfahrer) ebenso wie für die mittlere Erschließungsstraße (neben ALDI) als
Option geschaffen werde.
-
Das Campus-Band soll in voller Breite als Verkehrsfläche festgesetzt werden.
-
Die städtebauliche Figur soll durch entsprechende Festsetzungen insbesondere der Platzfugen
gesichert werden.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen auf die Bereiche Melaten,
Hörn, Laurensberg und Richterich zu untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den
zuständigen Gremien vorzustellen.
(einstimmig)
zu 7
Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten der Stadt Aachen - Auszeichnung mit dem
European Energy Award in Gold
Vorlage: Dez III/0008/WP17
Frau Dr. Vankann berichtet, dass die Stadt Aachen die Auszeichnung inzwischen entgegen genommen
habe.
Herr Baal dankt allen Beteiligten für ihre Arbeit.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Auszeichnung der Stadt Aachen mit dem European Energy Award in
Gold für die Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 11/23
zu 8
KiTa - Kostenvergleich
Vorlage: E 26/0033/WP17
(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Herr Schavan erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und betont, dass man mit diesen
Ausführungen einen Beitrag zur Objektivierung der Kostendiskussion im KiTa-Bau leisten wolle.
Insgesamt müsse dabei festgehalten werden, dass Kostenvergleiche komplex und eine direkte
Vergleichbarkeit nur erreichbar sei auf Basis der Bauwerkskosten, die der BKI als Kennwerte zur
Verfügung stelle (= KG 300 + 400). Die Wirtschaftlichkeit müsse an den Gesamtkosten im Lebenszyklus
eines Gebäudes gemessen werden, wobei zu beachten sei, dass moderat erhöhte Baukosten für
energieeffiziente und instandhaltungsfreundliche Gebäude langfristig zu einer Entlastung des städtischen
Haushalts und einer Reduzierung des finanziellen Risikos - bezogen auf Energiekosten – führten. Die
größten Kostenunterschiede seien in den bauwerksfremden Kosten, deren Vorgaben meist durch Nutzer
und Bedarfsträger formuliert würden, auszumachen.
Sein Plädoyer sei es, auch weiterhin energieeffiziente, im Lebenszyklus wirtschaftliche und auch
städtebaulich qualitätvolle Architektur zu realisieren, da dies den Nutzern, der Stadt und dem städtischen
Haushalt langfristig am meisten diene.
Herr Jaramaz weist darauf hin, dass die Kostenbetrachtung auf Basis der BKI-Kennwerte nur eine
Möglichkeit unter mehreren sei. Man hätte sich gewünscht, beispielsweise auch Informationen über
Erfahrungswerte im Bereich der Instandhaltung der technischen Anlagen zu erhalten, solche Daten
könnten ebenfalls Aufschluss über Wirtschaftlichkeit geben. Insgesamt seien mit der Vorlage und dem
heutigen Vortrag etliche Fragen plausibel erläutert worden, dennoch wolle man anregen zu prüfen, ob
nicht die Erfahrungen in anderen Kommunen genutzt werden könnten, in einigen Bereichen günstigere
Lösungen zu finden.
Herr Haase ergänzt hierzu, dass seit Beginn des KiTa-Programms in den 90er Jahren eine ständige
Kostensteigerung zu beobachten sei. Er sei der Auffassung, dass man sehr wohl eine Kostengrenze pro
KiTa-Gruppe festlegen könne, ohne dabei wesentliche Einschränkungen für die Nutzung befürchten zu
müssen.
Frau Hörmann sieht die öffentliche Hand in der Pflicht, im KiTa-Bau hohe Standards hinsichtlich
nutzerbezogener, ökologischer und architektonischer Qualität zu realisieren. In diesem Sinne halte die
Fraktion der Grünen die bisherige Vorgehensweise für richtig und werde diese auch weiterhin
unterstützen.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann sowie die Herren
Jaramaz und Haase und seitens der Verwaltung Herr Schavan beteiligen, fasst der Ausschuss den
folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 12/23
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der
Planungsausschuss den Bericht zum KiTa-Kostenvergleich zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 9
Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Aachen im Zeitraum 20102015 ("Aachener Standard")
- Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten Aachener Standard in
den Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) Vorlage: E 26/0034/WP17
Herr Schavan erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und betont insbesondere die
wirtschaftlichen Vorteile, die sich bei einer Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude
durch erhebliche Einsparungen bei den Energie- und Unterhaltungskosten ergäben.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der
Planungsausschuss den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 10
Auswirkungen der Flüchtlingszahlen auf Masterplan und Flächennutzungsplan
Aachen*2030,
Ratsantrag 109/17 der Fraktion der Piraten
Vorlage: FB 61/0294/WP17
Für die Fraktion der Piraten erläutert Herr Pütz kurz den Hintergrund des Ratsantrags. Die Verwaltung
habe dargelegt, wie sie den zusätzlichen Flächenbedarf berücksichtigen werde, damit sei die Zielsetzung
des Antrags erfüllt.
Herr Baal stellt fest, dass der Ratsantrag damit als behandelt gelten könne und schlägt eine
entsprechende Beschlussergänzung vor.
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 13/23
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 109/17 gilt damit als behandelt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 11
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
hier: Vorstellung des aktualisierten Konzeptes, Beschluss der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Vorlage: FB 61/0271/WP17
Frau Hergarten erläutert die Vorlage der Verwaltung und berichtet über die Beratungsergebnisse aus den
Bezirken.
Herr Baal bedankt sich für die gute Arbeit, mit der eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den
Ausschuss geschaffen werde.
Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau diesem Dank an und betont, dass man das Zentrenund Nahversorgungskonzept als ein wichtiges Instrument zur Sicherung der wohnungsnahen Versorgung
der Aachener Bevölkerung betrachte.
Für die CDU-Fraktion stimmt Herr Gilson seinen Vorrednern zu. Es sei wichtig, die Nahversorger zu
schützen, um zu verhindern, dass Einkaufsmöglichkeiten zukünftig nur noch an autogerechten
Standorten außerhalb der Zentren vorhanden seien.
Für die SPD-Fraktion spricht sich auch Herr Haase dafür aus, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die
Nahversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Auch wenn der Einfluss auf die generelle
Entwicklung manchmal gering sei, habe man mit dem Zentren- und Nahversorgungskonzept doch ein
wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und
beschließt, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 14/23
zu 12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0284/WP17
Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die bisherigen Beratungen zu diesem Verfahren
und kündigt an, dass seine Fraktion – wie bisher auch – gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung
stimmen werde. Man habe die Gründe für diese Ablehnung schon früher formuliert: Zum einen halte man
es grundsätzlich für falsch, eine bestehende Ausgleichsfläche für eine Bebauung in Anspruch zu
nehmen, zum anderen sei der Standort auch aus städtebaulichen Gründen nicht unproblematisch.
Generell sei man der Auffassung, dass ein Kirchenstandort ins Zentrum gehöre, hier befinde man sich
aber am Rande von Laurensberg. In anderen Städten habe man für eine ähnliche Problematik
innovativere Lösungen gefunden, wie beispielsweise so genannte Simultankirchen, die von
verschiedenen Gemeinden gemeinsam genutzt würden. Es sei schade, dass über eine solche Lösung in
Aachen nicht nachgedacht werde, sondern stattdessen ein solches Neubauvorhaben an einem so
problematischen Standort verfolgt werde.
Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus ebenfalls Ablehnung. Das Vorhaben sei aus
städtebaulichen und klimatischen Gründen falsch, zudem sei dieser Standort mit der schwierigen
fußläufigen Erreichbarkeit eindeutig ein Auto-Standort. Damit setze man aus seiner Sicht ein falsches
Signal.
Für die SPD-Fraktion hält Herr Haase dem entgegen, dass die Kirche selbst entscheiden müsse, wo sie
ein Angebot schaffen wolle. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung jedenfalls
folgen und dem Rat heute den Satzungsbeschluss empfehlen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische
Kirche - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, die Änderung Nr. 130 des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne und Die Linke
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 15/23
zu 13
XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen / Erweiterung DreiländerCarrée hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0272/WP17
Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Herr Kriesel, dass Spielhallen in Plangebiet ausgeschlossen
seien. Eine Verkleidung der Dachaufbauten sei nicht geregelt.
Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass die Verwaltung zur Einhausung von Dachaufbauten aktuell eine
Standardfestsetzung erarbeite, die zukünftig zur Anwendung kommen werde.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den
Bebauungsplan Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 14
Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier:
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0274/WP17
Herr Pütz berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim, die dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit zwei Ergänzungen gefolgt sei. Zum einen sollten 20% sozial
geförderter Wohnraum festgeschrieben werden, zum anderen solle die Verwaltung mit dem Investor
vereinbaren, dass die unmittelbar vom privaten Spielplatz auf den Vennbahnweg geplante
Treppenanlage nicht hergestellt wird.
Herr Baal schlägt vor, bis zum Satzungsbeschluss durch die Verwaltung klären zu lassen, wie die
Beschlussergänzungen der Bezirksvertretung berücksichtigt werden können.
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 16/23
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Satzungsbeschluss zu klären, wie die Beschlussergänzung der
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim berücksichtigt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 15
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 540 - Bodelschwinghstraße hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0283/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 17/23
zu 16
Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grüner Winkel - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- vereinfachte Änderung
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0286/WP17
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Kriesel, wie die bisher im Planungsausschuss zu
diesem Verfahren gefassten Beschlüsse in den bereits nach §34 BauGB genehmigten Bauabschnitten
umgesetzt wurden. Die Einhausung der Dachaufbauten sei im Bebauungsplan geregelt.
Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass als erster Baustein zur Umsetzung des Begrünungskonzepts die
Pflanzung der Bäume entlang des Straßenrandes bevorstehe.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß
§ 4 a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Anhebung der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe durch
technisch bedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, von
1,50 m auf 1,80 m.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen
Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 952 Krefelder Straße / Grüner Winkel - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 17
Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ Elleter FeldÄnderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0291/WP17
Für die CDU-Fraktion berichtet Herr Starmanns aus der Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren,
wo man keine einheitliche Meinung gefunden habe. Generell halte man eine Ausweitung der gewerblich
genutzten Flächen an dieser Stelle aus ökologischen Gründen für schwierig, in jedem Fall müsse aber
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 18/23
eine Möglichkeit gefunden werden, die wertvollen Biotopflächen soweit wie möglich zu schützen. Aus
seiner Sicht sei dazu ein Abstand vom Nirmer Weg von ca. 50m – 60m erforderlich, die jetzt vorgelegte
Planung mit 40m Abstand entspreche nicht der Flucht, die sich aus dieser Notwendigkeit ergebe. Zudem
sei unklar, wie die als „Parkplätze“ gekennzeichnete Fläche einzuordnen sei, beispielsweise stelle sich
die Frage, ob hier grundsätzlich auch Bebauung zulässig sein könne.
Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Haase, dass man den vorgeschlagenen Abstand von 40m unter
gewissen Bedingungen akzeptieren könne. Im weiteren Verfahren müssten dann die Baugrenzen genau
aufgenommen und die Höhen für die Bereiche B und C festgesetzt werden. Unstrittig sei auch aus seiner
Sicht, dass im Bebauungsplan Regelungen zum Schutz der Biotop-Flächen getroffen werden müssten,
auch wenn dieses Biotop außerhalb des Plangebiets liege.
Für die Fraktion der Grünen weist Herr Rau darauf hin, dass der Umweltausschuss keinen Beschluss zu
diesem Verfahren gefasst habe, da der Umweltbericht von der Realisierung dieses Vorhabens abrate.
Man sehe durchaus das Dilemma, in dem sich die Verwaltung hier befinde, schließlich gehe es um die
Sicherung von rund 700 Arbeitsplätzen in Aachen, dennoch könne seine Fraktion der Planung in dieser
Form nicht zustimmen. Es sei grundsätzlich vorstellbar, eine Lösung zu finden, wenn man bereit sei, die
Umweltbelange tatsächlich ernst zu nehmen. Dazu könne man die Baufenster so gestalten, dass die
Umweltanforderungen so weit wie möglich berücksichtigt werden, die Parkplätze anders anordnen und
begrünen und all dies vertraglich absichern, am besten in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Wenn man sich zu einer solchen Vorgehensweise entschließen könne, sei auch seine Fraktion
diskussionsbereit, in der jetzigen Fassung werde man die Planung jedoch nicht mittragen.
Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man die Planung ablehnen werde. Der Bericht der
Umweltverwaltung komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass diese Fläche aus ökologischen Gründen von
Bebauung freigehalten werden solle, diese Empfehlung wolle man ernst nehmen. Hier andere Interessen
in den Vordergrund zu stellen halte man für falsch, daher werde man dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung nicht folgen.
Herr Wingenfeld erläutert, dass in der Vorlage der Umweltverwaltung die grundsätzliche Problematik
einer Bebauung dieser Fläche dargelegt werde, das konkrete Vorhaben werde jedoch unter den im
Umweltbericht genannten Bedingungen mitgetragen. Da es sich um ein städtisches Grundstück handele,
könnten auch im Kaufvertrag bestimmte Regelungen getroffen werden, so dass aus seiner Sicht ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht erforderlich sei.
Herr Kriesel schlägt vor, einen größeren Abstand zum Nirmer Weg einzuhalten und den klimatisch
besonders kritischen Bereich aus den überbaubaren Flächen herauszunehmen. Zudem könne man den
Bereich, in dem Parkplätze vorgesehen seien, als Stellplatzfläche festsetzen und Regelungen zur
Begrünung treffen. Mit diesen Änderungen könne man in die Offenlage gehen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 19/23
Herr Wingenfeld konkretisiert diesen Vorschlag dahingehend, dass man ausgehend von der Mittelachse
des Wendehammers die Fläche östlich bzw. oberhalb der Erschließungsstraße für die Anlage von
oberirdischen Stellplätzen vorsehen könne.
Herr Begaß berichtet, dass sich die Wirtschaftsförderung bereits seit einem Jahr mit dem Unternehmen in
Verhandlungen befinde, auch die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sei bereits
diskutiert worden. Es gehe nun darum, eine Entscheidung zu treffen und damit auch dem Unternehmen
ein positives Signal zu geben.
Herr Baal betont, dass man sich mit diesem Verfahren in einen Grenzbereich begebe. Dem Unternehmen
sei mit bloßen Zusagen nicht geholfen, notwendig sei Baurecht, das auch einer gerichtlichen Überprüfung
standhalte. Eine genaue Prüfung der kritischen Punkte sei daher ebenso unverzichtbar wie genaue
Festsetzungen, letztlich müsse der Bebauungsplan die gewünschten Regelungen auch zum Ausdruck
bringen.
Herr Rau plädiert dafür, eine Lösung zu finden, mit der die unterschiedlichen Interessen
zusammengebracht werden können. Seine Fraktion beantrage daher eine Beschlussfassung, mit der die
Verwaltung beauftragt werde, die Baufelder so anzuordnen, dass mindestens ein Abstand von 50m vom
Nirmer Weg eingehalten werde. Weiterhin müsse die Fläche für Stellplätze genau festgelegt und
Regelungen zu deren Begrünung getroffen werden. Die überarbeitete Planung solle dem Ausschuss vor
der Offenlage nochmals vorgelegt werden.
Herr Beus betont, dass die Aussage der Umweltverwaltung zur Bebauung dieser Fläche eindeutig sei. Es
sei aus seiner Sicht unvertretbar, ein städtisches Grundstück trotz so negativer ökologischer
Auswirkungen zur Bebauung freizugeben und damit eigene, städtische Vorgaben nicht einzuhalten. Auch
das Verschieben von Baumassen helfe dabei nicht, die Ausrichtung der Gebäude könne erhebliche
Auswirkungen auf den Kaltluftfluss haben, die man hier in der Sitzung gar nicht ausreichend beurteilen
könne.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren
Starmanns, Haase, Rau, Gilson und Beus sowie seitens der Verwaltung die Herren Wingenfeld, Kriesel
und Begaß beteiligen, fasst Herr Baal die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen in einem
Formulierungsvorschlag für einen Auftrag an die Verwaltung zur Überarbeitung der Planung zusammen.
Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung basierend auf dem in der Sitzung vorgelegten Konzept des
Investors unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zu überarbeiten:
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Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 20/23
-
Durch Verschieben der Baugrenze ist ein Abstand von 50m zwischen Bebauung und Nirmer
Weg sicherzustellen.
-
Die überbaubare Fläche soll in etwa in der Flucht des östlichen Endes des Wendehammers
begrenzt werden.
-
Nordöstlich der geplanten Erschließungsstraße und begrenzt durch die o.a. Baugrenzen soll
keine überbaubare Fläche, sondern Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung "Fläche für
Stellplätze" festgesetzt werden.
Die überarbeitete Planung einschließlich entsprechend überarbeiteten Umweltberichts ist dem Ausschuss
in der Dezember-Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke
zu 18
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen folgende Mitteilungen der Verwaltung schriftlich vor:
-
Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen – Kornelimünster West/
Oberforstbacher Straße –
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 08.09.2015
-
Förderprojekt „3% - Energieeffizienter Sanierungsfahrplan 2050 für Kommunale Quartiere“
-
II. Änderung des Bebauungsplans 852 A – Münsterstraße/ Wohnen und Arbeiten –
«SINAME»
Ausdruck vom: 05.01.2016
Seite: 21/23