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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
159680.pdf
Größe
322 kB
Erstellt
05.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0349/WP17 öffentlich 05.01.2016 FB 61/010 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2015 öffentlicher Teil Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium PLA Entscheidung Kompetenz Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2015 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 61/0349/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.04.2016 Seite: 1/2 Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2015 (öffentlicher Teil) Vorlage FB 61/0349/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.04.2016 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses Sitzungstermin: Donnerstag, 19.11.2015 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 20:55 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße Anwesende: Ratsherr Harald Baal Vorsitzender Ratsherr Simon Adenauer Ratsfrau Gaby Breuer Herr Marc Beus Herr Rolf Eckert Ratsherr Alexander Gilson Herr Claus Haase Ratsfrau Tina Hörmann Herr Sava Jaramaz Ratsherr Manfred Kuckelkorn Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Herr Dieter Müller Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Frau Maike Schlick Herr Benedikt Schröer Vertretung für: Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Karl-Heinz Starmanns «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 1/23 Frau Inken Tintemann Ratsfrau Dr. Heike Wolf Vertretung für: Bürgermeister Norbert Plum Herr Eshetu Wondafrash Abwesende: Ratsherr Wilhelm Helg entschuldigt Bürgermeister Norbert Plum entschuldigt von der Verwaltung: Herr Wingenfeld Dez. III Herr Begaß FB 02 Herr Bussen FB 23 Herr Costard FB 13 Herr Günther FB 61 Herr Heinz FB 62 Frau Hergarten FB 61 Herr Kranz-Pitre FB 02 Herr Kriesel FB 61 Herr Kumkar FB 61 Herr Larosch B 03 Herr Meiners FB 36 Herr Mohnen FB 61 Frau Ohlmann FB 61 Herr Preuth FB 62 Herr Schavan E 26 Herr Schneider Dez. III Herr Schulz FB 63 Frau Dr. Vankann S 69 als Schriftführerin: Frau Vohn «SINAME» FB 61 Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 2/23 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015 und 22.10.2015 3 Gewerbeflächenbedarf in der Stadt Aachen - Nachfrageorientierte Prognosen und Gewerbeflächenreserven 4 Baulandkataster (Präsentation) Vorlage: FB 62/0011/WP17 5 Bahnhof Aachen West - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur barrierefreien Erschließung über eine neue Fußgängerbrücke Vorlage: FB 61/0273/WP17 6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen hier: Nördliche Erschließung Vorlage: FB 61/0293/WP17 7 Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten der Stadt Aachen - Auszeichnung mit dem European Energy Award in Gold Vorlage: Dez III/0008/WP17 8 KiTa - Kostenvergleich Vorlage: E 26/0033/WP17 9 Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Aachen im Zeitraum 2010-2015 ("Aachener Standard") «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 3/23 - Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten Aachener Standard in den Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) Vorlage: E 26/0034/WP17 10 Auswirkungen der Flüchtlingszahlen auf Masterplan und Flächennutzungsplan Aachen*2030, Ratsantrag 109/17 der Fraktion der Piraten Vorlage: FB 61/0294/WP17 11 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen hier: Vorstellung des aktualisierten Konzeptes, Beschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Vorlage: FB 61/0271/WP17 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche – Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0284/WP17 13 XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0272/WP17 14 Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier: - Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB - Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0274/WP17 «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 4/23 15 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 540 - Bodelschwinghstraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0283/WP17 16 Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grüner Winkel hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - vereinfachte Änderung - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0286/WP17 17 Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ Elleter FeldÄnderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Vorlage: FB 61/0291/WP17 18 Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1 Private Bauvorhaben 2 Denkmalschutzangelegenheiten 3 Mitteilungen der Verwaltung: «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 5/23 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse. Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge eingehalten wurde. Zur Tagesordnung gibt es keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche. zu 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015 und 22.10.2015 Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 17.09.2015 wird bei 1 Enthaltung wegen Nichtanwesenheit einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 22.10.2015 wird bei 1 Enthaltung wegen Nichtanwesenheit einstimmig genehmigt. zu 3 Gewerbeflächenbedarf in der Stadt Aachen - Nachfrageorientierte Prognosen und Gewerbeflächenreserven Herr Dipl.-Ing. Ralf Meyer von der AGIT trägt anhand einer PowerPoint-Präsentation zum Thema vor und beantwortet Fragen aus dem Ausschuss. (Die Präsentation, die auch Grundlage für einen Vortrag im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft war, ist im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.) Herr Kumkar ergänzt aus Sicht der Planungsverwaltung, dass die hier vorgestellten Daten in das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einfließen werden. Man werde sich eingehend und in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung sowie dem Immobilienmanagement mit der Bedarfsseite auseinandersetzen, wobei auch das Ziel des sparsamen Umgangs mit Flächen beachtet werden müsse. Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Tintemann sowie die Herren Gilson und Pütz beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, Abstimmungsergebnis: einstimmig «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 6/23 zu 4 Baulandkataster (Präsentation) Vorlage: FB 62/0011/WP17 Herr Preuth erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie die Möglichkeiten und Ziele des Baulandkatasters und kündigt an, dass man zu Beginn des Jahres 2016 damit online gehen wolle. Für die CDU-Fraktion bedankt sich Herr Gilson bei der Verwaltung für diese Arbeit. Es handele sich hier um ein gutes Projekt, man müsse aber immer bedenken, dass es sich nur um eine Richtschnur handeln könne. Letztlich habe man auf die tatsächliche Aktivierung der dargestellten Reserven nur sehr geringen Einfluss. Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus dem Dank an die Verwaltung an. Möglicherweise sei gar nicht allen Eigentümern klar, dass eine höhere Ausnutzung ihrer Grundstücke möglich sei, hier hoffe man doch darauf, dass das Baulandkataster zur Aktivierung einiger Reserven führe. Für die SPD-Fraktion weist Herr Haase darauf hin, dass der Stadt Aachen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stünden, eine höhere Ausnutzung von mindergenutzten Grundstücken zu erzwingen. Dennoch hoffe man auf einen positiven Effekt durch die Veröffentlichung des Baulandkatasters. Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, die Herren Gilson, Beus, Haase und Adenauer sowie seitens der Verwaltung Herr Preuth beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 5 Bahnhof Aachen West - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur barrierefreien Erschließung über eine neue Fußgängerbrücke Vorlage: FB 61/0273/WP17 Herr Mohnen erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung. (Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.) Auf Nachfrage aus dem Ausschuss berichtet er, dass es im Rahmen der Modernisierungsoffensive der Bahn durchaus positive Signale für eine Umgestaltung des Bahnhofs Aachen West gebe, allerdings müsse man davon ausgehen, dass in diesem Zuge nur unbedingt erforderliche Maßnahmen durchgeführt würden. Die Verlagerung des Haltepunkts sei nicht beabsichtigt und auch aus verkehrlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Eindeutig sei auch die Aussage, dass das Stellwerk weiterhin an der heutigen Stelle benötigt werde. «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 7/23 Für die Fraktion der Grünen kritisiert Herr Rau, dass viele, bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der städtebaulichen Studie bekannte Rahmenbedingungen offensichtlich durch das von der Campus GmbH bzw. dem BLB beauftragten Büro nur unzureichend berücksichtigt worden seien. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie seien ernüchternd und ließen befürchten, dass eine Lösung über die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit hinaus schwierig werden wird. Es sei nun erforderlich, soweit wie möglich Druck auf die Bahn auszuüben, um doch noch zu einer Brückenlösung zu kommen, die auch städtebauliche Erfordernisse erfülle. Eventuell könne man sich ja auf eine Art „Stummellösung“ zum Seffenter Weg hin verständigen, die jedoch statisch so ausgelegt sei, dass eine spätere Entwicklung möglich bleibe. Für die CDU-Fraktion bedauert auch Herr Gilson, dass die städtebauliche Studie in dieser Frage offensichtlich nicht realisierbar sei. Man müsse nun Gespräche mit der Bahn und den Aufgabenträgern im öffentlichen Nahverkehr führen, um eine für Aachen gute Lösung zu finden, wobei eine Brückenlösung eindeutig präferiert werde. Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus die Bedeutung des Bahnhofs West für Aachen. Man sehe hier einen dringenden Handlungsbedarf und bedauere, dass für das Stellwerk, das offensichtlich ein zentrales Problem in verschiedenen Varianten darstelle, keine andere Lösung in Sicht sei. Dennoch plädiere man dafür, auch weiterhin nach Möglichkeiten für eine Brückenlösung zu suchen, im Hinblick auf die erwartete weitere Entwicklung sei dies auf jeden Fall die bessere Option. Für die Fraktion der Piraten äußert auch Herr Pütz eine Präferenz für eine Brückenlösung, diese Brücke müsse jedoch auch gut nutzbar sei. Vor diesem Hintergrund halte er auch die Variante 5a für interessant, zu der man gerne auch weitergehende Informationen erhalten würde. Zunächst müsse jedoch die Bahn selbst aktiv werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen. Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Haase, Rau, Gilson, Baus und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Mohnen beteiligen, schlägt der Vorsitzende eine Beschlussfassung vor, mit der die Verwaltung beauftragt werde, im Sinne der Verwaltungsvorlage sowie der in der Diskussion vorgebrachten Anregungen zu verfahren. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Sinne der Verwaltungsvorlage – ergänzt um die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen – zu verfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 8/23 zu 6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen hier: Nördliche Erschließung Vorlage: FB 61/0293/WP17 Frau Hergarten erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung. Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson die Notwendigkeit der Verbindung zwischen Campus West und Campus Melaten. Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten habe man bereits ausführlich diskutiert, letztlich sei man zu der Auffassung gelangt, dass die Variante D unter Abwägung aller Belange die beste Lösung sei. Es sei nun erforderlich, diese Variante genau zu untersuchen im Hinblick auf ihre Machbarkeit, dabei müsse insbesondere auf die durch die Sondertransporte vorgegebenen Bedingungen eingegangen werden. Nicht aus den Augen verlieren dürfe man dabei aber auch die Interessen der Bezirke, die verkehrlichen Auswirkungen auf die Bereiche Melaten, Hörn, Laurensberg und Richterich müssten genau untersucht und die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden. Für die SPD-Fraktion weist Herr Haase darauf hin, dass man im Workshop zu dieser Thematik einhellig zu der Auffassung gelangt sei, dass die Variante D die einzig sinnvolle Lösung sei, da alle anderen Möglichkeiten keine Verbindung zwischen Campus Melaten und Campus West bieten könnten, die allen Anforderungen gerecht werde. Man sei allerdings irritiert über die seitens des BLB inzwischen übermittelten Signale, wonach grundsätzlich keine Bereitschaft zur Übernahme von Kosten vorhanden sei. Dies sei natürlich keine Grundlage für das weitere Verfahren, die Investoren müssten hier auch in der Frage der Finanzierung mitziehen. Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass eine Entscheidung für die Variante D viele Probleme lösen könne. Zwar sei auch in seiner Fraktion eine gewisse Skepsis vorhanden, da das erforderliche Bauwerk oberhalb des Tunnels Pariser Ring in seinen Ausmaßen nicht unproblematisch sei. Aufgrund der starken Bewaldung sei dies im Landschaftsbild jedoch nicht so wahrzunehmen, daher hoffe man, diese Befürchtungen im weiteren Verfahren entkräften zu können. Hinsichtlich der mittleren Brücke (Nord 1) plädiere man dafür, im Bebauungsplan auch weiterhin eine Option zur Realisierung vorzusehen, als kurzen Weg für Radfahrer und Fußgänger halte man diese Verbindung für wünschenswert, auch wenn dies kurzfristig nicht zu finanzieren sei. Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung der Erschließung angehe, so sei der BLB als Vorhabenträger hier in der Pflicht. Die Stadt Aachen habe eine Zusage über eine Beteiligung in Höhe von 15 Mio. € abgegeben, hierzu wolle man auch weiterhin stehen, dennoch müsse klar sein, dass sich der BLB hier nicht zurückziehen könne. Herr Baal stellt klar, dass für die Fläche des Campus West heute kein Baurecht bestehe. Um durch ein Bebauungsplanverfahren hier überhaupt eine Entwicklung zu ermöglichen, müsse die Frage der Erschließung rechtlich sauber geklärt sein, dies umfasse natürlich auch die Frage der Kosten. Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, heute den Beschluss über die Variante D zu fassen ebenso wie über die «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 9/23 Beibehaltung der Option für die Brücke Nord 1. Wenn man den Campus West als neues Stadtviertel etablieren wolle, halte er es darüber hinaus für unumgänglich, Wohnen in einem nennenswerten Umfang im Plangebiet zu ermöglichen. Da in den aktuellen Diskussionen immer mehr Zweifel daran geäußert würden, ob die geplanten Hochpunkte mit gewerblicher Nutzung gefüllt werden könnten, könne die Unterbringung von Wohnnutzung eine Möglichkeit bieten. Für die Fraktion Die Linke unterstützt Herr Beus den Vorschlag, Wohnnutzung im Plangebiet unterzubringen. Der Bedarf sei gegeben, daher sei eine ernsthafte Prüfung durch die Verwaltung angebracht. Zur Erschließungsfrage halte auch seine Fraktion die Variante D aus planerischer Sicht für die beste Möglichkeit, auch wenn dem notwendigen hohen Bauwerk noch Skepsis entgegen gebracht werde. Hierzu bitte man die Verwaltung, möglichst zeitnah nähere Details darzulegen. Insgesamt halte man es für wichtig, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen, dabei aber die städtebauliche und architektonische Qualität hochzuhalten. Leider müsse man angesichts der Äußerungen des BLB befürchten, dass dieser Prozess schwierig werde, es sei jedoch im Interesse aller Beteiligten, die Ansprüche an eine qualitativ hochwertige Planung aufrechtzuhalten. Herr Rau regt an, in die heutige Beschlussfassung noch weitere Qualitätsmerkmale der Planung einzubeziehen. Zum einen halte man es für wünschenswert, die im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Fugen ebenso im Bebauungsplan abzusichern wie die mittlere Erschließungsstraße neben ALDI, zum anderen plädiere man dafür, das Campus-Band in der ursprünglich vorgesehenen Breite als Verkehrsfläche festzusetzen, unabhängig von der Frage, ob ein Ausbau über die gesamte Breite schon im ersten Schritt beabsichtigt sei. Für die Fraktion der Piraten stellt Herr Pütz die Notwendigkeit einer so aufwendigen Erschließung wie in Variante D vorgesehen in Frage. Aus seiner Sicht sei es nicht zwingend, dass die Nutzungen, die Sondertransporte benötigten, ausgerechnet hier untergebracht würden. Wenn man diese Nutzungen beispielsweise im Campus Melaten ansiedeln könnte, wäre die Erschließung des Campus West deutlich einfacher. Herr Kriesel erläutert hierzu, dass der Campus Melaten für die benötigten Sondertransporte aufgrund der Ausgestaltung der Verkehrsflächen nicht gut geeignet sei, zudem fehle dort die aus Sicht der RWTH unverzichtbare Schienenanbindung. Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Gilson, Haase, Rau, Beus und Pütz sowie seitens der Verwaltung Frau Hergarten und Herr Kriesel beteiligen, fasst Herr Baal die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen in einem Beschlussvorschlag zusammen. Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 10/23 Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass das Bauleitplanverfahren - Campus West auf der Grundlage der Erschließungsvariante D weitergeführt wird. (einstimmig bei einer Enthaltung) Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, dabei die folgenden Punkte zu berücksichtigen: - Im Plangebiet soll die Realisierung von Wohnen ermöglicht werden. - Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Brücke Nord 1 (Fußgänger/ Radfahrer) ebenso wie für die mittlere Erschließungsstraße (neben ALDI) als Option geschaffen werde. - Das Campus-Band soll in voller Breite als Verkehrsfläche festgesetzt werden. - Die städtebauliche Figur soll durch entsprechende Festsetzungen insbesondere der Platzfugen gesichert werden. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen auf die Bereiche Melaten, Hörn, Laurensberg und Richterich zu untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den zuständigen Gremien vorzustellen. (einstimmig) zu 7 Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten der Stadt Aachen - Auszeichnung mit dem European Energy Award in Gold Vorlage: Dez III/0008/WP17 Frau Dr. Vankann berichtet, dass die Stadt Aachen die Auszeichnung inzwischen entgegen genommen habe. Herr Baal dankt allen Beteiligten für ihre Arbeit. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt die Auszeichnung der Stadt Aachen mit dem European Energy Award in Gold für die Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 11/23 zu 8 KiTa - Kostenvergleich Vorlage: E 26/0033/WP17 (Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.) Herr Schavan erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und betont, dass man mit diesen Ausführungen einen Beitrag zur Objektivierung der Kostendiskussion im KiTa-Bau leisten wolle. Insgesamt müsse dabei festgehalten werden, dass Kostenvergleiche komplex und eine direkte Vergleichbarkeit nur erreichbar sei auf Basis der Bauwerkskosten, die der BKI als Kennwerte zur Verfügung stelle (= KG 300 + 400). Die Wirtschaftlichkeit müsse an den Gesamtkosten im Lebenszyklus eines Gebäudes gemessen werden, wobei zu beachten sei, dass moderat erhöhte Baukosten für energieeffiziente und instandhaltungsfreundliche Gebäude langfristig zu einer Entlastung des städtischen Haushalts und einer Reduzierung des finanziellen Risikos - bezogen auf Energiekosten – führten. Die größten Kostenunterschiede seien in den bauwerksfremden Kosten, deren Vorgaben meist durch Nutzer und Bedarfsträger formuliert würden, auszumachen. Sein Plädoyer sei es, auch weiterhin energieeffiziente, im Lebenszyklus wirtschaftliche und auch städtebaulich qualitätvolle Architektur zu realisieren, da dies den Nutzern, der Stadt und dem städtischen Haushalt langfristig am meisten diene. Herr Jaramaz weist darauf hin, dass die Kostenbetrachtung auf Basis der BKI-Kennwerte nur eine Möglichkeit unter mehreren sei. Man hätte sich gewünscht, beispielsweise auch Informationen über Erfahrungswerte im Bereich der Instandhaltung der technischen Anlagen zu erhalten, solche Daten könnten ebenfalls Aufschluss über Wirtschaftlichkeit geben. Insgesamt seien mit der Vorlage und dem heutigen Vortrag etliche Fragen plausibel erläutert worden, dennoch wolle man anregen zu prüfen, ob nicht die Erfahrungen in anderen Kommunen genutzt werden könnten, in einigen Bereichen günstigere Lösungen zu finden. Herr Haase ergänzt hierzu, dass seit Beginn des KiTa-Programms in den 90er Jahren eine ständige Kostensteigerung zu beobachten sei. Er sei der Auffassung, dass man sehr wohl eine Kostengrenze pro KiTa-Gruppe festlegen könne, ohne dabei wesentliche Einschränkungen für die Nutzung befürchten zu müssen. Frau Hörmann sieht die öffentliche Hand in der Pflicht, im KiTa-Bau hohe Standards hinsichtlich nutzerbezogener, ökologischer und architektonischer Qualität zu realisieren. In diesem Sinne halte die Fraktion der Grünen die bisherige Vorgehensweise für richtig und werde diese auch weiterhin unterstützen. Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann sowie die Herren Jaramaz und Haase und seitens der Verwaltung Herr Schavan beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 12/23 Beschluss: Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der Planungsausschuss den Bericht zum KiTa-Kostenvergleich zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 9 Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Aachen im Zeitraum 20102015 ("Aachener Standard") - Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten Aachener Standard in den Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) Vorlage: E 26/0034/WP17 Herr Schavan erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und betont insbesondere die wirtschaftlichen Vorteile, die sich bei einer Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude durch erhebliche Einsparungen bei den Energie- und Unterhaltungskosten ergäben. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der Planungsausschuss den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 10 Auswirkungen der Flüchtlingszahlen auf Masterplan und Flächennutzungsplan Aachen*2030, Ratsantrag 109/17 der Fraktion der Piraten Vorlage: FB 61/0294/WP17 Für die Fraktion der Piraten erläutert Herr Pütz kurz den Hintergrund des Ratsantrags. Die Verwaltung habe dargelegt, wie sie den zusätzlichen Flächenbedarf berücksichtigen werde, damit sei die Zielsetzung des Antrags erfüllt. Herr Baal stellt fest, dass der Ratsantrag damit als behandelt gelten könne und schlägt eine entsprechende Beschlussergänzung vor. «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 13/23 Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 109/17 gilt damit als behandelt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 11 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen hier: Vorstellung des aktualisierten Konzeptes, Beschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Vorlage: FB 61/0271/WP17 Frau Hergarten erläutert die Vorlage der Verwaltung und berichtet über die Beratungsergebnisse aus den Bezirken. Herr Baal bedankt sich für die gute Arbeit, mit der eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss geschaffen werde. Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau diesem Dank an und betont, dass man das Zentrenund Nahversorgungskonzept als ein wichtiges Instrument zur Sicherung der wohnungsnahen Versorgung der Aachener Bevölkerung betrachte. Für die CDU-Fraktion stimmt Herr Gilson seinen Vorrednern zu. Es sei wichtig, die Nahversorger zu schützen, um zu verhindern, dass Einkaufsmöglichkeiten zukünftig nur noch an autogerechten Standorten außerhalb der Zentren vorhanden seien. Für die SPD-Fraktion spricht sich auch Herr Haase dafür aus, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Nahversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Auch wenn der Einfluss auf die generelle Entwicklung manchmal gering sei, habe man mit dem Zentren- und Nahversorgungskonzept doch ein wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und beschließt, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 14/23 zu 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0284/WP17 Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die bisherigen Beratungen zu diesem Verfahren und kündigt an, dass seine Fraktion – wie bisher auch – gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen werde. Man habe die Gründe für diese Ablehnung schon früher formuliert: Zum einen halte man es grundsätzlich für falsch, eine bestehende Ausgleichsfläche für eine Bebauung in Anspruch zu nehmen, zum anderen sei der Standort auch aus städtebaulichen Gründen nicht unproblematisch. Generell sei man der Auffassung, dass ein Kirchenstandort ins Zentrum gehöre, hier befinde man sich aber am Rande von Laurensberg. In anderen Städten habe man für eine ähnliche Problematik innovativere Lösungen gefunden, wie beispielsweise so genannte Simultankirchen, die von verschiedenen Gemeinden gemeinsam genutzt würden. Es sei schade, dass über eine solche Lösung in Aachen nicht nachgedacht werde, sondern stattdessen ein solches Neubauvorhaben an einem so problematischen Standort verfolgt werde. Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus ebenfalls Ablehnung. Das Vorhaben sei aus städtebaulichen und klimatischen Gründen falsch, zudem sei dieser Standort mit der schwierigen fußläufigen Erreichbarkeit eindeutig ein Auto-Standort. Damit setze man aus seiner Sicht ein falsches Signal. Für die SPD-Fraktion hält Herr Haase dem entgegen, dass die Kirche selbst entscheiden müsse, wo sie ein Angebot schaffen wolle. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung jedenfalls folgen und dem Rat heute den Satzungsbeschluss empfehlen. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Des Weiteren empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne und Die Linke «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 15/23 zu 13 XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen / Erweiterung DreiländerCarrée hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0272/WP17 Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Herr Kriesel, dass Spielhallen in Plangebiet ausgeschlossen seien. Eine Verkleidung der Dachaufbauten sei nicht geregelt. Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass die Verwaltung zur Einhausung von Dachaufbauten aktuell eine Standardfestsetzung erarbeite, die zukünftig zur Anwendung kommen werde. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 14 Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier: - Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB - Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0274/WP17 Herr Pütz berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim, die dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit zwei Ergänzungen gefolgt sei. Zum einen sollten 20% sozial geförderter Wohnraum festgeschrieben werden, zum anderen solle die Verwaltung mit dem Investor vereinbaren, dass die unmittelbar vom privaten Spielplatz auf den Vennbahnweg geplante Treppenanlage nicht hergestellt wird. Herr Baal schlägt vor, bis zum Satzungsbeschluss durch die Verwaltung klären zu lassen, wie die Beschlussergänzungen der Bezirksvertretung berücksichtigt werden können. «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 16/23 Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Satzungsbeschluss zu klären, wie die Beschlussergänzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim berücksichtigt werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 15 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 540 - Bodelschwinghstraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0283/WP17 Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 17/23 zu 16 Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grüner Winkel - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - vereinfachte Änderung - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0286/WP17 Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Kriesel, wie die bisher im Planungsausschuss zu diesem Verfahren gefassten Beschlüsse in den bereits nach §34 BauGB genehmigten Bauabschnitten umgesetzt wurden. Die Einhausung der Dachaufbauten sei im Bebauungsplan geregelt. Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass als erster Baustein zur Umsetzung des Begrünungskonzepts die Pflanzung der Bäume entlang des Straßenrandes bevorstehe. Der Ausschuss fasst den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Anhebung der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe durch technisch bedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, von 1,50 m auf 1,80 m. Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 952 Krefelder Straße / Grüner Winkel - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 17 Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ Elleter FeldÄnderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Vorlage: FB 61/0291/WP17 Für die CDU-Fraktion berichtet Herr Starmanns aus der Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, wo man keine einheitliche Meinung gefunden habe. Generell halte man eine Ausweitung der gewerblich genutzten Flächen an dieser Stelle aus ökologischen Gründen für schwierig, in jedem Fall müsse aber «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 18/23 eine Möglichkeit gefunden werden, die wertvollen Biotopflächen soweit wie möglich zu schützen. Aus seiner Sicht sei dazu ein Abstand vom Nirmer Weg von ca. 50m – 60m erforderlich, die jetzt vorgelegte Planung mit 40m Abstand entspreche nicht der Flucht, die sich aus dieser Notwendigkeit ergebe. Zudem sei unklar, wie die als „Parkplätze“ gekennzeichnete Fläche einzuordnen sei, beispielsweise stelle sich die Frage, ob hier grundsätzlich auch Bebauung zulässig sein könne. Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Haase, dass man den vorgeschlagenen Abstand von 40m unter gewissen Bedingungen akzeptieren könne. Im weiteren Verfahren müssten dann die Baugrenzen genau aufgenommen und die Höhen für die Bereiche B und C festgesetzt werden. Unstrittig sei auch aus seiner Sicht, dass im Bebauungsplan Regelungen zum Schutz der Biotop-Flächen getroffen werden müssten, auch wenn dieses Biotop außerhalb des Plangebiets liege. Für die Fraktion der Grünen weist Herr Rau darauf hin, dass der Umweltausschuss keinen Beschluss zu diesem Verfahren gefasst habe, da der Umweltbericht von der Realisierung dieses Vorhabens abrate. Man sehe durchaus das Dilemma, in dem sich die Verwaltung hier befinde, schließlich gehe es um die Sicherung von rund 700 Arbeitsplätzen in Aachen, dennoch könne seine Fraktion der Planung in dieser Form nicht zustimmen. Es sei grundsätzlich vorstellbar, eine Lösung zu finden, wenn man bereit sei, die Umweltbelange tatsächlich ernst zu nehmen. Dazu könne man die Baufenster so gestalten, dass die Umweltanforderungen so weit wie möglich berücksichtigt werden, die Parkplätze anders anordnen und begrünen und all dies vertraglich absichern, am besten in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Wenn man sich zu einer solchen Vorgehensweise entschließen könne, sei auch seine Fraktion diskussionsbereit, in der jetzigen Fassung werde man die Planung jedoch nicht mittragen. Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man die Planung ablehnen werde. Der Bericht der Umweltverwaltung komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass diese Fläche aus ökologischen Gründen von Bebauung freigehalten werden solle, diese Empfehlung wolle man ernst nehmen. Hier andere Interessen in den Vordergrund zu stellen halte man für falsch, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen. Herr Wingenfeld erläutert, dass in der Vorlage der Umweltverwaltung die grundsätzliche Problematik einer Bebauung dieser Fläche dargelegt werde, das konkrete Vorhaben werde jedoch unter den im Umweltbericht genannten Bedingungen mitgetragen. Da es sich um ein städtisches Grundstück handele, könnten auch im Kaufvertrag bestimmte Regelungen getroffen werden, so dass aus seiner Sicht ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht erforderlich sei. Herr Kriesel schlägt vor, einen größeren Abstand zum Nirmer Weg einzuhalten und den klimatisch besonders kritischen Bereich aus den überbaubaren Flächen herauszunehmen. Zudem könne man den Bereich, in dem Parkplätze vorgesehen seien, als Stellplatzfläche festsetzen und Regelungen zur Begrünung treffen. Mit diesen Änderungen könne man in die Offenlage gehen. «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 19/23 Herr Wingenfeld konkretisiert diesen Vorschlag dahingehend, dass man ausgehend von der Mittelachse des Wendehammers die Fläche östlich bzw. oberhalb der Erschließungsstraße für die Anlage von oberirdischen Stellplätzen vorsehen könne. Herr Begaß berichtet, dass sich die Wirtschaftsförderung bereits seit einem Jahr mit dem Unternehmen in Verhandlungen befinde, auch die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sei bereits diskutiert worden. Es gehe nun darum, eine Entscheidung zu treffen und damit auch dem Unternehmen ein positives Signal zu geben. Herr Baal betont, dass man sich mit diesem Verfahren in einen Grenzbereich begebe. Dem Unternehmen sei mit bloßen Zusagen nicht geholfen, notwendig sei Baurecht, das auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalte. Eine genaue Prüfung der kritischen Punkte sei daher ebenso unverzichtbar wie genaue Festsetzungen, letztlich müsse der Bebauungsplan die gewünschten Regelungen auch zum Ausdruck bringen. Herr Rau plädiert dafür, eine Lösung zu finden, mit der die unterschiedlichen Interessen zusammengebracht werden können. Seine Fraktion beantrage daher eine Beschlussfassung, mit der die Verwaltung beauftragt werde, die Baufelder so anzuordnen, dass mindestens ein Abstand von 50m vom Nirmer Weg eingehalten werde. Weiterhin müsse die Fläche für Stellplätze genau festgelegt und Regelungen zu deren Begrünung getroffen werden. Die überarbeitete Planung solle dem Ausschuss vor der Offenlage nochmals vorgelegt werden. Herr Beus betont, dass die Aussage der Umweltverwaltung zur Bebauung dieser Fläche eindeutig sei. Es sei aus seiner Sicht unvertretbar, ein städtisches Grundstück trotz so negativer ökologischer Auswirkungen zur Bebauung freizugeben und damit eigene, städtische Vorgaben nicht einzuhalten. Auch das Verschieben von Baumassen helfe dabei nicht, die Ausrichtung der Gebäude könne erhebliche Auswirkungen auf den Kaltluftfluss haben, die man hier in der Sitzung gar nicht ausreichend beurteilen könne. Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Starmanns, Haase, Rau, Gilson und Beus sowie seitens der Verwaltung die Herren Wingenfeld, Kriesel und Begaß beteiligen, fasst Herr Baal die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen in einem Formulierungsvorschlag für einen Auftrag an die Verwaltung zur Überarbeitung der Planung zusammen. Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung basierend auf dem in der Sitzung vorgelegten Konzept des Investors unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zu überarbeiten: «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 20/23 - Durch Verschieben der Baugrenze ist ein Abstand von 50m zwischen Bebauung und Nirmer Weg sicherzustellen. - Die überbaubare Fläche soll in etwa in der Flucht des östlichen Endes des Wendehammers begrenzt werden. - Nordöstlich der geplanten Erschließungsstraße und begrenzt durch die o.a. Baugrenzen soll keine überbaubare Fläche, sondern Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung "Fläche für Stellplätze" festgesetzt werden. Die überarbeitete Planung einschließlich entsprechend überarbeiteten Umweltberichts ist dem Ausschuss in der Dezember-Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu 18 Mitteilungen der Verwaltung Es liegen folgende Mitteilungen der Verwaltung schriftlich vor: - Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen – Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße – hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 08.09.2015 - Förderprojekt „3% - Energieeffizienter Sanierungsfahrplan 2050 für Kommunale Quartiere“ - II. Änderung des Bebauungsplans 852 A – Münsterstraße/ Wohnen und Arbeiten – «SINAME» Ausdruck vom: 05.01.2016 Seite: 21/23