Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159187.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0395/WP17
öffentlich
23.02.2016
Dez. III / FB 61/300
Elternparkplatz Laurentiusstraße
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD in der BV Laurensberg
vom 22.05.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2016
B5
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, keinen „Elternparkplatz“ in der Laurentiusstraße anzulegen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Laurensberg haben am 22.05.2015 die
Behandlung des Themas „Elternparkplatz Laurentiusstraße“ beantragt. Sie bitten die Verwaltung zu
prüfen, ob die Einführung sogenannter „Elternparkplätze“ im Bereich Laurentiusstraße 34 bis zum
Seniorenheim umsetzbar ist. Hier wird an einen werktäglichen Zeitraum von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr
gedacht, in dem die Parkplätze nur durch Eltern und auch nur zum „Halten“ genutzt werden dürfen.
Die Laurentiusstraße, im Bereich der Einmündung Pannhauser Straße bis zur Grundschule, wird
morgendlich zusätzlich zum Anwohnerverkehr durch Eltern genutzt, die ihre Kinder in die Schule
sowie in den Kindergarten bringen. Im Antrag wird ausgeführt, dass teilweise verbotswidrig gehalten
und geparkt wird, sodass der in diesem Bereich fahrende Busverkehr deutlich beeinträchtigt wird oder
sogar zum Stillstand kommt, da Fahrzeuge den Bereich nicht mehr passieren können.
Das Thema wurde bereits mit ausführlichen Hinweisen der Verwaltung in die Beratung der
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 4.11.2015 eingebracht. Die Verwaltung wurde
aufgefordert, unter Beteiligung des Kindergartens St. Laurentius die Thematik neu zu bearbeiten.
Prüfung
Über die Positionierung der Grundschule wurde in der Vorgängervorlage berichtet. Im Nachgang zur
Beratung vom 4.11.2015 wurde mit der Leiterin der Kita Laurentius und dem
Verkehrssicherheitsberater der Polizei gesprochen. Die Leiterin der Kita berichtet, dass alle Eltern
ausdrücklich informiert wurden, beim Bringen und Holen ihrer Kinder, nicht auf den Fußwegen zu
parken.
Seit 2009 werden vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen an Schulen
Elternhaltestellen eingerichtet. Bei diesen Elternhaltestellen handelt es sich um ein zeitlich begrenztes
eingeschränktes Halteverbot mit einem zusätzlichen Hinweisschild „Elternhaltestelle“. Es handelt sich
hierbei verkehrsrechtlich um keinen Haltebereich sondern um eine Liefer- und Ladezone. Dies
bedeutet, dass man dort nur anhalten darf. Die Kinder verlassen/besteigen das Fahrzeug und der
Halteplatz wird geräumt. Diese Bereiche können verkehrsrechtlich nicht nur für Eltern reserviert
werden. Jeder kann dort Liefer- und Ladetätigkeiten ausüben.
Beim Transport von Kindergartenkindern kann nicht in der beschriebenen Weise verfahren werden.
Die Eltern begleiten ihre Kinder in den Kindergarten und verweilen dort einige Minuten. Es handelt
sich nicht um einen Halte- sondern um einen Parkvorgang, für den eine Elternhaltestelle nicht
geeignet ist.
Empfehlung
Aus inhaltlichen Gründen ist die Einrichtung einer Elternhaltestelle nicht zu empfehlen. Aus diesen
Gründen gibt es ebenfalls ablehnende Stellungnahmen der Grundschule und der Polizei (Anlage 1)
Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 3/4
Die vorhandene Baustelle wird bis Anfang März geräumt sein, sodass in dem Bereich Pannhauser Str.
/ Karl-Friedrich Straße wieder geparkt und von dort der Kindergarten zu Fuß erreicht werden kann.
Anlage/n:
Anlage 1: Stellungnahme der Polizei
Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 4/4
Anlage 1
Von:
F Aachen Verkehrsraum Stadt <VerkehrsraumStadt.Aachen@polizei.nrw.de>
An:
"Stephanie.Kuepper@mail.aachen.de" <Stephanie.Kuepper@mail.aachen.de>
CC:
"Dorschu, Alexander" <Alexander.Dorschu@polizei.nrw.de>,
"Uwe.Gruetzmacher@mail.aachen.de" <Uwe.Gruetzmacher@mail.aachen.de>
Datum:
11.02.2016 11:41
Betreff:
WG: Elternhaltestelle an der Kita Laurentius
PP Aachen, Direktion Verkehr, Führungsstelle
Stellungnahme zum Antrag der CDU- und SPD Fraktion bezüglich der Einrichtung einer
Elternhaltestelle im Bereich der Laurentiusstraße 34 bis zum Seniorenhaus St. Laurentius
Sehr geehrte Frau Dr. Küpper,
PHK Dorschu hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an mich weitergesandt.
Die Einrichtung einer Elternhaltestelle dient dazu, Verkehr aus dem unmittelbaren Schulbereich
fern zu halten/ zu verringern und somit Gefahrensituationen an den Schulen für die Schülerinnen
und Schüler zu minimieren.
An der GGS Laurensberg wird seit dem Schuljahr 2012/2013 erfolgreich das Projekt
"Verkehrszähmer" durchgeführt.
Die Kinder der Grundschule gehen dadurch vermehrt zu Fuß und auf Grund des Konzeptes
nähern sie sich „sternförmig“ der Schule.
Die an der Schule durchgeführten Aktionen im Rahmen des Verkehrszähmerprojekts,
insbesondere die „Denk –und Dankzettelaktion“, belegen eindeutig eine rückläufige Anzahl an
motorisierten Fahrzeugen und situationsgerechtes Verhalten der PKW fahrenden Elternschaft.
Somit ist eine Elternhaltestelle im Bereich der GGS Laurensberg nicht notwendig.
Die Einrichtung einer Elternhaltestelle im beantragten Bereich könnte vielmehr zu einem
konzentrierten Verkehrsaufkommen führen und wird daher von der Polizei nicht befürwortet.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass die Einrichtung einer Elternhaltestelle vor oder in
unmittelbarer Nähe eines Kindergarten grundsätzlich äußerst ungünstig wäre. Elternhaltestellen
befinden sich im Bereich eines eingeschränkten Haltverbot und würden voraussichtlich durch
Eltern der Kindergartenkinder genutzt. Diese halten jedoch nicht an der Elternhaltestelle,
sondern parken, da sie das Fahrzeug zwecks Verbringung des Kindes in den Kindergarten
verlassen. Die Elternhaltestelle könnte dadurch ihrer eigentlich vorgesehene Funktion nicht
gerecht werden. Somit würde die Polizei einer solchen Lage für die Einrichtung einer
Elternhaltestelle nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A.:
Silke Collip
Polizeihauptkommissarin
Polizeipräsidium Aachen