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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
159187.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0395/WP17 öffentlich 23.02.2016 Dez. III / FB 61/300 Elternparkplatz Laurentiusstraße Antrag der Fraktionen von CDU und SPD in der BV Laurensberg vom 22.05.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.03.2016 B5 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keinen „Elternparkplatz“ in der Laurentiusstraße anzulegen. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.03.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.03.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Anlass Die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Laurensberg haben am 22.05.2015 die Behandlung des Themas „Elternparkplatz Laurentiusstraße“ beantragt. Sie bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung sogenannter „Elternparkplätze“ im Bereich Laurentiusstraße 34 bis zum Seniorenheim umsetzbar ist. Hier wird an einen werktäglichen Zeitraum von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr gedacht, in dem die Parkplätze nur durch Eltern und auch nur zum „Halten“ genutzt werden dürfen. Die Laurentiusstraße, im Bereich der Einmündung Pannhauser Straße bis zur Grundschule, wird morgendlich zusätzlich zum Anwohnerverkehr durch Eltern genutzt, die ihre Kinder in die Schule sowie in den Kindergarten bringen. Im Antrag wird ausgeführt, dass teilweise verbotswidrig gehalten und geparkt wird, sodass der in diesem Bereich fahrende Busverkehr deutlich beeinträchtigt wird oder sogar zum Stillstand kommt, da Fahrzeuge den Bereich nicht mehr passieren können. Das Thema wurde bereits mit ausführlichen Hinweisen der Verwaltung in die Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 4.11.2015 eingebracht. Die Verwaltung wurde aufgefordert, unter Beteiligung des Kindergartens St. Laurentius die Thematik neu zu bearbeiten. Prüfung Über die Positionierung der Grundschule wurde in der Vorgängervorlage berichtet. Im Nachgang zur Beratung vom 4.11.2015 wurde mit der Leiterin der Kita Laurentius und dem Verkehrssicherheitsberater der Polizei gesprochen. Die Leiterin der Kita berichtet, dass alle Eltern ausdrücklich informiert wurden, beim Bringen und Holen ihrer Kinder, nicht auf den Fußwegen zu parken. Seit 2009 werden vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen an Schulen Elternhaltestellen eingerichtet. Bei diesen Elternhaltestellen handelt es sich um ein zeitlich begrenztes eingeschränktes Halteverbot mit einem zusätzlichen Hinweisschild „Elternhaltestelle“. Es handelt sich hierbei verkehrsrechtlich um keinen Haltebereich sondern um eine Liefer- und Ladezone. Dies bedeutet, dass man dort nur anhalten darf. Die Kinder verlassen/besteigen das Fahrzeug und der Halteplatz wird geräumt. Diese Bereiche können verkehrsrechtlich nicht nur für Eltern reserviert werden. Jeder kann dort Liefer- und Ladetätigkeiten ausüben. Beim Transport von Kindergartenkindern kann nicht in der beschriebenen Weise verfahren werden. Die Eltern begleiten ihre Kinder in den Kindergarten und verweilen dort einige Minuten. Es handelt sich nicht um einen Halte- sondern um einen Parkvorgang, für den eine Elternhaltestelle nicht geeignet ist. Empfehlung Aus inhaltlichen Gründen ist die Einrichtung einer Elternhaltestelle nicht zu empfehlen. Aus diesen Gründen gibt es ebenfalls ablehnende Stellungnahmen der Grundschule und der Polizei (Anlage 1) Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.03.2016 Seite: 3/4 Die vorhandene Baustelle wird bis Anfang März geräumt sein, sodass in dem Bereich Pannhauser Str. / Karl-Friedrich Straße wieder geparkt und von dort der Kindergarten zu Fuß erreicht werden kann. Anlage/n: Anlage 1: Stellungnahme der Polizei Vorlage FB 61/0395/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.03.2016 Seite: 4/4 Anlage 1 Von: F Aachen Verkehrsraum Stadt <VerkehrsraumStadt.Aachen@polizei.nrw.de> An: "Stephanie.Kuepper@mail.aachen.de" <Stephanie.Kuepper@mail.aachen.de> CC: "Dorschu, Alexander" <Alexander.Dorschu@polizei.nrw.de>, "Uwe.Gruetzmacher@mail.aachen.de" <Uwe.Gruetzmacher@mail.aachen.de> Datum: 11.02.2016 11:41 Betreff: WG: Elternhaltestelle an der Kita Laurentius PP Aachen, Direktion Verkehr, Führungsstelle Stellungnahme zum Antrag der CDU- und SPD Fraktion bezüglich der Einrichtung einer Elternhaltestelle im Bereich der Laurentiusstraße 34 bis zum Seniorenhaus St. Laurentius Sehr geehrte Frau Dr. Küpper, PHK Dorschu hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an mich weitergesandt. Die Einrichtung einer Elternhaltestelle dient dazu, Verkehr aus dem unmittelbaren Schulbereich fern zu halten/ zu verringern und somit Gefahrensituationen an den Schulen für die Schülerinnen und Schüler zu minimieren. An der GGS Laurensberg wird seit dem Schuljahr 2012/2013 erfolgreich das Projekt "Verkehrszähmer" durchgeführt. Die Kinder der Grundschule gehen dadurch vermehrt zu Fuß und auf Grund des Konzeptes nähern sie sich „sternförmig“ der Schule. Die an der Schule durchgeführten Aktionen im Rahmen des Verkehrszähmerprojekts, insbesondere die „Denk –und Dankzettelaktion“, belegen eindeutig eine rückläufige Anzahl an motorisierten Fahrzeugen und situationsgerechtes Verhalten der PKW fahrenden Elternschaft. Somit ist eine Elternhaltestelle im Bereich der GGS Laurensberg nicht notwendig. Die Einrichtung einer Elternhaltestelle im beantragten Bereich könnte vielmehr zu einem konzentrierten Verkehrsaufkommen führen und wird daher von der Polizei nicht befürwortet. Des Weiteren möchte ich anmerken, dass die Einrichtung einer Elternhaltestelle vor oder in unmittelbarer Nähe eines Kindergarten grundsätzlich äußerst ungünstig wäre. Elternhaltestellen befinden sich im Bereich eines eingeschränkten Haltverbot und würden voraussichtlich durch Eltern der Kindergartenkinder genutzt. Diese halten jedoch nicht an der Elternhaltestelle, sondern parken, da sie das Fahrzeug zwecks Verbringung des Kindes in den Kindergarten verlassen. Die Elternhaltestelle könnte dadurch ihrer eigentlich vorgesehene Funktion nicht gerecht werden. Somit würde die Polizei einer solchen Lage für die Einrichtung einer Elternhaltestelle nicht zustimmen. Mit freundlichen Grüßen, i.A.: Silke Collip Polizeihauptkommissarin Polizeipräsidium Aachen