Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159184.pdf
Größe
429 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 2/0015/WP17
öffentlich
23.02.2016
Antrag auf Aufstellung eines Containers auf dem Vereinshof
Nirmer Str. 28/30
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2016
B2
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, im Einvernehmen mit der Verwaltung, dass der
Antrag auf dauerhafte Aufstellung eines Schiffs-Containers auf dem Vereinshof Nirmer Straße 28/30
abgelehnt wird.
Vorlage BA 2/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Vereine St. Apollonia Schützenbruderschaft Eilendorf 1926 e.V. und St. SebastianusSchützenbruderschaft 1310 Eilendorf e.V. stellten am 24.06.2015 beim Bezirksamt Eilendorf den
Antrag auf dem Vereinshof hinter dem Vereinshaus Nirmer Str. 28/30 auf Dauer einen SchiffsContainer aufstellen zu dürfen. Der Vereinshof ist samstags dem Motorsportclub Eilendorf e.V. zum
Kart-Training und montags dem Verein Schleudertrauma zum Stockschießen zugewiesen. Darüber
hinaus wird der Vereinshof an den Wochenenden oft, auch in Verbindung mit der Mehrzweckhalle, für
Vereinsaktivitäten genutzt. Unter der Woche wird der Vereinshof von den Schülern der Schule
Birkstraße als Pausenhof mit genutzt. Wieder verstärkt, seitdem das Hoftor geschlossen halten wird
und dadurch die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler erhöht wurde.
Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Gebäudemanagement, bei dem seitens des
Fachbereichs auf die strikte Einhaltung der Abstandsgrenzen zu bestehenden Gebäuden und
Grenzen hingewiesen wurde, bestehen seitens des Bezirksamtes und des Fachbereichs
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung des Containers, wenn der Stadt Aachen dadurch
keine Kosten und Folgekosten entstehen und seitens der Bauaufsichtsbehörde die noch zu
beantragende Baugenehmigung erteilt wird.
Da von der Entscheidung der Verwaltung eine Vielzahl der Vereine betroffen ist, wurde der
Trägerverein des Vereinshaus Nirmer Straße e.V. gebeten zu dem Antrag Stellung zu beziehen. Der
Antrag wurde auf einer Versammlung des Trägervereins mit den Vereinsvertretern besprochen. Aus
der Stellungnahme des Trägervereins geht hervor, dass mehrere andere Vereine ebenfalls einen
Bedarf für ihren Verein sehen und auch gerne einen Container auf dem Vereinshof aufstellen würden.
Der MSC ist grundsätzlich gegen die Aufstellung und somit gegen die Verkleinerung des
Vereinshofes, da dieser in Gänze für die motorsportlichen Veranstaltungen benötigt wird.
Die öffentliche Verwaltung agiert nach dem Gleichheitsprinzip, das heißt, wenn eine Genehmigung für
den beantragten Container ausgesprochen wird, werden auch weitere Antrag, wenn keine
baurechtlichen Verhinderungsgründe vorliegen, genehmigt werden müssen. Die beiden
Schützenvereine belegen im Vereinshaus die Räume 7, 8 und 9. Darüber hinaus lagern Sie ihre
Tische und Bänke in den Kellerräumen des Vereinshauses Nirmer Str. 28.
Aus den oben genannten Gründen beabsichtigt die Bezirksverwaltung den Antrag abzulehnen und
bittet daher die Bezirksvertretung zu diesem Antrag um Stellungnahme.
Anlage/n:
Antrag der beiden Eilendorfer Schützenvereine
Vorlage BA 2/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2016
Seite: 2/2