Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159370.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
24.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0044/WP17
öffentlich
24.02.2016
Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler Grundlagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.03.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 06/0044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.02.2016
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat die AWA Entsorgung GmbH (AWA) mit der
Entsorgung der ihm überlassenen behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung beauftragt und in
dem abgeschlossenen Vertrag die AWA verpflichtet, die hierfür notwendigen Anlagen zu betreiben
bzw. betreiben zu lassen. Zur Erfüllung dieses Vertrags ist die AWA zu 50% an der MVA Weisweiler
GmbH & Co. KG beteiligt. Die Müllverbrennungsanlage wurde von Stadt und Kreis (jetzt
StädteRegion) Aachen geplant und errichtet. Mitgesellschafter an der Betreibergesellschaft ist die
Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), Viersen, die den verbleibenden hälftigen Anteil an
der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG hält. Die EGN ist 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN
Verwaltungs GmbH, die wiederum zu 100% zur Holding der SWK STADTWERKE KREFELD AG
gehört. Seit Errichtung der Anlage nutzt die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG zum technischen
Betrieb der Anlage Infrastruktur und Personal der RWE Power AG.
Nachdem im Herbst des vergangenen Jahres nach intensiven Verhandlungen die MVA Weisweiler
GmbH & Co. KG mit Zustimmung ihrer Gesellschafter AWA und EGN die Betriebsführungsverträge
mit der RWE Power AG zu verbesserten Konditionen bis zum 21.12.2020 verlängert hat, haben AWA
und EGN intensive Verhandlungen darüber aufgenommen, ob und unter welchen
Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit beim Betrieb der MVA Weisweiler verlängert werden kann.
Da auch die Verträge zwischen ZEW und AWA erstmals zum 31.12.2020 gekündigt werden können,
war es auch Ziel der Verhandlungen, die Vertragslaufzeiten auf den verschiedenen Ebenen zu
synchronisieren, um die Handlungsalternativen zu den jeweiligen Stichtagen zu verbessern. Dabei
ging es um folgende Verträge:
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen AWA, EGN, ZEW, MVA Weisweiler GmbH & Co. KG,
StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadtwerke Krefeld AG (SWK)
Dieser Vertrag war zum 30.11.2017 kündbar und soll unbefristet verlängert werden, wobei zum
Stichtag 30.06.2018 eine Kündigung zum 31.12.2020 möglich ist.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt alle wesentlichen Eckdaten der Zusammenarbeit wie die
Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und die Aufteilung der Kontingente, die Anlieferpreise unter
Berücksichtigung von Marktpreisen und gebührenrechtlichen Fragestellungen sowie die hieraus
folgende Kosten- und Risikoverteilung.
Vorlage B 06/0044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.02.2016
Seite: 2/4
Gesellschaftsvertrag der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Dieser Vertrag läuft weiter unbefristet und ist von seinen Kündigungsfristen synchronisiert.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch weiterhin die Kündigung der
Zusammenarbeitsvereinbarung durch einen Vertragspartner nicht mit einer Kündigung des
Gesellschaftsvertrags verbunden ist. Die Zahl der stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder für beide
Gesellschafter wurde erhöht und Kündigungsregelungen angepasst.
Weitere Verträge
Bei den Anpassungen und Änderungen im Entsorgungsvertrag zwischen AWA und MVA KG,
im Anlieferungsvertrag zwischen EGN und MVA KG sowie im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen
AWA, EGN und MVA KG wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw.
Haftungsregelungen für beide Partner formuliert.
Bei den Verhandlungen wurde die AWA durch entsprechend fachlich qualifizierte Juristen
vertreten.
Zukünftige Handlungsoptionen
Die beabsichtigten vertraglichen Regelungen wurden in Bezug auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit
ebenfalls gutachterlich bewertet. Die damit befassten Gutachter kommen einvernehmlich zu dem
Ergebnis, dass die angestrebten vertraglichen Regelungen eine gute Basis für einen langfristigen
Betrieb der MVA Weisweiler mit positiven Auswirkungen für die Gebührenzahler im ZEW-Gebiet
darstellen. Wenngleich die Verlängerung der Verträge auf unbefristete Zeit erfolgen soll, ergeben sich
aber aufgrund der synchronisierten Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020 (bei Kündigung bis zum
30.06.2018) alle Handlungsalternativen für die AWA, den ZEW und die tragenden
Gebietskörperschaften Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Kreis Düren.
In der bisherigen Diskussion um den Weiterbetrieb der MVA Weisweiler wurde ausführlich
darüber gesprochen, ob die Wirtschaftlichkeit der Müllverbrennungsanlage durch die
Auskopplung und den Verkauf von Fernwärme (z.B. in Richtung Stadt Aachen) verbessert werden
kann. Zu diesem Zweck führt die Geschäftsführung der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
entsprechende Verhandlungen. Diese werden aus ihrer Sicht als positiv bewertet.
Vorrangiges Ziel des ZEW und der AWA ist es, die Beseitigung der dem ZEW überlassenen
Restabfälle auch nach 2020 in der MVA Weisweiler fortzusetzen. Nach einhelliger
Einschätzung aller damit befassten Sachverständigen ist der Umbau der MVA zu einem
Müllheizkraftwerk (MHKW) für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb der MVA Weisweiler
unabdingbar. Zur Erreichung dieses Ziels sind derzeit vorsorglich für den Neubau
Vorlage B 06/0044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.02.2016
Seite: 3/4
einer entsprechenden Turbine einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen Investitionen von ca.
38,5 Mio. EUR in den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen. Diese Investition würde von beiden
Gesellschaftern (AWA und EGN) gemeinsam getragen werden. Eine Entscheidung über diese
Investition ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da die Verhandlungen und
Planungen noch abgewartet werden müssen. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020
sind ausreichende Zeiten und Alternativen für den ZEW und die AWA gegeben.
Es ist seitens AWA vorgesehen, die Entscheidung über den Umbau der MVA Weisweiler zu einem
MHKW im dritten Quartal dieses Jahres zu fällen, um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für
mögliche Handlungsalternativen zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings alleine ein
Beschluss über die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Anpassung der
Zusammenarbeitsvereinbarung und der weiteren Verträge zu fassen.
Zur Beschlussfassung über die einzelnen Verträge wird auf die nichtöffentliche Vorlage verwiesen.
Vorlage B 06/0044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.02.2016
Seite: 4/4