Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158718.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0390/WP17
öffentlich
17.02.2016
Dez. III / FB 61/300
Sicherer Fußgängerüberweg Von-Coels-Straße / Höhe
Cockerillpark;
Antrag der SPD-Fraktion in der BV Aachen-Eilendorf vom
13.02.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2016
B2
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
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0
0
0
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Abschreibungen
0
0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0390/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.04.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beantragte am 13.02.2015 einen
sicheren Fußgängerüberweg auf der Von-Coels-Straße, Höhe Cockerillpark. Da sich der
Fußgängerverkehr seit dem Ausbau des Wohngebietes Cockerillpark auf dieser Höhe der Von-CoelsStraße erhöht hat, wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, eine
sichere Überquerung der Straße für Fußgänger zu ermöglichen (beispielsweise durch einen
Fußgängerüberweg oder andere, zusätzliche Querungshilfen). Vor allem Schulkinder müssten bei
einem hohen Verkehrsaufkommen auf der Von-Coels-Straße die Straße überqueren, um zur
Bushaltestelle „Bayerhaus“ zu gelangen bzw. von dieser wieder nach Hause zu kommen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 19.08.2015 wurde die dazugehörige
Stellungnahme der Verwaltung beraten:
Die Verwaltung verwies auf die bereits bestehende Mittelinsel zwischen der stadteinwärtigen und
stadtauswärtigen Haltestelle „Bayerhaus“ und empfahl nach Prüfung der Situation, keine weiteren
Maßnahmen zu ergreifen. Entgegen der Empfehlung der Verwaltungsvorlage war die
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf der Auffassung, dass weitergehende Maßnahmen zur Sicherung
der Querung und eine Verbesserung der Sichtverhältnisse erforderlich sind. Sie bat die Verwaltung
„um Vorschläge zur besseren Hinweisung für den Kfz-Verkehr auf die Querungshilfe und zur
Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich Cockerillpark“.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Querungshilfe an der Haltestelle „Bayerhaus“ (vgl. Anlage 2)
Nach § 25 (3) StVO müssen Fußgänger an Querungsstellen (ausgenommen Fußgängerüberwege
und Signalanlagen) den Fahrzeugverkehr beachten. Eine zusätzliche Beschilderung oder auch
Blinklichter an der Mittelinsel zur besseren Hinweisung stehen im Widerspruch zur
straßenverkehrsrechtlichen Wartepflicht der Fußgänger.
Die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle wurden geprüft: gemäß Richtlinien für die Anlagen von
Stadtstraßen (RASt 06) ist ein rechtzeitiges Anhalten von Kraftfahrzeugen möglich. Die notwendige
Haltesichtweite von 47 m bei Tempo-50 steht in beiden Richtungen zur Verfügung, ohne dass
ständige Hindernisse oder Bewuchs die Sicht behindern.
In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 19.08.2015 wurde zudem aufgeführt, dass auch weder die
Unfallsituation noch die Querungszahlen einen Ausbau der Querungshilfe rechtfertigen. Die
Querungssituation der Von-Coels-Straße an der Bushaltestelle „Bayerhaus“ ist dieselbe wie an vielen
weiteren Bushaltestellen in Aachen. In Aachen gibt es vergleichsweise unfallträchtige Stellen (in
Eilendorf zum Beispiel in der Heckstraße), an denen ein weitaus größerer Handlungsbedarf besteht,
so dass der Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen im Bereich Von-Coels-Straße aus
Verwaltungssicht nicht vertretbar ist.
Vorlage FB 61/0390/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.04.2016
Seite: 2/3
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst nur die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Von-Coels-Straße
im Bereich der Bushaltestelle zu prüfen, um festzustellen, ob eventuell geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen erforderlich sind.
Einmündung Cockerillpark (vgl. Anlage 3)
In der StVO (§ 12 (3)) ist festgelegt, dass das Parken vor und hinter Einmündungen bis zu je 5 m von
den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist. In der Regel wird dieser Bereich in
untergeordneten Straßen für die Anfahrsicht genutzt. Im Einmündungsbereich der Straße
Cockerillpark wird dieser Bereich durch eine Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) auf der Von-CoelsStraße stadtauswärts zusätzlich um etwa 6 m verlängert. Sichtbehindernder Bewuchs ist auch hier
nicht vorhanden.
Flankierende Maßnahmen zur Vergrößerung der Sichtfelder sind zum Beispiel Haltverbot,
Geschwindigkeitsbeschränkung, Lichtsignalanlagen oder Ausschluss von Fahrbeziehungen. Aber wie
an der Querungshilfe an der Bushaltestelle „Bayerhaus“ gilt auch hier aus verkehrsplanerischer und
straßenverkehrsrechtlicher Sicht der Gleichheitsgrundsatz: bei fehlender Begründung / Notwendigkeit
von zusätzlichen Maßnahmen soll die Einmündung nicht anders als andere Einmündungen im
Stadtgebiet bewertet und behandelt werden.
Ob erhöhte Geschwindigkeiten dass Abbiegen aus der Straße Cockerillpark erschweren und
diesbezüglich Maßnahmen erforderlich sind, wird durch die oben empfohlene Messung geprüft.
Anlage/n:
1.
Antrag vom 13.02.2015
2.
Fotos Querungsstelle Haltestelle Bayerhaus
3.
Fotos Einmündung Cockerillpark
Vorlage FB 61/0390/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.04.2016
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