Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159090.pdf
Größe
387 kB
Erstellt
22.02.16, 12:00
Aktualisiert
23.05.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0119/WP17
öffentlich
FB 11/510
22.02.2016
Frau Winkler
Steigende Flüchtlingszahlen
1.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 12,0 VZÄ diverser
Professionen im Zuge der strukturellen Änderung in der Abteilung
FB 50/300 Übergangsheime durch Bildung von Teams für den
Sozial- bzw. Hausmeisterdienst sowie für die Verwaltung
Übergangsheime
2.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die
Sachbearbeitung in der Abteilung FB 50/200 "Hilfen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - FB 50/240"
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
25.02.2016
17.03.2016
SGA
PVA
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und
Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den
Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen
im Umfang von:
1a)
3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE,
b)
1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach
Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT),
c)
1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach
Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT),
d)
5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach
Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und
e)
2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11
ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.
2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen
bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD
(Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 1/7
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und
Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den
Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen
im Umfang von:
1a)
3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE,
b)
1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach
Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT),
c)
1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach
Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT),
d)
5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach
Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und
e)
2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11
ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT).
2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem
Rat der Stadt die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen
bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD
(Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT).
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 2/7
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz
2017 ff.
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
2017 ff.
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
883.900,00 €
0,00 €
2.651.700,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
883.900,00 €
0,00 €
2.651.700,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-883.900,00 €
-2.651.700,00 €
Die Deckung erfolgt im Rahmen der Erstattungen des
Landes.*
Berechnung des Personalmehraufwandes jährlich:
Funktion
ausgewiesen/
Personalkosten
Anzahl Stellen
bewertet nach
jährlich nach KGSt
(VZÄ)
gesamt jährlich
2015/2016
Teamleitung
S 15 TVöD SuE
70.500,00 €
3
211.500,00 €
A 11 ÜBesG
82.800,00 €
2
165.600,00 €
EG 8 TVöD
51.500,00 €
4
206.000,00 €
A 10 ÜBesG
75.200,00 €
4
300.800,00 €
Sozialdienst
Teamleitung
Hausmeister
Sachbearbeitung
Verwaltung
Sachbearbeitung
AsylbLG
gesamt
883.900,00 €
Kostenneutrale Einrichtung der Stellen:
- Teamleitung Verwaltung Übergangsheime (1 VZÄ)
- Sachbearbeitung Objektakquise/-betreuung (1 VZÄ)
- Sachbearbeitung Verwaltung (1 VZÄ)
*Die Deckung des Personalmehraufwandes, der sich unterjährig aufbauen und dadurch anteilig
anfallen wird, erfolgt durch Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die über die im
Haushaltsplan 2016 bereits vorgesehenen Erträge hinausgehen. Nach Mitteilung des Deutschen
Städtetages war der für die Bemessung der Erstattung zugrunde gelegte Schlüssel anzupassen, so
dass voraussichtlich weitere, bisher nicht eingeplante Erstattungen zufließen. Auch nach Mitteilung
des Innenministeriums ist die Erwartung zusätzlicher Erträgnisse haushalterisch statthaft.
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 3/7
Erläuterungen:
Der drastische Anstieg an Zuweisungen der Flüchtlinge seit zwei Jahren, insbesondere erneut seit
Oktober 2015 führte in der Abteilung FB 50/300 zu enormen Personalbedarfen bei der Betreuung der
Flüchtlinge in Übergangs-heimen. Während regelmäßig darauf geschaut wurde, ausreichendes
Personal vor Ort in den Übergangsheimen vorzuhalten, wurde auf Abteilungsleitungsebene bzw. im
Bereich „Verwaltung Übergangsheime“ versucht, mit den vorhandenen Ressourcen die Mehrarbeit
aufzufangen. Das ist unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich. Vor allem ist eine
ordnungsgemäße Führung nicht mehr zu gewährleisten wegen der enorm hohen
Unterstellungsverhältnisse, weder auf Abteilungsleitungsebene noch auf Teamleitungsebene.
1) Strukturelle Änderung der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime:
Allgemeines:
Die bisherige Struktur der Abteilung FB 50/300 sieht eine Unterteilung in zwei Teams „FB 50/310
Sozialdienst“ und „FB 50/320 Verwaltung Übergangsheime“ vor.
Der Sozialdienst mit zwischenzeitlich 26 MitarbeiterInnen in Teil- und Vollzeit und weiteren
Einstellungen zum 01.02.2016 bzw. im Laufe des Jahres und einer absehbaren Größe von 36
MitarbeiterInnen ist der Abteilungs-leitung direkt unterstellt. Die Leitungsspanne führt dazu, dass der
Abteilungsleiterin in Personalunion mit der Teamleitungsfunktion die Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes und eine adäquate Personalführung kaum noch möglich ist, zumal sie seit über 2
Jahren überwiegend mit der Akquise von Unterbringungsmöglichkeiten u.a. vorrangigen Aufgaben
beschäftigt ist. Aus diesem Grunde wurde aus den Reihen der SozialarbeiterInnen bereits eine
Unterstützung der Teamleitung, ausgestattet mit Führungskompetenzen in einem zeitlichen Rahmen
von 50% der Arbeitszeit installiert, aber eine spürbare Entlastung konnte hierdurch nicht gewonnen
werden.
Auch der Bereich der Verwaltung/ Hausmeister in Übergangsheimen hat drastisch zugenommen, so
dass dem Teamleiter zzt. 50 Personen unterstellt sind. Diese Leitungsspanne, die sich im Laufe des
Jahres erweitern wird und in Kürze bereits mit einem Personalzuwachs von 15 Hausmeistern zu
rechnen ist, ist nicht mehr zu verantworten.
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 4/7
Neue Organisationsstruktur:
Gemeinsam mit FB 50 wurde eine Organisationsstruktur erarbeitet, die es ermöglicht, langfristig auf
Fall-schwankungen einzugehen und flexibel zu reagieren.
a) Sozialdienst:
Mit den weiteren vorgenommenen und vorzunehmenden Einstellungen ab dem 01.02.2016 wird die
bisherige Leitungsspanne auf 36 - 37 Unterstellungsverhältnisse anwachsen. Unter Berücksichtigung
der kontinuierlich steigenden Leitungsspanne sollen drei Teams „Sozialdienst“ gebildet werden.
Da bisher keine Teamleitung installiert war, sondern der Sozialdienst der Abteilungsleitung unmittelbar
unterstellt ist, wird es erforderlich, mit der Bildung von Teams auch Teamleitungsstellen einzurichten.
Durch die Schaffung der separaten Teamleitungen für den Sozialdienst wird eine einheitliche Qualität
in der sozialen Beratung gesichert und der soziale Frieden nicht nur in den Übergangsheimen selbst,
sondern auch im unmittelbaren Umfeld unterstützt. Die Bildung von eigenständigen Teams führt auch
zu einem engeren vernetzten Handeln mit anderen Fachbereichen und den freien Trägern sozialer
Arbeit, zu verbesserten Kommunikations-wegen im Rahmen der Arbeit im Gemeinwesen und
hierdurch zu einer schnelleren Integration der Flüchtlinge und Resozialisierung der Wohnungslosen.
Durch die drei zusätzlichen Teamleitungen in Vollzeit für den Sozialdienst entstehen
Personalmehrkosten in Höhe von derzeit 211.500,00 EUR jährlich.
Organisatorisch soll der Sozialdienst zukünftig mit den Organisationsziffern FB 50/350, FB 50/360 und
FB 50/370 in der Abteilungsstruktur geführt werden.
b) Verwaltung Übergangsheime:
Die Herauslösung aus dem bisherigen Team FB 50/320 ist insofern dringend geboten, als eine
gemeinsame Leitung des Verwaltungsbereichs mit zzt. 5 MitarbeiterInnen und der Hausmeister mit
einem Personaltableau von zzt. 45 Mitarbeitern, in Kürze von 60 Hausmeistern vor Ort nicht mehr
leistbar ist.
Mit der Trennung von Verwaltungsaufgaben und Hausmeisterdienst durch Bildung eines separaten
Verwaltungs-teams wird die Einrichtung einer Teamleitung, ausgewiesen nach A 12 ÜBesG/ EG 11
TVöD im Umfang von 1,0 VZÄ, erforderlich, welche kostenneutral besetzt wird.
Mit den steten Anforderungen, neue Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu finden, wächst
auch das Erfordernis, die Aufgabe „Controlling der Objektakquise/-betreuung“ dauerhaft zu
installieren. Daher ist die Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle, ausgewiesen nach A 11 ÜBesG/EG
10 TVöD im Umfang von 1,0 VZÄ geboten und dem Bereich „Verwaltung Übergangsheime“
zuzuordnen. Die Besetzung der Stelle erfolgt kostenneutral.
Aufgrund kontinuierlicher Fallzunahmen sind zudem weitere Kapazitäten für den
Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“ erforderlich, da das Arbeitsvolumen von dem
vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden kann. Insbesondere leidet derzeit die Aufgabe der
Realisierung von Nutzungsgebühren, was zu verzögerten Einnahmen führt.
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 5/7
Es sind insgesamt Sachbearbeiterstellen im Umfang von 5,0 VZÄ einzurichten, bewertet nach A 8
ÜBesG/ EG 8 TVöD. Hiervon wird eine Stelle kostenneutral durch eine bereits überplanmäßig
vorhandene Kraft besetzt. Die vier weiteren Stellen sind losgelöst von der Besetzungssperre aufgrund
des unabweisbaren sofortigen Bedarfs im Wege eines verwaltungsinternen Auswahlverfahrens zu
besetzen. Die Einrichtung der vier Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich Übergangsheime
führt zu einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von 206.000,00 EUR jährlich.
Organisatorisch wird das Team „Verwaltung Übergangsheime“ zukünftig unter der Organisationsziffer
FB 50/310 geführt.
c) Hausmeister in Übergangsheimen:
Nach der Herauslösung des Verwaltungsbereiches Übergangsheime obliegt der aktuellen
Teamleitung die Führung von derzeit 45 Mitarbeitern (Hausmeistern) mit wachsender Tendenz
(voraussichtlich 60 Mitarbeiter bis Quartalsende). Erkennbar ist die Leitungsspanne zu groß für eine
verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung. Es ist daher angezeigt, den Bereich Hausmeister in
Übergangsheimen in drei Teams aufzuteilen. Insofern ist es auch für diesen Bereich erforderlich, zwei
weitere Stellen für die Teamleitungen im Umfang von 2,0 VZÄ einzurichten und nach A 11 ÜBesG
bzw. EG 10 TVöD auszuweisen.
Diese Stelleneinrichtungen führen zu weiteren Personalmehrkosten in Höhe von 165.600,00 EUR
jährlich.
Durch die Bildung von drei Hausmeister-Teams ist es möglich, sowohl objekt- als auch
aufgabenbezogen schnell auf Bedarfslagen reagieren zu können.
Die Hausmeisterteams sollen mit den Organisationsziffern FB 50/320, FB 50/330 und FB 50/340 in
der Abteilung FB 50/300 geführt werden.
Aufgabenkritik:
Am 11.02.2016 hat zwischen FB 50 und FB 11 ein Gespräch zur Klärung und Abstimmung der für FB
50/300 geltend gemachten Stellen und Personalbedarfe stattgefunden. Der Fachbereich hält zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ein Hinterfragen der Bemessungsschlüssel für HausmeisterInnen und
SozialarbeiterInnen für nicht angebracht. Es wird konzediert, die Frage zur Mitte des Jahres erneut zu
stellen. Z.B. werden ab dem 01.03.2016 Erfahrungen mit größeren Einrichtungen (500-550 Personen)
gesammelt. Der Fachbereich hält die jetzigen Standards in der heutigen Situation einer hohen
Fluktuation der Ankommenden (insbesondere Neuzugänge) für ausgereizt, was die
Belastungssituationen der MitarbeiterInnen betrifft. Es könne sich in der Hauptsache nur um die
Lebensnotwendigkeiten gekümmert werden und es werde so für Ruhe und Sicherheit auch im Umfeld
der Einrichtungen Sorge getragen.
2) Stelleneinrichtungen im Umfang von 4,0 VZÄ für die „Hilfen nach AsylbLG“:
Völlig überrascht wurde die Verwaltung von den enormen Zugängen schutzsuchender Menschen
insbesondere im Dezember 2015. Alleine in diesem Monat wurden 667 zugewiesene Flüchtlinge in
Aachen untergebracht. Nicht jede ankommende Person erhält Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), jedoch sind durchschnittlich 2/3 aller ankommenden
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 6/7
Flüchtlinge von den Hilfen nach dem AsylbLG abhängig. Der Umstand enormer Fallsteigerungen war
bei der Installierung eines eigenständigen Teams „Hilfen nach dem AsylbLG“ und der Einrichtung
zusätzlicher Stellen im Umfang von 3,0 VZÄ auf Basis der Fallzahlen per 30.11.2015 nicht ab-sehbar
(siehe Vorlage FB 11/0107/WP17 vom 21.01.2016). Durch Fallsteigerungen in der Sachbearbeitung
AsylbLG im Umfang von ca. 600 Fällen im Zeitraum Dezember 2015 bis Januar 2016 und einem in
diesem Aufgabenbereich zugrunde zu legenden Betreuungsschlüssel von 1:140 ist es erforderlich,
durch die o.a. Stelleneinrichtungen nachzusteuern, um Stabilität in den Leistungsbereich zu bringen.
Künftige Struktur FB 50/300:
Unter Berücksichtigung der unter 1) und 2) beabsichtigten strukturellen Anpassungen und
Stelleneinrichtungen stellt sich die Organisation der Abteilung FB 50/300 wie im beigefügten
Organigramm dar.
Anlagen:
1) organisatorische Struktur des FB 50/300 (Organigramm)
2) Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge im Bereich FB 50 Januar 2016
Vorlage FB 11/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2016
Seite: 7/7
Organigramm Fachbereich Soziales und Integration (FB 50)
Fachbereich „Soziales und Integration“
(FB 50)
Abteilung FB 50/100
Abteilung FB 50/200
Abteilung FB 50/300
Verwaltung
Hilfen bei Einkommensdefiziten
Übergangsheime
FB 50/101
Haushalt
IT-Koordination
FB 50/201
Grundsatz,
Widersprüche AsylbLG
Fachberatung
FB 50/310
FB 50/110
Verwaltungsstelle
Bildung und Teilhabe
Wohnungssicherungshilfe
Hilfe bei Bestattungskosten
FB 50/220
Hilfen nach dem SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung)
A - Kr
FB 50/230
FB 50/120
Leitstellen
„Älter werden in Aachen“
„Menschen mit Behinderung“
Hilfen nach dem SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung)
Ks - Z
FB 50/240
Behindertenbeauftragte/r
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Integrationsbeauftragte
Verwaltung
Übergangsheime
FB 50/410
FB 50/320
FB 50/210
Abteilung FB 50/400
Kommunales Integrationszentrum, Nadelfabrik und
Sozialplanung
Team „Hausmeister“
Kommunales
Integrationszentrum
FB 50/330
Team „Hausmeister“
FB 50/340
Team „Hausmeister“
FB 50/420
Nadelfabrik
FB 50/350
Sozialdienst
FB 50/360
Sozialdienst
FB 50/370
Sozialdienst
FB 50/430
Sozialplanung
Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge im Bereich FB 50
Endbestand
Zeitverlauf
(per 30.
d.M.)
Anfangs- Flüchtbestand linge
Dez 14 #BEZUG!
Jan 15
1247
Feb 15
1340
Mrz 15
1356
Apr 15
1354
Mai 15
1355
Jun 15
1383
Jul 15
1416
Aug 15
1491
Sep 15
1.528
Okt 15
1.527
Nov 15
1.940
Dez 15
2.316
Jan 16
2.983
875
962
962
953
964
979
1010
1078
1101
1112
1525
1885
2556
2877
davon Wohnungs- davon allein
Kosovo lose
-stehend
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
372
378
394
401
391
404
406
413
427
415
415
431
427
436
244
246
248
247
236
245
243
243
237
257
257
270
270
277
davon im Zugang/
Familien- Abgang
verbund Flüchtlinge
128
132
146
154
155
159
163
170
190
158
158
161
157
159
#BEZUG!
87
0
-9
2
26
31
68
23
11
413
360
671
321
Stand 31.12.2015
Zugang/
Abgang
Wohnungs- Zugang Gesamtlose
gesamt fallzahl
#BEZUG!
6
16
7
-3
3
2
7
14
-12
0
16
-4
9
#######
93
16
-2
1
28
33
75
37
-1
413
376
667
330
1247
1340
1356
1354
1355
1383
1416
1491
1528
1527
1940
2316
2983
3313
Zuwachs,
Prognose FB
11 *)
#BEZUG!
1261
1361
1461
1561
1661
1761
1861
1961
2061
2161
2261
2361
2361
Fallzahlenentwicklung im Flüchtlingsbereich FB 50
3450
3313
3300
3150
3000
2983
2850
2700
Fallzahl
2550
2400
2316
2250
2100
1950
1940
1800
1650
1500
1491
1350
1200
1340
1356
1354
1355
1383
1528
1527
1416
1247
Dez 14
Jan 15
Feb 15
Mrz 15
Apr 15
Mai 15
Jun 15
Jul 15
Aug 15
Sep 15
Okt 15
Zeitschiene
Prognose
Fallzahlen
Stand 31.12.2015
Nov 15
Dez 15
Jan 16
Berechnung Personalbedarf Sozialarbeit
Formel:
Fallzahl Flüchtlinge : 100
Formel:
Alleinstehende Wohnungslose : 50
Whg.lose im Familienverband : 70
Bedarf gesamt:
bereits festgestellter Bedarf:
zusätzl. Bedarf:
Berechnung Personalbedarf Hausmeister
Formel
[Fallzahl gesamt - 70 (Sonderbetreuung)]:60 +7
bereits festgestellter Bedarf:
zusätzl. Bedarf:
Jun 15
Jul 15
Aug 15
Sep 15
Okt 15
Nov 15
Dez 15
Jan 16
10,1
10,78
11,01
11,12
15,25
18,85
25,56
28,77
8,26
3,47
21,83
21,52
0,31
8,54
3,39
22,71
21,83
0,87
8,54
3,39
22,94
22,71
0,23
5,14
2,26
18,52
22,94
-4,42
5,4
2,26
22,91
22,94
-0,03
5,40
2,3
26,55
22,94
3,61
5,4
2,24
33,2
26,55
6,65
5,54
2,27
36,58
33,2
3,38
32,58
32,58
0
34,85
32,58
2,27
34,80
34,85
-0,05
31,28
34,8
-3,52
38,17
34,8
3,37
44,43
38,17
6,26
55,55
44,43
11,12
74
55,55
18,45
Ab Januar erneut 3 Turnhallen mit 24/7-Betreuung für derzeit 212 Personen. Je 24/7-Betreuung sind 5,5 VZÄ Hausmeister erforderlich.
Berechnung des Personalbedarfs: Fallzahl gesamt - 282 (24/7-Betreuung) : 60 + 23,5
Stand 31.12.2015