Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
159193.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0048/WP17
öffentlich
03.02.2016
Gebührentarif zum XII.Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung
der Stadt Aachen vom 01.01.2013
hier: Redaktionelle Änderung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2016
06.04.2016
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die redaktionelle
Änderung der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifs zum XII. Nachtrag der
Friedhofsgebührenordnung.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
die redaktionelle Änderung der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifs zum XII. Nachtrag der
Friedhofsgebührenordnung.
Vorlage E 18/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Auf dem Friedhof Richterich besteht eine Urnengemeinschaftsgrabanlage, die als solche nicht
angenommen wird. Es werden jedoch an dieser Stelle von einigen Bürgern gepflegte
Urnenwahlgräber angefragt.
Um die Urnengemeinschaftsgrabanlage nun in ein Themenfeld mit Urnenwahlgräbern umändern zu
können fehlt jedoch eine geeignete Gebührenposition zur Abrechnung der Pflege.
Da der dort gepflanzte Bodendecker pflegeleicht ist, reicht der Betrag der Gebührenposition 6.12 aus.
Lediglich der Positionstext ist zu ändern:
Position 6.12 alt:
Übernahme der Pflege eines Urnengrabes nach Rückgabe des Nutzungsrechtes,
bis zum Ablauf der Ruhefrist
je Jahr: 40,00 Euro
Position 6.12 neu:
Übernahme der Pflege eines Urnengrabes auch nach Rückgabe des Nutzungsrechtes,
bis zum Ablauf der Ruhefrist
je Jahr: 40,00 Euro
Vorlage E 18/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2016
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