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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
159193.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:46
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 18/0048/WP17 öffentlich 03.02.2016 Gebührentarif zum XII.Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 01.01.2013 hier: Redaktionelle Änderung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.03.2016 06.04.2016 BAASt Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die redaktionelle Änderung der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifs zum XII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die redaktionelle Änderung der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifs zum XII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung. Vorlage E 18/0048/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.02.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Auf dem Friedhof Richterich besteht eine Urnengemeinschaftsgrabanlage, die als solche nicht angenommen wird. Es werden jedoch an dieser Stelle von einigen Bürgern gepflegte Urnenwahlgräber angefragt. Um die Urnengemeinschaftsgrabanlage nun in ein Themenfeld mit Urnenwahlgräbern umändern zu können fehlt jedoch eine geeignete Gebührenposition zur Abrechnung der Pflege. Da der dort gepflanzte Bodendecker pflegeleicht ist, reicht der Betrag der Gebührenposition 6.12 aus. Lediglich der Positionstext ist zu ändern: Position 6.12 alt: Übernahme der Pflege eines Urnengrabes nach Rückgabe des Nutzungsrechtes, bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 40,00 Euro Position 6.12 neu: Übernahme der Pflege eines Urnengrabes auch nach Rückgabe des Nutzungsrechtes, bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 40,00 Euro Vorlage E 18/0048/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.02.2016 Seite: 2/2