Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158481.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
10.02.16, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0384/WP17
öffentlich
10.02.2016
Dez. III / FB 61/300
BAB, Anschlussstelle Aachen/Würselen L23
hier: Sachstand
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.02.2016
10.03.2016
B3
MA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt
ihren Beschluss zur Planung der Autobahnanschlussstelle A4 („Hollandlinie“)/L23 südöstlich des
Kreisverkehrs Verlautenheidener Straße/Willy-Brand-Ring . Die Verwaltung wird beauftragt, sich
gemeinsam mit der Städteregion Aachen und der Stadt Würselen bei den Landesbehörden für die
Realisierung der Anschlussstelle einzusetzen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihren
Beschluss zur Planung der Autobahnanschlussstelle A4 („Hollandlinie“)/L23 südöstlich des
Kreisverkehrs Verlautenheidener Straße/Willy-Brand-Ring . Die Verwaltung wird beauftragt, sich
gemeinsam mit der Städteregion Aachen und der Stadt Würselen bei den Landesbehörden für die
Realisierung der Anschlussstelle einzusetzen.
Vorlage FB 61/0384/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.02.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
BAB 4, Anschlussstelle Aachen/Würselen L23
hier: Sachstandsbericht
Auf Initiative der Stadt Aachen mit Unterstützung der Stadt Würselen wurde in 2007 der Antrag zur
Einrichtung einer neuen Anschlussstelle an der A4 in, bzw. aus Richtung Niederlande gestellt. Diese
soll der überregionalen Bedeutung des Gewerbegebietes Aachen-Kaninsberg gerecht werden und
heute bekannte negative Einflüsse in der Erschließung dieses Gewerbegebietes abbauen. Dazu zählt
insbesondere die überproportionale Belastung des Aachener Ortsteils Aachen-Haaren, die sich durch
die nicht vorhandene Anbindung des Gewerbegebietes in Richtung Niederlande ergibt. Zum anderen
zählt dazu die Reduktion von Umwegfahrten durch das Aachener Kreuz, die alternativ von
Kraftfahrzeuglenkern bei der An- und Abfahrt in der oben dargestellten Relation durchgeführt werden.
Das zuständige Verkehrsministerium hatte sich in der Vergangenheit allerdings ablehnend bzgl. Der
Errichtung der Anschlussstelle positioniert.
Zuletzt wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 09.02.2011 und des
Mobilitätsausschusses vom 27.01.2011 berichtet. Damals wurde von der Möglichkeit einer neuen
Bewertung der Maßnahme durch das zuständige Verkehrsministerium berichtet.
Dazu wurde – nach Bereitstellung entsprechender Finanzmittel – eine Simulation der Verkehrsströme
in Auftrag gegeben. Unter Betrachtung prognostizierter Verkehrsstärken für das Jahr 2025 kommt die
Simulation zu dem Ergebnis, dass eine neue Anschlussstelle eine Reduktion der Belastungen im
städtischen Straßennetz im Bereich Krefelder Straße und in Haaren sowie im Autobahnkreuz Aachen
bewirkt. Für den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen AC-Zentrum und der neuen Anschlussstelle
wird zwar mit stärkeren Belastungen zu rechnen sein, die Verkehrsqualitäten der Abschnitte
(Fahrtrichtung Köln LOS D, Fahrtrichtung Niederlande LOS C) verändern sich jedoch nicht. Ebenso
weisen die simulierten Geschwindigkeitsverteilungen auf einen unbeeinträchtigten Verkehrsablauf hin.
Der Gutachter folgert, dass die Einrichtung einer einseitigen Anschlussstelle Verlautenheide auf den
Verkehrsablauf des Autobahnkreuzes keinen negativen Einfluss hat.
Damit sind Voraussetzungen geschaffen, die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme zu
betreiben. In enger Zusammenarbeit mit den genannten Gebietskörperschaften wurde gegenüber
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als zuständiger planender Behörde, ein „Antrag auf Neubau
einer einseitigen Anschlussstelle Verlautenheide BAB A4/L23“ eingereicht. Über die weiteren
Ergebnisse wird berichtet.
Vorlage FB 61/0384/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.02.2016
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