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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
158481.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
10.02.16, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 12:46
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0384/WP17 öffentlich 10.02.2016 Dez. III / FB 61/300 BAB, Anschlussstelle Aachen/Würselen L23 hier: Sachstand Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.02.2016 10.03.2016 B3 MA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihren Beschluss zur Planung der Autobahnanschlussstelle A4 („Hollandlinie“)/L23 südöstlich des Kreisverkehrs Verlautenheidener Straße/Willy-Brand-Ring . Die Verwaltung wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Städteregion Aachen und der Stadt Würselen bei den Landesbehörden für die Realisierung der Anschlussstelle einzusetzen. Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihren Beschluss zur Planung der Autobahnanschlussstelle A4 („Hollandlinie“)/L23 südöstlich des Kreisverkehrs Verlautenheidener Straße/Willy-Brand-Ring . Die Verwaltung wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Städteregion Aachen und der Stadt Würselen bei den Landesbehörden für die Realisierung der Anschlussstelle einzusetzen. Vorlage FB 61/0384/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.02.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: BAB 4, Anschlussstelle Aachen/Würselen L23 hier: Sachstandsbericht Auf Initiative der Stadt Aachen mit Unterstützung der Stadt Würselen wurde in 2007 der Antrag zur Einrichtung einer neuen Anschlussstelle an der A4 in, bzw. aus Richtung Niederlande gestellt. Diese soll der überregionalen Bedeutung des Gewerbegebietes Aachen-Kaninsberg gerecht werden und heute bekannte negative Einflüsse in der Erschließung dieses Gewerbegebietes abbauen. Dazu zählt insbesondere die überproportionale Belastung des Aachener Ortsteils Aachen-Haaren, die sich durch die nicht vorhandene Anbindung des Gewerbegebietes in Richtung Niederlande ergibt. Zum anderen zählt dazu die Reduktion von Umwegfahrten durch das Aachener Kreuz, die alternativ von Kraftfahrzeuglenkern bei der An- und Abfahrt in der oben dargestellten Relation durchgeführt werden. Das zuständige Verkehrsministerium hatte sich in der Vergangenheit allerdings ablehnend bzgl. Der Errichtung der Anschlussstelle positioniert. Zuletzt wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 09.02.2011 und des Mobilitätsausschusses vom 27.01.2011 berichtet. Damals wurde von der Möglichkeit einer neuen Bewertung der Maßnahme durch das zuständige Verkehrsministerium berichtet. Dazu wurde – nach Bereitstellung entsprechender Finanzmittel – eine Simulation der Verkehrsströme in Auftrag gegeben. Unter Betrachtung prognostizierter Verkehrsstärken für das Jahr 2025 kommt die Simulation zu dem Ergebnis, dass eine neue Anschlussstelle eine Reduktion der Belastungen im städtischen Straßennetz im Bereich Krefelder Straße und in Haaren sowie im Autobahnkreuz Aachen bewirkt. Für den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen AC-Zentrum und der neuen Anschlussstelle wird zwar mit stärkeren Belastungen zu rechnen sein, die Verkehrsqualitäten der Abschnitte (Fahrtrichtung Köln LOS D, Fahrtrichtung Niederlande LOS C) verändern sich jedoch nicht. Ebenso weisen die simulierten Geschwindigkeitsverteilungen auf einen unbeeinträchtigten Verkehrsablauf hin. Der Gutachter folgert, dass die Einrichtung einer einseitigen Anschlussstelle Verlautenheide auf den Verkehrsablauf des Autobahnkreuzes keinen negativen Einfluss hat. Damit sind Voraussetzungen geschaffen, die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme zu betreiben. In enger Zusammenarbeit mit den genannten Gebietskörperschaften wurde gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als zuständiger planender Behörde, ein „Antrag auf Neubau einer einseitigen Anschlussstelle Verlautenheide BAB A4/L23“ eingereicht. Über die weiteren Ergebnisse wird berichtet. Vorlage FB 61/0384/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.02.2016 Seite: 2/2