Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158193.pdf
Größe
619 kB
Erstellt
03.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Kulturbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 49/0021/WP17
öffentlich
03.02.2016
Dr. Rohrkamp
Restaurierung der Standesamtsurkunden und zum Antrag zur
Errichtung einer Stelle
Antrag der Fraktion GRÜNE vom 26.01.2016
Beratungsfolge:
TOP:_9_
Datum
Gremium
Kompetenz
25.02.2016
BaKu
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Kultur nimmt den Sachstandsbericht des Stadtarchivs
zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss Kultur befürwortet den Antrag des Stadtarchivs auf Errichtung
einer Projektstelle für eine Papierrestauratorin im Stadtarchiv gem. des für den Haushalt 2016
eingereichten Antrags.
Vorlage E 49/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.02.2016
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Erläuterungen:
1. Begründung des Antrags
Das Personenstandsgesetz vom 19.2.2007 (PStG) sieht in §5, Abs. 5 vor, dass die Urkundenregister
von den Standesämtern nur innerhalb bestimmter Fristen fortgeführt werden müssen. Die Regelungen
für die unterschiedlichen Register sind wie folgt:
1. Urkundenregister zu Geburten: 110 Jahre,
2. Urkundenregister zu Eheschließungen und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre und
3. Urkundenregister zu Sterbefällen: 30 Jahre.
Nach Ablauf dieser Fristen kommen die Urkundenregister ins Stadtarchiv (§7, Abs 3 PStG). Ab
diesem Zeitpunkt sind sie Archivgut, und das Stadtarchiv wird für die Erteilung von Nachweisen für die
Bürger zuständig (§55, Abs. 3 PStG).
Für die Benutzung der Urkundenregister gelten ab dem Zeitpunkt der Übernahme ins Archiv die
archivrechtlichen Vorschriften. Für das Stadtarchiv ist das Gesetz über die Sicherung und Nutzung
öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz NRW mit Stand vom 10.1.2015)
maßgeblich. Dort werden in §2, Abs. 7, unsere Aufgaben als Archiv definiert. Hier werden die
Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung noch vor der Erschließung, Erforschung und
Bereitstellung der Unterlagen genannt. Der Antrag des Stadtarchivs auf Errichtung einer Stelle stützt
sich vor allem auf diesen Teil des Archivgesetzes NRW.
Da der schlechte Zustand der Unterlagen die selbstständige Recherche der Bürger in den
Urkundenregistern nicht zulässt (s. Anlage), werden die Auskünfte durch eine Mitarbeiterin erteilt.
Aufgrund des Zustands der Urkundenregister ist die Bearbeitung sehr aufwändig, gleichzeitig können
die Urkundenregister im jetzigen Zustand nicht digitalisiert werden.
Bleiben die Urkundenregister in diesem Zustand, ist die Beantwortung der Bürgeranfragen und damit
die Erledigung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe mittelfristig nicht in allen Fällen sichergestellt.
2. Aktuelle Situation
Derzeit findet die Restaurierung der Urkundenregister in dem Umfang statt, der mit den vorhandenen
Mitteln geleistet werden kann. In der Regel schafft es die städtische Papierrestauratorin, je nach
Umfang und Schadensbild, ca. 30 Urkundenregisterbände jährlich zu restaurieren. Die
Buchbindearbeiten müssen wegen der Zeit, die sie beanspruchen, nach außen vergeben werden.
Zugleich werden immer zum Jahresbeginn die durch die rollenden Fristen für das Stadtarchiv frei
gewordenen Urkundenregister vom Standesamt übernommen. Das sind jährlich ca. 20 bis 30 Bände.
Von diesen kommt mehr als die Hälfte mit Beschädigungen unterschiedlicher Schadensklassen ins
Haus. Entsprechend gering sind daher die Fortschritte. Gehen wir beispielhaft davon aus, dass wir
immer zehn Urkundenregister mehr restaurieren als beschädigt reinkommen, dann wären wir bei
momentan noch zu restaurierenden über 800 Urkundenregistern im Jahr 2096 fertig!
Das kann aus unserer Perspektive nicht für den Bürger gewollt sein. Die Nachfrage nach den
Urkundenregistern ist hoch, auch erreichen uns immer wieder Nachfragen, warum diese Bestände
nicht digitalisiert sind, wie das bereits in vielen anderen Städten wie Köln, Düsseldorf oder
Mönchengladbach der Fall ist. Eine Digitalisierung kann aber nur nach einer Restaurierung stattfinden,
da die papierne Urkunde nach aktueller Rechtslage das Original ist und nur hierauf bezieht sich das
Archivgesetz NRW. Die Digitalisierung, die wünschenswert ist, weil sie den Service für den Bürger
verbessert und unsere Arbeitsaufwände reduziert, zieht aber, das sollte bedacht werden, auch Kosten
in erheblichem Umfang nach sich (Digitalisierung, Datenspeicherung, elektronische Archivierung,
Sicherstellung der Abrufbarkeit, zukünftige Umformatierungen und Dateiüberführungen).
Vorlage E 49/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.02.2016
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Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass keine anderen planvollen und strategischen
Restaurierungsmaßnahmen im Stadtarchiv durchgeführt werden können, solange wir die
Urkundenregister in der bisherigen Art und Weise weiter bearbeiten.
Die Arbeiten an den Urkundenregistern absorbieren die Kapazitäten der städtischen
Papierrestauratorin, die zeitreduziert arbeitet (24,5 h/Woche). Ihre Arbeitskapazität ist durch die
Urkundenregister so gebunden, dass sie neben den Urkundenregistern nur Notfälle parallel
bearbeiten kann. Beratungs- und Verwaltungsaufgaben binden sie zusätzlich.
3. Weiteres Vorgehen
Wünschenswert wäre, für dreieinhalb Jahre eine Projektstelle für eine Papierrestauratorin im
Stadtarchiv einzurichten. Mit dieser Stelle könnte der Restaurierungsstau bei den Urkundenregistern
in drei Jahren aufgelöst werden. Ohne die befristete zusätzliche Stelle wird die Bewältigung dieses
konservatorischen Problems zu einer generationenübergreifenden Aufgabe. Gleichzeitig ist die
physische Existenz vieler Urkundenregister, zu deren Erhalt die Stadt Aachen gesetzlich verpflichtet
ist, hochgradig gefährdet. Vor diesem Hintergrund muss das Stadtarchiv aus fachlichen Gründen
seine Haltung, nur Auskunft aus den Urkundenregistern zu erteilen, um die Originale zu schonen und
zu sichern, bis auf weiteres aufrechterhalten.
Momentan bleibt uns keine andere Wahl, als unsere kleinschrittige Erhaltungsstrategie weiter zu
verfolgen und die geschilderten, daraus entstehenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Alle bisherigen
Bemühungen, das Problem auf andere Weise zu lösen, sind leider fehlgeschlagen. Die Errichtung
einer Projektstelle wäre eine preiswerte und schnelle Lösung.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion GRÜNE vom 26.01.2016
Vorlage E 49/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.02.2016
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