Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158175.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
03.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 02/0042/WP17
öffentlich
03.02.2016
FB 02
Mögliche Auswirkungen der Umweltzone auf den Aachener
Einzelhandel
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.02.2016
AAWW
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen
der Umweltzone zur Kenntnis.
Prof. Dr. Manfred Sicking
Beigeordneter
Vorlage FB 02/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2016
Seite: 1/2
Mögliche Auswirkungen der Umweltzone auf den Aachener Einzelhandel
Im Rahmen der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan (LRP) Aachen wurde im August 2015 ein von
einer Projektgruppe mit Fachleuten und Akteuren aus verschiedenen Bereichen und der Verwaltung
gemeinsam entwickeltes, integratives und nachhaltiges Maßnahmenkonzept verabschiedet. Als
zusätzliche Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen
einzuführen. Der aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft, die Umweltzone Aachen wurde
ab 1. Februar 2016 eingeführt.
Der räumliche Zuschnitt der Aachener Umweltzone war von Beginn an unter anderem von der
Überlegung geleitet, die Innenstadt zu entlasten, vorhandene Umsteigeplätze auf Bus und Bahn (P+R
- Plätze) für Besucher und Gäste mit Fahrzeugen ohne grüne Plakette gut erreichbar zu erhalten und
die vollständige Befahrbarkeit des Außenrings ist zu gewährleisten.
Die Erreichbarkeit der Park + Ride-Plätze (Krefelder Straße, Berliner Ring / Jülicher Straße,
Vaalser Straße und Monschauer Straße sowie das APAG-Parkhaus Tivoli und der Parkplatz
Uniklinikum) ist gemäß Antrag von CDU und SPD aus Januar 2015 sichergestellt; auch von der
Bezirksregierung Köln wird die gewählte Abgrenzung mitgetragen. Für die genannten P+R Parkplätze bleibt die freie Zufahrtsmöglichkeit auch ohne Umweltplakette gesichert. Für die geplante
Öffentlichkeitsarbeit bietet die gewählte Abgrenzung insoweit erhebliche Vorteile.
Eine Informationskampagne in den benachbarten Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
der Provinz Lüttich und der Provinz Limburg vor allem über die Medien in Belgien und den
Niederlanden sowie über die Internetseiten der Stadt Aachen (Kurzlink: www.aachen.de/umweltzone)
Weist auf die Einrichtung einer Umweltzone in Aachen und die Detailregelungen hin.
Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Umweltzone erfolgt auch, um potenzielle Kunden des Aachener
Einzelhandels über die weiterhin gute Erreichbarkeit der Innenstadt zu informieren. Zudem wird gezielt
darauf hingewiesen, wo Ausländer für ihre Fahrzeuge kurzfristig eine ‘Grüne Plakette‘ erhalten
können. Mit Hilfe des ‘aachen tourist service‘ werden Reiseanbieter, Busunternehmen und auch
Individualreisende aus Deutschland und den Nachbarländern über die Umweltzone und ihre Regeln
informiert.
Gleichwohl könnten nach ersten Erfahrungen mit den Auswirkungen der Umweltzone noch weitere
Maßnahmen angezeigt sein, um ggf. auf die Umweltzone zurückzuführende Frequenzrückgänge für
den Einzelhandelsstandort Aachen zu vermeiden. Hierzu werden in der Ausschusssitzung Vertreter
des Einzelhandels, der IHK, des ‘aachen tourist service‘ sowie der Straßenverkehrsbehörde gehört
werden.
Vorlage FB 02/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2016
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