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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
158175.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
03.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:46
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 02/0042/WP17 öffentlich 03.02.2016 FB 02 Mögliche Auswirkungen der Umweltzone auf den Aachener Einzelhandel Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.02.2016 AAWW Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Umweltzone zur Kenntnis. Prof. Dr. Manfred Sicking Beigeordneter Vorlage FB 02/0042/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.02.2016 Seite: 1/2 Mögliche Auswirkungen der Umweltzone auf den Aachener Einzelhandel Im Rahmen der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan (LRP) Aachen wurde im August 2015 ein von einer Projektgruppe mit Fachleuten und Akteuren aus verschiedenen Bereichen und der Verwaltung gemeinsam entwickeltes, integratives und nachhaltiges Maßnahmenkonzept verabschiedet. Als zusätzliche Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen einzuführen. Der aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft, die Umweltzone Aachen wurde ab 1. Februar 2016 eingeführt. Der räumliche Zuschnitt der Aachener Umweltzone war von Beginn an unter anderem von der Überlegung geleitet, die Innenstadt zu entlasten, vorhandene Umsteigeplätze auf Bus und Bahn (P+R - Plätze) für Besucher und Gäste mit Fahrzeugen ohne grüne Plakette gut erreichbar zu erhalten und die vollständige Befahrbarkeit des Außenrings ist zu gewährleisten. Die Erreichbarkeit der Park + Ride-Plätze (Krefelder Straße, Berliner Ring / Jülicher Straße, Vaalser Straße und Monschauer Straße sowie das APAG-Parkhaus Tivoli und der Parkplatz Uniklinikum) ist gemäß Antrag von CDU und SPD aus Januar 2015 sichergestellt; auch von der Bezirksregierung Köln wird die gewählte Abgrenzung mitgetragen. Für die genannten P+R Parkplätze bleibt die freie Zufahrtsmöglichkeit auch ohne Umweltplakette gesichert. Für die geplante Öffentlichkeitsarbeit bietet die gewählte Abgrenzung insoweit erhebliche Vorteile. Eine Informationskampagne in den benachbarten Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Provinz Limburg vor allem über die Medien in Belgien und den Niederlanden sowie über die Internetseiten der Stadt Aachen (Kurzlink: www.aachen.de/umweltzone) Weist auf die Einrichtung einer Umweltzone in Aachen und die Detailregelungen hin. Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Umweltzone erfolgt auch, um potenzielle Kunden des Aachener Einzelhandels über die weiterhin gute Erreichbarkeit der Innenstadt zu informieren. Zudem wird gezielt darauf hingewiesen, wo Ausländer für ihre Fahrzeuge kurzfristig eine ‘Grüne Plakette‘ erhalten können. Mit Hilfe des ‘aachen tourist service‘ werden Reiseanbieter, Busunternehmen und auch Individualreisende aus Deutschland und den Nachbarländern über die Umweltzone und ihre Regeln informiert. Gleichwohl könnten nach ersten Erfahrungen mit den Auswirkungen der Umweltzone noch weitere Maßnahmen angezeigt sein, um ggf. auf die Umweltzone zurückzuführende Frequenzrückgänge für den Einzelhandelsstandort Aachen zu vermeiden. Hierzu werden in der Ausschusssitzung Vertreter des Einzelhandels, der IHK, des ‘aachen tourist service‘ sowie der Straßenverkehrsbehörde gehört werden. Vorlage FB 02/0042/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.02.2016 Seite: 2/2