Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158240.pdf
Größe
27 MB
Erstellt
04.02.16, 12:00
Aktualisiert
11.02.17, 18:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0380/WP17
öffentlich
04.02.2016
Dez. III / FB 61/300
Neu- und Ausbau der Radroute im Zuge der ehemaligen
Bahntrasse Aachen-Jülich
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.02.2016
18.02.2016
24.02.2016
B0
MA
B3
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem
Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung („Bahntrassenradweg – Gartenkolonie
Haaren-Dreieck bis Wurm“, Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3) den Planungsbeschluss zu fassen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die
Bezirksregierung.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Radroute im Zuge
der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der
vorliegenden Pläne (Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3 „Bahntrassenradweg – Gartenkolonie HaarenDreieck bis Wurm“) den Planungsbeschluss und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen – Haaren,
auf Grundlage der vorliegenden Planung („Bahntrassenradweg – Querung Friedenstraße“) den
Planungsbeschluss zu fassen - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der
Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Die Bezirksvertretung Aachen - Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der
Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf
Grundlage der vorliegenden Planung („Bahntrassenradweg – Querung Friedenstraße“) den
Planungsbeschluss - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der
Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Vorlage FB 61/0380/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-06100-300-1
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Einzahlungen
-356.100
-356.100
0
0
-518.000
-518.000
Auszahlungen
508.800
508.800
0
0
777.000
777.000
Ergebnis
152.700
152.700
0
0
213.200
213.200
+ Verbesserung /
ner Ansatz
2016
Ansatz
Gesamt-
Investive
ner Ansatz
2017 ff.*
bedarf (alt)
2017 ff.
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Gesamt-
bedarf
(neu)
PSP-Element 4-120102-948-9
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2016
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.*
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
-14.900
-14.900
0
0
0
0
21.200
21.200
0
0
0
0
Abschreibungen
26.500
26.500
0
0
0
0
Ergebnis
32.800
32.800
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
*Stand: Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 804.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v.
37.000 €, zusammen 841.000 €. Hiervon wird die Summe von 556.500 € aus den oben dargestellten,
über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016 haushaltsneutral eingeplanten Mitteln im
Haushaltsjahr 2016 gedeckt.
Ein Betrag von rd. 64.000 € entfällt auf Kosten zum Erwerb von Grundstücksrechten, für die zusätzliche
Mittel bei PSP-Element 5-011302-900-00200-050-1 bereitstehen.
Die verbleibenden Mehrkosten i.H.v. 220.500 € werden für die Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral
angemeldet.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der
Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Vorlage FB 61/0380/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Anlass
Die StädteRegion Aachen und die Stadt Aachen streben den Ausbau der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse von Aachen nach Jülich an. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am
21.06.2012 wurde die Machbarkeitsstudie zu diesem Projekt vorgestellt.
Insgesamt umfasst das Projekt vier Bauabschnitte (siehe Anlage 1 - Übersichtsplan), deren
Realisierung vom Land NRW mindestens mit 70 % gefördert wird:
- 1. Bauabschnitt: Radroute auf Stadtgebiet Würselen - Fertigstellung 2015
- 2. Bauabschnitt: Radroute auf Stadtgebiet Alsdorf - Fertigstellung 2015
- 3. Bauabschnitt: Radroute auf Stadtgebiet Aachen – Baubeginn in 2016 vorgesehen
- 4. Bauabschnitt: Bahnhof Mariadorf - Baubeginn voraussichtlich 2017
Planung
Die Radroute Aachen – Jülich wird als eine hochwertige überregionale Radverkehrsverbindung konzipiert, die ein gutes Angebot für unterschiedliche Verkehrszwecke im Alltags- und Freizeitverkehr
bietet. Die Planung sieht daher eine konfliktarme Führung für Fußgänger, Radfahrer und andere Nutzer, eine stetige und zügige Linienführung sowie eine sorgfältige Gestaltung von Querungen mit Straßen vor. Die Radroute sollte in der Regel an Querungen mit Wirtschaftswegen und Anliegerstraßen
vorfahrtberechtigt sein. An querenden klassifizierten Straßen (Bundes-/Landes-/Kreisstraßen) wird die
Route vorfahrtrechtlich untergeordnet.
Die Erfahrungen mit vergleichbaren Radrouten zeigen, dass bei steigenden Nutzerzahlen und Geschwindigkeiten im Radverkehr (u.a. Fahrräder mit Elektroantrieb) die Konflikte zwischen Radfahrern
und Fußgängern steigen, wenn keine ausreichenden Wegebreiten vorhanden sind. Dies gilt insbesondere auf Streckenabschnitten, welche vermehrt von Fußgängern und Inlineskatern genutzt werden. Auf diesen allgemein sehr stark frequentierten Abschnitten soll der Radweg Aachen-Jülich daher
mit einer Regelbreite von 4,00 m in Asphaltbauweise angelegt werden. Hierdurch kann eine konfliktarme Führung für Fußgänger, Radfahrer und andere Nutzer ermöglicht werden. Abweichend hiervon
werden auch Streckenabschnitte mit einer Breite von 3,00 m realisiert, welche baulichen Zwängen
unterliegen (z.B. Umsetzung entlang Bestandsstrecken). Im Abschnitt zwischen dem Prager Ring und
der Friedenstraße in Haaren wird auf einer Länge von etwa 900 m mit einem höheren
Fußgängeraufkommen gerechnet. Für diese Strecke sieht die Planung für die neu zu bauenden
Abschnitte je nach den Platzverhältnissen in der Örtlichkeit grundsätzlich eine Ausbaubreite von 4,00
m vor.
Der Ausbau der Radroute Aachen-Jülich trägt zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad bei und fördert
daher eine schadstofffreie und klimafreundliche Mobilität.
Vorlage FB 61/0380/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2016
Seite: 3/6
Linienführung
Der dritte Bauabschnitt in Aachen beginnt am Knoten Prager Ring in Aachen (Schwarzer Weg) und
endet an der Friedenstraße in Aachen-Haaren. Vom Schwarzen Weg in Richtung Innenstadt werden
die Radfahrer zukünftig über den Grünen Weg bis zur Kreuzung Grüner Weg / Lombardenstraße /
Passstraße geführt, der im Rahmen einer Baumaßnahme der Stadt Aachen voraussichtlich 2017 mit
beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer ausgestattet wird, so dass eine fahrradfreundliche
Routenführung bis in den Aachener Stadtkern gewährleistet ist. Ab der Friedenstraße bis Richtung
Stadtgrenze verläuft die Route auf dem vorhandenen, asphaltierten Wirtschaftsweg neben der
ehemaligen Bahntrasse.
Abschnitt Gartenkolonie Haaren-Dreieck bis Wurm (Anlage 2 – Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3)
Ab dem Grünen Weg soll der Radverkehr über den signalisierten Knoten am Prager Ring in den
städtischen Schwarzen Weg geführt werden, der auf 4,00 m zuzüglich der beidseitig je 0,50 m
Bankette verbreitert werden soll. Die städtische Wegeparzelle ist allerdings nur ca. 2,20 m breit und
reicht daher für das geplante Regelprofil (s.o.) des gemeinsamen Geh-/und Radweges nicht aus. Es
wurde daher in intensiven Verhandlungen mit dem nördlich angrenzenden Grundstücksnachbarn
Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) im Oktober 2015 vereinbart, dass die fehlende Breite auf dem
angrenzenden Grundstück realisiert werden kann. Die STAWAG hat nach intensiver Prüfung ihrer dort
liegen Leitungen zugestimmt, einen an das städtische Grundstück grenzenden schmalen Streifen (ca.
1.070 m²) für den Bau des Geh-/Radweges zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist kein Grunderwerb
erforderlich. Es wird eine Verwaltungsvereinbarung erstellt, in der die Eintragung einer „Beschränkt
persönlichen Dienstbarkeit“ ins Grundbuch und ein Entschädigungsbetrag für die STAWAG vertraglich
geregelt werden.
Etwa 50m vor dem Wurmbach erfolgt ein Verschwenk auf den ehemaligen Bahndamm. Der
Wurmbach wird hier mit einer neuen Brücke im Zuge des ehemaligen Bahnviadukts überquert. Die
Radwegeplanung erfolgt in enger Abstimmung mit dem NVR bezüglich eines möglichen
Wiederaufbaus der Euregiobahn neben dem „Schwarzen Weg“.
Die Führung des Radverkehrs in Richtung Knoten Prager Ring / Grüner Weg wird im Rahmen der
Ausführungsplanung detailliert erarbeitet. Hierzu soll aus Richtung “Schwarzer Weg“ vor der Haltlinie
der Lichtsignalanlage ein Schutzstreifen mit anschließendem vorgezogenem Aufstellbereich für die
Radfahrer markiert werden.
Abschnitt Wurm bis Strangenhäuschen
Ab der Überquerung des Wurmbachs verläuft die Route zunächst südlich des Bahndamms auf dem
vorhandenen gemeinsamen ca. 3,0 m breiten Geh-/Radweg. Die Wegeoberfläche (wassergebundene
Decke) ist auf der gesamten Länge in einem unzureichenden Zustand und nicht komfortabel zu
befahren oder zu begehen. Die Entwässerung ist unzureichend, so dass nach Regenfällen das
Wasser nicht ordnungsgemäß abgeführt wird. Durch eine Höherlegung der Wegeoberkante in
Verbindung mit einem kompletten Ausbau in Asphaltbauweise soll die für eine ordnungsgemäße
Entwässerung nötige Querneigung und Ableitung des Wassers in die Seitenbereiche erfolgen.
Vorlage FB 61/0380/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2016
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Abschnitt Benno-Levy-Weg bis Wirtschaftsweg Richtung Würselen (Anlage 3 – Querung
Friedenstraße)
Zwischen der Straße Strangenhäuschen und der Friedenstraße besteht der heutige Belag aus Betonsteinpflaster; dies wird nicht verändert. In diesem Abschnitt werden die Radfahrer in einer
gestreckteren Linienführung an die neue Querungsstelle der Friedenstraße geführt.
Zwischen dem ab der Friedenstraße verlaufenden Wirtschaftsweg und der Einmündung des BennoLevy-Weg wird auf den ersten 40 m hinter der Friedenstraße ein neuer gemeinsamer Geh-/Radweg
angelegt, der einem örtlich genutzten Trampelpfad folgt und eine direktere Linienführung in Richtung
Würselen ermöglicht. Um die Querungssituation zu verbessern, wird die Fahrbahn auf Niveau des
Geh-/Radweges aufgepflastert. Da dort derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
besteht, ist geplant, den Beginn der bestehenden Tempo 30-Zone (Haus-Nr. 105) vorzuverlegen und
hier eine bevorrechtigte, niveaugleiche Querungsstelle mit beidseitigen Rampen für den Verkehr auf
der Friedenstraße anzulegen. Dies trägt zur Geschwindigkeitsdämpfung zu Beginn der Ortslage bei,
wovon auch die querenden Radfahrer und Fußgänger profitieren, die die neue Wegeverbindung
nutzen werden.
Auf der gegenüberliegenden Seite Richtung Strangenhäuschen wird ein ca. 3,0 m breiter Weg die
Lücke zum Benno Levy-Weg schließen.
Zur Betonung des Beginn des beidseitig bebauten Bereichs in der Friedenstraße soll die bereits
bestehende Aufpflasterung in Höhe Haus Nr. 105 zusätzlich mit einem Baumbeet versehen werden.
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion
Die Funktionsfähigkeit und die Qualität der Radroute Aachen-Jülich sollen dauerhaft gesichert werden. Daher wird die StädteRegion Aachen mit allen beteiligten Kommunen Verwaltungsvereinbarungen abschließen. Darin verpflichtet sich die StädteRegion, die baulichen Maßnahmen für den Radweg
umzusetzen. Für die Baumaßnahmen auf Aachener Stadtgebiet übernimmt die Stadt Aachen den
Eigenanteil, sowie anschließend die Unterhaltung und Erhaltung.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 804.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v.
37.000 €, zusammen 841.000 €. Hiervon wird die Summe von 556.500 € aus den oben dargestellten,
über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016 haushaltsneutral eingeplanten Mitteln m
Haushaltsjahr 2016 gedeckt.
Ein Betrag von rd. 64.000 € entfällt auf Kosten zum Erwerb von Grundstücksrechten, für die
zusätzliche Mittel bei PSP-Element 5-011302-900-00200-050-1 bereitstehen.
Die verbleibenden Mehrkosten i.H.v. 220.500 € werden für die Haushaltsplanung 2017 angemeldet.
Insgesamt wird die Maßnahme haushaltsneutral umgesetzt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und
der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Es werden Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von ca. 70% gewährt. Die Maßnahme
löst keine Beitragspflicht nach dem BauGB oder KAG aus. Die Eigenanteile können aus geleisteten
Vorlage FB 61/0380/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2016
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Ablösebeiträgen für Stellplätze bestritten werden, die in den erhaltenen Anzahlungen zur Verfügung
stehen.
Eine genauere Übersicht der Finanzierung ist dem Tabellenblatt „finanzielle Auswirkungen“ zu
entnehmen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Planung - Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3
Anlage 3 – Planung - Querung Friedenstraße
Vorlage FB 61/0380/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2016
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