Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157415.pdf
Größe
45 MB
Erstellt
22.01.16, 12:00
Aktualisiert
16.04.17, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0183/WP17
öffentlich
22.01.2016
45/100
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
16.02.2016
02.03.2016
KJA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17. Hiermit verbunden sind:
1.) die Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 74 Plätzen in KiBiz-geförderten
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der Vorlage
vorgesehenen Verteilung,
2.) die Erhöhung des Platzangebotes für Ü3 im Umfang von 107 zusätzlichen Plätzen in KiBizgeförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der
Vorlage vorgesehenen Verteilung und
3.) darüber hinaus die Erhöhung des Platzangebotes in der Kindertagespflege für den
Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2016/17 um 50 Plätze auf 700 Plätze.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 zur Kenntnis und
beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17. Hiermit
verbunden sind:
1.) die Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 74 Plätzen in KiBiz-geförderten
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der Vorlage
vorgesehenen Verteilung,
Vorlage FB 45/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/4
2.) die Erhöhung des Platzangebotes für Ü3 im Umfang von 107 zusätzlichen Plätzen in KiBizgeförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der
Vorlage vorgesehenen Verteilung und
3.) darüber hinaus die Erhöhung des Platzangebotes in der Kindertagespflege für den
Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2016/17 um 50 Plätze auf 700 Plätze.
Vorlage FB 45/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/4
finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2016/17 sind ausreichende Haushaltsmittel
etatisiert.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/4
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende
Kindergartenjahr 2016/17 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu
erhalten.
Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote von 43,96 % im Kindergartenjahr 2016/2017,
beginnend mit dem 01.08.2016.
Die neue Einrichtung „Eisenbahnweg“ wird „technisch“ zunächst als städtische Einrichtung geführt. Bis
zur endgültigen Verabschiedung der Kindertagesstättenbedarfsplanung sollte (ggfls. In der gleichen
Sitzung) über die Vergabe der Trägerschaft an einen freien Träger der Jugendhilfe entschieden
werden. Insofern wird der Beschluss zum Kindertagesstättenbedarfsplan noch durch die Entscheidung
über die Trägerschaft ergänzt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung am
10.02.2016 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Anlage/n:
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/2017
Vorlage FB 45/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/4
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
1. Rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung
§ 79 I, II SGB VIII:
Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach
dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung.
§ 80 SGB VIII:
Jugendhilfeplanung:
-
Bestandserhebung
-
Bedarfsplanung
-
Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung
§ 19 KiBiz NRW:
Die ermittelten Bedarfe aus der Jugendhilfeplanung bilden die Grundlage für die Finanzierung der
Kindertagesstätten.
§ 24 II SGB VIII (seit 01.08.2013)
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
§ 24 III SGB VIII:
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in
einer Tageseinrichtung.
§ 24 I SGB VIII:
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
die Erziehungsberechtigten
-
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
Arbeit suchend sind,
-
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
-
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten.
-
Für alle Kinder bis zum Schuleintritt gilt:
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen
Bedarf.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
Gruppenformen und Zeitkontingente:
Gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz gilt Folgendes:
In allen Gruppenformen ist grundsätzlich ein Betreuungsumfang möglich von wöchentlich
Gruppenform I:
Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung:
25 h/ 35 h/ 45 h
Kinder im Alter von 2 Jahren mind. 4, max. 6
Gruppenform II:
25 h/ 35 h/ 45 h
Gruppenform III:
20 Kinder
Kinder im Alter von unter 3 Jahren:
10 Kinder
Kinder im Alter von 3 Jahren und älter:
25 h/ 35 h
25 Kinder
45 h
20 Kinder
KiBiz eröffnet die Möglichkeit, bei Bedarf Gruppenformen miteinander zu kombinieren. Nach
politischer Beschlusslage in der Stadt Aachen ist die Kombination der Gruppenform I mit der
Gruppenform II ausgeschlossen, um Probleme mit der Zuordnung zu den unterschiedlich hohen
Kindpauschalen für 2-jährige Kinder zu vermeiden.
Kinder mit Behinderungen:
Seit 01.08.2014 löst die LVR-Kindpauschale (FINK = Förderung inklusiver Kinder) das bisherige
Modell von integrativen Gruppen ab, in der die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf immer
bei 5 oder 6 Kindern je integrativer Gruppe lag. Diese Förderung setzt am einzelnen Kind mit
besonderem Förderbedarf an und macht es möglich, dass zusätzliche Fachkraftstunden für die
pädagogische Förderung in einer Einrichtung umgesetzt werden. Zum 31.07.2016 läuft die Förderung
der Therapeuten der ehemals integrativen Einrichtungen durch den LVR aus. Es gibt die Möglichkeit,
Therapeuten mit Hilfe der FINK-Förderung zu beschäftigen. Hierbei werden lediglich 3,9
Fachkraftstunden pro Woche und je Kind und nur für die Anteile der pädagogischen Arbeit gewährt.
Nunmehr können 1 bis maximal 6 Kinder mit (drohender) Behinderung in einer Gruppe betreut
werden. Werden Kinder mit (drohender) Behinderung und einer (einzelfallorientierten) FINK-Förderung
in einer Gruppe aufgenommen, sind entsprechend der nachfolgenden Übersicht in dieser Gruppe
Platzreduzierungen vorzunehmen.
Anzahl der Kinder
Gruppenform I, III
Gruppenform III
Gruppenform II
mit (drohender)
U3- oder Ü3-Kinder
Ü3-Kinder
nur U3-Kinder
Behinderung
45 Std./Woche
25 Std/Woche oder
mit 25 / 35 / 45 Std./Woche
(max. Gruppengröße)
35 Std./Woche
(max. Gruppengröße)
(max. Gruppengröße)
1
19
24
10
2
18
23
10
3
17
22
./.
4
16-17
18
./.
5-6
15-17
17
./.
In der Gruppenform II können maximal 2 U3-Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen
werden. Von einer weiteren Platzreduzierung kann bei dieser Gruppenform abgesehen werden.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
Stichtage für die Einschulung:
Bei der Bemessung des Platzbedarfes für die 3 - 6jährigen Kinder wird für das Kindergartenjahr
2016/2017 folgender Stichtag berücksichtigt: Kinder, geboren bis einschließlich 30.09.2010
2. Planungsrelevante Vorgaben und Beschlüsse
2.1 Beschluss des KJA vom 18.10.2011 (auszugsweise):
Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Betreuungsplatz ab 2013 ist das
Kindertagespflegeangebot zu flexibilisieren.
2.2 Beschluss des KJA vom 07.02.2012 (auszugsweise):
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der betrieblich
unterstützten Kinderbetreuung zu forcieren.
2.3 Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise):
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Realisierung einer Versorgungsquote
von 50% für die U3-Betreuung zu entwickeln und deren Finanzierung im Haushalt 2014
ff darzustellen.
2.4 Beschluss des KJA vom 18.02.2014 (auszugsweise):
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass in den Folgejahren ein bedarfsgerechter
Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches
erfolgt.
2.5 Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (auszugsweise):
Unter Berücksichtigung der Elternwünsche sollen im Kita-Jahr 2016/17 die 45-StundenPlätze maximal dem entsprechenden prozentualen Anteil des Kita-Jahres 2014/15
entsprechen, d.h. 75% im ü3-Bereich und 85% im U3-Bereich, siehe Beschluss des KJA vom
03.03.2015 (Vorlagennummer FB45/0058/WP17, Absatz 6)
2.6 Beschluss des KJA vom 23.06.2015 (auszugweise)
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Einrichtung von Randzeitenbetreuung in der
Kita Kalverbenden in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. Die
Verwaltung wird beauftragt, auch andere Modelle der Randzeitenbetreuung zu prüfen.
2.7 Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII:
ü3: Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf
Förderung in einer Tageseinrichtung.
U3: Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
2.8
Eingruppige Einrichtungen
Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz können eingruppige Einrichtungen einen zusätzlichen
Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro erhalten.
Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem
Träger der Einrichtung. Eine Auflistung der eingruppigen Einrichtungen ist als Anlage 4
beigefügt.
2.9
Waldkindergarten
Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz können Waldkindergartengruppen einen zusätzlichen
Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro je Gruppe erhalten.
Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem
Träger der Einrichtung.
2.10 plusKita-Einrichtungen
Die Regelungen des § 21a KiBiz sehen einen Landeszuschuss von mindestens 25.000 Euro
für Kindertagesstätten mit einer hohen Anzahl von Kindern unter sieben Jahren in Familien
mit Bezug von SGB-II-Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende) vor. Lt. KJABeschluss vom 01.07.2014 wurden die Kriterien für plusKitas in Aachen festgelegt und 26
Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung aufgenommen
(Vorlagennummer FB45/0002/WP17), siehe Anlage 3.
2.11 Zusätzlicher Sprachförderbedarf
Nach § 21b KiBiz wird für Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf und Kindern, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch
gesprochen wird, ein Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf gewährt.
Der Landeszuschuss beträgt mindestens 5.000 €. Gemäß KJA-Beschluss vom 01.07.2014
wurden Kriterien für Sprachförderkitas festgelegt, sowie
18 Kitas mit jeweils 10.000 Euro
18 Kitas mit jeweils 7.500 Euro und
20 Kitas mit jeweils 5.000 Euro
für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung aufgenommen (Vorlagennummer
FB45/0004/WP17), siehe Anlage 5.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
3. Besonderheiten/Entwicklungen
3.1
Entwicklung der Geburtenzahlen
Erfreulicherweise ist festzustellen, dass unter anderem durch steigende Geburtenzahlen die
planungsrelevante Altersgruppe der unter 3-jährigen Kinder in Aachen ansteigt (siehe
Anlage 9). So erfreulich diese Entwicklung ist, wirkt sie sich senkend auf die berechnete
Versorgungsquote im U3-Bereich aus. Durch Vergrößerung der Basis müssen bei
Fortsetzung dieser Entwicklung mehr Plätze als ursprünglich kalkuliert geschaffen werden,
um die angestrebte Versorgungsquote von 50% zu erreichen.
3.2
Flüchtlingszahlen
Die Berechnungen enthalten mangels Datengrundlagen noch keine Bedarfe für
Flüchtlingskinder, welche in den kommenden Wochen und Monaten der Stadt Aachen
zugewiesen werden. Diese sollten im Kontext der Integrationsbemühungen möglichst
frühzeitig in das elementarpädagogische Bildungssystem Kindertagesstätte Aufnahme
finden. Seit Beginn des Jahres 2015 sind vermehrt Anfragen zur Betreuung von
Flüchtlingskindern zu verzeichnen. Diese Anfragen kommen vom Sozialdienst des FB 50,
aus den Sozialraumteams und direkt von den Flüchtlingsfamilien. Bisher ist es gelungen, für
diese Kinder einen Kitaplatz für die über Dreijährigen zur Verfügung zu stellen. Dabei wurde
der FB 45 auch durch die freien Träger sehr unterstützt.
Ob es in Anbetracht des hohen Flüchtlingsstroms gelingen wird, weiterhin alleine mit dem
Mittel der Überbelegung zu arbeiten, ist zurzeit nicht absehbar.
Aktuell liegen jedoch leider keinerlei Erkenntnisse oder Prognosen über die Anzahl und die
Verteilung in den relevanten Altersgruppen vor, so dass keine Planungsgrundlagen
vorhanden sind. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass sogenannte
„Landesflüchtlinge“, die nur vorübergehend in Aachen verweilen, außer Betracht bleiben.
3.3
Entwicklung der integrativen/inklusiven Förderung
Bekanntermaßen beendet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Finanzierung der
therapeutischen Versorgung von Kindern mit Behinderungen zum 31.07.2016. Zwar können
noch anteilige Kosten für nichttherapeutische Leistungen der eingesetzten Therapeuten über
die LVR-Kindspauschale (FINK) refinanziert werden, allerdings ist diese bei weitem nicht
kostendeckend. Der LVR verweist im Übrigen auf die Möglichkeit, die therapeutischen
Kosten mit den Krankenkassen abzurechnen. Ob diese Refinanzierung am Ende
auskömmlich sein wird, ist nach jetzigem Erkenntnisstand nicht klar. Weiterhin können seit
01.08.2015 alle Kinder mit Behinderung in jeder Einrichtung Aufnahme finden. Also in
sogenannten „Regeleinrichtungen“, die bisher über kein therapeutisches Fachwissen
verfügen. In diesem Fall können über die FINK-Förderung bei gleichzeitiger Absenkung der
Gruppengröße zusätzliche Fachkraftstunden für die besondere pädagogische Unterstützung
im Umfang von 3,9 Fachkraftstunden/Woche in der Einrichtung umgesetzt werden.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
Landesweit arbeiten alle Träger mit Hochdruck an Konzepten, wie dieser Entwicklung
fachlich-konzeptionell und finanztechnisch begegnet werden kann. Konkrete Resultate sind
noch nicht greifbar. Alle Träger haben unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die
Verwaltung geht davon aus, dass sich die Planungen bis Mitte des Jahres 2016 - auch für
die städtischen Einrichtungen - konkretisieren werden. Insoweit muss der vorgelegte
Kindertagesstättenbedarfsplan noch mit dieser Unschärfe leben.
Insgesamt ist eine leichte Abnahme der integrativen Platzzahlen zu verzeichnen, die nicht
auf einen allgemeinen Trend hinweist. Der moderate Rückgang geht zurück auf weniger
Plätze in der Kita Rütscher Straße (- 10 Plätze) des Studentenwerks als auch der Kita
Kalverbenden 2 der Arbeiterwohlfahrt (ebenfalls -10 Plätze). Die AWO hatte sich
zusammenhängend mit dem Wegfall der Finanzierung integrativer Gruppen und der
Umstellung auf die FINK-Finanzierung (siehe auch vorstehende Ausführungen)
entschlossen, entgegen der ursprünglichen Planung keine integrativen Gruppen zu schaffen.
Vielmehr möchte man im Einzelfall als „Regeleinrichtung“ über die Aufnahme eines
integrativen Kindes ggfls. mit FINK-Förderung entscheiden.
3.4
Überführung von anderen Betreuungsformen in die KiBiz-Förderung
Bereits zu Beginn der KBP im Kontext der Kiebitz-Förderung im Jahre 2008/2009 wurden bei
der Berechnung der Versorgungsquoten die anderen Betreuungsformen (Spielgruppen,
privatgewerbliche Anbieter), die im Stadtgebiet Aachen tätig sind, mit einbezogen (vgl.
Anlage 6a). Dies geschah immer, mangels anderer Erkenntnisquellen und
Einflussmöglichkeiten, auf der Basis der vom LVR erteilten Betriebserlaubnisse.
Zwischenzeitlich tendieren immer mehr dieser Anbieter dahin, in die öffentliche KiBizFörderung wechseln zu wollen. Losgelöst von den formalen Aspekten (Anerkennung als
Träger der Jugendhilfe, Betriebserlaubnis LVR) würde ein solcher Wechsel in der Regel
einen erheblichen finanziellen Aufwand für die Stadt Aachen bedeuten. Hiermit verbunden
steigen zwar die KiBiz-geförderten Plätze, die Versorgungsquote, insbesondere im
U3- Bereich, verändert sich aber nicht, da die Plätze bereits mitberechnet wurden.
Auch die zum Teil sehr kurzfristigen Überlegungen zum Ausbau, Abbau oder gar der
Einstellung von Angeboten sind nicht beeinflussbar. Insbesondere ein Abbau von Plätzen in
anderen Betreuungsformen, wie es jetzt bei der St. George School droht, hat unmittelbare
negative Auswirkungen, weil hiermit trotz der Ausbaubemühungen die Versorgungsquote
U3 abgesenkt wird.
3.5
ü3-Ausbau
In den letzten Jahren Stand im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung
hauptsächlich der U3-Ausbau im Fokus. In diesem Kontext wurden auch durch zahlreiche
Umwandlungen zu Lasten des ü3-Bereiches Plätze geschaffen. Dieses Umwandlungspotential neigt sich unter Betrachtung der Versorgungsquote ü3 dem Ende zu. Die
Entwicklung wird durch die zu erwartenden steigenden Kinderzahlen und
Flüchtlingsaufnahmen noch vergrößert. Ein weiterer Abbau von ü3 Plätzen ist
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
gesamtstädtisch nicht mehr möglich, ohne die Versorgung im Rahmen des
Rechtsanspruches zu gefährden. Hinsichtlich der geplanten Neubauten sind auch
zusätzliche ü3 Plätze erforderlich, da eine reine U3-Einrichtung nicht zielführend ist. Es
müssen mindestens genauso viele ü3 Plätze sein, wie U3 Plätze, sonst müssten Kinder die
Einrichtung mit 3 Jahren verlassen. Um eine flexible Aufnahme von Kindern ermöglichen zu
können, müssen im Regelfall sogar mehr ü3 Plätze als U3 Plätze angeboten werden, damit
nicht alle Kinder als Säuglinge in der Einrichtung aufgenommen werden müssen, sondern
z.B. auch 2- oder 3-jährige Kinder aufgenommen werden können. Bei einer vollkommen
neuen Einrichtung wird jeder U3 Platz strukturell ü3 Plätze mit einem Faktor von 2,5 bis 3
nach sich ziehen.
Um einem Überangebot an ü3 Plätzen durch die geplanten Neubauten entgegenzuwirken,
sind bei Bedarf die Anpassungsmöglichkeiten in den umliegenden Bestands-Kitas in den
Blick zu nehmen.
Dort ist im Zusammenhang mit dem Neubau die Möglichkeit von Umwandlungen (ü3- zu U3Gruppen) und/oder die Reduzierung von Gruppen zu prüfen.
Bei einer Reduzierung von Gruppen fallen Plätze in entsprechender Anzahl weg. Dies ist
eine Option, wenn durch den Neubau kein Bedarf mehr für diese Plätze besteht.
In den Fällen, in denen einen Umwandlung von Gruppen erfolgt, führt dies dazu, dass
-
ü3 Plätze abgebaut werden,
-
neue U3-Plätze geschaffen werden und
-
häufig eine Anpassung der Räumlichkeiten (mind. Schlafraum, Sanitärbereich)
erforderlich ist, so dass investive Mittel für bauliche Maßnahmen und Ausstattung
erforderlich sind.
Für die kommenden Jahre ist bei jedem Neubau sehr genau zu prüfen, ob die zusätzlichen
ü3 Plätze gebraucht werden oder ob in der Nähe der neuen Einrichtungen ü3 Plätze
abgebaut werden.
Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund der Gesamtentwicklung die zusätzlichen ü3
Plätze entgegen der ursprünglichen Planung nicht umfassend zur Platzreduzierung/Umwandlung an anderer Stelle genutzt werden können, da die neue Plätze benötigt werden. Ein
Ausbau von ü3 Plätzen ist jedoch im Haushalt nicht hinterlegt, so dass hier mittelfristig
Handlungsbedarf gesehen wird.
3.6
Planungsgarantie
Seit 01.08.2015 ist die sogenannte Planungsgarantie nach § 21 e KiBiz rechtskräftig. Dies
verbunden mit den Neuregelungen des § 19 KiBiz, wonach der ehemalige 10% Korridor
weggefallen ist und nur noch auf der Basis der tatsächlichen Belegung abgerechnet wird.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
Neben fiskalischen Auswirkungen (auf welche unter Ziffer 6 eingegangen wird) hat diese
Neuregelung auch planungstechnische Auswirkungen. Es ist feststellbar, dass die
Einrichtung möglichst frühzeitig im Kindergartenjahr alle Plätze belegt wissen möchte. Dies
hat zur Folge, dass unterjährige Aufnahmen mangels Platzangebot erschwert oder nur mit
Überbelegungen möglich werden. Auch im Rahmen der Jahresplanung wird deutlich, dass
die Einrichtungen durch den Wegfall des 10% Korridors eher geneigt sind, auf einen
zusätzlichen Platz zu verzichten um das Risiko der Rückforderung bei Nichtbelegung zu
vermeiden.
3.7
Verteilung der Plätze für die Förderung in Kindertagespflege
Zuletzt wurden die Plätze in der Kindertagespflege anhand der tatsächlichen Anschrift der
Kindertagespflegepersonen sozialräumlich verteilt. Nicht sozialräumlich zuzuordnende
Plätze (z.B. noch im Aufbau) wurden zu gleichen Anteilen (Gesamtzahl Tagespflegeplätze /14 Sozialräume
= 1/14) auf alle Sozialräume verteilt.
Der Anknüpfungspunkt an die Wohnadresse der Tagespflegeperson hat sich planerisch
nicht als zielführend erwiesen. Es ist eine nicht unerhebliche Fluktuation im Bereich der
Tagespflegepersonen festzustellen. Es erscheint nicht sinnhaft, mittelfristige Planungen
(zum Teil mit Entscheidungen über Neubauten von Kitas) von der eher zufälligen und ggfl.
privaten Wohnsitzwahl der wechselnden Tagespflegepersonen abhängig zu machen. Zudem
ist festzustellen, dass die Tagespflegepersonen durchaus sozialraumübergreifend tätig sind.
Aus diesem Grunde wurden die Plätze in Kindertagespflege wie folgt auf alle Sozialräume
verteilt:
Die im Sozialraum lebenden planungsrelevanten Kinder unter 3 Jahren wurden prozentual
an der gesamtstädtischen Gruppe dieses Altersbereiches ausgewiesen. Der sich daraus
ergebende prozentuale Anteil wird analog an der Gesamtzahl der 700 Kindertagespflegeplätze bemessen.
Damit kommt man zu einer ausgewogenen Verteilung der Plätze, die sich an die reale
Altersstruktur des Sozialraumes anlehnt.
3.8
Planungsanpassung
In die Kindertagesstättenbedarfsplanung wurden nur Plätze aufgenommen, die realistisch im
Laufe des Kita-Jahres 2016/2017 geschaffen werden und in Betrieb gehen können. Vor
diesem Hintergrund wurde die geplante neue Kita Rütscher Strasse des Studierendenwerks,
welche bereits Bestandteil der Planung 2015/2016 war, wieder aus der Planung
herausgenommen. So wünschenswert die Planung der neuen Kita ist, muss doch davon
ausgegangen werden, dass diese auch im Kita-Jahr 2016/2017 nicht in Betrieb gehen wird.
Weiterhin wurde bei der Berechnung des Stichtagsjahrganges im U3-Bereich der
Entwicklung Rechnung getragen, dass die U3-Kinder immer früher in die Einrichtungen
kommen und damit einen höheren Anteil am Stichtagsjahrgang haben.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
3.9
Randzeitenbetreuung
Auf der Grundlage der KJA-Beschlussfassung konnte im Kita-Jahr 2015/2016 die Kita
Kalverbenden als Pilotprojekt an den Start gehen. Gegen Ende des Kita-Jahres wird hierzu
ein Erfahrungsbericht vorliegen. Bereits jetzt ist die Ausweitung auf einen weiteren
Kita-Standort im folgenden Kita-Jahr 2016/2017 in Planung (Eintrachtstraße).
4. Ziele und Planungsgrundsätze
In der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung werden nachfolgende Ziele und
Planungsgrundsätze beachtet:
Der Rechtsanspruch für 3 bis 6-jährige Kinder muss weiterhin erfüllt werden.
Schulkinder sollen vorrangig und baldmöglichst ausschließlich durch die OGS bzw.
vergleichbare schulische Betreuungsangebote versorgt werden.
Die Planung erfolgt sozialraumbezogen.
Für Kinder mit Behinderungen in allen Altersgruppen sollen bedarfsgerecht
Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Integrative Plätze sind auch für die
Altersgruppe U3 vorzuhalten.
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Kinder in der Regel erst ab 4 Monaten in eine
Kindertageseinrichtung gegeben werden.
Im Bereich U3 ist ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten für Kinder im
Alter von unter einem Jahr; für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist der
Rechtsanspruch zu gewährleisten.
5. Planungsergebnisse
5.1
Altersbereich ü3 Versorgungsquote ü3 = 96,91 %
Der Bedarf für den Altersbereich ü3 ist gesamtstädtisch ausreichend abgedeckt.
Sozialräume mit einer niedrigeren Versorgungslage werden in der Regel von den jeweils
benachbarten Sozialräumen mit höherer Versorgungsquote mitversorgt.
5.2
Versorgungsquote ü3 für Kinder mit Behinderung = 4,99 %
Die in den Vorjahren im Kinder- und Jugendausschuss beschlossene weitere
Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung sowie die Umwandlung
heilpädagogischer Kindertageseinrichtungen und Gruppen wurde mit einer Zielquote von
5,2% definiert, der planerische Ansatz liegt z.Zt bei 4,99 %. Allerdings sind hierbei die nicht
planbaren unterjährigen Aufnahmen in Regeleinrichtungen noch nicht mit eingerechnet, so
dass von einer Bedarfsdeckung auszugehen ist.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
5.3
Altersbereich U3 Versorgungsquote U3 = 43,96 % (der in Frage kommenden
Kinder)
Aufgrund der Beschlüsse in 2013, 2014 und 2015 soll der U3-Ausbau bedarfsgerecht und
aktuell mit einer Zielsetzung von 50% Versorgungsquote erfolgen.
Die kontinuierliche Erweiterung des Platzangebotes in den Kindertageseinrichtungen sowie
in der Kindertagespflege führt im Kita-Jahr 2016/17 zu einer Versorgungsquote von 43,96%.
Dies bedeutet, dass trotz 74 zusätzlicher U3 Plätze im KiBiz-geförderten Bereich und 50
zusätzlichen U3 Plätzen in der Kindertagespflege, die U3 Versorgungsquote im Vergleich
zum Vorjahr kaum merklich steigt. Hier wird deutlich, wie sehr sich die steigenden
Geburtenzahlen, die frühzeitigere Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und der Drang anders finanzierter Träger in die KiBiz-Förderung auf die
Versorgungsquote auswirken und welche Herausforderungen für eine Versorgungsquote
von 50% noch zu stemmen sind. Die erwarteten Bedarfe aus der Zuweisung von
Flüchtlingskindern werden diese Entwicklung noch verstärken.
5.4
Versorgungsquote U3 für Kinder mit Behinderung = 1,26 % (aller in Aachen
gemeldeten 2-jährigen Kinder)
Für den Altersbereich U3 werden 24 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung zum
Kindergartenjahr 2016/2017 angeboten. Damit können in diesem Altersbereich alle Kinder
mit (drohender) Behinderung in Aachen versorgt werden. Die angestrebte Zielquote ist
überschritten.
5.5
Betreuungsumfänge
Im Rahmen der Beschlussfassung zum letzten KBP ist es gelungen, das 45 Stunden
Angebot auf den beschlossenen Anteil von 75% im ü3-Bereich (75,34%) und 85 % im U3Bereich (79,85%) zurück zu führen bzw. diesen noch zu unterschreiten.
5.6
Fazit
Es ist festzustellen, dass es nicht gelingt, den für kommendes Kita-Jahr möglichen
Ausbauumfang von insgesamt 198 zusätzlichen U3-Plätzen (48 noch aus dem Kita-Jahr
2015/2016 zuzüglich Ausbaustufe von 150 Plätzen 2016/2017) auszuschöpfen. Bereits jetzt
kann davon ausgegangen werden, dass es auch im Kita-Jahr 2017/2018 nicht möglich sein
wird, das dann vorhandene Ausbaupotential von 224 Plätzen (124 Rest 2016/2017 und 100
mit der Ausbaustufe 2017/2018) zu erreichen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig und waren in den letzten Monaten häufig Gegenstand von
politischen Beratungen. Losgelöst von der immer wieder diskutierten Finanzierungsproblematik der freien Träger, der Trägeranteil- und Mietzuschussdiskussion ist
festzustellen, dass die räumlichen Kapazitäten im Bestand sowohl bei freien Trägern der
Jugendhilfe als auch bei der Stadt Aachen erschöpft sind. Dennoch sind bereits zahlreiche
kleinere und größere Baumaßnahmen bis hin zu Neubauten in der Umsetzung oder
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
Planung. Diese bisher mit einem Volumen von ca. 270 zusätzlichen U3 Plätzen. Diese
Baumaßnahmen werden jedoch erst 2017 bis 2019 greifen.
Erst dann können die vorgesehenen Ausbauvolumina ausgeschöpft werden. In der
Zwischenzeit können nur Übergangslösungen geschaffen werden, da ansonsten eine
„Überplanung“ der vorgesehenen Ausbaustufen droht.
6. Finanzielle Auswirkungen
Der vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplan und die finanzielle Berechnung wurden nach
bewährtem Verfahren kalkuliert und die haushalterischen Auswirkungen im Bereich der laufenden
Betriebskosten nach dem KiBiz für die einzelnen Positionen für den Haushalt 2016 ff berechnet.
Eingeflossen sind sämtliche bisher vom KJA beschlossenen Sonderverträge (Trägeranteilübernahmen, Mietübernahmen und Regelungen zu den Betriebskitas).
Die im Haushaltsentwurf zur Verfügung stehenden Mittel sind auskömmlich.
Auf folgende fiskalische Risikofaktoren für die mittelfristige Finanzplanung wird unter Bezug auf
vorstehende Ausführungen hingewiesen:
Die zu erwartenden Bedarfe zur Versorgung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien mit
Zuweisung nach Aachen sind mangels Datenlage in den Planungen bisher nicht
berücksichtigt.
Die steigenden Geburtenzahlen werden dazu führen, dass die (konsumtiv) im Haushalt bisher
hinterlegten Ausbaustufen nicht ausreichen werden, um das angestrebte Ziel einer 50%
Versorgungsquote im U3-Bereich zu erreichen.
Die steigenden Geburtenzahlen, die Flüchtlingskinder und der weitergehende U3-Ausbau
über Neubauten werden bei anhaltender Tendenz voraussichtlich einen stärkeren Bedarf auch
an ü3 Plätzen nach sich ziehen. Ein Ausbau von ü3 Plätzen ist bisher jedoch nicht im
Haushalt hinterlegt.
Der potentiell „drohende“ Wechsel von bisher „nicht KiBiz-geförderten Angeboten“ in die
öffentliche KiBiz-Förderung wird zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, ohne
dass sich die Versorgungsquote hierdurch nennenswert ändert. Wegfallende „andere
Betreuungsformen“ führen zu einem erhöhtem KiBiz-geförderten Ausbaubedarf, um die
Zielversorgungsquoten zu erreichen und damit zur erhöhten, bisher nicht etatisierten
Aufwendungen.
Die veränderte Förderpraxis des LVR im Bereich der integrativen (inklusiven) Förderung von
Kindern mit Behinderung ist Bestandteil der Hochrechnung. Allerdings ergeben sich auch hier
aufgrund der Möglichkeit der unterjährigen Aufnahmen von Kindern mit Behinderung
Planungsunsicherheiten. Die erhöhte Förderung erfolgt in solchen Fällen für das gesamte
Kindergartenjahr. Zudem erfolgen die Aufnahmen nicht mehr nur noch in den integrativen
Gruppen. In jeder Einrichtung und zu jedem Zeitpunkt sind Aufnahmen bzw. die Feststellung
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
der (drohenden) Behinderung möglich, so dass es schwierig ist, diese Plätze zu planen, zu
steuern und letztlich zu kalkulieren. Im Laufe des Jahres 2016 wird sich zeigen, ob die
Annahme des LVR, dass sich die Kosten für die therapeutischen Leistungen über die
Krankenkassen abrechnen lassen, zutreffend und realistisch ist.
Auch die Auswirkungen/Erfahrungen der nunmehr geltenden Spitzabrechnung auf der Basis
der tatsächlichen Belegung einer Kita in Verbindung mit den Regelungen der
Planungsgarantie bleiben abzuwarten. Deutlich ist bereits jetzt, dass die Abrechnungen
schwieriger werden und anders als bisher das Kita-Jahr nicht stabil und zuverlässig im Voraus
zu berechnen ist.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Erläuterungen
Seite
Anl. 1
Anl. 2
Legende der verwendeten Abkürzungen
SR 1
Zentrum / Soers
SR 2
Hochschulviertel / Hörn
SR 3
Ostviertel / Rothe Erde
SR 4
Süd-West
SR 5
Burtscheid / Beverau
SR 6
Forst / Driescher Hof
SR 7
Eilendorf
SR 8
Haaren / Verlautenheide / Kalkofen
SR 9
Richterich / Horbach / Vetschau
SR 10 Alt-Laurensberg / Orsbach
SR 11 West / Gut Kullen / Vaalserquartier
SR 12 Brand
SR 13 Kornelimünster / Oberforstbach / Schleckheim
SR 14 Walheim / Schmithof
alle Sozialräume
20
22
26
30
34
38
42
47
51
55
59
63
67
71
75
79
Anl. 3
plusKita-Einrichtungen
82
Anl. 4
Eingruppige Einrichtungen
83
Anl. 5
Sprachförder-Kindertagesstätten
84
Anl. 6
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
85
Anl. 6a
Plätze in anderen Betreuungsformen
86
Anl. 7
Übersicht Trägerarten
87
Anl. 8
Übersicht alle Sozialräume
88
Anl. 9
Planungsrelevante Kinderzahlen
90
Anl. 10
Veränderung der wöchentlichen Betreuungsumfänge
91
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 1, Abkürzungen
Legende der verwendeten Abkürzungen
TrA
Trägerart
s
städtisch
k
kirchlich
a
anderweitiger freier Träger
E
Elterninitiative
pK
plusKita-Einrichtung
W
Waldkita
e
eingruppige Einrichtung
ü3
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
U3
Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren
Gr. I
Gruppenform I nach KiBiz (Plätze für Kinder von 2 - 6 Jahren)
Gr. II
Gruppenform II nach KiBiz (Plätze für Kinder unter 3 Jahren)
Gr. III
Gruppenform III nach KiBiz (Plätze für Kinder von 3 Jahren und älter)
a
25 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang
b
35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang
c
45 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang
i ü3
integrative Plätze für Kinder ab 3 Jahren mit (drohender) Behinderung
i U3
integrative Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit (drohender) Behinderung
hp
heilpädagogische Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung
SchK
Plätze für Schulkinder
M
Montessori-Einrichtung
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 2, Sozialräumliche Darstellung
Nachfolgend werden Angaben zu den einzelnen Sozialräumen unter folgenden Aspekten
dargestellt:
-
Übersichtskarte mit den Kita-Standorten im Sozialraum
-
Anzahl der im SR lebenden Kinder nach Altersbereichen
-
Platzangebot in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze
-
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze
-
Summe aller U3 Plätze
-
Versorgungsquoten ü3 und U3
-
Versorgungsquoten für Kinder mit Behinderung ü3 und U3
-
Herkunft der im Sozialraum betreuten Kinder
-
Auslastungsgrad in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im SR
-
Ausbaubedarfe Platzangebot U3 bei einer Versorgung von 35 / 45 / 50 / 55 % im SR
-
Perspektiven für den Sozialraum
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 1
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
748
Stichtagsjahrgang:
244
U3 Kinder:
840
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Einrichtung
Alfonsstraße 22/24
Boxgraben 99
Hof 11/13
Jülicher Straße 68
Krefelder Straße 199
Lothringer Straße 83
Mariabrunnstraße 17
Mühlenberg 12
Passstraße 10
Passstraße 123
Passstraße 25
Reumontstraße 52
Reumontstraße 52 (M)
Reumontstraße 7
Sigmundstraße 8
Strüver Weg 75
Wichernstraße 4
Wiesental 8
Wilhelmstraße 22
Wilhelmstraße 49/51
Jesuitenstraße 12
Martinstraße 14
Eintrachtstraße 3
Wichernstraße 1
Ferberberg 9
1 Summe SR
TrA
s
s
k
k
a
a
s
k
a
s
s
s
s
k
a
E
k
s
a
k
a
a
a
a
a
25
pK W e
1
1
1
1
1
ü3
alle
77
19
54
46
36
78
30
36
62
56
35
38
34
67
16
45
32
20
34
48
i
ü3
alle
2
5
1
12
10
20
4
1
883
30
U3
alle
13
14
6
20
18
10
6
12
26
20
18
16
6
6
32
6
16
25
6
10
10
32
15
22
365
i
U3
alle
GrupPlätze pen
90
5
33
2
60
3
68
4
54
3
10
1
84
4
42
2
62
4
87
5
74
4
51
3
44
2
40
2
100
6
22
1
45
2
60
4
45
3
40
2
10
1
10
1
90
6
15
1
42
3
1278
74
SchK
hp
24
24
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
Summe aller U3-Plätze:
17
6
108
496
SR 1 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
116,16%
VQ U3 im SR
49,13%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
6,39%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
45,10%
Kind aus anderem SR:
51,09%
Kind außerhalb Aachen:
2,85%
Kind außerhalb BRD:
0,95%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
95,63%
Platzangebot im SR:
1099
belegte Plätze:
1051
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
9 Plätze
55% der Kinder:
59 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
1% der 2jährigen Kinder:
überschritten
3 Plätze
SR 1 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 1:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Franzstraße
Ein Teil des Gebäudes der ehemaligen Schule in der Franzstraße soll mittelfristig zu einer
4-gruppigen Kita umgebaut werden. Mit dieser Maßnahme können bis zu 20 neue U3
Plätze geschaffen werden.
Städtische Kita Boxgraben
Für die derzeit zweigruppige Kita Boxgraben soll ein Ersatzstandort gefunden werden, da
die Kita räumlich stark eingeschränkt ist.
In diesem Zuge ist gleichzeitig eine Erweiterung der Kita zu einer vier- oder fünfgruppigen
Einrichtung geplant. Abhängig von der Gruppenanzahl werden über diese Maßnahme 6-7
U3 Plätze sowie ca. 20 neue ü3 Plätze realisiert.
Investorenmodelle
In diesem Sozialraum ist in der Überlegung, im Rahmen des städtebaulichen Vorhabens
am Büchel weitere Räumlichkeiten für eine Kita zu schaffen.
Aufgrund der sehr guten Versorgungsquote im ü3 Bereich ist nach Realisierung der
vorgenannten Maßnahmen das Umwandlungspotential von ü3 Plätzen zu U3 Plätzen in
den umliegenden Bestands-Kitas zu prüfen, um die Versorgungsquote im U3 Bereich
weiter zu verbessern.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 2
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
416
Stichtagsjahrgang:
123
U3 Kinder:
437
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Einrichtung
TrA pK W e
Bergdriesch 20
E
1
Bergstraße 16/18
s
Brunssumstraße 36
s
Johannes-von-den-Driesch-Weg
k
2
Johanniterstraße 4a
s 1
Kreuzherrenstraße 3/5
k 1
Melatenerstraße 39
a
Melatenerstraße 30
a
Rütscher Straße 155
a
2 Summe SR
9
2
1
ü3
alle
17
57
53
53
55
52
i
ü3
alle
2
2
20
307
4
U3
alle
25
18
24
16
6
22
22
133
i
U3
alle
GrupPlätze pen
17
1
82
5
73
4
79
4
71
4
58
3
22
3
42
3
444
SchK
hp
27
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
56
Summe aller U3-Plätze:
212
SR 2 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
72,41%
VQ U3 im SR
40,53%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,86%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
50,00%
Kind aus anderem SR:
47,79%
Kind außerhalb Aachen:
1,99%
Kind außerhalb BRD:
0,22%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
90,58%
Platzangebot im SR:
499
belegte Plätze:
452
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
23 Plätze
50% der Kinder:
50 Plätze
55% der Kinder:
76 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
20 Plätze
1% der 2jährigen Kinder:
2 Plätze
SR 2 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 2:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Investorenmodelle
In diesem Sozialraum ist innerhalb des Campus West (Guter Hirte) über ein
Investorenmodell eine 5-gruppige Kita geplant, um die Versorgungsquote weiter zu
verbessern. Über diese Maßnahme, die voraussichtlich als Ersatzstandort für die Kita
Süsterfeldstraße fungieren wird, werden vorrangig ü3 Plätze geschaffen, da die Kita
derzeit ausschließlich U3-Gruppen betreibt und damit ein Verbleib aller Kinder bis zum
Schuleintritt nicht möglich ist. Dies soll über die Erweiterung der Kita mit einer neuen
Gruppenstruktur optimiert werden.
Voraussichtlich werden ca. 40 ü3 Plätze geschaffen.
Projekte freier Träger
Das Studierendenwerk plant in der Nähe der Rütscher Straße (Studententürme) einen 5gruppigen Kita Neubau über einen Investor realisieren zu lassen. Der in einem ersten
Schritt angedachte Standort wurde im Beteiligungsverfahren der Fachämter der Stadt
Aachen kritisch gesehen, so dass dieser nicht weiter verfolgt wurde.
Derzeit wird unter Einbindung der zuständigen Fachämter der Stadt Aachen ein
geeigneter Standort gesucht, so dass der Zeitpunkt der Realisierung jetzt noch nicht
benannt werden kann und die Plätze im Rahmen dieser Bedarfsplanung im Gegensatz
zum Vorjahr nicht aufgenommen werden.
Über die Maßnahme entstehen ca. 20 U3 Plätze sowie ca. 60 ü3 Plätze.
Inwiefern mit Blick auf die Zielversorgungsquote von 50% im U3-Bereich ein weiterer
Ausbaubedarf in diesem Sozialraum besteht, ist nach Fertigstellung der o.g. Massnahmen
zu prüfen.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 3
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
561
Stichtagsjahrgang:
176
U3 Kinder:
554
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Einrichtung
Barbarastraße 6/8
Brabantstraße 27
Düppelstraße 5
Elsassstraße 64/72
Goerdeler Straße 10
Holsteinstraße 5a
Hüttenstraße 53
Scheibenstraße 11
Schleswigstraße 3
Stolberger Straße 126
Weißwasser Straße 10
3 Summe SR
TrA
k
s
s
s
a
a
E
a
k
s
s
11
1
1
1
ü3
alle
32
16
54
38
62
40
20
18
56
54
32
8
422
pK W e
1
1
1
1
1
i
ü3
alle
9
U3
alle
18
14
26
12
18
i
U3
alle
2
20
12
3
44
10
10
18
16
20
162
2
GrupPlätze pen
50
3
30
2
80
5
61
4
80
4
60
4
30
2
40
3
77
4
70
4
52
3
630
38
SchK
hp
8
8
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
Summe aller U3-Plätze:
17
6
73
260
SR 3 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
79,98%
VQ U3 im SR
38,34%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
8,24%
Altersbereich U3:
1,04%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
61,42%
Kind aus anderem SR:
34,69%
Kind außerhalb Aachen:
3,72%
Kind außerhalb BRD:
0,17%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
98,17%
Platzangebot im SR:
602
belegte Plätze:
591
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
45 Plätze
50% der Kinder:
70 Plätze
55% der Kinder:
113 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
überschritten
1% der 2jährigen Kinder:
überschritten
SR 3 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 3:
Projekte freier Träger
Die viergruppige integrative ü3-Kita Holsteinstraße soll über eine Um-/Anbaumaßnahme
für U3 ertüchtigt werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden bis zu 20 neue U3 Plätze entstehen. Die Anzahl an
ü3 Plätzen reduziert sich in gleicher Höhe.
Der Träger erbringt einen Teil der Baukosten aus eigenen Mitteln. Die weiteren Kosten
sollen aus Fördermitteln refinanziert werden.
Darüber hinaus sind in diesem Sozialraum aktuell keine weiteren Ausbaumaßnahmen
geplant.
Gleichzeitig besteht noch Ausbaubedarf aufgrund der geringen Versorgungsquoten im U3
und im ü3-Bereich.
Der Sozialraum ist daher weiterhin in den Blick zu nehmen und hinsichtlich möglicher
Optionen zu überprüfen.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 4
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
280
Stichtagsjahrgang:
69
U3 Kinder:
271
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
4
4
4
4
4
4
Einrichtung
Lütticher Straße 320
Lütticher Straße 50a
Preußweg 158
Reimser Straße 63
Schillerstraße 10
Schillerstraße 85
4 Summe SR
TrA pK W e
E
k
2
a
s 1
a
E
6
1
2
ü3
alle
73
28
30
63
26
20
i
ü3
alle
240
U3
alle
12
12
12
28
22
12
98
i
U3
alle
GrupPlätze pen
85
4
40
2
42
2
91
5
48
3
32
2
338
SchK
hp
18
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
34
Summe aller U3-Plätze:
155
SR 4 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
85,44%
VQ U3 im SR
48,63%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,00%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
43,42%
Kind aus anderem SR:
53,62%
Kind außerhalb Aachen:
1,97%
Kind außerhalb BRD:
0,99%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
91,84%
Platzangebot im SR:
331
belegte Plätze:
304
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
4 Plätze
55% der Kinder:
20 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
16 Plätze
1% der 2jährigen Kinder:
1 Plätze
SR 4 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 4:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.
Gleichzeitig besteht grundsätzlich noch Ausbaubedarf aufgrund der Versorgungsquoten
im U3 und ü3-Bereich.
Die bestehenden Bedarfe werden zu einem großen Teil über die sehr guten
Versorgungsquoten der angrenzenden Sozialräume 11 und 5 aufgefangen, so dass der
Sozialraum weiterhin beobachtet und bei Bedarf auf mögliche Optionen zu überprüfen ist.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 5
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
630
Stichtagsjahrgang:
172
U3 Kinder:
579
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
Einrichtung
Am Chorusberg 7
Am Höfling 10
Amyastraße 15
Bayernallee 2
Bayernallee 7
Bendstraße 33
Bergische Gasse 5
Bismarckstraße 93
Branderhofer Weg 14 (M)
Höfchensweg 35
Im Grüntal 47a
Im Klostergarten 2
In den Küpperbenden 2
Siegelallee 2a
Turpinstraße 2
Abteistraße 7-9
Kalverbenden 2
5 Summe SR
TrA pK W e
k
s
k
s
a
a
1
E
E
a
a
s
a
s
a
k
a
a
17
1
ü3
alle
45
50
28
59
14
20
41
16
50
44
59
41
79
16
39
i
ü3
alle
15
12
16
16
10
10
68
669
U3
alle
i
U3
alle
20
20
14
14
21
16
3
6
3
16
10
22
1
204
2
1
GrupPlätze pen
45
2
65
3
40
2
75
4
30
2
20
1
61
4
30
2
64
3
65
4
75
4
55
3
85
4
30
2
55
3
10
1
90
5
895
49
SchK
20
16
20
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
75
Summe aller U3-Plätze:
304
hp
SR 5 Zsf
16
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
105,92%
VQ U3 im SR
43,46%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
5,15%
Altersbereich U3:
1,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
68,63%
Kind aus anderem SR:
30,14%
Kind außerhalb Aachen:
0,74%
Kind außerhalb BRD:
0,49%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
100,62%
Platzangebot im SR:
808
belegte Plätze:
813
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
11 Plätze
50% der Kinder:
46 Plätze
55% der Kinder:
81 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
1% der 2jährigen Kinder:
überschritten
0 Plätze
SR 5 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 5:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Derzeit sind keine weiteren Ausbaumaßnahmen in diesem Sozialraum geplant.
Es besteht Bedarf für weitere Maßnahmen zur Erreichung der Zielversorgungsquote von
50% im U3-Bereich.
Im ü3-Bereich ist eine sehr gute Versorgungsquote erreicht.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 6
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
675
Stichtagsjahrgang:
126
U3 Kinder:
559
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
Einrichtung
Albert-Maas-Straße 32
Am Kupferofen 17
Am Pappelweiher 1
Forster Linde 5
Johannstraße 15
Johannstraße 17
Königsberger Straße 100
Lintertstraße 148
Lintertstraße 33
Mataréstraße 9 (M)
Obere Drimbornstraße 46
Robert-Koch-Straße 1a
Stettiner Straße 16
Stettiner Straße 4
Eisenbahnweg
6 Summe SR
TrA
s
k
s
k
s
s
s
a
a
s
E
a
s
k
s
15
pK W e
1
1
1
1
1
1
1
1
1
8
1
ü3
alle
75
34
34
37
59
45
79
27
i
ü3
alle
16
13
70
30
63
25
60
54
692
U3
alle
5
6
6
6
6
6
3
i
U3
alle
4
2
70
50
75
25
70
80
20
12
10
26
29
106
GrupPlätze pen
80
4
40
2
60
4
43
2
65
3
45
2
85
4
45
3
6
833
3
3
4
1
4
5
44
SchK
hp
8
26
15
15
34
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
69
Summe aller U3-Plätze:
204
SR 6 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
108,30%
VQ U3 im SR
31,60%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
8,68%
Altersbereich U3:
3,23%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
94,12%
Kind aus anderem SR:
5,88%
Kind außerhalb Aachen:
0,00%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung: 100,80%
Platzangebot im SR:
753
belegte Plätze:
759
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
22 Plätze
45% der Kinder:
87 Plätze
50% der Kinder:
119 Plätze
55% der Kinder:
151 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
überschritten
1% der 2jährigen Kinder:
überschritten
SR 6 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 6:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Kita Mataréstraße 9
Die Machbarkeitsstudie aus 2013 weist hier die Möglichkeit zu einer Teilaufstockung aus.
Durch die so gewonnene zusätzliche Gebäudefläche wäre die Umwandlung von zwei
Gruppenformen III zu U3-Gruppen möglich und damit die Schaffung von bis zu 15
U3 Plätzen.
Die Planung und Durchführung dieser Maßnahme ist angelaufen. Eine Fertigstellung ist
frühestens zum Kita-Jahr 2017/2018 zu erwarten.
Kita Königsbergerstraße 100
Die Machbarkeitsstudie aus 2013 weist für diese Einrichtung die Möglichkeit aus, über
Anbauten die notwendigen Räumlichkeiten zu schaffen, um bestehende Gruppen in U3Gruppen umzuwandeln.
Über diese Maßnahme können voraussichtlich 10 U3 Plätze geschaffen werden.
Die Planung und Durchführung dieser Maßnahme ist angelaufen. Eine Fertigstellung ist
frühestens zum Kita-Jahr 2017/2018 zu erwarten.
Neubau Kita Stettiner Straße
Die jetzt eingruppige städt. Kita ist in einem baulich schlechten Zustand. Geplant ist die
Errichtung eines 4-5 gruppigen Neubaus an gleicher Stelle.
In diesem Zuge können bis zu 22 U3-Plätze sowie bis zu 35 ü3-Plätze geschaffen
werden.
Projekte freier Träger
Profutura als Träger der aktuell zweigruppen Einrichtung Forster Linde ist bereits seit
einigen Jahren bestrebt, die Kita zu erweitern und in diesem Zuge U3-Plätze zu schaffen.
Bisherige Überlegungen, einen 2-gruppigen Neubau auf dem Kita-Außengelände zu
errichten, scheiterten an dem sehr hohen kommunalen Zuschuss, der bei dieser
Maßnahme erforderlich wäre, da der Träger keine Eigenmittel einbringen kann.
Auch die daraufhin geprüfte Möglichkeit, das auf dem Grundstück befindliche
Wohngebäude der Kirchengemeinde zu zwei weiteren Gruppeneinheiten umzubauen und
zu erweitern, erwies sich als nicht zielführend.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Bei dieser Option wäre die Kirchengemeinde als Bauherr aufgetreten und der Träger hätte
das Gebäude anschließend zur Kita-Nutzung angemietet.
Der von Seiten der Kirchengemeinde kalkulierte Mietpreis, bei dem der Träger auf einen
hohen Zuschuss an den laufenden Mietkosten durch städtische Mittel angewiesen wäre,
wurde von Seiten der Verwaltung als zu hoch im Rahmen dieses Projekts eingeordnet, so
dass die Erweiterung der Kita Forster Linde zurzeit nicht weiter verfolgt werden kann.
Investorenmodelle
In diesem Sozialraum sind zusätzlich zwei Investorenmodelle geplant, um die
Versorgungsquote weiter zu verbessern.
Hierüber sollen jeweils 5-gruppige Kita-Neubauten realisiert werden, in denen ca. 20 U3
Plätze und ca. 60 ü3 Plätze je Kita entstehen können.
In diesem Sozialraum ist der Handlungsdruck zur Schaffung von neuen U3 Plätzen am
größten, so dass eine Vielzahl von Projekten geplant ist.
Inwiefern über die zuvor genannten Maßnahmen hinaus die Schaffung weiterer U3-Plätze
erforderlich ist, ist zu prüfen.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 7
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
411
Stichtagsjahrgang:
88
U3 Kinder:
367
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
7
7
7
7
7
7
7
7
Einrichtung
Am Kleebach 24
Apolloniaweg 12
Bayersbusch 2
Kaiserstraße 57
Kaubendenstraße 18
Kirchweidweg 2
Lindenstraße 27
Stapperstraße 32
7 Summe SR
TrA pK W e
s
k
s
s
a
k
s
s
8
ü3
alle
59
23
41
40
22
73
50
50
358
i
ü3
alle
13
U3
alle
16
10
9
i
U3
alle
2
50
12
20
15
13
132
2
GrupPlätze pen
75
4
33
2
65
4
40
2
72
6
85
4
70
4
65
4
505
SchK
hp
30
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
46
Summe aller U3-Plätze:
203
SR 7 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
88,69%
VQ U3 im SR
47,35%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
2,91%
Altersbereich U3:
1,63%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
87,69%
Kind aus anderem SR:
10,77%
Kind außerhalb Aachen:
1,54%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
93,91%
Platzangebot im SR:
493
belegte Plätze:
463
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
11 Plätze
55% der Kinder:
33 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
1% der 2jährigen Kinder:
10 Plätze
überschritten
SR 7 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 7:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Es ist in Planung, einen Ersatzbau für die Kita Kaiserstraße zu errichten, da diese nicht
mehr den räumlichen Anforderungen einer Kita entspricht und die Schaffung von U3
Plätzen in den jetzigen Räumlichkeiten nicht möglich ist.
In Überlegung ist die Errichtung einer 5-gruppigen Kita. Der Standort ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch unklar.
Über die Maßnahme können ca. 20 neue U3 Plätze geschaffen werden. Zusätzliche ü3
Plätze entstehen voraussichtlich nicht.
Darüber hinaus sind keine Maßnahmen erforderlich, da die Zielversorgungsquote im U3Bereich erreicht und auch die ü3-Versorgungsquote ausreichend ist.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 8
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
420
Stichtagsjahrgang:
103
U3 Kinder:
340
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
8
8
8
8
8
8
8
Einrichtung
Auf Überhaaren 20
Eibenweg 16
Feldstraße 49
Germanusstraße 24
Großheidstraße 61
Gut-Knapp-Straße 1
Talbotstraße 16
8 Summe SR
TrA
s
s
k
k
a
s
a
7
pK W e
1
1
1
3
ü3
alle
78
57
31
36
50
56
23
331
i
ü3
alle
1
1
3
14
U3
alle
6
16
16
16
12
24
11
19
101
i
U3
alle
7
7
GrupPlätze pen
85
4
74
4
50
3
52
3
62
3
80
4
55
4
458
SchK
hp
25
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
44
Summe aller U3-Plätze:
175
SR 8 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
81,38%
VQ U3 im SR
42,49%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3: 4,12%
Altersbereich U3: 5,95%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
93,06%
Kind aus anderem SR:
4,17%
Kind außerhalb Aachen:
2,78%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
98,23%
Platzangebot im SR:
452
belegte Plätze:
444
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
10 Plätze
50% der Kinder:
31 Plätze
55% der Kinder:
52 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
1% der 2jährigen Kinder:
4 Plätze
überschritten
SR 8 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 8:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Die städtische Kita Eibenweg soll um zwei U3-Gruppen erweitert werden.
Durch die Erweiterung auf dann sechs Gruppen ist die Schaffung von bis zu 14 u3
Plätzen sowie 16 ü3 Plätzen möglich.
Zur Realisierung dieses Projekts wurde ein entsprechender Antrag im Rahmen des
Förderverfahrens des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen“ gestellt.
Sollte eine Förderung über dieses Programm nicht realisierbar sein, ist zu prüfen, ob eine
anderweitige Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden kann.
In diesem Sozialraum besteht aufgrund der geringen Versorgungsquoten im U3 und ü3Bereich noch Ausbaubedarf.
Der Sozialraum ist daher weiterhin in den Fokus zu nehmen und bezüglich weiterer
Optionen zu überprüfen.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 9
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
242
Stichtagsjahrgang:
52
U3 Kinder:
206
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
9
9
9
9
9
Einrichtung
Fassinstraße 4
Grünenthaler Straße 90
Parkstraße 130
Richtericher Straße 120
Wiesenweg 26
9 Summe SR
TrA pK W e
k
s
s
s
k
5
ü3
alle
44
41
56
35
37
213
i
ü3
alle
1
1
U3
alle
i
U3
alle
13
18
26
6
1
63
1
GrupPlätze pen
45
2
54
3
74
4
61
4
44
2
278
SchK
hp
15
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
26
Summe aller U3-Plätze:
113
SR 9 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
89,65%
VQ U3 im SR
46,58%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,38%
Altersbereich U3:
1,44%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
88,64%
Kind aus anderem SR:
4,55%
Kind außerhalb Aachen:
6,82%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
100,71%
Platzangebot im SR:
280
belegte Plätze:
282
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
8 Plätze
55% der Kinder:
20 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
1% der 2jährigen Kinder:
12 Plätze
überschritten
SR 9 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 9:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Richtericher Dell
Ein Bedarf für die Kindertageseinrichtung an diesem Standort kann bestätigt werden.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Planungsmittel sowie Mittel für die Realisierung
des Baus etatisiert. Mit der Neubaumaßnahme werden durch die angedachte
Gruppenstruktur voraussichtlich 22 neue U3 Plätze geschaffen. Darüber hinaus entstehen
ca. 70 ü3 Plätze.
Der Start der Maßnahme ist abhängig von den weiteren Entwicklungen des
Bebauungsplanes “Richtericher Dell“.
Weiterer Ausbaubedarf besteht in diesem Sozialraum mit Blick auf die
Zielversorgungsquote von 50% im U3-Bereich nicht.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 10
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
226
Stichtagsjahrgang:
56
U3 Kinder:
206
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
10
10
10
10
Einrichtung
An der Rahemühle 6
Laurentiusstraße 38/40
Laurentiusstraße 90
Schurzelter Straße 21
10 Summe SR
TrA pK W e
s
k
s
s
4
ü3
alle
94
47
52
44
i
ü3
alle
237
U3
alle
12
16
12
26
66
i
U3
alle
GrupPlätze pen
106
5
63
3
64
3
70
4
303
SchK
hp
15
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
26
Summe aller U3-Plätze:
115
SR 10 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
104,58%
VQ U3 im SR
47,00%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,00%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
86,88%
Kind aus anderem SR:
7,80%
Kind außerhalb Aachen:
4,61%
Kind außerhalb BRD:
0,71%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung: 102,13%
Platzangebot im SR:
282
belegte Plätze:
288
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
7 Plätze
55% der Kinder:
20 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
13 Plätze
1% der 2jährigen Kinder:
1 Plätze
SR 10 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 10:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Kita An der Rahmühle 6
Die Machbarkeitsstudie aus 2013 weist für diese Einrichtung die Möglichkeit aus, über
Anbauten die notwendigen Räumlichkeiten zu schaffen, um bestehende Gruppen in U3Gruppen umzuwandeln.
Über diese Maßnahme können voraussichtlich bis zu 10 U3 Plätze geschaffen werden.
Neue ü3 Plätze entstehen nicht.
Die Planung und Durchführung dieser Maßnahme ist angelaufen. Eine Fertigstellung ist
frühestens im Kita-Jahr 2017/2018 zu erwarten.
Weiterer Ausbaubedarf besteht in diesem Sozialraum mit Blick auf die
Zielversorgungsquote von 50% im U3-Bereich nicht.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 11
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
447
Stichtagsjahrgang:
106
U3 Kinder:
396
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
Einrichtung
Gartenstraße 25
Hanbrucher Straße 14a
Keltenstraße 25
Kronenberg 132
Kronenberg 50
Lochnerstraße 60
Philipp-Neri-Weg 11
Philipp-Neri-Weg 6
Reutershagweg 19
Steppenbergallee 210
Steppenbergallee 3/5
Steppenbergallee 7/11
Vaalser Straße 153
11 Summe SR
TrA pK W e
a
1
E
k
s 1
k
s
s
s
s
s
E
E
a
13
1
1
ü3
alle
40
21
33
46
58
50
36
35
30
56
35
35
20
495
i
ü3
alle
8
12
U3
alle
i
U3
alle
12
14
2
10
24
21
15
16
15
20
26
35
158
2
GrupPlätze pen
40
2
21
1
45
2
70
4
70
4
60
3
60
4
56
3
45
3
72
4
50
3
55
4
46
3
690
SchK
hp
40
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
50
Summe aller U3-Plätze:
233
SR 11 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
114,23%
VQ U3 im SR
49,61%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
7,15%
Altersbereich U3:
1,49%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
73,33%
Kind aus anderem SR:
24,44%
Kind außerhalb Aachen:
0,00%
Kind außerhalb BRD:
2,22%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
99,71%
Platzangebot im SR:
682
belegte Plätze:
680
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
2 Plätze
55% der Kinder:
25 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
überschritten
1% der 2jährigen Kinder:
überschritten
SR 11 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 11:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Neubau Kita Kronenberg (Gelände der GGS Kronenberg)
Die GGS Kronenberg ist zum Sommer 2013 geschlossen worden. Die Machbarkeitsstudie
aus 2011 für einen Neubau auf dem Schulgelände bei Teilabriss des leer stehenden
Schulgebäudes wurde positiv bewertet.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind in 2013 Planungsmittel etatisiert, so dass
zwischenzeitlich mit den Planungen begonnen wurde. Anvisiert ist ein 5-gruppiger
Neubau mit Plätzen für Kinder von 0-6 Jahren mit und ohne Behinderung. Es werden
voraussichtlich 22 neue U3 Plätze geschaffen.
Die Trägerschaft für diese Kita wurde an die Kath. Kirchengemeinde St. Jakob vergeben,
die den Neubau als Ersatzstandort für ihre integrative Kita Kronenberg 50 (vier integrative
ü3-Gruppen) nutzen wird.
Es werden daher voraussichtlich keine neuen ü3 Plätze geschaffen.
Der Start der Baumaßnahme ist von der weiteren Nutzung der bestehenden Räume der
GGS abhängig, da vor Beginn der Abriss eines Teils der Räume erforderlich ist. Dies ist
voraussichtlich ab dem Frühjahr 2016 möglich.
Kita Reutershagweg 19
Die Machbarkeitsstudie aus 2013 zeigt im Ergebnis, dass die Erweiterung um eine U3Gruppe über einen Anbau möglich ist. Die Kita würde damit von drei auf vier Gruppen
erweitert. Mit dieser Maßnahme können bis zu 10 U3 Plätze geschaffen werden.
Die Planung und Durchführung dieser Maßnahme ist angelaufen. Eine Fertigstellung ist
frühestens zum Kita-Jahr 2017/2018 zu erwarten.
Kita Lochnerstraße
Die städtische Kita Lochnerstraße ist baulich in einem sehr schlechten Zustand. Es ist
geplant, die Kita niederzulegen und an gleicher Stelle neu zu errichten. In diesem Zuge
soll sie von 3 auf 4 Gruppen erweitert werden.
Es können voraussichtlich 5 neue U3 Plätze geschaffen werden.
Weiterer Ausbaubedarf besteht in diesem Sozialraum bezüglich der
Zielversorgungsquote von 50% im U3-Bereich nicht.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 12
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
492
Stichtagsjahrgang:
111
U3 Kinder:
395
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
12
12
12
12
12
12
12
12
Einrichtung
TrA pK W e
Franz-Wallraff-Straße 2
s
Freunder Landstraße 60
a
Hermann-Löns-Straße 6
k
Jackstraße 5/7
s
Nordstraße 6
E
1
Rollefstraße 2
k
Schagenstraße 61
s
Auf der Ell 20
a
12 Summe SR
8
1
ü3
alle
56
57
76
39
18
76
65
4
391
i
ü3
alle
U3
alle
16
16
12
21
12
12
21
21
89
i
U3
alle
GrupPlätze pen
72
4
73
4
88
4
60
4
18
1
88
4
77
4
25
2
501
SchK
27
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
51
Summe aller U3-Plätze:
163
SR 12 Zsf
hp
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
81,65%
VQ U3 im SR
34,43%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
3,91%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
93,18%
Kind aus anderem SR:
6,82%
Kind außerhalb Aachen:
0,00%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
102,63%
Platzangebot im SR:
494
belegte Plätze:
507
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
3 Plätze
45% der Kinder:
50 Plätze
50% der Kinder:
74 Plätze
55% der Kinder:
97 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
6 Plätze
1% der 2jährigen Kinder:
1 Plätze
SR 12 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 12:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Im Kollenbruch
Geplant ist ein fünfgruppiger Kita-Neubau.
Über die Realisierung des Neubaus, der aktuell für das Jahr 2020 vorgesehen ist, werden
ca. 20 neue U3 Plätze und ca. 55-60 ü3 Plätze geschaffen. Im Zuge des „10 KitaAusbauprogramms“ und der Verwendung von zusätzlichen Fördermitteln (Kommunales
Investitionsfördergesetz) wird derzeit politisch diskutiert, ob die Baumaßnahme zeitlich
vorgezogen werden kann. Hierzu bleiben die Beratungen und Beschlüsse abzuwarten.
Anschließend können die Möglichkeiten für Umwandlungen von ü3 Plätzen zu U3 Plätzen
in den umliegenden Bestands-Kitas geprüft werden.
Darüber hinaus besteht der Bedarf für weitere Maßnahmen zur Erreichung der
Zielversorgungsquote von 50% im U3-Bereich. Auch im ü3-Bereich besteht aufgrund der
niedrigen Versorgungsquote Handlungsbedarf.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 13
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
194
Stichtagsjahrgang:
58
U3 Kinder:
166
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
13
13
13
13
13
13
Einrichtung
TrA pK W e
Aachener Straße 250 (M) s
Alfons-Gerson-Straße 26a s
Gangolfsweg 6
k
Oberforstbacher Straße 332s
Raerener Straße 97
a
Schwinningstraße 98
k
13 Summe SR
6
ü3
alle
69
65
29
20
23
35
241
i
ü3
alle
1
3
4
U3
alle
24
20
12
20
7
12
95
i
U3
alle
2
2
GrupPlätze pen
94
5
85
5
41
2
40
3
35
2
47
2
342
19
SchK
hp
16
16
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
22
Summe aller U3-Plätze:
142
SR 13 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
131,47%
VQ U3 im SR
68,74%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3: 9,21%
Altersbereich U3: 3,40%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
83,72%
Kind aus anderem SR:
13,95%
Kind außerhalb Aachen:
2,33%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
95,25%
Platzangebot im SR:
337
belegte Plätze:
321
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
überschritten
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
überschritten
1% der 2jährigen Kinder:
überschritten
SR 13 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 13:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Der Sozialraum hat die Zielversorgungsquote von 50% bei Kindern unter 3 Jahren bereits
überschritten, so dass kein weiterer Ausbaubedarf besteht.
Auch im ü3-Bereich ist eine sehr gute Versorgungsquote erreicht.
Übersicht KBPL
2016/2017
SR 14
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
172
Stichtagsjahrgang:
39
U3 Kinder:
141
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
14
14
14
14
Einrichtung
TrA pK W e
Albert-Einstein-Straße 84 s
1
Falkenberg 2
s
Hahner Straße 32
s
1
Pastor-Franzen-Straße 8 k
14 Summe SR
4
2
ü3
alle
70
14
23
33
i
ü3
alle
140
U3
alle
32
6
12
50
i
U3
alle
GrupPlätze pen
102
6
20
1
23
1
45
2
190
SchK
hp
10
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
17
6
18
Summe aller U3-Plätze:
91
SR 14 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
85,43%
VQ U3 im SR
54,01%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3: 0,00%
Altersbereich U3: 0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
94,27%
Kind aus anderem SR:
1,91%
Kind außerhalb Aachen:
3,82%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
98,74%
Platzangebot im SR:
159
belegte Plätze:
157
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
2 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
10 Plätze
1% der 2jährigen Kinder:
0 Plätze
SR 14 Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Sozialräumliche Planungen
Perspektiven für Sozialraum 14:
Geplante Umbau/Neubau/Ausbauvorhaben ab 2017/2018
Der Sozialraum hat die Zielversorgungsquote von 50% im U3-Segment bereits
überschritten, es besteht kein weiterer Ausbaubedarf.
Die geringere Versorgung im ü3-Bereich wird durch die sehr gute Versorgung im
angrenzenden Sozialraum 13 aufgefangen.
Sozialräume des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule
99
10
10
88
11
22
33
77
11
11
12
12
55
66
44
13
13
Nr.
Nr.Sozialraum
Sozialraum
Sozialraum
Nr.
Sozialraum
Nr.
Nr.
Sozialraum
Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
11111 Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
222 Hochschulviertel/Hörn
Hochschulviertel/Hörn
Hochschulviertel/Hörn
Ostviertel/Rothe
Ostviertel/RotheErde
Erde
Erde
Ostviertel/Rothe
Erde
33333 Ostviertel/Rothe
Ostviertel/Rothe
Erde
Süd-West
Süd-West
Süd-West
44444 Süd-West
Süd-West
555 Burtscheid/Beverau
Burtscheid/Beverau
Burtscheid/Beverau
Forst/Driescher
Forst/DriescherHof
Hof
Hof
Forst/Driescher
Hof
66666 Forst/Driescher
Forst/Driescher
Hof
Eilendorf
Eilendorf
Eilendorf
77777 Eilendorf
Eilendorf
888 Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
99999 Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
10
10 Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
10
Alt-Laurensberg/Orsbach
10
10
Alt-Laurensberg/Orsbach
11
11
11 West/Gut
West/Gut
West/GutKullen/Vaalserquartier
Kullen/Vaalserquartier
Kullen/Vaalserquartier
12
12 Brand
Brand
Brand
12
Brand
12
12
Brand
13
13 K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
13
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
13
13
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
14
14
14
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
14
14
14 Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
14
14
Stand:
Stand: Oktober
Oktober 2009
2009
Übersicht KBPL
2016/2017
alle SR
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
5914
Stichtagsjahrgang:
1523
U3 Kinder:
5459
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Einrichtung
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
alle Summe SR
Anzahl
Kitas
25
9
11
6
17
15
8
7
5
4
13
8
6
4
138
2
ü3
alle
883
307
422
240
669
692
358
331
213
237
495
391
241
140
8
5619
pK W e
4
1
2
1
8
1 2
1
8
1
3
1
1
1
27 2
i
ü3
alle
30
4
44
20
29
13
19
1
35
21
4
220
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege
Summe aller U3-Plätze:
U3
alle
365
133
162
98
204
106
132
101
63
66
158
89
95
50
1822
i
U3
alle
2
2
6
2
7
1
2
2
24
GrupPlätze pen
1278 74
444 27
630 38
338 18
895 49
833 44
505 30
458 25
278 15
303 15
690 40
501 27
342 19
190 10
7685
431
SchK
hp
24
8
20
15
16
34
16
35
98
240
82
700
2868
SR alle Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3
96,91%
VQ U3
43,96%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Stadtgebiet:
Altersbereich ü3:
4,87%
Altersbereich U3:
1,29%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
94,44%
Kind aus anderem SR:
0,00%
Kind außerhalb Aachen:
5,56%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2015)
Auslastung:
97,81%
Platzangebot im SR:
7271
belegte Plätze:
7112
Differenz:
-159
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Stadtgebiet bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
68 Plätze
50% der Kinder:
394 Plätze
55% der Kinder:
721 Plätze
Ausbaubedarf Platzangebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach Altersbereichen ü3 / U3:
5,2% der ü3-Kinder:
1% der 2jährigen Kinder:
13 Plätze
überschritten
SR alle Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 3, plusKita-Einrichtungen
Sozialraum
Einrichtung
Trägerart
1
Alfonsstr. 22/24
s
1
Passstr. 25
s
1
Sigmundstr. 8
a
1
Wiesental 8
s
2
Johanniter Str. 4a
s
2
Kreuzherrenstr. 3-5
k
3
Barbarastr. 6-8
k
3
Düppelstr. 5
s
3
Elsassstr. 64-72
s
3
Goerdeler Str. 10
a
3
Holsteinstr. 5a
a
3
Schleswigstr. 3
k
3
Stolberger Str. 126
s
3
Weißwasserstr. 10
s
4
Reimser Str. 63
s
6
Albert-Maas-Str. 32
s
6
Am Pappelweiher 1
s
6
Johannstr. 15
s
6
Königsberger Str. 10
s
6
Matarestr. 9
s
6
Robert-Koch-Str. 1a
a
6
Stettiner Str. 4
k
6
Stettiner Str. 16
s
8
Eibenweg 16
s
8
Feldstr. 49
k
8
Gut-Knapp-Str. 1
s
11
Kronenberg 132
s
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 4, Eingruppige Einrichtungen (Zuschuss nach § 20, Abs. 3 KiBiz)
Sozialraum
Einrichtung
Trägerart
Sozialraum 1:
Strüver Weg 75
E
Sozialraum 2:
Bergdriesch 20
E
Sozialraum 5:
Bendstraße 33
a
Sozialraum 6:
Stettiner Straße 16
s
Sozialraum 11:
Hanbrucher Straße 14a
E
Sozialraum 12:
Nordstraße 6
E
Sozialraum 14:
Falkenberg 2
s
Hahner Straße 32
s
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 5, Sprachförder-Kindertagesstätten
SR
Einrichtung
Förderung
SR
Einrichtung
Förderung
1
Alfonsstraße 22-24
10.000,00 €
7
Bayersbusch 2
5.000,00 €
1
Hof 11-13
7.500,00 €
7
Lindenstraße 27
5.000,00 €
1
Jülicher Straße 68
5.000,00 €
7
Stapperstraße 32
7.500,00 €
1
Krefelder Straße 199
7.500,00 €
8
Auf Überhaaren 20
10.000,00 €
1
Mariabrunnstraße 17
5.000,00 €
8
Eibenweg 16
7.500,00 €
1
Passstraße 25
10.000,00 €
8
Feldstraße 49
10.000,00 €
1
Passstraße 123 (M)
5.000,00 €
8
Germanusstraße 24
5.000,00 €
1
Sigmundstraße 8
10.000,00 €
8
Großheidstraße 61
5.000,00 €
1
Wiesental 8
10.000,00 €
8
Gut-Knapp-Straße 1
5.000,00 €
2
Bergstraße 16-18
5.000,00 €
9
Richtericher Straße 120
5.000,00 €
2
Brunssumstraße 36
7.500,00 €
10
An der Rahemühle 6
7.500,00 €
2
5.000,00 €
10
Schurzelter Straße 21
5.000,00 €
2
Johannes- v. -d. Driesch-Weg 2
Johanniterstraße 4a
7.500,00 €
11
Kronenberg 50
7.500,00 €
2
Kreuzherrenstraße 3-5
7.500,00 €
11
Kronenberg 132
10.000,00 €
3
Barbarastraße 6-8
5.000,00 €
11
Lochnerstraße 60
7.500,00 €
3
Düppelstraße 5
10.000,00 €
11
Philipp-Neri-Weg 11
5.000,00 €
3
Elsaßstraße 64-72
10.000,00 €
11
Reutershagweg 19
7.500,00 €
3
Goerdelerstraße 10
7.500,00 €
12
Hermann-Löns-Straße 6
5.000,00 €
3
Holsteinstraße 5a
10.000,00 €
12
Jackstraße 5-7
7.500,00 €
3
Scheibenstraße 11
7.500,00 €
12
Schagenstraße 61
5.000,00 €
3
Schleswigstraße 3
10.000,00 €
13
Raerener Straße 97
5.000,00 €
3
Stolberger Straße 126
10.000,00 €
3
Weißwasserstraße 10
5.000,00 €
4
Reimser Straße 63
10.000,00 €
5
Im Klostergarten 2
7.500,00 €
5
In den Küpperbenden 2
5.000,00 €
6
Albert-Maas-Straße 32
10.000,00 €
6
Am Pappelweiher 1
10.000,00 €
6
Johannstraße 15
7.500,00 €
6
Joahnnstraße 17
7.500,00 €
6
Königsberger Str. 100
10.000,00 €
6
Mataréstraße 9
10.000,00 €
6
Robert-Koch-Straße 1a
7.500,00 €
6
Stettiner Straße 4
10.000,00 €
6
Stettiner Straße 16
5.000,00 €
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ
SR 1 - Passstraße 10 (AWO)
Die KiTa Passstraße 10 ist eine viergruppige Einrichtung.
Seit dem KiTa-Jahr 2013/2014 sind alle vier Gruppen KiBiz gefördert und die KiTa weist folgende
Gruppenstruktur auf:
1x GF I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
2x GF II (je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren)
1x GF III (20 – 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren)
In einer der Gruppenformen II werden betriebliche Belegplätze angeboten.
Aktuell werden in dieser Gruppe 7 U3 Plätze für Beschäftigte der E.V.A. reserviert (3 Plätze GF IIb,
4 Plätze GF IIc).
Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für die reservierten Plätze durch die E.V.A. gezahlt wird.
SR 3 - Brabantstraße 27 (StädteRegion)
Zum KiTa-Jahr 2013/2014 ist die KiTa von einer auf zwei Gruppen erweitert worden. Hierbei ist
eine Gruppe die Betriebs-KiTa Gruppe der StädteRegion Aachen. Die 2. Gruppe (Gruppenform II)
steht für Kinder aus dem Wohnumfeld zur Verfügung.
Die geplante Gruppenstruktur ist seit dem KiTa-Jahr 2014/2015:
1x Gruppenform I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
1x Gruppenform II (10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren)
Im Rahmen eines Modellprojekts werden dem Justizzentrum Aachen in einer der beiden Gruppen
seit dem KiTa-Jahr 2014/2015 fünf Belegplätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung weiterer
Plätze ist derzeit von Seiten des Justizzentrums in absehbarer Zeit nicht vorgesehen, so dass auch
im KiTa-Jahr 2016/2017 von fünf Belegplätzen ausgegangen werden kann.
SR 7 - Verbundkita Aachen-Eilendorf Kaubendenstraße/Ecke Kellerhausstraße (educcare)
Die Verbundkita Aachen-Eilendorf-Süd in Trägerschaft von educcare wurde zum 01.01.2015 in
Betrieb genommen. Die KiTa ist eine reine Betriebskita, in der alle Plätze für beteiligte
Unternehmen reserviert sind.
Folgende Gruppenstruktur ist für das KiTa-Jahr 2016/2017 vorgesehen:
Insgesamt 6 Gruppen, davon
1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (insgesamt 22 Plätze)
5 Gruppen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (insgesamt 50 Plätze)
Gefördert wird diese Kita gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für diese Plätze durch die beteiligten Unternehmen erfolgt.
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 6a, Plätze in anderen Betreuungsformen
1
SR
Kita
Betreuungsart
Name
Träger
Anzahl U3
Spielgruppe
1
Augustinerbach 2a
Spielgruppe
Spielgruppe Uni und Kind
Uni und Kind e.V.
20
1
Jülicher Str. 369
privatgewerbl.
ist noch nicht bekannt
voraussichtlich gGmbH
1
Martin-Luther-Str. 16
Spielgruppe
Spielgruppe im Zentrum…
1
Pauwelsstr. 30
Wichernstr. 1
ab Kitajahr 16/17 KiBizFörderung
privatgewerbl.
Schneebergkids
2
Campus Boulevard 60
privatgewerbl.
Vincerola
2
Monheimsallee 22
Private
Kita/Schule
St. Georges School
4
Luerweg 68
Spielgruppe
5
Weißhausstr.2
6
1
Spielgruppe
Zentrum für Familien der ev.
Kirchengemeinde Aachen Mitte
Klinikum Aachen
1
1
Anzahl U3
Kita
7
10
83
67
42
28
0
60
58
32
40
10
Frau Host
Vincerola International
Montessori Day Nursery
2
Ara Verlag Aachen GmbH
0
Private Tagesbetreuung für Kinder
Anita Walter
5
privatgewerbl.
Villa Luna
Dr. Jürgen Reul Villa Luna
Kindertagesstätten GmbH
Am Kupferofen
Spielgruppe
Auferstehungs- kirche
Ev. Familienzentrum
11
Vaalser Str. 259
privatgewerbl.
Villa Luna
Dr. Jürgen Reul Villa Luna
Kindertagesstätten GmbH
35
12
Auf der Ell 20
Privatgewerbl.
Sonnenschein
Handwerker
5
12
Hermann-Löns-Straße
Spielgruppe
Betreute Spielgruppe
Ev. Familienzentrum
10
13
Pascalstr. 71
private
Betriebsspielgruppe
Pascals Zwerge
Pascals Zwerge
27
14
Hasbach 23
vormals: Albert-EinsteinStraße 28
privatgewerbl.
Betriebskita
Pascals Wichtel
Pascals Zwerge
10
10
82
1
2
Anzahl
ü3
Kita
Basis ist die Betriebserlaubnis des LVR
Schließung zum 31.07.2016 vor kurzem angekündigt; Nachfolge noch unklar
240
237
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 7, Übersicht Trägerarten
SR
Einrichtung
FB 45
1
1
1
1
2
2
2
2
3
3
3
3
4
4
4
4
5
5
5
5
6
6
6
6
7
7
7
7
8
8
8
8
9
9
9
9
10
10
10
10
11
11
11
11
12
12
12
12
13
13
13
13
14
14
14
14
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitige
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitige
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
städtische
kirchliche
anderweitige
Elterninitiative
städtisch
kirchlich
anderweitig
Elterninitiative
Summen:
pK W e ü 3
Gr. I
3
1
1
1
1
155
96
106
16
43
67
Gr. II Gr. III ü3 i U3 i Anzahl Anzahl
U3
Gr. I
Plätze Plätze SR
50
40
38
6
17
30
59
10
162
242
147
121
17
2
11
42
122
38
20
17
126
14
78
20
21
2
2
44
1
4
2
2
68
74
42
24
26
18
1
42
28
30
48
92
42
106
18
12
12
12
33
18
38
71
28
38
30
65
28
29
12
12
10
25
12
84
27
42
2
1
6
1
1
1
2
1
1
64
10
10
10
10
22
12
20
10
51
34
20
10
3
10
35
10
50
26
45
155
70
147
57
370
103
52
36
12
16
28
13
2
16
4
13
2
175
68
22
13
2
10
20
7
107
40
31
2
3
14
7
239
102
117
12
6
45
104
68
1
1
189
89
58
47
24
16
26
110
33
14
40
12
6
45
14
56
14
6
24
6
28
64
23
12
24
7
52
42
33
18
12
20
20
35
22
31
1
27
2
20
1
2
9
3
32
523
295
438
22
226
137
64
17
293
127
180
30
91
40
90
117
300
140
364
91
510
153
120
50
315
118
72
132
143
58
46
91
146
96
47
18
126
240
63
23
12
2
21
1
3
2
65
2 8 2045 781 1041 3574 220
363
115
86
126
209
176
98
18
219
88
35
145
45
24
7685
SchK hp
1278
24
444
630
8
338
895
833
20
16
15
34
505
458
278
303
690
501
342
16
190
35
98
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 8, Übersicht alle Sozialräume
SR ü 3 U3 ü3
Ia Ia Ib
1
2
3
4
5
4
6
7
8
9
10
11
12
13
14
2
1
4
U3
Ib
ü3
Ic
77
24
22
120
32
35
9
6
42
11
292
86
162
28
208
97
38
62
12
78
18
44
25
5
17
10
2
56
39
9
18
13
10
149
49
128
36
88
147
82
59
36
54
18
51
8
40
51
26
11
6
7
10
32
24
U3 II a II b II c III a III b III c i
i
i
i
i
i
i
i Plätze Gruppen ü3 U3 hp VQ ü3 im SR VQ U3 im SR
Ic
ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
SchK aK
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
5
5
6
5
52 179
15 71
2 92
3 41
4 111
10 33
25 65
1 36
40
20
2 93
53
6 46
20
3 491 226 1550 552 21 120 900
10
81
33
2
31
139
419
164
236
61
290
2
2
3
8
12
5 140
119
33
64
49
55
114
2 31
17
380
146
145
108
83
283
193
93
48
6
3
9
23
10
10
4
2
4
1
26
21
2
17 908 2649
10
18
2
41
2
1
1
2
3
6
1
1
2 37
18 163
1
1
2
3
1
2 17
5
1278
444
630
338
895
74
27
38
18
49
833
505
458
278
303
690
501
342
190
44
30
25
15
15
40
27
19
10
7685
431
3 24
8
20
16
15
34
25
16
35 28 98
116,16%
72,41%
79,98%
85,44%
105,92%
108,30%
88,69%
81,38%
89,65%
104,58%
114,23%
81,65%
131,47%
85,43%
49,13%
40,53%
38,34%
48,63%
43,46%
31,60%
47,35%
42,49%
46,58%
47,00%
49,61%
34,43%
68,74%
54,01%
96,91%
43,96%
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 8, Übersicht alle Sozialräume
Summen nach Gruppenform
SR
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
ü3
I
ü3
III
i
ü3
I
i
ü3
III
373
110
184
148
240
167
93
153
41
105
157
84
115
75
2045
510
197
238
92
429
525
265
178
172
132
338
307
126
65
3574
2
2
3
28
2
41
8
6
3
9
3
3
39
U3
I
134
47
68
54
12 89
23 63
10 37
10 64
1
18
40
32 58
21 36
1
43
30
181 781
U3
II
231
86
94
44
115
43
95
37
45
26
100
53
52
20
1041
Plätze im Sozialraum, davon:
i
U3
I
i
U3
II
SR
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
2
2
4
2
4
1
2
3
2
2
19
5
Plätze im SR
1278
444
630
338
895
833
505
458
278
303
690
501
342
190
7685
ü3
ü3 i
883 30
307
4
422 44
240
669 20
692 29
358 13
331 19
213
1
237
495 35
391 21
241
4
140
5619 220
U3
365
133
162
98
204
106
132
101
63
66
158
89
95
50
1822
U3 i
2
2
6
2
7
1
2
2
24
Versorgungsquoten
Kinder mit Behinderung
SR
VQ
VQ
KmB ü3
KmB U3
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
6,58%
0,88%
8,47%
1,01%
5,28%
8,84%
2,97%
4,21%
0,39%
0,98%
3,17%
1,59%
5,80%
1,41%
7,31%
4,00%
9,46%
1,45%
4,99%
1,26%
3,30%
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 9, Planungsrelevante Kinderzahlen im U3-Bereich
8.000
7.500
Anzahl aller planungsrelevanten Kinder in
den Planungsjahren 2012 ‐ 2015
7.000
6.564
6.603
6.593
2012 / 2013
2013 / 2014
2014 / 2015
6.730
6.500
6.000
5.500
5.000
4.500
4.000
2015 / 2016
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2016/2017
Anlage 10, Veränderung wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl und in %
wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl
ü3
wöchentliche Betreuungsumfänge in %
U3
ü3
SR
25 h
35 h
45 h
insg.
25 h
35 h
45 h
insg.
SR
1
14
168
711
893
2
87
254
343
1
2
57
274
331
24
131
155
3
24
442
466
8
156
4
151
89
240
45
5
171
518
689
158
558
721
7
163
208
371
8
58
292
350
9
70
144
214
5
10
66
171
237
6
11
71
459
530
5
12
116
296
90
6
13
5
2
14
21
45 h
insg.
25 h
35 Std
45
insg.
1,57% 18,81%
79,62%
100,00%
0,58%
25,36%
74,05%
100,00%
2
17,22%
82,78%
100,00%
15,48%
84,52%
100,00%
164
3
5,15%
94,85%
100,00%
4,88%
95,12%
100,00%
53
98
4
62,92%
37,08%
100,00%
45,92%
54,08%
100,00%
16
190
206
5
24,82%
75,18%
100,00%
7,77%
92,23%
100,00%
19
93
112
6
0,69% 21,91%
77,39%
100,00%
16,96%
83,04%
100,00%
43
85
134
7
43,94%
56,06%
100,00%
32,09%
63,43%
100,00%
14
94
108
8
16,57%
83,43%
100,00%
12,96%
87,04%
100,00%
10
49
64
9
32,71%
67,29%
100,00%
7,81%
15,63%
76,56%
100,00%
60
66
10
27,85%
72,15%
100,00%
9,09%
90,91%
100,00%
9
146
160
11
13,40%
86,60%
100,00%
3,13%
5,63%
91,25%
100,00%
412
10
79
89
12
28,16%
71,84%
100,00%
11,24%
88,76%
100,00%
153
245
39
58
97
13 0,82% 36,73%
62,45%
100,00%
40,21%
59,79%
100,00%
56
84
140
24
26
50
14
40,00%
60,00%
100,00%
48,00%
52,00%
100,00%
1419
4399
5839
348
1474
1846
75,34%
100,00%
18,85%
79,85%
100,00%
6
24
25 h
35 h
U3
0,36% 24,30%
Anzahl Plätze ü3+U3 gesamt
4,48%
1,30%
%-Verteilung ü3+U3 gesamt
SR
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
SR
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
alle
45
1767
5873
7685
alle
0,59%
22,99%
76,42%
100,00%