Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158066.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
02.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0375/WP17
öffentlich
02.02.2016
Dez. III / FB 61/400
Verkehrssituation im Beulardsteiner Feld
Bürgerantrag vom 26.11.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2016
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs aufgrund der baulichen Gegebenheiten
nicht umsetzbar ist. Sie unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, die Anwohner aufzufordern,
wechselseitig zu parken, um so selber die Fahrgeschwindigkeiten im Beulardsteiner Feld zu
beeinflussen. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0375/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Ein Anwohner der Straße Beulardsteiner Feld hat sich an die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
gewandt und um Prüfung gebeten, ob in der Straße ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet
werden kann.
Die Straße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone und stellt eine Sackgasse dar. Für Kraftfahrzeuge
besteht nur die Möglichkeit über das Tittardsfeld einzufahren. In Richtung Am Beulardstein existiert
eine fußläufige Anbindung. Ebenso besteht eine fußläufige Verbindung in Richtung Landgraben über
die Autobahn, die auch durch Radfahrer genutzt werden darf. Der Ausbau erfolgte seinerzeit klassisch
nach dem Trennprinzip mit Gehwegen auf beiden Seiten der Fahrbahn. Die Bebauung besteht
vorwiegend aus Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Daher wird die Straße vorwiegend von ortskundigen
Anwohnern befahren, so dass das Verkehrsaufkommen als äußerst gering zu bezeichnen ist.
Der Anwohner regt an, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern, da die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufgrund der Vielzahl der Kinder, die in der Straße wohnen, zu
hoch sei. Gleichzeitig gibt der Anwohner an, dass in einem neuen Wohngebiet mit ähnlicher
Anordnung der gesamte Bereich sicherlich als verkehrsberuhigter Bereich deklariert würde.
Tatsächlich ist das Verkehrsaufkommen in der Straße so gering, dass eine Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich vertretbar wäre. Die Straßenverkehrsordnung knüpft aber an die
Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen auch bauliche bzw. gestalterische Voraussetzungen.
So muss die Straße durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die
Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der
Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau erreicht.
Das Beulardsteiner Feld unterscheidet sich nicht von den umliegenden Straßen. Der gesamte Bereich
der Tempo 30-Zone ist seinerzeit im bereits beschriebenen Trennprinzip mit Gehwegen und
Fahrbahnen ausgebaut worden. Der Verkehrsteilnehmer erhält an keiner Stelle im Beulardsteiner Feld
einen baulichen oder gestalterischen Hinweis darauf, dass sich die Verkehrssituation von der der
umliegenden Straßen unterscheidet. Die rechtssichere Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich
wäre daher nur statthaft, wenn die Straße umfangreich baulich umgestaltet würde. Für diesen Umbau
stehen jedoch finanziell keine Mittel zur Verfügung.
Darüber hinaus liegen weder der Verwaltung noch der Polizei Hinweise vor, die darauf hindeuten,
dass es innerhalb des Beulardsteiner Felds zu verkehrlichen Konflikten gekommen ist, die einen
Umbau nötig erscheinen lassen. Da auch in den letzten drei Jahren in der gesamten Straße kein
Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde und keine gravierenden Mängel im Verkehrsraum
vorliegen, ist eine bauliche Umgestaltung wirtschaftlich nicht vertretbar.
In weiten Bereichen der Stadt haben sich Tempo 30-Zonen als wirksamer Schutz für die Anwohner
etabliert. Aus den vorgenannten Gründen und vor dem Hintergrund, dass die Straße hauptsächlich
von ortskundigen Verkehrsteilnehmern befahren wird, sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht
erforderlich.
Vorlage FB 61/0375/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 2/3
Obwohl keine Anzeichen für überhöhte Fahrgeschwindigkeiten vorliegen und auch der Antragsteller
nicht moniert, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten würde, können die Anwohner
selber mit relativ einfachen Mitteln legal Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeiten nehmen und diese
weiter senken.
Bei verschiedenen Terminen vor Ort ist aufgefallen, dass fast alle Fahrzeuge bei der Einfahrt vom
Tittardsfeld im vorderen Abschnitt des Beulardsteiner Felds auf Seiten der geraden Hausnummern
abgestellt wurden. Die Anwohner haben die Möglichkeit unter Beachtung einer ausreichenden
Durchfahrtsbreite für Fahrzeuge der Müllentsorgung und der rettungstechnischen Erschließung
abwechselnd auf beiden Seiten zu parken. Ein- und Ausfahrende Fahrzeuge würden so gezwungen,
den parkenden Fahrzeugen auszuweichen, wodurch erfahrungsgemäß die Fahrgeschwindigkeiten
sinken. Im Begegnungsfall müssten die Fahrzeugführer gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen
und ggf. in Lücken warten, wodurch der Effekt nochmals verstärkt würde.
Die Verwaltung schlägt den Anwohnern daher vor, in der Straße wechselseitig zu parken, um so den
gewünschten Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung selber herbeizuführen.
Anlage/n:
- Bürgerantrag vom 26.11.2015
Vorlage FB 61/0375/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
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