Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
158060.pdf
Größe
566 kB
Erstellt
02.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0376/WP17
öffentlich
02.02.2016
Dez. III / FB 61/400
Umleitung von Autoverkehren zum Dreiländereck
Antrag Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
vom 20.10.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2016
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach Hinweisschilder aufgrund der geringen Fehlfahrten nicht erforderlich sind. Die vorhandene
Sperrbeschilderung des Dreiländerwegs hinter der Einmündung Geusenweg wird, vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2016 und der Genehmigung durch die Bezirksvertretung,
durch eine Sackgassenbeschilderung (Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer) und dem
Hinweis „keine Wendemöglichkeit“ ergänzt. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0376/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.*
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
174.000
174.000
372.000
372.000
1.000
1.000
Ergebnis
174.000
174.000
372.000
372.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-947-2
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.*
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
87.500
87.500
288.800
288.800
0
0
Abschreibungen
20.000
20.000
60.000
60.000
0
0
Ergebnis
107.500
107.500
348.800
348.800
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*Stand: Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2016
Die Verwaltung schätzt die Kosten für die Beschaffung und Montage der Beschilderung auf 500 €. Mittel
hierfür stehen beim PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum" zur
Verfügung. Mittel für die in gleicher Höhe von 500 € erforderlichen Abschreibungen stehen zur
Verfügung beim PSP-Element 4-120102-947-2.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und
der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Vorlage FB 61/0376/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
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Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke beantragt an der Ecke Burgstraße / Schmiedgasse und im Gemmenicher Weg
auf Höhe der Eisenbahnbrücke Hinweisschilder aufzustellen, dass die KFZ-Zufahrt zum
Dreiländerpunkt nur über Vaals (NL) und Gemmenich (B) möglich ist.
Begründet wird die Beschilderung unter dem Hinweis, dass vor allem ortsunkundige
Verkehrsteilnehmer immer wieder versuchen würden, über den Dreiländerweg zum Dreiländerpunkt
zu gelangen und dadurch Anwohner und Spaziergänger unnötig behindert würden.
Kommend vom Kronenberg darf der Gemmenicher Weg von allen Verkehrsteilnehmern befahren
werden. Sperrungen für einzelne Verkehrsarten / Verkehrsteilnehmer existieren nicht. Allerdings sind
abzweigende Wege, wie z.B. der Geusenweg oder der Steppenbergweg für den KFZ-Verkehr mit
Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs gesperrt.
Auch aus Richtung Burgstraße existiert lediglich eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einem
tatsächlichen Gewicht von mehr als 3,5 t, mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs. Der
Dreiländerweg selbst ist in Fahrtrichtung Dreiländerpunkt hinter der Einmündung Geusenweg für den
KFZ-Verkehr mit Ausnahme des Anliegerverkehrs gesperrt. Hinter der Abzweigung zu den Häusern
Dreiländerweg 127, 135 wird die Weiterfahrt durch eine Schranke unterbunden.
Die Beschilderung „Anlieger frei“ stellt sicher, dass die dortigen Anwohner und Besucher ihre Häuser
legal erreichen können. Auch Erholungssuchende dürfen die Strecken bis zum Dreiländerweg
befahren, um an geeigneten Stellen zu parken, um von dort in den Wald zu gelangen.
Aufgrund der Örtlichkeit erscheint es nicht realistisch, dass die vorgenannten Wegebeziehungen
durch Ortsunkundige befahren werden. Eine Wegweisung für den KFZ-Verkehr zum Dreiländerpunkt
über diese Wegebeziehung, an der sich ortsunkundige orientieren könnten, existiert nicht. Die
Ortsunkundigen müssten also die Hauptverkehrsstraße (Vaalser Straße) gezielt verlassen, um z.B.
über Kronenberg, Gemmenicher Weg oder Alte Vaalser Straße, Schmiedgasse und Burgstraße zum
Dreiländerweg zu gelangen.
Hier läge vielmehr die Vermutung nahe, dass Verkehrsteilnehmer durch Navigationsgeräte über diese
Strecken zum Dreiländerpunkt geführt werden könnten. Ein Versuch mit einem handelsüblichen
Navigationsgerät hat aber ergeben, dass sowohl bei Auswahl „schnellste Strecke“, als auch bei
Auswahl „kürzeste Strecke“, keine Route über den Dreiländerweg berechnet wird.
Auch ein weiterer Versuch mit einem Onlineroutenplaner am PC führt den Verkehrsteilnehmer über
die Vaalser Straße und Vaals zum Dreiländerpunkt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es als sehr viel wahrscheinlicher, dass die Strecken von
Ortskundigen befahren werden, die ein berechtigtes Interesse haben, diese Streckenführung zu
wählen, weil ihr Ziel innerhalb der genannten Straßen und Wege liegt.
Die beantragten Hinweisschilder sind daher aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Die ebenfalls beantragte Beschilderung „keine Wendemöglichkeit“ ist eine Zusatzbeschilderung der
Sackgassenbeschilderung. Diese Beschilderung kann gemeinsam mit der Beschilderung „Sackgasse“
im Dreiländerweg hinter der Einmündung zum Geusenweg zur vorhandenen Sperrbeschilderung
Vorlage FB 61/0376/WP17 der Stadt Aachen
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ergänzt werden. Erst hinter dieser Abzweigung stellt der Dreiländerweg eine Sackgasse für den
Individualverkehr dar. Da es sich nur um eine Sackgasse für den KFZ-Verkehr handelt, ist hier die
Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer anzuzeigen. Die Verwaltung wird die Beschilderung (Für
Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse mit Zusatz keine Wendemöglichkeit) nach
Beschlussfassung anorden.
Anlage/n:
- Antrag der Fraktion die Linke in der BV Laurensberg vom 20.10.2015
Vorlage FB 61/0376/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.03.2016
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