Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157940.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
01.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0118/WP17
öffentlich
01.02.2016
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.02.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.02.2016
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD-Fraktion vom 14.12.2015
Thema: „Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen“
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung von E 26:
Die „bauenden“ Fachbereiche und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (wie z.B. FB 61 und E 26) sind in der
Funktion des „Fachkundigen Bauherren“ Garant für die ordnungsgemäße Erfüllung der durchzuführenden
kommunalen Planungs- und Bauaufgaben.
Entsprechend dieser Garantenfunktion nehmen sie insbesondere Aufgaben der Leitung, der Steuerung, der
Koordination und Überwachung wahr.
Zur Wahrnehmung der unterschiedlichen und vielseitigen Planungs- und Bauaufgaben bedienen sie sich regelhaft
externer Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute.
Planungs- und Ingenieurleistungen fallen dabei im Schwerpunkt in den in der „Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure“ (HOAI) beschriebenen Leistungsbildern für folgende Fachleistungen an:
-
-
-
-
-
Flächenplanungen (Teil 2 HOAI), dazu gehören
o Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan),
o Landschaftsplanung (Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsrahmenplan,
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan
Objektplanung (Teil 3 HOAI), dazu gehören
o Gebäude und raumbildende Ausbauten,
o Freianlagen,
o Ingenieurbauwerke,
o Verkehrsanlagen,
Fachplanungen (Teil 4 HOAI), dazu gehören
o Tragwerksplanung,
o Technische Ausrüstung (mit 8 Anlagengruppen),
Sonderplanungen innerhalb beratender Leistungen (Anlage 1 HOAI), dazu gehören
o Umweltverträglichkeitsstudien (1.1),
o Bauphysik (1.2),
o Geotechnik (1.3),
o Ingenieurvermessung (1.4),
Sonstige Planungsleistungen innerhalb der „Besonderen Leistungen“ (Anlage 2 HOAI).
Hinzu kommen delegierbare Bauherrenleistungen (Projektsteuerung, Beratung) gem. AHO Nr. 9, die extern vergeben
werden.
Mit wachsendem Druck zur Haushaltskonsolidierung Personal abzubauen, sind die Städte und Kommunen - so auch
Aachen - seit den 1990er Jahre zunehmend dazu übergegangen, eigene Planungs- und Bauüberwachungskapazitäten
abzubauen und deren Leistungen extern einzukaufen.
Dezidierte Untersuchungen, ob externe Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen tatsächlich wirtschaftlicher
sind, hat es vorgelagert nicht gegeben.
Frage 1:
Wie hoch ist die Summe der Aufträge, die in den Jahren 2014 und 2015 außer Haus
vergeben wurden?
Stellungnahme der Verwaltung:
FB 61:
In den Jahren 2014 und 2015 wurde insgesamt ein Volumen von 707.337€ beauftragt. Darunter
fallen Planungsleistungen und örtliche Bauüberwachung. Die Bearbeitung läuft projektbedingt
häufig über mehrere Jahre. D.h. auch, dass in den Jahren noch Projekte abgewickelt wurden, die
bereits in den Vorjahren beauftragt wurden, bzw. die genannte Auftragssumme über mehrere
Jahre bearbeitet wird. Für eine genauere Zuordnung ist eine detailliertere Betrachtung über einen
längeren Zeitraum notwendig.
E 26:
Im Bereich des Neu-, Um- und Erweiterungsbaues (NUE-Bauten):
Für externe Leistungen der Projektsteuerung, der Planung und Bauüberwachung, sowie für
Leistungen der Sonderfachleute wurden in den Jahren 2012 - 2015 Aufträge in Höhe der
folgenden Volumina erteilt:
Jahr
2012
2013
2014
2015
Auftragsvolumen
4.433.769 Euro
6.414.744 Euro
1.640.287 Euro
3.394.745 Euro
Die starken Schwankungen ergeben sich auch in Vorjahren und sind der unterschiedlichen
Auftragslagen und Bearbeitungsständen innerhalb der Projekte geschuldet. Im NUE-Bereich
vergibt E 26 ausnahmslos sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen seit Jahren an
Externe (100% Fremderledigung!).
Im Bereich der Instandhaltungsaufgaben (einschl. Reparaturprogramme):
Für externe Leistungen insb. der Planung und Bauüberwachung wurden in den Jahren 2012 2015 Aufträge in Höhe der folgenden Volumina erteilt:
Jahr
2012
2013
2014
2015
Auftragsvolumen
853.000 Euro
862.735 Euro
1.092.203 Euro
470.958 Euro
In den Aufträgen enthalten sind in nicht unerheblichem Umfang auch die beauftragten
Sonderfachleute (Statik, Akustik, Raumluftmessung, Schadstoffe u.ä.).
Im Instandhaltungsbereich ist es üblich und wirtschaftlich zu einem hohen Prozentsatz in die
Eigenerledigung zu treten (80-90%). Mangelnde Personalkapazitäten führen hier zur verstärkten
Fremdvergabe.
Frage 2:
Wie vielen Personenstunden entspricht dies in etwa?
Stellungnahme der Verwaltung:
FB 61:
Eine direkte Umrechnung in Personalstunden ist nicht möglich, da der Aufwand eines
Ingenieurbüros logischerweise auch die Overheadkosten und Gewinn sowie i.d.R. eine höhere
Vergütung der Mitarbeiter beinhalten. Interessant ist aber in dem Zusammenhang, dass sich aus
den Personalkosten ein Stundensatz von ca. 50-70 € für eigenes Personal ergibt. Den externen
Ingenieurleistung liegt dagegen ein Stundensatz von 55-80€ + MwSt und Nebenkosten zu
Grunde.
Hinzu kommt, dass auch bei externer Bearbeitung ein nicht unerheblicher interner
Koordinierungsaufwand, der zum Teil Doppelarbeit bedeutet, besteht.
E 26:
Die Stundenverrechnungssätze externer Architekten und Ingenieure wurden zuletzt in 01/2015
angepasst:
Auftragnehmer und Partner:
75 EUR/ Std netto
Technische Mitarbeiter (Ing.):
57 EUR/ Std netto
Hilfskräfte:
45 EUR/ Std netto.
Hinzu kommen MwSt. (19 %) und Nebenkosten (2-5 %).
Nach KGSt-Bericht Nr. 16/2015 liegen die Stundenwerte pauschal zum Vergleich bei
Bruttopersonalkosten
einschl. Sachkosten/ „Overhead“
EG 11
45,09
60,21 EUR
EG 12
53,08
69,80 EUR
Die MwSt fällt nicht an.
Die Ist-Kosten unterliegen starken Schwankungen und befinden sich bei E 26 unterhalb dieser
Pauschal-Stundenwerte.
Frage 3:
Wie vielen Personalstellen für Ingenieure in der Stadtverwaltung entspricht die
Auftragssumme?
Stellungnahme der Verwaltung:
FB 61:
Eine Ingenieurstelle wird bei der Stadtverwaltung abhängig vom Alter und Aufgabenstellung incl.
Overhead mit 80.000-115.000€/Jahr angesetzt. Damit entspräche wegen der Zusammenfassung
von 2 Jahren die o.g. Auftragssumme etwa 3-4 Ingenieurstellen.
E 26:
Nach KGSt-Bericht Nr. 16/2015 liegen die Kosten eines Arbeitsplatzes als pauschaler
Vergleichswert in den Entgeldgruppen E11/ E12 bei 95.700 - 111.000 EUR/Jahr.
(Bruttopersonalkosten + Sachkosten + „Overhead“). Die Ist-Kosten unterliegen allerdings
Schwankungen und liegen bei E26 unterhalb dieser Pauschal-Sätze.
Dies entspräche z. B bei Investitionsbauten (E12) und bei Instandhaltung (E11)
2014
14,8
11,4
2015
30,6
4,9
Diese Betrachtung zeigt allerdings auch deutlich, dass die notwendigen Personalkapazitäten je
nach Auftragslage, Bearbeitungsständen und umzusetzenden Bauvolumina starken jährlichen
Schwankungen unterliegen.
Zusätzliche Expertise von Sonderfachleuten (Statik, Schadstoffe, Luftmessungen, Akkustik
u.ä.) kann wirtschaftlich grundsätzlich nicht intern vorgehalten werden und komplexere
Aufgabenstellungen sollten eher extern vergeben werden.
Frage 4:
Welche Summe wird durch die Praxis der Fremdvergabe im Vergleich zum Aufbau eigener
Personalstellen eingespart?
Stellungnahme der Verwaltung:
FB 61:
Vergleiche zwischen der Beauftragung externer Büros und der Bearbeitung durch eigenes
Personal wurde bisher nicht systematisch durchgeführt. Es besteht aber die Tendenz, externen
Aufträgen den Vorzug gegenüber erweiterter Personalausstattung zu geben. Dabei spielen
finanztechnische Erwägungen eine Rolle, da die externe Bearbeitung direkt den Projektkosten
zugerechnet wird und nicht den Personaletat belastet. Zuschusstechnisch sind
Ingenieurleistungen in Höhe von 2% der Baukosten förderfähig, unabhängig davon ob diese
intern oder extern erbracht werden.
Im Bereich der Signalsteuerung/ Verkehrsmanagement wurde in den 90er Jahren ein konkreter
Vergleich angestellt, der zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle führte, weil sich die interne
Bearbeitung als wirtschaftlicher herausstellte.
2015 wurde im Bereich Straßenplanung exemplarisch ein Vergleich durchgeführt. Das Angebot
eines Ingenieurbüros über 5.692,96€ + MwSt beinhaltete 73 Ingenieur- und 50 Zeichnerstunden.
Bei der Bearbeitung mit eigenem Personal wurden dagegen nur 15 Ingenieurstunden und 30
Zeichnerstunden erfasst.
E 26:
Grundsätzliche Abwägungen der Wirtschaftlichkeit zwischen Eigen- und Fremderledigung
wurden im sog. „Positionspapier“ der Betriebsleitung aus 04/2014 vorgenommen und dem
Betriebsausschuss Gebäudemanagement vorgelegt, hier kurz zusammengefasst:
+ Eigenerledigung:
Erhaltung ausreichender Kompetenzen
für die eigenständige Abwicklung von
Baumaßnahmen
Erhaltung ausreichender Kompetenzen
für die Kontrolle und Qualitätssicherung
der Fremdleistungen
Vermeidung von Schnittstellenverlusten,
Doppelarbeit und Kommunikations-/
Koordinationsaufwänden
grundsätzlich wirtschaftlicher bei:
- allen Bauherrenaufgaben,
- vorgelagerten Bedarfsplanungen,
- allen Instandhaltungsaufgaben und
- überschaubaren Investitionsbauvorhaben
Neue HOAI 2013: Honorarsteigerung
bei großen Baumaßnahmen:
~17 %
bei kleinen Baumaßnahmen: bis zu 30 %
+ Fremderledigung:
Entlastung des öffentlichen Bauherren vom
Auslastungs- und Personalrisikos bei
schwankendem Bauvolumen
Kontinuierliches Einbringen speziellen und
aktuellen Fachwissens durch Vergabe an
externe DL
Schwierigkeiten bei der Gewinnung
hochqualifizierten gebäudetechnischen
Personals (TGA-Ingenieure)
grundsätzlich wirtschaftlicher bei:
- komplexen Großbauvorhaben,
- Sonderbauvorhaben,
- Bauvorhaben (BV) mit hohen gebäudetechnischen Anteilen
- BV mit hohem Steuerungsaufwand
„Herausforderungen“ der Personalsteuerung
im öffentlichen Dienst
Die Fachliteratur - und selbst das politische Berichtswesen - gehen von einer notwendigen
Eigenerledigungsquote zwischen 15 und 35 % zur Erhaltung der Fachkompetenz aus.
Einige Unternehmensberatungen stellen zunehmend erhebliche - nicht nur wirtschaftliche Risiken im rigorosen Personalabbau der kommunalen Gebäudemanagement-Bereichen fest und
reagieren.
So stellt z.B.im „Fokus Public Sektor“ aus 01/ 2014 Rödl & Partner fest:
„Nachdem lange Zeit die öffentlichen Bauherren HOAI-Leistungen an Architekten- und
Ingenieurbüros vergeben haben, lässt sich in den letzten Jahren eine Gegenbewegung
feststellen. (…) Grund hierfür ist die Erkenntnis, dass ohne eigene Fachkompetenz (…) die
Leistungen beauftragter Architekten und Projektsteuerer nicht hinreichend zu kontrollieren
sind. Zum anderen zeigen sich teilweise auch wirtschaftliche Nachteile einer vollständigen
Fremdvergabe.“
Abschließend konstatiert Rödl & Partner einen nachgewiesenen wirtschaftlichen Vorteil erhöhter
Eigenleistungen - verbunden mit Aufbau personeller Kapazitäten - von 20-30 % ggü.
vollständiger Fremdvergabe.
Hier muss allerdings sehr stark differenziert werden, in welchen Leistungsbereich es zur
Stärkung des „fachkundigen Bauherrn“ erfahrungsgemäß Sinn macht, Eigenkapazitäten zu
erhalten/ zu stärken und wo die Einbringung externen Sachverstandes unbedingt erforderlich ist.
Eine Pauschalbetrachtung ist nicht Ziel führend.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.01.2016
Thema: „Konflikte zwischen Außengastronomie und Barrierefreiheit“
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Wie viele genehmigte Außengastronomiestandorte gibt es in Aachen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 497 Standorte für Außengastronomie genehmigt. Hierbei
handelt es sich überwiegend um jährlich wiederkehrende Genehmigungen. Vereinzelt fallen
Standorte weg oder es kommen neue hinzu.
Frage 2:
Wieviele Beschwerden über blockierte Gehwege durch Außengastronomie gab es im Jahr
2015?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahr 2015 gingen ca. 8 Beschwerden über blockierte Gehwege ein. Die Anzahl der
Beschwerden kann nur qualifiziert geschätzt werden, da eine statistische Erfassung nicht erfolgt.
Diesen Beschwerden wurde umgehend durch Ortskontrolle nachgegangen. Die
Gastronome/Sondernutzungsnehmer wurden gesprächsweise aufgefordert, die Leitstreifen frei
zu räumen. Die Verwaltung führt regelmäßig Kontrollen der Außengastronomien durch.
Frage 3:
Wieviele Genehmigungen für Straßennutzung durch Außengastronomie wurden im Jahr
2015 aufgrund von Verstößen gegen Barrierefreiheit entzogen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der geringen Anzahl an Beschwerden und der Tatsache, dass die
Gastronomie/Sondernutzungsnehmer in der Regel auch umgehend reagiert haben, wurde die
Notwendigkeit eines Widerrufs der Sondernutzungserlaubnis nicht gesehen.
Frage 4:
Welchen Kriterien unterliegt die Genehmigung von Sondernutzungen durch
Außengastronomie?
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist der Antragsteller verpflichtet einen Plan einzureichen, dem zu entnehmen ist,
wie groß die beabsichtige Flächennutzung ist. Die Verwaltung prüft in jedem einzelnen Fall die
Örtlichkeit nach straßenrechtlichen Grundsätzen (ausreichende Restgehwegbreite, Einhaltung
der Feuerwehrbewegungsfläche). Darüber hinaus werden die Belange der schwerbehinderten
Menschen, des Stadtbildes und der Denkmalpflege berücksichtigt.
Derzeit wird seitens der Verwaltung eine Gestaltungssatzung zur Außengastronomie erarbeitet,
in der die v.g. Aspekte berücksichtigt und ausgearbeitet werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD-Fraktion vom 22.01.2016
Thema: „Erhalt und Neubau von Landestraßen“
Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage:
Welche Maßnahmen hat die Stadt Aachen im Bereich „Erhalt und Neubau von
Landesstraßen“ beantragt bzw. in Planung?
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr 15 Mio € mehr für die Sanierung seiner
Landesstraßen im Erhaltungsprogramm 2016 budgetiert. Dabei geht es ausschließlich um Mittel
für den Anteil der Landesstraßen, die sich in der Baulast des Landes befinden und nicht um die
in der Baulast der Kommunen befindlichen Bestandteile. 76 Mio € werden für die Sanierung von
kaputten Fahrbahnen und Brücken an Autobahnen verwendet. 4,4 Mio € werden für die
Sanierung von Rad- und Gehwegen verwendet, der Rest für eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen.
Lt Liste des Ministeriums zählt in Aachen die Erneuerung der Brücke Melatener Straße mit einem
Volumen von 500.000 € dazu.
Bei den Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet wird in der Zuständigkeit zwischen außerund innerorts (Ortsduchfahrt-OD bzw. Freie Strecke) unterschieden. Die Grenzen der jeweiligen
Abschnitte werden durch sog. OD-Steine markiert, die die Baulastträgerschaft darstellen. Diese
sind nicht mit der Ortstafel zu verwechseln, welche die straßen-verkehrsrechtliche Abgrenzung
bedeutet.
Seit Gründung der Städteregion gibt es im Stadtgebiet noch die Kategorie der ehemaligen
Kreisstraßen, deren Zuständigkeit nun außerhalb der OD auf die Städteregion übertragen wurde.
Die klassifizierten Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrt, die in städtischer Baulast liegen, werden
bei grundhafter Erneuerung nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) zu dem jeweilig
gültigen Fördersatz auf der Basis der zuwendungsfähigen Kosten aus Bundes- und
Landesmitteln teilfinanziert. Der derzeitige Finanzierungsanteil liegt bei 60 %.
Darunter fielen in den vergangenen Jahren die Bauvorhaben Boxgraben, Burtscheider Straße,
Lütticher Straße 1. BA, Schleidener Straße 1.BA.
Aktuell wird Grauenhofer Weg 1.BA nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Eingeplant für die
Förderung sind Schleidener Straße 2.BA (2017), Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße (2017),
Grüner Weg (2018), Lütticher Straße 2.BA (2018), Lütticher Straße 3. BA (2019).
Klassifizierte Straßen (Bundes- und Landestraßen) außerhalb der Ortsduchfahrten, die sog.
freien Strecken, liegen in der Baulast des Landesbetriebes und werden direkt aus dessen
Haushaltsmitteln finanziert. Diese setzen sich zusammen aus Landesmitteln für die
Landesstraße und Bundesmitteln für die Bundesstraßen. Dazu gehören z.B. Lütticher Straße ab
Grundhaus und Monschauer Straße ab I.Rote-Haag-Weg, aber auch abschnittsweise Prager
Ring und Krefelder Straße. Die in der Anfrage genannten Haushaltsmittel des Landes können
also nur auf Landesstraßen eingesetzt werden. Für Aachen steht aktuell der Ausbau des
Knotens Krefelder Straße/ Prager Ring in der überwiegenden Baulast des Landes an, dessen
anteilige Kosten für die Landesstraße Prager Ring gem. Kreuzungsvereinbarung aus den o.g.
Landesmitteln zu finanzieren ist.
Bekannt ist auch, dass der Landesbetrieb die Sanierung des Tunnels Adenauerallee vorgesehen
hat.
Ob und welche anderen Bauvorhaben der Landesbetrieb im Stadtgebiet 2016 beabsichtigt,
konnte in der kurzen Frist nicht erfahren werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD-Fraktion vom 22.01.2016
Thema: "Nutzung des Thalys durch DB-Kunden"
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Wann wurde die Stadt Aachen über das Ende dieser Vereinbarung in Kenntnis gesetzt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Presseberichterstattung und mehreren Bürgeranfragen Mitte November 2015 erfolgte
seitens der Stadtverwaltung (Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten)
eine Nachfrage bei den Abgeordneten bzw. PolitikvertreterInnen auf Kommunal-, Landes- und
Bundesebene, um deren Bereitschaft zu einer gemeinsamen Initiative abzufragen. Ziel sollte
sein, gemeinsam den negativen Auswirkungen der Beendigung der Tarifkooperation für die
Aachener Region partei- und funktionsübergreifend entgegenzuwirken.
Als Rückmeldungen seitens der Adressaten wurde auf verschiedene Aktivitäten verwiesen, wie
das gemeinsame Gespräch der regionalen CDU-Bundestagsabgeordneten mit Vertretern der
Deutschen Bahn AG in Berlin sowie die parteiübergreifende Unterschriftenaktion einiger
Aachener Abgeordneter (SPD, CDU, Grüne) zugunsten des Erhalts der Tarifkooperation.
Frage 2:
Welche Maßnahmen seitens der Stadt Aachen wurden unternommen, um diese
Veränderung der Beförderungsbedingungen zu verhindern?
Stellungnahme der Verwaltung:
Parallel dazu wurde die Konzernzentrale der Deutschen Bahn am 23.11.2015 um eine offizielle
Stellungnahme zur Beendigung der Thalys-Kooperation gebeten. Im Ergebnis betonte die dort
zuständige Abteilung Internationaler Fernverkehr Westeuropa das Bestreben der Deutschen
Bahn, das Fernverkehrsangebot weiter auszubauen sowie die Nutzung bestehender
Alternativangebote auch für Abo-Kunden zu ermöglichen.
Frage 3:
Gibt es weiterhin Bemühungen, eine Nutzung des Thalys durch Abo-Kunden der
Deutschen Bahn zu ermöglichen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Gesprächs auf bundespolitischer Ebene konnten laut Rücksprache mit den
jeweiligen Bundestagsbüros folgende Ergebnisse festgehalten werden: Planung von vier
zusätzlichen ICE-Verbindungen zwischen Aachen und Köln, ein zusätzlicher Regionalexpress
mit weniger Haltepunkten, eine erneut anvisierte Verhandlungsaufnahme der Deutschen Bahn
mit Thalys für künftige Kooperationen sowie der generelle Ausbau des DB –Fernverkehrsangebotes.