Daten
Kommune
Aachen
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157972.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
22.01.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat VI
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Fachbereich Soziales und Integration
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0054/WP17
öffentlich
22.01.2016
Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen "Hilfen im
Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier: Ratsantrag der Fraktion die Grünen vom 11.01.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.02.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die seitens der Verwaltung vorgestellten Projekte im
Rahmen des Projektaufrufes des Landes Nordrhein Westfalen „Hilfen im Städtebau
für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zur Förderung anzumelden.
Sollte sich im Verlauf bis zur Antragsabgabe zum 19.02.2016 noch Veränderungen
ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese umzusetzen. In der nachfolgenden
Ratssitzung sind diese zu beschließen.
Vorlage B 03/0054/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2016
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Erläuterungen:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein Westfalen hat am 14.12.2015 einen Projektaufruf zum Sonderprogramm
des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration
von Flüchtlingen gestartet. Der Förderantrag muss am 19.02.2016 der
Bezirksregierung vorliegen.
Im Rahmen dieses Sonderprogramms stellt das Land NRW 72 Mio. € insgesamt für
die Jahre 2016 – 2018 bereit.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden können sowohl investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie
auch investitionsbegleitende Maßnahmen.
Wünschenswert ist eine Kombination von investiven und investitions-begleitenden
Maßnahmen. Im Rahmen der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurde von dort
bekräftigt, dass es einen unmittelbaren Bezug zwischen Flüchtlingskonzept,
Sozialentwicklungsplanung und der vorgesehenen Realisierung der Maßnahmen
geben muss.
1. Investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge
Förderfähig sind investive Ausgaben für Quartiersanlagen- und Einrichtungen.
Dazu gehört insbesondere der Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für
Zwecke
- der Bildung (z.B. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen, Schulen,
Einrichtungen der Weiterbildung, Büchereien),
- der Freizeit (z.B. Jugend-, Familien- und Seniorentreffs, Sportstätten, insbesondere
Turnhallen, Begegnungsstätten) und
- der Kultur (z.B. Musikschulen, Ausstellungsräume).
Die Gebäude müssen entweder in kommunaler Trägerschaft (Gemeinde,
gemeindliche Ausgliederungen), in Trägerschaft freier Wohlfahrtsverbände oder in
privater Trägerschaft (Vereine, Stiftungen) stehen. In den Fällen, in denen geeignete
Bestandsgebäude nicht zur Verfügung stehen, kann auch ein Neubau gefördert
werden.
2. Investitionsbegleitende Maßnahmen
Förderfähig sind Ausgaben für die Quartiersbetreuung bzw. das
Quartiersmanagement. Dazu gehören die Ausgaben für die zeitlich befristete
Einstellung zusätzlichen Personals bzw. entsprechende Ausgaben für die
Beauftragung externer Dienstleister in folgenden Bereichen:
- Installation eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität die Koordination und den
Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll,
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Ausdruck vom: 01.02.2016
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- Einrichtung von Stadtteilbüros,
- Bildung von Stadtteilbeiräten,
- Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und
- Organisation des Ehrenamtes/des bürgerschaftlichen Engagements in den
Quartieren.
Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen
wurde, keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht und
die Maßnahme bis 31.12.2018 abgeschlossen ist.
Im Interesse der beschleunigten Umsetzung des Sonderprogramms verzichtet das
Land auf die in städtebauförderrechtlich üblicherweise verlangte umfangreiche
baufachliche Vorbereitung des Förderantrags.
Mit dem Antrag sind vorzulegen:
- eine Erläuterung, in welchem Umfang die Kommune von Flüchtlingszuwanderung
betroffen ist (Kennziffer: Anteil der Flüchtlingszuwanderung im Vergleich zur
Gesamteinwohnerzahl),
- eine Projektbeschreibung incl. Lageplan oder Lagebeschreibung (Adresse) des
Projektstandortes,
- Erläuterung des städtebaulichen Bezugs, bei städtebaulichen Einzelvorhaben
gesonderte Begründung.
Schon mit der Unterbringung wird in der Stadt Aachen ein vorrangiges Augenmerk
auf die Integration der zugewiesenen Flüchtlinge gelegt. In diesem Zusammenhang
werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Neben der Betreuung unter Einbeziehung
von Ehrenamtlern (in Aachen ca. 2000) werden auch umfangreiche Maßnahmen zur
zügigen Integration ins Auge gefasst. In diesem Zusammenhang sind unter den
Aspekten der Förderfähigkeit insbesondere vorgesehen:
I.
Einsatz von QuartiersmanagerInnen mit Stadtteilbüros, sozialpädagogische
Begleitung von außerschulischen Lernorten durch investitionsbegleitenden
Personalkosten für die tagesstrukturierende Gruppe für junge
Flüchtlinge mit sozialpädagogischer Beratung und Begleitung und
Übergangsmanagement Schule/Ausbildung.
II.
Schaffung von Räumlichkeiten für soziale Kontakte, Fort- und Weiterbildungen
sowie Informationsveranstaltungen
III.
Schaffung von Unterrichts- und Sozialräumen sowie Freizeitangeboten
insbesondere für Kinder und Jugendliche
Die Stadt beabsichtigt, sich mit folgenden Projekten an dem Projektaufruf zu
beteiligen:
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Ausdruck vom: 01.02.2016
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Zu I.
Die Stadt Aachen setzt im Rahmen ihrer Sozialentwicklungsplanung das Prinzip um,
in den Aachener Stadtquartieren Quartiersmanagements einzurichten, die als
Kümmerer im jeweiligen Quartier und Bindeglied zwischen Bürgern,
Stadtteilkonferenzen, Verwaltung und Politik Netzwerkarbeit leisten.
Angesichts der mittlerweile über 4.000 zugewanderten Personen in Aachen stellt sich
die Herausforderung, konzeptionell speziell für den Bereich Flüchtlinge eine
Einbindung in dieses System zu erreichen.
Es ist deshalb angedacht, insbesondere in den Quartieren, in denen eine größere
Anzahl Flüchtlinge untergebracht sind und/oder das Umfeld problematisch erscheint,
Quartiersmanager einzusetzen mit der Sonderaufgabe, die Integration der
zugewiesenen Flüchtlinge zu beschleunigen. Dabei gilt insbesondere der Augenmerk
der Einbindung der Bevölkerung sowie aller Institutionen vor Ort.
Geplant ist der Einsatz von Quartiersmanagern in den Stadtteilen:
1. Burtscheid
Hier entstehen zwei Einrichtungen für ca. 550 Menschen an zwei nahe
liegenden Standorten in einem Quartier, das geprägt ist durch eine nach
Sozialentwicklungsplan eher ältere, angestammte Bevölkerung. Auf den
Bezug zu II. wird ausdrücklich hingewiesen (Leo-Löwenstein-Kaserne und
Sportplatz Adenauerallee).
2. Eilendorf
Dies ist ein Stadtteil, der noch nahezu ländliche Strukturen aufweise. Dort sind
mehrere Flüchtlingseinrichtungen angesiedelt, die zurzeit noch Akzeptanz
finden. Weitere Einrichtungen sind in erheblichem Umfang geplant.
Ein entsprechender politischer Antrag der Bezirksvertretung zur Einrichtung
einer
bezirklichen
Betreuung
wurde
im
Rahmen
einer
Dringlichkeitsentscheidung bereits gefasst.
3. Kronenberg
Es handelt sich um einen typischen Siedlungsbezirk der 60iger Jahre mit
einem hohen Anteil an Bewohnern mit niedrigem Einkommen. Auch in diesem
Quartier ist eine größere Einrichtung geplant. Die Akzeptanz in der
Bevölkerung und die Zusammenarbeit werden den Erfolg von
Integrationsbemühungen maßgeblich beeinflussen.
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Ausdruck vom: 01.02.2016
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4. Aachen-Mitte – Depot Talstraße
Hier sind die meisten Flüchtlinge untergebracht, weil eher preiswerter
Wohnraum zur Verfügung steht. Hier müssen Strukturen geschaffen werden,
die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Alltagsleben befördern könnten.
Im Stadtteilzentrum DEPOT soll über ein Projektmanagement die mit den
unterschiedlichen Nutzern bereits zum Teil schon stattfindenden aber auch
insbesondere für die Zukunft geplanten Projekte initiiert, koordiniert und
verstetigt werden. Projektziele sind dabei neben der Stärkung des
Quartiersbezuges des Hauses die Integration von minderjährigen
Flüchtlingen, von Jugendlichen der Offenen Tür Talstraße und der
Jugendberufshilfe
und
Migrant/-innen
aus
den
Migrantenselbsthilfeorganisationen. Dabei steht die Einbindung der Nutzer
des Hauses, der Bewohner/-innen des Viertels und ehrenamtlich Tätigen
besonders im Fokus.
Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Städtebauförderung Aachen-Nord
das Depot einen zentralen Baustein darstellt und auch erhebliche Fördermittel
bereits hier einfließen, ist hier jedoch besonders darauf zu achten, dass der
Tatbestand der Doppelförderung nicht erfüllt wird, da dies auf jeden Fall
förderschädlich wäre.
5. Aachen-Richterich
Dies ist ein Quartier mit einer eher älteren und tendenziell finanziell
abgesicherten Bevölkerung. Eine größere Einrichtung wird in Kürze eröffnet.
Mit Hilfe eines Quartiersmanagements kann u.a. eine Einbindung in das dort
rege Vereinsleben verbessert werden.
Diese Ansätze sind nur skizzenhaft dargestellt und werden im Förderantrag näher
ausgeführt.
Zu II.
An zwei Standorten
1. Leo-Löwenstein-Kaserne
2. ehemaliger Sportplatz Adenauerallee
stehen nicht mehr genutzte Gebäude zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen zur
Verfügung. Es bedarf einer umfänglichen Sanierung, um die Gebäude nutzen zu
können. Da in unmittelbarer Nähe in erheblichem Umfang modulare Wohneinheiten
errichtet werden, besteht dringender Bedarf für Begegnung, Schulung, Sport und
Freizeitangebote. Ziel ist, hier das vorgesehene sozialpädagogische vorgesehene
Quartiersmanagement eng anzubinden.
Zusätzlich ist in diesem Kontext steht das Objekt
- Tempelhofer Straße 6-8.
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Das ehemalige Bürogebäude wurde von Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen
erworben. Hier ist die Schaffung von Begegnungsräumen ist vorgesehen.
Zu III.
Bei der Herrichtung von Verwaltungs- und Bürogebäuden für Flüchtlinge, die
teilweise auch in Gewerbegebieten liegen, sind zur Schaffung geeigneter
Einrichtungen zum Spielen für Kinder und auch Heranwachsende weitergehende
Maßnahmen erforderlich.
Dabei ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass diese integrativen
Charakter zur Quartiersbevölkerung aufweisen.
Es ist beabsichtigt, an folgenden Stellen Außenspielanlagen zu schaffen:
1. Innenhof Roermonder Straße 212,
2. Innenhof Turpinstraße 38,
3. Umfeld Tempelhofer Straße 6-8,
4. Debeystraße 176 (Wiese).
In allen Einrichtungen stehen Räumlichkeiten für soziale Begegnung, Spiel, Sport
und Freizeit grundsätzlich zur Verfügung. Allerdings fehlen die Mittel für die
Ausstattung. Dabei ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass diese
Außenspielanlagen integrativen Charakter zur im Quartier lebenden Bevölkerung
haben.
Beabsichtigt ist weiterhin, folgende Objekte insbesondere mit Computertechnik zur
Verbesserung der Bildungsstruktur auszustatten:
1. Leo-Löwenstein-Kaserne,
2. ehemaliger Sportplatz Adenauerallee,
3. Tempelhofer Straße 6-8.
Aus dem Fachbereich Kinder Jugend Schule kommen folgende Vorschläge:
- KGS Passstraße:
Umwidmung der ehemaligen Hausmeisterwohnung zur Bereitstellung von
Gruppenräumen zur Einrichtung einer Förderklasse und für die Außendifferenzierung
der Flüchtlingskinder.
- KGS Michaelsbergstraße:
Neubau eines multifunktionalen Raumes (Aula) mit zwei Gruppenräumen
(Außendifferenzierung) im Kontext mit der Unterrichtung von Flüchtlingskindern und
interkulturellen Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule
- außerschulischen Lernort im Schulgebäude Aretzstraße:
Bereitstellung von zwei größere (Unterrichts-)Räumen, Gruppenräumen, einem
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multifunktionalem Raum, Verwaltungsbereich. Geplant ist, dass die sozialpädagogische Begleitung durch den Jugendhilfeträger Maia im Tann erfolgen wird.
Fazit:
Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Kommunen in NRW für dieses
Programm Projektanträge einreichen werden.
Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, alle hier vorgestellten Projekte zur Förderung
anzumelden.
Für die investiven Maßnahmen ermittelt derzeit das Gebäudemanagement die für
den Förderantrag erforderlichen Kostenschätzungen nach Kostenkennwerten. Der
Fachbereich Personal- und Organisation wird die Kosten nach KGST-Werten für die
erforderlichen Personalkosten beisteuern.
Haushalterische Betrachtung
Von den 72 Mio € zur Verfügung stehenden Mittel entfallen 80 % auf den investiven
sowie 20 % auf die investitionsbegleitenden konsumtiven Maßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit
Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten zum
Fördersatz 2016 (vgl. Festsetzung IT.NRW vom 16.09.2015) gewährt.
Dies bedeutet im Regelfall, dass rd. 80 % der entstehenden Kosten durch
Zuschussmittel gedeckt werden. Der ca. 20 %-tige Eigenanteil ist bei
entsprechendem Bewilligungsbescheid durch notwendige Umschichtungen im
Haushalt vorzunehmen. Eine Berücksichtigung dieser Maßnahmen im Rahmen der
aktuellen Phase der Aufstellung des Haushaltes konnte nicht erfolgen, da die
Verwaltung zur Zeit die jeweiligen Kosten noch ermittelt.
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