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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
157617.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
25.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0363/WP17 öffentlich 25.01.2016 FB 61/010 // Dez. III Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) Überörtliche Prüfung Verkehrsflächen und -anlagen der Stadt Aachen im Jahr 2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.02.2016 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0363/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2016 Seite: 1/3 Erläuterungen: In der Zeit von 2012 bis 2014 wurde die Stadt Aachen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen (gpaNRW) überörtlich geprüft. Der abschließende Prüfbericht wurde durch den Hauptausschuss der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen. Den Prüfbericht für die Stadt Aachen finden Sie auf der Internetseite der gpaNRW unter folgendem Hyperlink: http://gpanrw.de/media/1442479248_stadt_aachen_gesamtbericht_2014_internet.pdf Zum Teilbericht „Verkehrsflächen und –anlagen“ fand im April 2015 ein Abschlussgespräch mit der gpaNRW unter Beteiligung Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, des Aachener Stadtbetriebs und des Fachbereichs Rechnungsprüfung statt. Zu den einzelnen durch die gpaNRW getroffenen Feststellungen bzw. ausgesprochenen Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen: Anlagenabnutzung: Im Rahmen der derzeit stattfindenden körperlichen Inventur werden die Restnutzungsdauern des Straßenvermögens aktualisiert. In diesem Zuge wird eine Vereinheitlichung der Datengrundlage angestrebt. Unterhaltung: Die Unterhaltungsaufwendungen befinden sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Der entsprechende Betriebskostenzuschuss für den Aachener Stadtbetrieb wird im Zuge der Haushaltsplanaufstellung unter Beachtung der Finanzsituation der Stadt Aachen und der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung von der Finanzverwaltung festgelegt und in den zuständigen politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen. Reinvestition: Eine Ausweisung der Reinvestitionen getrennt von den Neuinvestitionen ist zukünftig beabsichtigt, hierzu wurden im Haushaltsplan 2016 entsprechende Kennzahlen in der Produktbeschreibung des Produkts 120102 – Neubau und Unterhaltung von Straßen – verankert. Straßenbeleuchtung: Die Fachverwaltung befindet sich auf der operativen Ebene in ständiger Abstimmung mit der STAWAG, um mögliche Einsparpotentiale zu identifizieren und zu realisieren. Ein sinkender Energieverbrauch trotz gestiegener Anzahl von Leuchtenstandorten im Betrachtungszeitraum zeigt den Erfolg dieser Bemühungen. Eine Anpassung des Beleuchtungsvertrags kann nur zwischen Verwaltungsspitze und Geschäftsführung der STAWAG verhandelt werden. Vorlage FB 61/0363/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2016 Seite: 2/3 Insgesamt stellt der Teilbericht „Verkehrsflächen und –anlagen“ die Situation der Stadt Aachen für diesen Bereich zutreffend dar. Anlage/n: gpa-Bericht Verkehrsflächen und -anlagen Vorlage FB 61/0363/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2016 Seite: 3/3 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Verkehrsflächen und anlagen der Stadt Aachen im Jahr 2014 Seite 1 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 INHALTSVERZEICHNIS x Verkehrsflächen und –anlagen 3 Inhalte, Ziele und Methodik 3 Verkehrsflächen 3 Organisation und Steuerung 3 Strukturen 5 Kennzahlen 5 Straßenbeleuchtung 9 Energie 11 Gesamtbetrachtung Straßenbeleuchtung 12 Seite 2 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 x Verkehrsflächen und –anlagen Inhalte, Ziele und Methodik Die GPA NRW untersucht in diesem Prüfgebiet die Handlungsfelder • Verkehrsflächen und • Straßenbeleuchtung. Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Die Darstellung der Kennzahlen zu den Verkehrsflächen schafft Transparenz und sensibilisiert die Kommunen für einen bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihrem Straßenvermögen. Die Untersuchung der Straßenbeleuchtung dient als Orientierung im Hinblick auf den Mitteleinsatz. Die GPA NRW hat einen Benchmark für den Energieverbrauch bezogen auf die Leuchtenstandorte definiert. Auf der Basis dieses Benchmarks ermittelt sie das Potenzial. Verkehrsflächen Ein vorausschauendes Verkehrsflächenmanagement ist eine wesentliche Grundlage für die wirtschaftliche und am Bedarf ausgerichtete Erhaltung und Unterhaltung der Verkehrsflächen. Daher untersucht die GPA NRW wie das Straßenvermögen in den Kommunen gesteuert wird und welche Strukturen in der jeweiligen Stadt zugrunde liegen. Danach betrachtet sie steuerungsrelevante Kennzahlen zur Substanz- und Vermögenserhaltung. Die einbezogenen Grunddaten für die Kennzahlenermittlung sind angelehnt an die Definitionen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zum Finanzbedarf der Straßenerhaltung. Aufgrund der individuellen Einflussfaktoren in den Kommunen geben die interkommunalen Vergleiche eine Orientierung. Die Ausprägung der Kennzahlen und deren Wirkungszusammenhänge sind als Indikator für ggf. bestehende oder zukünftige Haushaltsrisiken geeignet. Um eine vorsichtige Gesamteinschätzung zum Erhaltungszustand bzw. –bedarf vorzunehmen, werden die Kennzahlen in der Betrachtung um vergangene und zukünftige Entwicklungen ergänzt. Organisation und Steuerung Die GPA NRW betrachtet die Organisation und Steuerung im Bereich der Verkehrsflächen. Grundlage ist ein standardisierter Fragebogen, der mit dem Aachener Stadtbetrieb erörtert wurde. Darstellung der Ist-Situation und der wesentlichen Handlungsempfehlungen • Für die Herstellung, Erhaltung und Unterhaltung der Verkehrsflächen ist in Aachen der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 61, produktverantwortlich. Die Seite 3 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 Unterhaltung wurde dem Aachener Stadtbetrieb (E 18), einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, mit Anpassung der Betriebssatzung im Jahr 2007 übertragen. • Da kein detaillierter Auftrag erteilt wurde, führt der Aachener Stadtbetrieb die Unterhaltungsmaßnahmen nach Notwendigkeiten und eigenem Ermessen aus. Den finanziellen Rahmen gibt der Betriebskostenzuschuss vor. Dieser wird auf Basis des Wirtschaftsplanes berechnet. Die Stadt Aachen nimmt aufgrund der derzeitigen Finanzlage eine Unterdeckung des Wirtschaftsplanes in Kauf. • Die Leistungen des Aachener Stadtbetriebes umfassen alle Unterhaltungsaufgaben der Verkehrsflächen. Die Differenzierung der Leistungen von E 18 und des FB 61 wurde in einer Dienstanweisung festgehalten. Können aufgrund personeller Engpässe oder fehlendem Gerät Aufgaben nicht erfüllt werden, erfolgt die öffentliche Ausschreibung und Vergabe. • Bei der vorliegenden Organisationsform sollte der Aachener Stadtbetrieb als interner Dienstleister von übertragenen Leistungen agieren. Das bedeutet, die produktverantwortlichen Fachbereiche erteilen dem Aachener Stadtbetrieb Aufträge. Diese müssen in Umfang und Leistung genau definiert und beschrieben werden. Für regelmäßig wiederkehrende Aufgaben können Daueraufträge und für unvorhergesehene Leistungen Einzelaufträge erteilt werden. Mittels Abrechnung dieser Aufträge werden die betroffenen Produkte mit den erbrachten Leistungen belastet. Über die Aufträge kann der produktverantwortliche Fachbereich seine Finanzmittel gesteuert einsetzen. Durch die leistungsgenaue Abrechnung wird der tatsächlich verursachte Aufwand der einzelnen Produkte transparent dargestellt. • Die Kostenrechnungen, mit denen der gesamte Mitteleinsatz der Produkte gesteuert werden soll, müssen in den produktverantwortlichen Fachbereichen geführt werden. Der Aachener Stadtbetrieb arbeitet bereits seit Gründung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit einer Kostenrechnung. • Die Auswertungen der Kostenrechnungen über Kennzahlen entsprechen idealerweise den Zielen der internen Vorgaben. Sie sind für die Dokumentationen der Zielerreichungsgrade notwendig. Diese werden in Berichtswesen mit verschiedenen Hierarchieebenen innerhalb der Verwaltung weitergegeben. • Es wird eine Straßendatenbank sowie ein Betriebsführungssystem im Aachener Stadtbetrieb geführt. Die Kanaldatenbank wird getrennt davon bei den Stadtwerken Aachen AG vorgehalten. • In der Straßendatenbank sind die wesentlichen Informationen hinterlegt. Nach der visuellen Begehung und Erfassung für die Eröffnungsbilanz 2006 sind die Schadensbilder und Zustände eingearbeitet worden. Eine Fortführung dieser Daten erfolgt nicht. Verkehrsschilder sollen in einem separaten System erfasst werden. Bei Neubaumaßnahmen werden die Stammdaten aufgenommen. Reinvestitionen und große Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht übernommen. • Die beim Aachener Stadtbetrieb geführte Straßendatenbank besitzt eine Schnittstelle mit der Anlagenbuchhaltung der Stadt Aachen. Da aber die Flächen unterschiedlich definiert wurden, erfolgt keine Zustandsaktualisierung über einen Abgleich der beiden Systeme. Seite 4 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 • Regelmäßige Kontrollen der Straßen werden entsprechend der Richtlinien über „die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ durchgeführt. Protokolliert wird im Betriebsführungssystem. Festgestellte Schäden werden übernommen. Strukturen Die Strukturkennzahlen zeigen die Rahmenbedingungen einer Kommune im Bereich der Verkehrsflächen. Die Stadt Aachen unterhält rund sieben Mio. m² Verkehrsfläche. Diese verteilen sich wie folgt: • 56 Prozent Fahrbahn • 31 Prozent Geh- und Radwege • 6 Prozent Straßenbegleitgrün • 7 Prozent Parkbereiche Die verschiedenen Flächenarten zeigen eine durchschnittliche Verteilung. Die Rad- und Gehwege sowie die Parkbereiche verursachen geringere Unterhaltungsaufwendungen je m² als die Fahrbahnen. Diese Flächenverteilung weist keine strukturellen Besonderheiten auf. Die Aufwendungen für das Straßenbegleitgrün können sehr unterschiedlich sein. Dies ist abhängig von den einzelnen Flächengrößen und der Bepflanzung. Zum Straßenbegleitgrün werden Aussagen im Teilbericht „Grünflächen“ getroffen. Es ist nicht Inhalt der hier betrachteten Aufwendungen. Strukturkennzahlen Verkehrsflächen 2011 Kennzahl Aachen Minimum Maximum Mittelwert Anzahl Werte Bevölkerungsdichte in Einwohner je km² 1.619 805 3.195 1.954 22 Verkehrsfläche in m² je Einwohner 25,93 20,87 47,21 32,34 22 Trotz einer unterdurchschnittlichen Einwohnerdichte wird je Einwohner weniger Verkehrsfläche zum Erreichen des Wohnortes oder der Arbeitsstelle benötigt. Das zeigt, dass die Bebauung in Aachen verdichtet, aber mit vielen Freiflächen erstellt wurde. Es gibt überdurchschnittlich viel Grün- und Erholungsfläche im Verhältnis zum Einwohner und zur Gemeindefläche (siehe Teilbericht Grünflächen). Kennzahlen Die drei wesentlichen Merkmale • Alter (Anlagenabnutzungsgrad), • Unterhaltung und • Investition werden nachfolgend näher untersucht. Seite 5 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 Anlagenabnutzung Der Anlagenabnutzungsgrad ist das Verhältnis von Restnutzdauer zu Gesamtnutzdauer der Verkehrsflächen. Er gibt Hinweise darauf, • inwieweit bereits ein Investitionsstau eingetreten ist und • ob Ersatzinvestitionen in naher Zukunft mit den entsprechenden haushaltswirtschaftlichen Belastungen absehbar sind. Ein Wert um 50 Prozent deutet auf ein Gleichgewicht von altem und neuem Vermögen hin. Die Gesamtnutzdauer für neu erstellte Straßen wurde in Aachen zur Eröffnungsbilanz mit unterschiedlichen Nutzdauern für die verschiedenen Straßenarten festgelegt: • Anliegerstraße: 50 Jahre • befahrbarer Wohnweg: 70 Jahre • Fußweg: 80 Jahre • Fußgängerzone: 50 Jahre • Hauptverkehrsstraße: 40 Jahre • Platz: 50 Jahre • Parkplatz: 50 Jahre • Straße im Gewerbegebiet: 40 Jahre • Schnellverkehrsstraße: 40 Jahre • Wohnsammelstraße: 70 Jahre Die NKF-Rahmentabelle hat eine mögliche Gesamtnutzdauer von 30 bis 60 Jahren für Straßen zugelassen. Für die längeren Nutzdauern hat die Stadt Aachen den Nachweis der Plausibilität geführt. Nach Auskunft der Stadt Aachen wurden nach Einführung NKF ab dem Jahresabschluss 2008 für den Neubau von Straßen folgende Gesamtnutzungsdauern angesetzt: • Fußgängerzonen: 40 Jahre • Wohngebiete: 50 Jahre • Hauptverkehrsstraße: 40 Jahre • sonstige netzergänzende Straßen: 45 Jahre • Plätze: 45 Jahre Seite 6 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 • Radwege/Gehwege: 50 Jahre Um den Anlagenabnutzungsgrad zu bilden, werden die Flächen der verschiedenen Straßenarten benötigt. Diese konnten der GPA NRW nicht zur Verfügung gestellt werden. Die durchschnittliche Restnutzdauer, Stand 31. Dezember 2011, wurde von der Stadt Aachen mit 41,5 Jahren und die durchschnittliche Gesamtnutzdauer mit 45,5 Jahren angegeben. Das ergibt einen rechnerischen Anlagenabnutzungsgrad von 8,79 Prozent. Dieser Wert bedeutet ein fast neuwertiges Straßenvermögen und erscheint vor dem Hintergrund des vorgefundenen Zustandes nicht plausibel. x Feststellung Die Stadt Aachen ist nicht in der Lage Durchschnittswerte für Gesamtnutzdauer und Restnutzdauer ihres Straßenvermögens zu ermitteln. x Empfehlung Um alle Auswertungsmöglichkeiten der vorhandenen Daten nutzen zu können, sollte die Stadt Aachen in allen betroffenen Bereichen mit der gleichen Datengrundlage arbeiten. Unterhaltung Die GPA NRW hat sich bei der Datenermittlung der Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche am „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“ der FGSV, Ausgabe 2004, orientiert. Die Aufwendungen je m² Verkehrsfläche setzen sich aus den Leistungen des Aachener Stadtbetriebes und den Abschreibungen zusammen. Die Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche sind ohne die Abschreibungen errechnet. Aufwendungen Unterhaltung 2011 Kennzahl Aachen Minimum Maximum Mittelwert Anzahl Werte Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche in Euro 0,60 0,32 0,95 0,56 16 Abschreibungen je m² Verkehrsfläche in Euro 1,08 0,82 2,96 2,05 20 Aufwendungen je m² Verkehrsfläche in Euro 1,68 1,43 3,61 2,59 16 Die FGSV hat in ihrem Merkblatt aus dem Jahr 2004 einen Finanzbedarf (Unterhaltungsbedarf) von 1,10 Euro pro m² Verkehrsfläche zum Erhalt des vorhandenen Zustandes ermittelt. Dieser Wert müsste im Betrachtungsjahr 2011 noch deutlich höher sein. Eine Verbesserung des Zustandes kann damit nicht erreicht werden. Sie ist dabei von einer „StandardErhaltungsstrategie“ ausgegangen. Nicht berücksichtigt wurden mögliche örtliche Besonderheiten wie z. B. ein • überdurchschnittlicher Anteil von Straßen der Bauklasse I und SV, • erhöhter Erhaltungsaufwand durch Altbauweisen (Einstreudecken, HochofenschlackeSchichten usw.), Seite 7 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 • schlechter Erhaltungszustand des Netzes (Nachholbedarf/Sanierungsstau) sowie • erhöhte Folgekosten für eine besonders hohe Zahl an Aufbrüchen durch Versorger. Nach der Empfehlung der FGSV fehlen Aachen im Jahr 2011 rechnerisch 0,50 Euro je m² für die Unterhaltung des vorhandenen Zustands. Das entspricht einer Summe von 3,4 Mio. Euro. In Anbetracht der Empfehlungen der FGSV sollte die Wertentwicklung des Straßenvermögens aufmerksam beobachtet werden. Eine regelmäßige und ausreichende Unterhaltung ist notwendig, um die veranschlagte Nutzungsdauer zu erreichen. Ist die Unterhaltung zu gering, besteht die Gefahr des vorzeitigen Wertverlustes. Dies würde den Haushalt durch außerplanmäßige Abschreibungen belasten und das Vermögen vorzeitig verringern. § 75 Abs. 1 GO NRW fordert eine ausreichende Unterhaltung der Verkehrsflächen um die stetige Erfüllung der Aufgaben zu sichern. x Feststellung Die Unterhaltungsaufwendungen der Stadt Aachen sind im Betrachtungsjahr auf einem sehr niedrigen Niveau. Die GPA NRW sieht bei weiterhin geringen Unterhaltungsmitteln Risiken für den städtischen Haushalt. Die Nutzungsdauer verringert sich, außerplanmäßige Abschreibungen fallen an und Investitionen müssen vorzeitig oder umfangreicher erfolgen. Reinvestition Die Verkehrsflächen sind für die langfristige Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen notwendig. Daher ist es wichtig, dass in ausreichendem Maße in dieses Vermögen investiert wird um den Wert dieses Vermögens zu erhalten. Die Reinvestition zeigt nur Investitionen in bestehendes Vermögen. Für diese Reinvestitionsquote hat die GPA NRW einen Zielwert von 100 Prozent angesetzt. Dieser beruht darauf, dass über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen die erwirtschafteten Abschreibungen vollständig reinvestiert werden. Aachen kann diese Reinvestitionen nicht von den Gesamtinvestitionen trennen. Daher wird hilfsweise die Gesamtinvestitionsquote dargestellt. Sie stellt das Verhältnis von bilanziellen Abschreibungen und Vermögensabgängen einerseits und allen Investitionen andererseits dar. Investitionsquote 2008 Abschreibungen je m² Verkehrsfläche in Euro* Investitionsquote Verkehrsflächen in Prozent 1,06 2009 2010 2011 1,08 1,08 106,20 95,61 2012 1,13 *Flächen aus dem Jahr 2011 Seite 8 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 Das Straßennetz belastet den städtischen Haushalt nicht nur über anstehende Investitionen in neues Vermögen. Er wird zudem erheblich über die Abschreibungen, aber auch über notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bestand belastet. Um den dauerhaften Erhalt des Straßenvermögens sicherzustellen, müssen die Abschreibungen in vollem Umfang, zu 100 Prozent, reinvestiert werden. Daher ist es wichtig, die Reinvestitionen in bestehendes Vermögen von den Gesamtinvestitionen trennen zu können. Nur so können eine transparente Steuerung und der Werterhalt des Bestandes erfolgen. x Empfehlung Zum Nachweis des Werterhalts des Straßenvermögens sollten die Reinvestitionen getrennt von den Neuinvestitionen ausweisbar sein. Wenn mehr Finanzmittel für die Unterhaltung und den Erhalt des Straßenvermögens zur Verfügung gestellt werden, müssen auch die entsprechenden planerischen Personalressourcen vorhanden sein um diese Maßnahmen umsetzen zu können. Die Wertveränderung des Straßenvermögens von 2008 bis 2011 zeigt sich in der Bilanzsumme „Straßen, Wege, Plätze“. Bilanzsumme „Straßen, Wege, Plätze“ in Euro 2008 317.321.201 2010 2011 304.483.671 301.493.174 2012 296.581.616 Die Bilanzsumme beinhaltet die Verkehrsflächen und die betreffenden Anlagen im Bau (2009 liegt nicht vor). Nicht enthalten sind Brücken, Tunnel, Über- und Unterführungen, Beleuchtung, Lichtzeichenanlagen u.a. In den betrachteten fünf Jahren reduziert sich der Bilanzwert um sechs Prozent. Die Investitionsquote muss daher in den Jahren 2008 bis 2012 im Durchschnitt unter 100 Prozent gelegen haben. Korrespondierend muss ein sinkendes Anlagevermögen den Anlagenabnutzungsgrad vergrößern. Beiträge sind eine Möglichkeit und wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastrukturvermögens zu beteiligen1. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Teilbericht Finanzen, Abschnitt Beiträge. Straßenbeleuchtung Im Bereich der Verkehrsanlagen betrachtet die GPA NRW die Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung. Diese setzen sich zusammen aus den Unterhaltungs- und Energieaufwendungen, den Abschreibungen sowie den Personalaufwendungen der Verwaltungsmitarbeiter. Die Beleuchtungsanlagen befinden sich nicht mehr im Eigentum der Stadt Aachen. Die Straßenbeleuchtungsanlagen wurden 1997 an die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) verkauft. Sie 1 §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG Seite 9 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.), welche als geschäftsführende Holding und Dienstleistungsgesellschaft für die STAWAG fungiert. An der E.V.A. ist die Stadt Aachen zu 99,99 Prozent beteiligt. Die Abrechnung der Lichtlieferung im Stadtgebiet erfolgt über ein pauschaliertes JahresNennentgelt. Der Vertrag mit der STAWAG beinhaltet die Abstimmung mit der Stadt bei der Planung von Herstellung, Erweiterung und Änderung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Zur Instandhaltung und zum Betrieb der Straßenbeleuchtung gehören laut Vertrag: • Überprüfung der Anlagen auf ordnungsgemäße Funktion • Reinigung • Störungsbeseitigung • Auswechselung von Masten, Auslegern, Lampen und Leuchten • Ein- und Ausschalten der Beleuchtungsanlagen • Kennzeichnung der nicht ganznächtig brennenden Leuchten Die Stadt Aachen zahlt ein Nennentgelt für die Instandhaltung, Erneuerung, den Betrieb und die Deckung des Strombedarfs auf Basis von sechs Gruppenpauschalen. Die Zuordnung der Beleuchtungspunkte auf typisierte Gruppen erfolgt nach beleuchtungsspezifischen Kriterien. Die Berechnung dieser Nennentgelte ist Vertragsinhalt. Getrennte Energie- und Unterhaltungsaufwendungen konnten von Aachen nicht zur Verfügung gestellt werden. Daher wurden die Daten der Straßenbeleuchtung nicht in den interkommunalen Vergleich übernommen. Einige Kennzahlen konnten trotzdem ermittelt werden. x Empfehlung Die GPA empfiehlt die Berechnung des Nennentgeltes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauch und der Gruppenpauschalen für Instandhaltung, Erneuerung und Betrieb zu trennen. Dies würde einer transparenten Berechnung entsprechen. Erfolge von durchgeführten Energiesparmaßnahmen würden erkennbar. Leuchtenstandorte 2008 Leuchtenstandorte Leuchtenstandorte je 1.000 m² Verkehrsfläche 2009 2010 2011 2012 20.923 20.919 21.001 21.170 21.352 3,10 3,10 3,11 3,13 3,16 Die Anzahl der Leuchtenstandorte je 1.000 m² wird als Leuchtendichte bezeichnet. Hieraus lassen sich zwar keine Aussagen zur Leuchtstärke oder den Lichtkegel dieser Leuchten ableiten. Allerdings dient diese Kennzahl übergeordnet der Einschätzung weiterer Werte. Die Leuchtendichte ist im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 leicht angestiegen. Interkommunal positioniert sich die Stadt Aachen mit dieser Kennzahl wie folgt: Seite 10 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 Leuchtenstandorte je 1.000 m² Verkehrsfläche 2011 Aachen Minimum 3,13* Maximum 2,18 Mittelwert 4,15 Anzahl Werte 3,00 20 *Daten Aachen nicht im interkommunalen Vergleich Gesamtaufwendungen Beleuchtung 2011 Kennzahl Aachen Minimum Maximum Mittelwert Anzahl Werte Aufwendungen je Leuchtenstandort in Euro 175,22* 98,08 281,21 177,39 19 Aufwendungen je 1000 m² Verkehrsfläche in Euro 549,30* 296,74 983,85 533,59 19 *Daten Aachen nicht im interkommunalen Vergleich Das Nennentgelt wird nicht nach Energie- und Unterhaltungsaufwendungen getrennt dargestellt. Dadurch kann keine vertiefende Betrachtung durchgeführt werden. Es kann nicht ermittelt werden, ob beide Aufwandsarten durchschnittlich sind oder eine sehr hoch und die Andere sehr gering ist. Energie Energieverbrauch 2008 Energieverbrauch in kWh Energieverbrauch je Leuchtenstandort in kWh 2009 2010 2011 2012 8.173.000 8.169.000 7.800.000 7.848.000 7.879.000 390,62 390,51 371,41 370,71 369,01 Der Stadt Aachen ist es im Betrachtungszeitraum gelungen, den Energieverbrauch trotz einer gestiegenen Anzahl an Leuchtenstandorten zu senken. Energieverbrauch je Leuchtenstandort in kWh 2011 Seite 11 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 Aachen 371* Minimum 228 Maximum Mittelwert 532 360 1. Quartil 321 2. Quartil (Median) Anzahl Werte 3. Quartil 342 383 20 *Daten Aachen nicht im interkommunalen Vergleich Da uns keine Energieaufwendungen vorliegen, berechnet die GPA NRW das mögliche Konsolidierungspotenzial auf Basis des interkommunalen Mittelwertes für den Energieeinkauf von 0,18 Euro je kWh. Danach ergibt sich ein Einsparvolumen von 160.000 Euro beim Energieverbrauch. Grundsätzlich muss die Stadt Aachen über detaillierte Information in Bezug auf die Straßenbeleuchtung verfügen. Im Rahmen der Abrechnung ist eine Aufteilung nach Energie-, Unterhaltungs- und Neubeschaffungsaufwand wichtig. Auch sollte die Stadt Aachen als Auftraggeber in der Lage sein, die Straßenbeleuchtung zu steuern. In Straßenzügen mit niedrigem Verkehrsaufkommen und geringer Unfall- und Kriminalitätswahrscheinlichkeit kann die Straßenbeleuchtung nachts gedimmt oder auch ganz abgeschaltet werden. Dies führt zu weiteren Haushaltsentlastungen. Auch bei einer Straßenbeleuchtung in fremdem Eigentum muss die Stadt Aachen sicher sein, dass die Aufgabenerfüllung wirtschaftlich erfolgt. x Empfehlung Um Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen und die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung steuern zu können muss der Vertrag mit der STAWAG überarbeitet werden. Gesamtbetrachtung Straßenbeleuchtung Die Ergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammengefasst: • Die Straßenbeleuchtung wurde an die Stadtwerke Aachen AG verkauft. Die STAWAG wurde mit der Lieferung von Straßenbeleuchtung zu einer Pauschale beauftragt. • Datentransparenz und Steuerungsmöglichkeiten sind durch den Beleuchtungsvertrag nicht gegeben. • Die Zeitreihenbetrachtung des Energieverbrauchs zeigt sinkende Werte. • Aufwandsbetrachtungen sind wegen fehlender Datentransparenz nicht möglich. • Eine Anpassung des Vertrages wird empfohlen. Die Abrechnung sollte auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauches und Pauschalen für Unterhaltung, Erneuerung und Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgen. • Im interkommunalen Vergleich liegt der Energieverbrauch über dem Benchmark. Auf Basis des interkommunalen Mittelwertes für den Energiepreis wird ein Konsolidierungspotenzial von 160.000 Euro ermittelt. Seite 12 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 x KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Straßenbeleuchtung der Stadt Aachen mit dem Index 2. Seite 13 von 14 x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036 x Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 14 von 14