Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157617.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
25.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0363/WP17
öffentlich
25.01.2016
FB 61/010 // Dez. III
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(gpaNRW)
Überörtliche Prüfung Verkehrsflächen und -anlagen der Stadt
Aachen im Jahr 2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.02.2016
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0363/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
In der Zeit von 2012 bis 2014 wurde die Stadt Aachen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen (gpaNRW) überörtlich geprüft. Der abschließende Prüfbericht wurde durch den
Hauptausschuss der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 an die entsprechenden Fachausschüsse
verwiesen.
Den Prüfbericht für die Stadt Aachen finden Sie auf der Internetseite der gpaNRW unter folgendem
Hyperlink:
http://gpanrw.de/media/1442479248_stadt_aachen_gesamtbericht_2014_internet.pdf
Zum Teilbericht „Verkehrsflächen und –anlagen“ fand im April 2015 ein Abschlussgespräch mit der
gpaNRW unter Beteiligung Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, des Aachener
Stadtbetriebs und des Fachbereichs Rechnungsprüfung statt.
Zu den einzelnen durch die gpaNRW getroffenen Feststellungen bzw. ausgesprochenen
Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen:
Anlagenabnutzung:
Im Rahmen der derzeit stattfindenden körperlichen Inventur werden die Restnutzungsdauern des
Straßenvermögens aktualisiert. In diesem Zuge wird eine Vereinheitlichung der Datengrundlage
angestrebt.
Unterhaltung:
Die Unterhaltungsaufwendungen befinden sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Der entsprechende
Betriebskostenzuschuss für den Aachener Stadtbetrieb wird im Zuge der Haushaltsplanaufstellung
unter Beachtung der Finanzsituation der Stadt Aachen und der Notwendigkeit zur
Haushaltskonsolidierung von der Finanzverwaltung festgelegt und in den zuständigen politischen
Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen.
Reinvestition:
Eine Ausweisung der Reinvestitionen getrennt von den Neuinvestitionen ist zukünftig beabsichtigt,
hierzu wurden im Haushaltsplan 2016 entsprechende Kennzahlen in der Produktbeschreibung des
Produkts 120102 – Neubau und Unterhaltung von Straßen – verankert.
Straßenbeleuchtung:
Die Fachverwaltung befindet sich auf der operativen Ebene in ständiger Abstimmung mit der
STAWAG, um mögliche Einsparpotentiale zu identifizieren und zu realisieren. Ein sinkender
Energieverbrauch trotz gestiegener Anzahl von Leuchtenstandorten im Betrachtungszeitraum zeigt
den Erfolg dieser Bemühungen.
Eine Anpassung des Beleuchtungsvertrags kann nur zwischen Verwaltungsspitze und
Geschäftsführung der STAWAG verhandelt werden.
Vorlage FB 61/0363/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2016
Seite: 2/3
Insgesamt stellt der Teilbericht „Verkehrsflächen und –anlagen“ die Situation der Stadt Aachen für
diesen Bereich zutreffend dar.
Anlage/n:
gpa-Bericht Verkehrsflächen und -anlagen
Vorlage FB 61/0363/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2016
Seite: 3/3
x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Verkehrsflächen und anlagen der Stadt Aachen im
Jahr 2014
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
INHALTSVERZEICHNIS
x Verkehrsflächen und –anlagen
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Verkehrsflächen
3
Organisation und Steuerung
3
Strukturen
5
Kennzahlen
5
Straßenbeleuchtung
9
Energie
11
Gesamtbetrachtung Straßenbeleuchtung
12
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
x Verkehrsflächen und –anlagen
Inhalte, Ziele und Methodik
Die GPA NRW untersucht in diesem Prüfgebiet die Handlungsfelder
• Verkehrsflächen und
• Straßenbeleuchtung.
Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Die Darstellung der Kennzahlen zu den Verkehrsflächen schafft Transparenz und sensibilisiert die
Kommunen für einen bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihrem Straßenvermögen.
Die Untersuchung der Straßenbeleuchtung dient als Orientierung im Hinblick auf den Mitteleinsatz. Die GPA NRW hat einen Benchmark für den Energieverbrauch bezogen auf die Leuchtenstandorte definiert. Auf der Basis dieses Benchmarks ermittelt sie das Potenzial.
Verkehrsflächen
Ein vorausschauendes Verkehrsflächenmanagement ist eine wesentliche Grundlage für die
wirtschaftliche und am Bedarf ausgerichtete Erhaltung und Unterhaltung der Verkehrsflächen.
Daher untersucht die GPA NRW wie das Straßenvermögen in den Kommunen gesteuert wird
und welche Strukturen in der jeweiligen Stadt zugrunde liegen. Danach betrachtet sie steuerungsrelevante Kennzahlen zur Substanz- und Vermögenserhaltung. Die einbezogenen Grunddaten für die Kennzahlenermittlung sind angelehnt an die Definitionen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zum Finanzbedarf der Straßenerhaltung.
Aufgrund der individuellen Einflussfaktoren in den Kommunen geben die interkommunalen Vergleiche eine Orientierung. Die Ausprägung der Kennzahlen und deren Wirkungszusammenhänge sind als Indikator für ggf. bestehende oder zukünftige Haushaltsrisiken geeignet.
Um eine vorsichtige Gesamteinschätzung zum Erhaltungszustand bzw. –bedarf vorzunehmen,
werden die Kennzahlen in der Betrachtung um vergangene und zukünftige Entwicklungen ergänzt.
Organisation und Steuerung
Die GPA NRW betrachtet die Organisation und Steuerung im Bereich der Verkehrsflächen.
Grundlage ist ein standardisierter Fragebogen, der mit dem Aachener Stadtbetrieb erörtert wurde.
Darstellung der Ist-Situation und der wesentlichen Handlungsempfehlungen
• Für die Herstellung, Erhaltung und Unterhaltung der Verkehrsflächen ist in Aachen der
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 61, produktverantwortlich. Die
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
Unterhaltung wurde dem Aachener Stadtbetrieb (E 18), einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, mit Anpassung der Betriebssatzung im Jahr 2007 übertragen.
• Da kein detaillierter Auftrag erteilt wurde, führt der Aachener Stadtbetrieb die Unterhaltungsmaßnahmen nach Notwendigkeiten und eigenem Ermessen aus. Den finanziellen
Rahmen gibt der Betriebskostenzuschuss vor. Dieser wird auf Basis des Wirtschaftsplanes berechnet. Die Stadt Aachen nimmt aufgrund der derzeitigen Finanzlage eine Unterdeckung des Wirtschaftsplanes in Kauf.
• Die Leistungen des Aachener Stadtbetriebes umfassen alle Unterhaltungsaufgaben der
Verkehrsflächen. Die Differenzierung der Leistungen von E 18 und des FB 61 wurde in
einer Dienstanweisung festgehalten. Können aufgrund personeller Engpässe oder fehlendem Gerät Aufgaben nicht erfüllt werden, erfolgt die öffentliche Ausschreibung und
Vergabe.
• Bei der vorliegenden Organisationsform sollte der Aachener Stadtbetrieb als interner
Dienstleister von übertragenen Leistungen agieren. Das bedeutet, die produktverantwortlichen Fachbereiche erteilen dem Aachener Stadtbetrieb Aufträge. Diese müssen in Umfang und Leistung genau definiert und beschrieben werden. Für regelmäßig wiederkehrende Aufgaben können Daueraufträge und für unvorhergesehene Leistungen Einzelaufträge erteilt werden. Mittels Abrechnung dieser Aufträge werden die betroffenen Produkte
mit den erbrachten Leistungen belastet. Über die Aufträge kann der produktverantwortliche Fachbereich seine Finanzmittel gesteuert einsetzen. Durch die leistungsgenaue Abrechnung wird der tatsächlich verursachte Aufwand der einzelnen Produkte transparent
dargestellt.
• Die Kostenrechnungen, mit denen der gesamte Mitteleinsatz der Produkte gesteuert
werden soll, müssen in den produktverantwortlichen Fachbereichen geführt werden. Der
Aachener Stadtbetrieb arbeitet bereits seit Gründung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit einer Kostenrechnung.
• Die Auswertungen der Kostenrechnungen über Kennzahlen entsprechen idealerweise
den Zielen der internen Vorgaben. Sie sind für die Dokumentationen der Zielerreichungsgrade notwendig. Diese werden in Berichtswesen mit verschiedenen Hierarchieebenen
innerhalb der Verwaltung weitergegeben.
• Es wird eine Straßendatenbank sowie ein Betriebsführungssystem im Aachener Stadtbetrieb geführt. Die Kanaldatenbank wird getrennt davon bei den Stadtwerken Aachen AG
vorgehalten.
• In der Straßendatenbank sind die wesentlichen Informationen hinterlegt. Nach der visuellen Begehung und Erfassung für die Eröffnungsbilanz 2006 sind die Schadensbilder und
Zustände eingearbeitet worden. Eine Fortführung dieser Daten erfolgt nicht. Verkehrsschilder sollen in einem separaten System erfasst werden. Bei Neubaumaßnahmen werden die Stammdaten aufgenommen. Reinvestitionen und große Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht übernommen.
• Die beim Aachener Stadtbetrieb geführte Straßendatenbank besitzt eine Schnittstelle mit
der Anlagenbuchhaltung der Stadt Aachen. Da aber die Flächen unterschiedlich definiert
wurden, erfolgt keine Zustandsaktualisierung über einen Abgleich der beiden Systeme.
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
• Regelmäßige Kontrollen der Straßen werden entsprechend der Richtlinien über „die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ durchgeführt. Protokolliert wird im Betriebsführungssystem. Festgestellte Schäden werden übernommen.
Strukturen
Die Strukturkennzahlen zeigen die Rahmenbedingungen einer Kommune im Bereich der Verkehrsflächen. Die Stadt Aachen unterhält rund sieben Mio. m² Verkehrsfläche. Diese verteilen
sich wie folgt:
• 56 Prozent Fahrbahn
• 31 Prozent Geh- und Radwege
•
6 Prozent Straßenbegleitgrün
•
7 Prozent Parkbereiche
Die verschiedenen Flächenarten zeigen eine durchschnittliche Verteilung. Die Rad- und Gehwege sowie die Parkbereiche verursachen geringere Unterhaltungsaufwendungen je m² als die
Fahrbahnen. Diese Flächenverteilung weist keine strukturellen Besonderheiten auf. Die Aufwendungen für das Straßenbegleitgrün können sehr unterschiedlich sein. Dies ist abhängig von
den einzelnen Flächengrößen und der Bepflanzung. Zum Straßenbegleitgrün werden Aussagen
im Teilbericht „Grünflächen“ getroffen. Es ist nicht Inhalt der hier betrachteten Aufwendungen.
Strukturkennzahlen Verkehrsflächen 2011
Kennzahl
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
Anzahl
Werte
Bevölkerungsdichte in Einwohner je km²
1.619
805
3.195
1.954
22
Verkehrsfläche in m² je Einwohner
25,93
20,87
47,21
32,34
22
Trotz einer unterdurchschnittlichen Einwohnerdichte wird je Einwohner weniger Verkehrsfläche
zum Erreichen des Wohnortes oder der Arbeitsstelle benötigt. Das zeigt, dass die Bebauung in
Aachen verdichtet, aber mit vielen Freiflächen erstellt wurde. Es gibt überdurchschnittlich viel
Grün- und Erholungsfläche im Verhältnis zum Einwohner und zur Gemeindefläche (siehe Teilbericht Grünflächen).
Kennzahlen
Die drei wesentlichen Merkmale
• Alter (Anlagenabnutzungsgrad),
• Unterhaltung und
• Investition
werden nachfolgend näher untersucht.
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
Anlagenabnutzung
Der Anlagenabnutzungsgrad ist das Verhältnis von Restnutzdauer zu Gesamtnutzdauer der
Verkehrsflächen.
Er gibt Hinweise darauf,
• inwieweit bereits ein Investitionsstau eingetreten ist und
• ob Ersatzinvestitionen in naher Zukunft mit den entsprechenden haushaltswirtschaftlichen Belastungen absehbar sind.
Ein Wert um 50 Prozent deutet auf ein Gleichgewicht von altem und neuem Vermögen hin.
Die Gesamtnutzdauer für neu erstellte Straßen wurde in Aachen zur Eröffnungsbilanz mit unterschiedlichen Nutzdauern für die verschiedenen Straßenarten festgelegt:
• Anliegerstraße: 50 Jahre
• befahrbarer Wohnweg: 70 Jahre
• Fußweg: 80 Jahre
• Fußgängerzone: 50 Jahre
• Hauptverkehrsstraße: 40 Jahre
• Platz: 50 Jahre
• Parkplatz: 50 Jahre
• Straße im Gewerbegebiet: 40 Jahre
• Schnellverkehrsstraße: 40 Jahre
• Wohnsammelstraße: 70 Jahre
Die NKF-Rahmentabelle hat eine mögliche Gesamtnutzdauer von 30 bis 60 Jahren für Straßen
zugelassen. Für die längeren Nutzdauern hat die Stadt Aachen den Nachweis der Plausibilität
geführt.
Nach Auskunft der Stadt Aachen wurden nach Einführung NKF ab dem Jahresabschluss 2008
für den Neubau von Straßen folgende Gesamtnutzungsdauern angesetzt:
• Fußgängerzonen: 40 Jahre
• Wohngebiete: 50 Jahre
• Hauptverkehrsstraße: 40 Jahre
• sonstige netzergänzende Straßen: 45 Jahre
• Plätze: 45 Jahre
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
• Radwege/Gehwege: 50 Jahre
Um den Anlagenabnutzungsgrad zu bilden, werden die Flächen der verschiedenen Straßenarten benötigt. Diese konnten der GPA NRW nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die durchschnittliche Restnutzdauer, Stand 31. Dezember 2011, wurde von der Stadt Aachen
mit 41,5 Jahren und die durchschnittliche Gesamtnutzdauer mit 45,5 Jahren angegeben. Das
ergibt einen rechnerischen Anlagenabnutzungsgrad von 8,79 Prozent. Dieser Wert bedeutet ein
fast neuwertiges Straßenvermögen und erscheint vor dem Hintergrund des vorgefundenen Zustandes nicht plausibel.
x Feststellung
Die Stadt Aachen ist nicht in der Lage Durchschnittswerte für Gesamtnutzdauer und Restnutzdauer ihres Straßenvermögens zu ermitteln.
x Empfehlung
Um alle Auswertungsmöglichkeiten der vorhandenen Daten nutzen zu können, sollte die
Stadt Aachen in allen betroffenen Bereichen mit der gleichen Datengrundlage arbeiten.
Unterhaltung
Die GPA NRW hat sich bei der Datenermittlung der Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche am „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“ der
FGSV, Ausgabe 2004, orientiert.
Die Aufwendungen je m² Verkehrsfläche setzen sich aus den Leistungen des Aachener Stadtbetriebes und den Abschreibungen zusammen. Die Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche sind ohne die Abschreibungen errechnet.
Aufwendungen Unterhaltung 2011
Kennzahl
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
Anzahl
Werte
Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche in Euro
0,60
0,32
0,95
0,56
16
Abschreibungen je m² Verkehrsfläche in Euro
1,08
0,82
2,96
2,05
20
Aufwendungen je m² Verkehrsfläche in Euro
1,68
1,43
3,61
2,59
16
Die FGSV hat in ihrem Merkblatt aus dem Jahr 2004 einen Finanzbedarf (Unterhaltungsbedarf)
von 1,10 Euro pro m² Verkehrsfläche zum Erhalt des vorhandenen Zustandes ermittelt. Dieser
Wert müsste im Betrachtungsjahr 2011 noch deutlich höher sein. Eine Verbesserung des Zustandes kann damit nicht erreicht werden. Sie ist dabei von einer „StandardErhaltungsstrategie“ ausgegangen. Nicht berücksichtigt wurden mögliche örtliche Besonderheiten wie z. B. ein
• überdurchschnittlicher Anteil von Straßen der Bauklasse I und SV,
• erhöhter Erhaltungsaufwand durch Altbauweisen (Einstreudecken, HochofenschlackeSchichten usw.),
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
• schlechter Erhaltungszustand des Netzes (Nachholbedarf/Sanierungsstau) sowie
• erhöhte Folgekosten für eine besonders hohe Zahl an Aufbrüchen durch Versorger.
Nach der Empfehlung der FGSV fehlen Aachen im Jahr 2011 rechnerisch 0,50 Euro je m² für
die Unterhaltung des vorhandenen Zustands. Das entspricht einer Summe von 3,4 Mio. Euro.
In Anbetracht der Empfehlungen der FGSV sollte die Wertentwicklung des Straßenvermögens
aufmerksam beobachtet werden. Eine regelmäßige und ausreichende Unterhaltung ist notwendig, um die veranschlagte Nutzungsdauer zu erreichen. Ist die Unterhaltung zu gering, besteht
die Gefahr des vorzeitigen Wertverlustes. Dies würde den Haushalt durch außerplanmäßige
Abschreibungen belasten und das Vermögen vorzeitig verringern.
§ 75 Abs. 1 GO NRW fordert eine ausreichende Unterhaltung der Verkehrsflächen um die stetige Erfüllung der Aufgaben zu sichern.
x Feststellung
Die Unterhaltungsaufwendungen der Stadt Aachen sind im Betrachtungsjahr auf einem sehr
niedrigen Niveau. Die GPA NRW sieht bei weiterhin geringen Unterhaltungsmitteln Risiken
für den städtischen Haushalt. Die Nutzungsdauer verringert sich, außerplanmäßige Abschreibungen fallen an und Investitionen müssen vorzeitig oder umfangreicher erfolgen.
Reinvestition
Die Verkehrsflächen sind für die langfristige Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen notwendig.
Daher ist es wichtig, dass in ausreichendem Maße in dieses Vermögen investiert wird um den
Wert dieses Vermögens zu erhalten.
Die Reinvestition zeigt nur Investitionen in bestehendes Vermögen. Für diese Reinvestitionsquote hat die GPA NRW einen Zielwert von 100 Prozent angesetzt. Dieser beruht darauf, dass
über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen die erwirtschafteten Abschreibungen
vollständig reinvestiert werden.
Aachen kann diese Reinvestitionen nicht von den Gesamtinvestitionen trennen. Daher wird
hilfsweise die Gesamtinvestitionsquote dargestellt. Sie stellt das Verhältnis von bilanziellen
Abschreibungen und Vermögensabgängen einerseits und allen Investitionen andererseits dar.
Investitionsquote
2008
Abschreibungen je m² Verkehrsfläche in Euro*
Investitionsquote Verkehrsflächen in Prozent
1,06
2009
2010
2011
1,08
1,08
106,20
95,61
2012
1,13
*Flächen aus dem Jahr 2011
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
Das Straßennetz belastet den städtischen Haushalt nicht nur über anstehende Investitionen in
neues Vermögen. Er wird zudem erheblich über die Abschreibungen, aber auch über notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bestand belastet.
Um den dauerhaften Erhalt des Straßenvermögens sicherzustellen, müssen die Abschreibungen in vollem Umfang, zu 100 Prozent, reinvestiert werden. Daher ist es wichtig, die Reinvestitionen in bestehendes Vermögen von den Gesamtinvestitionen trennen zu können. Nur so können eine transparente Steuerung und der Werterhalt des Bestandes erfolgen.
x Empfehlung
Zum Nachweis des Werterhalts des Straßenvermögens sollten die Reinvestitionen getrennt
von den Neuinvestitionen ausweisbar sein.
Wenn mehr Finanzmittel für die Unterhaltung und den Erhalt des Straßenvermögens zur Verfügung gestellt werden, müssen auch die entsprechenden planerischen Personalressourcen vorhanden sein um diese Maßnahmen umsetzen zu können.
Die Wertveränderung des Straßenvermögens von 2008 bis 2011 zeigt sich in der Bilanzsumme
„Straßen, Wege, Plätze“.
Bilanzsumme „Straßen, Wege, Plätze“ in Euro
2008
317.321.201
2010
2011
304.483.671
301.493.174
2012
296.581.616
Die Bilanzsumme beinhaltet die Verkehrsflächen und die betreffenden Anlagen im Bau (2009
liegt nicht vor). Nicht enthalten sind Brücken, Tunnel, Über- und Unterführungen, Beleuchtung,
Lichtzeichenanlagen u.a. In den betrachteten fünf Jahren reduziert sich der Bilanzwert um
sechs Prozent. Die Investitionsquote muss daher in den Jahren 2008 bis 2012 im Durchschnitt
unter 100 Prozent gelegen haben. Korrespondierend muss ein sinkendes Anlagevermögen den
Anlagenabnutzungsgrad vergrößern.
Beiträge sind eine Möglichkeit und wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt
des Infrastrukturvermögens zu beteiligen1. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen
Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). Weitere Ausführungen hierzu
finden sich im Teilbericht Finanzen, Abschnitt Beiträge.
Straßenbeleuchtung
Im Bereich der Verkehrsanlagen betrachtet die GPA NRW die Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung. Diese setzen sich zusammen aus den Unterhaltungs- und Energieaufwendungen,
den Abschreibungen sowie den Personalaufwendungen der Verwaltungsmitarbeiter.
Die Beleuchtungsanlagen befinden sich nicht mehr im Eigentum der Stadt Aachen. Die Straßenbeleuchtungsanlagen wurden 1997 an die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) verkauft. Sie
1
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH Aachen (E.V.A.), welche als geschäftsführende Holding und Dienstleistungsgesellschaft
für die STAWAG fungiert. An der E.V.A. ist die Stadt Aachen zu 99,99 Prozent beteiligt. Die
Abrechnung der Lichtlieferung im Stadtgebiet erfolgt über ein pauschaliertes JahresNennentgelt.
Der Vertrag mit der STAWAG beinhaltet die Abstimmung mit der Stadt bei der Planung von
Herstellung, Erweiterung und Änderung der Straßenbeleuchtungsanlagen.
Zur Instandhaltung und zum Betrieb der Straßenbeleuchtung gehören laut Vertrag:
• Überprüfung der Anlagen auf ordnungsgemäße Funktion
• Reinigung
• Störungsbeseitigung
• Auswechselung von Masten, Auslegern, Lampen und Leuchten
• Ein- und Ausschalten der Beleuchtungsanlagen
• Kennzeichnung der nicht ganznächtig brennenden Leuchten
Die Stadt Aachen zahlt ein Nennentgelt für die Instandhaltung, Erneuerung, den Betrieb und die
Deckung des Strombedarfs auf Basis von sechs Gruppenpauschalen. Die Zuordnung der Beleuchtungspunkte auf typisierte Gruppen erfolgt nach beleuchtungsspezifischen Kriterien. Die
Berechnung dieser Nennentgelte ist Vertragsinhalt.
Getrennte Energie- und Unterhaltungsaufwendungen konnten von Aachen nicht zur Verfügung
gestellt werden. Daher wurden die Daten der Straßenbeleuchtung nicht in den interkommunalen
Vergleich übernommen. Einige Kennzahlen konnten trotzdem ermittelt werden.
x Empfehlung
Die GPA empfiehlt die Berechnung des Nennentgeltes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauch und der Gruppenpauschalen für Instandhaltung, Erneuerung und Betrieb zu trennen. Dies würde einer transparenten Berechnung entsprechen. Erfolge von durchgeführten
Energiesparmaßnahmen würden erkennbar.
Leuchtenstandorte
2008
Leuchtenstandorte
Leuchtenstandorte je 1.000 m² Verkehrsfläche
2009
2010
2011
2012
20.923
20.919
21.001
21.170
21.352
3,10
3,10
3,11
3,13
3,16
Die Anzahl der Leuchtenstandorte je 1.000 m² wird als Leuchtendichte bezeichnet. Hieraus
lassen sich zwar keine Aussagen zur Leuchtstärke oder den Lichtkegel dieser Leuchten ableiten. Allerdings dient diese Kennzahl übergeordnet der Einschätzung weiterer Werte.
Die Leuchtendichte ist im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 leicht angestiegen. Interkommunal positioniert sich die Stadt Aachen mit dieser Kennzahl wie folgt:
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
Leuchtenstandorte je 1.000 m² Verkehrsfläche 2011
Aachen
Minimum
3,13*
Maximum
2,18
Mittelwert
4,15
Anzahl Werte
3,00
20
*Daten Aachen nicht im interkommunalen Vergleich
Gesamtaufwendungen Beleuchtung 2011
Kennzahl
Aachen
Minimum
Maximum
Mittelwert
Anzahl
Werte
Aufwendungen je Leuchtenstandort in Euro
175,22*
98,08
281,21
177,39
19
Aufwendungen je 1000 m² Verkehrsfläche in
Euro
549,30*
296,74
983,85
533,59
19
*Daten Aachen nicht im interkommunalen Vergleich
Das Nennentgelt wird nicht nach Energie- und Unterhaltungsaufwendungen getrennt dargestellt. Dadurch kann keine vertiefende Betrachtung durchgeführt werden. Es kann nicht ermittelt
werden, ob beide Aufwandsarten durchschnittlich sind oder eine sehr hoch und die Andere sehr
gering ist.
Energie
Energieverbrauch
2008
Energieverbrauch in kWh
Energieverbrauch je Leuchtenstandort in kWh
2009
2010
2011
2012
8.173.000
8.169.000
7.800.000
7.848.000
7.879.000
390,62
390,51
371,41
370,71
369,01
Der Stadt Aachen ist es im Betrachtungszeitraum gelungen, den Energieverbrauch trotz einer
gestiegenen Anzahl an Leuchtenstandorten zu senken.
Energieverbrauch je Leuchtenstandort in kWh 2011
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
Aachen
371*
Minimum
228
Maximum
Mittelwert
532
360
1. Quartil
321
2. Quartil
(Median)
Anzahl
Werte
3. Quartil
342
383
20
*Daten Aachen nicht im interkommunalen Vergleich
Da uns keine Energieaufwendungen vorliegen, berechnet die GPA NRW das mögliche Konsolidierungspotenzial auf Basis des interkommunalen Mittelwertes für den Energieeinkauf von 0,18
Euro je kWh. Danach ergibt sich ein Einsparvolumen von 160.000 Euro beim Energieverbrauch.
Grundsätzlich muss die Stadt Aachen über detaillierte Information in Bezug auf die Straßenbeleuchtung verfügen. Im Rahmen der Abrechnung ist eine Aufteilung nach Energie-, Unterhaltungs- und Neubeschaffungsaufwand wichtig. Auch sollte die Stadt Aachen als Auftraggeber in
der Lage sein, die Straßenbeleuchtung zu steuern. In Straßenzügen mit niedrigem Verkehrsaufkommen und geringer Unfall- und Kriminalitätswahrscheinlichkeit kann die Straßenbeleuchtung nachts gedimmt oder auch ganz abgeschaltet werden. Dies führt zu weiteren Haushaltsentlastungen. Auch bei einer Straßenbeleuchtung in fremdem Eigentum muss die Stadt Aachen
sicher sein, dass die Aufgabenerfüllung wirtschaftlich erfolgt.
x Empfehlung
Um Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen und die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung steuern zu können muss der Vertrag mit der STAWAG überarbeitet werden.
Gesamtbetrachtung Straßenbeleuchtung
Die Ergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammengefasst:
• Die Straßenbeleuchtung wurde an die Stadtwerke Aachen AG verkauft. Die STAWAG
wurde mit der Lieferung von Straßenbeleuchtung zu einer Pauschale beauftragt.
• Datentransparenz und Steuerungsmöglichkeiten sind durch den Beleuchtungsvertrag
nicht gegeben.
• Die Zeitreihenbetrachtung des Energieverbrauchs zeigt sinkende Werte.
• Aufwandsbetrachtungen sind wegen fehlender Datentransparenz nicht möglich.
• Eine Anpassung des Vertrages wird empfohlen. Die Abrechnung sollte auf Grundlage
des tatsächlichen Energieverbrauches und Pauschalen für Unterhaltung, Erneuerung und
Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgen.
• Im interkommunalen Vergleich liegt der Energieverbrauch über dem Benchmark. Auf Basis des interkommunalen Mittelwertes für den Energiepreis wird ein Konsolidierungspotenzial von 160.000 Euro ermittelt.
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
x KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Straßenbeleuchtung der Stadt Aachen mit
dem Index 2.
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x Stadt Aachen x Verkehrsflächen und -anlagen x 9036
x Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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