Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157535.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
20.01.16, 12:00
Aktualisiert
03.04.17, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0357/WP17
öffentlich
20.01.2016
Dez. III / FB 61/200
Altstadtquartier Büchel
hier: - Zeitschiene
- Verfahren zur Sicherung der architektonischen Qualität
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.02.2016
25.02.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Durchführung der vorgeschlagenen
Verfahren zur Qualitätssicherung für die vier Baublocks im engeren Plangebiet (südlich der
Antoniusstraße) vertraglich mit den jeweiligen Investoren abzusichern.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, die Durchführung der vorgeschlagenen Verfahren zur Qualitätssicherung für die vier
Baublocks im engeren Plangebiet (südlich der Antoniusstraße) vertraglich mit den jeweiligen
Investoren abzusichern.
Vorlage FB 61/0357/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
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Erläuterungen:
Zeitschiene
Nach mehreren vorbereitenden Gesprächen zwischen Verwaltung und Investoren fand Ende Januar
ein erstes Gespräch unter Beteiligung des Büros Chapman Taylor, dem Sieger des
Städtebauwettbewerbs, statt. Darin wurden die weiteren Planungsschritte sowie die erforderlichen
Anpassungen im städtebaulichen Konzept besprochen. Diese ergeben sich unter anderem aus den
Eigentumsverhältnissen sowie den funktionalen Anforderungen insbesondere an das Laufhaus. Um
dieses realisieren zu können, werden auch die heutigen Bordellbetreiber in die Planung einbezogen.
Im Februar wird die Fachbereichsbeteiligung abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass daraus
ebenfalls ein Änderungsbedarf resultieren wird. Schon im Wettbewerbsverfahren war beispielsweise
die Lage der geplanten Kita kritisiert worden. Dazu ist im weiteren Verfahren eine Alternative zu
entwickeln.
Der Abschluss der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes ist notwendige Grundlage für die
Durchführung der Programmberatung des Bebauungsplanverfahrens. Um die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wie geplant vor der Sommerpause durchführen zu können,
ist die Beratung im Planungsausschuss am 14.April und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.
Mai erforderlich. Entsprechend muss der überarbeitete Entwurf bis Mitte März vorliegen. Ob diese
Zeitschiene eingehalten werden kann, hängt daher im Wesentlichen davon ab, wie zügig eine
Verständigung über den endgültigen städtebaulichen Entwurf mit allen an der Planung Beteiligten
erreicht wird.
Ob die öffentliche Auslegung bereits im 2. Halbjahr 2016 stattfinden kann, hängt ebenfalls von einer
Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere dem Ergebnis der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Satzungsbeschluss kann frühestens Mitte 2017 erfolgen. Aufgrund der
Erfahrungen in anderen Projekten mit vergleichbarer Komplexität erscheint ein Abschluss des
Verfahrens frühestens zum Ende des Jahres 2017 jedoch realistischer.
Parallel zum Bauleitplanverfahren ist die weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln über die
geplante Ausweitung des Sperrbezirks durchzuführen. Ebenso wichtig zur Vorbereitung der
Umsetzung sind liegenschaftliche Aspekte, zum Beispiel der gegebenenfalls erforderliche Tausch von
Grundstücken, basierend auf dem städtebaulichen Konzept. Insbesondere muss eine Regelung zu
den für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlichen Grundstücke getroffen werden.
Bereits jetzt – also vor der Fortführung des formalen Bauleitplanverfahrens - sollen die
städtebaulichen Ziele der Planung auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses konkretisiert
werden. Dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden (siehe Vorlage FB
61/0358/WP17). Auf diesem Wege sollen die Planungsziele gesichert werden, um Planungssicherheit
schon vor Einleitung des „eigentlichen“ Verfahrens zu erhalten. Ein Aufstellungsbeschluss bietet
insbesondere die Möglichkeit, Baugesuche, die vor Rechtskraft des Bebauungsplanes eingereicht
werden, zurückzustellen, falls sie den Planungszielen widersprechen.
Vorlage FB 61/0357/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
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Ebenfalls parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann die Hochbauplanung für die einzelnen
Teilbereiche erstellt werden. Zuvor sollte mindestens das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
abgewartet werden, um abschätzen zu können, ob wesentliche Veränderungen des städtebaulichen
Konzeptes erforderlich werden. Entsprechend könnten in der 2. Jahreshälfte die im nächsten
Abschnitt beschriebenen architektonischen Qualitätssicherungsverfahren vorbereitet und eingeleitet
werden.
Die Erstellung einer konkreten Zeitplanung ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwierig, da sie von einer
Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die nur zum Teil von der Verwaltung beeinflusst werden können.
Zur Zeit kann lediglich eine sehr grobe Abschätzung erfolgen, die im weiteren Verfahren fortzuführen
ist.
Unter der Maßgabe, dass das Bauleitplanverfahren Ende 2017 abgeschlossen ist, könnten erste
Hochbaumaßnahmen in den Bereichen, die heute bereits erschlossen sind, umgesetzt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Architekturplanung parallel zur Planaufstellung durchgeführt wird, so
dass eine Baugenehmigung unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes erteilt werden
könnte. Darüber hinaus ist es denkbar, das auch bereits früher Genehmigungen erteilt werden für
Bauvorhaben, die den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entsprechen (auf
Basis von § 33 oder § 34 Baugesetzbuch). Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Sollte sich der Bedarf im
Bereich des heutigen Parkhauses ergeben, wird der Planungsausschuss in die Entscheidung
eingebunden. Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung während des Verfahrens ist der
Abschluss des bereits eingeleiteten Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 475, der an
diesem Standort ausschließlich ein Parkhaus festsetzt. Das Aufhebungsverfahren wurde auf Wunsch
der Politik nicht zum Abschluss gebracht. Die Aufhebung sollte erst vollzogen werden, wenn ein
konsensfähiges Konzept für einen Neubau an dieser Stelle vorliegt.
Verfahren zur Qualitätssicherung im Hochbau
Das engere Plangebiet zwischen Antoniusstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße
besteht aus insgesamt vier Baublocks. Die beiden westlichen nehmen zusammen etwa zwei Drittel
des Quartiers ein. Mit Ausnahme der darin befindlichen Baudenkmäler ist hier eine komplette
Niederlegung des heutigen Bestands und der Ersatz durch Neubauten vorgesehen. Im Bereich der
beiden östlichen Blocks ist hingegen lediglich eine Arrondierung des Gebäudebestands an der
Mefferdatisstraße vorgesehen. Die Flächen werden auch zukünftig eine heterogene Eigentumsstruktur
aufweisen, während die westlichen Blocks nach heutigem Kenntnisstand im Eigentum einer
geringeren Zahl von Personen bzw. Firmen sein werden. Eine Sonderrolle im nordöstlichen Block
spielt das dort vorgesehene Laufhaus.
Aufgrund ihrer Lage und der Verknüpfung mit den Hauptfußgängerströmen unterscheiden sich die vier
Blocks im Hinblick auf ihre städtebauliche Bedeutung im Kontext der Innenstadt. Die herausragendste
Bedeutung hat der südwestliche Block, der im Wesentlichen die Fläche des heutigen Parkhauses
einnimmt. Ein weiterer Unterschied zwischen den Blocks besteht in der voraussichtlichen Abfolge der
Umsetzung, die unter anderem aus der Flächenverfügbarkeit resultiert, zugleich aber auch aus den
Vorlage FB 61/0357/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
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funktionalen Zusammenhängen sowie der zukünftigen Erschließung. Das Laufhaus muss zwingend
als erster Bauabschnitt realisiert werden, um überhaupt die Grundlage für die städtebauliche
Neuordnung im westlichen Teil der Antoniusstraße zu schaffen. Aufgrund der beschriebenen
Unterschiede zwischen den vier Blocks empfiehlt sich eine differenzierte Herangehensweise bei der
Entwicklung der architektonischen Konzeption auf Grundlage des Ergebnisses aus dem
Städtebauwettbewerb „Altstadtquartier Büchel“.
Als Mindestanforderung für alle Bauvorhaben schlägt die Verwaltung vor, grundsätzlich eine Beratung
im Architektenbeirat sowie eine Vorstellung im Planungsausschuss vorzusehen, um einerseits
insgesamt bei der Entwicklung des Viertels ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen. Andererseits
sollen auf diesem Wege die Vertreter der Politik kontinuierlich in die weitere Planung eingebunden
werden.
Darüber hinaus sollte für alle größeren Bauvorhaben durch den jeweiligen Investor mindestens eine
Mehrfachbeauftragung zur Sicherung der architektonischen Qualität durchgeführt werden. Für den
südwestlichen Block sollte ein Hochbauwettbewerb durchgeführt werden. Auslober sollte der spätere
Bauherr sein, da nur auf diesem Wege bei der Auslobung die Verpflichtung zur weiteren Beauftragung
eingegangen werden kann. Gegebenenfalls kann dieser Wettbewerb auch auf die südliche Hälfte des
Blocks begrenzt werden. Dies ist im Rahmen der weiteren Konkretisierung des städtebaulichen
Konzeptes festzulegen.
Aufgrund der sehr komplexen Rahmenbedingungen erscheint der Bereich des Laufhauses nicht als
geeignet für die Durchführung eines Wettbewerbs. Die Erstellung der Planung sollte in einem
Werkstattverfahren unter Beteiligung der Politik, der Verwaltung sowie einem Vertreter aus dem
Architektenbeirat entwickelt werden. Es wäre sinnvoll, dass die Planungsleistung einem der
Preisträger des Wettbewerbes übertragen wird, da sich die Teilnehmer des Verfahrens bereits mit der
sehr speziellen Thematik auseinandergesetzt haben. Ein Vorteil dieser Vorgehensweise wäre unter
anderem, dass das Verfahren relativ zügig (nach der frühzeitigen Beteiligung im
Bebauungsplanverfahren, siehe oben) eingeleitet werden könnte.
Es ist nicht sinnvoll, wenn die Verfahren zur Qualitätssicherung von der Stadt Aachen durchgeführt
werden. Stattdessen sollten die Investoren vertraglich zu deren Durchführung verpflichtet werden.
Dabei sollte nicht nur die Verfahrensart festgelegt werden, sondern auch die Beteiligung der Politik
und der Verwaltung, z.B. durch die Funktion als stimmberechtigte Mitglieder im Wettbewerb bzw. einer
Mehrfachbeauftragung.
Verfahrensdetails befinden sich derzeit noch in der Abstimmung mit den Investoren. Vor den
Sitzungen der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses findet ein weiteres Gespräch zu
dieser Thematik statt. Zum Ergebnis wird es einen ergänzenden mündlichen Bericht in den Sitzungen
geben.
Anlage/n:
Übersichtsplan Baublocks
Vorlage FB 61/0357/WP17 der Stadt Aachen
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"Altstadtquartier Büchel"
Übersicht Baublockstruktur
weiteres
Plangebiet
Nordost
Nordwest
Südost
Südwest
engeres
Plangebiet