Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157532.pdf
Größe
445 kB
Erstellt
20.01.16, 12:00
Aktualisiert
12.10.17, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0358/WP17
öffentlich
20.01.2016
Dez. III / FB 61/200
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich
Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
hier: Konkretisierung der städtebaulichen Zielsetzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.02.2016
25.02.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, zur Sicherung der folgenden Ziele der Bauleitplanung – städtebauliche
Aufwertung und Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen
Nutzungsschwerpunkten – die Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
mit der konkretisierten städtebaulichen Zielsetzung für den erweiterten Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen:
Realisierung von mindestens 50 %Wohnanteil, davon 30 % geförderter Wohnungsbau
Begrünungsanteil 15 bis 30 %
Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte
Schaffung von öffentlichen Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung zwischen Großkölnstraße
und Büchel und in Ost-West-Richtung zwischen Mefferdatisstraße / Bädersteig und
Nikolausstraße
Anlage eines öffentlichen Platzes am Kreuzungspunkt der beiden Wege
Begrenzung der Gebäudehöhen der Neubauten auf die Höhe der jeweils in der näheren
Umgebung befindlichen Gebäude, Rücksichtnahme auf das Denkmal an der Ecke Büchel /
Nikolausstraße (so genanntes Red House)
Sicherung von Blickbeziehungen vom öffentlichen Raum zum Welterbebereich Dom / Rathaus
Konzeption des Laufhaus mit nur einem Zugang von der Antoniusstraße und Abschottung des
Gebäudes gegenüber den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung
der folgenden Ziele der Bauleitplanung – städtebauliche Aufwertung und Realisierung einer
Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten – die Aufstellung des
Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der konkretisierten städtebaulichen
Zielsetzung für den erweiterten Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte:
Vorlage FB 61/0358/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 1/4
Realisierung von mindestens 50 %Wohnanteil, davon 30 % geförderter Wohnungsbau
Begrünungsanteil 15 bis 30 %
Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte
Schaffung von öffentlichen Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung zwischen Großkölnstraße
und Büchel und in Ost-West-Richtung zwischen Mefferdatisstraße / Bädersteig und
Nikolausstraße
Anlage eines öffentlichen Platzes am Kreuzungspunkt der beiden Wege
Begrenzung der Gebäudehöhen der Neubauten auf die Höhe der jeweils in der näheren
Umgebung befindlichen Gebäude, Rücksichtnahme auf das Denkmal an der Ecke Büchel /
Nikolausstraße (so genanntes Red House)
Sicherung von Blickbeziehungen vom öffentlichen Raum zum Welterbebereich Dom / Rathaus
Konzeption des Laufhaus mit nur einem Zugang von der Antoniusstraße und Abschottung des
Gebäudes gegenüber den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
Vorlage FB 61/0358/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Bisherige Beschlusslage
In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hat der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung
durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Dabei wurde die Zielsetzung gegenüber der
Beschlussfassung von Februar 2015 in Teilen geändert sowie der Geltungsbereich erweitert. Er
umfasst nun den gesamten Bereich zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße,
Büchel und Nikolausstraße (siehe Anlage).
Folgende Ziele werden mit dem Bebauungsplan verfolgt:
Das Gebiet soll sowohl strukturell, als auch bezüglich der Nutzung zu einem vollwertigen Teil
der Innenstadt entwickelt werden.
Übergreifendes städtebauliches Ziel für den gesamten Bereich ist die Aufwertung,
städtebauliche Neuordnung und Schaffung einer Kerngebietsnutzung mit einem hohen Anteil
an Wohnungen.
Neben den kerngebietstypischen Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen soll
grundsätzlich in den Obergeschossen auch Wohnen ermöglicht werden.
Die Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden.
Innerhalb des für Prostitutionszwecke verbleibenden Straßenabschnittes ist eine
Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten
Laufhauses erreicht werden soll.
Konkretisierung der städtebaulichen Ziele
Inzwischen wurde für den oben genannten Bereich sowie den westlich angrenzenden Block zwischen
Büchel und Nikolausstraße der Städtebauwettbewerb „Altstadtquartier Büchel“ durchgeführt.
Gegenüber der zuvor ausgeführten Zielsetzung erfolgte eine Konkretisierung, die nun die Grundlage
des Bauleitplanverfahrens bilden soll. Daher soll der Aufstellungsbeschluss entsprechend erweitert
werden:
Der Wohnanteil im Plangebiet soll mindestens 50 % der Gesamtbruttogeschossfläche im
Plangebiet betragen. 30 % der neu geschaffenen Wohnungen sind im geförderten
Wohnungsbau zu realisieren.
Der Begrünungsanteil im Plangebiet soll 15 bis 30 % betragen. Dachbegrünung und
Dachgärten mit entsprechenden Substrataufbauten sind dabei anzurechnen.
Im Plangebiet soll eine viergruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Dafür soll der am
besten für die Anforderungen dieser Nutzung geeignete Standort festgelegt werden.
Es soll eine öffentliche Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung zwischen Großkölnstraße und
Büchel angelegt werden. In Ost-West-Richtung ist eine weitere Durchwegung zwischen
Mefferdatisstraße / Bädersteig und Nikolausstraße geplant. Am Kreuzungspunkt der beiden
Wege soll ein öffentlicher Platz angelegt werden.
Vorlage FB 61/0358/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 3/4
Die Gebäudehöhen der Neubauten sollen sich an der Höhe der jeweils in der näheren
Umgebung befindlichen Gebäude orientieren. Dies gilt insbesondere für das Denkmal an der
Ecke Büchel / Nikolausstraße (so genanntes Red House).
Bei der Neubebauung des Quartiers sollen an geeigneten Stellen Blickbeziehungen vom
öffentlichen Raum zum Welterbebereich Dom / Rathaus erhalten werden.
Das Laufhaus soll so konzipiert werden, dass es lediglich über einen Zugang von der
Antoniusstraße betreten werden kann. Insbesondere im Süden und Westen soll das Gebäude
durch ergänzende Nutzungen und / oder eine entsprechende Gestaltung gegenüber den
angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen abgeschottet werden.
Anlage/n:
Übersichtsplan: Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss A 250
Vorlage FB 61/0358/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 4/4
Anlage zum Beschluss des Planungsausschusses
vom
zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Antoniusstraße / Mefferdatisstraße"
A 250
Für die Richtigkeit der Darstellung des Planungsbereiches.
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
Baudezernat
In Vertretung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Im Auftrag
Fachbereich Geoinformation
und Bodenordnung
Im Auftrag
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom
gemäß
§ 2 (1)(4) Baugesetzbuch beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen.
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Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom
gemäß
§ 2 (1)(4) Baugesetzbuch beschlossen, den Planungsbereich zu erweitern.
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Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
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Es wird bestätigt, dass der Aufstellungsbeschluss des A 250 der Beschlussfassung im Planungsausschuss entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei dessen Zustandekommen beachtet worden
sind.
Aachen, den
Oberbürgermeister
Zeichenerklärung:
1 : 2500
Planungsbereichsgrenze
erweiterter Planungsbereich
Hinweis:
Im Planungsbereich befinden sich ganz oder teilweise folgende Fluchtlinien-,
Durchführungs- bzw. Bebauungspläne, die ggf. zu ändern, zu ergänzen oder
aufzuheben sind:
Nr. 7, 7a, 27a, 36, 143, 345, 475 und 480