Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157544.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.01.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0351/WP17
öffentlich
13.01.2016
Dez. III / FB 61/100
Flächennutzungsplan Aachen*2030 - Sachstandsbericht und
Ausblick
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.02.2016
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0351/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
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Erläuterungen:
Stand des Arbeitsprozesses
Zum Neuaufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans Aachen*2030 wurde zuletzt im Oktober /
November 2014 in den einzelnen Bezirksvertretungen sowie am 06.11.2014 in der Sitzung des
Planungsausschusses berichtet. Zu diesem Zeitpunkt ging es um den Sachstandsbericht zur
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, die vom 23.06. – 01.08.2014 zum
Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans (FNP) Aachen*2030 stattgefunden hat.
Im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs fand am 12.11.2015 ein Austausch von Verwaltung
und Politik zum voraussichtlichen Wohnbauflächenbedarf und der Ausrichtung des FNPs
Aachen*2030 in diesem Themenfeld statt (s. „Thematische Vorbereitung der
Abwägungsentscheidungen“).
Nach dem Sachstandbericht zur frühzeitigen Beteiligung im Planungsausschuss folgte zunächst die
weitere Erfassung und Strukturierung der rund 1.560 Schriftstücke (aus der Öffentlichkeit sowie von
Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange) durch das Büro BKR Aachen. Dieser
Arbeitsschritt hat aufgrund des immensen Umfangs entsprechend Zeit in Anspruch genommen.
Insgesamt wurden durch die Öffentlichkeit ca. 620 und durch die Träger Öffentlicher Belange rund 355
unterschiedliche Aspekte angesprochen bzw. eingebracht.
In einem nächsten Schritt sind - nach den Regularien des Baugesetzbuches - alle im Rahmen der
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen und private und öffentliche Interessen
untereinander und gegeneinander abzuwägen. Aufgrund der Vielzahl der eingebrachten Anregungen,
Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen führt dies
zu einem sehr umfangreichen Auswertungs- und Abwägungsprozess. Im Rahmen dieses Prozesses
geht es derzeit darum, Darstellungen des Vorentwurfs zu überprüfen, Prüfflächen zu modifizieren bzw.
neue Prüfflächen zu identifizieren und die Standortbewertungen ggf. entsprechend zu aktualisieren.
Dabei stehen durch räumliche Konzentration von Eingaben bestimmte Bereiche im Stadtgebiet
besonders im Fokus. Es gilt daher, Zielsetzung und Darstellung für diese zum Teil auch komplexeren
Lagen unter Berücksichtigung der eingebrachten Aspekte erneut zu diskutieren und fachlich zu
beurteilen.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Auseinandersetzung mit den Variantendarstellungen, die
als abweichende Zielvorstellungen der Bezirke in der Planzeichnung kenntlich gemacht und im
Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur Diskussion gestellt wurden.
Die Erarbeitung und fachliche Bewertung neuer bzw. modifizierter Flächenvorschläge für den Entwurf
des FNPs Aachen*2030 geschieht in enger Abstimmung zwischen dem Büro BKR und der Verwaltung
und stellt derzeit einen wesentlichen Teil der Arbeit im Prozess dar.
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Ausdruck vom: 27.04.2016
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Aktuelle Fragestellungen und Themen
Neben der Berücksichtigung der eingebrachten Aspekte fließen in die Überarbeitung des Vorentwurfs
(zum Teil neue) Erkenntnisse und Belange aus unterschiedlichen Themenbereichen ein.
Grundlegende Fragestellungen wie beispielsweise die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Wohn- und
Gewerbeflächen müssen geklärt werden und sind ebenso abwägungsrelevant wie beispielsweise
neue Erkenntnisse aus dem Bereich der Klimavorsorge.
Die Bedarfsfrage bildete darüber hinaus einen inhaltlichen Schwerpunkt im Rahmen der
Bürgereingaben und ist von grundlegendem Interesse. Die Ermittlung des zu erwartenden Bedarfs für
Wohnen und Gewerbe ist mit der politischen Entscheidung der zukünftigen Entwicklung der Stadt
Aachen im Allgemeinen Grundlage für die Darstellung neuer Gewerbe- bzw. Wohnbauflächen.
Bezüglich des zu prognostizierenden Wohnbauflächenbedarfs erfolgt im neuen FNP Aachen*2030
gemäß der Beschlussfassung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 19.05.2015 und
des Planungsausschusses vom 11.06.2015 eine Orientierung am Szenario „Wirtschafts+“ des
aktualisierten Quaestio-Gutachtens von 2014 („Aachen-Strategie-Wohnen – Aktualisierung und
teilräumliche Ausdifferenzierung“).
Aus dem Quaestio-Gutachten heraus ergeben sich aber noch eine Vielzahl von Maßnahmen und
Prüfaufträgen, wie beispielsweise eine politische Entscheidung über die Ausrichtung des FNP zum
Thema Wohnbauflächenbedarf herbeizuführen. So enthält das Gutachten an verschiedenen Stellen
Empfehlungen, wie der ermittelte Basis-Wohnbauflächenbedarf weiter modifiziert werden sollte, um zu
einem realistischen Flächenbedarf zu gelangen. Die Arbeit der Verwaltung besteht derzeit darin, die
hieraus entstehenden Entscheidungsspielräume zu identifizieren und auf Basis fachlich abgestimmter
Vorschläge eine politische Zieldiskussion herbeizuführen.
Hierbei sind bundesgesetzliche und landesplanerische Zielvorgaben für eine flächensparende
Siedlungsentwicklung ebenso zu berücksichtigen wie die voraussichtlichen Vorgaben des derzeit in
Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplans (LEP) NRW bezüglich der
Flächenbedarfsermittlung. Das Verfahren des LEP ist so weit fortgeschritten, dass seine
Zielsetzungen bereits jetzt zu berücksichtigen sind.
Auch die aktuelle Flüchtlingssituation spielt bei der Bedarfsfrage eine Rolle. Die aktuelle
Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
NRW (MBWSV NRW) und der NRW Bank zur zusätzlichen Nachfrage an Wohnungsneubau und
Wohnbauland infolge der Zuwanderung von Flüchtlingen wird in die Ermittlung des
Wohnbauflächenbedarfs einfließen.
Für die Darstellung von Gewerbeflächen im neuen FNP ist der Entwurf des
Landesentwicklungsplanes NRW gleichfalls von besonderer Bedeutung.
Demnach wird der Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen ermittelt, indem eine Fortschreibung der
Flächeninanspruchnahme der vergangenen Jahre erfolgt. Zur Abschätzung des planerisch
erforderlichen Siedlungsflächenumfangs wird die Nachfrage den verfügbaren Siedlungsflächen
gegenüber gestellt.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Anforderungen an den Bedarfsnachweis ist eine
Aktualisierung und Präzisierung gegenüber dem Vorentwurf des FNP erforderlich. In diesem
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Ausdruck vom: 27.04.2016
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Zusammenhang wurde die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT)
mit der Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfes beauftragt. Die Ergebnisse wurden im AAWW am
09.09.2015 sowie im PLA am 19.11.2015 vorgestellt. Die Ermittlung der Gewerbeflächennachfrage
erfolgt hierbei anhand zweier unterschiedlicher Methoden: Einerseits einer Fortschreibung auf Basis
des Gewerbeflächen-Monitorings (gfm), andererseits in Form einer trendbasierten
standortspezifischen Gewerbe- und Industrieflächenprognose (TBS-GIFPRO). Die mit diesen
Methoden ermittelte Bandbreite der Gewerbeflächennachfrage wird dem Gewerbeflächenangebot
gegenübergestellt. Eine Grundlage hierfür stellt das von der AGIT entwickelte
Gewerbeflächenmonitoring dar.
Derzeit erarbeitet die Verwaltung auf Basis der genannten Informationen einen Vorschlag, der die
landesplanerischen Vorgaben berücksichtigt und Entscheidungsspielräume für den
Abwägungsvorgang im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens definiert.
Während der aktuellen Bearbeitungsphase werden natürlich laufende Gutachten und Planungen
aktualisiert bzw. konkretisiert. Zum Teil werden neue Informationen und Erkenntnisse gewonnen, die
in den weiteren Planungsprozess einfließen und zur Überarbeitung einzelner Bewertungen führen
können.
So wurden beispielsweise Planungs- und Handlungserfordernisse zur Klimafolgenanpassung im
Klimafolgenanpassungskonzept für den besonders betroffenen Talkesselbereich konkretisiert. Der
neue FNP als vorbereitender Bauleitplan soll auf dieser Grundlage die Belange des Klimaschutzes
und der Klimaanpassung bei der städtebaulichen Entwicklung der Gesamtstadt berücksichtigen. Die
Ergebnisse des Konzepts fließen daher in die fachliche Erarbeitung und die Abwägung zur
Neuaufstellung des FNP Aachen*2030 ein (s. Kenntnisnahme und Beschluss PLA am 27.08.2015).
Zwischenzeitlich erlaubt die Technik dem Geografischen Institut eine detailliertere Ermittlung und
Darstellung der Kaltluftströme. Dies kann ggf. zur Änderung einzelner Bewertungen in der
Umweltprüfung führen und erfordert eine sorgfältige Prüfung betroffener Flächen.
Thematische Vorbereitung der Abwägungsentscheidungen
Im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs am 17.03.2015 zum weiteren Kommunikationsprozess
im Verfahren zur Neuaufstellung des FNP wurde seitens der Politik der Wunsch geäußert, zu
einzelnen Themenfeldern (Wohnen, Gewerbe,…) frühzeitig und kontinuierlich die Vorgehensweise der
Verwaltung und des beauftragten Büros BKR mit den VertreterInnen der Fraktionen abzustimmen und
die Kernelemente zu erörtern.
Es wurde vereinbart, zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den politischen Gremien im Vorfeld
Informationspakete zu zentralen Themen zusammenzustellen und mit der Politik im Rahmen
interfraktioneller Gespräche gemeinsam zu erörtern.
Den Anfang machte das Themenfeld Wohnen, auch als Baustein der Konkretisierung des Aachener
Handlungskonzeptes Wohnen. Auf Grundlage eines von der Verwaltung erarbeiteten umfassenden
Informationspapiers fand am 12.11.2015 ein Interfraktionelles Gespräch statt. Ziel des Gesprächs war,
einzelne - unmittelbar die Bedarfsermittlung im Rahmen des FNP betreffende – Aspekte und
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Spielräume in der Bedarfsermittlung des Quaestio-Gutachtens zu erörtern und gemeinsame
Festlegungen zunächst durch eine Zieldiskussion vorzubereiten.
In einem zweiten Schritt, nachdem ausreichend Raum für eine interne Erörterung und politische
Meinungsbildung bestanden hat sowie eine Anpassung des Informationspapiers an den
Diskussionsstand erfolgt ist, erfolgt ein weiterer Termin zur Diskussion und Definition von Leitlinien im
Sinne eines Entscheidungskorridors.
Diese Vorgehensweise soll analog auch mit dem Themenfeld Gewerbe verfolgt werden.
Im Zuge der Erarbeitung des Abwägungsvorschlages zur Neuaufstellung des FNPs werden
anschließend alle Themenfelder in den Gesamtzusammenhang gestellt und bilden die Grundlage für
den Entwurf des FNP und seine Begründung.
Weiteres Vorgehen und Ausblick
Nach Abschluss der Diskussion der Themenpakete in den interfraktionellen Gesprächen soll zunächst
eine Abstimmung mit der Bezirksregierung stattfinden, um die Ergebnisse der Bedarfsermittlungen zu
erörtern und darüber hinaus das weitere Vorgehen bezüglich geplanter Flächendarstellungen
abzustimmen, die über die festgelegten Siedlungsbereiche des Regionalplans hinausgehen.. Auch
hinsichtlich der Detaillierung von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel besteht noch
Klärungsbedarf.
Parallel wird das Büro BKR eine erste Entwurfsfassung erarbeiten, auf deren Grundlage - ähnlich wie
zum Vorentwurf - ein mehrstufiger Abstimmungsprozess mit Verwaltung und Politik erfolgen wird. An
den bisherigen Beteiligungselementen soll dabei grundsätzlich festgehalten werden
(Verwaltungswerkstatt, Interfraktionelle Gespräche, Lenkungsgruppe)
Es ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass der politische Beschluss zur Offenlage des
Entwurfs zur Neuaufstellung des FNPs Aachen*2030 Ende 2017 erfolgen wird.
Dabei wird der Politik das Ergebnis des Abwägungsprozesses als Beratungsgrundlage vorgestellt.
Diese wird über die verschiedenen Belange beraten und letztendlich über die neue Darstellung im
Entwurf des FNP entscheiden. Nach entsprechender Beschlussfassung zur Offenlage des FNPEntwurfs mit Begründung und Umweltbericht in den kommunalen Gremien wird die zweite Stufe der
formellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Auch die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen unterliegen wieder der Abwägung. Sofern
nach der Abwägung keine „die Grundzüge der Planung“ betreffenden Änderungen des Entwurfes
erforderlich sind, wird der Entwurf einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht der Politik
zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird der Bezirksregierung der FNP zu Genehmigung
vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP wirksam.
Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten, wie die Öffentlichkeit über das gesetzlich vorgeschriebene
Beteiligungsverfahren hinaus bereits vor der Offenlage in die Planerarbeitung erneut eingebunden und
über den Arbeitsprozess informiert werden kann. Vorschläge hierzu sollen im Rahmen des nächsten
interfraktionellen Gesprächs mit der Politik erörtert werden.
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