Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157602.pdf
Größe
238 kB
Erstellt
26.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0115/WP17
öffentlich
26.01.2016
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.01.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0115/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0115/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2016
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur SPD‐Ratsanfrage vom 21.12.2015
(Regionale Online‐Plattform für den Einzelhandel)
Gibt es vergleichbare Initiativen in der Stadt Aachen?
Die städtische Wirtschaftsförderung beobachtet nicht nur intensiv die Entwicklungen in anderen
Städten, sondern wägt auch – im Austausch mit den Akteuren des Handels – verschiedene
Möglichkeiten der “Digitalisierung des Handels“ ab. Dabei werden nicht alle am Markt befindlichen
Modelle als Erfolg versprechend betrachtet. Gleichwohl beabsichtigt die Wirtschaftsförderung –
idealerweise mit lokalen Akteuren – die voranschreitende Digitalisierung auch für den Handel in
pragmatische und den Einzelhandelsstandort stärkende Entwicklungen umzusetzen. Im Projekt
„Smart‐Emma“ ist die Stadt Aachen bereits als assoziierter Partner eingebunden, im Rahmen einer
geplanten Veranstaltungsreihe zum Thema ‘Digitalisierung‘ wird der Online‐Handel Schwerpunkt der
Auftaktveranstaltung sein.
Wie beurteilt die Verwaltung die Ansätze in den genannten Kommunen?
Die Ansätze sind in den meisten Fällen sicherlich richtig. Die Umsetzung aber ist und bleibt
insbesondere abhängig von der Beteiligung des Handels – und diese ist leider immer noch nicht so
umfangreich, wie es wünschenswert bzw. notwendig wäre. Darunter leiden auch Konzepte wie
OnlineCity Wuppertal (OCW). Die Überzeugungsarbeit in Richtung des Handels ist folglich die größte
Herausforderung im Digitalisierungsprozess.
Wäre dieser Ansatz für Aachen sinnvoll?
Hier stellt sich zunächst die Frage: „welcher Ansatz“? An der Digitalisierung kommt keine Branche
mehr vorbei (siehe auch CISCO‐Studie aus 06/2015 „Digital Vortex ‐How Digital Disruption Is
Redefining Industries“), folglich ist auch der Handel einer der Schwerpunkte, die seitens der
Wirtschaftsförderung für diesen Prozess ausgewählt wurden. In Zusammenarbeit mit den
Interessenvertretern des Handels sollen zeitnah Modelle wie das Shop‐Butler‐Konzept u.a. geprüft
werden. Um den Einzelhandelsstandort nicht zu schwächen ist – wie sich z.B. anhand der Aktivitäten
der großen Filialisten zeigt – die Verknüpfung von online‐ und offline‐Handel unabdinbar.
Welche Schritte wären für eine Umsetzung erforderlich und mit welchen Kosten wären diese ggf.
verbunden?
Die bereits begonnene Analyse der möglichen Multi‐/Omni‐Channel‐Konzepte wird – auch untere
Einbeziehung der Erfahrungswerte von OCW oder ‘Mönchengladbach bei eBay‘ – besonders im
Hinblick auf Angebote lokaler oder regionaler Entwickler fortgesetzt. Parallel dazu findet ein
Austausch mit den Verantwortlichen des Handels (EHDV, MAC, IHK, Agentur der ‘aachen‐
shopping.de‘‐Seite etc.) statt. Zu den Kosten für die Stadt können hier noch keine Aussagen
getroffen werden, ggf. kann auch ein Einwerben von Fördermitteln möglich sein.
Auf welche Weise ließe sich dieser Ansatz in die bestehenden Aktivitäten des MAC und der Stadt
Aachen integrieren?
Schnittstellen eines neuen Online‐Portals zu bestehenden Homepages, Online‐Shops und ähnlichen
Formaten sowie zu verschiedenen Warenwirtschaftssystemen (die leider insbesondere in kleinen.
Inhaber geführten Läden noch nicht Standard sind) sind für eine Integration unabdingbar und
gewünscht. Vor diesem Hintergrund sollte die Auswahl eines erfolgversprechenden Konzeptes
erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Müller,
AfD, vom 16.01.2016 - „Unterbringung der Flüchtlinge im Stadtteil
Burtscheid“
Zu der o.g. Ratsanfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Handelt es sich bei der Containersiedlung auf dem Sportplatz (Heidbendenstraße 1) um ein
Durchgangslager oder soll der Sportplatz für eine längere Zeit (wenn ja: wie lange) der
Flüchtlingsunterbringung dienen ?
Auf dem Sportplatz werden keine Container, sondern 104 mobile Wohneinheiten (sog. Spacebox)
temporär aufgestellt. Es handelt sich um abgeschlossene Wohneinheiten mit Küchenzeile und
Sanitärbereich. An diesem Standort sollen der Stadt Aachen zugewiesene Flüchtlinge untergebracht
werden.
2. Ist der Kauf weiterer Container beabsichtigt ? Wie ist der Zustand der Container ?
Wie hoch waren die Anschaffungskosten pro Container ?
Für den Standort des ehemaligen Sportplatzes ist kein Kauf weiterer mobiler Wohneinheiten oder
Container vorgesehen. Grundsätzlich werden für andere Standorte im Stadtgebiet weitere Käufe nicht
ausgeschlossen, sofern der Bedarf gegeben ist und nicht über andere Alternativen gedeckt werden kann.
Bei den Wohneinheiten auf dem Sportplatz handelt es sich um gebrauchte, renovierte Module. Im
Hinblick auf die Anschaffungskosten wird auf die bisherigen Ratsvorlagen und Beschlüsse verwiesen.
3. Welche weiteren Standorte werden für die Flüchtlingsunterbringung momentan in Betracht
gezogen ?
Aktuell wird das Areal der Dr. Leo Löwenstein Kaserne (ehemals Parkplatz) mit mobilen und
abgeschlossenen Wohneinheiten ausgestattet. Auch dort soll eine temporäre Nutzung erfolgen.
Darüber hinaus werden aktuell in Burtscheid keine weiteren Standorte für mobile Wohneinheiten oder
Container in Betracht gezogen.
4. Wie viele Flüchtlinge /Asylbewerber sollen in Burtscheid untergebracht werden ?
Wie viele sind momentan dort untergebracht ?
Auf dem Sportplatz Adenauerallee geht die Verwaltung von einer Unterbringung von 150 Menschen aus.
Auf dem Areal der Dr. Leo Löwensteinkaserne können 400 Menschen untergebracht werden.
5. Wird ein nächtlicher Wachdienst installiert ? Sind Sicht - und Durchgangssicherungen für die
Anwohner in der Heidbendenstraße in Planung ?
Es handelt sich um einen Standort, der aus Sicht der Verwaltung keiner - über den auch an anderen
Standorten bereits üblichen - weitergehender Maßnahmen bedarf. Insofern sind keine „Sicht- oder
Durchgangssicherungen“ vorgesehen. Es erfolgt eine Betreuung der Menschen „Rund um die Uhr“.
6. Ich bitte um Beifügung der Baugenehmigung für die mobilen Wohneinheiten in Burtscheid.
Die Baugenehmigung kann eingesehen werden, auf die Bestimmungen des § 55 Gemeindeordnung NRW
zur Akteneinsicht sei verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Palm vom 23.11.2015: Situation am Kaiserplatz
1. Wie setzt sich die Problemklientel aus Trinkern, Drogensüchtigen, Obdachlosen und Prostituierten quantitativ
zusammen?
Es gibt einen fließenden Übergang bei der Zuordnung des Klientels am Kaiserplatz zu o.a. Kategorien, die
eine genaue Zuordnung nicht ermöglicht. Darüber hinaus ist die Szene einem fließenden Wandel
unterzogen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verbietet zudem eine offizielle statistische
Erfassung des o.a. Personenkreises.
2. Wie viele Sozialarbeiter kümmern sich haupt- und ehrenamtlich um die „Kaiserplatz-Szene“?
Die Beantwortung der Frage obliegt der StädteRegion Aachen.
3. Wie viele Anwohnerbeschwerden sind der Verwaltung in den letzten zwei Jahren bekannt geworden und inwieweit
arbeitet sie mit den Bürgern vor Ort und der Bürgerinitiative Kaiserplatz zusammen?
Die Anzahl der Anwohnerbeschwerden wird nicht erfasst. Aktuell begründete Einsätze sind seit dem
Baubeginn des Aquis Plaza und noch einmal seit der Eröffnung auch in der Tendenz rückläufig. Es bleibt
abzuwarten, wie sich die Situation in den Sommermonaten verhält. Die Vertreter der Bürgerinitiative sind zu
dem quartalsweise stattfindenden runden Tisch eingeladen und stehen darüber hinaus im Kontakt zur
Verwaltung.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Akteuren aus
Sozialverbänden, um die Situation in den Griff zu bekommen?
Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes der Stadtverwaltung Aachen bestreifen
den Kaiserplatz und die umliegenden Seitenstraßen mehrmals täglich. Je nach Wetterlage gibt es täglich
zweistellige Maßnahmen im Bereich um den Kaiserplatz. Ein Team hält sich zudem möglichst in
unmittelbarer Nähe des Kaiserplatzes auf, um auf eingehende Anwohner- / Bürgerbeschwerden zeitnah
reagieren zu können. Es findet ein intensiver Austausch mit der Polizei statt.
Die Problematik wird im „Präventiven Rat“ regelmäßig thematisiert.
5. Welche Konzepte favorisiert die Verwaltung bei der Lösung des Problems und wann und wie sollen diese
umgesetzt werden?
Die Verwaltung evaluiert mit den Mitgliedern des runden Tisches in jedem Quartal die Situation vor Ort und
legt Einsatzschwerpunkte sowie Problembereiche insbesondere durch Hinweise der Suchthilfe sowie der
eingehenden Bürgerbeschwerden an der Hotline des Ordnungsamtes fest. Es bleibt abzuwarten, wie sich
die Szene entwickelt, da sie sich seit der Eröffnung vom Aquis Plaza einer dauernden Veränderung
unterzieht. In Gesprächen mit Anwohnern wurde eine deutliche Verbesserung der Situation festgestellt.
Weiterhin wird die hohe Präsenz des städtischen Ordnungsamtes sowie die täglichen Bestreifungen in
diesem Bereich weiter forciert und umgesetzt.
Beantwortung der Anfrage von Ratsherrn Pilgram vom 12.01.2016 zur Urkunde König Richards vom
08.10.1266
In der Aachener Stadtgeschichte "Aachen - Von den Anfängen bis zur Gegenwart", Band 3/1 wird auf
Seite 171 dargestellt, dass der Aachener Rat am 8. Oktober 1266 von König Richard quasi offiziell anerkannt wurde. Dort heißt es, dass „.... der König expressis verbis .... Rat und Gemeinde als handelnde
Gremien der Stadt Aachen anspricht. Mit der Entstehen von Bürgermeisteramt und Rat waren nun jene
Institutionen geschaffen, die die Voraussetzung für die weitere Ausgestaltungen der bürgerlichen Freiheit
waren....“. Am 8. Oktober 2016 wäre das 750ste Jubiläum dieses Ereignisses.
1. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass dieses Jubiläum, das man ja als offiziellen Beginn einer kommunalen Selbstverwaltung bewerten kann, angemessen begangen werden sollte?
Ein eindeutiges Datum für den offiziellen Beginn der kommunalen Selbstverwaltung lässt sich nicht angeben,
zumal auch zu definieren wäre, was darunter zu verstehen wäre. Die politischen Wirren des 13. Jahrhunderts
(Thronstreit, Interregnum) führten jedenfalls zu stärkeren politischen Parteibildungen innerhalb der Bürgerschaft
und zu einer Herausbildung und stärkeren Emanzipation lokaler Gremien von der geschwächten königlichen
Macht.
Schon im 12. Jahrhundert begegnen bürgerliche Führungsgruppen mit Anteil an Verwaltung und Rechtsprechung
(Schöffengericht) in Zusammenarbeit mit königlichen Amtsträgern. Die Schöffen übernahmen auch städtische
Leitungsfunktionen, waren aber den königlichen Amtsträgern noch nachgeordnet. Die Ausbildung einer städtischen Selbstverwaltung im engeren Sinne setzt das Bestehen einer Bürgergemeinde als Rechtspersönlichkeit
voraus, da nur aus einer solchen Konstruktion heraus die Wahl eines Rates und von Amtsträgern möglich ist.
Explizit erwähnt ist die Gemeinde (communitas) spätestens 1250, ein Rat scheint damals aber noch nicht bestanden zu haben. 1252 werden erstmals zwei Aachener Bürgermeister erwähnt, denen jedoch kein Rat zur
Seite gestanden zu haben scheint und denen keine vollwertige Teilhabe am Stadtregiment zukam; sie sind wohl
als Vertreter der Bürgerschaft gegen Schöffen und Ritter zu sehen, wobei sie vor allem im Hinblick auf die Verwaltung der Finanzen und der gerechten Verteilung der Steuerlasten eine Rolle spielten.
Unter der Herrschaft Richards von Cornwall (1257-1272) festigten sich Rat und Ämter. 1259 und 1260 adressierte Papst Alexander IV. (1254-1261) mehrere Schreiben an den Vogt und den Rat von Aachen, doch ist unklar,
inwieweit der Papst tatsächlich über die örtlichen Verfassungsverhältnisse informiert war. Urkundlich sicher bezeugt ist der Aachener Rat seit 1260; es wird vermutet, dass er sich 1254/55 gebildet hat, doch liegen dafür keine
Dokumente vor. Auch arbeitete er wahrscheinlich noch ohne königliche Anerkennung.
Dem in der Anfrage angesprochenen Privileg vom 8.10.1266 kommt der Rang zu, als erste königliche Urkunde
(unter den erhaltenen Dokumenten) in die Anrede Bürgermeister und Rat der Stadt Aachen aufgenommen zu
haben. Sie ist adressiert an „Richter, Ministerialen, Schöffen, Bürgermeister, Ratsmannen und die übrigen Bürger
der Stadt Aachen“. In der Anrede kommt zum Ausdruck, dass Richard von Cornwall die Institutionen der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung inzwischen anerkannt hat. Daraus den „offiziellen Beginn einer kommunalen
Selbstverwaltung“ am 8.10.1266 abzuleiten, bleibt jedoch gewagt, denn auch wenn der Bau des Grashauses
wenig später dahingehend verstanden werden kann, dass die Anerkennung erst kurz zuvor geschehen ist, liegt
uns kein darauf bezogenes Schriftstück vor. Die Reihenfolge der Adressaten in der Urkunde vom 8.10.1266 deutet zudem auf einen noch geringen politischen Stellenwert des Rates hin, und die Urkunde selbst ist im Hinblick
auf städtische Freiheit eher enttäuschend: Es geht um Regelungen bezüglich des Erwerbs der bislang dem Marienstift bzw. einem von diesem belehnten Aachener Ritter gezahlten Badeabgaben durch die Gemeinde. Das
Verhältnis von Rat und Bürgermeistern ist 1266 zudem noch nicht geklärt; dies geschieht erst in den folgenden
Jahren.
Der 8. Oktober 2016 eignet sich also nur dann als Jahrestag des offiziellen Beginns der kommunalen Selbstverwaltung in Aachen, wenn man bereit ist, eine beträchtliche Unschärfe in Kauf zu nehmen oder ein konkretes
Datum sucht, bestehende Institutionen im historischen Rückblick zu feiern. Es kann jedoch herangezogen werden, um verbreitete Mythen zur Aachener Stadtwerdung auszuräumen bzw. die Probleme bei der Rekonstruktion
der historischen Abläufe herauszuarbeiten und die Stadtwerdung Aachens als Prozess über mehrere Jahrzehnte
in seinen Kondensationspunkten deutlich zu machen. Hierin sieht die Verwaltung eine Aufgabe.
Original: Stadtarchiv Aachen, Sign. A I 116
Edition: Christian Quix: Codex Diplomaticus Aquensis. Bd. 1,2. Aachen 1840, S. 133f., Nr. 201.
Literatur: Thomas R. KRAUS: Aachen – von den Anfängen bis zur Gegenwart. Bd. 3: 1138 bis 1500. 2 Bde.,
Aachen 2014/15, bes. Bd. 1, S. 170-172; Manfred GROTEN: Die Entstehung des Bürgermeisteramtes und des
Rates in Aachen. In: ZAGV 102 (1999/2000), S. 65-76; ders.: Studien zum Aachener Karlssiegel und zum gefälschten Dekret Karls des Großen. In: ZAGV 93 (1986), S. 5-30.
2. Gibt es dazu bereits Überlegungen?
Ja.
3. Wenn ja, welche?
Im Umfeld des 8. Oktober 2016 wird es ein Vortragsprogramm zur Stadtwerdung Aachens aus historischer und
archäologischer Sicht geben. Zudem werden Sonderführungen im Grashaus angeboten. Eine temporäre Präsentation der Urkunde vom 8.10.1266 ist zwar konservatorisch zu verantworten, aber optisch wenig attraktiv und
allein nicht aussagekräftig.
4. Weiterhin frage ich, warum von den in der Antwort auf meine Ratsanfrage von Juni 2014 angekündigten Aktivitäten zum Karlsprivileg bzw. der entsprechenden Urkunde von Friedrich Barbarossa nichts
umgesetzt wurde.
Die Antwort auf die Ratsanfrage vom Juni 2014 benennt keine konkreten Aktivitäten. Es wurde festgestellt, dass
„aus Sicht der Verwaltung … der 850. Jahrestag des Freiheitsbriefes zum Anlass genommen werden [soll], die
Bedeutung dieses Meilensteines im Prozess der Stadtwerdung und der Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Aachen hervorzuheben und in geeigneter Weise daran zu erinnern“, und ausgeführt, dass „das gerade
neueröffnete stadtgeschichtliche Museum Centre Charlemagne erwägt, in geeigneter Weise im Jahr 2016 an den
Freiheitsbrief Friedrich Barbarossas zu erinnern.“
Angesichts der späten Eröffnung des Centre Charlemagne und der erst kürzlich erfolgten Neubesetzung der
Leitungspositionen der Route Charlemagne und des Stadtarchivs kam der Würdigung der Urkunde vom 8. Januar 1166 keine Priorität zu, zumal die Beantwortung der Ratsanfrage bereits darauf hinwies, dass die genannte
Urkunde keineswegs als Stadtrechteverleihung zu interpretieren ist, sondern nur als ein Schritt auf dem Weg zur
kommunalen Selbstverwaltung. Sie ist zudem nur eine von mehreren Urkunden aus dem gleichen Jahr, in denen
eine königliche Privilegierung Aachens erfolgte.
Auf Anfrage der Aachener Nachrichten hat Prof. Pohle (E49/7) dazu nochmals im skizzierten Sinne in der Presse
(AN, 12.1.2016) Stellung genommen, aber auch darauf hingewiesen, dass das Centre Charlemagne diese Urkunde (im Faksimile; das Original gilt als nicht ausstellbar) in der Dauerausstellung in ihrem Kontext zeigt. Ein
erläuterndes Faltblatt ist in Vorbereitung. Die Bedeutung der Urkunde für die Aachener Stadtgeschichte hat zudem Dr. Kraus in dem Ende 2014 erschienenen Band 3/1 der Aachener Stadtgeschichte sowie nochmals in der
Zusammenfassung am Ende des Bandes 3/2 von 2015 relativierend herausgearbeitet.
Das Vortragsprogramm des Aachener Geschichtsvereins 2015/16 umfasst keine Veranstaltungen zur Barbarossaurkunde vom 8.1.1166; ob der Rathausverein das Thema im Jahr 2016 aufgreift, ist derzeit noch nicht entschieden.
Stellungnahme der Verwaltung zur SPD-Ratsanfrage vom 14.12.2015: Wohnungsbauoffensive
Zur Ratsanfrage der SPD vom 14.12.2015 wird wie folgt Stellung genommen.
Seite1, Frage 1 :
Welche Maßnahmen will die Verwaltung im Hinblick auf die verschiedenen Bausteine der
Wohnungsbauoffensive von Bund und Land wie z.B. zusätzliche Fördermittel, Bauland- und
Leerstandsmobilisierung, Bauerleichterungen, steuerliche Vergünstigungen und verbesserte Absprachen
zwischen allen Beteiligten ergreifen, um beim Bau von preiswertem Wohnraum in Aachen zu profitieren?
Am 17.06.2015 trat die neue Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge in Kraft. Diese Richtlinie
ermöglichte es erstmals, dass Mittel der sozialen Wohnraumförderung für den Bau / die Herrichtung von Wohn-/
Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge durch Private und Wohnungsunternehmen in Anspruch genommen
werden. Die Fachverwaltung hat hierüber den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 08.12.2015 unter TOP
Ö 9 vertiefend informiert. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Entwurfes der Richtlinie Ende Mai 2015 wurden in
Kooperation der relevanten Dienststellen der Planungs-, Sozial-, Wohnungs- und Liegenschafsverwaltung alle
Anstrengungen unternommen, Einsatzmöglichkeiten der Förderrichtlinien vorzubereiten.
Diese interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat eine Vielzahl städtischer Grundstücke auch hinsichtlich der
planungsrechtlichen Gegebenheiten überprüft, mit dem Ziel, diese möglichst kurzfristig mit der Auflage zu veräußern,
dort öffentlich geförderten Wohnungsbau oder Flüchtlingswohnungen zu errichten. In diesem Rahmen wurden/werden
bereits folgende Grundstücke ausgeschrieben bzw. vermarktet:
- Eilendorf, (Neubaugebiet Brander Str./Breitbendenstr.), 5 Grundstücke, ca. 9.500 m²
- Eckenerstr. (Gewerbepark Brand, 2 Grundstücke, ca. 4.000 m²
- Kalverbenden (sog. Ponywiese), ca 1.000 m²
- Kronenberg, ca. 700 m²
- Naumburger Str. (Neubaugebiet Grauenhoferweg), ca. 3.100 m²
- Schagenstr. , ca 1.000 m²
- Schagenstr./Rombachstr. , ca. 1.000 m²
- Merowingerstr. (Neubaugebiet Alter Tivoli), ca 1.600 m²
- Birkenstr., ca. 900 m²
Für weitere Grundstücke und Flächen wurden bereits Absprachen und weitergehende Prüfungen bezüglich
planungsrechtlicher Zielsetzungen sowie kurz- und mittelfristiger Vermarktbarkeit vorgenommen.
Selbstverständlich werden parallel Gespräche mit privaten Grundstückseigentümern und Bauherren im Rahmen
der Quotenregelungen sowie in Verbindung mit anderen privaten Bauvorhaben geführt.
Die in der Ratsanfrage angesprochene konkrete Wohnungsbauoffensive des Bundes und des Landes ist für den
Bereich der Bauaufsicht noch nicht operativ umgesetzt oder seitens der Bezirksregierung oder des Ministeriums
thematisiert worden.
Außer im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung (insb. für die temporäre Unterbringung) gibt es keine relevanten
Rechtsänderungen oder bekannte, konkrete Initiativen in diesem Bereich.
Tatsächlich ist der Begriff „Bauerleichterung“ im bauaufsichtlichen Verfahren bislang weder mit gesetzlichen
Änderungen verbunden, noch sind diese nach dem derzeitigen Informationsstand zu erwarten. Eher umgekehrt
wurde in den letzten Novellen der Landesbauordnung z. B. die Barrierefreiheit mit dem Zwecke der Integration
Behinderter deutlicher ausgeprägt, mit der Folge erheblicher Erschwernisse auch für den Wohnungsbau.
Desgleichen zeigt sich in der Praxis, dass auch die Ausgestaltung von Bebauungsplänen zweigeteilt zu beurteilen
ist. Viele gesamtstädtische Interessen stehen hier gegen schlichte Festsetzungen. Diese wären aber
Voraussetzung für den schnellen und schlanken Vollzug i.S. der schnellen und belastungsfreien Erteilung von
Baugenehmigungen.
Für das einzelne Bauvorhaben erfolgt seitens der Bauaufsicht jedwede denkbare Unterstützung, mit dem Ziel eines
möglichst schlanken und zügigen Verfahrens.
-1-
Seite 1, Frage 2:
Inwieweit ist die gewoge in diese Überlegungen eingebunden?
Als Ergebnis der oben beschriebenen interdisziplinären Arbeitsgruppe wurde auch Grundstücke identifiziert die zur
sofortigen Bebauung geeignet sind. Diese wurde zunächst der gewoge AG mit dem Ziel einer schnellstmöglichen
Realisierung von Bauvorhaben angeboten. So konnten bereits in 2015 Neubauprojekte am Prager Ring,
Kalverbenden und an der Eckenerstr. initiiert werden.
Zusätzlich soll geprüft werden, wo innerhalb des städtischen Wohnungsbestandes Nachverdichtungsmöglichkeiten
bestehen, um auch hier zusätzlichen öffentlich geförderten Wohnungsbau oder
den Bau von
Flüchtlingswohnungen zu realisieren. Hierzu wird die Verwaltung gemeinsam mit der gewoge AG eine
systematische Untersuchung durchführen.
Seite 2, Frage 1:
Hält die Verwaltung die in dieser Modellrechnung dargestellten Szenarien für zusätzlich durch Flüchtlinge
ausgelöste Wohnraumbedarfe auch bezogen auf die Stadt Aachen für realistisch? Und wieviel Hektar an
zusätzlichem Baulandbedarf werden nach Auffassung der Verwaltung voraussichtlich durch Flüchtlinge in
Aachen ausgelöst?
Die von NRW.Bank und Fachministerium veröffentlichte Modellrechnung über durch Zuwanderung von Flüchtlingen
entstehenden zusätzlichen Wohnraumbedarf stellt das modellhaft ermittelte Ergebnis für die gesamte StädteRegion
Aachen dar. Die Nachfrage bei den Verfassern ergab, dass eine Berechnung alleine für die Stadt Aachen dort nicht
erfolgt. Daher ist ein unmittelbarer Bezug auf die Stadt Aachen nicht gegeben. Im Weiteren geht die
Modellrechnung von den Zensus-Daten und landesweit einheitlichen Prognose-Annahmen (also ohne regionale
Differenzierung) aus. Hier sind Anpassungen erforderlich.
Der Fachbereich Wohnen ist daher mit den weiter zu beteiligenden Fachdienststellen (Statistik, Soziales,
Stadtentwicklung) auf dem Weg, die Modellrechnung auf die konkreten Aachen-Verhältnisse um zu arbeiten. Schon
jetzt ist absehbar, dass für die Stadt Aachen ein erheblicher zusätzlicher Wohnbaubedarf ausgelöst wird. Dieser ist
zusätzlich, zu dem ohnehin feststehenden Flächenbedarf hinzuzurechnen
Seite 2, Frage 2:
Sind diese Bedarfe bereits in dem jetzt diskutierten FNP-Entwurf eingearbeitet bzw. wie soll dies
geschehen?
Das im November 2014 wurde der Politik das Gutachten „Aachen-Strategie-Wohnen – Aktualisierung und
teilräumliche Ausdifferenzierung“ vorgestellt. Entschieden wurde dabei das dort beschriebene Szenario
„Wohnungs+“ weiterzuverfolgen. Das Gutachten schlägt vor, den in diesem Szenario errechneten Bedarf zum
einen um eine Flexibilitätsreserve von +30 % (u.a. für die Kompensation von Entwicklungshemmnissen) zu
versehen und zum anderen weitere +20% als zusätzliche Wachstumsreserve vorzusehen.
Hieraus ergeben sich, insbesondere mit Blick auf landesplanerische Zielvorgaben (ressourcensparender Umgang mit
der Fläche) Zielkonflikte. Diese wurden im Rahmen der Neuaufstellung des FNP mit der Politik diskutiert. Von der Politik
wurde vorgeschlagen, die oben erläuterte Flexibilitätsreserve und Wachstumsreserve in einem Posten
(Flexibilitätsreserve) zusammenzufassen. Die neue zusammengefasste Flexibilitätsreserve sollte sich
größenordnungsmäßig an der Höhe der bisherigen Flexibilitätsreserve von 30 % orientieren.
Mit Blick auf die sich nun aus der aktuellen Flüchtlingszuwanderung ergebenden zusätzlichen Bedarfe, schlägt die
Verwaltung vor, die im interfraktionellen Workshop am 12.11.2015 von der Politik favorisierte Höhe der umfassenden
Flexibilitätsreserve von 30 % mit Blick auf die sich weiterhin verschärfende Situation am Wohnungsmarkt, insbesondere
im Zusammenhang mit zusätzlicher Wohnraumnachfrage durch Flüchtlinge, erneut zu prüfen. Hier soll zeitnah eine
Entscheidungsvorlage für die Politik gefertigt werden.
-2-