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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
157282.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0052/WP17 öffentlich 14.01.2016 Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion "Die Grünen" Finanzierung eines Kommunalen Wohnungsbauprogramms 20162020 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.01.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion „Die Grünen“ vom 09.11.2015 gilt damit als behandelt. Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen* Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung *Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Zum Antrag vom 09.11.2015 der Fraktion „Die Grünen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bereitstellung von Stiftungskapital Der Einsatz von Stiftungskapital zur Erfüllung kommunaler Aufgaben ist nicht zulässig. Dies wird regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde und die zuständige Finanzbehörde thematisiert und würde bei Verstoß durch diese geahndet. Das Stiftungskapital dient ausschließlich dazu die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftungen zu erfüllen. Dazu können grundsätzlich wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeiten innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens ausgenutzt werden. Hierzu gehören auch der Ankauf von Grundstücken sowie der Bau und die Vermietung von Wohnflächen. Der Bau und anschließende Verkauf von Immobilien ist kritisch zu betrachten, da der Wiederholungsfall als geschäftsmäßige Tätigkeit eingestuft werden könnte, was wiederum zur Aberkennung der Mildtätigkeit und/oder Gemeinnützigkeit führen kann. Ein Ankauf oder Bau von Wohnimmobilien kann, nach Vergleich mit anderen Anlagen, eine wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeit sein. Hier ist vorrangig die Anlage mit der sichersten und dann mit der besten Rendite zu wählen. Die Vorgabe, die bestmögliche Rendite zu erzielen, widerspricht wiederum evtl. dem Ziel sozialverträgliche Mietzinsen anzubieten. Ob Immobilien grundsätzlich Finanzanlagen vorzuziehen sind, hängt außerdem von der jeweils aktuellen Beurteilung der Marktlage und der Prüfung des Einzelfalles ab. Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Weiterhin ist festzuhalten, dass von der Stadt und der gewoge bereits umfangreiche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau erfolgen. Im Rahmen des städtischen Haushaltsplans 2016 werden für die Modernisierung städtischer Gebäude, die von der gewoge verwaltet werden, im Haushaltsjahr 2016 rund 4,7 Mio. Euro sowie in den Planjahren 2017 rund 4,2 Mio. Euro, 2018 rund 5,7 Mio. Euro und 2019 rund 0,9 Mio Euro eingeplant (konsumtiv und investiv). Über die städtischen Maßnahmen hinaus werden durch die gewoge Maßnahmen im Rahmen des soziales Wohnungsbaus für die Jahre 2016 bis 2018 konkret geplant und ab 2019 als Zielannahme festgelegt. Das Investitionsvolumen beläuft sich für die einzelnen Jahre auf rund 17 Mio. Euro in 2016, rund 12 Mio. Euro in 2017, rund 22 Mio. Euro in 2018, rund 18 Mio. Euro in 2019 sowie rund 19 Mio. Euro in 2020. Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 3/4 Zusammenfassend sind für den sozialen Wohnungsbau die folgenden Beträge vorgesehen: 2016 2017 2018 2019 2020 (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) Städtische Maßnahmen 4,7 4,2 5,7 0,9 0,4 Gewoge 17 12 22 18 19 Summe 2.037,7 2.033,2 2.045,7 2.037,9 2.039,4 Bei einer Ausweitung des Investitionsvolumens gemäß des Ratsantrags der Fraktion „Die Grünen“ um jährlich 8 Mio. Euro würde unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage die Nettoneuverschuldung für 2016 von 4,5 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro steigen, was die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts insgesamt gefährdet. Die Einhaltung der Nettoneuverschuldung ist regelmäßig Gegenstand der Genehmigung zum Haushalt durch die Bezirksregierung und wurde zuletzt auch in der Stellungnahme der Bezirksregierung zum Haushaltsplanentwurf 2016 thematisiert. Die Aufnahme eines entsprechenden Investitionsprogrammes kann daher nicht befürwortet werden. Anlage/n: Ratsantrag der Fraktion „Die Grünen“ - Finanzierung Kommunales Wohnungsbauprogramm 20162020 Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 4/4