Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157282.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0052/WP17
öffentlich
14.01.2016
Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion "Die Grünen"
Finanzierung eines Kommunalen Wohnungsbauprogramms 20162020
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.01.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der
Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion „Die Grünen“ vom 09.11.2015 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen*
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
*Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Zum Antrag vom 09.11.2015 der Fraktion „Die Grünen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bereitstellung von Stiftungskapital
Der Einsatz von Stiftungskapital zur Erfüllung kommunaler Aufgaben ist nicht zulässig. Dies wird
regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde und die zuständige Finanzbehörde thematisiert und würde bei
Verstoß durch diese geahndet. Das Stiftungskapital dient ausschließlich dazu die satzungsgemäßen
Zwecke der Stiftungen zu erfüllen.
Dazu können grundsätzlich wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeiten innerhalb des geltenden
rechtlichen Rahmens ausgenutzt werden. Hierzu gehören auch der Ankauf von Grundstücken sowie
der Bau und die Vermietung von Wohnflächen. Der Bau und anschließende Verkauf von Immobilien
ist kritisch zu betrachten, da der Wiederholungsfall als geschäftsmäßige Tätigkeit eingestuft werden
könnte, was wiederum zur Aberkennung der Mildtätigkeit und/oder Gemeinnützigkeit führen kann.
Ein Ankauf oder Bau von Wohnimmobilien kann, nach Vergleich mit anderen Anlagen, eine
wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeit sein. Hier ist vorrangig die Anlage mit der sichersten und
dann mit der besten Rendite zu wählen. Die Vorgabe, die bestmögliche Rendite zu erzielen,
widerspricht wiederum evtl. dem Ziel sozialverträgliche Mietzinsen anzubieten. Ob Immobilien
grundsätzlich Finanzanlagen vorzuziehen sind, hängt außerdem von der jeweils aktuellen Beurteilung
der Marktlage und der Prüfung des Einzelfalles ab.
Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
Weiterhin ist festzuhalten, dass von der Stadt und der gewoge bereits umfangreiche Investitionen in
den sozialen Wohnungsbau erfolgen.
Im Rahmen des städtischen Haushaltsplans 2016 werden für die Modernisierung städtischer
Gebäude, die von der gewoge verwaltet werden, im Haushaltsjahr 2016 rund 4,7 Mio. Euro sowie in
den Planjahren 2017 rund 4,2 Mio. Euro, 2018 rund 5,7 Mio. Euro und 2019 rund 0,9 Mio Euro
eingeplant (konsumtiv und investiv).
Über die städtischen Maßnahmen hinaus werden durch die gewoge Maßnahmen im Rahmen des
soziales Wohnungsbaus für die Jahre 2016 bis 2018 konkret geplant und ab 2019 als Zielannahme
festgelegt.
Das Investitionsvolumen beläuft sich für die einzelnen Jahre auf rund 17 Mio. Euro in 2016, rund 12
Mio. Euro in 2017, rund 22 Mio. Euro in 2018, rund 18 Mio. Euro in 2019 sowie rund 19 Mio. Euro in
2020.
Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 3/4
Zusammenfassend sind für den sozialen Wohnungsbau die folgenden Beträge vorgesehen:
2016
2017
2018
2019
2020
(in Mio. Euro)
(in Mio. Euro)
(in Mio. Euro)
(in Mio. Euro)
(in Mio. Euro)
Städtische Maßnahmen
4,7
4,2
5,7
0,9
0,4
Gewoge
17
12
22
18
19
Summe
2.037,7
2.033,2
2.045,7
2.037,9
2.039,4
Bei einer Ausweitung des Investitionsvolumens gemäß des Ratsantrags der Fraktion „Die Grünen“ um
jährlich 8 Mio. Euro würde unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage die
Nettoneuverschuldung für 2016 von 4,5 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro steigen, was die
Genehmigungsfähigkeit des Haushalts insgesamt gefährdet. Die Einhaltung der
Nettoneuverschuldung ist regelmäßig Gegenstand der Genehmigung zum Haushalt durch die
Bezirksregierung und wurde zuletzt auch in der Stellungnahme der Bezirksregierung zum
Haushaltsplanentwurf 2016 thematisiert.
Die Aufnahme eines entsprechenden Investitionsprogrammes kann daher nicht befürwortet werden.
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion „Die Grünen“ - Finanzierung Kommunales Wohnungsbauprogramm 20162020
Vorlage FB 20/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 4/4