Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
157104.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
06.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
FB 61/0282/WP17
öffentlich
06.10.2015
Dez. III / FB 61/100
"Soziale Stadt Aachen-Nord, aktueller Stand des Projekts und 7.
Förderstufe"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.01.2016
HA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Projekte:
-
Quartiersplatz Feld- und Liebigstraße
-
Maßnahmen zur Nutzungsattraktivität der Gemeinschaftsflächen im DEPOT, dazu bauliche
Veränderung inkl. Sachkosten für die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen
-
Gewerbestandort Aachen-Nord - Maßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung zur Wieder-,
Zwischen- und Nachnutzung mindergenutzter Flächen auf Grundlage des aktuell in Erarbeitung
befindlichen Entwicklungskonzepts
weitergehend zu bearbeiten und für die 7. Förderstufe die Förderung beim Land Nordrhein-Westfalen
für das Programm Soziale Stadt zu beantragen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 61/0282/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2016
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finanzielle Auswirkungen
Fortgeschriebe-
Auswirkungen
2016
Einzahlungen
696.000
696.000
2.304.000
2.304.000
3.000.000
3.000.000
Auszahlungen
870.000
870.000
2.880.000
2.880.000
3.750.000
3.750.000
Ergebnis
-174.000
-174.000
-576.000
-576.000
-750.000
-750.000
+ Verbesserung /
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Personal-/
Sachaufwand
2017 ff.
0
- Verschlechterung
Ertrag
2016
ner Ansatz
2017 ff.
Fortgeschriebener Ansatz
2016
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2017 ff.
2017 ff.
80.000
80.000
336.000
336.000
196.000
180.000
420.000
420.000
-116.000
-100.000
-84.000
-84.000
Gesamt-
Gesamt-
Ansatz
ner Ansatz
Ansatz
Fortgeschriebe-
Investive
bedarf (alt)
bedarf
(neu)
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
noch nicht bezifferbar
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Anmerkungen:
Dargestellt sind alle Haushaltsmittel, die für die Projekte der 7. Förderstufe genutzt werden können. Es
sind somit auch Mittel enthalten, die für die noch ausstehenden Förderstufen noch benötigt werden.
Vorlage FB 61/0282/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2016
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Erläuterungen:
Stand des Projekts Aachen-Nord 2015 - 2019
Am 12.03.2014 hat der Hauptausschuss die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts
beschlossen. Es wurde vereinbart, die weitere Arbeit mit fünf Schwerpunkten sowie einigen weiteren
Projekten fortzuführen. Folgende Schwerpunkte wurden definiert:
A. Quartier Feld- und Liebigstraße - Schwerpunkt
B. Wohnen und Wohnumfeld - Schwerpunkt
C. Lokale Ökonomie - Schwerpunkt
D. Jülicher Straße - Schwerpunkt
E. Nahmobilität
F. Projekte im Wiesental
G. Spielorte – Projektfortführung
H. Prozessgestaltung, Stadtteilmanagement - Schwerpunkt
Zur Umsetzung der Projekte ist die Beantragung von Fördermitteln in den aufeinander folgenden
Förderstufen erforderlich. Im Programmjahr 2015 wurde von der Bezirksregierung im September die
6.Förderstufe und ein Nachtrag für die 4. Förderstufe bewilligt. Der Antrag für die 7.Förderstufe muss
der Bezirksregierung bis Januar 2016 vorliegen.
Bewilligung der 6. Förderstufe und Nachtrag 4. Förderstufe
In der Sitzung des Hauptausschusses am 28.01.2015 hat der Hauptausschuss bereits über eine
geänderte Zusammensetzung der 6. Förderstufe beschlossen. Der konkretisierte Förderantrag wurde,
analog zur bisherigen Vorgehensweise, im März 2015 bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Stadt
Aachen erhielt daraufhin von der Landes- und Bezirksregierung die Rückmeldung, dass ein höherer
Konkretisierungsstand schon bei der Ersteinreichung des Antrags im Dezember erforderlich war und
somit eine Förderung der 6. Förderstufe aufgrund der unzureichenden Unterlagen nicht erfolgen kann.
Eine Vorabinformation der Stadt Aachen war vorher nicht erfolgt. Die Verwaltung hat nach der
Ablehnung intensive Gespräche mit der Landes- und Bezirksregierung geführt mit dem Ergebnis, dass
die Stadt Aachen mit einer Veränderung der Zusammensetzung der 6. Förderstufe doch in das
Städtebauförderprogramm NRW 2015 aufgenommen wurde. Eine Nachreichung der Projekte erfolgte
im Mai 2015.
Auf Angebot der Bezirksregierung konnte die Stadt Aachen für die 6. Förderstufe sogar noch drei
Projekte (A 2c - Integriertes Gesamtkonzept Quartiersentwicklung Feld- und Liebigstraße, H 2a –
Öffentlichkeitsarbeit – Erweiterung und B 4 – Folgeprojekt Eigentümermobilisierung und
Mieteraktivierung) nachmelden.
Am 28.09.2015 hat die Stadt Aachen den Bewilligungsbescheid für die 6. Förderstufe erhalten.
Insgesamt wurden für die Gesamtkosten von 1,08 Mio. € eine Förderung in der Höhe von 860.000 €
bewilligt.
Vorlage FB 61/0282/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2016
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Ebenfalls am 28.09.2015 erhielt die Stadt Aachen den Zuwendungsbescheid für einen Nachtrag zur 4.
Förderstufe. Insgesamt wurden für die Gesamtkosten von 1,9 Mio. € eine Förderung in der Höhe von
1,5 Mio. € bewilligt.
Mit dem Förderbescheid wurden Fördermittel in der Hauptsache für unvorhergesehene Mehrkosten
aufgrund der im 2. Bauabschnitt festgestellten Schadenssituation in der Bausubstanz des DEPOTs
und für Mehrkosten durch die erforderliche Bauabschnittsbildungen bewilligt.
Insgesamt wurde der Stadt Aachen mit dem Zuwendungsbescheid für die 6. Förderstufe und dem
Nachtrag zur 4. Förderstufe für die Gesamtkosten von 2,9 Mio. € eine Förderung in der Höhe von 2,3
Mio. € bewilligt.
7. Förderstufe
In der Sitzung am 28.01.2015 hat der Hauptausschuss bereits die geänderte Zusammensetzung der
6. Förderstufe beschlossen. Die anhaltende hohe Arbeitsbelastung der beteiligten Fachbereiche und
des Stadtteilbüros sowie erhebliche personelle Veränderungen im Stadtteilbüro und in der
Projektleitung führen nun zu einer weiteren Verschiebung von Projekten in die nächsten Förderstufen.
Der Antrag für die 7. Förderstufe enthält nun folgende Projekte, die der Bezirksregierung zur
Bewilligung vorgelegt werden sollen:
-
A 1 - Quartiersplatz Feld- und Liebigstraße (0,2 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
-
C 2 - Gewerbestandort Aachen-Nord - Maßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung zur
Wieder-, Zwischen- und Nachnutzung mindergenutzter Flächen auf Grundlage des aktuell in
Erarbeitung befindlichen Entwicklungskonzepts (0,5 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
-
G 2d - Maßnahmen zur Nutzungsattraktivität der Gemeinschaftsflächen im DEPOT, dazu
bauliche Veränderung inkl. Sachkosten für die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen (0,5 Mio. €
förderfähige Gesamtkosten)
Die Lenkungsgruppe wurde am 25.08.2015 und am 05.11.2015 über den aktuellen Stand der
Förderstufen informiert. In der Sitzung am 25.08.2015 wurde zudem der Entwurf für den
Quartiersplatz Feld- und Liebigstraße vorgestellt und durch die Mitglieder der Lenkungsgruppe
zugestimmt.
In der Sitzung am 26.01.2016 wird in der Lenkungsgruppe die gesamte 7. Förderstufe vorgestellt und
beraten.
Stand der Projekte in den einzelnen Schwerpunkten des Integrierten Handlungskonzepts (IHK)
(siehe Projektliste Anlage 2)
Schwerpunkt A, Quartier Feld- und Liebigstraße:
A 1.
Quartiersplatz Feld- und Liebigstraße (siehe auch unter Pkt. 2)
Der durch Poller abgegrenzte und gestalterisch abgesetzte Straßenbereich wird bereits heute schon
als Quartiersplatz genutzt. Ziel der Planung ist die Gestaltung eines Quartiersplatzes als Treffpunkt für
generationsübergreifende Zielgruppen im Quartier Feld- und Liebigstraße. Nach einem umfangreichen
Beteiligungsprozess und einem Aktionstag mit den Akteuren am 19.04.2015 auf dem Quartiersplatz
wurden die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in den nun vorliegenden Entwurf zum
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Förderantrag eingearbeitet. Die Beantragung von Fördermitteln in Höhe von insgesamt 0,2 Mio. €
erfolgt nun in der 7. Förderstufe.
A 2 Gesamtkonzept Quartier Feld- und Liebigstraße
Aus fördertechnischen Gründen wurde dieses Teilprojekte in drei Bausteine unterteilt, die logisch
aufeinander aufbauen und in der Reihenfolge ihrer Umsetzung beschrieben werden.
A 2b.
1. Bauabschnitt Spiel-Sport-Schule (Drainage Abenteuerspielplatz und Spielplatz
Kirschbäumchen) :
Als ersten Baustein wurde bereits in der 5. Förderstufe beantragt, auf dem Abenteuerspielplatz eine
neue Drainage zu verlegen. Die Maßnahme wurde nun im Herbst 2015 abgeschlossen. Nach den
abgeschlossenen Bauarbeiten musste auf Teilflächen neuer Rasen gesät werden. Im Herbst fand eine
Begehung mit dem Fachbereich Umwelt und der Leitung des Abenteuerspielplatzes. Es wurde
vereinbart, dass die neue Rasenfläche voraussichtlich Frühjahr 2016 wieder zugänglich sein wird.
A 2c.
Integriertes Gesamtkonzept Quartiersentwicklung Feld- und Liebigstraße (Anlage 1)
Zur Vorbereitung des Projekts A 2a „Umsetzung Integriertes Gesamtkonzept Quartier Feld- und
Liebigstraße (Schwerpunkt Spiel-Sport-Schule – Zum Kirschbäumchen)“ konnte in Abstimmung mit
der Bezirksregierung in der 6. Förderstufe die Nachmeldung des Projekts A 2c erfolgen. Mit dem
neuen Rahmenkonzept soll der Betrachtungsraum des bisherigen Konzeptes erweitert und der
Bereich Jülicher Straße und Schlachthof einbezogen werden. Eine Verknüpfung mit dem Gewerbeund Brachflächenkonzept (C 1) ist notwendig. Mitgedacht werden soll eine innere Vernetzung mit
einer Anbindung der äußeren Freiräume sowie die Möglichkeit der Aufwertung durch ein vielfältiges
Angebot an unterschiedlichen Nutzungen (Kultur, Sport, Gastronomie, Einkauf…). Insbesondere für
die Zielgruppe Jugendliche soll der Betrachtungsschwerpunkt „Feldstraße - Zum Kirschbäumchen“
aufgewertet und ein attraktives Freizeitangebot im Bereich Spiel und Sport geschaffen werden.
Geplant ist ein zweistufiges Vorgehen. In der ersten Stufe wird ein Gesamtkonzept für das Quartier
Feld- und Liebigstraße entwickelt. In der zweiten Stufe werden drei Vertiefungsbereiche erarbeitet.
Voraussichtlich wird neben den bereits durch die Vorgaben des IHK genannten Schwerpunkte SpielSport-Schule / Freizeitbereich Feldstraße - Zum Kirschbäumchen und dem 1. Abschnitt Jülicher
Straße noch ein weiterer Schwerpunkt definiert werden. In der zweiten Stufe wird die Aktivierung und
Beteiligung der Bewohnerschaft mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu den jeweiligen
Vertiefungsbereichen erfolgen.
Die Bewilligung der Maßnahme erfolgte im Nachtrag mit dem Bewilligungsbescheid für die 6.
Förderstufe im September 2015. Mit der Erarbeitung des Rahmenkonzepts wird jetzt begonnen.
Die Ergebnisse der drei Vertiefungsbereiche sollen als Planungsgrundlage für die Beantragung der
Projekte für die nächste Förderstufe dienen.
A2a
verändert: Umsetzung Gesamtkonzept Quartier Feld-/ Liebigstraße (Schwerpunkt Spiel-Sport-
Schule und Freizeitbereiche Feldstraße – Zum Kirschbäumchen):
Zur Verbesserung der Spiel- und Bewegungssituation soll der Betrachtungsschwerpunkt „Feldstraße Zum Kirschbäumchen“ insbesondere für die Zielgruppe Jugendliche aufgewertet und ein attraktives
Freizeitangebot im Bereich Spiel und Sport geschaffen werden. Die Entwicklung des Konzeptes für
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Ausdruck vom: 19.01.2016
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diesen Schwerpunktbereich wird auf der Grundlage des in der Erarbeitung befindlichen Integrierten
Gesamtkonzepts A 2c erfolgen. Eine Beantragung der Fördermittel ist für die 8. (ggfs. 9.) Förderstufe
geplant.
A 5:
Energetische Sanierung der Turnhalle Feldstraße (Schwerpunkt Quartier Feld- und
Liebigstraße)
Das Projekt wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung aus der Förderstufe 5 verschoben. Die
Bewilligung erfolgte mit dem Bewilligungsbescheid für die 6. Förderstufe im September 2015.
Schwerpunkt B, Wohnen und Wohnumfeld
B 1.
Wohnungsnahe Freiräume - Nutzerbezogene Raumqualitäten
Die Stadt Aachen hat gemeinsam mit der gewoge AG eine Studie bei der RWTH Aachen in Auftrag
gegeben. Anhand von zwei Fallbeispielen wurden die wohnungsnahen Freiräume untersucht und
Handlungsempfehlungen definiert. Im November 2014 ist die Freiraumstudie erschienen.
In Zukunft ist beabsichtigt, dass bei der Sanierung von Wohnraum auch die wohnungsnahen
Freiräume unter Einbeziehung der Ergebnisse der Freiraumstudie Berücksichtigung finden sollen. Für
den städtischen Wohnungsbestand (AC-Nord- Joseph-von-Goerres-Straße) wurde im Haushalt des
Jahres 2016 ein Ansatz von 52.800 € zur Planung entsprechender Maßnahmen eingebracht, für 2017
weitere 712.900 € zur Umsetzung. Für den Bereich des Rehmviertels wurden für 2017 50.900€
Planungskosten sowie 2018 640.700 € zur Umsetzung eingeplant. Ziel ist es, für die Gestaltung der
wohnungsnahen Freiräume der gewoge AG und der Stadt Aachen einen gemeinsamen Zielkatalog zu
erstellen, der die Qualitätsanforderungen an den Prozess und die Freiräume definiert.
Die Freiraumstudie wurde am 25.08.2015 der Lenkungsgruppe Aachen-Nord vorgestellt.
B 2.
Entwicklung Wiesental / Burggrafenstraße
Bereits 2002 wurde für das Neubaugebiet ein Bebauungsplan rechtskräftig. Da die Fläche bis heute
aber nur in Ansätzen bebaut ist, handelt es sich weiterhin um ein Flächenpotential für die Entwicklung
eines innerstädtischen Wohnquartiers in Aachen-Nord.
Die denkmalgeschützte Wohnbebauung entlang der Jülicher Straße ist im Eigentum der gewoge AG
und mittlerweile überwiegend entmietet. Von der Fläche im rückwärtigen Bereich zwischen der
Jülicher Straße, der Burggrafenstraße und der Kleingartenanlage sind ca. 8.200 qm im Eigentum der
gewoge AG und ca. 7.200 qm im Eigentum der Stadt.
Ziel ist es, gemeinsam mit dem Projektpartner gewoge AG die verbleibende Freifläche im
rückwärtigen Bereich zu entwickeln. Seitens der Verwaltung und der gewoge AG wurden bereits
umfangreichere planerische Vorarbeiten geleistet. Am 18.08.2015 hat der Planungsausschuss die
Verwaltung in der Fortsetzung der bisherigen Arbeiten beauftragt, gemeinsam mit der gewoge AG ein
Gesamtkonzept für das Neubaugebiet zwischen Jülicher Straße, Burggrafenstraße und der
Kleingartenanlage zu erarbeiten.
B 4.
Folgeprojekt Eigentümermobilisierung und Mieteraktivierung
In Abstimmung mit der Bezirksregierung konnte das Folgeprojekt B 4 zur Eigentümermobilisierung
aus der 7. Förderstufe vorgezogen werden. Eine inhaltliche Vorbereitung erfolgt derzeit durch altbau+
in Abstimmung mit der Verwaltung. Ziel des Projekts ist eine Versteigung der Eigentümermobilisierung
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während und nach Abschluss der Aktivitäten von Altbau plus e. V. Die Bewilligung erfolgte ebenfalls
im Nachtrag mit dem Bewillligungsbescheid für die 6. Förderstufe im September 2015.
Schwerpunkt C, Lokale Ökonomie:
C 1.
Profil- und Entwicklungskonzept Gewerbestandort:
Im Rahmen der 5. Förderstufe wird derzeit eine Standort- und Marktanalyse der Gewerbeflächen
Aachen-Nord durchgeführt, die alle relevanten Akteure beteiligt und gemeinsam
Handlungsempfehlungen entwickelt. In einem ersten Schritt wurde der komplexe Branchenmix aus
produzierenden Großunternehmen, kleinen und mittleren Dienstleitungsunternehmen und
Handelsnutzungen, aber auch freie Flächen über Kartierungen erfasst. Neben einer Grundstücks(Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Planungsrecht, Altlasten) und Immobilienanalyse (Gebäudequalität,
Marktgängigkeit, Eigentumsverhältnisse) werden bis zum Studienabschluss auch die Akteure
(Unternehmen, Beschäftigte, Eigentümer, Immobilien- und Arbeitsmarktakteure) in den Blick
genommen, um den bisher nur unzureichenden Kontakt zu verbessern.
Insbesondere gilt es hierbei die folgenden Fragen zu klären:
Welche Faktoren standen einer Aufwertung des Gewerbestandortes entgegen? Welche BestPractice Beispiele gibt es anderorts?
Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit und
des ruhenden Verkehrs?
Welche Mikro-Standorte bieten Möglichkeiten, um neue Geschäfts- und Kooperationsmodelle,
etwa im Bereich der „Urbanen Produktion“ umzusetzen?
Welche Standorte bieten Möglichkeiten der Gewerbeflächen-Revitalisierung?
Die Analyse wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 abgeschlossen.
C 2.
Neu: Gewerbestandort Aachen-Nord – Maßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung
Gewerbestandort Aachen-Nord - Maßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung zur Wieder-,
Zwischen- und Nachnutzung mindergenutzter Flächen auf Grundlage der aktuell in Erarbeitung
befindlichen Standort- und Marktanalyse.
Durch verschiedene Maßnahmen soll mit Schwerpunkt auf mindergenutzte Gewerbeflächen neue
Impulse zur Stärkung des Standortes gegeben werden. Dabei spielt insbesondere die städtebauliche
Öffnung und die Initiierung von Zwischen- und Nachnutzungen eine große Rolle, um mittel- und
langfristig die Revitalisierung der privaten Gewerbeflächen anzustoßen. Indikatoren der Zielerreichung
sind u.a.: Stadträumliche Vernetzung, fußläufige Erschließung und Verknüpfung der privaten
Gewerbebereiche, Interventionen als innovative Immobilienzwischennutzungskonzepte, Verbesserung
der Erschließung der Hinterlagen und Sichtbarkeit der Eingänge zum Gewerbebereich, Entwicklung
einer IndusTRAIL-App als digitales Informations- & Orientierungssystem für den Gewerbe- und
Industriestandort Aachen Nord
Derzeit erfolgt die Erschließung v.a. über die Jülicher Straße, so dass im Zuge des Strukturwandels
umfangreiche mindergenutzte Hinterlagen entstanden sind, die bei einem (Teil-) Rückzug
großflächiger Nutzer aufgrund mangelnder inneren Erschließungen und Aufenthaltsqualität nur
unzureichend revitalisiert und neu in Wert gesetzt werden können. Durch die langjährige Prägung
durch einzelne Großbetriebe ist der Standort mit seinen vielfältigen Möglichkeiten nur bedingt im
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städtischen Bewusstsein. Es fehlen identitätsstiftende Orte, so dass eine zukunftsweisende
Profilierung für den Standort aussteht.
Nach einer ersten Standort- und Marktanalyse im Rahmen der vergangenen Förderstufe gilt es, die
übergeordneten Ziele und Visionen für die zukünftig Entwicklung des Standorts in konkrete
Maßnahmen umzusetzen und so die Standortrevitalisierung einzuleiten. Beispielhaft hierfür sind die
nachfolgenden Maßnahmenpakete:
1)
Stadträumliche Vernetzung, Öffnung und innere Erschließung entlang der Jülicher Straße:
Eine Vernetzung mit der Innenstadt und Öffnung zur Nachbarschaft schafft den übergeordneten
Rahmen für die Entwicklung des Standortes. Die Definition einer „Adresse in der Stadt“ aber auch von
(zusätzlichen ) Eingängen, die Verknüpfung über fußläufige Verbindungen, die Schaffung von
Aufenthaltsqualitäten, Versorgungseinrichtungen usw. ermöglicht eine neue vielfältigere
Wahrnehmung, die den Standort insgesamt aufwertet.
2)
Orte mit Identität stärken
Auf dem Areal sollen historische Identitätsträger ausfindig gemacht und unterstützt durch analoge und
digitale Medien neu in Szene gesetzt werden. Diese heute heruntergekommenen und oft
abgeschotteten Orte können durch eine (temporäre) Umnutzung imagegebende zentrale Orte im
Bereich zwischen Jülicher Straße und Grünen Weg werden. Aufbauend auf fußläufige Verknüpfungen
der bisher abgeschotteten Industrieareale kann eine solche, mit IndusTRAIL überschriebene Initiative,
z.B. die Nachnutzung alter Cargo- und Personen-Waggons im Bereich der Waggonfabrik Talbot,
beinhalten. Andere sog. Interventionen zielen mit der Etablierung von Sportfeldern (z.B. FußballKleinfeld, Basketball, Badminton) auf die vorhandenen Beschäftigten ab. Diese stehen auch bei der
Etablierung einer Pedilec-Verleihstation im Blick, um Alternativen zum Autoverkehr im Quartier
aufzuzeigen. Ziel ist es, moderne und attraktive Arbeitsumgebungen zu entwickeln, die für den
Gewerbestandort und seine Unternehmen imagegebend wirken.
Es werden ausschließlich Kosten für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen in Höhe von ca.
510.000,-€ in einer gesamten Projektlaufzeit von 2016-2019 veranschlagt.
Schwerpunkt D, Jülicher Straße
D 1.
Jülicher Straße: Aufenthaltsqualität Image und Sicherheit
Als eine Vorbereitung wird derzeit das Rahmenkonzept für das Quartier Feld- und Liebigstraße
einschließlich der Vertiefungsbereiche erarbeitet. Das Rahmenkonzept soll eine der Grundlagen für
das Projekt D1 darstellen. Eine Beantragung der Fördermittel ist derzeit in der 8. (ggfs. 9.) Förderstufe
vorgesehen.
E, Nahmobilität:
E 1.
„Mobil und spielend aktiv“, Nahmobilität, Aufenthaltsqualität und Spielangebote im Rehm- und
Ungarnviertel
Mit Beteiligung aller betroffenen Akteure und Fachbereich in der Verwaltung wird derzeit ein Konzept
unter Berücksichtigung der bisherigen Datengrundlagen und Untersuchungen und der Vorgaben aus
dem IHK als Grundlage für den Förderantrag erarbeitet und abgestimmt. Dieses Konzept ist
Voraussetzung für den Förderantrag. Eine Beantragung ist für die 8. Förderstufe geplant.
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E 2.
Rehmplatz, 2. Bauabschnitt:
Aus dem Beteiligungsprozess zu den Rehm-Plätzen ergab sich die Notwendigkeit der Verbesserung
der Zugänglichkeit durch Überquerungshilfen und Leitsysteme. Das Projekt wurde in der 5.
Förderstufe beantragt und bewilligt. Die Vergabe erfolgte im Herbst 2015. Die Umsetzung ist im
Februar/ März 2016 geplant.
F, Projekte im Wiesental
Das Projekt befindet sich nach wie vor in der Vorbereitung. Im Quartier Wiesental wird derzeit prioritär
das Projekt B2 (s.o.) bearbeitet.
G, Spielorte - Projektfortführung
G 1a.
Schulhof Hugo-Junkers-Realschule (Teilmaßnahme, Projekt 1b)
Zur Umgestaltung des Schulhofes wurde in einem Beteiligungsprozess mit den Schülerinnen und
Schülern ein Entwurf als Grundlage für den Förderantrag erarbeitet. Die Bewilligung erfolgte mit dem
Bewilligungsbescheid für die 6. Förderstufe im September 2015.
G 2c.
Nachtrag: Mehrkosten DEPOT
In Abänderung des Zuwendungsbescheides für die 4. Förderstufe wurden für den 2. Bauabschnitt des
DEPOTs zuwendungsfähige Mehrkosten in Höhe insgesamt 1.9 Mio € anerkannt, überwiegend für die
nachträglich erforderlich gewordene erweiterte Betonsanierung und Fundamentverstärkung sowie die
entstandenen Mehrkosten durch die Bauabschnittsbildung in 2 eigenständige Teilverträge.
G 2d.
neu: Maßnahmen zur Nutzungsattraktivität der Gemeinschaftsflächen im DEPOT
Das DEPOT soll keine geschlossene Einrichtung sein, sondern sich offen und lebendig gestalten und
der Öffentlichkeit zugänglich sein - es soll kulturelle, ökonomische und soziale Angebote kombinieren.
Es entstehen Tagungs- und Bewegungsräume, sowie Ateliers, Werkstätten und attraktive
Veranstaltungsflächen. Gastronomie und Gemeinschaftsflächen werden eine zentrale Bedeutung für
die Vernetzung und die Zusammenkunft der einzelnen Akteure und Bürgerinnen und Bürgern des
Stadtteils erlangen.
Um das Stadtteilzentrum auch für externe Nutzer attraktiv zu gestalten ist es wichtig,
Veranstaltungsräume für Tagungen, Seminare und Feierlichkeiten mit einem gewissen Standard
auszustatten. Ziel ist es, durch das Angebot an gemeinschaftlichen Räumlichkeiten die Vernetzung
der internen Nutzer und den Bürgern des Stadtteils zu fördern. Durch verschiedenste Veranstaltungen
sollen ebenfalls weitere Besucher auf das DEPOT und die Vielseitigkeit der Nutzung aufmerksam
gemacht werden. Dazu ist es wichtig, dass die Gemeinschaftsflächen auf vielfache Weise genutzt
werden können.
Das übergeordnete Ziel der Vernetzung im Stadtteil durch das DEPOT kann durch folgende
Maßnahmen umgesetzt und erreicht werden:
Bauliche Gegebenheiten
Bereits im Jahr 2012 haben die zukünftigen Nutzer der exklusiven Mietflächen des DEPOTs ihre
Interessen an den Flächen bekundet. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt steht fest, dass eine
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Nutzergruppe andere Räumlichkeiten gefunden hat. Dies bedeutet, dass im DEPOT für weitere
Interessenten die Möglichkeit der Unterbringung besteht. Da die Raumplanung in Zusammenarbeit mit
den zukünftigen Nutzern festgelegt wurde, ist es nun sinnvoll, die freiwerdenden Flächen
umzugestalten, um eine höhere Nutzbarkeit und Attraktivität zu erlangen. Um eine bessere
Auslastung der Mietflächen für eine langfristige finanzielle Stabilisierung zu erreichen, sollten die
Räumlichkeiten möglichst für viele Nutzungen flexibel gestaltet sein.
Es ergeben sich Umbaumaßnahmen, um die Raumaufteilungen abzuändern. Dies bedeutet, dass
teilweise vorhandene Wände herausgenommen werden müssen, an anderer Stelle dafür neue Wände
erstellt werden. Ebenfalls müssen Versorgungsleitungen und Abrechnungsvorrichtungen verlegt
werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass Brandschutzvorschriften durch die neuen
Raumaufteilungen eingehalten wird
Um die Fläche der Gastronomie sinnvoll zu nutzen, soll diese vom Rest des Eingangsbereichs
abgetrennt werden und abschließbar sein. Dies geschieht am besten durch feststehende
Glaskonstruktion mit Tür.
Im Untergeschoss der Halle zur Seite der Straße hin befinden sich Lagerräume ohne Fenster. Diese
Räumlichkeiten sind im aktuellen Zustand nicht als Lager brauchbar, da die Feuchtigkeit in den
Räumen zu hoch ist. Durch eine innere dampfdichte horizontale und vertikale Feuchtigkeitssperre
einschließlich Putz oder Estrich und dauerhafte Entlüftung wäre es möglich, die Räume trocken zu
legen und zumindest als Lager für Stühle, Tische etc. nutzen zu können.
Die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Nutzungsattraktivierung sind ohne Umplanungen nicht
möglich. So müssen das Brandschutzkonzept angepasst und Fachplanungen umgestellt werden. Dies
wird Unsicherheiten in der Termin- und Kostenplanung erzeugen, welche nicht alle ohne
Auswirkungen aufgefangen werden können. Die Vorteile überwiegen aus Bedarfsträgersicht allerdings die baufachlichen Folgewirkungen.
Sachkosten für die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen:
Durch die Möglichkeit der Vermietung der Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume für zeitlich definierte
Nutzungen bietet das DEPOT neue Veranstaltungsorte verschiedener Größenordnungen an. Die
große Veranstaltungsfläche im Erdgeschoss der ehem. Wagenhalle, die sogenannte Piazza, und die
kleineren Gemeinschaftsateliers und der „Hochzeitsraum“ benötigen eine Ausstattung, um als
Seminarraum, Tagungsraum oder Raum für Feierlichkeiten in Betracht zu kommen. Es sollten auf
allen gemeinschaftlichen Flächen die entsprechende Technik vorgehalten werden. Dazu zähl eine
Basisausstattung der potentiellen Konferenz-, Seminar- und Versammlungsräume mit einer robusten
Standardmöblierung und einer zweckmäßigen technischen Ausstattung. Licht-, Ton- und
Projektionstechnik sind auch in den größeren Räumlichkeiten für Theater-, Konzert- oder
Filmveranstaltungen von großer Wichtigkeit.
Eine transportable oder festinstallierte Theke im Kellergeschoss ist für Veranstaltungen ebenso
wichtig, wie ein transportabler Tanzboden für stundenweise Vermietung eines Teilbereichs des Kellers
an Tanzschulen und transportable Bühnenelemente, um Theateraufführungen in verschiedenen
Größenordnungen zu organisieren.
Vermarktung unbelegter Flächen:
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Damit die Vermarktung der Gemeinschaftsflächen sichergestellt wird, aber auch Flächen zur
exklusiven Miete nicht lange leer stehen, sollte ein Konzept zur Vermarktung erstellt werden. Dieses
Konzept soll die Vielseitigkeit und Wandelbarkeit der einzelnen Flächen und der
Gemeinschaftsflächen deutlich hervorheben. Zusätzlich sind vor allem der Charakter des DEPOTs
und die Kombination kultureller, ökonomischer und sozialer Angebote zu unterstreichen.
Für die baulichen Veränderungen inkl. Sachkosten für die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen
werden insgesamt 0,5 Mio. € förderfähige Gesamtkosten kalkuliert.
Schwerpunkt H, Prozessgestaltung, Stadtteilmanagement und Partizipation
H 6.
Anreizprogramm private Eigentümer und soziale Einrichtungen, 1. Baustein Wohnumfeld-
programm:
Die Bewilligung der Fördermittel für dieses Projekt erfolgte in der 5. Förderstufe. In der
Lenkungsgruppe am 25.08.2015 wurden die erarbeiteten „Richtlinien für die Förderung von
Maßnahmen auf privaten Grundstücken“ vorgestellt und beschlossen. Die Bezirksregierung hat im
November 2015 die erarbeiteten „Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen auf privaten
Grundstücken“ mit Hinweis auf Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien zur Kenntnis. Gemeinsam
mit altbau+ bereitet die Verwaltung die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit vor (Flyer, Antragsformular,
Zuwendungsbescheid…).
Ausblick
Folgende Projekte, zu denen im Hauptausschuss am 28.01.2015 berichtet wurde, werden aus der 7.
Förderstufe in die nächste Förderstufe verschoben (siehe Projektliste / Anlage 2):
Jülicher Straße (Projekt D1)
Das Konzept für das Projekt D 1soll aufbauend auf dem in der 6. Förderstufe nachgemeldeten
Gesamtkonzept Quartiersentwicklung Feld- und Liebigstraße (Projekt A 2c) entwickelt werden.
Mobil und spielend aktiv – Nahmobilität, Aufenthaltsqualität und Spielangebote im Rehmund im Ungarnplatzviertel (Projekt E1)
Mit der Erarbeitung eines Konzepts für die Beantragung der Fördermittel konnte nun nach der
Einarbeitung des neuen Stadtteilmanagers begonnen werden.
Kleinteilige Umsetzungsprojekte zur Aufwertung des Wohnumfeldes (F 1)
Spielorte: Schulhof Passstraße, Aretzstraße und Spielplatz Sigmundstraße (G 1b)
Des Weiteren bleiben folgende Projekte weiterhin für die 8. Förderstufe vorgesehen:
Umsetzung integriertes Gesamtkonzept Quartier Feld- und Liebigstraße mit dem
Schwerpunkt Spiel-Sport-Schule und Freizeitbereich Feldstraße – Zum Kirschbäumchen
(Projekt A 2a)
Die Umsetzung soll aufbauend auf dem in der 6. Förderstufe nachgemeldeten Gesamtkonzept
Quartiersentwicklung Feld- und Liebigstraße (Projekt A 2c) erfolgen.
Trendsporthalle (Projekt D3) – Dieses Projekt muss nach wie vor geprüft werden.
Umnutzungskonzept St. Elisabeth (Projekt D4)
Ggfls. weitere Planungsleistungen (Projekt H5b)
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Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Projekten in der 8. Förderstufe ist davon auszugehen, dass nicht
für alle Projekte Ende 2016 genehmigungsfähige Förderanträge bei der Bezirksregierung eingereicht
werden können und eine 9.Förderstufe erforderlich sein wird.
Beschluss zur Beantragung der Förderung für die 7. Förderstufe
Projekt A1-Quartiersplatz
In den künftigen Förderstufen des Integrierten Handlungskonzeptes Soziale Stadt Aachen-Nord stellt
das Quartier Feld- und Liebigstraße einen Handlungsschwerpunkt dar.
Eines der ersten Projekte in diesem Bereich wird die Umgestaltung des bereits heute gestalterisch
abgesetzten Straßenbereiches vor dem Kirchengebäude der Glaubensgemeinde Vineyard Aachen an
der Ecke Feldstraße / Liebigstraße sein. Die Fläche ist gepflastert, durch Poller abgetrennt und soll
zukünftig zu einem zentralen, sozialen und kommunikativen Ort, einem Quartiersplatz entwickelt
werden.
Beteiligungsprozess
Nachdem Nutzungs- und Gestaltungswünsche für den Quartiersplatz in einer ersten Bürgerbeteiligung
geäußert und bei späteren Akteurstreffen noch einmal diskutiert und analysiert wurden, konnten die
„Frischen Ideen für’s Viertel“ am Aktionstag am 19.04.2015 als 1:1-Probe im Planungsbereich
umgesetzt werden. Nicht nur die genannten Ideen wie Ausruhen, miteinander Grillen, Boule- oder
Tischtennisspiel konnten bei diesem Fest ausprobiert werden, zusätzlich gab es auch ein
Unterhaltungsprogramm sowie kulinarische Angebote von Akteuren aus dem Quartier.
Als Ergebnis des bisherigen Beteiligungsprozesses soll die Fläche mit Begrünung, Begegnungsmöglichkeiten und Ruhezonen gefasst, möbliert und gestaltet werden. Der Platz soll dauerhaft autofrei
bleiben und durch seine neue Gestaltung zum Verweilen für alle Generationen einladen. So sollen für
alle Generationen nutzbare Bänke aufgestellt und ein Picknickbereich mit Grillmöglichkeit geschaffen
werden. Der Boulebereich (Verschmutzung / Bremsfläche für Fahr- und Motorräder) und die
Tischtennisplatte (zu windanfällig) wurden aufgrund der örtlichen Problematik kritisch gesehen.
Ergänzend zu den ersten Nutzungs- und Gestaltungswünschen wurde Bedarf an Mülleimern, Wippen
und Kletterbereichen für kleine Kinder genannt. Statt eines Wasserspiels wird seitens der Akteure ein
Trinkbrunnen favorisiert.
Eine besonders hohe Bedeutung hat eine ausreichende gestalterische Beleuchtung, die auch in den
weniger hellen Tageszeiten eine angenehme Atmosphäre und gerade Frauen und älteren Menschen
eine möglichst sichere Aufenthaltsqualität gewährleistet.
Der bisherige Beteiligungsprozess wurde seitens der Akteure und Bewohner positiv bewertet, da die
verschiedenen Beteiligungsformate ein gemeinsames Miteinander gefördert haben.
Beschreibung der Maßnahme
Als Ergebnis der vielfältigen Anregungen und Kritikpunkte zur Vorentwurfsplanung wurde die
vorliegende Entwurfsplanung für den Quartiersplatz gewählt. Die im gesamten Beteiligungsprozess
erarbeiteten Ideen der Anwohner und Akteure wurden in diesem Entwurf zusammengefasst.
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Der Entwurf zeigt eine lineare Raumstruktur, die den im Beteiligungsprozess und bei der 1:1-Probe
abgestimmten Nutzungsansprüchen gerecht wird. Funktional bietet der Platz eine differenzierte
Zonierung mit aufeinander abgestimmten Funktionen aus den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung.
Da die Vineyard-Gemeinde ihre Grünfläche einzäunen möchte, sollen zur Abmilderung einer solchen
Trennungslinie, die im Umfeld vorhandenen Grünstrukturen aufgenommen und auf städtischem
Grundstück eine Hecke vor den Zaun gepflanzt werden. Diese Grünstruktur wird durch Sitzbänke in
der Sonne und unter dem vorhandenen Walnussbaum unterbrochen. Ergänzt wird dieser Bereich
durch einen Trinkbrunnen und drei (3) Papierkörbe.
Der Einsatz und die Versorgung des Trinkbrunnens erfolgt in Abstimmung mit den entsprechenden
Abteilungen (s.u.). Die Folgekosten werden berücksichtigt. Südlich davon schließt sich das Spielband
an. Für den Spielbereich wurden vandalismusresistente Spielgeräte gewählt, die ohne aufwändigen
Fallschutz auskommen. Es wird eine Kombination aus Wipp-und Schwinggeräten sowie kleinen
Klettersteinen vorgeschlagen.
In der gleichen Achse befinden sich drei (3) Picknicktische und der Grillbereich. Die Kombination lädt
zum gemütlichen Beisammensein ein. Die zugehörigen Hockerbänke sind kürzer als die
Picknicktische und so angeordnet, dass auch Rollstuhlfahrer an der Tafel Platz nehmen können. Als
Material wurde für den Picknickbereich Beton gewählt. Entsprechende Sitzauflagen und einen Grillrost
kann man sich bei der Ausgabe des Grillschlüssels ausleihen.
Der Grill wird vandalismussicher gebaut und verschlossen. Die Ausgabe des Schlüssels erfolgt nach
Absprache durch Akteure vor Ort. Der Grill selbst beinhaltet 2-3 Feuerstellen auf die auch
handelsübliche Grillroste aufgelegt werden können. Sechs (6) Mülleimer auf dem gesamten Platz sind
für die Müllentsorgung vorgesehen.
Auf der zu erhaltenden Durchfahrtsfläche für Feuerwehr und Stadtreinigung kann zukünftig der
Chillout-Bus halten.
Südlich daran angrenzend, werden die zwei leerstehenden Baumfelder neu bepflanzt und durch drei
weitere ergänzt. Als Baum wird die Mirabelle von Nancy gewählt, ein recht stark wüchsiger
selbstfruchtbare Hochstamm. Die Blütezeit des Obstbaumes ist Anfang April. Reifezeit der Früchte ist
zwischen Mitte August und Anfang September. Die Früchte können von den Anwohnerinnen und
Anwohner geerntet und verarbeitet werden, was bei den Akteuren auf große Zustimmung gestoßen
ist. Mitarbeiterinnen der Gemeinde Christus unser Bruder haben sich als Paten angeboten. Die
Mirabellenbäume eignen sich besonders für den Standort, da sie keine besonderen Ansprüche an den
Boden stellen.
Zur Gewährleistung einer sicheren Aufenthaltsqualität wird die Beleuchtung im südlichen Bereich der
Platzfläche ergänzt. Eine gestalterische Illumination der Kirche ist weiterhin möglich und
wünschenswert, aber abhängig von der Initiative der Vineyard-Gemeinde.
Die Pflege der Bäume und der Hecke wird seitens E 18 übernommen. Der Trinkbrunnen unterliegt der
technischen Wartung von E26.
Lenkungsgruppe
In der Lenkungsgruppe am 25.08.2015 wurde der Entwurf für den Quartiersplatz befürwortet und
positiv bewertet (Anlage 3 und 4). Die Lenkungsgruppe schlug der Verwaltung vor, die Illumination der
Kirche in die Planung zu integrieren da diese eine identifikationsstiftende „Landmarke“ für das Viertel
darstellt. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag aufgenommen. Nach positiven Gesprächen mit der
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Vineyard- Gemeinde und der Stawag konnte ein städtischer Anteil ermittelt werden, der in die Kostenschätzung zur Anmeldung beim Fördergeber mit eingeflossen ist. Ein weiteres identifikationsstiftendes
Element soll eine Informationsstele für das Viertel mit dem Namen des Platzes sein.
Kosten und Finanzierung
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen von „Soziale Stadt AachenNord“. In der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde der Kostenansatz für die
Planung auf 40.000€, für die Baukosten auf 270.000€ geschätzt. Diese Summe entstand auf
Grundlage eines flächenmäßig ermittelten Kostenansatzes. Die zugehörigen Planungskosten sind
entsprechend abhängig von der geschätzten Bausumme.
Für die Maßnahme betragen die ermittelten Bruttobaukosten ca. 183.000 €.
Ein Angebot für die Ausführungsplanung und Planungsleistungen (LPH 5-8) von 18.111,49 liegt vor
und soll zeitnah beauftragt werden. Diese Kosten werden mit einer Förderquote von 80%
bezuschusst.
Quartier Feld- Liebigstraße
Ergebnisse aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess erstellten Vorentwurfs
Kostenschätzung nach DIN 276
Kostengruppe
Kostenansatz
Euro
500
Außenanlagen
510
Geländeflächen
23.850,00
520
Befestigte Flächen
28.007,00
540
Technische Anlagen in Außenanlagen
16.100,00
550
Einbauten in Außenanlagen
63.688,50
570
Pflanz- und Saatflächen
9.492,50
590
Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
12.500,00
Gesamt
Kosten Netto
153.638,00
Mehrwertsteuer 19%
29.191,22
Außenanlagen inkl. Mwst.
182.829,22
500
Voraussichtliche Folgekosten
Die Folgekosten für den Platz ändern sich mit der Umgestaltung insbesondere durch eine veränderte
Ausstattung der Plätze mit Möblierung, Beleuchtung und Spielgeräten/-bereichen sowie zusätzliche
Bepflanzungen.
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Grünflächenpflege:
Die jährlichen Folgekosten der Grünflächenpflege durch den GB 4/ E 18 für den Quartiersplatz
Liebigstraße belaufen sich brutto auf: 5.885 €. Sie werden haushaltsneutral eingeplant. Für die
Folgekosten erfolgt keine Förderung.
Darin enthalten sind die Kosten für die Pflege:
- der Bäume (Kontrolle und Pflegemaßnahmen)
- der Schnitthecken
- die Kontrolle der Spielgeräte nach DIN EN 1176 (wöchentliche Inspektion, vierteljährliche Inspektion
und Hauptinspektion einmal jährlich)
- der ChildsPlay-Fläche
- der Ausstattungsgegenstände (Bänke, Papierkörbe, Sitzpodeste und Grill)
Trinkbrunnen:
Für den Trinkbrunnen wurden die Unterhaltungskosten von E 26 mit 1.200€/ Jahr beziffert.
Informationsstele:
Für die Informationsstehle entstehen voraussichtlich Folgekosten von 1.700 €/ Jahr.
Beleuchtungsanlagen:
Für die zusätzliche Beleuchtung entstehen Kosten von 820 €/ Jahr.
Anlage/n:
Anlagen zu Punkt 1
IHK - Erweiterung Projekt A 2c – Anlage 1
Aktualisierte Projektübersicht 2015-19 - Anlage 2
Anlagen zu Punkt 2
Auszug Präsentation Lenkungsgruppe Aachen-Nord vom 25.08.2015 - Anlage 3
Lageplan Maßstab 1:100 - Anlage 4
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