Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153437.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
09.11.15, 12:00
Aktualisiert
26.02.17, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0309/WP17
öffentlich
12.01.2016
Dez. III / FB 61/300
Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.12.2015
16.02.2016
MA
AUK
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt
die Verwaltung,
-
einen Vorschlag zur Anpassung der Parkgebühren unter Berücksichtigung von Sonn- und
Feiertagen,
-
die Anpassung der Bedienpflichtzeiträume im Umfeld des Aquis-Plaza,
-
die Umsetzung des kostenfreien Parkens für E-mobile,
-
die Erneuerung der Internetplattform Parkinfo Aachen,
-
die Zoneneinteilung der Bewohnerparkzonen,
-
die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen,
-
die Optimierung des Parkraumangebots in den Parkhäusern in Abstimmung mit den
Parkhausbetreibern
-
den Ausbau des P+R-Systems
zu erarbeiten und der Politik hierfür weitere Vorschläge zu unterbreiten
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und schließt sich
dem Beschluss des Mobilitätsausschusses an.
Vorlage FB 61/0309/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.04.2016
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Erläuterungen:
Das Thema Parkraumbewirtschaftung ist in vielerlei Hinsicht aktuell.
Zur Gestaltung der Parkraumbewirtschaftung liegen verschiedene Ratsanträge vor. Die „Einführung
von Parkplätzen und einer Parksanduhr für Kurzparker“ wurde von der AfD-Ratsgruppe am
11.09.2014 (Anlage 1) beantragt. Die Fraktion Die Linke beantragte am 23.09.2014 die „Erhebung
von Parkgebühren innerhalb des Grabenrings auch an Sonn- und Feiertagen“ (Anlage 2).
Die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen nimmt das Thema Parkraum
auf: Als Maßnahme MP2 ist die Minimierung der Parksuchverkehre als Maßnahme zur
Reduzierung der MIV Fahrleistungen und zur Verbesserung der lufthygienischen Situation dargestellt
(Anlage 3).
Seit Juni 2015 ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge
(Elektromobilitätsgesetz – EmoG) in Kraft. „Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur
Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglicht, um
deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des
motorisierten Individualverkehrs zu fördern.“ Bevorrechtigungen sind u.a. auch für das Parken sowie
in Hinblick auf die Erhebung von Gebühren für das Parken möglich.
Parkraumbewirtschaftung trägt mit Mengenangebot und Preisgestaltung wesentlich zur Steuerung des
innerstädtischen Verkehrs bei. Da jede Autofahrt auf einem Parkplatz beginnt und endet hat
Parkraummanagement großen Einfluss auf das gesamtstädtische Mobilitätssystem. Effektives
Parkraummanagement führt zu weniger Parksuchverkehr, setzt Anreize für umweltfreundliches
Mobilitätsverhalten und trägt damit zu einer Erhöhung der Lebensqualität in der Stadt bei.
Bei den Parkraumsuchenden sind neben den berechtigten Interessen des Kundenverkehrs vor allem
ein ausreichendes Mengen- und Zeitangebot für die in der Innenstadt wohnenden Anlieger und deren
Besucher zu beachten.
Parkplätze stehen im öffentlichen Raum wie auch in privatwirtschaftlich geführten Parkhäusern, die
weitere Qualitätsmerkmale bieten (Bewachung, Witterungsschutz...), zur Verfügung. Die
Inanspruchnahme wird durch Platzangebot, Qualität der Parkplätze, die räumliche Lage der
Parkierungsanlagen und wesentlich durch die Tarifgestaltung geprägt.
Während Parkhäuser ausschließlich dem ruhenden Verkehr dienen, existieren im öffentlichen Raum
vielfältige Nutzungsansprüche. Dies können andere verkehrliche Nutzungen, insb. für Fußgänger und
den Radverkehr sein, das können auch Konkurrenzen durch grundsätzlich andere Funktionen wie
Aufenthalt, Gastronomie, Stadtgrün (u.a. Baumpflanzungen gemäß Masterplan) oder Handel sein.
Insbesondere in der dicht besiedelten Innenstadt hat der öffentliche Raum einen hohen Wert.
Aktuelle Regelung zur Parkraumbewirtschaftung
Öffentlicher Raum
Weite Teile des (Innen-) Stadtgebietes verfügen über keine Parkraumbewirtschaftung; der
bewirtschaftete Bereich wurde im Zuge der Ausweisung diverser Anwohnerparkbereiche in den letzten
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Jahren jedoch sukzessive ausgebaut. Insgesamt werden zurzeit ca. 10.500 Parkplätze in 18
Bewohnerparkbereichen bewirtschaftet.
Die Parkraumbewirtschaftung in öffentlichen Verkehrsflächen ist in zwei Tarifzonen aufgeteilt (Anlage
4). Tarifzone 1 umfasst die Flächen innerhalb und auf dem Alleenring sowie auf Zollamt-, Hackländer-,
Friedlandstraße und unterer Burtscheider Straße und ist gebührenpflichtig von Montags bis Samstags
in der Zeit von 9 – 21 Uhr. Die Tarifzone II umfasst alle anderen bewirtschafteten Parkbereiche und
wird bis auf den Bewohnerparkbereich N (Nizzaallee), für den die gleiche Bedienzeit wie für Tarifzone
I gilt, von Montags bis Freitags von 9 – 19 Uhr und Samstags von 9 – 14 Uhr bewirtschaftet.
Die Parktarife sind progressiv gestaltet; mit zunehmender Parkzeit werden die Minuten-Tarife teurer.
Nach der aktuellen Parkgebührenordnung beträgt die Parkgebühr für alle öffentlichen Verkehrsflächen
in der Tarifzone I (innerhalb Alleenring) 0,30 € für die ersten 20 Minuten, dann 0,20 € je 10 Minuten
bis 60 Minuten, dann 0,30 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,50 € je 15 Minuten.
Die erste halbe Stunde kostet hier danach 0,40 €, die erste Stunde 1,10 € und eine Parkdauer von
zwei Stunden 3,00 €.
In Tarifzone II fallen 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und
darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten an. Aufgeteilt nach Parkdauer entfallen auf die erste halbe
Stunde 0,25 €, die erste Stunde 0,70 € und auf zwei Stunden 2,15 €.
Grundsätzlich gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, in einzelnen Bewohnerparkzonen ist diese
allerdings aufgehoben. In ausgewählten wenigen Bereichen wurde ein Tagesticket eingeführt.
Für Bewohner ist in den Bewohnerparkzonen nach den bekannten Regularien ein
Bewohnerparkausweis eingeführt. In der Zone G+L ist mobiles Bezahlen per Handy möglich, diese
Regelung soll auf den gesamten bewirtschafteten Bereich ausgedehnt werden.
Parkhäuser
Aktuell existieren in den an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäusern 7.995 bewirtschaftete
Parkplätze in Parkhäusern. Hinzu kommen zusätzliche innenstadtnahe Parkplätze in/auf den öffentlich
zugänglichen Parkplätzen in der Pontstraße/ Wittekindstraße (54), dem Parkhaus Luisenhospital
(355), dem Parkplatz Hauptbahnhof (220), ehemals Teppich Esser (200), Sparkasse Reihstraße
(155).
Die Parkhaustarife variieren; im Innenstadtzentrum werden für die erste Stunde in der Regel 2 €
aufgerufen. Parken in den Parkhäusern ist damit teurer als der Parkvorgang im öffentlichen
Straßenraum.
P+R
Zahlreiche weitere Parkplätze stehen an den P+R-Standorten Westfriedhof, Waldfriedhof, Jülicher
Straße/Berliner Ring und Parkhaus Tivoli zur Verfügung, von wo mit gut getakteten Verbindungen bei
einem günstigen Rückfahrpreis von 5 € für 5 Personen die Innenstadt zeitnah erreicht werden kann.
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Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum im Inland sowie im angrenzenden
Ausland
Der Vergleich zu anderen deutschen Städten und Großstädten sowie mit dem angrenzenden Ausland
zeigt, dass in Aachen niedrige Parkgebühren erhoben werden. Dabei wurden Städte unterschiedlicher
Größenordnung aus der Region, dem Bundesgebiet, dem benachbarten Ausland betrachtet. (siehe
Anlage 5)
Grundsätzlich zeigt sich, dass in anderen Städten häufig stärker differenziert wird, d.h. mehr
unterschiedliche Tarifzonen angeboten werden. Diese erlauben eine größere Spreizung der
Parkgebühren, die ggfs. stärker zu einer Lenkung der Verkehrsströme beitragen.
Bei den Kurzparktarifen für die erste halbe Stunde zählt Aachen mit einem Durchschnittswert von 0,33
€ zu den günstigsten Parkstädten; mit einem Durchschnittswert von 0,90 € trifft dies ebenso für die
erste Stunde zu. Für Städte der vergleichbaren Größenordnung wurde hier ein Wert von 1,27 €
ermittelt. Bei der Parkdauer von zwei Stunden wird durch die progressive Gestaltung des aktuellen
Tarifs mit 2,58 € der Durchschnittswert vergleichbar großer Städte von 2,63 € fast erreicht
Regional zeigt der Vergleich zum benachbarten Oberzentrum Maastricht, wo für die erste halbe
Stunde Werte zwischen 0,70 – 1,80 €, für die erste Stunde von 1,40 – 3,55 € und für die ersten beiden
Stunden gar 2,80 – 7 € für aufgerufen werden, welches insgesamt niedrige Preis-Niveau beim Parken
in Aachen existiert. Maastricht kann allerdings auch als Vorbild für ein stringentes Parkraum- und
Mobilitätsmanagement dienen. Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sind lediglich ein
Bestandteil des Gesamtsystems „Maastricht bereikbaar“. U.a. durch Gebührenstaffelung, die
Abstimmung mit den Parkhausangeboten und einem konsequenten lokalen P+R-Ausbau werden
Parksuchverkehre deutlich reduziert. Darüber hinaus wird das Thema Parken mit einer umfassenden
Erreichbarkeitskampagne verknüpft, die wesentlich auf die Nutzung umweltschonender
Mobilitätsangebote hinweist.
Vorschläge für die zukünftige Parkraumbewirtschaftung
Die vorgelegte Analyse legt einen Überarbeitungsbedarf des aktuellen Parkraummanagements in
verschiedener Hinsicht, vor allem aber in Bezug auf die Effekte für eine Verbesserung der
lufthygienischen Situation, nahe. Wesentliches Ziel ist die innerstädtische Belastung zu senken und
konsequent den Ausbau der P+R-Nutzung zu verfolgen. Notwendige Parkvorgänge in der Innenstadt
sollen nach Möglichkeit in den Parkhäusern stattfinden, das Parkraumangebot im öffentlichen
Straßenraum soll wesentlich den Bewohnern und – dort wo nötig – für Kurzzeitparkvorgänge,
vorgehalten werden. Durch die konsequente Führung der Parksuchverkehre über das erneuerte
Parkleitsystem auf direktem Weg in die Parkhäuser werden Umwegfahrten reduziert und
Parksuchverkehre minimiert. Gleichzeitig müssen die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum mit
den Parkgebühren in den Parkhäusern harmonisiert werden, so dass auch tariflich die Nutzung in den
Parkhäusern präferiert wird.
Die oben genannten vorliegenden Anträge werden vor diesem Hintergrund unterschiedlich bewertet:
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Einführung von Parkplätzen und einer Parksanduhr für Kurzparker
Der von der AfD eingebrachte Antrag zielt darauf ab,
1. die Ausweisung weiterer Kurzzeitparkplätze (mit Fokus auf den Bedarf von
Gewerbetreibenden) zu prüfen und
2. die Einführung der Parksanduhr „Sandy“ zu prüfen.
Durch die flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt und die konsequente
Umsetzung des sogenannten „Kölner-Modells“, wonach alle Parkplätze sowohl mit
Bewohnerparkausweis als auch mit einem Parkticket genutzt werden können, steht eine maximale
Anzahl an Kurzzeitparkplätzen für den Einkaufsverkehr zur Verfügung. Ohne Parkraummanagement
werden diese Parkplätze häufig von Langzeitparkern belegt. Dabei ist ein striktes Vorgehen gegen
Parkverstöße notwendig, um diese Effekte zu erzielen; die Erfahrung zeigt, dass sich viele
Parkraumnutzer delinquent verhalten und entweder keinen Parkschein ziehen oder die bezahlte
Parkzeit überschreiten. Die Ergebnisse der in Burtscheid eingeführten Brötchentaste zeigen, dass sich
der Anteil der Falschparker nicht wesentlich verändert, da bei den gezogenen Brötchentastentickets
die Parkzeiten häufig überschritten werden. Die Einführung einer „Parksanduhr“ würde dies nicht
verändern. Gegen deren Einführung bestehen im Übrigen rechtliche Bedenken. § 13 der StVO sieht
vor, dass bei den in Aachen vorhandenen Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein gehalten
werden darf. Nach §13 Abs. 3 ist eine Ausnahme möglich, wenn „die Entrichtung der Parkgebühren
und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen,
insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Dazu zählt die
dargestellte Sanduhr nicht.
Den oben genannten Zielen würde die Einführung einer Parksanduhr widersprechen, da durch das
kostenfreie Parken der Parkdruck in der Stadt weiter erhöht würde.
Erhebung von Parkgebühren innerhalb des Grabenrings auch an Sonn- und Feiertagen
Der Antrag der Fraktion Die Linke zur Gebührenpflicht innerhalb des Grabenrings an Sonn- und
Feiertagen zielt auf eine stärkere Förderung der ÖPNV-Nutzung und eine Verbesserung der
Lebensbedingungen für die Innenstadtbewohner.
Unbestritten ist, dass die Innenstadt in den vergangenen Jahren einen weiteren Attraktivitätsschub
erhalten hat und von vielen Menschen auch an Sonn- und Feiertagen zu Einkaufs- und
Freizeitzwecken aufgesucht wird. So hat etwa der Aufenthalt im zentralen Dreieck um den
Elisengarten nach dessen Umgestaltung deutlich zugenommen; auch die zentralen touristischen
Anlaufstellen um Dom, Dominformationszentrum und Centre Charlemagne mit der wiederum
stadtbildprägenden Umgestaltung des öffentlichen Raumes, der hier viel stärker für Aufenthalt,
Fußgänger und Radverkehr in Wert gesetzt wurde, tragen dazu bei.
Ebenso ist festzuhalten, dass kostenfreies Straßenparken – trotz verbilligter Parkplatzangebote in den
Parkhäusern – die PKW-Nutzung zusätzlich animiert. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung
an den genannten Tagen könnte dazu beitragen, dass verstärkt die vorhandenen Kapazitäten in den
Parkhäusern genutzt werden. Dabei wären die Auswirkungen auf die Besucherverkehre der Bewohner
zu beachten.
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Ungeachtet dessen müssten zur verstärkten Nutzung des ÖPNV’s an Sonn- und Feiertagen weitere
Maßnahmen ergriffen werden, wie etwa eine stärkere Bewerbung diesbezüglicher P+R-Angebote.
Schließlich wäre dabei der räumliche Umgriff zu hinterfragen. Da der Grabenring nur einen geringen
Teil der belebten Innenstadt umfasst sollte als Untersuchungsraum der Alleenring (bzw. Tarifzone I)
gewählt werden.
Umsetzung des Elektro-Mobilitätsgesetzes in Aachen
Das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EMoG) bietet verschiedene
Möglichkeiten die Entwicklung der Elektromobilität aus Gründen des besonderen Beitrags zur
Verringerung klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu
fördern. Deren Verbreitung ist aus diesen Gründen im Fokus der Luftreinhalteplanung als auch der
Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt, die in der Fachkommission Elektromobilität eine Strategie
2030 für dieses Thema erarbeitet.
Mit Bezug auf das Thema Parken ermöglicht das EMoG nunmehr die Befreiung von Gebühren für das
Parken von E-Mobilen auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Denkbar ist die generelle Freigabe des
Parkens für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge für eine Parkdauer von zunächst bis zu zwei
Stunden.
Umsetzung des Luftreinhalteplans
Die andauernden Überschreitungen der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fordert den Städten
energisches und konsequentes Handeln ab. Durch eine zügige Erweiterung der bewirtschafteten
Stadtbereiche und die Neugestaltung der Parkgebühren sollten daher weitere Impulse für die
Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen gesetzt werden.
Weitere Anpassungsinhalte
Die heutige Aufteilung der Bewohnerparkbereiche in der Stadt ist historisch gewachsen. Parkzonen
sind im Stadtkern erstmalig entstanden und haben sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte nach
Außen entwickelt. Weitere Wünsche und Anträge sind in einer Prioritätenliste zum Ausbau des
Bewohnerparkens aufgenommen worden und werden bearbeitet.
Unabhängig davon hat sich die städtische Struktur weiter entwickelt. Die Verdichtung von Wohnraum
nimmt weiter zu, die Intensität und Verortung des Handels verändert sich. Die Eröffnung des Aquis
Plaza mag als besonderes Beispiel dieser Entwicklung dienen. Damit verändern sich auch die
Anforderungen an den öffentlichen Raum und damit auch an die Aufteilung der Bewohnerparkzonen.
Deren Zuschnitt und Größe muss ebenso wie der Bewirtschaftungszeitraum und Tarifierung
hinterfragt werden. Im Umfeld des Aquis-Plaza drängt dies, wegen der aktuellen Beeinträchtigungen
für die dortigen Bewohner.
Zur Minimierung der Parksuchverkehre wurde in der jüngsten Vergangenheit in intensiver
Abstimmung mit den Parkhausbetreibern das Parkleitsystem erneuert. Um die Nutzer, die nicht auf
andere Verkehrsmittel und P+R zurückgreifen, noch stärker auf dieses Parkraumangebot hin zu
orientieren und den öffentlichen Straßenraum zu entlasten, sollen die Informationen über freie
Parkraumkapazitäten möglichst umfassend und integriert zur Verfügung gestellt werden. Dazu muss
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die aktuelle Internetplattform Parkinfo Aachen überarbeitet werden und eine möglichst umfassende
und direkte dynamische Information aller Parkplatzsuchenden angestrebt werden.
Zur weiteren Vorgehensweise schlägt die Verwaltung ein gestuftes Vorgehen vor:
Kurzfristig soll
-
ein Vorschlag zur Anpassung der Parkgebühren unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen,
-
die Anpassung der Bedienpflichtzeiträume im Umfeld des Aquis-Plaza und
-
die Umsetzung des kostenfreien Parkens für E-mobile
-
die Erneuerung der Internetplattform Parkinfo Aachen
erarbeitet werden.
Mittelfristig soll
-
die Zoneneinteilung der Bewohnerparkzonen überarbeitet,
-
weitere Bewohnerparkzonen zur Einrichtung vorgeschlagen,
-
das Parkraumangebot in den Parkhäusern in Abstimmung mit den Parkhausbetreibern optimiert
und
-
das P+R-System weiter ausgebaut werden.
Anlage/n:
1. Ratsantrag der AfD-Gruppe vom 11.09.2014
2. Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 23.09.2014
3. Maßnahmenblatt MP2 „Minimierung der Parksuchverkehre“ des aktuellen Luftreinhalteplans für die
Stadt Aachen
4. Parktarifzonen Stadt Aachen
5. Parktarife diverse Städte
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