Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156401.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
28.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat VI
Fachbereich Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0107/WP17
öffentlich
FB 11/510
28.12.2015
Frau Oldenburg/Herr Tönnes
Steigende Flüchtlingszahlen;
Zusätzliches Team in der Abteilung Soziale Leistungen (FB 50/200)
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
21.01.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, die
a) Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen im Sachbearbeitungsbereich nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration,
ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG bzw. EG 9 TVöD sowie die
b) Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, zunächst
ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG bzw. EG 10 TVöD
im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016 zu beschließen.
Die Stelleneinrichtung erfolgt unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine vorzeitige Besetzung bedarf der
Zustimmung der Kämmerin.
Vorlage FB 11/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2016
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
Ansatz
konsumtive
2016*
Fortgeschriebe-
Auswirkungen
(lt. HH-Plan
ner Ansatz 2016
2015)
Ansatz 2017
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ff. (lt. HH-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
Plan 2015)
ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
297.900,00 €
0,00 €
893.700,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
297.900,00 €
0,00 €
893.700,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-297.900,00 €
-893.700,00 €
Deckung vorhanden
Deckung vorhanden
Durch die Einrichtung der insgesamt zusätzlichen 4 Planstellen entstehen Personalmehrkosten in
Höhe von 297.900,00 Euro jährlich zzgl. IT- und Gemeinkosten, ermittelt auf Basis der KGST-Werte
für 2014/ 2015.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2016 ff. eingeplant.
Vorlage FB 11/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
a) Stelleneinrichtungen im Umfang von 3,0 VZÄ für die Sachbearbeitung im Asylbewerberleistungsbereich:
Der drastische Anstieg an Zuweisungen der Flüchtlinge ab Mitte Oktober 2015 wirkt sich nicht nur auf
die Unterbringung der Flüchtlinge, sondern auch auf den Leistungsbereich nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus.
Während bis 2012 aufgrund einer fast statischen Fallzahl im Leistungsrecht nach dem AsylbLG eine
angemessene Betreuung mit Personal im Umfang von 3,0 VZÄ gewährleistet werden konnte, ergaben
sich in den weiteren Jahren deutliche Fall- und infolge dessen auch Personalzuwächse. Mit Beschluss
des Verwaltungsvorstands vom 25.08.2015 und des Personal- und Verwaltungsausschuss vom
01.10.2015 wurde u.a. die Einrichtung von 3 weiteren Planstellen für Sachbearbeitung im AsylbLG
vorgesehen, um Stabilität in diesen Leistungsbereich zu bringen. Diese Stabilität ist in Anbetracht
einer weiteren deutlichen Fallsteigerung von Oktober bis November 2015 um über 500 Fälle nahezu
obsolet.
Per 25.11.2015 waren insgesamt 1.230 Fälle nach dem AsylbLG zu betreuen. Die Tendenz ist weiter
steigend. Bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 140 Fällen je VZÄ ermittelt sich ein Personalbedarf
von 8,8 VZÄ, aufgerundet 9 VZÄ. Diesem Bedarf stehen z.Zt. 6 VZÄ gegenüber, so dass sich ein
zusätzlicher Stellenbedarf von 3,0 VZÄ ergibt. Die zeitnahe Gestellung überplanmäßigen Personals ist
geeignet, den Bedarf kurzfristig zu decken. Jedoch ist in Anbetracht der weltweiten
Flüchtlingsproblematik nicht nur von einem vorübergehenden, sondern von einem längerfristigen
Personalbedarf auszugehen, so dass beabsichtigt ist, hierfür entsprechende Planstellen einzurichten.
Die Stellen sind nach A 10 ÜBesG, alternativ nach EG 9 TVöD auszuweisen.
b) Stelleneinrichtung im Umfang von 1,0 VZÄ für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Leistungsbereich nach dem AsylbLG ist derzeit organisatorisch dem Team FB 50/210 zugeordnet.
Neben den Leistungen nach dem AsylbLG sind in diesem Team auch Grundsatzangelegenheiten,
Hilfen nach § 74 SGB XII, die Wohnungssicherungshilfe und die Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabegesetz verortet.
Die Leitung des Teams FB 50/210 obliegt zurzeit der Abteilungsleitung in Personalunion.
Mit der Einrichtung von 3 weiteren Sachbearbeitungsstellen erhöht sich die Leitungsspanne auf
insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie überschreitet damit nicht unerheblich die
Leitungsspannen der Teams FB 50/220 und FB 50/230, die für die Grundsicherung bzw. Hilfe zum
Lebensunterhalt zuständig sind.
Aufgrund der gegebenen Flüchtlingssituation und den hieraus erwachsenen Erfordernissen an
flexiblen Lösungen in der Leistungserbringung innerhalb der Abteilung FB 50/200, aber auch
abteilungsübergreifend, ist die Abteilungsleitung nicht mehr in der Lage, beide Funktionen in
Personalunion auszuüben.
Vorlage FB 11/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2016
Seite: 3/4
Durch Schaffung einer separaten Teamleitung für den Leistungsbereich nach dem AsylbLG wird
einerseits die Qualität in der Leistungserbringung und deren Rechtmäßigkeit gesichert, andererseits
auch die qualitativ hochwertige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Teilabgabe der Teamleitung für die Leistungen nach dem AsylbLG versetzt zudem die
Abteilungsleitung in die Lage, ihre Funktion, aber auch die bei ihr verbleibende Teamleitung für die
Sachgebiete „Besonderen Hilfen“ wahrzunehmen.
Die Teamleitungsfunktion ist, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden Bewertung, zunächst nach A
11 ÜBesG, alternativ EG 10 TVöD auszuweisen.
Durch die Teilabgabe der Teamleitung für den Leistungsbereich nach dem AsylbLG und deren
Herauslösung aus der bisherigen organisatorischen Struktur des Teams FB 50/210 wird die Bildung
eines neuen Teams „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ unumgänglich.
Das Team erhält die Organisationsziffer FB 50/240.
Die zukünftige Organisation der Abteilung FB 50/200 ist dem beigefügten Organigramm zu
entnehmen.
Der Gesamtpersonalrat wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG mit Übersendung einer Durchschrift dieser
Vorlage angehört. Zudem werden der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung, das
Gleichstellungsbüro sowie die Schwerbehindertenvertretung informiert.
Anlage/n:
Organisatorische Struktur des FB 50/200
Vorlage FB 11/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2016
Seite: 4/4
Der Oberbürgermeister
- FB 11/510 Organisationsmanagement
Aachen, 01.12.2015
432-11518
Frau Winkler
Organisatorische Struktur des FB 50/200:
Abteilungsleitung FB 50/200
Herr Prepols ( A 12 ÜBesG)
1,
FBFB 50/201
Grundsatzangelegenheit
Widersprüche
Leistungsvereinbarungen
1,0 VZÄ
Team FB 50/210
Soziale Leistungen/
besondere Hilfen
Teamleitung Herr Prepols
Team FB 50/220
Soziale Leistungen/
Grundsicherung
Teamleitung Herr Hermanns
Team FB 50/230
Soziale Leistungen/
Grundsicherung
Teamleitung Herr Paulus
Team FB 50/240
Leistungen nach dem
AsylbLG
Teamleitung N.N.
Wohnungssicherungshilfe
0,66 VZÄ
Hilfen gem. § 74 SGB XII
in nicht laufenden Fällen
1,0 VZÄ
Bildung und Teilhabe
4,5 VZÄ
Soziale Leistungen/
Grundsicherung
Soziale Leistungen/
Grundsicherung
13,0 VZÄ
11,0 VZÄ
Leistungen nach dem
AsylbLG
zzt. 6,0 VZÄ
geplant 9,0 VZÄ