Daten
Kommune
Aachen
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156404.pdf
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170 kB
Erstellt
29.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Bürgeramt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0108/WP17
öffentlich
FB 11
29.12.2015
Herr Zimmermann
Weiterentwicklung des Servicecenters Call-Aachen (FB 12/200)
sowie Einrichtung von 1,5 Stellen für Mitarbeiter/-innen
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
21.01.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Weiterentwicklung des Servicecenters Call
Aachen gemäß dem vorgestellten Organisations- und Personalentwicklungskonzept zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016 1,5 Stellen, ausgewiesen
nach Entgeltgruppe 5 TVöD für Mitarbeiter/innen im Fachbereich Bürgeramt Abteilung “Servicecenter
Call Aachen“ einzurichten.
Die Stelleneinrichtung erfolgt unter dem Haushaltsvorbehalt mit einer eventuellen Einzelabstimmung
mit der Kommunalaufsicht.
Vorlage FB 11/0108/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2016
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Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
126.663 €
0€
379.989 €
0€
0€
0€
76.700 €*
0€
230.100 €*
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
+49.963 €*
+149.889 €*
Ausreichende Deckung bei
Ausreichende Deckung bei
Verbesserung der
Verbesserung der
Einnahmesituation vorhanden
Einnahmesituation
- Verschlechterung
vorhanden
*
ohne Sach- und Gemeinkosten
KGST-Materialien 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015); Bereich 7
Verwaltungsdienst
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Ausdruck vom: 27.01.2016
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Erläuterungen:
Nach zehnjährigem Bestehen von Call Aachen zeigt sich ein Veränderungsbedarf in der Organisation,
dem Stellenbedarf sowie dem Personaleinsatz.
Die Erbringung der Dienstleistungen des Servicecenters ist durch eine hohe Personalfluktuation
erschwert, die im letzten Jahr zu einem negativen Aufsehen auch im politischen Raum geführt hat.
Der Service-Level der Erreichbarkeit konnte unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr
eingehalten werden. Im Jahr 2014 bis Mai 2015 stand Call Aachen vor der Herausforderung,
insgesamt 20 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb zu
schulen und einzuarbeiten.
In Gesprächen des Fachbereiches Personal und Organisation (FB 11) mit dem Fachbereich
Bürgeramt (FB 12) sowie dem Personalrat ist die Weiterentwicklung des Servicecenters mit dem Ziel
der Stabilisierung des Personalbestandes diskutiert worden. Es wurde sich verständigt, hieraufhin ein
Lösungskonzept zur Organisations- und Personalentwicklung (OE und PE) im Servicecenter Call
Aachen auf den Entscheidungsweg zu bringen. Hierzu wurde der Personalrat der allgemeinen
Verwaltung prozessbegleitend gem. § 65 LPVG informiert. Dieser hat dem Konzept mit
Sitzungsbeschluss vom 12.08.2015 zugestimmt.
A - Neue Organisationsstruktur:
a) Teamkoordination im Servicecenter
Alternativ zur vorhandenen Struktur mit zwei Teamleitungen - davon ist eine bereits lange Zeit
unbesetzt - wird ein schichtführendes Modell in Vollzeit mit Vertretungsfunktionen vorgeschlagen. Die
zwischenzeitlich als treffend abgestimmte Funktionsbezeichnung lautet “Teamkoordination im
Servicecenter“.
Das Modell ermöglicht zwei Funktionen nach EG 8 und in Vertretung zwei Funktionen nach EG 6
vorzuhalten. Dies entspricht auch dem erhöhten Führungsbedarf im Call Aachen. Erfahrungsgemäß
steigt in Organisationseinheiten wie dem Servicecenter der Führungsaufwand, wobei eine Dienstzeit
montags bis freitags durchgehend von 7:00 bis 18:00 Uhr abzudecken ist.
Durch die neue Struktur werden vier Personen – neben der Abteilungsleitung und deren Vertretung –
im laufenden Betrieb zur Verfügung stehen, die Leitungsaufgaben übernehmen.
Organisatorische Konsequenzen:
Die Teamleitungsfunktionen werden durch die Schichtführungen – Funktion
„Teamkoordination im Servicecenter“ – abgelöst, die zur Regelung des alltäglichen
Dienstbetriebes weisungsberechtigt sind.
Aufgaben der Teamkoordination im Servicecenter bzw. der Stellvertretung:
Einbindung in die Telefonie (unter Gleichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
jeweiligen Schicht ernst genommen als „wechselnder Helferinnen und Helfer mit
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Erfahrungsschatz“; hierzu sind gute Erfahrungen anderer Servicecenter bekannt). Zeitanteil
Teamkoordination – 90%. Zeitanteil stellvertretene Teamkoordination – 30%, d.h. 10% bzw.
70% Einbindung in Telefonie.
Coaching in Anwendung der Wissensdatenbank, der Online-Verfahren und Gesprächstraining.
Sicherung der Einhaltung der Ausschaltzeiten durch Beobachtung und ggf. persönliche
Ansprache (dienstbetriebliche Weisungsbefugnisse quasi als „VorarbeiterIn“)
Evtl. Einbindung in die Planung dienstfreier Zeiten.
Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner für persönliche Belange.
Abdeckung der kompletten Schichtzeiten (in den Randzeiten kann somit zukünftig eine
Anwesenheit qualitativ besser abgesichert werden)
(Hinweis: Die Dienst- und Fachaufsicht wird umfassend bei der Abteilungsleitung Call Aachen
und deren Vertretung angesiedelt. Monitoring und Supervision sollen in der
Abteilungsleitungsfunktion wahrgenommen werden.)
Die Organisation von VertreterInnen und Vertretern der Teamkoordination im Servicecenter
schafft die Möglichkeit, Leistungsträgerinnen und Leistungsträger mit Aussicht auf eine
bessere Eingruppierung hoch zu entwickeln und damit an das Servicecenter länger als bisher
zu binden. Die Stellen der Teamkoordination werden nach EG 8 bzw. EG 6 (Vertretungen)
ausgewiesen und die Mitarbeiter/-innen in Folge bei Erfüllung der persönlichen
Voraussetzungen und sodann Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Die
Eingruppierung der schichtführenden Kräfte nach EG 8 bzw. EG 6 wird an die tatsächliche
Wahrnehmung dieser Funktion gebunden.
Personelle Konsequenzen:
Der derzeit einzigen Teamleitung ist die Übernahme einer Teamkoordinationsfunktion
vorbehalten.
Ansonsten wird für den Zugang zur Teamkoordination eine 3-jährige Beschäftigungszeit im
Call Aachen, eine positive Leistungsbeurteilung sowie eine Potentialeinschätzung verlangt.
Für die vertretende Funktion wird mit Blick auf die geringe Zahl der Langzeitbeschäftigten im
Servicecenter auf die Zugangsvoraussetzung der Beschäftigungszeit verzichtet. Von der
schichtführenden Funktion aus ist ein Zugang zu anderen Stellen der Verwaltung
grundsätzlich nur über die sogenannte „Bürgerservicekarriere“ (über den Angestelltenlehrgang
I) möglich. Der Arbeitsvertrag als Beschäftigte/Beschäftigter im Servicecenter Call Aachen
bleibt bei Übernahme in der schichtführenden Funktion (Teamkoordination) bestehen.
b) Sonderfunktionen Telekommunikations-Koordination und Wissensmanagement im
Servicecenter
Die zurzeit bestehenden Sonderfunktionen Telekommunikations-Koordination (TK-Koordination) und
Wissensmanagement werden wie folgt umgestaltet. Der Personalrat wird hierüber mit Schreiben vom
16.12.2015 prozessbegleitend in Ergänzung zum OE- und PE-Konzept informiert:
Der bisherig überwiegende Anteil der TK-Koordination in einer Stelle kann auf ein Mindestmaß
abgesenkt werden, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt die IT-Koordination des FB 12 die
Aufgabeninhalte mit ausführt. Die TK-Koordination soll diesen unterstützend begleiten. Die
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Stellenausweisung soll – wie bei allen anderen Mitarbeitern im Servicecenter – nach EG 5
erfolgen, aufgrund der Sonderfunktion mit entsprechender Zulage nach EG 6.
Um die von Beginn des Servicecenters Call Aachen an gestellten Anforderungen an das
Wissensmanagement zukünftig konsequenter und nachhaltiger fortführen bzw. umsetzen zu
können, erfährt diese Sonderfunktion eine qualitative Aufwertung der Aufgaben durch
Zuordnung im gehobenen Dienst mit gleichzeitiger Übernahme der stellvertretenden
Abteilungsleitung. Zur näheren Begründung:
Die Anforderungen an die Aufbereitung vorhandenen Wissens und die selbstständige
Weiterentwicklung der Wissensdatenbank rechtfertigt auch eine strategische
Neuausrichtung und Anhebung dieser Funktion in den gehobenen Dienst. Wissen wird
zurzeit an verschiedenen Stellen der Verwaltung vorgehalten und bearbeitet. Gerade
die im Jahr 2016 geplante Umstellung auf ein neues Bürgerportal, welches ein
Wissensportal beinhaltet, führt dazu, dass das bei Call Aachen bereit gehaltene Wissen
hierfür aufbereitet werden muss. Die mit den Informationsbereitstellern ohnehin
regelmäßigen Kontakte sind noch intensiver zu nutzen.
Des Weiteren ist Wissen in unterschiedlicher Art bereit zu stellen. Zum einen müssen
die Mitarbeiter/-innen im Servicecenter telefonisch aus der Wissensdatenbank
beauskunften, zum anderen muss dieses Wissen aber auch an den Infopunkten des
Bürgeramtes und den Bürgerservicearbeitsplätzen vorhanden sein. Aus den
Wissensdatensätzen sollten Ausdrucke für die Kunden ermöglicht werden. Das
erfordert andere differenziertere Redaktionssysteme, die allen Anforderungen gerecht
werden.
Die Zugehörigkeit zur bundeseinheitlichen Rufnummer 115 erfordert eine weitere
Schnittstelle zum Wissenssystem, die durch wachsende Anforderungen von Bund und
Land aktuell gehalten werden muss. Auf jeden Fall müssen die TOP 100 der
Wissenssuche in der 115 aktuell sein, da hier auch andere Verbundteilnehmer drauf
zugreifen.
c) MitarbeiterInnen im Servicecenter
Der Beschäftigungsumfang von 25 Wochenstunden ist aus Sicht des Servicecenters für den
Dienstbetrieb optimal. Andererseits besteht aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teils das
Anliegen einer Vollbeschäftigung, dem in einem angemessenen Umfang auch nachgekommen wird.
Für die Einhaltung des Service-Levels bei einer Dienstplangestaltung in 3 Schichten muss die
Relation der Vollzeit- und Teilzeitkräfte den Anruffrequenzen zu verschiedenen Tageszeiten und an
unterschiedlichen Wochentagen genügen (ausreichende Tischbesetzungen). Zudem spielen
individuelle Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit eine Rolle.
Die tarifkonforme Feststellung bleibt, dass die Stellen nicht höher als EG 5 zu bewerten sind. Es
finden unmittelbare Auskünfte aus der Wissensdatenbank und Online-Bearbeitungen wie aus der
Bürger/innenrolle heraus statt (keine sachbearbeitende Funktion). Dieser Bewertungssituation ist von
Beginn an durch die organisatorische Differenzierung in Front Office und Back Office Funktionen
begegnet worden: Die Back Office Stellen wurden unter dem Aspekt einer möglichen
Entwicklungsperspektive innerhalb des Call Aachen nach EG 6 ausgewiesen. Die betriebliche Praxis
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hat jedoch zu der Erkenntnis geführt, dass die vermeintliche qualitative Unterscheidung zwischen den
beiden Funktionen nicht sachgerecht aufrechterhalten werden kann und im Alltag zu Unzufriedenheit
unter den Beschäftigten führt. Gleichwohl besteht einvernehmlich das Anliegen, Perspektiven eher
schaffen als nehmen zu wollen, um zielgruppenspezifisch einen attraktiven Arbeitsbereich zu erhalten
und eine berufliche Weiterentwicklung zu fördern.
Zukünftig wird die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters im Servicecenter grundsätzlich
gleichartig durch alle Kräfte wahrgenommen. Unterschiedliche, bewertungsunabhängige Skills nach
Erfahrung bzw. Spezialisierung sind zur Optimierung des Dienstbetriebs und Einhaltung von ServiceLevels nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht weiterhin ein wechselnder Personaleinsatz bei
der Besetzung der Infopunkte an den Standorten Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz und Katschhof.
Zur Wertschätzung des allgemein stützenden Erfahrungsausbaus und zum Erhalt von Stammkräften
im Servicecenter wird nach 3-jähriger Bewährung im Servicecenter eine persönliche Zulage von 4,5 %
bezogen auf die EG 5 gewährt.
B - Verbesserung der Personalgewinnung und Personalentwicklung im Servicecenter:
a) Personalgewinnung
Da in der Personalgewinnung verschiedene Zielgruppen bzw. Einsatzmöglichkeiten bestehen, sollen
Stellen zukünftig regelkonform ausgeschrieben werden. Die Gewinnung von geeignetem Personal ist
hierbei über ein differenziertes Anforderungsprofil sicherzustellen, welches das Auswahlgeschäft für
FB 12 und FB 11 erleichtert. Der Versuch der internen Besetzung ist grundsätzlich vorrangig. Zur
Beschleunigung der Stellenbesetzungsverfahren und aufgrund der unterschiedlichen Zielgruppen
(inklusive der geringfügig Beschäftigten – siehe Bc)) wird FB 11 dem Personalrat die interne und
externe Ausschreibung gleichzeitig vorlegen. Da die Stellen beim Servicecenter Call Aachen nicht der
Wiederbesetzungssperre unterliegen, soll zeitnah ausgeschrieben werden. Bei freien Stellenanteilen
unter 1,0 werden soweit möglich befristete Stundenaufstockungen weiter genutzt.
Als Mindestqualifikation wird vorzugsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung mit
kaufmännischer bzw. rechtlicher bzw. dienstleistungsbezogener Ausrichtung für die Stammkräfte des
Servicecenters vorausgesetzt. Anforderungen sind zum Beispiel: Vollständigkeit und Aussagekraft
der Bewerbungsunterlagen, Kommunikationsfähigkeit, Beratungskompetenz, Umgangsformen,
Motivation, Sozialkompetenz auch in Bezug auf das Großraumbüro.
Arbeitsvertraglich werden die Bewerberinnen und Bewerber weiterhin als Mitarbeiter im Servicecenter
(Call Agentinnen und Agenten) mit einer 3-jährigen Bleibeverpflichtung eingestellt.
Bei Auffälligkeiten von Unregelmäßigkeiten in der Befristungszeit (ersten 6 Monate) muss der
umgekehrte Weg der Trennung ordnungsgemäß gewählt werden. Dem hierzu angemeldeten Bedarf
seitens FB 12 für arbeitsrechtliche Schulung der Vorgesetzten wird FB 11 nachkommen.
b) Karriereformen
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Für Servicecenter Mitarbeiter/-innen sollen verschiedene Karriereformen möglich werden. Hierbei
wird ein dreijähriger Zeitraum der Beschäftigung im Servicecenter Call Aachen vorausgesetzt. Die Mitarbeiter/innen sowie Führungskräfte können auf den Entscheidungszeitpunkt hinarbeiten, welcher Karriereweg
begangen wird:
- als Stammkraft zugehörig bleibend (s.o.),
- Teamkoordination (s.o.),
- Sachbearbeiter/in im Bürgerservice.
Die Verwaltung öffnet für die Stammkräfte die Weiterentwicklung für eine sachbearbeitende Funktion
im mittleren Dienst vorzugsweise im Bürgerservice. Für den Zugang zu dieser Funktion wird wie bei
der Teamkoordination eine positive Leistungsbeurteilung sowie eine Potentialeinschätzung verlangt.
Beurteilungsmöglichkeiten werden über die verstärkten Einsätze an den Infopunkten Bahnhofplatz
und Katschhof sowie perspektivisch durch Übernahme einfacher Aufgaben des Bürgerservice
(einfache Melderegisterauskünfte) sowie Hospitationen im Bürgerservice verfolgt.
Dies wird mit dem Angebot des Angestelltenlehrgangs I und damit einer zweijährigen Ausbildung
verknüpft. Hierzu soll eine geschlossene Ausschreibung innerhalb des Servicecenters erfolgen.
Diese PE-Maßnahme wird als echter Anreiz einer beruflichen Weiterentwicklung verstanden, die bei
erfolgreichem Abschluss letztlich dem eigenen Fachbereich Bürgeramt im sachbearbeitenden Bereich
der Abteilung Bürgerservice zugutekommt, der auch nach den Erfahrungen der Wiederbesetzung von
Stellen an einer verbesserten Personalgewinnung gelegen ist.
Der Zugang als Mitarbeiter/in im Servicecenter zu anderen Stellen in der Verwaltung kann
grundsätzlich nur über die Bürgerservicekarriere erfolgen.
c) Aushilfs-/ Unterstützungspersonal:
Ausgeschrieben wird zukünftig auch je nach Bedarf für die Zielgruppe unter 10 W’Std. (450 € Kräfte:
Studierende, Familienzuverdienende, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,…).. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass möglichst alle denkbaren Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Dienstpläne
abgebildet werden können. Aus Sicht des FB 12 lassen sich hier pilotenabhängig Einsatzfelder im
Servicecenter Call Aachen definieren. Ansonsten können bestimmte Servicezeiten (Schulferien,
Randzeiten, Sonderaktionen, Vertretungen) durch geringfügig Beschäftigte unterstützt werden. Falls
das Anforderungsprofil niederschwelliger als bei einer Stammkraft zu definieren ist, wird die
Bewertung entsprechend angepasst. Diese werden auf den Stellenbedarf angerechnet
(Bewirtschaftung eines Stundenkontingents nach Maßgabe der Planstellenanzahl; Klärung eines
zweckmäßigen Umfangs in Relation zum Stammpersonal).
C - Stellenbedarf im Servicecenter Call Aachen:
Seitens des Organisationsmanagements des FB 11 wurden in Abstimmung mit dem FB 12 die
Stellenbedarfe im Servicecenter Call Aachen fortschreibungsfähig im Rahmen einer
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Organisationsuntersuchung ermittelt. Betrachtungs- und Berechnungsgrundlage bildete das Jahr
2014. Zudem wurde das Servicecenter mit seinen externen Kunden einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen.
Nachfolgende Leistungsdaten des Servicecenters wurden bei der Berechnung u.a. berücksichtigt:
Arbeiten der Telefonie = 706.767 Fälle,
Arbeiten außerhalb der Telefonie (z.B. email-Bearbeitung, Onlinedienste) = 64.581 Fälle.
Im Hinblick auf die seit Gründung des Servicecenters Call Aachen bestehenden Aufgabenzuwächse
ergibt sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf i.H.v. 1,5 Stellen für Mitarbeiter/innen zur Erledigung der
v.g. Arbeiten:
Bezeichnung
Stellenbedarf Stellenanteil
neu
bisher
Stellenbedarf Call AC - exklusive
Overhead
22,5
20,5
Stellenbedarf Call AC - Overhead
3,9¹
4,5
Stellenbedarf gesamt Call AC
26,4
25,0
Stellenmehrbedarf gesamt Call AC
1,4
Stellenmehrbedarf gesamt Call AC gerundet
1,5
¹) 1 Abteilungsleitung, 1 Wissensmanagement, 1,8 Teamkoordination, 0,1 TK-Koordination
Der seit Gründung des Servicecenters gebildete Overhead bestehend aus der Abteilungsleitung, den
Teamleitungen und der Arbeiten für das Wissensmanagement konnte im Abstimmungsprozess auf 3,9
Stellen reduziert werden. Damit führt die Neuorganisation des Servicecenters und Aufwertung des
Wissensmanagements nicht zu einer Ausweitung des Stellenplans.
Bereits in der Vergangenheit hat FB 12 mit einer bedarfskritischen Sicht bei Veränderungen von
Arbeitsmengen konstruktiv mitgewirkt. Zur Deckung des zusätzlichen Stellenbedarfs für das
Kerngeschäft des Servicecenters werden durch die Fachbereichsleitung des FB 12 unmittelbar
Gespräche mit der ASEAG, APAG, den betroffenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie der
StädteRegion aufgenommen. Ziel ist eine Preisanpassung noch in der ersten Jahreshälfte 2016,
welche eine Deckung des Personalkostenanteils für diese Kunden zur Folge hätte. Das Risiko, dass
die Kunden die Preissteigerung zur Kündigung des Vertragsverhältnisses nutzen, ist in Anbetracht der
haushalterischen Notwendigkeiten bewusst einzugehen.
Die Einhaltung des Service-Levels ist wichtig für die Qualität der Dienstleistung und damit auch die
Kundenzufriedenheit, die bei einer Preiserhöhung einem berechtigten Anspruch genügen muss.
Andererseits ist angesichts der zu bearbeitenden Fälle und der Personalfluktuation eine
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Mehrbelastung der Mitarbeiter/-innen bereits eingetreten. Die Berücksichtigung im Stellenplan 2016
setzt ein positives Signal für Call Aachen und verschafft den notwendigen Handlungsspielraum für FB
11 bei positiver Weiterentwicklung des Servicecenters. Sollten einzelne Kunden auf die Dienste des
Servicecenters verzichten, kann aufgrund der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung die
Stellenbemessung bei tatsächlich eintretender Aufwandsreduzierung nachgesteuert werden. Die
Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut im Personal und Verwaltungsausschuss berichten.
In den Beschlussvorschlag wurde besonders aufgenommen: „Die Stelleneinrichtung erfolgt unter dem
Haushaltsvorbehalt mit einer eventuellen Einzelabstimmung mit der Kommunalaufsicht.“ Dies
bedeutet, dass
die Stelleneinrichtungen, welche im Personal- und Verwaltungsausschuss beschlossen werden,
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes beschlossen werden und in vereinzelten Fällen dann
einer Einzelabstimmung mit der Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Köln) bedürfen. Für das
Servicecenter führt dies zur personalwirtschaftlichen Konsequenz, dass
a)
die 1,5 zusätzlichen Stellen erst ab Rechtskraft des Haushaltes besetzt werden dürfen und
b)
die Besetzung erst dauerhaft vorgenommen werden darf, wenn in Folge des
Preisanpassungsbegehrens der Stadt die Kunden weiterhin die Dienstleistungen des
Servicecenters in Anspruch nehmen und haushaltswirksam die Mehreinnahmen zur Deckung
der zusätzlichen Personalkosten erzielt werden (Besetzungssperre).
Die Umsetzung des OE- und PE-Konzeptes für das Servicecenter kann gemäß der Beschlussfassung
des Verwaltungsvorstandes unabhängig hiervon nach Kenntnisnahme im Personal- und
Verwaltungsausschuss und der ergänzenden Information gegenüber dem Personalrat erfolgen. Hierzu
sind bereits die Geschäftsverteilung in Form von aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibungen für alle
Stellen des Servicecenters und die Stellenausschreibung für Wissensmanagement im Entwurf
zwischen FB 12 und FB 11 abgestimmt. Als nächster Schritt steht eine Informationsveranstaltung für
alle Mitarbeiter/innen unter Beteiligung des FB 11 sowie der Vertretungen (Personalrat,
Gleichstellungsbüro und Schwerbehindertenvertretung) an.
Der Gesamtpersonalrat wird gem. § 75 Nr. 1 LPVG mit Übersendung einer Durchschrift dieser
Vorlage angehört. Der Personal der Allgemeinen Verwaltung, das Gleichstellungsbüro sowie die
Schwerbehindertenvertretung werden zudem informiert.
Anlage/n:
Auszug Organigramm FB 12 - Call Aachen
Vorlage FB 11/0108/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2016
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Fachbereich Bürgeramt
Fachbereichsleitung
Sekretariat
e-government
iT-Systemadministration
Abteilung 12/100 Aachen Mitte - Bürgerservice
Abteilungsleitung
Sonderfunktion
TK-Unterstützung (0,1 Stelle)
(Rest 0,9 Stelle Mitarbeiter im
Servicecenter)
FB 11 - Organisationsmanagement
Abteilung 12/200 Servicecenter Call Aachen
Abteilungsleitung
Wissensmanagement (1,0 Stelle)
Sachbearbeitung/stellv.
Abteilungsleitung
Team 1 Koordination (0,9 Stelle)
Stellv. Teamkoordination (0,3 Stelle)
Team 1
Team 2 Koordination (0,9 Stelle)
Stellv. Teamkoordination (0,3 Stelle)
10,4 Stellen für
Mitarbeiter im Servicecenter
10,0 Stellen für
Mitarbeiter im Servicecenter
Auszug Organigramm FB 12 – Servicecenter Call Aachen
Anlage 1 zur PVA Vorlage für die Sitzung am 21.01.2016