Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156081.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
15.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0332/WP17
öffentlich
15.12.2015
FB 61/200 // Dez. III
Kommunales Wohnungsbauprogramm 2016 - 2020
hier: Ratsantrag der Fraktion Die Grünen
Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen vom
14.12.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.01.2016
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Planungsverwaltung zur Durchführung der dargestellten Prüfungsschritte.
Vorlage FB 61/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Grünen hat in die Ratssitzung am 09.12.2015 den Antrag „Kommunales
Wohnungsbauprogramm 2016 – 2010“ eingebracht und nach dessen Annahme am 14.12.2015 einen
Tagesordnungsantrag dazu für die Sitzung des Planungsausschusses am 14.01.2016 gestellt.
Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, ein Konzept zu erarbeiten und dieses bis zum Jahr 2020
umzusetzen. Dazu werden im Ratsantrag 9 einzelne Prüfaufträge formuliert. Zuletzt soll der Rat die
Verwaltung mit der Bildung einer Projektgruppe „Geschosswohnungsbau“ beauftragen, die aus den
Fachbereichen Immobilienmanagement, Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Bauaufsicht und
Wohnen sowie der gewoge besteht. Über die Ergebnisse soll sowohl im Planungs- als auch im
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss regelmäßig berichtet werden.
Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise
Bereits seit einer Weile finden innerhalb der Verwaltung regelmäßige Treffen statt, bei denen es um
die Suche nach Flächen geht, die für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Die Eignung
kann sich entweder auf den Umbau oder die Errichtung von Gebäuden oder auf das Aufstellen von
Containern beziehen. Aspekte für die Beurteilung sind die Flächenverfügbarkeit, das Planungs- und
Bauordnungsrecht sowie verschiedene funktionale Anforderungen.
In dieser verwaltungsinternen Abstimmungsrunde werden zusätzlich aber auch Flächen auf ihre
Eignung für die Schaffung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge untersucht. Da sich deren
Anforderungen an Wohnraum nicht von denen anderer Personengruppen mit Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein unterscheiden, ist ein erster Schritt in Richtung der im Ratsantrag der
Grünen enthaltenen Prüfaufträge bereits gemacht. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden
Flächenprüfung können entsprechend für die anstehende Untersuchung verwendet werden.
Die Planungsverwaltung schlägt vor, den Prüfumfang nun gemäß dem Ratsantrag auszuweiten und in
einem ersten Schritt die bisher vorliegenden Erkenntnisse zu Flächenpotentialen zusammenzutragen
und auszuwerten:
Baulückenkataster
Flächenpotentiale für Innenverdichtung
Übersicht über mindergenutzte Flächen
Diese Untersuchungen wurden im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt. Darüber hinaus ist eine Zusammenstellung über weitere
Flächen, die einer Umnutzung zugeführt werden können, in Aufstellung.
Die dabei zusammengetragenen Einzelflächen müssen nun auf ihre Eignung für
Geschosswohnungsbau überprüft werden. Das heißt, sie müssen eine entsprechende Mindestgröße
aufweisen, verfügbar sein und sich in einer Umgebung befinden, in der aus städtebaulichen Gründen
Geschosswohnungsbau möglich und rechtlich zulässig ist. Gegebenenfalls kann dies die Änderung
Vorlage FB 61/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
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oder in Einzelfällen die Schaffung von Planungsrecht erfordern. Zuletzt ist die Eignung der Fläche für
den geförderten Wohnungsbau zu klären.
Sollte eine Fläche nicht für Geschosswohnungsbau in Frage kommen, ist sie ggfls. aber geeignet für
den Bau von geförderten Mieteinfamilienheimen.
Parallel werden derzeit bereits alle Wohnbauflächen in laufenden Bebauungsplanverfahren auf die
Umsetzbarkeit von gefördertem Wohnungsbau überprüft. Diese Prüfung ist bislang noch nicht
abgeschlossen. Sie umfasst auch den Aspekt der Genehmigungsfähigkeit vor Rechtskraft des
jeweiligen Bebauungsplanes.
Erst wenn diese Prüfungen durchgeführt sind, kann abgeschätzt werden, mit welchem Aufwand
Flächen für den geförderten Wohnungsbau mobilisiert werden können und in welchem Umfang
Wohnungen errichtet werden können. Dazu sollen 3 Kategorien gebildet werden:
kurzfristige Umsetzbarkeit (Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage von §§ 30, 33, 34 BauGB)
mittelfristige Umsetzbarkeit (Änderung eines Bebauungsplanes erforderlich oder andere
Voraussetzungen zu schaffen)
langfristige Umsetzbarkeit (Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich)
Die angeregte systematische Untersuchung zur Nachverdichtung im Bestand der gewoge sollte
gleichzeitig und in enger Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen.
Das Ergebnis der Flächenprüfung sollte Grundlage der politischen Beratung und Beschlussfassung
zum weiteren Vorgehen in Richtung Umsetzung sein. Dabei ist insbesondere die bisherige
Beschlusslage zum Handlungskonzept Wohnen zu berücksichtigen (WLA / PLA Mai / Juni 2015). Die
Planungsverwaltung geht davon aus, das Ergebnis der Flächenprüfung im 2. Quartal 2016 vorlegen
zu können. In dieser vorgesehen Gesamtschau der Flächenpotentiale sollen als Information auch die
Grundstücke dargestellt werden, auf den Kindertagesstätten errichtet werden sollen. Hierzu gibt es
seit einiger Zeit eine enge Abstimmung zwischen den Fachbereichen Kinder Jugend Schule und
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, bei der es insbesondere um die Standortsuche in den
Sozialräumen geht, in denen es ein hohes Defizit an Kita-Plätzen gibt.
Bebauungspläne zur Schaffung des Planungsrechts für Wohnungsbau genießen im Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ohnehin eine hohe Priorität. Eine weitere Priorisierung ist
kaum denkbar, da alle „Nicht-Wohnungsbau-Verfahren“ ebenfalls von hoher Bedeutung für die
Stadtentwicklung sind (z.B. Campus West).
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion Die Grünen
Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen
Vorlage FB 61/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
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