Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
155999.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0325/WP17
öffentlich
14.12.2015
Dez. III / FB 61/200
Blockinnenbereich Südstraße / Boxgraben / Mariabrunnstraße
hier: Voraussetzungen für die Abwendung des Vorkaufsrechts
nach § 27 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.01.2016
PLA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, das Vorkaufsrecht
im Blockinnenbereich zwischen Südstraße, Reumontstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße nicht
auszuüben und stattdessen die Verwaltung zu beauftragen, mit den Erwerbern vertraglich zu regeln,
dass
- 30 % geförderter Wohnungsbau realisiert wird,
- der vom Fachbereich Umwelt als zu erhalten eingestufte Baumbestand gesichert wird,
- eine öffentliche Durchwegung zwischen Mariabrunnstraße und Südstraße sowie nach Möglichkeit
auch zum Boxgraben realisiert wird und
- eine aufgelockerte Bebauung durch Stadthäuser errichtet wird.
Vorlage FB 61/0325/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Im Block zwischen Südstraße, Reumontstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße gab es seit den
80er-Jahren schon häufiger Bestrebungen zur Realisierung von Wohnbebauung. Zuletzt wurde im
Jahr 2011 über konkretere planerische Überlegungen eines Eigentümers beraten, die den Bau von 10
Wohngebäuden im Blockinnenbereich vorsahen. Diese Planung wurde jedoch nicht weitergeführt.
Bereits 1991 wurde zur Sicherung der städtebaulichen Ziele für die Entwicklung des Bereiches ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (A 102). Dieser beinhaltet den gesamten
Block. Inzwischen wurden für Teilbereiche bereits Bebauungspläne aufgestellt: der Bebauungsplan
Nr. 841 für den südlichen Teil des Blocks sowie der Bebauungsplan Nr. 921 an der Mariabrunnstraße
zum Bau des Parkhauses für das Luisenhospital.
Darüber hinaus wurde 1993 eine Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht erlassen.
Derzeit stehen Teile des Blockinnenbereichs zum Verkauf. Die Stadt könnte auf Grundlage der
Satzung ihr Vorkaufsrecht ausüben und die Flächen erwerben. Von der Planungsverwaltung wurde
geprüft, ob dies zur Erreichung der städtebaulichen Ziele erforderlich ist.
Die Planungsverwaltung sieht diesen Bedarf als nicht gegeben an, wenn mit dem Erwerber eines
Grundstücks im Blockinnenbereich vertraglich geregelt wird, dass dieser sich zur Einhaltung der
planerischen Ziele verpflichtet:
- Gemäß der politischen Beschlusslage ist die Realisierung von 30 % gefördertem Wohnungsbau
umzusetzen.
- Der vorhandene Baumbestand ist vom Fachbereich zu prüfen. Die Bäume, die als zu erhalten
eingestuft werden, sind dauerhaft zu sichern.
- Es ist eine öffentliche Durchwegung zwischen Mariabrunnstraße und Südstraße sowie nach
Möglichkeit auch zum Boxgraben zu realisieren.
- Die Bebauung ist in aufgelockerter Bauweise zu errichten.
Darüber hinaus ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Vorlage FB 61/0325/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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Übersichtsplan