Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156359.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
18.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0341/WP17
öffentlich
18.12.2015
Dez. III / FB 61/200
Altstadtquartier Büchel
hier: Weiteres Vorgehen zur Umsetzung des Wettbewerbs
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.01.2016
14.01.2016
B0
PLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0341/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
In der Sitzung des Planungsausschusses am 10. Dezember 2015 wurde das Ergebnis des
Wettbewerbs „Altstadtquartier Büchel“ vorgestellt. Anschließend hat der Ausschuss die Verwaltung
beauftragt,
zeitnah die Programmberatung vorzubereiten,
den Zeitplan für die weiteren Planungsschritte vorzustellen und
Vorschläge für das weitere Verfahren zur hochbaulichen Qualifizierung in den einzelnen
Blocks zu machen.
Zeitplan und Verfahrensvorschläge
Diese beiden Themen sind in Bearbeitung. Das Ergebnis soll in den Sitzungen der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte und des Planungsausschusses im Februar vorgestellt und beraten werden.
Der Zeitplan umfasst dabei nicht ausschließlich die planungsrechtlichen Schritte, sondern parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplanes müssen auch liegenschaftliche Aspekte bearbeitet werden. Unter
anderem bedarf es der Klärung mit den Eigentümern im Plangebiet, wie die Stadt in die Lage versetzt
werden kann, frühzeitig in den Besitz der für die Herstellung der öffentlichen Flächen erforderlichen
Grundstücke zu gelangen (Ankauf, Tausch). Darüber hinaus ist mit der Bezirksregierung
abzustimmen, welche Schritte zur Vorbereitung der Ausweitung der Sperrgebietsverordnung
erforderlich sind.
In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob und auf welche Weise der Bau des Laufhauses eventuell
schon vorgezogen, das heißt vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, auf den Weg gebracht
werden kann. Dies gilt auch für weitere Teilbereiche wie beispielsweise das heutige
Parkhausgrundstück.
Programmberatung
Der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Durchführung der Programmberatung ist hingegen größer.
Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht benannt werden. Es wird angestrebt, die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf jeden Fall im 1. Halbjahr 2016 durchzuführen.
Zunächst ist der Siegerentwurf des Büros Chapman Taylor zu überarbeiten sowie konkreter
auszuarbeiten, damit er als Grundlage für den Bebauungsplan verwendet werden kann. Der Auftrag
an das Büro wird voraussichtlich im Januar vergeben werden können. In der Überarbeitung sind die
Empfehlungen des Preisgerichts zu berücksichtigen. Insbesondere die Lage der vorgesehenen Kita ist
zu verändern (siehe beigefügter Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll). Weitere
Veränderungsbedarfe von Details werden sich ergeben aus der Beteiligung der Fachbereiche, die
Anfang 2016 durchgeführt werden soll. Grundsätzlich sind Wettbewerbsentwürfe aufgrund der
knappen Zeit sowie der Tatsache, dass sie ohne Rückkoppelung mit der Kommune erstellt werden
(müssen), nicht so konkret ausgearbeitet, dass alle rechtlichen sowie funktionalen Grundlagen
berücksichtigt werden konnten (z.B. Feuerwehraufstellflächen oder Schleppkurven für Müllfahrzeuge).
Nicht zuletzt sind Gespräche mit den Eigentümern der Schlüsselgrundstücke zu führen, in denen es
Vorlage FB 61/0341/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 2/3
um die Umsetzbarkeit des Entwurfes bezogen auf die Verteilung der geplanten Nutzungen, die
vorgeschlagenen neuen Grundstückszuschnitte und weitere grundlegende Fragen gehen wird.
Aufstellungsbeschluss
Als erster Schritt zur Schaffung von Planungsrecht wurde nach vorheriger Beratung in der
Bezirksvertretung in der Sitzung des Planungsausschusses am 5. Dezember 2013 bereits der
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Nikolausstraße,
Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße und Büchel gefasst. Die damals benannten
städtebaulichen Ziele wurden inzwischen durch die Auslobung des Wettbewerbs weiter konkretisiert.
Bezogen auf das Raumprogramm enthielt die Auslobung teilweise Spielräume. Daher schlägt die
Verwaltung vor, in der nächsten Sitzung im Februar einen Aufstellungsbeschluss mit einer
konkretisierten, an den Siegerentwurf angepassten Zielsetzung zu fassen.
Zielsetzung A 250 / beschlossen am 5.12.2013:
Das Gebiet soll sowohl strukturell, als auch bezüglich der Nutzung zu einem vollwertigen Teil
der Innenstadt entwickelt werden.
Übergreifendes städtebauliches Ziel für den gesamten Bereich ist die Aufwertung,
städtebauliche Neuordnung und Schaffung einer Kerngebietsnutzung mit einem hohen Anteil
an Wohnungen.
Neben den kerngebietstypischen Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen soll
grundsätzlich in den Obergeschossen auch Wohnen ermöglicht werden.
Die Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden.
Innerhalb des für Prostitutionszwecke verbleibenden Straßenabschnittes ist eine
Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten
Laufhauses erreicht werden soll.
Zielsetzung Wettbewerb / Entwurf Chapman Taylor
Diese allgemeine Zielsetzung wurde für den Wettbewerb näher konkretisiert, indem ein
Raumprogramm mit einer exakte Auflistung der zu realisierenden Nutzungen mit Vorgaben zur
Bruttogeschossfläche (BGF) erstellt und politisch beschlossen wurde. Dabei wurde insbesondere der
Wohnanteil festgelegt mit einem Anteil von 50 bis 60% der Gesamt-BGF des Plangebietes, im
Siegerentwurf sind 52,5 % vorgesehen. Diese Quote soll in der Konkretisierung des
Aufstellungsbeschlusses festgeschrieben werden.
Daneben enthält das Raumprogramm neben den kerngebietstypischen Nutzungen wie Einzelhandel,
Büros und Gastronomie auch den Bau einer 4-gruppigen Kita.
Ein weiteres wesentliches Thema soll die Durchwegung sowie die Platzbildung im Inneren des neuen
Quartiers werden.
Anlage/n:
Beurteilung des Preisgerichts zum Entwurf des Büros Chapman Taylor
Städtebaulicher Entwurf des Büros Chapman Taylor
Vorlage FB 61/0341/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 3/3
Städtebaulicher Entwurf Büro Chapman Taylor