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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
156371.pdf
Größe
335 kB
Erstellt
17.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:41
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0339/WP17 öffentlich 17.12.2015 Dez. III / FB 61/400 Sachstandsbericht Baustellenmanagement; Antrag CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt vom 22.09.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.01.2016 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Finanzielle Auswirkungen keine Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2015 Seite: 1/4 Erläuterungen: Die Fraktionen von CDU und SPD bitten mit Antrag vom 22.09.2015 um einen Sachstandsbericht zum Baustellenmanagement, insbesondere wird eine Bewertung der bisherigen Maßnahmen erbeten sowie ein Zwischenbericht bezüglich der neu besetzten Stelle. Sachstandsbericht: Bis zur Einführung des EDV-unterstützten Baustellenmanagements (BSIS) wurden Verkehrsanordnungen für städtische Neubaumaßnahmen durch den Straßenbaulastträger (61/700) gefertigt. Verkehrsanordnungen für städtische Unterhaltungsmaßnahmen wurden und werden auch weiterhin durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) in eigener Zuständigkeit gefertigt. Ebenso fertigte und fertigt auch weiterhin strassen.nrw in eigener Zuständigkeit Verkehrsanordnungen zu Maßnahmen an Straßen, die in ihrer Baulast liegen. Für Baumaßnahmen anderer Versorgungsträger und für private Baumaßnahmen lag die Zuständigkeit für das Erteilen der erforderlichen Verkehrsanordnungen bei der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzung (61/400). Ende 2013 wurde das EDV-unterstütze Baustellenmanagement eingeführt. Organisatorisch und inhaltlich wurde die Aufgabe der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzung (61/400) zugeordnet. Zum gleichen Zeitpunkt wurde aufgrund der zu erwartenden Synergieeffekte auch die Zuständigkeit für die Erteilung der Verkehrsanordnungen für städtische Neubaumaßnahmen von der Abteilung 61/700 in die Abteilung 61/400 verlagert. Seit Ende 2013 werden somit alle Baustellen – mit Ausnahme der Unterhaltungsmaßnahmen - in der Abteilung 61/400 koordiniert und die erforderlichen Verkehrsanordnungen erteilt. Zurzeit werden ca. 2.500 Verkehrsanordnungen pro Jahr von zwei Vollzeitkräften bearbeitet. Im FB 61 findet in der Abteilung 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen derzeit eine Organisationsüberprüfung statt, in deren Verlauf auch die Frage der Personalbemessung geklärt werden wird. Die Koordination erfolgt zum einen über die abteilungs- und fachbereichsübergreifenden und auf langfristige Planung ausgerichteten Infrastrukturgespräche, in denen schon konkurrierende Baumaßnahmen identifiziert werden. Die Konkurrenz ergibt sich entweder aus der Lage der Baustelle selber oder aber daraus, dass eine Baustelle auf der Umleitungsstrecke einer anderen Baustelle liegen würde. In Abhängigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird bereits in diesen Gesprächen u.U. auch festgelegt, dass Maßnahmen nicht gleichzeitig durchgeführt werden sollen. Zum anderen finden unter der Leitung der Straßenverkehrsbehörde quartalsweise Baustellenkoordinierungsgespräche statt, an denen neben den Versorgungsträgern auch der Straßenbaulastträger (61/700), die Signaltechnik (61/300), der Baubetriebshof (E 18), die ASEAG, die Polizei etc. beteiligt sind. Gegenstand dieser Besprechungen sind geplante Maßnahmen für das laufende Kalenderjahr, die ggf. aber auch für das Folgejahr noch greifen. Auch hier werden Abläufe koordiniert, ggf. werden Maßnahmen auch geschoben, wenn einem zeitgleichen Arbeiten wegen der zu erwartenden Behinderungen nicht zugestimmt werden kann. Private Baumaßnahmen, die bekannt sind, werden in diese Planungen/Koordinierungen einbezogen. Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2015 Seite: 2/4 Die Ergebnisse der Gespräche werden jeweils in Protokollen festgehalten und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund, dass sich zu den zuvor beschriebenen geplanten und bekannten Maßnahmen z.B. unaufschiebbare Notmaßnahmen oder zuvor nicht bekannte private Baumaßnahmen gesellen, ist eine Flexibilität in der Koordination zwingend erforderlich. Die Stadt Aachen hat mit einem Straßennetz von ca. 790 km alleine einen geplanten Straßenerneuerungsaufwand pro Jahr auf einer Strecke von ca. 20 km. Hinzu kommen die Erneuerungen des Ver- und Entsorgungsnetzes mit einer Länge von 8.000 km und ca. 100 – 150 Einzelprojekten jährlich. Darüber hinaus führen Notmaßnahmen und private Baumaßnahmen zu Eingriffen in das Verkehrsgeschehen. Wenngleich ein konfliktfreier Ablauf immer das oberste Ziel ist, lassen sich bei allem Koordinierungsaufwand räumliche oder zeitliche Konflikte leider nicht immer vermeiden. Es bleibt festzuhalten, dass die Verwaltung einen hohen aber auch zweifelsfrei notwendigen Koordinierungsaufwand betreibt, um das gesamte Baustellenvolumen abzuwickeln. Alle Maßnahmen im städtischen Verkehrsnetz müssen mit der Straßenverkehrsbehörde kommuniziert werden und können von dort bewertet werden. Hier werden bei der Bearbeitung mögliche Konfliktsituationen erkannt, so dass angemessen reagiert werden kann. Vor dem Hintergrund, dass strassen.nrw. nicht mit dem VMS-Programm arbeitet, kann auch eine Koordinierung der Maßnahmen hierüber nicht erfolgen. Insofern findet hier eine Koordinierung über das konventionelle Anhörverfahren statt. Gestört wird die Koordination bisweilen dadurch, dass Anträge auf Erteilung der Verkehrsanordnungen durch die Träger von Baumaßnahmen teilweise zu kurzfristig gestellt werden. Sie sind gleichwohl aber mit einer hohen Dringlichkeitsstufe versehen, so dass die Erwartungshaltung, kurzfristig eine Verkehrsanordnung zu erhalten, entsprechend hoch ist. Damit diese Problematik nicht ausufert, werden mit den Verantwortlichen sukzessive Gespräche geführt. Neben der zuvor beschriebenen Koordination ist aber auch die Kommunikation zu Baustellen ein wesentlicher und an Bedeutung zunehmender Bestandteil des Baustellenmanagements. Es werden regelmäßig und zum Teil weit vor Maßnahmenbeginn Bürgerinformationen durchgeführt und Pressemittelung herausgegeben. Ein anderes Instrument der Kommunikation stellt das Baustelleninformationssystem (BSIS) dar. Intern werden alle Maßnahmen im System erfasst und verortet, so dass zu jeder Zeit jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin der/die an das System angeschlossen ist, Auskunft über anstehende Maßnahmen geben kann. Um das System aber für die BürgerInnen übersichtlich zu halten und nicht zu überfrachten, werden nur die Maßnahmen ins Netz gestellt, die von langer Dauer sind und/oder an wichtigen Knotenpunkten stattfinden und/oder mit erheblichen verkehrlichen Beeinträchtigungen einhergehen. Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2015 Seite: 3/4 Über die Bürgerinformationen, die Pressemitteilungen und das Baustelleninformationssystem hinaus ist aber auch die Kommunikation/Information an der Baustelle selber für den Bürger/die Bürgerin von besonderer Bedeutung. Zu dieser Thematik finden derzeit unter der Federführung der Straßenverkehrsbehörde intensive Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten (STAWAG, Straßenbaulastträger, Baubetriebshof, Fachbereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit und dem mit dem Thema Kommunikation betrauten Referenten des Oberbürgermeisters) statt. Fazit: Die Einführung des EDV-unterstützenden Baustellenmanagements hat dazu geführt, dass die Baustellen besser koordiniert und übersichtlich dargestellt werden können. Darüber hinaus kann die Frage der räumlichen Auswirkung besser beurteilt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten über das System zeitnah aktuelle Informationen zur Lage und Dauer der Baustelle, zur empfohlenen Umleitungsstrecke und zum Ansprechpartner. Gleichzeitig muss aber auch festgestellt werden, dass sich der Bearbeitungsaufwand aufgrund der steigenden Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger in den letzten beiden Jahren potenziert hat. Anlage/n: - Antrag der CDU- und SPD- Fraktionen im Rat der Stadt vom 22.09.2015 Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2015 Seite: 4/4