Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156371.pdf
Größe
335 kB
Erstellt
17.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0339/WP17
öffentlich
17.12.2015
Dez. III / FB 61/400
Sachstandsbericht Baustellenmanagement;
Antrag CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt vom 22.09.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.01.2016
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der
Antrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2015
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Die Fraktionen von CDU und SPD bitten mit Antrag vom 22.09.2015 um einen Sachstandsbericht zum
Baustellenmanagement, insbesondere wird eine Bewertung der bisherigen Maßnahmen erbeten
sowie ein Zwischenbericht bezüglich der neu besetzten Stelle.
Sachstandsbericht:
Bis zur Einführung des EDV-unterstützten Baustellenmanagements (BSIS) wurden
Verkehrsanordnungen für städtische Neubaumaßnahmen durch den Straßenbaulastträger (61/700)
gefertigt. Verkehrsanordnungen für städtische Unterhaltungsmaßnahmen wurden und werden auch
weiterhin durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) in eigener Zuständigkeit gefertigt. Ebenso fertigte
und fertigt auch weiterhin strassen.nrw in eigener Zuständigkeit Verkehrsanordnungen zu
Maßnahmen an Straßen, die in ihrer Baulast liegen. Für Baumaßnahmen anderer Versorgungsträger
und für private Baumaßnahmen lag die Zuständigkeit für das Erteilen der erforderlichen
Verkehrsanordnungen bei der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzung (61/400).
Ende 2013 wurde das EDV-unterstütze Baustellenmanagement eingeführt. Organisatorisch und
inhaltlich wurde die Aufgabe der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzung (61/400) zugeordnet.
Zum gleichen Zeitpunkt wurde aufgrund der zu erwartenden Synergieeffekte auch die Zuständigkeit
für die Erteilung der Verkehrsanordnungen für städtische Neubaumaßnahmen von der Abteilung
61/700 in die Abteilung 61/400 verlagert.
Seit Ende 2013 werden somit alle Baustellen – mit Ausnahme der Unterhaltungsmaßnahmen - in der
Abteilung 61/400 koordiniert und die erforderlichen Verkehrsanordnungen erteilt. Zurzeit werden ca.
2.500 Verkehrsanordnungen pro Jahr von zwei Vollzeitkräften bearbeitet. Im FB 61 findet in der
Abteilung 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen derzeit eine Organisationsüberprüfung statt,
in deren Verlauf auch die Frage der Personalbemessung geklärt werden wird.
Die Koordination erfolgt zum einen über die abteilungs- und fachbereichsübergreifenden und auf
langfristige Planung ausgerichteten Infrastrukturgespräche, in denen schon konkurrierende
Baumaßnahmen identifiziert werden. Die Konkurrenz ergibt sich entweder aus der Lage der Baustelle
selber oder aber daraus, dass eine Baustelle auf der Umleitungsstrecke einer anderen Baustelle
liegen würde. In Abhängigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird bereits in diesen
Gesprächen u.U. auch festgelegt, dass Maßnahmen nicht gleichzeitig durchgeführt werden sollen.
Zum anderen finden unter der Leitung der Straßenverkehrsbehörde quartalsweise
Baustellenkoordinierungsgespräche statt, an denen neben den Versorgungsträgern auch der
Straßenbaulastträger (61/700), die Signaltechnik (61/300), der Baubetriebshof (E 18), die ASEAG, die
Polizei etc. beteiligt sind. Gegenstand dieser Besprechungen sind geplante Maßnahmen für das
laufende Kalenderjahr, die ggf. aber auch für das Folgejahr noch greifen. Auch hier werden Abläufe
koordiniert, ggf. werden Maßnahmen auch geschoben, wenn einem zeitgleichen Arbeiten wegen der
zu erwartenden Behinderungen nicht zugestimmt werden kann.
Private Baumaßnahmen, die bekannt sind, werden in diese Planungen/Koordinierungen einbezogen.
Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2015
Seite: 2/4
Die Ergebnisse der Gespräche werden jeweils in Protokollen festgehalten und allen Beteiligten zur
Verfügung gestellt.
Vor dem Hintergrund, dass sich zu den zuvor beschriebenen geplanten und bekannten Maßnahmen
z.B. unaufschiebbare Notmaßnahmen oder zuvor nicht bekannte private Baumaßnahmen gesellen, ist
eine Flexibilität in der Koordination zwingend erforderlich.
Die Stadt Aachen hat mit einem Straßennetz von ca. 790 km alleine einen geplanten
Straßenerneuerungsaufwand pro Jahr auf einer Strecke von ca. 20 km. Hinzu kommen die
Erneuerungen des Ver- und Entsorgungsnetzes mit einer Länge von 8.000 km und ca. 100 – 150
Einzelprojekten jährlich. Darüber hinaus führen Notmaßnahmen und private Baumaßnahmen zu
Eingriffen in das Verkehrsgeschehen. Wenngleich ein konfliktfreier Ablauf immer das oberste Ziel ist,
lassen sich bei allem Koordinierungsaufwand räumliche oder zeitliche Konflikte leider nicht immer
vermeiden.
Es bleibt festzuhalten, dass die Verwaltung einen hohen aber auch zweifelsfrei notwendigen
Koordinierungsaufwand betreibt, um das gesamte Baustellenvolumen abzuwickeln. Alle Maßnahmen
im städtischen Verkehrsnetz müssen mit der Straßenverkehrsbehörde kommuniziert werden und
können von dort bewertet werden. Hier werden bei der Bearbeitung mögliche Konfliktsituationen
erkannt, so dass angemessen reagiert werden kann.
Vor dem Hintergrund, dass strassen.nrw. nicht mit dem VMS-Programm arbeitet, kann auch eine
Koordinierung der Maßnahmen hierüber nicht erfolgen. Insofern findet hier eine Koordinierung über
das konventionelle Anhörverfahren statt.
Gestört wird die Koordination bisweilen dadurch, dass Anträge auf Erteilung der
Verkehrsanordnungen durch die Träger von Baumaßnahmen teilweise zu kurzfristig gestellt werden.
Sie sind gleichwohl aber mit einer hohen Dringlichkeitsstufe versehen, so dass die Erwartungshaltung,
kurzfristig eine Verkehrsanordnung zu erhalten, entsprechend hoch ist. Damit diese Problematik nicht
ausufert, werden mit den Verantwortlichen sukzessive Gespräche geführt.
Neben der zuvor beschriebenen Koordination ist aber auch die Kommunikation zu Baustellen ein
wesentlicher und an Bedeutung zunehmender Bestandteil des Baustellenmanagements. Es werden
regelmäßig und zum Teil weit vor Maßnahmenbeginn Bürgerinformationen durchgeführt und
Pressemittelung herausgegeben.
Ein anderes Instrument der Kommunikation stellt das Baustelleninformationssystem (BSIS) dar.
Intern werden alle Maßnahmen im System erfasst und verortet, so dass zu jeder Zeit jeder
Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin der/die an das System angeschlossen ist, Auskunft über anstehende
Maßnahmen geben kann.
Um das System aber für die BürgerInnen übersichtlich zu halten und nicht zu überfrachten, werden
nur die Maßnahmen ins Netz gestellt, die von langer Dauer sind und/oder an wichtigen Knotenpunkten
stattfinden und/oder mit erheblichen verkehrlichen Beeinträchtigungen einhergehen.
Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2015
Seite: 3/4
Über die Bürgerinformationen, die Pressemitteilungen und das Baustelleninformationssystem hinaus
ist aber auch die Kommunikation/Information an der Baustelle selber für den Bürger/die Bürgerin von
besonderer Bedeutung.
Zu dieser Thematik finden derzeit unter der Federführung der Straßenverkehrsbehörde intensive
Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten (STAWAG, Straßenbaulastträger, Baubetriebshof,
Fachbereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit und dem mit dem Thema Kommunikation betrauten
Referenten des Oberbürgermeisters) statt.
Fazit:
Die Einführung des EDV-unterstützenden Baustellenmanagements hat dazu geführt, dass die
Baustellen besser koordiniert und übersichtlich dargestellt werden können. Darüber hinaus kann die
Frage der räumlichen Auswirkung besser beurteilt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten über das System zeitnah aktuelle Informationen zur Lage und
Dauer der Baustelle, zur empfohlenen Umleitungsstrecke und zum Ansprechpartner.
Gleichzeitig muss aber auch festgestellt werden, dass sich der Bearbeitungsaufwand aufgrund der
steigenden Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger in den letzten beiden Jahren potenziert hat.
Anlage/n:
- Antrag der CDU- und SPD- Fraktionen im Rat der Stadt vom 22.09.2015
Vorlage FB 61/0339/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2015
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