Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156533.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
22.12.15, 12:00
Aktualisiert
14.02.17, 20:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0342/WP17
öffentlich
35038-2015
22.12.2015
Dez. III / FB 61/200
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte /
ehemalige Brauerei
hier: Aufstellungsbeschluss
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Bezirksvertretung
Aachen-Haaren vom 30.06.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.01.2016
25.02.2016
B3
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,
-
Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,
-
Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,
-
Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende
Freihaltung von Bebauung
die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,
-
Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,
-
Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,
-
Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende
Freihaltung von Bebauung
die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Haaren.
Damit gilt der gemeinsame Antrag der CDU, SPD und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung
Aachen-Haaren vom 30.06.2015 beschlossen in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am
02.09.2015 als behandelt.
Vorlage FB 61/0342/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Planungsanlass
Am 02.09.2015 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren ein gemeinsamer Antrag der
Fraktionen vom 30.06.2015 behandelt. Darin wird für den Baublock im Bereich der ehemaligen
Brauerei zwischen Alt-Haarener-Straße und Germanusstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes
gefordert. Der Antrag wurde von der Bezirksvertretung angenommen.
Für den Bereich sollen folgende Ziele in einem Bauleitplanverfahren konkretisiert werden:
-
weitgehende Schließung der Blockrandbebauung
-
Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär
-
Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock
-
Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende
Freihaltung von Bebauung.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Am 18.04.2007 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und am 19.04.2007 im PLA die
Rahmenplanung zur Ortsmitte Haaren als Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortskerns
beschlossen. In diesem Jahr wurde darauf aufbauend für den gesamten Stadtteil das integrierte
Handlungskonzept Haaren aufgestellt. Ziel ist es, neuen Wohnraum im Ortrszentrum zu schaffen, den
öffentlichen Raum und die Freiräume umzugestalten und aufzuwerten, sowie neue
Wegeverbindungen aufzuzeigen.
Dem Bereich um die ehemalige Brauerei wird in der Rahmenplanung eine wichtige Funktion
zugeschrieben, da er zwischen wichtigen zentralen Nutzungen liegt. In der Rahmenplanung werden
im Wesentlichen drei Maßnahmen vorgeschlagen:
1.
Blockrandschließung im Norden
Es wird empfohlen den Baublock in Abgrenzung zu dem solitär liegenden Kirchengebäude im Norden
zu schließen. Durch die Blockrandbebauung entstehen neue urbane Räume im Umfeld der Kirche.
2.
Wegeverbindungen durch den Baublock
Es werden vorhandene Lücken und Durchgänge dargestellt, die sich für Wegeverbindungen eignen
und wodurch kurze Wege zwischen Marktplatz, Kirche und den sozialen Einrichtungen leicht
hergestellt werden können.
3.
Mischnutzung und Parkplätze im Blockinnenbereich
Für den Blockinnenbereich wird in der Rahmenplanung ein Potential für eine Bebauung gesehen. Als
Nutzung wird Wohnen und Gewerbe empfohlen. Darüber hinaus wird die Fläche für zentrumsnahe
Parkplätze als geeignet eingestuft.
Vorlage FB 61/0342/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 2/3
In dem vorliegenden Antrag werden die Ziele der Rahmenplanung aufgegriffen. Nur bei der
Bewertung des Blockinnenbereiches wird davon abgewichen und eine weitgehende Freihaltung von
Bebauung gefordert.
Die Freihaltung des Blockinnenbereiches von Bebauung zugunsten von Grünstrukturen ist eine
klassische städtebauliche Form des Baublocks. Insbesondere aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens auf der Alt-Haarener-Allee ist ein ruhiger Rückbereich städtebaulich
gerechtfertigt.
3.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich zwischen Alt-Haarener-Allee, Germanusstraße und Kirche
einen Bebauungsplan mit folgenden städtebaulichen Zielen aufzustellen:
-
weitgehende Schließung der Blockrandbebauung
-
Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär
-
Sicherstellung von Fußwegeberbindungen durch den Baublock
-
Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende
Freihaltung von Bebauung.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015
Vorlage FB 61/0342/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2016
Seite: 3/3