Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156087.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
15.12.15, 12:00
Aktualisiert
19.08.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0334/WP17
öffentlich
15.12.2015
FB 61/200 // Dez. III
Bebauungsplan - Vaalser Straße/ Hammerweg hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.01.2016
14.01.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Konversion des Gewerbegebietes in ein Wohngebiet und Lösung des vorhandenen
Immissionskonfliktes
-
Sicherung einer fußläufigen Durchwegung und Schaffung der Voraussetzung für 30 %
öffentlich geförderte Wohnungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle
Arrondierungsmöglichkeit der Bebauung am Hammerweg
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Vaalser Straße/Hammerweg- für den Planbereich zwischen
Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Hammerweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Konversion des Gewerbegebietes in ein Wohngebiet und Lösung des vorhandenen
Immissionskonfliktes
-
Sicherung einer fußläufigen Durchwegung und Schaffung der Voraussetzung für 30 %
öffentlich geförderte Wohnungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle
Arrondierungsmöglichkeit der Bebauung am Hammerweg
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Vaalser Straße/Hammerweg- für den Planbereich zwischen
Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Hammerweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0334/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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Erläuterungen:
Bebauungsplan -Vaalser Straße/Hammerwegzwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Hammerweg
hier:
Aufstellungsbeschluss
1. Ziel und Zweck der Planung
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses liegt westlich der Aachener Innenstadt an der
Vaalser Straße. An der Hauptradialen, die Aachen mit den Niederlanden verbindet, hat sich eine
Gemengelage aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen etabliert. Durch die hohe Nachfrage nach
zentralen Wohnlagen werden die gewerblichen Nutzungen im Quartier zwischen der Vaalser Straße
und dem Hammerweg sukzessive aufgegeben und durch Wohnnutzungen ersetzt. Begründet wird
diese Entwicklung durch den anhaltenden Bedarf für Wohnraum im Stadtgebiet und dem
wirtschaftlichen Anreiz durch die Konversion gewerblicher Nutzflächen in höherwertige
Wohnnutzungen.
Dieser Wandlungsprozess hat zum Teil schon in der Hanbrucher Straße, am Hammerweg und der
Vaalser Straße stattgefunden, so dass der größte Teil bereits baulich vollzogen wurde. Die bisherigen
Umwandlungen der gewerblichen Vornutzungen in Wohnnutzungen wurden aus dem Bestand heraus
vollzogen, so dass sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach der Maßgabe der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch ergeben hat und ein grundsätzlicher
Genehmigungsanspruch bestand.
Im Zentrum des Quartiers liegt der Gewerbebetrieb AMK –Aachener Misch- und Knetmaschinenfabrik
GmbH und Co KG, ein Maschinenbaubetrieb, der Verarbeitungsmaschinen für Bäckereien produziert.
Die Eigentümer dieses flächenmäßig größten Gewerbebetriebes im Quartier haben die Grundstücke
an einen Grundstücksentwickler verkauft, der auf dem Gelände Wohnungsbau entwickeln will. Die
Konversion gewerblicher Nutzungen in Wohnnutzungen an dieser Stelle ist grundsätzlich
wünschenswert, da der Wandlungsprozess im Umfeld weitgehend abgeschlossen ist und sich das
Quartier von einer Gemengelage zu einem Wohngebiet gewandelt hat und ein innenstadtnahes
Wohnraumpotential mit einer hohen Qualität geschaffen wird. Durch eine Schließung des Blockrandes
ergibt sich eine gute und relativ ruhige Wohnlage im Innenbereich. Die Nähe zur Innenstadt, die gute
Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr und dieNaherholungsmöglichkeit im
Westpark schaffen am Standort hervorragende Wohnbedingungen.
Der Vorhabenträger hat bereits ein architektonisches Konzept zur Bebauung des Grundstücks
entwickelt und am 19.11.2015 im Architektenbeirat vorgestellt. Die Neuplanung als Gesamtensemble
besteht aus einer Blockrandbebauung/ Baulückenschließung entlang der Vaalser Straße sowie einer
Bebauung des Blockinnenbereiches. Der Innenbereich wird entlang der Grundstücksgrenzen mit einer
1- bis 2 -geschossigen Grenzbebauung bzw. parallel zur Grenze errichteten Gebäuden eingerahmt.
Vorlage FB 61/0334/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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Zwischen diesen Riegeln wird mittig eine aus dem Boden herausragende Tiefgarage angeordnet.
Dazwischen werden punkförmige weitere Volumen angeordnet. Die Gebäude sind versetzt, um
Freiräume größer erscheinen zu lassen. Der Architektenbeirat begrüßt die Umnutzung des Geländes
und die Planung einer verdichteten urbanen Bebauung. Er empfiehlt, zu den Nachbargrundstücken
eine räumliche Vernetzung in Form einer fußläufigen Durchwegung vorzunehmen, um das Viertel zu
beleben und zu stärken. Insbesondere die Verbindung zum Hammerweg im Bereich der
Kaffeerösterei wird als sehr wichtig angesehen. In diesem Kontext soll die vorgesehene geschlossene
grenzständige Bebauung im Bereich der auf dem Nachbargrundstück bestehenden ebenfalls
grenzständigen Garagen geprüft werden, die bislang eine starke Barriere bildet. Weiterhin bestehen
Bedenken gegen die geplanten hinteren Wohngebäude, die unmittelbar an den bestehenden
Gewerbebetrieb der Kaffeerösterei anschließen. Die zu geringen Abstände zwischen der
schutzwürdigen Wohnnutzung und dem emittierenden Betrieb einerseits städtebaulich fragwürdig und
andererseits sind immissionsschutzrechtlich klärungsbedürftig. Durch die nachrückende
Wohnbebauung an einen bestehenden Gewerbebetrieb muss für die Wohnnutzung der Nachweis
einer Gebietsverträglichkeit erbracht werden. Auch nach einer Aufgabe der gewerblichen Nutzung und
Abriss des Gebäudes der Kaffeerösterei würde ein Grundstück zurückbleiben, das eine
umgebungsadäquate Bebauung nicht mehr zulassen würde. Hierin sieht der Beirat einen Konflikt in
der städtebaulichen Entwicklung, da die vorgestellte Neubebauung an dieser Stelle nicht angemessen
auf die prägende Bestandsbebauung Rücksicht nimmt. Der abgeleitete Rahmen der
Umgebungsbebauung würde verlassen und zu einer Verschlechterung der städtebaulichen Situation
führen und sei geeignet, bodenrechtliche Spannungen auszulösen. Der Beirat hat diesbezüglich eine
weitreichende Überarbeitung und Weiterentwicklung des Entwurfs, insbesondere für den
Innenbereich, empfohlen.
Das Bauvorhaben wurde am 10.12.2015 im Planungsausschuss als privates Bauvorhaben vorgestellt.
Der Planungsausschuss hat sich der Empfehlung des Architektenbeirates angeschlossen und hält die
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für diesen Bereich
für erforderlich. Der Baulandbeschluss ist bei der Grundstücksentwicklung nicht anzuwenden, da die
effektive Fläche, für die ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht, unter dem
Schwellenwert von 5.000 m² verbleibt. Stattdessen soll der Quotenbeschluss Anwendung finden und
ein Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnraum erstellt werden.
Folgende Ziele soll die Bauleitplanung sicherstellen:
-
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Umnutzung des Geländes in ein
allgemeines Wohngebiet
-
fußläufige Durchwegung - vor allem in Richtung Hammerweg
-
Lösung des Immissionsschutzkonfliktes mit der vorhandenen Kaffeerösterei
-
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine sinnvolle bauliche Arrondierung am
Hammerweg
-
Sicherung eines Anteils von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau z.B. durch einen
städtebaulichen Vertrag oder einen Durchführungsvertrag gemäß dem Quotenbeschluss der
Stadt Aachen
Vorlage FB 61/0334/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der
städtebaulichen Ziele und zur Anwendung der Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung. Aufgrund
des konkreten Vorhabenbezugs bietet sich in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger ein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan an. Außerdem sind die Voraussetzungen für einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung gegeben, die dem Vorhabenträger auch Vorteile bieten.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0334/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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