Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156368.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
17.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0338/WP17
öffentlich
17.12.2015
Dez. III / FB 61/300
Kreuzungsbereich Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße;
Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.01.2016
21.01.2016
B5
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Ausführungsplanung eines
Kreisverkehrsplatzes gemäß der vorgelegten Gestaltungsvariante 2 mit überfahrbarer Mittelinsel und
abgesetzter Querungsstelle in der Süsterfeldstraße vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt 2016 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2016 und der Genehmigung
durch die Bezirksregierung mit der Ausführungsplanung eines Kreisverkehrsplatzes gemäß der
vorgelegten Gestaltungsvariante 2 mit überfahrbarer Mittelinsel und abgesetzter Querungsstelle in der
Süsterfeldstraße.
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-800-01400-300-1
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2016*
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
14.300
14.300
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben**
PSP-Element 4-120102-813-3
Vorlage FB 61/0338/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 1/6
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben**
-Verschlechterung
Aktuell ist die Maßnahme im Haushaltsplanentwurf 2016 inkl. des Veränderungsnachweises mit
Planungskosten in Höhe von 14.300 € für 2016 aufgenommen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 stehen
noch nicht verbrauchte Haushaltsmittel von 11.542,93 € zur Verfügung, für die eine Übertragung
beantragt wird.
Aufgrund der fehlenden Planungstiefe sind die geschätzten Kosten in der dem Entwurf beigefügten
„Übersicht über die aufgrund § 14 GemHVO nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen
Maßnahmen“ wie folgt enthalten:
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-800-01400-300-1
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
Einzahlungen
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
259.200
259.200
Ergebnis
0
0
259.200
259.200
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
-Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-813-3
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
Ertrag
0
0
0
0
0
0
10.800
10.800
Abschreibungen
0
0
13.500
13.500
Ergebnis
0
0
24.300
24.300
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0338/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wurden am 05.12.2007 Maßnahmen zur Lösung
verkehrlicher Probleme an der Einmündung Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße gefordert. Am
21.08.2008 beschloss der Mobilitätsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung AachenLaurensberg „den vorgesehenen Planbereich der um zu planenden Verkehrsfläche bis zur Straße An
der Ölmühle auszudehnen, vorrangig eine Planung zur Anlage eines Kreisverkehrs im Bereich der
Hauptkreuzung zu erarbeiten, den Gehweg entlang der Süsterfeldstraße zu planen und die dafür
notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen“.
Die Planung wurde an ein Ingenieurbüro vergeben, das in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zwei
Gestaltungsvarianten konzipiert hat.
2. Heutige Situation
Die Süsterfeldstraße, als Anbindung an den Toledoring, ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes
der Stadt Aachen und nimmt neben dem Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Süsterfeld und
Süsterfeldstraße / Kackertstraße auch den überörtlichen Verkehr von und zur Autobahn auf. Die
Schurzelter Straße ist als durchgehende Straße ausgebaut. Die Süsterfeldstraße stößt rechtwinklig
darauf auf. Regelungstechnisch ist der Straßenzug Süsterfeldstraße / westliche Schurzelter Straße
(Süsterfeldstraße bis Brunnenstraße) als abknickende Vorfahrtsstraße ausgewiesen; die östliche
Schurzelter Straße (Süsterfeldstraße bis Roermonder Straße) wird untergeordnet auf die
Vorfahrtstraße geführt.
Kfz-Belastungen und -Geschwindigkeiten:
Am 12.02.2008 wurde an der Einmündung der Süsterfeldstraße in die Schurzelter Straße eine
Verkehrserhebung durchgeführt (vgl. Anlage 2). Von 07.00 bis 19.00 Uhr befuhren etwa 5.000 Kfz die
Süsterfeldstraße (im Querschnitt) und ca. 3.200 Kfz (östlicher Arm) bzw. 4.500 Kfz (westlicher Arm)
die Schurzelter Straße. Die Hauptfahrbeziehung ist mit etwa 1.600 Kfz je Richtung die abknickende
Vorfahrt Süsterfeldstraße / westliche Schurzelter Straße. In der Spitzenstunde (07.30 bis 08.30 Uhr)
beträgt die Kfz-Belastung der Einmündung in der Summe aller Zufahrten etwa 700 Kfz. Eine
wesentliche Zunahme der Verkehre durch die Erschließung der Campus-Bereiche (Melaten und West)
ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Für die ausgewiesene Vorfahrtstraße ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorgegeben. Der
untergeordnete östliche Abschnitt der Schurzelter Straße ist in eine Tempo-30-Zone integriert. Als
kurzfristige Maßnahme wurde 2008 wegen nicht ausreichender Fahrbahngriffigkeit ein auf 200 m
begrenztes Tempo-30-Streckengebot mit Hinweis auf Schleudergefahr auf der abknickenden Vorfahrt
eingerichtet. Gemäß Verkehrsanordnung ist zeitgleich mit der Asphaltdeckenerneuerung diese
ausschließlich auf die fehlende Griffigkeit zurückzuführende Geschwindigkeitsbegrenzung wieder zu
entfernen.
Vorlage FB 61/0338/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 3/6
Vom 30.01.2015 bis zum 03.02.2015 wurde auf der Schurzelter Straße auf Höhe Hausnr. 50 (westlich
der Einmündung Süsterfeldstraße) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen
Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit 33 km/h (34 km/h in Richtung Seffent und 31 km/h
in Richtung Laurensberg). Die höchste gemessene Geschwindigkeit war 85 km/h (in Richtung
Seffent). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von
85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 39 km/h. Der Anteil über 40 km/h lag bei 9,9 %
(über 50 km/h: 1,4 %, über 60 km/h: 0,1%). Häufige Geschwindigkeitsverstöße konnten durch die
Messung nicht bestätigt werden.
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg (Sitzung am 04.11.2015) beschlossen, dass als Sofortmaßnahme eine
Einengung durch beidseitig vorgezogene Seitenräume angelegt werden soll. Dabei werden die
Begrenzungslinien der Fahrbahn jeweils um 70 cm vorgezogen, so dass bei einer Restfahrbahnbreite
von etwa 4,80 m Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin möglich ist. Die Umsetzung soll 2016 erfolgen.
Fuß- und Radverkehr:
Ein straßenbegleitender Gehweg befindet sich an der nördlichen Seite der Schurzelter Straße. In der
Süsterfeldstraße endet ein Gehweg mit Radfahrerfreigabe wegen eines dort vorhandenen Widerlagers
des Eisenbahnviadukts etwa 40 m vor der Einmündung. Am 10.11.2015 wurden an der
Querungsstelle des endenden Gehwegs Fußgänger- und Radfahrerquerungen gezählt. Morgens
wurden maximal 47 Querungen (davon lediglich 2 Fußgänger) und nachmittags höchstens 39
Querungen (davon 6 Fußgänger) in einer Stunde gezählt. Der Großteil der querenden Radfahrer
fuhren in bzw. kamen aus Richtung Laurensberg.
Unfallsituation:
Das Unfallgeschehen im Einmündungsbereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße weist zwischen
dem 01.01.2008 und dem 31.07.2014 insgesamt 4 Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf
(insgesamt 4 Leichtverletzte). Davon war ein Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung ohne
Fremdeinwirken. Sonstige Unfälle / Bagatellunfälle werden in der Regel nicht erfasst, somit liegen
auch keine entsprechenden Daten vor.
ÖPNV:
Der Bereich ist mit öffentlichem Nahverkehr durch die Linien 7 und 24 erschlossen, die den Linienweg
über die Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße Richtung Roermonder Straße und retour befahren.
Landschaftsplan / Baumbestand:
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans: hier gilt der Schutz von Bäumen,
Hecken und Gehölzen. Am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße, zwischen Einmündung
und Hausnr. 27, befinden sich vier Eschen und drei Linden, die allesamt keine Schadensmerkmale
aufweisen.
Vorlage FB 61/0338/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 4/6
3. Planung
Basierend auf dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 21.08.2008 wurde eine Umgestaltung
der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz geplant. Es wurden zwei Varianten erarbeitet, die sich
im Wesentlichen auf die Lage der Querungshilfe in der Süsterfeldstraße unterscheiden.
In beiden Varianten wurde ein Kreisverkehr mit überfahrbarer Kreisinsel gewählt (Außendurchmesser
20 m und Innendurchmesser 8 m). Sogenannte Minikreisverkehre sind laut Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen (RASt 06) u.a. geeignet, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf allen zuführenden
Straßen 50 km/h oder weniger beträgt, der Hauptstrom aus Abbiegern besteht und ansonsten eine
abknickende Vorfahrt angeordnet wurde. Die Kapazität eines Minikreisverkehrsplatzes beträgt etwa
1.200 Kfz/h. Die Befahrbarkeit des hier geplanten Kreisverkehrs wurde mittels Schleppkurven für
einen Lastzug nachgewiesen.
Die Zu- und Ausfahrten am Kreisverkehr sind durch Fahrbahnteiler getrennt. Im östlichen Arm der
Schurzelter Straße ist am Fahrbahnteiler eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger vorgesehen,
die unmittelbar am Kreisverkehr als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ausgebildet wird (gemäß
RASt 06 und städtischem Standard). Aufgrund der dortigen Fahrbahnaufweitung und des größeren
Platzbedarfs durch den Kreisverkehrsplatz müssen 3 Eschen gefällt werden, die einen geringen
Stammumfang haben. Die Untere Landschaftsbehörde stimmt der Entfernung der Bäume mit der
Auflage zu, dass als Kompensationsmaßnahme nach Abschluss der Maßnahme straßenbegleitend 3
neue Bäume gepflanzt werden.
Der Gehweg am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße wird - als Fortsetzung des Geh- und
Radweges der Süsterfeldstraße - bis zum bestehenden Gehweg vor der Bebauung Hausnr. 27
fortgeführt. Für einen hierfür notwendigen Grunderwerb auf Höhe des Parkplatzes (Flurstück 875)
besteht seitens der Eigentümer eine Bereitschaft für einen Grundstückstausch. Der Radverkehr wird
im Bereich der beginnenden Tempo-30-Zone auf die Fahrbahn und ab dort gleichberechtigt mit dem
Kfz-Verkehr geführt.
Die Planung zur Anlage eines Gehweges im westlichen Verlauf der Schurzelter Straße zwischen den
Einmündungen An der Ölmühle und Süsterfeldstraße (gemäß dem Beschluss vom 21.08.2008) wurde
u.a. wegen des Baumbestandes, der den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegt und im BPlan-Gebiet „An der Ölmühle“ als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt ist, nicht weiter verfolgt.
Variante 1:
In der ersten Variante wird der Geh- und Radweg der Süsterfeldstraße bis an den Kreisverkehr und
dort mit Fahrbahnteiler und Fußgängerüberweg (bzw. Radfahrerfurt) über die Süsterfeldstraße
geführt. Aus dem Kreisverkehr abbiegende Fahrzeuge sind gegenüber querenden Fußgängern und
Radfahrern wartepflichtig.
Vorlage FB 61/0338/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 5/6
Variante 2:
Die Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer in der Süsterfeldstraße befindet sich an der Stelle,
an der der Geh- und Radweg auch heute endet, also etwa 20 bis 25 m abgesetzt vom geplanten
Kreisverkehr. Im Bereich des Kreisverkehrs bleibt der Fahrbahnteiler überfahrbar, um die
Befahrbarkeit durch Gelenkbusse zu vereinfachen. Da sich die Querungsstelle nicht unmittelbar am
Kreisverkehrsplatz befindet, wird sie in dieser Variante nicht als Fußgängerüberweg ausgebildet. Nach
den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges bei der vorliegenden Kombination von Fußgängern und
Verkehrsstärke auch sonst nicht möglich. Die Überquerung der Fahrbahn wird mit der Mitteltrennung
erleichtert.
4. Kosten und Finanzierung
Die Baukosten für die Umgestaltung der Einmündung zum Kreisverkehrsplatz wurden im Rahmen der
Vorplanung grob geschätzt. Demnach betragen sie für Variante 1 ca. 188.000 € und für Variante 2 ca.
206.000 €.
Zur Haushaltsplanung 2017 sollen die Planungsunterlagen nach § 14 GemHVO vorgelegt werden,
sodass dann in 2017 die notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
Unabhängig von der Variantenauswahl wird durch den Umbau zum Kreisverkehr der
Unterhaltungsaufwand für die befestigten Verkehrsflächen und die bestehenden Grünflächen steigen.
5. Fazit und Empfehlung
Die Planung wurde mit den verkehrslenkenden Dienststellen abgestimmt. Größere Kreisverkehre
haben einen größeren Platzbedarf und dementsprechend auch deutlich höhere Kosten. Die
Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Einmündung wird auch mit der Umgestaltung zum
Minikreisverkehr sichergestellt. Mit der vorliegenden Planung werden in beiden Varianten ein
Lückenschluss und eine gesicherte Führung der Fuß- und Radwege erzielt. Die Verwaltung empfiehlt
aus Gründen der Verkehrssicherheit, die Planung für Variante 2 mit abgesetzter Querungsstelle in der
Süsterfeldstraße weiterzuverfolgen. Diese bietet den Vorteil, dass insbesondere die Fahrzeuge, die
von Seffent kommend den Kreisverkehr befahren, querende Fußgänger an der um etwa 20 m
abgesetzten Furt besser sehen können. Bei der Furt am Kreisverkehr (Variante 1) könnte u.U. ein
Fußgänger wegen der durch das Eisenbahnviadukt und die Kurvenlage eingeschränkten
Sichtbeziehung leichter übersehen werden.
Anlage/n:
1.
Fotos
2.
Kfz-Verkehrszählung von 07.00 bis 19.00 Uhr
3.
Lageplan Planung, Variante 1
4.
Lageplan Planung, Variante 2
Vorlage FB 61/0338/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 6/6
Anlage 1
Schurzelter Straße, Fahrtrichtung Seffent
Schurzelter Straße, Fahrtrichtung Laurensberg
Anlage 1
Süsterfeldstraße stadteinwärts
Süsterfeldstraße stadtauswärts
Verkehrserhebung: Schurzelter Straße/ Süsterfeldstraße
am: 12.02.2008
von:07.00 Uhr
bis: 19.00 Uhr
( in Kfz )
1
2
Schurzelter Straße
1541
520
2061
2390
2732
Süsterfeldstraße
1607
2277
783
1191
1190
Schurzelter Straße
670
1974
3
B5-047 2008-02-12 Süsterfeldstraße.xls Seite 1 von 1/ 08.12.2015
FB 61/ 31
806
Eis
enb
ahn
-Via
duk
t
54
939
940
862
03288045
D 168.97
S 167.27
außer Betrieb
399
DN600B 41.55m
S 16
4.66
SR
SR400
SR400
X
03288501
92312001 D 168.96
S 164.51
S 164.50
X
a
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HW200St
HB 318
Altablagerungen
381
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X
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DN3
00P
EHD
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D 168.55
S 164.45
SR100PVC
Kabelpaket
DN400B 31.21m
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872
69.30m
DN1500B
e
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a
r
t
S
r
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e
z
r
u
Sch
875
INDEX
ÄNDERUNG
GEZ.
DATUM
Altablagerungen
BAUHERR:
Stadt Aachen
Lagerhausstraße 20
52058 Aachen
PROJEKT:
Schurzelter Straße/ Süsterfeldstraße
Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz
633
PLANER:
IngenAix GmbH
Schurzelter Straße 27
D-52074 Aachen
Tel.: +49 (0)241-894 918 4-0
Fax.: +49 (0)241-894 918 4-9
Email: mailbox@ingenaix.de
Internet: www.ingenaix.de
ße
dstra
erfel
Süst
PLANUNGSPHASE:
BEARBEITET:
Vorplanung
Bousonville/Fuss
PLANBEZEICHNUNG:
PRJ-NR.:
15-3100
Lageplan Variante 1
DATUM:
20.11.2015
MASSSTAB:
1:250
UNTERLAGE/ BLATT-NR.:
INDEX:
2/1
GESEHEN:
PLANGRÖSSE:
94.5 x 59.4
806
Eis
enb
ahn
-Via
duk
t
54
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X
03288501
D 168.96
S 164.50
X
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HW200St
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Altablagerungen
381
Zugschacht
27
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67.0
3m
Kabelpaket
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03288502
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S 164.76
04287517
D 168.55
S 164.45
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69.30m
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875
INDEX
ÄNDERUNG
GEZ.
DATUM
Altablagerungen
BAUHERR:
Stadt Aachen
Lagerhausstraße 20
52058 Aachen
PROJEKT:
Schurzelter Straße/ Süsterfeldstraße
Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz
633
PLANER:
IngenAix GmbH
Schurzelter Straße 27
D-52074 Aachen
Tel.: +49 (0)241-894 918 4-0
Fax.: +49 (0)241-894 918 4-9
Email: mailbox@ingenaix.de
Internet: www.ingenaix.de
ße
dstra
erfel
Süst
PLANUNGSPHASE:
BEARBEITET:
Vorplanung
Bousonville/Fuss
PLANBEZEICHNUNG:
PRJ-NR.:
15-3100
Lageplan Variante 2
DATUM:
24.11.2015
MASSSTAB:
1:250
UNTERLAGE/ BLATT-NR.:
INDEX:
2/2
GESEHEN:
PLANGRÖSSE:
94.5 x 59.4