Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156157.pdf
Größe
629 kB
Erstellt
16.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0335/WP17
öffentlich
16.12.2015
Dez. III / FB 61/400
Verwaltung nimmt Radfahrerperspektive ein;
Antrag der Fraktion Grüne vom 29.09.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.01.2016
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der
Antrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Vorlage FB 61/0335/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2015
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Erläuterungen:
Die Fraktion Grüne beantragt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung überall dort,
wo Verwaltungshandeln bei der Ausführung von Aufgaben des laufenden Geschäftes wesentliche
Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit des Radverkehrs hat, persönlich die
Perspektive der Radfahrenden als Verkehrsteilnehmer vor Ort einnehmen sollen.
Bezogen auf die nachstehend aufgeführten Punkte sollen dadurch für die Radfahrer innerhalb des
alltäglichen Verkehrsgeschehens Verbesserungen hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Sicherheit
erreicht werden:
-
Behinderungen durch parkende Fahrzeuge
-
Behinderungen durch Baustellen ohne sicher befahrbare Alternative Streckenführungen
-
Behinderungen durch Veranstaltungen ohne Umleitung
-
Mangelhafte Übersicht durch fehlenden Grünrückschnitt
-
Bodenwellen, Löcher und Pflanzen in Radwegen und Straßen
-
Mangelhafte Absenkungen bei Radwegen in Einmündungsbereichen und Kreuzungen
-
Zuwachsende, verblichene, beschädigte, fehlende und falsche Beschilderung
Sachstandsbericht:
Die aufgelisteten Punkte betreffen eine Vielzahl verschiedener Bereiche innerhalb der Verwaltung. Mit
der Beseitigung der störenden Faktoren sind daher verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
diesen Verwaltungsbereichen beschäftigt.
Nach verwaltungsinternem Austausch ist hinsichtlich des ruhenden Verkehrs anzumerken, dass in
den jeweiligen Stadtteilen regelmäßig Verkehrsüberwachungen vorgenommen werden. Dies erfolgt
insbesondere zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und beinhaltet hierbei auch die Kontrollen
der Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen. Wegen des ordnungswidrigen Parkens auf
Radverkehrsanlagen wurden im Jahr 2015 mehrere hundert gebührenpflichtige Verwarnungen
ausgestellt.
Die Außendienstkräfte werden gleichwohl nochmals sensibilisiert, die Kontrollen auf Radwegen zu
intensivieren und bei Parkvorgängen, die Behinderungen für die Radfahrer beinhalten, Abschleppund Sicherstellungsmaßnahmen einzuleiten.
Sowohl Baustellen als auch Veranstaltungen werden innerhalb des Stadtgebietes unter
Berücksichtigung der durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und
Kreise in NRW e.V. herausgegebenen Hinweisbroschüre für die Baustellenabsicherung im Bereich
von Geh- und Radwegen, abgesichert.
Die Broschüre stellt eine Empfehlung dar und enthält spezielle auf die Bedürfnisse des Radverkehrs
abgestimmte Regelungen, die bereits an zahlreichen Baustellen und bei vielen Veranstaltungen
berücksichtigt wurden. Die Verwaltung ist bemüht dem Radfahrer eine Umleitungsstrecke zur
Verfügung zu stellen, bzw. eine sichere Weiterfahrt auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Unter
Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer und unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten kann
es trotzdem vorkommen, dass Radfahrer absteigen müssen. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass
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Ausdruck vom: 22.12.2015
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bisweilen angeordnete Beschilderungen entweder vor Ort nicht oder nur unzureichend umgesetzt
werden. Eine tägliche Kontrolle der Baustellen ist mit der vorhandenen Personalkapazität leider nicht
möglich. Es erfolgt in der Regel eine Kontrolle nach Baustelleneinrichtung, im weiteren Verlauf wird
derzeit auf Beschwerden der Bürger oder bei Gefahr in Verzug reagiert.
Vor dem Hintergrund ist zwar der Wunsch der Politik, vor einer jeweiligen Verkehrsanordnung die
Örtlichkeit aus der Perspektive des Radfahrers zu bewerten durchaus nachvollziehbar, leider aber
auch aufgrund der Personalkapazität nicht umsetzbar. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden dennoch regelmäßig für die Belange der Radfahrer sensibilisiert.
Die in städtischer Baulast liegenden Radverkehrsanlagen werden ein- bis maximal zweimal jährlich in
kleineren Abschnitten im unmittelbaren Nutzungsbereich freigeschnitten. Im Jahr 2015 ist eine
gemeinsame Befahrung dieser Radverkehrsanlagen durchgeführt worden. Im Anschluss wurden
Rückschnittarbeiten durchgeführt.
Eine optimale Einsicht aller Bereiche für den Radfahrer würde umfangreiche Gehölzentfernungen
erforderlich machen. Hier ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit wird das gesamte Stadtgebiet durch Straßenbegeher des E
18 kontrolliert, die Schäden wie z.B. Bodenwellen oder Löcher werden dokumentiert und eine
Instandsetzung wird veranlasst.
Anlässlich des Antrags wurden die Mitarbeiter des E 18 nochmals explizit darauf hingewiesen, ein
besonderes Augenmerk auf die Belange des Radverkehrs zu werfen.
Was die Beseitigung von Mängeln an Absenkungen bei Radwegen in Einmündungsbereichen und
Kreuzungen angeht, erfolgt keine regelmäßige und automatische Überprüfung. Während der
Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen werden derartige Mängel mit aufgenommen,
geprüft und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beseitigt.
Für die Überprüfung vorhandener Beschilderung und Markierung gibt es das gesetzliche
Instrumentarium der Verkehrsschau. Die Verwaltung ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die
gesamte Beschilderung und Markierung des Stadtgebietes auf Erforderlichkeit, Rechtmäßigkeit,
Sinnhaftigkeit, Sicherheit und Sauberkeit zu überprüfen. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten
liegt die letzte flächendeckende Verkehrsschau jedoch mehrere Jahre zurück.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen diese Prüfung aber im Rahmen Ihrer
normalen Außendiensttätigkeit durch, so dass eine sehr eingeschränkte Verkehrsschau erfolgt. Ziel
muss sein, dauerhaft eine flächendeckende Verkehrsschau durchzuführen.
Im FB 61 findet in der zuständigen Abteilung 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen derzeit
eine Organisationsüberprüfung statt, in deren Verlauf auch die Frage der Personalbemessung geklärt
werden wird.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren eine Sensibilisierung der
zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Bereiche bereits erfolgt ist. Es wird aber
insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen
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Ausdruck vom: 22.12.2015
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Notwendigkeit auch die Belange des Radfahrers mehr in den Fokus zu rücken, das Erfordernis der
weiteren Sensibilisierung gesehen.
Anlage/n:
- Antrag der Fraktion Grüne vom 29.09.2015
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