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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
155986.pdf
Größe
41 MB
Erstellt
03.12.15, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 13:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0322/WP17 öffentlich 35006-2015 03.12.2015 Dez. III / FB 61/200 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.01.2016 14.01.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 1/8 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Am 03.12.2015 wurde der Landeswettbewerb Wohnen 2014 entschieden. Als Sieger wurde das Büro pbs architekten Gerlach Wolf Böhning Planungsgesellschaft mbH aus Aachen in Kooperation mit Fritzen Architekten und Stadtplaner BDA, Köln, ausgezeichnet. Um das Wettbewerbsergebnis umzusetzen, wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - aufgestellt. Die Programmberatung erfolgte am 26.02.2015 im Planungsausschuss mit anschließender Beratung in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 18.03.2015 (s. Vorlage 61/0117/WP17). Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung (als formaler Verfahrensschritt) verzichtet werden. Die Planung eines Wohngebietes war zudem bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan - Campus West – vorgestellt worden. Zusätzlich zur Hauptveranstaltung erfolgte im November 2010 eine eigene Infoveranstaltung für die Anwohner im Bereich Süsterau / Europadorf. Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangen Stellungnahmen werden in das Verfahren zu diesem Bebauungsplan übernommen. Um über die aktuelle Entwicklung bzw. das Ergebnis des Wettbewerbes zu informieren, führte die Verwaltung für die Anwohner Süsterau / Europadorf eine weitere Infoveranstaltung am 15.04.2015 durch. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die neue Planung an der Süsterfeldstraße im Bereich des ehemaligen Klosters Guter Hirte vorgestellt. Hier wird ebenfalls derzeit ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 2. Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – Campus West – erfolgten mehrere Eingaben, die Bezug auf das geplante Wohngebiet nehmen. Deshalb fließen diese Anregungen in die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – ein. Die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Bei der Veranstaltung am 15.04.2015 wurden ebenfalls Anregungen und Bedenken zum geplanten Wohngebiet geäußert. Seitens der Anwohner bestehen insbesondere Bedenken gegen die Höhe, Dichte und Anzahl der Wohneinheiten der geplanten Bebauung. Auch die Abstände zur Siedlung Süsterau sowie der Erhalt der Grenzmauer und der vorhandenen Bäume wurden thematisiert. Es wurde befürchtet, dass keine ausreichenden Stellplätze angeboten werden und die zusätzlichen Verkehre zu weiteren Beeinträchtigungen führen. Die Fragen der Anwohner wurden von den anwesenden Planern und Architekten sowie der Verwaltung soweit möglich beantwortet. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich Höhe und Dichte der geplanten Bebauung nicht an der Siedlung Süsterau orientieren, sondern dass die geplante Bebauung im Zusammenhang mit dem künftigen Campus West zu sehen ist. Unter dieser Vorgabe wurde bereits der Landeswettbewerb Wohnen betrachtet. Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 2/8 Ein Vermerk zu den Inhalten der Informationsveranstaltung ist der Vorlage beigefügt (s. Anlage 8). Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. 3. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – Campus West wurden keine Bedenken geäußert, die sich explizit auf das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 963 beziehen. Eine erneute Beteiligung wird im Rahmen der Offenlage erfolgen. 4. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Städtebauliches Konzept Der städtebauliche Entwurf, der weitgehend dem Wettbewerbsentwurf entspricht, orientiert sich bezüglich Dichte und Höhe an der Planung für den künftigen Campus West und an den Vorgaben des Wettbewerbsverfahrens. Er nimmt die orthogonale Struktur auf, die durch die Klosteranlage und deren bauliche Ergänzung und durch die beidseitig an die Klosteranlage angrenzenden parallel verlaufenden Erschließungsstraßen vorgegeben wird. Es sind zwei öffentliche Platzräume vorgesehen: Der sogenannte Klosterpark als Grünfläche hinter dem ehemaligen Kloster Guter Hirte und der dreieckige Quartiersplatz mit eher städtischem Charakter. Die Hochbauplanung sieht verschiedene Bautypen vor. Entlang der Grenze zur Siedlung Süsterau sind 3-geschossige Stadthäuser geplant. Abweichend vom Wettbewerbsentwurf, der hier wechselnd 3- und 4-geschossige Baukörper vorsah, sowohl in der Reihe als auch als Winkel, sind nun 3geschossige Reihen geplant, die rechtwinklig zur Plangebietsgrenze angeordnet sind. Dies schafft einen verträglicheren Übergang zu den Gärten und der kleinteiligen Bebauung der Siedlung Süsterau. Die in der Mitte liegenden 4-geschossigen (+ Dachgeschoss) Wohngebäude orientieren sich um die Platzräume. Südwestlich der Stadthäuser schließt eine viergeschossige Winkelbebauung an, die mit ihrer Hauptfassade zum Dreiecksplatz hin ausgerichtet ist. Entlang des künftigen Campusbandes ist eine Bebauung aus 6 Solitären geplant, die aus Gründen des Lärmschutzes zur Bahn miteinander verknüpft sind. Diese Bebauung ist sowohl zum Campusband als auch zum Dreiecksplatz hin orientiert. Innerhalb der Gebäude wird der hier vorhandene Geländesprung aufgefangen. Die sechs Baukörper werden über gestaffelte lärmgeschützte Terrassen miteinander verbunden. In den Zwischenräumen entstehen insgesamt fünf schallgeschützte Gartenhöfe. Des Weiteren ist südwestlich der vorhandenen Wendeanlage eine zweigeschossige fünfgruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Damit soll ein entsprechendes Betreuungsangebot sowohl für die Beschäftigten und Anwohner im Umfeld als auch für die neuen Bewohner des Quartiers sichergestellt werden. In Abweichung zum Wettbewerbsentwurf sollen darüber zwei weitere Geschosse (+ Dachgeschoss) für Wohnungen entstehen. Die zusätzlichen Geschosse bewirken eine weitere Verbesserung des Lärmschutzes. In Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich wurde vereinbart, dass die Kita vom Investor errichtet und an die Stadt vermietet wird. Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 3/8 Insgesamt sollen 294 Wohneinheiten geschaffen werden. 30 % der Wohnungen und somit 88 Wohneinheiten sollen öffentlich gefördert werden. Dies soll über den Durchführungsvertrag gesichert werden. Die geförderten Wohnungen befinden sich in dem zum Campusband / Bahn hin orientierten Riegel und in dem nördlich anschließenden Winkelgebäude (s. Anlage 10). Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen vor. Die Gebäudeplanung einschließlich Aussagen zu Materialien und zur Wohnungsaufteilung (s. Anlage 9) wird ebenfalls über den Durchführungsvertrag gesichert. 5. Erschließung / Parken Das Plangebiet wird über zwei Stichstraßen an die Süsterfeldstraße angebunden. Der nördliche Stich führt in einer Breite von 10,00 m in gerader Linie in die Tiefe des Plangebietes und mündet in den Dreiecksplatz. Die Verkehrsfläche, die den Anschluss an die Süsterfeldstraße sicherstellt, wird durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 – Süsterfeldstraße / Süsterau – festgesetzt. Die Straßenplanung (s. Anlage 13.1-4) sieht hier eine Mischverkehrsfläche vor. Die Lage des südlichen Stiches entspricht der Lage der heutigen Stichstraße mit Wendeanlage. Diese Verkehrsfläche soll im Trennsystem ausgebaut werden, um über einen separaten Gehweg eine sichere Anbindung an die Kita zu gewährleisten. Dies ist vor allem aufgrund der Nachbarschaft zu den technischen Dezernaten der RWTH erforderlich. Hier liegen eine Zufahrt zum Betriebsgelände sowie ein Schüttgutsilo. Der Dreiecksplatz verbindet die beiden Stichstraßen, ist aber nur für Müll- und Rettungsfahrzeuge befahrbar. Eine weitere Verbindung nur für Fußgänger und Radfahrer liegt südwestlich des Klosterparks. Darüber hinaus soll ein öffentlicher, entlang des Kita-Grundstückes verlaufender Fußweg das Plangebiet mit dem zukünftigen Campus verknüpfen. Weitere Verkehrsflächen sind als private Wege und Straßen vorgesehen, die innerhalb des Plangebietes als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt werden. Alle erforderlichen Stellplätze werden dezentral in Tiefgaragen nachgewiesen. Die Zufahrten erfolgen vorwiegend von den beiden Stichstraßen aus, so dass die übrigen Verkehrsflächen nahezu verkehrsfrei bleiben. Durch die unterirdische Unterbringung der Stellplätze wird eine hohe Qualität der Freiflächen erreicht. Die Besucherparkplätze und die Stellplätze für die Kita (59) befinden sich ebenfalls im Bereich der beiden Stichstraßen. Der Dreiecksplatz soll vorrangig als Aufenthalts- und Spielfläche dienen; deshalb sind hier keine Parkplätze vorgesehen. Stattdessen ist eine verhältnismäßig hohe Anzahl von Parkplätzen - wie bereits im Wettbewerbsentwurf - entlang des Parks vorgesehen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da die Grünflächenplanung hier einen dichten Bewuchs vorsieht (Parken unter Bäumen) und eine Öffnung des Parks in Richtung der Gewerbeflächen wenig sinnvoll ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass hier zu Bring- und Abholzeiten der Kita ein hoher Bedarf an Parkplätzen bestehen wird. Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 4/8 6. Frei- / Grünflächen Im Bereich des insgesamt ca. 3,3 ha großen Plangebietes sollen zwei öffentliche Grünflächen entstehen. Aus dem vorangegangenen Wettbewerb bestand die Anforderung, dass je (familiengerechter) Wohneinheit 20 m² öffentliche Kinderspielfläche anzulegen sind sowie zusätzlich 10 m² öffentliche Grünfläche (insgesamt 30 m²). Das Projekt sieht 174 familiengerechte Wohneinheiten vor. Würden die genannten Bedingungen eingehalten müssten  174 WE x 30 m² = 5220 m² öffentliche Grünfläche entstehen, davon  174 WE x 20 m² = 3480 m² als Kinderspielplatz und  174 WE x 10 m² = 1740 m² als Parkfläche. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch nur 3930 m² öffentliche Grünfläche vor (Dreiecksplatz: 974 m², Klosterpark: 2958 m²). Dies bedeutet, dass der Nachweis der Kinderspielfläche möglich ist, nicht aber der für die Parkfläche (335 m²). Aus Sicht der Verwaltung ist das Defizit aber hinnehmbar, da der Dreiecksplatz in einer Größe von ca. 1900 m² durch Poller für den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Dadurch entsteht ein Platzraum, der zwar nicht vollständig begrünt ist, aber für die Anwohner als Stadtteilplatz bzw. für Kinder als Spielund Bewegungsfläche gut nutzbar ist. Der Investor hat das Büro 3+ Freiraumplaner mit der Planung der Grün- und Spielflächen beauftragt. Dieser Entwurf, den mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt wurde, ist in den Vorhaben- und Erschließungsplan eingeflossen und wird über den Durchführungsvertrag gesichert. 7. Bebauungsplan Im Bebauungsplan soll neben den Verkehrs- und Grünflächen ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen richten sich nach dem städtebaulichen Entwurf. Eine differenzierte Festsetzung der Gebäudehöhen stellt sicher, dass die Bebauung entsprechend der Hochbauplanung umgesetzt wird. Die Dichte im Plangebiet, die durch die GRZ (Grundflächenzahl) bestimmt wird, entspricht weitgehend den Obergrenzen der BauNVO (Baunutzungsverordnung). Der Grenzwert von 0,4 wird jedoch in einigen Bereichen überschritten (0,45). Dies ist im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zulässig, da dieser von den Grenzen der BauNVO abweichen darf. Eine erhebliche Überschreitung der maximal zulässigen Versiegelung entsteht jedoch durch die Tiefgaragen. Hier soll der Bebauungsplan festsetzen, dass die GRZ-Grenzen durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8 bzw. 0,9 überschritten werden dürfen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies vertretbar, da die Tiefgaragen mit 50 cm Erdreich zu überdecken sind und durch die vollständige Unterbringung der Stellplätze in Tiefgaragen eine hohe Qualität der Freibereiche erzielt werden kann. Weiterhin sollen Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt werden. Dies ist insbesondere bei den Gebäuden erforderlich, die der Bahn zugewandt sind. Durch diese Maßnahmen, aber auch durch die Stellung der Baukörper und Anordnung der Grundrisse wird nicht nur erreicht, dass in diesen Gebäuden eine gute Wohnqualität erreicht werden kann, sondern auch, dass im übrigen Plangebiet keine erheblichen Schallschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind. Voraussetzung ist aber, dass der Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 5/8 Gebäuderiegel zur Bahn sowie das Gebäude mit der Kita als Erstes errichtet werden. Dies soll durch eine entsprechende Festsetzung sichergestellt werden. 8. Umweltbelange Da der Bebauungsplan auf Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden. Ebenso entfällt die Ausgleichspflicht für den ökologischen Eingriff. Dennoch wurden im Verfahren alle relevanten Umweltbelange untersucht. Lärm Auf das Plangebiet wirken mehrere Lärmquellen ein, die alle gutachterlich untersucht wurden (IBK, 10/2015, SWA 11/2015). Im Ergebnis sind hinsichtlich des Straßenverkehrslärms der Süsterfeldstraße, der Plangebietsstraße und der Stichstraße Überschreitungen zu verzeichnen. Diese können durch passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Entsprechende Lärmpegelbereiche werden im Bebauungsplan festgesetzt. Der unmittelbar einwirkende Gewerbelärm auf das Plangebiet wurde ebenfalls untersucht. Hierbei wurden keine Überschreitungen festgestellt. Der Freizeitlärm (Bendplatz) führt in der Nachtzeit zu Überschreitungen. Hier müssen zukünftig bei Veranstaltungen in der Nachtzeit im Rahmen der Genehmigung verstärkt die lärmtechnischen Belange berücksichtigt werden. Erhebliche Überschreitungen entstehen durch den Bahnlärm, sodass ein aktiver Lärmschutz erforderlich wird. Durch die bereits oben beschriebenen baulichen Maßnahmen können im Plangebiet jedoch gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Biologische Vielfalt / Artenschutz Das Plangebiet umfasst in großen Teilen ökologisch wertvolle Grünstrukturen, wie z.B. alte Obstbaumwiesen, einen Gehölzsaum zur Siedlung Süsterau und eine größere Brach- und Grünfläche. Das Gelände des alten Klosterfriedhofes weist einen alten Baumbestand auf. Diese wertvollen Gehölzstrukturen bieten Lebensraum u.a. für diverse Vogelarten. Die vorhandenen Grün- und Gehölzflächen können in Anbetracht der geplanten, dichten Bebauung nicht erhalten werden. Nur die prägnante Buche im südöstlichen Bereich des Plangebietes soll im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen (s. Anlage 12.1 und 12.2). Einer dieser Bäume wird durch eine entsprechende Festsetzung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung integriert. Somit entfallen insgesamt 73 geschützte Bäume, darüber hinaus noch weitere 310 Bäume. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 132 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume gepflanzt werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 45 Bäume gepflanzt werden. (s. Anlage 12.1 und 12.2) Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 6/8 Zur Prüfung des Artenschutzes wurde ein Gutachten erstellt (Büro für Umweltplanung, 8/2015) sowie ein Gutachten zum Fledermausvorkommen (pro terra 12/2010). Es wurde sowohl ein Fledermausvorkommen festgestellt und auch Turmfalken beobachtet. Die Fledermausarten sind nicht auf den Baumbestand angewiesen. Aus Gründen des Artenschutzes sollen spätere Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten erfolgen. Bodenschutz Innerhalb des Plangebiets befinden sich zwei Altablagerungen, die gutachterlich untersucht wurden (Kramm Ing., 10/2015). Im Ergebnis ist eine Fläche unbedenklich, für die andere ist ein Sanierungskonzept erforderlich, das über den Durchführungsvertrag gesichert werden soll. Wasser / Entwässerung Aufgrund der Bodenverhältnisse wird auf eine Versickerung des Niederschlagwassers verzichtet. Es soll gemeinsam mit dem Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet werden. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ist eine Rückhaltung innerhalb des Kanalnetzes erforderlich. Diese Rückhaltung wird im Bereich der neuen Planstraße sowie in der Borchersstraße geschaffen. Klimaschutz Durch eine weitgehende Versiegelung entfallen künftig Grünflächen, die bislang als Kaltluftentstehungsflächen dienten. Um dies zu kompensieren, sollen Flachdächer begrünt werden und Tiefgaragen mit Erdreich überdeckt und begrünt werden. Dies soll über den Bebauungsplan bzw. den Durchführungsvertrag gesichert werden. Mit der Stawag wurde abgestimmt, zur Nahwärmeversorgung im Bereich des ehemaligen Klosters ein zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die Durchlüftung des Plangebietes wird zwar durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt, aber die Belange des Lärmschutzes werden höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen, die im Rahmen der Campus West Planung gutachterlich untersucht wurden, liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren Jahresstunden und sind somit tolerierbar. 9. Durchführungsvertrag Zum Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen folgendes beinhaltet:  Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes  Förderfähige Wohngebäude (30 %, entsprechend Planung)  Umsetzung der Hochbauplanung / Leitdetails  Realisierung einer 5-gruppigen Kita  Übernahme der Erschließungskosten auf Basis einer abgestimmten / genehmigten Straßenplanung  Umsetzung der Grünflächenplanung Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 7/8  Umsetzung des Kinderspielplatzes  Anpflanzung von Bäumen in Verkehrs- und Grünflächen  Anpflanzung von Bäumen und Hecken im Bereich der privaten Grundstücke  Sanierungskonzept bezüglich der Altlastenfläche  Verzicht auf Rodungsarbeiten während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken 10.Kosten Die Kosten für die Anlage der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen im Plangebiet werden vom Investor übernommen, ebenso die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (3 Jahre). Anschließend sind die Kosten für Pflege und Unterhalt für die öffentlichen Grünflächen und Spielplatzflächen (rd. 14.000 € / Jahr) und für das Straßengrün( rd. 500 €/Jahr) von der Stadt zu übernehmen. Die Kosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen werden von der Vorhabenträgerin getragen. Die Stadt beabsichtigt, für die von der Süsterfeldstraße zum Wendehammer führende Stichstraße ein Beitragsverfahren nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) 10 v.H. Gemeindeanteil - durchzuführen. Inwieweit sich ein Erstattungsanspruch der Vorhabenträgerin gegen die Stadt (Fremdanlieger) ergeben wird, kann zzt. nicht abschließend bestimmt werden. 11.Beschlussempfehlung Das Ergebnis des Landeswettbewerbes Wohnen wird weitgehend durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgesetzt. Die Planung sieht ein sehr dichtes und durch die Tiefgaragen in großen Teilen versiegeltes Wohnquartier vor. Dies wird jedoch durch die Qualität der Architektur und der Freiflächen aus Sicht der Verwaltung kompensiert. Der Verlust von wertvollem Grünbestand wird im Ergebnis der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum untergeordnet. Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes (mit Profilplänen) 4. Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan 5. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 6. Entwurf der Begründung 7. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung 8. Vermerk Bürgerinformation 9. Hochbauplanung 10. Aufteilung geförderter Wohnungsbau 11. Grünbilanzierungsplan (Bestand / Planung) 12. Baumbilanz (1 und 2) 13. Straßenplanung (1 bis 4) Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 8/8 Gradientenhöhe A0 179.634 0+030.000 179.944 180.285 180.720 0+048.500 0+050.000 0+058.500 0+060.000 0+068.500 0+070.000 A1 B0 186.882 187.435 186.108 185.944 186.013 186.026 185.959 186.170 0+270.000 0+280.000 0+290.000 0+300.000 0+310.000 0+320.000 0+330.000 186.570 0+350.000 C0 B1 178.254 177.684 177.120 176.571 176.040 0+516.566 0+520.000 0+526.566 0+530.000 0+540.000 0+550.000 0+560.000 176.092 178.554 0+506.566 0+510.000 177.138 177.910 177.713 178.377 178.241 178.628 178.566 178.721 TS= 180.656 m 0+565.678 178.725 0+500.000 178.864 TS= 182.101 m -1.43% auf 51.252m 176.017 178.848 0+490.000 H = 611.225m T = 15.000m f = 0.184m Station = 0+465.315m h TS = 179.217m 0+563.107 178.982 0+480.000 0+480.315 179.007 179.003 179.237 179.223 0+470.000 0% +5.035.500m auf 179.631 auf -6.34% 45.5 06m 179.401 179.588 0+460.000 180.187 180.168 Im Auftrag 180.821 181.467 181.455 182.084 182.072 182.012 182.667 182.656 183.222 185.00 0+465.315 180.154 0+450.000 0+450.315 182.092 0+419.809 0+420.000 0+421.407 180.809 182.763 0+409.809 0+410.000 0+440.000 183.844 0+400.000 +1.00% auf 23.000m 182.182 184.683 0+390.000 auf -5.66% 63.4 05m 0+429.809 0+430.000 184.354 185.248 0+380.000 TS= 187.215 m 183.788 184.558 184.898 0+376.404 185.867 185.342 185.198 0+360.000 0+362.540 Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung. 0+370.000 185.476 0+356.404 -1.38% auf 110.509m 186.332 185.909 186.575 0+340.000 185.679 185.966 0+336.404 186.054 186.192 186.330 Bebauungsplan Nr. 963 186.468 186.606 186.744 186.939 0+265.895 186.999 0+260.000 187.666 187.017 187.004 0+250.000 % +3.507.395m 8 auf 1 0+254.583 186.971 0+245.895 187.214 186.825 0+240.000 186.887 186.648 186.793 0+230.000 186.308 186.515 186.520 0+220.000 185.958 185.608 185.258 184.908 184.558 184.208 184.288 183.858 183.508 183.158 182.808 182.458 182.108 0+225.895 186.136 0+210.000 184.178 0+160.000 0+162.290 185.918 183.729 0+150.000 0+200.000 183.328 0+140.000 185.327 182.955 0+130.000 0+190.000 182.664 0+120.000 185.036 182.461 0+110.000 0+180.000 182.197 0+100.000 181.758 - Begründung Beigefügt ist dem Bebauungsplan: - Durchführungsvertrag 184.661 181.727 0+090.000 181.408 Der Bebauungsplan besteht aus- Lageplan : - Schriftlichen Festsetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplan - Längsprofile 0+170.000 181.171 0+080.000 181.006 181.058 180.618 180.681 Aachen, den Der Oberbürgermeister 0+078.039 179.731 179.663 0+040.000 H = 500.544m T = 10.000m f = 0.100m Station = 0+023.000m h TS = 178.881m 180.156 180.230 179.381 0+033.000 179.240 178.900 178.981 179.264 0+020.000 0+023.000 Stationierung 178.781 178.750 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 0+013.000 Geländehöhe 178.311 Im Auftrag 0+010.000 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Profile 178.650 Baudezernat In Vertretung 178.649 Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 0+000.000 STADT AACHEN Hauptachse A Höhenplanung siehe Deckenhöhenplan H = 819.672m T = 20.000m f = 0.244m Station = 0+245.895 h TS = 187.215m H = 934.436m T = 20.000m f = 0.214m Station = 0+356.404 h TS = 185.690m 190.00 190.00 H = 2957.393m T = 10.000m f = 0.017m Station = 0+419.809 h TS = 182.101m H = 1333.333m T = 10.000m f = 0.038m Station = 0+058.500 h TS = 180.656m TS= 185.690 m 185.00 H = 463.310m T = 10.000m f = 0.108m Station = 0+516.566 h TS = 178.485m auf -5.75% 31.6 57m 180.00 180.00 TS= 178.485 m TS= 179.217 m TS= 178.881 m 175.00 175.00 NN 171.000 171.00 A2 A3 BEBAUUNGSPLAN NR. Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 963 STADT AACHEN Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten Profile 190.00 Der Bebauungsplan besteht aus- Lageplan : - Schriftlichen Festsetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplan - Längsprofile 190.00 H = 307.673m T = 10.000m f = 0.163m Station = 0+010.650 h TS = 184.613m +1.00% auf 11.035m Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung. -3 auf 1.400% .183m Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur -2.0 auf 330.1%8 5m 190.00 TS= 185.339 m Im Auftrag TS= 184.613 m 185.00 185.00 185.00 185.00 TS= 184.676 m 180.00 180.00 NN 175.000 180.00 180.00 NN 175.000 B0 C0 187.535 189.849 0+065.000 0+068.378 187.466 187.920 187.319 0+060.000 186.795 187.144 186.973 186.779 186.558 186.319 0+035.000 0+037.220 0+039.035 0+040.000 0+044.220 0+045.000 0+050.000 0+051.220 0+055.000 184.860 184.816 184.798 184.803 184.946 184.994 185.460 185.616 186.123 186.284 0+030.000 184.960 186.234 185.168 185.160 185.060 0+087.422 186.128 182.012 181.999 0+080.000 0+019.606 0+020.000 0+025.000 182.219 182.871 0+070.000 186.182 182.535 181.651 0+060.000 186.337 182.885 181.655 0+050.000 186.322 183.235 185.722 0+040.000 B1 185.198 185.254 185.273 185.282 185.279 185.275 185.241 183.586 185.122 0+030.000 Stationierung 186.178 183.936 181.726 Geländehöhe 0+000.000 0+002.464 0+005.000 0+008.178 0+010.000 0+011.035 0+015.000 184.285 184.263 Gradientenhöhe 183.069 175.00 0+020.000 0+020.650 184.451 184.451 184.450 Stationierung 183.842 184.288 184.313 Geländehöhe 0+009.880 0+010.000 0+010.650 Gradientenhöhe 184.298 175.00 0+000.000 0+000.650 Im Auftrag H = 90.734m T = 7.000m f = 0.270m Station = 0+044.220m h TS = 184.676m auf 36.50% 2.590 m Aachen, den Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen 190.00 +3.00% .650m auf 10 - Begründung Beigefügt ist dem Bebauungsplan: - Durchführungsvertrag Baudezernat In Vertretung H = 571.367m T = 8.571m f = 0.064m Station = 0+011.035 h TS = 185.339m auf +13.4 24. 3% 158 m Bebauungsplan Nr. 963 Achse C Achse B C1 BEBAUUNGSPLAN NR. 963 Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 10 363 Detail, nicht koordinatentreu 118 116 354 13 13 c a 12 STADT AACHEN 71 380 392 381 819 Bebauungsplan Nr. 963 117 820 754 0 14 19 15 383 388 14 a 821 14 b 17 390 Lageplan - Lageplan - Schriftlichen Festsetzungen 188 A0 389 Entwurf 16 C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C 23 C C C 25 C H C C C C C C 181,50 A1 87 181,50 FD I. Festsetzungen 182,59 32 Profilpunkt 183 205 - F+R - FD 34 184 36 GH 198,5 (siehe schriftl. Festsetzungen unter 2.) A3 185,1 Zu erhaltender Baum 183,61 TGH 183,5 Dachform Flachdach Tiefgarage Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen und unterschiedlicher Bauweisen 38 TGH 184,4 H Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen c Gehrecht zugunsten der Anlieger, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot) Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau) Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau) A A A A A B B B B B C C C C C 186 183,82 TGa B0 GH1 194,1 37 WA 6 184,59 (siehe schriftl. Festsetzungen unter 7.) A A A A A c GH2 198,4 GH1 194,9 TG +R 39 TGH 190,5 185,20 187,0 179,2 (Kinderspielplatz / Parkanlage) GH2 202,4 185,78 83 199 202 TGH 184,4 - 198 41 43 158 a -F 45 184,57 87 203 TGH 187,4 FD 188,4 159 GRZ 0,45 g GH1 197,6 183,8 197 GH1 196,7 GH2 201,2 85 b 35 40 a Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Fahrrecht zugunsten der Anlieger, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen c GH2 197,6 a Geschlossene Bauweise 184,0 TG g Detail 179,7 FD FD 185 99 GH2 200,3 183,20 GH1 192,9 TGa A2 182,0 33 GH 201,4 bis 202,4 FD c GH2 196,4 31 181,8 TG a 182,53 TGH 185,4 a GRZ 0,4 146 GH1 192,1 TG A0 siehe schriftliche Festsetzungen Nr. 1 WA 1-6 c TGa 29 30 182,5 GH2 195,6 182 27 Allgemeines Wohngebiet 180,75 C 183,6 GH1 190,9 WA C C C GH2 194,4 GRZ 0,4 181 C C c C WA 1 C C C C FD C TGH 183,4 C Im Auftrag 180,7 C C C C C C C C C In Vertretung 180 Vermessungsingenieur 179,98 C C C C Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen C C C 21 C C C GH2 193,6 C Baudezernat C C C GH1 190,1 404 C FD C C TGa Aachen, den C C 182,0 C 179 20 c C C eindeutigen Festlegung der Planung. C C C 18 C C C C C C C C 19 Der Bebauungsplan besteht aus: FD 185,78 TGa 183,29 a TG keine 201 200 C III. Bestandsangaben 190,4 197,7 C C C C C C C C C C C C C C C C WA 2 186,58 142 GH1 198,8 186,64 GH2 201,6 GH2 203,3 FD WA 5 TG a GRZ 0,45 g 186,9 187,15 TGa a 186,6 180,8 FD GH1 199,7 186,58 186,66 GRZ 0,4 g C C C C C C C b TG Kreisgrenze C CC C C GH2 200,9 182,61 GH1 198,0 GH2 201,1 Gemarkungsgrenze Topographische Umrisslinie Ga T Baum Wohnhaus ohne Hausnummer Hecke A A A A A A A A A A A GH2 von W Wasserleitung 3 Vollgeschosse, Flachdach 40kV Oberirdische Leitung 3 Vollgeschosse, Satteldach III 191,4 Kanalschacht 15 96 III 188,9 186,10 Aufnahmepunkt Trigonometrischer Punkt 150 GH1 199,6 TGa 184,9 A A A A A A TGa A A A A A A A A 183,21 186,53 186,0 186,0 GH2 von 202,5 bis 203,5 A GH1 199,1 TGa A 183,89 GH2 202,6 184,07 185,98 A B 185,8 B B C B C TGa C B 65 C C C C C C C C C 185,2 GRZ 0,4 a TG B GH2 von 200,4 bis 201,4 B B B B B B B 187,2 B 177 B B B B B B B B B B 188,4 B B B B C GRZ 0,4 g GH1 197,5 TGa GH3 192,8 C C 185,5 C C C C WA 4 TGa GH2 von 200,9 bis 201,9 198,7 - WA 3 4 22 TGa 184,95 B B B B B B B B FLUR FLUR C +R Aachen Laurensberg C -F 1 : 500 C C GH1 198,0 FD B B B B B B TGa B B B B B B B B C C C TGa C C C 187,4 GH2 von 201,4 bis 202,4 C C C GH1 von C C 197,7 bis C CCC C C C C C C C C C 185,44 B B B B B B B B C C C C C0 C C 188,9 130 C 242,90 185,11 C C C C B B B B B B TGa B B B B B B B B 185,28 C C C A B BB BB GH1 198,5 TGa C C A GH2 von 201,0 bis 202,0 184,93 GH2 von 202,0 bis 203,0 FDC C C C C Fahrbahnachse 185,51 C A C 185,8 C A A A A A A TGa A A A A A A A A C IV. Unverbindliche Planung 185,85 C A A A A A A A A GEMARKUNG GEMARKUNG B1 GH1 199,0 (Kinderspielplatz / Parkanlage) 187,02 203,6 bis 204,6 A A A A A A A A Naturdenkmal ND GH1 200,7 181,7 GH2 202,6 187,25 148 182,10 FD A III Durchfahrt GH1 197,5 185,8 187,4 A Zaun a 166 TGa 186,38 a Wohnhaus mit Hausnummer 79 188,4 TG Nutzungsartengrenze 187,80 C C C C C C C C C C C C C C C C C C B B B B B B TGa B B B B B 188,6 BB BB 548 B B B B B B B B B B B B B B B B B B Gartenland TGa Flurgrenze C1 172 Alle zeichnerischen Festsetzungen sind aus Koordinaten dem digitalen Plan zu entnehmen. Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am vom die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabei der Stadt Aachen beantragt. Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen gebis Stadt Aachen am beschlossen worden. Aachen, den Im Auftrag: schriften bei dem Zustandekommen beachtet worden sind. dieses Planes beschlossen. vom Aachen, den als Satzung Aachen, den Im Auftrag: Aachen, den Im Auftrag: Aachen, den In Vertretung: Bebauungsplan Nr. 963 bis Aachen, den Im Auftrag: erfolgten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten. Aachen, den Im Auftrag: Am Guten Hirten FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Seite 1 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.12.2015 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Auf Grundstücken, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, darf die GRZ bis 0,5 überschritten werden. Voraussetzung ist, dass die GRZ von 0,4 für das Gesamtgrundstück der jeweiligen Hausgruppe nicht überschritten wird. 2.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 darf für Grundstücke jeweils zweier Hausgruppen und der mittig gelegenen Tiefgarage die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden. Für einzelne Grundstücke oberhalb von Tiefgaragen mit Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand ist eine Überschreitung bis zu 1,0 zulässig. 2.3 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA2 und WA3 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden. 2.4 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA5 und WA6 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. 2.5 Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika, Dachrandabdeckung oder ähnlicher Bauteile zu verstehen. Die festgesetzten Höhen werden gemessen über Normalhöhennull NHN. 2.6 In allen Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Flächen für Terrassen überschritten werden. 2.7 In WA1 und WA6 kann innerhalb der Flächen für Tiefgaragen ein oberirdisches Garagengeschoss errichtet werden. Die hier festgesetzte Höhe gibt die maximale Höhe der Oberkante Decke an. 2.8 Die maximalen Gebäudehöhen GH1 dürfen durch notwendige Brüstungen bis zu einer Höhe von maximal 1,10 m überschritten werden. Die maximalen Gebäudehöhen GH2 und GH3 dürfen ausschließlich durch nutzungs- und technikbedingte Anlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m überschritten werden. Die technischen Aufbauten dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. 2.9 Die innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 festgesetzte Gebäudehöhe GH1 darf pro Haus auf maximal 35 % der Fläche, für die die Höhe GH1 gilt, durch Abstellräume überschritten werden. Die Überschreitung ist Seite 2 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.12.2015 maximal bis zur Gebäudehöhe GH2 zulässig. 3. Beschränkung der Zahl der Wohnungen Innerhalb des WA1 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. 4. Überbaubare Grundstücksflächen Terrassen in einer Größe von maximal 20 m² können außerhalb der überbaubaren Flächen erstellt werden. Ausnahmsweise können Balkone außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der straßenabgewandten Seite von Gebäuden errichtet werden, wenn sie eine Tiefe von maximal 2,00 m und die Hälfte der Gebäudebreite nicht überschreiten. Die einzelnen Balkone dürfen maximal eine Größe von 10 m² haben. Ansonsten ist eine Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Balkone jeder Art und Abmessung nicht zulässig. 5. Flächen für Nebenanlagen Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandflächen zulässig sind, sind zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und zu öffentlichen Verkehrsflächen gewandten Baugrenzen ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer. Innerhalb des WA3 sind zusätzlich Entlüftungsanlagen für Tiefgaragen ausgenommen. 6. Flächen für den ruhenden Verkehr 6.1 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind oberirdische Stellplätze, Carports oder einzelne Garagen generell ausgeschlossen. In den überbaubaren Flächen des WA2 sind Einzelgaragen zugelassen. 6.2 Tiefgaragen sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 6.3 Innerhalb der Flächen für Tiefgaragen sind ausnahmsweise Keller- und Abstellräume zulässig. 6.4 Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind nur in Flächen von Tiefgaragen zulässig, die unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen oder an eine Fläche mit einem entsprechenden Fahrrecht grenzen. 7. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Verkehrslärm 7.1 Gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Realisierung der unter 7.2 genannten baulichen Maßnahmen Voraussetzung für die Realisierung von Wohngebäuden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1, WA2, WA5 und WA6 ist. Die Bebauung innerhalb der vorgenannten Allgemeinen Wohngebiete ist erst zulässig, wenn für die Bebauung sämtlicher der unter 7.2 genannten baulichen Anlagen der Rohbau fertiggestellt ist. 7.2 Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind innerhalb des WA3 sechs Gebäude in geschlossener Bauweise und innerhalb des WA4 ein Gebäude entsprechend den festgesetzten Mindest- und Maximalhöhen der Gebäude zu errichten. Seite 3 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.12.2015 7.3 Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind an den mit ‚AAAA‘, ‚BBBB‘ oder ‚CCCC‘ gekennzeichneten Gebäudeseiten die ‚Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden gemäß DIN 4109 zu erfüllen. Für die gekennzeichneten Gebäudeseiten oder parallel zu diesen Seiten sind folgende Schalldämmmaße einzuhalten: - ‚AAAA‘ (Lärmpegelbereich V) für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 45 dB für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB - ‚BBBB‘ (Lärmpegelbereich IV) für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB - ‚CCCC‘ (Lärmpegelbereich III) für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 30 dB 7.4 Räume mit Schlaffunktionen, die an die gekennzeichneten Gebäudeseiten angrenzen oder parallel zu diesen liegen, sind mit Lüftungseinrichtungen auszustatten. 7.5 Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämmmaße für Außenbauteile angesetzt werden können. Schädliche Einwirkungen durch Tiefgaragen 7.6 Die Bauausführung der Tiefgaragen und deren Zufahrten sind derart herzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen sind. Die Tiefgaragen sind mit mechanischen Beund Entlüftungen mit Abluftüberdachführungen auszustatten. Der Nachweis der Sicherstellung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Alternative Lösungen der Be- und Entlüftungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte nach der 39. BImSchV eingehalten werden. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass erhebliche Geruchsbelästigungen im unmittelbaren Nahbereich von Entlüftungsschächten und -öffnungen vermieden werden. 8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8.1 Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen. 8.2 Dächer in den überbaubaren Flächen mit den Gebäudehöhen GH2 und GH3 sind flächendeckend extensiv zu begrünen. Ausgenommen von der Begrünung sind Flächen für notwendige technische Aufbauten. 9. Zulässigkeit von Vorhaben Gemäß § 12 (3a) i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet. Seite 4 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.12.2015 10. Örtliche Bauvorschriften 10.1 Im Plangebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit maximal 10 % Neigung zulässig. 10.2 Innerhalb des WA1 ist entlang der nordöstlichen Grenze des Baugebietes eine 3 m breite, maximal 1 m hohe Böschung im Neigungsverhältnis von 1:1,5 zulässig. 10.3 Für die Ermittlung der Abstandflächen sind Grundstückshöhen entsprechend der im Rechtsplan angegebenen Höhen der Verkehrsflächen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen. Das Grundstück kann entsprechend dieser Höhen aufgefüllt werden. Innerhalb des WA1 dürfen Flächen südwestlich der Baufenster, die nicht mit Tiefgaragen unterbaut sind, bis zur Höhe der jeweils nordöstlich gelegenen Tiefgaragen zuzüglich 50 cm Erdreich angeschüttet werden. Innerhalb des WA3 darf das Gelände zwischen rückwärtiger Baulinie und paralleler Plangebietsgrenze um bis zu 1,50 m angeschüttet werden. Seite 5 / 5 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation................................................................................................... 3 1.1 Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3 1.2 Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4 1.3 Masterplan.......................................................................................................................................................... 4 1.4 Flächennutzungsplan ......................................................................................................................................... 4 1.5 Landschaftsplan 1988 ........................................................................................................................................ 4 1.6 Relevante Planungen ......................................................................................................................................... 4 2. Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4 3. Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 5 3.1 Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 5 3.2 Planverfahren ..................................................................................................................................................... 5 3.3 Städtebauliches Konzept .................................................................................................................................... 6 3.4 Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 7 3.5 Erschließung ...................................................................................................................................................... 7 3.6 Entwässerung..................................................................................................................................................... 7 3.7 Belange der Kinder und Jugendlichen................................................................................................................ 8 4. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte ................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 8 4.2 Maß der Baulichen Nutzung ............................................................................................................................... 9 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................................. 10 4.4 Höchstzahl der Wohnungen ............................................................................................................................. 11 4.5 Flächen für Nebenanlagen ............................................................................................................................... 11 4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr ................................................................................................................... 11 4.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ....................................................................................................................... 11 4.8 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................................................... 11 4.10 Umweltschützende Belange ............................................................................................................................. 11 5. Gestaltung ................................................................................................................................................................. 18 6. Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 18 7. Kosten........................................................................................................................................................................ 19 8. Durchführungsvertrag .............................................................................................................................................. 19 9. Plandaten................................................................................................................................................................... 19 Seite 2 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem Betriebshof der RWTH Aachen, den Flächen der Bundesbahn und der Siedlung Süsterau. Im Nordosten grenzt das Plangebiet an das unmittelbar an der Süsterfelstraße gelegene Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der sich im Aufstellungsverfahren befindet. Ebenfalls nordöstlich des Plangebietes liegt die ehemalige Klosteranlage ‚Guter Hirte‘. Im Südosten grenzt das Plangebiet an das Flurstück 159, das von der Süsterfeldstraße erschlossen wird, an das unbebaute Flurstück 166 und an den Betriebshof der Technischen Dezernate der RWTH Aachen. Im Südwesten schließt das Plangebiet an Bahnflächen an, die ehemals als Güterbahnhof dienten und zukünftig als ‚Campusband‘, der zentralen Erschließungsstraße des Campus-West genutzt werden sollen. Im Nordwesten wird das Plangebiet in gerader Linie durch die südöstlichen Grundstücke der Siedlung Süsterau begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 146, Flur 4, Gemarkung Aachen sowie einen Teilbereich des Flurstückes 134 südwestlich des Flurstückes 146 bis zum geplanten Campusband. Des Weiteren beinhaltet das Plangebiet das Flurstück 404 und eine Teilfläche des Flurstückes 710, beide Flur 22, Gemarkung Laurensberg. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 3,27 ha. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst das komplette Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das Plangebiet steigt von der Süsterfeldstraße in Richtung Südwesten von ca. 177,6 m ü. NHN um ca. 12 m auf ca. 189,5 m ü. NHN an. Richtung Nordwesten ist zur Siedlung Süsterau eine Böschungskante ausgebildet, die von Nordosten nach Südwesten bis auf ca. 5,50 m über dem Gelände des Plangebietes ansteigt. Im mittleren südwestlichen Teilbereich befindet sich eine Wiese, die bis zu 2 m unterhalb des angrenzenden Geländes liegt. Das Plangebiet stellt sich insgesamt als Grünland dar und umfasst insbesondere im südwestlichen Abschnitt unterschiedliche Strukturen wie zum Beispiel ehemalige Kleingartenflächen und eine Obstbaumwiese. Im Südosten liegt der ehemalige Klosterfriedhof mit dichtem Baumbestand. Der nordöstliche Bereich des Plangebietes besteht aus einer Wiesenfläche, die insbesondere Richtung Siedlung Süsterau von einem 10 m breiten Gehölzstreifen begleitet wird. Innerhalb des Plangebietes befinden sich insgesamt 89 Bäume, die der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen. Alle Flächen außerhalb der Wiesen zeichnen sich durch dichte Brombeergehölzstrukturen aus. Südwestlich des Klostergebäudes befinden sich zwei Gebäude, die als Kindergarten und als Künstlerateliers genutzt werden. Beide Gebäude sind nicht erhaltenswert und sollen im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes abgerissen werden. Der dadurch freiwerdende Bereich soll aufgrund der angrenzenden historischen Klosteranlage als Grünfläche ausgebildet werden. Das Plangebiet ist derzeit über die nordöstlich gelegene Stichstraße an die Süsterfeldstraße angebunden. Die Stichstraße wird auf Höhe des Betriebshofes von einer Wendeanlage abgeschlossen. Der Stich dient dem Betriebshof als Nebenerschließung und Rettungsweg, ist jedoch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Nordöstlich des Plangebietes befindet sich die teilweise viergeschossige Klosteranlage ‚Guter Hirte‘, die dem Denkmalschutz unterliegt. Für diese Anlage liegt eine Planung vor, die eine zweiseitige Ergänzung und eine Umnutzung zu Wohnzwecken vorsieht. Unmittelbar südöstlich der Klosteranlage ist auf dem Flurstück 166, Flur 4 eine fünfgeschossige Wohnanlage für studentisches Wohnen geplant. Das weitere Umfeld des Plangebietes ist heute von unterschiedlichen Nutzungen bestimmt. Insbesondere die Süsterfeldstraße ist von einer heterogenen Nutzungs- und Gebäudestruktur mit gewerblichen Nutzungen, Wohnungen und Einzelhandel geprägt. Nordöstlich der Süsterfeldstraße befinden sich überwiegend gewerbliche Nutzungen wie u.a. das Betriebsgelände der Firma Lindt. Nordwestlich des Plangebietes liegt das Wohngebiet Süsterau mit einer kleinteiligen Einfamilienhausbebauung. Der unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzende Teilbereich besteht vorrangig aus einer eingeschossigen relativ homogenen Doppelhausbebauung. Nordwestlich des Wohngebietes schließt sich das Gewerbegebiet ‚Schlottfeld‘ mit überwiegend hochwertigen Bürogebäuden an. Seite 3 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 1.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015 stellt für das Plangebiet ‚Allgemeinen Siedlungsbereich‘ dar. Der südliche Bereich der Bahnanlage ist als bestehender ‚Schienenweg unter Angabe der Haltepunkte und Betriebsflächen/ Schienenweg für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr‘ als Verkehrsinfrastruktur dargestellt. 1.3 Masterplan Der Masterplan Aachen*2030 zeigt als gesamtstädtisches Zielkonzept mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen auf. Gemäß des Masterplanes Aachen*2030 bestehen Aufgaben im Rahmen der Handlungsfelder „Wohnen“, „Wirtschaft“ „Hochschule“ Lebensumfeld“, „Mobilität“, „Stadtbaukultur“, „Freiraum“, sowie „ Natur und Umwelt“ und „Klimaschutz“. Insbesondere die Zielsetzung des Handlungsfeldes „Wohnen“ sollte im zukünftigen Bebauungsplan berücksichtigt werden. Gemäß diesem Handlungsfeld soll im Bereich Campus-West die Wohnbaulandentwicklung forciert und das urbane Wohnen gefördert werden. Zudem sollen Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden. 1.4 Flächennutzungsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich unmittelbar südlich der Siedlung Süsterau als `Grünfläche` und die daran südlich angrenzenden Flächen als `Gewerbliche Bauflächen` dar. Der südliche Teilbereich wird ebenfalls als Grünfläche` dargestellt. Beide Grünflächen sind im Beiplan 3 ‚Grün- und Forstflächen‘/ Spiel und Sportanlagen (Bestand und Planung) zur Detaillierung und Funktion der Grünflächen und der Flächen für die Forstwirtschaft als solche dargestellt. Südlich grenzt an das Plangebiet eine Ausweisung als `Fläche für Bahnanlagen`, die nachrichtlich übernommen ist. Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach BauGB hat 2014 stattgefunden. Das Plangebiet wird im Vorentwurf als `Gemischte Bauflächen` dargestellt. 1.5 Landschaftsplan 1988 Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1988. 1.6 Relevante Planungen Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 963 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 Campus-West -. Dessen Aufstellungsbeschluss wurde am 19.03.2009 gefasst. Ende 2010 / Anfang 2011 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 963 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Campus-West im weiteren Verfahren um die entsprechenden Flächen reduziert. Nordöstlich des Plangebietes grenzt der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘ an, der hier Wohnbebauung vorsieht. Dieser Bebauungsplan zieht ehemalige nordöstlich vorgelagerte Verkehrsflächen in den Geltungsbereich ein und setzt in die Tiefe des Plangebietes eine 10 m breite Stichstraße fest, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 in gerader Linie fortgesetzt werden soll. Die Planungen der Klosteranlage und deren bauliche Ergänzungen und die Planungen des studentischen Wohnens auf dem Flurstück 166 erfolgen ohne verbindliche Bauleitplanung gemäß § 34 BauGB. 2. Anlass der Planung Um die steigenden Flächenbedarfe der RWTH Aachen befriedigen zu können, wurde im Jahr 2005 durch den Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) der Masterplan Campus-West in Auftrag gegeben. Der Stand 2007 / 2010 dieses Masterplanes zeigt für den Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den verbleibenden Gleisen der DB die Entwicklungsmöglichkeiten auf. Seite 4 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Der Bereich soll zukünftig den heutigen Kernbereich der TH-Aachen um den Templergraben mit dem CampusMelaten verbinden. Dabei soll der Campus-West wie der Campus-Melaten vorrangig der Erweiterung der RWTH Aachen und nationalen und internationalen Technologie-Unternehmen dienen, die sich mit eigenen Forschungsund Entwicklungskapazitäten in Nähe zur RWTH ansiedeln möchten. Zur planungsrechtlichen Absicherung wurde am 19.03.2009 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Campus-West gefasst. Um eine monostrukturelle Ausrichtung des Campus-West auf eine hochschulorientierte und gewerbliche Nutzung zu vermeiden, sind im Bereich des ehemaligen Klosters ‚Guter Hirte‘ flankierende Maßnahmen zum Wohnungsbau vorgesehen. Gleichzeitig soll das zukünftige Wohngebiet dazu beitragen, den durch die Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarf zu decken. Durch das vorgezogene Verfahren soll zudem ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung initiiert werden. Um den städtischen Anteil an der Finanzierung des Campus-West refinanzieren zu können, beschloss der Rat der Stadt Aachen im Juni 2014, das städtische Flurstück 146 sowie den westlich angrenzenden Bereich bis zum Campusband zu veräußern verbunden mit der Absicht, hier einen nicht offenen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Ausgenommen sind ursprüngliche Bestandteile des Grundstücks wie der unmittelbare Bereich des Klosters und Flächen nordöstlich des Klosters an der Süsterfeldstraße, die bereits verkauft wurden. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen, mit der Architektenkammer NRW und dem Erwerber des Grundstücks, der Campus Wohnen db GmbH & Co. KG wurde in der 2. Hälfte des Jahres 2014 der Landeswettbewerb 2014 durchgeführt, der am 3. Dezember 2014 entschieden wurde. Ziel des Wettbewerbs war es, für das Grundstück ein städtebauliches Konzept mit innovativen und nachhaltigen Wohnformen mit einem Anteil im öffentlich geförderten Wohnungsbau von ca. 30 % zu entwickeln. Dabei sollte der Landeswettbewerb neue Impulse zur angemessenen Entwicklung dieses Standortes geben und die Vernetzung von Wohnen und Arbeiten ermöglichen. Auf der Grundlage des Entwurfes des 1. Preises soll das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet werden. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Allgemeine Ziele Ziel der vorliegenden Planung ist die Einleitung einer geordneten und nachhaltigen Entwicklung bisher ungenutzter Flächen im Innenbereich zwischen der Süsterfeldstraße und der Bahnstrecke AachenMönchengladbach. Durch die Realisierung des Plangebietes soll ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung und eine Aufwertung des gesamten heute sehr heterogenen Areals zwischen dem Güterbahnhof Aachen-West und der Süsterfeldstraße entstehen. Die Umsetzung des Bebauungsplanes soll der Deckung des durch die Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarfes dienen. Es sollen innovative und nachhaltig vermietbare Wohngebäude mit einem Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von 30 % und einer urbanen Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen und Wohnungstypen geschaffen werden. Beabsichtigt ist die Realisierung eines unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten vorbildlichen Wohngebietes. Des Weiteren soll innerhalb des Plangebietes eine ansprechende Lösung für den baulichen Lärmschutz entlang der Bahnlinie entwickelt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass trotz der hohen Lärmimmissionen eine ausreichende Wohnqualität im Plangebiet entstehen kann. Neben der Wohnbebauung ist innerhalb des Plangebietes eine 5-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen. 3.2 Planverfahren Um die hohe Qualität des Siegerentwurfes des Wettbewerbes entsprechend umzusetzen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Flächen nutzbar gemacht, die momentan mindergenutzt oder nicht genutzt werden und nahezu allseitig umbaut sind. Somit handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der in § 13a BauGB genannte Grenzwert von maximal 20.000 m² Grundfläche eingehalten wird. Da der Grenzwert nicht Seite 5 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 überschritten wird und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, werden die Bedingungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt. Dieser Schwellenwert wird auch eingehalten, wenn der nördlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 960 aufgrund des räumlichen Zusammenhangs in die Berechnung einbezogen wird. Dagegen steht der Bebauungsplan in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Planung des Campus West (Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West -), in dem insbesondere Flächen für die Hochschule bzw. für die Forschung entstehen sollen. Im beschleunigten Verfahren müssen Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, nicht ausgeglichen werden. Pauschal geht der Gesetzgeber davon aus, dass hier die Eingriffe bereits vor dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt sind. Somit entfällt neben dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag insbesondere die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als formaler Verfahrensschritt verzichtet, zumal die Planung eines Wohngebietes bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Campus-West vorgestellt wurde. Zusätzlich erfolgte im November 2010 eine eigene Informationsveranstaltung für die Anwohner des Bereiches Süsterau / Europadorf. Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangenen relevanten Stellungnahmen werden in das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 963 übernommen. Zur Information über die weiteren Entwicklungen wurde den Anwohnern der Bereiche Süsterau / Europadorf am 15.04.2015 der Wettbewerbsentwurf und die angrenzende Planung im Bereich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. 3.3 Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht eine klare Gliederung der Flächen vor und orientiert sich bezüglich Dichte und Geschossigkeit an den Campus-Planungen und an den Vorgaben des Wettbewerbsverfahrens. Das städtebauliche Konzept nimmt die orthogonale städtebauliche Struktur auf, die durch die Klosteranlage und deren baulicher Ergänzung und durch die beidseitig an die Klosteranlage angrenzenden parallel verlaufenden Erschließungsstraßen vorgegeben wird. Südwestlich der Klosteranlage schließt sich entsprechend der Vorgabe des Wettbewerbes der nahezu quadratische Klosterpark an. Die Bebauung unmittelbar südöstlich der Siedlung Süsterau wird innerhalb dieses Systems derart platziert, dass die Freibereiche der zukünftigen Grundstücke mit den bestehenden Gärten der Siedlung vernetzt werden. Die geplante Bebauung entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft parallel zum zukünftigen Campusband und übernimmt gegenüber der nördlich angrenzenden Bebauung schallschützende Funktionen. An der Schnittstelle zwischen der Lärmschutzbebauung und der rechtwinklig ausgerichteten Quartiersbebauung entsteht ein prägnanter baulich gefasster Dreiecksplatz. Das Quartierszentrum ist durch viergeschossige Wohnungsbauten zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses geprägt. Zur angrenzenden Siedlung Süsterau wird die Bebauung auf drei Vollgeschosse mit einer großzügigen Terrasse oberhalb des zweiten Vollgeschosses reduziert. Hier sind insgesamt 6 Hausgruppen mit jeweils 5 Stadthäusern vorgesehen. Südwestlich der Stadthäuser schließt sich eine viergeschossige Winkelbebauung an, die mit ihrer Hauptfassade zum Dreiecksplatz hin ausgerichtet ist. Die Lärmschutzbebauung ist sowohl zum Campusband als auch zum Dreiecksplatz hin orientiert. Innerhalb der Lärmschutzbebauung wird der hier vorhandene Geländesprung aufgefangen. Daraus resultiert, dass sich die Bebauung Richtung Dreiecksplatz viergeschossig zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses, Richtung Campusband viergeschossig präsentiert. Die sechs Baukörper werden über gestaffelte lärmgeschützte Terrassen miteinander verbunden. In den Zwischenräumen entstehen insgesamt fünf schallgeschützte Gartenhöfe. Alle Aufenthaltsräume an der lärmbelasteten Südseite sind mit Schallschutzfenstern zu versehen und weisen jeweils Lüftungsfenster zu den seitlichen Gartenhöfen auf. Des Weiteren ist südwestlich der vorhandenen Wendeanlage eine zweigeschossige fünfgruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Damit soll ein entsprechendes Betreuungsangebot sowohl für die Beschäftigten und Anwohner im Umfeld als auch für die neuen Bewohner des Quartiers sichergestellt werden. Entlang der Planstraße sind oberhalb der Kindertagesstätte zwei weitere Geschosse zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses für Wohnungen geplant. Auch diese Bebauung dient wie die Bebauung entlang des Campusbandes der Minimierung des Lärmeintrages durch die Bahn innerhalb des Plangebietes. Durch die vorgeschlagene Wohnbebauung sollen insgesamt 294 Wohneinheiten geschaffen werden. 30 % der Wohnungen und somit 88 Wohneinheiten sollen öffentlich gefördert werden. Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen vor. Seite 6 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 3.4 Freiraumkonzept Um der Zielsetzung eines familienfreundlichen und kindgerechten Wohnumfeldes nachzukommen, werden die Verkehrsflächen als Wohn- und Spielstraßen mit einem niveaugleichen Ausbau entwickelt. Der ruhende Verkehr der Bewohner wird komplett in dezentralen Tiefgaragen untergebracht. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen werden derart angeordnet, dass lediglich die nordwestliche Seite des Dreiecksplatzes für den Individualverkehr befahrbar sein muss. Die öffentlichen Grünflächen werden innerhalb des Plangebietes verteilt, so dass alle Teilbereiche des Wohnquartiers bis auf die Stadthäuser an den Freiräumen partizipieren. Pro Wohneinheit werden 20 m² Spielplatzflächen eingeplant. Dabei bleiben Wohnungen, die für eine ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignet sind, außer Acht. Insgesamt sind 174 Wohneinheiten für Kinder geeignet. Somit sind insgesamt 3.480 m² (174 x 20 m²) entsprechender Flächen herzustellen. Diese Flächen werden innerhalb des Klosterparks und innerhalb des Dreiecksplatzes hinreichend nachgewiesen. Zusätzlich werden im Bereich der Verkehrsflächen Spiel- und Freiflächenangebote geschaffen. Somit weisen die Verkehrsflächen mit Ausnahme derjenigen Verkehrsflächen, die zur Erschließung angrenzender Tiefgaragen dienen, eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Innerhalb der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sollen insgesamt 48 Bäume gepflanzt werden. Im Bereich der privaten Grundstücksflächen sollen die Tiefgaragen mit mindestens 50 cm Erdreich überdeckt werden, um eine Durchgrünung der Freiflächen sicherzustellen. Auf den Grundstücksflächen außerhalb der Tiefgarage sollen insgesamt 39 Bäume gepflanzt werden. Die privaten Gartenflächen sollen entsprechend dem Grünordnungsplan mit Hecken eingefasst werden. So ist südwestlich der Lärmschutzbebauung eine insgesamt 190 m lange zweireihige Hecke zu pflanzen. Des Weiteren sollen insgesamt 650 laufende Meter Schnitthecken angelegt werden. Diese Maßnahmen sollen über den Durchführungsvertrag gesichert werden. 3.5 Erschließung Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über zwei Stichstraßen an die Süsterfeldstraße angeschlossen. Die Lage des südlichen Stiches entspricht der Lage der heutigen Stichstraße mit der vorhandenen Wendeanlage. Der nördliche Stich führt in einer Breite von 10,00 m in gerader Linie in die Tiefe des Plangebietes und mündet in den Dreiecksplatz. Der Dreiecksplatz verbindet die beiden Stichstraßen und ermöglicht im Ausnahmefall die Rundfahrt für Müll- und Rettungsfahrzeuge. Eine weitere Verbindung zwischen den beiden Stichstraßen liegt südwestlich des Klosterparks. Diese Verbindung wird im nordwestlichen Teilbereich als Fuß- und Radweg ausgebildet, um eine Durchfahrung auszuschließen. Eine weitere öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung ‚Fuß- und Radweg‘ im Südosten des Plangebietes stellt die Verknüpfung des Plangebietes mit dem zukünftigen Campusband her. Weitere Verkehrsflächen sind als private Wege und Straßen vorgesehen, die innerhalb des Plangebietes als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt werden. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze werden dezentral in Tiefgaragen nachgewiesen. Die Zufahrten erfolgen vorrangig von den beiden Stichstraßen aus, so dass die übrigen Verkehrsflächen nahezu verkehrsfrei bleiben. Die Besucherparkplätze werden ebenfalls den beiden Stichstraßen zugeordnet. Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser und Telekommunikation wird über die entsprechenden Leitungstrassen in der Süsterfeldstraße sichergestellt. Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die über die Süsterfeldstraße verkehrenden Buslinien 7, 24 und 30 sichergestellt. Die Haltestellen Süsterau und Europadorf befinden sich in ca. 200 m Entfernung. Über den in ca. einem Kilometer Entfernung liegenden Schienenhaltepunkt ‚Aachen-West‘ besteht eine gute Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz. 3.6 Entwässerung Die Entwässerung des Plangebietes ist über den Anschluss an den Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße gesichert. Um ein ausreichendes Volumen für die erforderliche Regenrückhaltung von rund 800 m³ zu gewährleisten, sollen ca. 650 m³ mit der Erneuerung des Kanals in der Borchersstraße hergestellt werden. Ein Kanalstauraum von ca. 150 m³ ist unterhalb der nördlichen Stichstraße vorgesehen. Zur Reduzierung des Seite 7 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Niederschlagswasseranfalls sind umfangreiche Dachbegrünungen geplant. Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und zu begrünen. 3.7 Belange der Kinder und Jugendlichen 3.7.1 Grundsätzliche Anforderungen Die dem städtebaulichen Konzept zugrundeliegende Wettbewerbsauslobung orientiert sich bezüglich der Angaben zu den notwendigen Spielplatzflächen an den Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau der Stadt Aachen. Demnach sind pro kindgeeigneter Wohneinheit 20 m² Spielplatzfläche zu erstellen. Da 174 Wohneinheiten kindgerecht sein werden, ergibt sich eine Spielplatzfläche von 3.480 m². Diese Fläche wird innerhalb der beiden Grünflächen hinreichend nachgewiesen. Zusätzlich weisen die Verkehrsflächen eine hohe Aufenthaltsqualität auf, die das Spielen und das soziale Miteinander ermöglicht. Die notwendigen Kleinkinderspielbereiche werden jeweils auf den Grundstücksflächen der Mehrfamilienhäuser nachgewiesen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind vielseitige familiengerechte Wohnformen und Wohnungstypen vorgesehen. Für die Wohneinheiten im Erdgeschoss sind die privaten Freibereiche als Mietergärten konzipiert. Die übrigen Wohneinheiten erhalten so weit möglich Loggien, Balkone und Dachterrassen. Die Planung einer Kindertagesstätte und der Spielplatzflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie die erhebliche Aufwertung der Verkehrsflächen durch die Unterbrin-gung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen trägt im besonderen Maße zu einem familiengerechten Umfeld bei. 3.7.2 Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens Die Grünflächen des Plangebietes sowie die Kindertagesstätte sind von allen Wohngebäuden aus sicher zu Fuß erreichbar. Die Kindertagesstätte ist aufgrund der nördlich angrenzenden Wendeanlage gut anfahrbar und gewährleistet einen sicheren Ausstieg und Zugang zum Gebäude. Aufgrund der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und der geringen Verkehrsbelastung, ist eine Nutzung der Verkehrsflächen auch als Spiel- und Aufenthaltsfläche gewährleistet. Sowohl die zentral gelegenen, unterschiedlich gestalteten Grünflächen als auch die als Mischflächen geplanten, wenig befahrenen Verkehrsflächen, bieten allen Generationen Raum für Kommunikation und für ein soziales Zusammenleben. 3.7.3 Förderung der eigenständigen Mobilität Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr und die Anbindung an die Aachener Innenstadt wird durch die Buslinien 7, 24 und 30 sichergestellt. An der Süsterfeldstraße befinden sich zwei Bushaltestellen in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet. Über den in ca. einem Kilometer Entfernung liegenden Schienenhaltepunkt ‚Aachen-West‘ besteht eine gute Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz. Die beiden vorgesehenen Verbindungen zum zukünftigen Campusband ermöglichen eine gefahrlose Zufahrt mit dem Fahrrad. 3.7.4 Erlebnisvielfalt im Gebiet Aufgrund der großzügigen Freibereiche, der gut einsehbaren und nutzbaren Verkehrsflächen und der unterschiedlichen Wohnformen entstehen vielfältige Spielmöglichkeiten für Kinder. Das Umfeld außerhalb des Plangebietes bietet aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen abwechslungsreiche Erfahrungsmöglichkeiten. 4. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Wohnbauflächen sollen als ‚Allgemeine Wohngebiete‘ festgesetzt werden. Diese Festsetzung dient dem Ziel, hier ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, das sich an den vorhandenen Bedarf orientiert und vorwiegend dem Wohnen dient. Weitergehende Wohneinrichtungen und Ergänzungsfunktionen sind zulässig. Seite 8 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten werden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. Mögliche Störungen durch die ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten werden damit vorsorglich ausgeschlossen. 4.2 Maß der Baulichen Nutzung Für die äußeren Wohngebiete WA1 - WA 4 soll eine einheitliche Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt werden. Damit wird ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild sichergestellt. Für die mittig gelegenen WA5 und WA6 wird eine Grundflächenzahl von 0,45 zugelassen, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes gemäß des Wettbewerbes zu ermöglichen. Das städ-tebauliche Konzept erfordert geschlossene raumbildende Randbebauungen zu den beiden Platzbereichen und eine dementsprechende Dichte. Diese Dichte wird durch die unmittelbar vorgelagerten öffentlichen Grünflächen kompensiert. Des Weiteren soll für Mittelgrundstücke von Hausgruppen eine Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,4 bis zu 0,5 zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass diese Über-schreitung innerhalb der jeweiligen Hausgruppen ausgeglichen wird. Somit darf durch die gesamte Hausgruppe der Maximalwert der GRZ von 0,4 für alle beteiligten Grundstücke nicht überschritten werden. In die gemäß Grundflächenzahl zu ermittelnde Grundfläche sind eventuelle Gemeinschaftsanteile außerhalb des eigentlichen Baugrundstückes einzubeziehen. Für alle Bereiche soll eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche durch Garagen und Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlage bis zu 50 % zugelassen werden. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1 WA3 darf die Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8, innerhalb des WA5 und des WA6 bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. Innerhalb des WA1 soll diese Regelung jeweils für zwei Hausgruppen und der zwischen diesen Hausgruppen gelegenen Tiefgarage gelten. Hier ist für Mittelgrundstücke eine Überschreitung bis zu 1,0 zulässig. Durch die Überschreitung soll die komplette Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ermöglicht werden. Als Ausgleich für den hohen Versiegelungsgrad soll als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden, dass Tiefgaragen außerhalb der überbauten Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege, Stellplätze und Terrassen zu begrünen sind. Weiterhin soll festgesetzt werden, dass in allen Allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl durch Flächen für Terrassen überschritten werden darf. Diese Festsetzung erfolgt, da die Baugrenzen entsprechend der Hochbauplanung festgesetzt werden und so die städtebauliche Dichte im Plangebiet definieren. Vorgelagerte Terrassen werden dabei nicht erfasst, um zu vermeiden, dass hier später andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können, die zu einer unerwünschten Erhöhung der Dichte führen könnten. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen 20 m² nicht überschreiten. Zur Schaffung eines homogenen Gesamtbildes sollen innerhalb des Plangebietes Gebäudehöhen normiert werden. Diese Festsetzungen ermöglichen aufeinander abgestimmte Gebäudehöhen und bewirken ein in sich homogenes Erscheinungsbild des zukünftigen Quartiers. Die Gebäudehöhen orientieren sich hinsichtlich der Höhen an der künftigen Campusentwicklung und weniger an der Bebauung der Siedlung Süsterau. Negative Auswirkungen auf die Siedlung sind jedoch nicht zu erwarten, weil Grundstücke an der Süsterau deutlich höher als das Plangebiet liegen. Zudem sollen innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes, das unmittelbar unterhalb der Siedlung Süsterau liegt, Gebäudehöhen festgesetzt werden, die zuzüglich des zurückspringenden Geschosses einer dreigeschossigen Bebauung entsprechen. Die Werte beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN). Der Wert GH1 gilt jeweils für das letzte Geschoss unterhalb des Dachgeschosses, der Wert GH2 für das Dachgeschoss. Das Dachgeschoss springt mindestens einseitig zurück und erlaubt die Anlage von großzügigen Dachterrassen. Im Bereich der WA3 und WA4 sollen Mindest- und Maximalwerte festgesetzt werden, um die gemäß Lärmgutachten notwendigen Höhen der Gebäude sicherstellen zu können. Im Bereich der Stadthäuser des WA1 sind zur Trennung der einzelnen Dachterrassen Abstellmöglichkeiten vorgesehen, die die Höhe des obersten Dachabschlusses erreichen dürfen. Deswegen darf hier die Höhe GH1 auf 35 % der für diese Höhe geltenden Fläche bis zur Gebäudehöhe GH2 überschritten werden. Weitere Abweichungen von den Höhenfestsetzungen sollen ausschließlich für nutzungs- und technikbedingte Anlagen zulässig sein. Diese Anlagen dürfen die festgesetzten GH2 und GH3 um bis zu 1,5 m überschreiten. Seite 9 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Die Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken und dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Durch die vorgenannten Einschränkungen sind keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung durch die Überschreitungen zu erwarten. In den Allgemeinen Wohngebieten WA1, WA 2 und WA6 soll festgesetzt werden, dass innerhalb der Flächen für Tiefgaragen ein oberirdisches Garagengeschoss errichtet werden kann. Dabei gibt die festgesetzte Höhe die maximale Höhe der Oberkante Decke an. Diese Festsetzung erfolgt, da bedingt durch die Topgrafie hier in Teilbereichen eine oberirdische Garage entsteht. Die Festsetzung gewährleistet, dass eine einheitliche Höhenentwicklung alle Garagen- bzw. Tiefgaragengeschosse erreicht wird. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl und der maximalen Gebäudehöhen können das Maß der Nutzung und die zukünftige Kubatur der Gebäude hinreichend bestimmt werden. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird verzichtet. Der Höchstwert der Geschossflächenzahl gemäß § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete ist nicht anzuwenden, weil es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und der Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechend der Planung umgesetzt werden soll. 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Im Bereich des WA1 sollen entsprechend des städtebaulichen Konzeptes insgesamt sechs Hausgruppen normiert werden. Zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtidee soll im Bereich des WA5 und des WA6 eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden, um hier gegenüber den Platz- und Grünflächen deutliche Raumkanten zu schaffen. Gegenüber dem Campusband bzw. zum Dreiecksplatz soll ebenfalls eine geschlossene Bebauung festgesetzt werden. Neben der gewünschten Platzwand soll mit der geschlossenen Bauweise gewährleistet werden, dass die Bebauung des WA3 die gemäß Lärmgutachten erforderliche Lärmschutzfunktion gegenüber den nördlich gelegenen Flächen erfüllt. Die Planung des städtebaulichen Konzeptes soll relativ eng vorrangig mit Baugrenzen umfahren und durch zusammenhängende überbaubare Flächen umgesetzt werden. Die Baufenster berücksichtigen einen aus baukonstruktiven Gründen erforderlichen Gestaltungsspielraum. Innerhalb des WA1 werden die überbaubaren Flächen mit der Schmalseite in Richtung der Siedlung Süsterau platziert, um Blickbeziehungen auf das tieferliegende Plangebiet aus der Siedlung Süsterau nach wie vor zu ermöglichen. Terrassen sollen nicht in die überbaubaren Flächen einbezogen werden, um zu vermeiden, dass hier später andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können. Deshalb erfolgt die Festsetzung, dass in allen Wohngebieten Terrassen die festgesetzten Baugrenzen überschreiten dürfen. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen 20 m² nicht überschreiten. Die überbaubaren Flächen des WA3 sollen entlang des Campusbandes mit einer Baulinie abgegrenzt werden, um eine einheitliche, geschlossene Gebäudestellung zum zukünftigen Campusband zu gewährleisten. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Bebauung in gesamter Höhe entlang der Baulinie realisiert wird, um damit die Lärmschutzfunktion des Baukörpers für die nördlich angrenzenden Flächen zu optimieren. Um den Lärmeintrag der Bahn innerhalb der westlich gelegenen Baugebiete zu minimieren, soll die Öffnung zwischen den Baugebieten WA3 und WA4 gemäß Lärmgutachten möglichst eng gestaltet werden, ohne jedoch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Frage zu stellen. Die Gewährleistung eines ausreichenden Lärmschutzes wird hier höher gewichtet, als die Einhaltung der notwendigen Abstandflächen. Deshalb soll an der Südseite des Baufensters des WA4 (KiTa) ebenfalls eine Baulinie festgesetzt werden. Fenster und Balkone bzw. Loggien sind gemäß Hochbauplanung so ausgerichtet, dass eine ausreichende Belichtung und Belüftung sichergestellt ist. Die überbaubaren Flächen werden in einem Abstand von 2,2 m bis 3,5 m zu den Verkehrsflächen angeordnet. Damit wird ein einheitliches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt. Generell orientiert sich die Lage der überbaubaren Flächen an einer guten Ausrichtung zur Sonne. Seite 10 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 4.4 Höchstzahl der Wohnungen Innerhalb des WA1 soll zur Sicherstellung der hier vorgesehenen Hausgruppen mit Stadthauscharakter die Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf maximal zwei beschränkt werden. Damit soll gleichfalls ein erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die privaten Zuwegungen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht werden. Ansonsten wird keine Beschränkung der Wohnungsanzahl vorgenommen, so dass innerhalb der WA2 WA6 Mehrfamilienhäuser realisiert werden können. 4.5 Flächen für Nebenanlagen Nebenanlagen sollen zur Sicherstellung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung im Vorgartenbereich zwischen Hauptgebäude und vorgelagerter öffentlicher Verkehrsfläche ausgeschlossen werden und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer. Innerhalb des WA3 werden zusätzlich Entlüftungsanlagen für die Tiefgaragen ausgenommen. 4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs soll grundsätzlich auf den Privatgrundstücken in Tiefgaragen erfolgen. Somit sind oberirdische offene Stellplätze, Carports oder einzelne Gara-gen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete generell ausgeschlossen, um damit ruhige Aufent-haltsbereiche auf den Grundstücken sicherzustellen. Innerhalb des WA2 sollen entsprechend der Hochbauplanung ausnahmsweise Garagen innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ermöglicht hochwertige Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Straßenraum und vermeidet Garagenhöfe inklusive dafür notwendige Verkehrsflächen. 4.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die Erschließung einzelner Teilbereiche wird durch die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) sichergestellt. Im Westen des WA3 soll ein Fahrrecht für die Anlieger festgesetzt werden, um die hier vorgesehene Tiefgaragenzufahrt anfahren zu können. Gleichzeitig dient die Fläche der Allgemeinheit als Fußweg zum südlich angrenzend geplanten Campusband. Die Fläche soll entsprechend als Gehrecht fortgesetzt werden. Im Bereich des WA1 sind jeweils Gehrechte für die Anlieger zwecks Anbindung der Stadthausparzellen an die öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. In allen GFL-Flächen werden gleichzeitig Leitungsrechte für die Ver- und Entsorgungsunternehmen festgesetzt. 4.8 Öffentliche Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen ‚Kinderspielplatz / Parkanlage‘ werden im zentralen Bereich des Plangebietes angeordnet. Damit sind die Flächen allseits gut angebunden und werden ihrer Rolle als Kommunikationsfläche und als sozialer Mittelpunkt innerhalb des Baugebietes besonders gerecht. Die Umsetzung der beabsichtigten Planungen gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit entsprechender Anzahl der zu pflanzenden Bäume soll im Durchführungsvertrag geregelt werden. 4.9 Zulässigkeit von Vorhaben Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen nur solche Vorhaben zulässig sein, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrag verpflichtet. 4.10 Umweltschützende Belange 4.10.1 Lärmschutz und Erschütterungen Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, den Gewerbelärm der nordöstlich gelegenen Gewerbebetriebe Lambertz / Lindt & Sprüngli und durch den Seite 11 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Betriebshof der RWTH, den Freizeitlärm ausgelöst durch den ca. 650 m entfernt liegenden Bendplatz sowie durch den Sportlärm der ca. 450 m nördlich gelegenen Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren wurde das geplante Studentenwohnheim Süsterfeldstraße 83a in die Lärmbetrachtung einbezogen. Zur Beurteilung der vorgenannten Schallimmissionen wurde das Schalltechnische Gutachten SI 15/273/11 des Büros SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen, 20. November 2015 erstellt. Der Schienenverkehrslärm auf der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wurde durch das Büro Kadansky-Sommer, Alsdorf, Oktober 2015 gesondert begutachtet. Straßenverkehrslärm Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West zugrunde. Dementsprechend ist mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h und einem LKW-Anteil von 5 % tags und 3 % nachts zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet wird, unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die geplanten Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h mit einem LKW-Anteil von 3 % tags und 0,5 % nachts angenommen. Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen Gebäude im nordöstlichen Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt. Gewerbelärm / Tiefgarage Studentenwohnheim Die relevanten Lärmquellen der beiden maßgeblichen Gewerbebetriebe der Süßwarenindustrie sind durch die eigenen Bürogebäude zum Plangebiet abgeschirmt. Für die beiden Betriebe werden als Grundlage der Berechnungen flächenbezogene Schallleistungspegel LWA jeweils mit 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts zugrunde gelegt. Die übrigen vorhandenen Gewerbebetriebe sind lärmtechnisch als absolut untergeordnet einzustufen und bei der Berechnung zu vernachlässigen. Das Gelände der RWTH grenzt unmittelbar nach Osten an das Plangebiet an. Hier befinden sich ein Dezernatsgebäude und der Fahrdienst der Hochschule mit einer zentralen Fahrzeughalle. Zudem wurde hier eine Streusalzsiloanlage errichtet. Der Winterdienst wurde gemäß Baugenehmigung auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Für die Mitarbeiter werden ca. 90 Pkw-Stellplätze bereitgestellt, die von Osten aus erschlossen werden. Östlich des Plangebietes wird auf dem Flurstück 166 ein Studentenheim errichtet. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit offenen Rampen vor der Südost- und der Nordostfassade des Gebäudes geplant. Für die Bewertung der vorgenannten Lärmeinwirkungen wird die TA-Lärm 98 als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Für das Allgemeine Wohngebiet wird zur Tagzeit von einem Immissionsrichtwert von 55 dB(A) und zur Nachtzeit von 40 dB(A) ausgegangen. Für insgesamt 11 repräsentativ ausgewählte Aufpunkte im Plangebiet wurden Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Den Berechnungsergebnissen zufolge verursachen die umliegenden Gewerbeanlagen keine Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 und der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm 98. Diese Aussage berücksichtigt die vorgenannten Tiefgaragenrampen und den oberirdischen Parkplatz des Studentenwohnheims. Dabei wurden besondere Geräuschspitzen, die die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(a) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht bewertet. Freizeitlärm Die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche sind grundsätzlich nach den Vorgaben der TA-Lärm zu beurteilen. Im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen sind die Ergebnisse nach den im Runderlass MUNLV NRW vom 23. Oktober 2006 festgesetzten Immissionswerten zu beurteilen. Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen wird die Aussage getroffen, dass an allen Tagen zur Tagzeit sowohl der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 wie auch die Immissionsrichtwerte außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten entsprechend dem Runderlass vom 23. Oktober 2006 eingehalten werden. Dagegen wird in den Nachtstunden im östlichen und südöstlichen Planbereich in Teilabschnitten der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) an den zum Bendplatz ausgerichteten Fassaden um bis zu 4 dB(A) überschritten. Aus Gutachtersicht schließt die Überschreitung des Richtwertes aber gesundes Wohnen nicht Seite 12 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 aus, weil der Richtwert zur Nachtzeit von 45 dB(A) für eine Mischgebietsnutzung eingehalten wird. Ursächlich für die Richtwertüberschreitung ist die Lästigkeit der Störgeräusche. Dies wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Gesamtentwicklung des Campus-West festgestellt. In diesem Zusammenhang wird derzeit geprüft, ob und welche lärmtechnischen Regelungen hinsichtlich der Lautsprecherausrichtungen umsetzbar sind. Sportlärm Die Auswirkungen der Schießsportanlage auf das Plangebiet wurde durch die Anwendung eines bewerteten Anlagen-Schallleistungspegels LWA,R von 130 dB(A) bestimmt. Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass zur Tagzeit außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterschritten wird. Dagegen muss innerhalb der Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit einer Belastung oberhalb des Richtwertes von 50 dB(A) an den zum Schießstand hin ausgerichteten Fassaden der Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 gerechnet werden. Das Maß der festgestellten Richtwertüberschreitung innerhalb der Ruhezeit beträgt bis zu 5 dB(A). Aus Gutachtersicht schließt die ermittelte Überschreitung aber gesundes Wohnen nicht aus, da innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten der Orientierungswert von tags 55 dB(A) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 eingehalten wird. Bahnlärm Als relevante Schallquellen wurden die Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn als Linienschallquellen unter annähernder Berücksichtigung der Gradiente und der die Schienen begleitenden Topographie auf der Grundlage der Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht. Hierbei wurden die Lagepläne der Deutschen Bahn zur genauen Definition der Lage der Gleisachsen ergänzend hinzugezogen. Die von den Schallquellen ausgehenden Schallleistungen ergeben sich bei Eisenbahnstrecken aus den Zugzahlen, den Zugarten (Traktionsart und Fahrzeugkategorien), den Zuglängen (Anzahl Achsen), den Zuggeschwindigkeiten, der Gleisbauart und weiteren Emissionsparametern, die in dem Berechnungsverfahren nach Schall 03 definiert sind. Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet. Die Berechnung der Immissionen aus den Schienenverkehrsgeräuschen im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in der Schall 03 für den Schienenverkehrslärm. Mit Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionssteilpegel aus den einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen Summe der Teilpegel der Abschnitte gebildet. Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die Basishöhen für die Berechnungen der Isophonenlärmkarten wurden im Verlauf des anstehenden Geländes gemäß den Höhendaten des Landesvermessungsamtes NRW zum Bestand angenommen. Das Modell wurde im Bereich des Plangebietes auf der Grundlage städtebaulicher Gestaltungsentwürfe, Schnittzeichnungen und sonstigen Höhenangaben (z.B. EFH Plangebäude, Geländemodellierungen usw.) weitergehend konkretisiert. Aus der flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) mit vergleichsweise hoher Genauigkeit abgeleitet werden. Für den südlichen Plangebietsrand wurde daher von vorne herein bei den schalltechnischen Berechnungen ein Hauptaugenmerk gelegt, wie lang und hoch die Gebäudekubaturen möglichst sein sollten, damit nach Norden für die weiteren Bauflächen ein möglichst hoher aktiver Schall-schutz zur Minderung der Immissionen gewährleistet werden kann. Hierbei waren die im Landes-wettbewerb aufgezeigten Minderungspotentiale durch eine ‚fiktive‘ Abschirmeinrichtung von ca. 11 m zu berücksichtigen. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten auf Grundlage der aktuellen Schall 03, die ein neues Berechnungsverfahren mit der am 18.12.2014 beschlossenen Änderung der 16. BImSchV in der Anlage 2 Seite 13 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 zu § 4 verbindlich eingeführt hat. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift begründet sich überwiegend in der Berücksichtigung eines grundlegend geänderten, dem Stand der Technik entsprechenden Rechenverfahrens sowie dem Entfall des so genannten Schienenbonus, für den in der Vergangenheit ein pauschaler Abschlag von 5 dB (A) bei der Bildung von Beurteilungspegeln berücksichtigt wurde. Eine große Rolle bei der Geräuschentwicklung von Güterzügen spielt der Scheibenbremsanteil, emissionsträchtigere Fahrzeuge mit älteren Grauguss-Klotzbremsen befinden sich seit Jahren in der Umrüstung. Das ursprüngliche Rechenverfahren der Schall 03 wurde durch eine frequenzabhängige Berechnung ersetzt, die nunmehr auch höher gelegene Geräuschquellen (Lüfter, Strom-abnehmer) sowie auch tieffrequentere Geräusche (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) berücksichtigt. Darüber hinaus werden eine Vielzahl fahrzeugspezifischer Kennwerte für Triebwagen und unterschiedliche Güterwagen in die Berechnungen eingestellt. Mit dem neuen Rechenverfahren ist die Einführung des Schallleistungspegels als Ausgangswert verbunden; dieser tritt an die Stelle des Emissionspegels der alten Schall 03 (1990). Durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen Gebäude-Schallschutzriegel mit den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen können insbesondere im nördlich angrenzenden Plangebiet, auch bedingt durch die günstigen topographischen Verhältnisse und der Minimierung des seitlichen Schalleinfalls durch das höher gelegene Gelände im Bereich Süsterau und dem östlichen Gebäuderiegel der KiTa deutliche Pegelminderungen erreicht werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die weiteren Gebäude innerhalb der WA1, WA2, WA5 und WA6 eine Gebietsverträglichkeit besteht. Für die Gebäude selbst werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Damit soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sonstigen Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung schutzbedürftiger Räume sowie u.U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst zu den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden. Alternativ bieten sich für Schlafräume lüftungstechnische Anlagen an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr liefern und einen störungsfreien Schlaf ermöglichen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, das - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt als durch den Lärmpegelbereich definiert. Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Rolladenkästen. Für das Plangebiet wurden gemäß dem schalltechnischen Maßnahmenplan die Lärmpegelbereichsklassen II bis V zum Schutz vor den Verkehrsgeräuschimmissionen festgestellt. Es bleibt hierbei anzumerken, dass nach dem Stand der Bautechnik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven Schutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch den Einbau geeigneter Wärmeschutzfenster, die die vorgeschriebenen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparversordnung (EnEV) einhalten, gesichert ist. Erschütterungen Aufgrund der Nähe zu den Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn sind durch die Bahnstrecke hervorgerufene Erschütterungen nicht ausgeschlossen. Aufgrund der hochtragfähigen Böden ist jedoch davon auszugehen, dass lediglich eine geringe Schwingungsübertragung erfolgt. Aus der Nachbarschaft sind keine Probleme bezüglich Erschütterungen bekannt. Die Erschütterungen werden über den Boden auf Seite 14 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 die Fundamente der geplanten Gebäude und von hier über die Mauern auf die Wohnräume übertragen. In den Wohnräumen können sich die Erschütterungen als störende Vibrationen und als Dröhnen manifestieren. Die Ermittlung der Erschütterungssituation setzt jedoch detaillierte Kenntnisse der geplanten Fundamente und der Deckenkonstruktion voraus, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bauleitplanung nicht vorliegen. Deshalb soll im Rahmen des Durchführungsvertrages darauf hingewiesen werden, dass in der statischen Berechnung der Gebäude eventuelle Erschütterungen durch die benachbarten Bahnstrecken zu berücksichtigen sind. 4.10.2 Biologische Vielfalt Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Die Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf Boden, Natur und Landschaft sind im Rahmen der Begründung darzustellen. Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des Plangebietes mit zum Teil älterem Baumbestand. Der Baumbestand wurde vermessungstechnisch detailliert kartiert. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Die Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,10 m an der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird zusätzlich durch die Festsetzung zur Erhaltung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung integriert. Somit entfallen insgesamt 73 geschützte Bäume durch die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend der Wettbewerbsauszeichnung. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 132 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm bis 30 cm gepflanzt werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 45 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sind insgesamt 820 laufende Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen. Des Weiteren sind gemäß des Grünbilanzierungsplanes Heckenpflanzungen zur Begrenzung der privaten Gartenflächen vorgesehen. Die nicht überbauten Tiefgaragen sollen gemäß textlicher Festsetzung in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt und bis auf Zuwegungen und Terrassen begrünt werden. Die Umsetzung der Grünflächenplanung und die Pflanzung aller vorgenannten Bäume und Hecken werden innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt. 4.10.3 Artenschutz Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch BatSeite 15 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen zu vermeiden. Deswegen soll innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt werden, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen dürfen. Vor Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich des Turmfalken erforderlich werden. Aus der Artenschutzprüfung ergibt sich somit, dass es drei Konfliktbereiche gibt: Erstens ist der nachweisliche Brutplatz des Turmfalken zu erhalten oder gleichwertig zu ersetzen, zweitens sind potentielle Quartiere für Fledermäuse im älteren Baumbestand vor der Fällung zu identifizieren und auf überwinternde Fledermäuse zu untersuchen und drittens gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht-planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Der Beginn der Rodungsarbeiten darf nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken erfolgen (Anfang März bis Ende Juni). Um festzustellen, ob der Turmfalke standorttreu geblieben ist, sollte von Beginn der Realisierungsarbeiten und erneut ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen erforderlich sind. Über die vorliegenden Untersuchungen hinaus wird kein Bedarf für weitergehende Untersuchungen gesehen. In der Art-für-Art-Betrachtung kann ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der geschilderten Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch steht. 4.10.4 Bodenschutz Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zur prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) besonders zu schützen. Südlich bzw. südöstlich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ befinden sich auf dem Flurstück 146 die Eintragungen von zwei Altlastenverdachtsflächen. Hierbei handelt es sich um die beiden Altablagerungen AA 9750 und AA 9735. Auf beiden Altablagerungen wurden 2010 orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Mit Ausnahme der Parameter Blei und Benzoapyren waren alle Parameter unauffällig und zeigten keine Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen bzw. Wohnen. In den untersuchten Bodenproben der Fläche AA 9750 wurden keine Prüfwertüberschreitungen ermittelt. Somit kann hier der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen eine geplante zukünftige Wohnnutzung keine Bedenken. Im Bereich der Fläche AA 9735 überschreiten Blei und Benzoapyren den Prüfwert für Kinderspielflächen und Blei den Prüfwert für Wohngebiete. Somit sind im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung Maßnahmen zu ergreifen. Der Oberboden im Bereich von Spielflächen soll mit unbelastetem Bodenmaterial in mindestens 35 cm Höhe abgedeckt werden. Wenn der belastete Oberboden nicht vollständig abgetragen wird, ist zusätzlich eine Grabesperre einzubauen. Da verschiedene Varianten möglich sind, ist ein Sanierungskonzept zu erstellen und mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Das Konzept soll Bestandteil des Durchführungsvertrages werden. Da die Maßnahmen im Bereich der Vorhaben liegen, die aus Lärmschutzgründen zuerst zu realisieren sind, wird auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB verzichtet. Innerhalb des Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Seite 16 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren sind Minderungsmaßnahmen zum Bodenschutz bei der späteren Bauausführung zu beachten. Auf diese Maßnahmen wird innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen. 4.10.5 Wasserschutz Der Flurabstand des Grundwassers liegt gemäß des Grundwassergleichenplans der Stadt Aachen zwischen 5 und 10 m, wobei der Abstand von Nordosten nach Südwesten hin ansteigt. Somit ist nicht davon auszugehen, dass Keller oder Tiefgaragen in das Grundwasser einbinden und damit ein Aufstauen bzw. Absenken des Grundwasserstromes verursachen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind Maßnahmen wie z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührten Bauwerke oder eine Umleitung des Grundwasserstromes zum Schutz des Grundwassers sowohl während der Baumaßnahmen als auch danach erforderlich. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Auf die entsprechenden Maßnahmen soll innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen werden. Gemäß § 51a Landeswassergesetz besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagwasser zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Einleitung in ein bestehendes Gewässer ist aufgrund der Entfernung wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine Versickerung ist aufgrund der anstehenden tonigen Lehmböden ebenfalls problematisch. Auf eine Niederschlagswasserversickerung soll daher verzichtet werden. Gemäß des ‚Geotechnischen Berichtes über den Baugrund‘, Büro Kramm Ingenieure, Aachen, 14. Oktober 2015 ist eine Versickerung wegen der insgesamt zu geringen Bodendurchlässigkeit sowie auch wegen des linsenförmigen Bodenaufbaus nicht möglich, weil weder in horizontaler noch vertikaler Richtung über größere Strecken ein Wasserdurchfluss erfolgen kann. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und der vorhandenen Mischwasserkanalisation soll das anfallende unbelastete Niederschlagswasser zusammen mit dem anfallenden Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet und der Abwasserreinigungsanlage Soers zugeführt werden. Die Abflussberechnungen für das 100jährliche Regenereignis sehen die Schaffung einer Rückhaltung im öffentlichen Kanalnetz mit einem Gesamtvolumen von 800 m³ vor. Innerhalb der Borchersstraße soll ein Volumen von ca. 650 m³, innerhalb der Erschließungsstraße des Plangebietes ein zusätzliches Volumen von ca. 150 m³ geschaffen werden. Dieser Vorgehensweise wurde vom Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 28. September 2015 zugestimmt. Dieses Schreiben wurde nach erneuter Prüfung durch den Wasserverband am 11. November 2015 bestätigt. Zusätzlich sind innerhalb des Plangebietes Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses beitragen. So sollen ca. 75 % der Dachflächen begrünt und die nicht überbauten Tiefgaragen mit Erdreich in mindestens 50 cm Höhe überdeckt werden. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. 4.10.6 Klimaschutz Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbe- und Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluf-tentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich sollen ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt werden. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur Nahwärmeversorgung innerhalb der Klosteranlage ein zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren Jahresstunden und sind somit tolerierbar, zumal es sich um positive Gerüche handelt. Eine dezidierte gutachterliche Untersuchung liegt vor. Seite 17 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 Im Rahmen der nachgeordneten Bauanträge ist nachzuweisen, dass durch die Bauausführung der Tiefgaragen und deren Zufahrten gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht in Frage gestellt werden. Aufgrund der dezentralen Lage der Tiefgaragenstandorte ist jedoch nicht mit kritischen lufthygienischen Belastungen zu rechnen. 4.10.7 Schutz der Kulturgüter Die nördlich an das Plangebiet angrenzende ehemalige Klosteranlage ‚Zum Guten Hirten‘ ist unter der laufenden Nummer 3590 in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Aufgrund des vorgelagerten Klosterparks (nordöstliche öffentliche Grünfläche) kann eine Beeinträchtigung des Denkmals durch das Baugebiet ausgeschlossen werden. Des Weiteren soll die östliche Stichstraße im Trennungsprinzip realisiert werden. Entlang des Klostergebäudes soll entsprechend ein Gehweg geführt werden, so dass ein ausreichender Abstand zwischen Denkmal und Fahrbahn gewährleistet ist. Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob innerhalb des Plangebietes Siedlungsreste aus der römischen oder der mittelalterlichen Periode erhalten geblieben sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Ausschachtungsarbeiten archäologische Bodenfunde erfolgen. Innerhalb des Durchführungsvertrages soll darauf hingewiesen werden, dass in diesem Fall gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW unverzüglich die Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren ist. 5. Gestaltung Grundsätzliche gestalterische Anforderungen an die Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 sollen als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen werden. Mit der Aufnahme der Gestaltungsvorschrift zur Dachform wird das Ziel verfolgt, die gestalterischen Anforderungen gemäß der Wettbewerbsauslobung umzusetzen und gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es soll festgesetzt werden, dass innerhalb des Plangebietes nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10 % Neigung zulässig sind. Des Weiteren soll festgesetzt werden, dass aufgrund der notwendigen Bodenbewegungen und der Höhenvorgaben durch die Verkehrsflächen bei der Berechnung der Abstandflächen die im Plan angegebenen Straßenhöhen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen sind. Die Geländehöhen können entsprechend realisiert werden. Im Bereich des WA1 und WA3 sind weitergehende Anschüttungen zulässig. Im Bereich der nordöstlichen Grenze des WA1 soll eine maximal 1m hohe Böschung mit einem Neigungsverhältnis von 1 : 1,5 zugelassen werden, um einen sinnvoll gestalteten Übergang zum angrenzenden Grundstück zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Hochbauplanung Bestandteil des Durchführungsvertrages, sodass die Qualität der Gebäudeplanung gesichert wird. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Bebauung heute ungenutzter Flächen im Innenbereich zwischen der Süsterfeldstraße und der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wird eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt. Durch die Realisierung entsteht ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung und eine Aufwertung des gesamten heute sehr heterogenen Areals. Durch die innenstadtnahe Lage des Plangebietes wird die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet und Ressourcen am Standrand geschont. Durch das geplante Vorhaben können insgesamt 294 Wohnungen realisiert werden, von denen ca. 30 % öffentlich gefördert werden sollen. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der angespannten Wohnungssituation in Aachen geleistet. Von der Planung gehen unter Berücksichtigung nachfolgender Maßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen aus. Folgende Maßnahmen sind u.a. erforderlich: Seite 18 / 19 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung zur Offenlage Fassung vom 08.12.2015 die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der Reihenfolge der Realisierungsschritte Schaffung eines Rückhaltevolumens zum Schutz vor Hochwasser die Anpflanzung von Bäumen innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Verkehrsflächen die Anpflanzung von Bäumen und Hecken auf den privaten Grundstücken die Umsetzung der Freiraumgestaltung entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplanes die Überdeckung der nicht überbauten Tiefgaragen die Anlage von Gründächern auf ca. 75 % aller Dächer zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen die Beachtung der Fäll- und Rodungszeiten zum Schutz der Tierarten die Abdeckung der Spielflächen mit 35 cm unbelastetem Bodenmaterial im Bereich der Altlastenverdachtsfläche AA 9735 Die Umsetzung des Vorhabens setzt den Verlust von Grün- und Gehölzstrukturen voraus. Dem Belang der Wohnraumbeschaffung wird jedoch Vorrang gegenüber dem Belang der Erhaltung vorgenannter Grünstrukturen eingeräumt. 7. Kosten Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da diese von dem Vorhabenträger übernommen werden. Die Kosten für die Freilegung und die Parzellierung des Plangebietes werden wie die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünfläche und für private und öffentliche Erschließungsflächen vom Vorhabenträger übernommen. Die Übernahme der für den Kanalbau in den neuen Erschließungsstraßen anfallenden Kosten wird über eine gesonderte Kostenregelung zwischen der STAWAG und der Stadt Aachen festgelegt. Es werden für die Stadt Aachen Folgekosten anfallen für den Unterhalt der öffentlichen Grün- und Spielflächen. Darüber hinaus übernimmt die Stadt 10 % der Erschließungskosten, jedoch nur für die Straßenabschnitte, an denen Fremdanlieger angrenzen. 8. Durchführungsvertrag Zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung soll vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag soll alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen. 9. Plandaten Plangebiet Allgemeine Wohngebiete Öffentliche Grünflächen Öffentliche Verkehrsflächen 100 % 71,2 % 12,0 % 16,8 % 32.760 m² 23.330 m² 3.930 m² 5.500 m² Es sollen insgesamt 294 Wohneinheiten geschaffen werden. Seite 19 / 19 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten Abwägungsvorschlag frühzeitige Bürgerbeteiligung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse Lage des Plangebietes Seite 1 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lothar Stiefel, Süsterau 22 (06.02.2011) 2. CH Eggimann, Sebastianstraße 33 (09.02.2011) 3. Irmgard Nelissen, Ernst Lennartz (und Mitunterzeichner), Süsterau 41 (09.02.2011) 4. Arndt Wilhemi, Süsterau (13.04.2011) 5. VCD-Kreisverband Aachen-Düren e.V. (07.03.2011) Seite 2 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 963 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. Bürger Süsterau (06.02.2011) Seite 3 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 4 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 5 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 6 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1 zu Anregungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 963 stehen: Zum Thema Höhenentwicklung: Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 ist keine Hochhausplanung beabsichtigt, sondern eine homogene Flachdachbebauung mit maximal fünf Geschossen. Das fünfte Geschoss springt dabei mindestens dreiseitig zurück. Im Bereich der Stadthäuser angrenzend an die Siedlung Süsterau sind maximal drei Vollgeschosse inklusive einem zurückspringendem Geschoss geplant. Negative Auswirkungen auf die Siedlung sind nicht zu erwarten, weil die Grundstücke an der Süsterau zusätzlich deutlich höher als das Plangebiet liegen. Die Anzahl der Geschosse und die entsprechend festgesetzten maximalen Gebäudehöhen orientieren sich an der zukünftigen Campusentwicklung. Zu 9./10. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963 sollen insgesamt 294 Wohneinheiten geschaffen werden. Der ruhende Verkehr für die Bewohner soll komplett in Tiefgaragen untergebracht werden, die jeweils den einzelnen Wohngebäuden zugeordnet werden. Damit besteht die Möglichkeit, innerhalb des Straßenraumes eine hohe Aufenthaltsqualität zu schaffen, die nicht von parkenden Fahrzeugen geprägt wird. Seite 7 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Zu 11. Aufgrund des kleinen Maßstabes wird innerhalb des städtebaulichen Vorentwurfs auf die Gliederung der öffentlichen Verkehrsflächen verzichtet. Aus dem gleichen Grund werden Zuwegungen zu den Häusern und Wege innerhalb der öffentlichen Grünflächen nicht dargestellt. Somit sind die Flächen, die letztendlich begrünt und bepflanzt werden können, tatsächlich kleiner als im städtebaulichen Vorentwurf dargestellt. Der hohe Versiegelungsgrad innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 soll u.a. dadurch kompensiert werden, dass sämtliche Tiefgaragen, die nicht überbaut werden, mit mindestens 50 cm Erdreich zu überdecken sind. Des Weiteren sind mindestens 75 % der Dächer extensiv zu begrünen. Zu 12. Der Bebauungsplan Nr. 963 sieht innerhalb seines Geltungsbereiches Allgemeine Wohngebiete vor. Damit soll eine monostrukturelle Ausrichtung des Campus-West auf eine hochschulorientierte und gewerbliche Nutzung vermieden und der durch die Campusentwicklung bedingte zusätzliche Wohnraumbedarf gedeckt werden. Durch die unmittelbare Nachbarschaft der Funktionen Wohnen und Arbeiten kann das Verkehrsaufkommen reduziert werden, weil kurze Wege zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz erfahrungsgemäß zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegt werden. Der Masterplan Campus-West sieht eine zusätzliche Haupterschließungsstraße parallel zur Süsterfeldstraße vor, das sogenannte Campusband, über das der Campus-Melaten an den Kernbereich der TH-Aachen angebunden werden soll. Das Campusband dient insbesondere der Entlastung der Süsterfeldstraße. Eine Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 963 an das Campusband ist lediglich in Form von zwei Fuß- und Radwegen nordwestlich und südöstlich der Schallschutzbebauung vorgesehen. Der Bereich der Süsterfeldstraße wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 960, der zwischen der Süsterfeldstraße und dem Bebauungsplan Nr. 963 liegt, neu geordnet. Bei einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von 13.200 Kfz/24h und einem maximalen Verkehrsaufkommen von 1.320 Kfz/h ist bei Gewerbestraßen gemäß RASt 06 eine Straßenraumbreite von 17,50 m ausreichend. Die Straßenraumbreite beträgt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 960 ca. 19 m ist damit für das vorgenannte Verkehrsaufkommen hinreichend dimensioniert. Durch die Verlagerung der Bushaltestelle „Süsterau“ nach Norden, wird sich die Einsehbarkeit verbessern. Zu 13. Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimaton ‚Gewerbe- und Industrieklima‘ zuzuordnen. Aufgrund des Freiflächenverlustes sollen ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt werden. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume und der hohe Grünflächenanteil werden zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur Nahwärmeversorgung innerhalb der Klosteranlage ein zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Mit diesen Maßnahmen wird dem flächenbezogenen Planungsempfehlungen des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen entsprochen. Weitergehende Maßnahmen werden u.a. im Rahmen der Luftreinhaltepläne der Stadt Aachen getroffen. Zu 14. Sämtliche Fachgutachten, die im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 963 erstellt wurden oder der Begründung einzelner Festsetzungen dienen, sind mit den Entwürfen der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der Offenlage sind Angaben über die Arten der umweltbezogenen Informationen zu machen. Werden im Rahmen der Offenlage zu diesen Unterlagen Bedenken geäußert, so wird die Verwaltung zu den Bedenken und Anregungen Stellungnahmen verfassen und dem Ausschuss Abwägungsvorschläge unterbreiten. Zu 15. Der Bereich des ehemaligen Friedhofs des Kloster ‚Guter Hirte‘ wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963 ‚Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten‘ einbezogen. Der nicht von Baugrenzen tangierte großkronige Baumbestand an der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird als zu erhalten festgesetzt. Es wird geprüft, ob noch erhaltene Grabsteine in den Klosterpark (öffentliche Grünfläche 1 mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz / Parkanlage) integriert werden können. Seite 8 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Zu 16. Die Wohnsiedlung Süsterau grenzt unmittelbar nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963. Dieser Bebauungsplan dient insgesamt dem Wohnen. Flächen für Technologieunternehmen sind hier nicht vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten sind Grenzwerte für Erschütterungen und Lärmimmissionen einzuhalten. Zu 17. Und 18.: Generell ist die konkrete Realisierung nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Darlegungs- und Beweispflicht jeweils den geschädigten Hausbesitzern obliegt. Sobald eine Beschädigung befürchtet wird, sollte vorbeugend der Gebäudezustand dokumentiert und begutachtet werden. Nach Abschluss der Rohbauarbeiten ist eine erneute Dokumentation durchzuführen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 960 werden Flächen nutzbar gemacht, die momentan mindergenutzt oder nicht genutzt werden und die nahezu allseitig umbaut sind. Somit handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der im § 13a BauGB genannte Grenzwert von maximal 20.000 m² Grundfläche eingehalten wird. Da der Grenzwert nicht überschritten wird und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, werden die Bedingungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt. Dieser Schwellenwert wird auch eingehalten, wenn der nördlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 960 aufgrund des räumlichen Zusammenhangs in die Berechnung einbezogen wird. Durch das beschleunigte Verfahren sind Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht ausgleichspflichtig, weil pauschal davon ausgegangen wird, dass Eingriffe innerhalb des Innenbereiches bereits als erfolgt gelten. Somit entfällt die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Das beschleunigte Verfahren entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Artenschutzprüfung vorzunehmen. Diese wurde durch das Büro für Umweltplanung, Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, August 2015 durchgeführt. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern und sind nicht auf den Baumbestand angewiesen. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Das Plangebiet kommt nur bedingt als Nahrungsraum in Frage. Dennoch wird es für erforderlich gehalten, Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit durchzuführen, um Brutstörungen zu vermeiden. Darüber hinaus erfolgt durch die Umsetzung der Planung ein Verlust von Brutrevieren nicht planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Innerhalb des Bebauungsplanes werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplanes realisiert werden sollen. In den öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen und auf den privaten Grundstücken sind insgesamt 89 Bäume zu pflanzen. Diese Zahl entspricht der Anzahl der Bäume, die heute innerhalb des Plangebietes stehen und der Baumschutzsatzung unterliegen. Im Ergebnis wird der Schaffung von Wohnraum Vorrang gegeben gegenüber der Erhaltung der Grünräume. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. Seite 9 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 2. CH Eggimann, Sebastianstraße 33 Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 (09.02.2011) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2: Seite 10 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Das heutige Atelierhaus soll aufgegeben und die beiden südwestlich des ehemaligen Klosters gelegenen Gebäuderiegel sollen abgerissen werden. Ein Ersatz für die Künstlerateliers ist im Bereich Talstraße vorgesehen. Der Bereich südwestlich der Klosteranlage soll entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 963 als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Spielplatz / Parkanlage festgesetzt werden. Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des Plangebietes. Gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen insgesamt 89 Bäume dem Baumschutz. Durch entsprechende Festsetzungen werden insgesamt 20 Bäume geschützt. Auf den beiden Grünflächen sollen insgesamt 39 Bäume und innerhalb der Verkehrsflächen 7 Bäume gepflanzt werden. Weitere 43 Bäume sind im Bereich der Privatgrundstücke vorgesehen. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern und sind nicht auf den Baumbestand angewiesen. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Das Plangebiet kommt nur bedingt als Nahrungsraum in Frage. Dennoch wird es für erforderlich gehalten, Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit durchzuführen, um Brutstörungen zu vermeiden. Darüber hinaus erfolgt durch die Umsetzung der Planung ein Verlust von Brutrevieren nicht planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Im Ergebnis wird der Schaffung von Wohnraum Vorrang gegeben gegenüber der Erhaltung der Grünräume. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. Seite 11 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 3. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Irmgard Nelissen, Ernst Lennartz (und Mitunterzeichner), Süsterau 41 (09.02.2011) Seite 12 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 13 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 14 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 15 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 16 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 17 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 18 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 19 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 20 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3 zu Anregungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 963 stehen: Zu I. Lärmschutz Campusband, Lärmschutzmaßnahme 4: Aufgrund des stark hängigen Geländes am südwestlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 und der Notwendigkeit, hier eine Bebauung zu realisieren, die aufgrund ihrer Geschlossenheit und ihrer Höhe schallschützende Wirkungen für die nördlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete hat, ist keine Verbindungsstraße zwischen der Süsterfeldstraße und dem Campusband geplant. Lediglich am nordwestlichen und südöstlichen Rand sind zwei Fuß- und Radwegeverbindungen vorgesehen. Zu II. Bebauung Quartiert ‚Guter Hirte‘: Die seinerzeitige Stellungnahme bezieht sich auf das Rahmenkonzept, das in den Informationsveranstaltungen am 10. November 2010 und am 08. Februar 2011 präsentiert wurde. Inhalte dieses Rahmenkonzeptes werden innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 aufgegriffen und planungsrechtlich festgesetzt. So ist entlang des Campusbandes eine viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss in geschlossener Bauweise vorgesehen, die gegenüber der nördlich angrenzenden Bebauung schallschützende Wirkungen hat. Zum Campusband ist die Bebauung aufgrund der Hangsituation um ein Geschoss reduziert. Nordwestlich dieser Schallschutzbebauung ist eine viergeschossige Winkelbebauung vorgesehen, die mit ihrer Schmalseite zur Siedlung Süsterau orientiert ist. Das Flurstück 200 weist eine Geländehöhe von ca. 194 m ü. NHN auf. Die südöstlich angrenzende Schallschutzbebauung darf in einer maximalen Gebäudehöhe von 204,6 m ü. NHN realisiert werden. Die tatsächliche Höhe über Gelände des Flurstückes 200 beträgt somit ca. 10,60 m. Aufgrund der Entfernung von ca. 37m zwischen geplanten und bestehenden Gebäuden werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Bestandgebäudes nicht beeinträchtigt. Die nordwestliche Schmalseite der Schallschutzbebauung wird im Gegensatz zur Bebauung des ursprünglichen Rahmenkonzeptes sehr differenziert ausgestaltet und wird in dieser Form nur geringe Schallreflexionen verursachen. Ein sogenannter ‚Nordflügel‘ wie im Rahmenkonzept ist innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 nicht vorgesehen. Die gemäß Bebauungsplan Nr. 963 realisierte Schallschutzbebauung wird sich für die Häuser Süsterau 15 - 43 bezüglich zukünftiger Schallimmissionen positiv auswirken. Eine Verlagerung der zweigeschossigen Kindertagesstätte in den Bereich der Schallschutzbebauung ist nicht möglich, weil die Schallschutzfunktion eine geschlossene Bauweise mit entsprechender Gebäudehöhe voraussetzt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. Seite 21 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 4. Arndt Wilhelmi, Süsterau Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 (13.04.2011) Seite 22 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4: Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, durch den Gewerbelärm nordöstlich gelegener Gewerbebetriebe, durch den Freizeitlärm durch den Bendplatz und durch den Sportlärm durch die 450 m nördlich gelegene Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren wurde ein Gutachten zur Beurteilung des Schienenverkehrslärms auf der Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach erstellt. Im Ergebnis sind für die geplante Wohnbebauung Überschreitungen der Orientierungswerte durch die Straßenverkehrslärmbelastung der Süsterfeldstraße, der Plangebietsstraße und des Erschließungsstiches zu verzeichnen. Dieser Immissionskonflikt wird durch passive Schallschutzmaßnahmen am neuen Gebäude kompensiert werden. Entsprechende Lärmpegelbereiche werden im Bebauungsplan festgesetzt. Der unmittelbar einwirkende Gewerbelärm auf das Plangebiet wurde ebenfalls untersucht. Hierbei wurden keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 und der Immissionsrichtwerte der TA Lärm festgestellt. Der Freizeitlärm führt tatsächlich in der Nachtzeit auch im geplanten Wohngebiet zu Überschreitungen. Hier müssen zukünftig bei Veranstaltungen in der Nachtzeit im Rahmen der Genehmigung verstärkt die lärmtechnischen Belange berücksichtigt werden. Bezüglich des Bahnlärms werden durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen GebäudeSchallschutzriegel mit den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen, auch bedingt durch die günstigen topographischen Verhältnisse, der Minimierung des seitlichen Schalleinfalls, durch das höher gelegene Gelände im Bereich Süsterau und durch den östlichen Gebäuderiegel der KiTa deutliche Pegelminderungen erreicht. Innerhalb des Bebauungsplanes wird festgesetzt, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die nördlich gelegenen Gebäude eine Gebietsverträglichkeit besteht. Für die Schallschutzriegelbebauung werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, um das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume zu verringern bzw. zu vermeiden. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. Seite 23 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - 5. VCD-Kreisverband Aachen-Düren e.V. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 (07.03.2011) Seite 24 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 25 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 26 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Seite 27 / 28 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.12.2015 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5: Der VCD plädiert für eine direkte Radwegetrasse aus der Innenstadt über den Campus West zum Campus Melaten. Dieser Radwegetrasse kommt entgegen, dass innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 963 keine Verbindungsstraße zwischen Süsterfeldstraße und Campusband vorgesehen ist. Lediglich am nordwestlichen und südöstlichen Rand des Schallschutzriegels ist jeweils eine Fuß- und Radwegeverbindung geplant. Das Wohnquartier ‚Guter Hirte‘ soll entsprechend seiner Lagegunst und auf Grundlage des Ergebnisses des Landeswettbewerbes 2014 entwickelt werden. Beabsichtigt ist die Realisierung eines unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten vorbildlichen Wohngebietes mit einer urbanen Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen. Vorrangig ist eine viergeschossige Bebauung mit einem zusätzlichen zurückspringenden Dachgeschoss vorgesehen. Insgesamt sieht das Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplanes 294 Wohneinheiten vor. Der ruhende Verkehr der Bewohner wird komplett innerhalb von dezentralen Tiefgaragen vorgesehen. Daraus ergibt sich eine vielfältige Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes. Seite 28 / 28 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61/201 Aktenvermerk Der Oberbürgermeister Aachen, den 16.04.2015 Hausruf: 6125 Frau Hergarten bebauungsplan@mail.aachen.de FB 61/620-35006-2015 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 nach § 13a BauGB - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und Bahnlinie Thema: Bürgerinformation am 15.04.2015 Am 15.04.2015, 18:00 Uhr fand in der Süsterfeldstraße 65 (Dez. 10 RWTH Aachen) eine Anwohnerinformation statt (Einladung s. Anlage). Ziel war, die Anwohner über das Ergebnis des Landeswettbewerbes Wohnen und die Gesamtentwicklung im Bereich Süsterfeldstraße / Guter Hirte zu informieren. Es waren ca. 30 Anwohner erschienen. Herr Gerlach, Büro pbs-Architekten und Herr Schweitzer, Büro Kaiser-Schweitzer-Architekten stellten jeweils ihre Entwürfe für die beiden Plangebiete vor – Herr Gerlach den Entwurf für den Bereich des Landeswettbewerbes zwischen dem ehem. Kloster und dem künftigen Campusband, Herr Schweitzer für den Umbau des ehem. Klosters und die ergänzende Bebauung entlang der Süsterfeldstraße. Vorab wurden die Anwesenden darüber informiert, dass bereits im November 2010 eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens - Campus West – sattgefunden hatte. Es wurde zugesichert, dass Eingaben, die im Rahmen dieser Beteiligung eingingen, in das nun separat durchgeführte Verfahren zum Bebauungsplan – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – aufgenommen und abgewogen werden. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Offenlage eine erneute Beteiligung durchgeführt wird. Seitens der Anwohner wurde die Planung kritisch diskutiert. Folgende Themen wurden angesprochen: • Abstände zur Siedlung Süsterau Es wird befürchtet, dass die geplante Bebauung zu nahe an die Grundstücksgrenzen der Süsterau heranrücken. Antwort: Die Planung hält die erforderlichen Abstandsflächen ein. Vorgesehen ist ein Abstand von 3 bis 4 m. • Mauer entlang der Grundstücksgrenze Die heute vorhandene Mauer entlang der Grundstücksgrenze Süsterau soll aus Sicht der Nachbarn erhalten, instand gesetzt und evtl. erhöht werden. Antwort: Die Mauer steht auf dem Grundstück des Investors. Er wird prüfen, wie der Übergang zu den Nachbargrundstücken künftig gestaltet wird und ob die Mauer erhalten werden kann. Es besteht aber kein Anspruch auf eine Einfriedung, hierfür ist jeder Eigentümer (auf eigenem Grundstück) selbst verantwortlich. • Gebäudehöhen (im Übergang zur Süsterau) Die Höhenentwicklung vor allem im Übergangsbereich zur Süsterau wird als problematisch angesehen. • Anzahl der Wohneinheiten Es wurde nach der Gesamtzahl aller neu geplanten Wohneinheiten im Bereich Süsterfeldstraße gefragt. Stadt Aachen - FB 61/201 • • • • • • FB 61/620-35006-2015 Aachen, den 07.12.2015 Antwort: Es wurde klargestellt, dass insgesamt bis zu 700 neuen Wohneinheiten entstehen. Diese sollen dazu beitragen, den gesamtstädtischen Wohnbedarf zu decken sowie ein arbeitsplatznahes Wohnangebot für Campus Melaten und Campus West bieten. Unterbringung der Stellplätze Es wird befürchtet, dass keine ausreichende Anzahl von Stellplätzen angeboten wird. Antwort: Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze (1 / WE) erfolgt ausschließlich in Tiefgaragen. Im öffentlichen Straßenraum werden zudem ca. 50 Besucherstellplätze geschaffen. Denkmalschutz / Friedhof Es wurde nachgefragt, ob auch der ehemalige Klosterfriedhof berücksichtigt wurde (Denkmalschutz). Antwort: Der Friedhof ist nicht mehr vorhanden, er wurde seit langem aufgelassen. Eine Einbeziehung in den Denkmalschutz erfolgte ebenfalls nicht. Bäume, Grünflächen Für die Anwohner ist ein Erhalt insbesondere der Bäume im Übergang zur Süsterau sehr wichtig. Antwort: Soweit möglich, sollen Bäume erhalten werden. Aufgrund der Dichte der künftigen Bebauung ist jedoch mit einer weitgehenden Entfernung des Baumbestandes zu rechnen. Als Ausgleich werden im Bereich des Parkes (heute versiegelt) und der Straßen und Plätze neue Bäume gepflanzt. Verkehrsproblematik im Zufahrtsbereich zur Süsterau Für die Anwohner der Süsterau ist vor allem das Linksabbiegen in die Süsterfeldstraße problematisch, ein Kreisverkehr wäre eine gute Lösung Antwort: Die Anregung wird weitergegeben. Beeinträchtigungen während der Bauzeit Es wird befürchtet, dass Lärm und Erschütterungen während der Bauzeit die Anwohner belästigen oder sogar Schäden entstehen. Antwort: Es ist im Interesse des Investors, dass Schäden vermieden werden. Es wird geprüft, ob der Gebäudezustand der Nachbarbebauung vor Beginn der Baumaßnahme aufgenommen wird, um bei evtl. Schäden die Ursache feststellen zu können. Busverbindung Es wird angeregt, den Takt der Busverbindung zu erhöhen, wenn in diesem Bereich so viele neue Wohnungen entstehen. Antwort: Die Anregung ist sehr sinnvoll und wir weitergegeben, um sie mit der ASEAG abzustimmen. (G. Hergarten) 2 Stadt Aachen - FB 61/201 FB 61/620-35006-2015 Anlage 3 Aachen, den 07.12.2015 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Teilgebiete: N 1. Stadthäuser 2. Geschosswohnungsbau Mitte 3. Winkelbebauung 4. Schallschutzbebauung 5. KiTa + Studentisches Wohnen Lageplan 1:1000 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Übersicht Teilbereiche und Bezeichnung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Planstraße 1:500 Schemaschnitt entlang Planstraße 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Stadthäuser Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Eingang 1:200 Ansicht Garten 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Stadthäuser Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Grundriss Erdgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Stadthäuser Grundriss Untergeschoss 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Grundriss Obergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Stadthäuser Grundriss Dachgeschoss 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Dreiecksplatz 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Schnitt 1-1 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Schnitt 2-2 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 8 7 6 5 1 2 4 3 Geschosswohnungsbau Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 5-8 Grundriss Tiefgarage Grundriss Untergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Geschosswohnungsbau Grundriss Erdgeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 13.10.2015 ADT 2015 Dateiname: Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Index: CW_2_GW_BT 5-8_GR_U1_-_00.dwg Plan Nr.: CW_2_GW_BT 5-8_GR_U1_-_00-0 0 N 8 7 6 5 1 2 4 3 Geschosswohnungsbau Terrassen | Loggien mit 50% in Wofl. angerechnet, Flächenstempel zeigt 100% der Fläche Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 2, 3, 5-8 Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Geschosswohnungsbau Grundriss Staffelgeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 17.09.2015 ADT 2015 Dateiname: Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Index: CW_2_GW_BT 2_3_5-8_GR_RG_-_00.dwg Plan Nr.: CW_2_GW_BT 2_3_5-8_GR_RG_-_00-0 0 N Übersicht Tiefgarage 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 23 2 2- 22 21 20 19 18 ur nt d en ch M ²( ge m ra 78 ze a 5 t g ef e plä Ti läch tell F S 23 13 8 d Ba 9 7 n): A( 8 7.7 m² en ss n ne oh W .96 6 12 AR n): 1 e 11 5 l l Ke der G 2 r tu .96 e 187.8 Fah 5 d der eb G A( Ba rrä 3 äu AR n): 1 1 äum on k de II 5 Ko e1 A(n): Ga A(n): rag e2 r 6.38 5.13 m² A(n): m² A(n): 1.67 m² bäu A(n): dek ont ur A(n): hen 4.66 11.38 m² 2.15 m² A(n): 20.7 n| 3m ² Ess Sch en A(n): 187.8 3 A(n): gia 4.32 hne 24.0 n| 8m ² hen 7.24 m² ur ) t| ia er gg nd ä Lo r E e e ge -W hn d g ZI m² ² o ge un t 2- 7.4 m Zu lan er 6 4.1 im n P rd (6 ird ere m² fö e w eit 67 g g w ax. un m n oh W o ek en äu m² .5) G A(n): gia 11.17 (x0 m² .5) ia) 1 1- 2 6.7 nt Ess 2Z 72. I - WE 8 (67 m² .2 m ma x.6 ² ohn 7m eL ogg ² Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 5) m² eb (x0 Log ia) A(n): n 6m ² n): (x d Log 2Z 55. I - WE 4 (53 m² .3 m ma x.6 ² ohn 2m eL ² ogg lafe 13.6 a gi g m² Wo 3 6.8 18 m² A( m² Koc hne m² ) rt ia de gg än Lo r E e e e g -W hn d g ZI m² ² o ge un 2- 7.4 m Zu lan rt 1 de 6 4. im n P ör f (6 ird ere m² ge w eit .67 g w ax un m n oh W 0. A(n): Wo .74 6 :1 n) A( Lo 8.67 n 2m ² 7 5.3 :2 n) A( Bad A(n): fe m² |E r lafe 14.7 W m² n en AR Koc Sch 3 7.5 m² 9 4.6 la Flu AR A(n): Ge n): A( n): A( .74 16 m² 2 6.7 ss n en Flu m² ne ch rag 7 7.7 ur Fl 5 6.8 m² n): A( 18 h Sc oh Du. Bad n): A( 4 Ga Sc 6 Kon lerr fe a hl 18 rK n): A( 2 tur I 1 Kel ia gg Lo 5 7.8 u nt 25 m² 9 4.6 n): A( Ko rrä KG Fah ur Fl 8 7 3 .37 m² m² n 4 n): A( |E A( um rä er m² .53 :7 n) A( 2 2- 14 Ko | el d BE G G r ga itt 15 H. 9 eb eb e ag 1 äu äu ) 16 10 o ek 1- r tu on k e 17 Teilbereich Winkelbebauung Grundriss Erdgeschoss 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Grundriss Regelgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Winkelbebauung B Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Arc hite k Win kelb Pro eba uun g jekt : Ca m her Wo pus r: hnq We„Guter Hirte“ - Aachen Campus Wohnen uar st Ca m tier Gm pus 04.12.2015 Wo bH in A h &C n o. K en db ach G en Schnitt 2-2 1:200 Bau kt: Teilbereich Winkelbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Schallschutzbebauung BT 1 +203.90 +201.20 +200.75 +197.15 +19 Bestandsmauer +194.05 Bestandsmauer +190.95 nde +187.85 +187.25 +187.21 Bestandsgelände +186.64 Ansicht Südost 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Winkelbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Dreiecksplatz 1:200 Ansicht Dreiecksplatz 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Fassadenmaterialien: - heller Putz - Fensterrahmen anthrazit - Klinkerapplikationen im Bereich der Fenster - partiell Gebäudesockel in Klinker Hinweis: Materialien gelten für alle Teilbereiche Ansicht Campusband 1:50 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Campusband 1:200 Ansicht Campusband 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 1 2 3 4 5 6 Schallschutzbebauung Terrassen | Loggien mit 25% in Wofl. angerechnet, Flächenstempel zeigt 100% der Fläche Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 3 - 5 Grundriss Tiefgarage Grundriss Untergeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 20.07.2015 ADT 2015 Grundriss Erdgeschoss 1:200 Dateiname: Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG,Index: Aachen CW_2_SB_BT 3-5_GR_U1_-_00.dwg Plan Nr.: CW_2_SB_BT 3-5_GR_U1_-_00-0 0 N 1 2 3 4 5 6 Schallschutzbebauung Terrassen | Loggien mit 25% in Wofl. angerechnet, Flächenstempel zeigt 100% der Fläche Projekt: Campus West Wohnquartier in Aache Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 1 - 6 Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 12.10.2015 ADT 2015 Dateiname: Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Schallschutzbebauung CW_2_SB_BT 1-6_GR_RG_-_00.dwg Projektgesellschaft Campus Wohnen db Plan Nr.: Gmbh & Co. KG, Aachen CW_2_SB_BT 1-6_GR_RG_-_00-0 Schnitt 1-1 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen +201.36 +201.23 Schallschutzbebauung Bauteil 5 +198.53 +198.34 +195.15 +194.90 +192.00 +188.65 +185.30 Institutsgebäude +185.07 +183.75 +182.78 +183.75 +183.85 +185.27 Wohnstraße +184.06 Eingang Wohnungen Haupteingang KiTa +182.20 Ansicht Planstraße 1:200 +201.23 Schallschutzbebauung Bauteil 5 +197.96 Wohnen +195.15 +194.90 Wohnen +192.00 Wohnen +188.65 Wohnen KiTa Leitung Institutsgebäude +183.75 +182.85 Eingang Wohnungen KiTa Personal +198.53 KiTa Küche +185.30 +185.50 +184.66 Wohnstraße +183.85 +183.30 HA/Technik Keller Bereich Rampe Keller +182.20 Querschnitt 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen +201.36 +185.50 Planstraße Ansicht Süd 1:200 Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Galerie KiTa +197.96 +198.34 +194.90 +192.00 +188.65 +185.30 +192.65 Ruheraum Sanitärbereich Nebenraum Gruppenraum Ruheraum Sanitärbereich Nebenraum Gruppenraum +185.54 Spielfläche +183.85 Planstraße Toranlage +182.20 Tiefgarage Längsschnitt 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 183.40 183.25 Schnitt A-A 183.27 183.28 183.30 Wohnungnr.: KiTa Gesamtfläche.: 868.15 m² 185.30 184.35 Kinderwagen A(n): 11.99 m² 185.28 Leitung WC Personal A(n): 12.50 m² A(n): 12.25 m² Abstellraum Ruheraum 2 WC 2+3 Ruheraum 3 A(n): 11.97 m² A(n): 18.13 m² A(n): 27.84 m² A(n): 19.52 m² Windfang A(n): 11.28 m² Gruppenraum 3 A(n): 45.42 m² 185.30 Planstraße Halle Schnitt B-B Spielflur A(n): 53.01 m² A(n): 44.00 m² 185.30 Fluchttreppe 7,5% Nebenraum 3 15% Gruppenraum 2 Nebenraum 2 Abstell A(n): 46.49 m² A(n): 18.49 m² A(n): 8.61 m² A(n): 18.37 m² Schnitt B-B Personal A(n): 24.21 m² WC 1 A(n): 12.36 m² HWR Vorratsraum A(n): 3.45 m² A(n): 7.20 m² Nebenraum 1 A(n): 19.25 m² Flur Küche A(n): 18.26 m² A(n): 16.50 m² Ruheraum 1 A(n): 17.72 m² Gruppenraum 1 A(n): 40.02 m² 184.95 Fahrradweg 185.07 Schnitt A-A 185.27 Grundriss Erdgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Schnitt A-A 188.65 Wohnungnr.: Wohnungen Gesamtfläche.: 947.25 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen WFL: 22.06 m² Wohnungnr.: 1 Gesamtfläche.: 32.26 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² WC Personal Abstellraum Ruheraum 4 WC 4+5 Ruheraum 5 A(n): 11.88 m² A(n): 11.88 m² A(n): 18.27 m² A(n): 27.84 m² A(n): 19.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen WFL: 14.58 m² Wohnungnr.: 2 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon Gruppenraum 5 Diele A(n): 45.42 m² WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad 188.65 Galerie Spielflur A(n): 29.96 m² 188.65 A(n): 44.00 m² Schnitt B-B WFL: 3.52 m² Wohnen WFL: 14.58 m² Wohnungnr.: 3 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon Nebenraum 5 WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Fluchttreppe A(n): 18.37 m² Diele Gruppenraum 4 Nebenraum 4 Abstell A(n): 46.49 m² A(n): 18.49 m² A(n): 8.61 m² Schnitt B-B Bad WFL: 3.52 m² Wohnen WFL: 14.58 m² Wohnungnr.: 4 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad WFL: 3.52 m² WFL: 14.58 m² Wohnungnr.: 5 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon Mehrzweckraum A(n): 55.28 m² Wohnen Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen WFL: 14.58 m² Wohnungnr.: 6 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 1.18 m² Diele WFL: 5.51 m² Geräteraum A(n): 12.84 m² Schnitt A-A Grundriss 1.Obergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Schnitt A-A 192.00 Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 7 Gesamtfläche.: 32.26 m² Balkon WFL: 22.06 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² Wohnen WFL: 1.00 m² Wohnungnr.: 13 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 8 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.00 m² Wohnen Wohnungnr.: 14 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad Dachaufsicht Schnitt B-B WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 9 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² WFL: 5.51 m² Schnitt B-B Balkon Diele WFL: 1.00 m² Wohnen Wohnungnr.: 15 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 10 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.00 m² Wohnen Wohnungnr.: 16 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 11 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad WFL: 3.80 m² Bad WFL: 3.52 m² Diele WFL: 4.25 m² Wohnen Wohnungnr.: 12 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 1.18 m² WFL: 14.58 m² Wohnen/Essen WFL: 22.59 m² Balkon WFL: 1.50 m² Wohnungnr.: 17 Gesamtfläche.: 43.23 m² Diele WFL: 5.51 m² Zimmer WFL: 11.11 m² Schnitt A-A Grundriss 2./3.Obergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 04.12.2015 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen 392 381 819 820 390 1.736 m² Unversiegelte Flächen 87,5 % 885 28.659 m² 15 188 389 17.066 m² sonstige versiegelte Flächen Buschwerk unversiegelte Grundstücksfläche: Wiese, Garten, Feldweg 1 16 davon Buschwerk 17 14 davon Gebäude Bestandsgebäude a 4.100 m² 388 14 12,5 % 821 ZEICHENERKLÄRUNG b 32.759 m² 383 0 Versiegelte Flächen 100,0 % 754 19 Fläche Plangebiet 117 14 FLÄCHENBILANZ Buschwerk 189 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Nr. 205 208 24 181 25 26 3 4 Räumlicher Geltungsbereich des Grünbilanzierungsplanes Buschwerk Buschwerk 5 182 27 28 Buschwerk 6 29 30 32 183 34 31 84 184 33 146 185 Buschwerk 186 35 83 159 82 37 ße 158 ra st 197 39 198 41 43 85 81 0 18 ld rfe te 199 79 Buschwerk 80 Buschwerk 83 201 Buschwerk 7 200 78 77 Buschwerk 76 74 72 Buschwerk 73 9 8 142 75 71 70 Buschwerk 166 69 Buschwerk 66 68 148 Buschwerk 65 64 Buschwerk 67 10 14 15 16 63 Buschwerk 21 62 29 61 60 28 Buschwerk 150 130 59 11 12 17 57 53 Buschwerk 13 58 52 51 50 Buschwerk 56 Buschwerk 18 19 22 20 25 23 BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und voraussichtlich überplant werden 313 - Laubbäume 249 - Nadelbäume 64 134 4 - Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche 2 - Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden 2 Bäume, die erhalten werden können Buschwerk 27 24 172 54 49 26 55 48 30 47 31 45 46 44 43 42 Grünbilanzierungsplan zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 132 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung 23 22 210 209 404 180 211 207 206 202 191 Buschwerk s Sü 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 1 2 extern 1 2 1 1 extern extern extern 236 2 2 2 2 3 2 1 2 2 1 extern extern extern extern 2 45 2 1 2 extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt Sü 20 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum 179 21 85 203 12,0 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 190 Buschwerk 99 204 Anzahl Ersatzbäume a er t s 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 u 18 Kronendurchmesser 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder Stammumfang 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Beichnung unversiegelte Grundstücksfläche: Buschwerk 2 19 Bestand 41 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 03. Dezember 2015 392 381 819 - Straßen 5.498 m² - bebaubare Grundstücksflächen 18.896 m² davon Gebäude mit Dachbegrünung ca. 7200 m² davon TG mit Dachbegrünung ca. 5.450 m² Unversiegelte Flächen 885 25,5 % Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 25-30, Db Pflanzqualität: 4.433 m² - Grünflächen 3.932 m² Pflanzqualität: a 17 Dreilappiger Apfel 389 Hochstamm, StU= 18-20, Db Prunus sargentii i.S. PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 190 Verkehrsflächen Carpinus betulus Fagus sylvatica Anpflanzung von insgesamt 9 Laubbäumen innerhalb der Verkehrsflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen 207 Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 18-20 cm, mindestens 12 cbm Erdreich 206 Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt, 125-150, mit Ballen Ligustrum 209 vulgare 208'Atrovirens' Ilex meserveae 'Heckenpracht' 404 180 211 23 22 210 24 Liguster 181 25 Stechpalme 26 Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m 182 27 28 Verkehrsflächen Feldahorn Zierapfel Felsenbirne private Grundstücksflächen Kornellkirsche Pflaumenblättriger Dorn Blütenkirsche überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) / mit Gründach Flächen für Tiefgaragen Planung Schnitthecke 1-reihig Obstbäume Apfel 'Rheinischer Bohnapfel' 'Rheinischer Winterapfel' 'Roter Boskoop' 'Rote Sternrenette' Birne 'Gräfin von Paris' 'Münsterbirne' 'Martinsbirne' Pflaumen 'Bühler Frühzwetschge' 'Mirabelle von Nancy' Kirschen 'Büttgers Rote Knorpelkirsche' 'Große Prinzessinnenkirsche' Quitte Cydonia oblonga Mispel Mespilus germanica 179 21 Sü 20 191 Hainbuche Rotbuche a er t s ZEICHENERKLÄRUNG Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 19 u 18 Hecken, 1-reihig (3,5/m) Dauerhafte Erhaltung und Pflege Laubbäume Acer campestre Malus sylvestris 'Evereste' Amelanchier arborea 'Robin Hill' Cornus mas Crataegus prunifolia 189 8.365 m² - unbebaubare Grundstücksflächen 390 188 Hochstamm, StU= 25-30, Db 388 Feldahorn 14 24.394 m² 821 Feldahorn Hainbuche Amberbaum Zierapfel Vogelkirsche Scharlachkische 383 PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 15 Acer campestre 'Huibers Elegant' Eriolobus trilobatus 14 Acer campestre Carpinus betulus Liquidambar styraciflua Malus spec. 'Evereste' Prunus avium Prunus sargentii 754 b 74,5 % Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche 117 14 Versiegelte Flächen 32.759 m² PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN 0 100,0 % PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE 19 Fläche Plangebiet 820 PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE 16 FLÄCHENBILANZ Planung Laub- bzw. Obstbaum Bestandslaub- bzw. Nadelbaum Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung entfallender Baum Räumlicher Geltungsbereich des Grünbilanzierungsplanes 29 30 32 Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 183 205 34 Gärten 31 36 Auf den privaten Grundstücken sind als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, insgesamt 18 Laubbäume sowie 27 Obstbäume zu pflanzen. 159 40 158 203 Dächer der Hauptbaukörper 39 43 Dächer der jeweils letzten Geschosse sowie das Dach des rückwärtigen Gebäudeteils der KITA sind flächendeckend extensiv zu begrünen. Rasen 198 41 83 199 202 Ausgenommen sind Flächen für notwendige technische Aufbauten Öffentliche Grünflächen 201 87 45 ße 197 ra st Die Gärten sind gärtnerisch anzulegen. Die Versiegelung ist zu minimieren. 85 37 0 18 ld rfe te 35 146 s Sü 38 Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 18-20 cm 99 Schnitthecken 1-reihig, auf Tiefgaragen, 185 insgesamt 280 m Länge 186 Die Anzahl kann um erhaltene geschützte Bäume reduziert werden. 204 184 33 Spielfläche mit Spielgeräten 142 200 Anpflanzung von insgesamt 39 Laubbäumen mit StU 25-30 cm in den öffentlichen Grünflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen (1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume) 166 Pflanzqualität: Hochstamm, mindestens 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 25-30 cm wassergebundene Decke 148 Erhaltung der großkronigen Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche Spielfläche mit Spielgeräten Die Anzahl kann um sonstige erhaltene geschützte Bäume reduziert werden. 150 Rasen Dauerhafte Erhaltung und Pflege Rasen Tiefgaragen 130 Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen. Grünordnungsplan (2) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 KITA 172 1-reihige Schnitthecke Anpflanzung von 540 m 1-reihige Schnitthecken außerhalb der Tiefgaragenflächen und 280 m über Tiefgaragen aus standortgerechten Laubgehölzen im Plangebiet. An straßenabgewandten Seiten sind auch Maschendraht- und Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Schnitthecken 1-reihig, nicht auf Tiefgaragen, insgesamt 540 m Länge Planung Spielflächen Abdeckung von Flächen, auf denen Kinderspielflächen angelegt werden, mit mindestens 35 cm unbelastetem Bodenmaterial gemäß § 12 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 134 ohne Maßstab 04. Dezember 2015 392 381 819 Acer campestre 'Huibers Elegant' Eriolobus trilobatus 132 Auszugleichende Anzahl Bäume gemäß Baumschutzsatzung (siehe Liste unten) 885 Pflanzqualität: 132 Geplante Ersatzpflanzung - Anpflanzung Bäume in Verkehrsflächen 9 Stck. 9 - Anpflanzung Bäume auf Grünflächen (1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume) 39 Stck. 78 - Anpflanzung Bäume in Gärten 45 Stck. Hochstamm, StU= 25-30, Db Pflanzqualität: 190 Carpinus betulus Fagus sylvatica 205 24 Liguster Ilex meserveae 'Heckenpracht' a 14 17 4 181 25 5 Stechpalme 26 Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m 182 27 28 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung 6 entfallender Baum geplanter Baum Räumlicher Geltungsbereich des Baumbilanzierungsplanes 29 30 32 Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 183 34 31 84 184 33 146 185 83 186 35 159 82 37 ße 158 ra 39 198 41 80 78 77 7 200 83 79 199 76 142 75 74 72 73 9 st 197 43 85 81 0 18 ld rfe te 201 71 70 8 166 69 66 68 65 64 67 10 148 150 63 62 21 14 15 61 29 16 60 28 130 59 11 12 17 18 52 51 19 22 20 25 27 23 BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und voraussichtlich überplant werden 313 - Laubbäume 249 - Nadelbäume 64 134 4 - Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche 2 - Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden 2 Bäume, die erhalten werden können 57 53 13 50 24 172 54 49 26 58 56 55 48 30 44 47 31 Baumbilanzierungsplan (1) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 132 Ligustrum 209 vulgare 208'Atrovirens' Bestandslaub- bzw. Nadelbaum s Sü 202 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 1 2 36 extern 1 2 1 1 extern extern extern 2 2 2 2 2 3 2 1 45 2 2 1 extern extern extern extern 2 2 1 2 extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt 210 3 23 22 Öffentliche Grünfläche Obstbäume Apfel 'Rheinischer Bohnapfel' 'Rheinischer Winterapfel' 'Roter Boskoop' 'Rote Sternrenette' Birne 'Gräfin von Paris' 'Münsterbirne' 'Martinsbirne' Pflaumen 'Bühler Frühzwetschge' 'Mirabelle von Nancy' Kirschen 'Büttgers Rote Knorpelkirsche' 'Große Prinzessinnenkirsche' Quitte Cydonia oblonga Mispel Mespilus germanica 179 404 Kornellkirsche Pflaumenblättriger Dorn Blütenkirsche Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 2 21 geplante Verkehrsflächenunterteilung Felsenbirne 85 203 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 u a er t s geplante Verkehrsflächen Feldahorn Zierapfel 99 204 12,0 206 207 Anzahl Ersatzbäume 1 19 180 211 Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt, 125-150, mit Ballen Laubbäume Acer campestre Malus sylvestris 'Evereste' Amelanchier arborea 'Robin Hill' Cornus mas Crataegus prunifolia Prunus sargentii i.S. Sü 20 191 Hainbuche Rotbuche 389 Hochstamm, StU= 18-20, Db ZEICHENERKLÄRUNG 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Kronendurchmesser Pflanzqualität: 18 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Stammumfang Dreilappiger Apfel 188 45 Hecken, 1-reihig (3,5/m) Beichnung 390 189 PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN Nr. Hochstamm, StU= 25-30, Db bzw. wie vor, jedoch Stammbusch 388 Feldahorn b 2 821 Feldahorn Hainbuche Amberbaum Zierapfel Vogelkirsche Scharlachkische 383 PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 15 Acer campestre Carpinus betulus Liquidambar styraciflua Malus spec. 'Evereste' Prunus avium Prunus sargentii 754 14 Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche 117 14 Erhalt Bestandsbäume PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN 0 75 PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE 19 Bestandsbäume im Plangebiet, die der Baumschutzsatzung unterliegen 820 PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE 16 BAUMBILANZ 45 46 43 42 Darstellung der bestehenden bzw. neu geplanten Bäume 41 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 03. Dezember 2015 392 381 819 820 205 15 14 a 17 14 b 14 885 188 389 16 1 189 190 20 S 191 208 r te s ü 179 21 404 180 211 3 4 23 22 210 209 2 19 au 18 24 181 25 26 5 182 27 28 6 29 30 32 183 34 31 84 184 33 146 185 83 186 35 159 82 37 39 198 41 80 78 77 7 200 83 79 199 76 142 75 74 72 73 9 ße 158 ra 197 43 85 81 0 18 st 201 132 Räumlicher Geltungsbereich des Baumbilanzierungsplanes ld rfe te 202 390 207 206 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung s Sü 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 1 2 extern 1 2 1 1 extern extern extern 2 2 2 2 2 3 2 1 2 2 1 extern extern extern extern 236 2 1 2 extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 45 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt 388 85 203 12,0 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 ZEICHENERKLÄRUNG 99 204 Anzahl Ersatzbäume 383 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 821 Kronendurchmesser 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder Stammumfang 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Beichnung 754 0 Nr. 117 19 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN 71 70 8 166 69 66 68 65 64 67 10 148 150 63 62 21 14 15 61 29 16 60 28 130 59 11 12 17 52 51 19 20 22 25 27 23 50 24 172 54 49 26 58 56 55 48 30 44 47 31 Baumbilanzierungsplan (2) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 18 57 53 13 45 46 43 42 Darstellung der Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen 41 134 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 03. Dezember 2015 3 Gemarkung: Aachen, Flur 4 Vermessungsgrundlage: 4 MULF Winkelrandstein 186,64 187,15 186,58 185,35 185,78 185,25 185,03 184,59 Winkelrandstein 184,35 184,25 183,25 183,61 183,03 Winkelrandstein 182,59 182,35 0+000.000 20.000 23.000 40.000 58.500 60.000 80.000 182,25 Winkelrandstein 181,50 181,28 181,03 180,75 179,98 179,68 179,33 178,95 178,90 Lagebezug: ETRS89/UTM 178,83 Rampensteine 63.5 0+2 MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N 15 MULFZG3N 14 13 12 6 5 4 3 2 1 Wink n dstei elran Achse 1 0.000 MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N 21 20 19 18 17 16 11 10 9 8 MULFZG3N MULFZG3N 7 gep 186,66 l. 185,20 185,78 Winkelrandstein Winkelrandstein 184,57 183,82 184,49 183,20 Winkelrandstein Winkelrandstein 182,53 184,40 178,88 178,83 Abl auf 178,70 Gehweg T10 Rad- und Gehweg 280.0 Rinnenstein 16x16x14 cm T10 00 5 Abgrenzung Tiefgarage Gehweg 183,56 2,00 m Privatstreifen 300.0 00 186,10 G3N 186,08 186,25 G3N MULFZG3N 183,65 178 ,15 EFH 178,15 MULFZ 186,38 186,38 185,95 178,95 MULFZ G3N LFZ MU 186,22 179,18 20.000 186,46 186,53 179,55 190 Bodentaktiles Leitsystem G3N LFZ Gehweg LFZ G3N MU 186,62 180,75 Bodentaktiles Leitsystem MU 186,79 181,50 T10 Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 186,58 MULFZG3N 187,02 Baugrenze gepl. Bebauung Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 78.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 220.000 224.120 240.000 86 260.000 245.895 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 187,25 MUL FZG 3N 254.583 ZG3N N FZG3 MUL EFH 178,15 40.000 183,29 3N FZG Winkelrandstein MUL Achse 1 T10 n dstei elran T10 Wink G3N LFZ MU 320.0 00 185,70 6 Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen Unterrichtung und 178 ,15 185,78 185,98 185,85 60.000 185,80 Winkelrandstein 185,28 182,28 Rinnenstein 16x16x14 cm DN 800 B 22 23 24 25 7 460.00 3N Ei 350/525 gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur Winkelrandstein 178,24 57 r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 B B 58 Schutzstreifen 59 Rampensteine MULFZG3N cm B 1,50 m 500 DN 177,14 vorh. L-Steinwand 0+565.678 vorh. L-Steinwand gepl. Ausfahrt Tiefgarage 0+563.107 Schrammbord 560.00 Rampensteine 540.00 520.00 Bodentaktiles Leitsystem 32 DN 600 Rundbordstein 56 Winkelrandstein ZG3N 33 in Rinnenstein 178,72 500.00 Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 cm MULF G3N 00 356.4 n dstei elran 400.000 380.000 e2 04 360.000 Wink Achs 34 Hochbordstein + 179,00 480.00 MULFZ 35 29 28 27 87 26 Ei 350/525 B Winkelrandste Winkelrandstein MULFZG Hochbordstein 30 Hochbordstein Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,75 MULFZG3N 440.00 183,21 0 20.00 Rampensteine 180,82 420.00 Winkelrandstein Bodentaktiles Leitsystem G3N Winkelrandstein 87.422 Achse 1 MULFZG3N 185,11 184,07 LFZ Fahrbahn, Asphalt 20 Hochbordstein 36 55 184,93 MULFZG3N MU 182,19 182,10 183,03 99 3N FZG Winkelrandstein 1.50 80.000 Rampensteine 183,89 e2 Achs 0.000 185,25 178 ,15 MULFZG3N MUL n dstei elran 185,42 MULFZG3N MULFZG3N Wink 11.0 H T10 340.0 5.50 MU 0 Bodentaktiles Leitsystem 2,00 m Privatstreifen 185,65 G3N EF Gehweg 182,61 185,51 Gehweg T10 Bodentaktiles Leitsystem LFZ Gehweg 185,65 Rinnenstein 16x16x14 cm 185,67 Bodentaktiles Leitsystem 31 vorh. L-Steinwand n dstei elran Hochbordstein 184,95 184,79 Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau 8 85 184,87 MULFZG3N DN 600 B Wink Bodentaktiles Leitsystem und Gehweg 40.000 Rad- Blatt E3 186,63 dstei Wink n elran 186,55 n dstei Wink elran 180 8 68.37 187,92 0 60.00 188,00 9 e2 3 Achs 68.52 182 10 vorh. Bebauung gepl. Bebauung 40.00 179.62NN Neu 179.60NN Neu Anschluss siehe Plan E3 Plangebiet DECONCEPTA Ausbauanfang Achse mit Stationierung Plangebiet Schleiff Denkmalentwicklung Gradientenhochpunkt 3% Bodentaktiles Leitsystem 5.20 5.20 6 5 4 3 184,40 Absperrpoller Detail Baumscheibe siehe Plan E4 183,82 5.20 9 8 3% 10 5.20 7 183,20 Winkelrandstein 8 184,49 181,03 180,75 Winkelrandstein 179,98 Winkelrandstein 182,53 179,68 178,83 2 1 gesehen: Aachen, den DEKONCEPTA ge pl 181,50 180,75 179,55 179,18 178,95 178,88 178,83 .A bl au 178,70 ................................................ f T10 Nr. gez. gepr. Datum 17 8, Gehweg 15 T10 EFH 178,15 vo rh .A DEKONCEPTA GmbH bl a uf Rinnenstein 16x16x14 cm T10 20.000 3.50 Entwurfsplanung Bebauungsplan Nr. 963 gez.: Hennes D. Gehweg 183,56 40.000 Lageplan 1 EFH 178,15 vo bearb.: Heinrichs-Stalitza P. gepr.: rh .A bl a uf 1:250 Datum: Oktober 2015 Format: 1110 x 434 Proj.-Nr.: 87603 Blatt Nr.: Index: E2 _ C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E02_E04.dwg-E02 02.12.15-15:55 Gehweg Rad- und Gehweg 0+000.000 178,95 178,90 3% 2,00 m Privatstreifen Baum 178.85NN Neu 179,33 Regelquerschnitt A-A siehe Plan E5 Bodentaktiles Leitsystem 183,65 20.000 23.000 40.000 58.500 60.000 181,28 50 184,57 5.20 11 8 Winkelrandstein 181,50 10.00 4.92 16 3.00 50 17 78.000 80.000 100.000 5.20 Winkelrandstein 50 Achse 1 0.000 185,20 185,78 182,25 182,35 182,59 3.00 10.00 4.92 18 Winkelrandstein 2.00 12 5.20 19 183,03 50 5.20 13 14 183,25 183,61 2.00 15 184,25 3% 184,35 184,59 179.35NN Neu 1.92 Winkelrandstein 5.20 3% 185,03 Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem 8 185,25 8 1.92 185,35 179.00NN Neu Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 185,78 3% 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 179.35NN Neu Baugrenze gepl. Bebauung Abgrenzung Tiefgarage Fahrbahn, Asphalt Anschluss siehe Plan E2 Winkelrandstein 185,35 185,78 185,25 185,03 5.20 20 12 5.20 18 19 Gradientenhochpunkt Achse 1 0.000 16 17 3% 3.00 50 21 5.20 13 14 184,25 10.00 4.92 Absperrpoller 5.20 50 ein dst ran 30 kel Win 5.20 Achse mit Stationierung 2.00 15 30 5.50 3% 5.12 Rampensteine 3.30 184,35 184,59 Winkelrandstein 5.20 3% 50 gepl. Bebauung 40.00 160.000 180.000 200.000 220.000 224.120 186,58 186,64 3% 187,15 vorh. Bebauung Bodentaktiles Leitsystem 8 1.92 Winkelrandstein 240.000 0+ 26 3 260.000 245.895 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 8 187,25 254.583 Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau 186,66 Winkelrandstein 186,58 Bodentaktiles Leitsystem 184,57 Winkelrandstein Winkelrandstein Absperrpoller 185,20 185,78 8 187,02 184,49 184,40 Absperrpoller Detail Baumscheibe siehe Plan E4 Bodentaktiles Leitsystem Baum Gestaltung Parkanlage Bodentaktiles Leitsystem Stand 08.10.2015 Rad- und Gehweg T10 186,46 186,22 186,38 30 20.000 3.50 186,38 5.12 8 5.50 186,53 183,65 183,56 5 6 Schutz 5.1 7 streifen 8 1,50 m 0 9 5.5 10 184,25 183,03 Winkelrandstein 182,59 182,25 5.20 6 5 4 8 3% 184,40 7 183,20 Winkelrandstein 181,50 Winkelrandstein 2 0+000.000 20.000 23.000 40.000 60.000 181,28 181,03 180,75 Winkelrandstein 179,98 179,68 179,33 178,95 178,90 MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N gep l. 181,50 180,75 179,55 178,95 178,88 178,83 T10 178 T10 MULFZG3N 183,65 Gehweg 183,56 00 5.12 5.50 2,00 m Privatstreifen Regelquerschnitt B-B siehe Plan E5 300.0 00 186,08 185,95 Gehweg 8 G3N 3N 30 G3N FZG 8 186,10 EFH 178,15 vor h. 40.000 Ab lau f Gehweg 186,25 T10 Achse 1 3% Gestaltung Parkanlage Stand 08.10.2015 178 ,15 320.0 185,78 2.00 185,85 3.50 m 00 185,70 m 185,98 ifen 1,50 Schutzstre ifen 1,50 3N FZG 3% Schutzstre Winkelrandstein n MUL dstei elran Wink T10 183,29 G3N LFZ MU Abl auf 3.50 186,38 5.12 5.50 MULFZ MUL 186,22 30 vor h. MULFZ 3% 186,46 186,38 EFH 178,15 20.000 Rinnenstein 16x16x14 cm 280.0 3% 186,53 178,70 ,15 T10 Bodentaktiles Leitsystem Stand 08.10.2015 Abl auf 179,18 Regelquerschnitt A-A siehe Plan E5 Rad- und Gehweg Gestaltung Parkanlage 178,83 1 Winkelrandstein 182,53 Bodentaktiles Leitsystem Gehweg 186,62 G3N G3N LFZ 183,82 3% LFZ 186,79 MU Detail Baumscheibe siehe Plan E4 190 Winkelrandstein 184,49 8 40.000 184,57 Winkelrandstein 58.500 63.5 86 3% 5.20 9 50 5.20 10 10.00 4.92 5.20 11 8 MULFZG3N Bodentaktiles Leitsystem 185,20 3 50 3.00 50 16 78.000 Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem 182,35 5.20 3% 3% 183,25 183,61 3.00 12 10.00 4.92 17 2.00 13 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 200.000 220.000 224.120 240.000 245.895 254.583 180.000 184,35 5.20 Achse 1 0.000 18 185,78 N 184,59 14 1.92 Winkelrandstein 5.20 15 5.20 19 MUL FZG3 185,03 50 5.20 20 Winkelrandstein Gehweg 185,25 2.00 30 5.50 5.12 30 5.20 21 186,66 186,58 ener ZG3N 185,35 185,78 MULFZG3N 5.20 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein Rampensteine 3.30 8 186,58 50 MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N 8 1.92 186,64 8 187,15 Winkelrandstein 187,02 MU 0 .00 300 186,25 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 187,25 3% 186,10 FZG3 MUL n dstei elran 185,95 N Wink 186,08 Plangebiet Schleiff Denkmalentwicklung MULF 2,00 m Privatstreifen Plangebiet DECONCEPTA Ausbauanfang vorhand Regelquerschnitt B-B siehe Plan E5 0+2 60.000 185,80 T10 2,00 m Privatstreifen Winkelrandstein 24 25 20 dur ch 3% 6.00 16 183,21 3N Hochbordstein + 179,00 57 Winkelrandstein 178,24 MULFZG3N 59 Rampensteine DN vorh. L-Steinwand 0+563.107 vorh. L-Steinwand 87 Studenten-Appartements B cm B 1,50 m 500 177,14 gepl. Ausfahrt Tiefgarage 31 B 0+565.678 Schrammbord 560.00 Rampensteine Regelquerschnitt E-E siehe Plan E5 Schutzstreifen 540.00 520.00 Bodentaktiles Leitsystem 32 DN 600 Rinnenstein 16x16x14 58 2,5% gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur G3N 26 Ei 350/525 Rundbordstein r=5 cm 56 Winkelrandstein 70 33 2.50 27 2.50 340.0 00 356.4 04 0 20.00 Ei 350/525 B in Rinnenstein 178,72 500.00 34 4.30 G3N 400.000 380.000 n vorh. L-Steinwand Hochbordstein 184,95 85 184,87 MULFZG3N n dstei elran Wink 3% Bodentaktiles Leitsystem DN 600 B kel Win dstei elran e2 360.000 Wink Achs 30 3% 28 MULFZG 3% 35 6.00 Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 cm MULFZ MULFZ 30 4.30 29 Winkelrandste Winkelrandstein 480.00 15 2.00 Hochbordstein 70 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,75 MULFZG3N 460.00 Winkelrandstein Winkelrandstein Rampensteine 180,82 440.00 8 184,07 87.422 Achse 1 MULFZG3N 420.00 3.54 6.50 3% 23 MULFZG3N 5.00 G3N dur Abg chb ese ord nkte Bor e ers dst etz ein en e 55 Hochbordstein T10 cm DN 800 B Rinnenstein 16x16x14 99 36 Bodentaktiles Leitsystem LFZ MU f Hochbordstein 80.000 182,10 183,03 Ab Ho ges chb enk ord te e Bo ers rds etz tein en e ch Ho 182,19 MULFZG3N Winkelrandstein 2,5% 50 2.00 22 185,11 8 30 Achs 0.000 185,25 183,89 4.30 3N FZG 184,93 1.50 Regelquerschnitt D-D siehe Plan E5 182,28 Rampensteine e2 ,15 70 MUL dstein Regelquerschnitt C-C siehe Plan E5 185,28 178 lau Ab elran 185,42 H h. Wink 11.00 EF vor 5.50 G3N LFZ MU 3% Bodentaktiles Leitsystem MULFZG3N MULFZG3N 183,29 182,61 Rinnenstein 16x16x14 cm Bodentaktiles Leitsystem 185,51 185,65 Gehweg Gehweg 185,65 T10 185,67 Bodentaktiles Leitsystem Gehweg 184,79 Gehweg und Rad- 3.00 186,63 n dstei elran dstei n 186,55 180 00 Wink 187,92 182 8 3 Achs 68.52 68.37 e2 Winkelrandstein 188,00 60.0 3% elran 3.00 Achse 1 Wink 3% 3% ein dst ran 40.000 Blatt E3 0 .00 320 185,78 185,98 185,70 2.00 185,85 3.50 60.000 185,80 185,67 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 182,61 Rinnenstein 16x16x14 cm T10 185,65 3% Absperrpoller 185,51 Winkelrandstein kel Win in e dst ran Regelquerschnitt C-C siehe Plan E5 185,28 182,28 182,19 80.000 185,42 36 Rampensteine 184,93 22 23 Winkelrandstein 24 182,10 183,03 25 3.54 87.422 Achse 1 356 8 184,07 Winkelrandstein 420.00 6.50 185,11 185,25 183,89 3% s Ach 0 0 0.0 50 2.00 e2 8 30 Absperrpoller 3% 0 .00 340 0 5.5 0 0 11. Bodentaktiles Leitsystem 2,00 m Privatstreifen 185,65 183,21 Bodentaktiles Leitsystem Hochbordstein 30 2 ste d ran 400.000 se 380.000 Ach kel 360.000 Win 70 35 4.30 29 6.00 30 34 4.30 70 3% 28 33 0 27 2.50 Hochbordstein 2.50 in 5.0 32 000 20. 26 31 vorh. L-Steinwan d kel Win 3% Hochbordstein ein dst ran Bodentaktiles Leitsystem gesehen: Aachen, den DEKONCEPTA 184,95 ................................................ 184,87 Nr. gez. gepr. Datum Absperrpoller Rad- und G ehwe g 184,79 40.0 00 3.00 DEKONCEPTA GmbH Entwurfsplanung 186,63 in 3% e dst ran l e k Win tein nds 000 ra kel Win 60. 0 3.0 188,00 186,55 Bebauungsplan Nr. 963 2 378 se 68. Ach 523 68. 187,92 gez.: Hennes D. Lageplan 2 bearb.: Heinrichs-Stalitza P. gepr.: 1:250 Datum: Oktober 2015 Format: 876 x 820 Proj.-Nr.: 87603 Blatt Nr.: Index: E3 _ C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E02_E04.dwg-E03 02.12.15-15:56 8 Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen Unterrichtung und 4 30 2 Lagebezug: ETRS89/UTM 260.000 .00 3% Anschluss siehe Plan E4 280 3% Gemarkung: Aachen, Flur 4 Vermessungsgrundlage: Rinnenstein 16x16x14 cm 186,62 Gehweg 186,79 T10 3% .40 4 0 .58 6 Ausbauanfang Denkmalentwicklung Baugrenze gepl. Bebauung Abgrenzung Tiefgarage Bodentaktiles Leitsystem 6 5 3 4 5.20 5.20 5.20 9 8 10 11 7 186,66 184,57 Winkelrandstein Winkelrandstein 184,49 2 179,98 Winkelrandstein 20.000 23.000 40.000 58.500 60.000 180,75 178.85NN Neu 179,68 179,33 178,95 178,90 184,40 Absperrpoller Detail Baumscheibe siehe Plan E4 183,82 Winkelrandstein 183,20 vorh. Bebauung ge pl 181,50 Winkelrandstein 182,53 180,75 179,55 179,18 178,95 178,88 T10 17 3% Achse mit Stationierung 8, Gehweg EFH 178,15 vo bl au f Gradientenhochpunkt 20.000 3% Rinnenstein 16x16x14 cm T10 5.12 gepl. Bebauung rh .A 3.50 186,38 bl au f 178,70 15 T10 Rad- und Gehweg Gehweg 3% 178,83 .A Regelquerschnitt A-A siehe Plan E5 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,83 1 8 185,20 185,78 8 Winkelrandstein 186,58 181,03 50 16 17 3.00 3% Achse 1 0.000 78.000 80.000 100.000 5.20 181,28 10.00 4.92 3% 5.20 181,50 Winkelrandstein 50 18 19 182,25 182,35 182,59 2.00 20 5.20 50 21 5.20 12 Winkelrandstein 3.00 10.00 4.92 5.20 13 14 183,03 50 5.20 Absperrpoller 5.20 183,25 183,61 2.00 30 15 184,25 179.35NN Neu 1.92 Rampensteine 3.30 184,35 184,59 Winkelrandstein 5.20 3% 185,03 Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau 40.00 185,25 3% 185,35 185,78 Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem 8 50 Winkelrandstein Fahrbahn, Asphalt 179.00NN Neu Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 8 1.92 186,58 186,64 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 220.000 224.120 179.35NN Neu 8 5.50 Baum 183,65 185,95 Gehweg 2,00 m Privatstreifen Regelquerschnitt B-B siehe Plan E5 183,56 186,10 EFH 178,15 Gemarkung: Aachen, Flur 4 Vermessungsgrundlage: vo rh .A 40.000 bl au f Lagebezug: ETRS89/UTM Gehwe g 183,29 186,58 185,35 185,78 185,25 185,03 184,59 Winkelrandstein 184,35 184,25 183,25 183,61 183,03 Winkelrandstein 182,59 0+000.000 20.000 23.000 40.000 60.000 58.500 78.000 Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 220.000 224.120 240.000 254.583 245.895 186,64 187,15 3N 86 Winkelrandstein FZG Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 187,25 MUL N FZG3 MUL 182,35 182,25 Winkelrandstein 181,50 181,28 181,03 180,75 179,98 179,68 179,33 178,95 178,90 178,83 Rampensteine MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N 15 MULFZG3N 14 13 12 6 5 4 3 2 1 Wink elran Achse 1 0.000 dstei MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N n 60.000 ZG3N 3.50 MULF m 1,50 m 21 20 19 18 17 16 11 10 9 8 MULFZG3N MULFZG3N 7 gep 186,66 l. 185,20 185,78 Winkelrandstein 184,57 183,82 184,49 183,20 Winkelrandstein Winkelrandstein 182,53 178,83 178,70 Ab lau f 280.0 00 T10 Rinnenstein 16x16x14 cm G3N 183,56 300.0 2,00 m Privatstreifen Gehweg MULFZG3N 00 186,10 G3N 3N 183,65 186,08 186,25 178 ,15 EFH 178,15 MULFZ FZG 186,38 185,95 178,88 MULFZ MUL 186,22 178,95 20.000 186,38 186,53 179,18 Gehweg T10 Rad- und Gehweg G3N Bodentaktiles Leitsystem 186,46 185,80 179,55 190 186,62 Gehweg LFZ G3N 180,75 Bodentaktiles Leitsystem MU 186,79 LFZ MU 181,50 184,40 T10 Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 186,58 MULFZG3N 187,02 Winkelrandstein 2.00 185,85 treifen 8, 15 n 1,50 17 260.000 Stand 08.10.2015 streife Schutz s Winkelrandstein Gestaltung Parkanlage 0+2 63.5 3% Schutz Achse 1 T10 T10 Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen Unterrichtung und EFH 178,15 40.000 183,29 Winkelrandstein 320.0 Gehweg Gehweg Gehweg T10 T10 Gehweg Winkelrandstein 2,00 m Privatstreifen Gehweg Rinnenstein 16x16x14 cm 460.00 3N 480.00 Winkelrandstein 178,24 57 r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 58 Schutzstreifen 59 Rampensteine MULFZG3N cm 1,50 mB 500 DN 177,14 vorh. L-Steinwand 0+565.678 vorh. L-Steinwand gepl. Ausfahrt Tiefgarage 0+563.107 Schrammbord 560.00 Rampensteine 540.00 520.00 Bodentaktiles Leitsystem B B Rundbordstein 56 500.00 ZG3N 32 Ei 350/525 DN 600 Rinnenstein 178,72 gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur 33 27 87 00 340.0 00 356.4 26 Ei 350/525 B in Winkelrandste Hochbordstein + 179,00 Winkelrandstein G3N 34 MULF MULFZ 35 29 28 Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 cm Winkelrandstein MULFZG Hochbordstein 04 n 20.00 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,75 MULFZG3N 440.00 183,21 dstei elran 31 vorh. L-Steinwand n 184,95 85 184,87 MULFZG3N DN 600 B Hochbordstein dstei elran Wink Rinnenstein 16x16x14 cm Rampensteine 180,82 420.00 Winkelrandstein 400.000 380.000 e2 360.000 Wink Achs 184,79 und Gehweg Rad186,63 n dstei Wink 186,55 188,00 180 00 dstein elran 60.0 Wink 187,92 68.52 8 68.37 182 e2 3 Achs 2,00 m Privatstreifen Winkelrandstein 87.422 Achse 1 MULFZG3N 30 au f A Ho bge ch se bo nk rd te e Bo er r se ds tz tei en ne Hochbordstein Gehweg T10 DN 800 B 25 87.422 Achse 1 du rc h gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur Bodentaktiles Leitsystem 3% vorh. L-Steinwan Studenten-Appartements 177,14 vorh. L-Steinwand vorh. L-Steinwan d gesehen: Aachen, den DEKONCEPTA 0+565.678 31 Rampensteine ................................................ 87 26 gepl. Ausfahrt Tiefgarage 59 0+563.107 32 Schrammbord 5 cm Rinnenstein 16x1 6x14 cm Schutzstreifen 1,5 B 00 m 50 N D 560.00 2.50 2.50 27 Rampensteine Regelquerschnitt E-E siehe Plan E5 33 178,24 58 540.00 3% 28 Winkelrandstein 57 2,5% 70 Winkelrandstein Rundbordstein r= 56 520.00 34 4.30 Ei 350/525 B in dste Winkelran Rinnenstein 178,72 500.00 30 179,00 3% 6.00 Hochbordstein + 480.00 4.30 29 178,75 460.00 2 400.000 se 380.000 Ach ein dst ran Nr. gez. gepr. Datum d DN 600 B kel Win Hochbordstein ein dst ran 184,95 DEKONCEPTA GmbH Entwurfsplanung Absperrpoller Bebauungsplan Nr. 963 Rad- und G ehwe g 184,79 40.0 00 85 184,87 gez.: 3.00 Lageplan 3 186,63 bearb.: Heinrichs-Stalitza P. gepr.: in 186,55 000 60. 0 3.0 188,00 ste 3% Win d ran k el Hennes D. 1:250 Datum: Oktober 2015 Format: 1110 x 674 Proj.-Nr.: 87603 Blatt Nr.: Index: E4 _ C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E02_E04.dwg-E04 02.12.15-15:57 360.000 kel Win 70 Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x1 6x14 cm 15 2.00 Hochbordstein 35 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 16 183,21 Winkelrandstein 6.00 Winkelrandstein 440.00 8 184,07 Rampensteine 180,82 420.00 3% cm DN 800 B Rinnenstein 16x16x14 99 3N FZG Winkelrandstein 20 Hochbordstein 36 25 0 G3N Bodentaktiles Leitsystem 99 24 Hochbordstein Anschluss siehe Plan E3 1.50 182,19 MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MUL 24 Hochbordstein LFZ MU 1.50 0 5 .0 Bodentaktiles Leitsystem 23 MULFZG3N Bodentaktiles Leitsystem 17 ,15 80.000 182,10 183,03 178 55 23 30 3% 22 185,11 elran Rinnenstein 16x1 6x14 cm Bodentaktiles Leitsystem 000 20. Winkelrandstein H 55 184,93 184,07 vo rh .A bl 4.30 183,03 3.54 6.50 185,11 185,25 EF 182,28 Rampensteine 183,89 e2 Achs 0.000 185,25 EF 40.000 36 182,10 185,28 Blatt E3 2,5% 22 50 2.00 184,93 8 30 2 se Ach 0 0 0.0 185,42 Bodentaktiles Leitsystem 5 182,19 Rampensteine Winkelrandstein 11.0 8, 1 80.000 183,89 G3N LFZ MU 0 Regelquerschnitt D-D siehe Plan E5 182,28 182,61 185,51 n 185,28 Bodentaktiles Leitsystem H 70 Regelquerschnitt C-C siehe Plan E5 60.000 185,80 dstei Bodentaktiles Leitsystem 185,85 185,65 185,65 elran 185,51 ,15 185,70 185,67 Bodentaktiles Leitsystem Wink Absperrpoller 178 185,78 185,98 5.50 3% 3N 182,61 FZG T10 n MUL dstei Bodentaktiles Leitsystem Achse 1 T10 elran T10 Wink G3N LFZ MU Detail A M 1:25 55 21 15 20 30 4 10 8 C12/15 22 Detail B M 1:25 Regelquerschnitt C-C 10.00 5.50 6.50 2.00 1.92 8 30 Rinne Schutzstreifen 5.12 8 8 Rinne 30 Rinne 50 2.00 3.54 Muldenrinne als Fertigteil 8 Schutzstreifen Achse 21 C12/15 55 50 Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau 10 4.92 50 4 50 Regelquerschnitt B-B 20 8 Regelquerschnitt A-A Achse Muldenrinne Winkelrandstein 8 cm Detail B 3.0% Muldenrinne 3.0% 0,00 Detail A +0,10 Muldenrinne Bordstein T10 2.00 Winkelrandstein 8 cm Winkelrandstein 8 cm 15 1.70 8 15 Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit Hochbordstein H15x30 (A4) Oberbau Belastungsklasse 1,8 Oberbau Belastungsklasse 1,8 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 21 cm Frostschutzschicht 0/45 21 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtaufbau 55 cm Gesamtaufbau 30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm 30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm Oberbau Belastungsklasse 1,8 10 cm Betonsteinpflaster 40/20/10, Farbe anthrazit 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 21 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtaufbau 30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm 12.84 4.30 16 Oberbau Belastungsklasse 1,8 Oberbau Belastungsklasse 1,8 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 21 cm Frostschutzschicht 0/45 21 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtaufbau 55 cm Gesamtaufbau 30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm 30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm Detail Baumscheibe Regelquerschnitt E-E Regelquerschnitt D-D 15 3.0% 0,00 3.0% Winkelrandstein 8 cm 15 +0,15 Winkelrandstein 8 cm gesehen: Aachen, den DEKONCEPTA 7.38 5.84 Fahrbahn 1615 2.00 8 6.50 30 50 8 Gehweg Fahrbahn Schutzstreifen 50 ................................................ Muldenrinne Achse Nr. Vorbau Kloster Rinnenstein 16x16x14 cm Rundbordstein r=5 cm 3.0% 2.5% Fahrbahn Winkelrandstein 8 cm 3.0% Muldenrinne 3.0% Winkelrandstein 8 cm DEKONCEPTA GmbH 3.00 3.0% 65 1.70 H15x30, Innenradius 0,50 m 65 55 cm Gesamtaufbau 24 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtaufbau 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 21 cm Frostschutzschicht 0/45 21 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtaufbau 2.00 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 Hochbordstein H15x30 (A4) Bebauungsplan Nr. 963 gez.: Schutzstreifen 55 cm Gesamtaufbau Winkelrandstein Hennes D. 50 21 cm Frostschutzschicht 0/45 4 cm Asphaltdeckschicht AC11-DN 12 cm Asphalttragschicht AC 32-TN 15 cm Schottertragschicht 0/32 Oberbau Belastungsklasse 1,8 8 10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5 Vlies 20 Oberbau Belastungsklasse 1,8 15 Oberbau Belastungsklasse 1,8 1.70 Oberbau Belastungsklasse 1,8 Regelquerschnitte und Details bearb.: Heinrichs-Stalitza P. gepr.: 1:50/25 Datum: Oktober 2015 Format: 1086 x 482 Proj.-Nr.: 87603 Blatt Nr.: Index: E5 _ C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E05.dwg-E05 02.12.15-15:27 65 15 Entwurfsplanung 2.00 Parkanlage Datum 2.92 Rinnenstein 16x16x14 cm gepr. 3.0% Hochbordstein H15x30 gez.