Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
155986.pdf
Größe
41 MB
Erstellt
03.12.15, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 13:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0322/WP17
öffentlich
35006-2015
03.12.2015
Dez. III / FB 61/200
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße /
Am Guten Hirten hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.01.2016
14.01.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.
963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 1/8
Erläuterungen:
1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 03.12.2015 wurde der Landeswettbewerb Wohnen 2014 entschieden. Als Sieger wurde das Büro
pbs architekten Gerlach Wolf Böhning Planungsgesellschaft mbH aus Aachen in Kooperation mit
Fritzen Architekten und Stadtplaner BDA, Köln, ausgezeichnet. Um das Wettbewerbsergebnis
umzusetzen, wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten
Hirten - aufgestellt.
Die Programmberatung erfolgte am 26.02.2015 im Planungsausschuss mit anschließender Beratung
in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 18.03.2015 (s. Vorlage 61/0117/WP17).
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann auf die Durchführung einer frühzeitigen
Bürgerbeteiligung (als formaler Verfahrensschritt) verzichtet werden. Die Planung eines Wohngebietes
war zudem bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan - Campus West –
vorgestellt worden. Zusätzlich zur Hauptveranstaltung erfolgte im November 2010 eine eigene
Infoveranstaltung für die Anwohner im Bereich Süsterau / Europadorf.
Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangen Stellungnahmen werden in das Verfahren zu
diesem Bebauungsplan übernommen.
Um über die aktuelle Entwicklung bzw. das Ergebnis des Wettbewerbes zu informieren, führte die
Verwaltung für die Anwohner Süsterau / Europadorf eine weitere Infoveranstaltung am 15.04.2015
durch.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch die neue Planung an der Süsterfeldstraße im Bereich des
ehemaligen Klosters Guter Hirte vorgestellt. Hier wird ebenfalls derzeit ein Vorhabenbezogener
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
2. Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – Campus West –
erfolgten mehrere Eingaben, die Bezug auf das geplante Wohngebiet nehmen. Deshalb fließen diese
Anregungen in die Abwägung zum Bebauungsplan
Nr. 963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten –
ein. Die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.
Bei der Veranstaltung am 15.04.2015 wurden ebenfalls Anregungen und Bedenken zum geplanten
Wohngebiet geäußert. Seitens der Anwohner bestehen insbesondere Bedenken gegen die Höhe,
Dichte und Anzahl der Wohneinheiten der geplanten Bebauung. Auch die Abstände zur Siedlung
Süsterau sowie der Erhalt der Grenzmauer und der vorhandenen Bäume wurden thematisiert. Es
wurde befürchtet, dass keine ausreichenden Stellplätze angeboten werden und die zusätzlichen
Verkehre zu weiteren Beeinträchtigungen führen.
Die Fragen der Anwohner wurden von den anwesenden Planern und Architekten sowie der
Verwaltung soweit möglich beantwortet. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich Höhe und Dichte der
geplanten Bebauung nicht an der Siedlung Süsterau orientieren, sondern dass die geplante Bebauung
im Zusammenhang mit dem künftigen Campus West zu sehen ist. Unter dieser Vorgabe wurde bereits
der Landeswettbewerb Wohnen betrachtet.
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 2/8
Ein Vermerk zu den Inhalten der Informationsveranstaltung ist der Vorlage beigefügt (s. Anlage 8).
Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
3. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – Campus West wurden keine Bedenken geäußert, die sich explizit auf das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 963
beziehen. Eine erneute Beteiligung wird im Rahmen der Offenlage erfolgen.
4. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Städtebauliches Konzept
Der städtebauliche Entwurf, der weitgehend dem Wettbewerbsentwurf entspricht, orientiert sich
bezüglich Dichte und Höhe an der Planung für den künftigen Campus West und an den Vorgaben des
Wettbewerbsverfahrens. Er nimmt die orthogonale Struktur auf, die durch die Klosteranlage und deren
bauliche Ergänzung und durch die beidseitig an die Klosteranlage angrenzenden parallel verlaufenden
Erschließungsstraßen vorgegeben wird.
Es sind zwei öffentliche Platzräume vorgesehen: Der sogenannte Klosterpark als Grünfläche hinter
dem ehemaligen Kloster Guter Hirte und der dreieckige Quartiersplatz mit eher städtischem
Charakter.
Die Hochbauplanung sieht verschiedene Bautypen vor. Entlang der Grenze zur Siedlung Süsterau
sind 3-geschossige Stadthäuser geplant. Abweichend vom Wettbewerbsentwurf, der hier wechselnd
3- und 4-geschossige Baukörper vorsah, sowohl in der Reihe als auch als Winkel, sind nun 3geschossige Reihen geplant, die rechtwinklig zur Plangebietsgrenze angeordnet sind. Dies schafft
einen verträglicheren Übergang zu den Gärten und der kleinteiligen Bebauung der Siedlung Süsterau.
Die in der Mitte liegenden 4-geschossigen (+ Dachgeschoss) Wohngebäude orientieren sich um die
Platzräume.
Südwestlich der Stadthäuser schließt eine viergeschossige Winkelbebauung an, die mit ihrer
Hauptfassade zum Dreiecksplatz hin ausgerichtet ist.
Entlang des künftigen Campusbandes ist eine Bebauung aus 6 Solitären geplant, die aus Gründen
des Lärmschutzes zur Bahn miteinander verknüpft sind. Diese Bebauung ist sowohl zum
Campusband als auch zum Dreiecksplatz hin orientiert. Innerhalb der Gebäude wird der hier
vorhandene Geländesprung aufgefangen. Die sechs Baukörper werden über gestaffelte
lärmgeschützte Terrassen miteinander verbunden. In den Zwischenräumen entstehen insgesamt fünf
schallgeschützte Gartenhöfe.
Des Weiteren ist südwestlich der vorhandenen Wendeanlage eine zweigeschossige fünfgruppige
Kindertagesstätte vorgesehen. Damit soll ein entsprechendes Betreuungsangebot sowohl für die
Beschäftigten und Anwohner im Umfeld als auch für die neuen Bewohner des Quartiers sichergestellt
werden. In Abweichung zum Wettbewerbsentwurf sollen darüber zwei weitere Geschosse (+
Dachgeschoss) für Wohnungen entstehen. Die zusätzlichen Geschosse bewirken eine weitere
Verbesserung des Lärmschutzes. In Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich wurde vereinbart,
dass die Kita vom Investor errichtet und an die Stadt vermietet wird.
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 3/8
Insgesamt sollen 294 Wohneinheiten geschaffen werden. 30 % der Wohnungen und somit 88
Wohneinheiten sollen öffentlich gefördert werden. Dies soll über den Durchführungsvertrag gesichert
werden. Die geförderten Wohnungen befinden sich in dem zum Campusband / Bahn hin orientierten
Riegel und in dem nördlich anschließenden Winkelgebäude (s. Anlage 10). Insgesamt sieht das
städtebauliche Konzept eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen vor.
Die Gebäudeplanung einschließlich Aussagen zu Materialien und zur Wohnungsaufteilung (s. Anlage
9) wird ebenfalls über den Durchführungsvertrag gesichert.
5. Erschließung / Parken
Das Plangebiet wird über zwei Stichstraßen an die Süsterfeldstraße angebunden. Der nördliche Stich
führt in einer Breite von 10,00 m in gerader Linie in die Tiefe des Plangebietes und mündet in den
Dreiecksplatz. Die Verkehrsfläche, die den Anschluss an die Süsterfeldstraße sicherstellt, wird durch
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 – Süsterfeldstraße / Süsterau – festgesetzt. Die
Straßenplanung (s. Anlage 13.1-4) sieht hier eine Mischverkehrsfläche vor. Die Lage des südlichen
Stiches entspricht der Lage der heutigen Stichstraße mit Wendeanlage. Diese Verkehrsfläche soll im
Trennsystem ausgebaut werden, um über einen separaten Gehweg eine sichere Anbindung an die
Kita zu gewährleisten. Dies ist vor allem aufgrund der Nachbarschaft zu den technischen Dezernaten
der RWTH erforderlich. Hier liegen eine Zufahrt zum Betriebsgelände sowie ein Schüttgutsilo.
Der Dreiecksplatz verbindet die beiden Stichstraßen, ist aber nur für Müll- und Rettungsfahrzeuge
befahrbar.
Eine weitere Verbindung nur für Fußgänger und Radfahrer liegt südwestlich des Klosterparks.
Darüber hinaus soll ein öffentlicher, entlang des Kita-Grundstückes verlaufender Fußweg das
Plangebiet mit dem zukünftigen Campus verknüpfen. Weitere Verkehrsflächen sind als private Wege
und Straßen vorgesehen, die innerhalb des Plangebietes als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
festgesetzt werden.
Alle erforderlichen Stellplätze werden dezentral in Tiefgaragen nachgewiesen. Die Zufahrten erfolgen
vorwiegend von den beiden Stichstraßen aus, so dass die übrigen Verkehrsflächen nahezu
verkehrsfrei bleiben. Durch die unterirdische Unterbringung der Stellplätze wird eine hohe Qualität der
Freiflächen erreicht.
Die Besucherparkplätze und die Stellplätze für die Kita (59) befinden sich ebenfalls im Bereich der
beiden Stichstraßen. Der Dreiecksplatz soll vorrangig als Aufenthalts- und Spielfläche dienen; deshalb
sind hier keine Parkplätze vorgesehen. Stattdessen ist eine verhältnismäßig hohe Anzahl von
Parkplätzen - wie bereits im Wettbewerbsentwurf - entlang des Parks vorgesehen. Dies ist aus Sicht
der Verwaltung vertretbar, da die Grünflächenplanung hier einen dichten Bewuchs vorsieht (Parken
unter Bäumen) und eine Öffnung des Parks in Richtung der Gewerbeflächen wenig sinnvoll ist. Zudem
ist zu berücksichtigen, dass hier zu Bring- und Abholzeiten der Kita ein hoher Bedarf an Parkplätzen
bestehen wird.
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 4/8
6. Frei- / Grünflächen
Im Bereich des insgesamt ca. 3,3 ha großen Plangebietes sollen zwei öffentliche Grünflächen
entstehen. Aus dem vorangegangenen Wettbewerb bestand die Anforderung, dass je
(familiengerechter) Wohneinheit 20 m² öffentliche Kinderspielfläche anzulegen sind sowie zusätzlich
10 m² öffentliche Grünfläche (insgesamt 30 m²).
Das Projekt sieht 174 familiengerechte Wohneinheiten vor. Würden die genannten Bedingungen
eingehalten müssten
174 WE x 30 m² = 5220 m² öffentliche Grünfläche entstehen, davon
174 WE x 20 m² = 3480 m² als Kinderspielplatz und
174 WE x 10 m² = 1740 m² als Parkfläche.
Der aktuelle Entwurf sieht jedoch nur 3930 m² öffentliche Grünfläche vor (Dreiecksplatz: 974 m²,
Klosterpark: 2958 m²). Dies bedeutet, dass der Nachweis der Kinderspielfläche möglich ist, nicht aber
der für die Parkfläche (335 m²).
Aus Sicht der Verwaltung ist das Defizit aber hinnehmbar, da der Dreiecksplatz in einer Größe von ca.
1900 m² durch Poller für den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Dadurch entsteht ein Platzraum, der
zwar nicht vollständig begrünt ist, aber für die Anwohner als Stadtteilplatz bzw. für Kinder als Spielund Bewegungsfläche gut nutzbar ist.
Der Investor hat das Büro 3+ Freiraumplaner mit der Planung der Grün- und Spielflächen beauftragt.
Dieser Entwurf, den mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt wurde, ist in den Vorhaben- und
Erschließungsplan eingeflossen und wird über den Durchführungsvertrag gesichert.
7. Bebauungsplan
Im Bebauungsplan soll neben den Verkehrs- und Grünflächen ein Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen richten sich nach dem städtebaulichen
Entwurf. Eine differenzierte Festsetzung der Gebäudehöhen stellt sicher, dass die Bebauung
entsprechend der Hochbauplanung umgesetzt wird. Die Dichte im Plangebiet, die durch die GRZ
(Grundflächenzahl) bestimmt wird, entspricht weitgehend den Obergrenzen der BauNVO
(Baunutzungsverordnung). Der Grenzwert von 0,4 wird jedoch in einigen Bereichen überschritten
(0,45). Dies ist im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zulässig, da dieser von den
Grenzen der BauNVO abweichen darf.
Eine erhebliche Überschreitung der maximal zulässigen Versiegelung entsteht jedoch durch die
Tiefgaragen. Hier soll der Bebauungsplan festsetzen, dass die GRZ-Grenzen durch Tiefgaragen bis
zu einem Wert von 0,8 bzw. 0,9 überschritten werden dürfen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies
vertretbar, da die Tiefgaragen mit 50 cm Erdreich zu überdecken sind und durch die vollständige
Unterbringung der Stellplätze in Tiefgaragen eine hohe Qualität der Freibereiche erzielt werden kann.
Weiterhin sollen Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt werden. Dies ist insbesondere bei den
Gebäuden erforderlich, die der Bahn zugewandt sind. Durch diese Maßnahmen, aber auch durch die
Stellung der Baukörper und Anordnung der Grundrisse wird nicht nur erreicht, dass in diesen
Gebäuden eine gute Wohnqualität erreicht werden kann, sondern auch, dass im übrigen Plangebiet
keine erheblichen Schallschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind. Voraussetzung ist aber, dass der
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 5/8
Gebäuderiegel zur Bahn sowie das Gebäude mit der Kita als Erstes errichtet werden. Dies soll durch
eine entsprechende Festsetzung sichergestellt werden.
8. Umweltbelange
Da der Bebauungsplan auf Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
aufgestellt wird, kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden. Ebenso entfällt die Ausgleichspflicht
für den ökologischen Eingriff.
Dennoch wurden im Verfahren alle relevanten Umweltbelange untersucht.
Lärm
Auf das Plangebiet wirken mehrere Lärmquellen ein, die alle gutachterlich untersucht wurden (IBK,
10/2015, SWA 11/2015). Im Ergebnis sind hinsichtlich des Straßenverkehrslärms der
Süsterfeldstraße, der Plangebietsstraße und der Stichstraße Überschreitungen zu verzeichnen. Diese
können durch passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Entsprechende
Lärmpegelbereiche werden im Bebauungsplan festgesetzt. Der unmittelbar einwirkende Gewerbelärm
auf das Plangebiet wurde ebenfalls untersucht. Hierbei wurden keine Überschreitungen festgestellt.
Der Freizeitlärm (Bendplatz) führt in der Nachtzeit zu Überschreitungen. Hier müssen zukünftig bei
Veranstaltungen in der Nachtzeit im Rahmen der Genehmigung verstärkt die lärmtechnischen
Belange berücksichtigt werden. Erhebliche Überschreitungen entstehen durch den Bahnlärm, sodass
ein aktiver Lärmschutz erforderlich wird. Durch die bereits oben beschriebenen baulichen Maßnahmen
können im Plangebiet jedoch gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden.
Biologische Vielfalt / Artenschutz
Das Plangebiet umfasst in großen Teilen ökologisch wertvolle Grünstrukturen, wie z.B. alte
Obstbaumwiesen, einen Gehölzsaum zur Siedlung Süsterau und eine größere Brach- und Grünfläche.
Das Gelände des alten Klosterfriedhofes weist einen alten Baumbestand auf. Diese wertvollen
Gehölzstrukturen bieten Lebensraum u.a. für diverse Vogelarten. Die vorhandenen Grün- und
Gehölzflächen können in Anbetracht der geplanten, dichten Bebauung nicht erhalten werden. Nur die
prägnante Buche im südöstlichen Bereich des Plangebietes soll im Bebauungsplan als „zu erhalten“
festgesetzt werden.
Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen (s. Anlage 12.1 und 12.2). Einer dieser Bäume wird durch eine
entsprechende Festsetzung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die
Grünflächenplanung integriert. Somit entfallen insgesamt 73 geschützte Bäume, darüber hinaus noch
weitere 310 Bäume. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind
insgesamt 132 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der
Grundlage der Grünflächenplanung auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume gepflanzt
werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich
sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 45 Bäume gepflanzt werden. (s. Anlage 12.1
und 12.2)
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 6/8
Zur Prüfung des Artenschutzes wurde ein Gutachten erstellt (Büro für Umweltplanung, 8/2015) sowie
ein Gutachten zum Fledermausvorkommen (pro terra 12/2010).
Es wurde sowohl ein Fledermausvorkommen festgestellt und auch Turmfalken beobachtet. Die
Fledermausarten sind nicht auf den Baumbestand angewiesen. Aus Gründen des Artenschutzes
sollen spätere Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten erfolgen.
Bodenschutz
Innerhalb des Plangebiets befinden sich zwei Altablagerungen, die gutachterlich untersucht wurden
(Kramm Ing., 10/2015). Im Ergebnis ist eine Fläche unbedenklich, für die andere ist ein
Sanierungskonzept erforderlich, das über den Durchführungsvertrag gesichert werden soll.
Wasser / Entwässerung
Aufgrund der Bodenverhältnisse wird auf eine Versickerung des Niederschlagwassers verzichtet. Es
soll gemeinsam mit dem Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der
Süsterfeldstraße eingeleitet werden. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ist eine
Rückhaltung innerhalb des Kanalnetzes erforderlich. Diese Rückhaltung wird im Bereich der neuen
Planstraße sowie in der Borchersstraße geschaffen.
Klimaschutz
Durch eine weitgehende Versiegelung entfallen künftig Grünflächen, die bislang als
Kaltluftentstehungsflächen dienten. Um dies zu kompensieren, sollen Flachdächer begrünt werden
und Tiefgaragen mit Erdreich überdeckt und begrünt werden. Dies soll über den Bebauungsplan bzw.
den Durchführungsvertrag gesichert werden.
Mit der Stawag wurde abgestimmt, zur Nahwärmeversorgung im Bereich des ehemaligen Klosters ein
zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private
Heizungsanlagen entfallen werden.
Die Durchlüftung des Plangebietes wird zwar durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt,
aber die Belange des Lärmschutzes werden höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung.
Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen
deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen, die im Rahmen der Campus West Planung
gutachterlich untersucht wurden, liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren
Jahresstunden und sind somit tolerierbar.
9. Durchführungsvertrag
Zum Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der
im Wesentlichen folgendes beinhaltet:
Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Förderfähige Wohngebäude (30 %, entsprechend Planung)
Umsetzung der Hochbauplanung / Leitdetails
Realisierung einer 5-gruppigen Kita
Übernahme der Erschließungskosten auf Basis einer abgestimmten / genehmigten
Straßenplanung
Umsetzung der Grünflächenplanung
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 7/8
Umsetzung des Kinderspielplatzes
Anpflanzung von Bäumen in Verkehrs- und Grünflächen
Anpflanzung von Bäumen und Hecken im Bereich der privaten Grundstücke
Sanierungskonzept bezüglich der Altlastenfläche
Verzicht auf Rodungsarbeiten während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken
10.Kosten
Die Kosten für die Anlage der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen im Plangebiet werden vom
Investor übernommen, ebenso die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (3 Jahre).
Anschließend sind die Kosten für Pflege und Unterhalt für die öffentlichen Grünflächen und
Spielplatzflächen (rd. 14.000 € / Jahr) und für das Straßengrün( rd. 500 €/Jahr) von der Stadt zu
übernehmen.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen werden von der
Vorhabenträgerin getragen. Die Stadt beabsichtigt, für die von der Süsterfeldstraße zum
Wendehammer führende Stichstraße ein Beitragsverfahren nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) 10 v.H. Gemeindeanteil - durchzuführen. Inwieweit sich ein Erstattungsanspruch der Vorhabenträgerin
gegen die Stadt (Fremdanlieger) ergeben wird, kann zzt. nicht abschließend bestimmt werden.
11.Beschlussempfehlung
Das Ergebnis des Landeswettbewerbes Wohnen wird weitgehend durch den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan umgesetzt. Die Planung sieht ein sehr dichtes und durch die Tiefgaragen in großen
Teilen versiegeltes Wohnquartier vor. Dies wird jedoch durch die Qualität der Architektur und der
Freiflächen aus Sicht der Verwaltung kompensiert. Der Verlust von wertvollem Grünbestand wird im
Ergebnis der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum untergeordnet. Die Verwaltung
empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form
öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes (mit Profilplänen)
4.
Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
5.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
6.
Entwurf der Begründung
7.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
8.
Vermerk Bürgerinformation
9.
Hochbauplanung
10. Aufteilung geförderter Wohnungsbau
11. Grünbilanzierungsplan (Bestand / Planung)
12. Baumbilanz (1 und 2)
13. Straßenplanung (1 bis 4)
Vorlage FB 61/0322/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 8/8
Gradientenhöhe
A0
179.634
0+030.000
179.944
180.285
180.720
0+048.500
0+050.000
0+058.500
0+060.000
0+068.500
0+070.000
A1
B0
186.882
187.435
186.108
185.944
186.013
186.026
185.959
186.170
0+270.000
0+280.000
0+290.000
0+300.000
0+310.000
0+320.000
0+330.000
186.570
0+350.000
C0
B1
178.254
177.684
177.120
176.571
176.040
0+516.566
0+520.000
0+526.566
0+530.000
0+540.000
0+550.000
0+560.000
176.092
178.554
0+506.566
0+510.000
177.138
177.910
177.713
178.377
178.241
178.628
178.566
178.721
TS= 180.656 m
0+565.678
178.725
0+500.000
178.864
TS= 182.101 m
-1.43%
auf 51.252m
176.017
178.848
0+490.000
H = 611.225m
T = 15.000m
f = 0.184m
Station = 0+465.315m
h TS = 179.217m
0+563.107
178.982
0+480.000
0+480.315
179.007
179.003
179.237
179.223
0+470.000
0%
+5.035.500m
auf
179.631
auf -6.34%
45.5
06m
179.401
179.588
0+460.000
180.187
180.168
Im Auftrag
180.821
181.467
181.455
182.084
182.072
182.012
182.667
182.656
183.222
185.00
0+465.315
180.154
0+450.000
0+450.315
182.092
0+419.809
0+420.000
0+421.407
180.809
182.763
0+409.809
0+410.000
0+440.000
183.844
0+400.000
+1.00%
auf 23.000m
182.182
184.683
0+390.000
auf -5.66%
63.4
05m
0+429.809
0+430.000
184.354
185.248
0+380.000
TS= 187.215 m
183.788
184.558
184.898
0+376.404
185.867
185.342
185.198
0+360.000
0+362.540
Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes
(Stand:
), des städtebaulichen Entwurfs und der
geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung.
0+370.000
185.476
0+356.404
-1.38%
auf 110.509m
186.332
185.909
186.575
0+340.000
185.679
185.966
0+336.404
186.054
186.192
186.330
Bebauungsplan Nr.
963
186.468
186.606
186.744
186.939
0+265.895
186.999
0+260.000
187.666
187.017
187.004
0+250.000
%
+3.507.395m
8
auf 1
0+254.583
186.971
0+245.895
187.214
186.825
0+240.000
186.887
186.648
186.793
0+230.000
186.308
186.515
186.520
0+220.000
185.958
185.608
185.258
184.908
184.558
184.208
184.288
183.858
183.508
183.158
182.808
182.458
182.108
0+225.895
186.136
0+210.000
184.178
0+160.000
0+162.290
185.918
183.729
0+150.000
0+200.000
183.328
0+140.000
185.327
182.955
0+130.000
0+190.000
182.664
0+120.000
185.036
182.461
0+110.000
0+180.000
182.197
0+100.000
181.758
- Begründung
Beigefügt ist dem Bebauungsplan:
- Durchführungsvertrag
184.661
181.727
0+090.000
181.408
Der Bebauungsplan besteht aus- Lageplan
:
- Schriftlichen Festsetzungen
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Längsprofile
0+170.000
181.171
0+080.000
181.006
181.058
180.618
180.681
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
0+078.039
179.731
179.663
0+040.000
H = 500.544m
T = 10.000m
f = 0.100m
Station = 0+023.000m
h TS = 178.881m
180.156
180.230
179.381
0+033.000
179.240
178.900
178.981
179.264
0+020.000
0+023.000
Stationierung
178.781
178.750
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
0+013.000
Geländehöhe
178.311
Im Auftrag
0+010.000
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Profile
178.650
Baudezernat
In Vertretung
178.649
Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten
0+000.000
STADT AACHEN
Hauptachse A
Höhenplanung siehe Deckenhöhenplan
H = 819.672m
T = 20.000m
f = 0.244m
Station = 0+245.895
h TS = 187.215m
H = 934.436m
T = 20.000m
f = 0.214m
Station = 0+356.404
h TS = 185.690m
190.00
190.00
H = 2957.393m
T = 10.000m
f = 0.017m
Station = 0+419.809
h TS = 182.101m
H = 1333.333m
T = 10.000m
f = 0.038m
Station = 0+058.500
h TS = 180.656m
TS= 185.690 m
185.00
H = 463.310m
T = 10.000m
f = 0.108m
Station = 0+516.566
h TS = 178.485m
auf -5.75%
31.6
57m
180.00
180.00
TS= 178.485 m
TS= 179.217 m
TS= 178.881 m
175.00
175.00
NN 171.000
171.00
A2 A3
BEBAUUNGSPLAN NR.
Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten
963
STADT AACHEN
Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten
Profile
190.00
Der Bebauungsplan besteht aus- Lageplan
:
- Schriftlichen Festsetzungen
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Längsprofile
190.00
H = 307.673m
T = 10.000m
f = 0.163m
Station = 0+010.650
h TS = 184.613m
+1.00%
auf 11.035m
Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes
(Stand:
), des städtebaulichen Entwurfs und der
geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung.
-3
auf 1.400%
.183m
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
-2.0
auf 330.1%8
5m
190.00
TS= 185.339 m
Im Auftrag
TS= 184.613 m
185.00
185.00
185.00
185.00
TS= 184.676 m
180.00
180.00
NN 175.000
180.00
180.00
NN 175.000
B0
C0
187.535
189.849
0+065.000
0+068.378
187.466
187.920
187.319
0+060.000
186.795
187.144
186.973
186.779
186.558
186.319
0+035.000
0+037.220
0+039.035
0+040.000
0+044.220
0+045.000
0+050.000
0+051.220
0+055.000
184.860
184.816
184.798
184.803
184.946
184.994
185.460
185.616
186.123
186.284
0+030.000
184.960
186.234
185.168
185.160
185.060
0+087.422
186.128
182.012
181.999
0+080.000
0+019.606
0+020.000
0+025.000
182.219
182.871
0+070.000
186.182
182.535
181.651
0+060.000
186.337
182.885
181.655
0+050.000
186.322
183.235
185.722
0+040.000
B1
185.198
185.254
185.273
185.282
185.279
185.275
185.241
183.586
185.122
0+030.000
Stationierung
186.178
183.936
181.726
Geländehöhe
0+000.000
0+002.464
0+005.000
0+008.178
0+010.000
0+011.035
0+015.000
184.285
184.263
Gradientenhöhe
183.069
175.00
0+020.000
0+020.650
184.451
184.451
184.450
Stationierung
183.842
184.288
184.313
Geländehöhe
0+009.880
0+010.000
0+010.650
Gradientenhöhe
184.298
175.00
0+000.000
0+000.650
Im Auftrag
H = 90.734m
T = 7.000m
f = 0.270m
Station = 0+044.220m
h TS = 184.676m
auf 36.50%
2.590
m
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
190.00
+3.00%
.650m
auf 10
- Begründung
Beigefügt ist dem Bebauungsplan:
- Durchführungsvertrag
Baudezernat
In Vertretung
H = 571.367m
T = 8.571m
f = 0.064m
Station = 0+011.035
h TS = 185.339m
auf +13.4
24. 3%
158
m
Bebauungsplan Nr.
963
Achse C
Achse B
C1
BEBAUUNGSPLAN NR.
963
Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten
10
363
Detail, nicht koordinatentreu
118
116
354
13
13
c
a
12
STADT AACHEN
71
380
392
381
819
Bebauungsplan Nr. 963
117
820
754
0
14
19
15
383
388
14
a
821
14
b
17
390
Lageplan
- Lageplan
- Schriftlichen Festsetzungen
188
A0
389
Entwurf
16
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
23
C
C
C
25
C
H
C
C
C
C
C
C
181,50
A1
87
181,50
FD
I. Festsetzungen
182,59
32
Profilpunkt
183
205
- F+R -
FD
34
184
36
GH 198,5
(siehe schriftl. Festsetzungen unter 2.)
A3
185,1
Zu erhaltender Baum
183,61
TGH 183,5
Dachform Flachdach
Tiefgarage
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen und unterschiedlicher Bauweisen
38
TGH 184,4
H
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und
Entsorgungsunternehmen
c
Gehrecht zugunsten der Anlieger, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und
Entsorgungsunternehmen
Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot)
Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau)
Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau)
A A A A A
B B B B B
C C C C C
186
183,82
TGa
B0
GH1 194,1
37
WA 6
184,59
(siehe schriftl. Festsetzungen unter 7.)
A A A A A
c
GH2 198,4
GH1 194,9
TG
+R
39
TGH 190,5
185,20
187,0
179,2
(Kinderspielplatz / Parkanlage)
GH2 202,4
185,78
83
199
202
TGH 184,4
-
198
41
43
158
a
-F
45
184,57
87
203
TGH 187,4
FD
188,4
159
GRZ 0,45
g
GH1 197,6
183,8
197
GH1 196,7
GH2 201,2
85
b
35
40
a
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Fahrrecht zugunsten der Anlieger,
Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen
c
GH2 197,6
a
Geschlossene Bauweise
184,0
TG
g
Detail
179,7
FD
FD
185
99
GH2 200,3
183,20
GH1 192,9
TGa
A2
182,0
33
GH 201,4 bis 202,4
FD
c
GH2 196,4
31
181,8
TG
a
182,53
TGH 185,4
a
GRZ 0,4
146
GH1 192,1
TG
A0
siehe schriftliche Festsetzungen Nr. 1
WA 1-6
c
TGa
29
30
182,5
GH2 195,6
182
27
Allgemeines Wohngebiet
180,75
C
183,6
GH1 190,9
WA
C
C
C
GH2 194,4
GRZ 0,4
181
C
C
c
C
WA 1
C
C
C
C
FD
C
TGH 183,4
C
Im Auftrag
180,7
C
C
C
C
C
C
C
C
C
In Vertretung
180
Vermessungsingenieur
179,98
C
C
C
C
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
C
C
C
21
C
C
C
GH2 193,6
C
Baudezernat
C
C
C
GH1 190,1
404
C
FD
C
C
TGa
Aachen, den
C
C
182,0
C
179
20
c
C
C
eindeutigen Festlegung der Planung.
C
C
C
18
C
C
C
C
C
C
C
C
19
Der Bebauungsplan besteht aus:
FD
185,78
TGa
183,29
a
TG
keine
201
200
C
III. Bestandsangaben
190,4
197,7
C
C C
C
C C
C
C C
C
C C
C
C C
C
WA 2
186,58
142
GH1 198,8
186,64
GH2 201,6
GH2 203,3
FD
WA 5
TG
a
GRZ 0,45
g
186,9
187,15
TGa
a
186,6
180,8
FD
GH1 199,7
186,58
186,66
GRZ 0,4
g
C C
C C
C C
C
b
TG
Kreisgrenze
C
CC C
C
GH2 200,9
182,61
GH1 198,0
GH2 201,1
Gemarkungsgrenze
Topographische Umrisslinie
Ga
T
Baum
Wohnhaus ohne Hausnummer
Hecke
A A
A
A A
A A
A A
A
A GH2 von
W
Wasserleitung
3 Vollgeschosse, Flachdach
40kV
Oberirdische Leitung
3 Vollgeschosse, Satteldach
III
191,4
Kanalschacht
15
96
III
188,9
186,10
Aufnahmepunkt
Trigonometrischer Punkt
150
GH1 199,6
TGa
184,9
A A
A A
A A
TGa
A A
A A
A A
A A
183,21
186,53
186,0
186,0
GH2 von 202,5 bis 203,5
A
GH1 199,1
TGa
A
183,89
GH2 202,6
184,07
185,98
A
B
185,8
B
B
C
B
C
TGa
C
B
65
C
C
C C
C C C
C
C
185,2
GRZ 0,4
a
TG
B
GH2 von 200,4 bis 201,4
B B
B B
B B
B
187,2
B
177
B B
B B
B B
B B
B B
188,4
B B
B B
C
GRZ 0,4
g
GH1 197,5
TGa
GH3 192,8
C C
185,5
C C
C C
WA 4
TGa
GH2 von 200,9 bis 201,9
198,7
-
WA 3
4
22
TGa
184,95
B B
B B
B B
B B
FLUR
FLUR
C
+R
Aachen
Laurensberg
C
-F
1 : 500
C
C
GH1 198,0
FD
B B
B B
B B
TGa
B B
B B
B B
B B
C
C
C
TGa
C
C
C
187,4
GH2 von 201,4 bis 202,4
C
C
C
GH1 von
C
C
197,7
bis
C CCC
C C
C
C C
C C
C C
185,44
B B
B B
B B
B B
C
C
C
C
C0
C
C
188,9
130
C
242,90
185,11
C
C
C
C
B B
B B
B B
TGa
B B
B B
B B
B B
185,28
C
C
C
A B
BB
BB
GH1 198,5
TGa
C
C
A
GH2 von
201,0 bis 202,0
184,93
GH2 von 202,0 bis 203,0
FDC C C C
C
Fahrbahnachse
185,51
C
A
C
185,8
C
A A
A A
A A
TGa
A A
A A
A A
A A
C
IV. Unverbindliche Planung
185,85
C
A A
A A
A A
A A
GEMARKUNG
GEMARKUNG
B1
GH1 199,0
(Kinderspielplatz / Parkanlage)
187,02
203,6 bis 204,6
A A
A A
A A
A A
Naturdenkmal
ND
GH1 200,7
181,7
GH2 202,6
187,25
148
182,10
FD
A
III
Durchfahrt
GH1 197,5
185,8
187,4
A
Zaun
a
166
TGa
186,38
a
Wohnhaus mit Hausnummer
79
188,4
TG
Nutzungsartengrenze
187,80
C C
C C
C C
C C
C C
C C
C C
C C
C C
B B
B B
B B
TGa
B B
B B
B
188,6
BB
BB
548
B B
B B B B
B B
B B
B B
B B
B B
B B
Gartenland
TGa
Flurgrenze
C1
172
Alle zeichnerischen Festsetzungen sind aus Koordinaten
dem digitalen Plan zu entnehmen.
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am
vom
die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabei der Stadt Aachen beantragt.
Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen gebis
Stadt Aachen am
beschlossen worden.
Aachen, den
Im Auftrag:
schriften bei dem Zustandekommen beachtet worden
sind.
dieses Planes beschlossen.
vom
Aachen, den
als Satzung
Aachen, den
Im Auftrag:
Aachen, den
Im Auftrag:
Aachen, den
In Vertretung:
Bebauungsplan Nr.
963
bis
Aachen, den
Im Auftrag:
erfolgten Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
Aachen, den
Im Auftrag:
Am Guten Hirten
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 5
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.12.2015
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4 (3) BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1 Auf Grundstücken, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, darf die GRZ
bis 0,5 überschritten werden. Voraussetzung ist, dass die GRZ von 0,4 für das Gesamtgrundstück der jeweiligen
Hausgruppe nicht überschritten wird.
2.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 darf für Grundstücke jeweils zweier Hausgruppen und der mittig
gelegenen Tiefgarage die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden. Für
einzelne Grundstücke oberhalb von Tiefgaragen mit Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand ist eine
Überschreitung bis zu 1,0 zulässig.
2.3 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA2 und WA3 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch
Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden.
2.4 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA5 und WA6 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch
Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden.
2.5 Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika, Dachrandabdeckung
oder ähnlicher Bauteile zu verstehen. Die festgesetzten Höhen werden gemessen über Normalhöhennull NHN.
2.6 In allen Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Flächen für Terrassen
überschritten werden.
2.7 In WA1 und WA6 kann innerhalb der Flächen für Tiefgaragen ein oberirdisches Garagengeschoss errichtet
werden. Die hier festgesetzte Höhe gibt die maximale Höhe der Oberkante Decke an.
2.8 Die maximalen Gebäudehöhen GH1 dürfen durch notwendige Brüstungen bis zu einer Höhe von maximal 1,10 m
überschritten werden. Die maximalen Gebäudehöhen GH2 und GH3 dürfen ausschließlich durch nutzungs- und
technikbedingte Anlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m überschritten werden. Die technischen
Aufbauten dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten müssen
mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken.
2.9 Die innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 festgesetzte Gebäudehöhe GH1 darf pro Haus auf maximal
35 % der Fläche, für die die Höhe GH1 gilt, durch Abstellräume überschritten werden. Die Überschreitung ist
Seite 2 / 5
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.12.2015
maximal bis zur Gebäudehöhe GH2 zulässig.
3. Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Innerhalb des WA1 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
4. Überbaubare Grundstücksflächen
Terrassen in einer Größe von maximal 20 m² können außerhalb der überbaubaren Flächen erstellt werden.
Ausnahmsweise können Balkone außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der straßenabgewandten
Seite von Gebäuden errichtet werden, wenn sie eine Tiefe von maximal 2,00 m und die Hälfte der
Gebäudebreite nicht überschreiten. Die einzelnen Balkone dürfen maximal eine Größe von 10 m² haben.
Ansonsten ist eine Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Balkone jeder Art und Abmessung nicht
zulässig.
5. Flächen für Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandflächen
zulässig sind, sind zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und zu öffentlichen Verkehrsflächen gewandten
Baugrenzen ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche
Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer. Innerhalb des WA3 sind zusätzlich
Entlüftungsanlagen für Tiefgaragen ausgenommen.
6. Flächen für den ruhenden Verkehr
6.1 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind oberirdische Stellplätze, Carports oder einzelne Garagen generell
ausgeschlossen. In den überbaubaren Flächen des WA2 sind Einzelgaragen zugelassen.
6.2 Tiefgaragen sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
6.3 Innerhalb der Flächen für Tiefgaragen sind ausnahmsweise Keller- und Abstellräume zulässig.
6.4 Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind nur in Flächen von Tiefgaragen zulässig, die unmittelbar an öffentliche
Verkehrsflächen oder an eine Fläche mit einem entsprechenden Fahrrecht grenzen.
7. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Verkehrslärm
7.1 Gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Realisierung der unter 7.2 genannten baulichen
Maßnahmen Voraussetzung für die Realisierung von Wohngebäuden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete
WA1, WA2, WA5 und WA6 ist. Die Bebauung innerhalb der vorgenannten Allgemeinen Wohngebiete ist erst
zulässig, wenn für die Bebauung sämtlicher der unter 7.2 genannten baulichen Anlagen der Rohbau fertiggestellt
ist.
7.2 Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind innerhalb des WA3 sechs Gebäude in
geschlossener Bauweise und innerhalb des WA4 ein Gebäude entsprechend den festgesetzten Mindest- und
Maximalhöhen der Gebäude zu errichten.
Seite 3 / 5
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.12.2015
7.3 Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind an den mit ‚AAAA‘, ‚BBBB‘ oder ‚CCCC‘
gekennzeichneten Gebäudeseiten die ‚Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von
Gebäuden gemäß DIN 4109 zu erfüllen. Für die gekennzeichneten Gebäudeseiten oder parallel zu diesen Seiten
sind folgende Schalldämmmaße einzuhalten:
-
‚AAAA‘ (Lärmpegelbereich V)
für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 45 dB
für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB
-
‚BBBB‘ (Lärmpegelbereich IV)
für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB
für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB
-
‚CCCC‘ (Lärmpegelbereich III)
für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB
für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 30 dB
7.4 Räume mit Schlaffunktionen, die an die gekennzeichneten Gebäudeseiten angrenzen oder parallel zu diesen
liegen, sind mit Lüftungseinrichtungen auszustatten.
7.5 Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch
einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämmmaße für
Außenbauteile angesetzt werden können.
Schädliche Einwirkungen durch Tiefgaragen
7.6 Die Bauausführung der Tiefgaragen und deren Zufahrten sind derart herzustellen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen sind. Die Tiefgaragen sind mit mechanischen Beund Entlüftungen mit Abluftüberdachführungen auszustatten. Der Nachweis der Sicherstellung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Alternative Lösungen
der Be- und Entlüftungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen
anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte nach der 39. BImSchV eingehalten
werden. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass erhebliche Geruchsbelästigungen im unmittelbaren Nahbereich
von Entlüftungsschächten und -öffnungen vermieden werden.
8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
8.1 Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf
Zuwegungen und Terrassen zu begrünen.
8.2 Dächer in den überbaubaren Flächen mit den Gebäudehöhen GH2 und GH3 sind flächendeckend extensiv zu
begrünen. Ausgenommen von der Begrünung sind Flächen für notwendige technische Aufbauten.
9. Zulässigkeit von Vorhaben
Gemäß § 12 (3a) i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes nur solche
Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem
Bebauungsplan verpflichtet.
Seite 4 / 5
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.12.2015
10. Örtliche Bauvorschriften
10.1 Im Plangebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit maximal 10 % Neigung zulässig.
10.2 Innerhalb des WA1 ist entlang der nordöstlichen Grenze des Baugebietes eine 3 m breite, maximal 1 m hohe
Böschung im Neigungsverhältnis von 1:1,5 zulässig.
10.3 Für die Ermittlung der Abstandflächen sind Grundstückshöhen entsprechend der im Rechtsplan angegebenen
Höhen der Verkehrsflächen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen. Das Grundstück kann
entsprechend dieser Höhen aufgefüllt werden.
Innerhalb des WA1 dürfen Flächen südwestlich der Baufenster, die nicht mit Tiefgaragen unterbaut sind, bis zur
Höhe der jeweils nordöstlich gelegenen Tiefgaragen zuzüglich 50 cm Erdreich angeschüttet werden.
Innerhalb des WA3 darf das Gelände zwischen rückwärtiger Baulinie und paralleler Plangebietsgrenze um bis zu
1,50 m angeschüttet werden.
Seite 5 / 5
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation................................................................................................... 3
1.1
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3
1.2
Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4
1.3
Masterplan.......................................................................................................................................................... 4
1.4
Flächennutzungsplan ......................................................................................................................................... 4
1.5
Landschaftsplan 1988 ........................................................................................................................................ 4
1.6
Relevante Planungen ......................................................................................................................................... 4
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 5
3.1
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 5
3.2
Planverfahren ..................................................................................................................................................... 5
3.3
Städtebauliches Konzept .................................................................................................................................... 6
3.4
Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 7
3.5
Erschließung ...................................................................................................................................................... 7
3.6
Entwässerung..................................................................................................................................................... 7
3.7
Belange der Kinder und Jugendlichen................................................................................................................ 8
4.
Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte ................................................................................... 8
4.1
Art der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 8
4.2
Maß der Baulichen Nutzung ............................................................................................................................... 9
4.3
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................................. 10
4.4
Höchstzahl der Wohnungen ............................................................................................................................. 11
4.5
Flächen für Nebenanlagen ............................................................................................................................... 11
4.6
Flächen für den ruhenden Verkehr ................................................................................................................... 11
4.7
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ....................................................................................................................... 11
4.8
Öffentliche Grünflächen .................................................................................................................................... 11
4.10
Umweltschützende Belange ............................................................................................................................. 11
5.
Gestaltung ................................................................................................................................................................. 18
6.
Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 18
7.
Kosten........................................................................................................................................................................ 19
8.
Durchführungsvertrag .............................................................................................................................................. 19
9.
Plandaten................................................................................................................................................................... 19
Seite 2 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1 Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - liegt
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem Betriebshof der RWTH Aachen, den Flächen
der Bundesbahn und der Siedlung Süsterau.
Im Nordosten grenzt das Plangebiet an das unmittelbar an der Süsterfelstraße gelegene Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der sich im Aufstellungsverfahren befindet. Ebenfalls
nordöstlich des Plangebietes liegt die ehemalige Klosteranlage ‚Guter Hirte‘. Im Südosten grenzt das Plangebiet
an das Flurstück 159, das von der Süsterfeldstraße erschlossen wird, an das unbebaute Flurstück 166 und an
den Betriebshof der Technischen Dezernate der RWTH Aachen. Im Südwesten schließt das Plangebiet an
Bahnflächen an, die ehemals als Güterbahnhof dienten und zukünftig als ‚Campusband‘, der zentralen
Erschließungsstraße des Campus-West genutzt werden sollen. Im Nordwesten wird das Plangebiet in gerader
Linie durch die südöstlichen Grundstücke der Siedlung Süsterau begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 146, Flur 4, Gemarkung Aachen sowie einen
Teilbereich des Flurstückes 134 südwestlich des Flurstückes 146 bis zum geplanten Campusband. Des
Weiteren beinhaltet das Plangebiet das Flurstück 404 und eine Teilfläche des Flurstückes 710, beide Flur 22,
Gemarkung Laurensberg. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 3,27 ha. Der Vorhaben- und
Erschließungsplan umfasst das komplette Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Das Plangebiet steigt von der Süsterfeldstraße in Richtung Südwesten von ca. 177,6 m ü. NHN um ca. 12 m auf
ca. 189,5 m ü. NHN an. Richtung Nordwesten ist zur Siedlung Süsterau eine Böschungskante ausgebildet, die
von Nordosten nach Südwesten bis auf ca. 5,50 m über dem Gelände des Plangebietes ansteigt. Im mittleren
südwestlichen Teilbereich befindet sich eine Wiese, die bis zu 2 m unterhalb des angrenzenden Geländes liegt.
Das Plangebiet stellt sich insgesamt als Grünland dar und umfasst insbesondere im südwestlichen Abschnitt
unterschiedliche Strukturen wie zum Beispiel ehemalige Kleingartenflächen und eine Obstbaumwiese. Im
Südosten liegt der ehemalige Klosterfriedhof mit dichtem Baumbestand. Der nordöstliche Bereich des
Plangebietes besteht aus einer Wiesenfläche, die insbesondere Richtung Siedlung Süsterau von einem 10 m
breiten Gehölzstreifen begleitet wird. Innerhalb des Plangebietes befinden sich insgesamt 89 Bäume, die der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen. Alle Flächen außerhalb der Wiesen zeichnen sich durch
dichte Brombeergehölzstrukturen aus. Südwestlich des Klostergebäudes befinden sich zwei Gebäude, die als
Kindergarten und als Künstlerateliers genutzt werden. Beide Gebäude sind nicht erhaltenswert und sollen im
Rahmen der Umsetzung des Konzeptes abgerissen werden. Der dadurch freiwerdende Bereich soll aufgrund der
angrenzenden historischen Klosteranlage als Grünfläche ausgebildet werden.
Das Plangebiet ist derzeit über die nordöstlich gelegene Stichstraße an die Süsterfeldstraße angebunden. Die
Stichstraße wird auf Höhe des Betriebshofes von einer Wendeanlage abgeschlossen.
Der Stich dient dem Betriebshof als Nebenerschließung und Rettungsweg, ist jedoch nicht als öffentliche
Verkehrsfläche gewidmet.
Nordöstlich des Plangebietes befindet sich die teilweise viergeschossige Klosteranlage ‚Guter Hirte‘, die dem
Denkmalschutz unterliegt. Für diese Anlage liegt eine Planung vor, die eine zweiseitige Ergänzung und eine
Umnutzung zu Wohnzwecken vorsieht. Unmittelbar südöstlich der Klosteranlage ist auf dem Flurstück 166, Flur
4 eine fünfgeschossige Wohnanlage für studentisches Wohnen geplant. Das weitere Umfeld des Plangebietes
ist heute von unterschiedlichen Nutzungen bestimmt. Insbesondere die Süsterfeldstraße ist von einer
heterogenen Nutzungs- und Gebäudestruktur mit gewerblichen Nutzungen, Wohnungen und Einzelhandel
geprägt. Nordöstlich der Süsterfeldstraße befinden sich überwiegend gewerbliche Nutzungen wie u.a. das
Betriebsgelände der Firma Lindt. Nordwestlich des Plangebietes liegt das Wohngebiet Süsterau mit einer
kleinteiligen Einfamilienhausbebauung. Der unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzende Teilbereich
besteht vorrangig aus einer eingeschossigen relativ homogenen Doppelhausbebauung. Nordwestlich des
Wohngebietes schließt sich das Gewerbegebiet ‚Schlottfeld‘ mit überwiegend hochwertigen Bürogebäuden an.
Seite 3 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
1.2 Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015 stellt für das
Plangebiet ‚Allgemeinen Siedlungsbereich‘ dar.
Der südliche Bereich der Bahnanlage ist als bestehender ‚Schienenweg unter Angabe der Haltepunkte und
Betriebsflächen/ Schienenweg für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr‘ als
Verkehrsinfrastruktur dargestellt.
1.3 Masterplan
Der Masterplan Aachen*2030 zeigt als gesamtstädtisches Zielkonzept mögliche Perspektiven und Impulse für
die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen auf.
Gemäß des Masterplanes Aachen*2030 bestehen Aufgaben im Rahmen der Handlungsfelder „Wohnen“,
„Wirtschaft“ „Hochschule“ Lebensumfeld“, „Mobilität“, „Stadtbaukultur“, „Freiraum“, sowie „ Natur und Umwelt“
und „Klimaschutz“.
Insbesondere die Zielsetzung des Handlungsfeldes „Wohnen“ sollte im zukünftigen Bebauungsplan
berücksichtigt werden. Gemäß diesem Handlungsfeld soll im Bereich Campus-West die
Wohnbaulandentwicklung forciert und das urbane Wohnen gefördert werden. Zudem sollen Wohnraumangebote
für Studierende entwickelt und erneuert werden.
1.4 Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich unmittelbar südlich der
Siedlung Süsterau als `Grünfläche` und die daran südlich angrenzenden Flächen als `Gewerbliche Bauflächen`
dar. Der südliche Teilbereich wird ebenfalls als Grünfläche` dargestellt. Beide Grünflächen sind im Beiplan 3
‚Grün- und Forstflächen‘/ Spiel und Sportanlagen (Bestand und Planung) zur Detaillierung und Funktion der
Grünflächen und der Flächen für die Forstwirtschaft als solche dargestellt.
Südlich grenzt an das Plangebiet eine Ausweisung als `Fläche für Bahnanlagen`, die nachrichtlich übernommen
ist.
Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach BauGB hat 2014 stattgefunden. Das Plangebiet wird im Vorentwurf als `Gemischte
Bauflächen` dargestellt.
1.5 Landschaftsplan 1988
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1988.
1.6 Relevante Planungen
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 963 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 Campus-West -. Dessen Aufstellungsbeschluss wurde am 19.03.2009 gefasst. Ende 2010 / Anfang 2011
erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 963 wird der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Campus-West im weiteren Verfahren um die entsprechenden Flächen
reduziert.
Nordöstlich des Plangebietes grenzt der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 960
‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘ an, der hier Wohnbebauung vorsieht. Dieser Bebauungsplan zieht ehemalige
nordöstlich vorgelagerte Verkehrsflächen in den Geltungsbereich ein und setzt in die Tiefe des Plangebietes eine
10 m breite Stichstraße fest, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 in gerader Linie fortgesetzt werden soll.
Die Planungen der Klosteranlage und deren bauliche Ergänzungen und die Planungen des studentischen
Wohnens auf dem Flurstück 166 erfolgen ohne verbindliche Bauleitplanung gemäß § 34 BauGB.
2. Anlass der Planung
Um die steigenden Flächenbedarfe der RWTH Aachen befriedigen zu können, wurde im Jahr 2005 durch den
Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) der Masterplan Campus-West in Auftrag
gegeben. Der Stand 2007 / 2010 dieses Masterplanes zeigt für den Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den
verbleibenden Gleisen der DB die Entwicklungsmöglichkeiten auf.
Seite 4 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Der Bereich soll zukünftig den heutigen Kernbereich der TH-Aachen um den Templergraben mit dem CampusMelaten verbinden. Dabei soll der Campus-West wie der Campus-Melaten vorrangig der Erweiterung der RWTH
Aachen und nationalen und internationalen Technologie-Unternehmen dienen, die sich mit eigenen Forschungsund Entwicklungskapazitäten in Nähe zur RWTH ansiedeln möchten. Zur planungsrechtlichen Absicherung
wurde am 19.03.2009 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Campus-West gefasst.
Um eine monostrukturelle Ausrichtung des Campus-West auf eine hochschulorientierte und gewerbliche
Nutzung zu vermeiden, sind im Bereich des ehemaligen Klosters ‚Guter Hirte‘ flankierende Maßnahmen zum
Wohnungsbau vorgesehen. Gleichzeitig soll das zukünftige Wohngebiet dazu beitragen, den durch die
Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarf zu decken.
Durch
das
vorgezogene
Verfahren soll zudem ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung initiiert werden.
Um den städtischen Anteil an der Finanzierung des Campus-West refinanzieren zu können, beschloss der Rat
der Stadt Aachen im Juni 2014, das städtische Flurstück 146 sowie den westlich angrenzenden Bereich bis zum
Campusband zu veräußern verbunden mit der Absicht, hier einen nicht offenen Realisierungswettbewerb
durchzuführen. Ausgenommen sind ursprüngliche Bestandteile des Grundstücks wie der unmittelbare Bereich
des Klosters und Flächen nordöstlich des Klosters an der Süsterfeldstraße, die bereits verkauft wurden. In
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen, mit der Architektenkammer NRW und dem Erwerber des Grundstücks, der Campus Wohnen db
GmbH & Co. KG wurde in der 2. Hälfte des Jahres 2014 der Landeswettbewerb 2014 durchgeführt, der am 3.
Dezember 2014 entschieden wurde. Ziel des Wettbewerbs war es, für das Grundstück ein städtebauliches
Konzept mit innovativen und nachhaltigen Wohnformen mit einem Anteil im öffentlich geförderten Wohnungsbau
von ca. 30 % zu entwickeln. Dabei sollte der Landeswettbewerb neue Impulse zur angemessenen Entwicklung
dieses Standortes geben und die Vernetzung von Wohnen und Arbeiten ermöglichen.
Auf der Grundlage des Entwurfes des 1. Preises soll das Verfahren für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan eingeleitet werden.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1 Allgemeine Ziele
Ziel der vorliegenden Planung ist die Einleitung einer geordneten und nachhaltigen Entwicklung bisher
ungenutzter Flächen im Innenbereich zwischen der Süsterfeldstraße und der Bahnstrecke AachenMönchengladbach.
Durch die Realisierung des Plangebietes soll ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung und eine
Aufwertung des gesamten heute sehr heterogenen Areals zwischen dem Güterbahnhof Aachen-West und der
Süsterfeldstraße entstehen. Die Umsetzung des Bebauungsplanes soll der Deckung des durch die
Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarfes dienen. Es sollen innovative und nachhaltig
vermietbare Wohngebäude mit einem Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von 30 % und einer
urbanen Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen und Wohnungstypen geschaffen werden. Beabsichtigt
ist die Realisierung eines unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten vorbildlichen
Wohngebietes.
Des Weiteren soll innerhalb des Plangebietes eine ansprechende Lösung für den baulichen Lärmschutz entlang
der Bahnlinie entwickelt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass trotz der hohen Lärmimmissionen eine
ausreichende Wohnqualität im Plangebiet entstehen kann. Neben der Wohnbebauung ist innerhalb des
Plangebietes eine 5-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
3.2 Planverfahren
Um die hohe Qualität des Siegerentwurfes des Wettbewerbes entsprechend umzusetzen, soll ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Flächen nutzbar gemacht, die momentan mindergenutzt
oder nicht genutzt werden und nahezu allseitig umbaut sind. Somit handelt es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der in §
13a BauGB genannte Grenzwert von maximal 20.000 m² Grundfläche eingehalten wird. Da der Grenzwert nicht
Seite 5 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
überschritten wird und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, werden
die Bedingungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt. Dieser Schwellenwert wird auch eingehalten, wenn der
nördlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 960 aufgrund des räumlichen Zusammenhangs in die Berechnung
einbezogen wird. Dagegen steht der Bebauungsplan in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Planung des
Campus West (Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West -), in dem insbesondere Flächen für die Hochschule
bzw. für die Forschung entstehen sollen.
Im beschleunigten Verfahren müssen Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, nicht ausgeglichen werden. Pauschal geht der Gesetzgeber davon aus,
dass hier die Eingriffe bereits vor dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt sind. Somit entfällt
neben dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag insbesondere die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen.
Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als formaler
Verfahrensschritt verzichtet, zumal die Planung eines Wohngebietes bereits im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung zum Bebauungsplan Campus-West vorgestellt wurde. Zusätzlich erfolgte im November 2010 eine
eigene Informationsveranstaltung für die Anwohner des Bereiches Süsterau / Europadorf. Die im Rahmen dieser
Beteiligungen eingegangenen relevanten Stellungnahmen werden in das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 963
übernommen. Zur Information über die weiteren Entwicklungen wurde den Anwohnern der Bereiche Süsterau /
Europadorf am 15.04.2015 der Wettbewerbsentwurf und die angrenzende Planung im Bereich der Klosteranlage
‚Guter Hirte‘ im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.
3.3 Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine klare Gliederung der Flächen vor und orientiert sich bezüglich Dichte und
Geschossigkeit an den Campus-Planungen und an den Vorgaben des Wettbewerbsverfahrens. Das
städtebauliche Konzept nimmt die orthogonale städtebauliche Struktur auf, die durch die Klosteranlage und
deren baulicher Ergänzung und durch die beidseitig an die Klosteranlage angrenzenden parallel verlaufenden
Erschließungsstraßen vorgegeben wird. Südwestlich der Klosteranlage schließt sich entsprechend der Vorgabe
des Wettbewerbes der nahezu quadratische Klosterpark an. Die Bebauung unmittelbar südöstlich der Siedlung
Süsterau wird innerhalb dieses Systems derart platziert, dass die Freibereiche der zukünftigen Grundstücke mit
den bestehenden Gärten der Siedlung vernetzt werden. Die geplante Bebauung entlang der südwestlichen
Grenze des Geltungsbereiches verläuft parallel zum zukünftigen Campusband und übernimmt gegenüber der
nördlich angrenzenden Bebauung schallschützende Funktionen. An der Schnittstelle zwischen der
Lärmschutzbebauung und der rechtwinklig ausgerichteten Quartiersbebauung entsteht ein prägnanter baulich
gefasster Dreiecksplatz.
Das Quartierszentrum ist durch viergeschossige Wohnungsbauten zuzüglich eines zurückspringenden
Geschosses geprägt. Zur angrenzenden Siedlung Süsterau wird die Bebauung auf drei Vollgeschosse mit einer
großzügigen Terrasse oberhalb des zweiten Vollgeschosses reduziert. Hier sind insgesamt 6 Hausgruppen mit
jeweils 5 Stadthäusern vorgesehen. Südwestlich der Stadthäuser schließt sich eine viergeschossige
Winkelbebauung an, die mit ihrer Hauptfassade zum Dreiecksplatz hin ausgerichtet ist.
Die Lärmschutzbebauung ist sowohl zum Campusband als auch zum Dreiecksplatz hin orientiert. Innerhalb der
Lärmschutzbebauung wird der hier vorhandene Geländesprung aufgefangen. Daraus resultiert, dass sich die
Bebauung Richtung Dreiecksplatz viergeschossig zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses, Richtung
Campusband viergeschossig präsentiert. Die sechs Baukörper werden über gestaffelte lärmgeschützte
Terrassen miteinander verbunden. In den Zwischenräumen entstehen insgesamt fünf schallgeschützte
Gartenhöfe. Alle Aufenthaltsräume an der lärmbelasteten Südseite sind mit Schallschutzfenstern zu versehen
und weisen jeweils Lüftungsfenster zu den seitlichen Gartenhöfen auf.
Des Weiteren ist südwestlich der vorhandenen Wendeanlage eine zweigeschossige fünfgruppige
Kindertagesstätte vorgesehen. Damit soll ein entsprechendes Betreuungsangebot sowohl für die Beschäftigten
und Anwohner im Umfeld als auch für die neuen Bewohner des Quartiers sichergestellt werden. Entlang der
Planstraße sind oberhalb der Kindertagesstätte zwei weitere Geschosse zuzüglich eines zurückspringenden
Geschosses für Wohnungen geplant. Auch diese Bebauung dient wie die Bebauung entlang des Campusbandes
der Minimierung des Lärmeintrages durch die Bahn innerhalb des Plangebietes.
Durch die vorgeschlagene Wohnbebauung sollen insgesamt 294 Wohneinheiten geschaffen werden. 30 % der
Wohnungen und somit 88 Wohneinheiten sollen öffentlich gefördert werden. Insgesamt sieht das städtebauliche
Konzept eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen vor.
Seite 6 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
3.4 Freiraumkonzept
Um der Zielsetzung eines familienfreundlichen und kindgerechten Wohnumfeldes nachzukommen, werden die
Verkehrsflächen als Wohn- und Spielstraßen mit einem niveaugleichen Ausbau entwickelt. Der ruhende Verkehr
der Bewohner wird komplett in dezentralen Tiefgaragen untergebracht. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen
werden derart angeordnet, dass lediglich die nordwestliche Seite des Dreiecksplatzes für den Individualverkehr
befahrbar sein muss.
Die öffentlichen Grünflächen werden innerhalb des Plangebietes verteilt, so dass alle Teilbereiche des
Wohnquartiers bis auf die Stadthäuser an den Freiräumen partizipieren.
Pro Wohneinheit werden 20 m² Spielplatzflächen eingeplant. Dabei bleiben Wohnungen, die für eine ständige
Anwesenheit von Kindern nicht geeignet sind, außer Acht. Insgesamt sind 174 Wohneinheiten für Kinder
geeignet. Somit sind insgesamt 3.480 m² (174 x 20 m²) entsprechender Flächen herzustellen. Diese Flächen
werden innerhalb des Klosterparks und innerhalb des Dreiecksplatzes hinreichend nachgewiesen. Zusätzlich
werden im Bereich der Verkehrsflächen Spiel- und Freiflächenangebote geschaffen. Somit weisen die
Verkehrsflächen mit Ausnahme derjenigen Verkehrsflächen, die zur Erschließung angrenzender Tiefgaragen
dienen, eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Innerhalb der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sollen insgesamt
48 Bäume gepflanzt werden.
Im Bereich der privaten Grundstücksflächen sollen die Tiefgaragen mit mindestens 50 cm Erdreich überdeckt
werden, um eine Durchgrünung der Freiflächen sicherzustellen. Auf den Grundstücksflächen außerhalb der
Tiefgarage sollen insgesamt 39 Bäume gepflanzt werden. Die privaten Gartenflächen sollen entsprechend dem
Grünordnungsplan mit Hecken eingefasst werden. So ist südwestlich der Lärmschutzbebauung eine insgesamt
190 m lange zweireihige Hecke zu pflanzen. Des Weiteren sollen insgesamt 650 laufende Meter Schnitthecken
angelegt werden. Diese Maßnahmen sollen über den Durchführungsvertrag gesichert werden.
3.5 Erschließung
Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über zwei Stichstraßen an die Süsterfeldstraße angeschlossen. Die Lage
des südlichen Stiches entspricht der Lage der heutigen Stichstraße mit der vorhandenen Wendeanlage. Der
nördliche Stich führt in einer Breite von 10,00 m in gerader Linie in die Tiefe des Plangebietes und mündet in den
Dreiecksplatz. Der Dreiecksplatz verbindet die beiden Stichstraßen und ermöglicht im Ausnahmefall die
Rundfahrt für Müll- und Rettungsfahrzeuge. Eine weitere Verbindung zwischen den beiden Stichstraßen liegt
südwestlich des Klosterparks. Diese Verbindung wird im nordwestlichen Teilbereich als Fuß- und Radweg
ausgebildet, um eine Durchfahrung auszuschließen. Eine weitere öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen
Zweckbestimmung ‚Fuß- und Radweg‘ im Südosten des Plangebietes stellt die Verknüpfung des Plangebietes
mit dem zukünftigen Campusband her. Weitere Verkehrsflächen sind als private Wege und Straßen vorgesehen,
die innerhalb des Plangebietes als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt werden.
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze werden dezentral in Tiefgaragen nachgewiesen. Die
Zufahrten erfolgen vorrangig von den beiden Stichstraßen aus, so dass die übrigen Verkehrsflächen nahezu
verkehrsfrei bleiben. Die Besucherparkplätze werden ebenfalls den beiden Stichstraßen zugeordnet.
Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser und Telekommunikation wird über die
entsprechenden Leitungstrassen in der Süsterfeldstraße sichergestellt.
Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die über die
Süsterfeldstraße verkehrenden Buslinien 7, 24 und 30 sichergestellt. Die Haltestellen Süsterau und Europadorf
befinden sich in ca. 200 m Entfernung. Über den in ca. einem Kilometer Entfernung liegenden
Schienenhaltepunkt ‚Aachen-West‘ besteht eine gute Anbindung an das regionale und überregionale
Schienennetz.
3.6 Entwässerung
Die Entwässerung des Plangebietes ist über den Anschluss an den Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße
gesichert. Um ein ausreichendes Volumen für die erforderliche Regenrückhaltung von rund 800 m³ zu
gewährleisten, sollen ca. 650 m³ mit der Erneuerung des Kanals in der Borchersstraße hergestellt werden. Ein
Kanalstauraum von ca. 150 m³ ist unterhalb der nördlichen Stichstraße vorgesehen. Zur Reduzierung des
Seite 7 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Niederschlagswasseranfalls sind umfangreiche Dachbegrünungen geplant. Nicht überbaute Tiefgaragen sind in
mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und zu begrünen.
3.7 Belange der Kinder und Jugendlichen
3.7.1
Grundsätzliche Anforderungen
Die dem städtebaulichen Konzept zugrundeliegende Wettbewerbsauslobung orientiert sich bezüglich der
Angaben zu den notwendigen Spielplatzflächen an den Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen
Städtebau der Stadt Aachen. Demnach sind pro kindgeeigneter Wohneinheit 20 m² Spielplatzfläche zu
erstellen. Da 174 Wohneinheiten kindgerecht sein werden, ergibt sich eine Spielplatzfläche von 3.480 m².
Diese Fläche wird innerhalb der beiden Grünflächen hinreichend nachgewiesen. Zusätzlich weisen die
Verkehrsflächen eine hohe Aufenthaltsqualität auf, die das Spielen und das soziale Miteinander ermöglicht.
Die notwendigen Kleinkinderspielbereiche werden jeweils auf den Grundstücksflächen der
Mehrfamilienhäuser nachgewiesen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind vielseitige
familiengerechte Wohnformen und Wohnungstypen vorgesehen. Für die Wohneinheiten im Erdgeschoss
sind die privaten Freibereiche als Mietergärten konzipiert. Die übrigen Wohneinheiten erhalten so weit
möglich Loggien, Balkone und Dachterrassen.
Die Planung einer Kindertagesstätte und der Spielplatzflächen innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes sowie die erhebliche Aufwertung der Verkehrsflächen durch die Unterbrin-gung des
ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen trägt im besonderen Maße zu einem familiengerechten Umfeld bei.
3.7.2
Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens
Die Grünflächen des Plangebietes sowie die Kindertagesstätte sind von allen Wohngebäuden aus sicher zu
Fuß erreichbar. Die Kindertagesstätte ist aufgrund der nördlich angrenzenden Wendeanlage gut anfahrbar
und gewährleistet einen sicheren Ausstieg und Zugang zum Gebäude. Aufgrund der Unterbringung des
ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und der geringen Verkehrsbelastung, ist eine Nutzung der
Verkehrsflächen auch als Spiel- und Aufenthaltsfläche gewährleistet.
Sowohl die zentral gelegenen, unterschiedlich gestalteten Grünflächen als auch die als Mischflächen
geplanten, wenig befahrenen Verkehrsflächen, bieten allen Generationen Raum für Kommunikation und für
ein soziales Zusammenleben.
3.7.3
Förderung der eigenständigen Mobilität
Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr und die Anbindung an die
Aachener Innenstadt wird durch die Buslinien 7, 24 und 30 sichergestellt. An der Süsterfeldstraße befinden
sich zwei Bushaltestellen in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet. Über den in ca. einem Kilometer
Entfernung liegenden Schienenhaltepunkt ‚Aachen-West‘ besteht eine gute Anbindung an das regionale und
überregionale Schienennetz.
Die beiden vorgesehenen Verbindungen zum zukünftigen Campusband ermöglichen eine gefahrlose Zufahrt
mit dem Fahrrad.
3.7.4
Erlebnisvielfalt im Gebiet
Aufgrund der großzügigen Freibereiche, der gut einsehbaren und nutzbaren Verkehrsflächen und der
unterschiedlichen Wohnformen entstehen vielfältige Spielmöglichkeiten für Kinder. Das Umfeld außerhalb
des Plangebietes bietet aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen abwechslungsreiche
Erfahrungsmöglichkeiten.
4. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
4.1 Art der baulichen Nutzung
Die Wohnbauflächen sollen als ‚Allgemeine Wohngebiete‘ festgesetzt werden. Diese Festsetzung dient dem Ziel,
hier ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, das sich an den vorhandenen Bedarf orientiert und
vorwiegend dem Wohnen dient. Weitergehende Wohneinrichtungen und Ergänzungsfunktionen sind zulässig.
Seite 8 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten werden innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu
integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. Mögliche Störungen durch die
ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten werden damit vorsorglich ausgeschlossen.
4.2 Maß der Baulichen Nutzung
Für die äußeren Wohngebiete WA1 - WA 4 soll eine einheitliche Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt werden.
Damit wird ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild sichergestellt. Für die mittig gelegenen WA5 und
WA6 wird eine Grundflächenzahl von 0,45 zugelassen, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes
gemäß des Wettbewerbes zu ermöglichen. Das städ-tebauliche Konzept erfordert geschlossene raumbildende
Randbebauungen zu den beiden Platzbereichen und eine dementsprechende Dichte. Diese Dichte wird durch
die unmittelbar vorgelagerten öffentlichen Grünflächen kompensiert.
Des Weiteren soll für Mittelgrundstücke von Hausgruppen eine Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,4
bis zu 0,5 zugelassen werden.
Voraussetzung ist, dass diese Über-schreitung innerhalb der jeweiligen
Hausgruppen ausgeglichen wird. Somit darf durch die gesamte Hausgruppe der Maximalwert der GRZ von 0,4
für alle beteiligten Grundstücke nicht überschritten werden. In die gemäß Grundflächenzahl zu ermittelnde
Grundfläche sind eventuelle Gemeinschaftsanteile außerhalb des eigentlichen Baugrundstückes einzubeziehen.
Für alle Bereiche soll eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche durch Garagen und Stellplätze,
Zufahrten und Nebenanlage bis zu 50 % zugelassen werden. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1 WA3 darf die Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8, innerhalb des WA5 und des WA6
bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. Innerhalb des WA1 soll diese Regelung jeweils für zwei
Hausgruppen und der zwischen diesen Hausgruppen gelegenen Tiefgarage gelten. Hier ist für Mittelgrundstücke
eine Überschreitung bis zu 1,0 zulässig. Durch die Überschreitung soll die komplette Unterbringung des
ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ermöglicht werden. Als Ausgleich für den hohen Versiegelungsgrad soll als
Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden,
dass Tiefgaragen außerhalb der überbauten Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und
bis auf Zuwege, Stellplätze und Terrassen zu begrünen sind.
Weiterhin soll festgesetzt werden, dass in allen Allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl
durch Flächen für Terrassen überschritten werden darf. Diese Festsetzung erfolgt, da die Baugrenzen
entsprechend der Hochbauplanung festgesetzt werden und so die städtebauliche Dichte im Plangebiet
definieren. Vorgelagerte Terrassen werden dabei nicht erfasst, um zu vermeiden, dass hier später andere
bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können, die zu einer unerwünschten Erhöhung der Dichte
führen könnten. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen 20 m²
nicht überschreiten.
Zur Schaffung eines homogenen Gesamtbildes sollen innerhalb des Plangebietes Gebäudehöhen normiert
werden. Diese Festsetzungen ermöglichen aufeinander abgestimmte Gebäudehöhen und bewirken ein in sich
homogenes Erscheinungsbild des zukünftigen Quartiers. Die Gebäudehöhen orientieren sich hinsichtlich der
Höhen an der künftigen Campusentwicklung und weniger an der Bebauung der Siedlung Süsterau. Negative
Auswirkungen auf die Siedlung sind jedoch nicht zu erwarten, weil Grundstücke an der Süsterau deutlich höher
als das Plangebiet liegen. Zudem sollen innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes, das unmittelbar unterhalb der
Siedlung Süsterau liegt, Gebäudehöhen festgesetzt werden, die zuzüglich des zurückspringenden Geschosses
einer dreigeschossigen Bebauung entsprechen. Die Werte beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN).
Der Wert GH1 gilt jeweils für das letzte Geschoss unterhalb des Dachgeschosses, der Wert GH2 für das
Dachgeschoss. Das Dachgeschoss springt mindestens einseitig zurück und erlaubt die Anlage von großzügigen
Dachterrassen.
Im Bereich der WA3 und WA4 sollen Mindest- und Maximalwerte festgesetzt werden, um die gemäß
Lärmgutachten notwendigen Höhen der Gebäude sicherstellen zu können.
Im Bereich der Stadthäuser des WA1 sind zur Trennung der einzelnen Dachterrassen Abstellmöglichkeiten
vorgesehen, die die Höhe des obersten Dachabschlusses erreichen dürfen. Deswegen darf hier die Höhe GH1
auf 35 % der für diese Höhe geltenden Fläche bis zur Gebäudehöhe GH2 überschritten werden.
Weitere Abweichungen von den Höhenfestsetzungen sollen ausschließlich für nutzungs- und technikbedingte
Anlagen zulässig sein. Diese Anlagen dürfen die festgesetzten GH2 und GH3 um bis zu 1,5 m überschreiten.
Seite 9 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Die Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden
Geschosses abrücken und dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Durch die vorgenannten
Einschränkungen sind keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung durch die Überschreitungen zu
erwarten.
In den Allgemeinen Wohngebieten WA1, WA 2 und WA6 soll festgesetzt werden, dass innerhalb der Flächen für
Tiefgaragen ein oberirdisches Garagengeschoss errichtet werden kann. Dabei gibt die festgesetzte Höhe die
maximale Höhe der Oberkante Decke an. Diese Festsetzung erfolgt, da bedingt durch die Topgrafie hier in
Teilbereichen eine oberirdische Garage entsteht. Die Festsetzung gewährleistet, dass eine einheitliche
Höhenentwicklung alle Garagen- bzw. Tiefgaragengeschosse erreicht wird.
Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl und der maximalen Gebäudehöhen können das Maß der Nutzung
und die zukünftige Kubatur der Gebäude hinreichend bestimmt werden. Auf die Festsetzung einer
Geschossflächenzahl wird verzichtet. Der Höchstwert der Geschossflächenzahl gemäß § 17 BauNVO für
Allgemeine Wohngebiete ist nicht anzuwenden, weil es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
handelt und der Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechend der Planung umgesetzt werden soll.
4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Im Bereich des WA1 sollen entsprechend des städtebaulichen Konzeptes insgesamt sechs Hausgruppen
normiert werden. Zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtidee soll im Bereich des WA5 und des WA6 eine
geschlossene Bauweise festgesetzt werden, um hier gegenüber den Platz- und Grünflächen deutliche
Raumkanten zu schaffen.
Gegenüber dem Campusband bzw. zum Dreiecksplatz soll ebenfalls eine geschlossene Bebauung festgesetzt
werden. Neben der gewünschten Platzwand soll mit der geschlossenen Bauweise gewährleistet werden, dass
die Bebauung des WA3 die gemäß Lärmgutachten erforderliche Lärmschutzfunktion gegenüber den nördlich
gelegenen Flächen erfüllt.
Die Planung des städtebaulichen Konzeptes soll relativ eng vorrangig mit Baugrenzen umfahren und durch
zusammenhängende überbaubare Flächen umgesetzt werden. Die Baufenster berücksichtigen einen aus
baukonstruktiven Gründen erforderlichen Gestaltungsspielraum. Innerhalb des WA1 werden die überbaubaren
Flächen mit der Schmalseite in Richtung der Siedlung Süsterau platziert, um Blickbeziehungen auf das
tieferliegende Plangebiet aus der Siedlung Süsterau nach wie vor zu ermöglichen.
Terrassen sollen nicht in die überbaubaren Flächen einbezogen werden, um zu vermeiden, dass hier später
andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können. Deshalb erfolgt die Festsetzung, dass in allen
Wohngebieten Terrassen die festgesetzten Baugrenzen überschreiten dürfen. Um einen möglichst hohen
Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen 20 m² nicht überschreiten.
Die überbaubaren Flächen des WA3 sollen entlang des Campusbandes mit einer Baulinie abgegrenzt werden,
um eine einheitliche, geschlossene Gebäudestellung zum zukünftigen Campusband zu gewährleisten. Zudem
soll sichergestellt werden, dass die Bebauung in gesamter Höhe entlang der Baulinie realisiert wird, um damit
die Lärmschutzfunktion des Baukörpers für die nördlich angrenzenden Flächen zu optimieren. Um den
Lärmeintrag der Bahn innerhalb der westlich gelegenen Baugebiete zu minimieren, soll die Öffnung zwischen
den Baugebieten WA3 und WA4 gemäß Lärmgutachten möglichst eng gestaltet werden, ohne jedoch die
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Frage zu stellen. Die Gewährleistung eines
ausreichenden Lärmschutzes wird hier höher gewichtet, als die Einhaltung der notwendigen Abstandflächen.
Deshalb soll an der Südseite des Baufensters des WA4 (KiTa) ebenfalls eine Baulinie festgesetzt werden.
Fenster und Balkone bzw. Loggien sind gemäß Hochbauplanung so ausgerichtet, dass eine ausreichende
Belichtung und Belüftung sichergestellt ist.
Die überbaubaren Flächen werden in einem Abstand von 2,2 m bis 3,5 m zu den Verkehrsflächen angeordnet.
Damit wird ein einheitliches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt. Generell
orientiert sich die Lage der überbaubaren Flächen an einer guten Ausrichtung zur Sonne.
Seite 10 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
4.4 Höchstzahl der Wohnungen
Innerhalb des WA1 soll zur Sicherstellung der hier vorgesehenen Hausgruppen mit Stadthauscharakter die
Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf maximal zwei beschränkt werden. Damit soll gleichfalls ein
erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die privaten Zuwegungen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht
werden. Ansonsten wird keine Beschränkung der Wohnungsanzahl vorgenommen, so dass innerhalb der WA2 WA6 Mehrfamilienhäuser realisiert werden können.
4.5 Flächen für Nebenanlagen
Nebenanlagen sollen zur Sicherstellung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen
Versiegelung im Vorgartenbereich zwischen Hauptgebäude und vorgelagerter öffentlicher Verkehrsfläche
ausgeschlossen werden und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich
zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für
bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer. Innerhalb des WA3 werden
zusätzlich Entlüftungsanlagen für die Tiefgaragen ausgenommen.
4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr
Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs soll grundsätzlich auf den Privatgrundstücken in Tiefgaragen
erfolgen. Somit sind oberirdische offene Stellplätze, Carports oder einzelne Gara-gen innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete generell ausgeschlossen, um damit ruhige Aufent-haltsbereiche auf den Grundstücken
sicherzustellen. Innerhalb des WA2 sollen entsprechend der Hochbauplanung ausnahmsweise Garagen
innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in
Tiefgaragen ermöglicht hochwertige Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Straßenraum und vermeidet
Garagenhöfe inklusive dafür notwendige Verkehrsflächen.
4.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Die Erschließung einzelner Teilbereiche wird durch die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL)
sichergestellt. Im Westen des WA3 soll ein Fahrrecht für die Anlieger festgesetzt werden, um die hier
vorgesehene Tiefgaragenzufahrt anfahren zu können. Gleichzeitig dient die Fläche der Allgemeinheit als
Fußweg zum südlich angrenzend geplanten Campusband. Die Fläche soll entsprechend als Gehrecht fortgesetzt
werden. Im Bereich des WA1 sind jeweils Gehrechte für die Anlieger zwecks Anbindung der Stadthausparzellen
an die öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. In allen GFL-Flächen werden gleichzeitig Leitungsrechte für die
Ver- und Entsorgungsunternehmen festgesetzt.
4.8 Öffentliche Grünflächen
Die öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen ‚Kinderspielplatz / Parkanlage‘ werden im zentralen
Bereich des Plangebietes angeordnet. Damit sind die Flächen allseits gut angebunden und werden ihrer Rolle
als Kommunikationsfläche und als sozialer Mittelpunkt innerhalb des Baugebietes besonders gerecht. Die
Umsetzung der beabsichtigten Planungen gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit entsprechender
Anzahl der zu pflanzenden Bäume soll im Durchführungsvertrag geregelt werden.
4.9 Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen nur solche Vorhaben
zulässig sein, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden
Durchführungsvertrag verpflichtet.
4.10 Umweltschützende Belange
4.10.1 Lärmschutz und Erschütterungen
Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen
vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden
werden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die
allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, den
Gewerbelärm der nordöstlich gelegenen Gewerbebetriebe Lambertz / Lindt & Sprüngli und durch den
Seite 11 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Betriebshof der RWTH, den Freizeitlärm ausgelöst durch den ca. 650 m entfernt liegenden Bendplatz sowie
durch den Sportlärm der ca. 450 m nördlich gelegenen Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren
wurde das geplante Studentenwohnheim Süsterfeldstraße 83a in die Lärmbetrachtung einbezogen. Zur
Beurteilung der vorgenannten Schallimmissionen wurde das Schalltechnische Gutachten SI 15/273/11 des
Büros SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen, 20. November 2015 erstellt.
Der Schienenverkehrslärm auf der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wurde durch das Büro
Kadansky-Sommer, Alsdorf, Oktober 2015 gesondert begutachtet.
Straßenverkehrslärm
Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West
zugrunde. Dementsprechend ist mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h und einem LKW-Anteil von 5
% tags und 3 % nachts zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet wird, unter
Berücksichtigung der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die
geplanten Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h mit einem LKW-Anteil von 3 %
tags und 0,5 % nachts angenommen.
Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte
der DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht
umsetzbar sind, werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des
Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen
Gebäude im nordöstlichen Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder
parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.
Gewerbelärm / Tiefgarage Studentenwohnheim
Die relevanten Lärmquellen der beiden maßgeblichen Gewerbebetriebe der Süßwarenindustrie sind durch
die eigenen Bürogebäude zum Plangebiet abgeschirmt. Für die beiden Betriebe werden als Grundlage der
Berechnungen flächenbezogene Schallleistungspegel LWA jeweils mit 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts
zugrunde gelegt. Die übrigen vorhandenen Gewerbebetriebe sind lärmtechnisch als absolut untergeordnet
einzustufen und bei der Berechnung zu vernachlässigen. Das Gelände der RWTH grenzt unmittelbar nach
Osten an das Plangebiet an. Hier befinden sich ein Dezernatsgebäude und der Fahrdienst der Hochschule
mit einer zentralen Fahrzeughalle. Zudem wurde hier eine Streusalzsiloanlage errichtet. Der Winterdienst
wurde gemäß Baugenehmigung auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Für die Mitarbeiter
werden ca. 90 Pkw-Stellplätze bereitgestellt, die von Osten aus erschlossen werden. Östlich des
Plangebietes wird auf dem Flurstück 166 ein Studentenheim errichtet. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage
mit offenen Rampen vor der Südost- und der Nordostfassade des Gebäudes geplant.
Für die Bewertung der vorgenannten Lärmeinwirkungen wird die TA-Lärm 98 als allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Für das Allgemeine Wohngebiet
wird zur Tagzeit von einem Immissionsrichtwert von 55 dB(A) und zur Nachtzeit von 40 dB(A) ausgegangen.
Für insgesamt 11 repräsentativ ausgewählte Aufpunkte im Plangebiet wurden Einzelpunktberechnungen
durchgeführt. Den Berechnungsergebnissen zufolge verursachen die umliegenden Gewerbeanlagen keine
Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 und der Immissionsrichtwerte
nach TA-Lärm 98. Diese Aussage berücksichtigt die vorgenannten Tiefgaragenrampen und den
oberirdischen Parkplatz des Studentenwohnheims. Dabei wurden besondere Geräuschspitzen, die die
Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(a) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A)
überschreiten, nicht bewertet.
Freizeitlärm
Die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche sind grundsätzlich nach den Vorgaben der TA-Lärm zu
beurteilen. Im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen sind die Ergebnisse nach den im
Runderlass MUNLV NRW vom 23. Oktober 2006 festgesetzten Immissionswerten zu beurteilen.
Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen wird die Aussage getroffen, dass an allen Tagen zur
Tagzeit sowohl der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 wie auch die Immissionsrichtwerte
außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten entsprechend dem Runderlass vom 23. Oktober 2006 eingehalten
werden. Dagegen wird in den Nachtstunden im östlichen und südöstlichen Planbereich in Teilabschnitten
der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) an den zum Bendplatz ausgerichteten Fassaden um bis zu 4 dB(A)
überschritten. Aus Gutachtersicht schließt die Überschreitung des Richtwertes aber gesundes Wohnen nicht
Seite 12 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
aus, weil der Richtwert zur Nachtzeit von 45 dB(A) für eine Mischgebietsnutzung eingehalten wird.
Ursächlich für die Richtwertüberschreitung ist die Lästigkeit der Störgeräusche. Dies wurde bereits im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Gesamtentwicklung des Campus-West festgestellt. In diesem
Zusammenhang wird derzeit geprüft, ob und welche lärmtechnischen Regelungen hinsichtlich der
Lautsprecherausrichtungen umsetzbar sind.
Sportlärm
Die Auswirkungen der Schießsportanlage auf das Plangebiet wurde durch die Anwendung eines bewerteten
Anlagen-Schallleistungspegels LWA,R von 130 dB(A) bestimmt.
Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass zur
Tagzeit außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) entsprechend der
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterschritten wird. Dagegen muss innerhalb der
Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit einer Belastung oberhalb des Richtwertes von 50 dB(A) an den
zum Schießstand hin ausgerichteten Fassaden der Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 gerechnet
werden. Das Maß der festgestellten Richtwertüberschreitung innerhalb der Ruhezeit beträgt bis zu 5 dB(A).
Aus Gutachtersicht schließt die ermittelte Überschreitung aber gesundes Wohnen nicht aus, da innerhalb
und außerhalb der Ruhezeiten der Orientierungswert von tags 55 dB(A) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1
eingehalten wird.
Bahnlärm
Als relevante Schallquellen wurden die Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn als
Linienschallquellen unter annähernder Berücksichtigung der Gradiente und der die Schienen begleitenden
Topographie auf der Grundlage der Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht. Hierbei wurden die
Lagepläne der Deutschen Bahn zur genauen Definition der Lage der Gleisachsen ergänzend hinzugezogen.
Die von den Schallquellen ausgehenden Schallleistungen ergeben sich bei Eisenbahnstrecken aus den
Zugzahlen, den Zugarten (Traktionsart und Fahrzeugkategorien), den Zuglängen (Anzahl Achsen), den
Zuggeschwindigkeiten, der Gleisbauart und weiteren Emissionsparametern, die in dem
Berechnungsverfahren nach Schall 03 definiert sind.
Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit
22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet. Die Berechnung der Immissionen aus den
Schienenverkehrsgeräuschen im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in der Schall 03 für
den Schienenverkehrslärm. Mit Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten
Suchstrahlen werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen
(Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionssteilpegel aus den einzelnen
Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Rechenregeln
ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen Summe der Teilpegel der
Abschnitte gebildet.
Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse,
reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die
Basishöhen für die Berechnungen der Isophonenlärmkarten wurden im Verlauf des anstehenden Geländes
gemäß den Höhendaten des Landesvermessungsamtes NRW zum Bestand angenommen. Das Modell
wurde im Bereich des Plangebietes auf der Grundlage städtebaulicher Gestaltungsentwürfe,
Schnittzeichnungen und sonstigen Höhenangaben (z.B. EFH Plangebäude, Geländemodellierungen usw.)
weitergehend konkretisiert. Aus der flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell
(DGM) mit vergleichsweise hoher Genauigkeit abgeleitet werden.
Für den südlichen Plangebietsrand wurde daher von vorne herein bei den schalltechnischen Berechnungen
ein Hauptaugenmerk gelegt, wie lang und hoch die Gebäudekubaturen möglichst sein sollten, damit nach
Norden für die weiteren Bauflächen ein möglichst hoher aktiver Schall-schutz zur Minderung der
Immissionen gewährleistet werden kann. Hierbei waren die im Landes-wettbewerb aufgezeigten
Minderungspotentiale durch eine ‚fiktive‘ Abschirmeinrichtung von ca. 11 m zu berücksichtigen.
Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten auf Grundlage der aktuellen Schall 03, die ein neues
Berechnungsverfahren mit der am 18.12.2014 beschlossenen Änderung der 16. BImSchV in der Anlage 2
Seite 13 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
zu § 4 verbindlich eingeführt hat. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift begründet sich überwiegend in der
Berücksichtigung eines grundlegend geänderten, dem Stand der Technik entsprechenden
Rechenverfahrens sowie dem Entfall des so genannten Schienenbonus, für den in der Vergangenheit ein
pauschaler Abschlag von 5 dB (A) bei der Bildung von Beurteilungspegeln berücksichtigt wurde.
Eine große Rolle bei der Geräuschentwicklung von Güterzügen spielt der Scheibenbremsanteil,
emissionsträchtigere Fahrzeuge mit älteren Grauguss-Klotzbremsen befinden sich seit Jahren in der
Umrüstung. Das ursprüngliche Rechenverfahren der Schall 03 wurde durch eine frequenzabhängige
Berechnung ersetzt, die nunmehr auch höher gelegene Geräuschquellen (Lüfter, Strom-abnehmer) sowie
auch tieffrequentere Geräusche (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) berücksichtigt. Darüber hinaus
werden eine Vielzahl fahrzeugspezifischer Kennwerte für Triebwagen und unterschiedliche Güterwagen in
die Berechnungen eingestellt. Mit dem neuen Rechenverfahren ist die Einführung des Schallleistungspegels
als Ausgangswert verbunden; dieser tritt an die Stelle des Emissionspegels der alten Schall 03 (1990).
Durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen Gebäude-Schallschutzriegel mit den im
Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen können insbesondere im nördlich angrenzenden Plangebiet,
auch bedingt durch die günstigen topographischen Verhältnisse und der Minimierung des seitlichen
Schalleinfalls durch das höher gelegene Gelände im Bereich Süsterau und dem östlichen Gebäuderiegel
der KiTa deutliche Pegelminderungen erreicht werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird gemäß § 9 (2)
Nr. 2 BauGB festgesetzt, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für
die weiteren Gebäude innerhalb der WA1, WA2, WA5 und WA6 eine Gebietsverträglichkeit besteht.
Für die Gebäude selbst werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Damit soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und
Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden.
Hierzu werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sonstigen
Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende
Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung
schutzbedürftiger Räume sowie u.U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden
in die Abwägung einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst zu
den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden. Alternativ bieten sich für Schlafräume
lüftungstechnische Anlagen an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr liefern
und einen störungsfreien Schlaf ermöglichen.
Von den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im
Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, das - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung
der Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt als durch den
Lärmpegelbereich definiert. Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam,
wenn die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen
der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu
achten. Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig
beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Rolladenkästen.
Für das Plangebiet wurden gemäß dem schalltechnischen Maßnahmenplan die Lärmpegelbereichsklassen
II bis V zum Schutz vor den Verkehrsgeräuschimmissionen festgestellt. Es bleibt hierbei anzumerken, dass
nach dem Stand der Bautechnik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven
Schutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der
Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten
Außenwand sowie durch den Einbau geeigneter Wärmeschutzfenster, die die vorgeschriebenen
Anforderungen der aktuellen Energieeinsparversordnung (EnEV) einhalten, gesichert ist.
Erschütterungen
Aufgrund der Nähe zu den Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn sind durch die Bahnstrecke
hervorgerufene Erschütterungen nicht ausgeschlossen. Aufgrund der hochtragfähigen Böden ist jedoch
davon auszugehen, dass lediglich eine geringe Schwingungsübertragung erfolgt. Aus der Nachbarschaft
sind keine Probleme bezüglich Erschütterungen bekannt. Die Erschütterungen werden über den Boden auf
Seite 14 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
die Fundamente der geplanten Gebäude und von hier über die Mauern auf die Wohnräume übertragen. In
den Wohnräumen können sich die Erschütterungen als störende Vibrationen und als Dröhnen
manifestieren. Die Ermittlung der Erschütterungssituation setzt jedoch detaillierte Kenntnisse der geplanten
Fundamente und der Deckenkonstruktion voraus, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bauleitplanung nicht
vorliegen. Deshalb soll im Rahmen des Durchführungsvertrages darauf hingewiesen werden, dass in der
statischen Berechnung der Gebäude eventuelle Erschütterungen durch die benachbarten Bahnstrecken zu
berücksichtigen sind.
4.10.2 Biologische Vielfalt
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als vor
der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht
erforderlich. Die Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf Boden, Natur und Landschaft sind im Rahmen
der Begründung darzustellen.
Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten
Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im
Südosten des Plangebietes mit zum Teil älterem Baumbestand.
Der Baumbestand wurde vermessungstechnisch detailliert kartiert. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt
Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Die Rotbuche mit
einem Stammumfang von 3,10 m an der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird zusätzlich durch die
Festsetzung zur Erhaltung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die
Grünflächenplanung integriert. Somit entfallen insgesamt 73 geschützte Bäume durch die Realisierung des
städtebaulichen Konzeptes entsprechend der Wettbewerbsauszeichnung. Aufgrund von Stammumfängen
größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 132 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden
Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und
Erschließungsplanes auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm
bis 30 cm gepflanzt werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen.
Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 45 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich
sind insgesamt 820 laufende Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen.
Des Weiteren sind gemäß des Grünbilanzierungsplanes Heckenpflanzungen zur Begrenzung der privaten
Gartenflächen vorgesehen. Die nicht überbauten Tiefgaragen sollen gemäß textlicher Festsetzung in
mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt und bis auf Zuwegungen und Terrassen begrünt werden.
Die Umsetzung der Grünflächenplanung und die Pflanzung aller vorgenannten Bäume und Hecken werden
innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt.
4.10.3 Artenschutz
Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese,
Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der
Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen
(Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra,
Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist
zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene
Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben
sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb
der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei
Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen.
Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen
Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten
Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten.
Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für
Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des
Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und
baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch
das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch BatSeite 15 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden
jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den
typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr
Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den
Untersuchungen nicht festgestellt.
Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen,
dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von
Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise
nach Mahdterminen in Frage. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen zu vermeiden. Deswegen soll
innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt werden, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und
Aufzuchtzeit erfolgen dürfen. Vor Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch
ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich des Turmfalken
erforderlich werden.
Aus der Artenschutzprüfung ergibt sich somit, dass es drei Konfliktbereiche gibt: Erstens ist der
nachweisliche Brutplatz des Turmfalken zu erhalten oder gleichwertig zu ersetzen, zweitens sind potentielle
Quartiere für Fledermäuse im älteren Baumbestand vor der Fällung zu identifizieren und auf überwinternde
Fledermäuse zu untersuchen und drittens gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht-planungsrelevanter,
aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber
tolerierbar erscheint. Der Beginn der Rodungsarbeiten darf nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit des
Turmfalken erfolgen (Anfang März bis Ende Juni). Um festzustellen, ob der Turmfalke standorttreu
geblieben ist, sollte von Beginn der Realisierungsarbeiten und erneut ab Mitte des Realisierungszeitraumes
durch ein Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen erforderlich sind. Über die
vorliegenden Untersuchungen hinaus wird kein Bedarf für weitergehende Untersuchungen gesehen. In der
Art-für-Art-Betrachtung kann ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste
Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen im Hinblick auf die aktuelle Liste der
planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der geschilderten Situation des Turmfalken mit
artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch steht.
4.10.4 Bodenschutz
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des
Bodens zu berücksichtigen. Es ist zur prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet
gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam
umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
besonders zu schützen.
Südlich bzw. südöstlich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ befinden sich auf dem Flurstück 146 die
Eintragungen von zwei Altlastenverdachtsflächen. Hierbei handelt es sich um die beiden Altablagerungen
AA 9750 und AA 9735. Auf beiden Altablagerungen wurden 2010 orientierende Bodenuntersuchungen
durchgeführt. Mit Ausnahme der Parameter Blei und Benzoapyren waren alle Parameter unauffällig und
zeigten keine Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen bzw. Wohnen.
In den untersuchten Bodenproben der Fläche AA 9750 wurden keine Prüfwertüberschreitungen ermittelt.
Somit kann hier der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen
gegen eine geplante zukünftige Wohnnutzung keine Bedenken.
Im Bereich der Fläche AA 9735 überschreiten Blei und Benzoapyren den Prüfwert für Kinderspielflächen
und Blei den Prüfwert für Wohngebiete. Somit sind im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung Maßnahmen
zu ergreifen. Der Oberboden im Bereich von Spielflächen soll mit unbelastetem Bodenmaterial in
mindestens 35 cm Höhe abgedeckt werden. Wenn der belastete Oberboden nicht vollständig abgetragen
wird, ist zusätzlich eine Grabesperre einzubauen. Da verschiedene Varianten möglich sind, ist ein
Sanierungskonzept zu erstellen und mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Das Konzept soll
Bestandteil des Durchführungsvertrages werden. Da die Maßnahmen im Bereich der Vorhaben liegen, die
aus Lärmschutzgründen zuerst zu realisieren sind, wird auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3
BauGB verzichtet. Innerhalb des Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger, die
Seite 16 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren sind Minderungsmaßnahmen zum Bodenschutz
bei der späteren Bauausführung zu beachten. Auf diese Maßnahmen wird innerhalb des
Durchführungsvertrages hingewiesen.
4.10.5 Wasserschutz
Der Flurabstand des Grundwassers liegt gemäß des Grundwassergleichenplans der Stadt Aachen zwischen
5 und 10 m, wobei der Abstand von Nordosten nach Südwesten hin ansteigt. Somit ist nicht davon
auszugehen, dass Keller oder Tiefgaragen in das Grundwasser einbinden und damit ein Aufstauen bzw.
Absenken des Grundwasserstromes verursachen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind Maßnahmen wie
z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührten Bauwerke oder eine Umleitung des
Grundwasserstromes zum Schutz des Grundwassers sowohl während der Baumaßnahmen als auch
danach erforderlich. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten
nachzuweisen und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Auf die entsprechenden Maßnahmen soll
innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen werden.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagwasser zu
versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Einleitung in ein bestehendes Gewässer ist
aufgrund der Entfernung wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine Versickerung ist aufgrund der anstehenden
tonigen Lehmböden ebenfalls problematisch. Auf eine Niederschlagswasserversickerung soll daher
verzichtet werden. Gemäß des ‚Geotechnischen Berichtes über den Baugrund‘, Büro Kramm Ingenieure,
Aachen, 14. Oktober 2015 ist eine Versickerung wegen der insgesamt zu geringen Bodendurchlässigkeit
sowie auch wegen des linsenförmigen Bodenaufbaus nicht möglich, weil weder in horizontaler noch
vertikaler Richtung über größere Strecken ein Wasserdurchfluss erfolgen kann. Aufgrund der ungünstigen
Bodenverhältnisse und der vorhandenen Mischwasserkanalisation soll das anfallende unbelastete
Niederschlagswasser zusammen mit dem anfallenden Schmutzwasser in den vorhandenen
Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet und der Abwasserreinigungsanlage Soers zugeführt
werden. Die Abflussberechnungen für das 100jährliche Regenereignis sehen die Schaffung einer
Rückhaltung im öffentlichen Kanalnetz mit einem Gesamtvolumen von 800 m³ vor. Innerhalb der
Borchersstraße soll ein Volumen von ca. 650 m³, innerhalb der Erschließungsstraße des Plangebietes ein
zusätzliches Volumen von ca. 150 m³ geschaffen werden.
Dieser Vorgehensweise wurde vom Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 28. September 2015
zugestimmt. Dieses Schreiben wurde nach erneuter Prüfung durch den Wasserverband am 11. November
2015 bestätigt. Zusätzlich sind innerhalb des Plangebietes Maßnahmen vorgesehen, die zu einer
Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses beitragen. So sollen ca. 75 % der Dachflächen begrünt und
die nicht überbauten Tiefgaragen mit Erdreich in mindestens 50 cm Höhe überdeckt werden. Die
Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für
technische Aufbauten.
4.10.6 Klimaschutz
Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop
‚Gewerbe- und Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluf-tentstehungsflächen
gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich
sollen ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit
Erdreich überdeckt werden. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit
Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich
zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur Nahwärmeversorgung
innerhalb der Klosteranlage ein zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet
weitere private Heizungsanlagen entfallen werden.
Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der
Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die
geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher
gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung.
Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich
wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren
Jahresstunden und sind somit tolerierbar, zumal es sich um positive Gerüche handelt. Eine dezidierte
gutachterliche Untersuchung liegt vor.
Seite 17 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
Im Rahmen der nachgeordneten Bauanträge ist nachzuweisen, dass durch die Bauausführung der
Tiefgaragen und deren Zufahrten gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht in Frage gestellt werden.
Aufgrund der dezentralen Lage der Tiefgaragenstandorte ist jedoch nicht mit kritischen lufthygienischen
Belastungen zu rechnen.
4.10.7 Schutz der Kulturgüter
Die nördlich an das Plangebiet angrenzende ehemalige Klosteranlage ‚Zum Guten Hirten‘ ist unter der
laufenden Nummer 3590 in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Aufgrund des vorgelagerten
Klosterparks (nordöstliche öffentliche Grünfläche) kann eine Beeinträchtigung des Denkmals durch das
Baugebiet ausgeschlossen werden. Des Weiteren soll die östliche Stichstraße im Trennungsprinzip realisiert
werden. Entlang des Klostergebäudes soll entsprechend ein Gehweg geführt werden, so dass ein
ausreichender Abstand zwischen Denkmal und Fahrbahn gewährleistet ist.
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob
innerhalb des Plangebietes Siedlungsreste aus der römischen oder der mittelalterlichen Periode erhalten
geblieben sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Ausschachtungsarbeiten archäologische
Bodenfunde erfolgen. Innerhalb des Durchführungsvertrages soll darauf hingewiesen werden, dass in
diesem Fall gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW unverzüglich die Untere Denkmalbehörde oder
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren ist.
5. Gestaltung
Grundsätzliche gestalterische Anforderungen an die Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 963 sollen als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen werden. Mit der
Aufnahme der Gestaltungsvorschrift zur Dachform wird das Ziel verfolgt, die gestalterischen Anforderungen
gemäß der Wettbewerbsauslobung umzusetzen und gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es soll
festgesetzt werden, dass innerhalb des Plangebietes nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10
% Neigung zulässig sind.
Des Weiteren soll festgesetzt werden, dass aufgrund der notwendigen Bodenbewegungen und der
Höhenvorgaben durch die Verkehrsflächen bei der Berechnung der Abstandflächen die im Plan angegebenen
Straßenhöhen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen sind. Die Geländehöhen können
entsprechend realisiert werden. Im Bereich des WA1 und WA3 sind weitergehende Anschüttungen zulässig. Im
Bereich der nordöstlichen Grenze des WA1 soll eine maximal 1m hohe Böschung mit einem Neigungsverhältnis
von 1 : 1,5 zugelassen werden, um einen sinnvoll gestalteten Übergang zum angrenzenden Grundstück zu
gewährleisten.
Darüber hinaus wird die Hochbauplanung Bestandteil des Durchführungsvertrages, sodass die Qualität der
Gebäudeplanung gesichert wird.
6. Auswirkungen der Planung
Durch die Bebauung heute ungenutzter Flächen im Innenbereich zwischen der Süsterfeldstraße und der
Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wird eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
sichergestellt. Durch die Realisierung entsteht ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung und eine
Aufwertung des gesamten heute sehr heterogenen Areals. Durch die innenstadtnahe Lage des Plangebietes
wird die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet und Ressourcen am Standrand geschont. Durch das
geplante Vorhaben können insgesamt 294 Wohnungen realisiert werden, von denen ca. 30 % öffentlich
gefördert werden sollen. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der angespannten
Wohnungssituation in Aachen geleistet.
Von der Planung gehen unter Berücksichtigung nachfolgender Maßnahmen keine erheblichen
Umweltauswirkungen aus.
Folgende Maßnahmen sind u.a. erforderlich:
Seite 18 / 19
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 08.12.2015
die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen
die Einhaltung der Reihenfolge der Realisierungsschritte
Schaffung eines Rückhaltevolumens zum Schutz vor Hochwasser
die Anpflanzung von Bäumen innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Verkehrsflächen
die Anpflanzung von Bäumen und Hecken auf den privaten Grundstücken
die Umsetzung der Freiraumgestaltung entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplanes
die Überdeckung der nicht überbauten Tiefgaragen
die Anlage von Gründächern auf ca. 75 % aller Dächer zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen
die Beachtung der Fäll- und Rodungszeiten zum Schutz der Tierarten
die Abdeckung der Spielflächen mit 35 cm unbelastetem Bodenmaterial im Bereich der
Altlastenverdachtsfläche AA 9735
Die Umsetzung des Vorhabens setzt den Verlust von Grün- und Gehölzstrukturen voraus. Dem Belang der
Wohnraumbeschaffung wird jedoch Vorrang gegenüber dem Belang der Erhaltung vorgenannter Grünstrukturen
eingeräumt.
7. Kosten
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da
diese von dem Vorhabenträger übernommen werden. Die Kosten für die Freilegung und die Parzellierung des
Plangebietes werden wie die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünfläche und für private und
öffentliche Erschließungsflächen vom Vorhabenträger übernommen. Die Übernahme der für den Kanalbau in
den neuen Erschließungsstraßen anfallenden Kosten wird über eine gesonderte Kostenregelung zwischen der
STAWAG und der Stadt Aachen festgelegt. Es werden für die Stadt Aachen Folgekosten anfallen für den
Unterhalt der öffentlichen Grün- und Spielflächen. Darüber hinaus übernimmt die Stadt 10 % der
Erschließungskosten, jedoch nur für die Straßenabschnitte, an denen Fremdanlieger angrenzen.
8. Durchführungsvertrag
Zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung soll vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt
Aachen und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag soll alle
Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen.
9. Plandaten
Plangebiet
Allgemeine Wohngebiete
Öffentliche Grünflächen
Öffentliche Verkehrsflächen
100 %
71,2 %
12,0 %
16,8 %
32.760 m²
23.330 m²
3.930 m²
5.500 m²
Es sollen insgesamt 294 Wohneinheiten geschaffen werden.
Seite 19 / 19
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten Abwägungsvorschlag frühzeitige Bürgerbeteiligung
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Lothar Stiefel, Süsterau 22
(06.02.2011)
2.
CH Eggimann, Sebastianstraße 33
(09.02.2011)
3.
Irmgard Nelissen, Ernst Lennartz (und Mitunterzeichner), Süsterau 41
(09.02.2011)
4.
Arndt Wilhemi, Süsterau
(13.04.2011)
5.
VCD-Kreisverband Aachen-Düren e.V.
(07.03.2011)
Seite 2 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 963 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1.
Bürger Süsterau
(06.02.2011)
Seite 3 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 4 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 5 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 6 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1 zu Anregungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 963
stehen:
Zum Thema Höhenentwicklung:
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 ist keine Hochhausplanung beabsichtigt, sondern eine
homogene Flachdachbebauung mit maximal fünf Geschossen. Das fünfte Geschoss springt dabei mindestens dreiseitig
zurück. Im Bereich der Stadthäuser angrenzend an die Siedlung Süsterau sind maximal drei Vollgeschosse inklusive
einem zurückspringendem Geschoss geplant. Negative Auswirkungen auf die Siedlung sind nicht zu erwarten, weil die
Grundstücke an der Süsterau zusätzlich deutlich höher als das Plangebiet liegen. Die Anzahl der Geschosse und die
entsprechend festgesetzten maximalen Gebäudehöhen orientieren sich an der zukünftigen Campusentwicklung.
Zu 9./10.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963 sollen insgesamt 294 Wohneinheiten geschaffen werden. Der ruhende
Verkehr für die Bewohner soll komplett in Tiefgaragen untergebracht werden, die jeweils den einzelnen Wohngebäuden
zugeordnet werden. Damit besteht die Möglichkeit, innerhalb des Straßenraumes eine hohe Aufenthaltsqualität zu
schaffen, die nicht von parkenden Fahrzeugen geprägt wird.
Seite 7 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Zu 11.
Aufgrund des kleinen Maßstabes wird innerhalb des städtebaulichen Vorentwurfs auf die Gliederung der öffentlichen
Verkehrsflächen verzichtet. Aus dem gleichen Grund werden Zuwegungen zu den Häusern und Wege innerhalb der
öffentlichen Grünflächen nicht dargestellt. Somit sind die Flächen, die letztendlich begrünt und bepflanzt werden können,
tatsächlich kleiner als im städtebaulichen Vorentwurf dargestellt.
Der hohe Versiegelungsgrad innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 soll u.a. dadurch kompensiert werden, dass
sämtliche Tiefgaragen, die nicht überbaut werden, mit mindestens 50 cm Erdreich zu überdecken sind. Des Weiteren sind
mindestens 75 % der Dächer extensiv zu begrünen.
Zu 12.
Der Bebauungsplan Nr. 963 sieht innerhalb seines Geltungsbereiches Allgemeine Wohngebiete vor. Damit soll eine
monostrukturelle Ausrichtung des Campus-West auf eine hochschulorientierte und gewerbliche Nutzung vermieden und
der durch die Campusentwicklung bedingte zusätzliche Wohnraumbedarf gedeckt werden. Durch die unmittelbare
Nachbarschaft der Funktionen Wohnen und Arbeiten kann das Verkehrsaufkommen reduziert werden, weil kurze Wege
zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz erfahrungsgemäß zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegt werden. Der
Masterplan Campus-West sieht eine zusätzliche Haupterschließungsstraße parallel zur Süsterfeldstraße vor, das
sogenannte Campusband, über das der Campus-Melaten an den Kernbereich der TH-Aachen angebunden werden soll.
Das Campusband dient insbesondere der Entlastung der Süsterfeldstraße. Eine Anbindung des Bebauungsplanes Nr.
963 an das Campusband ist lediglich in Form von zwei Fuß- und Radwegen nordwestlich und südöstlich der
Schallschutzbebauung vorgesehen.
Der Bereich der Süsterfeldstraße wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 960, der zwischen der Süsterfeldstraße und
dem Bebauungsplan Nr. 963 liegt, neu geordnet.
Bei einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von 13.200 Kfz/24h und einem maximalen Verkehrsaufkommen von
1.320 Kfz/h ist bei Gewerbestraßen gemäß RASt 06 eine Straßenraumbreite von 17,50 m ausreichend. Die
Straßenraumbreite beträgt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 960 ca. 19 m ist damit für das vorgenannte
Verkehrsaufkommen hinreichend dimensioniert.
Durch die Verlagerung der Bushaltestelle „Süsterau“ nach Norden, wird sich die Einsehbarkeit verbessern.
Zu 13.
Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimaton ‚Gewerbe- und
Industrieklima‘ zuzuordnen. Aufgrund des Freiflächenverlustes sollen ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die
Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt werden. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume und der
hohe Grünflächenanteil werden zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur
Nahwärmeversorgung innerhalb der Klosteranlage ein zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten
Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Mit diesen Maßnahmen wird dem flächenbezogenen
Planungsempfehlungen des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen entsprochen. Weitergehende
Maßnahmen werden u.a. im Rahmen der Luftreinhaltepläne der Stadt Aachen getroffen.
Zu 14.
Sämtliche Fachgutachten, die im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 963 erstellt wurden oder der
Begründung einzelner Festsetzungen dienen, sind mit den Entwürfen der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der Offenlage sind Angaben über die Arten der umweltbezogenen
Informationen zu machen. Werden im Rahmen der Offenlage zu diesen Unterlagen Bedenken geäußert, so wird die
Verwaltung zu den Bedenken und Anregungen Stellungnahmen verfassen und dem Ausschuss Abwägungsvorschläge
unterbreiten.
Zu 15.
Der Bereich des ehemaligen Friedhofs des Kloster ‚Guter Hirte‘ wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
963 ‚Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten‘ einbezogen. Der nicht von Baugrenzen tangierte großkronige Baumbestand an
der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird als zu erhalten festgesetzt. Es wird geprüft, ob noch erhaltene Grabsteine
in den Klosterpark (öffentliche Grünfläche 1 mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz / Parkanlage) integriert werden
können.
Seite 8 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Zu 16.
Die Wohnsiedlung Süsterau grenzt unmittelbar nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963. Dieser
Bebauungsplan dient insgesamt dem Wohnen. Flächen für Technologieunternehmen sind hier nicht vorgesehen. Im Zuge
der Bauarbeiten sind Grenzwerte für Erschütterungen und Lärmimmissionen einzuhalten.
Zu 17. Und 18.:
Generell ist die konkrete Realisierung nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die Darlegungs- und Beweispflicht jeweils den geschädigten Hausbesitzern obliegt. Sobald eine
Beschädigung befürchtet wird, sollte vorbeugend der Gebäudezustand dokumentiert und begutachtet werden. Nach
Abschluss der Rohbauarbeiten ist eine erneute Dokumentation durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 960 werden Flächen nutzbar gemacht, die momentan mindergenutzt
oder nicht genutzt werden und die nahezu allseitig umbaut sind. Somit handelt es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der im § 13a
BauGB genannte Grenzwert von maximal 20.000 m² Grundfläche eingehalten wird. Da der Grenzwert nicht überschritten
wird und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, werden die Bedingungen für
das beschleunigte Verfahren erfüllt. Dieser Schwellenwert wird auch eingehalten, wenn der nördlich angrenzende
Bebauungsplan Nr. 960 aufgrund des räumlichen Zusammenhangs in die Berechnung einbezogen wird. Durch das
beschleunigte Verfahren sind Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht ausgleichspflichtig, weil pauschal davon
ausgegangen wird, dass Eingriffe innerhalb des Innenbereiches bereits als erfolgt gelten. Somit entfällt die Notwendigkeit
von Ausgleichsmaßnahmen.
Das beschleunigte Verfahren entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Artenschutzprüfung vorzunehmen. Diese wurde
durch das Büro für Umweltplanung, Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, August 2015 durchgeführt. Generell ist die Struktur des
Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es
geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen. Diese Untersuchung
erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende
Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen
Baumbewohnern und sind nicht auf den Baumbestand angewiesen. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den
Untersuchungen nicht festgestellt.
Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Das Plangebiet kommt nur bedingt als Nahrungsraum in
Frage. Dennoch wird es für erforderlich gehalten, Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit
durchzuführen, um Brutstörungen zu vermeiden.
Darüber hinaus erfolgt durch die Umsetzung der Planung ein Verlust von Brutrevieren nicht planungsrelevanter, aber
geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint.
Innerhalb des Bebauungsplanes werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die entsprechend des Vorhaben- und
Erschließungsplanes realisiert werden sollen. In den öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen und auf den privaten
Grundstücken sind insgesamt 89 Bäume zu pflanzen. Diese Zahl entspricht der Anzahl der Bäume, die heute innerhalb
des Plangebietes stehen und der Baumschutzsatzung unterliegen.
Im Ergebnis wird der Schaffung von Wohnraum Vorrang gegeben gegenüber der Erhaltung der Grünräume.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
Seite 9 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 2.
CH Eggimann, Sebastianstraße 33
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
(09.02.2011)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2:
Seite 10 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Das heutige Atelierhaus soll aufgegeben und die beiden südwestlich des ehemaligen Klosters gelegenen Gebäuderiegel
sollen abgerissen werden. Ein Ersatz für die Künstlerateliers ist im Bereich Talstraße vorgesehen. Der Bereich
südwestlich der Klosteranlage soll entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 963 als öffentliche Grünfläche mit den
Zweckbestimmungen Spielplatz / Parkanlage festgesetzt werden.
Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten
Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des
Plangebietes. Gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen insgesamt 89 Bäume
dem Baumschutz. Durch entsprechende Festsetzungen werden insgesamt 20 Bäume geschützt. Auf den beiden
Grünflächen sollen insgesamt 39 Bäume und innerhalb der Verkehrsflächen 7 Bäume gepflanzt werden. Weitere 43
Bäume sind im Bereich der Privatgrundstücke vorgesehen.
Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse
attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums
durchzuführen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Bei den
nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten
gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern und sind nicht auf den Baumbestand angewiesen. Sonstige relevante
Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt.
Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Das Plangebiet kommt nur bedingt als Nahrungsraum in
Frage. Dennoch wird es für erforderlich gehalten, Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit
durchzuführen, um Brutstörungen zu vermeiden.
Darüber hinaus erfolgt durch die Umsetzung der Planung ein Verlust von Brutrevieren nicht planungsrelevanter, aber
geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint.
Im Ergebnis wird der Schaffung von Wohnraum Vorrang gegeben gegenüber der Erhaltung der Grünräume. Die
Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
Seite 11 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 3.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Irmgard Nelissen, Ernst Lennartz (und Mitunterzeichner), Süsterau 41
(09.02.2011)
Seite 12 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 13 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 14 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 15 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 16 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 17 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 18 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 19 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 20 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3 zu Anregungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 963
stehen:
Zu I. Lärmschutz Campusband, Lärmschutzmaßnahme 4:
Aufgrund des stark hängigen Geländes am südwestlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963
und der Notwendigkeit, hier eine Bebauung zu realisieren, die aufgrund ihrer Geschlossenheit und ihrer Höhe
schallschützende Wirkungen für die nördlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete hat, ist keine Verbindungsstraße
zwischen der Süsterfeldstraße und dem Campusband geplant. Lediglich am nordwestlichen und südöstlichen Rand sind
zwei Fuß- und Radwegeverbindungen vorgesehen.
Zu II. Bebauung Quartiert ‚Guter Hirte‘:
Die seinerzeitige Stellungnahme bezieht sich auf das Rahmenkonzept, das in den Informationsveranstaltungen am 10.
November 2010 und am 08. Februar 2011 präsentiert wurde. Inhalte dieses Rahmenkonzeptes werden innerhalb des
Bebauungsplanes Nr. 963 aufgegriffen und planungsrechtlich festgesetzt. So ist entlang des Campusbandes eine
viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss in geschlossener Bauweise vorgesehen, die gegenüber der nördlich
angrenzenden Bebauung schallschützende Wirkungen hat. Zum Campusband ist die Bebauung aufgrund der
Hangsituation um ein Geschoss reduziert. Nordwestlich dieser Schallschutzbebauung ist eine viergeschossige
Winkelbebauung vorgesehen, die mit ihrer Schmalseite zur Siedlung Süsterau orientiert ist.
Das Flurstück 200 weist eine Geländehöhe von ca. 194 m ü. NHN auf. Die südöstlich angrenzende
Schallschutzbebauung darf in einer maximalen Gebäudehöhe von 204,6 m ü. NHN realisiert werden. Die tatsächliche
Höhe über Gelände des Flurstückes 200 beträgt somit ca. 10,60 m. Aufgrund der Entfernung von ca. 37m zwischen
geplanten und bestehenden Gebäuden werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb
des Bestandgebäudes nicht beeinträchtigt.
Die nordwestliche Schmalseite der Schallschutzbebauung wird im Gegensatz zur Bebauung des ursprünglichen
Rahmenkonzeptes sehr differenziert ausgestaltet und wird in dieser Form nur geringe Schallreflexionen verursachen. Ein
sogenannter ‚Nordflügel‘ wie im Rahmenkonzept ist innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 nicht vorgesehen. Die
gemäß Bebauungsplan Nr. 963 realisierte Schallschutzbebauung wird sich für die Häuser Süsterau 15 - 43 bezüglich
zukünftiger Schallimmissionen positiv auswirken. Eine Verlagerung der zweigeschossigen Kindertagesstätte in den
Bereich der Schallschutzbebauung ist nicht möglich, weil die Schallschutzfunktion eine geschlossene Bauweise mit
entsprechender Gebäudehöhe voraussetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
Seite 21 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 4.
Arndt Wilhelmi, Süsterau
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
(13.04.2011)
Seite 22 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4:
Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen
Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu
berücksichtigen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, durch den
Gewerbelärm nordöstlich gelegener Gewerbebetriebe, durch den Freizeitlärm durch den Bendplatz und durch den
Sportlärm durch die 450 m nördlich gelegene Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren wurde ein Gutachten zur
Beurteilung des Schienenverkehrslärms auf der Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach erstellt.
Im Ergebnis sind für die geplante Wohnbebauung Überschreitungen der Orientierungswerte durch die
Straßenverkehrslärmbelastung der Süsterfeldstraße, der Plangebietsstraße und des Erschließungsstiches zu
verzeichnen. Dieser Immissionskonflikt wird durch passive Schallschutzmaßnahmen am neuen Gebäude kompensiert
werden. Entsprechende Lärmpegelbereiche werden im Bebauungsplan festgesetzt. Der unmittelbar einwirkende
Gewerbelärm auf das Plangebiet wurde ebenfalls untersucht. Hierbei wurden keine Überschreitungen der
Orientierungswerte der DIN 18005 und der Immissionsrichtwerte der TA Lärm festgestellt. Der Freizeitlärm führt
tatsächlich in der Nachtzeit auch im geplanten Wohngebiet zu Überschreitungen. Hier müssen zukünftig bei
Veranstaltungen in der Nachtzeit im Rahmen der Genehmigung verstärkt die lärmtechnischen Belange berücksichtigt
werden. Bezüglich des Bahnlärms werden durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen GebäudeSchallschutzriegel mit den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen, auch bedingt durch die günstigen
topographischen Verhältnisse, der Minimierung des seitlichen Schalleinfalls, durch das höher gelegene Gelände im
Bereich Süsterau und durch den östlichen Gebäuderiegel der KiTa deutliche Pegelminderungen erreicht. Innerhalb des
Bebauungsplanes wird festgesetzt, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die
nördlich gelegenen Gebäude eine Gebietsverträglichkeit besteht. Für die Schallschutzriegelbebauung werden passive
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, um das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume zu
verringern bzw. zu vermeiden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
Seite 23 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
5.
VCD-Kreisverband Aachen-Düren e.V.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
(07.03.2011)
Seite 24 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 25 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 26 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Seite 27 / 28
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.12.2015
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5:
Der VCD plädiert für eine direkte Radwegetrasse aus der Innenstadt über den Campus West zum Campus Melaten.
Dieser Radwegetrasse kommt entgegen, dass innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 963 keine
Verbindungsstraße zwischen Süsterfeldstraße und Campusband vorgesehen ist. Lediglich am nordwestlichen und
südöstlichen Rand des Schallschutzriegels ist jeweils eine Fuß- und Radwegeverbindung geplant.
Das Wohnquartier ‚Guter Hirte‘ soll entsprechend seiner Lagegunst und auf Grundlage des Ergebnisses des
Landeswettbewerbes 2014 entwickelt werden. Beabsichtigt ist die Realisierung eines unter städtebaulichen und
architektonischen Gesichtspunkten vorbildlichen Wohngebietes mit einer urbanen Durchmischung unterschiedlicher
Wohnformen. Vorrangig ist eine viergeschossige Bebauung mit einem zusätzlichen zurückspringenden Dachgeschoss
vorgesehen. Insgesamt sieht das Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplanes 294 Wohneinheiten vor. Der ruhende
Verkehr der Bewohner wird komplett innerhalb von dezentralen Tiefgaragen vorgesehen. Daraus ergibt sich eine
vielfältige Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes.
Seite 28 / 28
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
FB 61/201
Aktenvermerk
Der Oberbürgermeister
Aachen, den 16.04.2015
Hausruf: 6125
Frau Hergarten
bebauungsplan@mail.aachen.de
FB 61/620-35006-2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 nach § 13a BauGB - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - im Stadtbezirk
Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und Bahnlinie
Thema: Bürgerinformation am 15.04.2015
Am 15.04.2015, 18:00 Uhr fand in der Süsterfeldstraße 65 (Dez. 10 RWTH Aachen) eine Anwohnerinformation statt
(Einladung s. Anlage). Ziel war, die Anwohner über das Ergebnis des Landeswettbewerbes Wohnen und die
Gesamtentwicklung im Bereich Süsterfeldstraße / Guter Hirte zu informieren. Es waren ca. 30 Anwohner erschienen.
Herr Gerlach, Büro pbs-Architekten und Herr Schweitzer, Büro Kaiser-Schweitzer-Architekten stellten jeweils ihre
Entwürfe für die beiden Plangebiete vor – Herr Gerlach den Entwurf für den Bereich des Landeswettbewerbes zwischen
dem ehem. Kloster und dem künftigen Campusband, Herr Schweitzer für den Umbau des ehem. Klosters und die
ergänzende Bebauung entlang der Süsterfeldstraße.
Vorab wurden die Anwesenden darüber informiert, dass bereits im November 2010 eine Bürgerbeteiligung im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens - Campus West – sattgefunden hatte. Es wurde zugesichert, dass Eingaben, die im
Rahmen dieser Beteiligung eingingen, in das nun separat durchgeführte Verfahren zum Bebauungsplan –
Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – aufgenommen und abgewogen werden. Es wurde außerdem darauf hingewiesen,
dass im Rahmen der Offenlage eine erneute Beteiligung durchgeführt wird.
Seitens der Anwohner wurde die Planung kritisch diskutiert. Folgende Themen wurden angesprochen:
• Abstände zur Siedlung Süsterau
Es wird befürchtet, dass die geplante Bebauung zu nahe an die Grundstücksgrenzen der Süsterau
heranrücken.
Antwort: Die Planung hält die erforderlichen Abstandsflächen ein. Vorgesehen ist ein Abstand von 3 bis 4 m.
• Mauer entlang der Grundstücksgrenze
Die heute vorhandene Mauer entlang der Grundstücksgrenze Süsterau soll aus Sicht der Nachbarn erhalten,
instand gesetzt und evtl. erhöht werden.
Antwort: Die Mauer steht auf dem Grundstück des Investors. Er wird prüfen, wie der Übergang zu den
Nachbargrundstücken künftig gestaltet wird und ob die Mauer erhalten werden kann. Es besteht aber kein
Anspruch auf eine Einfriedung, hierfür ist jeder Eigentümer (auf eigenem Grundstück) selbst verantwortlich.
• Gebäudehöhen (im Übergang zur Süsterau)
Die Höhenentwicklung vor allem im Übergangsbereich zur Süsterau wird als problematisch angesehen.
• Anzahl der Wohneinheiten
Es wurde nach der Gesamtzahl aller neu geplanten Wohneinheiten im Bereich Süsterfeldstraße gefragt.
Stadt Aachen - FB 61/201
•
•
•
•
•
•
FB 61/620-35006-2015
Aachen, den 07.12.2015
Antwort: Es wurde klargestellt, dass insgesamt bis zu 700 neuen Wohneinheiten entstehen. Diese sollen dazu
beitragen, den gesamtstädtischen Wohnbedarf zu decken sowie ein arbeitsplatznahes Wohnangebot für
Campus Melaten und Campus West bieten.
Unterbringung der Stellplätze
Es wird befürchtet, dass keine ausreichende Anzahl von Stellplätzen angeboten wird.
Antwort: Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze (1 / WE) erfolgt ausschließlich in Tiefgaragen. Im
öffentlichen Straßenraum werden zudem ca. 50 Besucherstellplätze geschaffen.
Denkmalschutz / Friedhof
Es wurde nachgefragt, ob auch der ehemalige Klosterfriedhof berücksichtigt wurde (Denkmalschutz).
Antwort: Der Friedhof ist nicht mehr vorhanden, er wurde seit langem aufgelassen. Eine Einbeziehung in den
Denkmalschutz erfolgte ebenfalls nicht.
Bäume, Grünflächen
Für die Anwohner ist ein Erhalt insbesondere der Bäume im Übergang zur Süsterau sehr wichtig.
Antwort: Soweit möglich, sollen Bäume erhalten werden. Aufgrund der Dichte der künftigen Bebauung ist
jedoch mit einer weitgehenden Entfernung des Baumbestandes zu rechnen. Als Ausgleich werden im Bereich
des Parkes (heute versiegelt) und der Straßen und Plätze neue Bäume gepflanzt.
Verkehrsproblematik im Zufahrtsbereich zur Süsterau
Für die Anwohner der Süsterau ist vor allem das Linksabbiegen in die Süsterfeldstraße problematisch, ein
Kreisverkehr wäre eine gute Lösung
Antwort: Die Anregung wird weitergegeben.
Beeinträchtigungen während der Bauzeit
Es wird befürchtet, dass Lärm und Erschütterungen während der Bauzeit die Anwohner belästigen oder sogar
Schäden entstehen.
Antwort: Es ist im Interesse des Investors, dass Schäden vermieden werden. Es wird geprüft, ob der
Gebäudezustand der Nachbarbebauung vor Beginn der Baumaßnahme aufgenommen wird, um bei evtl.
Schäden die Ursache feststellen zu können.
Busverbindung
Es wird angeregt, den Takt der Busverbindung zu erhöhen, wenn in diesem Bereich so viele neue Wohnungen
entstehen.
Antwort: Die Anregung ist sehr sinnvoll und wir weitergegeben, um sie mit der ASEAG abzustimmen.
(G. Hergarten)
2
Stadt Aachen - FB 61/201
FB 61/620-35006-2015
Anlage
3
Aachen, den 07.12.2015
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Teilgebiete:
N
1. Stadthäuser
2. Geschosswohnungsbau Mitte
3. Winkelbebauung
4. Schallschutzbebauung
5. KiTa + Studentisches Wohnen
Lageplan 1:1000
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Übersicht Teilbereiche
und Bezeichnung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Ansicht Planstraße 1:500
Schemaschnitt entlang Planstraße 1:500
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Stadthäuser
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Ansicht Eingang 1:200
Ansicht Garten 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Stadthäuser
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
Grundriss Erdgeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Stadthäuser
Grundriss Untergeschoss 1:200
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
Grundriss Obergeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Stadthäuser
Grundriss Dachgeschoss 1:200
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Ansicht Dreiecksplatz 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Geschosswohnungsbau
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Schnitt 1-1 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Geschosswohnungsbau
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Schnitt 2-2 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Geschosswohnungsbau
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
8
7
6
5
1
2
4
3
Geschosswohnungsbau
Projekt:
Campus West Wohnquartier in Aachen
Bauherr:
Campus Wohnen db
GmbH & Co. KG
Architekt:
pbs
Gerlach Wolf Böhning
Phase:
Vorentwurf
Zeichnungsinhalt:
Bauteil 5-8
Grundriss Tiefgarage
Grundriss Untergeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Geschosswohnungsbau
Grundriss Erdgeschoss 1:200
Projekt Nr.:
Gezeichnet:
1458-14
KA
Maßstab:
Format:
M 1:200
DIN A3
Zeichnungs-Datum:
Dateiversion:
13.10.2015
ADT 2015
Dateiname:
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Index:
CW_2_GW_BT 5-8_GR_U1_-_00.dwg
Plan Nr.:
CW_2_GW_BT 5-8_GR_U1_-_00-0
0
N
8
7
6
5
1
2
4
3
Geschosswohnungsbau
Terrassen | Loggien mit 50% in Wofl. angerechnet,
Flächenstempel zeigt 100% der Fläche
Projekt:
Campus West Wohnquartier in Aachen
Bauherr:
Campus Wohnen db
GmbH & Co. KG
Architekt:
pbs
Gerlach Wolf Böhning
Phase:
Vorentwurf
Zeichnungsinhalt:
Bauteil 2, 3, 5-8
Grundriss Regelgeschoss
Grundriss Regelgeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Geschosswohnungsbau
Grundriss Staffelgeschoss 1:200
Projekt Nr.:
Gezeichnet:
1458-14
KA
Maßstab:
Format:
M 1:200
DIN A3
Zeichnungs-Datum:
Dateiversion:
17.09.2015
ADT 2015
Dateiname:
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Index:
CW_2_GW_BT 2_3_5-8_GR_RG_-_00.dwg
Plan Nr.:
CW_2_GW_BT 2_3_5-8_GR_RG_-_00-0
0
N
Übersicht Tiefgarage 1:500
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Geschosswohnungsbau
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
23
2
2-
22
21
20
19
18
ur
nt
d
en
ch
M
²(
ge m
ra 78 ze
a
5 t
g
ef e plä
Ti läch tell
F S
23
13
8
d
Ba
9
7
n):
A(
8
7.7
m²
en
ss
n
ne
oh
W
.96
6
12
AR n): 1
e
11
5
l
l
Ke
der
G
2
r
tu
.96
e
187.8
Fah
5
d
der
eb
G
A(
Ba
rrä
3
äu
AR n): 1
1
äum
on
k
de
II
5
Ko
e1
A(n):
Ga
A(n):
rag
e2
r
6.38
5.13
m²
A(n):
m²
A(n):
1.67
m²
bäu
A(n):
dek
ont
ur
A(n):
hen
4.66
11.38
m²
2.15
m²
A(n):
20.7
n|
3m
²
Ess
Sch
en
A(n):
187.8
3
A(n):
gia
4.32
hne
24.0
n|
8m
²
hen
7.24
m²
ur
)
t|
ia
er
gg
nd
ä
Lo r
E
e e ge
-W
hn d g
ZI m² ² o ge un
t
2- 7.4 m Zu lan
er
6 4.1 im n P
rd
(6 ird ere m²
fö
e
w eit 67
g
g
w ax.
un
m
n
oh
W
o
ek
en
äu
m²
.5)
G
A(n):
gia
11.17
(x0
m²
.5)
ia)
1
1-
2
6.7
nt
Ess
2Z
72. I - WE
8
(67 m²
.2 m
ma
x.6 ² ohn
7m
eL
ogg
²
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
5)
m²
eb
(x0
Log
ia)
A(n):
n
6m
²
n):
(x
d
Log
2Z
55. I - WE
4
(53 m²
.3 m
ma
x.6 ² ohn
2m
eL
²
ogg
lafe
13.6
a
gi
g
m²
Wo
3
6.8
18
m²
A(
m²
Koc
hne
m²
)
rt
ia
de
gg
än
Lo r
E
e
e
e g
-W
hn d g
ZI m² ² o ge un
2- 7.4 m Zu lan
rt
1
de
6 4. im n P
ör
f
(6 ird ere m²
ge
w eit .67
g
w ax
un
m
n
oh
W
0.
A(n):
Wo
.74
6
:1
n)
A(
Lo
8.67
n
2m
²
7
5.3
:2
n)
A(
Bad
A(n):
fe
m²
|E
r
lafe
14.7
W
m²
n
en
AR
Koc
Sch
3
7.5
m²
9
4.6
la
Flu
AR
A(n):
Ge
n):
A(
n):
A(
.74
16
m²
2
6.7
ss
n
en
Flu
m²
ne
ch
rag
7
7.7
ur
Fl
5
6.8
m²
n):
A(
18
h
Sc
oh
Du.
Bad
n):
A(
4
Ga
Sc
6
Kon
lerr
fe
a
hl
18
rK
n):
A(
2
tur
I
1
Kel
ia
gg
Lo
5
7.8
u
nt
25
m²
9
4.6
n):
A(
Ko
rrä
KG
Fah
ur
Fl
8
7
3
.37
m²
m²
n
4
n):
A(
|E
A(
um
rä
er
m²
.53
:7
n)
A(
2
2-
14
Ko
|
el
d
BE
G
G
r
ga
itt
15
H.
9
eb
eb
e
ag
1
äu
äu
)
16
10
o
ek
1-
r
tu
on
k
e
17
Teilbereich Winkelbebauung
Grundriss Erdgeschoss 1:200
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
Grundriss Regelgeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Winkelbebauung
B
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Arc
hite
k
Win
kelb
Pro
eba
uun
g
jekt
:
Ca
m
her
Wo pus
r:
hnq We„Guter Hirte“ - Aachen
Campus
Wohnen
uar st Ca
m
tier
Gm pus
04.12.2015
Wo
bH
in A
h
&C
n
o. K en db
ach
G
en
Schnitt 2-2 1:200
Bau
kt:
Teilbereich Winkelbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Schallschutzbebauung BT 1
+203.90
+201.20
+200.75
+197.15
+19
Bestandsmauer
+194.05
Bestandsmauer
+190.95
nde
+187.85
+187.25
+187.21
Bestandsgelände
+186.64
Ansicht Südost 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Winkelbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Ansicht Dreiecksplatz 1:200
Ansicht Dreiecksplatz 1:500
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Schallschutzbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Fassadenmaterialien:
- heller Putz
- Fensterrahmen anthrazit
- Klinkerapplikationen im Bereich der Fenster
- partiell Gebäudesockel in Klinker
Hinweis:
Materialien gelten für alle Teilbereiche
Ansicht Campusband 1:50
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Schallschutzbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
Ansicht Campusband 1:200
Ansicht Campusband 1:500
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Schallschutzbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
1
2
3
4
5
6
Schallschutzbebauung
Terrassen | Loggien mit 25% in Wofl. angerechnet,
Flächenstempel zeigt 100% der Fläche
Projekt:
Campus West Wohnquartier in Aachen
Bauherr:
Campus Wohnen db
GmbH & Co. KG
Architekt:
pbs
Gerlach Wolf Böhning
Phase:
Vorentwurf
Zeichnungsinhalt:
Bauteil 3 - 5
Grundriss Tiefgarage
Grundriss Untergeschoss 1:200
Projekt Nr.:
Gezeichnet:
1458-14
KA
Maßstab:
Format:
M 1:200
DIN A3
Zeichnungs-Datum:
Dateiversion:
20.07.2015
ADT 2015
Grundriss Erdgeschoss 1:200
Dateiname:
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Schallschutzbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG,Index:
Aachen
CW_2_SB_BT 3-5_GR_U1_-_00.dwg
Plan Nr.:
CW_2_SB_BT 3-5_GR_U1_-_00-0
0
N
1
2
3
4
5
6
Schallschutzbebauung
Terrassen | Loggien mit 25% in Wofl. angerechnet,
Flächenstempel zeigt 100% der Fläche
Projekt:
Campus West Wohnquartier in Aache
Bauherr:
Campus Wohnen db
GmbH & Co. KG
Architekt:
pbs
Gerlach Wolf Böhning
Phase:
Vorentwurf
Zeichnungsinhalt:
Bauteil 1 - 6
Grundriss Regelgeschoss
Grundriss Regelgeschoss 1:200
Projekt Nr.:
Gezeichnet:
1458-14
KA
Maßstab:
Format:
M 1:200
DIN A3
Zeichnungs-Datum:
Dateiversion:
12.10.2015
ADT 2015
Dateiname:
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Schallschutzbebauung
CW_2_SB_BT 1-6_GR_RG_-_00.dwg
Projektgesellschaft
Campus Wohnen db
Plan Nr.:
Gmbh & Co. KG, Aachen
CW_2_SB_BT 1-6_GR_RG_-_00-0
Schnitt 1-1 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich Schallschutzbebauung
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
+201.36
+201.23
Schallschutzbebauung
Bauteil 5
+198.53
+198.34
+195.15
+194.90
+192.00
+188.65
+185.30
Institutsgebäude
+185.07
+183.75
+182.78
+183.75
+183.85
+185.27
Wohnstraße
+184.06
Eingang
Wohnungen
Haupteingang KiTa
+182.20
Ansicht Planstraße 1:200
+201.23
Schallschutzbebauung
Bauteil 5
+197.96
Wohnen
+195.15
+194.90
Wohnen
+192.00
Wohnen
+188.65
Wohnen
KiTa Leitung
Institutsgebäude
+183.75
+182.85
Eingang
Wohnungen
KiTa Personal
+198.53
KiTa Küche
+185.30
+185.50
+184.66
Wohnstraße
+183.85
+183.30
HA/Technik
Keller
Bereich Rampe
Keller
+182.20
Querschnitt 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
+201.36
+185.50
Planstraße
Ansicht Süd 1:200
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Galerie KiTa
+197.96
+198.34
+194.90
+192.00
+188.65
+185.30
+192.65
Ruheraum
Sanitärbereich
Nebenraum
Gruppenraum
Ruheraum
Sanitärbereich
Nebenraum
Gruppenraum
+185.54
Spielfläche
+183.85
Planstraße
Toranlage
+182.20
Tiefgarage
Längsschnitt 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
183.40
183.25
Schnitt A-A
183.27
183.28
183.30
Wohnungnr.: KiTa
Gesamtfläche.: 868.15 m²
185.30
184.35
Kinderwagen
A(n): 11.99 m²
185.28
Leitung
WC Personal
A(n): 12.50 m²
A(n): 12.25 m²
Abstellraum
Ruheraum 2
WC 2+3
Ruheraum 3
A(n): 11.97 m²
A(n): 18.13 m²
A(n): 27.84 m²
A(n): 19.52 m²
Windfang
A(n): 11.28 m²
Gruppenraum 3
A(n): 45.42 m²
185.30
Planstraße
Halle
Schnitt B-B
Spielflur
A(n): 53.01 m²
A(n): 44.00 m²
185.30
Fluchttreppe
7,5%
Nebenraum 3
15%
Gruppenraum 2
Nebenraum 2
Abstell
A(n): 46.49 m²
A(n): 18.49 m²
A(n): 8.61 m²
A(n): 18.37 m²
Schnitt B-B
Personal
A(n): 24.21 m²
WC 1
A(n): 12.36 m²
HWR
Vorratsraum
A(n): 3.45 m²
A(n): 7.20 m²
Nebenraum 1
A(n): 19.25 m²
Flur
Küche
A(n): 18.26 m²
A(n): 16.50 m²
Ruheraum 1
A(n): 17.72 m²
Gruppenraum 1
A(n): 40.02 m²
184.95
Fahrradweg
185.07
Schnitt A-A
185.27
Grundriss Erdgeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
Schnitt A-A
188.65
Wohnungnr.: Wohnungen
Gesamtfläche.: 947.25 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
WFL: 22.06 m²
Wohnungnr.: 1
Gesamtfläche.: 32.26 m²
Balkon
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
WC Personal
Abstellraum
Ruheraum 4
WC 4+5
Ruheraum 5
A(n): 11.88 m²
A(n): 11.88 m²
A(n): 18.27 m²
A(n): 27.84 m²
A(n): 19.52 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
WFL: 14.58 m²
Wohnungnr.: 2
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
Gruppenraum 5
Diele
A(n): 45.42 m²
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Bad
188.65
Galerie
Spielflur
A(n): 29.96 m²
188.65
A(n): 44.00 m²
Schnitt B-B
WFL: 3.52 m²
Wohnen
WFL: 14.58 m²
Wohnungnr.: 3
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
Nebenraum 5
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Fluchttreppe
A(n): 18.37 m²
Diele
Gruppenraum 4
Nebenraum 4
Abstell
A(n): 46.49 m²
A(n): 18.49 m²
A(n): 8.61 m²
Schnitt B-B
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
WFL: 14.58 m²
Wohnungnr.: 4
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
WFL: 14.58 m²
Wohnungnr.: 5
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
Mehrzweckraum
A(n): 55.28 m²
Wohnen
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
WFL: 14.58 m²
Wohnungnr.: 6
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
WFL: 1.18 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
Geräteraum
A(n): 12.84 m²
Schnitt A-A
Grundriss 1.Obergeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
N
Schnitt A-A
192.00
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 7
Gesamtfläche.: 32.26 m²
Balkon
WFL: 22.06 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Balkon
Diele
WFL: 5.51 m²
Wohnen
WFL: 1.00 m²
Wohnungnr.: 13
Gesamtfläche.: 23.77 m²
WFL: 13.74 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 8
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
WFL: 14.58 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Balkon
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.00 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 14
Gesamtfläche.: 23.77 m²
WFL: 13.74 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Bad
Dachaufsicht
Schnitt B-B
WFL: 3.52 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 9
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
WFL: 14.58 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
WFL: 5.51 m²
Schnitt B-B
Balkon
Diele
WFL: 1.00 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 15
Gesamtfläche.: 23.77 m²
WFL: 13.74 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 10
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
WFL: 14.58 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Balkon
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.00 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 16
Gesamtfläche.: 23.77 m²
WFL: 13.74 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 11
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
WFL: 14.58 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
WFL: 1.18 m²
Bad
WFL: 3.80 m²
Bad
WFL: 3.52 m²
Diele
WFL: 4.25 m²
Wohnen
Wohnungnr.: 12
Gesamtfläche.: 24.78 m²
Balkon
WFL: 1.18 m²
WFL: 14.58 m²
Wohnen/Essen
WFL: 22.59 m²
Balkon
WFL: 1.50 m²
Wohnungnr.: 17
Gesamtfläche.: 43.23 m²
Diele
WFL: 5.51 m²
Zimmer
WFL: 11.11 m²
Schnitt A-A
Grundriss 2./3.Obergeschoss 1:200
Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen
04.12.2015
Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen
Projektgesellschaft Campus Wohnen db
Gmbh & Co. KG, Aachen
392
381
819
820
390
1.736 m²
Unversiegelte Flächen
87,5 %
885
28.659 m²
15
188
389
17.066 m²
sonstige versiegelte Flächen
Buschwerk
unversiegelte Grundstücksfläche: Wiese,
Garten, Feldweg
1
16
davon Buschwerk
17
14
davon Gebäude
Bestandsgebäude
a
4.100 m²
388
14
12,5 %
821
ZEICHENERKLÄRUNG
b
32.759 m²
383
0
Versiegelte Flächen
100,0 %
754
19
Fläche Plangebiet
117
14
FLÄCHENBILANZ
Buschwerk
189
LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN
Nr.
205
208
24
181
25
26
3
4
Räumlicher Geltungsbereich des
Grünbilanzierungsplanes
Buschwerk
Buschwerk
5
182
27
28
Buschwerk
6
29
30
32
183
34
31
84
184
33
146
185
Buschwerk
186
35
83
159
82
37
ße
158
ra
st
197
39
198
41
43
85
81
0
18
ld
rfe
te
199
79
Buschwerk
80
Buschwerk
83
201
Buschwerk
7
200
78
77
Buschwerk
76
74
72
Buschwerk
73
9
8
142
75
71
70
Buschwerk
166
69
Buschwerk
66
68
148
Buschwerk
65
64
Buschwerk
67
10
14
15
16
63
Buschwerk
21
62
29
61
60
28
Buschwerk
150
130
59
11
12
17
57
53
Buschwerk
13
58
52
51
50
Buschwerk
56
Buschwerk
18
19
22
20
25
23
BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG
UNTERLIEGEN
Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung
unterliegen und voraussichtlich überplant werden
313
- Laubbäume
249
- Nadelbäume
64
134
4
- Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche
2
- Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden
2
Bäume, die erhalten werden können
Buschwerk
27
24
172
54
49
26
55
48
30
47
31
45
46
44
43
42
Grünbilanzierungsplan
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
132
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
23
22
210
209
404
180
211
207
206
202
191
Buschwerk
s
Sü
2
1
2
1
2
2
2
1
extern
2
1
2
extern
1
2
1
1
extern
extern
extern
236
2
2
2
2
3
2
1
2
2
1
extern
extern
extern
extern
2
45
2
1
2
extern
2
3
2
3
2
2
2
2
2
1
2
1
2
1
Erhalt
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
3
1
3
2
1
1
1
1
1
2
2
2
3
1
3
1
Erhalt
Sü
20
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum
179
21
85
203
12,0
9,0
6,0
8,0
10,0
9,0
8,0
6,0
6,0
10,0
6,0
8,0
8,0
6,0
8,0
8,0
10,0
8,0
8,0
8,0
9,0
7,0
10,0
11,0
15,0
12,0
13,0
9,0
9,0
9,0
4,0
10,0
14,0
12,0
8,0
10,0
18,0
8,0
8,0
6,0
7,0
15,0
14,0
11,0
9,0
9,0
8,0
20,0
18,0
11,0
6,0
8,0
8,0
9,0
17,0
12,0
12,0
6,0
11,0
12,0
6,0
20,0
7,0
8,0
9,0
8,0
14,0
14,0
11,0
10,0
8,0
12,0
9,0
7,0
9,0
8,0
16,0
16,0
8,0
18,0
8,0
11,0
10,0
8,0
18,0
190
Buschwerk
99
204
Anzahl
Ersatzbäume
a
er
t
s
87
1,00
0,9
1,74
0,94
1,98
1,59
1,04
0,94
0,94
1,34
0,94
1,10
1,10
0,94
1,10
0,63/0,63
0,78/0,78
1,10
1,26
1,10
1,58
1,07
1,50
1,42
1,65
2,00
1,87
0,44/0,61/0,70
1,02
1,08
0,38/0,53
1,41
1,10
1,10
1,10
1,57
1,41
0,63/0,63
1,26
0,94
1,10
2,00
1,88
2,28
1,16
1,01
1,09
1,57
1,48
0,94
1,26
0,94
1,26
0,80
3,10
1,02
1,60
1,60
1,53
1,54
0,47/0,53
1,60
1,13
1,15
1,16
1,00
2,48
1,03/1,28/0,96
2,38
0,98
2,40
1,32
0,47/0,54/0,51
0,82
0,89
0,94
0,80/0,78
1,99
1,36
1,57
2,10
0,92/0,60
2,56
0,60/0,53
2,14
u
18
Kronendurchmesser
40
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum (4-st.)
Laubbaum
Ahorn
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Robinie
Ahorn
Ahorn
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Rotbuche
Ahorn
Wallnuss
Nadelbaum
Laubbaum
Wallnuss
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Nadelbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Kiefer
Laubbaum
Kiefer
Esche (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Zeder
Stammumfang
38
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Beichnung
unversiegelte Grundstücksfläche: Buschwerk
2
19
Bestand
41
32
39
33
34 35
36
37
38
40
ohne Maßstab
03. Dezember 2015
392
381
819
- Straßen
5.498 m²
- bebaubare Grundstücksflächen
18.896 m²
davon Gebäude mit Dachbegrünung
ca. 7200 m²
davon TG mit Dachbegrünung
ca. 5.450 m²
Unversiegelte Flächen
885
25,5 %
Pflanzqualität:
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
Pflanzqualität:
4.433 m²
- Grünflächen
3.932 m²
Pflanzqualität:
a
17
Dreilappiger Apfel
389
Hochstamm,
StU= 18-20, Db
Prunus sargentii i.S.
PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
190
Verkehrsflächen
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Anpflanzung von insgesamt 9 Laubbäumen innerhalb der Verkehrsflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen
207
Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens
18-20 cm, mindestens 12 cbm Erdreich
206
Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt,
125-150, mit Ballen
Ligustrum 209
vulgare
208'Atrovirens'
Ilex meserveae
'Heckenpracht'
404
180
211
23
22
210
24
Liguster
181
25
Stechpalme
26
Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m
182
27
28
Verkehrsflächen
Feldahorn
Zierapfel
Felsenbirne
private Grundstücksflächen
Kornellkirsche
Pflaumenblättriger
Dorn
Blütenkirsche
überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) /
mit Gründach
Flächen für Tiefgaragen
Planung Schnitthecke 1-reihig
Obstbäume
Apfel
'Rheinischer Bohnapfel'
'Rheinischer Winterapfel'
'Roter Boskoop'
'Rote Sternrenette'
Birne
'Gräfin von Paris'
'Münsterbirne'
'Martinsbirne'
Pflaumen
'Bühler Frühzwetschge'
'Mirabelle von Nancy'
Kirschen
'Büttgers Rote Knorpelkirsche'
'Große Prinzessinnenkirsche'
Quitte
Cydonia oblonga
Mispel
Mespilus germanica
179
21
Sü
20
191
Hainbuche
Rotbuche
a
er
t
s
ZEICHENERKLÄRUNG
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
19
u
18
Hecken, 1-reihig (3,5/m)
Dauerhafte Erhaltung und Pflege
Laubbäume
Acer campestre
Malus sylvestris
'Evereste'
Amelanchier arborea
'Robin Hill'
Cornus mas
Crataegus prunifolia
189
8.365 m²
- unbebaubare Grundstücksflächen
390
188
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
388
Feldahorn
14
24.394 m²
821
Feldahorn
Hainbuche
Amberbaum
Zierapfel
Vogelkirsche
Scharlachkische
383
PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
15
Acer campestre
'Huibers Elegant'
Eriolobus trilobatus
14
Acer campestre
Carpinus betulus
Liquidambar styraciflua
Malus spec. 'Evereste'
Prunus avium
Prunus sargentii
754
b
74,5 %
Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche
117
14
Versiegelte Flächen
32.759 m²
PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN
0
100,0 %
PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE
19
Fläche Plangebiet
820
PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE
16
FLÄCHENBILANZ
Planung Laub- bzw. Obstbaum
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
entfallender Baum
Räumlicher Geltungsbereich des
Grünbilanzierungsplanes
29
30
32
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
183
205
34
Gärten
31
36
Auf den privaten Grundstücken sind als Ersatzpflanzung für im
Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung
unterliegen, insgesamt 18 Laubbäume sowie 27 Obstbäume zu
pflanzen.
159
40
158
203
Dächer der Hauptbaukörper
39
43
Dächer der jeweils letzten Geschosse sowie das Dach des rückwärtigen Gebäudeteils der KITA sind flächendeckend extensiv zu begrünen.
Rasen
198
41
83
199
202
Ausgenommen sind Flächen für notwendige technische Aufbauten
Öffentliche Grünflächen
201
87
45
ße
197
ra
st
Die Gärten sind gärtnerisch anzulegen. Die Versiegelung ist zu minimieren.
85
37
0
18
ld
rfe
te
35
146
s
Sü
38
Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens
18-20 cm
99
Schnitthecken 1-reihig,
auf Tiefgaragen,
185
insgesamt 280 m Länge
186
Die Anzahl kann um erhaltene geschützte Bäume reduziert werden.
204
184
33
Spielfläche mit
Spielgeräten
142
200
Anpflanzung von insgesamt 39 Laubbäumen mit StU 25-30 cm in
den öffentlichen Grünflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet
entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen
(1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume)
166
Pflanzqualität: Hochstamm, mindestens 3x verpflanzt, mit Ballen, StU
mindestens 25-30 cm
wassergebundene
Decke
148
Erhaltung der großkronigen Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche
Spielfläche mit
Spielgeräten
Die Anzahl kann um sonstige erhaltene geschützte Bäume reduziert
werden.
150
Rasen
Dauerhafte Erhaltung und Pflege
Rasen
Tiefgaragen
130
Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen.
Grünordnungsplan (2)
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
KITA
172
1-reihige Schnitthecke
Anpflanzung von 540 m 1-reihige Schnitthecken außerhalb der Tiefgaragenflächen und 280 m über Tiefgaragen aus standortgerechten
Laubgehölzen im Plangebiet. An straßenabgewandten Seiten sind
auch Maschendraht- und Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken
zulässig.
Schnitthecken 1-reihig,
nicht auf Tiefgaragen,
insgesamt 540 m Länge
Planung
Spielflächen
Abdeckung von Flächen, auf denen Kinderspielflächen angelegt werden, mit mindestens 35 cm unbelastetem Bodenmaterial gemäß § 12
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
134
ohne Maßstab
04. Dezember 2015
392
381
819
Acer campestre
'Huibers Elegant'
Eriolobus trilobatus
132
Auszugleichende Anzahl Bäume gemäß
Baumschutzsatzung (siehe Liste unten)
885
Pflanzqualität:
132
Geplante Ersatzpflanzung
- Anpflanzung Bäume in Verkehrsflächen
9 Stck.
9
- Anpflanzung Bäume auf Grünflächen
(1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume)
39 Stck.
78
- Anpflanzung Bäume in Gärten
45 Stck.
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
Pflanzqualität:
190
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
205
24
Liguster
Ilex meserveae
'Heckenpracht'
a
14
17
4
181
25
5
Stechpalme
26
Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m
182
27
28
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
6
entfallender Baum
geplanter Baum
Räumlicher Geltungsbereich des
Baumbilanzierungsplanes
29
30
32
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
183
34
31
84
184
33
146
185
83
186
35
159
82
37
ße
158
ra
39
198
41
80
78
77
7
200
83
79
199
76
142
75
74
72
73
9
st
197
43
85
81
0
18
ld
rfe
te
201
71
70
8
166
69
66
68
65
64
67
10
148
150
63
62
21
14
15
61
29
16
60
28
130
59
11
12
17
18
52
51
19
22
20
25
27
23
BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG
UNTERLIEGEN
Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung
unterliegen und voraussichtlich überplant werden
313
- Laubbäume
249
- Nadelbäume
64
134
4
- Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche
2
- Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden
2
Bäume, die erhalten werden können
57
53
13
50
24
172
54
49
26
58
56
55
48
30
44
47
31
Baumbilanzierungsplan (1)
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
132
Ligustrum 209
vulgare
208'Atrovirens'
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum
s
Sü
202
2
1
2
1
2
2
2
1
extern
2
1
2
36
extern
1
2
1
1
extern
extern
extern
2
2
2
2
2
3
2
1
45
2
2
1
extern
extern
extern
extern
2
2
1
2
extern
2
3
2
3
2
2
2
2
2
1
2
1
2
1
Erhalt
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
3
1
3
2
1
1
1
1
1
2
2
2
3
1
3
1
Erhalt
210
3
23
22
Öffentliche Grünfläche
Obstbäume
Apfel
'Rheinischer Bohnapfel'
'Rheinischer Winterapfel'
'Roter Boskoop'
'Rote Sternrenette'
Birne
'Gräfin von Paris'
'Münsterbirne'
'Martinsbirne'
Pflaumen
'Bühler Frühzwetschge'
'Mirabelle von Nancy'
Kirschen
'Büttgers Rote Knorpelkirsche'
'Große Prinzessinnenkirsche'
Quitte
Cydonia oblonga
Mispel
Mespilus germanica
179
404
Kornellkirsche
Pflaumenblättriger
Dorn
Blütenkirsche
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
2
21
geplante Verkehrsflächenunterteilung
Felsenbirne
85
203
9,0
6,0
8,0
10,0
9,0
8,0
6,0
6,0
10,0
6,0
8,0
8,0
6,0
8,0
8,0
10,0
8,0
8,0
8,0
9,0
7,0
10,0
11,0
15,0
12,0
13,0
9,0
9,0
9,0
4,0
10,0
14,0
12,0
8,0
10,0
18,0
8,0
8,0
6,0
7,0
15,0
14,0
11,0
9,0
9,0
8,0
20,0
18,0
11,0
6,0
8,0
8,0
9,0
17,0
12,0
12,0
6,0
11,0
12,0
6,0
20,0
7,0
8,0
9,0
8,0
14,0
14,0
11,0
10,0
8,0
12,0
9,0
7,0
9,0
8,0
16,0
16,0
8,0
18,0
8,0
11,0
10,0
8,0
18,0
u
a
er
t
s
geplante Verkehrsflächen
Feldahorn
Zierapfel
99
204
12,0
206
207
Anzahl
Ersatzbäume
1
19
180
211
Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt,
125-150, mit Ballen
Laubbäume
Acer campestre
Malus sylvestris
'Evereste'
Amelanchier arborea
'Robin Hill'
Cornus mas
Crataegus prunifolia
Prunus sargentii i.S.
Sü
20
191
Hainbuche
Rotbuche
389
Hochstamm,
StU= 18-20, Db
ZEICHENERKLÄRUNG
87
1,00
0,9
1,74
0,94
1,98
1,59
1,04
0,94
0,94
1,34
0,94
1,10
1,10
0,94
1,10
0,63/0,63
0,78/0,78
1,10
1,26
1,10
1,58
1,07
1,50
1,42
1,65
2,00
1,87
0,44/0,61/0,70
1,02
1,08
0,38/0,53
1,41
1,10
1,10
1,10
1,57
1,41
0,63/0,63
1,26
0,94
1,10
2,00
1,88
2,28
1,16
1,01
1,09
1,57
1,48
0,94
1,26
0,94
1,26
0,80
3,10
1,02
1,60
1,60
1,53
1,54
0,47/0,53
1,60
1,13
1,15
1,16
1,00
2,48
1,03/1,28/0,96
2,38
0,98
2,40
1,32
0,47/0,54/0,51
0,82
0,89
0,94
0,80/0,78
1,99
1,36
1,57
2,10
0,92/0,60
2,56
0,60/0,53
2,14
40
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum (4-st.)
Laubbaum
Ahorn
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Robinie
Ahorn
Ahorn
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Rotbuche
Ahorn
Wallnuss
Nadelbaum
Laubbaum
Wallnuss
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Nadelbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Kiefer
Laubbaum
Kiefer
Esche (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Zeder
38
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Kronendurchmesser
Pflanzqualität:
18
LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN
Stammumfang
Dreilappiger Apfel
188
45
Hecken, 1-reihig (3,5/m)
Beichnung
390
189
PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
Nr.
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
bzw. wie vor, jedoch
Stammbusch
388
Feldahorn
b
2
821
Feldahorn
Hainbuche
Amberbaum
Zierapfel
Vogelkirsche
Scharlachkische
383
PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
15
Acer campestre
Carpinus betulus
Liquidambar styraciflua
Malus spec. 'Evereste'
Prunus avium
Prunus sargentii
754
14
Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche
117
14
Erhalt Bestandsbäume
PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN
0
75
PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE
19
Bestandsbäume im Plangebiet, die der
Baumschutzsatzung unterliegen
820
PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE
16
BAUMBILANZ
45
46
43
42
Darstellung der bestehenden bzw.
neu geplanten Bäume
41
32
39
33
34 35
36
37
38
40
ohne Maßstab
03. Dezember 2015
392
381
819
820
205
15
14
a
17
14
b
14
885
188
389
16
1
189
190
20
S
191
208
r
te
s
ü
179
21
404
180
211
3
4
23
22
210
209
2
19
au
18
24
181
25
26
5
182
27
28
6
29
30
32
183
34
31
84
184
33
146
185
83
186
35
159
82
37
39
198
41
80
78
77
7
200
83
79
199
76
142
75
74
72
73
9
ße
158
ra
197
43
85
81
0
18
st
201
132
Räumlicher Geltungsbereich des
Baumbilanzierungsplanes
ld
rfe
te
202
390
207
206
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
s
Sü
2
1
2
1
2
2
2
1
extern
2
1
2
extern
1
2
1
1
extern
extern
extern
2
2
2
2
2
3
2
1
2
2
1
extern
extern
extern
extern
236
2
1
2
extern
2
3
2
3
2
2
2
2
2
1
2
1
45
2
1
Erhalt
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
3
1
3
2
1
1
1
1
1
2
2
2
3
1
3
1
Erhalt
388
85
203
12,0
9,0
6,0
8,0
10,0
9,0
8,0
6,0
6,0
10,0
6,0
8,0
8,0
6,0
8,0
8,0
10,0
8,0
8,0
8,0
9,0
7,0
10,0
11,0
15,0
12,0
13,0
9,0
9,0
9,0
4,0
10,0
14,0
12,0
8,0
10,0
18,0
8,0
8,0
6,0
7,0
15,0
14,0
11,0
9,0
9,0
8,0
20,0
18,0
11,0
6,0
8,0
8,0
9,0
17,0
12,0
12,0
6,0
11,0
12,0
6,0
20,0
7,0
8,0
9,0
8,0
14,0
14,0
11,0
10,0
8,0
12,0
9,0
7,0
9,0
8,0
16,0
16,0
8,0
18,0
8,0
11,0
10,0
8,0
18,0
ZEICHENERKLÄRUNG
99
204
Anzahl
Ersatzbäume
383
87
1,00
0,9
1,74
0,94
1,98
1,59
1,04
0,94
0,94
1,34
0,94
1,10
1,10
0,94
1,10
0,63/0,63
0,78/0,78
1,10
1,26
1,10
1,58
1,07
1,50
1,42
1,65
2,00
1,87
0,44/0,61/0,70
1,02
1,08
0,38/0,53
1,41
1,10
1,10
1,10
1,57
1,41
0,63/0,63
1,26
0,94
1,10
2,00
1,88
2,28
1,16
1,01
1,09
1,57
1,48
0,94
1,26
0,94
1,26
0,80
3,10
1,02
1,60
1,60
1,53
1,54
0,47/0,53
1,60
1,13
1,15
1,16
1,00
2,48
1,03/1,28/0,96
2,38
0,98
2,40
1,32
0,47/0,54/0,51
0,82
0,89
0,94
0,80/0,78
1,99
1,36
1,57
2,10
0,92/0,60
2,56
0,60/0,53
2,14
821
Kronendurchmesser
40
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum (4-st.)
Laubbaum
Ahorn
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Robinie
Ahorn
Ahorn
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Rotbuche
Ahorn
Wallnuss
Nadelbaum
Laubbaum
Wallnuss
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Nadelbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Kiefer
Laubbaum
Kiefer
Esche (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Zeder
Stammumfang
38
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Beichnung
754
0
Nr.
117
19
LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN
71
70
8
166
69
66
68
65
64
67
10
148
150
63
62
21
14
15
61
29
16
60
28
130
59
11
12
17
52
51
19
20
22
25
27
23
50
24
172
54
49
26
58
56
55
48
30
44
47
31
Baumbilanzierungsplan (2)
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
18
57
53
13
45
46
43
42
Darstellung der Bäume, die der
Baumschutzsatzung unterliegen
41
134
32
39
33
34 35
36
37
38
40
ohne Maßstab
03. Dezember 2015
3
Gemarkung: Aachen, Flur 4
Vermessungsgrundlage:
4
MULF
Winkelrandstein
186,64
187,15
186,58
185,35
185,78
185,25
185,03
184,59
Winkelrandstein
184,35
184,25
183,25
183,61
183,03
Winkelrandstein
182,59
182,35
0+000.000
20.000
23.000
40.000
58.500
60.000
80.000
182,25
Winkelrandstein
181,50
181,28
181,03
180,75
179,98
179,68
179,33
178,95 178,90
Lagebezug: ETRS89/UTM
178,83
Rampensteine
63.5
0+2
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
15
MULFZG3N
14
13
12
6
5
4
3
2
1
Wink
n
dstei
elran
Achse 1
0.000
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
21
20
19
18
17
16
11
10
9
8
MULFZG3N
MULFZG3N
7
gep
186,66
l.
185,20
185,78
Winkelrandstein
Winkelrandstein
184,57
183,82
184,49
183,20
Winkelrandstein
Winkelrandstein
182,53
184,40
178,88
178,83
Abl
auf
178,70
Gehweg
T10
Rad- und Gehweg
280.0
Rinnenstein 16x16x14 cm
T10
00
5
Abgrenzung Tiefgarage
Gehweg
183,56
2,00 m Privatstreifen
300.0
00
186,10
G3N
186,08
186,25
G3N
MULFZG3N
183,65
178
,15
EFH 178,15
MULFZ
186,38
186,38
185,95
178,95
MULFZ
G3N
LFZ
MU
186,22
179,18
20.000
186,46
186,53
179,55
190
Bodentaktiles
Leitsystem
G3N
LFZ
Gehweg
LFZ
G3N
MU
186,62
180,75
Bodentaktiles
Leitsystem
MU
186,79
181,50
T10
Bodentaktiles
Leitsystem
Winkelrandstein
186,58
MULFZG3N
187,02
Baugrenze gepl. Bebauung
Stromverteiler
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
Winkelrandstein
78.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
224.120
240.000
86
260.000
245.895
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
187,25
MUL
FZG
3N
254.583
ZG3N
N
FZG3
MUL
EFH 178,15
40.000
183,29
3N
FZG
Winkelrandstein
MUL
Achse 1
T10
n
dstei
elran
T10
Wink
G3N
LFZ
MU
320.0
00
185,70
6
Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen
Unterrichtung und
178
,15
185,78
185,98
185,85
60.000
185,80
Winkelrandstein
185,28
182,28
Rinnenstein 16x16x14
cm
DN 800 B
22
23
24
25
7
460.00
3N
Ei 350/525
gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur
Winkelrandstein
178,24
57
r=5 cm
Rinnenstein 16x16x14
B
B
58
Schutzstreifen
59
Rampensteine
MULFZG3N
cm
B
1,50 m
500
DN
177,14
vorh. L-Steinwand
0+565.678
vorh. L-Steinwand
gepl. Ausfahrt
Tiefgarage
0+563.107
Schrammbord
560.00
Rampensteine
540.00
520.00
Bodentaktiles
Leitsystem
32
DN 600
Rundbordstein
56
Winkelrandstein
ZG3N
33
in
Rinnenstein
178,72
500.00
Rundbordstein
r=5 cm
Rinnenstein 16x16x14
cm
MULF
G3N
00
356.4
n
dstei
elran
400.000
380.000
e2
04
360.000
Wink
Achs
34
Hochbordstein +
179,00
480.00
MULFZ
35
29
28
27
87
26
Ei 350/525 B
Winkelrandste
Winkelrandstein
MULFZG
Hochbordstein
30
Hochbordstein
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
178,75
MULFZG3N
440.00
183,21
0
20.00
Rampensteine
180,82
420.00
Winkelrandstein
Bodentaktiles
Leitsystem
G3N
Winkelrandstein
87.422 Achse 1
MULFZG3N
185,11
184,07
LFZ
Fahrbahn, Asphalt
20
Hochbordstein
36
55
184,93
MULFZG3N
MU
182,19
182,10
183,03
99
3N
FZG
Winkelrandstein
1.50
80.000
Rampensteine
183,89
e2
Achs
0.000
185,25
178
,15
MULFZG3N
MUL
n
dstei
elran
185,42
MULFZG3N
MULFZG3N
Wink
11.0
H
T10
340.0
5.50
MU 0
Bodentaktiles
Leitsystem
2,00 m Privatstreifen
185,65
G3N
EF
Gehweg
182,61
185,51
Gehweg
T10
Bodentaktiles
Leitsystem
LFZ
Gehweg
185,65
Rinnenstein 16x16x14 cm
185,67
Bodentaktiles
Leitsystem
31
vorh. L-Steinwand
n
dstei
elran
Hochbordstein
184,95
184,79
Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau
8
85
184,87
MULFZG3N
DN 600 B
Wink
Bodentaktiles
Leitsystem
und Gehweg
40.000
Rad-
Blatt E3
186,63
dstei
Wink
n
elran
186,55
n
dstei
Wink
elran
180
8
68.37
187,92
0
60.00
188,00
9
e2
3 Achs
68.52
182
10
vorh. Bebauung
gepl. Bebauung
40.00
179.62NN
Neu
179.60NN
Neu
Anschluss siehe Plan E3
Plangebiet DECONCEPTA
Ausbauanfang
Achse mit Stationierung
Plangebiet Schleiff
Denkmalentwicklung
Gradientenhochpunkt
3%
Bodentaktiles
Leitsystem
5.20
5.20
6
5
4
3
184,40
Absperrpoller
Detail Baumscheibe
siehe Plan E4
183,82
5.20
9
8
3%
10
5.20
7
183,20
Winkelrandstein
8
184,49
181,03
180,75
Winkelrandstein
179,98
Winkelrandstein
182,53
179,68
178,83
2
1
gesehen:
Aachen, den
DEKONCEPTA
ge
pl
181,50
180,75
179,55
179,18
178,95
178,88
178,83
.A
bl
au
178,70
................................................
f
T10
Nr.
gez.
gepr.
Datum
17
8,
Gehweg
15
T10
EFH 178,15
vo
rh
.A
DEKONCEPTA GmbH
bl
a
uf
Rinnenstein 16x16x14 cm
T10
20.000
3.50
Entwurfsplanung
Bebauungsplan Nr. 963
gez.:
Hennes D.
Gehweg
183,56
40.000
Lageplan 1
EFH 178,15
vo
bearb.:
Heinrichs-Stalitza P.
gepr.:
rh
.A
bl
a
uf
1:250
Datum:
Oktober 2015
Format:
1110 x 434
Proj.-Nr.:
87603
Blatt Nr.:
Index:
E2
_
C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E02_E04.dwg-E02 02.12.15-15:55
Gehweg
Rad- und Gehweg
0+000.000
178,95 178,90
3%
2,00 m Privatstreifen
Baum
178.85NN
Neu
179,33
Regelquerschnitt A-A
siehe Plan E5
Bodentaktiles
Leitsystem
183,65
20.000
23.000
40.000
58.500
60.000
181,28
50
184,57
5.20
11
8
Winkelrandstein
181,50
10.00
4.92
16
3.00
50
17
78.000
80.000
100.000
5.20
Winkelrandstein
50
Achse 1
0.000
185,20
185,78
182,25
182,35
182,59
3.00
10.00
4.92
18
Winkelrandstein
2.00
12
5.20
19
183,03
50
5.20
13
14
183,25
183,61
2.00
15
184,25
3%
184,35
184,59
179.35NN
Neu
1.92
Winkelrandstein
5.20
3%
185,03
Stromverteiler
Bodentaktiles
Leitsystem
8
185,25
8 1.92
185,35
179.00NN
Neu
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
185,78
3%
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
179.35NN
Neu
Baugrenze gepl. Bebauung
Abgrenzung Tiefgarage
Fahrbahn, Asphalt
Anschluss siehe Plan E2
Winkelrandstein
185,35
185,78
185,25
185,03
5.20
20
12
5.20
18
19
Gradientenhochpunkt
Achse 1
0.000
16
17
3%
3.00
50
21
5.20
13
14
184,25
10.00
4.92
Absperrpoller
5.20
50
ein
dst
ran
30
kel
Win
5.20
Achse mit Stationierung
2.00
15
30
5.50
3%
5.12
Rampensteine
3.30
184,35
184,59
Winkelrandstein
5.20
3%
50
gepl. Bebauung
40.00
160.000
180.000
200.000
220.000
224.120
186,58
186,64
3%
187,15
vorh. Bebauung
Bodentaktiles
Leitsystem
8 1.92
Winkelrandstein
240.000
0+
26
3
260.000
245.895
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
8
187,25
254.583
Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau
186,66
Winkelrandstein
186,58
Bodentaktiles
Leitsystem
184,57
Winkelrandstein
Winkelrandstein
Absperrpoller
185,20
185,78
8
187,02
184,49
184,40
Absperrpoller
Detail Baumscheibe
siehe Plan E4
Bodentaktiles
Leitsystem
Baum
Gestaltung Parkanlage
Bodentaktiles
Leitsystem
Stand 08.10.2015
Rad- und Gehweg
T10
186,46
186,22
186,38
30
20.000
3.50
186,38
5.12
8
5.50
186,53
183,65
183,56
5
6
Schutz
5.1
7
streifen
8
1,50
m
0
9
5.5
10
184,25
183,03
Winkelrandstein
182,59
182,25
5.20
6
5
4
8
3%
184,40
7
183,20
Winkelrandstein
181,50
Winkelrandstein
2
0+000.000
20.000
23.000
40.000
60.000
181,28
181,03
180,75
Winkelrandstein
179,98
179,68
179,33
178,95 178,90
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
gep
l.
181,50
180,75
179,55
178,95
178,88
178,83
T10
178
T10
MULFZG3N
183,65
Gehweg
183,56
00
5.12
5.50
2,00 m Privatstreifen
Regelquerschnitt B-B
siehe Plan E5
300.0
00
186,08
185,95
Gehweg
8
G3N
3N
30
G3N
FZG
8
186,10
EFH 178,15
vor
h.
40.000
Ab
lau
f
Gehweg
186,25
T10
Achse 1
3%
Gestaltung Parkanlage
Stand 08.10.2015
178
,15
320.0
185,78
2.00
185,85
3.50
m
00
185,70
m
185,98
ifen 1,50
Schutzstre
ifen 1,50
3N
FZG
3%
Schutzstre
Winkelrandstein
n
MUL
dstei
elran
Wink
T10
183,29
G3N
LFZ
MU
Abl
auf
3.50
186,38
5.12
5.50
MULFZ
MUL
186,22
30
vor
h.
MULFZ
3%
186,46
186,38
EFH 178,15
20.000
Rinnenstein 16x16x14 cm
280.0
3%
186,53
178,70
,15
T10
Bodentaktiles
Leitsystem
Stand 08.10.2015
Abl
auf
179,18
Regelquerschnitt A-A
siehe Plan E5
Rad- und Gehweg
Gestaltung Parkanlage
178,83
1
Winkelrandstein
182,53
Bodentaktiles
Leitsystem
Gehweg
186,62
G3N
G3N
LFZ
183,82
3%
LFZ
186,79
MU
Detail Baumscheibe
siehe Plan E4
190
Winkelrandstein
184,49
8
40.000
184,57
Winkelrandstein
58.500
63.5
86
3%
5.20
9
50
5.20
10
10.00
4.92
5.20
11
8
MULFZG3N
Bodentaktiles
Leitsystem
185,20
3
50
3.00
50
16
78.000
Stromverteiler
Bodentaktiles
Leitsystem
182,35
5.20
3%
3%
183,25
183,61
3.00
12
10.00
4.92
17
2.00
13
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
200.000
220.000
224.120
240.000
245.895
254.583
180.000
184,35
5.20
Achse 1
0.000
18
185,78
N
184,59
14
1.92
Winkelrandstein
5.20
15
5.20
19
MUL
FZG3
185,03
50
5.20
20
Winkelrandstein
Gehweg
185,25
2.00
30
5.50
5.12
30
5.20
21
186,66
186,58
ener
ZG3N
185,35
185,78
MULFZG3N
5.20
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
Winkelrandstein
Rampensteine
3.30
8
186,58
50
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
8 1.92
186,64
8
187,15
Winkelrandstein
187,02
MU
0
.00
300
186,25
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
187,25
3%
186,10
FZG3
MUL
n
dstei
elran
185,95
N
Wink
186,08
Plangebiet Schleiff
Denkmalentwicklung
MULF
2,00 m Privatstreifen
Plangebiet DECONCEPTA
Ausbauanfang
vorhand
Regelquerschnitt B-B
siehe Plan E5
0+2
60.000
185,80
T10
2,00 m Privatstreifen
Winkelrandstein
24
25
20
dur
ch
3%
6.00
16
183,21
3N
Hochbordstein +
179,00
57
Winkelrandstein
178,24
MULFZG3N
59
Rampensteine
DN
vorh. L-Steinwand
0+563.107
vorh. L-Steinwand
87
Studenten-Appartements
B
cm
B
1,50 m
500
177,14
gepl. Ausfahrt
Tiefgarage
31
B
0+565.678
Schrammbord
560.00
Rampensteine
Regelquerschnitt E-E
siehe Plan E5
Schutzstreifen
540.00
520.00
Bodentaktiles
Leitsystem
32
DN 600
Rinnenstein 16x16x14
58
2,5%
gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur
G3N
26
Ei 350/525
Rundbordstein r=5 cm
56
Winkelrandstein
70
33
2.50
27
2.50
340.0
00
356.4
04
0
20.00
Ei 350/525 B
in
Rinnenstein
178,72
500.00
34
4.30
G3N
400.000
380.000
n
vorh. L-Steinwand
Hochbordstein
184,95
85
184,87
MULFZG3N
n
dstei
elran
Wink
3%
Bodentaktiles
Leitsystem
DN 600 B
kel
Win
dstei
elran
e2
360.000
Wink
Achs
30
3%
28
MULFZG
3%
35
6.00
Rundbordstein
r=5 cm
Rinnenstein 16x16x14
cm
MULFZ
MULFZ
30
4.30 29
Winkelrandste
Winkelrandstein
480.00
15
2.00
Hochbordstein
70
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
178,75
MULFZG3N
460.00
Winkelrandstein
Winkelrandstein
Rampensteine
180,82
440.00
8
184,07
87.422 Achse 1
MULFZG3N
420.00
3.54
6.50
3%
23
MULFZG3N
5.00
G3N
dur
Abg
chb ese
ord nkte
Bor
e
ers dst
etz ein
en
e
55
Hochbordstein
T10
cm
DN 800 B
Rinnenstein 16x16x14
99
36
Bodentaktiles
Leitsystem
LFZ
MU
f
Hochbordstein
80.000
182,10
183,03
Ab
Ho ges
chb enk
ord te
e Bo
ers rds
etz tein
en
e
ch
Ho
182,19
MULFZG3N
Winkelrandstein
2,5%
50 2.00
22
185,11
8
30
Achs
0.000
185,25
183,89
4.30
3N
FZG
184,93
1.50
Regelquerschnitt D-D
siehe Plan E5
182,28
Rampensteine
e2
,15
70
MUL
dstein
Regelquerschnitt C-C
siehe Plan E5
185,28
178
lau
Ab
elran
185,42
H
h.
Wink
11.00
EF
vor
5.50
G3N
LFZ
MU
3%
Bodentaktiles
Leitsystem
MULFZG3N
MULFZG3N
183,29
182,61
Rinnenstein 16x16x14 cm
Bodentaktiles
Leitsystem
185,51
185,65
Gehweg
Gehweg
185,65
T10
185,67
Bodentaktiles
Leitsystem
Gehweg
184,79
Gehweg
und
Rad-
3.00
186,63
n
dstei
elran
dstei
n
186,55
180
00
Wink
187,92
182
8
3 Achs
68.52
68.37
e2
Winkelrandstein
188,00
60.0
3%
elran
3.00
Achse 1
Wink
3%
3%
ein
dst
ran
40.000
Blatt E3
0
.00
320
185,78
185,98
185,70
2.00
185,85
3.50
60.000
185,80
185,67
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
182,61
Rinnenstein 16x16x14 cm
T10
185,65
3%
Absperrpoller
185,51
Winkelrandstein
kel
Win
in
e
dst
ran
Regelquerschnitt C-C
siehe Plan E5
185,28
182,28
182,19
80.000
185,42
36
Rampensteine
184,93
22
23
Winkelrandstein
24
182,10
183,03
25
3.54
87.422 Achse 1
356
8
184,07
Winkelrandstein
420.00
6.50
185,11
185,25
183,89
3%
s
Ach 0
0
0.0
50 2.00
e2
8
30
Absperrpoller
3%
0
.00
340
0
5.5
0
0
11.
Bodentaktiles
Leitsystem
2,00 m Privatstreifen
185,65
183,21
Bodentaktiles
Leitsystem
Hochbordstein
30
2
ste
d
ran
400.000
se
380.000
Ach
kel
360.000
Win
70
35
4.30 29
6.00
30
34
4.30
70
3%
28
33
0
27
2.50
Hochbordstein
2.50
in
5.0
32
000
20.
26
31
vorh. L-Steinwan
d
kel
Win
3%
Hochbordstein
ein
dst
ran
Bodentaktiles
Leitsystem
gesehen:
Aachen, den
DEKONCEPTA
184,95
................................................
184,87
Nr.
gez.
gepr.
Datum
Absperrpoller
Rad-
und G
ehwe
g
184,79
40.0
00
3.00
DEKONCEPTA GmbH
Entwurfsplanung
186,63
in
3%
e
dst
ran
l
e
k
Win
tein
nds
000
ra
kel
Win
60.
0
3.0
188,00
186,55
Bebauungsplan Nr. 963
2
378
se
68.
Ach
523
68.
187,92
gez.:
Hennes D.
Lageplan 2
bearb.:
Heinrichs-Stalitza P.
gepr.:
1:250
Datum:
Oktober 2015
Format:
876 x 820
Proj.-Nr.:
87603
Blatt Nr.:
Index:
E3
_
C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E02_E04.dwg-E03 02.12.15-15:56
8
Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen Unterrichtung und
4
30
2
Lagebezug: ETRS89/UTM
260.000
.00
3%
Anschluss siehe Plan E4
280
3%
Gemarkung: Aachen, Flur 4
Vermessungsgrundlage:
Rinnenstein 16x16x14 cm
186,62
Gehweg
186,79
T10
3%
.40
4
0
.58
6
Ausbauanfang
Denkmalentwicklung
Baugrenze gepl. Bebauung
Abgrenzung Tiefgarage
Bodentaktiles
Leitsystem
6
5
3
4
5.20
5.20
5.20
9
8
10
11
7
186,66
184,57
Winkelrandstein
Winkelrandstein
184,49
2
179,98
Winkelrandstein
20.000
23.000
40.000
58.500
60.000
180,75
178.85NN
Neu
179,68
179,33
178,95 178,90
184,40
Absperrpoller
Detail Baumscheibe
siehe Plan E4
183,82
Winkelrandstein
183,20
vorh. Bebauung
ge
pl
181,50
Winkelrandstein
182,53
180,75
179,55
179,18
178,95
178,88
T10
17
3%
Achse mit Stationierung
8,
Gehweg
EFH 178,15
vo
bl
au
f
Gradientenhochpunkt
20.000
3%
Rinnenstein 16x16x14 cm
T10
5.12
gepl. Bebauung
rh
.A
3.50
186,38
bl
au
f
178,70
15
T10
Rad- und Gehweg
Gehweg
3%
178,83
.A
Regelquerschnitt A-A
siehe Plan E5
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
178,83
1
8
185,20
185,78
8
Winkelrandstein
186,58
181,03
50
16
17
3.00
3%
Achse 1
0.000
78.000
80.000
100.000
5.20
181,28
10.00
4.92
3%
5.20
181,50
Winkelrandstein
50
18
19
182,25
182,35
182,59
2.00
20
5.20
50
21
5.20
12
Winkelrandstein
3.00
10.00
4.92
5.20
13
14
183,03
50
5.20
Absperrpoller
5.20
183,25
183,61
2.00
30
15
184,25
179.35NN
Neu
1.92
Rampensteine
3.30
184,35
184,59
Winkelrandstein
5.20
3%
185,03
Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau
40.00
185,25
3%
185,35
185,78
Stromverteiler
Bodentaktiles
Leitsystem
8
50
Winkelrandstein
Fahrbahn, Asphalt
179.00NN
Neu
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
8 1.92
186,58
186,64
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
224.120
179.35NN
Neu
8
5.50
Baum
183,65
185,95
Gehweg
2,00 m Privatstreifen
Regelquerschnitt B-B
siehe Plan E5
183,56
186,10
EFH 178,15
Gemarkung: Aachen, Flur 4
Vermessungsgrundlage:
vo
rh
.A
40.000
bl
au
f
Lagebezug: ETRS89/UTM
Gehwe
g
183,29
186,58
185,35
185,78
185,25
185,03
184,59
Winkelrandstein
184,35
184,25
183,25
183,61
183,03
Winkelrandstein
182,59
0+000.000
20.000
23.000
40.000
60.000
58.500
78.000
Stromverteiler
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
Winkelrandstein
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
224.120
240.000
254.583
245.895
186,64
187,15
3N
86
Winkelrandstein
FZG
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
187,25
MUL
N
FZG3
MUL
182,35
182,25
Winkelrandstein
181,50
181,28
181,03
180,75
179,98
179,68
179,33
178,95 178,90
178,83
Rampensteine
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
15
MULFZG3N
14
13
12
6
5
4
3
2
1
Wink
elran
Achse 1
0.000
dstei
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
n
60.000
ZG3N
3.50
MULF
m
1,50 m
21
20
19
18
17
16
11
10
9
8
MULFZG3N
MULFZG3N
7
gep
186,66
l.
185,20
185,78
Winkelrandstein
184,57
183,82
184,49
183,20
Winkelrandstein
Winkelrandstein
182,53
178,83
178,70
Ab
lau
f
280.0
00
T10
Rinnenstein 16x16x14 cm
G3N
183,56
300.0
2,00 m Privatstreifen
Gehweg
MULFZG3N
00
186,10
G3N
3N
183,65
186,08
186,25
178
,15
EFH 178,15
MULFZ
FZG
186,38
185,95
178,88
MULFZ
MUL
186,22
178,95
20.000
186,38
186,53
179,18
Gehweg
T10
Rad- und Gehweg
G3N
Bodentaktiles
Leitsystem
186,46
185,80
179,55
190
186,62
Gehweg
LFZ
G3N
180,75
Bodentaktiles
Leitsystem
MU
186,79
LFZ
MU
181,50
184,40
T10
Bodentaktiles
Leitsystem
Winkelrandstein
186,58
MULFZG3N
187,02
Winkelrandstein
2.00
185,85
treifen
8,
15
n 1,50
17
260.000
Stand 08.10.2015
streife
Schutz
s
Winkelrandstein
Gestaltung Parkanlage
0+2
63.5
3%
Schutz
Achse 1
T10
T10
Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen Unterrichtung und
EFH 178,15
40.000
183,29
Winkelrandstein
320.0
Gehweg
Gehweg
Gehweg
T10
T10
Gehweg
Winkelrandstein
2,00 m Privatstreifen
Gehweg
Rinnenstein 16x16x14 cm
460.00
3N
480.00
Winkelrandstein
178,24
57
r=5 cm
Rinnenstein 16x16x14
58
Schutzstreifen
59
Rampensteine
MULFZG3N
cm
1,50 mB
500
DN
177,14
vorh. L-Steinwand
0+565.678
vorh. L-Steinwand
gepl. Ausfahrt
Tiefgarage
0+563.107
Schrammbord
560.00
Rampensteine
540.00
520.00
Bodentaktiles
Leitsystem
B
B
Rundbordstein
56
500.00
ZG3N
32
Ei 350/525
DN 600
Rinnenstein
178,72
gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur
33
27
87
00
340.0
00
356.4
26
Ei 350/525 B
in
Winkelrandste
Hochbordstein +
179,00
Winkelrandstein
G3N
34
MULF
MULFZ
35
29
28
Rundbordstein
r=5 cm
Rinnenstein 16x16x14
cm
Winkelrandstein
MULFZG
Hochbordstein
04
n
20.00
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
178,75
MULFZG3N
440.00
183,21
dstei
elran
31
vorh. L-Steinwand
n
184,95
85
184,87
MULFZG3N
DN 600 B
Hochbordstein
dstei
elran
Wink
Rinnenstein 16x16x14 cm
Rampensteine
180,82
420.00
Winkelrandstein
400.000
380.000
e2
360.000
Wink
Achs
184,79
und Gehweg
Rad186,63
n
dstei
Wink
186,55
188,00
180
00
dstein
elran
60.0
Wink
187,92
68.52
8
68.37
182
e2
3 Achs
2,00 m Privatstreifen
Winkelrandstein
87.422 Achse 1
MULFZG3N
30
au
f
A
Ho bge
ch se
bo nk
rd te
e Bo
er r
se ds
tz tei
en ne
Hochbordstein
Gehweg T10
DN 800 B
25
87.422 Achse 1
du
rc
h
gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur
Bodentaktiles
Leitsystem
3%
vorh. L-Steinwan
Studenten-Appartements
177,14
vorh. L-Steinwand
vorh. L-Steinwan
d
gesehen:
Aachen, den
DEKONCEPTA
0+565.678
31
Rampensteine
................................................
87
26
gepl. Ausfahrt
Tiefgarage
59
0+563.107
32
Schrammbord
5 cm
Rinnenstein 16x1
6x14 cm
Schutzstreifen 1,5 B
00 m
50
N
D
560.00
2.50
2.50
27
Rampensteine
Regelquerschnitt E-E
siehe Plan E5
33
178,24
58
540.00
3%
28
Winkelrandstein
57
2,5%
70
Winkelrandstein
Rundbordstein r=
56
520.00
34
4.30
Ei 350/525 B
in
dste
Winkelran
Rinnenstein
178,72
500.00
30
179,00
3%
6.00
Hochbordstein +
480.00
4.30 29
178,75
460.00
2
400.000
se
380.000
Ach
ein
dst
ran
Nr.
gez.
gepr.
Datum
d
DN 600 B
kel
Win
Hochbordstein
ein
dst
ran
184,95
DEKONCEPTA GmbH
Entwurfsplanung
Absperrpoller
Bebauungsplan Nr. 963
Rad-
und G
ehwe
g
184,79
40.0
00
85
184,87
gez.:
3.00
Lageplan 3
186,63
bearb.:
Heinrichs-Stalitza P.
gepr.:
in
186,55
000
60.
0
3.0
188,00
ste
3%
Win
d
ran
k el
Hennes D.
1:250
Datum:
Oktober 2015
Format:
1110 x 674
Proj.-Nr.:
87603
Blatt Nr.:
Index:
E4
_
C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E02_E04.dwg-E04 02.12.15-15:57
360.000
kel
Win
70
Rundbordstein
r=5 cm
Rinnenstein 16x1
6x14 cm
15
2.00
Hochbordstein
35
Bodentaktiles
Leitsystem
Bodentaktiles
Leitsystem
Winkelrandstein
16
183,21
Winkelrandstein
6.00
Winkelrandstein
440.00
8
184,07
Rampensteine
180,82
420.00
3%
cm
DN 800 B
Rinnenstein 16x16x14
99
3N
FZG
Winkelrandstein
20
Hochbordstein
36
25
0
G3N
Bodentaktiles
Leitsystem
99
24
Hochbordstein
Anschluss siehe Plan E3
1.50
182,19
MULFZG3N
MULFZG3N
MULFZG3N
MUL
24
Hochbordstein
LFZ
MU
1.50
0
5 .0
Bodentaktiles
Leitsystem
23
MULFZG3N
Bodentaktiles
Leitsystem
17
,15
80.000
182,10
183,03
178
55
23
30
3%
22
185,11
elran
Rinnenstein 16x1
6x14 cm
Bodentaktiles
Leitsystem
000
20.
Winkelrandstein
H
55
184,93
184,07
vo
rh
.A
bl
4.30
183,03
3.54
6.50
185,11
185,25
EF
182,28
Rampensteine
183,89
e2
Achs
0.000
185,25
EF
40.000
36
182,10
185,28
Blatt E3
2,5%
22
50 2.00
184,93
8
30
2
se
Ach 0
0
0.0
185,42
Bodentaktiles
Leitsystem
5
182,19
Rampensteine
Winkelrandstein
11.0
8,
1
80.000
183,89
G3N
LFZ
MU 0
Regelquerschnitt D-D
siehe Plan E5
182,28
182,61
185,51
n
185,28
Bodentaktiles
Leitsystem
H
70
Regelquerschnitt C-C
siehe Plan E5
60.000
185,80
dstei
Bodentaktiles
Leitsystem
185,85
185,65
185,65
elran
185,51
,15
185,70
185,67
Bodentaktiles
Leitsystem
Wink
Absperrpoller
178
185,78
185,98
5.50
3%
3N
182,61
FZG
T10
n
MUL
dstei
Bodentaktiles
Leitsystem
Achse 1
T10
elran
T10
Wink
G3N
LFZ
MU
Detail A
M 1:25
55
21
15
20
30
4
10
8
C12/15
22
Detail B
M 1:25
Regelquerschnitt C-C
10.00
5.50
6.50
2.00
1.92
8
30
Rinne
Schutzstreifen
5.12
8
8
Rinne
30
Rinne
50
2.00
3.54
Muldenrinne als Fertigteil
8
Schutzstreifen
Achse
21
C12/15
55
50
Betonsteinpflaster 20/10/10,
Farbe grau
10
4.92
50
4
50
Regelquerschnitt B-B
20
8
Regelquerschnitt A-A
Achse
Muldenrinne
Winkelrandstein
8 cm
Detail B
3.0%
Muldenrinne
3.0%
0,00
Detail A
+0,10
Muldenrinne
Bordstein T10
2.00
Winkelrandstein
8 cm
Winkelrandstein
8 cm
15
1.70
8
15
Betonsteinpflaster 20/10/10,
Farbe anthrazit
Hochbordstein
H15x30 (A4)
Oberbau Belastungsklasse 1,8
Oberbau Belastungsklasse 1,8
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
21 cm Frostschutzschicht 0/45
21 cm Frostschutzschicht 0/45
55 cm Gesamtaufbau
55 cm Gesamtaufbau
30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm
30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm
Oberbau Belastungsklasse 1,8
10 cm Betonsteinpflaster 40/20/10, Farbe anthrazit
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
21 cm Frostschutzschicht 0/45
55 cm Gesamtaufbau
30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm
12.84
4.30
16
Oberbau Belastungsklasse 1,8
Oberbau Belastungsklasse 1,8
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
21 cm Frostschutzschicht 0/45
21 cm Frostschutzschicht 0/45
55 cm Gesamtaufbau
55 cm Gesamtaufbau
30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm
30-50 cm Bodenverbesserung Grobschlag 60/150 cm
Detail Baumscheibe
Regelquerschnitt E-E
Regelquerschnitt D-D
15
3.0%
0,00
3.0%
Winkelrandstein
8 cm
15
+0,15
Winkelrandstein
8 cm
gesehen:
Aachen, den
DEKONCEPTA
7.38
5.84
Fahrbahn
1615
2.00
8
6.50
30
50
8
Gehweg
Fahrbahn
Schutzstreifen
50
................................................
Muldenrinne
Achse
Nr.
Vorbau Kloster
Rinnenstein
16x16x14 cm
Rundbordstein
r=5 cm
3.0%
2.5%
Fahrbahn
Winkelrandstein
8 cm
3.0%
Muldenrinne
3.0%
Winkelrandstein
8 cm
DEKONCEPTA GmbH
3.00
3.0%
65
1.70
H15x30, Innenradius 0,50 m
65
55 cm Gesamtaufbau
24 cm Frostschutzschicht 0/45
55 cm Gesamtaufbau
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
21 cm Frostschutzschicht 0/45
21 cm Frostschutzschicht 0/45
55 cm Gesamtaufbau
2.00
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe grau
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
Hochbordstein
H15x30 (A4)
Bebauungsplan Nr. 963
gez.:
Schutzstreifen
55 cm Gesamtaufbau
Winkelrandstein
Hennes D.
50
21 cm Frostschutzschicht 0/45
4 cm Asphaltdeckschicht AC11-DN
12 cm Asphalttragschicht AC 32-TN
15 cm Schottertragschicht 0/32
Oberbau Belastungsklasse 1,8
8
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10, Farbe anthrazit
4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
Vlies
20
Oberbau Belastungsklasse 1,8
15
Oberbau Belastungsklasse 1,8
1.70
Oberbau Belastungsklasse 1,8
Regelquerschnitte
und Details
bearb.:
Heinrichs-Stalitza P.
gepr.:
1:50/25
Datum:
Oktober 2015
Format:
1086 x 482
Proj.-Nr.:
87603
Blatt Nr.:
Index:
E5
_
C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5264\87603-E05.dwg-E05 02.12.15-15:27
65
15
Entwurfsplanung
2.00
Parkanlage
Datum
2.92
Rinnenstein
16x16x14 cm
gepr.
3.0%
Hochbordstein
H15x30
gez.