Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
156051.pdf
Größe
7,8 MB
Erstellt
15.12.15, 12:00
Aktualisiert
28.05.18, 08:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0080/WP17
öffentlich
15.12.2015
FB 36/20, Frau Roß-Kark
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße /
Am Guten Hirten im Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier: Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
12.01.2016
AUK
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt - und Klimaschutz nimmt die Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum
B-Plan Nr.963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – zur Kenntnis und empfiehlt dem
Planungsausschuss die Integration dieser Stellungnahme in die Begründung zum Bebauungsplan.
Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz beschließt den Grünordnungsplan zum B-Plan Nr.963 –
Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung und empfiehlt
diesen als Anlage in den Durchführungsvertrag zu übernehmen.
In Vertretung
Wingenfeld
(Stadtbaurat)
Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2015
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
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0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
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0
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0
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Abschreibungen
0
0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2015
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Für das Gebiet zwischen Süsterfeldstraße und Bahnlinie – Am Guten Hirten - wurde im Jahr 2014 ein
Landeswettbewerb mit dem Schwerpunktthema Wohnen durchgeführt, dessen Ergebnis nun
umgesetzt werden soll. Hierzu soll für das o.g. Plangebiet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Gemäß § 13 a BauGB besteht keine Pflicht zur Durchführung einer formalen Umweltprüfung. Ebenso
entfällt die Eingriffs-Ausgleichsregelung nebst landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
Lediglich die Baumschutzsatzung ist weiter anzuwenden.
Der Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung entbindet aber nicht von der Notwendigkeit, die von
der Planung berührten Umweltbelange nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht
gegeneinander abzuwägen. Dies bedeutet, dass statt eines formalen Umweltberichtes eine
Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu berücksichtigenden Maßnahmen
hervorgehen.
Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan 963 Süsterfeldstraße / Guter Hirte-in der Fassung vom 04.12.2105 wurde vom Büro RaumPlan aus
Aachen im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt.
Die wesentlichen Themen zu den Umweltbelangen sowie die Einarbeitung der Aussagen aus den
Gutachten zum Lärmschutz und Artenschutz fanden im angemessenen Maße Eingang in diese
Stellungnahme. Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen wird seitens des Fachbereiches Umwelt
grundsätzlich nachvollzogen.
Die Hauptaussagen zu den Umweltbelangen sind:
Thema Lärm
Im nördlichen Bereich des Plangebietes werden durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße
die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten, so dass hier passive
Schallschutzmaßnahmen notwendig werden.
→ Festsetzung von Lärmpegelbereichen im B-Plan
Der Freizeitlärm des Bendplatzes führt in der Nachtzeit im östlichen Teil des Plangebietes zu
Überschreitungen der einzuhaltenden Lärmwerte. Hier müssen zukünftig bei geplanten
Veranstaltungen in der Nachtzeit im Rahmen der Genehmigung verstärkt die lärmtechnischen
Belange berücksichtigt werden.
Die erheblichen Pegelüberschreitungen des Bahnlärms werden durch den im südlichen
Plangebiet vorgesehenen Gebäude- Schallschutzriegel und dem östlichen Gebäuderiegel der
Kita soweit gemindert, dass im übrigen Gebiet keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen
notwendig werden.
Voraussetzung ist, dass die Gebäude zur Bahn hin als erstes errichtet werden.
→ Festsetzung Reihenfolge der Realisierungsabschnitte im B-Plan.
Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2015
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Biologische Vielfalt
Das Plangebiet umfasst in großen Teilen ökologisch wertvolle Grünstrukturen, wie z.B. alte
Obstbaumwiesen, einen Gehölzsaum zur Siedlung Süsterau und eine größere Brach- und
Grünfläche. Das Gelände des alten Klosterfriedhofes weist einen alten Baumbestand auf.
Diese wertvollen Gehölzstrukturen, bieten Lebensraum u.a. für diverse Vogelarten.
Die vorhanden Grün- und Gehölzflächen können in Anbetracht der geplanten, dichten
Bebauung nicht erhalten werden.
Artenschutz
Laut vorliegendem Artenschutzgutachten wurden innerhalb des Plangebietes Turmfalken
nachgewiesen, deren Brutplatz im nahe gelegenen Klostergebäude (außerhalb des
Plangebietes) aufzufinden ist. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen des Turmfalken zu
vermeiden. Deswegen soll innerhalb des abzuschließenden Durchführungsvertrages geregelt
werden, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen dürfen. Vor
Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch ein geeignetes
Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich Brutplatzes des
Turmfalken erforderlich werden.
Potentielle Quartiere für Fledermäuse im älteren Baumbestand sind vor der Fällung zu
identifizieren und auf überwinternde Fledermäuse zu untersuchen.
Durch die zukünftige Bebauung gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht
planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen
Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint.
Bodenschutz
Innerhalb des Plangebiets befinden sich zwei Altablagerungen, die gutachterlich untersucht
wurden (Kramm Ing., 10/2015). Im Ergebnis ist eine Fläche unbedenklich, für die andere ist
ein Sanierungskonzept erforderlich.
Wasser / Entwässerung
Aufgrund der Bodenverhältnisse wird auf eine Versickerung des Niederschlagwassers
verzichtet. Es soll gemeinsam mit dem Schmutzwasser in den vorhandenen
Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet werden. Zur Gewährleistung des
Hochwasserschutzes ist eine Rückhaltung innerhalb des Kanalnetzes erforderlich. Diese
Rückhaltung wird im Bereich der neuen Planstraße sowie in der Borchersstraße geschaffen.
Klimaschutz
Durch eine weitgehende Versiegelung entfallen künftig Grünflächen, die bislang als
Kaltluftentstehungsflächen dienten. Um diese negativen Auswirkungen zu kompensieren,
sollen alle Flachdächer und mit Erdreich überdeckte Tiefgaragen begrünt werden.
→ Festsetzung im B-Plan.
Die Durchlüftung des Plangebietes wird zwar durch die geplante Lärmschutzbebauung
eingeschränkt, aber die Belange des Lärmschutzes werden in diesem Fall höher gewichtet als
die Verbesserung der Durchlüftung.
Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2015
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Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren
Geruchsemissionen deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen, die im Rahmen
der Campus West Planung gutachterlich untersucht wurden, liegen jedoch unterhalb der 10 %
Grenze der vertretbaren Jahresstunden und wurden als tolerierbar eingestuft.
Frei-/Grünflächen
Mit der vorliegenden Planung verliert der Freiraum die letzte zusammenhängende Grünfläche
zwischen Roermonder Str.,Toledoring und dem Bahngelände. Für zukünftige Entwicklungen bedeutet
dies die Erfordernis, eine entsprechende Durchgrünung zu berücksichtigen.
Zu dem Bebauungsplan wurden ein Baumbilanzplan und ein Grünordnungsplan erstellt. Des Weiteren
werden in dem Vorhaben und Erschließungsplan Aussagen zur Freiraumplanung dargestellt. Der
Vorhabenträger hat das Büro 3+ Freiraumplaner mit der Planung der Grün- und Spielflächen
beauftragt.
Im Plangebiet sollen zwei öffentliche Grünflächen mit Spielplätzen entstehen, die vom Vorhabenträger
hergestellt werden. Aus dem vorangegangenen Wettbewerb bestand die Anforderung, dass je
(familiengerechter) Wohneinheit 20 m² öffentliche Kinderspielfläche anzulegen sind sowie zusätzlich
10 m² öffentliche Grünfläche (insgesamt 30 m² Freiraumfläche).
Das Projekt sieht insgesamt 294 Wohneinheiten, davon 174 für Familien geeignete Wohnungen vor.
Würden die zuvor genannten Bedingungen eingehalten, müssten
•
174 WE x 30 m² = 5220 m² öffentliche Grünfläche geschaffen werden, davon
•
174 WE x 20 m² = 3480 m² als Kinderspielplatz und
•
174 WE x 10 m² = 1740 m² als Parkanlage.
Der aktuelle Entwurf sieht jedoch nur insgesamt 3930 m² öffentliche Grünfläche vor (Dreiecksplatz:
974 m², Klosterpark: 2958 m²). Dies bedeutet, ein Defizit von ca. 1300 m² Freiraumfläche.
Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Defizit aber hinnehmbar, da der gesamte Bereich um den
Dreiecksplatz in einer Größe von ca. 1900 m² durch Poller für den Durchgangsverkehr zu sperren ist.
Dadurch entsteht ein Platzraum, der zwar nicht vollständig begrünt ist, aber für die Anwohner als
Stadtteilplatz bzw. für Kinder als Spiel- und Bewegungsfläche gut nutzbar ist.
Auf dem „Dreiecksplatz“ und im sogenannten „Klosterpark“ sind größere Rasenflächen bzw.
baumbestandene Platzflächen vorgesehen, die eine altersübergreifende Nutzung ermöglichen.
Somit werden die Freiraumflächen für das Plangebiet selber als ausreichend bewertet.
Die hier geplanten Grünflächen unterliegen gleichzeitig einem erweiterten Nutzungsdruck durch die
Anwohner der zukünftig angrenzenden vorgesehenen Bauvorhaben (Mehrfamilienhaus an der
Süsterfeldstraße, Erweiterung und Umbau des Klosters „Guter Hirte“ und Studentenwohnheim auf
dem RWTH-Gelände), was in dieser Bilanz jedoch nicht berücksichtigt ist.
Tiefgaragenflächen sollen mit 50 cm Erdreich überdeckt werden, Privatgärten gärtnerisch angelegt
werden. Weitere Versiegelungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Baumschutz
In dem Plangebiet entfallen bei Umsetzung bis auf wenige Ausnahmen so gut wie alle Bäume.
Von den insgesamt ca. 385 wegfallenden Bäumen fallen 75 Bäume unter die
Baumschutzsatzung. Nur diese wegfallenden Bäume über 80 cm Stammumfang sind im
Rahmen der Baumschutzsatzung auszugleichen.
Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2015
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Die Ersatzpflanzung soll vorrangging innerhalb des Plangebietes erfolgen. Nach
Baumschutzsatzung werden 9 Bäume (Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm, m.B.) im
öffentlichen Straßenraum, 39 Bäume (Hochstamm, Stammumfang von 25-30cm, m.B, Ersatz
2:1) in den öffentlichen Grünflächen und 45 Bäume (Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm,
m.B.) auf den privaten Flächen außerhalb der Tiefgaragenflächen vorgesehen.
Im östlichen Bereich des Plangebietes wird eine Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,10
m zum Erhalt festgesetzt. Eine Zeder mit einem Stammumfang von 2,10 m innerhalb der
nordöstlich gelegenen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung integriert.
Die Baumbilanz, die Ersatzpflanzungen, sowie die Freiraumplanung für das gesamte Plangebiet sind
im Baumbilanzplan, im Grünordnungsplan sowie im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt.
Die Pläne wurden mit dem Fachbereich Umwelt, Abteilung Umweltvorsorgeplanung und Grünplanung,
und mit dem Baumschutz abgestimmt.
Zur Sicherung der Umsetzung der Maßnahmen zu den Umweltbelangen wird vor Satzungsbeschluss
zwischen dem Investor und der Stadt Aachen ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens u.a. zu
folgenden Maßnahmen:
•
Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
•
Umsetzung der Grünflächenplanung (Grünordnungsplan)
•
Umsetzung der Kinderspielplätze
•
Anpflanzung von Bäumen in Verkehrs- und öffentlichen Grünflächen
•
Anpflanzung von Bäumen im Bereich der privaten Grundstücke, gärtnerische Anlage der
privaten Freiräume mit einem Mindestmaß an Versiegelung, Aussagen zu Einfriedungen etc.
•
Untersuchung der Bäume vor Rodung auf mögliche Fledermausquartiere.
•
Verzicht auf Rodungsarbeiten während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken, Monitoring
•
Sanierungskonzept bezüglich der Altlastenfläche, Abdeckung mit 35 cm unbelastetem
Bodenmaterial im Bereich der Altlastenfläche AA 9735
Für die öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätze fallen für die Stadt Aachen nach der
Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege (3 Jahre) zusätzliche Kosten für die Pflege und
Unterhaltung von rd. 14.000 € pro Jahr an. Für das Verkehrsgrün fallen rd. 500 € pro Jahr an.
Anlage/n:
Anl.1_Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Anl.2_Luftbild
Anl.3_Rechtsplan
Anl.4_Vorhaben und Erschließungsplan
Anl.5_Baumbilanzplan,
Anl.6_Grünordnungsplan Bestand,
Anl.7_Grünordnungsplan Planung
Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2015
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Umweltbelange in der Begründung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Lärmschutz und Erschütterungen ............................................................................................................................ 3
2.
Biologische Vielfalt..................................................................................................................................................... 6
3.
Artenschutz ................................................................................................................................................................. 6
4.
Bodenschutz ............................................................................................................................................................... 7
5.
Wasserschutz.............................................................................................................................................................. 8
6.
Klimaschutz................................................................................................................................................................. 8
7.
Schutz der Kulturgüter ............................................................................................................................................... 9
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
1. Lärmschutz und Erschütterungen
Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen
vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen
Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, den
Gewerbelärm der nordöstlich gelegenen Gewerbebetriebe Lambertz / Lindt & Sprüngli und durch den
Betriebshof der RWTH, den Freizeitlärm ausgelöst durch den ca. 650 m entfernt liegenden Bendplatz sowie
durch den Sportlärm der ca. 450 m nördlich gelegenen Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren wurde
das geplante Studentenwohnheim Süsterfeldstraße 83a in die Lärmbetrachtung einbezogen. Zur Beurteilung der
vorgenannten Schallimmissionen wurde das Schalltechnische Gutachten SI 15/273/11 des Büros SWA Schallund Wärmemessstelle Aachen, 20. November 2015 erstellt.
Der Schienenverkehrslärm auf der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wurde durch das Büro KadanskySommer, Alsdorf, Oktober 2015 gesondert begutachtet.
Straßenverkehrslärm
Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West
zugrunde. Dementsprechend ist mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h und einem LKW-Anteil von 5 %
tags und 3 % nachts zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet wird, unter Berücksichtigung
der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die geplanten
Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h mit einem LKW-Anteil von 3 % tags und 0,5 %
nachts angenommen.
Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte der
DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar sind,
werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohnund Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen Gebäude im nordöstlichen
Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.
Gewerbelärm / Tiefgarage Studentenwohnheim
Die relevanten Lärmquellen der beiden maßgeblichen Gewerbebetriebe der Süßwarenindustrie sind durch die
eigenen Bürogebäude zum Plangebiet abgeschirmt. Für die beiden Betriebe werden als Grundlage der
Berechnungen flächenbezogene Schallleistungspegel LWA jeweils mit 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts
zugrunde gelegt. Die übrigen vorhandenen Gewerbebetriebe sind lärmtechnisch als absolut untergeordnet
einzustufen und bei der Berechnung zu vernachlässigen. Das Gelände der RWTH grenzt unmittelbar nach Osten
an das Plangebiet an. Hier befinden sich ein Dezernatsgebäude und der Fahrdienst der Hochschule mit einer
zentralen Fahrzeughalle. Zudem wurde hier eine Streusalzsiloanlage errichtet. Der Winterdienst wurde gemäß
Baugenehmigung auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Für die Mitarbeiter werden ca. 90 PkwStellplätze bereitgestellt, die von Osten aus erschlossen werden. Östlich des Plangebietes wird auf dem
Flurstück 166 ein Studentenheim errichtet. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit offenen Rampen vor der
Südost- und der Nordostfassade des Gebäudes geplant.
Für die Bewertung der vorgenannten Lärmeinwirkungen wird die TA-Lärm 98 als allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Für das Allgemeine Wohngebiet wird
zur Tagzeit von einem Immissionsrichtwert von 55 dB(A) und zur Nachtzeit von 40 dB(A) ausgegangen. Für
insgesamt 11 repräsentativ ausgewählte Aufpunkte im Plangebiet wurden Einzelpunktberechnungen
durchgeführt. Den Berechnungsergebnissen zufolge verursachen die umliegenden Gewerbeanlagen keine
Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 und der Immissionsrichtwerte nach
TA-Lärm 98. Diese Aussage berücksichtigt die vorgenannten Tiefgaragenrampen und den oberirdischen
Parkplatz des Studentenwohnheims. Dabei wurden besondere Geräuschspitzen, die die Immissionsrichtwerte
zur Tagzeit um mehr als 30 dB(a) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht bewertet.
Freizeitlärm
Für den Bereich des Bendplatzes wurde ebenfalls ein flächenbezogener Schallleistungspegel mit 65 dB (A) tags
und nachts festgelegt. Die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche sind grundsätzlich nach den Vorgaben
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
der TA-Lärm zu beurteilen. Im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen sind die Ergebnisse nach
den im Runderlass MUNLV NRW vom 23. Oktober 2006 festgesetzten Immissionswerten zu beurteilen.
Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen wird die Aussage getroffen, dass an allen Tagen zur Tagzeit
sowohl der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 wie auch die Immissionsrichtwerte außerhalb und
innerhalb der Ruhezeiten entsprechend dem Runderlass vom 23. Oktober 2006 eingehalten werden. Dagegen
wird in den Nachtstunden im östlichen und südöstlichen Planbereich in Teilabschnitten der Immissionsrichtwert
von 40 dB(A) an den zum Bendplatz ausgerichteten Fassaden um bis zu 4 dB(A) überschritten. Aus
Gutachtersicht schließt die Überschreitung des Richtwertes aber gesundes Wohnen nicht aus, weil der Richtwert
zur Nachtzeit von 45 dB(A) für eine Mischgebietsnutzung eingehalten wird. Ursächlich für die
Richtwertüberschreitung ist die Lästigkeit der Störgeräusche. Dies wurde bereits im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens zur Gesamtentwicklung des Campus-West festgestellt. In diesem Zusammenhang wird
derzeit geprüft, ob und welche lärmtechnischen Regelungen hinsichtlich der Lautsprecherausrichtungen
umsetzbar sind.
Sportlärm
Die Auswirkungen der Schießsportanlage auf das Plangebiet wurde durch die Anwendung eines bewerteten
Anlagen-Schallleistungspegels LWA,R von 130 dB(A) bestimmt.
Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass zur Tagzeit
außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) entsprechend der
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterschritten wird. Dagegen muss innerhalb der Ruhezeit
von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit einer Belastung oberhalb des Richtwertes von 50 dB(A) an den zum
Schießstand hin ausgerichteten Fassaden der Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 gerechnet werden. Das
Maß der festgestellten Richtwertüberschreitung innerhalb der Ruhezeit beträgt bis zu 5 dB(A). Aus
Gutachtersicht schließt die ermittelte Überschreitung aber gesundes Wohnen nicht aus, da innerhalb und
außerhalb der Ruhezeiten der Orientierungswert von tags 55 dB(A) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 eingehalten
wird.
Bahnlärm
Als relevante Schallquellen wurden die Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn als
Linienschallquellen unter annähernder Berücksichtigung der Gradiente und der die Schienen begleitenden
Topographie auf der Grundlage der Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht. Hierbei wurden die
Lagepläne der Deutschen Bahn zur genauen Definition der Lage der Gleisachsen ergänzend hinzugezogen.
Die von den Schallquellen ausgehenden Schallleistungen ergeben sich bei Eisenbahnstrecken aus den
Zugzahlen, den Zugarten (Traktionsart und Fahrzeugkategorien), den Zuglängen (Anzahl Achsen), den
Zuggeschwindigkeiten, der Gleisbauart und weiteren Emissionsparametern, die in dem Berechnungsverfahren
nach Schall 03 definiert sind.
Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit 22.00
Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet. Die Berechnung der Immissionen aus den Schienenverkehrsgeräuschen
im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in der Schall 03 für den Schienenverkehrslärm. Mit Hilfe
der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen werden die Schallquellen unter
Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die
Immissionssteilpegel aus den einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und
Normen angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen
Summe der Teilpegel der Abschnitte gebildet.
Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse, reflektierende
und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die Basishöhen für die
Berechnungen der Isophonenlärmkarten wurden im Verlauf des anstehenden Geländes gemäß den Höhendaten
des Landesvermessungsamtes NRW zum Bestand angenommen. Das Modell wurde im Bereich des
Plangebietes auf der Grundlage städtebaulicher Gestaltungsentwürfe, Schnittzeichnungen und sonstigen
Höhenangaben (z.B. EFH Plangebäude, Geländemodellierungen usw.) weitergehend konkretisiert. Aus der
flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) mit vergleichsweise hoher
Genauigkeit abgeleitet werden.
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
Für den südlichen Plangebietsrand wurde daher von vorne herein bei den schalltechnischen Berechnungen ein
Hauptaugenmerk gelegt, wie lang und hoch die Gebäudekubaturen möglichst sein sollten, damit nach Norden für
die weiteren Bauflächen ein möglichst hoher aktiver Schall-schutz zur Minderung der Immissionen gewährleistet
werden kann. Hierbei waren die im Landes-wettbewerb aufgezeigten Minderungspotentiale durch eine ‚fiktive‘
Abschirmeinrichtung von ca. 11 m zu berücksichtigen.
Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten auf Grundlage der aktuellen Schall 03, die ein neues
Berechnungsverfahren mit der am 18.12.2014 beschlossenen Änderung der 16. BImSchV in der Anlage 2 zu § 4
verbindlich eingeführt hat. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift begründet sich überwiegend in der
Berücksichtigung eines grundlegend geänderten, dem Stand der Technik entsprechenden Rechenverfahrens
sowie dem Entfall des so genannten Schienenbonus, für den in der Vergangenheit ein pauschaler Abschlag von
5 dB (A) bei der Bildung von Beurteilungspegeln berücksichtigt wurde.
Eine große Rolle bei der Geräuschentwicklung von Güterzügen spielt der Scheibenbremsanteil,
emissionsträchtigere Fahrzeuge mit älteren Grauguss-Klotzbremsen befinden sich seit Jahren in der Umrüstung.
Das ursprüngliche Rechenverfahren der Schall 03 wurde durch eine frequenzabhängige Berechnung ersetzt, die
nunmehr auch höher gelegene Geräuschquellen (Lüfter, Strom-abnehmer) sowie auch tieffrequentere
Geräusche (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) berücksichtigt. Darüber hinaus werden eine Vielzahl
fahrzeugspezifischer Kennwerte für Triebwagen und unterschiedliche Güterwagen in die Berechnungen
eingestellt. Mit dem neuen Rechenverfahren ist die Einführung des Schallleistungspegels als Ausgangswert
verbunden; dieser tritt an die Stelle des Emissionspegels der alten Schall 03 (1990).
Durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen Gebäude-Schallschutzriegel mit den im Bebauungsplan
festgesetzten Mindesthöhen können insbesondere im nördlich angrenzenden Plangebiet, auch bedingt durch die
günstigen topographischen Verhältnisse und der Minimierung des seitlichen Schalleinfalls durch das höher
gelegene Gelände im Bereich Süsterau und dem östlichen Gebäuderiegel der KiTa deutliche Pegelminderungen
erreicht werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt, dass die
vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die weiteren Gebäude innerhalb der
WA1, WA2, WA5 und WA6 eine Gebietsverträglichkeit besteht.
Für die Gebäude selbst werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Damit soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und
Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden.
Hierzu werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sonstigen
Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende
Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung schutzbedürftiger
Räume sowie u.U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung
einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst zu den zur Schallquelle
abgewandten Hausseiten vorgesehen werden. Alternativ bieten sich für Schlafräume lüftungstechnische Anlagen
an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr liefern und einen störungsfreien Schlaf
ermöglichen.
Von den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im
Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, das - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der
Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt als durch den Lärmpegelbereich
definiert. Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die Fenster und
Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung
der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen
dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für
Rolladenkästen.
Für das Plangebiet wurden gemäß dem schalltechnischen Maßnahmenplan die Lärmpegelbereichsklassen II bis
V zum Schutz vor den Verkehrsgeräuschimmissionen festgestellt. Es bleibt hierbei anzumerken, dass nach dem
Stand der Bautechnik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven Schutzmaßnahmen, die
dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der Dimensionierung baulicher
Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch den Einbau
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
geeigneter
Wärmeschutzfenster,
die
die
vorgeschriebenen
Energieeinsparversordnung (EnEV) einhalten, gesichert ist.
Anforderungen
der
aktuellen
Erschütterungen
Aufgrund der Nähe zu den Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn sind durch die Bahnstrecke
hervorgerufene Erschütterungen nicht ausgeschlossen. Aufgrund der hochtragfähigen Böden ist jedoch davon
auszugehen, dass lediglich eine geringe Schwingungsübertragung erfolgt. Aus der Nachbarschaft sind keine
Probleme bezüglich Erschütterungen bekannt. Die Erschütterungen werden über den Boden auf die Fundamente
der geplanten Gebäude und von hier über die Mauern auf die Wohnräume übertragen. In den Wohnräumen
können sich die Erschütterungen als störende Vibrationen und als Dröhnen manifestieren. Die Ermittlung der
Erschütterungssituation setzt jedoch detaillierte Kenntnisse der geplanten Fundamente und der
Deckenkonstruktion voraus, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bauleitplanung nicht vorliegen. Deshalb soll im
Rahmen des Durchführungsvertrages darauf hingewiesen werden, dass in der statischen Berechnung der
Gebäude eventuelle Erschütterungen durch die benachbarten Bahnstrecken zu berücksichtigen sind.
2. Biologische Vielfalt
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als vor der
planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht
erforderlich. Die Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf Boden, Natur und Landschaft sind im Rahmen der
Begründung darzustellen.
Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten
Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten
des Plangebietes mit zum Teil älteren Baumbestand.
Der Baumbestand wurde vermessungstechnisch detailliert kartiert. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt
Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Die Rotbuche mit einem
Stammumfang von 3,10 m an der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird zusätzlich durch die Festsetzung
zur Erhaltung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung
integriert. Somit entfallen insgesamt 73 geschützte Bäume durch die Realisierung des städtebaulichen
Konzeptes entsprechend der Wettbewerbsauszeichnung. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und
größer als 2 m sind insgesamt 132 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen
auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf den beiden
Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm bis 30 cm gepflanzt werden. Weitere 9
Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den
Privatgrundstücken insgesamt weitere 45 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sind insgesamt 820 laufende
Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen.
Die nicht überbauten Tiefgaragen sollen gemäß textlicher Festsetzung in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich
überdeckt und bis auf Zuwegungen und Terrassen begrünt werden.
Die Umsetzung der Grünflächenplanung und die Pflanzung aller vorgenannten Bäume und Hecken werden
innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt.
3. Artenschutz
Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg,
November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der
Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung
Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August
2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der
Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter
Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen
ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen
der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch
nachts durchzuführen.
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte
TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten
bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten.
Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für
Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des
Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlenbewohnende
Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum
von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der
Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und
Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die
Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann.
Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt.
Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass
keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder
langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in
Frage. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen zu vermeiden. Deswegen soll innerhalb des
Durchführungsvertrages geregelt werden, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit
erfolgen dürfen. Vor Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch ein geeignetes
Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich des Turmfalken erforderlich werden.
Aus der Artenschutzprüfung ergibt sich somit, dass es drei Konfliktbereiche gibt: Erstens ist der nachweisliche
Brutplatz des Turmfalken zu erhalten oder gleichwertig zu ersetzen, zweitens sind potentielle Quartiere für
Fledermäuse im älteren Baumbestand vor der Fällung zu identifizieren und auf überwinternde Fledermäuse zu
untersuchen und drittens gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht-planungsrelevanter, aber geschützter
Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Der
Beginn der Rodungsarbeiten darf nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken erfolgen (Anfang
März bis Ende Juni). Um festzustellen, ob der Turmfalke standorttreu geblieben ist, sollte von Beginn der
Realisierungsarbeiten und erneut ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein Monitoring festgestellt werden,
ob kompensierende Maßnahmen erforderlich sind. Über die vorliegenden Untersuchungen hinaus wird kein
Bedarf für weitergehende Untersuchungen gesehen. In der Art-für-Art-Betrachtung kann ausgeschlossen
werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen
im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der geschilderten Situation
des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch steht.
4. Bodenschutz
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des
Bodens zu berücksichtigen. Es ist zur prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet
gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam
umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) besonders
zu schützen.
Südlich bzw. südöstlich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ befinden sich auf dem Flurstück 146 die Eintragungen
von zwei Altlastenverdachtsflächen. Hierbei handelt es sich um die beiden Altablagerungen AA 9750 und AA
9735. Auf beiden Altablagerungen wurden 2010 orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Mit
Ausnahme der Parameter Blei und Benzoapyren waren alle Parameter unauffällig und zeigten keine
Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen bzw. Wohnen.
In den untersuchten Bodenproben der Fläche AA 9750 wurden keine Prüfwertüberschreitungen ermittelt. Somit
kann hier der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen eine
geplante zukünftige Wohnnutzung keine Bedenken.
Im Bereich der Fläche AA 9735 überschreiten Blei und Benzoapyren den Prüfwert für Kinderspielflächen und Blei
den Prüfwert für Wohngebiete. Somit sind im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung Maßnahmen zu ergreifen.
Der Oberboden im Bereich von Spielflächen soll mit unbelastetem Bodenmaterial in mindestens 35 cm Höhe
abgedeckt werden. Wenn der belastete Oberboden nicht vollständig abgetragen wird, ist zusätzlich eine
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
Grabesperre einzubauen. Da verschiedene Varianten möglich sind, ist ein Sanierungskonzept zu erstellen und
mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Das Konzept soll Bestandteil des Durchführungsvertrages
werden. Da die Maßnahmen im Bereich der Vorhaben liegen, die aus Lärmschutzgründen zuerst zu realisieren
sind, wird auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB verzichtet. Innerhalb des
Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen.
Des Weiteren sind Minderungsmaßnahmen zum Bodenschutz bei der späteren Bauausführung zu beachten. Auf
diese Maßnahmen wird innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen.
5. Wasserschutz
Der Flurabstand des Grundwassers liegt gemäß des Grundwassergleichenplans der Stadt Aachen zwischen 5
und 10 m, wobei der Abstand von Nordosten nach Südwesten hin ansteigt. Somit ist nicht davon auszugehen,
dass Keller oder Tiefgaragen in das Grundwasser einbinden und damit ein Aufstauen bzw. Absenken des
Grundwasserstromes verursachen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind Maßnahmen wie z.B. eine
druckwasserdichte Abdichtung der erdberührten Bauwerke oder eine Umleitung des Grundwasserstromes zum
Schutz des Grundwassers sowohl während der Baumaßnahmen als auch danach erforderlich. Die
entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen und mit der
Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Auf die entsprechenden Maßnahmen soll innerhalb des
Durchführungsvertrages hingewiesen werden.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagwasser zu versickern
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Einleitung in ein bestehendes Gewässer ist aufgrund der
Entfernung wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine Versickerung ist aufgrund der anstehenden tonigen Lehmböden
ebenfalls problematisch. Auf eine Niederschlagswasserversickerung soll daher verzichtet werden. Gemäß des
‚Geotechnischen Berichtes über den Baugrund‘, Büro Kramm Ingenieure, Aachen, 14. Oktober 2015 ist eine
Versickerung wegen der insgesamt zu geringen Bodendurchlässigkeit sowie auch wegen des linsenförmigen
Bodenaufbaus nicht möglich, weil weder in horizontaler noch vertikaler Richtung über größere Strecken ein
Wasserdurchfluss erfolgen kann. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und der vorhandenen
Mischwasserkanalisation soll das anfallende unbelastete Niederschlagswasser zusammen mit dem anfallenden
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet und der
Abwasserreinigungsanlage Soers zugeführt werden. Die Abflussberechnungen für das 100jährliche
Regenereignis sehen die Schaffung einer Rückhaltung im öffentlichen Kanalnetz mit einem Gesamtvolumen von
800 m³ vor. Innerhalb der Borchersstraße soll ein Volumen von ca. 650 m³, innerhalb der Erschließungsstraße
des Plangebietes ein zusätzliches Volumen von ca. 150 m³ geschaffen werden.
Dieser Vorgehensweise wurde vom Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 28. September 2015
zugestimmt. Dieses Schreiben wurde nach erneuter Prüfung durch den Wasserverband am 11. November 2015
bestätigt. Zusätzlich sind innerhalb des Plangebietes Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Reduzierung des
Oberflächenwasserabflusses beitragen. So sollen ca. 75 % der Dachflächen begrünt und die nicht überbauten
Tiefgaragen mit Erdreich in mindestens 50 cm Höhe überdeckt werden. Die Dachbegrünungen betreffen die
Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten.
6. Klimaschutz
Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet
werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich sollen ca. 75 %
der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt
werden. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen
für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des
Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur Nahwärmeversorgung innerhalb der Klosteranlage ein
zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen
entfallen werden.
Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser
werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante
Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als
die Verbesserung der Durchlüftung.
Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich
wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren
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Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -
Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.12.2015
Jahresstunden und sind somit tolerierbar, zumal es sich um positive Gerüche handelt. Eine dezidierte
gutachterliche Untersuchung liegt vor.
Im Rahmen der nachgeordneten Bauanträge ist nachzuweisen, dass durch die Bauausführung der Tiefgaragen
und deren Zufahrten gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht in Frage gestellt werden. Aufgrund der
dezentralen Lage der Tiefgaragenstandorte ist jedoch nicht mit kritischen lufthygienischen Belastungen zu
rechnen.
7. Schutz der Kulturgüter
Die nördlich an das Plangebiet angrenzende ehemalige Klosteranlage ‚Zum Guten Hirten‘ ist unter der laufenden
Nummer 3590 in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Aufgrund des vorgelagerten Klosterparks
(nordöstliche öffentliche Grünfläche) kann eine Beeinträchtigung des Denkmals durch das Baugebiet
ausgeschlossen werden. Des Weiteren soll die östliche Stichstraße im Trennungsprinzip realisiert werden.
Entlang des Klostergebäudes soll entsprechend ein Gehweg geführt werden, so dass ein ausreichender Abstand
zwischen Denkmal und Fahrbahn gewährleistet ist.
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob
innerhalb des Plangebietes Siedlungsreste aus der römischen oder der mittelalterlichen Periode erhalten
geblieben sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Ausschachtungsarbeiten archäologische
Bodenfunde erfolgen. Innerhalb des Durchführungsvertrages soll darauf hingewiesen werden, dass in diesem
Fall gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW unverzüglich die Untere Denkmalbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren ist.
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10
363
Detail, nicht koordinatentreu
118
116
354
13
13
c
a
12
STADT AACHEN
71
380
392
381
819
Bebauungsplan Nr. 963
117
820
754
0
14
19
15
383
388
14
a
821
14
b
17
390
Lageplan
- Lageplan
- Schriftlichen Festsetzungen
188
A0
389
Entwurf
16
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
23
C
C
C
25
C
H
C
C
C
C
C
C
181,50
A1
87
181,50
FD
I. Festsetzungen
182,59
32
Profilpunkt
183
205
- F+R -
FD
34
184
36
GH 198,5
(siehe schriftl. Festsetzungen unter 2.)
A3
185,1
Zu erhaltender Baum
183,61
TGH 183,5
Dachform Flachdach
Tiefgarage
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen und unterschiedlicher Bauweisen
38
TGH 184,4
H
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und
Entsorgungsunternehmen
c
Gehrecht zugunsten der Anlieger, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und
Entsorgungsunternehmen
Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot)
Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau)
Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau)
A A A A A
B B B B B
C C C C C
186
183,82
TGa
B0
GH1 194,1
37
WA 6
184,59
(siehe schriftl. Festsetzungen unter 7.)
A A A A A
c
GH2 198,4
GH1 194,9
TG
+R
39
TGH 190,5
185,20
187,0
179,2
(Kinderspielplatz / Parkanlage)
GH2 202,4
185,78
83
199
202
TGH 184,4
-
198
41
43
158
a
-F
45
184,57
87
203
TGH 187,4
FD
188,4
159
GRZ 0,45
g
GH1 197,6
183,8
197
GH1 196,7
GH2 201,2
85
b
35
40
a
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Fahrrecht zugunsten der Anlieger,
Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen
c
GH2 197,6
a
Geschlossene Bauweise
184,0
TG
g
Detail
179,7
FD
FD
185
99
GH2 200,3
183,20
GH1 192,9
TGa
A2
182,0
33
GH 201,4 bis 202,4
FD
c
GH2 196,4
31
181,8
TG
a
182,53
TGH 185,4
a
GRZ 0,4
146
GH1 192,1
TG
A0
siehe schriftliche Festsetzungen Nr. 1
WA 1-6
c
TGa
29
30
182,5
GH2 195,6
182
27
Allgemeines Wohngebiet
180,75
C
183,6
GH1 190,9
WA
C
C
C
GH2 194,4
GRZ 0,4
181
C
C
c
C
WA 1
C
C
C
C
FD
C
TGH 183,4
C
Im Auftrag
180,7
C
C
C
C
C
C
C
C
C
In Vertretung
180
Vermessungsingenieur
179,98
C
C
C
C
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
C
C
C
21
C
C
C
GH2 193,6
C
Baudezernat
C
C
C
GH1 190,1
404
C
FD
C
C
TGa
Aachen, den
C
C
182,0
C
179
20
c
C
C
eindeutigen Festlegung der Planung.
C
C
C
18
C
C
C
C
C
C
C
C
19
Der Bebauungsplan besteht aus:
FD
185,78
TGa
183,29
a
TG
keine
201
200
C
III. Bestandsangaben
190,4
197,7
C
C C
C
C C
C
C C
C
C C
C
C C
C
WA 2
186,58
142
GH1 198,8
186,64
GH2 201,6
GH2 203,3
FD
WA 5
TG
a
GRZ 0,45
g
186,9
187,15
TGa
a
186,6
180,8
FD
GH1 199,7
186,58
186,66
GRZ 0,4
g
C C
C C
C C
C
b
TG
Kreisgrenze
C
CC C
C
GH2 200,9
182,61
GH1 198,0
GH2 201,1
Gemarkungsgrenze
Topographische Umrisslinie
Ga
T
Baum
Wohnhaus ohne Hausnummer
Hecke
A A
A
A A
A A
A A
A
A GH2 von
W
Wasserleitung
3 Vollgeschosse, Flachdach
40kV
Oberirdische Leitung
3 Vollgeschosse, Satteldach
III
191,4
Kanalschacht
15
96
III
188,9
186,10
Aufnahmepunkt
Trigonometrischer Punkt
150
GH1 199,6
TGa
184,9
A A
A A
A A
TGa
A A
A A
A A
A A
183,21
186,53
186,0
186,0
GH2 von 202,5 bis 203,5
A
GH1 199,1
TGa
A
183,89
GH2 202,6
184,07
185,98
A
B
185,8
B
B
C
B
C
TGa
C
B
65
C
C
C C
C C C
C
C
185,2
GRZ 0,4
a
TG
B
GH2 von 200,4 bis 201,4
B B
B B
B B
B
187,2
B
177
B B
B B
B B
B B
B B
188,4
B B
B B
C
GRZ 0,4
g
GH1 197,5
TGa
GH3 192,8
C C
185,5
C C
C C
WA 4
TGa
GH2 von 200,9 bis 201,9
198,7
-
WA 3
4
22
TGa
184,95
B B
B B
B B
B B
FLUR
FLUR
C
+R
Aachen
Laurensberg
C
-F
1 : 500
C
C
GH1 198,0
FD
B B
B B
B B
TGa
B B
B B
B B
B B
C
C
C
TGa
C
C
C
187,4
GH2 von 201,4 bis 202,4
C
C
C
GH1 von
C
C
197,7
bis
C CCC
C C
C
C C
C C
C C
185,44
B B
B B
B B
B B
C
C
C
C
C0
C
C
188,9
130
C
242,90
185,11
C
C
C
C
B B
B B
B B
TGa
B B
B B
B B
B B
185,28
C
C
C
A B
BB
BB
GH1 198,5
TGa
C
C
A
GH2 von
201,0 bis 202,0
184,93
GH2 von 202,0 bis 203,0
FDC C C C
C
Fahrbahnachse
185,51
C
A
C
185,8
C
A A
A A
A A
TGa
A A
A A
A A
A A
C
IV. Unverbindliche Planung
185,85
C
A A
A A
A A
A A
GEMARKUNG
GEMARKUNG
B1
GH1 199,0
(Kinderspielplatz / Parkanlage)
187,02
203,6 bis 204,6
A A
A A
A A
A A
Naturdenkmal
ND
GH1 200,7
181,7
GH2 202,6
187,25
148
182,10
FD
A
III
Durchfahrt
GH1 197,5
185,8
187,4
A
Zaun
a
166
TGa
186,38
a
Wohnhaus mit Hausnummer
79
188,4
TG
Nutzungsartengrenze
187,80
C C
C C
C C
C C
C C
C C
C C
C C
C C
B B
B B
B B
TGa
B B
B B
B
188,6
BB
BB
548
B B
B B B B
B B
B B
B B
B B
B B
B B
Gartenland
TGa
Flurgrenze
C1
172
Alle zeichnerischen Festsetzungen sind aus Koordinaten
dem digitalen Plan zu entnehmen.
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am
vom
die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabei der Stadt Aachen beantragt.
Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen gebis
Stadt Aachen am
beschlossen worden.
Aachen, den
Im Auftrag:
schriften bei dem Zustandekommen beachtet worden
sind.
dieses Planes beschlossen.
vom
Aachen, den
als Satzung
Aachen, den
Im Auftrag:
Aachen, den
Im Auftrag:
Aachen, den
In Vertretung:
Bebauungsplan Nr.
963
bis
Aachen, den
Im Auftrag:
erfolgten Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
Aachen, den
Im Auftrag:
Am Guten Hirten
392
381
819
Acer campestre
'Huibers Elegant'
Eriolobus trilobatus
132
Auszugleichende Anzahl Bäume gemäß
Baumschutzsatzung (siehe Liste unten)
885
Pflanzqualität:
132
Geplante Ersatzpflanzung
- Anpflanzung Bäume in Verkehrsflächen
9 Stck.
9
- Anpflanzung Bäume auf Grünflächen
(1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume)
39 Stck.
78
- Anpflanzung Bäume in Gärten
45 Stck.
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
Pflanzqualität:
190
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
205
24
Liguster
Ilex meserveae
'Heckenpracht'
a
14
17
4
181
25
5
Stechpalme
26
Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m
182
27
28
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
6
entfallender Baum
geplanter Baum
Räumlicher Geltungsbereich des
Baumbilanzierungsplanes
29
30
32
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
183
34
31
84
184
33
146
185
83
186
35
159
82
37
ße
158
ra
39
198
41
80
78
77
7
200
83
79
199
76
142
75
74
72
73
9
st
197
43
85
81
0
18
ld
rfe
te
201
71
70
8
166
69
66
68
65
64
67
10
148
150
63
62
21
14
15
61
29
16
60
28
130
59
11
12
17
18
52
51
19
22
20
25
27
23
BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG
UNTERLIEGEN
Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung
unterliegen und voraussichtlich überplant werden
313
- Laubbäume
249
- Nadelbäume
64
134
4
- Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche
2
- Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden
2
Bäume, die erhalten werden können
57
53
13
50
24
172
54
49
26
58
56
55
48
30
44
47
31
Baumbilanzierungsplan (1)
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
132
Ligustrum 209
vulgare
208'Atrovirens'
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum
s
Sü
202
2
1
2
1
2
2
2
1
extern
2
1
2
36
extern
1
2
1
1
extern
extern
extern
2
2
2
2
2
3
2
1
45
2
2
1
extern
extern
extern
extern
2
2
1
2
extern
2
3
2
3
2
2
2
2
2
1
2
1
2
1
Erhalt
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
3
1
3
2
1
1
1
1
1
2
2
2
3
1
3
1
Erhalt
210
3
23
22
Öffentliche Grünfläche
Obstbäume
Apfel
'Rheinischer Bohnapfel'
'Rheinischer Winterapfel'
'Roter Boskoop'
'Rote Sternrenette'
Birne
'Gräfin von Paris'
'Münsterbirne'
'Martinsbirne'
Pflaumen
'Bühler Frühzwetschge'
'Mirabelle von Nancy'
Kirschen
'Büttgers Rote Knorpelkirsche'
'Große Prinzessinnenkirsche'
Quitte
Cydonia oblonga
Mispel
Mespilus germanica
179
404
Kornellkirsche
Pflaumenblättriger
Dorn
Blütenkirsche
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
2
21
geplante Verkehrsflächenunterteilung
Felsenbirne
85
203
9,0
6,0
8,0
10,0
9,0
8,0
6,0
6,0
10,0
6,0
8,0
8,0
6,0
8,0
8,0
10,0
8,0
8,0
8,0
9,0
7,0
10,0
11,0
15,0
12,0
13,0
9,0
9,0
9,0
4,0
10,0
14,0
12,0
8,0
10,0
18,0
8,0
8,0
6,0
7,0
15,0
14,0
11,0
9,0
9,0
8,0
20,0
18,0
11,0
6,0
8,0
8,0
9,0
17,0
12,0
12,0
6,0
11,0
12,0
6,0
20,0
7,0
8,0
9,0
8,0
14,0
14,0
11,0
10,0
8,0
12,0
9,0
7,0
9,0
8,0
16,0
16,0
8,0
18,0
8,0
11,0
10,0
8,0
18,0
u
a
er
t
s
geplante Verkehrsflächen
Feldahorn
Zierapfel
99
204
12,0
206
207
Anzahl
Ersatzbäume
1
19
180
211
Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt,
125-150, mit Ballen
Laubbäume
Acer campestre
Malus sylvestris
'Evereste'
Amelanchier arborea
'Robin Hill'
Cornus mas
Crataegus prunifolia
Prunus sargentii i.S.
Sü
20
191
Hainbuche
Rotbuche
389
Hochstamm,
StU= 18-20, Db
ZEICHENERKLÄRUNG
87
1,00
0,9
1,74
0,94
1,98
1,59
1,04
0,94
0,94
1,34
0,94
1,10
1,10
0,94
1,10
0,63/0,63
0,78/0,78
1,10
1,26
1,10
1,58
1,07
1,50
1,42
1,65
2,00
1,87
0,44/0,61/0,70
1,02
1,08
0,38/0,53
1,41
1,10
1,10
1,10
1,57
1,41
0,63/0,63
1,26
0,94
1,10
2,00
1,88
2,28
1,16
1,01
1,09
1,57
1,48
0,94
1,26
0,94
1,26
0,80
3,10
1,02
1,60
1,60
1,53
1,54
0,47/0,53
1,60
1,13
1,15
1,16
1,00
2,48
1,03/1,28/0,96
2,38
0,98
2,40
1,32
0,47/0,54/0,51
0,82
0,89
0,94
0,80/0,78
1,99
1,36
1,57
2,10
0,92/0,60
2,56
0,60/0,53
2,14
40
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum (4-st.)
Laubbaum
Ahorn
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Robinie
Ahorn
Ahorn
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Rotbuche
Ahorn
Wallnuss
Nadelbaum
Laubbaum
Wallnuss
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Nadelbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Kiefer
Laubbaum
Kiefer
Esche (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Zeder
38
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Kronendurchmesser
Pflanzqualität:
18
LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN
Stammumfang
Dreilappiger Apfel
188
45
Hecken, 1-reihig (3,5/m)
Beichnung
390
189
PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
Nr.
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
bzw. wie vor, jedoch
Stammbusch
388
Feldahorn
b
2
821
Feldahorn
Hainbuche
Amberbaum
Zierapfel
Vogelkirsche
Scharlachkische
383
PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
15
Acer campestre
Carpinus betulus
Liquidambar styraciflua
Malus spec. 'Evereste'
Prunus avium
Prunus sargentii
754
14
Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche
117
14
Erhalt Bestandsbäume
PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN
0
75
PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE
19
Bestandsbäume im Plangebiet, die der
Baumschutzsatzung unterliegen
820
PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE
16
BAUMBILANZ
45
46
43
42
Darstellung der bestehenden bzw.
neu geplanten Bäume
41
32
39
33
34 35
36
37
38
40
ohne Maßstab
03. Dezember 2015
392
381
819
820
390
1.736 m²
Unversiegelte Flächen
87,5 %
885
28.659 m²
15
188
389
17.066 m²
sonstige versiegelte Flächen
Buschwerk
unversiegelte Grundstücksfläche: Wiese,
Garten, Feldweg
1
16
davon Buschwerk
17
14
davon Gebäude
Bestandsgebäude
a
4.100 m²
388
14
12,5 %
821
ZEICHENERKLÄRUNG
b
32.759 m²
383
0
Versiegelte Flächen
100,0 %
754
19
Fläche Plangebiet
117
14
FLÄCHENBILANZ
Buschwerk
189
LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN
Nr.
205
208
24
181
25
26
3
4
Räumlicher Geltungsbereich des
Grünbilanzierungsplanes
Buschwerk
Buschwerk
5
182
27
28
Buschwerk
6
29
30
32
183
34
31
84
184
33
146
185
Buschwerk
186
35
83
159
82
37
ße
158
ra
st
197
39
198
41
43
85
81
0
18
ld
rfe
te
199
79
Buschwerk
80
Buschwerk
83
201
Buschwerk
7
200
78
77
Buschwerk
76
74
72
Buschwerk
73
9
8
142
75
71
70
Buschwerk
166
69
Buschwerk
66
68
148
Buschwerk
65
64
Buschwerk
67
10
14
15
16
63
Buschwerk
21
62
29
61
60
28
Buschwerk
150
130
59
11
12
17
57
53
Buschwerk
13
58
52
51
50
Buschwerk
56
Buschwerk
18
19
22
20
25
23
BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG
UNTERLIEGEN
Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung
unterliegen und voraussichtlich überplant werden
313
- Laubbäume
249
- Nadelbäume
64
134
4
- Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche
2
- Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden
2
Bäume, die erhalten werden können
Buschwerk
27
24
172
54
49
26
55
48
30
47
31
45
46
44
43
42
Grünbilanzierungsplan
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
132
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
23
22
210
209
404
180
211
207
206
202
191
Buschwerk
s
Sü
2
1
2
1
2
2
2
1
extern
2
1
2
extern
1
2
1
1
extern
extern
extern
236
2
2
2
2
3
2
1
2
2
1
extern
extern
extern
extern
2
45
2
1
2
extern
2
3
2
3
2
2
2
2
2
1
2
1
2
1
Erhalt
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
3
1
3
2
1
1
1
1
1
2
2
2
3
1
3
1
Erhalt
Sü
20
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum
179
21
85
203
12,0
9,0
6,0
8,0
10,0
9,0
8,0
6,0
6,0
10,0
6,0
8,0
8,0
6,0
8,0
8,0
10,0
8,0
8,0
8,0
9,0
7,0
10,0
11,0
15,0
12,0
13,0
9,0
9,0
9,0
4,0
10,0
14,0
12,0
8,0
10,0
18,0
8,0
8,0
6,0
7,0
15,0
14,0
11,0
9,0
9,0
8,0
20,0
18,0
11,0
6,0
8,0
8,0
9,0
17,0
12,0
12,0
6,0
11,0
12,0
6,0
20,0
7,0
8,0
9,0
8,0
14,0
14,0
11,0
10,0
8,0
12,0
9,0
7,0
9,0
8,0
16,0
16,0
8,0
18,0
8,0
11,0
10,0
8,0
18,0
190
Buschwerk
99
204
Anzahl
Ersatzbäume
a
er
t
s
87
1,00
0,9
1,74
0,94
1,98
1,59
1,04
0,94
0,94
1,34
0,94
1,10
1,10
0,94
1,10
0,63/0,63
0,78/0,78
1,10
1,26
1,10
1,58
1,07
1,50
1,42
1,65
2,00
1,87
0,44/0,61/0,70
1,02
1,08
0,38/0,53
1,41
1,10
1,10
1,10
1,57
1,41
0,63/0,63
1,26
0,94
1,10
2,00
1,88
2,28
1,16
1,01
1,09
1,57
1,48
0,94
1,26
0,94
1,26
0,80
3,10
1,02
1,60
1,60
1,53
1,54
0,47/0,53
1,60
1,13
1,15
1,16
1,00
2,48
1,03/1,28/0,96
2,38
0,98
2,40
1,32
0,47/0,54/0,51
0,82
0,89
0,94
0,80/0,78
1,99
1,36
1,57
2,10
0,92/0,60
2,56
0,60/0,53
2,14
u
18
Kronendurchmesser
40
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum (4-st.)
Laubbaum
Ahorn
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Obstbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Robinie
Ahorn
Ahorn
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Rotbuche
Ahorn
Wallnuss
Nadelbaum
Laubbaum
Wallnuss
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Nadelbaum
Laubbaum
Laubbaum (3-st.)
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Laubbaum
Kiefer
Laubbaum
Kiefer
Esche (2-st.)
Laubbaum
Laubbaum (2-st.)
Zeder
Stammumfang
38
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Beichnung
unversiegelte Grundstücksfläche: Buschwerk
2
19
Bestand
41
32
39
33
34 35
36
37
38
40
ohne Maßstab
03. Dezember 2015
392
381
819
- Straßen
5.498 m²
- bebaubare Grundstücksflächen
18.896 m²
davon Gebäude mit Dachbegrünung
ca. 7200 m²
davon TG mit Dachbegrünung
ca. 5.450 m²
Unversiegelte Flächen
885
25,5 %
Pflanzqualität:
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
Pflanzqualität:
4.433 m²
- Grünflächen
3.932 m²
Pflanzqualität:
a
17
Dreilappiger Apfel
389
Hochstamm,
StU= 18-20, Db
Prunus sargentii i.S.
PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
190
Verkehrsflächen
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Anpflanzung von insgesamt 9 Laubbäumen innerhalb der Verkehrsflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen
207
Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens
18-20 cm, mindestens 12 cbm Erdreich
206
Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt,
125-150, mit Ballen
Ligustrum 209
vulgare
208'Atrovirens'
Ilex meserveae
'Heckenpracht'
404
180
211
23
22
210
24
Liguster
181
25
Stechpalme
26
Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m
182
27
28
Verkehrsflächen
Feldahorn
Zierapfel
Felsenbirne
private Grundstücksflächen
Kornellkirsche
Pflaumenblättriger
Dorn
Blütenkirsche
überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) /
mit Gründach
Flächen für Tiefgaragen
Planung Schnitthecke 1-reihig
Obstbäume
Apfel
'Rheinischer Bohnapfel'
'Rheinischer Winterapfel'
'Roter Boskoop'
'Rote Sternrenette'
Birne
'Gräfin von Paris'
'Münsterbirne'
'Martinsbirne'
Pflaumen
'Bühler Frühzwetschge'
'Mirabelle von Nancy'
Kirschen
'Büttgers Rote Knorpelkirsche'
'Große Prinzessinnenkirsche'
Quitte
Cydonia oblonga
Mispel
Mespilus germanica
179
21
Sü
20
191
Hainbuche
Rotbuche
a
er
t
s
ZEICHENERKLÄRUNG
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
19
u
18
Hecken, 1-reihig (3,5/m)
Dauerhafte Erhaltung und Pflege
Laubbäume
Acer campestre
Malus sylvestris
'Evereste'
Amelanchier arborea
'Robin Hill'
Cornus mas
Crataegus prunifolia
189
8.365 m²
- unbebaubare Grundstücksflächen
390
188
Hochstamm,
StU= 25-30, Db
388
Feldahorn
14
24.394 m²
821
Feldahorn
Hainbuche
Amberbaum
Zierapfel
Vogelkirsche
Scharlachkische
383
PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
15
Acer campestre
'Huibers Elegant'
Eriolobus trilobatus
14
Acer campestre
Carpinus betulus
Liquidambar styraciflua
Malus spec. 'Evereste'
Prunus avium
Prunus sargentii
754
b
74,5 %
Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche
117
14
Versiegelte Flächen
32.759 m²
PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN
0
100,0 %
PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE
19
Fläche Plangebiet
820
PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE
16
FLÄCHENBILANZ
Planung Laub- bzw. Obstbaum
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum
Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung
entfallender Baum
Räumlicher Geltungsbereich des
Grünbilanzierungsplanes
29
30
32
Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20,
3 x verpflanzt, mit Ballen
183
205
34
Gärten
31
36
Auf den privaten Grundstücken sind als Ersatzpflanzung für im
Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung
unterliegen, insgesamt 18 Laubbäume sowie 27 Obstbäume zu
pflanzen.
159
40
158
203
Dächer der Hauptbaukörper
39
43
Dächer der jeweils letzten Geschosse sowie das Dach des rückwärtigen Gebäudeteils der KITA sind flächendeckend extensiv zu begrünen.
Rasen
198
41
83
199
202
Ausgenommen sind Flächen für notwendige technische Aufbauten
Öffentliche Grünflächen
201
87
45
ße
197
ra
st
Die Gärten sind gärtnerisch anzulegen. Die Versiegelung ist zu minimieren.
85
37
0
18
ld
rfe
te
35
146
s
Sü
38
Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens
18-20 cm
99
Schnitthecken 1-reihig,
auf Tiefgaragen,
185
insgesamt 280 m Länge
186
Die Anzahl kann um erhaltene geschützte Bäume reduziert werden.
204
184
33
Spielfläche mit
Spielgeräten
142
200
Anpflanzung von insgesamt 39 Laubbäumen mit StU 25-30 cm in
den öffentlichen Grünflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet
entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen
(1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume)
166
Pflanzqualität: Hochstamm, mindestens 3x verpflanzt, mit Ballen, StU
mindestens 25-30 cm
wassergebundene
Decke
148
Erhaltung der großkronigen Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche
Spielfläche mit
Spielgeräten
Die Anzahl kann um sonstige erhaltene geschützte Bäume reduziert
werden.
150
Rasen
Dauerhafte Erhaltung und Pflege
Rasen
Tiefgaragen
130
Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen.
Grünordnungsplan (2)
zum
Bebauungsplan Nr. 963
- Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65
KITA
172
1-reihige Schnitthecke
Anpflanzung von 540 m 1-reihige Schnitthecken außerhalb der Tiefgaragenflächen und 280 m über Tiefgaragen aus standortgerechten
Laubgehölzen im Plangebiet. An straßenabgewandten Seiten sind
auch Maschendraht- und Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken
zulässig.
Schnitthecken 1-reihig,
nicht auf Tiefgaragen,
insgesamt 540 m Länge
Planung
Spielflächen
Abdeckung von Flächen, auf denen Kinderspielflächen angelegt werden, mit mindestens 35 cm unbelastetem Bodenmaterial gemäß § 12
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
134
ohne Maßstab
04. Dezember 2015