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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
156051.pdf
Größe
7,8 MB
Erstellt
15.12.15, 12:00
Aktualisiert
28.05.18, 08:50

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0080/WP17 öffentlich 15.12.2015 FB 36/20, Frau Roß-Kark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Stadtbezirk Aachen-Mitte hier: Stellungnahme zu den Umweltbelangen Beratungsfolge: TOP: 5 Datum Gremium Kompetenz 12.01.2016 AUK Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt - und Klimaschutz nimmt die Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum B-Plan Nr.963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration dieser Stellungnahme in die Begründung zum Bebauungsplan. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz beschließt den Grünordnungsplan zum B-Plan Nr.963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten – als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung und empfiehlt diesen als Anlage in den Durchführungsvertrag zu übernehmen. In Vertretung Wingenfeld (Stadtbaurat) Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2015 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2015 Seite: 2/6 Erläuterungen: Für das Gebiet zwischen Süsterfeldstraße und Bahnlinie – Am Guten Hirten - wurde im Jahr 2014 ein Landeswettbewerb mit dem Schwerpunktthema Wohnen durchgeführt, dessen Ergebnis nun umgesetzt werden soll. Hierzu soll für das o.g. Plangebiet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Gemäß § 13 a BauGB besteht keine Pflicht zur Durchführung einer formalen Umweltprüfung. Ebenso entfällt die Eingriffs-Ausgleichsregelung nebst landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Lediglich die Baumschutzsatzung ist weiter anzuwenden. Der Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung entbindet aber nicht von der Notwendigkeit, die von der Planung berührten Umweltbelange nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht gegeneinander abzuwägen. Dies bedeutet, dass statt eines formalen Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen. Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan 963 Süsterfeldstraße / Guter Hirte-in der Fassung vom 04.12.2105 wurde vom Büro RaumPlan aus Aachen im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt. Die wesentlichen Themen zu den Umweltbelangen sowie die Einarbeitung der Aussagen aus den Gutachten zum Lärmschutz und Artenschutz fanden im angemessenen Maße Eingang in diese Stellungnahme. Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich nachvollzogen. Die Hauptaussagen zu den Umweltbelangen sind: Thema Lärm  Im nördlichen Bereich des Plangebietes werden durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten, so dass hier passive Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. → Festsetzung von Lärmpegelbereichen im B-Plan  Der Freizeitlärm des Bendplatzes führt in der Nachtzeit im östlichen Teil des Plangebietes zu Überschreitungen der einzuhaltenden Lärmwerte. Hier müssen zukünftig bei geplanten Veranstaltungen in der Nachtzeit im Rahmen der Genehmigung verstärkt die lärmtechnischen Belange berücksichtigt werden.  Die erheblichen Pegelüberschreitungen des Bahnlärms werden durch den im südlichen Plangebiet vorgesehenen Gebäude- Schallschutzriegel und dem östlichen Gebäuderiegel der Kita soweit gemindert, dass im übrigen Gebiet keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Voraussetzung ist, dass die Gebäude zur Bahn hin als erstes errichtet werden. → Festsetzung Reihenfolge der Realisierungsabschnitte im B-Plan. Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2015 Seite: 3/6 Biologische Vielfalt  Das Plangebiet umfasst in großen Teilen ökologisch wertvolle Grünstrukturen, wie z.B. alte Obstbaumwiesen, einen Gehölzsaum zur Siedlung Süsterau und eine größere Brach- und Grünfläche. Das Gelände des alten Klosterfriedhofes weist einen alten Baumbestand auf. Diese wertvollen Gehölzstrukturen, bieten Lebensraum u.a. für diverse Vogelarten.  Die vorhanden Grün- und Gehölzflächen können in Anbetracht der geplanten, dichten Bebauung nicht erhalten werden. Artenschutz  Laut vorliegendem Artenschutzgutachten wurden innerhalb des Plangebietes Turmfalken nachgewiesen, deren Brutplatz im nahe gelegenen Klostergebäude (außerhalb des Plangebietes) aufzufinden ist. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen des Turmfalken zu vermeiden. Deswegen soll innerhalb des abzuschließenden Durchführungsvertrages geregelt werden, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen dürfen. Vor Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich Brutplatzes des Turmfalken erforderlich werden.  Potentielle Quartiere für Fledermäuse im älteren Baumbestand sind vor der Fällung zu identifizieren und auf überwinternde Fledermäuse zu untersuchen.  Durch die zukünftige Bebauung gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Bodenschutz  Innerhalb des Plangebiets befinden sich zwei Altablagerungen, die gutachterlich untersucht wurden (Kramm Ing., 10/2015). Im Ergebnis ist eine Fläche unbedenklich, für die andere ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Wasser / Entwässerung  Aufgrund der Bodenverhältnisse wird auf eine Versickerung des Niederschlagwassers verzichtet. Es soll gemeinsam mit dem Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet werden. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ist eine Rückhaltung innerhalb des Kanalnetzes erforderlich. Diese Rückhaltung wird im Bereich der neuen Planstraße sowie in der Borchersstraße geschaffen. Klimaschutz  Durch eine weitgehende Versiegelung entfallen künftig Grünflächen, die bislang als Kaltluftentstehungsflächen dienten. Um diese negativen Auswirkungen zu kompensieren, sollen alle Flachdächer und mit Erdreich überdeckte Tiefgaragen begrünt werden. → Festsetzung im B-Plan.  Die Durchlüftung des Plangebietes wird zwar durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt, aber die Belange des Lärmschutzes werden in diesem Fall höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2015 Seite: 4/6  Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen, die im Rahmen der Campus West Planung gutachterlich untersucht wurden, liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren Jahresstunden und wurden als tolerierbar eingestuft. Frei-/Grünflächen Mit der vorliegenden Planung verliert der Freiraum die letzte zusammenhängende Grünfläche zwischen Roermonder Str.,Toledoring und dem Bahngelände. Für zukünftige Entwicklungen bedeutet dies die Erfordernis, eine entsprechende Durchgrünung zu berücksichtigen. Zu dem Bebauungsplan wurden ein Baumbilanzplan und ein Grünordnungsplan erstellt. Des Weiteren werden in dem Vorhaben und Erschließungsplan Aussagen zur Freiraumplanung dargestellt. Der Vorhabenträger hat das Büro 3+ Freiraumplaner mit der Planung der Grün- und Spielflächen beauftragt. Im Plangebiet sollen zwei öffentliche Grünflächen mit Spielplätzen entstehen, die vom Vorhabenträger hergestellt werden. Aus dem vorangegangenen Wettbewerb bestand die Anforderung, dass je (familiengerechter) Wohneinheit 20 m² öffentliche Kinderspielfläche anzulegen sind sowie zusätzlich 10 m² öffentliche Grünfläche (insgesamt 30 m² Freiraumfläche). Das Projekt sieht insgesamt 294 Wohneinheiten, davon 174 für Familien geeignete Wohnungen vor. Würden die zuvor genannten Bedingungen eingehalten, müssten • 174 WE x 30 m² = 5220 m² öffentliche Grünfläche geschaffen werden, davon • 174 WE x 20 m² = 3480 m² als Kinderspielplatz und • 174 WE x 10 m² = 1740 m² als Parkanlage. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch nur insgesamt 3930 m² öffentliche Grünfläche vor (Dreiecksplatz: 974 m², Klosterpark: 2958 m²). Dies bedeutet, ein Defizit von ca. 1300 m² Freiraumfläche. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Defizit aber hinnehmbar, da der gesamte Bereich um den Dreiecksplatz in einer Größe von ca. 1900 m² durch Poller für den Durchgangsverkehr zu sperren ist. Dadurch entsteht ein Platzraum, der zwar nicht vollständig begrünt ist, aber für die Anwohner als Stadtteilplatz bzw. für Kinder als Spiel- und Bewegungsfläche gut nutzbar ist. Auf dem „Dreiecksplatz“ und im sogenannten „Klosterpark“ sind größere Rasenflächen bzw. baumbestandene Platzflächen vorgesehen, die eine altersübergreifende Nutzung ermöglichen. Somit werden die Freiraumflächen für das Plangebiet selber als ausreichend bewertet. Die hier geplanten Grünflächen unterliegen gleichzeitig einem erweiterten Nutzungsdruck durch die Anwohner der zukünftig angrenzenden vorgesehenen Bauvorhaben (Mehrfamilienhaus an der Süsterfeldstraße, Erweiterung und Umbau des Klosters „Guter Hirte“ und Studentenwohnheim auf dem RWTH-Gelände), was in dieser Bilanz jedoch nicht berücksichtigt ist. Tiefgaragenflächen sollen mit 50 cm Erdreich überdeckt werden, Privatgärten gärtnerisch angelegt werden. Weitere Versiegelungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Baumschutz  In dem Plangebiet entfallen bei Umsetzung bis auf wenige Ausnahmen so gut wie alle Bäume. Von den insgesamt ca. 385 wegfallenden Bäumen fallen 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Nur diese wegfallenden Bäume über 80 cm Stammumfang sind im Rahmen der Baumschutzsatzung auszugleichen. Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2015 Seite: 5/6  Die Ersatzpflanzung soll vorrangging innerhalb des Plangebietes erfolgen. Nach Baumschutzsatzung werden 9 Bäume (Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm, m.B.) im öffentlichen Straßenraum, 39 Bäume (Hochstamm, Stammumfang von 25-30cm, m.B, Ersatz 2:1) in den öffentlichen Grünflächen und 45 Bäume (Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm, m.B.) auf den privaten Flächen außerhalb der Tiefgaragenflächen vorgesehen.  Im östlichen Bereich des Plangebietes wird eine Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,10 m zum Erhalt festgesetzt. Eine Zeder mit einem Stammumfang von 2,10 m innerhalb der nordöstlich gelegenen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung integriert. Die Baumbilanz, die Ersatzpflanzungen, sowie die Freiraumplanung für das gesamte Plangebiet sind im Baumbilanzplan, im Grünordnungsplan sowie im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Die Pläne wurden mit dem Fachbereich Umwelt, Abteilung Umweltvorsorgeplanung und Grünplanung, und mit dem Baumschutz abgestimmt. Zur Sicherung der Umsetzung der Maßnahmen zu den Umweltbelangen wird vor Satzungsbeschluss zwischen dem Investor und der Stadt Aachen ein Durchführungsvertrag geschlossen. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens u.a. zu folgenden Maßnahmen: • Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes • Umsetzung der Grünflächenplanung (Grünordnungsplan) • Umsetzung der Kinderspielplätze • Anpflanzung von Bäumen in Verkehrs- und öffentlichen Grünflächen • Anpflanzung von Bäumen im Bereich der privaten Grundstücke, gärtnerische Anlage der privaten Freiräume mit einem Mindestmaß an Versiegelung, Aussagen zu Einfriedungen etc. • Untersuchung der Bäume vor Rodung auf mögliche Fledermausquartiere. • Verzicht auf Rodungsarbeiten während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken, Monitoring • Sanierungskonzept bezüglich der Altlastenfläche, Abdeckung mit 35 cm unbelastetem Bodenmaterial im Bereich der Altlastenfläche AA 9735 Für die öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätze fallen für die Stadt Aachen nach der Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege (3 Jahre) zusätzliche Kosten für die Pflege und Unterhaltung von rd. 14.000 € pro Jahr an. Für das Verkehrsgrün fallen rd. 500 € pro Jahr an. Anlage/n: Anl.1_Stellungnahme zu den Umweltbelangen Anl.2_Luftbild Anl.3_Rechtsplan Anl.4_Vorhaben und Erschließungsplan Anl.5_Baumbilanzplan, Anl.6_Grünordnungsplan Bestand, Anl.7_Grünordnungsplan Planung Vorlage FB 36/0080/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2015 Seite: 6/6 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Umweltbelange in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lärmschutz und Erschütterungen ............................................................................................................................ 3 2. Biologische Vielfalt..................................................................................................................................................... 6 3. Artenschutz ................................................................................................................................................................. 6 4. Bodenschutz ............................................................................................................................................................... 7 5. Wasserschutz.............................................................................................................................................................. 8 6. Klimaschutz................................................................................................................................................................. 8 7. Schutz der Kulturgüter ............................................................................................................................................... 9 Seite 2 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 1. Lärmschutz und Erschütterungen Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, den Gewerbelärm der nordöstlich gelegenen Gewerbebetriebe Lambertz / Lindt & Sprüngli und durch den Betriebshof der RWTH, den Freizeitlärm ausgelöst durch den ca. 650 m entfernt liegenden Bendplatz sowie durch den Sportlärm der ca. 450 m nördlich gelegenen Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren wurde das geplante Studentenwohnheim Süsterfeldstraße 83a in die Lärmbetrachtung einbezogen. Zur Beurteilung der vorgenannten Schallimmissionen wurde das Schalltechnische Gutachten SI 15/273/11 des Büros SWA Schallund Wärmemessstelle Aachen, 20. November 2015 erstellt. Der Schienenverkehrslärm auf der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wurde durch das Büro KadanskySommer, Alsdorf, Oktober 2015 gesondert begutachtet. Straßenverkehrslärm Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West zugrunde. Dementsprechend ist mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h und einem LKW-Anteil von 5 % tags und 3 % nachts zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet wird, unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die geplanten Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h mit einem LKW-Anteil von 3 % tags und 0,5 % nachts angenommen. Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohnund Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen Gebäude im nordöstlichen Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt. Gewerbelärm / Tiefgarage Studentenwohnheim Die relevanten Lärmquellen der beiden maßgeblichen Gewerbebetriebe der Süßwarenindustrie sind durch die eigenen Bürogebäude zum Plangebiet abgeschirmt. Für die beiden Betriebe werden als Grundlage der Berechnungen flächenbezogene Schallleistungspegel LWA jeweils mit 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts zugrunde gelegt. Die übrigen vorhandenen Gewerbebetriebe sind lärmtechnisch als absolut untergeordnet einzustufen und bei der Berechnung zu vernachlässigen. Das Gelände der RWTH grenzt unmittelbar nach Osten an das Plangebiet an. Hier befinden sich ein Dezernatsgebäude und der Fahrdienst der Hochschule mit einer zentralen Fahrzeughalle. Zudem wurde hier eine Streusalzsiloanlage errichtet. Der Winterdienst wurde gemäß Baugenehmigung auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Für die Mitarbeiter werden ca. 90 PkwStellplätze bereitgestellt, die von Osten aus erschlossen werden. Östlich des Plangebietes wird auf dem Flurstück 166 ein Studentenheim errichtet. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit offenen Rampen vor der Südost- und der Nordostfassade des Gebäudes geplant. Für die Bewertung der vorgenannten Lärmeinwirkungen wird die TA-Lärm 98 als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Für das Allgemeine Wohngebiet wird zur Tagzeit von einem Immissionsrichtwert von 55 dB(A) und zur Nachtzeit von 40 dB(A) ausgegangen. Für insgesamt 11 repräsentativ ausgewählte Aufpunkte im Plangebiet wurden Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Den Berechnungsergebnissen zufolge verursachen die umliegenden Gewerbeanlagen keine Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 und der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm 98. Diese Aussage berücksichtigt die vorgenannten Tiefgaragenrampen und den oberirdischen Parkplatz des Studentenwohnheims. Dabei wurden besondere Geräuschspitzen, die die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(a) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht bewertet. Freizeitlärm Für den Bereich des Bendplatzes wurde ebenfalls ein flächenbezogener Schallleistungspegel mit 65 dB (A) tags und nachts festgelegt. Die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche sind grundsätzlich nach den Vorgaben Seite 3 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 der TA-Lärm zu beurteilen. Im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen sind die Ergebnisse nach den im Runderlass MUNLV NRW vom 23. Oktober 2006 festgesetzten Immissionswerten zu beurteilen. Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen wird die Aussage getroffen, dass an allen Tagen zur Tagzeit sowohl der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 wie auch die Immissionsrichtwerte außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten entsprechend dem Runderlass vom 23. Oktober 2006 eingehalten werden. Dagegen wird in den Nachtstunden im östlichen und südöstlichen Planbereich in Teilabschnitten der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) an den zum Bendplatz ausgerichteten Fassaden um bis zu 4 dB(A) überschritten. Aus Gutachtersicht schließt die Überschreitung des Richtwertes aber gesundes Wohnen nicht aus, weil der Richtwert zur Nachtzeit von 45 dB(A) für eine Mischgebietsnutzung eingehalten wird. Ursächlich für die Richtwertüberschreitung ist die Lästigkeit der Störgeräusche. Dies wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Gesamtentwicklung des Campus-West festgestellt. In diesem Zusammenhang wird derzeit geprüft, ob und welche lärmtechnischen Regelungen hinsichtlich der Lautsprecherausrichtungen umsetzbar sind. Sportlärm Die Auswirkungen der Schießsportanlage auf das Plangebiet wurde durch die Anwendung eines bewerteten Anlagen-Schallleistungspegels LWA,R von 130 dB(A) bestimmt. Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass zur Tagzeit außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterschritten wird. Dagegen muss innerhalb der Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit einer Belastung oberhalb des Richtwertes von 50 dB(A) an den zum Schießstand hin ausgerichteten Fassaden der Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 gerechnet werden. Das Maß der festgestellten Richtwertüberschreitung innerhalb der Ruhezeit beträgt bis zu 5 dB(A). Aus Gutachtersicht schließt die ermittelte Überschreitung aber gesundes Wohnen nicht aus, da innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten der Orientierungswert von tags 55 dB(A) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 eingehalten wird. Bahnlärm Als relevante Schallquellen wurden die Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn als Linienschallquellen unter annähernder Berücksichtigung der Gradiente und der die Schienen begleitenden Topographie auf der Grundlage der Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht. Hierbei wurden die Lagepläne der Deutschen Bahn zur genauen Definition der Lage der Gleisachsen ergänzend hinzugezogen. Die von den Schallquellen ausgehenden Schallleistungen ergeben sich bei Eisenbahnstrecken aus den Zugzahlen, den Zugarten (Traktionsart und Fahrzeugkategorien), den Zuglängen (Anzahl Achsen), den Zuggeschwindigkeiten, der Gleisbauart und weiteren Emissionsparametern, die in dem Berechnungsverfahren nach Schall 03 definiert sind. Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet. Die Berechnung der Immissionen aus den Schienenverkehrsgeräuschen im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in der Schall 03 für den Schienenverkehrslärm. Mit Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionssteilpegel aus den einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen Summe der Teilpegel der Abschnitte gebildet. Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die Basishöhen für die Berechnungen der Isophonenlärmkarten wurden im Verlauf des anstehenden Geländes gemäß den Höhendaten des Landesvermessungsamtes NRW zum Bestand angenommen. Das Modell wurde im Bereich des Plangebietes auf der Grundlage städtebaulicher Gestaltungsentwürfe, Schnittzeichnungen und sonstigen Höhenangaben (z.B. EFH Plangebäude, Geländemodellierungen usw.) weitergehend konkretisiert. Aus der flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) mit vergleichsweise hoher Genauigkeit abgeleitet werden. Seite 4 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 Für den südlichen Plangebietsrand wurde daher von vorne herein bei den schalltechnischen Berechnungen ein Hauptaugenmerk gelegt, wie lang und hoch die Gebäudekubaturen möglichst sein sollten, damit nach Norden für die weiteren Bauflächen ein möglichst hoher aktiver Schall-schutz zur Minderung der Immissionen gewährleistet werden kann. Hierbei waren die im Landes-wettbewerb aufgezeigten Minderungspotentiale durch eine ‚fiktive‘ Abschirmeinrichtung von ca. 11 m zu berücksichtigen. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten auf Grundlage der aktuellen Schall 03, die ein neues Berechnungsverfahren mit der am 18.12.2014 beschlossenen Änderung der 16. BImSchV in der Anlage 2 zu § 4 verbindlich eingeführt hat. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift begründet sich überwiegend in der Berücksichtigung eines grundlegend geänderten, dem Stand der Technik entsprechenden Rechenverfahrens sowie dem Entfall des so genannten Schienenbonus, für den in der Vergangenheit ein pauschaler Abschlag von 5 dB (A) bei der Bildung von Beurteilungspegeln berücksichtigt wurde. Eine große Rolle bei der Geräuschentwicklung von Güterzügen spielt der Scheibenbremsanteil, emissionsträchtigere Fahrzeuge mit älteren Grauguss-Klotzbremsen befinden sich seit Jahren in der Umrüstung. Das ursprüngliche Rechenverfahren der Schall 03 wurde durch eine frequenzabhängige Berechnung ersetzt, die nunmehr auch höher gelegene Geräuschquellen (Lüfter, Strom-abnehmer) sowie auch tieffrequentere Geräusche (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) berücksichtigt. Darüber hinaus werden eine Vielzahl fahrzeugspezifischer Kennwerte für Triebwagen und unterschiedliche Güterwagen in die Berechnungen eingestellt. Mit dem neuen Rechenverfahren ist die Einführung des Schallleistungspegels als Ausgangswert verbunden; dieser tritt an die Stelle des Emissionspegels der alten Schall 03 (1990). Durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen Gebäude-Schallschutzriegel mit den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen können insbesondere im nördlich angrenzenden Plangebiet, auch bedingt durch die günstigen topographischen Verhältnisse und der Minimierung des seitlichen Schalleinfalls durch das höher gelegene Gelände im Bereich Süsterau und dem östlichen Gebäuderiegel der KiTa deutliche Pegelminderungen erreicht werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die weiteren Gebäude innerhalb der WA1, WA2, WA5 und WA6 eine Gebietsverträglichkeit besteht. Für die Gebäude selbst werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Damit soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sonstigen Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung schutzbedürftiger Räume sowie u.U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst zu den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden. Alternativ bieten sich für Schlafräume lüftungstechnische Anlagen an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr liefern und einen störungsfreien Schlaf ermöglichen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, das - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt als durch den Lärmpegelbereich definiert. Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Rolladenkästen. Für das Plangebiet wurden gemäß dem schalltechnischen Maßnahmenplan die Lärmpegelbereichsklassen II bis V zum Schutz vor den Verkehrsgeräuschimmissionen festgestellt. Es bleibt hierbei anzumerken, dass nach dem Stand der Bautechnik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven Schutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch den Einbau Seite 5 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 geeigneter Wärmeschutzfenster, die die vorgeschriebenen Energieeinsparversordnung (EnEV) einhalten, gesichert ist. Anforderungen der aktuellen Erschütterungen Aufgrund der Nähe zu den Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn sind durch die Bahnstrecke hervorgerufene Erschütterungen nicht ausgeschlossen. Aufgrund der hochtragfähigen Böden ist jedoch davon auszugehen, dass lediglich eine geringe Schwingungsübertragung erfolgt. Aus der Nachbarschaft sind keine Probleme bezüglich Erschütterungen bekannt. Die Erschütterungen werden über den Boden auf die Fundamente der geplanten Gebäude und von hier über die Mauern auf die Wohnräume übertragen. In den Wohnräumen können sich die Erschütterungen als störende Vibrationen und als Dröhnen manifestieren. Die Ermittlung der Erschütterungssituation setzt jedoch detaillierte Kenntnisse der geplanten Fundamente und der Deckenkonstruktion voraus, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bauleitplanung nicht vorliegen. Deshalb soll im Rahmen des Durchführungsvertrages darauf hingewiesen werden, dass in der statischen Berechnung der Gebäude eventuelle Erschütterungen durch die benachbarten Bahnstrecken zu berücksichtigen sind. 2. Biologische Vielfalt Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Die Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf Boden, Natur und Landschaft sind im Rahmen der Begründung darzustellen. Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des Plangebietes mit zum Teil älteren Baumbestand. Der Baumbestand wurde vermessungstechnisch detailliert kartiert. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Die Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,10 m an der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird zusätzlich durch die Festsetzung zur Erhaltung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung integriert. Somit entfallen insgesamt 73 geschützte Bäume durch die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend der Wettbewerbsauszeichnung. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 132 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm bis 30 cm gepflanzt werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 45 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sind insgesamt 820 laufende Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen. Die nicht überbauten Tiefgaragen sollen gemäß textlicher Festsetzung in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt und bis auf Zuwegungen und Terrassen begrünt werden. Die Umsetzung der Grünflächenplanung und die Pflanzung aller vorgenannten Bäume und Hecken werden innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt. 3. Artenschutz Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Seite 6 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen zu vermeiden. Deswegen soll innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt werden, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen dürfen. Vor Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich des Turmfalken erforderlich werden. Aus der Artenschutzprüfung ergibt sich somit, dass es drei Konfliktbereiche gibt: Erstens ist der nachweisliche Brutplatz des Turmfalken zu erhalten oder gleichwertig zu ersetzen, zweitens sind potentielle Quartiere für Fledermäuse im älteren Baumbestand vor der Fällung zu identifizieren und auf überwinternde Fledermäuse zu untersuchen und drittens gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht-planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Der Beginn der Rodungsarbeiten darf nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken erfolgen (Anfang März bis Ende Juni). Um festzustellen, ob der Turmfalke standorttreu geblieben ist, sollte von Beginn der Realisierungsarbeiten und erneut ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen erforderlich sind. Über die vorliegenden Untersuchungen hinaus wird kein Bedarf für weitergehende Untersuchungen gesehen. In der Art-für-Art-Betrachtung kann ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der geschilderten Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch steht. 4. Bodenschutz Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zur prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) besonders zu schützen. Südlich bzw. südöstlich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ befinden sich auf dem Flurstück 146 die Eintragungen von zwei Altlastenverdachtsflächen. Hierbei handelt es sich um die beiden Altablagerungen AA 9750 und AA 9735. Auf beiden Altablagerungen wurden 2010 orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Mit Ausnahme der Parameter Blei und Benzoapyren waren alle Parameter unauffällig und zeigten keine Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen bzw. Wohnen. In den untersuchten Bodenproben der Fläche AA 9750 wurden keine Prüfwertüberschreitungen ermittelt. Somit kann hier der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen eine geplante zukünftige Wohnnutzung keine Bedenken. Im Bereich der Fläche AA 9735 überschreiten Blei und Benzoapyren den Prüfwert für Kinderspielflächen und Blei den Prüfwert für Wohngebiete. Somit sind im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung Maßnahmen zu ergreifen. Der Oberboden im Bereich von Spielflächen soll mit unbelastetem Bodenmaterial in mindestens 35 cm Höhe abgedeckt werden. Wenn der belastete Oberboden nicht vollständig abgetragen wird, ist zusätzlich eine Seite 7 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 Grabesperre einzubauen. Da verschiedene Varianten möglich sind, ist ein Sanierungskonzept zu erstellen und mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Das Konzept soll Bestandteil des Durchführungsvertrages werden. Da die Maßnahmen im Bereich der Vorhaben liegen, die aus Lärmschutzgründen zuerst zu realisieren sind, wird auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB verzichtet. Innerhalb des Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren sind Minderungsmaßnahmen zum Bodenschutz bei der späteren Bauausführung zu beachten. Auf diese Maßnahmen wird innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen. 5. Wasserschutz Der Flurabstand des Grundwassers liegt gemäß des Grundwassergleichenplans der Stadt Aachen zwischen 5 und 10 m, wobei der Abstand von Nordosten nach Südwesten hin ansteigt. Somit ist nicht davon auszugehen, dass Keller oder Tiefgaragen in das Grundwasser einbinden und damit ein Aufstauen bzw. Absenken des Grundwasserstromes verursachen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind Maßnahmen wie z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührten Bauwerke oder eine Umleitung des Grundwasserstromes zum Schutz des Grundwassers sowohl während der Baumaßnahmen als auch danach erforderlich. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Auf die entsprechenden Maßnahmen soll innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen werden. Gemäß § 51a Landeswassergesetz besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagwasser zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Einleitung in ein bestehendes Gewässer ist aufgrund der Entfernung wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine Versickerung ist aufgrund der anstehenden tonigen Lehmböden ebenfalls problematisch. Auf eine Niederschlagswasserversickerung soll daher verzichtet werden. Gemäß des ‚Geotechnischen Berichtes über den Baugrund‘, Büro Kramm Ingenieure, Aachen, 14. Oktober 2015 ist eine Versickerung wegen der insgesamt zu geringen Bodendurchlässigkeit sowie auch wegen des linsenförmigen Bodenaufbaus nicht möglich, weil weder in horizontaler noch vertikaler Richtung über größere Strecken ein Wasserdurchfluss erfolgen kann. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und der vorhandenen Mischwasserkanalisation soll das anfallende unbelastete Niederschlagswasser zusammen mit dem anfallenden Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet und der Abwasserreinigungsanlage Soers zugeführt werden. Die Abflussberechnungen für das 100jährliche Regenereignis sehen die Schaffung einer Rückhaltung im öffentlichen Kanalnetz mit einem Gesamtvolumen von 800 m³ vor. Innerhalb der Borchersstraße soll ein Volumen von ca. 650 m³, innerhalb der Erschließungsstraße des Plangebietes ein zusätzliches Volumen von ca. 150 m³ geschaffen werden. Dieser Vorgehensweise wurde vom Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 28. September 2015 zugestimmt. Dieses Schreiben wurde nach erneuter Prüfung durch den Wasserverband am 11. November 2015 bestätigt. Zusätzlich sind innerhalb des Plangebietes Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses beitragen. So sollen ca. 75 % der Dachflächen begrünt und die nicht überbauten Tiefgaragen mit Erdreich in mindestens 50 cm Höhe überdeckt werden. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. 6. Klimaschutz Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich sollen ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt werden. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur Nahwärmeversorgung innerhalb der Klosteranlage ein zentrales Blockheizkraftwerk vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren Seite 8 / 9 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Umweltbelange zur Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.12.2015 Jahresstunden und sind somit tolerierbar, zumal es sich um positive Gerüche handelt. Eine dezidierte gutachterliche Untersuchung liegt vor. Im Rahmen der nachgeordneten Bauanträge ist nachzuweisen, dass durch die Bauausführung der Tiefgaragen und deren Zufahrten gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht in Frage gestellt werden. Aufgrund der dezentralen Lage der Tiefgaragenstandorte ist jedoch nicht mit kritischen lufthygienischen Belastungen zu rechnen. 7. Schutz der Kulturgüter Die nördlich an das Plangebiet angrenzende ehemalige Klosteranlage ‚Zum Guten Hirten‘ ist unter der laufenden Nummer 3590 in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Aufgrund des vorgelagerten Klosterparks (nordöstliche öffentliche Grünfläche) kann eine Beeinträchtigung des Denkmals durch das Baugebiet ausgeschlossen werden. Des Weiteren soll die östliche Stichstraße im Trennungsprinzip realisiert werden. Entlang des Klostergebäudes soll entsprechend ein Gehweg geführt werden, so dass ein ausreichender Abstand zwischen Denkmal und Fahrbahn gewährleistet ist. Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob innerhalb des Plangebietes Siedlungsreste aus der römischen oder der mittelalterlichen Periode erhalten geblieben sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Ausschachtungsarbeiten archäologische Bodenfunde erfolgen. Innerhalb des Durchführungsvertrages soll darauf hingewiesen werden, dass in diesem Fall gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW unverzüglich die Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren ist. Seite 9 / 9 10 363 Detail, nicht koordinatentreu 118 116 354 13 13 c a 12 STADT AACHEN 71 380 392 381 819 Bebauungsplan Nr. 963 117 820 754 0 14 19 15 383 388 14 a 821 14 b 17 390 Lageplan - Lageplan - Schriftlichen Festsetzungen 188 A0 389 Entwurf 16 C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C 23 C C C 25 C H C C C C C C 181,50 A1 87 181,50 FD I. Festsetzungen 182,59 32 Profilpunkt 183 205 - F+R - FD 34 184 36 GH 198,5 (siehe schriftl. Festsetzungen unter 2.) A3 185,1 Zu erhaltender Baum 183,61 TGH 183,5 Dachform Flachdach Tiefgarage Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen und unterschiedlicher Bauweisen 38 TGH 184,4 H Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen c Gehrecht zugunsten der Anlieger, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot) Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau) Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau) A A A A A B B B B B C C C C C 186 183,82 TGa B0 GH1 194,1 37 WA 6 184,59 (siehe schriftl. Festsetzungen unter 7.) A A A A A c GH2 198,4 GH1 194,9 TG +R 39 TGH 190,5 185,20 187,0 179,2 (Kinderspielplatz / Parkanlage) GH2 202,4 185,78 83 199 202 TGH 184,4 - 198 41 43 158 a -F 45 184,57 87 203 TGH 187,4 FD 188,4 159 GRZ 0,45 g GH1 197,6 183,8 197 GH1 196,7 GH2 201,2 85 b 35 40 a Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Fahrrecht zugunsten der Anlieger, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen c GH2 197,6 a Geschlossene Bauweise 184,0 TG g Detail 179,7 FD FD 185 99 GH2 200,3 183,20 GH1 192,9 TGa A2 182,0 33 GH 201,4 bis 202,4 FD c GH2 196,4 31 181,8 TG a 182,53 TGH 185,4 a GRZ 0,4 146 GH1 192,1 TG A0 siehe schriftliche Festsetzungen Nr. 1 WA 1-6 c TGa 29 30 182,5 GH2 195,6 182 27 Allgemeines Wohngebiet 180,75 C 183,6 GH1 190,9 WA C C C GH2 194,4 GRZ 0,4 181 C C c C WA 1 C C C C FD C TGH 183,4 C Im Auftrag 180,7 C C C C C C C C C In Vertretung 180 Vermessungsingenieur 179,98 C C C C Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen C C C 21 C C C GH2 193,6 C Baudezernat C C C GH1 190,1 404 C FD C C TGa Aachen, den C C 182,0 C 179 20 c C C eindeutigen Festlegung der Planung. C C C 18 C C C C C C C C 19 Der Bebauungsplan besteht aus: FD 185,78 TGa 183,29 a TG keine 201 200 C III. Bestandsangaben 190,4 197,7 C C C C C C C C C C C C C C C C WA 2 186,58 142 GH1 198,8 186,64 GH2 201,6 GH2 203,3 FD WA 5 TG a GRZ 0,45 g 186,9 187,15 TGa a 186,6 180,8 FD GH1 199,7 186,58 186,66 GRZ 0,4 g C C C C C C C b TG Kreisgrenze C CC C C GH2 200,9 182,61 GH1 198,0 GH2 201,1 Gemarkungsgrenze Topographische Umrisslinie Ga T Baum Wohnhaus ohne Hausnummer Hecke A A A A A A A A A A A GH2 von W Wasserleitung 3 Vollgeschosse, Flachdach 40kV Oberirdische Leitung 3 Vollgeschosse, Satteldach III 191,4 Kanalschacht 15 96 III 188,9 186,10 Aufnahmepunkt Trigonometrischer Punkt 150 GH1 199,6 TGa 184,9 A A A A A A TGa A A A A A A A A 183,21 186,53 186,0 186,0 GH2 von 202,5 bis 203,5 A GH1 199,1 TGa A 183,89 GH2 202,6 184,07 185,98 A B 185,8 B B C B C TGa C B 65 C C C C C C C C C 185,2 GRZ 0,4 a TG B GH2 von 200,4 bis 201,4 B B B B B B B 187,2 B 177 B B B B B B B B B B 188,4 B B B B C GRZ 0,4 g GH1 197,5 TGa GH3 192,8 C C 185,5 C C C C WA 4 TGa GH2 von 200,9 bis 201,9 198,7 - WA 3 4 22 TGa 184,95 B B B B B B B B FLUR FLUR C +R Aachen Laurensberg C -F 1 : 500 C C GH1 198,0 FD B B B B B B TGa B B B B B B B B C C C TGa C C C 187,4 GH2 von 201,4 bis 202,4 C C C GH1 von C C 197,7 bis C CCC C C C C C C C C C 185,44 B B B B B B B B C C C C C0 C C 188,9 130 C 242,90 185,11 C C C C B B B B B B TGa B B B B B B B B 185,28 C C C A B BB BB GH1 198,5 TGa C C A GH2 von 201,0 bis 202,0 184,93 GH2 von 202,0 bis 203,0 FDC C C C C Fahrbahnachse 185,51 C A C 185,8 C A A A A A A TGa A A A A A A A A C IV. Unverbindliche Planung 185,85 C A A A A A A A A GEMARKUNG GEMARKUNG B1 GH1 199,0 (Kinderspielplatz / Parkanlage) 187,02 203,6 bis 204,6 A A A A A A A A Naturdenkmal ND GH1 200,7 181,7 GH2 202,6 187,25 148 182,10 FD A III Durchfahrt GH1 197,5 185,8 187,4 A Zaun a 166 TGa 186,38 a Wohnhaus mit Hausnummer 79 188,4 TG Nutzungsartengrenze 187,80 C C C C C C C C C C C C C C C C C C B B B B B B TGa B B B B B 188,6 BB BB 548 B B B B B B B B B B B B B B B B B B Gartenland TGa Flurgrenze C1 172 Alle zeichnerischen Festsetzungen sind aus Koordinaten dem digitalen Plan zu entnehmen. Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am vom die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabei der Stadt Aachen beantragt. Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen gebis Stadt Aachen am beschlossen worden. Aachen, den Im Auftrag: schriften bei dem Zustandekommen beachtet worden sind. dieses Planes beschlossen. vom Aachen, den als Satzung Aachen, den Im Auftrag: Aachen, den Im Auftrag: Aachen, den In Vertretung: Bebauungsplan Nr. 963 bis Aachen, den Im Auftrag: erfolgten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten. Aachen, den Im Auftrag: Am Guten Hirten 392 381 819 Acer campestre 'Huibers Elegant' Eriolobus trilobatus 132 Auszugleichende Anzahl Bäume gemäß Baumschutzsatzung (siehe Liste unten) 885 Pflanzqualität: 132 Geplante Ersatzpflanzung - Anpflanzung Bäume in Verkehrsflächen 9 Stck. 9 - Anpflanzung Bäume auf Grünflächen (1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume) 39 Stck. 78 - Anpflanzung Bäume in Gärten 45 Stck. Hochstamm, StU= 25-30, Db Pflanzqualität: 190 Carpinus betulus Fagus sylvatica 205 24 Liguster Ilex meserveae 'Heckenpracht' a 14 17 4 181 25 5 Stechpalme 26 Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m 182 27 28 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung 6 entfallender Baum geplanter Baum Räumlicher Geltungsbereich des Baumbilanzierungsplanes 29 30 32 Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 183 34 31 84 184 33 146 185 83 186 35 159 82 37 ße 158 ra 39 198 41 80 78 77 7 200 83 79 199 76 142 75 74 72 73 9 st 197 43 85 81 0 18 ld rfe te 201 71 70 8 166 69 66 68 65 64 67 10 148 150 63 62 21 14 15 61 29 16 60 28 130 59 11 12 17 18 52 51 19 22 20 25 27 23 BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und voraussichtlich überplant werden 313 - Laubbäume 249 - Nadelbäume 64 134 4 - Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche 2 - Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden 2 Bäume, die erhalten werden können 57 53 13 50 24 172 54 49 26 58 56 55 48 30 44 47 31 Baumbilanzierungsplan (1) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 132 Ligustrum 209 vulgare 208'Atrovirens' Bestandslaub- bzw. Nadelbaum s Sü 202 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 1 2 36 extern 1 2 1 1 extern extern extern 2 2 2 2 2 3 2 1 45 2 2 1 extern extern extern extern 2 2 1 2 extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt 210 3 23 22 Öffentliche Grünfläche Obstbäume Apfel 'Rheinischer Bohnapfel' 'Rheinischer Winterapfel' 'Roter Boskoop' 'Rote Sternrenette' Birne 'Gräfin von Paris' 'Münsterbirne' 'Martinsbirne' Pflaumen 'Bühler Frühzwetschge' 'Mirabelle von Nancy' Kirschen 'Büttgers Rote Knorpelkirsche' 'Große Prinzessinnenkirsche' Quitte Cydonia oblonga Mispel Mespilus germanica 179 404 Kornellkirsche Pflaumenblättriger Dorn Blütenkirsche Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 2 21 geplante Verkehrsflächenunterteilung Felsenbirne 85 203 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 u a er t s geplante Verkehrsflächen Feldahorn Zierapfel 99 204 12,0 206 207 Anzahl Ersatzbäume 1 19 180 211 Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt, 125-150, mit Ballen Laubbäume Acer campestre Malus sylvestris 'Evereste' Amelanchier arborea 'Robin Hill' Cornus mas Crataegus prunifolia Prunus sargentii i.S. Sü 20 191 Hainbuche Rotbuche 389 Hochstamm, StU= 18-20, Db ZEICHENERKLÄRUNG 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Kronendurchmesser Pflanzqualität: 18 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Stammumfang Dreilappiger Apfel 188 45 Hecken, 1-reihig (3,5/m) Beichnung 390 189 PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN Nr. Hochstamm, StU= 25-30, Db bzw. wie vor, jedoch Stammbusch 388 Feldahorn b 2 821 Feldahorn Hainbuche Amberbaum Zierapfel Vogelkirsche Scharlachkische 383 PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 15 Acer campestre Carpinus betulus Liquidambar styraciflua Malus spec. 'Evereste' Prunus avium Prunus sargentii 754 14 Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche 117 14 Erhalt Bestandsbäume PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN 0 75 PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE 19 Bestandsbäume im Plangebiet, die der Baumschutzsatzung unterliegen 820 PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE 16 BAUMBILANZ 45 46 43 42 Darstellung der bestehenden bzw. neu geplanten Bäume 41 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 03. Dezember 2015 392 381 819 820 390 1.736 m² Unversiegelte Flächen 87,5 % 885 28.659 m² 15 188 389 17.066 m² sonstige versiegelte Flächen Buschwerk unversiegelte Grundstücksfläche: Wiese, Garten, Feldweg 1 16 davon Buschwerk 17 14 davon Gebäude Bestandsgebäude a 4.100 m² 388 14 12,5 % 821 ZEICHENERKLÄRUNG b 32.759 m² 383 0 Versiegelte Flächen 100,0 % 754 19 Fläche Plangebiet 117 14 FLÄCHENBILANZ Buschwerk 189 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Nr. 205 208 24 181 25 26 3 4 Räumlicher Geltungsbereich des Grünbilanzierungsplanes Buschwerk Buschwerk 5 182 27 28 Buschwerk 6 29 30 32 183 34 31 84 184 33 146 185 Buschwerk 186 35 83 159 82 37 ße 158 ra st 197 39 198 41 43 85 81 0 18 ld rfe te 199 79 Buschwerk 80 Buschwerk 83 201 Buschwerk 7 200 78 77 Buschwerk 76 74 72 Buschwerk 73 9 8 142 75 71 70 Buschwerk 166 69 Buschwerk 66 68 148 Buschwerk 65 64 Buschwerk 67 10 14 15 16 63 Buschwerk 21 62 29 61 60 28 Buschwerk 150 130 59 11 12 17 57 53 Buschwerk 13 58 52 51 50 Buschwerk 56 Buschwerk 18 19 22 20 25 23 BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und voraussichtlich überplant werden 313 - Laubbäume 249 - Nadelbäume 64 134 4 - Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche 2 - Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden 2 Bäume, die erhalten werden können Buschwerk 27 24 172 54 49 26 55 48 30 47 31 45 46 44 43 42 Grünbilanzierungsplan zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 132 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung 23 22 210 209 404 180 211 207 206 202 191 Buschwerk s Sü 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 1 2 extern 1 2 1 1 extern extern extern 236 2 2 2 2 3 2 1 2 2 1 extern extern extern extern 2 45 2 1 2 extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt Sü 20 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum 179 21 85 203 12,0 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 190 Buschwerk 99 204 Anzahl Ersatzbäume a er t s 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 u 18 Kronendurchmesser 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder Stammumfang 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Beichnung unversiegelte Grundstücksfläche: Buschwerk 2 19 Bestand 41 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 03. Dezember 2015 392 381 819 - Straßen 5.498 m² - bebaubare Grundstücksflächen 18.896 m² davon Gebäude mit Dachbegrünung ca. 7200 m² davon TG mit Dachbegrünung ca. 5.450 m² Unversiegelte Flächen 885 25,5 % Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 25-30, Db Pflanzqualität: 4.433 m² - Grünflächen 3.932 m² Pflanzqualität: a 17 Dreilappiger Apfel 389 Hochstamm, StU= 18-20, Db Prunus sargentii i.S. PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 190 Verkehrsflächen Carpinus betulus Fagus sylvatica Anpflanzung von insgesamt 9 Laubbäumen innerhalb der Verkehrsflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen 207 Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 18-20 cm, mindestens 12 cbm Erdreich 206 Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt, 125-150, mit Ballen Ligustrum 209 vulgare 208'Atrovirens' Ilex meserveae 'Heckenpracht' 404 180 211 23 22 210 24 Liguster 181 25 Stechpalme 26 Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m 182 27 28 Verkehrsflächen Feldahorn Zierapfel Felsenbirne private Grundstücksflächen Kornellkirsche Pflaumenblättriger Dorn Blütenkirsche überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) / mit Gründach Flächen für Tiefgaragen Planung Schnitthecke 1-reihig Obstbäume Apfel 'Rheinischer Bohnapfel' 'Rheinischer Winterapfel' 'Roter Boskoop' 'Rote Sternrenette' Birne 'Gräfin von Paris' 'Münsterbirne' 'Martinsbirne' Pflaumen 'Bühler Frühzwetschge' 'Mirabelle von Nancy' Kirschen 'Büttgers Rote Knorpelkirsche' 'Große Prinzessinnenkirsche' Quitte Cydonia oblonga Mispel Mespilus germanica 179 21 Sü 20 191 Hainbuche Rotbuche a er t s ZEICHENERKLÄRUNG Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 19 u 18 Hecken, 1-reihig (3,5/m) Dauerhafte Erhaltung und Pflege Laubbäume Acer campestre Malus sylvestris 'Evereste' Amelanchier arborea 'Robin Hill' Cornus mas Crataegus prunifolia 189 8.365 m² - unbebaubare Grundstücksflächen 390 188 Hochstamm, StU= 25-30, Db 388 Feldahorn 14 24.394 m² 821 Feldahorn Hainbuche Amberbaum Zierapfel Vogelkirsche Scharlachkische 383 PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 15 Acer campestre 'Huibers Elegant' Eriolobus trilobatus 14 Acer campestre Carpinus betulus Liquidambar styraciflua Malus spec. 'Evereste' Prunus avium Prunus sargentii 754 b 74,5 % Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche 117 14 Versiegelte Flächen 32.759 m² PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN 0 100,0 % PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE 19 Fläche Plangebiet 820 PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE 16 FLÄCHENBILANZ Planung Laub- bzw. Obstbaum Bestandslaub- bzw. Nadelbaum Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung entfallender Baum Räumlicher Geltungsbereich des Grünbilanzierungsplanes 29 30 32 Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 183 205 34 Gärten 31 36 Auf den privaten Grundstücken sind als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, insgesamt 18 Laubbäume sowie 27 Obstbäume zu pflanzen. 159 40 158 203 Dächer der Hauptbaukörper 39 43 Dächer der jeweils letzten Geschosse sowie das Dach des rückwärtigen Gebäudeteils der KITA sind flächendeckend extensiv zu begrünen. Rasen 198 41 83 199 202 Ausgenommen sind Flächen für notwendige technische Aufbauten Öffentliche Grünflächen 201 87 45 ße 197 ra st Die Gärten sind gärtnerisch anzulegen. Die Versiegelung ist zu minimieren. 85 37 0 18 ld rfe te 35 146 s Sü 38 Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 18-20 cm 99 Schnitthecken 1-reihig, auf Tiefgaragen, 185 insgesamt 280 m Länge 186 Die Anzahl kann um erhaltene geschützte Bäume reduziert werden. 204 184 33 Spielfläche mit Spielgeräten 142 200 Anpflanzung von insgesamt 39 Laubbäumen mit StU 25-30 cm in den öffentlichen Grünflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen (1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume) 166 Pflanzqualität: Hochstamm, mindestens 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 25-30 cm wassergebundene Decke 148 Erhaltung der großkronigen Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche Spielfläche mit Spielgeräten Die Anzahl kann um sonstige erhaltene geschützte Bäume reduziert werden. 150 Rasen Dauerhafte Erhaltung und Pflege Rasen Tiefgaragen 130 Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen. Grünordnungsplan (2) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 KITA 172 1-reihige Schnitthecke Anpflanzung von 540 m 1-reihige Schnitthecken außerhalb der Tiefgaragenflächen und 280 m über Tiefgaragen aus standortgerechten Laubgehölzen im Plangebiet. An straßenabgewandten Seiten sind auch Maschendraht- und Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Schnitthecken 1-reihig, nicht auf Tiefgaragen, insgesamt 540 m Länge Planung Spielflächen Abdeckung von Flächen, auf denen Kinderspielflächen angelegt werden, mit mindestens 35 cm unbelastetem Bodenmaterial gemäß § 12 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 134 ohne Maßstab 04. Dezember 2015