Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
155319.pdf
Größe
376 kB
Erstellt
26.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0099/WP17 öffentlich 26.11.2015 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.12.2015 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0099/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.12.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0099/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.12.2015 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 08.10.2015 bezüglich Obdachlosigkeit in Aachen: Zu 1 und 2: Wie viele Obdachlose leben zur Zeit in Aachen auf der Straße? Ist die Zahl in den letzten Jahren gestiegen? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die Einrichtungen Café Plattform, Wärmestube der WABe e. V. und Café Relax telefonisch um eine aktuelle Einschätzung gebeten. 1. Aktuell übernachten in Aachen vermutlich ca. 15 Menschen draußen. 2. Diese Zahl ist nach Einschätzung der befragten Kollegen aus den o. g. Einrichtungen eher stabil. Eine Steigerung war in den letzten Jahren nicht feststellbar. Zu 3: Wird sich auch in Aachen die Gesamtzahl der wohnungslosen Menschen (einschließlich der in städtischen Einrichtungen lebenden Personen) erheblich erhöhen, so wie die o.g. Bundesarbeitsgemeinschaft dies für das Bundesgebiet befürchtet? In den städtischen Unterkünften sind Stand 30.09.2015 415 Menschen ordnungsbehördlich untergebracht. 257 davon sind alleinstehend. Während in Aachen dem seit Jahren zu verfolgenden Bundestrend steigender Fallzahlen im Wohnungslosenbereich durch intensive Sozialarbeit (Feststellung von Vermittlungshemmnissen und Hilfestellung bei deren Überwindung) sowie durch Betrieb einer so genannten Wohnungsbörse lange Zeit entgegengewirkt werden konnte, sind seit Herbst 2014 auch in Aachen steigende Fallzahlen zu verzeichnen: 30.09.2014 350 (233) 31.12.2014 372 (244) 31.03.2015 401 (247) 30.06.2015 406 (243) 31.07.2015 413 (243) 31.08.2015 427 (237) 30.09.2015 415 (257) In den letzten 12 Monaten ist die Anzahl der untergebrachten Menschen um 18 % gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die weitere Verknappung von Wohnraum sowie einer Vielzahl von zu erwartenden Familienzusammenführungen die Zahl der unterzubringenden Menschen weiterhin steigt. Zu 4: Wie wird die soziale Betreuung Obdachloser in Aachen gehandhabt? In den Übergangsheimen für Wohnungslose sind städtische Sozialarbeiter beschäftigt. Der Personalschlüssel lautet im Bereich alleinstehender Personen 1:50, Menschen im Familienverband werden mit dem Schlüssel 1:75 betreut. Im sogenannten Wohnhotel werden psychisch kranke Wohnungslose untergebracht. Die soziale Betreuung hier erfolgt durch Sozialarbeiterinnen des Alexianerkrankenhauses mit einem Personalschlüssel von 1:16. Der städtische Sozialdienst ist im so genannten Großteam der im Wohnungslosenbereich tätigen Einrichtungen vernetzt. Hier finden monatliche Treffen unter Leitung von Frau Holzapfel im Café Plattform statt Seit vielen Jahren betreut zudem eine Sozialarbeiterin die städtische Wohnungsbörse. Sie ist damit betraut, wohnungslose Menschen aber auch bleibeberechtigte Flüchtlinge passgenau in Wohnungen zu vermitteln. Die Stadt Aachen finanziert darüber hinaus zu 100% die Notschlafstelle im Café Plattform. Dort können alleinstehende Personen ohne Anmeldung grundsätzlich kostenlos übernachten. Schließlich werden die Angebote der Wärmestuben der WABe e. V. sowie des Caritasverbandes im Café Plattform durch jährliche Zuwendungen unterstützt. Hier können sich die wohnungslose Menschen tagsüber aufhalten, essen und trinken, duschen, Wäsche waschen, Beratungsangebote in Anspruch nehmen und eine Postadresse unterhalten. Das Angebot des Caritasverbandes umfasst zudem aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork). Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Markus Mohr, AfD, vom 9.10.2015 bezüglich Holzexporte nach China Zu Frage 1: Wie viele Festmeter Holz wurden vom Gemeindeforstamt Aachen in Jahren 2013 und 2014 für den Export bestimmt (mit Aufschlüsselung nach Ländern)? In den Jahren 2013 und 2014 wurde das sägefähige Laubholz ausschließlich an ein regionales Sägewerk verkauft. Zu Frage 2: Wie viele Festmeter Holz wurden in den Jahren 2013 und 2014 nach China exportiert? Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Wie viele Festmeter Holz sind für den Export im Jahr 2015 anberaumt (mit Aufschlüsselung nach Ländern)? Es sind ca. 320 fm sägefähiges Laubholz eingeplant. Das Holz wurde an einen regionalen Händler verkauft. Über den Verbleib des Holzes kann das Gemeindeforstamt keine Aussage treffen. Zu Frage 4: Welche Wertschöpfungsverluste und potentiell entgangene Steuereinnahmen entstehen durch den Verkauf von Holz aus dem Aachener Stadtwald nach China im Vergleich dazu, wenn das Holz in Deutschland verarbeitet worden wäre? Hierzu können keine Aussagen getroffen werden. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Stellungnahme der Verwaltung zu den Zusatzfragen des Ratsherrn Mohr, AfD, vom 25.11.2015 zur Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der AfD vom 29.06.2015 zur Finanzierung von U3‐ Betreuungsplätzen: 1. Bezieht sich der unter Ziff. 2.2 ausgewiesene Betrag nur auf den U3 Bereich oder inkludiert er auch den Ü3 Bereich? Bei der unter Ziff. 2.2. angegebene Budgetsummer von 31.831.213 €. für städtische Einrichtungen handelt es sich um das Budget für U 3 und Ü 3 Plätze. 2. Falls letzteres der Fall ist, welcher Betrag entfällt davon auf den U3 und welcher Betrag auf den Ü3 Bereich? Eine weitergehende Differenzierung dieses Betrages hinsichtlich U 3 und Ü 3 ist unter Hinweis auf 2.5 der Stellungnahme der Verwaltung nicht möglich. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP-Fraktion vom 18.11.2015, Bauvorhaben Maria-Theresia-Allee / Im Brockenfeld (ehemaliges Grevenstein) Fragen der FDP-Fraktion: 1. Werden die beiden Bäume (Stammumfang ca. 2,00 m bzw. 2,40 m) auf dem z. Zt. noch städt. Grundstück (Parzelle 920) gefällt? Wenn ja, wann und aufgrund welcher rechtlichen Voraussetzung? 2. War der Rückschnitt der vier Bäume auf dem Flurstück 920 eine Vorbereitung zur Fällung oder eine baumerhaltene pflegerische Maßnahme? 3. Welche der auf den Flurstücken 920 und 1343 stehenden Bäume unterliegen der städtischen Baumschutzsatzung? 4. Welcher dieser Bäume ist im städtischen Baumkataster verzeichnet? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1 Bis dato liegt für das geplante Bauvorhaben Maria-Theresia-Allee / Im Brockenfeld eine genehmigte Bauvoranfrage vor. Die abschließende Klärung des Baumschutzes erfolgt im Bauantragsverfahren; Genehmigungen zur Fällung wurden insoweit nicht erteilt. Grundsätzlich lässt die Bebauung der Parzellen 920 und 1343 den Erhalt der beiden angesprochenen, geschützten Bäume zu. Zu Punkt 2 Auf Parzelle 1343 befinden sich in unmittelbarer Grenznähe zur Parzelle 920 weitere fünf geschützte Linden, die bereits vor mehr als 10 Jahren „auf Kopf“ geschnitten wurden. Soweit dem Fachbereich Umwelt bekannt, wurde der Kopfschnitt in wiederkehrenden Abständen zur Pflege- und Erhaltung der Linden praktiziert. Aus baumpflegerischer Sicht sind daher auch die in jüngster Vergangenheit durchgeführten Schnittmaßnahmen als Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen zu bewerten; von einer Vorbereitung zur Fällung kann daher nicht gesprochen werden. Bei der geplanten Bebauung der Parzellen 920 und 1343 gemäß § 34 Baugesetzbuch ist die Kopflinden-Reihe jedoch nicht zu erhalten; im Bauantragsverfahren sind entsprechende Kompensationsleistungen zu prüfen. Ferner wurden in jüngster Vergangenheit an einer geschützten Ahorn-Eschengruppe auf der Parzelle 920 vereinzelte Äste zurückgeschnitten. Bei einer Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ist der Erhalt dieser geschützte Ahorn-Baumgruppe möglich; eine abschließende Beurteilung erfolgt auch hier im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Zu Punkt 3 Gemäß den vorliegenden Baumbestandsplänen unterliegen auf den Parzellen 920 und 1343 insgesamt 10 Bäume der Baumschutzsatzung. Zu Punkt 4 Die auf den o.g. Parzellen befindlichen geschützten Bäume sind nicht im städtischen Baumkataster aufgeführt. Im Baumkataster werden nur Bäume des öffentlichen Straßenraumes und aus dem Bereich öffentlicher Grünflächen erfasst. 1 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage des Ratsherrn Palm vom 24.11.2015 bezüglich Obdachlosigkeit in Aachen: 1. Wie viele Unterbringungsplätze stehen den Obdachlosen in Aachen insgesamt zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 und nach Art der Unterbringung)? Für die Unterbringung von Obdachlosen stehen rund 400 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze befinden sich in städtischen Übergangsheimen, die über einen guten Qualitätsstandard verfügen. Familien werden regelmäßig in abgeschlossenen Wohneinheiten, Einzelpersonen in Einzel- oder Doppelbelegung geschlechtergetrennt in Wohngemeinschaften untergebracht. Zudem stehen wenige Appartements für Einzelpersonen oder Paare zur Verfügung. Die Anzahl der Plätze in den Obdachlosenunterkünften ist seit 2011 unverändert. Aufgrund steigender Fallzahlen wurden in den vergangenen Monaten einige Familien in angemieteten Wohnungen untergebracht 2. Wie viele Plätze wurden in den letzten drei Jahren aus dem Obdachlosenbereich gestrichen und der Flüchtlingsunterbringung zugewiesen? Für die Unterbringung von Flüchtlingen wurden keine Plätze im Obdachlosenbereich aufgegeben. Es wurden lediglich für einen Interimszeitraum freie Plätze vorübergehend mit Flüchtlingen belegt. 3. Wie viele der in öffentlichen/öffentlich geförderten Unterkünften lebenden Menschen konnten seit 2011 in Wohnraum vermittelt werden? Bitte mit Angabe, ob es sich um eine eigene Wohnung, ein betreutes Wohnen, Pflegeheim oder ähnliches gehandelt hat. Die Belegung der Übergangsheime ist von einer hohen Fluktuation gekennzeichnet. Nur durch die Vielzahl von Auszügen, die mit Unterstützung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter oder auf Eigeninitiative erfolgen, steht genug Wohnraum für durch Zwangsräumungen, Wohnungsbrände o. Ä. entstehende Wohnungsnotfälle zur Verfügung. Verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen die Unterkünfte in welche andere Wohnform verlassen haben, gibt es nicht. Viele Menschen verlassen die Unterkünfte, ohne entsprechende Angaben zu machen. 4. Werden seitens der Verwaltung auch Gelder für warme Kleidung und/oder Schlafsäcke für obdachlose Menschen zur Verfügung gestellt, die nicht in Notunterkünften übernachten möchten bzw. keinen Platz erhalten. Leistungsberechtigte im Rahmen des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) erhalten für den gesamten notwendigen Lebensunterhaltes Regelsätze, aus denen entsprechende Bedarfe zu decken sind. Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) erhalten diese Leistungen vom Jobcenter der Städteregion Aachen. 5. Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Aachen für die nächsten 5 Jahre ein und welche Handlungsstrategien gibt es? In den letzten 12 Monaten ist die Anzahl der untergebrachten Personen um 18% gestiegen. Eine Prognose ist nicht möglich, da zu viele Variablen auf die Entwicklung einwirken. Die Verwaltung sieht es als notwendig an, zusätzlichen, insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehören sowohl Neubauprojekte als auch Sanierungen im städtischen Wohnungsbestand. Hierbei wird sowohl mit der gewoge AG als auch mit privaten Investoren zusammengearbeitet. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 20.11.2015 Thema: Werbemittelsatzung Europaplatz Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Ist der Verwaltung die Werbeanlage auf dem Dach des Hauses Europaplatz 17 bekannt? Stellungnahme der Verwaltung: Ja, diese Werbeanlage ist dem FB 61 und dem FB 63 bekannt. Frage 2: Wann wurde die Werbeanlage auf dem Dach des Hauses Europaplatz 17 genehmigt? Stellungnahme der Verwaltung: Für diese Werbeanlage wurde keine Baugenehmigung durch den Fachbereich Bauaufsicht erteilt. Der dazu gestellte Bauantrag wurde mit Versagungsbescheid abgelehnt. Frage 3: Entspricht die Werbeanlage auf dem Dach des Hauses Europaplatz 17 der am 23. September beschlossenen Werbemittelsatzung? Stellungnahme der Verwaltung: Die auf dem Dach des Gebäudes Europaplatz 17/19 erstellte Werbeanlage entspricht nicht den rechtl. Vorgaben der Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten „Europaplatz-West“ gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW vom 25.09.2015. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Mohr, AfD, vom 09.10.2015 Thema: Entwicklungsstand Velocity Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Ist die Testphase abgeschlossen und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus? Stellungnahme der Verwaltung: Nein. Nach einer internen Testphase seit Februar wird seit August eine Testphase im Rahmen des Projektes Mobility Broker mit dem Projektpartner ASEAG durchgeführt. Frage 2: Seit wann ist die Pedelec-Teststation auf dem Campus-Gebiet in Betrieb bzw. ab wann wird diese eingerichtet sein? Stellungnahme der Verwaltung: Seit Februar 2015 befindet sich eine Station am Informatikzentrum der RWTH Aachen im Betrieb. Im Rahmen einer Eröffnungsfeier im August wurde diese nach internen Tests für eine Integration in den Betrieb als Teil einer Mobilitätsstation des Projektes Mobility Broker freigegeben. Eine weitere Station befindet sich am Westbahnhof und wird in den kommenden Wochen in Betrieb genommen. Frage 3: Was lässt sich über das Nutzerverhalten sagen und wie viele Kilometer wurden insgesamt mit den Elektrofahrrädern gefahren? Stellungnahme der Verwaltung: Eine Aussage zu den gefahrenen Kilometern ist im Testbetrieb leider nicht möglich, die Daten der Testnutzer dürfen nur intern verwendet werden. Es kann jedoch gesagt werden, dass das System vom jetzigen Nutzerkreis sehr gut angenommen wird. Frage 4: Wie viele Stationen befinden sich aktuell in Betrieb, wie viele befinden sich konkret im Aufbau und wie viele Elektrofahrräder stehen den Bürgern derzeit bereit? Stellungnahme der Verwaltung: Zwei Stationen mit Pedelecs stehen zur Verfügung, zwei weitere sind in Aufbau. Durch den kontinuierlichen Aufbau neuer Stationen sollen den Bürgern im Laufe des Jahres 2016 mindestens 200 Pedelecs an 20 Stationen zur Verfügung stehen. Frage 5: Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Entwicklungsstand zur Errichtung des Verleihsystems? Stellungnahme der Verwaltung: Die selbst entwickelten Pedelecs und Stationen von Velocity genügen hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität den hohen Anforderungen der Stadt Aachen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Mohr vom 9.10.2015: Gefährliche Einwanderung durch Neobiota ins heimische Ökosystem Nach Auffassung des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen besteht zwischen der Aufnahme von Menschen aus Nicht-EU-Staaten und der Einwanderung nichtheimischer Tier- und Pflanzenarten weder ein inhaltlicher Zusammenhang noch trägt ein derart pauschalierender Vergleich (Zitat: „Einwanderung stellt auch in Ökosystemen eine große Gefahr dar.“) zu einer Versachlichung der gesellschaftlichen Diskussion bei. Ungeachtet dieses fremdenfeindlichen und beschämenden Vergleichs beantwortet der Fachbereich Umwelt die gestellten inhaltlichen Fragen zu nichtheimischen, gebietsfremden und invasiven Neozoen und Neophyten wie folgt: 1. Welche nichtheimische, gebietsfremde und invasive Neozoen und Neophyten gemäß § 40 BNatSchG sind in Aachen angesiedelt und zu welchen Problemen führen diese? „Die meisten gebietsfremden Arten stellen kein Naturschutzproblem dar, unterliegen dem allgemeinen Artenschutz für wildlebende Arten, können Schutzgüter der Roten Listen sein und werden teilweise sogar als Bereicherung empfunden. Nur wenige gebietsfremde Arten gefährden in ihrer neuen Heimat die biologische Vielfalt und werden daher als „invasiv“ bezeichnet.“ (Bundesamt für Naturschutz, https://www.bfn.de/0302_neobiota.html) Derzeit einzige in Aachen vorkommende gebietsfremde und invasive Tierart ist die aus dem Balkan stammende Rosskastanienminiermotte. Bislang konnten nur in wenigen Fällen Schäden an befallenen weißblühenden Rosskastanien nachgewiesen werden. An gebietsfremden und invasiven Pflanzenarten haben sich im Gebiet der Stadt Aachen Riesenbärenklau, Indisches Springkraut, Japanischer Knöterich, Beifuß-Ambrosie und Kanadische Goldrute angesiedelt. Gesundheitliche Risiken werden durch den Riesen-Bärenklau (insbesondere Hautverbrennungen) und die Beifuß-Ambrosie (allergische Reaktionen) ausgelöst. Durch seine schnelle Verbreitung über bestehende Gewässersysteme und Auftreten in Massenbeständen stellt das Indische Springkraut in einigen Biotopen eine Gefahr für heimische Pflanzengesellschaften dar. 2. Hat die Stadtverwaltung ermittelt, wie weit der Riesen-Bärenklau und das Indische Springkraut Flächen in Aachen erobert? Um welche Standorte geht es und wie viel Fläche ist betroffen? Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erfolgt durch die Untere Landschaftsbehörde (ULB) der Stadt Aachen bereits seit dem Jahr 2004. Derzeit sind stadtweit 140 unterschiedliche Kleinflächen bekannt, auf denen im Jahr 2015 insgesamt 3000 Pflanzen ausgegraben wurden. Die Ausbreitung des RiesenBärenklau im Aachener Stadtgebiet konnte durch die seit 2003 erfolgende ystematische Kontrolle der Bestände gestoppt werden. Die Zahl der Flächen, auf denen keine weiteren Pflanzen mehr nachwachsen, nimmt beständig zu. Sämtliche bekannten (wenigen) Vorkommen der Beifuß-Ambrosie unterliegen ebenfalls einer regelmäßigen Kontrolle und Beseitigung durch die Untere Landschaftsbehörde. Eine weitere Ausbreitung der Pflanze im Aachener Stadtgebiet ist bei Aufrechterhaltung regelmäßiger Bestandskontrollen nicht zu erwarten. Die Erfassung der Verbreitung und die Bekämpfung des Indischen Springkrauts wird im Aachener Stadtgebiet federführend durch den NaBu Aachen bearbeitet und in den Jahren 2012-2014 durch den Fachbereich Umwelt finanziell unterstützt (ca. 4.000,- € pro Jahr). Seit Jahresbeginn zählen derartige Maßnahmen zu den Aufgaben der seit dem 1.1.2015 landesgeförderten NaBu-Naturschutzstation. Die Größe der befallenen Flächen wurde bislang nicht ermittelt. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Ausbreitung nichtheimischer oder invasiver Arten gemäß § 40 BNatSchG zu verhindern? Die Untere Landschaftsbehörde kooperiert seit 2014 mit dem Sozialwerk Aachener Christen im Rahmen des öffentliche geförderten Beschäftigungsprojekts „Quo Vadis“; mit einer operativen Arbeitstruppe erfolgt hierüber u.a. eine systematische Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus und der Beifuß-Ambrosie. Darüber hinaus führt das städtische Forstamt Maßnahmen (z. B. zur Verringerung der Ausbreitung des Japan-Knöterichs) in Eigenregie durch. Seit 2012 besteht eine enge Kooperation mit dem NaBu Aachen sowie der NaBu Naturschutzstation Aachen. Darüber hinaus findet seit mehreren Jahren ein Informationsaustausch zwischen den Unteren Landschaftsbehörden der Städteregion und der Stadt Aachen statt. Anfang Dezember 2015 fand im Rathaus der Gemeinde Raeren eine Versammlung von Behörden- und Naturschutzvertretern statt, bei der der Grundstein für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung invasiver Neophyten gelegt wurde. 4. Wie hoch waren die Personal- und Sachkosten der Bekämpfung nichtheimischer oder invasiver Arten in den Jahren 2013 und 2014 Die Personal- und Sachkosten zur Bekämpfung invasiver Neophyten wurden bislang nicht separat erfasst. 5. Inwieweit wird mit den Naturschutzverbänden zusammen gearbeitet? Siehe Antworten zu Fragen 2 und 3. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Mohr vom 09.10.2015 zur Umsetzung und Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG in Aachen Ratsherr Mohr hat verschiedene Fragen zu o.a. Thema gestellt: 1. Wo bestehen im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie Entwicklungs- und Verbesserungspotentiale bei den Aachener Bächen? Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) betrifft in der Stadt Aachen folgende Bäche: Amstelbach, Beverbach, Haarbach, Inde, Iterbach, Senserbach, Wildbach und Wurm. Bei allen Bächen wurden Defizite erkannt, somit besteht grundsätzlich Handlungsbedarf. 2. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen „ökologischen und chemischen Zustand“ der Aachener Fließgewässer? Bitte aufgelistet nach den jeweiligen Fließgewässern. Die Bewertung der Untersuchung zum „ökologischen und chemischen Zustand“ an den Bächen erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) nach landesweit einheitlichem Maßstab. Dabei reicht eine Grenzwertüber- oder Unterschreitung für eine maßgebliche Einstufung der Bewertungsklasse des gesamten Fließgewässers aus. Folgende Einstufungen der Aachener Fließgewässer sind ermittelt worden: Amstelbach: schlecht Beverbach: unbefriedigend Haarbach: schlecht Inde bis Friesenrath: unbefriedigend Inde ab Friesenrath: aufwärts = mäßig Iterbach: schlecht Senserbach: unbefriedigend Wildbach: mäßig Wurm: schlecht 3. In welchen Bereichen der Aachener Fließgewässer treten die höchsten chemischen Belastungen auf und wie sind diese zu erklären? Die höchsten chemischen Belastungen treten am Amstelbach, Beverbach, Haarbach und in der Wurm auf. Im Amstelbach ist an der Messstelle unterhalb der Kläranlage Horbach eine starke Belastung des Pflanzenschutzmittels MCPA gemessen worden. Die Fachverwaltung vermutet, dass dieses Pflanzenschutzmittel über die Kanalisation in den Amstelbach gelangt ist. Es könnte sein, dass die Spritzgeräte auf den Bauernhöfen unsachgemäß gereinigt worden sind und die Schadstoffe deshalb in die Kanalisation abgeleitet wurden. Beim Beverbach wurde an der Messstelle Gut Schöntal eine hohe Zink- und Cadmiumbelastung festgestellt. Diese gilt aber aufgrund der dort vorhandenen Erdschichten als natürlich. Am Haarbach und der Wurm wurde eine hohe Belastung durch Erythromycin unterhalb der kommunalen Kläranlagen Eilendorf und Soers gemessen. Erythromycin ist ein Arzneimittel, das über die Kanalisation in den Haarbach und in die Wurm gelangt und in den Kläranlagen nicht herausgefiltert werden kann. 4. Welche Fördermöglichkeiten wurden bisher für die Freilegung und Renaturierung von Bächen ausgeschöpft und wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, weitere Fördermittel für entsprechende Vorhaben zu erhalten. Für die Unterhaltung der Gewässer ist in unserer Region in der Regel der Wasserverband Eifel-Rur zuständig. Er hat die Möglichkeit, beim Land Nordrhein-Westfalen Fördergelder bis zu 80 Prozent der Gesamtsumme zu beantragen. Diese Mittel stehen grundsätzlich bereit und werden auch entsprechend abgerufen. 5. Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Fließgewässer geplant? Die kommunalen Kläranlagen werden weiter ausgebaut. Die Einleitungen der städtischen Kanalisation sollen so verbessert werden, dass weniger Schadstoffe in die Fließgewässer gelangen. Entlang der Gewässer werden Schutzstreifen geschaffen, in denen die Nährstoffe aufgefangen werden, bevor sie ins Wasser gelangen. Die Bäche müssen schrittweise wieder natürlicher gestaltet werden, so wie es zum Beispiel am Haarbach in Eilendorf vor einigen Monaten umgesetzt wurde. Die Landwirtschaft wird dazu beitragen müssen, dass weniger Erdreich erodiert und in die Gewässer gespült wird. Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel muss reduziert werden. All diese Maßnahmen sind mit viel organisatorischem Aufwand verbunden und sind deshalb nicht auf die Schnelle umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Müller, AfD, v. 21.11.2015: Überlastung des Ordnungsamtes Die o.a. Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Seit wann gibt es beim Ordnungsamt die Nachtschicht? Dies ist eine Spätschicht für den Ordnungs‐ und Sicherheitsdienst (OSD) (So ‐ Do 17.00 ‐ 01.15 Uhr; Fr, Sa u. vor Feiertagen 19.00 ‐ 03.15 Uhr) und wurde 2010 eingeführt 2. Wie viele Ordnungskräfte waren vor der Einführung angestellt und wie viele sind es heute? Gab es einen Ausgleicht für die zusätzliche Schicht? Bis 2010 Soll = 15, ab 2010 Soll = 24 seit dem 16.11.15 22 Stellen besetzt 3. Wie entwickeln sich die Fallzahlen beim Ordnungsamt (von 2013 bis heute) Da die Sachgebiete beim Ordnungsamt sehr unterschiedlich sind, kann keine allgemeine Aussage getroffen werden. Sollten die Fallzahlen des OSD gemeint sein, gelten folgende Zahlen: 2013 : 9.800 Einsätze / 2014: 14.700 Einsätze und im laufenden Jahr 2015 (Stand 30.11.2015) ca. 13.000 Einsätze 4. Welche Aufgaben hat das Ordnungsamt übernommen, die vorher in dem Zuständigkeitsbereich der Polizei lagen? In immer stärkerem Maße Aufgaben, die früher von der Polizei subsidiär wahrgenommen wurden, wie insbesondere Lärmbeschwerden, Ruhestörungen, Bettelei, hilflose Personen, Jugendschutzaufgaben u.v.a. 5. Inwiefern haben sich die Aufgaben der Ordnungskräfte in den letzten Jahren verändert (räumliche Erweiterung bzw. Erweiterung des Tätigkeitsfeldes? Ursprünglich "Rathauswache", dann (bis 2009) "Innenstadtüberwachung" innerhalb des Grabenrings; ab 2010 räumliche u. zeitliche Erweiterung auf das gesamte Stadtgebiet und zeitlich s. Frage 1.