Daten
Kommune
Aachen
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155319.pdf
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Erstellt
26.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0099/WP17
öffentlich
26.11.2015
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.12.2015
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.12.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.12.2015
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 08.10.2015
bezüglich Obdachlosigkeit in Aachen:
Zu 1 und 2:
Wie viele Obdachlose leben zur Zeit in Aachen auf der Straße?
Ist die Zahl in den letzten Jahren gestiegen?
Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die Einrichtungen Café Plattform, Wärmestube der WABe e.
V. und Café Relax telefonisch um eine aktuelle Einschätzung gebeten.
1. Aktuell übernachten in Aachen vermutlich ca. 15 Menschen draußen.
2. Diese Zahl ist nach Einschätzung der befragten Kollegen aus den o. g. Einrichtungen eher stabil.
Eine Steigerung war in den letzten Jahren nicht feststellbar.
Zu 3:
Wird sich auch in Aachen die Gesamtzahl der wohnungslosen Menschen (einschließlich der in
städtischen Einrichtungen lebenden Personen) erheblich erhöhen, so wie die o.g.
Bundesarbeitsgemeinschaft dies für das Bundesgebiet befürchtet?
In den städtischen Unterkünften sind Stand 30.09.2015 415 Menschen ordnungsbehördlich
untergebracht. 257 davon sind alleinstehend.
Während in Aachen dem seit Jahren zu verfolgenden Bundestrend steigender Fallzahlen im
Wohnungslosenbereich durch intensive Sozialarbeit (Feststellung von Vermittlungshemmnissen und
Hilfestellung bei deren Überwindung) sowie durch Betrieb einer so genannten Wohnungsbörse lange
Zeit entgegengewirkt werden konnte, sind seit Herbst 2014 auch in Aachen steigende Fallzahlen zu
verzeichnen:
30.09.2014
350 (233)
31.12.2014
372 (244)
31.03.2015
401 (247)
30.06.2015
406 (243)
31.07.2015
413 (243)
31.08.2015
427 (237)
30.09.2015
415 (257)
In den letzten 12 Monaten ist die Anzahl der untergebrachten Menschen um 18 % gestiegen. Es ist
davon auszugehen, dass sich durch die weitere Verknappung von Wohnraum sowie einer Vielzahl
von zu erwartenden Familienzusammenführungen die Zahl der unterzubringenden Menschen
weiterhin steigt.
Zu 4:
Wie wird die soziale Betreuung Obdachloser in Aachen gehandhabt?
In den Übergangsheimen für Wohnungslose sind städtische Sozialarbeiter beschäftigt. Der
Personalschlüssel lautet im Bereich alleinstehender Personen 1:50, Menschen im Familienverband
werden mit dem Schlüssel 1:75 betreut. Im sogenannten Wohnhotel werden psychisch kranke
Wohnungslose untergebracht. Die soziale Betreuung hier erfolgt durch Sozialarbeiterinnen des
Alexianerkrankenhauses mit einem Personalschlüssel von 1:16. Der städtische Sozialdienst ist im so
genannten Großteam der im Wohnungslosenbereich tätigen Einrichtungen vernetzt. Hier finden
monatliche Treffen unter Leitung von Frau Holzapfel im Café Plattform statt
Seit vielen Jahren betreut zudem eine Sozialarbeiterin die städtische Wohnungsbörse. Sie ist damit
betraut, wohnungslose Menschen aber auch bleibeberechtigte Flüchtlinge passgenau in Wohnungen
zu vermitteln.
Die Stadt Aachen finanziert darüber hinaus zu 100% die Notschlafstelle im Café Plattform. Dort
können alleinstehende Personen ohne Anmeldung grundsätzlich kostenlos übernachten.
Schließlich werden die Angebote der Wärmestuben der WABe e. V. sowie des Caritasverbandes im
Café Plattform durch jährliche Zuwendungen unterstützt. Hier können sich die wohnungslose
Menschen tagsüber aufhalten, essen und trinken, duschen, Wäsche waschen, Beratungsangebote in
Anspruch nehmen und eine Postadresse unterhalten. Das Angebot des Caritasverbandes umfasst
zudem aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork).
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Markus Mohr, AfD, vom 9.10.2015
bezüglich Holzexporte nach China
Zu Frage 1:
Wie viele Festmeter Holz wurden vom Gemeindeforstamt Aachen in Jahren 2013 und 2014 für den
Export bestimmt (mit Aufschlüsselung nach Ländern)?
In den Jahren 2013 und 2014 wurde das sägefähige Laubholz ausschließlich an ein regionales
Sägewerk verkauft.
Zu Frage 2:
Wie viele Festmeter Holz wurden in den Jahren 2013 und 2014 nach China exportiert?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3:
Wie viele Festmeter Holz sind für den Export im Jahr 2015 anberaumt (mit Aufschlüsselung nach
Ländern)?
Es sind ca. 320 fm sägefähiges Laubholz eingeplant. Das Holz wurde an einen regionalen Händler
verkauft. Über den Verbleib des Holzes kann das Gemeindeforstamt keine Aussage treffen.
Zu Frage 4:
Welche Wertschöpfungsverluste und potentiell entgangene Steuereinnahmen entstehen durch
den Verkauf von Holz aus dem Aachener Stadtwald nach China im Vergleich dazu, wenn das Holz in
Deutschland verarbeitet worden wäre?
Hierzu können keine Aussagen getroffen werden. Siehe auch Antwort zu Frage 3.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Zusatzfragen des Ratsherrn Mohr, AfD, vom 25.11.2015 zur
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der AfD vom 29.06.2015 zur Finanzierung von U3‐
Betreuungsplätzen:
1. Bezieht sich der unter Ziff. 2.2 ausgewiesene Betrag nur auf den U3 Bereich oder inkludiert er
auch den Ü3 Bereich?
Bei der unter Ziff. 2.2. angegebene Budgetsummer von 31.831.213 €. für städtische Einrichtungen
handelt es sich um das Budget für U 3 und Ü 3 Plätze.
2. Falls letzteres der Fall ist, welcher Betrag entfällt davon auf den U3 und welcher Betrag auf
den Ü3 Bereich?
Eine weitergehende Differenzierung dieses Betrages hinsichtlich U 3 und Ü 3 ist unter Hinweis auf
2.5 der Stellungnahme der Verwaltung nicht möglich.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP-Fraktion vom 18.11.2015,
Bauvorhaben Maria-Theresia-Allee / Im Brockenfeld (ehemaliges Grevenstein)
Fragen der FDP-Fraktion:
1. Werden die beiden Bäume (Stammumfang ca. 2,00 m bzw. 2,40 m) auf dem z. Zt. noch städt.
Grundstück (Parzelle 920) gefällt?
Wenn ja, wann und aufgrund welcher rechtlichen Voraussetzung?
2. War der Rückschnitt der vier Bäume auf dem Flurstück 920 eine Vorbereitung zur Fällung oder eine
baumerhaltene pflegerische Maßnahme?
3. Welche der auf den Flurstücken 920 und 1343 stehenden Bäume unterliegen der städtischen Baumschutzsatzung?
4. Welcher dieser Bäume ist im städtischen Baumkataster verzeichnet?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 1
Bis dato liegt für das geplante Bauvorhaben Maria-Theresia-Allee / Im Brockenfeld eine genehmigte
Bauvoranfrage vor. Die abschließende Klärung des Baumschutzes erfolgt im Bauantragsverfahren;
Genehmigungen zur Fällung wurden insoweit nicht erteilt.
Grundsätzlich lässt die Bebauung der Parzellen 920 und 1343 den Erhalt der beiden angesprochenen,
geschützten Bäume zu.
Zu Punkt 2
Auf Parzelle 1343 befinden sich in unmittelbarer Grenznähe zur Parzelle 920 weitere fünf geschützte
Linden, die bereits vor mehr als 10 Jahren „auf Kopf“ geschnitten wurden. Soweit dem Fachbereich
Umwelt bekannt, wurde der Kopfschnitt in wiederkehrenden Abständen zur Pflege- und Erhaltung der
Linden praktiziert. Aus baumpflegerischer Sicht sind daher auch die in jüngster Vergangenheit durchgeführten Schnittmaßnahmen als Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen zu bewerten; von einer Vorbereitung
zur Fällung kann daher nicht gesprochen werden.
Bei der geplanten Bebauung der Parzellen 920 und 1343 gemäß § 34 Baugesetzbuch ist die Kopflinden-Reihe jedoch nicht zu erhalten; im Bauantragsverfahren sind entsprechende Kompensationsleistungen zu prüfen.
Ferner wurden in jüngster Vergangenheit an einer geschützten Ahorn-Eschengruppe auf der Parzelle
920 vereinzelte Äste zurückgeschnitten. Bei einer Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ist der Erhalt
dieser geschützte Ahorn-Baumgruppe möglich; eine abschließende Beurteilung erfolgt auch hier im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Zu Punkt 3
Gemäß den vorliegenden Baumbestandsplänen unterliegen auf den Parzellen 920 und 1343 insgesamt
10 Bäume der Baumschutzsatzung.
Zu Punkt 4
Die auf den o.g. Parzellen befindlichen geschützten Bäume sind nicht im städtischen Baumkataster
aufgeführt. Im Baumkataster werden nur Bäume des öffentlichen Straßenraumes und aus dem Bereich
öffentlicher Grünflächen erfasst.
1
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage des Ratsherrn Palm vom 24.11.2015 bezüglich
Obdachlosigkeit in Aachen:
1. Wie viele Unterbringungsplätze stehen den Obdachlosen in Aachen insgesamt zur
Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 und nach Art der
Unterbringung)?
Für die Unterbringung von Obdachlosen stehen rund 400 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze
befinden sich in städtischen Übergangsheimen, die über einen guten Qualitätsstandard
verfügen. Familien werden regelmäßig in abgeschlossenen Wohneinheiten, Einzelpersonen
in Einzel- oder Doppelbelegung geschlechtergetrennt in Wohngemeinschaften untergebracht.
Zudem stehen wenige Appartements für Einzelpersonen oder Paare zur Verfügung. Die
Anzahl der Plätze in den Obdachlosenunterkünften ist seit 2011 unverändert. Aufgrund
steigender Fallzahlen wurden in den vergangenen Monaten einige Familien in angemieteten
Wohnungen untergebracht
2. Wie viele Plätze wurden in den letzten drei Jahren aus dem Obdachlosenbereich
gestrichen und der Flüchtlingsunterbringung zugewiesen?
Für die Unterbringung von Flüchtlingen wurden keine Plätze im Obdachlosenbereich
aufgegeben. Es wurden lediglich für einen Interimszeitraum freie Plätze vorübergehend mit
Flüchtlingen belegt.
3. Wie viele der in öffentlichen/öffentlich geförderten Unterkünften lebenden Menschen
konnten seit 2011 in Wohnraum vermittelt werden? Bitte mit Angabe, ob es sich um
eine eigene Wohnung, ein betreutes Wohnen, Pflegeheim oder ähnliches gehandelt hat.
Die Belegung der Übergangsheime ist von einer hohen Fluktuation gekennzeichnet. Nur durch
die Vielzahl von Auszügen, die mit Unterstützung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter oder auf
Eigeninitiative erfolgen, steht genug Wohnraum für durch Zwangsräumungen,
Wohnungsbrände o. Ä. entstehende Wohnungsnotfälle zur Verfügung. Verlässliche Zahlen
darüber, wie viele Menschen die Unterkünfte in welche andere Wohnform verlassen haben,
gibt es nicht. Viele Menschen verlassen die Unterkünfte, ohne entsprechende Angaben zu
machen.
4. Werden seitens der Verwaltung auch Gelder für warme Kleidung und/oder Schlafsäcke
für obdachlose Menschen zur Verfügung gestellt, die nicht in Notunterkünften
übernachten möchten bzw. keinen Platz erhalten.
Leistungsberechtigte im Rahmen des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) erhalten für
den gesamten notwendigen Lebensunterhaltes Regelsätze, aus denen entsprechende
Bedarfe zu decken sind. Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGBII) erhalten diese Leistungen vom Jobcenter der Städteregion Aachen.
5. Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in
Aachen für die nächsten 5 Jahre ein und welche Handlungsstrategien gibt es?
In den letzten 12 Monaten ist die Anzahl der untergebrachten Personen um 18% gestiegen.
Eine Prognose ist nicht möglich, da zu viele Variablen auf die Entwicklung einwirken.
Die Verwaltung sieht es als notwendig an, zusätzlichen, insbesondere bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen. Dazu gehören sowohl Neubauprojekte als auch Sanierungen im
städtischen Wohnungsbestand. Hierbei wird sowohl mit der gewoge AG als auch mit privaten
Investoren zusammengearbeitet.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 20.11.2015
Thema: Werbemittelsatzung Europaplatz
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Ist der Verwaltung die Werbeanlage auf dem Dach des Hauses Europaplatz 17 bekannt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Ja, diese Werbeanlage ist dem FB 61 und dem FB 63 bekannt.
Frage 2:
Wann wurde die Werbeanlage auf dem Dach des Hauses Europaplatz 17 genehmigt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Für diese Werbeanlage wurde keine Baugenehmigung durch den Fachbereich Bauaufsicht
erteilt. Der dazu gestellte Bauantrag wurde mit Versagungsbescheid abgelehnt.
Frage 3:
Entspricht die Werbeanlage auf dem Dach des Hauses Europaplatz 17 der am 23.
September beschlossenen Werbemittelsatzung?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die auf dem Dach des Gebäudes Europaplatz 17/19 erstellte Werbeanlage entspricht nicht den
rechtl. Vorgaben der Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten „Europaplatz-West“
gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW vom 25.09.2015.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Mohr, AfD, vom 09.10.2015
Thema: Entwicklungsstand Velocity
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Ist die Testphase abgeschlossen und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus?
Stellungnahme der Verwaltung:
Nein. Nach einer internen Testphase seit Februar wird seit August eine Testphase im Rahmen des Projektes Mobility
Broker mit dem Projektpartner ASEAG durchgeführt.
Frage 2:
Seit wann ist die Pedelec-Teststation auf dem Campus-Gebiet in Betrieb bzw. ab wann
wird diese eingerichtet sein?
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit Februar 2015 befindet sich eine Station am Informatikzentrum der RWTH Aachen im Betrieb. Im Rahmen einer
Eröffnungsfeier im August wurde diese nach internen Tests für eine Integration in den Betrieb als Teil einer
Mobilitätsstation des Projektes Mobility Broker freigegeben. Eine weitere Station befindet sich am Westbahnhof und
wird in den kommenden Wochen in Betrieb genommen.
Frage 3:
Was lässt sich über das Nutzerverhalten sagen und wie viele Kilometer wurden insgesamt
mit den Elektrofahrrädern gefahren?
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Aussage zu den gefahrenen Kilometern ist im Testbetrieb leider nicht möglich, die Daten der Testnutzer dürfen nur
intern verwendet werden. Es kann jedoch gesagt werden, dass das System vom jetzigen Nutzerkreis sehr gut
angenommen wird.
Frage 4:
Wie viele Stationen befinden sich aktuell in Betrieb, wie viele befinden sich konkret im
Aufbau und wie viele Elektrofahrräder stehen den Bürgern derzeit bereit?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zwei Stationen mit Pedelecs stehen zur Verfügung, zwei weitere sind in Aufbau. Durch den kontinuierlichen Aufbau
neuer Stationen sollen den Bürgern im Laufe des Jahres 2016 mindestens 200 Pedelecs an 20 Stationen zur
Verfügung stehen.
Frage 5:
Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Entwicklungsstand zur Errichtung des
Verleihsystems?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die selbst entwickelten Pedelecs und Stationen von Velocity genügen hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität den
hohen Anforderungen der Stadt Aachen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Mohr vom 9.10.2015:
Gefährliche Einwanderung durch Neobiota ins heimische Ökosystem
Nach Auffassung des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen besteht zwischen der Aufnahme von Menschen
aus Nicht-EU-Staaten und der Einwanderung nichtheimischer Tier- und Pflanzenarten weder ein inhaltlicher
Zusammenhang noch trägt ein derart pauschalierender Vergleich (Zitat: „Einwanderung stellt auch in
Ökosystemen eine große Gefahr dar.“) zu einer Versachlichung der gesellschaftlichen Diskussion bei.
Ungeachtet dieses fremdenfeindlichen und beschämenden Vergleichs beantwortet der Fachbereich Umwelt die
gestellten inhaltlichen Fragen zu nichtheimischen, gebietsfremden und invasiven Neozoen und Neophyten wie
folgt:
1. Welche nichtheimische, gebietsfremde und invasive Neozoen und Neophyten gemäß § 40 BNatSchG
sind in Aachen angesiedelt und zu welchen Problemen führen diese?
„Die meisten gebietsfremden Arten stellen kein Naturschutzproblem dar, unterliegen dem allgemeinen
Artenschutz für wildlebende Arten, können Schutzgüter der Roten Listen sein und werden teilweise
sogar als Bereicherung empfunden. Nur wenige gebietsfremde Arten gefährden in ihrer neuen Heimat
die biologische Vielfalt und werden daher als „invasiv“ bezeichnet.“ (Bundesamt für Naturschutz,
https://www.bfn.de/0302_neobiota.html)
Derzeit einzige in Aachen vorkommende gebietsfremde und invasive Tierart ist die aus dem Balkan
stammende Rosskastanienminiermotte. Bislang konnten nur in wenigen Fällen Schäden an befallenen
weißblühenden Rosskastanien nachgewiesen werden.
An gebietsfremden und invasiven Pflanzenarten haben sich im Gebiet der Stadt Aachen
Riesenbärenklau, Indisches Springkraut, Japanischer Knöterich, Beifuß-Ambrosie und Kanadische
Goldrute angesiedelt. Gesundheitliche Risiken werden durch den Riesen-Bärenklau (insbesondere
Hautverbrennungen) und die Beifuß-Ambrosie (allergische Reaktionen) ausgelöst. Durch seine schnelle
Verbreitung über bestehende Gewässersysteme und Auftreten in Massenbeständen stellt das Indische
Springkraut in einigen Biotopen eine Gefahr für heimische Pflanzengesellschaften dar.
2. Hat die Stadtverwaltung ermittelt, wie weit der Riesen-Bärenklau und das Indische Springkraut Flächen
in Aachen erobert? Um welche Standorte geht es und wie viel Fläche ist betroffen?
Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erfolgt durch die Untere Landschaftsbehörde (ULB) der Stadt
Aachen bereits seit dem Jahr 2004. Derzeit sind stadtweit 140 unterschiedliche Kleinflächen bekannt,
auf denen im Jahr 2015 insgesamt 3000 Pflanzen ausgegraben wurden. Die Ausbreitung des RiesenBärenklau im Aachener Stadtgebiet konnte durch die seit 2003 erfolgende ystematische Kontrolle der
Bestände gestoppt werden. Die Zahl der Flächen, auf denen keine weiteren Pflanzen mehr
nachwachsen, nimmt beständig zu.
Sämtliche bekannten (wenigen) Vorkommen der Beifuß-Ambrosie unterliegen ebenfalls einer
regelmäßigen Kontrolle und Beseitigung durch die Untere Landschaftsbehörde. Eine weitere
Ausbreitung der Pflanze im Aachener Stadtgebiet ist bei Aufrechterhaltung regelmäßiger
Bestandskontrollen nicht zu erwarten.
Die Erfassung der Verbreitung und die Bekämpfung des Indischen Springkrauts wird im Aachener
Stadtgebiet federführend durch den NaBu Aachen bearbeitet und in den Jahren 2012-2014 durch den
Fachbereich Umwelt finanziell unterstützt (ca. 4.000,- € pro Jahr). Seit Jahresbeginn zählen derartige
Maßnahmen zu den Aufgaben der seit dem 1.1.2015 landesgeförderten NaBu-Naturschutzstation.
Die Größe der befallenen Flächen wurde bislang nicht ermittelt.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Ausbreitung nichtheimischer oder invasiver Arten
gemäß § 40 BNatSchG zu verhindern?
Die Untere Landschaftsbehörde kooperiert seit 2014 mit dem Sozialwerk Aachener Christen im Rahmen
des öffentliche geförderten Beschäftigungsprojekts „Quo Vadis“; mit einer operativen Arbeitstruppe
erfolgt hierüber u.a. eine systematische Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus und der Beifuß-Ambrosie.
Darüber hinaus führt das städtische Forstamt Maßnahmen (z. B. zur Verringerung der Ausbreitung des
Japan-Knöterichs) in Eigenregie durch.
Seit 2012 besteht eine enge Kooperation mit dem NaBu Aachen sowie der NaBu Naturschutzstation
Aachen. Darüber hinaus findet seit mehreren Jahren ein Informationsaustausch zwischen den Unteren
Landschaftsbehörden der Städteregion und der Stadt Aachen statt. Anfang Dezember 2015 fand im
Rathaus der Gemeinde Raeren eine Versammlung von Behörden- und Naturschutzvertretern statt, bei
der der Grundstein für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung invasiver
Neophyten gelegt wurde.
4. Wie hoch waren die Personal- und Sachkosten der Bekämpfung nichtheimischer oder invasiver Arten in
den Jahren 2013 und 2014
Die Personal- und Sachkosten zur Bekämpfung invasiver Neophyten wurden bislang nicht separat
erfasst.
5. Inwieweit wird mit den Naturschutzverbänden zusammen gearbeitet?
Siehe Antworten zu Fragen 2 und 3.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Mohr vom 09.10.2015 zur
Umsetzung und Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG in Aachen
Ratsherr Mohr hat verschiedene Fragen zu o.a. Thema gestellt:
1.
Wo bestehen im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie Entwicklungs- und
Verbesserungspotentiale bei den Aachener Bächen?
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) betrifft in der Stadt Aachen folgende
Bäche: Amstelbach, Beverbach, Haarbach, Inde, Iterbach, Senserbach, Wildbach und Wurm.
Bei allen Bächen wurden Defizite erkannt, somit besteht grundsätzlich Handlungsbedarf.
2.
Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen „ökologischen und chemischen Zustand“ der
Aachener Fließgewässer? Bitte aufgelistet nach den jeweiligen Fließgewässern.
Die Bewertung der Untersuchung zum „ökologischen und chemischen Zustand“ an den Bächen erfolgt
durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) nach
landesweit einheitlichem Maßstab. Dabei reicht eine Grenzwertüber- oder Unterschreitung für eine
maßgebliche Einstufung der Bewertungsklasse des gesamten Fließgewässers aus. Folgende
Einstufungen der Aachener Fließgewässer sind ermittelt worden:
Amstelbach: schlecht
Beverbach: unbefriedigend
Haarbach: schlecht
Inde bis Friesenrath: unbefriedigend
Inde ab Friesenrath: aufwärts = mäßig
Iterbach: schlecht
Senserbach: unbefriedigend
Wildbach: mäßig
Wurm: schlecht
3.
In welchen Bereichen der Aachener Fließgewässer treten die höchsten chemischen
Belastungen auf und wie sind diese zu erklären?
Die höchsten chemischen Belastungen treten am Amstelbach, Beverbach, Haarbach und in der Wurm
auf.
Im Amstelbach ist an der Messstelle unterhalb der Kläranlage Horbach eine starke Belastung des
Pflanzenschutzmittels MCPA gemessen worden. Die Fachverwaltung vermutet, dass dieses
Pflanzenschutzmittel über die Kanalisation in den Amstelbach gelangt ist. Es könnte sein, dass die
Spritzgeräte auf den Bauernhöfen unsachgemäß gereinigt worden sind und die Schadstoffe deshalb in
die Kanalisation abgeleitet wurden.
Beim Beverbach wurde an der Messstelle Gut Schöntal eine hohe Zink- und Cadmiumbelastung
festgestellt. Diese gilt aber aufgrund der dort vorhandenen Erdschichten als natürlich.
Am Haarbach und der Wurm wurde eine hohe Belastung durch Erythromycin unterhalb der
kommunalen Kläranlagen Eilendorf und Soers gemessen. Erythromycin ist ein Arzneimittel, das über
die Kanalisation in den Haarbach und in die Wurm gelangt und in den Kläranlagen nicht herausgefiltert
werden kann.
4.
Welche Fördermöglichkeiten wurden bisher für die Freilegung und Renaturierung von
Bächen ausgeschöpft und wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, weitere Fördermittel für
entsprechende Vorhaben zu erhalten.
Für die Unterhaltung der Gewässer ist in unserer Region in der Regel der Wasserverband Eifel-Rur
zuständig. Er hat die Möglichkeit, beim Land Nordrhein-Westfalen Fördergelder bis zu 80 Prozent der
Gesamtsumme zu beantragen. Diese Mittel stehen grundsätzlich bereit und werden auch entsprechend
abgerufen.
5.
Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands
der Fließgewässer geplant?
Die kommunalen Kläranlagen werden weiter ausgebaut. Die Einleitungen der städtischen Kanalisation
sollen so verbessert werden, dass weniger Schadstoffe in die Fließgewässer gelangen. Entlang der
Gewässer werden Schutzstreifen geschaffen, in denen die Nährstoffe aufgefangen werden, bevor sie
ins Wasser gelangen. Die Bäche müssen schrittweise wieder natürlicher gestaltet werden, so wie es
zum Beispiel am Haarbach in Eilendorf vor einigen Monaten umgesetzt wurde. Die Landwirtschaft wird
dazu beitragen müssen, dass weniger Erdreich erodiert und in die Gewässer gespült wird. Der Einsatz
von Pflanzenschutzmittel muss reduziert werden. All diese Maßnahmen sind mit viel organisatorischem
Aufwand verbunden und sind deshalb nicht auf die Schnelle umzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Müller, AfD, v. 21.11.2015:
Überlastung des Ordnungsamtes
Die o.a. Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Seit wann gibt es beim Ordnungsamt die Nachtschicht?
Dies ist eine Spätschicht für den Ordnungs‐ und Sicherheitsdienst (OSD) (So ‐ Do 17.00 ‐
01.15 Uhr; Fr, Sa u. vor Feiertagen 19.00 ‐ 03.15 Uhr) und wurde 2010 eingeführt
2. Wie viele Ordnungskräfte waren vor der Einführung angestellt und wie viele sind es heute?
Gab es einen Ausgleicht für die zusätzliche Schicht?
Bis 2010 Soll = 15, ab 2010 Soll = 24 seit dem 16.11.15 22 Stellen besetzt
3. Wie entwickeln sich die Fallzahlen beim Ordnungsamt (von 2013 bis heute)
Da die Sachgebiete beim Ordnungsamt sehr unterschiedlich sind, kann keine allgemeine
Aussage getroffen werden. Sollten die Fallzahlen des OSD gemeint sein, gelten folgende
Zahlen:
2013 : 9.800 Einsätze / 2014: 14.700 Einsätze und im laufenden Jahr 2015 (Stand 30.11.2015)
ca. 13.000 Einsätze
4. Welche Aufgaben hat das Ordnungsamt übernommen, die vorher in dem
Zuständigkeitsbereich der Polizei lagen?
In immer stärkerem Maße Aufgaben, die früher von der Polizei subsidiär wahrgenommen
wurden, wie insbesondere Lärmbeschwerden, Ruhestörungen, Bettelei, hilflose Personen,
Jugendschutzaufgaben u.v.a.
5. Inwiefern haben sich die Aufgaben der Ordnungskräfte in den letzten Jahren verändert
(räumliche Erweiterung bzw. Erweiterung des Tätigkeitsfeldes?
Ursprünglich "Rathauswache", dann (bis 2009) "Innenstadtüberwachung" innerhalb des
Grabenrings; ab 2010 räumliche u. zeitliche Erweiterung auf das gesamte Stadtgebiet und
zeitlich s. Frage 1.