Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153455.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.04.17, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0300/WP17
öffentlich
04.11.2015
Dez. III / FB 61/300
Radschnellweg Euregio: 1. Stufe der Bürgerbeteiligung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.01.2016
20.01.2016
20.01.2016
21.01.2016
B0
B6
B5
MA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0300/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
(Mehrkosten können noch nicht beziffert werden und sind aus dem Produktbereich zu decken;
siehe Bemerkungen unter „finanzielle Auswirkungen“ im Fließtext auf Seite 4)
PSP-Element 4-120201-928-2 52910000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 61/0300/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Sachstand
In der Zeit vom 08. bis zum 29.06.2015 wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie die erste Stufe der
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Über die ersten Ergebnisse wurde zunächst im Bauausschuss der
Städteregion Aachen am 26.08.2015 und anschließend in den Septembersitzungen der Bezirksvertretungen Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich und Aachen-Mitte sowie im Mobilitätsausschuss berichtet. Im Bauausschuss der Städteregion wurde festgelegt, dass vor der zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung die Bewertungsergebnisse für alle Abschnitte in den politischen Gremien vorgestellt werden
sollen. Daher mussten die zunächst für Ende Oktober/Anfang November 2015 angedachten Bürgerworkshops in das Jahr 2016 verschoben werden.
Über die Internetseite www.radschnellweg-euregio.de sowie auf schriftlichem Wege wurden 90 verschiedene Streckenvorschläge sowie zusätzliche Kommentare von Bürgern eingereicht, die sich zum
größten Teil auf einzelne Streckenabschnitte beziehen.
Dies erforderte eine umfangreiche Auswertung, so dass die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung sowie
der Abschluss der Machbarkeitsstudie erst später als ursprünglich geplant erfolgen können. Mit dieser
Vorgehensweise haben die Projektpartner StädteRegion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt
Aachen der – auch von den politischen Gremien aller Partner eingeforderten – umfangreichen Bürgerbeteiligung in zwei Stufen Rechnung getragen und die Bürgerbeteiligung bereits in einer sehr
frühen Projektphase begonnen.
Die besten Streckenvarianten werden für die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung aufbereitet.
Diese umfasst Bürgerworkshops in den Bezirken Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und AachenRichterich, in Herzogenrath-Kohlscheid sowie in Herzogenrath-Mitte, die nun für das Frühjahr 2016
geplant sind. Die Festlegung der Termine und Veranstaltungsorte wird in Kürze erfolgen.
In den Bürgerworkshops werden die vorgestellten Streckenvarianten mit den Bürgern diskutiert. Nach
einer abschließenden Auswertung wird eine weiter zu bearbeitende Vorzugsvariante für die Linienführung vorgeschlagen und den politischen Gremien aller Projektpartner zur Entscheidung vorgelegt.
Mit der Festlegung der Vorzugsvariante wird die Machbarkeitsstudie hierfür weitergeführt
(Vorplanung) und fertig gestellt. Ein Abschluss der Studie und deren Vorstellung in den politischen
Gremien wird dann nach der jetzigen Planung voraussichtlich im Sommer 2016 erfolgen.
Folgende Varianten wurden anhand der Bewertungskriterien (vgl. Anlage 1 – Bewertungskriterien 1.
Stufe Bürgerbeteiligung) für die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung auf Aachener Stadtgebiet ausgewählt und weiter verfolgt (vgl. Anlage 2 - Bewertung der Streckenvorschläge):
Abschnitt 1: Aachen-Zentrum nach Aachen-Laurensberg
-
vom Grabenring über Wüllnerstraße und Turmstraße oder über die Pontstraße/Malteserstraße
zur Rütscherstraße und von dort mit einer Brückenlösung über die Kohlscheider Straße und
den Toledoring zum alten Bahndamm in Laurensberg
Vorlage FB 61/0300/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 3/5
-
vom Grabenring über Wüllner-, Krupp-, Kühlwetter- und Henricistraße; anschließend der Roermonderstraße folgend
Abschnitt 2: Aachen-Laurensberg nach Aachen-Richterich
-
entlang der Roermonder Straße
-
über den Bahndamm Laurensberg und dann entlang der Roermonder Straße
-
über den Bahndamm Laurensberg und Tittardsfeld; danach entlang der Roermonder Straße
Abschnitt 3: Aachen-Richterich nach Herzogenrath-Kohlscheid
-
Roermonder Straße; ab Einmündung Roder Weg über den parallel geführten Radweg
-
Roermonder Straße; Feldweg Dornkaulstraße und Kämpchenstraße
-
Roermonder Straße, Küppershofweg, Hasenwaldstraße, Feldweg Dornkaulstraße und Kämpchenstraße
Abschnitt 3-4: AachenRichterich nach Herzogenrath Pannesheide
-
Roermonder Straße
-
Roermonder Straße; ab Gewerbegebiet Roder Weg zur Banker-Feld-Straße, über HausHeyden-Straße, Am Vieslapp, dann parallel zur Roermonder Straße
-
Horbacher Straße, Banker-Feld-Straße, Haus-Heyden-Straße, Am Vieslapp, dann parallel zur
Roermonder Straße
Abschnitt 6+7: Aachen-Richterich nach NL-Grenzübergang Locht
-
Roermonder Straße, Horbacher Straße, Grenzübergang Locht
-
Roermonder Straße, Horbacher Straße, Grünenthaler Straße, Gierstraße, Vetschauer Weg,
Silberpatweg, Avantisallee, Grenzübergang Locht
Finanzielle Auswirkungen
Für den Eigenanteil der Stadt Aachen an den Kosten der Machbarkeitsstudie standen im Jahr 2014
20.000 € beim PSP-Element 4-120201-928-2 52910000 zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil in
Höhe von 16.516,93 € wurde hieraus an die Städteregion beglichen.
Aufgrund der – auch von den politischen Gremien aller Partner eingeforderten – umfangreichen Bürgerbeteiligung in zwei Stufen, die nicht in vollem Umfang in der Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie im Frühsommer 2014 enthalten war, wird sich ein Nachtrag für den Auftrag ergeben. Die Städteregion Aachen wird für die Nachtragsleistungen einen Kostenänderungsantrag für die Förderung
stellen, so dass auch hier für die Stadt Aachen – im Falle der angestrebten Förderung – nur der städtische Eigenanteil (Bei 80 % Förderung verbleibt für die drei Partner 20 % Eigenanteil. Von diesen 20
% übernimmt die Stadt Aachen 25 %, so dass sie etwa 5 % der anfallenden Nachtragskosten übernehmen muss.) zu leisten sein wird. Sollte der Fördergeber dem Kostenänderungsantrag nicht oder
nur teilweise zustimmen, könnte sich der Anteil der Stadt Aachen auf bis zu 25 % der gesamten
Mehrkosten erhöhen.
Vorlage FB 61/0300/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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Die genaue Höhe des Nachtrags steht derzeit noch nicht fest und wird baldmöglichst bekannt gegeben. Die benötigten Mittel müssen dann außerplanmäßig bereitgestellt und durch Einsparungen in
andern Produkten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gedeckt werden.
Anlage/n:
Anlage 1 – Bewertungskriterien 1. Stufe Bürgerbeteiligung
Anlage 2 - Bewertung der Streckenvorschläge
Vorlage FB 61/0300/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Radschnellweg
Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen
Kriterien zur Bewertung sowie
Punktevergabe bei der vergleichenden Bewertung von
Streckenvarianten im Rahmen der 1. Stufe der
Bürgerbeteiligung
Verfasser:
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
Malmedyer Straße 30
52066 Aachen
Tel.: 0241/94623-0
Fax: 0241/94623-30
E-Mail: info@bueroberg.de
Stand November 2015
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
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2 von 22
In h a lts ve rze ic h n is
1.
KRITERIEN........................................................................................ 3
2.
LINIENFÜHRUNG ............................................................................. 4
2.1. FAHRGES CHWINDIGKEIT ............................................................... 4
2.2. REALIS IERBARKEIT DER ERFORDERLICHEN BREITEN ............. 5
2.3. AUS MAß DER EINGRIFFE IN DEN BES TAND ................................ 6
3.
S TEIGUNG ........................................................................................ 8
4.
UMWEGFAKTOR .............................................................................. 9
5.
S ICHERHEIT ................................................................................... 10
6.
S EP ARATION ................................................................................. 11
7.
VERKNÜP FUNG ............................................................................. 13
8.
KNOTENP UNKTFORM ................................................................... 14
9.
P OTENTIAL ..................................................................................... 16
10.
EINGRIFFE IN NATUR UND LANDS CHAFT .................................. 17
11.
KOS TEN .......................................................................................... 20
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
1.
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3 von 22
KRITERIEN
Die Kriterien für die Bewertung wurden aus den Anforderungen des Merkblattes des
Landes NRW zu Radschnellwegen sowie dem Arbeitspapier „Einsatz und Gestaltung
von Radschnellwegverbindungen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) abgeleitet.
Nach beiden Richtlinien werden Radschnellverbindungen in einer Kommune oder
einer Stadt-Umland-Region als Verkehrsanlagen definiert, die über größere
Entfernungen ein Befahren mit hohen Reisegeschwindigkeiten ermöglichen. Die zu
dieser
Zielerreichung
wesentlichen
Kriterien
Linienführung,
Steigung
und
Umwegfaktor sind insgesamt mit 45 % gewichtet. Die weiteren, für eine attraktive
Führung wichtige Kriterien Sicherheit, Separation, Verknüpfung, Knotenpunktform
und Potential sind insgesamt mit 35 % berücksichtigt. Die zur Realisierung einer
Radschnellverbindung notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die
Kosten werden mit 20 % gewichtet.
.
Kriterium
Bewertungsinhalte
Linienführung
Fahrgeschwindigkeit, Breite, Eingriffe in
Bestand
Steigung [%] auf kurzen Abschnitten und
durchschnittliche Steigung
Routenlänge/ Luftlinie
Steigung
Umwegfaktor
Sicherheit
Gewichtung
15%
15%
15%
Separation
Soziale Sicherheit und
Verkehrssicherheit
Trennung vom Fuß- und Kfz- Verkehr
Verknüpfung
Verknüpfungen mit dem lokalen
Radwegenetz, mit dem Bus/Bahnnetz
5%
Knotenpunktform
Verlustzeiten durch Wartezeiten an
Knoten
5%
Potential
Abschätzung des Verkehrsaufkommens
Eingriffe in Natur + Landschaft
Abschätzung der Eingriffe für die
Schutzgüter Tiere und Pflanzen,
Landschaftsbild, Boden und Wasser,
Klima und Luft
Abschätzung der Kosten für
Streckenbaumaßnahmen und Bauwerke
(Überführungen, Tunnel)
Kosten
10%
5%
10%
10%
10%
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Für jedes Kriterium werden Punkte zwischen
1 Punkt - geringe Erfüllung des Kriteriums sowie
10 Punkte - vollständige Erfüllung des Kriteriums vergeben.
2.
LINIENFÜHRUNG
Bei der Linienführung wird bewertet, ob in dem geplanten Streckenzug eine hohe
Reisegeschwindigkeit erzielt werden kann. Hierbei wird u.a. das Platzangebot
abgeschätzt. Dies kann dazu führen, dass Parkstreifen oder Baumbepflanzungen
zugunsten der Realisierung der Fahrbahn für den Radschnellweg entfallen müssten.
Somit werden auch in der Nullvariante - in der normalerweise keine Veränderungen
zum Status-Quo vorgesehen sind - Umbaumaßnahmen angenommen, um die
Anforderungen an den Radschnellwegen zu erfüllen.
Die Bewertung berücksichtigt 3 Aspekte, die nachfolgend näher erläutert werden.
2.1. Fa h rg e s c hwin dig ke it
Es wird dabei beurteilt, ob ein zügiges und ungehindertes Fahren möglich ist.
Für die Fahrgeschwindigkeit wirkt sich die Führungsform an sich zunächst nicht aus,
da man auf einem Zweirichtungsradweg ebenso schnell sein kann wie auf einem
Einrichtungsradweg oder in einer Tempo 30-Zone. Entscheidend ist die Erfassung
der Störungen, die die Fahrgeschwindigkeit beeinträchtigen. Dazu gehören in erster
Linie Radien < 20 m, extreme Engstellen (wo für Fußgänger und Radfahrer
zusammen weniger als 2,50 m zur Verfügung steht), schlechte Sichtverhältnisse und
sonstige Hindernisse (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, wo nur Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden darf). Störungen durch Mitnutzung durch Fußgänger und Kfz
werden unter dem Kriterium „Separation“ Kapitel 6 erfasst.
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
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Im „Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegverbindungen“ der
FGSV 1 wird z.B. vorgeschlagen, dass die Länge der Abschnitte, in denen die
Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Strecke nicht erreicht werden kann, in der
Summe nicht mehr als 10 % ausmachen sollen. Da dort auch die Kriterien
„Mitnutzung durch Fußgänger“ und „Mitnutzung durch Kfz“ enthalten sind, ist für die
oben genannten Aspekte 5 % als Maß angebracht. Dies bedeutet, dass in
Teilstücken wo die Beeinträchtigung mehr als 5 % der Länge des Abschnittes
ausmacht, in Abhängigkeit von der Höhe der Überschreitung Punktabzüge erfolgen.
2.2. Re a lis ie rb a rke it d e r e rford e rlic h e n Bre ite n
Hier schlägt das Arbeitspapier ebenfalls vor, dass die Länge der Abschnitte, die die
Breiten eines Radschnellwegs unterschreiten, in der Summe nicht mehr als 10 %
ausmachen sollen. Demnach kommt es zu Abzügen, je höher der Anteil der Strecke
über diesen 10 % liegt, auf dem der Radweg nicht nach den Vorgaben des FGSVPapieres ausgebaut werden kann. Folgende Mindestabmessungen liegen nach dem
Arbeitskreis für Radschnellwege 2 zugrunde.
Führungsform
Mindestbreite [m]
Zweirichtungsradweg
4,0
Einrichtungsradweg
3,0
Radfahrstreifen
3,0
Fahrradstraße
3,0
(Einrichtungsverkehr)
Fahrradstraße
4,0
(Zweirichtungsverkehr)
1
FGSV: Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegverbindungen, Köln, 2014
Arbeitskreis Radschnellwege vom AGFS und dem Landesministerium für Bauen, Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehr NRW: Kriterien für Radschnellwege, 2013
2
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2.3. Au s m a ß d e r Ein g riffe in d e n Be s ta nd
Hierzu zählen in erster Linie der Entfall bzw. die Verlagerung von Parkplätzen oder
anderer
Nutzungen,
die
mit
einzelnen
Punktabzügen
(nach
Einschätzung)
berücksichtigt werden. Die Wegnahme von Grünbepflanzung wird hierbei nicht
berücksichtigt, da dies in der Bewertung für das Kriterium „Eingriffe in Natur und
Landschaft“ (Kapitel 10) einfließt.
Die Punktevergabe erfolgt über alle genannten Aspekte anteilmäßig entsprechend
der Länge der jeweiligen Strecken zur Gesamtlänge des Streckenabschnittes.
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Linienführung (Geschwindigkeit/Breite/Eingriffe in den
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Punktevergabe
Bestand)
Kriterien Radschnellweg erfüllt
8 -10
- durchgehende Route mit Geschwindigkeiten von über 25 km/h
- Unterführungen an Querungsstellen mit dem Straßennetz
- Breiten von 4 m im 2-Richtungsradweg bzw. 3 m beim 1Richtungsradweg
Kriterien Radschnellweg überwiegend erfüllt
5-7
- Wegnahme vereinzelter Parkplätze im Zuge der Anlage des
Radschnellweges
- teilweise enge Kurvenradien, die eine
Geschwindigkeitsreduzierung erfordern
Kriterien Radschnellweg teils erfüllt
2-4
- Wegnahme vieler Parkplätze im Zuge der Anlage des
Radschnellweges
- Einbauten im Querschnitt
- Engstellen, die nur einen alternierenden Verkehr zulassen
- Fahrradstraße mit hohem Verkehrsaufkommen im Kfz-Verkehr
- Umweltspur im Mischverkehr mit dem Busverkehr
- vermehrt enge Kurvenradien, die eine
Geschwindigkeitsreduzierung erfordern
Kriterien Radschnellweg nicht erfüllt
- Mischverkehr mit dem KFZ- oder Fußverkehr
- Führung an hochbelasteten Straßen mit stark reduzierten
Breiten der Radverkehrsanlagen von unter 2 Metern.
1
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
3.
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S TEIGUNG
In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) 3 sind folgende Richtwerte
vorgegeben.
Tabelle-1: Maximale Länge der Steigungsstrecken bei Rampen (Tabelle 7 ERA)
Bei der Bewertung werden die Steigungsverhältnisse auf kurzen Abschnitten sowie
die durchschnittliche Steigung gleichbedeutend berücksichtigt.
Unter der Länge einer Steigung wird die Länge der Abschnitte verstanden, bei denen
eine Steigung vorliegt. Die gesamte Steigungstrecke entspricht somit nicht der
gesamten
Länge
des
Streckenabschnittes
sondern
nur
der
Summe
der
Streckenabschnitte, bei denen eine Steigung vorliegt.
Zur Bewertung wird der höchste Wert aus Hin- und Rückrichtung gewählt.
Wenn im Streckenverlauf eine Unterführung bzw. ein Brückenbauwerk mit
Überführung geplant wird, werden die Steigungsvorgaben der ERA für Rampen
angewendet. Der Wert für den kurzen Steigungsabschnitt wird dann auf 6% gesetzt.
Es wird folgende Punktevergabe zu Grunde gelegt.
3
FGSV: Empfehlung für Radverkehrsanlagen, Köln 2010
Ingenieurbüro
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Punkte
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Steigung
maximale mittlere Steigung mittlere durchschnittliche
(aus Hin- und Rückrichtung)
Steigung (aus Hin- und
auf 50 Meter
Rückrichtung)
Kriterium
10
9
<2,5
2,50 - 2,99
<1,75
1,75 - 1,99
8
7
6
3,00 - 3,49
3,50 - 3,99
4,00 - 4,49
2,00 - 2,24
2,25 - 2,49
2,50 - 2,74
5
4
3
2
4,50 - 4,99
5,00 - 5,49
5,50 - 5,99
6,00 - 6,49
>6,50
2,75 - 2,99
3,00 - ,3,24
3,25 - 3,49
3,50 - 3,75
>3,75
1
Die Punktevergabe erfolgt jeweils zu 50% anhand des Kriteriums der maximalen
Steigung auf 50 Metern und zu 50% anhand des Kriteriums der durchschnittlichen
Steigung.
4.
UMWEGFAKTOR
In der RIN 2008 4 wird der Richtwert von 1,4 als Verhältnis von Routenlänge zu
Luftlinie der Bewertungsskala zu Grunde gelegt. Dies ist in der RIN zwar als
maximaler Faktor genannt, doch ist diese abhängig von der Abschnittslänge zu
bewerten.
Start und Ende eines Routenvorschlages für einen Abschnitt wird nicht exakt auf
einen Punkt festgelegt, sondern auf einen Bereich um einen Start und Zielpunkt
herum.
Entsprechend wird folgende Punktevergabe dem Kriterium zugeordnet.
4
FGSV: Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung (RIN), Köln, 2008
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H. Berg & Partner GmbH
Punkte
Kriterium
10 von 22
Umwegfaktor
10
<1,10
9
1,10 - 1,14
8
1,15 - 1,19
7
1,20 - 1,24
6
1,25 - 1,29
5
1,30 - 1,34
4
1,35 - 1,39
3
1,40 - 1,44
2
1,45 - 1,49
>1,50
1
5.
Seite
S ICHERHEIT
Beim Kriterium Sicherheit wird sowohl die soziale Sicherheit, als auch die
Verkehrssicherheit bewertet. Der Aspekt soziale Sicherheit geht mit 30%, die
Verkehrssicherheit mit 70% in die Bewertung ein.
Bei einer Routenführung entlang von bebauten Gebieten und belebten Straßen und
Plätzen ist eine hohe soziale Sicherheit gegeben, da dort auch in den Abend- und
Nachtstunden Passanten im Straßenraum unterwegs sind.
Eine Linienführung auf Feldwegen abseits der Bebauung weist diesbezüglich eine nur
geringe soziale Sicherheit auf.
Eine sichere Verkehrsführung liegt bei einer separaten Trassenführung mit wenigen
Verknüpfungspunkten mit dem Kfz-Verkehr vor. Tendenziell unsicherer sind Routen,
die auf der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr geführt werden und viele Knotenpunkte mit
dem Kfz-Verkehr aufweisen. In diesen Fällen sind vermehrt Konflikte mit anderen
Verkehrsteilnehmern
zu
erwarten.
Falls
ein
hoher
Schwerlastverkehr
mit
Abbiegevorgängen an den Straßen vorhanden ist, bestehen weitere Gefahrensituationen die zu einer Abwertung führen.
Häufige Änderungen der Linienführung mit engen Kurvenradien erschweren die
Sichtbeziehungen zu den nachfolgenden Streckenabschnitten und wirken sich
ebenfalls negativ auf Verkehrssicherheit aus.
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
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Eine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr mindert die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer - doch wird dies Kriterium unter
dem Aspekt Separation behandelt und bewertet.
Verkehrssicherheit
Punktevergabe
Hohe Verkehrssicherheit
7 -10
- Führung des Radschnellwegs auf eigenen Routen
- Wenige Kreuzungspunkte mit dem KFZ-Netz
- Wenige Grundstückszufahrten.
Mittlere Verkehrssicherheit
4-6
- Hohes Verkehrsaufkommen im Kfz-Verkehr
- Wechsel der Linienführung mit schlechten Sichtverhältnissen.
- Radrouten auf Feldwegen, die auch von landwirtschaftlichen
Fahrzeugen genutzt werden.
Geringe Verkehrssicherheit
1-3
- Hohes Schwerverkehrsaufkommen insbesondere an
Einmündungen.
- Mischverkehr mit dem KFZ- oder Fußverkehr
6.
S EP ARATION
Die
Trennung
von
den
Verkehrswegen
und
Fahrbahnen
der
anderen
Verkehrsteilnehmer durch Führung des Radverkehrs auf eigenen Wegen - getrennt
vom Kfz- und Fußverkehr - wirkt sich positiv auf die Nutzung des Radschnellweges
aus.
Eine geringe Separation vom Fußverkehr führt zu Konflikten mit den Fußgängern, die
viele Routen gerade im Freizeitverkehr nutzen. Spaziergänger (insbesondere mit
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
Seite
12 von 22
Hunden) werden durch das auf Radschnellwegen angestrebte Geschwindigkeitsniveau gestört und Konflikte zwischen den Nutzern sind absehbar.
Eine Separation vom Kfz-Verkehr wird angestrebt, um auch die Belastung durch
Lärm und Abgase für den Radverkehr gering zu halten.
Entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen werden viele Wege durch landwirtschaftliche Maschinen genutzt, die nur eine Begegnung bei sehr geringen
Geschwindigkeiten zulassen. Hier ist auch von einer erhöhten Verschmutzung der
Fahrbahnen auszugehen.
Bei einer Radverkehrsführung entlang von Straßenachsen mit einem hohen
Querungsverkehr durch Fußgänger (Spaziergänger, Hunde ausführen, Attraktionen
auf beiden Straßenseiten wie obere Pontstraße) erfolgt ein Punktabzug.
Bei der Mitnutzung durch Kfz nennt das „Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von
Radschnellverbindungen“ einen Grenzwert von > 100 Kfz/Tag auf den vom
Radverkehr mitgenutzten Flächen. Ein besonderer Punktabzug wird an den
Abschnitten vorgenommen, wo gar keine Führungsform des RSW möglich ist, das
heißt dort, wo der Radverkehr bei 50 km/h mit auf der Fahrbahn fährt.
Bei einer gemeinsamen Nutzung eines Streckenabschnittes von Radverkehr und Kfz/Fußverkehr soll der Radverkehr überwiegen, um der Funktion als Radschnellweg zu
entsprechen.
Diese
Aspekte
Bewertungsskala.
fließen
in
die
Bewertung
ein
und
führen
zu
folgender
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
Seite
13 von 22
Separation
Punktevergabe
Hohe Separation
7 -10
- Führung des Radschnellwegs auf eigenen Routen abseits von
Fuß- und Kfz-Verkehr
- Eigener Fußweg neben dem Radschnellweg
Mittlere Separation
4-6
- Fahrradstraße mit geringem bis mittlerem
Verkehrsaufkommen .
Geringe Separation
1-3
- Feldwege mit hoher Freizeitnutzung von Spaziergängern u.a.
mit Hunden
- Fuß- und Radweg auf einer Fahrbahn
- Radfahrstreifen
Bei der Punktevergabe werden jeweils 50% für die Separation vom Kfz-Verkehr und
50% für die Separation vom Fußverkehr vergeben.
7.
VERKNÜP FUNG
Verknüpfungen mit dem lokalen Radwegenetz sowie dem Bus- und Bahnnetz sorgen
für eine Vernetzung des - regional ausgerichteten - Radschnellweges mit dem
örtlichen Straßennetz. Das Radwegenetz dient als Zubringer für den Radschnellweg
und gewährleistet die Erschließung weiterer Potentiale auf sicheren Wegen. Als
Grundlage
dient
hierbei
das
ausgeschilderte
Radroutennetz
gemäß
der
Radwegekarte der Städteregion Aachen.
Die Verknüpfung mit dem Bus- und Bahnnetz stärkt Wegebeziehungen, die mit
mehreren Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Anbindungen an das Bahnnetz
werden dabei 4-fach höher bewertet als Verknüpfungen mit dem Busnetz.
Entsprechend erfolgt folgende Punktevergabe:
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
Punkte
Kriterium
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
Seite
14 von 22
Verknüpfung
Anzahl
Verknüpfungspunkte
zum Rad/ÖV-Netz
>19
19 - 18
17 - 16
15 - 14
13 - 12
11 - 10
9-8
7-6
5-4
<4
Verknüpfungspunkte mit den Haltepunkten der Bahn werden 4-fach gewertet.
8.
KNOTENP UNKTFORM
Das Kriterium Knotenpunktform bewertet, ob in der geplanten Routenführung keine
oder nur geringe Verlustzeiten infolge Wartezeiten an Kreuzungen auftreten. Bei
Unter- oder Überführungen sind die Verlustzeiten an Kreuzungen nicht vorhanden.
Bei Kreisverkehren (auch Mini-Kreisverkehren) ist eine Gleichberechtigung von allen
Strömen in der Zufahrt auszugehen, die Verlustzeiten sind aufgrund von Brems- und
Beschleunigungsvorgängen vorhanden, aber gering.
Fußgängerampeln mit Signalanforderung fließen in die Bewertung ein, wenn
aufgrund der hohen querenden Fußgängerströme eine Beeinträchtigung für den
Längsverkehr zu erwarten ist.
Bei Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen hingegen wird immer eine Abwertung
vorgenommen. Es erfolgt eine Abschätzung, wie hoch die Verlustzeiten sein werden.
Sofern eine Grünzeitenverlängerung zugunsten der Fahrtrichtung der betrachten
Route erfolgen kann, führt dies zu einer Aufwertung. Eine Abwertung erfolgt bei hoch
belasteten Knotenpunkten, bei denen kaum Spielräume für eine Optimierung der
Ingenieurbüro
H. Berg & Partner GmbH
Seite
15 von 22
Signalisierung vorhanden sind. Wenn diese quer zur hoch belasteten Fahrtrichtung
gekreuzt werden müssen, ist davon auszugehen, dass nur geringe Grünzeiten für die
Route realisiert werden können.
Knotenpunktform
Punktabzug je Knoten
Unterführung / Brücke
0
Kreisverkehr
-1
Signalanlagen für Fußgänger
-1
- bei hohem Verkehrsaufkommen an
querenden Fußgängern
LSA mit mittleren Wartezeiten
-2
- Führung des Radschnellweges in der
Hauptrichtung des Verkehrsstroms mit
hohem Grünzeitenanteil
LSA mit mittleren Wartezeiten
- Führung
des
Radschnellweges
-3
im
Nebenstrom einer LSA
LSA mit hohen Wartezeiten
-4
- Fahrbahnteiler mit 2 Grünphasen
Die Anzahl der Knotenpunkte mit den Punktabzügen werden für den jeweils
betrachteten Routenabschnitt ermittelt und von der maximal möglichen Punktezahl in
Abzug gebracht.
Als Ergebnis der Variantenbewertung werden mehrere beste Streckenvarianten für
eine detailliertere Bewertung und die 2. Stufe der Bürgerbeteiligung ausgewählt. Für
die nachfolgenden drei Kriterien werden dann zu einem späteren Zeitpunkt folgende
weitergehende Untersuchungen erfolgen:
•
Nutzen-Kosten-Untersuchung
Potentiale (NKU)
mit
Gegenüberstellung
der
Kosten
und
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•
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Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Die Kriterien werden aber hier in der Bewertung bereits vereinfacht mit berücksichtigt,
damit nicht Varianten mit geringen Realisierungschancen für die weiterführende
Detailuntersuchung aufgenommen werden.
9.
P OTENTIAL
Beim Kriterium Potential wird das Verkehrsaufkommen entlang des Routenvorschlags
in Hinblick auf
•
Einwohner
•
Gewerbe
•
Einkaufen
•
Bildung (Schulen/Studium)
•
Freizeit
abgeschätzt.
Die Abschätzung und Punktevergabe erfolgt nach Einschätzung der Intensität des
Quell- und Zielverkehrsaufkommens und wird mit einigen beispielhaften Standorten
hinterlegt.
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Potential
Punktevergabe
Hohes Potential
8 -10
- Routenführung entlang der Hauptverkehrsstraßen
(Roermonder Straße, Nieuwstraat, Voccartstraße, Kleikstraße)
- Wohnbauflächen mit Geschosswohnungsbau, Studententürme
Rütscher Straße
- RWTH (Audimax, Super-C, Mensa)
- Arbeitsplatzstandorte (THP, Dornkaulstraße, Gewerbegebiet
Süsterfeld)
- Schulzentren
Mittleres Potential
5-7
- Wohngebiete mit dichter Bebauung
- Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs
- Einrichtungen der Gastronomie
- Grundschulen und Kindergärten
Niedriges Potential
2-4
- Feldwege mit Spaziergängern
- Wohngebiete mit lockerer EFH-Bebauung
Geringes Potential
1
- Führung entlang von Bahngleisen ohne Verknüpfungspunkte
mit dem untergeordneten Wegenetz im gesamten
Streckenverlauf.
10.
E INGRIFFE IN NATUR UND LANDS CHAFT
Bei dem Kriterium Eingriffe in Natur und Landschaft werden sowohl die Eingriffe in
Flora und Fauna abgeschätzt, als auch im Bereich der Gewässer bewertet. Die
Bewertung
erfolgt
als
Einschätzung,
da
nachgeordnet
die
ausgewählten
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Streckenvarianten
im
Rahmen
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der
Umweltverträglichkeitsprüfung
detaillierter
untersucht werden.
Das Spektrum bei der Punktevergabe reicht im optimalen Fall von keinen Eingriffen
bis zu Eingriffen, die nicht durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden
können. Geringe Eingriffe werden durch das Entfernen einzelner Bäume oder Hecken
verursacht, größere Eingriffe können nur durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert
werden.
Die Bewertung orientiert sich an den Kriterien der UVS, die u.a. wie folgt untersucht
wurde
•
Tiere und Pflanzen
•
Landschaftsbild
•
Boden und Wasser
•
Mensch, Kultur und Sachgüter
•
Klima und Luft
Das Schutzgut Mensch wird in der Betrachtung der Separation (insb. Querungen)
unter Kapitel 6 bewertet.
Beim Schutzgut Boden und Wasser fließt u.a. die Versiegelung der Böden ein.
Beim
Schutzgut
Pflanzen
werden
die
Eingriffe
in
die
Begrünung
durch
Baumeinschlag bewertet, wie auch z.B. die Wegnahme von Flächen bei
Kleingärtenanlagen.
Eingriffe,
die
nicht
im
ursächlichen
Zusammenhang
mit
dem
Bau
des
Radschnellwegs stehen, werden nicht in die Punktebewertung einbezogen. So
werden die Eingriffe infolge der Straßenbaumaßnahmen im Zuge der geplanten
Ortsumgehung Richterich nicht den Varianten zugeordnet.
Die Punktevergabe orientiert sich nach der Schwere der Eingriffe. Strukturelle
Maßnahmen, die nicht ausgeglichen werden können, bekommen die niedrigste
Punktebewertung. Wenn keine Veränderungen in Natur und Landschaft erforderlich
sind, wird die höchste Punktezahl von 10 Punkten vergeben.
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Dazwischen erfolgt die Abstufung entsprechend der Schwere der Eingriffe; die
Bewertung differenziert dabei in 5 verschiedene Klassen
Eingriffe
Keine Eingriffe
Niedrige Eingriffe
Punktevergabe
10
8-9
- Wegnahme einzelner Bäume im bestehenden Straßenraum
- zusätzliche Versiegelung von Flächen durch Verbreiterung
von Wegen
- Entfernen von Grünbewuchs innerhalb der Sicherungszone
der Bahnstrecken
Mittlere Eingriffe
5-7
- Routen durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG)
- flächenhafte Versiegelung von Flächen im Zuge einer
Neuanlage von Wegen
- Fällen ganzer Straßenbaumreihen im Zuge einer
Umgestaltung des Straßenquerschnittes
Hohe Eingriffe
2-4
- Beeinträchtigung in Wasserschutzzonen, Fluss- und
Bachauen, Regenrückhaltebecken (wie Uersfelder Weiher)
- Flächenhaftes Fällen von schützenswertem Baumbestand in
Grün- und Freiraumflächen
- Rückbau von Naturdenkmälern (Historische Römerstraße
Alter Heerler Weg)
- Querung von Bodendenkmälern (Westwall)
Eingriffe, die nicht ausgeglichen werden können
- Routen durch ein Naturschutzgebiet (NSG) oder FFH-Gebiet
1
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11.
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KOS TEN
Der Aspekt Kosten wird in der nachgelagerten Nutzen-Kosten-Untersuchung für die
ausgewählten Streckenvarianten detailliert behandelt werden. In der vorliegenden
Bewertung werden die Kosten anhand der erforderlichen Streckenmaßnahmen
eingeschätzt.
Routenvorschläge
mit
einem
hohen
Anteil
von
Ingenieurbauwerken,
Grundstücksankäufen, Knotenpunktumbauten verursachen deutlich höhere Kosten
als Routen, bei denen der Ausbau weitgehend im Bestand ohne große
Umbaumaßnahmen erfolgen kann. Der Ausbau vorhandener Wege wird somit besser
bewertet als der Neubau von Wegen.
Streckenbaumaßnahmen,
Unterführungen
erhalten
die
eine
große
Kosten
geringe,
verursachen
Maßnahmen
mit
wie
Über-
und
untergeordneten
Kostenfaktoren wie Markierungen oder Einrichtung von Fahrradstraßen eine hohe
Punktzahl.
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Maßnahmen
Sehr geringe Kostenfaktoren
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Punktevergabe
9-10
Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen,
Demarkierungen
Geringe Kostenfaktoren
7-8
zusätzliche Maßnahmen wie das Einrichten von
Fahrradstraßen, Verbreiterung eines Weges,
Verbreiterung eines Brückenbauwerkes, Anpassungen
von Signalisierungen
Mittlere Kostenfaktoren
5-6
zusätzliche Maßnahmen wie Neubau von Radwegen,
Böschungsanpassungen, punktuelle Bordversätze mit
Veränderung des Straßenquerschnittes
Erhöhte Kostenfaktoren
3-4
zusätzliche Maßnahmen wie Teilumbau Knotenpunkte,
Umbau kleiner Knotenpunkte, Teilumbau
Straßenquerschnitte
Hohe Kostenfaktoren
2
zusätzliche Maßnahmen wie Umbau von großen
Knotenpunkten, umfangreiche Böschungssicherungen,
flächenhafter Umbau von Wohn- und Sammelstraßen
Sehr hohe Kostenfaktoren
zusätzliche Maßnahmen wie Unter- und
Überführungen, Grundstücksankäufe, Umbau von
Hauptverkehrsstraßen
1
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Aufgestellt:
Aachen, November 2015
Dipl.-Ing. Stefan Büttgen
Dipl.-Ing. Christoph Helmert
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
Ingenieurbüro Helmert
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