Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
155362.pdf
Größe
565 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0117/WP17
öffentlich
25.11.2015
Unterbringung von Flüchtlingen - Ratsanträge der
Fraktion `Die Piraten´ vom 26.08.2015
Beratungsfolge:
TOP: 12
Datum
Gremium
Kompetenz
10.12.2015
SGA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Die Ratsanträge Nr. 93/17 bis 99/17 sind damit erledigt.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Zur Mitzeichnung:
E 26
FB 61
erl.
erl.
Vorlage FB 50/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 50/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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Erläuterungen:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aller relevanten Fachbereiche auf
Leitungsebene mit der Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge. Dabei werden alle
städtebaulichen, sozialen, wohnwirtschaftlichen, haushalterischen (auch wirtschaftlichen), schulischen
und sonstigen Gesichtspunkte berücksichtigt und bei Entscheidungen pro oder kontra einzelner
Objekte in die Waagschale geworfen.
Nicht immer kann dabei die Unterbringung von Flüchtlingen oberste Priorität haben; es muss vielmehr
sehr sorgfältig abgewogen werden, welchem Aspekt jeweils Priorität einzuräumen ist.
Angesichts der aktuellen Geschehnisse, die alle beteiligten Fachbereiche über das Tagesgeschäft
hinaus in erheblichem Umfang beschäftigen, erfolgt die Stellungnahme zu den Ratsanträgen der
Piraten in der dadurch gebotenen Kürze überwiegend als Präsentation der Ergebnisse ohne
eingehende Darstellung der abgewogenen Parameter.
Antrag 93/17 Entwicklung der Schule und des Grundstücks in der Eintrachtstraße für die
Flüchtlingsunterbringung
In dem Schulgebäude Eintrachtstraße gibt es keine leerstehenden Räume. Das Objekt wird in Gänze
durch die Städtische Musikschule und die StädteRegion Aachen genutzt.
Antrag 94/17 Entwicklung des Blücherplatze für die Flüchtlingsunterbringung
Derzeit ist eine Wohnbebauung an dieser Stelle nicht geplant.
Antrag 95/17 Entwicklung der Kirche St. Elisabeth samt Nebengebäude für die
Flüchtlingsunterbringung
Es ist unklar, um welche Immobilie es sich bei dem "Gebäude St. Elisabeth" handelt.
Nach Recherchen gibt es das Caritas-Altenheim St. Elisabeth in der Welkenrather Str. 69-71, 52074
Aachen, und das Katholische Pfarramt St. Elisabeth, Blücherplatz 2 in 52068 Aachen.
Das Altenheim ist voll belegt. Eine Umnutzung kommt nicht in Betracht.
Bezüglich der kirchlichen Räumlichkeiten ist festzuhalten, dass die Verwaltung eng mit den Kirchen in
Kontakt ist. Die Bedarfe sind dort bekannt. In Betracht kommende Räumlichkeiten werden der
Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. In Bezug auf das o.a. Objekt ist ein
solches Angebot nicht erfolgt.
Erfahrungsgemäß ist eine Nutzung/Umnutzung derartiger Räumlichkeiten in menschenwürdige
Unterkünfte nur in geringem Umfang möglich oder mit zu hohem Aufwand verbunden.
Die Verwaltung beabsichtigt nicht, diese Option weiter zu verfolgen.
Antrag 96/17 Entwicklung der Verwaltungsgebäude der Firma SMS Meer/Schumag für die
Flüchtlingsunterbringung
Bei der Firma SMS group GmbH (Schumag & Kupfer) ist wegen der Immobilie
Vorlage FB 50/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, angefragt worden. Es wird die Möglichkeit geprüft, in einen
bestehenden Mietvertrag einzutreten. Das wird nicht vor Mitte 2018 möglich sein.
Es wird seitens der Verwaltung als unwahrscheinlich eingeschätzt, dass dann noch ein Bedarf für eine
Interimsnutzung für Flüchtlinge besteht.
Antrag 97/17 Entwicklung des Grundstückes Münsterstraße/rückseitiger Vennbahnweg
Dieser Ratsantrag muss ggfs. konkretisiert werden. Es ist nicht erkennbar, welches Grundstück
gemeint ist. Die Verwaltung weist den Vorwurf zurück, „Angebote aus der Bevölkerung leichtfertig
abzulehnen“. Wenn allerdings Angebote so unspezifiziert erfolgen wie im vorliegenden Fall, scheidet
eine weitergehende Prüfung aus.
Antrag 98/17 Beschlagnahme und Entwicklung des Klosters an der Lousbergstraße (ehemalige
Karmeliterinnen Kloster)
Eine Beschlagnahmung dieses Objektes scheidet bereits aus rechtlichen Gründen aus.
Darüber hinaus ist ausdrücklich festzustellen, dass die Verwaltung keinesfalls beabsichtigt, in Aachen
für Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen jegliches Objekt zu beschlagnahmen.
99/17 - Interimsnutzung des Depots Talstraße
Das gemeinsam mit den künftigen Nutzern erarbeitete und vom Rat verabschiedete Raumkonzept
sieht eine Vollauslastung des Depots vor. Aus den aktuell geführten Mietverhandlungen geht hervor,
dass bislang lediglich die Designmetropole nicht mehr an einer Nutzung der vorgesehenen Räume
interessiert ist. Für die Designmetropole war eine Nutzfläche von insgesamt rd. 380 qm (ohne
Verkehrsflächen) vorgesehen. Diese verteilt sich auf verschiedene Bereiche in einem
Zwischengeschoss (erreichbar entlang der Flächen anderer Nutzer) sowie im Kellergeschoss (z.T.
ohne Tageslicht). Es steht also kein zusammenhängender Raum zur Verfügung. Als Sanitäranlagen
sind für die Designmetropole je ein Damen- und Herren-WC eingeplant worden.
Waschräume/Duschen finden sich im Depot nicht.
Eine Fertigstellung der Räume - ohne Innenausbau - ist nach jetzigem Stand für Oktober 2016
vorgesehen. Der Innenausbau müsste sich auf Kosten der künftigen Nutzungen anschließen, so dass
eine tatsächliche Nutzung erst ab 2017 realistisch wäre.
Die Räume befinden sich z.T. unmittelbar benachbart zu den Veranstaltungsflächen für z.B. Musik-,
Tanz-, Hochzeitsveranstaltungen, so dass insbesondere in den Abendstunden aber ggf. auch
tagsüber Nutzungskonflikte aufgrund der Lärmentwicklung mit dort wohnenden Flüchtlingen
vorprogrammiert sein könnten. Sofern die kalkulierten Einnahmen aus Veranstaltungen nicht erzielt
werden könnten, müssten entweder die Mieten für die übrigen Nutzer erhöht werden oder die Stadt
Aachen den Einnahmeausfall kompensieren.
Das Nutzungskonzept des Depots sieht grundsätzlich einen von allen Nutzern getragenen Betrieb vor,
der die Zusammenarbeit aller Nutzer sicherstellen, auf der Basis dieser Kooperation neue Angebote
Vorlage FB 50/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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für den Stadtteil entwickeln und eine Ausstrahlung des Depots über Aachen-Nord hinaus garantieren
soll. Ob und wie Flüchtlinge hieran beteiligt werden könnten, wäre zu klären.
Anlagen:
Ratsanträge der Piraten Fraktion
Vorlage FB 50/0117/WP17 der Stadt Aachen
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