Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153449.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
06.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0307/WP17
öffentlich
06.11.2015
FB 61/300
Radverkehrsanlagen entlang der Roermonder Straße in Richterich
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.01.2016
21.01.2016
B6
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr.
2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung
einer Bürgerinformationsveranstaltung sowie der Ausführungsplanung zu beauftragen - vorbehaltlich
der Haushaltsgenehmigung.
.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst
auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss und
beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und die
Ausführungsplanung zu erarbeiten – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 1/8
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2015
Einzahlungen
-210.000
-210.000
-630.000
-630.000
-840.000
-840.000
Auszahlungen
683.595
683.595
990.000
990.000
1.673595
1.673.595
Ergebnis
473.595
473.595
360.000
360.000
833.595
833.595
ner Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
+ Verbesserung /
Ansatz
Gesamt-
Investive
bedarf (alt)
2016 ff.
*
*
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Gesamt-
bedarf
(neu)
PSP-Element 4-120102-802-9
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
-84.000
0
0
0
0
0
120.000
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
36.000
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist vorhanden
Deckung ist vorhanden*
*Die Maßnahme wurde über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 im
Ergebnisplan (konsumtiv) haushaltsneutral eingeplant.
Die Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates und der Genehmigung des
Haushaltsplans 2016 durch die Bezirksregierung zur Verfügung.
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Anlass
Die Roermonder Straße ist Teil einer Radialstraße, die das Zentrum von Aachen mit den nördlichen
Stadtbezirken Laurensberg und Richterich verbindet sowie zu den nördlich angrenzenden Kommunen
der Niederlande sowie der Städteregion führt. In Laurensberg und Richterich gab es einen
durchgehenden - stadtauswärts gesehen linksseitigen schmalen, getrennten Rad-/Gehweg, den die
Radfahrer in beiden Richtungen befahren mussten. Wegen Unfallhäufungsstellen mit einbiegendem
Kfz-Verkehr in talwärtiger Richtung nach Aachen wurde im Jahr 2007 die Benutzungspflicht in dem
Teilstück in Laurensberg aufgehoben und bergwärts ein Radfahrstreifen/Schutzstreifen bis zur
Einmündung Tittardsfeld unter Beteiligung des Landesbetriebes NRW markiert. (Eine Zustimmung des
Landesbetriebes zur Markierung war erforderlich, da die Roermonder Straße als L 321 zwischen
Eisenbahnbrücke/ Höhe Haus Linde und dem Knoten Berensberger Straße/Horbacher Straße eine
Landesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt ist und in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau
NRW liegt.)
Nach Einführung der ERA–Standards (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) durch die
Landesregierung im Jahr 2011 musste auch im Stadtbezirk Richterich die Benutzungspflicht des
stadtauswärts gesehen linksseitigen Beidrichtungsradweges aufgehoben werden. Lediglich zwischen
der Horbacher Straße und Laurentiusstraße besteht stadteinwärts die Benutzungspflicht für den
Radverkehr weiter.
Die Fortführung einer regelkonformen Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen)
entlang der Roermonder Straße von Tittardsfeld über den Knoten Berensberger Straße/Horbacher
Straße hinaus bis zur Einmündung Kohlscheider Straße (L 232) ist seit dieser Zeit immer wieder ein
wichtiges Thema in der Bezirksvertretung Aachen- Richterich gewesen. Es existieren aus
vergangenen Jahren verschiedene Anträge der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zum Thema
„Radverkehr in Richterich“ und zu Fahrbahn-Brückenschäden im Knoten Horbacher Straße/
Berensberger Straße, die die mangelnde Verkehrssicherheit problematisieren.
Sachstand
Die Roermonder Straße in Richterich ist eine Hauptverkehrsstraße und von Tittardsfeld bis
Einmündung Horbacher Straße Teil der L 231, somit hier in der Baulast des Landesbetriebes
Straßenbau NRW. Sie wird von ca. 8.000 - 10.000 Kraftfahrzeugen zwischen 7-19 Uhr befahren. Die
Fahrbahnbreite beträgt zwischen ca. 6,50m in der Ortsmitte (mit jeweils 1 Fahrspur je Richtung) und
ca.12,00m in den Randbereichen und Knotenpunkten. Es gibt teilweise baulich angelegt Parkstände
sowie die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken. In der Roermonder Straße befinden sich 4
Haltestellen, die von 5 Buslinien angefahren werden.
Da die Roermonder Straße in Richterich aus zwei Abschnitten mit unterschiedlichen Baulastträgern
besteht, werden diese hier separat erläutert:
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 3/8
Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger
Straße
Erste Planungsideen zur regelkonformen Führung des Radverkehrs wurden im Jahr 2008 seitens der
Stadt entwickelt und in einem ersten Gespräch vom Landesbetrieb Straßenbau NRW grundsätzlich
befürwortet. Da er in den folgenden Jahren bis heute über keine Mittel verfügte, die Erneuerung der
schadhaften Fahrbahn sowie eine Neumarkierung zu finanzieren, wurde 2010 angeregt, die
Ortsdurchfahrts-Grenzen im Bereich Richterich so zu verschieben, dass dieser Abschnitt der
Roermonder Straße in die Straßenbaulast der Stadt Aachen verlagert würde. Es fanden intensive
Verhandlungen statt, die aber im Jahr 2012 zu keinem einvernehmlichen Ergebnis führten. Im
betreffenden Abschnitt an der Roermonder Straße befinden sich zwei Brückenbauwerke, die im
Rahmen der Verlegung der Ortsdurchfahrt ebenfalls in das Eigentum der Stadt Aachen übergegangen
wären. Das entsprechende Einvernehmen gem. § 5 (2) StrWG wurde nach intensiver Prüfung durch
den Aachener Stadtbetrieb, der zukünftig die Brückenbauwerke hätte Instand halten und erneuern
müssen, nicht erzielt. Eine Übernahme der Brückenbauwerke in die städtische Straßenbaulast war für
die Stadt Aachen aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich; dies wurde dem
Landesbetrieb Anfang 2012 mitgeteilt. Eine Verschiebung der OD-Grenzen unter Auslassung der
beiden Bauwerke wurde vom Landesbetrieb ausgeschlossen.
Abschnitt Roermonder Straße zwischen Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und
Kohlscheider Straße
Da es hier seit 2011 keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen gibt (s.o.), wurde als
Übergangslösung zwischenzeitlich der stadtauswärts rechtsseitige Gehweg zwischen Tittardsfeld und
Berensberger Straße für den Radverkehr freigegeben. Zwischen Horbacher Straße und Roder Weg
wurde stadtauswärts ein Benutzungsrecht durch Radfahrer (auf dem ehemaligen
benutzungspflichtigen linken Radweg) ausgeschildert.
Planung
Wie der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im März 2014 mitgeteilt wurde, ist die Roermonder
Straße in Richterich Teil der möglichen Linienführung des Radschnellweges Aachen –
Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen. Wenn das Ergebnis der Machbarkeitsstudie - nach einer
zweistufigen Bürgerbeteiligung - voraussichtlich im Sommer 2016 vorliegen wird, kann dann nach
einem Grundsatzbeschluss aller beteiligten Kommunen und der Beantragung weiterer Fördermittel mit
einer detaillierten Planung begonnen werden. Unabhängig von der Entscheidung, ob ein
Radschnellweg durch die Ortslage von Richterich führt und hierzu bauliche Anpassungen erforderlich
sind, ist die Fortführung der markierten Radverkehrsanlage - aus Laurensberg kommend – sinnvoll
und notwendig, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
In einem ersten Schritt wurden Planungsquerschnitte für beide Abschnitte entwickelt, die in einem
interfraktionellen Gespräch im Frühjahr 2015 vorgestellt und diskutiert wurden. Im Abschnitt ab
Berensberger Straße stadtauswärts wurden zwei Varianten mit Markierungslösungen und
weitgehender Beibehaltung der heutigen Bordsteinanlagen entwickelt:
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 4/8
Variante 1 – beidseitige Anlage von Schutzstreifen unter weitgehendem Wegfall der
Fahrbahnrandparkstände
Variante 2 – stadtauswärts einseitiger Schutzstreifen Richtung Herzogenrath) mit Beibehaltung der
Parkstände
Die Verwaltung wurde nach einstimmigem Votum für Variante 2 mit der detaillierten Ausarbeitung
einer Planung beauftragt. Es liegt nunmehr eine mit den verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt
Aachen abgestimmte Planung vor. Die Planungsgrundlagen basieren auf folgenden Regelwerken:
•
Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
•
Straßenverkehrsordnung(StVO)
•
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO)
•
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
•
Richtlinie für die Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR 05)
•
Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa)
Die Leistungsfähigkeit der Streckenabschnitte und Knotenpunkte wurde überprüft und bleibt erhalten.
Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger
Straße (Anlage 1 - Plan Nr. 2015/04-02 L1 und Anlage 2- Plan Nr. 2015/04-02 L2)
Die Fahrbahn ist heute mit zwei je ca. 5,00m breiten Fahrstreifen überdimensioniert. Der geplante
Radfahrstreifen wird ab Tittardsfeld bis kurz vor zur Bushaltestelle „Berensberger Straße“ in einer
Breite von 1,85m markiert. Hinter der Bushaltestelle wird der Radverkehr auf einem ca. 1,50m breiten
Schutzstreifen bis zum Knoten geführt. Im Kreuzungsbereich ist eine ca. 2,80m breite
Geradeaus/Rechtsspur und eine separate ca. 4,00m breite Linksabbiegespur für den KfZ-Verkehr
geplant. Grundsätzlich soll sich der Radverkehr in allen Knotenpunktzufahrten im Blickfeld des KfzVerkehrs aufstellen und anfahren. Deshalb liegt die Haltlinie des Radverkehrs an der
Lichtsignalanlage ca. 4 m vor dem haltenden Kfz-Verkehr. Es wird eine direkte und eine indirekte
Führung des links abbiegenden Radverkehrs angeboten. Hierzu ist die Anlage eines geschützten
Aufstellbereichs in Höhe Haus Nr. 101 erforderlich. In Richtung Laurensberg fährt der Radverkehr –
wie heute – auf dem benutzungspflichtigen Radweg.
Auch an der Berensberger Straße wird im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage ein aufgeweiteter
Radaufstellstreifen vorgesehen; der Radverkehr kann in der Knotenpunktszufahrt über einen 1,50m
breiten Schutzstreifen neben dem Kfz-Verkehr vorbeifahren. (In der Berensberger Straße beträgt die
zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortslage 30km/h, so dass hier keine Radverkehrsanlagen
erforderlich sind.)
In der Knotenpunktzufahrt von der Horbacher Straße werden die Breiten der drei Richtungsfahrspuren
zugunsten eines ca. 1,50m breiten Schutzstreifen reduziert. Der geradausfahrende Radverkehr kann
so den aufgeweiteten Radaufstellstreifen erreichen und sich bei Rot vor den haltenden Kfz-Verkehr
aufstellen. Die separate Rechtsabbiegespur bleibt erhalten; diese Spur kann der Radverkehr in
Richtung Laurensberg mitbenutzen oder ab Hander Weg auf dem für den Radverkehr freigegeben
Gehweg fahren. In Richtung Horbach existiert ein separater Radweg, der später in einen
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 5/8
Radfahrstreifen übergeht. Diese Führung wird beibehalten; die Länge der Nullabsenkung im
Bordsteinbereich wird angepasst.
In der östlichen Knotenpunktzufahrt der Roermonder Straße kann der Radfahrer wahlweise auf dem
nicht benutzungspflichtigem Radweg oder dem geplanten 1,50m breiten Schutzstreifen fahren. Die
beiden separaten Kfz-Spuren wurden zu einer überbreiten Spur von 5,50m zusammengeführt. Vor der
Haltlinie des Kfz-Verkehrs ist der aufgeweitete Aufstellstreifen vorgesehen. In Richtung Ortsmitte
beginnt hier hinter dem Knoten ein markierter Schutzstreifen für den Radverkehr; dieser darf nur im
Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet
werden. Auch ein Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht gestattet.
Die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
werden bei der Planung berücksichtigt. Die Kreuzung wird barrierefrei ausgebaut.
Abschnitt Roermonder Straße Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider
Straße (Anlagen 2-4 - Plan Nr. 2015/04-02 L2, Plan Nr. 2015/04-02 L3, Plan Nr. 2015/04-02 L4)
Die Führung des Radverkehrs in Richtung Herzogenrath soll bis zur Einmündung Roder Weg auf
einem ca. 1,50m breiten markierten Schutzstreifen erfolgen und durch zusätzliche
Sicherheitstrennstreifen von 0,50m, welche dem Fahrradfahrer einen sicheren Abstand zum ruhenden
Verkehr bieten sollen, ergänzt werden. Die verfügbare Restfahrbahn beträgt zwischen ca. 5,00m und
7,00m im zentralen Bereich, so dass sich mindestens zwei PKW´s begegnen können. Ab der
Einmündung Schloss-Schönau-Straße sind ca. 9,00m Restfahrbahnbreite für 3 Spuren vorhanden.
Es gibt zwei kurze Engstellen, in denen nur durch Teilumbauten ein durchgängiger, ausreichend
breiter Schutzstreifen in der Fahrbahn Richtung Herzogenrath möglich ist. Dier Die Kreuzung wird
barrierefrei ausgebaut:
Stadtauswärts hinter der Fußgänger-Lichtsignalanlage am Rathausplatz wird die
Bordsteinkante um ca. 2,0m zurückversetzt, so dass hier ein separater Parkstreifen entstehen
und die Fahrbahn um 2,0m verbreitert werden kann (siehe Anlage 2).
Die Querungshilfe (Mittelinsel) in Höhe Haus 622 muss verbreitert und ca. 1,00m versetzt
werden.
Diese Querungsstellen werden barrierefrei ausgebaut.
Ab der Einmündung Schloss-Schönau Straße gibt es heute drei Fahrspuren mit einem separaten
Linksabbieger zu Zufahrten, die zu den Wohngebieten sowie den Gewerbeflächen führen. Die fast
12,00m breite Fahrbahn ist ausreichend breit, um einen Schutzstreifen zu markieren und alle
Fahrspuren zu erhalten.
In Richtung Laurensberg /Aachen-Zentrum kann der Radverkehr – wie heute – auf dem nicht
benutzungspflichtigen Radweg oder auf der Fahrbahn fahren. Ab der Einmündung Schönauer Friede
werden keine neuen Radverkehrsanlagen vorgesehen. Solange die Führung einer möglichen
Ortsumgehung Richterich nicht geklärt ist, wird dieser Bereich verkehrsplanerisch nicht überarbeitet.
Durch Ergänzungen von zwei Verkehrsschildern soll die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 6/8
besser verdeutlicht werden: Die Roermonder Straße mündet hier in die Kohlscheider Straße, die als
Kraftfahrstraße (L 232) nur von Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Dem Radverkehr ist nur das
Überqueren der Kohlscheider Straße in Richtung Küppershofweg gestattet und dies wurde bereits
durch das Verkehrszeichen 209-30 ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus") mit dem Zusatz „nur
Radfahrer“ angeordnet. Diese Beschilderung wird etwa 50m vor der Kreuzung wiederholt. Ergänzend
hierzu soll auf der L 232 in Richtung Kohlscheid das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Fahrräder) und
an der Lichtsignalanlage von Richterich aus kommend das Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße)
aufgestellt werden.
Radfahrer in Richtung Kohlscheid queren hinter der Lichtsignalanlage am Roder Weg auf den
linksseitigen, für Radfahrer freigegebenen Gehweg und gelangen so -wie heute- zum Rad-/Gehweg
an der Kohlscheider Straße.
Kosten und Finanzierung
Der Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger
Straße liegt in der Straßenbaulast des Landesbetriebes NRW. In einem Anhörungsverfahren wurde
die für Aachen zuständige Regionalniederlassung Ville-Eifel beteiligt. Über die Ergebnisse wird in der
Sitzung mündlich berichtet.
Für den Abschnitt Roermonder Straße zwischen Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und
Kohlscheider Straße wurde eine Kostenschätzung durchgeführt. Da die Fahrbahnoberfläche in sehr
schlechtem Zustand ist, müssen vor der Markierung umfangreiche Asphaltarbeiten durchgeführt
werden. Die Kosten für die Markierungs- und Umbauarbeiten belaufen sich auf ca. 120.000,- €. Die
Maßnahme soll in 2016 realisiert werden.
Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Produkt
“Neubau und Unterhaltung von Straßen“ auf dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1
„Radverkehrsanlagen J“ für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 330.000 € eingeplant. Aus
2014 wurden 353.595,07 € übertragen.
Gleichzeitig wurden Mittel in Höhe von 120.000 € über den Veränderungsnachweis zum
Haushaltsplanentwurf 2016 auf dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-802-9
"Radverkehrsanlagen" haushaltsneutral eingeplant.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in der Sitzung vom 10.06.2015 beschlossen, die Kosten
für die Markierung in Höhe von ca. 12.500 € aus bezirklichen Mitteln in 2016 aufzubringen. Unter dem
Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Haushalts stehen hierfür im PSP-Element: 1-011906-600-5,
Kostenart: 53180000 Mittel zur Verfügung.
Die bezirklichen Mittel wären auf die Gesamtkosten von 120.000 € anzurechnen, so dass von den
über das PSP-Element 4-120102-802-9 eingeplanten Mitteln nur noch 107.500 € für die Maßnahme
zur Verfügung gestellt werden müssten.
Die Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss wird entsprechend angepasst.
Eine genauere Übersicht der Kosten ist dem Tabellenblatt „finanzielle Auswirkungen“ zu entnehmen.
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 7/8
Anlage/n:
Anlage 1- Bestand - Lageplan Nr. 2015/04-02 L1
Anlage 2 - Bestand - Lageplan Nr. 2015/04-02 L2
Anlage 3 - Bestand - Lageplan Nr. 2015/04-02 L3
Anlage 4 - Bestand - Lageplan Nr. 2015/04-02 L4
Anlage 5 - Planung - Lageplan Nr. 2015/04-02 L1
Anlage 6 - Planung - Lageplan Nr. 2015/04-02 L2
Anlage 7 - Planung - Lageplan Nr. 2015/04-02 L3
Anlage 8 - Planung - Lageplan Nr. 2015/04-02 L4
Vorlage FB 61/0307/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 8/8