Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
155141.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
26.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
Fachbereich Soziales und Integration
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 64/0015/WP17
öffentlich
26.11.2015
FB 64
Bericht über die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für
Flüchtlinge (RL Flü) NRW
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2015
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 64/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2015
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Bis Mitte 2015 gab es als aktive finanzielle Förderung des Landes lediglich das Angebot der
NRWBank mit sog. Kommunalkrediten für Erwerb, Neubau, Modernisierung oder Ausstattung von
Flüchtlingsunterkünften bis hin zu Container- oder Zeltlösungen. Die Mittel standen ausschließlich den
Kommunen zur Verfügung.
Die neue Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) richtet sich sowohl an die
Kommunen für eigene Investitionen als auch an Private und Wohnungsunternehmen. Sie ist am
17.06.2015 in Kraft getreten.
Der mit dieser Förderung geschaffene Wohnraum ermöglicht die Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen nach Zuweisung an die Kommunen und Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes. Zielgruppe sind Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und Asylbewerber im
Sinne
des
Asylverfahrensgesetzes,
die
keinen
Anspruch
auf
Erteilung
eines
Wohnberechtigungsscheines haben.
Gefördert wird Wohnraum in den nach Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW (WFB NRW)
vorgesehenen Formen einschließlich Gemeinschaftsräumen und Gruppenwohnungen.
Förderfähige bauliche Maßnahmen sind:
1.
Neubau von Wohnraum in neuen Gebäuden
2.
Neuschaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden mit wesentlichem Bauaufwand (mehr
als 650 €uro Baukosten einschließlich Baunebenkosten pro qm Wohnfläche)
a. Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Nichtwohngebäuden
b. Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse
3.
Andere Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge in
Bestandsgebäuden mit nicht wesentlichem Bauaufwand (weniger als 650 €uro Baukosten
einschließlich Baunebenkosten oder geringinvestive Maßnahmen pro qm Wohnfläche)
Qualitätsanforderungen hinsichtlich Lage, Ausstattung und Gebrauchswert
Für Maßnahmen nach Nr. 1 Neubau
weitgehend analog dem üblichen Standard nach WFB NRW
Die WFB-Verpflichtung zur Schaffung von Freisitzen für jede Wohnung ist aktuell für Maßnahmen
nach der RL Flü umgewandelt in den Nachweis der Nachrüstbarkeit für den Zeitpunkt der
Umwandlung in Wohnraum für WBS-Berechtigte.
Für Maßnahmen nach Nrn. 2. und 3.
Geeignetheit zur Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern;
Beurteilung vor Ort durch die Kommune
Vorlage FB 64/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2015
Seite: 2/4
Bei den Maßnahmen nach Nr. 3 mit nicht wesentlichem Bauaufwand sind abgeschlossene
Wohnungen nicht zwingend vorausgesetzt. Auch die Kombination von Wohn-/Schlafräumen mit
zentralen Versorgungs- und Sanitäranlagen (Flüchtlingsunterkünfte, Flüchtlingswohnheim) ist
förderfähig.
Belegungsbindung mit Besetzungsrecht der Kommune
Für Wohnraum nach Nrn. 1 und 2
15, 20 oder 25 Jahre
Für Wohnraum nach Nr. 3
10 Jahre
Folgenutzung, wenn der Bedarf für die ursprüngliche Zielgruppe entfällt
Wohnraum nach Nr. 1
bis zum Ende der Belegungsbindung erfolgt weitere Nutzung
wie öffentlich geförderter Wohnraum nach den WFB NRW;
Änderungsbescheid erforderlich.
Wohnraum nach Nrn. 2 und 3
auf Antrag kann das Ministerium eine zu 1. analoge
Folgenutzung zulassen, wenn der Wohnraum auf die Qualität
der WFB NRW nachträglich hergerichtet wird (ggf auch mit
Fördermitteln)
Die Förderkonditionen (Darlehenssätze, Sonderförderungen, Verzinsung) sind weitgehend analog
der WFB NRW geregelt.
Der Tilgungsnachlass für das Grunddarlehen ist seit kurzem erhöht von 20 auf bis zu 35 v.H. Im
übrigen gelten analog WFB NRW Tilgungsnachlässe bis zu 50v.H.
Miete und Mietbindung
Neben den Individualmietverträgen sind Globalmietverträge mit der Kommune zulässig..
Die Bewilligungsmiete entspricht derjenigen der WFB NRW = 5,75 € Nettokaltmiete.
Es dürfen Zuschläge zur Miete vereinbart werden:
1.
zur Abdeckung der Mehrkosten, die aus verstärkter Abnutzung infolge erhöhter Fluktuation
resultieren
(individuelle Abstimmung zwischen Kommune, Bauherr und Bewilligungsbehörde)
2.
für Einbaumöbel bis max. 40 € pro Monat
3.
für weitere mietvertragliche Nebenleistungen in einem separaten Vertrag, z.B. für
Betreuungsleistungen.
Vorlage FB 64/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2015
Seite: 3/4
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Entwurfes der Richtlinie Ende Mai 2015 hat die Verwaltung in
Kooperation
der
relevanten
Fachdienststellen
zügig
Anstrengungen
unternommen,
Einsatzmöglichkeiten der Förderrichtlinien vorzubereiten. So wurden kurzfristig bebaubare städtische
Grundstücke / Objekte gefiltert und in die Vermarktung gebracht. Aus Gründen der Ausgewogenheit
wurde
der
Bedarf
an
Wohnraum
für
WBS-Berechtigte
gleichermaßen
beachtet.
Die
Standortentscheidungen wurden jeweils in Abstimmung mit dem Fachbereich Soziales und Integration
ausgehend von der Strategie der dezentralen Wohnraumversorgung für Flüchtlinge getroffen
Entsprechende Tagesordnungspunkte hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in den letzten
Sitzungen beraten und beschlossen. Mit der gewogeAG und privaten Bauherren wurden darüber
hinaus erfolgreich Motivationsgespräche geführt.
Der momentane Stand zeigt 7 städtische Grundstücke / Objekte und 6 private Grundstücke, die
für eine Förderung nach der RL Flü zur Verfügung stehen. Die gewoge AG ist in drei
Maßnahmen aktiv.
Sofern alle derzeit in Gang gesetzten Projekte realisiert werden können, wird ein Volumen von
ca. 160 Wohneinheiten erreicht.
Bemerkenswert ist, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine
ausgeprägte Bereitschaft beweist, konstruktiv an Lösungen mittels Ausnahmegenehmigungen
mitzuwirken. Auch die tatkräftige Unterstützung durch die MitarbeiterInnen der Bewilligungsbehörde
StädteRegion Aachen muss erwähnt werden.
Vorlage FB 64/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2015
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