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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
154245.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:38
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0077/WP17 öffentlich 17.11.2015 FB 36/50, Frau Dr. FreyWehrmann Gefährdungsabschätzung Altablagerung AA 9896 Wildparkweg Beratungsfolge: TOP: 3 Datum Gremium Kompetenz 08.12.2015 AUK Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. In Vertretung Wingenfeld (Stadtbaurat) Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen (Stand beschlossener Haushaltsplan 2015) PSP Element 5-140101-900-00500-400-1, 78520000 Auszahlung bzw. 5-140101-900-00500-450-1, 68110000 Einzahlung Herstellung von Pegeln zu Altablagerungsuntersuchungen –JInvestive Ansatz Auswirkungen 2015 fortgeschriebener Ansatz 2015 Ansatz 2016 ff fortgeschriebener Ansatz 2016 ff Gesamt- Gesamtbedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen -1.000€ -1.000€ -3.000€ -3.000€ 0 0 Auszahlungen 35.000€ 35.000€ 105.000€ 105.000€ 0 0 Ergebnis 35.000€ 35.000€ 102.000€ 102.000€ 0 0 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 g Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind für die o.g. Maßnahme als investive Auszahlung Mittel in Höhe von 35.000€ pro Jahr eingeplant, der Ansatz für die entsprechende Landeszuweisung beträgt jährlich 1.000€. Die Spalten Ansatz 2016 ff. und fortgeschriebener Ansatz 2016 ff. enthalten die Summen für die Finanzplanjahre 2016 bis 2018. Der Mehrbedarf in Höhe von 43.000€ bei der investiven Auszahlung 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2017 wird gedeckt durch Fördermittel in Höhe von 43.000€ bei 68110000 „Investitionszuweisung vom Land“. Dieser Ansatz wird ebenfalls entsprechend erhöht. Darüber hinaus ist bei dem o.g .investiven PSP-Element im Haushaltsjahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 55.000€ einzuplanen, die in 2017 kassenwirksam wird. Diese Anpassung der Ansätze erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016 und steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses durch den Rat und der Genehmigung durch die Bezirksregierung. Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 2/5 PSP Element 4-140101-919-4, 54290000 Bodenschutz und Altlastensanierung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff 2015 2016 ff Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 70.000€ 67.575€* 250.000€ 250.000€ 0 0 0 0 0 0 0 0 70.000€ 67.575€* 250.000€ 250.000€ 0 0 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben g * Der fortgeschriebene Ansatz ist reduziert, da ein Betrag in Höhe von 2.425€ durch FB 36 zur Deckung einer anderen Maßnahme herangezogen wurde. Aus diesem Konto werden im Laufe eines Jahres die anfallenden Untersuchungs- und Analysekosten im Bereich Bodenschutz finanziert. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 beträgt laut beschlossenem Haushaltsplan 2015 70.000€ und für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 90.000€. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2016 weisen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2016 eine Höhe von 55.000€ und in den Jahren 2017 ff einen Ansatz in Höhe von jährlich 60.000€ auf. Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 3/5 Erläuterungen: Die Untere Bodenschutzbehörde ist gem. § 8 LBodSchG NRW verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Fläche und Altlasten zu führen und dieses laufend fortzuschreiben. In diesem Kataster sind derzeit ca. 3.400 Altstandorte und ca. 880 Altablagerungen erfasst. Im Laufe der letzten Jahre sind bereits zahlreiche Flächen anlassbezogen überprüft und untersucht worden (z.B. im Rahmen von Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren, Grundstücksan- und -verkäufe). Zudem wurde eine Prioritätenliste zur systematischen Aufarbeitung und abschließenden Bewertung der Flächen erstellt. In diesem Rahmen wurde die Altablagerung AA 9896 einer orientierenden Gefährdungsabschätzung unterzogen. Die Altablagerung AA 9896 befindet sich am Wildparkweg im Aachener Wald (s. Anlage). Hierbei handelt es sich um einen mit Klärschlamm verfüllten ehemaligen Kalksteinbruch. Die Fläche wird auf ca. 1.500 m² geschätzt. Die max. Tiefe der Altablagerung beträgt ca. 12 m. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der Kalksteinbruch in den späten 1960ziger Jahren mit Klärschlämmen aus der Kläranlage Soers verfüllt. 1977 wurden im Zusammenhang mit dem seinerzeit geplanten Beverbachstausee vom Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt Aachen Bodenuntersuchungen der Altablagerung und Bachuntersuchungen vorgenommen. Die Feststoffgehalte wiesen erhöhte Schwermetallgehalte auf, während die Eluat- und Bachuntersuchungen unauffällig waren. Es wurden keine Grundwasseruntersuchungen und keine Untersuchungen auf organische Schadstoffe ausgeführt. Man kam damals zu dem Schluss, dass „die Gefahr einer untragbar hohen Verschmutzung des geplanten Beverbachstausees aus hiesiger Sicht als gering zu beurteilen ist“. Auf einen Bürgerantrag im Beschwerdeausschuss wurde 1985 mitgeteilt, dass „die Wahrscheinlichkeit, dass umweltgefährdende Konzentrationen irgendwelcher Stoffe gegeben sind, gering ist, da das Klärschlammmaterial aus der städtischen Kläranlage Soers regelmäßig untersucht wurde“. Die damaligen Untersuchungsergebnisse können aufgrund mittlerweile geänderter Analysen- und Untersuchungsmethoden nicht mehr direkt mit den heute gültigen Prüfwerten der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BodSchV) verglichen und bewertet werden. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse liegen aber Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast gem. BBodSchV vor, so dass 2015 eine orientierende Untersuchung in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen der orientierenden Gefährdungsabschätzung wurden sieben Bohrungen bis ca. 10-12 m Tiefe niedergebracht, davon wurden 4 Bohrungen zu Grundwassermessstellen ausgebaut. In allen Bohrungen wurde Klärschlamm angetroffen. Eine weitere Bohrung wurde außerhalb der Altablagerung abgeteuft. Zudem wurden Oberflächenmischproben bis 35 cm Tiefe entnommen. Die chemischen Untersuchungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, aber die Ergebnisse erlauben bereits eine erste Gefährdungsabschätzung. Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 4/5 Neben hohen anorganischen (Schwermetalle) und organischen (MKW, PAK, BTEX, Dioxine) Schadstoffgehalten im Boden kann festgehalten werden, dass auch das Grundwasser in der Altablagerung mit anorganischen und organischen Schadstoffen hoch belastet ist. Es liegen z.T. erhebliche Prüfwertüberschreitungen gem. BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vor. Inwieweit durch die Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch bereits ein Handlungsbedarf ausgelöst wird, wird derzeit durch die Untere Bodenschutzbehörde zusammen mit dem Gemeindeforstamt und dem Gesundheitsamt der Städteregion geprüft. Das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt. Schlussfolgerung / Ausblick Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergibt sich ein Bedarf zur Durchführung von weiteren Boden- und Grundwasseruntersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung. Hierbei handelt es sich um eine Detailuntersuchung (DU) gem. § 2 Ziff. 4 der BBodSchV. Eine DU dient der Feststellung von Art, Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen. Im vorliegenden Fall sind die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser betroffen. Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser steht die Frage an, ob und inwieweit bereits eine Ausbreitung der Schadstoffe in das Grundwasser im Abstrom, d.h. außerhalb der Altablagerung, stattgefunden hat. Aufgrund der hohen Kosten von ca. 82.000 € für die geplante Detailuntersuchung wurde ein Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Im Frühjahr 2016 kann bei positiver Rückmeldung ein entsprechender Förderantrag (80%ige Förderung) gestellt werden, so dass im Falle einer Förderung mit der Detailuntersuchung Ende 2016 begonnen werden kann. Anlage/n: - Lageplan Ablagerung Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 5/5 Anlage: Lageplan der Altablagerung 925 1407 81 1 1406 1401 1408 We g 1391 45 585 F ußw 1279 eg 598 108 g ild pa We g 100 603 W We rkw eg 105 612 597 094 68 65 595 37 65 566 596 eg rtw te Lin 599 630 41 39 632 1276 600 F ußw 631 523 eg Wildparkweg 515 n el K or 103 15 ün im 588 3 15 5 we ster g 618 601 101 AA 9896 37 378 g We Vorfluter zum Beverbach L 2 33 Mo nsc ha uer Str aß e Beverbach 289 833 767 Monschauer Straße Seite: 5/5 We g