Daten
Kommune
Aachen
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154245.pdf
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218 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0077/WP17
öffentlich
17.11.2015
FB 36/50, Frau Dr. FreyWehrmann
Gefährdungsabschätzung Altablagerung AA 9896 Wildparkweg
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2015
AUK
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
In Vertretung
Wingenfeld
(Stadtbaurat)
Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
(Stand beschlossener Haushaltsplan 2015)
PSP Element 5-140101-900-00500-400-1, 78520000 Auszahlung bzw.
5-140101-900-00500-450-1, 68110000 Einzahlung
Herstellung von Pegeln zu Altablagerungsuntersuchungen –JInvestive
Ansatz
Auswirkungen
2015
fortgeschriebener Ansatz
2015
Ansatz
2016 ff
fortgeschriebener Ansatz
2016 ff
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
bedarf
(neu)
Einzahlungen
-1.000€
-1.000€
-3.000€
-3.000€
0
0
Auszahlungen
35.000€
35.000€
105.000€
105.000€
0
0
Ergebnis
35.000€
35.000€
102.000€
102.000€
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
g
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind für die o.g.
Maßnahme als investive Auszahlung Mittel in Höhe von 35.000€ pro Jahr
eingeplant, der Ansatz für die entsprechende Landeszuweisung beträgt jährlich
1.000€. Die Spalten Ansatz 2016 ff. und fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.
enthalten die Summen für die Finanzplanjahre 2016 bis 2018.
Der Mehrbedarf in Höhe von 43.000€ bei der investiven Auszahlung 78520000
„Tiefbaumaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2017 wird gedeckt durch Fördermittel in
Höhe von 43.000€ bei 68110000 „Investitionszuweisung vom Land“. Dieser Ansatz
wird ebenfalls entsprechend erhöht.
Darüber hinaus ist bei dem o.g .investiven PSP-Element im Haushaltsjahr 2016 eine
Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 55.000€ einzuplanen, die in 2017
kassenwirksam wird.
Diese Anpassung der Ansätze erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung
zum Haushaltsplan 2016 und steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses durch den
Rat und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
Seite: 2/5
PSP Element 4-140101-919-4, 54290000 Bodenschutz und Altlastensanierung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff
2015
2016 ff
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
70.000€
67.575€*
250.000€
250.000€
0
0
0
0
0
0
0
0
70.000€
67.575€*
250.000€
250.000€
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
* Der fortgeschriebene Ansatz ist reduziert, da ein Betrag in Höhe von 2.425€ durch FB 36 zur
Deckung einer anderen Maßnahme herangezogen wurde.
Aus diesem Konto werden im Laufe eines Jahres die anfallenden Untersuchungs- und
Analysekosten im Bereich Bodenschutz finanziert.
Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 beträgt laut beschlossenem Haushaltsplan 2015 70.000€
und für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 90.000€.
Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2016 weisen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2016 eine Höhe
von 55.000€ und in den Jahren 2017 ff einen Ansatz in Höhe von jährlich 60.000€ auf.
Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
Seite: 3/5
Erläuterungen:
Die Untere Bodenschutzbehörde ist gem. § 8 LBodSchG NRW verpflichtet, ein Kataster über
altlastverdächtige Fläche und Altlasten zu führen und dieses laufend fortzuschreiben. In diesem
Kataster sind derzeit ca. 3.400 Altstandorte und ca. 880 Altablagerungen erfasst. Im Laufe der letzten
Jahre sind bereits zahlreiche Flächen anlassbezogen überprüft und untersucht worden (z.B. im
Rahmen von Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren, Grundstücksan- und -verkäufe).
Zudem wurde eine Prioritätenliste zur systematischen Aufarbeitung und abschließenden Bewertung
der Flächen erstellt. In diesem Rahmen wurde die Altablagerung AA 9896 einer orientierenden
Gefährdungsabschätzung unterzogen.
Die Altablagerung AA 9896 befindet sich am Wildparkweg im Aachener Wald (s. Anlage). Hierbei
handelt es sich um einen mit Klärschlamm verfüllten ehemaligen Kalksteinbruch. Die Fläche wird auf
ca. 1.500 m² geschätzt. Die max. Tiefe der Altablagerung beträgt ca. 12 m.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der Kalksteinbruch in den späten 1960ziger Jahren mit
Klärschlämmen aus der Kläranlage Soers verfüllt. 1977 wurden im Zusammenhang mit dem seinerzeit
geplanten Beverbachstausee vom Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt
Aachen Bodenuntersuchungen der Altablagerung und Bachuntersuchungen vorgenommen. Die
Feststoffgehalte
wiesen
erhöhte
Schwermetallgehalte
auf,
während
die
Eluat-
und
Bachuntersuchungen unauffällig waren. Es wurden keine Grundwasseruntersuchungen und keine
Untersuchungen auf organische Schadstoffe ausgeführt. Man kam damals zu dem Schluss, dass „die
Gefahr einer untragbar hohen Verschmutzung des geplanten Beverbachstausees aus hiesiger Sicht
als gering zu beurteilen ist“. Auf einen Bürgerantrag im Beschwerdeausschuss wurde 1985 mitgeteilt,
dass „die Wahrscheinlichkeit, dass umweltgefährdende Konzentrationen irgendwelcher Stoffe
gegeben sind, gering ist, da das Klärschlammmaterial aus der städtischen Kläranlage Soers
regelmäßig untersucht wurde“.
Die damaligen Untersuchungsergebnisse können aufgrund mittlerweile geänderter Analysen- und
Untersuchungsmethoden
nicht
mehr
direkt
mit
den
heute
gültigen
Prüfwerten
der
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BodSchV) verglichen und bewertet werden. Aufgrund
der Untersuchungsergebnisse liegen aber Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast gem.
BBodSchV vor, so dass 2015 eine orientierende Untersuchung in Auftrag gegeben wurde.
Im Rahmen der orientierenden Gefährdungsabschätzung wurden sieben Bohrungen bis ca. 10-12 m
Tiefe niedergebracht, davon wurden 4 Bohrungen zu Grundwassermessstellen ausgebaut. In allen
Bohrungen wurde Klärschlamm angetroffen. Eine weitere Bohrung wurde außerhalb der
Altablagerung abgeteuft. Zudem wurden Oberflächenmischproben bis 35 cm Tiefe entnommen.
Die chemischen Untersuchungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, aber die Ergebnisse
erlauben bereits eine erste Gefährdungsabschätzung.
Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
Seite: 4/5
Neben hohen anorganischen (Schwermetalle) und organischen (MKW, PAK, BTEX, Dioxine)
Schadstoffgehalten im Boden kann festgehalten werden, dass auch das Grundwasser in der
Altablagerung mit anorganischen und organischen Schadstoffen hoch belastet ist. Es liegen z.T.
erhebliche Prüfwertüberschreitungen gem. BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch und
Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vor.
Inwieweit durch die Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch bereits ein
Handlungsbedarf ausgelöst wird, wird derzeit durch die Untere Bodenschutzbehörde zusammen mit
dem Gemeindeforstamt und dem Gesundheitsamt der Städteregion geprüft. Das Ergebnis wird in der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt.
Schlussfolgerung / Ausblick
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergibt sich ein Bedarf zur Durchführung
von weiteren Boden- und Grundwasseruntersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung. Hierbei handelt es sich um eine Detailuntersuchung (DU) gem. § 2 Ziff. 4 der
BBodSchV. Eine DU dient der Feststellung von Art, Menge und räumlicher Verteilung von
Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden,
Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen.
Im vorliegenden Fall sind die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser betroffen. Für
den Wirkungspfad Boden-Grundwasser steht die Frage an, ob und inwieweit bereits eine Ausbreitung
der Schadstoffe in das Grundwasser im Abstrom, d.h. außerhalb der Altablagerung, stattgefunden hat.
Aufgrund der hohen Kosten von ca. 82.000 € für die geplante Detailuntersuchung wurde ein Antrag
auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Im Frühjahr 2016 kann
bei positiver Rückmeldung ein entsprechender Förderantrag (80%ige Förderung) gestellt werden, so
dass im Falle einer Förderung mit der Detailuntersuchung Ende 2016 begonnen werden kann.
Anlage/n:
- Lageplan Ablagerung
Vorlage FB 36/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
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Anlage: Lageplan der Altablagerung
925
1407
81
1
1406
1401
1408
We g
1391
45
585
F ußw
1279
eg
598
108
g
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g
100
603
W
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rkw
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105
612
597
094
68
65
595
37
65
566
596
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599
630
41
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632
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Wildparkweg
515
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618
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AA 9896
37
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Vorfluter zum Beverbach
L 2 33
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Str aß
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Beverbach
289
833
767
Monschauer
Straße
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