Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153047.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
02.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0295/WP17
öffentlich
02.11.2015
Dez. III / FB 61/300
Erneuerung der DB Eisenbahnüberführung Nirmer Straße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.12.2015
03.12.2015
B2
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der
vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m
mit der DB Netz AG einzusteigen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur
Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf
eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.
Vorlage FB 61/0295/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.02.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0295/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.02.2016
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Erläuterungen:
In der Vergangenheit wurde die Verbesserung der Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel bereits
mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Aachen diskutiert. Im Jahr 2009 wurde vom
Verkehrsausschuss einstimmig und von der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf mehrheitlich
beschlossen, die Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel zu verbessern. Hierzu sollte die
Fahrbahnbreite von derzeit 2,70 m auf 2,10 m reduziert werden. Demgegenüber sollte der Gehweg
von derzeit 1,10 m auf 1,70 m verbreitert werden. Auf die entsprechende Vorlage „FB 61/0983/WP15“
wird verwiesen. Die provisorische Umsetzung dieser Maßnahme ist für Ende des Jahres 2015
eingeplant.
Zwischenzeitlich hat die DB Netz AG die Stadt Aachen angeschrieben und mitgeteilt, dass die
Eisenbahnüberführung über die Nirmer Straße (Nirmer Tunnel) mittelfristig erneuert werden soll. Die
DB Netz AG beabsichtigt, das Bauwerk in den bisherigen Abmessungen (lichte Weite von 4,37 m)
wieder herzustellen.
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Situation nochmals grundsätzlich zu überprüfen.
Die Deutsche Bahn wurde angeschrieben, mit der Bitte unverbindlich zu kalkulieren, welche Kosten
von der Stadt Aachen aufzubringen wären, wenn im Rahmen der geplanten Erneuerung eine
Aufweitung auf eine lichte Weite von 5,50 m durchgeführt würde. Mit dieser Maßnahme könnte eine
deutliche Verbesserung für Fußgänger erreicht werden, da bei Erhaltung der heutigen Fahrbahnbreite
eine Gehwegbreite von 2,30 m realisiert werden könnte. In der Anlage 1 sind die Bestandsmaße
sowie die verschiedenen Varianten einer Verkehrsflächenaufteilung dargestellt (s. Anlage 1).
Die DB Netz AG hat daraufhin eine Kostenschätzung in Anlehnung an die „Richtlinien zur Anwendung
der Verordnung, zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem
Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetzt (ABBV-Richtlinien)“ erstellt. Die
Eingangswerte dieser vorläufigen Ablöseberechnung basieren laut Auskunft von DB Netz AG auf
Grundlage einer Machbarkeitsprüfung von DB International (DB Planungsgesellschaft), d. h. es liegen
noch keine fundierten Planungen vor, auf denen die Kosten gestützt werden können. Die
Eingangswerte sind nach Auskunft der DB Netz AG demnach erste, grobe Schätzungen.
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz, dass für die vorgestellte Maßnahme anzuwenden wäre, regelt in
§12, dass die Kosten einer Maßnahme demjenigen Beteiligten zur Last gelegt werden, der die
Änderung verlangt (hier die Stadt Aachen). Vorteile, die dem anderen Beteiligten (hier DB) durch die
Änderung erwachsen sind auszugleichen (Vorteilsausgleich).
Finanzielle Auswirkungen
Nach ersten Einschätzungen werden die Baukosten incl. Verwaltungspauschale für eine Aufweitung
auf 5,50 m lichte Weite 2.634.000 € (netto) betragen. Die Deutsche Bahn wird gegenüber der Stadt
Aachen die Rechnungen über die Baukosten nur netto zuzüglich Planungskosten in Rechnung stellen.
Nach der vorgegebenen Verfahrensweise zahlt die DB Netz AG nach Abschluss der Maßnahme den
Nettoablösebetrag von 2.309.000 €. Mit der Schlussrechnung wird bei der Stadt Aachen dann die
Vorlage FB 61/0295/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.02.2016
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Mehrwertsteuer von voraussichtlich 61.845 € geltend gemacht. Der Eigenanteil der Stadt Aachen
würde sich dadurch auf netto 325.500 € bzw. brutto 386.845 € belaufen.
Da sich das Bauwerk nicht im städtischen Eigentum befindet, ist die Maßnahme im Rahmen der
Ergebnisplanung zu veranschlagen.
Die sich anschließende Straßenbaumaßnahme zur Anpassung an die neue lichte Breite und den
umgebenden Straßenraum würde investiv zu veranschlagen sein.
Beide Maßnahmen sind bisher nicht im Haushalt eingeplant.
Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen
zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels
auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.
Im Zuge dieser Verhandlungen wären der Zeitplan der Baumaßnahme und die erforderlichen
Haushaltseinplanungen zu konkretisieren.
Aus Sicht der Verwaltung würde sich mit Umsetzung der Maßnahme eine deutliche Verbesserung der
bisher problematischen Anbindung des Ortsteils Nirm ergeben.
Anlage/n:
Anlage 1: Zusammenstellung Querschnittsvarianten Nirmer Tunnel
Vorlage FB 61/0295/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.02.2016
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