Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
154872.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.17, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0173/WP17
öffentlich
24.11.2015
FB 45/201
Neubau KiTa Talbotstraße - Antrag des VKM auf Übernahme der
Mietkosten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.12.2015
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt
1. die refinanzierbare Miete im Rahmen der KiBiz Bezuschussung in Höhe des gesetzlichen
(KiBiz) kommunalen Anteils zu bezuschussen
2. den Trägeranteil an den über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten für die Dauer des
Mietverhältnisses als freiwillige Leistung der Stadt Aachen zu übernehmen
3. die darüber hinaus gehenden, nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten auf der Basis einer
Kaltmiete von 13,64 €/m² mit einer jährlichen Indexierung von 1,5 % für die Dauer des
Mietvertrags analog zu Nr. 2 als freiwillige Leistung der Stadt Aachen zu übernehmen.
Vorlage FB 45/0173/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf in der Fassung der
ersten Veränderungsnachweisung enthalten und somit Gegenstand der Haushaltsberatung der
gleichen Sitzung.
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der KiTa Neubau Talbotstraße, der als Ersatzbau für den VKM (Verein für Körper- und
Mehrfachbehinderte e.V.) an gleicher Stelle der vorherigen KiTa errichtet wird, ist voraussichtlich
Anfang 2016 bezugsfertig und kann in Betrieb genommen werden.
Zur Nutzung des Gebäudes sind entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt
Aachen und dem Träger abzuschließen.
Mit Schreiben vom 20.10.2015 beantragt der VKM die Übernahme der Mietkosten in der Form, dass
er darauf hinweist, dass ihm als Träger keine finanziellen Mehrbelastungen im Vergleich zum
Nutzungsvertrag, der für das vorherige KiTa-Gebäude bestand, entstehen.
Gleiches beantragt er auch für die Betriebskosten der neuen 4. Gruppe (U3 Gruppe) der KiTa.
2. Vorgeschichte
Die Kindertagesstätte Talbotstraße ist eine 3gruppige integrative Kindertagesstätte in Trägerschaft
des VKM (Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.). Aktuell hat die Einrichtung insgesamt 45
Plätze, davon 16 Plätze für Kinder mit Behinderung und 8 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des KiTa-Gebäudes in der Talbotstraße, in dem die
Kindertagesstätte bis 2011 untergebracht war.
Für dieses Gebäude bestand zwischen der Stadt Aachen und dem Träger ein Nutzungsvertrag, der
vorsah, dass der Träger keine Miete zu entrichten hat, dafür aber die anfallenden Betriebskosten
sowie „die Unterhaltung an Dach und Fach“ übernimmt.
Bei einem Unwetter im August 2011 sind die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte durch einen
Wasserschaden so stark beschädigt worden, dass seitdem das Gebäude nicht mehr genutzt werden
konnte und in der Folge niedergelegt wurde, da eine Sanierung nicht wirtschaftlich gewesen wäre.
Als Auslagerungsstätte für die o.g. Kinder dienen seitdem Räumlichkeiten im Gebäude Krantzstraße.
Hierfür sind bereits Mietkosten zu zahlen.
Um den Träger in der Ausweichmöglichkeit nicht schlechter zu stellen als in der Talbotstraße, wird der
Trägeranteil an diesen Mietkosten bereits übernommen.
Es wurde ein eingeschossiger Ersatzbau am gleichen Standort der bisherigen Kindertagesstätte
errichtet. Hierbei diente der Grundriss der bestehenden Kindertagesstätte als Basis.
Wie bei allen anderen Neubauten von Kindertagesstätten in der Stadt Aachen erfolgte eine
Orientierung an den Empfehlungen zum Raumprogramm des Landschaftsverband Rheinland.
Für den Wiederaufbau war es aufgrund des Schadens erforderlich, dass die bestehende
Kindertagesstätte bis auf die Bodenplatte niedergelegt und neu aufgebaut wurde.
Die Bauträgerschaft wurde von der Stadt Aachen übernommen. Sie wird auch im Anschluss die
Eigentümerin des Gebäudes sein. Für dieses Modell sprach, dass die Stadt Aachen auch das
vormalige Bestandsgebäude gebaut hatte und dass ein Großteil der entstehenden Kosten (in Höhe
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des Deltas zur Entschädigungssumme der Versicherung) aus städtischen Haushaltsmitteln zu tragen
ist.
Mit Mail vom 04.10.2012 beantragte der Träger die Erweiterung um eine Gruppe mit der Gruppenform
II (10 U3 Plätze). Da in diesem Sozialraum weiterer Bedarf an U3 Plätzen besteht und eine
zusätzliche U3 Gruppe auch aus Sicht des Fachbereichs befürwortet wird, erfolgte die Realisierung
eines 4gruppigen KiTa Neubaus.
Ausgehend von dem aktuellen Baufortschritt, ist davon auszugehen, dass ein Bezug der KiTa zum
01.01.2016 möglich sein wird, so dass der Träger zum Ende des Jahres den Umzug in den KiTa
Neubau plant.
3. Voraussetzungen der Inbetriebnahme
Voraussetzung für die Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten im Neubau ist, dass eine
entsprechende vertragliche Regelung zwischen der Stadt Aachen und dem VKM als Nutzer
vereinbart wird.
Gemäß des Ratsbeschlusses vom 29.05.2013 (E 26/013/WP16) soll bei dem künftigen Abschluss von
Mietverträgen städtischer Objekte (Kindertagesstätten) an anerkannte Träger der Jugendhilfe
grundsätzlich eine angemessene Mietzahlung vereinbart werden. Im Gegenzug dazu soll die
Unterhaltung an Dach und Fach von E 26 übernommen werden.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein entsprechender Mietvertrag für das Gebäude Talbotstraße
mit dem VKM abgeschlossen werden muss.
Das Gebäudemanagement hat in Abstimmung mit FB 20 einen Mietpreis von 13,64 €/m² festgelegt.
Fraglich war in diesem Fall, ob die Mietpauschalen gem. § 6 DVO KiBiz gewährt werden können, da
es sich um einen Ersatzbau an gleicher Stelle handelt, zu dem vormals bereits ein Nutzungsvertrag
bestand.
Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland erfolgt, der bestätigte, dass die
KiTa als vollwertiger Neubau mit neuem Mietvertrag zu werten ist und damit auch eine Gewährung der
Mietpauschalen möglich ist.
Ein Vorteil ist hierbei, dass die Stadt Aachen entsprechende Landeszuschüsse über KiBiz erhält.
Gleichzeitig leistet der Fachbereich einen Mietzuschuss gem. KiBiz an den Träger.
Die Mehrkosten, die bei Übernahme der Mietzuschüsse und ggfs. der KiBiz übersteigenden Miete für
den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule entstehen, erhält das Gebäudemanagement in seiner
Funktion als Vermieter als Mehrertrag.
Über den Gruppenabzug, der bei der Kalkulation der Mietzuschüsse gem. KiBiz berücksichtigt wird,
wird kompensiert, dass der Träger nicht weiter zuständig für die Unterhaltung an Dach und Fach ist
und er in diesem Rahmen keine weiteren Kosten zu tragen hat.
4. Stellungnahme der Verwaltung
Damit dem Träger nach Inbetriebnahme der Gruppen im KiTa-Neubau Talbotstraße in Bezug auf die
Kaltmiete kein finanzieller Nachteil entsteht, schlägt Verwaltung vor, dass die Stadt Aachen
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den gesetzlichen kommunalen Anteil an der über KiBiz refinanzierbaren Miete
den Trägeranteil an den über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten
die darüber hinaus gehenden, nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten
übernimmt.
Die im Schreiben des VKM zusätzlich benannten Punkte
Übernahme des Trägeranteils für die 4. Gruppe sowie
Übernahme der weggefallenen LVR-Pauschale zur anteiligen Trägeranteilübernahme für die
drei integrativen Bestandsgruppen der KiTa Talbotstraße
werden in gleicher Sitzung im Rahmen der Vorlage „Offene Anträge freier Träger zur Übernahme von
Trägeranteilen und Baukosten“ behandelt.
Anlage/n:
Anlage 1 - Antrag des VKM vom 20.10.2015
Anlage 2 - Kalkulation der Mietkosten
Anlage 3 - Haushaltsauswirkung
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Anlage 1
Anlage 2
Mietberechnung Talbotstraße
Kindergartenjahr
Vertragliche Regelungen
Kita-Jahr
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2018
2018/2019
QM lt. Kaltmiete/
Jahreskaltmiete
Vetrag m²/Monat
810
810
810
810
810
13,64 €
13,78 €
13,91 €
14,05 €
14,19 €
77.338,80 €
133.906,61 €
135.245,67 €
136.598,13 €
137.964,11 €
Kommunaler
Pflichtzuschuss
40.471,48 €
70.420,37 €
71.476,67 €
72.548,82 €
73.637,06 €
Kibiz-Förderung
Freiwillige
abzüglich
Leistung der
Landeszuschuss
Stadt
36.867,32 €
63.486,24 €
63.769,00 €
64.049,31 €
64.327,05 €
16.010,69 €
27.858,61 €
28.276,49 €
28.700,63 €
29.131,14 €
abzüglich
Gruppenabzug
Nettobelastung
Haushalt
6.626,90 €
11.530,81 €
11.703,77 €
11.879,32 €
12.057,51 €
54.701,21 €
94.517,19 €
95.265,42 €
96.018,17 €
96.775,45 €
Anmerkung
7 Monate
Anlage 3
Haushaltsauswirkungen Miete Talbotstraße
Haushaltsjahr
Hh-Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
Kommunaler
Pflichtzuschuss
69.813,30 €
70.860,50 €
71.923,40 €
73.002,25 €
74.097,29 €
Freiwillige
Leistung der abzüglich
abzüglich
Nettobelastung
Stadt
Landeszuschuss Gruppenabzug Haushalt
63.319,92 €
27.618,45 €
11.431,40 €
94.083,37 €
63.604,06 €
28.032,72 €
11.602,87 €
94.828,95 €
63.885,79 €
28.453,21 €
11.776,92 €
95.579,07 €
64.165,03 €
28.880,01 €
11.953,57 €
96.333,71 €
64.441,67 €
29.313,21 €
12.132,87 €
97.092,88 €